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Verfahren : 2021/2508(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0056/2021

Aussprachen :

PV 19/01/2021 - 14
PV 19/01/2021 - 15
CRE 19/01/2021 - 15

Abstimmungen :

PV 21/01/2021 - 9
PV 21/01/2021 - 13

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0019

Angenommene Texte
PDF 161kWORD 49k
Donnerstag, 21. Januar 2021 - Brüssel
Aktuelle Entwicklungen in der venezolanischen Nationalversammlung
P9_TA(2021)0019RC-B9-0056/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2021 zu den aktuellen Entwicklungen in der venezolanischen Nationalversammlung (2021/2508(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließung vom 31. Januar 2019 zur Lage in Venezuela(1), die Entschließung vom 16. Januar 2020 zur Lage in Venezuela nach der unrechtmäßigen Wahl des neuen Vorsitzes und des neuen Präsidiums der Nationalversammlung („parlamentarischer Staatsstreich“)(2) und die Entschließung vom 10. Juli 2020 zu der humanitären Lage in Venezuela und der Migrations- und Flüchtlingskrise(3),

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 6. Januar 2021 und vom 7. Dezember 2020 zu Venezuela und der am 6. Dezember 2020 abgehaltenen Wahl zur Nationalversammlung sowie auf die früheren Erklärungen der Sprecherin vom 4. und 16. Juni 2020 zu den jüngsten Entwicklungen in Venezuela,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der internationalen Kontaktgruppe vom 8. Dezember 2020 zu der am 6. Dezember 2020 abgehaltenen Wahl zur venezolanischen Nationalversammlung, vom 16. Juni 2020, in der die Benennung der Vorstandsmitglieder des neuen Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral – CNE) durch den Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo de Justicia – TSJ) als unrechtmäßig abgelehnt wurde, und vom 24. Juni 2020 zur Verschärfung der politischen Krise in Venezuela,

–  unter Hinweis auf die jüngsten Erklärungen der Lima-Gruppe, insbesondere auf diejenige vom 5. Januar 2021,

–  unter Hinweis auf die Erklärung seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 11. Juni 2020 zu den Angriffen auf die venezolanische Nationalversammlung,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Ko-Vorsitzenden seiner Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen vom 2. Dezember 2020, wonach das Europäische Parlament die Parlamentswahl in Venezuela vom 6. Dezember 2020 nicht anerkennt,

–  unter Hinweis auf die jüngsten Erklärungen des Generalsekretärs der Organisation Amerikanischer Staaten zur Lage in Venezuela,

–  unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2020/898 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela(4), mit dem elf führende venezolanische Amtsträger in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurden,

–  unter Hinweis auf den ersten Bericht der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission der Vereinten Nationen betreffend die Bolivarische Republik Venezuela, der am 16. September 2020 veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf die internationale Geberkonferenz, die am 26. Mai 2020 in Solidarität mit den venezolanischen Flüchtlingen und Migranten in Lateinamerika und der Karibik ausgerichtet wurde,

–  unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas,

–  unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),

–  unter Hinweis auf den Bericht des IStGH mit dem Titel „Preliminary Examination Activities (2020) – Venezuela I“ (Vorläufige Prüfungstätigkeiten (2020) – Venezuela I) vom 14. Dezember 2020,

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 6. Dezember 2020 eine illegale und unrechtmäßige Parlamentswahl in Venezuela abgehalten wurde, bei der die internationalen Mindeststandards für ein glaubwürdiges Verfahren nicht eingehalten und der politische Pluralismus, die Demokratie, die Transparenz und die Rechtsstaatlichkeit nicht geachtet wurden; in der Erwägung, dass die Wahlbeteiligung äußerst gering war und dass die Ablehnung der Wahl durch das venezolanische Volk somit offensichtlich ist; in der Erwägung, dass die demokratischen Kräfte in Venezuela einstimmig übereinkamen, sich nicht an dieser Wahlfarce zu beteiligen; in der Erwägung, dass 27 politische Parteien die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben, darunter die vier größten Oppositionsparteien Voluntad Popular, Primero Justicia, Acción Democrática und Un Nuevo Tiempo; in der Erwägung, dass die Wahl den Anforderungen venezolanischer Gesetze nicht entsprach;

B.  in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft, darunter die Europäische Union, die internationale Kontaktgruppe, die Lima-Gruppe und die Vereinigten Staaten, die Abhaltung einer Parlamentswahl im Jahr 2020 abgelehnt hat, da die Bedingungen für eine freie und faire Wahl völlig fehlten, und dass sie das Ergebnis dieses Wahlprozesses nicht als legitim oder repräsentativ für den Willen des venezolanischen Volkes anerkannt hat; in der Erwägung, dass durch diese illegale Wahl der demokratische Freiraum in dem Land noch weiter – nämlich auf ein absolutes Minimum – verringert wurde und erhebliche Hindernisse für die Lösung der politischen Krise in Venezuela geschaffen wurden;

C.  in der Erwägung, dass die rechtmäßige Nationalversammlung von 2015 am 26. Dezember 2020 unter dem Vorsitz von Juan Guaidó Rechtsvorschriften angenommen hat, um ihr Verfassungs- und Verwaltungsmandat um ein Jahr zu verlängern, bis in Venezuela eine freie, faire, überprüfbare und demokratische Wahl abgehalten werden kann;

D.  in der Erwägung, dass der unrechtmäßige TSJ am 13. Juni 2020 neue Mitglieder des CNE ernannt hat, ohne dazu rechtlich befugt gewesen zu sein; in der Erwägung, dass gemäß den Artikeln 187 und 296 der venezolanischen Verfassung für derartige Ernennungen ausschließlich die Nationalversammlung – ein vom venezolanischen Volk demokratisch gewähltes Organ – zuständig ist; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft keine einseitig von diesen unrechtmäßigen Gremien getroffenen Entscheidungen oder Urteile anerkannt hat; in der Erwägung, dass die für diese Entscheidungen verantwortlichen Amtsträger ebenfalls auf die Sanktionsliste des Rates gesetzt wurden;

E.  in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte unter der Leitung von Michelle Bachelet im Juli 2020 festgestellt hat, dass durch die Entscheidungen des TSJ die Möglichkeit eingeschränkt wird, die Voraussetzungen für demokratische und glaubwürdige Wahlprozesse zu schaffen, und dass mit diesen gerichtlichen Entscheidungen neue Rektoren des CNE ohne den Konsens aller politischen Kräfte ernannt werden;

F.  in der Erwägung, dass sich Nicolás Maduro am 10. Januar 2019 vor dem TSJ widerrechtlich und entgegen der verfassungsmäßigen Ordnung die Präsidialgewalt angeeignet hat;

G.  in der Erwägung, dass der rechtmäßig und demokratisch gewählte Präsident der Nationalversammlung, Juan Guaidó, am 23. Januar 2019 im Einklang mit Artikel 233 der Verfassung Venezuelas als Interimspräsident Venezuelas vereidigt wurde;

H.  in der Erwägung, dass die EU und das Parlament wiederholt die Wiederherstellung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch ein glaubwürdiges politisches Verfahren gefordert haben; in der Erwägung, dass Nicolás Maduro als Reaktion auf die Forderungen des VP/HR, der internationalen Kontaktgruppe und des Parlaments die Möglichkeit, umgehend freie, faire, transparente, inklusive und glaubwürdige Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen abzuhalten, öffentlich abgelehnt hat;

I.  in der Erwägung, dass das Parlament mit seiner Entschließung vom 31. Januar 2019 Juan Guaidó als rechtmäßigen Interimspräsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela im Einklang mit der venezolanischen Verfassung anerkannt hat;

J.  in der Erwägung, dass 25 der 27 Mitgliedstaaten Juan Guaidó als einzigen rechtmäßigen Interimspräsidenten des Landes anerkannt haben, bis eine erneute, freie, transparente und glaubwürdige Präsidentschaftswahl angesetzt wird, um die Demokratie wiederherzustellen; in der Erwägung, dass auch viele andere demokratische Staaten dies getan haben;

K.  in der Erwägung, dass der Rat am 12. November 2020 die restriktiven Maßnahmen gegen Venezuela bis zum 14. November 2021 verlängert hat; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen ein Embargo in Bezug auf Waffen und für interne Repression verwendbare Ausrüstung sowie ein Reiseverbot und das Einfrieren der Vermögenswerte von 36 venezolanischen Führungsspitzen und hochrangigen Amtsträgern umfassen;

L.  in der Erwägung, dass das Parlament seinen Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2017 an die demokratische Opposition und die politischen Gefangenen in Venezuela verliehen hat;

M.  in der Erwägung, dass sich die bereits kritische Lage in Venezuela durch COVID‑19 weiter verschärft hat; in der Erwägung, dass sich etwa mindestens ein Sechstel der Bevölkerung aufgrund des Zusammenbruchs des Gesundheitssystems, der Hyperinflation, gravierender Nahrungs- und Arzneimittelknappheit und einer schweren humanitären Krise dazu gezwungen sah, Venezuela zu verlassen, und dass bis Ende 2020 über fünfeinhalb Millionen Venezolaner ausgereist sind;

N.  in der Erwägung, dass die Anklagebehörde des IStGH am 14. Dezember 2020 vor der Veröffentlichung ihres vorläufigen Berichts nach einer eingehenden Bewertung und Analyse der verfügbaren Informationen verkündete, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass Zivilbehörden, Angehörige der Streitkräfte und Einzelpersonen, die die Regierung in Venezuela unterstützen, für Inhaftierungen, Folter, Vergewaltigungen und/oder andere Formen sexueller Gewalt und die Verfolgung einer Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen Gründen verantwortlich sind und sehr schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben könnten; in der Erwägung, dass in der ersten Jahreshälfte 2021 eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen wird; in der Erwägung, dass die unabhängige internationale Ermittlungsmission der Vereinten Nationen zu Venezuela am 16. September 2020 berichtet hat, dass die Regierung und die Sicherheitskräfte des Regimes mit Wissen von Präsident Maduro und einiger seiner Minister Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, darunter Hinrichtungen und Folter, und festgestellt hat, dass der venezolanische Staat diejenigen zur Rechenschaft ziehen muss, die für außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen, willkürliche Inhaftierungen und Folter verantwortlich sind, und weitere derartige Handlungen verhindern muss;

O.  in der Erwägung, dass der jüngste, am 14. Januar 2021 veröffentlichte Bericht des Instituts CASLA Belege für die strategische Planung systematischer Repression und für anhaltende Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Regime liefert und neue Formen von Folter, die Zunahme illegaler geheimer Haft- und Folterzentren sowie die Einmischung anderer Staaten bei der Anstiftung zu solchen Verbrechen und deren Verübung offenbart; in der Erwägung, dass in diesem Bericht auch auf die unmenschlichen Bedingungen hingewiesen wird, unter denen politische Gefangene unterirdisch festgehalten werden und anhaltender physischer und psychischer Folter ausgesetzt sind, was nicht den vom Ersten Kongress der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger im Jahr 1955 in Genf angenommenen und durch den Wirtschafts- und Sozialrat mit seinen Resolutionen 663 C (XXIV) vom 31. Juli 1957 und 2076 (LXII) vom 13. Mai 1977 gebilligten Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen entspricht;

P.  in der Erwägung, dass Salvador Franco, ein indigener politischer Gefangener aus der Volksgruppe der Pemón, am 3. Januar 2021 in einem venezolanischen Gefängnis an einer Krankheit verstarb, ohne dass ihm eine medizinische Behandlung zuteilwurde, obgleich es seit November 2020 eine gerichtliche Anordnung gab, ihn in ein Krankenhaus zu verlegen, die jedoch missachtet wurde;

Q.  in der Erwägung, dass das Regime seit dem 5. Januar 2021 das Vorgehen gegen die wenigen im Land verbliebenen freien und unabhängigen Medien und ihre Verfolgung verstärkt und dabei deren Vermögen und Ausrüstung beschlagnahmt und sie gezwungen hat, ihre Tätigkeit unverzüglich einzustellen;

R.  in der Erwägung, dass laut Berichten in den Nachrichten und nach Aussage von Menschenrechtsaktivisten unlängst mindestens 23 Personen bei einem Zusammenstoß zwischen der Polizei und Banden in der venezolanischen Hauptstadt Caracas ums Leben kamen und dass sich die Regierung wegen der Tötungen durch Sicherheitskräfte einer internationalen Untersuchung und Ermittlung stellen muss;

1.  bekräftigt, dass es bis zur Durchführung wirklich freier, glaubwürdiger, inklusiver, transparenter und uneingeschränkt demokratischer Wahlen in Venezuela weiterhin die im Dezember 2015 gewählte Nationalversammlung, deren Präsidenten Juan Guaidó und deren Delegiertenkommission, ebenfalls unter Vorsitz von Juan Guaidó, als das einzig rechtmäßige demokratische und repräsentative politische Organ in Venezuela betrachten wird, da dies die letzte freie Meinungsäußerung der Venezolaner in einem Wahlprozess war; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die verfassungsmäßige Kontinuität der 2015 gewählten rechtmäßigen Nationalversammlung Venezuelas und des rechtmäßigen Interimspräsidenten Venezuelas, Juan Guaidó, einhellig anzuerkennen;

2.  bedauert und die illegale und unrechtmäßige Parlamentswahl, die aus dem ungesetzlichen Wahlprozess vom 6. Dezember 2020 hervorging, und lehnt sie ab und bekräftigt, dass der Wahlprozess weder den international anerkannten Bedingungen und Normen noch den venezolanischen Gesetzen entsprach, nicht frei und fair war und auch nicht den Willen des venezolanischen Volkes zum Ausdruck brachte; erkennt weder die Legitimität noch die Rechtmäßigkeit der ungesetzlichen Nationalversammlung an, die am 5. Januar 2021 auf der Grundlage dieser undemokratischen Wahl eingesetzt wurde;

3.  bekräftigt, dass die einzige dauerhafte Lösung für die multidimensionale Krise in Venezuela, die Auswirkungen auf die gesamte Region hat, ein politischer, friedlicher und demokratischer Weg in die Zukunft ist, der glaubwürdige, integrative, freie, faire und transparente Präsidentschafts-, Parlaments-, Regional- und Kommunalwahlen umfasst, die internationalen Normen entsprechen – mit Garantien für gleiche Ausgangsbedingungen und für die ungehinderte Beteiligung aller politischen Parteien – und unter neutraler internationaler Beobachtung abgehalten werden;

4.  bekundet seine Solidarität mit den und seine uneingeschränkte Unterstützung für die Menschen in Venezuela, die unter den Auswirkungen einer schweren humanitären und politischen Krise zu leiden haben, welche durch die COVID-19-Pandemie derzeit noch verschlimmert wird; weist auf die alarmierende Migrationskrise und ihre Ausstrahlungseffekte in der gesamten Region hin und würdigt die Anstrengungen und die Solidarität der Nachbarländer;

5.  fordert die bedingungslose und umgehende Freilassung der über 350 politischen Gefangenen in Venezuela, eine Zahl, die vom Foro Penal Venezolano (Venezolanisches Forum zur Verteidigung politischer Häftlinge) und der Organisation Amerikanischer Staaten bestätigt wurde;

6.  bekräftigt die Verpflichtung, die Achtung und den Schutz der Menschenrechte in Venezuela in vollem Umfang zu gewährleisten, und verpflichtet sich zu besonderer Wachsamkeit in Bezug auf etwaige Repressionen, insbesondere gegen Mitglieder der demokratischen Kräfte; verurteilt die Drohungen der Vizepräsidentin der rechtswidrig konstituierten Nationalversammlung, Iris Varela, dass sie die Festnahme und strafrechtliche Verfolgung, die Einziehung der Vermögenswerte und den Entzug der Staatsbürgerschaft von Mitgliedern der Opposition und des Präsidenten Juan Guaidó anordnen werde;

7.  verurteilt das jüngste harte Vorgehen des Regimes gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Schließung von Zeitungen und Medien, die sich politisch nicht auf einer Linie mit dem Maduro-Regime befinden;

8.  begrüßt den jüngsten Beschluss des Rates vom 29. Juni 2020, die gezielten Sanktionen auf elf weitere Personen auszuweiten, wodurch der venezolanischen Bevölkerung kein Schaden entsteht, und fordert eine unverzügliche Verschärfung und Ausweitung dieser Sanktionen; vertritt die Auffassung, dass die EU-Behörden daher die Bewegungsfreiheit der auf der entsprechenden Liste stehenden Personen und ihrer nächsten Verwandten einschränken, deren Vermögenswerte einfrieren und Visasperren gegen sie verhängen müssen; fordert darüber hinaus, dass der Handel mit und das Inverkehrbringen von „Blutgold“ aus Venezuela in der EU umgehend verboten werden;

9.  bekräftigt, wie wichtig es ist, weiterhin eng mit internationalen Verbündeten zusammenzuarbeiten, nämlich mit der neuen US-Administration und der Lima-Gruppe, um den umfassenden diplomatischen Bemühungen auf internationaler Ebene, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wohlstand für die Menschen in Venezuela wiederherzustellen, neue Dynamik zu verleihen; fordert den VP/HR und den Rat auf, die Politik auf hoher Ebene mit den Vereinigten Staaten und der Lima-Gruppe abzustimmen, um dazu beizutragen, dass der strategische Ansatz in Bezug auf die diplomatischen Bemühungen auf internationaler Ebene umfassender ausfällt, und um die erneut eskalierende Lage in Venezuela sorgfältig zu bewerten;

10.  fordert die rechtmäßige Nationalversammlung und ihren Präsidenten Juan Guaidó auf, bei der Verwaltung der Gelder uneingeschränkte Transparenz walten zu lassen, damit eine umfassende Rechenschaftspflicht sichergestellt wird;

11.  weist darauf hin, dass die Krise in Venezuela die weltweit am stärksten unterfinanzierte Krise ist, und fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und – wie in der Geberkonferenz vereinbart – die für die humanitäre Krise in Venezuela zugesagten Mittel auszuzahlen;

12.  unterstützt uneingeschränkt die Ermittlungen des IStGH zu den umfangreichen Verbrechen und Repressionen des venezolanischen Regimes; fordert die Europäische Union auf, die Initiative der Vertragsstaaten des IStGH zu unterstützen, Ermittlungen hinsichtlich der vom Maduro-Regime begangenen mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

13.  unterstützt entschieden die Forderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Tötungen durchzuführen, was im Einklang mit seinen bereits früher angenommenen Entschließungen steht;

14.  fordert die Einrichtung einer Kontaktgruppe zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und den demokratisch gewählten Vertretern der Delegiertenkommission der Nationalversammlung mit dem Ziel, regelmäßige Kontakte zu und Dialoge mit den rechtmäßigen demokratischen Kräften in Venezuela zu erleichtern;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Republik und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, Juan Guaidó, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) ABl. C 411 vom 27.11.2020, S. 185.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0013.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0193.
(4) ABl. L 205 I vom 29.6.2020, S. 6.

Letzte Aktualisierung: 22. April 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen