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Verfahren : 2021/2506(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0072/2021

Aussprachen :

PV 21/01/2021 - 7.2
CRE 21/01/2021 - 7.2

Abstimmungen :

PV 21/01/2021 - 9
PV 21/01/2021 - 13

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0028

Angenommene Texte
PDF 142kWORD 50k
Donnerstag, 21. Januar 2021 - Brüssel
Die Menschenrechtslage in der Türkei, insbesondere der Fall von Selahattin Demirtaș und anderer politischer Gefangener
P9_TA(2021)0028RC-B9-0072/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2021 zu der Menschenrechtslage in der Türkei, insbesondere zu dem Fall von Selahattin Demirtaș und anderer politischer Gefangener (2021/2506(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Türkei, insbesondere die Entschließungen vom 8. Februar 2018 zur aktuellen Lage der Menschenrechte in der Türkei(1), vom 13. März 2019 zu dem Bericht 2018 der Kommission über die Türkei(2) und vom 19. September 2019 zur Lage in der Türkei und insbesondere zur Absetzung gewählter Bürgermeister(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 über die Erweiterungspolitik der EU (COM(2020)0660) und den als Begleitunterlage beigefügten Bericht 2020 über die Türkei (SWD(2020)0355),

–  unter Hinweis auf den am 3. Oktober 2005 festgelegten Verhandlungsrahmen für die Türkei,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates(4) über die globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. und 11. Dezember 2020 und auf die weiteren einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates zur Türkei,

–  unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 22. Dezember 2020 in der Rechtssache Demirtaş / Türkei (14305/17),

–  unter Hinweis auf das Urteil des EGMR vom 20. November 2018 in der Rechtssache Demirtaş / Türkei,

–  gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Türkei ein EU-Bewerberland und ein langjähriges Mitglied des Europarats ist; in der Erwägung, dass die Türkei als Mitglied des Europarats Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist und an die Bestimmungen und die Rechtsprechung des EGMR gebunden ist;

B.  in der Erwägung, dass die türkische Polizei seit Mitte September 2020 in der gesamten Türkei groß angelegte Razzien im Morgengrauen durchführt, bei denen Dutzende von Politikern, politischen Aktivisten, Anwälten und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft wegen „Terrorismus“ verhaftet wurden; in der Erwägung, dass am 31. Dezember 2020 in der Türkei das neue Gesetz zur Verhinderung der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in Kraft getreten ist, wobei es nur in sechs Artikeln dieses Gesetzes um Mittel und Vorschriften zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus geht und die übrigen Artikel dem türkischen Innenministerium und dem Präsidenten weitreichende Befugnisse dahingehend einräumen, die Tätigkeiten von nichtstaatlichen Organisationen, Geschäftspartnerschaften, unabhängigen Gruppen und Vereinigungen einzuschränken und deren Rolle zu schmälern;

C.  in der Erwägung, dass Selahattin Demirtaş, ehemaliger Abgeordneter des türkischen Parlaments (zwischen 2007 und 2018), ehemaliger Ko-Vorsitzender der türkischen Demokratischen Partei der Völker (HDP) und Präsidentschaftskandidat bei den Wahlen 2014 und 2018 (er erhielt 9,76 % bzw. 8,32 % der Stimmen), seit mehr als vier Jahren aufgrund haltloser Anschuldigungen und trotz zweier Urteile des EGMR, in denen seine Freilassung gefordert wird, inhaftiert ist;

D.  in der Erwägung, dass Selahattin Demirtaş zunächst am 4. November 2016 zusammen mit acht weiteren demokratisch gewählten HDP-Abgeordneten, darunter die ehemalige HDP-Ko-Vorsitzende Figen Yüksekdağ, verhaftet und wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, „Verbreitung terroristischer Propaganda“ und vieler anderer Straftaten strafrechtlich verfolgt wurde, was der Beginn eines anhaltenden Angriffs der türkischen Regierung auf die Partei und Teil umfassenderer politisch motivierter Verfolgungen und Inhaftierungen war; in der Erwägung, dass trotz des Gewinns von 65 Bürgermeisterämtern im ganzen Land bei den Kommunalwahlen im Jahr 2019 nur sechs HDP-Bürgermeister heute noch im Amt sind, während der Rest aus dem Amt entfernt oder inhaftiert und durch von der Regierung ernannte Verwalter ersetzt wurde;

E.  in der Erwägung, dass der Generalstaatsanwalt von Ankara am 20. September 2019, demselben Tag, an dem Selahattin Demirtaş gemäß einer Entscheidung des 26. Schwurgerichts von Istanbul freigelassen werden sollte, ein altes laufendes, derzeit jedoch ruhendes Ermittlungsverfahren als Grund für die erneute Inhaftierung von Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ anführte; in der Erwägung, dass Selahattin Demirtaş daher im Zusammenhang mit einer Untersuchung der Proteste vom Oktober 2014 in Untersuchungshaft bleibt, die gegen die Belagerung von Kobane durch den „Islamischen Staat“ stattfanden, bei denen die Untätigkeit und das Schweigen der türkischen Regierung angesichts eines drohenden Massakers kritisiert wurden und die in Gewalt ausarteten und Dutzende von Menschenleben forderten;

F.  in der Erwägung, dass die Große Kammer des EGMR am 22. Dezember 2020 entschied, dass die türkische Regierung mit der anfänglichen Inhaftierung von Selahattin Demirtaş und der anschließenden Verlängerung seiner Inhaftierung um mehr als vier Jahre den Hintergedanken verfolgte, ihn an der Ausübung seiner politischen Aktivitäten zu hindern, die Wähler ihres gewählten Vertreters zu berauben, den Pluralismus zu ersticken und die Freiheit der politischen Debatte, d. h. den eigentlichen Kern des Konzepts einer demokratischen Gesellschaft, einzuschränken, und damit gegen Artikel 18 der EMRK verstoßen hat; in der Erwägung, dass es in dem endgültigen Urteil hieß, es gebe keine ausreichenden Gründe für eine weitere Inhaftierung, und erneut die sofortige Freilassung von Selahattin Demirtaş aufgegeben wurde; in der Erwägung, dass die Türkei laut EGMR auch die Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 10 EMRK), das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 Absätze 1 und 3 EMRK), sowie das aktive und passive Wahlrecht (Artikel 3 Absatz 1 EMRK) verletzt hat; in der Erwägung, dass der EGMR keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Reden von Selahattin Demirtaş und terroristischen Straftaten festgestellt hat;

G.  in der Erwägung, dass ein türkisches Strafgericht am 7. Januar 2021 die Anklagerhebung gegen 108 Beschuldigte, darunter die ehemaligen HDP-Ko-Vorsitzenden Demirtaş und Yüksekdag, im Rahmen einer Untersuchung der tödlichen Terroranschläge von 2014 bestätigte und damit Forderungen des EGMR nach der Freilassung von Selahattin Demirtas zurückwies und 38 verschärfte lebenslange Haftstrafen für die Angeklagten forderte, von denen sich 27 in Haft befinden;

H.  in der Erwägung, dass Selahattin Demirtaş trotz des Urteils des türkischen Verfassungsgerichts vom 9. Juni 2020, wonach seine lange Untersuchungshaft gegen seine verfassungsmäßigen Rechte verstößt, weiterhin in einem Hochsicherheitsgefängnis vom Typ F in Edirne inhaftiert ist; in der Erwägung, dass er nur einer von vielen Menschen ist, die in der Türkei aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen unrechtmäßig inhaftiert sind;

I.  in der Erwägung, dass die wiederholten politischen Äußerungen auf höchster Ebene von Angehörigen der türkischen Regierung und Führern der Regierungskoalition zum Fall Demirtaş und die engen zeitlichen Verbindungen zwischen den politischen Äußerungen und den eindeutig rechtswidrigen Handlungen der Justiz einen weiteren Beweis für die politischen Beweggründe hinter dem Fall liefern und die Unabhängigkeit der türkischen Justiz ernsthaft untergraben;

J.  in der Erwägung, dass der EGMR in einem anderen Fall am 10. Dezember 2019 entschied, dass die Untersuchungshaft eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft, Osman Kavala, gegen die EMRK verstößt und dass die staatlichen Stellen der Türkei für die sofortige Freilassung von Osman Kavala sorgen müssen; in der Erwägung, dass trotz des Urteils des EGMR das Istanbuler Gericht am 9. Oktober 2020 die Haft von Osman Kavala wegen Spionage und des Versuchs des Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung während der Gezi-Park-Proteste im Jahr 2013 verlängert hat; in der Erwägung, dass die Türkei auch weiterhin gegen die EMRK verstoßen hat, weil sie Osman Kavala trotz der Aufforderungen des Ministerkomitees des Europarates nicht aus der Haft entlassen hat;

1.  fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Selahattin Demirtaş im Einklang mit dem Urteil des EGMR aus dem Jahr 2018, das durch das Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 22. Dezember 2020 bestätigt wurde, und das Fallenlassen aller Anklagepunkte gegen ihn und Figen Yüksekdağ, die ehemaligen Ko-Vorsitzenden der oppositionellen HDP, sowie die anderen inhaftierten Mitglieder der Partei; betont, dass die staatlichen Stellen der Türkei zulassen müssen, dass sie ihr demokratisches Mandat unabhängig und frei von Drohungen und Behinderungen ausüben können; bekräftigt seine Unterstützung für all diejenigen, die weiterhin daran arbeiten, diese und andere Fälle gröbster Ungerechtigkeit zu beenden und die Türkei auf den Weg einer voll funktionsfähigen Demokratie zurückzuführen;

2.  weist die staatlichen Stellen der Türkei darauf hin, dass die Tatsache, dass sie Selahattin Demirtaş nicht freilassen, eine unmittelbare Verletzung der EMRK und des innerstaatlichen Rechts der Türkei, eine nicht zu rechtfertigende Verlängerung der Verletzung der Rechte von Selahattin Demirtaş und einen eklatanten Verstoß gegen die Verpflichtung der Türkei zur Umsetzung der Urteile des EGMR darstellt; besteht darauf, dass das Urteil des EGMR bedeutet, dass die türkischen Behörden ihn sofort freilassen müssen;

3.  betont, dass der EGMR die lange und unrechtmäßige Untersuchungshaft von Selahattin Demirtaş als politisch motiviert beurteilt hat; äußert seine tiefe Besorgnis über die rechtswidrigen Praktiken und politischen Äußerungen im Zusammenhang mit diesem Fall, die darauf hindeuten, dass sich die türkische Regierung in gerichtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der langen Inhaftierung von Selahattin Demirtaş eingemischt hat;

4.  fordert das Ministerkomitee des Europarates auf, in seiner nächsten Sitzung am 21. März 2021 die Weigerung der Türkei, das Urteil der Großen Kammer des EGMR in der Rechtssache Demirtaş/Türkei umzusetzen, dringend zu überprüfen, eine Erklärung zu dieser Angelegenheit abzugeben und die notwendigen Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass die Regierung der Türkei dieses Urteil unverzüglich umsetzt; ist voller Zuversicht, dass der deutsche Vorsitz des Ministerkomitees des Europarates alle geeigneten und notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um die Umsetzung des Urteils der Großen Kammer im Fall Demirtaş sicherzustellen; fordert die EU-Delegation beim Europarat auf, sich massiv dafür einzusetzen, dass die EGMR-Urteile zur Türkei umgesetzt werden;

5.  verurteilt die Behandlung von Selahattin Demirtaş durch die türkischen Behörden, die seine Rechte gemäß der EMRK, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem innerstaatlichen türkischen Recht sowie seine Menschenwürde, die durch Artikel 17 der Verfassung der Republik Türkei geschützt ist, verletzt; betrachtet die rechtswidrige Verlängerung von Selahattin Demirtaş‘ Inhaftierung über mehr als vier Jahre hinweg als grausame politisch motivierte Bestrafung, die ihm, seiner Familie und seiner Partei irreparablen persönlichen und politischen Schaden zufügt; fordert die Türkei auf, weitere Einschüchterungsmaßnahmen zu unterlassen und seine Menschenrechte, wie sie in der türkischen Verfassung sowie im europäischen und internationalen Recht verankert sind, zu garantieren;

6.  fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Fall Demirtaş und alle anderen Fälle von willkürlich inhaftierten Menschenrechtsverteidigern, Anwälten, Journalisten, Politikern und Akademikern bei ihren türkischen Gesprächspartnern weiterhin zur Sprache zu bringen und die Inhaftierten diplomatisch und politisch zu unterstützen. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, häufiger auf finanzielle Nothilfen für Menschenrechtsverteidiger zurückzugreifen und die vollständige Umsetzung der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger durch die EU-Delegation und die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten sicherzustellen; fordert die Delegation der Europäischen Union in der Türkei nachdrücklich auf, den Fall von Selahattin Demirtaş und anderen Gefangenen weiterhin aufmerksam zu verfolgen, auch durch die Anwesenheit in ihren Prozessen, und ihre Situation bei den türkischen Behörden weiterhin zur Sprache zu bringen;

7.  ist zutiefst besorgt darüber, dass die türkische Justiz die Urteile des EGMR missachtet und dass sich untergeordnete türkische Gerichte immer weniger an die Urteile des türkischen Verfassungsgerichts halten; fordert die Türkei auf, die vollständige Einhaltung der Bestimmungen der EMRK und der Entscheidungen des EGMR sicherzustellen; fordert nachdrücklich die uneingeschränkte Zusammenarbeit der Türkei mit dem Europarat bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Rechte von Minderheiten, der Demokratie und der Grundrechte; hofft, dass der EGMR in der Lage sein wird, seine Entscheidungen in zahlreichen Fällen, die die Lage in der Türkei betreffen, zu beschleunigen; fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Personen das Grundrecht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren haben und dass ihre Fälle von einem völlig unabhängigen und funktionierenden Justizsystem in Übereinstimmung mit internationalen Standards geprüft werden;

8.  ist zutiefst besorgt über die ständigen Angriffe und den Druck auf die Oppositionsparteien, insbesondere die ständigen gezielten und politisch motivierten Angriffe der türkischen Behörden auf die Demokratische Partei der Völker (HDP) und ihre Jugendorganisationen, die das ordnungsgemäße Funktionieren des demokratischen Systems untergraben, und fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, das harte Vorgehen gegen sie unverzüglich zu beenden; äußert sich besonders besorgt über die laufende Debatte über das Verbot der HDP und die Aufhebung der Immunität von neun HDP-Abgeordneten, beides wegen derselben Kobane-Proteste vom Oktober 2014, für die auch Selahattin Demirtaş inhaftiert ist; hebt den Fall von Cihan Erdal hervor, Mitglied des Jugendflügels der türkischen Partei Die Grünen/die Linke (Yeşil Sol Parti), der am 25. September 2020 festgenommen und am 7. Januar 2021 zusammen mit mehr als 100 Angeklagten, darunter Selahattin Demirtaş, im Rahmen des „Kobane-Falls“ angeklagt wurde; ist ernsthaft besorgt über die anhaltenden politischen und gerichtlichen Schikanen gegen Canan Kaftancıoğlu, Vorsitzende der Republikanischen Volkspartei (CHP) in der Provinz Istanbul, die im September 2019 wegen eines politisch motivierten Falles, in dem eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aussteht, zu fast zehn Jahren Haft verurteilt wurde und die im Dezember 2020 in einem neuen Fall angeklagt wurde, für den ihr weitere zehn Jahre Haft drohen;

9.  äußert große Besorgnis über den schrumpfenden Raum für die Zivilgesellschaft und die anhaltende Verschlechterung der Grundrechte und -freiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei; hebt insbesondere seine Besorgnis über die anhaltenden Rückschritte der Türkei in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz hervor; fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, der gerichtlichen Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern, Akademikern, Journalisten, geistlichen Führern, Rechtsanwälten und Mitgliedern der Gemeinschaft der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen, deren Grundrechte insbesondere nach dem gescheiterten Putschversuch verletzt werden, ein Ende zu setzen; fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, den prominenten Vertreter der Zivilgesellschaft Osman Kavala im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Mai 2020 und nach wiederholten Aufforderungen und Entschließungen des Ministerkomitees des Europarats unverzüglich freizulassen;

10.  erinnert an die kürzlich gebilligte globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte, einen Mechanismus zur Überwachung und Sanktionierung schwerer Menschenrechtsverletzungen, wie sie in der Türkei vorkommen, und der sich gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen richtet, die an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen;

11.  ist tief besorgt über die Lage der Medienfreiheit in der Türkei; fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, unverzüglich auf alle Warnmeldungen einzugehen, die auf der Plattform des Europarates zur Türkei veröffentlicht werden, und den Schutz des Journalismus und der Sicherheit von Journalisten zu fördern; fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, für einen fairen Zugang zur Justiz zu sorgen und politisch motivierte Prozesse gegen Journalisten und Medienschaffende einzustellen, wie den jüngsten Fall der Journalistin Melis Alphan, die wegen der Verbreitung terroristischer Propaganda angeklagt wurde und der bis zu 7 Jahre und 6 Monate Haft drohen; ist ernsthaft besorgt über die Überwachung von Plattformen der sozialen Medien und verurteilt die Schließung von Konten in den sozialen Medien durch die staatlichen Stellen der Türkei; hält diese Maßnahmen für eine weitere Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und für ein Mittel zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft;

12.  nimmt die Absicht der Türkei, eine neue Seite in ihren Beziehungen zur EU aufzuschlagen, die Entschlossenheit zur Durchführung von Reformen und das uneingeschränkte Engagement für den Beitrittsprozess, wie sie von Präsident Erdoğan und anderen hochrangigen Regierungsvertretern am 9. Januar 2021 zum Ausdruck gebracht wurden, zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass die Achtung und Anwendung der Urteile des EGMR ein wichtiger Schritt wäre, um die Glaubwürdigkeit solcher Aussagen durch Tatsachen zu bestätigen; bekräftigt, dass die EU für einen Neuanfang offen ist; betont jedoch, dass bessere und vertiefte Beziehungen unter anderem von spürbaren Verbesserungen bei der Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in der Türkei abhängen;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, dem deutschen Vorsitz des Ministerkomitees des Europarates sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln, und beantragt die Übersetzung dieser Entschließung ins Türkische.

(1) ABl. C 463 vom 21.12.2018, S. 56.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0200.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0017.
(4) ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1.

Letzte Aktualisierung: 22. April 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen