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Verfahren : 2019/2168(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0232/2020

Eingereichte Texte :

A9-0232/2020

Aussprachen :

PV 21/01/2021 - 4
PV 21/01/2021 - 6
CRE 21/01/2021 - 4
CRE 21/01/2021 - 6

Abstimmungen :

PV 21/01/2021 - 13

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0026

Angenommene Texte
PDF 171kWORD 59k
Donnerstag, 21. Januar 2021 - Brüssel
Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern: die Teilhabe von Frauen an der digitalen Wirtschaft
P9_TA(2021)0026A9-0232/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2021 zur Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern: die Teilhabe von Frauen an der digitalen Wirtschaft (2019/2168(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking, die 1995 im Rahmen der vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurden, und insbesondere auf den betreffenden Abschnitt „Frauen und die Medien“,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (Nr. 190) aus dem Jahr 2019 und die IAO-Empfehlung zu Gewalt und Belästigung (Nr. 206) aus dem gleichen Jahr,

–  unter Hinweis auf das Abschlussdokument des hochrangigen Treffens der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 2015 über die Gesamtüberprüfung der Umsetzung der Ergebnisse des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192) und deren Halbzeitüberprüfung vom 10. Mai 2017 mit dem Titel „Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle“ (COM(2017)0228),

–  unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte, insbesondere die Grundsätze 1, 2, 3 und 20,

–  unter Hinweis auf die Säulen II („Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste“) und III („bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials unserer europäischen digitalen Wirtschaft“) der Strategie der Kommission für den digitalen Binnenmarkt,

–  unter Hinweis auf den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020),

–  unter Hinweis auf die Studien der Kommission mit dem Titel „ICT for work: Digital skills in the workplace“ (IKT für den Job – Digitale Kompetenzen am Arbeitsplatz) und „Women in the Digital Age“ (Frauen im digitalen Zeitalter),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ (COM(2020)0152),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (COM(2020)0274),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 1. Oktober 2013 mit dem Titel „Women active in the ICT sector“ (In der IKT-Branche tätige Frauen),

–  unter Hinweis auf die Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) vom 26. Januar 2017 mit dem Titel „Gender and Digital Agenda“ (Gender und die digitale Agenda),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2016 zur „Entwicklung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Dezember 2018 zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter, junge Menschen und Digitalisierung“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2019 zum Thema „Gleichstellungsorientierte Volkswirtschaften in der EU: Der Weg in die Zukunft“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Chancengleichheit von Frauen und Männern vom 19. Dezember 2018 mit dem Titel „The future of gender equality strategy after 2019: the battles that we win never stay won” (Die Zukunft der Gleichstellungsstrategie nach 2019: die Siege, die wir errungen haben, müssen verteidigt werden),

–  unter Hinweis auf die Verpflichtungserklärung zum Thema „Frauen im digitalen Bereich“, die 2019 von 27 EU-Ministern und Vertretern der Mitgliedstaaten sowie Norwegens unterzeichnet wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2013 zum Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 zur Digitalen Agenda für Wachstum, Mobilität und Beschäftigung: Zeit zu handeln(3), und insbesondere auf die Große Koalition für digitale Arbeitsplätze,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2015 zur Anwendung der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2016 zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen im digitalen Zeitalter(5),

–  unter Hinweis auf das Forum 2019 des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS) zum Thema „Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf das WSIS-Forum 2020 zum Thema „Förderung der digitalen Transformation und globaler Partnerschaften: WSIS-Aktionslinien zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen durch die Digitalwirtschaft (O-000004/2018 – B8-0010/2018),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2018 zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen durch die Digitalwirtschaft(6),

–  unter Hinweis auf seine interparlamentarische Ausschusssitzung zum Internationalen Frauentag 2018 zum Thema „Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen in Medien und IKT“,

–  unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments veröffentlichte eingehende Analyse mit dem Titel „Empowering women on the Internet“ (Stärkung der Rolle von Frauen im Internet) vom 30. Oktober 2015(7),

–  unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Interne Politikbereiche am 15. Februar 2018 veröffentlichte Studie mit dem Titel „The underlying causes of the digital gender gap and possible solutions for enhanced digital inclusion of women and girls“ (Die eigentlichen Ursachen des digitalen Geschlechtergefälles und mögliche Lösungen für eine bessere Inklusion von Frauen und Mädchen)(8),

–  unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Interne Politikbereiche am 16. August 2018 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Cyber violence and hate speech online against women“ (Gegen Frauen gerichtete Gewalt und Hetze im Internet)(9),

–  unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Interne Politikbereiche am 15. April 2020 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Education and employment of women in science, technology and the digital economy, including AI and its influence on gender equality“ (Bildung und Beschäftigung von Frauen in Wissenschaft, Technologie und der digitalen Wirtschaft, einschließlich KI und ihr Einfluss auf die Gleichstellung der Geschlechter)(10),

–  unter Hinweis auf die Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung“ aus dem Jahr 2014,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates(11),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Juni 2012 mit dem Titel „Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016“ (COM(2012)0286) und den Halbzeitbericht vom 17. Oktober 2014 über die Umsetzung dieser Strategie (SWD(2014)0318),

–  unter Hinweis auf den Fortschrittsanzeiger in Bezug auf Frauen in digitalen Branchen (Women in Digital Scoreboard)(12),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A9-0232/2020),

A.  in der Erwägung, dass die EU gemäß Artikel 8 AEUV bei all ihren Tätigkeiten darauf hinwirken muss, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern; in der Erwägung, dass zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter Mädchen und junge Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu Technologie und digitaler Ausbildung sowie Sicherheit im Internet benötigen; in der Erwägung, dass sich Ziel 5 für nachhaltige Entwicklung auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frauen bezieht und den Einsatz von Technologie und Internet mit einschließt;

B.  in der Erwägung, dass die Digitalisierung die meisten Aspekte unseres Lebens auf eine Art und Weise grundlegend verändert hat, die unzählige Möglichkeiten eröffnet, aber auch neue Herausforderungen mit sich bringt; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise und ihre Nachwirkungen wahrscheinlich zu dauerhaften Veränderungen des Lebens in Europa führen werden, bei denen die Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen wird; in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigungsaussichten von Frauen sowie die Folgen der Telearbeit untersucht und bewertet werden müssen; in der Erwägung, dass die Vereinbarung von Telearbeit, Privatleben und Betreuungs- bzw. Pflegeaufgaben zu einer zusätzlichen Belastung führt und Frauen daher einer erhöhten emotionalen, mentalen und sozialen Belastung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass der Arbeitsmarkt dieser Herausforderung aufgrund der Pandemie mit einem umfassenden digitalen Wandel begegnet;

C.  in der Erwägung, dass Geschlechterstereotype ein ernsthaftes Hindernis für die Gleichstellung von Frauen und Männern darstellen, indem sie zur Geschlechtertrennung in Bildung und Beschäftigung beitragen, die Geschlechterkluft im digitalen Sektor weiter vergrößern und die volle Beteiligung von Frauen als Nutzerinnen, Innovatorinnen und Schöpferinnen verhindern; in der Erwägung, dass im Rahmen gängiger Stereotype intellektuelle Fähigkeiten auf hohem Niveau eher mit Männern als mit Frauen in Verbindung gebracht werden und dass diese Stereotype bereits bei Kindern im Alter von sechs Jahren – insbesondere Mädchen – gefördert und dadurch deren Interessen beeinflusst werden;

D.  in der Erwägung, dass der Gleichstellungsindex für 2019 die anhaltende Ungleichbehandlung der Geschlechter im digitalen Sektor offenbart;

E.  in der Erwägung, dass Eurostat-Daten aus dem Jahr 2018 zeigten, dass etwa 1,3 Millionen Menschen in der Europäischen Union Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) studieren und dass Mädchen und Frauen mit einem Anteil von nur 17 % aller IKT-Studierenden in der EU weitgehend in der Minderheit sind;

F.  in der Erwägung, dass 73 % der Jungen im Alter zwischen 15 und 16 Jahren sich mit digitalen Geräten, die ihnen weniger vertraut sind, wohl fühlen, im Vergleich zu 63 % der Mädchen derselben Altersgruppe(13), die weniger Selbstvertrauen haben, obwohl sie über die Fähigkeiten verfügen, Jungen in Sachen digitale Kompetenz zu übertreffen;

G.  in der Erwägung, dass Geschlechterstereotype die Wahl der Studienfächer stark beeinflussen; in der Erwägung, dass in den EU-Mitgliedstaaten nur sehr wenige Mädchen im Teenageralter (weniger als 3 %) ein Interesse daran bekunden, im Alter von 30 Jahren als IKT-Fachkraft zu arbeiten(14); in der Erwägung, dass Lehrer und Eltern Geschlechterstereotype noch verstärken können, indem sie Mädchen davon abhalten, eine Laufbahn im IKT-Bereich anzustreben; in der Erwägung, dass die Beseitigung geschlechtsspezifischer Erwartungen in Bezug auf Berufe und die Förderung weiblicher Vorbilder in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) und IKT Mädchen dazu ermutigen können, IKT zu studieren;

H.  in der Erwägung, dass Frauen im Informations- und Kommunikationssektor 19 % weniger verdienen als Männer; in der Erwägung, dass das Einkommensgefälle zwischen Frauen und Männern unmittelbar zum geschlechtsspezifischen Rentengefälle beiträgt(15); in der Erwägung, dass das Lohnniveau von Männern und Frauen im Einklang mit dem Grundsatz der Fairness und Gleichbehandlung stehen muss;

I.  in der Erwägung, dass weltweit Frauen als demografische Gruppe das Internet seltener nutzen als Männer, um entweder Software zu installieren oder Online-Radio und ‑Fernsehen, Online-Banking oder E-Commerce-Dienste zu nutzen;

J.  in der Erwägung, dass die Zahl der Frauen, die im Bereich Cybersicherheit tätig sind, in den letzten Jahren gestiegen ist, die Zahlen insgesamt aber nach wie vor sehr niedrig sind, da Frauen weniger als 20 % der im Bereich Cybersicherheit tätigen Personen in Europa ausmachen;

K.  in der Erwägung, dass in Zukunft voraussichtlich mehr als 90 % der Arbeitsplätze ein gewisses Maß an IKT- und digitalen Kompetenzen erfordern werden;

L.  in der Erwägung, dass Frauen aufgrund verschiedener Barrieren, wie Geschlechterstereotypen und männlich dominierten Arbeitsplätzen, bei denen es an Vielfalt mangelt, mit höherer Wahrscheinlichkeit Schwierigkeiten haben, ihren Platz im IKT-Beschäftigungssektor zu finden; in der Erwägung, dass es im IKT-Sektor eine beträchtliche vertikale und horizontale Segregation gibt und Frauen für die Positionen, die sie besetzen, oft überqualifiziert sind; in der Erwägung, dass nur eine kleine Minderheit von Frauen leitende Positionen in der Softwaretechnik bekleidet;

M.  in der Erwägung, dass sich Softwarenutzung und ‑entwicklung zu Schlüsselfaktoren für den digitalen Wandel entwickeln; in der Erwägung, dass das Geschlechtergefälle bei Softwareentwicklern und ‑ingenieuren Anlass zur Sorge gibt, was die Teilhabe von Frauen in der Branche sowie potenzielle bewusste und unbewusste geschlechtsdiskriminierende Vorurteile bei KI-Anwendungen, Videospielen und Spielzeug sowie anderen Anwendungen betrifft;

N.  in der Erwägung, dass aus der Erhebung der FRA zu Gewalt gegen Frauen hervorgeht, dass 14 % der Frauen ab einem Alter von 15 Jahren Cyber-Belästigung erlitten haben(16); in der Erwägung, dass in den Bildungseinrichtungen für MINT-Fächer, darunter in Schulen und Universitäten, sowie in Arbeitsstätten in diesem Bereich zahlreiche Fälle von sexueller Belästigung gemeldet werden, wodurch Frauen weiter aus dem Sektor herausgedrängt werden; in der Erwägung, dass viele Frauen während der COVID-19-Pandemie Opfer neuer Formen von sexueller Belästigung und Mobbing im Internet, darunter Zoombombing, Stalking oder Bedrohungen, geworden sind; in der Erwägung, dass es dringend Maßnahmen gegen diese neuen Formen von sexueller Belästigung und Mobbing bedarf; in der Erwägung, dass die Objektifizierung, die Hypersexualisierung und die Ausbeutung von Frauen im Internet, insbesondere durch Internetpornografie, verheerende Auswirkungen auf die Entwicklung der Sexualität und die Gleichstellung der Geschlechter im Allgemeinen hat;

O.  in der Erwägung, dass der IKT-Sektor einen geringen Anteil an weiblichen Arbeitskräften aufweist; in der Erwägung, dass eine große Zahl von Frauen ihre Hochschulbildung, akademische Laufbahn und Karriere in der IKT-Branche hauptsächlich aufgrund einer schlechten Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, organisatorischer Zwänge und eines männlich dominierten Umfelds abbricht (als „Leaky Pipeline“ bekanntes Phänomen); in der Erwägung, dass der jährliche Produktivitätsverlust für die europäische Wirtschaft, der darauf zurückzuführen ist, dass Frauen ihre digitalen Arbeitsplätze verlassen und dann keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, 16,1 Mrd. EUR beträgt(17);

P.  in der Erwägung, dass der IT-Sektor einen deutlichen Anstieg weiblicher Vorstandsmitglieder verzeichnet hat, aber auch der Sektor mit dem höchsten Anteil rein männlicher Vorstandsmitglieder ist;

Q.  in der Erwägung, dass digitale Kompetenz die Fähigkeit umfasst, digitale Informationen zu erwerben, zu verarbeiten und zu vermitteln, und durch den soziokulturellen und wirtschaftlichen Hintergrund beeinflusst wird; in der Erwägung, dass Frauen mehr Zeit für unbezahlte Pflege und Betreuung sowie für Hausarbeit aufwenden als Männer; in der Erwägung, dass sie dies in ihrer Freizeit, ihrer bezahlten Arbeit oder ihren Möglichkeiten, digitale Kompetenzen und Kompetenzen für die Internetnutzung zu erwerben, einschränkt; in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Sensibilisierung, zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und -normen und zur besseren Umverteilung unbezahlter Kinderbetreuung und Hausarbeit Frauen eine stärkere Teilhabe an (digitalen) Arbeitsmärkten und Schulungen sowie den Erwerb besserer digitaler Kompetenzen ermöglichen würden;

R.  in der Erwägung, dass nur ein geringer Prozentsatz von Risikokapitalgebern, Business Angels und Investoren Frauen sind; in der Erwägung, dass Mädchen von der Grundschule über die Sekundarstufe bis zur Universität weniger dazu neigen, IKT- und MINT-Fächer zu belegen, was dazu führt, dass Frauen in diesen Bereichen in deutlich geringerem Umfang auf dem Arbeitsmarkt und als Gründerinnen und Eigentümerinnen von Privatunternehmen und Start-up-Unternehmen vertreten sind; in der Erwägung, dass sich der geringere Anteil von Frauen, die an Technologien beteiligt sind, unmittelbar auf alle gesellschaftlichen Entwicklungen auswirkt und zu einer Verzerrung bei Innovationen führt, welche sich auf die Arten von Innovationen und neuen Technologien auswirkt, die an die Verbraucher gelangen;

S.  in der Erwägung, dass die Zahl der Frauen, die ein IKT-bezogenes Hochschulstudium aufnehmen, gegenüber 2011 gesunken ist; in der Erwägung, dass von den 8 Millionen IKT-Spezialisten in der EU 17 % Frauen sind; in der Erwägung, dass die Branche bei einem verstärkten Eintritt von Frauen in den digitalen Arbeitsmarkt enorm von einem noch unerschlossenen Talentpool an Fähigkeiten und vielfältigen Perspektiven profitieren würde, der der europäischen Wirtschaft einen jährlichen Anstieg des BIP um 16 Mrd. Euro bescheren könnte;

T.  in der Erwägung, dass laut dem Global Gender Gap Report (globaler Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter) des Weltwirtschaftsforums aus dem Jahr 2018 weltweit nur 22 % der KI-Fachkräfte Frauen sind, während es sich bei 78 % um Männer handelt, was bedeutet, dass noch immer ein Geschlechtergefälle von 72 % besteht; in der Erwägung, dass 2019 je 100 USD, die in europäische Technologieunternehmen investiert wurden, 92 USD an Gründungsteams gingen, die ausschließlich aus Männern bestanden(18);

U.  in der Erwägung, dass digitale Inklusion bedeutet, dass alle Einzelpersonen und Gemeinschaften Zugang zu IKT haben und in der Lage sind, diese zu nutzen; in der Erwägung, dass mangelnder Zugang, mangelnde Erschwinglichkeit und mangelnde Bildung sowie geschlechtsspezifische Erwartungen und soziokulturelle Normen, eine geringere Teilhabe an der Bildung in den Bereichen MINT und IKT, die eingeschränkte Nutzung digitaler Werkzeuge und eine geringere Aktivität in sozialen Plattformen aufgrund von Gewalt im Internet gegenüber Mädchen und Frauen allesamt Faktoren sind, durch die diese von der digitalen Inklusion ausgeschlossen werden; in der Erwägung, dass die Dimension der digitalen Inklusion der Geschlechter Teil aller EU-Initiativen und ‑Investitionen im Zusammenhang mit IKT und Digitalisierung sein muss;

V.  in der Erwägung, dass digitale finanzielle Inklusion den digitalen Zugang zu und die Nutzung von formalen Finanzdienstleistungen bezeichnet, die bedarfsgerecht und verantwortungsvoll zu erschwinglichen Preisen erbracht werden; in der Erwägung, dass Gesetze und Normen, die das Potenzial haben, das Recht von Frauen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt, Kontrolle über Vermögenswerte, die Gründung formeller Unternehmen und den Zugang zu Finanzmitteln für deren Entwicklung sowie ihre eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen zu untergraben, Hauptgründe für die finanzielle Ausgrenzung von Frauen sind; in der Erwägung, dass etwa eine Milliarde Frauen immer noch keine formellen Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen können, weil sie keinen Zugang zu Ausweisdokumenten, Mobiltelefonen oder digitalen Kompetenzen haben und weder über das nötige Finanzwissen noch über geeignete Produkte verfügen; in der Erwägung, dass ein besserer Zugang zu und die Nutzung von verantwortungsvollen digitalen Finanzdienstleistungen dazu beitragen kann, die Wirtschaftskraft und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken;

W.  in der Erwägung, dass die Möglichkeiten von Frauen, sich Zugang zu digitalen Technologien zu verschaffen und sie zu nutzen, von zahlreichen Faktoren, darunter Investitionen, Vorschriften und Wettbewerb, beeinflusst werden; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in ländlichen und schwer zugänglichen Regionen beim Zugang zum Internet und zu digitalen Technologien vor Herausforderungen stehen und mit Hindernissen zu kämpfen haben, die sie daran hindern, das digitale Potenzial moderner Technologien voll auszuschöpfen; in der Erwägung, dass insbesondere in Entwicklungsländern Frauen und Mädchen in ländlichen Gebieten in der Regel in der Landwirtschaft arbeiten, wobei ihre Arbeit häufig unbezahlt und ihr Beschäftigungsverhältnis prekär ist, was für sie zu einem Leben in einem technologiearmen Umfeld und zu Schwierigkeiten beim Zugang zu digitalen Technologien führt;

Allgemeine Bemerkungen

1.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels an den Zielen der Union zur Gleichstellung der Geschlechter auszurichten; betont, dass im Zuge des digitalen Wandels niemand zurückgelassen werden sollte; begrüßt die Verpflichtungen der Kommission zur Förderung der Beteiligung von Frauen an der digitalen Wirtschaft und Informationsgesellschaft, die in der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 enthalten sind; fordert die Kommission auf, das gravierende Geschlechtergefälle innerhalb des IKT-Sektors im Rahmen der digitalen Agenda, der europäischen Digitalstrategie und aller anderen Digitalisierungskompetenzen sowie Bildungsmaßnahmen und Initiativen weiterhin anzugehen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die speziell darauf abzielen, die Teilhabe von Frauen und Mädchen in diesem Sektor zu erhöhen; betont, dass sich eine stärkere Beteiligung von Frauen am digitalen Sektor erheblich auf die Bekämpfung der Ungleichbehandlung der Geschlechter sowie von Stereotypen und Diskriminierung, die Verbesserung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt und ihrer Arbeitsbedingungen sowie auf die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles auswirken kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Mittel für Programme bereitzustellen, die darauf abzielen, mehr Mädchen und Frauen für das Studium und die Arbeit im Bereich MINT zu begeistern, Programme für unternehmerische Initiative einzurichten, in deren Rahmen Frauen und Mädchen finanziert werden, die Technologieprojekte initiieren oder Unternehmen gründen, Strategien zu entwickeln, mit denen die digitale Inklusion von Mädchen und Frauen und die digitale finanzielle Inklusion in den Bereichen MINT, KI und Forschung und Innovation verbessert werden sollen, und einen Ansatz auf mehreren Ebenen zu verfolgen, um das Geschlechtergefälle auf allen Ebenen der Bildung und Beschäftigung im digitalen Sektor anzugehen;

2.  fordert die Kommission auf, Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern bei der Aushandlung von Programmen innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens sowie von Fonds und Darlehen im Rahmen des Aufbauplans gebührend zu berücksichtigen und das Bewusstsein der Frauen für diese Mechanismen zu schärfen; betont, dass Gender Mainstreaming und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts mit messbaren Indikatoren bei der Haushaltsplanung Teil der politischen Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von IKT sein sollten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Gleichstellung der Geschlechter im Rechtsakt über digitale Dienste und bei allen künftigen Vorschlägen im Zusammenhang mit dem digitalen Bereich durchgängig berücksichtigt wird;

3.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vollständige Umsetzung der ministeriellen Verpflichtungserklärung zum Thema „Frauen im Digitalen“ sicherzustellen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der sektorübergreifenden nationalen Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf Frauen im digitalen Bereich zu überwachen;

Bildung

4.  unterstreicht, wie wichtig es ist, das Gender Mainstreaming in der digitalen Bildung auf allen Ebenen, einschließlich der außerschulischen, informellen und nicht formalen Bildung, auch für das Lehrpersonal sicherzustellen; fordert spezifische Strategien für verschiedene Altersgruppen;

5.  ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie Entwickler, Unternehmen und Hochschulen, das Geschlechtergefälle im IKT-Sektor anzugehen und bei der Suche nach Lösungen und dem Austausch bewährter Verfahren für eine bessere Einbeziehung von Mädchen in Fächer mit Belang für die digitale Bildung vom jüngsten Kindesalter an zusammenzuarbeiten; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die von den Vereinten Nationen und ihren Gremien geförderten Maßnahmen zu entwickeln, zu unterstützen und umzusetzen;

6.  fordert die Kommission auf, das Problem der geringen Zahl von Frauen, die IKT-Studiengänge und ‑Karrieren durchlaufen, gründlich anzugehen und im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ sowie des aktualisierten Aktionsplans für digitale Bildung eine starke Geschlechterperspektive zu gewährleisten, einschließlich der Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit digitaler Ausrüstung; fordert die Bildungseinrichtungen auf, vom jüngsten Kindesalter an in alle Lehrpläne und Lehrmaterialien sowie den gesamten Unterricht in den Bereichen MINT und IKT eine geschlechtsspezifische Komponente aufzunehmen, um Mädchen zu ermutigen, in den Schulen MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu belegen und weiterzuverfolgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, um IKT-Bildungsformate zu bewerten und neu zu gestalten;

7.  unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Frauen und Mädchen über ihre Zukunft in Bereich MINT mitbestimmen und dass IKT zu einem integralen Bestandteil der Bildung in der Vor- und Grundschule wird und schädliche Geschlechterstereotype für Mädchen und Jungen aufgegeben werden;

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Entwicklung von Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildung der Geschlechterperspektive Rechnung zu tragen, um sowohl männliche als auch weibliche Schüler in die Lage zu versetzen, sich künftigen Herausforderungen zu stellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf allen Bildungsebenen Mentorenprogramme mit weiblichen Vorbildern im IKT-Bereich einzurichten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Sensibilisierungskampagnen sowohl für Schüler als auch für Eltern zu fördern, um Geschlechterstereotypen in Schulen, Projekten und Berufen entgegenzuwirken; betont, wie wichtig es ist, Frauen für ihre Arbeit Anerkennung zu zollen, damit Mädchen in wissenschaftlichen Werken nicht nur männliche Namen sehen, sondern auch weibliche Vorbilder haben;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, lebenslanges Lernen zu unterstützen, um Frauen den beruflichen Umstieg in IKT-bezogene Berufe zu erleichtern, sowie die Ausbildung und Programme zur Förderung der IKT-Kompetenzen, der Weiterqualifizierung und der Umschulung von Mädchen und Frauen zu unterstützen; betont, dass in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der aktualisierten europäischen Kompetenzagenda eine Geschlechterperspektive gewährleistet werden muss;

10.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, politische und sonstige Maßnahmen zur Bekämpfung des Phänomens der „Leaky Pipeline“ zu verabschieden;

11.  fordert, dass die Gleichstellung der Geschlechter zu einem kohärenten und strukturellen Bestandteil der künftigen EU-Strategie für Jugendpolitik und entsprechender künftiger Maßnahmen wird;

Beschäftigung und Unternehmertum

12.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie über die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben vollständig umzusetzen und durchzuführen, und fordert die Kommission auf, sie wirksam zu überwachen, um sicherzustellen, dass beide Elternteile Anspruch auf Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Pflegeurlaub haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, IKT als Mittel zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu betrachten und die Trends bei der Digitalisierung der Arbeitswelt, insbesondere im digitalen Sektor, zu beobachten, um gegebenenfalls ihre vorhandenen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben anzupassen, sowie ihre auf eine ausgewogene Verteilung der Betreuungs- und Pflegeaufgaben ausgerichteten Systeme zu fördern und zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation von Selbstständigen, insbesondere von Unternehmerinnen in den Bereichen IKT und Digitales, und deren Bedarf an Zugang zu Sozialschutzsystemen, Mutterschaftsurlaub und Kinderbetreuung anzugehen; weist darauf hin, dass Telearbeit Frauen das Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht und potenziell zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben führen kann; stellt jedoch fest, dass sie von den Mitgliedstaaten überwacht und in angemessener Weise reguliert werden muss;

13.  betont, dass sich das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern für Frauen negativ auf die Sozialleistungen und auf das Rentengefälle auswirkt, auch im digitalen Sektor; begrüßt die Zusage der Kommission, bis Ende 2020 verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz vorzulegen und dabei den besonderen Umständen der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa und den verschiedenen in der EU bestehenden Arbeitsmarktmodellen gebührend Rechnung zu tragen, um das Lohn- und Rentengefälle zwischen Frauen und Männern und die Altersarmut wirksam zu bekämpfen;

14.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gleichstellung der Geschlechter in Unternehmen im IKT-Sektor und verwandten Branchen sowie in der digitalen Wirtschaft zu fördern und horizontale Maßnahmen zu ergreifen, um das Geschlechtergefälle in der digitalen Wirtschaft durch gezielte Maßnahmen zu verringern, darunter EU-Mittel zur Finanzierung von von Frauen geleiteten Projekten im digitalen Sektor, die Förderung einer Mindestzahl von Wissenschaftlerinnen, die an IKT-Projekten teilnehmen, Schulungskurse für Personalabteilungen über „unbewusste geschlechtsdiskriminierende Vorurteile“ zur Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses bei Einstellungsverfahren, die Gestaltung von Preisen und Anreizprogrammen für Unternehmen und Organisationen, die aktiv geschlechtsneutrale Strategien in Verbindung mit messbaren Zielen umsetzen, die Förderung von Gender Mainstreaming im Rahmen der Strategien von Unternehmen im Bereich der Produktion, der Gestaltung und der Vermarktung von IKT-Produkten, Jahresberichte über die Vielfalt und das geschlechtsspezifische Lohngefälle von IKT-Unternehmen, Maßnahmen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und/oder Leitlinien, die darauf abzielen, dass IKT-Dienstleistungen von Anbietern bezogen werden, die bei der Zusammensetzung ihrer Unternehmen und Verwaltungsräte für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis sorgen, die Erleichterung der Verteilung von EU-Mitteln an Unternehmen, die Kriterien für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis Rechnung tragen, und die Förderung der Umsetzung von Plänen und Verfahren für die Gleichstellung der Geschlechter, um die Leistung der Unternehmen im Hinblick auf die Teilhabe von Frauen, auch auf Management- und Führungsebene, sowie was Mentorenprogramme betrifft, zu verbessern und zu überwachen;

15.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ursachen und Faktoren, die zu einer hohen Abbrecherquote von Frauen in digitalen Berufen führen, umfassend zu bewerten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu untersuchen, wie sich die mangelnde Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben auf die Fähigkeit von Frauen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, die erforderlich sind, um das erforderliche Qualifikationsniveau im IKT-Sektor aufrechtzuerhalten, auswirkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen und Programme zur von ihrem rechtlichen Migrationsstatus unabhängigen Integration von Frauen und Mädchen in Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen im digitalen Sektor zu entwickeln;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Unternehmergeist und das Engagement von Frauen im Bereich der Innovation zu fördern, die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmerinnen und für von Frauen geführte Start-ups zu erhöhen und die Zugänglichkeit von bestehenden Fonds zu verbessern, damit sie gleiche Chancen haben, im digitalen Binnenmarkt zu konkurrieren, sowie ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis bei der Zusammensetzung von Finanzierungsinstitutionen voranzutreiben;

17.  legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, die Mittel für die Forschung zu Gleichstellungsfragen im Bereich der IKT aufzustocken;

18.  hält es für äußerst wichtig, mehr weibliche Vorbilder zu haben und die Zahl der Frauen in Führungspositionen im IKT-Sektor zu erhöhen; fordert männliche Vorbilder auf, sich für die Gleichstellung der Geschlechter in der digitalen Wirtschaft einzusetzen; hebt das Erfordernis hervor, dass IKT-Unternehmen eine Personalpolitik einführen, bei der die Vielfalt gefördert wird, wie z. B. ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in mittleren und oberen Führungsebenen und in den Leitungsorganen; begrüßt die Absicht der Kommission, die Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie von 2012 über eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften (Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten) zu fördern, und fordert den Rat nachdrücklich auf, seine Blockade aufzuheben und den Vorschlag anzunehmen;

Die Kultur-, Medien- und audiovisuelle Branche

19.  hebt den Einfluss der Kultur-, Medien-, Werbe- und audiovisuellen Branche auf die Entwicklung und Verstärkung von Geschlechterstereotypen und die Förderung normativer und kultureller Barrieren hervor, die durch die verwendete Sprache und verbreitete Bilder repliziert werden;

20.  fordert die audiovisuelle Industrie und die Medienindustrie auf, Frauen in MINT- und IKT-bezogenen Berufen verstärkt zu porträtieren und die Vielfalt und die Möglichkeiten in den Bereichen MINT und IKT anhand von Darstellungen aufzuzeigen; fordert die Medienbranche auf, Frauen in Diskussionsrunden, Zeitungsartikel und andere Bereiche einzubeziehen, in denen die öffentliche Meinung und der Diskurs über technologische Themen geprägt werden;

21.  weist darauf hin, wie wichtig es ist, bewusste und unbewusste geschlechtsdiskriminierende Vorurteile aus Algorithmen, KI-Anwendungen, Videospielen und Spielzeug zu beseitigen, die schädliche Geschlechterstereotype aufrechterhalten und zu einer geringeren Teilhabe von Frauen in den Bereichen Digitaltechnik, KI und IKT führen; betont, dass den Verzerrungen bei Innovationen in der IKT-Branche in Bereichen, in denen Designer und Entwickler von Diensten, Software und Benutzeranwendungen überwiegend Männer und die Nutzer hauptsächlich Frauen sind, entgegengewirkt werden muss;

Stärkung der bürgerlichen, politischen und wirtschaftlichen Stellung von Frauen

22.  betont, dass die IKT die Fähigkeit von Frauen, sich an Wahlprozessen, öffentlichen Konsultationen, Umfragen und Debatten zu beteiligen sowie für Frauenrechte einzutreten, erheblich verbessern können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung von E-Government-Initiativen die geschlechtsspezifische Dimension zu berücksichtigen; unterstreicht die Wirksamkeit der Nutzung des Internets für Kampagnen und Foren sowie zur Förderung der Sichtbarkeit weiblicher Vorbilder;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konstruktiv mit Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen und diese Organisationen zu ermutigen, sich an der Internet-Governance zu beteiligen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch eng mit Frauen und zivilgesellschaftlichen Frauenorganisationen zusammenzuarbeiten und diese einzubeziehen, um bei der Gestaltung und Umsetzung der Politik im technologischen Bereich besser auf die im täglichen Leben von Frauen und Mädchen bestehenden Sorgen einzugehen und sie ihnen zu nehmen und die wirtschaftliche und digitale Inklusion von Frauen zu fördern;

24.  legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, Sensibilisierungs-, Schulungs- und Gender-Mainstreaming-Kampagnen zu organisieren, um die Auswirkungen von IKT-Kenntnissen auf die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen hervorzuheben;

25.  ist der Auffassung, dass Frauen dazu ermutigt werden müssen, eine wichtigere Rolle bei der Gestaltung, Entwicklung, Umsetzung und Instandhaltung intelligenter Städte oder intelligenter Dörfer zu spielen;

Datenerhebung

26.  begrüßt die Schaffung des Fortschrittsanzeigers in Bezug auf Frauen in digitalen Branchen als integralen Bestandteil des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) sowie die vier neuen Indikatoren, die das EIGE in seinem Bericht 2018 mit dem Titel „Gender equality and youth: opportunities and risks of digitalisation (Gleichstellung der Geschlechter und Jugend: Chancen und Risiken der Digitalisierung) vorgeschlagen hat;

27.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie die Plattformen und Unternehmen auf, vergleichbare nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten über die Nutzung von IKT zu erheben und Initiativen, darunter Forschungsarbeiten, zum besseren Verständnis und zur Bekämpfung der Ursachen des digitalen Geschlechtergefälles vorzuschlagen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben und vorhandene Daten zu nutzen, um mehr Forschung über die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Faktoren, die die digitale Inklusion von Frauen und Mädchen behindern, zu fördern; betont, dass durch eine harmonisierte Erhebung von Daten der Vergleich und Austausch von Daten und Beispielen bewährter Verfahren durch die Mitgliedstaaten erleichtert wird;

Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt: Gewalt im Internet

28.  nimmt mit großer Besorgnis die Zunahme von digitalen Verbrechen und Fällen von Einschüchterung, Mobbing, Doxing, Belästigung und Gewalt gegen Frauen in der digitalen Welt zur Kenntnis; betont, wie wichtig digitale Kompetenz und Medienkompetenz sowie Cyberhygiene und ‑sicherheit sind; fordert Mittel und Kampagnen zur Sensibilisierung und Aufklärung von Frauen in der Frage, wie sie ihre Konten und ihre Kommunikation sichern können, um sich online zu schützen, und was eine respektvolle soziale Kommunikation im Internet betrifft, um Frauen vor potenziellen Belästigern oder Aggressoren zu warnen und sie darüber zu informieren, wie sie im Falle eines Vorfalls Hilfe in Anspruch nehmen können; ist der Ansicht, dass solche Kampagnen dazu dienen sollten, geschlechtsbezogene Gewalt und Geschlechterstereotype zu bekämpfen, Männer darüber aufzuklären, wie sie sich gegenüber Frauen im Internet korrekt verhalten, und dafür zu sorgen, dass Frauen weiterhin Meinungsfreiheit genießen und sich in sinnvoller Weise am öffentlichen Diskurs beteiligen können; ist ferner der Ansicht, dass Unternehmen und Entwickler geschlechtsspezifische Gewalt und Missbrauch im Internet in ihren Infrastrukturen durch wirksame Melde- und Sperrmechanismen bekämpfen sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von Meldekanälen zu ermöglichen und die Entwicklung von Schulungsinstrumenten für die Polizei, das Justizsystem und die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche zu unterstützen, um die Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu versetzen, wirksam gegen böswillige Angreifer zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen und die Opfer von Belästigung und Gewalt im Internet zu unterstützen;

29.  fordert die Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU sowie die Mitgliedstaaten und ihre Strafverfolgungsbehörden auf, zusammenzuarbeiten und konkrete Schritte zur Koordinierung ihrer Maßnahmen zu unternehmen, um dem Einsatz von IKT zur Begehung von Straftaten, einschließlich der sexuellen Belästigung im Internet und des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, entgegenzuwirken, sowie nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über geschlechtsspezifische Gewalt im Internet zu erheben; begrüßt, dass die Kommission eine Erhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt angekündigt hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Mittel für die Entwicklung von KI-Lösungen bereitzustellen, mit denen gegen Frauen und Mädchen gerichtete Cybergewalt, sexuelle Belästigung und Ausbeutung im Internet sowie Belästigung am Arbeitsplatz verhindert und bekämpft wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Strafrecht zu überprüfen, um sicherzustellen, dass neue Formen der digitalen Gewalt definiert, anerkannt und kriminalisiert werden, und das IAO-Übereinkommen über Gewalt und Belästigung von 2019 zu ratifizieren, das unter anderem in Bezug auf arbeitsbezogene Kommunikation Anwendung findet;

30.  erachtet es für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter als wesentlich, eine umfassende und altersgerechte Sexual- und Beziehungserziehung zu entwickeln, bei der es auch um die Bekämpfung von Cybergewalt, sexueller Belästigung und der Objektifizierung von Frauen im Internet sowie der Hypersexualisierung und sexuellen Ausbeutung von Frauen geht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien und Maßnahmen zu verabschieden, um gegen sexuelle Belästigung in Bildungseinrichtungen und Schulen im MINT-Bereich und im IKT-Sektor vorzugehen; fordert die Arbeitgeber auf, ihre Maßnahmen im Personalbereich so anzupassen, dass damit sowohl alten als auch neuen Formen von Belästigung im Internet entgegengewirkt wird, unter anderem durch obligatorische Schulungen und Notrufnummern für Opfer;

31.  fordert weitere rechtsverbindliche Maßnahmen und eine Richtlinie zur Vorbeugung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Gewalt im Internet – die sich häufig gegen Frauen, wie beispielsweise Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Politikerinnen und Aktivistinnen richtet – und Online-Hetze gegen Frauen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass mit dem anstehenden Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste und einem neuen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Internetplattformen die Verantwortung von Online-Plattformen in Bezug auf von Nutzern verbreitete Hetze und andere schädliche, missbräuchliche und sexistische Inhalte in Angriff genommen wird, um die Sicherheit von Frauen im Internet zu schützen; fordert die Kommission auf, harmonisierte rechtliche Definitionen von Cybergewalt und einen neuen Verhaltenskodex für Online-Plattformen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Internet auszuarbeiten;

Neu entstehende Bereiche

32.  fordert die nationalen öffentlichen Verwaltungen und die Organe der EU auf, mit dem Privatsektor zusammenzuarbeiten, um europaweite Vorbildkampagnen zu entwickeln, die dazu dienen sollen, weibliche Nachwuchsfachkräfte dazu zu ermutigen, sich für Berufe im Bereich der Cybersicherheit zu entscheiden, wodurch der Fachkräftemangel erheblich verringert, die Wirtschaft angekurbelt und die allgemeine Widerstandsfähigkeit der Cybersicherheitsbranche in Europa verbessert würde;

33.  betont, dass weitere Regulierungsbemühungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass im Rahmen der KI die in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätze und Werte der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung geachtet werden;

34.  betont, dass das Verständnis für neu entstehende Bereiche wie die auf Algorithmen basierende Entscheidungsfindung, die Blockchain-Technologie und Kryptowährungen sowie Datenüberwachung vertieft werden muss und Strategien zum Umgang damit ausgearbeitet werden müssen;

Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungspolitik

35.  bringt seine Besorgnis über die Möglichkeit einer Zunahme der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern in den Entwicklungsländern und ‑gebieten in der gegenwärtigen Krise zum Ausdruck; betont die Bedeutung der Förderung der digitalen Kompetenz von Frauen und Mädchen, der digitalen Zugänglichkeit und der digitalen Erschwinglichkeit als Instrumente zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in Entwicklungsstrategien; betont, dass Entwicklungsgelder in die Förderung der digitalen Bildung von Mädchen und Frauen fließen und von Frauen geleitete Projekte im digitalen Sektor, insbesondere solche mit sozialer Wirkkraft, unterstützt werden müssen;

36.  weist darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen, Minderheitengruppen, Frauen aus unterschiedlichen sozioökonomischen Schichten, ältere Frauen, Frauen in ländlichen Gebieten sowie weibliche Flüchtlinge und Migrantinnen möglicherweise Schwierigkeiten beim Zugang zu digitalen Diensten und damit verbundenen Infrastrukturen haben; betont, wie wichtig ein bereichsübergreifender Ansatz für alle Initiativen zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter ist, wenn es darum geht, den Zugang von Frauen zu digitalen Diensten und deren Nutzung sowie zu Bildung und Beschäftigung in der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen die digitale Ausgrenzung aller schutzbedürftigen Gruppen in der Gesellschaft vorzugehen und ihnen Bildungsangebote im Bereich IKT zugänglich zu machen, indem sie die Lehrmethoden und Stundenpläne anpassen, um den verschiedenen Faktoren Rechnung zu tragen, die Einfluss auf den Zugang von Frauen zur Bildung haben;

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37.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 75.
(2) ABl. C 36 vom 29.1.2016, S. 18.
(3) ABl. C 93 vom 9.3.2016, S. 120.
(4) ABl. C 349 vom 17.10.2017, S. 56.
(5) ABl. C 66 vom 21.2.2018, S. 44.
(6) ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 28.
(7) Eingehende Analyse - „Empowering women on the Internet“ (Stärkung der Rolle von Frauen im Internet), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung C - Bürgerrechte und Verfassungsfragen, 30. Oktober 2015.
(8) Studie - „The underlying causes of the digital gender gap and possible solutions for enhanced digital inclusion of women and girls“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung C - Bürgerrechte und Verfassungsfragen, 15. Februar 2018.
(9) Studie – „Cyber violence and hate speech online against women“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung C – Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, 16. August 2018.
(10) Studie – „Education and employment of women in science, technology and the digital economy, including AI and its influence on gender equality“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung C - Bürgerrechte und Verfassungsfragen, 15. April 2020.
(11) ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1.
(12) https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/women-digital-scoreboard
(13) EIGE-Indikator 6. Quelle: Factsheet des EIGE mit dem Titel „Gleichstellung und Digitalisierung in der Europäischen Union“, veröffentlicht am 11. Oktober 2018.
(14) Factsheet des EIGE mit dem Titel „Gleichstellung und Digitalisierung in der Europäischen Union“, veröffentlicht am 11. Oktober 2018.
(15) https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/women-ict
(16) FRA-Erhebung – https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2018/604979/IPOL_STU(2018)604979_EN.pdf
(17) Studie der Kommission mit dem Titel „Women in the digital age“ (Frauen im digitalen Zeitalter) (2018).
(18) https://2019.stateofeuropeantech.com/chapter/diversity-inclusion/article/state-di-european-tech/

Letzte Aktualisierung: 22. April 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen