Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2021 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 (2020/2244(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. September 2020 mit dem Titel „Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021“ (COM(2020)0575),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 18. November 2020 für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates (COM(2020)0744),
– unter Hinweis auf den Wirtschaftsausblick der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Ausgabe 2020/2 vom 1. Dezember 2020,
– unter Hinweis auf den „Global Wage Report 2020-21“ (Weltlohnbericht 2020/21) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 2. Dezember 2020 über Löhne und Mindestlöhne in Zeiten der COVID-19-Pandemie und die ILO-Monitore zu COVID-19 und zur Arbeitswelt,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte(1),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2020 mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ (COM(2020)0014),
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Ziele Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 10 und 13,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456),
– unter Hinweis auf die Aufbau- und Resilienzfazilität,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan“ (COM(2020)0442),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2017 zu dem Abbau von Ungleichheiten zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung(2),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Angepasstes Arbeitsprogramm 2020 der Kommission“ (COM(2020)0440),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 28. Mai 2020 für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie (COM(2020)0441),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (COM(2020)0274),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020)0067),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 1. Juli 2020 zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates mit dem Titel „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ (SWD(2020)0124),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 10. Juli 2020 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten(3),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 8. Juli 2020 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen(4),
– unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognose der Kommission für das Frühjahr 2020, die am 6. Mai 2020 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2020 zum Thema „Angemessene Mindestlöhne in ganz Europa“(5),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Juli 2020 zum Thema „Der Aufbauplan für Europa und der mehrjährige Finanzrahmen 2021–2027“(6),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Gemeinsame EU-Mindeststandards im Bereich der Arbeitslosenversicherung – ein konkreter Schritt zur wirksamen Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“(7),
– unter Hinweis auf die Studie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) vom 24. Juni 2020 mit dem Titel „COVID-19: Policy responses across Europe“ (COVID-19: politische Reaktionen in Europa),
– unter Hinweis auf die am 9. Oktober 2019 von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgelegten politischen Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019–2024 mit dem Titel „Eine Union, die mehr erreichen will – Meine Agenda für Europa“,
– unter Hinweis auf die vom Rat, von der Kommission und vom Parlament am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102),
– unter Hinweis auf die Studie der OECD vom 15. Juni 2018 mit dem Titel „A Broken Social Elevator? How to Promote Social Mobility“ (Eine marode soziale Aufstiegsleiter? Wie die soziale Mobilität gefördert werden kann),
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates(8),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu dem Thema „Armut: eine geschlechtsspezifische Perspektive“(9),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. September 2018 zum digitalen Geschlechtergefälle(10),
– unter Hinweis auf die Zusammenfassung der Sechsten Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen von Eurofound (überarbeitete Fassung von 2017),
– unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht der Kommission und von Eurofound mit dem Titel „How computerisation is transforming jobs: evidence from Eurofound’s European Working Conditions Survey“ (Wie die Informatisierung Arbeitsplätze verändert: Erkenntnisse aus der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen), der 2019 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf die Studie des Referats Wissenschaftliche Vorausschau (STOA) des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom 31. März 2020 mit dem Titel „Rethinking education in the digital age“ (Umdenken in der Bildung im digitalen Zeitalter),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2018 zu Betreuungsangeboten in der EU für eine verbesserte Gleichstellung der Geschlechter(11),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2016 mit dem Titel „Eine Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ (COM(2016)0356),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2018 zu den Möglichkeiten der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in hochwertige Beschäftigung nach einer Verletzung oder Erkrankung(12),
– unter Hinweis auf die Aussprache über die Prioritäten des Europäischen Semesters 2021 mit Vertretern der nationalen Parlamente,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zu einem starken sozialen Europa für gerechte Übergänge(13),
– unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht der Kommission und der OECD vom 19. November 2020 mit dem Titel „Health at a Glance: Europe 2020 – State of Health in the EU cycle“ (Gesundheit auf einen Blick: Europa 2020 – Der Zustand der Gesundheit im EU-Zyklus),
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Investing in Health“ (Investieren in Gesundheit) (SWD(2013)0043),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. April 2014 zu wirksamen, zugänglichen und belastbaren Gesundheitssystemen (COM(2014)0215),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Expertengremiums der Kommission für die Beratung über wirksame Gesundheitsinvestitionen vom 25. November 2020 zum Thema „The organisation of resilient health and social care following the COVID-19 pandemic“ (Organisation eines widerstandsfähigen Gesundheits- und Sozialwesens nach der COVID-19-Pandemie),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2019 zur Ökonomie des Wohlergehens,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Bildung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9-0026/2021),
A. in der Erwägung, dass das BIP nach einer ersten Schätzung von Eurostat zur Jahreswachstumsrate für 2020(14) im Euro-Währungsgebiet um 6,8 % und in der EU um 6,4 % gesunken ist; in der Erwägung, dass das BIP der EU laut der Wirtschaftsprognose der Kommission für Europa vom Winter 2020 im Jahr 2021 geringfügig um 1,4 % und das BIP des Euro-Währungsgebiets um 1,2 % wachsen wird, wobei die Wirtschaftsleistung der EU im Jahr 2022 kaum wieder das Niveau vor der Pandemie erreichen wird; in der Erwägung, dass der Anstieg des Konsums der Privathaushalte im Jahr 2022 voraussichtlich gebremst wird, was vor allem der anhaltenden Ungewissheit hinsichtlich Beschäftigungs- und Einkommensaussichten geschuldet ist, wodurch die vorsorgliche Spartätigkeit voraussichtlich auf einem hohen Niveau bleiben wird; in der Erwägung, dass Investitionsausgaben wiederum von einer in hohem Maße akkommodierenden Geldpolitik, gestiegenen öffentlichen Investitionen und zielgerichteten staatlichen Förderregelungen profitieren werden; in der Erwägung, dass das Szenario einer dritten Welle oder weiterer Wellen der COVID-19-Pandemie, wodurch die derzeitigen Bedingungen der wirtschaftlichen und sozialen Krise noch verschärft werden könnten, in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum nicht berücksichtigt wurde;
B. in der Erwägung, dass die im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 vorgesehenen EU-Mittel und -Programme in einigen Mitgliedstaaten noch nicht vollständig in Anspruch genommen bzw. umgesetzt wurden; in der Erwägung, dass Finanzmittel für das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ (NGEU), insbesondere die Aufbau- und Resilienzfazilität, erst nach der Ratifizierung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates(15) durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen werden;
C. in der Erwägung, dass die Organe der EU wiederholt anerkannt haben, dass Maßnahmen erforderlich sind, mit denen die Ungleichheiten im Gesundheitsbereich abgebaut und verringert werden und die Gesundheit der Menschen in der derzeitigen wirtschaftlichen Rezession geschützt wird(16);
D. in der Erwägung, dass der Ausbruch der COVID-19-Pandemie die positive Entwicklung der Beschäftigungsquote der letzten sechs Jahre in den EU-27 umgekehrt hat, mit der Folge, dass die Zahl der Erwerbstätigen im zweiten Quartal 2020 um ca. 6,1 Mio. sinken wird, wobei für das gesamte Jahr 2020 ein Rückgang von 4,5 % zu erwarten ist(17); in der Erwägung, dass Eurostat zufolge 8,5 % der EU-Bevölkerung unter 60 Jahren im Jahr 2019 – vor der Pandemie – in Haushalten lebten, in denen die Erwachsenen im vorangegangenen Jahr weniger als 20 % der wöchentlichen Höchstarbeitszeit gearbeitet hatten und sich in einer besorgniserregenden Situation der Armut trotz Erwerbstätigkeit befanden(18); in der Erwägung, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse nach wie vor ein erhebliches Problem darstellen, das sich negativ auf die Arbeitsmärkte auswirkt; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer, die weiterhin in Beschäftigung verbleiben, einen erheblichen Rückgang der geleisteten Arbeitsstunden und folglich Einkommenseinbußen hinnehmen mussten, und in der Erwägung, dass diese Entwicklung die größten Auswirkungen auf Arbeitnehmer hat, die schutzbedürftigen Gruppen angehören; in der Erwägung, dass es besonders besorgniserregend ist, dass in einem demnächst erscheinenden Bericht von Eurofound aufgezeigt wird, dass der Rückgang der Zahl der Beschäftigten in der EU-27 während der ersten Welle der Pandemie mit einem größeren Übergang zu Inaktivität als zu Arbeitslosigkeit und einer daraus resultierenden Schwächung der Bindung an den Arbeitsmarkt verbunden war(19);
E. in der Erwägung, dass die durchschnittliche Zahl der geleisteten Arbeitsstunden schneller steigen wird als die Zahl der Beschäftigten und dass die Beschäftigungsquote noch weiter sinken könnte, wenn die Kurzarbeitsregelungen auslaufen; in der Erwägung, dass die Mobilität von Arbeitskräften in der Regel ein langwieriger Prozess ist und dass erwartet wird, dass die Beschäftigung im Jahr 2021 leicht zurückgehen wird; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in der EU trotz der wirtschaftlichen Erholung, mit der im nächsten Jahr zu rechnen ist, weiter von 7,7 % im Jahr 2020 auf 8,6 % im Jahr 2021 steigen wird und im Jahr 2022 voraussichtlich auf 8,0 % sinken wird, wobei Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten fortbestehen werden(20);
F. in der Erwägung, dass Investitionen, die zu einer Steigerung der gesamten Faktorproduktivität führen können, angesichts der bislang gemischten Ergebnisse, einschließlich der langsamen wirtschaftlichen Erholung vor der Pandemie und der Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse, zu begrüßen sind; in der Erwägung, dass sich der derzeitige doppelte ökologische und digitale Wandel je nach Branche, Region und Arbeitnehmerstatus wesentlich, aber in unterschiedlicher Weise auf die Beschäftigung auswirken wird; in der Erwägung, dass dies neue Chancen, aber auch erhebliche sozioökonomische Herausforderungen in zahlreichen Regionen und Wirtschaftszweigen mit sich bringen wird; in der Erwägung, dass die EU eine gemeinsame Strategie zur Begleitung der betroffenen Arbeitnehmer und Unternehmen benötigt, damit niemand zurückgelassen wird; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise diese Auswirkungen, insbesondere auf die Arbeitsmarktentwicklungen, beschleunigt hat und sich voraussichtlich auch auf die Nachfrage nach Bildung, Qualifizierung und Weiterqualifizierung auswirken wird; in der Erwägung, dass der Ausbruch der COVID-19-Pandemie die Gepflogenheiten des Arbeitsmarktes erheblich verändert hat und infolgedessen mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer in der EU aufgefordert wurden, im Homeoffice zu arbeiten(21); in der Erwägung, dass das „Abschalten“ von der Arbeit ein wesentlicher Grundsatz sein sollte, der es Arbeitnehmern gestattet, außerhalb der Arbeitszeit keine arbeitsbezogenen Aufgaben auszuführen und keine elektronische Kommunikation zu betreiben, ohne dass sie mit Konsequenzen rechnen müssen, und somit eine angemessene Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf zu genießen;
G. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Trends trotz Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten vor der COVID-19-Pandemie in den Jahresberichten im Rahmen des Europäischen Semesters allgemein als positiv beschrieben wurden; in der Erwägung, dass nachweislich anhaltende und wachsende Ungleichheiten zwischen Menschen sowie zwischen und in den Ländern und Regionen zu verzeichnen sind; in der Erwägung, dass dies zu zahlreichen Unterschieden führt, die mithilfe eines sektorübergreifenden Ansatzes abgebaut werden müssen, um Chancengleichheit und ein würdevolles Leben für alle Gruppen zu gewährleisten; in der Erwägung, dass während einigen Regionen, die mit mehr Herausforderungen im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung ihrer Industrie konfrontiert sind, Mittel, z. B. aus dem Fonds für einen gerechten Übergang, zugewiesen werden sollen, anderen Regionen, die in zu hohem Maße vom Tourismus und damit verbundenen Dienstleistungen abhängig sind, nicht für spezifische Mittel für den Übergang infrage kommen, obwohl einige dieser Gebiete zu den Gebieten mit der höchsten Arbeitslosigkeit gehören; in der Erwägung, dass bei den Beihilfen, die Arbeitnehmern und Unternehmen im Zusammenhang mit COVID-19 gewährt werden, große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen; in der Erwägung, dass weltweite Herausforderungen wie die Digitalisierung und die Bekämpfung des Klimawandels unabhängig von der COVID-19-Krise fortbestehen werden und einen gerechten Übergang erfordern, damit niemand zurückgelassen wird;
H. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise zu einer zunehmenden Lohnungleichheit auf der ganzen Welt geführt hat, die nur teilweise durch staatliche Subventionen und Maßnahmen für Mindestlöhne ausgeglichen wurde, was zu schwerwiegenden Situationen der Prekarität und des mangelnden Schutzes führt; in der Erwägung, dass gering entlohnte Arbeitnehmer, darunter eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Frauen und jungen Arbeitnehmern, am stärksten von den sozioökonomischen Folgen der Krise und der daraus resultierenden Zunahme der Ungleichheiten betroffen sind, während die Stabilität ihrer Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bereits infrage gestellt wird;
I. in der Erwägung, dass die Sozialschutzsysteme sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden und enorm unter Druck stehen, um die sozialen Auswirkungen der Krise abzufedern und für menschenwürdige Lebensbedingungen und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheit, Bildung und Wohnraum für alle zu sorgen; in der Erwägung, dass die Wohn- und Kinderbetreuungskosten Haushalte in die Armut abdrängen können, sowie in der Erwägung, dass es wichtig ist, dies bei der Messung der Erwerbstätigenarmut zu berücksichtigen und zu versuchen, die Wohnkosten in die Standardindikatoren der gesellschaftsbezogenen Rechnungslegung zu integrieren; in der Erwägung, dass sich 2018 der Anteil der EU-27-Einwohner, die mehr als 40 % ihres verfügbaren Medianeinkommens für Wohnraum ausgaben, auf 9,6 % belief, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verzeichnen waren; in der Erwägung, dass die Armut trotz Erwerbstätigkeit in der EU seit der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 zugenommen hat und Schätzungen zufolge 10 % der erwerbstätigen EU-Bürger von Armut bedroht sind(22);
J. in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote aufgrund der COVID-19-Krise gestiegen und im September 2020 auf 17,1 % geklettert ist und voraussichtlich weiter zunehmen wird; in der Erwägung, dass 11,6 % der jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren (NEET-Jugendliche)15 ; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise den Zugang zu Bildung für benachteiligte soziale Gruppen beeinträchtigt, wie Alleinerziehende, Familien mit geringem Einkommen und kinderreiche Familien, die Schwierigkeiten haben, sich digitale Bildungseinrichtungen für ihre Kinder zu leisten; in der Erwägung, dass die wachsenden Ungleichheiten zwischen den Generationen sowohl die Nachhaltigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme als auch die Stabilität unserer Demokratie beeinträchtigen; in der Erwägung, dass sich die wirtschaftlichen Folgen langfristig negativ auf die Beschäftigung junger Menschen auswirken werden, und in der Erwägung, dass junge Menschen möglicherweise weniger und/oder schlechtere Chancen und schlechte Arbeitsbedingungen haben werden;
K. in der Erwägung, dass Frauen aufgrund von sozialen Betreuungspflichten und der ungleichen Verteilung der unbezahlten Hausarbeit und Betreuungsarbeit, Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft, der Segregation auf dem Arbeitsmarkt und prekäreren Beschäftigungsverhältnissen besonders anfällig für Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sind; in der Erwägung, dass eine sektorübergreifende Bewertung zeigt, dass Frauen in schutzbedürftigen Gruppen, wie z. B. junge Frauen mit Kindern und insbesondere alleinerziehende Mütter, Romnija, Frauen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund, sich mit größerer Wahrscheinlichkeit in einer schlechteren Lage befinden(23);
L. in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle (11,4 %), das geschlechtsspezifische Lohngefälle (14 %) und das geschlechtsspezifische Rentengefälle (30 %) weiterhin unvertretbar hoch sind; in der Erwägung, dass die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles aufgrund der Auswirkungen auf das Leben von Frauen, einschließlich ihrer finanziellen Sicherheit und Lebensqualität, und der anhaltenden wirtschaftlichen Kosten in Höhe von rund 320 Mrd. EUR im Jahr 2018 (2,4 % des BIP der EU) ein soziales und wirtschaftliches Gebot ist(24); in der Erwägung, dass verbesserte Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, die Gewährleistung gleichen Entgelts und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die angemessene Anerkennung des Beitrags der Kindererziehungszeiten in den Rentensystemen – auch für Männer – für ein nachhaltiges soziales Wachstum und Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige Entwicklung, für Produktivität und für eine langfristige haushaltspolitische Tragfähigkeit in der EU von entscheidender Bedeutung sind;
M. in der Erwägung, dass Menschen, die marginalisiert sind oder unter sozialer Ausgrenzung und Armut leiden, aufgrund der COVID-19-Pandemie vor besonderen Herausforderungen stehen, und in der Erwägung, dass sie von den sich daraus ergebenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt unverhältnismäßig stark betroffen sind; in der Erwägung, dass die Roma-Bevölkerung in der EU nach wie vor mit einigen der schlechtesten sozioökonomischen Indikatoren konfrontiert ist, wobei mehr als 80 % von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, nur 43 % einer bezahlten Beschäftigung nachgehen und die NEET-Rate unverhältnismäßig hoch ist; in der Erwägung, dass die Roma von der COVID-19-Krise besonders hart getroffen werden, nicht zuletzt was den Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung betrifft;
N. in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund der Pandemie mit einem noch eingeschränkteren Zugang zu Dienstleistungen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass die digitale Kluft, einschließlich digitaler Armut, geringer digitaler Kompetenz und Schwierigkeiten mit dem barrierefreien Design, die Hürden erhöht, die Menschen mit Behinderungen überwinden müssen, um ihre sozialen Rechte wahrzunehmen; in der Erwägung, dass die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gesammelten Belege die erheblichen Hindernisse beim Zugang zu Bildung für Kinder mit Behinderungen aufzeigen(25);
O. in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit unter Leiharbeitnehmern während der COVID-19-Pandemie zugenommen hat; in der Erwägung, dass jeder fünfte Arbeitnehmer in der EU einen minderwertigen Arbeitsplatz hat; in der Erwägung, dass zu erwarten ist, dass im nächsten Jahrzehnt die Polarisierung der Arbeitsplätze und atypische Beschäftigungsverhältnisse weiter zunehmen werden und dass die Zahl der Arbeitsplätze am oberen und am unteren Ende des Qualifikationsspektrums zunehmen wird(26); in der Erwägung, dass der technologische Wandel und der Einsatz künstlicher Intelligenz den Arbeitsmarkt erheblich verändern könnten; in der Erwägung, dass dies zu weiteren Unterschieden bei den Einkommen führen könnte; in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Mitte der Lohnskala stets am schwächsten war, und zwar am deutlichsten während der Rezession und des Beschäftigungsrückgangs von 2008 bis 2013(27); in der Erwägung, dass sich dieser Trend durch die Pandemie wahrscheinlich noch verstärken wird; in der Erwägung, dass gering qualifizierte Arbeitsplätze für die Gesellschaften immer unverzichtbar sein werden und menschenwürdige Löhne und Bedingungen bieten müssen; in der Erwägung, dass der Arbeitsmarkt mit einem raschen Wandel hin zu einem umweltfreundlicheren und digitaleren Umfeld konfrontiert ist, in dem Arbeitsplätze geschaffen werden, die aktualisierte Kompetenzen erfordern, und in der Erwägung, dass ein erheblicher Schwerpunkt auf die Strategie für Ausbildung, Umschulung und Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern aller Altersgruppen gelegt werden muss; in der Erwägung, dass dies gleichzeitig mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze für alle einhergehen muss;
P. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union ist und dass die soziale Nachhaltigkeit eine Grundvoraussetzung für einen fairen und integrativen grünen, digitalen und demografischen Übergang ist; in der Erwägung, dass die soziale Marktwirtschaft auf zwei sich ergänzenden Säulen beruht, nämlich der Durchsetzung des Wettbewerbs und robusten sozialpolitischen Maßnahmen, die zur Erreichung von Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt führen sollten; in der Erwägung, dass die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische sind; in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung unter anderem auf Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt beruht; in der Erwägung, dass dies ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union ist, das in Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankert ist;
Q. in der Erwägung, dass Ungleichheiten im Gesundheitsbereich aufgrund des sozioökonomischen Status bereits vor der COVID-19-Krise erheblich waren; in der Erwägung, dass sich die Fortschritte bei der Erhöhung der Lebenserwartung in der EU verlangsamt haben und ins Stocken geraten sind; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise die körperliche und geistige Gesundheit insbesondere der am stärksten gefährdeten Gruppen verschlechtert hat;
R. in der Erwägung, dass die Auswirkungen von COVID-19 durch bereits bestehende Ungleichheiten verschärft werden, die in den letzten zehn Jahren zugenommen haben; in der Erwägung, dass die Kürzung von Investitionen in öffentliche Dienstleistungen nach der globalen Finanzkrise zur Vergrößerung der Ungleichheiten bei der Deckung von Gesundheitsbedürfnissen beigetragen hat;
S. in der Erwägung, dass neue Beschäftigungsformen entstanden sind bzw. zugenommen haben, die die Arbeitswelt in Zukunft erheblich verändern dürften, wie z. B. Telearbeit und atypische Arbeitsformen; in der Erwägung, dass auch neue Realitäten entstanden sind und dass sich die bestehenden Trends während der Ausgangsbeschränkungen verschärft haben, darunter die Verwischung der Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben, zunehmende häusliche Gewalt, Gesundheitsprobleme unter Arbeitnehmern, die nicht nur unmittelbar mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehen, wie Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Probleme, sowie Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in der neuen Realität der Arbeitsmuster und der Notwendigkeit, Arbeit mit Betreuungspflichten und oft mit häuslichem Unterricht zu verbinden;
T. in der Erwägung, dass die Pandemie die gesundheitlichen und sozialen Ungleichheiten(28) für zahlreiche Gruppen, darunter Kinder in Familien mit niedrigem Einkommen und ältere Menschen, verschärft hat, und in der Erwägung, dass ein Anstieg der Armutsquote (derzeit sind mehr als 90 Millionen Bürger in der EU von Armut bedroht(29)), eine der Nebenwirkungen der COVID-19-Pandemie sein dürfte und neue Gruppen von Bürgern betrifft; in der Erwägung, dass Eurofound vorschlägt, das soziale Scoreboard, das die europäische Säule sozialer Rechte begleitet, mit zusätzlichen Indikatoren auszustatten, darunter die Qualität der Arbeitsplätze, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit, robuste soziale Sicherungssysteme und faire Mobilität;
U. in der Erwägung, dass der soziale Dialog im Sozialmodell der EU entscheidend ist, da er dazu beiträgt, maßgeschneiderte Lösungen für den Arbeitsmarkt zu finden; in der Erwägung, dass der soziale Dialog im Zuge eines Dezentralisierungsprozesses, der auf die Krise von 2008 folgte, und der in einigen Mitgliedstaaten eingeleiteten Arbeitsmarktreformen geschwächt wurde und die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen in der gesamten EU zurückgegangen ist, wie in den Länderberichten im Rahmen des Europäischen Semesters aufgezeigt wurde; in der Erwägung, dass Eurofound zufolge die Beteiligung der Sozialpartner an der Ausarbeitung arbeitsmarktpolitischer Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie in vielen Mitgliedstaaten geringer war als in Zeiten ohne Krise(30);
V. in der Erwägung, dass die Einkommensungleichheit in der EU nach wie vor groß ist; in der Erwägung, dass der Wettbewerb bei Steuern und Arbeitskosten dem Binnenmarkt und dem Zusammenhalt der Mitgliedstaaten schadet; in der Erwägung, dass gut durchdachte progressive Steuer- und Sozialleistungssysteme, soziale Investitionen und die Bereitstellung hochwertiger öffentlicher und sozialer Dienstleistungen wichtige Hilfsmittel sind um zu verhindern, dass Nachteile von einer Generation an die nächste weitergegeben werden;
W. in der Erwägung, dass die Pandemie das Bildungssystem in der EU stark beeinträchtigt, was zur Schließung von Schulen, Hochschulen und höheren Lehranstalten geführt hat; in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen proaktiver Schulschließungen auf die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern und auf ihre Bildung wahrscheinlich schwerer wiegen als die Vorteile der Entscheidung, Schulen zu schließen, insbesondere in Gebieten, in denen die Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist;
X. in der Erwägung, dass die demografische Herausforderung einen umfassenden Ansatz erfordert, der auf einem Mix aus integrativen, nicht diskriminierenden politischen Lösungen in den Bereichen Renten, soziale Sicherheit und Schutz, hochwertige und zugängliche Betreuungsdienste und Infrastrukturen für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Unterstützung von Familien, Wohnraum, frühkindliche Bildung, Langzeitpflege, Gesundheitssysteme, einschließlich präventiver Betreuung und psychosozialer Unterstützung, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Integration von Migranten und Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gleichstellung der Geschlechter, gesundes und aktives Altern, hohes Beschäftigungsniveau und hohe Löhne beruht; in der Erwägung, dass gute Arbeits- und Lebensbedingungen während des gesamten Lebens von entscheidender Bedeutung für die Vorbeuge von Pflegebedarf sind, sowie in der Erwägung, dass angemessener und erschwinglicher Wohnraum sowie lokale Bereiche, die auch in ihrer physischen, sozialen und dienstleistungsbezogenen Dimension hochwertig sind, wichtig sind, da sie ein unabhängiges Leben ermöglichen;
Y. in der Erwägung, dass Eurofound gezeigt hat, dass die Zahl der Beschäftigten in der Langzeitpflege in den letzten zehn Jahren um ein Drittel gestiegen ist und dass dieser Sektor nicht nur zur Gewährleistung der Lebensqualität einer alternden Bevölkerung, sondern auch im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter in dreifacher Hinsicht von entscheidender Bedeutung ist: der größte Teil der Langzeitpflege wird derzeit von informellen Pflegekräften erbracht, von denen die meisten Frauen sind, die meisten Beschäftigten in diesem Sektor sind Frauen, was sich kaum geändert hat, und die meisten Pflegebedürftigen sind Frauen, die in allen Mitgliedstaaten im Durchschnitt eine höhere Lebenserwartung aufweisen als Männer(31);
Z. in der Erwägung, dass eine kritische Zeit in unserer Geschichte vor uns liegt, in der die Annahme, dass sich Wirtschaftswachstum automatisch auf alle Bereiche der Gesellschaft auswirkt, allgemein in Frage gestellt wird; in der Erwägung, dass wir Zeugen der Ausdünnung des Mittelstands, zunehmend prekärer Arbeitsbedingungen und Erwerbstätigenarmut bei Arbeitern, gering qualifizierten Arbeitskräften und Plattformarbeitern sowie einer wachsenden Polarisierung in Bezug auf Einkommen und Vermögen sind; in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativbranche und die Tourismusbranche, einschließlich Veranstaltungen und Darbietungen, Kulturtourismus und des immateriellen Kulturerbes, neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Selbstständigen, lokalen und Familienunternehmen wirtschaftlich stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 betroffen sind;
AA. in der Erwägung, dass das Armutsrisiko bei Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen seit der Rezession offenbar zugenommen hat und dass sich dieser Trend durch die anhaltende COVID-19-Pandemie noch weiter verstärkt;
AB. in der Erwägung, dass öffentliche Investitionen und ihre Sogeffekte im Gegensatz zur Hypothese der Verdrängung, die in den letzten drei Jahrzehnten im wirtschaftlichen Denken vorherrschte, eine zentrale Rolle in diesem neuen wirtschaftlichen Paradigma spielen sollten; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionspolitik der EU für soziale, wirtschaftliche und territoriale Entwicklung ihre Wirksamkeit bei der Verringerung von Ungleichheiten und regionalen Unterschieden, insbesondere in den ärmsten Regionen, unter Beweis gestellt hat; in der Erwägung, dass der soziale Zusammenhalt eine Voraussetzung für Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Beschäftigung ist;
AC. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit eine Angelegenheit der öffentlichen Gesundheit sind; in der Erwägung, dass in der Europäischen Union jede Nacht schätzungsweise 700 000 Obdachlose auf der Straße oder in Notunterkünften schlafen müssen, was einem Anstieg von 70 % in den letzten zehn Jahren entspricht;
1. erinnert daran, dass die Kommission in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 und im Frühjahrs- und Sommerpaket des Europäischen Semesters 2020 dargelegt hat, dass das Europäische Semester zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals, der europäischen Säule sozialer Rechte und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen soll; begrüßt die Einbeziehung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021; fordert nachdrücklich, dass Fairness und soziale Rechte in einem Sozial- und Wirtschaftsmodell, das den Wohlstand der Menschen in der EU verbessert, den gleichen Stellenwert erhalten wie makroökonomische Ziele; weist auf die zentrale Aufgabe hin, die dem im Rahmen des Europäischen Semesters erstellten sozialen Scoreboard zukommt(32);
2. nimmt die Schlussfolgerung des Europäischen Fiskalausschusses zur Kenntnis, dass der finanzpolitische Rahmen überarbeitet werden muss, um komplexe Regelungen und Unklarheiten zu begrenzen, einen besseren und dauerhafteren Schutz für nachhaltige, wachstumsfördernde Staatsausgaben zu bieten und realistische Ziele für den Schuldenabbau in den Mitgliedstaaten festzulegen, die die soziale Konvergenz nach oben nicht untergraben; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle sozioökonomischen, makroökonomischen und fiskalpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu den Zielen und Vorgaben der europäischen Säule sozialer Rechte, des europäischen Grünen Deals und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen und in vollem Umfang damit in Einklang stehen, und dass soziale und ökologische Ziele und Vorgaben im Rahmen des Verfahrens der multilateralen Überwachung gemäß Artikel 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie im Rahmen eines verstärkten Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten eingeführt werden; ist der Auffassung, dass die Aufnahme der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der sozialen Säule in den Anwendungsbereich des Europäischen Semesters die Anpassung bestehender Indikatoren und die Schaffung neuer Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung der Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik der EU sowie Kohärenz zwischen den politischen Zielen und den Haushaltsmitteln erforderlich macht; fordert die Kommission auf, unverzüglich eine Methode zur Nachverfolgung der Ausgaben im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung für den EU-Haushalt zu entwickeln, die auch zur Bewertung von Investitionen im Rahmen nationaler Aufbau- und Resilienzpläne verwendet werden kann;
3. stellt fest, dass zehn Jahre nach der Einführung des Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters die beschäftigungspolitischen und sozialen Ungleichgewichte in der EU, wie z. B. die Segmentierung des Arbeitsmarktes, die Einkommensverteilung, die zunehmenden Ungleichheiten und die Armut, insbesondere die Kinderarmut, nicht beseitigt wurden, sondern sich sogar noch verschlimmert haben, was zeigt, dass die öffentliche Politik in einigen Mitgliedstaaten nicht kraftvoll genug war, um robuste Sozialschutzsysteme und einen gerechteren EU-Arbeitsmarkt aufzubauen, und dass eine stärkere Politik und Koordinierung auf EU-Ebene erforderlich sind; ist der festen Überzeugung, dass die Unterstützung durch die EU über die Bereitstellung von Mitteln hinausgehen muss; betont, wie wichtig es ist, Lehren aus der derzeitigen Gesundheits- und Wirtschaftskrise zu ziehen und in Zukunft proaktiv zu handeln;
4. hebt hervor, dass die demokratische Rechenschaftspflicht für den aktuellen Semester-Evaluierungsprozess gestärkt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den finanziellen Rechtsrahmen und den Prozess des europäischen Semesters zu reformieren, um die demokratische Rechenschaftspflicht und die Beteiligung des Europäischen Parlaments zu stärken, die Rolle und die Beteiligung der Sozialpartner auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene aufzuwerten und die Ziele des sozialen Fortschritts in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme und hochwertige Beschäftigung in künftigen Anpassungsprogrammen und im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu schützen;
5. betont, dass es in den Prozess des Europäischen Semesters, einschließlich der länderspezifischen Empfehlungen, verstärkt eingebunden werden sollte; betont die wichtige Rolle eines breitenwirksameren sozialen Dialogs mit den Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen sowie lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Gestaltung des Europäischen Semesters; betont, dass eine – für die Aufbau- und Resilienzfazilität zu entwickelnde – wirksame, transparente, umfassende, ergebnisorientierte und leistungsbasierte Methodik zur Erfassung sozialer Aspekte für eine Verbesserung des Europäischen Semesters sorgen wird, indem soziale, geschlechtsbezogene und ökologische Herausforderungen besser widergespiegelt werden und den gleichen Stellenwert wie die haushaltspolitische Koordinierung erhalten und indem beispielsweise aggressiver Steuerplanung, der Armutsbekämpfung, der Gleichstellung der Geschlechter, der sozialen Gerechtigkeit, dem sozialen Zusammenhalt und der Aufwärtskonvergenz mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird;
6. ist der Meinung, dass sich der Prozess des nachhaltigen Semesters gleichermaßen auf drei Dimensionen konzentrieren muss: ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Nachhaltigkeit und soziale Nachhaltigkeit; bekräftigt, dass soziale Nachhaltigkeit nur durch den Abbau von Ungleichheiten und Armut sowie durch das Angebot von sozialen und Beschäftigungsmöglichkeiten und gemeinsamen Wohlstand erreicht werden kann; betont, dass soziale Gerechtigkeit, menschenwürdige Arbeit mit existenzsichernden Löhnen, Chancengleichheit, faire Mobilität und tragfähige Sozialsysteme wesentliche Elemente eines gerechten Übergangs zu einer nachhaltigen und sozialen EU sind; fordert die Kommission auf, die Dimensionen des Jahreswachstumsberichts sorgfältig zu bewerten um zu gewährleisten, dass sie voll und ganz im Einklang mit Artikel 3 EUV stehen, in dem die nachhaltige Entwicklung als das Ziel festgelegt wird, auf das die EU hinarbeiten muss, auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt sowie auf ein hohes Maß an Umweltschutz und verbesserten Umweltbedingungen abzielt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf die Bewältigung dieser Herausforderungen durch eine ökosoziale EU-Politik zu konzentrieren, die gemeinsamen wirtschaftlichen Wohlstand, sozialen Fortschritt und nachhaltige Entwicklung verbindet;
Soziale Dimension der Aufbau- und Resilienzfazilität
7. begrüßt die Annahme der Aufbau- und Resilienzfazilität; ist sich bewusst, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität mit dem Prozess des Europäischen Semesters verbunden sein wird; betont, dass die Koordinierung zwischen den beiden Prozessen transparent sein und die übergeordneten Ziele der EU wie die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der Strategie der EU für die Gleichstellung der Geschlechter, des europäischen Grünen Deals und des digitalen Wandels unterstützen muss; weist darauf hin, dass das Europäische Semester, das auch die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte umfasst, den Rahmen für die Ermittlung nationaler Reformprioritäten und die Überwachung ihrer Durchführung bildet; beharrt darauf, dass Reformen auf Solidarität, Integration, sozialer Gerechtigkeit und einer gerechten Verteilung des Wohlstands beruhen müssen, mit dem Ziel, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und für nachhaltiges Wachstum, gleiche Chancen für alle und soziale Absicherung zu sorgen sowie gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen und den Lebensstandard aller in der EU zu verbessern;
8. geht davon aus, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zum sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie zu Kindern und jungen Menschen in ihre nationalen Aufbaupläne aufnehmen müssen, um Zugang zu dem Fonds zu erhalten; stellt fest, dass soziale Etappenziele und Zielvorgaben in der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität weder ausdrücklich festgelegt noch bestimmt wurden, dass aber die Kommission gemäß der angenommenen Verordnung die gemeinsamen Indikatoren, die für die Berichterstattung über Fortschritte und zum Zweck der Überwachung und Evaluierung der Fazilität zu verwenden sind, festlegen und eine Methodik für die Berichterstattung über Sozialausgaben, unter anderem für Kinder und Jugendliche, im Rahmen der Fazilität bestimmen sollte; weist auf die besondere Bedeutung von Indikatoren hin, die sich auf die Umsetzung der Prinzipien der europäischen Säule sozialer Rechte, hochwertige Beschäftigung, soziale Aufwärtskonvergenz, Chancengleichheit und Zugang zu Chancen und sozialem Schutz, Bildung und Qualifikationen sowie auf Investitionen in den Zugang von Kindern und jungen Menschen zu Bildung, Gesundheit, Ernährung, Arbeitsplätzen und Wohnraum und damit zusammenhängende Möglichkeiten im Einklang mit den Zielen der Kinder- und Jugendgarantie beziehen; fordert die Kommission auf, mit dem Europäischen Parlament, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft im Rahmen des Dialogs über Aufbau und Resilienz zusammenzuarbeiten, um diese Indikatoren im Einklang mit den in der Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem starken sozialen Europa für gerechte Übergänge geschaffenen Indikatoren festzulegen, damit die Investitionen in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und deren Reformen sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gewährleistung von Fortschritten in Richtung dieser Ziele bewertet werden können;
9. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen maßgeschneiderten nationalen Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der Kriterien und des Sechs-Säulen-Konzepts der Aufbau- und Resilienzfazilität und der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Investitions- und Reformprioritäten im Einklang mit ihren nationalen Reformprogrammen, den nationalen Klima- und Energieplänen, den Plänen für einen gerechten Übergang, den Umsetzungsplänen für die Jugendgarantie und den für EU-Fonds geschaffenen Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmen entwerfen werden; erinnert daran, dass jeder Mitgliedstaat in seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan eine detaillierte Erklärung darüber aufnehmen muss, wie der Plan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt und wie er die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen, die soziale Aufwärtskonvergenz, Investitionen in junge Menschen und Kinder, die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit für alle stärkt; empfiehlt den Mitgliedstaaten, auch soziale Zielvorgaben und Etappenziele aufzunehmen und die geschätzte Höhe der Investitionen in den sozialen Fortschritt zu deren Erreichung anzugeben; bekräftigt, dass die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, zur Umsetzung der EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum gemäß dem europäischen Grünen Deal und zur Einhaltung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der allgemeinen Ausweichklausel voll auszuschöpfen, um Unternehmen zu unterstützen, die sich in Schwierigkeiten befinden und denen es an Liquidität mangelt, insbesondere durch die Verbesserung des Zugangs von KMU zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln, durch die Sicherung von Arbeitsplätzen, Löhnen und Arbeitsbedingungen der in der EU Beschäftigten und durch Investitionen in Menschen und Sozialsysteme;
10. fordert die Kommission auf, die sozialen Indikatoren aus dem sozialen Scoreboard des Europäischen Semesters, insbesondere diejenigen, die sich auf menschenwürdige Arbeit, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit, robuste Sozialsysteme und faire Mobilität beziehen, in die gemeinsamen Indikatoren aufzunehmen, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Berichterstattung über die Fortschritte und die Überwachung und Bewertung der Pläne verwendet werden sollen, sowie in die Methodik für die Berichterstattung über soziale Investitionen, auch für die Kindergarantie und die Jugendgarantie; betont, dass das Europäische Parlament den delegierten Rechtsakt, den die Kommission in dieser Angelegenheit vorlegen wird, eingehend prüfen wird um festzustellen, ob die sozialen Indikatoren, das Scoreboard und die soziale Methodik den Zielen entsprechen, und um sich zu vergewissern, dass keine Einwände erhoben werden müssen;
11. ist der Ansicht, dass solide Sozialsysteme, die auf starken wirtschaftlichen und sozialen Strukturen beruhen, den Mitgliedstaaten dabei helfen, effizienter und in gerechter und inklusiver Weise auf Erschütterungen zu reagieren und sich schneller von ihnen zu erholen; hebt hervor, dass die Sozialsysteme dazu beitragen zu gewährleisten, dass die Gesellschaften der EU und alle in der EU lebenden Menschen Zugang zu den integralen Dienstleistungen und der wirtschaftlichen Unterstützung haben, die sie für ein menschenwürdiges Leben benötigen, und dass sie die folgenden Interventionsbereiche umfassen: soziale Absicherung, Gesundheitsversorgung, Bildung und Kultur, Wohnen, Beschäftigung, Justiz und Sozialleistungen für benachteiligte Gruppen; hebt darüber hinaus hervor, dass die Sozialsysteme eine Schlüsselrolle bei der Erreichung einer nachhaltigen sozialen Entwicklung, der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie der Förderung von Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit spielen; gibt zu bedenken, dass die Sozialsysteme während der COVID-19-Krise unter einem beispiellosen Druck stehen, da sie nicht darauf ausgelegt sind, den durch eine gesundheitliche und wirtschaftliche Notlage ausgelösten sozialen Anforderungen zu entsprechen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der EU ihre Sozialsysteme zu stärken, damit sie leistungsfähig sind und die gesamte Bevölkerung unterstützen können, insbesondere in Krisensituationen oder bei systemischen Schocks, u. a. durch die Festlegung von Zielen für soziale Investitionen, die in puncto Ambition den digitalen und grünen Investitionen entsprechen;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei ihren Aufbaumaßnahmen auf die Bedürfnisse von Kindern einzugehen und Maßnahmen zu ergreifen, um einen gleichberechtigten Zugang aller Kinder zu frühkindlicher Förderung, Bildung in Bezug auf neue Technologien, Fähigkeiten und den ethischen und sicheren Umgang mit digitalen Instrumenten sowie Möglichkeiten für soziales, geistiges, kulturelles und körperliches Wohlbefinden zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, eine ehrgeizige Strategie zur Armutsbekämpfung vorzuschlagen und mehr Haushaltsmittel für die Kindergarantie bereitzustellen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die bevorstehende Kindergarantie den gleichberechtigten Zugang von Kindern zu kostenloser Gesundheitsversorgung, kostenloser Bildung, kostenloser Kinderbetreuung, angemessenem Wohnraum und angemessener Ernährung gewährleistet;
13. ist der Ansicht, dass mit den in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen skizzierten Reformen und Investitionen für nachhaltiges Wachstum und mehr Gerechtigkeit die strukturellen Schwächen der sozialen Dienste und der Sozialschutzsysteme behoben werden müssen und ihre Widerstandsfähigkeit gestärkt werden muss; bekräftigt die Bedeutung der Kohäsionspolitik, die nach seinem Verständnis eine Strategie zur Förderung und Unterstützung der „harmonischen Entwicklung“ ihrer Mitgliedstaaten und Regionen „als Ganzes“ ist, mit dem Ziel, die wirtschaftliche und territoriale Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt durch den Abbau der Ungleichheiten innerhalb der EU zu stärken, wobei der Schwerpunkt auf den ärmsten Regionen liegen muss; weist in diesem Sinne darauf hin, dass die Reformen und Investitionen in den sozialen und territorialen Zusammenhalt auch zur Armutsbekämpfung und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen, zur Schaffung hochwertiger und stabiler Arbeitsplätze und zur Eingliederung und Integration benachteiligter Gruppen führen und die Stärkung des sozialen Dialogs, des Unternehmertums, der sozialen Infrastruktur, des Sozialschutzes und der Sozialsysteme ermöglichen sollten;
14. ist der Ansicht, dass wir – um sicherzustellen, dass die EU widerstandsfähig bleibt – alle politischen Maßnahmen darauf ausrichten müssen, einen dauerhaften Wiederaufbau zu gewährleisten und eine verfrühte Beendigung von Maßnahmen und Finanzinstrumenten zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern zu vermeiden und sie zu stärken, wo und wann immer dies erforderlich ist; begrüßt die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis mindestens Ende 2021; erwartet, dass sie so lange aktiviert bleibt, wie die zugrunde liegende Ursache für die Aktivierung fortbesteht; besteht darauf, dass sich alle künftigen Anpassungsprogramme auf nachhaltiges Wachstum und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze konzentrieren und mit Reformen oder Investitionen in den sozialen Fortschritt im Hinblick auf die im Prozess des Europäischen Semesters und in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen festgelegten sozialen Etappenziele und Zielvorgaben, insbesondere Fortschritte bei der Verringerung von Armut und Ungleichheiten, kohärent sein und sie nicht behindern sollten; weist darauf hin, dass die finanzielle Unterstützung durch die Aufbau- und Resilienzfazilität sichergestellt werden muss, damit die Mitgliedstaaten diese sozialen Etappenziele und Zielvorgaben erreichen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für nachhaltige Investitionen zu sorgen und die KMU und ihre Beschäftigten beim Übergang zu einer digitaleren und umweltfreundlicheren Wirtschaft und bei der Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit zu unterstützen sowie die KMU angemessen zu berücksichtigen, indem sie die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf sie analysieren, da die KMU einer der wichtigsten Motoren der EU-Wirtschaft und für ein nachhaltiges Wachstum unerlässlich sind;
15. ist der Ansicht, dass beim Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung eine Prozyklizität vermieden werden muss, die zu einer Zunahme von Armut und Ungleichheiten und einer Entfernung von den in der Aufbau- und Resilienzfazilität vereinbarten sozialen Zielen führen könnte; fordert, dass die möglichen sozial negativen Folgen der Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel gemäß Artikel 9 AEUV bewertet werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des Dialogs über Aufbau und Resilienz und der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung mit dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten, wenn es darum geht, die notwendigen Änderungen an der wirtschaftspolitischen Steuerung vorzuschlagen, mit denen sozialer Fortschritt sichergestellt wird und die Schwächsten davor geschützt werden, die Folgen etwaiger künftiger Anpassungsprogramme tragen zu müssen;
16. erkennt die Bedeutung des Aufbauinstruments an, bedauert jedoch, dass der begrenzte Umfang des EU-Haushalts, der darüber hinaus von der Ausgabenseite geprägt ist und dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs unterliegt, zur Folge hat, dass seine Umverteilungs- und Stabilisierungsfunktionen ebenfalls begrenzt sind; erkennt die Bedeutung sozial- und kohäsionspolitischer Maßnahmen an und sieht ihrer Stärkung im Falle eines zunehmenden Bedarfs erwartungsvoll entgegen; betont, dass es daher umso wichtiger ist, alle Möglichkeiten, die im Rahmen des MFR, des Aufbauinstruments der Europäischen Union und des Eigenmittelsystems vorhanden sind, voll auszuschöpfen, um einen integrativen Aufschwung auf nationaler Ebene, soziale Gerechtigkeit sowie ökologische, wirtschaftliche, soziale und inklusive Resilienz zu unterstützen sowie Maßnahmen und Investitionen im sozialen Bereich zu fördern, und gleichzeitig den EU-Haushalt durch ein breiteres Spektrum an Eigenmitteln zu stärken;
17. ist der Ansicht, dass das Aufbauinstrument der Europäischen Union, der MFR und der EU-Haushalt Investitionen für soziale Ziele und insbesondere für den sozialen Fortschritt vorsehen müssen, wie in Artikel 3 EUV und Artikel 9 AEUV festgelegt, die in puncto Ambition den Investitionen im digitalen und im grünen Bereich entsprechen, und ist der Ansicht, dass die Verringerung von Armut und Ungleichheiten ebenfalls ein Querschnittsthema bei allen Ausgabenentscheidungen sein sollte; ist der Ansicht, dass die Umverteilungs- und Stabilisierungsfunktionen des EU-Haushalts für einen starken und integrativen Wiederaufbau möglicherweise gestärkt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Möglichkeiten im Rahmen des MFR, des Aufbauinstrument der Europäischen Union und des Eigenmittelsystems in vollem Umfang zu nutzen, um soziale Ziele und soziale Gerechtigkeit bei ihrem nationalen Wiederaufbau zu unterstützen, um die soziale Ambition sowohl im MFR als auch in der Aufbau- und Resilienzfazilität zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchführung der EU-Programme und -Fonds im Rahmen des MFR 2014-2020 zu beschleunigen und den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 umgehend zu ratifizieren, und betont, dass die Umsetzung des Fahrplans für die Einführung neuer Eigenmittel von entscheidender Bedeutung sein wird, um die im Rahmen des EU-Aufbauinstruments ausgegebenen Gelder zurückzuzahlen, ohne dass es zu einer unangemessenen Kürzung der EU-Ausgaben oder -Investitionen im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen des MFR 2021-2027 kommt;
18. begrüßt die Aufnahme von Komponenten in das Europäische Semester, die sich auf die spezifischen Tätigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Medien, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgeübt werden, beziehen; fordert die Kommission auf, die Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der nationalen Reformprogramme im Rahmen des Europäischen Semesters genau zu überwachen, damit überprüft werden kann, inwieweit die Ziele der Aufbau- und Resilienzfazilität erreicht wurden;
19. betont, dass in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 die Erreichung des EU-Ziels der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit erwähnt wird, dass dieses Konzept jedoch nicht als Ziel in den EU-Verträgen festgelegt und auch nicht in den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgeführt ist; fordert die Kommission daher auf, die in Artikel 3 EUV und den Artikeln 8 bis 11 AEUV festgelegten Ziele zu verwirklichen und den Begriff „Widerstandsfähigkeit bzw. Resilienz“ genauer zu definieren, denn er bedeutet nicht nur, Herausforderungen standzuhalten und zu meistern, sondern auch, fälligen Wandel nachhaltig, gerecht und demokratisch zu gestalten(33);
20. hebt hervor, dass der soziale Fortschritt eines der in Artikel 3 Absatz 3 EUV festgelegten Ziele der EU ist; stellt fest, dass bei der Einigung über den MFR die schwerwiegenden sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie und die Notwendigkeit einer robusten Reaktion angemessen berücksichtigen werden müssen, um in die Vermeidung eines weiteren Anstiegs von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung zu investieren und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird; betont die Notwendigkeit, den sozialen Fortschritt zusammen mit dem grünen und digitalen Übergang zu einer Investitionspriorität zu machen, um alle Menschen in unseren Gesellschaften, insbesondere die Schwächsten, vor den negativen Auswirkungen der aktuellen Krise zu schützen und der Ausweitung der Ungleichheiten entgegenzuwirken; erinnert daran, dass die Kommission den Investitionsbedarf in die soziale Infrastruktur auf 192 Mrd. EUR schätzt, wobei 62 % auf Gesundheit und Langzeitpflege entfallen (57 Mrd. EUR für erschwinglichen Wohnraum, 70 Mrd. EUR für Gesundheit, 50 Mrd. EUR für Langzeitpflege und 15 Mrd. EUR für Bildung und lebenslanges Lernen)(34); bekräftigt die Bedeutung von Projekten, die positive soziale Auswirkungen haben und die soziale Inklusion fördern; weist erneut darauf hin, dass in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne Pläne des sozialen Fortschritts aufgenommen werden müssen, in denen die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der sozialen Investitionen dargelegt wird, um die Investitionslücke bei sozialen Infrastrukturen zu verringern; betont die Rolle des Europäischen Parlaments als Mitgesetzgeber und fordert, dass sein Beitrag berücksichtigt wird, um die demokratische Überwachung in den Aufbau- und Resilienzplänen sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen einzurichten, die den Dialog mit den regionalen Sozialpartnern gewährleisten;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Anteil ihrer Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt zu erhöhen und ehrgeizige Investitionen für alle Bildungsstufen in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen, auch in Bezug auf die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Weiterqualifizierung und Umschulung, denn dies ist eine Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Wiederaufbau, der den sozialen Zusammenhalt fördert und Ungleichheiten abbaut;
Soziale Dimension
22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit der digitalen Kluft beim Zugang zu öffentlichen Diensten, von denen viele im Zuge der COVID-19-Pandemie digitalisiert wurden, aktiv zu befassen, indem sie EU-Unterstützung, einschließlich finanzieller Unterstützung, für solche sozialen Innovationen auf lokaler Ebene sicherstellen, die darauf abzielen, öffentliche Dienste leichter zugänglich zu machen, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten und der Ausweitung innovativer Bottom-up-Initiativen für digitale Integration und Datenkompetenz um sicherzustellen, dass jeder in der EU Zugang zu hochwertigen, zugänglichen und benutzerfreundlichen Leistungen der Daseinsvorsorge hat; betont, wie wichtig es ist, die digitalen Kompetenzen weiter zu verbessern und den digitalen Wandel in der Wirtschaft sowie die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen zu fördern; betont, dass die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen dazu beitragen kann, eine faire Arbeitskräftemobilität zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für diese Digitalisierung zu engagieren; betont, dass sich die Mitgliedstaaten auch auf Innovationen und Investitionen in eine verbesserte Konnektivität und Infrastruktur für städtische und ländliche Haushalte und entlang wichtiger Verkehrskorridore konzentrieren sollten;
23. fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die digitale Infrastruktur, die Vernetzung und die in Schulen, Universitäten und Bildungszentren verwendeten Bildungsmethoden zu stärken, die Reformen zur Umsetzung des digitalen Wandels zu beschleunigen, damit alle in der EU davon profitieren können, und besondere Anstrengungen zu unternehmen um sicherzustellen, dass alle Zugang zu Online-Unterricht haben; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Lehrkräfte, Ausbildende und Eltern, die alle eine entscheidende Rolle beim digitalen Wandel spielen, angemessen geschult werden müssen, insbesondere im Hinblick auf neue Formate wie Fernunterricht und integriertes Lernen; weist darauf hin, dass die Auswirkungen der übermäßigen Exposition gegenüber der digitalen Welt gründlich bewertet werden müssen, und fordert Maßnahmen, die ein besseres Verständnis der von digitalen Technologien ausgehenden Risiken fördern, von denen insbesondere Kinder und junge Menschen betroffen sein können; betont, dass der Zugang zu digitaler und Online-Bildung langfristig nicht als Ersatz dienen sondern vielmehr als Ergänzung der direkten Interaktion zwischen Lehrkräften und Lernenden dienen soll, da nur das persönliche Lernen den Erwerb von zwischenmenschlichen und sozialen Kompetenzen wirksam gewährleisten kann;
24. betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bessere und stärker harmonisierte Daten zur Zahl der Obdachlosen in der EU erheben müssen, da diese Daten die Grundlage jeder wirksamen staatlichen Politik bilden;
25. betont, dass Investitionen in soziale Rechte wichtig sind, ebenso wie das Bemühen, die in der europäischen Säule sozialer Rechte verankerten Prinzipien durchgängig zu berücksichtigen, wobei unterschiedliche sozioökonomische Umgebungen, die Vielfalt der nationalen Systeme und die Rolle der Sozialpartner gebührend zu berücksichtigen sind;
26. ist besorgt über die großen Beträge an Steuern, die aufgrund von groß angelegter Steuervermeidung nicht erhoben werden; fordert den Rat auf, die Verhandlungen über die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung und einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu beschleunigen und sowohl die Kriterien der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ als auch die Kriterien für die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete zu überarbeiten;
27. fordert die Kommission und den Rat auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen und um wirksam gegen die von einigen Mitgliedstaaten angewandten schädlichen Steuerpraktiken vorzugehen;
28. bedauert, dass die Art und Weise, wie die Daten im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgelegt werden, nicht eindeutig ist und dass die Daten oft nicht schlüssig oder schwer vergleichbar sind, und zwar in Bezug auf die Entwicklung von Löhnen, die Produktivität, Kapitalgewinne und Erträge, Subventionen und Steuervergünstigungen für Unternehmen und die Steuerbelastung für Arbeit und Kapital; warnt, dass die Multifaktorproduktivität nicht gemessen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Gleichstellungsindex als weiteres Instrument in das Europäische Semester aufzunehmen und die strukturellen Reformen unter dem Aspekt der Gleichstellung zu analysieren; erinnert daran, dass zum Verständnis der neuen Anforderungen, Verhaltensweisen und Reaktionen eine bessere Erfassung, Überwachung und Nutzung bestehender und neuer Arten von Daten und Belegen erforderlich ist; ist besorgt darüber, dass nicht ausreichend auf die Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus sowie die Sicherstellung von Chancengleichheit und eines würdevollen Lebens für alle Gruppen hingewiesen wird, was auch für Kinder hinsichtlich ihres Zugangs zu Bildung gilt; fordert die Kommission auf, die Umsetzung von Antidiskriminierungsvorschriften, -strategien und -verfahren zu stärken, um Diskriminierung jeglicher Art, einschließlich Antiziganismus, wirksam zu bekämpfen und im Rahmen der Aufbaumaßnahmen das soziale, geistige, kulturelle und physische Wohlbefinden zu erhalten;
29. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Paket für nachhaltige hochwertige Beschäftigung zu entwickeln und dabei die verschiedenen Formen nationaler Gepflogenheiten und die Rolle der Sozialpartner und von Tarifverhandlungen zu berücksichtigen, einschließlich gesetzgeberischer Initiativen, die nicht nur auf die Verbesserung der Löhne abzielen, sondern auch auf die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle, mit besonderem Schwerpunkt auf Telearbeit, dem Recht auf Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, dem psychischen Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Eltern- und Betreuungsurlaub, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, den Rechten von Plattformarbeitern, der Gewährleistung hochwertiger Arbeitsplätze für Arbeitnehmer in systemrelevanten Funktionen und der Stärkung der Demokratie am Arbeitsplatz sowie der Rolle der Sozialpartner und von Tarifverhandlungen; betont, dass die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätzen eines der Ziele der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität ist und dass dies durch ein umfassendes Paket von Reformen und Investitionen sowie durch Maßnahmen zur Gewährleistung von stabilen Verträgen, angemessenen Löhnen, Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und eines Mindestniveaus für den Sozialschutz, einschließlich angemessener Renten oberhalb der Armutsgrenze, geschehen sollte; fordert die Kommission auf, diese Indikatoren in die Leitlinien zur Bewertung des sozialen Fortschritts im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen; weist darauf hin, dass die im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne durchgeführten Arbeitsmarktreformen mit der Erreichung dieser Ziele in Einklang stehen müssen;
30. stellt fest, dass makroökonomische Maßnahmen, mit denen ein hohes Beschäftigungsniveau garantiert wird, sowie eine gerechte Besteuerung für die Tragfähigkeit unserer nationalen Rentensysteme in dem demografischen Kontext einer alternden Bevölkerung in den Mitgliedstaaten unabdingbar sind; betont die Notwendigkeit einer weiteren Unterstützung für Arbeitnehmer und Unternehmen, da die Mitgliedstaaten nach der COVID-19-Krise weiterhin um makroökonomische Stabilität bemüht sind; fordert ein abgestimmtes Konzept auf EU-Ebene, damit ein unfairer und ungesunder Arbeitskostenwettbewerb verhindert und die soziale Aufwärtskonvergenz für alle gestärkt wird;
31. betont, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen wichtige Instrumente sind, die Arbeitgebern und Gewerkschaften helfen, faire Löhne und Arbeitsbedingungen festzulegen, und dass starke Tarifverhandlungssysteme die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten in Zeiten einer Wirtschaftskrise erhöhen; ist der festen Überzeugung, dass ein demokratischer, widerstandsfähiger und sozial gerechter Aufbau auf dem sozialen Dialog, zu dem auch Tarifverhandlungen gehören, beruhen sollte; bekräftigt seine Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen sollten, um eine hohe Gewerkschaftsdichte zu fördern und dem Rückgang der Tarifbindung entgegenzuwirken; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer in der EU durch angemessene Mindestlöhne, gesetzlich oder tarifverträglich geschützt sind, um ihnen einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, wo immer sie arbeiten; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, mit der die Tarifbindung verbessert und sichergestellt werden soll, dass Arbeitnehmer in der Europäischen Union durch die Festlegung von Mindestlöhnen auf angemessenem Niveau geschützt werden;
32. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Förderung eines wirksamen Zugangs zu den Sozialschutzsystemen zu ergreifen, um eine angemessene soziale Absicherung für alle Arbeitnehmer (insbesondere für schutzbedürftige Arbeitnehmer wie Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, Selbstständige, Migranten und Menschen mit Behinderungen) zu gewährleisten, indem sie insbesondere der Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige(35) Folge leisten; weist noch einmal darauf hin, dass es die Annahme dieser Empfehlung als einen ersten Schritt sowie die Zusage der Kommission, die Sozialschutzsysteme in der EU zu stärken, begrüßt; betont jedoch, dass es erforderlich ist, einen universellen Zugang zum Sozialschutz zu verwirklichen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen schwierigen Lage; fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize zu entwickeln und zu verstärken, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer zu erhöhen und gleichzeitig die Angemessenheit und Tragfähigkeit der Rentensysteme sicherzustellen;
33. fordert die Kommission auf, der Veröffentlichung ihrer Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Vorrang einzuräumen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen, die die im Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen Maßnahmen auf schutzbedürftige Gruppen haben, zu berücksichtigen und darauf hinzuarbeiten, diese auszugleichen;
34. erinnert daran, dass die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten durch die COVID-19-Krise in beispielloser Weise beansprucht sind, was zeigt, wie wichtig eine angemessene Finanzierung insbesondere durch bestmögliche Nutzung der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verbesserung der Fähigkeiten zur Krisenvorsorge und zur Stärkung der sozialen und institutionellen Resilienz ist und wie wichtig es ist, die Kapazitäten, die Zugänglichkeit, die Effektivität und die Qualität des Gesundheitswesens und mit ausreichend Personal ausgestatteter Gesundheitssysteme zu stärken, auch um die koordinierte Verteilung von Impfstoffen an alle Mitgliedstaaten und alle Menschen und somit deren zeitnahen Zugang dazu zu beschleunigen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Aufbau einer starken EU-Gesundheitsunion; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen gleichberechtigten und allgemeinen Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, einschließlich Prävention, Langzeitpflege und Gesundheitsförderung, mit besonderem Schwerpunkt auf einer hochwertigen Versorgung älterer Menschen, insbesondere durch gezielte Investitionen in diesem Bereich und die Beendigung der prekären Beschäftigung und des Missbrauchs von Zeitarbeit im Gesundheitssektor;
35. betont, dass die Bekämpfung der Pandemie eine Voraussetzung für die soziale und wirtschaftliche Erholung und für die Wirksamkeit der Aufbaubemühungen ist; begrüßt die Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen, ist jedoch sehr besorgt über die schwerwiegenden Verstöße gegen die Produktions- und Lieferfristen; fordert, dass COVID-19-Impfstoffe in der Praxis als öffentliche Güter behandelt werden, die allen zur Verfügung stehen müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse und Beschränkungen, die sich aus Patenten und Rechten des geistigen Eigentums ergeben, zu überwinden, um die Massenproduktion von Impfstoffen und deren zeitnahe Verteilung an alle Länder und alle Menschen sicherzustellen;
36. ruft in Erinnerung, dass das Beschäftigungsgefälle, das geschlechtsspezifische Lohngefälle und das geschlechtsspezifische Rentengefälle nach wie vor extrem ausgeprägt sind; betont, dass das Europäische Semester und die Aufbau- und Resilienzfazilität dazu beitragen sollten, diese Herausforderungen zu meistern; fordert, dass die Gleichstellung der Geschlechter durch ihre durchgängige Berücksichtigung gestärkt wird, und fordert die Kommission auf, die Einführung einer wirksamen, transparenten, umfassenden, ergebnisorientierten und leistungsbasierten Methodik für alle EU-Programme zu beschleunigen; begrüßt die Absicht der Kommission, verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz einzuführen, darunter einen Index für Lohngleichheit von Männern und Frauen; fordert, dass diese Maßnahmen rasch angenommen werden, um eine weitere Zunahme der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Unternehmertum von Frauen zu unterstützen und Frauen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Blockade der Verhandlungen über die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten im Rat aufzuheben;
37. fordert die Kommission auf, die länderspezifischen Empfehlungen in Zukunft um ein Ergebnis hinsichtlich der Beteiligung der Sozialpartner an den Lohnfindungsmechanismen und der Wirksamkeit ihrer Beteiligung zu erweitern;
38. betont, dass die zeitnahe, wirksame und gerechte Umsetzung der EU-Agenda für Kompetenzen von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Beschäftigung im Gesundheitssektor und die Überwindung des Fachkräftemangels in neuen Arbeitsbereichen ist; weist jedoch warnend darauf hin, dass eine Kompetenzagenda allein nicht ausreicht, um die zunehmende Prekarität und Armut trotz Erwerbstätigkeit auf dem EU-Arbeitsmarkt zu bekämpfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass auf hochwertige, erschwingliche und integrative Weise ein Kompetenzerwerb und eine Berufsausbildung durch den Erwerb und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und die Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, Lernergebnissen und Abschlüssen auf allen Bildungsebenen sowie von nicht-formalem Lernen mit maßgeschneiderter Unterstützung und aktiver Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für die am stärksten marginalisierten Gruppen der Gesellschaft, entwickelt werden, wodurch die Stereotypisierung vermieden wird; betont, dass lebenslanges Lernen in der gesamten EU gefördert werden muss, da es sich als zentrales Element für den Übergang zu einer digitalen, umweltverträglichen, wettbewerbsfähigen und krisenfesten EU-Wirtschaft erweisen wird;
39. erinnert an die Bedeutung von EU-Programmen wie der Jugendgarantie, deren Paket vor Kurzem gestärkt wurde; fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Programm in enger Abstimmung mit EU-Fonds wie dem Europäischen Sozialfonds Plus zügig umzusetzen, um die bei ihnen gegebene Situation hinsichtlich Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren (NEET) zu verbessern, mit besonderem Augenmerk auf diejenigen, die in ländlichen Gebieten und Regionen leben, die natürliche oder demografische Nachteile auf ihren Arbeitsmärkten aufweisen, um sicherzustellen, dass alle jungen Menschen unter 30 Jahren ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine weiterführende Ausbildung, eine Berufsausbildung oder eine Schulung erhalten und in der Lage sind, die für Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Vielzahl von Sektoren erforderlichen Fähigkeiten zu entwickeln, oder dass ihnen binnen vier Monaten nach dem Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine vergütete Lehrstelle oder ein bezahltes Praktikum angeboten wird;
40. legt den Mitgliedstaaten nahe, das Programm der EU für Obst, Gemüse und Milch in der Schule vorübergehend an die Schließung von Schulen anzupassen, wenn diese Schließungen zur Bekämpfung der Pandemie erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Kinder in solchen Zeiten gesunde Ernährungsgewohnheiten beibehalten, um Mangelernährung bei von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Kindern zu verhindern und um lokale Erzeuger zu unterstützen;
41. weist auf die Bedeutung einer horizontalen Koordinierung zwischen EU-Programmen und nationalen Maßnahmen zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit, der Gleichstellung und der sozialen Entwicklung sowie zur Bekämpfung der Armutsgefährdung und sozialen Ausgrenzung hin, wobei hierzu auch Kinderarmut, Erwerbstätigenarmut und die Verhütung des Auftretens eines Mangels an qualifizierten Arbeitskräften und von Einkommensungleichheiten gehören; weist darauf hin, dass der Europäische Sozialfonds das beste Beispiel für eine solche horizontale Koordinierung ist; weist gleichzeitig nachdrücklich darauf hin, dass die sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen in allen Ausgabenprogrammen bereichsübergreifend berücksichtigt werden sollten;
42. betont, dass die Auffangfunktion des EU-Haushalts, seine Anleihe- und Darlehensfunktionen und insbesondere das EU-Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (Programm SURE) perfekte Beispiele dafür sind, wie die Kreditkapazität und die Reputation des EU-Haushalts genutzt werden können, um insbesondere unter den außergewöhnlichen Umständen einer in der Geschichte der EU noch nie dagewesenen Gesundheits- und Wirtschaftskrise Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Einklang mit den EU-Prioritäten zu unterstützen;
43. fordert eine bessere Koordinierung zwischen Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie zwischen den verschiedenen Aufbau- und Strukturfonds, um die Synergien zu verbessern und die Mittel für soziale Investitionen aufzustocken, insbesondere im Hinblick auf die „Ersthelfer“ in der Krise, wie z. B. auf Arbeitnehmer in systemrelevanten Funktionen, wobei das Prinzip, niemanden zurückzulassen, zugrunde gelegt werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle relevanten nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf den entsprechenden Ebenen in die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester einzubeziehen, insbesondere im Gesundheitssektor und im Sozialbereich, die häufig bei wirtschaftlichen und steuerlichen Erwägungen außen vor bleiben;
44. begrüßt die Aufnahme der Erschwinglichkeit von Wohnraum in das Europäische Semester; fordert die Kommission auf, einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Obdachlosigkeit vorzuschlagen, und fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, das Prinzip „Housing First“ zu übernehmen, das dazu beiträgt, die Rate der Obdachlosigkeit erheblich zu senken, indem der Bereitstellung von dauerhaftem Wohnraum für Obdachlose Vorrang eingeräumt wird, Wege zur Bekämpfung der Energiearmut vorgeschlagen werden, Zwangsräumungen gestoppt werden und der Kriminalisierung der Obdachlosigkeit ein Ende gesetzt wird; hält es außerdem für geboten, dass bessere und stärker harmonisierte Daten über Obdachlose in der EU erhoben werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Vorschläge vorzulegen, um sich in angemessener Weise mit dem Problem der Energiearmut im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu befassen;
45. fordert die Kommission auf, ein Instrument zur Abmilderung der Auswirkungen asymmetrischer Schocks vorzulegen, das langfristig wirksam ist, wie etwa ein angemessenes und praktikables System der Arbeitslosenversicherung (Rückversicherung), das nationale Systeme unterstützen könnte, wenn ein Teil der EU einen vorübergehenden wirtschaftlichen Schock erleidet; betont, dass es äußerst wichtig ist, Investitionen und den Zugang zu Finanzmitteln in der EU zu fördern, um KMU mit Solvenzproblemen zu unterstützen, Arbeitsplätze in strategischen Sektoren zu schaffen sowie den territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU zu fördern; hebt die Tatsache hervor, dass zur Linderung der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Beschäftigung Mittel aus dem neuen Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mobilisiert werden könnten; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, rasch Finanzierungsanträge bei der Kommission einzureichen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der EU, die infolge von COVID-19 ihren Arbeitsplatz verloren haben, bei ihrer Umschulung, Neuqualifizierung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen;
46. begrüßt die Tatsache, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung auch genutzt wird, um auf diese Pandemie zu reagieren, indem EU-Unternehmen mit einem Umstrukturierungsbedarf unterstützt werden; stellt fest, dass der für den Zugang zum Fonds geltende Schwellenwert bei der Entlassung von Arbeitnehmern auf mindestens 200 gesenkt wurde und dass dieses EU-Instrument dazu beitragen könnte, personalisierte Unterstützungsmaßnahmen wie maßgeschneiderte Schulungs-, Umschulungs- und Weiterqualifizierungsprogramme zu finanzieren; fordert die beteiligten EU-Institutionen auf, flexibel zu sein und die Aktivierungsanträge schnell zu prüfen um sicherzustellen, dass die für die Mobilisierung des Fonds erforderliche Zeit auf ein Minimum reduziert wird;
47. betont, dass das Phänomen der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte die Kluft bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung innerhalb der EU vergrößert; fordert die Kommission auf, der Abwanderung von Fachkräften in bestimmten Regionen und Sektoren auf den Grund zu gehen und erforderlichenfalls Unterstützungsmaßnahmen vorzuschlagen sowie mobile Arbeitnehmer zu unterstützen, indem die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ohne Beschränkungen sichergestellt und die Übertragbarkeit von Rechten und Ansprüchen gestärkt wird; ersucht die Kommission darum, einen Vorschlag für eine digitale EU-Sozialversicherungsnummer vorzulegen;
48. stellt fest, dass der Mediensektor, der in unseren Demokratien eine entscheidende Rolle spielt, in einer Weise unterstützt werden muss, dass die Freiheit und der Pluralismus der Medien geachtet und gefördert werden, zumal wir in einer Zeit leben, in der das Online-Umfeld zunehmend von einigen wenigen großen Akteuren mit wachsender Marktmacht und mobilen Steuerbemessungsgrundlagen dominiert wird, wodurch es vielen kleineren EU-Unternehmen mitunter schwerer fällt, im Binnenmarkt Fuß zu fassen und zu expandieren, wie in der Mitteilung der Kommission über die jährliche Strategie der EU für nachhaltiges Wachstum 2021(36) hervorgehoben wird; macht die Mitgliedstaaten auf die im Medienaktionsplan der Kommission vom 3. Dezember 2020 dargelegten spezifischen Maßnahmen aufmerksam, mit denen die Rundfunk-, Nachrichten- und Kinobranche dabei unterstützt werden soll, sich von den erheblichen Verlusten an Werbeeinnahmen zu erholen, die durch den aufgrund der Pandemie verhängten Lockdown verursacht wurden, und ihre Produktion und Verbreitung digitaler Inhalte zu fördern;
49. weist darauf hin, dass Fairness-Klauseln für Unternehmen, die Zugang zu öffentlichen Mitteln und öffentlicher Unterstützung wünschen, in Betracht gezogen werden sollten um zu verhindern, dass diese Unterstützung Unternehmen mit Sitz in einem Land oder Gebiet gewährt wird, das in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke(37) aufgeführt ist; und weist darauf hin, dass Tarifverhandlungen und die Beteiligung oder Mitbestimmung von Arbeitnehmern an Entscheidungsprozessen im Unternehmen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten nicht unterwandert werden dürfen; weist ferner darauf hin, dass der Zugang zu öffentlichen Mitteln und öffentlicher Unterstützung von der Aufrechterhaltung des gleichen Niveaus der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, einschließlich des Schutzes vor Entlassungen und Lohnsenkungen, sowie davon abhängig gemacht werden sollte, dass keine Bonuszahlungen an Manager oder Dividendenzahlungen an Aktionäre geleistet werden;
50. betont, dass die Bewertung der Rechtsstaatlichkeit und der Wirksamkeit des Justizsystems daher weiterhin in das Europäische Semester einbezogen werden sollte;
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51. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Vorläufige Schnellschätzung von Eurostat vom 2. Februar 2021: https://ec.europa.eu/eurostat/documents/portlet_file_entry/2995521/2-02022021-AP-EN.pdf/0e84de9c-0462-6868-df3e-dbacaad9f49f
Beschluss (EU, Euratom)2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1).
Vermerk des Rates vom 16. Oktober 2020 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit für den Zeitraum 2021-2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 („Programm EU4Health“) und Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2020 zu der Strategie der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie (angenommene Texte, P9_TA(2020)0205).
Eurostat, Over 20% of EU population at risk of poverty or social exclusion in 2019 (Über 20 % der EU-Bevölkerung 2019 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht), Europäische Kommission, Luxemburg, 2020.
Eurofound, COVID-19: Some implications for employment and working life (COVID-19: Einige Implikationen für Beschäftigung und Arbeitsleben), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2021 (wird demnächst veröffentlicht).
Eurostat, 1 in 10 employed persons at risk of poverty in 2018, (Über 20 % der EU-Bevölkerung 2019 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht), Europäische Kommission, Luxemburg, 2020, https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/-/DDN-20200131-2
Beratender Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern, Opinion on Intersectionality in Gender Equality Laws, Policies and Practices (Stellungnahme zur Intersektionalität in Gesetzen, politischen Maßnahmen und Verfahrensweisen zur Gleichstellung der Geschlechter), Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, Vilnius, 2020.
Eurofound, Women and labour market equality: Has COVID-19 rolled back recent gains? (Frauen und Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt: Hat COVID-19 die jüngsten Erfolge wieder zunichte gemacht?) Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 2020
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Coronavirus pandemic in the EU – fundamental rights implications: focus on social rights, Bulletin 6, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020.
Eurofound, Upward convergence in the EU: Concepts, measurements and indicators, (Aufwärtskonvergenz in der EU: Konzepte, Messungen und Indikatoren), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2018.
Europäische Kommission, Labour market and wage developments in Europe defy economic slowdown, (Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung in Europa trotzen der wirtschaftlichen Flaute) Europäische Kommission, Brüssel, 2019.
Eurostat, People at risk of poverty or social exclusion, Europäische Kommission, Luxemburg, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/t2020_50/default/table?lang=en
Demnächst erscheinende Berichte: Eurofound, COVID-19: Some implications for employment and working life, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2021; Eurofound, Involvement of social partner in policy making during COVID-19, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2021.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 9. September 2020 mit dem Titel „Strategische Vorausschau – Weichenstellung für ein resilienteres Europa“ (COM(2020)0493).
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Identifying Europe's recovery needs“ (Ermittlung der Bedürfnisse Europas für den Wiederaufbau) (SWD(2020)0098).