Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2021 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (2020/2818(RSP))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 14 und 15,
– unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament und von der Kommission im November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte, insbesondere deren Grundsätze 1 „allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen“ und 4 „aktive Unterstützung für Beschäftigung“,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den bezahlten Bildungsurlaub von 1974,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (COM(2020)0274) und die begleitenden Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (SWD(2020)0121) und (SWD(2020)0122),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (COM(2020)0275),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Achieving the European Education Area by 2025“ (Verwirklichung eines europäischen Bildungsraums bis 2025) (COM(2020)0625) und das begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2020)0212),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 – Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ (COM(2020)0624) und das begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2020)0209),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „Digital Economy and Society Index (DESI) 2020 Human capital“ (Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) – Humankapital 2020)(1),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102), in der es heißt, dass „der zweifache ökologische und digitale Wandel alle Teile unserer Wirtschaft, unserer Gesellschaft und unserer Industrie betreffen wird“, „die Anwerbung und die Erhaltung von Fachkräften für eine wettbewerbsfähige Industrie von grundlegender Bedeutung sind“ und in der prognostiziert wird, dass „allein in den kommenden fünf Jahren 120 Millionen Menschen in Europa ihre Kompetenzen erweitern oder eine Umschulung durchlaufen müssen“,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäischer Grüner Deal“ (COM(2019)0640), in der es heißt, dass „eine proaktive Umschulung und Weiterqualifizierung notwendig sind, um die Vorteile des ökologischen Wandels zu nutzen“, sodass alle in der Mitteilung genannten Veränderungen verwirklicht werden können,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Juni 2020 zur Umschulung und Weiterbildung als Grundlage für mehr Nachhaltigkeit und eine bessere Beschäftigungsfähigkeit im Kontext der Förderung der wirtschaftlichen Erholung und des sozialen Zusammenhalts,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2020 zur Bewältigung der COVID-19-Krise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung,
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 8. November 2019 zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums zur Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung(2),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. März 2017 zur Verbesserung der Kompetenzen von Frauen und Männern auf dem EU-Arbeitsmarkt(3),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene(4),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2017 zu einer erneuerten EU-Agenda für die Hochschulbildung(5),
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG(6),
– unter Hinweis auf den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET2020),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 5. Mai 2020 zu dem Thema „Nachhaltige Finanzierung des lebenslangen Lernens und der Kompetenzentwicklung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des kroatischen Ratsvorsitzes),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. März 2018 zu dem Thema „Zukunft der Arbeit – Aneignung der für die künftige Arbeitswelt notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des bulgarischen Ratsvorsitzes)(7),
– unter Hinweis auf die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen(8),
– unter Hinweis auf die Untersuchungen von Eurofound über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Nutzung und Entwicklung von Kompetenzen(9),
– unter Hinweis auf die Cedefop-Studie mit dem Titel „Empowering adults through upskilling and reskilling pathways“ (Befähigung von Erwachsenen durch Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten), Bände 1 und 2,
– unter Hinweis auf den Cedefop-Bericht mit dem Titel „Skills forecast trends and challenges to 2030“ (Prognose zum Qualifikationsbedarf und Herausforderungen für 2030)(10),
– unter Hinweis auf das Cedefop-Kompetenzpanorama(11) und den EU-Qualifikationsindex(12),
– unter Hinweis auf die Studie des Lenkungsgruppe zur Zukunft von Wissenschaft und Technologie (STOA) mit dem Titel „Rethinking education in the digital age“ (Neue Denkansätze für die Bildung im digitalen Zeitalter)(13),
– unter Hinweis auf die Datenbank der OECD „Skills for jobs“ (Kompetenzen für Beschäftigung)(14),
– unter Hinweis auf die OECD-Studie mit dem Titel „Getting Skills Right. Increasing Adult Learning Participation. Learning from successful reforms“ (Höhere Teilnahme an der Erwachsenenbildung: Von erfolgreichen Reformen lernen, die richtigen Kompetenzen erwerben)(15),
– unter Hinweis auf das Kurzdossier der OECD vom 10. Juli 2020 mit dem Titel „Skill measures to mobilise the workforce during the COVID-19 crisis“ (Maßnahmen im Bereich Kompetenzen zur Mobilisierung der Arbeitskräfte während der COVID-19-Krise)(16),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2020 zu der Zukunft der Bildung in Europa vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie(17),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2020 zu der Jugendgarantie(18),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2018 zur Modernisierung des Bildungswesens in der EU(19),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen(20),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu bildungs- und ausbildungspolitischen Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit(21),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 2015 zu dem Thema „Schaffung eines von Wettbewerb gekennzeichneten Arbeitsmarkts der EU für das 21. Jahrhundert: Abstimmung von Kompetenzen und Qualifikationen auf die Nachfrage und auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Weg aus der Krise“(22),
– unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (O-000006/2021 – B9-0004/2021),
– gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,
A. in der Erwägung, dass der grüne und der digitale Wandel sowie die demografischen Entwicklungen und die Globalisierung die Natur der Arbeit, den Arbeitsinhalt und die dafür erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen verändern; in der Erwägung, dass die Weiterqualifizierung und Umschulung von entscheidender Bedeutung sein werden, um die Herausforderungen und Chancen zu bewältigen, die sich aus den sich beschleunigenden Makrotrends ergeben, und dass sie der Schlüssel zur Beseitigung des zunehmenden Qualifikationsdefizits auf dem Arbeitsmarkt der EU sein werden;
B. in der Erwägung, dass die „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ uneingeschränkt mit der europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang steht, insbesondere mit ihrem ersten Grundsatz, wonach „jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“;
C. in der Erwägung, dass Bildung im digitalen Zeitalter die digitale formale Bildung sowie die informelle und nicht formelle Bildung in technischen, persönlichen und staatsbürgerlichen Kompetenzen während des gesamten Lebens der europäischen Bürgerinnen und Bürger umfasst;
D. in der Erwägung, dass es für die formellen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung immer schwieriger wird, auf alle individuellen und sozialen Bedürfnisse und Anforderungen einer sich ständig verändernden Welt zu reagieren;
E. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise die Arbeitswelt verändert, die Redundanz und Obsoleszenz vieler Arbeitsplätze beschleunigt, die Bedeutung digitaler Fähigkeiten und Kompetenz veranschaulicht, die digitale Kluft vergrößert und die Notwendigkeit verstärkt hat, die Kompetenzen der Arbeitskräfte in Europa auf den neuesten Stand zu bringen, insbesondere was den drastisch gestiegenen Bedarf an digitalen und technologischen Fähigkeiten sowie persönliche Kompetenzen wie Resilienz und Anpassungsfähigkeit betrifft; in der Erwägung, dass diese Notwendigkeit mit dem zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), die die Arbeitsmuster vollständig verändern und bestimmte Tätigkeiten ersetzen könnte, noch dringlicher wird; in der Erwägung, dass die Pandemie die allgemeine und berufliche Bildung unterbrochen hat, was insbesondere die Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung betrifft, und zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, insbesondere bei jungen Menschen, die Schwierigkeiten beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf haben, geführt hat; in der Erwägung, dass die obligatorischen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen während der COVID-19-Krise den Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet haben, ihre Kompetenzen auf den neuesten Stand zu bringen;
F. in der Erwägung, dass Kernkompetenzen in der Wissensgesellschaft und in einem Kontext des lebenslangen Lernens von entscheidender Bedeutung sind, da sie mehr Flexibilität bei der Anpassung an sich verändernde Gesellschaften und Arbeitsmärkte gewährleisten;
G. in der Erwägung, dass nach wie vor zahlreiche Ungleichheiten beim Zugang zu Bildung und Kompetenzen für schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft sowie zwischen den Geschlechtern bestehen, wobei Bürger unterschiedlicher ethnischer Abstammung, Menschen mit Behinderungen oder Frauen seltener die Möglichkeit haben, sich neue Fähigkeiten anzueignen;
H. in der Erwägung, dass jeder Einzelne mit den auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen und der Fähigkeit, sich ein Leben lang rasch an Veränderungen bei den Qualifikationsanforderungen anzupassen, ausgerüstet werden muss; in der Erwägung, dass 37 % bis 69 % der Aufgaben in der EU in vielen Branchen automatisiert werden könnten, was eine wesentliche Veränderung der Leistung zur Folge hätte(23); in der Erwägung, dass laut Untersuchungen von Eurofound 28 % der Arbeitnehmer angeben, dass sie über die Fähigkeiten verfügen, anspruchsvollere Aufgaben zu bewältigen;
I. in der Erwägung, dass die berufliche Weiterbildung und Umschulung nicht nur eine individuelle, sondern auch eine soziale Verantwortung darstellen, da geringe Grundkompetenzen und eine geringe Beteiligung von Erwachsenen an Ausbildungsmaßnahmen ihre Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt verringern, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten erzeugen und zu einem hohen Maß an Armut beitragen;
J. in der Erwägung, dass das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage und der Fachkräftemangel große Herausforderungen für den Arbeitsmarkt und die Bildungssysteme der EU darstellen; in der Erwägung, dass in der Erwerbsbevölkerung ein erheblicher Mangel an digitalen Kompetenzen besteht und dass es 42 % der Unionsbürger an grundlegenden digitalen Kompetenzen fehlt(24); in der Erwägung, dass erhebliche Investitionen erforderlich sind, um den Mangel an digitalen Kompetenzen zu beheben;
K. in der Erwägung, dass die heutige Generation junger Menschen hoch qualifiziert ist; in der Erwägung, dass Qualifizierung, Umschulung, Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen nicht die einzige Lösung sind, wenn es gilt, gegen den Mangel an Arbeitsplätzen für junge Menschen vorzugehen; in der Erwägung, dass zusätzliche Beschäftigungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Schaffung hochwertiger und nachhaltiger Arbeitsplätze sicherzustellen; in der Erwägung, dass sich die Beschäftigungslandschaft rasch weiterentwickelt und Schätzungen zufolge 65 % der Kinder, die heute in die Grundschule kommen, letztendlich völlig neue Berufe ausüben werden, die es noch gar nicht gibt(25); in der Erwägung, dass im Jahr 2019 bereits 85 % der Bürger das Internet nutzten und nur 58 % zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen verfügten(26);
L. in der Erwägung, dass das Ziel des europäischen Grünen Deals, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und das Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 um 60 % zu senken, einen Übergang zu einer klimaneutralen und energieeffizienten Kreislaufwirtschaft bedeuten werden; in der Erwägung, dass sich dies grundlegend auf alle Wirtschaftszweige auswirken wird und die Umschulung der Arbeitskräfte und die Konzentration auf ökologische Kompetenzen auf allen Bildungswegen von entscheidender Bedeutung sein werden, um einen gerechten Übergang zu erreichen, bei dem niemand zurückgelassen wird;
M. in der Erwägung, dass kritisches Denken neben den technologischen und digitalen Kompetenzen zu den Kernkompetenzen gehört, die Menschen im digitalen Zeitalter benötigen; in der Erwägung, dass es zwingend erforderlich ist, das kritische Denken aller Bürgerinnen und Bürger zu stärken, damit sie das volle Potenzial der digitalen Werkzeuge nutzen und sich vor ihren Gefahren schützen können;
N. in der Erwägung, dass moderne, innovative und integrative Bildungssysteme, bei denen digitale Technologien im Mittelpunkt stehen, gut geeignet sind, um neue Generationen von Fachkräften auf künftige Herausforderungen und Chancen vorzubereiten;
O. in der Erwägung, dass der gleichberechtigte Zugang zu hochwertigen und integrativen Qualifizierungs-, Weiterqualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie zu Informationen über Kompetenzen, zu Beratung, Bildung und Berufsbildung für alle Menschen, auch für schutzbedürftige Gruppen, ältere Menschen und Menschen in benachteiligten städtischen Gebieten oder in dünn besiedelten und entvölkerten ländlichen und abgelegenen Gebieten und auf Inseln, für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass Untersuchungen von Eurofound zeigen, dass die Ungleichheit beim Zugang der Arbeitnehmer zu Weiterbildung zugenommen hat(27);
P. in der Erwägung, dass sich in einigen EU-Ländern die Zeit, die Kinder für schulische Aktivitäten aufgewendet haben, während der COVID-19-Krise halbiert hat; in der Erwägung, dass die Schließung allgemeiner und beruflicher Bildungseinrichtungen, auch wenn sie nur vorübergehend ist, erhebliche Folgen für die Lernenden haben, sich negativ auf die Lernergebnisse auswirken und die bestehenden Ungleichheiten verstärken kann;
Q. in der Erwägung, dass die Erwachsenenbildung im Gegensatz zum System der Schulpflicht eine freiwillige Verpflichtung ist, die aus persönlicher oder beruflicher Motivation eingegangen wird und eine größere Herausforderung für die Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung darstellt;
R. in der Erwägung, dass es für Menschen, die über Kompetenzen auf dem neuesten Stand verfügen, leichter ist, auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt zu bleiben und sozial integriert zu sein, was auch für die psychische Gesundheit und das Leben von Millionen unserer Bürgerinnen und Bürger von grundlegender Bedeutung ist;
S. in der Erwägung, dass es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Kompetenzen gibt, aber geschlechtsspezifische Unterschiede in Bezug auf Wahlmöglichkeiten und berufliche Entwicklung bestehen;
T. in der Erwägung, dass Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und Kompetenzen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; in der Erwägung, dass die EU eine wichtige Rolle bei der Unterstützung, Koordinierung und Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen spielt; in der Erwägung, dass neue Herausforderungen die Inanspruchnahme europäischer Instrumente und die Unterstützung von Maßnahmen innerhalb des europäischen Bildungsraums erfordern; in der Erwägung, dass Programme der Union wie Erasmus+, die Europäische Jugendgarantie und das Europäische Solidaritätskorps eine wichtige Rolle bei der beruflichen Entwicklung junger Menschen spielen;
U. in der Erwägung, dass digitale Technologien gleichwohl als Instrumente für die Bereitstellung hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildungsangebote betrachtet werden sollten; in der Erwägung, dass in Zukunft ein erhöhter Bedarf an digitalen Kompetenzen (Codierung, Logistik und Robotik) bestehen wird, und zwar nicht nur für die Ausbildung im IT-Bereich, sondern für den gesamten Lehrplan;
V. in der Erwägung, dass Möglichkeiten der digital gestützten Schulung und Kompetenzentwicklung besser untersucht und erleichtert werden sollten, beispielsweise Online-Schulungen für schutzbedürftige Gruppen oder Mitarbeiter von KMU, die in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen regionalen Institutionen und Einrichtungen flexiblere Schulungsangebote benötigen;
W. in der Erwägung, dass die Beteiligungsquoten an der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren in Europa in der Hälfte der EU-Länder immer noch unter 33 % liegen(28);
X. in der Erwägung, dass Eurofound zufolge die Auswirkungen auf die Kompetenzen im Zusammenhang mit der Entwicklung digital unterstützter Geschäftsmodelle, wie der Arbeit auf Plattformen, besser untersucht und strategisch angegangen werden sollten, entweder durch die Beseitigung von Qualifikationsungleichgewichten und Dequalifizierung oder durch die Kompetenzentwicklung, beispielsweise von Querschnittskompetenzen und unternehmerischen Kompetenzen;
Y. in der Erwägung, dass im Jahr 2019 10,2 % der 18- bis 24-Jährigen in der EU höchstens eine Sekundarstufe I abgeschlossen hatten und sich nicht in einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung befanden (vorzeitige Schulabgänger)(29);
Z. in der Erwägung, dass die wichtige Rolle, die das Lernen am Arbeitsplatz für die Nutzung und Entwicklung von Kompetenzen spielt, zwar seit langem anerkannt ist, die Europäische Unternehmenserhebung (ECS) 2019 aber zeigt, dass nur die wenigsten Unternehmen die Praxis am Arbeitsplatz kohärent verbinden, um die Nutzung von Kompetenzen zu optimieren und die Entwicklung von Kompetenzen zu fördern;
AA. in der Erwägung, dass im Jahr 2017 72 % der Lehrkräfte in Europa Frauen waren; in der Erwägung, dass 9 % der in der EU tätigen Lehrkräfte jünger als 30 Jahre waren, während 36 % 50 Jahre oder älter waren(30);
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“, die Kompetenzen in den Mittelpunkt der politischen Agenda der EU rückt und sicherstellt, dass das im ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte verankerte Recht auf eine hochwertige und inklusive Aus- und Weiterbildung und lebenslanges Lernen für alle und in allen Bereichen und Wirtschaftszweigen in der gesamten Union verwirklicht wird;
2. begrüßt die in der Mitteilung dargelegten zwölf Leitaktionen sowie die quantitativen Ziele, die bis 2025 erreicht werden sollen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, schutzbedürftigen Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, gering qualifizierten Erwachsenen, Minderheiten, einschließlich der Roma, sowie Menschen mit Migrationshintergrund einen breiten Zugang zu Qualifizierung und beruflicher Fortbildung zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie dieses Recht umgesetzt werden kann, und einen Überwachungsmechanismus einzuführen, der die Mitgliedstaaten dazu anregt, nationale Aktionsprogramme einzurichten und regelmäßig nationale Berichte darüber vorzulegen, wie dieses Recht gewahrt wird;
3. betont, wie wichtig der Zugang zu Ausbildung und Umschulung für Arbeitnehmer in Wirtschaftszweigen und Branchen ist, in denen grundlegende Veränderungen mit Blick auf den ökologischen und den digitalen Wandel stattfinden müssen; hebt hervor, dass Qualifikationen und zertifizierte Kompetenzen den Arbeitnehmern einen Mehrwert bieten, der ihre Position auf dem Arbeitsmarkt verbessert und es ihnen ermöglicht, an Arbeitsmarktübergängen teilzunehmen; fordert, dass die öffentliche Qualifikationspolitik auf die Anerkennung, Zertifizierung und Validierung von Qualifikationen und Kompetenzen ausgerichtet ist;
4. hebt hervor, dass Kompetenzen und lebenslanges Lernen für nachhaltiges Wachstum, Produktivität, Investitionen und Innovation von entscheidender Bedeutung sind und daher Schlüsselfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, darstellen; hebt hervor, dass die enge Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Verfahren zwischen allen einschlägigen Akteuren, die an der Entwicklung von Kompetenzen beteiligt sind, darunter Sozialpartner und alle Regierungsebenen, wesentlich ist, um sicherzustellen, dass jeder die auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft insgesamt erforderlichen Kompetenzen erwerben kann; betont in diesem Zusammenhang, dass aktuelle Daten, Informationen und Prognosen zum Qualifikationsbedarf und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, auch auf lokaler Ebene, erhoben werden müssen; unterstützt die Einführung des Kompetenzpakts, der darauf abzielt, die Maßnahmen der Unternehmen zur Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte in Europa zu verbessern; fordert lokale Kompetenzpakte, um Menschen aus den am stärksten von der COVID-19-Krise betroffenen Branchen besser zu erreichen und ihnen zu helfen, sich neu zu qualifizieren, damit sie auf dem Arbeitsmarkt aktiv bleiben;
5. weist darauf hin, dass die Modernisierung der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung von entscheidender Bedeutung ist, um junge Menschen und Erwachsene auf den grünen und digitalen Wandel vorzubereiten und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer der Kernaltersgruppe sowie ältere Arbeitnehmer die erforderlichen Kompetenzen erhalten und entwickeln, um die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und das Arbeitsleben zu verlängern; weist ferner darauf hin, dass diese Modernisierung für die Erholung von der COVID-19-Pandemie von entscheidender Bedeutung ist; begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz; unterstreicht, dass Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung zielgerichtet, zukunftsorientiert, zugänglich, durchlässig, auf EU-Ebene miteinander vernetzt und auf die Lernenden ausgerichtet sein, flexible individuelle Wege ermöglichen und Personen, die sich in beruflicher Aus- und Weiterbildung befinden, die Fähigkeiten vermitteln müssen, die sie benötigen, um aktive und demokratische Bürger zu werden und auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft erfolgreich zu sein; weist darauf hin, dass die Modernisierung der Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit einer Steigerung ihrer Attraktivität einhergehen muss, damit sich mehr junge Menschen dafür entscheiden; betont, wie wichtig bewährte Verfahren im Zusammenhang mit Systemen der dualen Ausbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind, die zu strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt beitragen und zu einer höheren Beschäftigungsquote bei jungen Menschen führen könnten;
6. ist der Ansicht, dass die Lehrlingsausbildung in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen kann, da sie junge Menschen auf stark nachgefragte Arbeitsplätze vorbereitet und so zu ihrer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die EU-Mittel zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu nutzen und die Arbeitgeber zu ermutigen, bezahlte Praktikums- und Ausbildungsprogramme für Berufsschüler zu schaffen und Wettbewerbe und Branchenturniere für sie zu veranstalten; fordert die Unternehmen auf, die Weiterqualifizierung und Umschulung ihrer Arbeitskräfte sicherzustellen und das Angebot an Lehrstellen im Einklang mit dem Qualitätsrahmen für Praktika und dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung zu verbessern; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bestehende europäische Instrumente wie den Qualitätsrahmen für Praktika und den Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung zu überprüfen und Qualitätskriterien für die Angebote einzuführen, einschließlich des Grundsatzes der angemessenen Entlohnung für Auszubildende und Praktikanten sowie des Zugangs zu sozialem Schutz, nachhaltiger Beschäftigung und sozialen Rechten; betont, dass diese Kriterien den Übergang von Praktikanten und Lehrlingen in stabile und hochwertige Beschäftigungsverhältnisse sicherstellen und für geschlechterbezogene Chancengleichheit für Menschen in allen Branchen sowie für Möglichkeiten sorgen würden, die langfristige Sicherheit, sozialen Schutz und gleiche und angemessene Arbeitsbedingungen bieten und nicht zur Schaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse beitragen;
7. weist darauf hin, dass berufliche Kompetenzen zu den treibenden Kräften der europäischen Wirtschaft gehören, und fordert eine Korrelation zwischen konventioneller Bildung und beruflicher Aus- und Weiterbildung, wobei die Entwicklung von Fertigkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, entweder als zentraler Schwerpunkt oder als Ergänzung der sowohl für Schüler und Studierende als auch für Erwachsene zur Verfügung stehenden Optionen, die verfügbaren Möglichkeiten für Arbeitssuchende verbessern kann, die berufliche Mobilität fördern und die Resilienz des Arbeitsmarktes in Krisensituationen verbessern würde;
8. rät der Kommission, Empfehlungen an die Mitgliedstaaten abzugeben, die die berufliche Aus- und Weiterbildung in eine Beziehung zur Kompetenzagenda setzen, wobei die nationalen Kompetenzen und das Subsidiaritätsprinzip zu berücksichtigen sind und der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Berufsberatung in der beruflichen Ausbildung und der Maximierung der Möglichkeiten liegen sollte, die europäischen Jugendlichen für ihre Kompetenzentwicklung zur Verfügung stehen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitrag, den Cedefop und Eurofound zu diesem Thema geleistet haben;
9. betont, dass es von größter Bedeutung ist, Lehrkräfte und Ausbilder durch die Annahme eines wirksamen Maßnahmenpakets aktiv zu unterstützen, um sicherzustellen, dass sie für den digitalen und grünen Wandel von Schulen und Bildungseinrichtungen gut vorbereitet und qualifiziert sind; ist der Ansicht, dass die Bildungsgewerkschaft an der Festlegung der erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen beteiligt werden muss, die von Lehrkräften und Ausbildern im Rahmen der beruflichen Erstausbildung und kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung in Bezug auf den grünen und digitalen Wandel erworben werden müssen; ist der Ansicht, dass die Investitionen in die öffentliche Bildung deutlich aufgestockt werden müssen und dass der soziale Dialog mit den Gewerkschaften eine wichtige Säule sein muss, um für die Fachkräfte im Bildungs- und Ausbildungswesen angemessene Gehälter, Renten und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten;
10. betont, dass das System zur Antizipation des Kompetenzbedarfs unter Einbeziehung der Sozialpartner verbessert werden muss, um neu auftretende Veränderungen hinsichtlich der Qualifikationserfordernisse besser erkennen zu können, bei Bedarf die allgemeine, branchen- und berufsspezifische Qualifikation zu gewährleisten und Qualifikationsengpässe sowie Ungleichgewichte bei den Qualifikationen zu minimieren; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, um die Erkenntnisse über Kompetenzen zu verbessern; betont, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Big-Data-Analysen bei der Erfassung von Daten über Kompetenzen im Rahmen der Ausarbeitung neuer Anforderungsprofile regelmäßig und systematisch überwacht werden muss, um Verzerrungen sowie direkte und indirekte Diskriminierung zu verhindern, und dass Korrekturmaßnahmen sichergestellt werden sollten; hebt hervor, dass die frühzeitige Stärkung der Berufsberatung und des gleichberechtigten Zugangs zu Informationen für Studierende und erwachsene Lernende ihnen dabei helfen kann, geeignete Bildungs- und Berufswege zu wählen, die zu Beschäftigungsmöglichkeiten führen, die ihren Interessen, Talenten und Kompetenzen entsprechen, und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu verringern; betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittlungs- und Sozialdiensten ist, um Menschen zu ermitteln und zu unterstützen, die kürzlich ihren Arbeitsplatz verloren haben oder von Arbeitsplatzverlust bedroht sind; hebt hervor, wie wichtig eine lebensbegleitende Beratung im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda ist, und dass der Zugang zu hochwertiger Beratung verbessert werden muss;
11. begrüßt die Empfehlung an die Mitgliedstaaten, Frühwarnsysteme auszubauen, damit junge Menschen ermittelt werden können, die Gefahr laufen, in die Gruppe der NEET (junge Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren) abzurutschen; ist davon überzeugt, dass gut durchgeführte Präventivmaßnahmen wie Kompetenzbewertungen und Berufsberatung, bei denen der Schwerpunkt darauf liegt, Schulabbrechern zu helfen, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden, bevor sie arbeitslos werden, und ein inklusives und diskriminierungsfreies allgemeines Bildungsangebot langfristig zu einer Verringerung der NEET führen könnten;
12. betont, dass die Rolle der Sozialpartner gestärkt werden muss, indem sichergestellt wird, dass die politischen Maßnahmen im Bereich Kompetenzen Tarifverträge über die Definition und Regulierung der Kompetenzen und die Weiterbildung fördern, indem die Sozialpartner zum Kompetenzbedarf und zur Aktualisierung der Lehrpläne für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung konsultiert werden und indem die Ausbildung am Arbeitsplatz gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern gestaltet wird, um sie an die Bedürfnisse der Arbeitskräfte anzupassen;
13. fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Zielen und der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte einen Indikator für Qualifikationsdefizite in das sozialpolitische Scoreboard einzufügen, der für politische Entscheidungsträger auf nationaler Ebene nützlich sein kann, um festzustellen, in welchen Bereichen weitere Anstrengungen erforderlich sind, und um eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene zu erreichen, wobei die Entwicklungen und Fortschritte bei den Qualifikationsdefiziten verfolgt und Anreize für eine Aufwärtskonvergenz zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen werden sollten;
14. vertritt die Ansicht, dass die gegenseitige Anerkennung von Lernergebnissen, Diplomen, Berufsqualifikationen und Kompetenzen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Wohnsitzes erworben wurden, verbessert werden muss und dazu beitragen wird, den Fachkräftemangel und die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beseitigen; ist der Auffassung, dass Erwachsene dadurch ferner in die Lage versetzt werden, vollwertige Qualifikationen zu erwerben, die Mobilität gefördert, ein stärker integrierter und widerstandsfähigerer Arbeitsmarkt in der EU geschaffen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt wird; betont, wie wichtig es ist, die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu bewältigen, indem die Mobilität der Lernenden und die grenzüberschreitende Anerkennung von Qualifikationen durch eine bessere Nutzung von Instrumenten wie dem Europäischen Qualifikationsrahmen, dem Europass-Lebenslauf, dem Europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), dem Kompetenzpanorama, der europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) und dem Europäischen Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) erleichtert werden; begrüßt die Mitteilung der Kommission über die Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums bis zum Jahr 2025;
15. betont, dass viele Bürgerinnen und Bürger außerhalb des formalen Bildungs- oder Ausbildungssystems wertvolle Kompetenzen erwerben und Erfahrungen sammeln, wie beispielsweise Pflegepersonen, die Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen betreuen; ist der Ansicht, dass diese informellen Kompetenzen anerkannt werden sollten, da sie dazu beitragen können, dass Pflegepersonen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten;
16. fordert die vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, da der darin enthaltene gemeinsame Ausbildungsrahmen die Zahl der Fachkräfte erhöhen kann, die von dem automatischen System der Anerkennung profitieren, und dessen Korrelation mit der Entwicklung eines digitalen und gesamteuropäischen EU-Qualifikationspasses durch die Europäische Kommission unterstützt;
17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um ausländische Studierende nach ihrem Abschluss an einer Universität der EU zu halten; betont, dass die Attraktivität der EU insgesamt gesteigert werden könnte, wenn Hochschulabsolventen Zugang zu Mobilität innerhalb der EU und ein Visum für Arbeitsuchende gewährt wird;
18. fordert, die Blockade des aktuellen Vorschlags einer Blauen Karte aufzuheben, um den europäischen Unternehmen die Kompetenzen zu vermitteln, die sie benötigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben oder zu werden;
19. stellt fest, dass die COVID-19-Pandemie verdeutlicht hat, wie wichtig sowohl grundlegende als auch fortgeschrittene digitale Kompetenzen und belastbare Bildungssysteme sind, die die Fähigkeit zur Anpassung zwischen Präsenz-, Fern- und Online-Unterricht sowie hybriden Unterrichtsmethoden besitzen; stellt ferner fest, dass die COVID-19-Pandemie den Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt verändert hat, wodurch der Mangel an digitalen Kompetenzen verstärkt und die bereits bestehenden Ungleichheiten und Defizite im Bildungsbereich verschärft wurden; betont, dass jeder Bürger zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen muss und dass hochqualifizierte Fachkräfte ausgebildet und mit fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen sowie innovativem und unternehmerischem Denken ausgestattet werden müssen;
20. bedauert, dass nach wie vor geschlechtsspezifische Unterschiede hinsichtlich des Zugangs von Frauen zur Entwicklung von Kompetenzen und der Beteiligung am Arbeitsmarkt bestehen(31); betont, dass zu den wichtigsten Herausforderungen für Frauen Hindernisse bei der allgemeinen und beruflichen Bildung in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), soziokulturelle und wirtschaftliche Zwänge, insbesondere in der ländlichen und informellen Wirtschaft, sowie ein gravierender Mangel bei der Förderung der Chancengleichheit für Frauen bei der Wahl von häufig durch Männer dominierten Berufen gehören; fordert die Kommission auf, Mentoring-Netzwerke zu fördern und damit mehr weibliche Vorbilder zu schaffen, die Frauen ermutigen, alternative Entscheidungen zu klassisch geschlechterstereotypen Berufen zu treffen(32); fordert die Vermeidung von Stereotypen und geschlechtlicher Stereotypisierung durch Ausbildung, da dies mit der Beschäftigungsfähigkeit verknüpft ist und einen Teufelskreis schafft, wodurch ausgeprägte geschlechtsspezifische Diskrepanzen auf dem Arbeitsmarkt aufrechterhalten werden; betont, dass 90 % der Arbeitsplätze grundlegende digitale Kompetenzen erfordern und dass Frauen nur 17 % der Studierenden in Studiengängen und Berufen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der EU(33) und nur 36 % der Absolventen von MINT-Studiengängen(34) ausmachen‚ obwohl Mädchen bei der digitalen Kompetenz besser abschneiden als Jungen(35);
21. hebt hervor, dass die Bildung und die Entwicklung von Kompetenzen wichtig sind, um gegen geschlechtsspezifische Verzerrung vorzugehen und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, und fordert verstärkte Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene, um das unausgewogene Geschlechterverhältnis zu beseitigen und sicherzustellen, dass Frauen der Zugang zu hochwertigen lebenslangen Lern- und Bildungsangeboten ermöglicht wird, insbesondere nach Abwesenheitszeiten aus Betreuungsgründen; betont, dass geschlechtersensible Einstellungs- und Auswahlverfahren im öffentlichen Sektor und in der Privatwirtschaft und insbesondere in zukunftsorientierten Wirtschaftszweigen wie dem MINT-Sektor und der digitalen Wirtschaft, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, erforderlich sind; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht nur der betroffenen Person, sondern auch der Gesellschaft insgesamt schadet; weist darauf hin, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Auswirkungen der Krise das Geschlechtergefälle nicht verstärken, die unverhältnismäßigen und dauerhaften Auswirkungen auf die Rechte, das Einkommen und den sozialen Schutz von Frauen abgemildert und weitere Ungleichheiten und Diskriminierung in der Arbeitswelt verhindert werden, wobei dem stark geschlechtsspezifischen Arbeitsmarkt, dem digitalen und grünen Wandel und der ungleichen Verteilung der unbezahlten Haushalts- und Pflegeaufgaben besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;
22. betont, dass gleiche Chancen für alle von entscheidender Bedeutung sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, es zu einer Priorität zu machen, den Mangel an digitalen Kompetenzen zu beheben, indem sichergestellt wird, dass gefährdete Regionen und benachteiligte Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen oder Angehörige ethnischer Minderheiten, Zugang zu digitaler allgemeiner und beruflicher Bildung, die mindestens erforderliche Hardware, einen umfassenden Zugang zum Internet, digitale Unterstützung und andere technologische Lernmittel erhalten; hebt hervor, dass diese Menschen unterstützt werden müssen, um die digitalen Kompetenzen zu steigern, die sie benötigen, um erfolgreich zu sein und zu vermeiden, dass sich die Ungleichheiten vertiefen, wobei sichergestellt werden muss, dass niemand zurückgelassen wird;
23. nimmt mit großem Interesse die Chancen und Herausforderungen zur Kenntnis, die sich aus der Verbreitung digitaler Lösungen wie der Telearbeit ergeben, für die die Entwicklung digitaler Kompetenzen von entscheidender Bedeutung ist; weist erneut auf die Bedeutung eines europäischen Rechtsrahmens hin, der darauf ausgerichtet ist, die Bedingungen für Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit in der gesamten Union zu regeln und menschenwürdige Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der digitalen Wirtschaft zu gewährleisten, die durch den Erwerb neuer Kompetenzen angetrieben wird;
24. hebt die zahlreichen Möglichkeiten hervor, die das digitale Arbeiten bietet, um die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, einschließlich derjenigen, die bald das Renteneintrittsalter erreichen, und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu verbessern; bedauert, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden und dass ihr mangelnder Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung allzu häufig für ihre Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt verantwortlich sein kann; fordert, dass die Kommission in ihren Empfehlungen an die Mitgliedstaaten einen besonderen Schwerpunkt auf Möglichkeiten legt, den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu digitaler Qualifikation oder Umschulung zu verbessern und dies mit den neuen Bedürfnissen der entstehenden digitalen Weltwirtschaft zu koordinieren;
25. stellt fest, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen der zunehmenden Telearbeit die Kompetenzen, die diese neue Art der Arbeit fördert, in den Mittelpunkt ihrer Strategien stellen müssen; unterstreicht, dass Fernunterricht und Fernschulen sowohl für die Akteure im Bildungswesen als auch für Bildungsempfänger eine Herausforderung darstellen und dass die Kompetenzen, die für die Durchführung von Fernunterricht und die Ausbildung der Ausbilder und der Akteure im Bildungswesen erforderlich sind, für Europa derzeit eine kurzfristige Priorität darstellen;
26. fordert die Kommission auf, das Ausbildungsangebot für Arbeitskräfte, die Kurzarbeiter- oder Teilarbeitslosengeld erhalten, auch mithilfe des Programms SURE zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Ausbildungsmaßnahmen für betroffene Arbeitskräfte anzubieten;
27. fordert die Arbeitgeber auf, die betriebliche Praxis, in deren Rahmen die Kompetenzen der Arbeitskräfte genutzt werden und die Entwicklung von Kompetenzen unterstützt wird, anzupassen, indem sie sich auf die Ausbildung der nächsten Generation von Führungskräften im Hinblick auf den Einsatz organisatorischer Verfahren, die die Nutzung und Entwicklung von Kompetenzen wirksam einsetzen, sowie auf die Unterstützung nationaler Regierungen und Sozialpartner konzentrieren, indem sie Netzwerke und unterstützende Strukturen entwickeln, die Organisationen hinsichtlich der für ihre Umstände am besten geeigneten Verknüpfung betrieblicher Praxis beraten;
28. fordert, die Anerkennung, Validierung und Übertragbarkeit von Kenntnissen im Bereich des nichtformalen und informellen Lernens, einschließlich der Kenntnisse, die in digital gestützten Beschäftigungsformen wie der Arbeit auf Plattformen entwickelt wurden;
29. fordert sofortige und mutige europäische nationale, regionale und lokale Maßnahmen, Bewertungsmechanismen und Mittel, um digitale Kompetenzen in den Mittelpunkt der Strategien für allgemeine und berufliche Bildung zu rücken und gleichzeitig ein hohes Maß an Lesekompetenz und mathematischen Kenntnissen bei den Lernenden zu gewährleisten, indem digitale Kompetenzen, IT-Instrumente und Internetzugänge für alle verfügbar gemacht, die digitalen Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildern verbessert und Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Berufsbildungsanbieter, Organisationen, die im Bereich der Erwachsenenbildung tätig sind, und Hochschulen mit öffentlichen und unabhängigen Online-Lernplattformen und anderen Technologien ausgestattet werden, die für Online- und Fernunterricht sowie für gemischte Lernmodule erforderlich sind; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig ein echter Ansatz des lebenslangen Lernens ist; unterstützt die geplanten Maßnahmen der Kommission, wie sie in der Kompetenzagenda und im Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 festgelegt sind, und fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in diesem Bereich; betont, dass Anreize für die Entwicklung digitaler Lerninhalte und Kernlehrplanmodule im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen wichtig sind, auch über Online-Schulungsplattformen, wobei der Schwerpunkt auf digitalen und ökologischen Kompetenzen liegt;
30. stellt mit Bedauern fest, dass es in Europa nach wie vor Kinder gibt, die keinen Zugang zu Bildung haben, sowie Schüler und Studierende, die keinen oder keinen angemessenen Zugang zu digitaler Bildung haben, weil keine oder keine angemessene digitale Ausrüstung, Software oder Internetverbindung vorhanden ist; bekräftigt die Notwendigkeit, die Konnektivität auf allen Ebenen zu verbessern, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten, in denen sie häufig fehlt, und den Zugang zu digitalen Geräten zu verbessern; weist auf die fortschrittlichsten Innovationen bei Computern, Tablets und Software für Lehrzwecke in der Union hin;
31. unterstreicht, dass die Auswirkungen von COVID-19 eine einzigartige Gelegenheit bieten, die digitale und technologische Revolution im Bereich des lebenslangen Lernens zu beschleunigen, wodurch nach Möglichkeit physische Barrieren überwunden und die Reichweite und Wirkung erheblich gesteigert werden können; fordert die Mitgliedstaaten und Bildungsträger auf, die Möglichkeiten des ortsunabhängigen Lernens zu verbessern und Studierenden in abgelegenen und ländlichen Gebieten oder im Ausland ohne örtliche Beschränkungen einen Zugang zu Kursen in der gesamten EU zu ermöglichen;
32. betont, dass europäische und nationale Maßnahmen, einschließlich Bildungsprogramme und gezielte Investitionen, mit dem letztendlichen Ziel entwickelt und umgesetzt werden sollten, die Bereitschaft und Vorbereitung der Bürgerinnen und Bürger auf künftige Arbeitsplätze, die digitale Kompetenzen erfordern, zu gewährleisten, um das Potenzial des digitalen Wandels auf dem EU-Arbeitsmarkt voll auszuschöpfen und es Unternehmen zu ermöglichen, neue Arbeitsmethoden wie Telearbeit in vollem Umfang zu nutzen;
33. weist auf die Notwendigkeit hin, die Initiative Netzwerke Europäischer Hochschulen und ihr Ziel, Standards für die Hochschulbildung in der EU festzulegen, weiter zu präzisieren; bekräftigt, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen immer auf einem von der Basis ausgehenden Ansatz, akademischer Unabhängigkeit und Exzellenz beruht hat und dass der Bologna-Prozess ein wichtiges Instrument für die universitäre Zusammenarbeit in der EU und darüber hinaus ist;
34. stellt fest, dass der Übergang zu einer grünen Wirtschaft eine wichtige Triebkraft für die Nachfrage nach Arbeitskräften in allen Branchen ist und Millionen von Arbeitsplätzen schaffen kann; weist darauf hin, dass ein erfolgreicher Übergang zu einer grünen Wirtschaft mit Maßnahmen zur Qualifizierung, Weiterqualifizierung und Umschulung einhergehen muss, um die für eine umweltverträgliche Wirtschaft erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen zu entwickeln; begrüßt in diesem Zusammenhang die Maßnahmen der Kommission zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen für den grünen Wandel; fordert, dass rasch gehandelt wird, um Qualifikationsengpässe in diesem Bereich zu vermeiden und es der EU zu ermöglichen, weltweit weiterhin eine Führungsrolle im Bereich der umweltverträglichen Wirtschaft einzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die nachhaltige Entwicklung sowie ökologische Kenntnisse und Kompetenzen in die Bildungs- und Ausbildungssysteme aufzunehmen;
35. hebt hervor, dass die Mobilität von Studierenden und Lehrkräften eines der wichtigsten Instrumente ist, um Ideen und bewährte Verfahren auszutauschen und die Qualität der Ausbildung in der gesamten Union zu verbessern; besteht darauf, dass diese Mobilität zugänglich und integrativ sein muss; stellt fest, dass die physische Mobilität zwar stets eine vorrangige Rolle einnehmen sollte, virtuelles Lernen jedoch als Ergänzung und, wie die COVID-19-Maßnahmen gezeigt haben, im Extremfall auch als Ersatz, zunehmend an Bedeutung gewinnt;
36. stellt fest, dass kreative und künstlerische Fähigkeiten für die Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind, und fordert die Einführung eines stärker horizontal ausgerichteten Ansatzes im Rahmen der Kompetenzagenda, um sie in alle Lehrpläne aufzunehmen;
37. hebt hervor, dass für die Umsetzung der Kompetenzagenda eine angemessene Finanzierung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und lokaler Ebene erforderlich ist; erwartet, dass der Mehrjährige Finanzrahmen 2021–2027 und das Aufbauinstrument Next Generation EU eine deutliche Aufstockung der Ressourcen für die Entwicklung von Kompetenzen vorsehen; weist darauf hin, dass die Weiterqualifizierung und Umschulung in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der Unternehmen fallen, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, verstärkt in die Entwicklung von Kompetenzen und mehr Haushaltsmittel im Bereich Bildung zu investieren, da erhebliche Investitionen in Humankapital von entscheidender Bedeutung sind, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz sicherzustellen;
38. unterstreicht die Bedeutung von Programmen und Instrumenten wie Erasmus+, Horizont Europa, dem Europäischen Solidaritätskorps, Kreatives Europa, dem Programm „Digitales Europa“, der Jugendgarantie und der Kindergarantie für die Unterstützung junger Menschen und Erwachsener beim Erwerb neuer Kompetenzen und hochwertiger Qualifikationen, die in der digitalen und grünen Wirtschaft und in der Arbeitswelt erforderlich sind, und bei der Bereitstellung von Möglichkeiten der Lernmobilität; fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten das Potenzial dieser Programme kontinuierlich ausloten, um die dauerhafte Korrelation zwischen den Qualifikationen und Anforderungen des Arbeitsmarktes zu fördern;
39. betont die potenziellen Chancen, die das Programm Erasmus+ insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung bietet, sowie die Notwendigkeit, die Mittelausstattung des Programms für 2021–2027 zu erhöhen;
40. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Umschulung und Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Vorrang einzuräumen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Fonds für einen gerechten Übergang und der ESF+ über ausreichende Finanzmittel verfügen und integrierte Pläne auf lokaler Ebene unterstützen, um die Umschulung und Weiterbildung insbesondere für die am stärksten gefährdeten Gruppen – einschließlich der von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen – zu fördern und um sicherzustellen, dass sich jeder in gefährdeten Branchen neu qualifizieren und neue Fähigkeiten entwickeln kann, um auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben und vom grünen und digitalen Wandel zu profitieren; verweist auf das Potenzial individueller Lernkonten, eines Finanzierungsmechanismus, der für die Umsetzung der Kompetenzagenda als Schritt in Richtung allgemeiner Ansprüche auf lebenslanges Lernen, von entscheidender Bedeutung ist;
41. unterstreicht, dass die Berufs- und Laufbahnberatung unverzichtbar ist, um eine motivierte, kluge Berufswahl zu unterstützen und zu verhindern, dass Lernende die Schule oder die Ausbildung vorzeitig beenden, und dass die Unterstützung während des Studiums und der Ausbildung darüber hinaus für einen erfolgreichen Bildungsweg und die Entwicklung von Kompetenzen von entscheidender Bedeutung ist; bestärkt die Kommission und die Mitgliedstaaten darin, die Verfügbarkeit einer solchen Beratung, die die Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen umfasst, für junge Menschen sicherzustellen;
42. betont, wie wichtig Investitionen in formale und informelle Ausbildung sowie in lebenslanges Lernen sind, um eine gerechte Ausbildung und einen gerechten Übergang der Arbeitskräfte sowie die Förderung der Ausbildung und des Lernens während der Arbeitszeit sicherzustellen;
43. stellt fest, dass der Europäische Sozialfonds+ die wichtigste Finanzierungsquelle für die Bildung in der EU ist, und betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass diese Mittel, insbesondere in Krisenzeiten, für diesen Zweck verfügbar bleiben;
44. fordert die Einführung politischer Maßnahmen für einen bezahlten Bildungsurlaub gemäß dem Übereinkommen der IAO über den bezahlten Bildungsurlaub, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, während der Arbeitszeit an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen, ohne dass persönliche Kosten entstehen, und somit das lebenslange Lernen zu fördern;
45. betont, dass Bildungs-, Informations-, Beratungs- und Motivationsstrategien sowie die Systeme des lebenslangen Lernens von hoher Qualität sowie inklusiv, flexibel und für alle zugänglich sein müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, die soziale Inklusion und die Chancengleichheit zu fördern; fordert die Kommission und insbesondere die Mitgliedstaaten auf, den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung zu gewährleisten und den Zugang zu hochwertigen Programmen im Bereich Kompetenzentwicklung für erwachsene Lernende, darunter Erwachsene mit geringem Qualifikationsniveau und geringen Kompetenzen, sowie benachteiligte Gruppen und schutzbedürftige Bürger wie Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Wohnungslose, junge Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), und Menschen mit Migrationshintergrundunabhängig zu erleichtern; hebt hervor, dass das Bewusstsein für die Bedeutung der lebenslangen Entwicklung von Kompetenzen für den persönlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen geschärft werden muss; fordert die Einbeziehung verschiedener Interessenträger im Bildungsbereich, darunter Sozialdienste, die Zivilgesellschaft und nicht formale Bildungsanbieter, um diejenigen zu ermitteln und zu erreichen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind; unterstreicht, dass innovative ortsbezogene Lösungen erforderlich sind, um zu überdenken, wie Kompetenzdefizite und die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu bewältigen sind;
46. betont, dass das Potenzial der Teilnehmenden am Bildungswesen in der Praxis gesteigert werden kann, und betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, den Einfluss der Arbeitgeber auf das Modell des beruflichen Ausbildungssystems zu erhöhen; betont, dass die Arbeitgeber eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Möglichkeiten für Lehrkräfte und Ausbilder sowie von Praktika in Unternehmen spielen und somit zur Verbesserung der beruflichen Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildern beitragen sollen; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Bildung auf allen Ebenen, indem Praktikums- und Ausbildungsprogramme in Unternehmen für Lernende und Studierende der beruflichen Aus- und Weiterbildung angeboten werden;
47. betont, wie wichtig es ist, die Menschen in ländlichen und abgelegenen Gebieten zu erreichen und Qualifizierungs- und Umschulungsmöglichkeiten für Menschen, die in der Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und anderen Berufen in diesen Regionen tätig sind, zugänglicher zu machen und stärker auf diese Menschen zuzuschneiden, sie mit grünen, digitalen und allen erforderlichen Kompetenzen auszustatten, damit sie die gegenwärtigen und zukünftigen Chancen der grünen und blauen Wirtschaft besser nutzen können, und sie in die Lage zu versetzen, einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt zu leisten;
48. weist darauf hin, dass außerschulische Programme und nichtformales und informelles Lernen, einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten, wichtig sind, um der Mehrheit der Menschen, die sich außerhalb der Reichweite der formalen Bildung befinden, anpassungsfähige Lernmöglichkeiten sowie neue Kompetenzen und Kenntnisse zu bieten;
49. betont, dass die Attraktivität des Lehrerberufs gesteigert und der hohe soziale Status der Lehrkräfte als strategische Richtung für die Maßnahmen in den einzelnen EU-Ländern betrachtet werden muss; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten der Gewinnung der besten Bewerber für den Lehrerberuf sowie der Verbesserung der Qualifikationen und der Weiterqualifizierung von älteren Lehrkräften Vorrang einräumen sollten;
50. hebt hervor, dass die Weiterqualifizierung und die Umschulung in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; ist der Ansicht, dass für die Verwirklichung des ökologischen und des digitalen Wandels eine echte Chance für die und ein echter Nutzen in der Entwicklung einer EU-weiten zentralen Anlaufstelle für High-Tech-Kompetenzen besteht, die bewährte Verfahren und die Aus- und Weiterbildung im High-Tech-Bereich unter Federführung der Industrie koordiniert und einen datengesteuerten Ansatz nutzt, um den Qualifikationsbedarf in der gesamten EU zu ermitteln;
51. betont die Bedeutung bereichsübergreifender, zwischenmenschlicher und interkultureller Fähigkeiten sowie digitaler und technischer Kompetenzen, wenn es darum geht, eine ganzheitliche Ausbildung sicherzustellen, gegenwärtige und künftige globale Herausforderungen zu bewältigen und den digitalen Wandel und den Übergang zu einer grünen Wirtschaft zu fördern, um sie integrativer und gerechter zu gestalten;
52. verweist auf die geplanten Maßnahmen der Kommission zur Förderung von „Skills for Life” (Kompetenzen für das Leben), insbesondere die Aktualisierung der europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung; fordert die Kommission auf, diesen Schwerpunkt zu vertiefen, indem sie Lebenskompetenzen in alle Bildungs- und Ausbildungsbereiche einbettet; betont, dass Lebenskompetenzen auch außerhalb der Anforderungen des Arbeitsmarkts zu verstehen sind; hebt hervor, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Kompetenzen für die persönliche Entwicklung haben sollten, um in der sich schnell verändernden Gesellschaft von heute handlungsfähig zu sein; weist darauf hin, dass dies besonders wichtig ist, um die Resilienz der Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu stärken, in denen auf das Wohlergehen geachtet werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Entwicklung persönlicher Kompetenzen, wie etwa analytische Fähigkeiten, emotionale Intelligenz, Führungsstärke, unternehmerische und finanzielle Kompetenzen, Befähigung zu aktiver Mitgestaltung, Teamarbeit, Kommunikation, Zusammenarbeit, Verantwortung, Anpassungsfähigkeit, Kreativität, Innovation, kritisches Denken und Sprachkenntnisse, die für bürgerschaftliches Engagement und die Arbeitswelt in der Zeit nach der COVID-19-Krise noch weiter an Bedeutung gewinnen werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
53. weist darauf hin, dass es in einer alternden Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, lebenslanges Lernen sicherzustellen und eine Kultur des lebenslangen Lernens von jungen Jahren bis ins fortgeschrittene Alter zu verankern; weist darauf hin, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unter älteren Menschen in der EU weiterhin wichtig ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein stärkeres Augenmerk auf ältere Arbeitnehmer zu richten und dafür Sorge zu tragen, dass sie an maßgeschneiderten Programmen der Weiterqualifizierung und Umschulung teilnehmen können, die es ihnen ermöglichen, sich an einen sich wandelnden Qualifikationsbedarf anzupassen und somit länger auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben sowie eine gute Lebensqualität und ein ausreichendes Maß an Unabhängigkeit zu genießen; betont, dass besonderes Augenmerk darauf gelegt werden sollte, die digitalen Kompetenzen und Technologien, die auch neue Ansätze und Möglichkeiten für die Bildung von Erwachsenen und älteren Menschen eröffnen können, zu verbessern, den Internetzugang sicherzustellen und die digitale Infrastruktur, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten, zu verbessern; verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Gemeindezentren, Bibliotheken und maßgeschneiderten Lösungen des ortsunabhängigen Lernens, um das lebenslange Lernen für ältere Menschen zugänglicher zu machen; betont, dass die älteren Generationen aufgrund ihrer Erfahrung auch eine wertvolle Ressource sind, und dass sie ermutigt werden sollten, diese zu teilen, um die Kompetenzen jüngerer Generationen von Arbeitnehmern zu steigern;
54. betont, dass die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die an der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) teilnehmen, erhöht und der Entwicklung in den ersten Lebensjahren eines Kindes, den Forschungskompetenzen und einem kreativen Ansatz für das Lernen über die Welt mehr Bedeutung beigemessen werden muss; weist darauf hin, dass der frühe Beginn der Vorschulerziehung einen erheblichen Einfluss auf die Erzielung besserer Ergebnisse in den späteren Bildungsstufen hat und die unausgewogene Teilnahme an der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung zu Unterschieden hinsichtlich der Möglichkeiten und schulischen Aktivitäten beitragen kann, die Kindern in den frühesten Entwicklungsstadien zur Verfügung stehen;
55. betont, dass die von der Kommission angekündigten Maßnahmen, mit denen auf den Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarkts reagiert und zu einer raschen Erholung von der COVID-19-Krise beigetragen werden soll, rasch umgesetzt werden müssen; fordert die Kommission auf, einen klaren Zeitplan für die geplanten Maßnahmen vorzulegen;
56. betont, dass Lösungen erforderlich sind, die es Unternehmen und privaten Arbeitgebern ermöglichen, Schulungen am Arbeitsplatz und Bildungsurlaub zu fördern und zu unterstützen, unter anderem durch die Prüfung von Bildungsgutscheinen oder die automatische Anerkennung der am Arbeitsplatz erworbenen Kompetenzen; verweist auf die strategische Bedeutung von Initiativen wie EuroSkills und WorldSkills, die Modellbeispiele für Partnerschaften zwischen Unternehmen, Regierung sowie regionalen Behörden und Bildungsbehörden sind; fordert, dass die Weiterentwicklung der Initiative EuroSkills durch die Finanzierung gemeinsamer Projekte, den Austausch von Erfahrungen, den Aufbau des Potenzials von Einrichtungen, die Schulungen für die Bedürfnisse von EuroSkills anbieten, die Schaffung von EuroSkills-Meisterklassen sowie Industriecampus für talentierte Jugendliche und ein System zur Ausbildung der Ausbilder und Branchenfachkräfte unterstützt wird;
57. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Sechste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen, Eurofound. https://www.eurofound.europa.eu/sites/default/files/ef_publication/field_ef_document/ef1634en.pdf
Auswirkungen der Computerisierung auf die Berufsbilder (Veränderung der Aufgaben innerhalb der Berufe, die daher andere Kompetenzen erfordern): https://www.eurofound.europa.eu/sites/default/files/wpef19007.pdf.
„Wie sich der Geburtsort auf den Arbeitsplatz auswirkt“, Eurofound (2019), https://www.eurofound.europa.eu/sites/default/files/ef_publication/field_ef_document/ef19004de.pdf.
„Key Data on Early Childhood Education and Care Education and Training in Europe - Edition 2019“ (Schlüsselzahlen zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in Europa – Ausgabe 2019), Eurydice-Bericht, S. 26.