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Verfahren : 2021/2539(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0119/2021

Aussprachen :

PV 09/02/2021 - 10
CRE 09/02/2021 - 10

Abstimmungen :

PV 11/02/2021 - 8
PV 11/02/2021 - 17

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0053

Angenommene Texte
PDF 167kWORD 56k
Donnerstag, 11. Februar 2021 - Brüssel
Humanitäre und politische Lage in Jemen
P9_TA(2021)0053RC-B9-0119/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2021 zur humanitären und politischen Lage im Jemen (2021/2539(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Jemen, insbesondere die Entschließungen vom 4. Oktober 2018(1), vom 30. November 2017(2), vom 25. Februar 2016(3) und vom 9. Juli 2015(4) zur Lage im Jemen, und auf seine Entschließung vom 28. April 2016 zum Thema „Anschläge auf Krankenhäuser und Schulen als Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht“(5),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 8. Februar 2021 zu den jüngsten Angriffen der Ansar-Allah-Miliz,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers desEAD vom 12. Januar 2021 zur Einstufung der Ansar-Allah-Miliz als terroristische Vereinigung durch die USA,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers des EAD vom 30. Dezember 2020 zu dem Anschlag in Aden, vom 19. Dezember 2020 zur Bildung der neuen Regierung, vom 17. Oktober 2020 zur Freilassung von Häftlingen, vom 28. September 2020 zu dem Austausch von Gefangenen und vom 31. Juli 2020 zur Freilassung von Angehörigen der Bahai-Gemeinschaft,

–  unter Hinweis auf das gemeinsame Kommuniqué Deutschlands, Kuwaits, Schwedens, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten, Chinas, Frankreichs, Russlands und der Europäischen Union vom 17. September 2020 zum Konflikt im Jemen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) vom 9. April 2020 zur Ankündigung einer Waffenruhe im Jemen,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen des für Krisenmanagement zuständigen Kommissionsmitglieds der EU, Janez Lenarčič, und des ehemaligen schwedischen Ministers für internationale Entwicklungszusammenarbeit, Peter Eriksson, vom 14. Februar 2020 und vom 24. September 2020 mit dem Titel: „UNGA: EU and Sweden join forces to avoid famine in Yemen“ (VN-Generalversammlung: Die EU und Schweden bündeln ihre Kräfte, um einer Hungersnot im Jemen vorzubeugen),

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates zum Jemen, insbesondere die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2018,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für den Jemen vom 22. Januar 2021,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Erklärungen von Sachverständigen der Vereinten Nationen für den Jemen, insbesondere die Erklärungen vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „UN Group of Eminent International and Regional Experts Briefs the UN Security Council Urging an end to impunity, an expansion of sanctions, and the referral by the UN Security Council of the situation in Yemen to the International Criminal Court“ (VN-Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger unterrichtet den VN-Sicherheitsrat und fordert nachdrücklich ein Ende der Straflosigkeit, eine Ausweitung der Sanktionen und die Überweisung der Lage im Jemen an den Internationalen Strafgerichtshof durch den VN-Sicherheitsrat), vom 12. November 2020 mit dem Titel „UN experts: technical team must be allowed to avert oil spill disaster threatening Yemen“ (Sachverständige der Vereinten Nationen: Technisches Team muss die drohende Ölkatastrophe im Jemen abwenden dürfen), vom 15. Oktober 2020 mit dem Titel „UAE: UN experts say forced return of ex-Guantanamo detainees to Yemen is illegal, risks lives“ (VAE: Sachverständige der Vereinten Nationen sagen, dass die erzwungene Rückkehr von Ex-Guantanamo-Häftlingen in den Jemen illegal ist und Lebensgefahr bedeutet), und vom 23. April 2020 mit dem Titel „UN experts appeal for immediate and unconditional release of the Baha’is in Yemen“ (Sachverständige der Vereinten Nationen fordern sofortige und bedingungslose Freilassung der Angehörigen der Bahai-Gemeinschaft im Jemen),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 2. September 2020 über die Umsetzung der technischen Hilfe für die nationale Kommission für die Untersuchung mutmaßlicher Verstöße und Missbräuche durch alle Konfliktparteien im Jemen (A/HRC/45/57),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte vom 23. Dezember 2020 über Kinder und bewaffnete Konflikte,

—  unter Hinweis auf den dritten Bericht der VN-Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger für den Jemen vom 28. September 2020 über die Lage der Menschenrechte im Jemen, einschließlich der Verstöße und Missbräuche seit September 2014,

–  unter Hinweis auf den interaktiven Dialog des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen mit der VN-Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger für den Jemen vom 29. September 2020,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere die Resolution 2534 vom 14. Juli 2020, mit der das Mandat der Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung des Hudaida-Abkommens bis zum 15. Juli 2021 verlängert wurde, und die Resolution 2511 vom 25. Februar 2020, mit der die Sanktionen gegen den Jemen um ein Jahr verlängert wurden,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zum zweiten Jahrestag des Übereinkommens von Stockholm vom 14. Dezember 2020,

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts(6),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Stockholm vom 13. Dezember 2018,

–  unter Hinweis auf das Abkommen von Riad vom 5. November 2019,

–  unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,

—  unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,

—  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

—  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass vor zehn Jahren, im Februar 2011, Massenproteste begannen, die später als die jemenitische Revolution bezeichnet wurden und zum Rücktritt von Präsident Ali Abdullah Salih nach 33 Jahren Diktatur führten; in der Erwägung, dass dieser Aufstand die tiefe Sehnsucht des jemenitischen Volkes nach Demokratie, Freiheit, sozialer Gerechtigkeit und Menschenwürde widerspiegelt;

B.  in der Erwägung, dass seit dem Beginn des bewaffneten Konflikts im März 2015 mindestens 133 000 Menschen getötet und 3,6 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben wurden; in der Erwägung, dass das im Dezember 2018 unterzeichnete Übereinkommen von Stockholm die Schaffung sicherer humanitärer Korridore, den Austausch von Gefangenen und einen Waffenstillstand im Gebiet des Roten Meers vorsieht; in der Erwägung, dass die Parteien seitdem gegen das Waffenstillstandsabkommen verstoßen haben und mehr als 5 000 Zivilisten getötet wurden; in der Erwägung, dass die meisten Zivilisten bei Luftangriffen der von Saudi-Arabien geführten Koalition ums Leben kamen;

C.  in der Erwägung, dass sich die Analysten überwiegend einig sind, dass der Jemen aufgrund der Tatsache, dass er keinen politischen Weg verfolgt, bei dem sämtliche Kräfte einbezogen werden, in zunehmenden Spannungen zwischen den Stämmen, zunehmenden politischen Spannungen und einem erbitterten Stellvertreterkrieg zwischen den vom Iran unterstützten Huthi‑Rebellen und Saudi‑Arabien gefangen ist, wodurch die gesamte Region unmittelbar in einen komplexen Konflikt verwickelt wird; in der Erwägung, dass Saudi‑Arabien die Huthi‑Rebellen im Jemen als Stellvertreterkräfte des Iran ansieht und der Iran die von Saudi‑Arabien geführte Offensive verurteilt und ein sofortiges Ende der von Saudi‑Arabien geführten Luftangriffe fordert;

D.  in der Erwägung, dass während des Jahres 2020 die Kampftätigkeiten insbesondere in und um Dschauf, Ma‘rib, Nihm, Ta‘is, Hudaida, Baida‘ und Abjan mit direkter Unterstützung und Rückendeckung durch Drittstaaten – so seitens der von Saudi-Arabien geführten Koalition für die jemenitische Regierung und seitens der Vereinigten Arabischen Emirate für den Übergangsrat für den Südjemen – zunahmen, während die vom Iran unterstützte Huthi-Bewegung weiterhin den größten Teil des Nord- und Mitteljemen mit 70 % der jemenitischen Bevölkerung kontrolliert; in der Erwägung, dass weiterhin in großem Umfang schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begangen werden, ohne dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden;

E.  in der Erwägung, dass die EU über Berichte über erneute Angriffe der Huthi-Bewegung in den Gouvernements Ma‘rib und Al-Dschauf sowie über wiederholte Versuche, das Hoheitsgebiet Saudi-Arabiens über die Grenze hinweg anzugreifen, besorgt ist; in der Erwägung, dass die erneuten militärischen Operationen und Angriffe insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt die laufenden Bemühungen des VN-Sondergesandten Martin Griffiths sowie die allgemeinen Bemühungen um eine Beendigung des Krieges im Jemen ernsthaft untergraben;

F.  in der Erwägung, dass das Mandat der VN-Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger für den Jemen vom Menschenrechtsrat im September 2020 verlängert wurde; in der Erwägung, dass in dem jüngsten Bericht der VN-Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger für den Jemen vom September 2020 aufgezeigt wird, dass alle Konfliktparteien weiterhin in mehrfacher Hinsicht gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht verstoßen, auch durch Angriffe, die womöglich Kriegsverbrechen darstellen;

G.  in der Erwägung, dass zu den verifizierten Menschenrechtsverletzungen willkürliche Tötungen, Verschwindenlassen, willkürliche Gefangennahme, geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, Folter und andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, die Rekrutierung von Kindern und deren Einsatz bei Feindseligkeiten, die Verweigerung des Rechts auf ein faires Verfahren und Verletzungen der Grundfreiheiten und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gehören; in der Erwägung, dass der weit verbreitete Einsatz von Landminen durch die Huthi-Bewegung für Zivilisten eine ständige Bedrohung darstellt und zur Vertreibung beiträgt; in der Erwägung, dass die Huthi-Bewegung, mit der Regierung verbündete Kräfte und die VAE und die von ihnen unterstützten jemenitischen Kräfte unmittelbar für willkürliche Gefangennahmen und Verschwindenlassen verantwortlich sind;

H.  in der Erwägung, dass der Jemen und die VAE das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien das Römische Statut weder unterzeichnet noch ratifiziert hat; in der Erwägung, dass mehrere Bestimmungen des Römischen Statuts, unter anderem diejenigen über Kriegsverbrechen, dem Völkergewohnheitsrecht entsprechen; in der Erwägung, dass die VN-Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger den VN-Sicherheitsrat aufgefordert hat, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage im Jemen zu befassen und die Liste der Personen, die Sanktionen des Sicherheitsrates unterliegen, zu erweitern;

I.  in der Erwägung, dass am 26. Dezember 2020 von Präsident Abd Rabbuh Mansur Hadi auf der Grundlage des von Saudi-Arabien vermittelten Abkommens von Riad eine neue 24-köpfige jemenitische Regierung vereidigt wurde; in der Erwägung, dass eines der Merkmale der neuen jemenitischen Regierung, deren Grundlage die gemeinsame Machtausübung ist, darin besteht, dass die nördliche und die südliche Region des Landes gleich stark vertreten sind und dass ihr auch fünf Mitglieder des Übergangsrats für den Südjemen angehören; in der Erwägung, dass bedauerlicherweise zum ersten Mal seit über 20 Jahren unter den Regierungsmitgliedern keine Frauen sind; in der Erwägung, dass ein neuer Streit zwischen der international anerkannten Regierung und dem Übergangsrat für den Südjemen über die Ernennung eines Richters ausgebrochen ist, was die Instabilität der gemeinsamen Regierung bestätigt; in der Erwägung, dass ein erneuter militärischer Konflikt zwischen den Kräften der international anerkannten Regierung (unterstützt von einer von Saudi-Arabien geführten Koalition) und der Huthi-Bewegung ausgebrochen ist; in der Erwägung, dass Frauen seit dem Beginn des Konflikts in keiner Weise in den Verhandlungsprozess eingebunden sind, dass ihnen indes bei der Suche nach einer dauerhaften Lösung des Konflikts nach wie vor eine zentrale Rolle zukommt;

J.  in der Erwägung, dass der Krieg zu der weltweit schwersten humanitären Krise geführt hat und fast 80 % der Bevölkerung – mehr als 24 Millionen Menschen – humanitäre Hilfe benötigen, darunter über 12 Millionen Kinder; in der Erwägung, dass sich die Lage vor Ort weiter verschlechtert, da bereits 50 000 Jemeniten unter Bedingungen leben, die einer Hungersnot gleichen; in der Erwägung, dass nach der jüngsten Analyse der „Integrated Food Security Phase Classification“ (IPC) (ernährungssicherheitsbezogene Klassifizierung) für den Jemen mehr als die Hälfte der Bevölkerung, nämlich 16,2 Millionen von 30 Millionen Menschen, mit Ernährungsunsicherheit konfrontiert sein wird, die die Ausmaße einer Krise annehmen wird, und dass sich die Zahl der Menschen, die unter Bedingungen leben, die mit einer Hungersnot vergleichbar sind, fast verdreifachen könnte; in der Erwägung, dass bisher nur 56 % der 3,38 Mrd. USD, die für die humanitäre Hilfe im Jahr 2020 benötigt werden, eingegangen sind;

K.  in der Erwägung, dass COVID-19 und die damit verbundenen sozioökonomischen Auswirkungen den Zugang zur Gesundheitsversorgung weiter erschweren und das Risiko von Unterernährung verstärken; in der Erwägung, dass es zu einem Cholera-Ausbruch gekommen ist, der mit über 1,1 Millionen gemeldeten Fällen der schwerste in der jüngeren Vergangenheit ist;

L.  in der Erwägung, dass der anhaltende Konflikt die Fortschritte des Jemen beim Erreichen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG), insbesondere SDG 1 (die Armut beenden) und SDG 2 (den Hunger beenden), stark behindert hat; in der Erwägung, dass die Entwicklung des Jemen durch den Konflikt um mehr als 20 Jahre zurückgeworfen wurde; in der Erwägung, dass sich der Rückstand bei der Erfüllung der SDG weiter vergrößern wird, solange der Konflikt anhält;

M.  in der Erwägung, dass sich im Norden des Jemen zum dritten Mal seit 2019 eine Krafstoffkrise entwickelt, bei der der Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser, medizinischer Versorgung und wichtigen Transportmitteln für Zivilisten erheblich eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass diese vom Menschen verursachte Krise das direkte Ergebnis des Kampfes zwischen der Huthi-Bewegung und der von den VN anerkannten Regierung des Jemen um die Kontrolle des Kraftstoffs ist;

N.  in der Erwägung, dass 2,1 Millionen Kinder akut unterernährt und fast 358 000 Kinder von unter fünf Jahren schwer unterernährt sind; in der Erwägung, dass infolge mangelnder Finanzierung seit April 2020 Kürzungen der Ernährungshilfe in Kraft sind und dass weitere 1,37 Millionen Menschen betroffen sein werden, wenn nicht zusätzliche Mittel bereitgestellt werden; in der Erwägung, dass 530 000 Kinder von unter zwei Jahren womöglich keine Ernährungsdienste mehr erhalten, wenn Programme ausgesetzt werden;

O.  in der Erwägung, dass sich die Situation von Frauen durch den Konflikt und aktuell die COVID-19-Pandemie verschlimmert hat; in der Erwägung, dass geschlechtsbezogene und sexuelle Gewalt seit Beginn des Konflikts exponentiell zugenommen haben; in der Erwägung, dass die schon zuvor geringe Kapazität des Strafjustizwesens, auf sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt einzugehen, völlig verloren ging und in Bezug auf Praktiken wie die Entführung und Vergewaltigung von Frauen oder entsprechende Drohungen keine Ermittlungen stattfinden; in der Erwägung, dass in etwa 30 % der vertriebenen Familien das Familienoberhaupt eine Frau ist; in der Erwägung, dass Medikamente für viele chronische Krankheiten nicht mehr erhältlich sind und die Müttersterblichkeit im Jemen zu den höchsten weltweit zählt; in der Erwägung, dass mangelernährte Schwangere und Stillende einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sich mit Cholera zu infizieren, und bei ihnen häufiger Blutungen auftreten, was das Risiko von Komplikationen und Todesfällen bei Geburten deutlich erhöht;

P.  in der Erwägung, dass die Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger der Vereinten Nationen festgestellt hat, dass die von den VAE unterstützten Kräfte des Sicherheitsgürtels Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gegen Häftlinge in mehreren Hafteinrichtungen, unter anderem der Koalitionseinrichtung Buraika und dem Bir-Ahmed-Gefängnis, und gegen Migranten und marginalisierte schwarzafrikanische Gemeinschaften verüben sowie LGBTI-Personen bedrohen und schikanieren; in der Erwägung, dass gegen die Huthi-Bewegung glaubwürdige Vorwürfe des Einsatzes von Vergewaltigung und Folter als Kriegswaffe, insbesondere gegen politisch engagierte Frauen und Aktivistinnen, erhoben wurden;

Q.  in der Erwägung, dass das Parlament in Anbetracht der im Jemen begangenen schwerwiegenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechtsnormen wiederholt ein EU-weites Verbot der Ausfuhr, des Verkaufs, der Modernisierung und der Instandhaltung jeglicher Form von Sicherheitsausrüstung an Mitglieder der von Saudi-Arabien angeführten Koalition einschließlich Saudi-Arabiens und der VAE gefordert hat; in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Verbote von Waffenausfuhren an die Mitglieder der von Saudi-Arabien angeführten Koalition verhängt haben, darunter das von Deutschland verhängte Verbot von Waffenausfuhren nach Saudi-Arabien und das von Italien verhängte Verbot von Waffenausfuhren nach Saudi-Arabien und in die VAE, und in der Erwägung, dass weitere Mitgliedstaaten dies erwägen; in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten unter Verstoß gegen den rechtlich verbindlichen Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates zu Waffenausfuhren(7) weiterhin Waffen nach Saudi-Arabien und in die VAE ausführen, die möglicherweise im Jemen eingesetzt werden;

R.  in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten Waffenverkäufe an Saudi-Arabien eingestellt und die Weitergabe von Kampfflugzeugen vom Typ F-35 an die VAE bis zu einer Überprüfung ausgesetzt haben; in der Erwägung, dass US-Präsident Biden am 4. Februar 2021 das bevorstehende Ende jeglicher Unterstützung der USA für offensive Einsätze im Krieg im Jemen einschließlich entsprechender Waffenverkäufe angekündigt und einen neuen Gesandten für den Jemen benannt hat;

S.  in der Erwägung, dass die Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für den Jemen in ihrem Abschlussbericht vom 22. Januar 2021 festgestellt hat, dass immer mehr Beweise dafür vorliegen, dass Personen oder Einrichtungen im Iran der Huthi-Bewegung erhebliche Mengen an Waffen und Komponenten liefern; in der Erwägung, dass die Huthi-Bewegung weiterhin zivile Ziele in Saudi-Arabien mit Raketen und unbemannten Luftfahrzeugen angreift;

T.  in der Erwägung, dass die damalige Regierung der USA am 19. Januar 2021 die Einstufung der Huthi-Bewegung Ansar Allah als terroristische Organisation annahm; in der Erwägung, dass trotz der von der US-Regierung gewährten allgemeinen Lizenzen die Auswirkungen der Einstufung auf die Möglichkeit, Lebensmittel, Kraftstoff und Arzneimittel in das Land einzuführen, nach wie vor äußerst besorgniserregend sind; in der Erwägung, dass die neue US-Regierung am 5. Februar 2021 bekanntgab, sie werde Ansar Allah von der Liste ausländischer terroristischer Organisationen und der Liste gesondert ausgewiesener weltweiter Terroristen streichen;

U.  in der Erwägung, dass die Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen zur Ausweitung und Festigung der Präsenz terroristischer Gruppierungen im Land geführt hat, darunter Ansar al-Scharia, auch bekannt als Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel, und die sogenannte Provinz Jemen von Da’esh, die weiterhin kleine Teile des Gebiets kontrollieren, sowie der militärische Flügel der Hisbollah, der in der EU-Liste terroristischer Organisationen geführt wird;

V.  in der Erwägung, dass ein stabiler, sicherer und demokratischer Jemen mit einer funktionierenden Regierung für die internationalen Bemühungen um die Bekämpfung des Extremismus und der Gewalt in der Region und darüber hinaus sowie für die Gewährleistung von Frieden und Stabilität im Jemen selbst von entscheidender Bedeutung ist;

W.  in der Erwägung, dass die Wirtschaft des Jemen zwischen 2015 und 2019 um 45 % geschrumpft ist; in der Erwägung, dass die Wirtschaft des Landes, die schon vor dem Konflikt fragil war, schwer getroffen wurde und Hunderttausende Familien keine feste Einkommensquelle mehr haben; in der Erwägung, dass der Jemen 90 % seiner Lebensmittel durch kommerzielle Einfuhren bezieht, die von Hilfsorganisationen nicht ersetzt werden können, und dass humanitäre Organisationen Bedürftigen Lebensmittelgutscheine oder Bargeld zur Verfügung stellen, damit sie auf den Märkten einkaufen können; in der Erwägung, dass 70 % der jemenitischen Einfuhren an Hilfs- und Handelsgütern über den von den Huthis kontrollierten Hafen Hudaida und den nahe gelegenen Hafen Salif ins Land kommen und Lebensmittel, Treibstoffe und Arzneimittel liefern, die die Bevölkerung zum Überleben benötigt;

X.  in der Erwägung, dass Geschäftemacherei umfassend dokumentiert ist, wobei die wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen des Landes sowohl von der Regierung des Jemen als auch von der Huthi-Bewegung zweckentfremdet werden, was verheerende Auswirkungen auf die jemenitische Bevölkerung hat; in der Erwägung, dass im Abschlussbericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen festgestellt wird, dass die Huthi-Bewegung im Jahr 2019 mindestens 1,8 Mrd. USD zweckentfremdet hat, die für die Regierung zur Zahlung von Gehältern und zur Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen für die Bürger bestimmt waren; in der Erwägung, dass in dem Bericht auch hervorgehoben wird, dass die Regierung in Geldwäsche- und Korruptionspraktiken verwickelt ist, die den Zugang zu einer angemessenen Nahrungsmittelversorgung der jemenitischen Bevölkerung beeinträchtigen, was einen Verstoß gegen das Recht auf Nahrung darstellt, einschließlich der illegalen Umleitung von 423 Mio. USD saudischer Gelder, die ursprünglich für den Erwerb von Reis und anderen Gütern für die jemenitische Bevölkerung bestimmt waren, an Händler;

Y.  in der Erwägung, dass der Sprecher des Generalsekretärs der Vereinten Nationen betont hat, dass der humanitären und ökologischen Bedrohung, die das Austreten von 1 Mio. Barrel Öl aus dem vor Ras Isa (Jemen) liegenden Öltanker „FSO Safer“ darstellt, dringend begegnet werden muss; in der Erwägung, dass der rasche Verfall des Tankers die ernste Gefahr einer größeren Ölpest birgt, die katastrophale Auswirkungen auf die Umwelt hätte sowie die biologische Vielfalt zerstören und die Lebensgrundlage der lokalen Küstengemeinden im Roten Meer dezimieren würde; in der Erwägung, dass trotz der drohenden Gefahr einer ökologischen Katastrophe die lang erwartete Inspektion des 44 Jahre alten Öltankers auf März 2021 verschoben wurde;

1.  verurteilt die seit 2015 andauernde Gewalt im Jemen, die zur weltweit schwersten humanitären Krise geführt hat, aufs Schärfste; weist darauf hin, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt im Jemen geben kann und dass die Krise nur durch einen inklusiven Verhandlungsprozess unter jemenitischer Führung und in jemenitischer Eigenverantwortung unter Beteiligung aller Viertel der jemenitischen Gesellschaft und aller Konfliktparteien beigelegt werden kann; betont, dass alle Parteien in gutem Glauben Verhandlungen aufnehmen sollten, die zu tragfähigen politischen und sicherheitspolitischen Vereinbarungen im Sinne der Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemeinsamen Umsetzungsmechanismen der Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung des Hudaida-Abkommens und der globalen Waffenruhe, wie in der Resolution 2532 (2020) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gefordert wird, führen, damit der Krieg beendet und die derzeitige humanitäre Krise gelindert wird;

2.  ist entsetzt über die verheerende humanitäre Krise, die sich in dem Land abspielt; fordert alle Parteien auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die rasche und ungehinderte Durchfahrt humanitärer Hilfsgüter und anderer für die Bevölkerung unentbehrlicher Güter und den ungehinderten Zugang zu medizinischen Einrichtungen sowohl im Jemen als auch im Ausland zu ermöglichen; äußert besonders seine Bestürzung über die jüngste Bewertung im Rahmen der Integrierten Phasenklassifikation zur Ernährungssicherheit, die zeigt, dass 50 000 Menschen im Jemen unter Bedingungen leben, die mit einer Hungersnot vergleichbar sind, eine Zahl, die sich bis Juni 2021 voraussichtlich verdreifachen wird, selbst wenn das derzeitige Hilfsniveau aufrechterhalten wird;

3.  begrüßt, dass die EU seit 2015 mehr als 1 Mrd. EUR an politischer, entwicklungspolitischer und humanitärer Hilfe für den Jemen bereitgestellt hat; begrüßt die Zusage der EU, die humanitäre Hilfe für den Jemen im Jahr 2021 zu verdreifachen; ist jedoch besorgt darüber, dass dies nach wie vor nicht ausreichen wird, um das Ausmaß der Herausforderungen, vor denen der Jemen steht, zu bewältigen; bedauert, dass die Finanzierungslücke für den Jemen im Jahr 2019 auf 50 % gestiegen ist; weist erneut darauf hin, dass das Ausmaß und die Schwere der Krise der Ausgangspunkt der Haushaltsdebatten sein sollten; fordert die EU auf, im Rahmen der Programmplanung für das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Lage im Jemen bereitzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten generell nachdrücklich auf, bei den internationalen Bemühungen um eine rasche Aufstockung der humanitären Hilfe weiterhin eine Führungsrolle zu übernehmen, unter anderem, indem sie die Zusagen einhalten, die sie auf der Geberkonferenz für den Plan für humanitäre Maßnahmen im Jemen im Juni 2020 gemacht haben;

4.  weist darauf hin, dass die Ausbreitung von COVID-19 die kollabierende Gesundheitsinfrastruktur des Landes vor zusätzliche schwere Herausforderungen stellt, da es den Gesundheitseinrichtungen an der grundlegenden Ausstattung mangelt, um COVID-19 behandeln zu können, und da das Gesundheitspersonal keine Schutzausrüstung hat, zumal die meisten kein Gehalt beziehen, was dazu führt, dass sie sich nicht zum Dienst melden; appelliert an alle internationalen Geber, die Bereitstellung von Soforthilfe zu verstärken, um das Gesundheitssystem vor Ort zu unterstützen und ihm zu helfen, die Ausbreitung der derzeitigen tödlichen Infektionskrankheiten im Jemen, zu denen auch COVID-19, Malaria, Cholera und Denguefieber gehören, einzudämmen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Impfstoffen im Jemen, auch in Lagern für Binnenvertriebene, über die Fazilität COVAX zu erleichtern, und zwar im Rahmen ihrer Bemühungen um einen gleichberechtigten und globalen Zugang zu Impfstoffen gegen COVID-19, insbesondere unter den am stärksten gefährdeten Personen;

5.  unterstützt die Bemühungen des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen, Martin Griffiths, den politischen Prozess voranzubringen und einen sofortigen landesweiten Waffenstillstand zu erreichen; fordert, dass der Sondergesandte uneingeschränkten und ungehinderten Zugang zum gesamten Gebiet des Jemen erhält; fordert den HR/VP und alle Mitgliedstaaten auf, Martin Griffiths politisch zu unterstützen, um auf dem Verhandlungsweg zu einer Einigung zu kommen, in die alle Gruppen einbezogen sind; fordert den Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ diesbezüglich auf, seine jüngsten Schlussfolgerungen zum Jemen vom 18. Februar 2019 zu überarbeiten und zu aktualisieren, um der aktuellen Lage im Land Rechnung zu tragen; fordert die EU und alle ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weiterhin mit allen Konfliktparteien zusammenzuarbeiten und die Umsetzung des Abkommens von Stockholm und des Entwurfs einer politischen Erklärung der Vereinten Nationen als notwendige Schritte zu einer Deeskalation und politischen Einigung zu bekräftigen;

6.  ist davon überzeugt, dass bei jeder langfristigen Lösung die grundlegenden Ursachen von Instabilität im Land angegangen werden sollten und den legitimen Anforderungen und Ansprüchen des jemenitischen Volkes Rechnung getragen werden sollte; bekräftigt seine Unterstützung für alle friedlichen politischen Bemühungen, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit des Jemen zu schützen; verurteilt eine ausländische Einmischung im Jemen, wozu auch die Anwesenheit von ausländischen Truppen und Söldnern gehört; fordert den sofortigen Abzug aller ausländischen Streitkräfte, damit ein politischer Dialog unter den Jemeniten ermöglicht wird;

7.  fordert alle Konfliktparteien auf, ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachzukommen und alle Maßnahmen einzustellen, durch die die derzeitige humanitäre Krise verschärft wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die schwerwiegenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die seit Ende 2014 von allen Konfliktparteien begangen wurden, einschließlich der Luftangriffe der von Saudi-Arabien geführten Koalition, die Tausende zivile Opfer gefordert haben, die Instabilität des Landes verschärft haben und auf nichtmilitärische Ziele wie Schulen, Wasserspeicher und Hochzeitsgesellschaften gerichtet waren, auf das Schärfste zu verurteilen und auch die Huthi-Angriffe auf saudi-arabische Ziele auf jemenitischem Staatsgebiet zu verurteilen;

8.  fordert Saudi-Arabien auf, seine Blockade von Schiffen, die Kraftstoff für von den Huthis kontrollierte Gebiete befördern, unverzüglich einzustellen; bekräftigt, dass alle Parteien dringend davon absehen müssen, das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung zu verwenden, da dies einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer xxv des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs darstellt; betont, dass es wichtig ist, eine Einigung zwischen den beiden Parteien im Norden und Süden über die Verwendung von Kraftstoffen zu erzielen, um die Krise in den Bereichen Wirtschaft, ´Landwirtschaft, Wasserversorgung, Medizin, Energie und Verkehr zu mildern, die durch den Einsatz von Kraftstoffen als Waffe im Wirtschaftskrieg verstärkt wurde;

9.  verurteilt die jüngsten Angriffe der vom Iran unterstützten Huthi-Bewegung in den Gouvernements Ma’rib und Al-Dschauf sowie die wiederholten Versuche, über die Grenze hinweg Angriffe auf das Hoheitsgebiet Saudi-Arabiens zu führen, durch die die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft untergraben werden, diesen Stellvertreterkrieg im Jemen zu beenden;

10.  unterstützt alle vertrauensbildenden Maßnahmen mit den Konfliktparteien, wobei besonderes Augenmerk auf diejenigen Maßnahmen zu legen ist, mit denen sich die humanitären Bedürfnisse unmittelbar lindern lassen, wie die vollständige Wiedereröffnung des Flughafens von Sanaa, die Wiederaufnahme der Gehaltszahlungen, die Umsetzung von Mechanismen, die einen dauerhaften Betrieb der Seehäfen ermöglichen, um die Einfuhr von Kraftstoff und Nahrungsmitteln zu erleichtern, sowie Bemühungen, der Zentralbank des Jemen Mittel zur Verfügung zu stellen und sie zu unterstützen; fordert die Europäische Union und alle Mitgliedstaaten auf, ein wirtschaftliches Rettungspaket für den Jemen bereitzustellen, das auch Devisenhilfe, mit der zur Stabilisierung der Wirtschaft und des Jemen-Rials beigetragen wird und weitere Erhöhungen der Nahrungsmittelpreise verhindert werden, sowie die Bereitstellung von Devisenreserven zur Subventionierung kommerzieller Einfuhren von Nahrungsmitteln und Kraftstoff und zur Zahlung der Gehälter im öffentlichen Dienst einschließt;

11.  bedauert das Fehlen von Frauen in der neuen jemenitischen Regierung – der ersten ohne weibliche Mitglieder seit 20 Jahren – und fordert die jemenitische Regierung auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die gleichberechtigte Vertretung, Präsenz und Teilhabe von Frauen im politischen Leben des Landes sicherzustellen;

12.  betont, dass Waffenexporteure mit Sitz in der EU, die den Konflikt im Jemen anheizen, mehrere Kriterien des rechtlich verbindlichen Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2008/944/GASP zu Waffenausfuhren nicht einhalten; bekräftigt in Anbetracht der im Jemen begangenen schwerwiegenden Verstöße gegen Vorschriften des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte seine Forderung nach einem EU-weiten Verbot der Ausfuhr, des Verkaufs, der Modernisierung und der Instandhaltung jeglicher Form von Sicherheitsausrüstung an Mitglieder der Koalition einschließlich Saudi-Arabiens und der VAE;

13.  nimmt die Beschlüsse einer Reihe von Mitgliedstaaten zur Kenntnis, Waffenausfuhren nach Saudi-Arabien und in die VAE zu verbieten; betont, dass Waffenausfuhren nach wie vor in die nationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Ausfuhr von Waffen an alle Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Koalition einzustellen; fordert den HR/VP auf, über den aktuellen Stand der militärischen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten mit den Mitgliedern der von Saudi-Arabien geführten Koalition zu berichten; verurteilt die Lieferung erheblicher Mengen an Waffen und Komponenten an die Huthi-Bewegung durch iranische Personen und Einrichtungen;

14.  begrüßt die Aussetzung des Verkaufs von Waffen, die für den Konflikt im Jemen verwendet werden, an Saudi-Arabien und eines 23 Mrd. USD schweren Pakets von Kampfflugzeugen vom Typ F-35 an die VAE durch die USA sowie die jüngste Ankündigung der US-Regierung, dass die Einstellung jeglicher Unterstützung für Angriffsoperationen im Krieg im Jemen, einschließlich der Lieferung präzisionsgesteuerter Flugkörper und des Austauschs nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, kurz bevorsteht; begrüßt es in dieser Hinsicht, dass sich die USA erneut zu einer diplomatischen Beilegung des Konflikts bekannt haben, wie an der jüngsten Ernennung eines Sondergesandten der USA für den Jemen deutlich wird;

15.  fordert alle Konfliktparteien im Jemen auf, eine Politik für die Zielauswahl bei Raketen- und Drohnenangriffen festzulegen, die mit den internationalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht im Einklang stehen sollte; fordert den Rat, den HR/VP und die Mitgliedstaaten auf, die Haltung der EU im Einklang mit dem Völkerrecht zu bekräftigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten Schutzvorkehrungen treffen, damit nachrichtendienstliche Erkenntnisse, Kommunikationsinfrastruktur und Militärstandorte nicht dazu verwendet werden, außergerichtliche Tötungen zu ermöglichen; wiederholt seine Forderung nach der Annahme eines rechtsverbindlichen Beschlusses des Rates über den Einsatz bewaffneter Drohnen und die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts;

16.  ist zutiefst besorgt darüber, dass kriminelle und terroristische Vereinigungen, darunter Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel und der IS/Da‘esh, im Jemen weiterhin vertreten sind; fordert alle Konfliktparteien auf, entschlossen gegen derartige Gruppierungen vorzugehen; verurteilt sämtliche Handlungen aller terroristischen Organisationen;

17.  begrüßt die Entscheidung der neuen US-Regierung, die von der vorherigen US-Regierung getroffene Entscheidung, die Huthi-Bewegung, auch bekannt als Ansar Allah, als ausländische terroristische Organisation und gesondert ausgewiesene weltweite Terroristen einzustufen, umgehend zu widerrufen;

18.  fordert den Rat auf, die Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vollständig umzusetzen, indem er die Personen, die die Erbringung humanitärer Hilfe blockieren, und diejenigen, die im Jemen Handlungen, die gegen internationale Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völkerrecht verstoßen, oder Handlungen, die Menschenrechtsverstöße darstellen, planen, leiten oder begehen, ermittelt und gegen sie gezielte Maßnahmen verhängt; weist darauf hin, dass trotz Informationen über wiederholte Verstöße der Koalition, die von der Gruppe unabhängiger namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger der Vereinten Nationen gesammelt wurden, die Informationen beisteuert, um die vollständige Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu unterstützen, der Sanktionsausschuss keine zur Koalition gehörenden Personen für Sanktionen benannt hat;

19.  fordert nachdrücklich ein Ende aller Formen sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen und Mädchen, auch gegen diejenigen, die sich in Haft befinden; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, gezielte finanzielle Unterstützung für lokale Frauenorganisationen und Frauenrechtsorganisationen bereitzustellen, um Frauen, Mädchen und die Überlebenden von geschlechtsbezogener Gewalt besser zu erreichen, sowie für Programme, die darauf abzielen, Frauen widerstandsfähig zu machen und ihre wirtschaftliche Stellung zu stärken;

20.  bekräftigt, dass es zwingend notwendig ist, Kinder zu schützen und zu gewährleisten, dass sie ihre Menschenrechte uneingeschränkt wahrnehmen können; fordert diesbezüglich alle Konfliktparteien auf, der Rekrutierung und dem Einsatz von Kindern als Soldaten in dem bewaffneten Konflikt ein Ende zu setzen und die Demobilisierung und wirksame Entwaffnung von Jungen und Mädchen, die rekrutiert oder bei Kampfhandlungen eingesetzt werden, weiter sicherzustellen, und fordert sie nachdrücklich auf, die gefangenen Personen freizulassen und mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um wirksame Programme für ihre Rehabilitation, ihre körperliche und psychische Genesung und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft durchzuführen;

21.  fordert alle Parteien auf, sämtliche Angriffe gegen die Meinungsfreiheit, auch durch Festnahme, Verschwindenlassen und Einschüchterung, sofort einzustellen und alle Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die nur festgehalten werden, weil sie ihre Menschenrechte wahrgenommen haben, freizulassen;

22.  ist zutiefst besorgt über Berichte über die Verweigerung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, einschließlich Diskriminierung, unrechtmäßiger Inhaftierung und Anwendung von Gewalt, fordert die Achtung und den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Glaubensfreiheit und verurteilt Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit, insbesondere von Christen, Juden und anderen religiösen Minderheiten und Nichtgläubigen in Fällen, die die Verteilung humanitärer Hilfe betreffen; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung der Anhänger des Bahai-Glaubens, die derzeit wegen der friedlichen Ausübung ihrer Religion inhaftiert sind und denen eine Anklage droht, auf die die Todesstrafe steht, und die Beendigung ihrer Verfolgung;

23.  bedauert den Schaden, der dem jemenitischen Kulturerbe durch die Luftangriffe der von Saudi-Arabien geführten Koalition entstanden ist, unter anderem an der Altstadt von Sanaa und der historischen Stadt Sabid, und durch die Bombardierung des Nationalmuseums Ta‘is und die Plünderung von Handschriften und Relikten aus der historischen Bibliothek von Sabid durch die Huthi-Bewegung; betont, dass gemäß der Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten alle Personen, die solche Taten begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; fordert die Aussetzung der Stimmrechte Saudi-Arabiens und der VAE in den Leitungsgremien der Unesco bis zu einer unabhängigen und unparteiischen Untersuchung der jeweiligen Verantwortung beider Staaten für die Zerstörung kulturellen Erbes; ersucht den Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Sicherheitsrat mit einer Resolution zu der Frage des Schutzes aller Kulturstätten, die vom Konflikt im Jemen bedroht sind, zu befassen;

24.  bekräftigt, dass dringend eine Bewertungs- und Reparaturmission der Vereinten Nationen für das als schwimmende Lagereinheit (FSO) benutzte Schiff Safer durchgeführt werden muss, das verlassen vor dem Hafen von Hudaida liegt und die unmittelbare Gefahr einer großen Umweltkatastrophe für die biologische Vielfalt und für die Lebensgrundlage der örtlichen Küstengemeinden am Roten Meer birgt; fordert, dass die EU alle erforderliche politische, technische oder finanzielle Unterstützung leistet, damit ein technisches Team der Vereinten Nationen an Bord der FSO Safer gehen darf, was dringend notwendig ist, um eine Ölpest zu verhindern, die viermal schlimmer sein könnte als die historische Ölpest der Exxon Valdez im Jahr 1989 in Alaska;

25.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, alle ihnen verfügbaren Instrumente zu nutzen, um alle, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft zu ziehen; nimmt die Möglichkeit zur Kenntnis, das Weltrechtsprinzip anzuwenden, um gegen diejenigen, die im Jemen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen; fordert, die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte anzuwenden, um gegen Funktionsträger aller Konfliktparteien, die in schwere Menschenrechtsverletzungen im Jemen, einschließlich des Iran, Saudi-Arabiens und der VAE, verwickelt sind, gezielte Sanktionen wie etwa Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten zu verhängen; fordert den HR/VP und die Mitgliedstaaten auf, die Erhebung von Beweismitteln im Hinblick auf ihre Verwendung in künftigen Strafverfolgungsmaßnahmen zu unterstützen und die Einsetzung einer unabhängigen Kommission in Erwägung zu ziehen, die diesen Prozess überwacht; ist der Ansicht, dass Opfer von Gräuelverbrechen und ihre Familien beim Zugang zur Justiz unterstützt werden sollten;

26.  fordert den Menschenrechtsrat auf, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechtslage im Jemen auf seiner Tagesordnung bleibt, indem er das Mandat der VN-Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger für den Jemen immer wieder verlängert und dafür sorgt, dass sie mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, um ihr Mandat wirksam auszuüben, einschließlich der Sammlung, Aufbewahrung und Analyse von Informationen über Verstöße und Straftaten;

27.  bekräftigt seinen Einsatz für die Bekämpfung der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Menschenrechtsverletzungen in der Welt, auch im Jemen; ist der Ansicht, dass die für solche Verbrechen verantwortlichen Personen ordnungsgemäß strafrechtlich verfolgt und vor Gericht gestellt werden sollten; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, entschlossen darauf hinzuwirken, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Situation im Jemen an den Internationalen Strafgerichtshof verweist und dass die Liste der Personen, gegen die der Sicherheitsrat Sanktionen verhängt, erweitert wird;

28.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrats, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten, der Regierung des Jemen, der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien, der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate und der Regierung der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

(1) ABl. C 11 vom 13.1.2020, S. 44.
(2) ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 104.
(3) ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 142.
(4) ABl. C 265 vom 11.8.2017, S. 93.
(5) ABl. C 66 vom 21.2.2018, S. 17.
(6) ABl. C 303 vom 15.12.2009, S. 12.
(7) ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99.

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen