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Verfahren : 2021/2577(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0173/2021

Aussprachen :

PV 11/03/2021 - 9.1
CRE 11/03/2021 - 9.1

Abstimmungen :

PV 11/03/2021 - 11
PV 11/03/2021 - 18

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0085

Angenommene Texte
PDF 140kWORD 49k
Donnerstag, 11. März 2021 - Brüssel
Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo und Tötung des italienischen Botschafters Luca Attanasio und seiner Begleiter
P9_TA(2021)0085RC-B9-0173/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2021 zur Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo und zur Tötung des italienischen Botschafters Luca Attanasio und seiner Begleiter (2021/2577(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo (DRK), insbesondere die Entschließung vom 18. Januar 2018 zur Demokratischen Republik Kongo(1) und die Entschließung vom 17. September 2020 zu dem Fall Dr. Denis Mukwege in der Demokratischen Republik Kongo(2),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 22. Februar 2021 zur Demokratischen Republik Kongo,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 20. Mai 2020 zu der Sicherheitslage in der Provinz Ituri,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere die Resolution 2463 vom 29. März 2019 über die Verlängerung des Mandats der Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) bis zum 20. Dezember 2019,

–  unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2020/2033 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo(3),

–  unter Hinweis auf die in der Resolution 2528 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 25. Juni 2020 über die Verlängerung der Maßnahmen des mit der Resolution 2293 (2016) des Sicherheitsrats verhängten Waffenembargos gegen die DRK bis zum 1. Juli 2021 und die Verlängerung des Mandats der gemäß der Resolution 1533 (2004) eingesetzten Sachverständigengruppe bis zum 1. August 2021 festgelegten Maßnahmen, mit denen eine Reihe von Sanktionen, etwa ein Waffenembargo gegen bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo, ein Ausreiseverbot für Personen und das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Einrichtungen, die vom Sanktionsausschuss benannt wurden, bis zum 1. Juli 2021 verlängert wurde,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen vom August 2010 über die Bestandsaufnahme, in dem schwerste Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts dokumentiert werden, die zwischen März 1993 und Juni 2003 im Hoheitsgebiet der DRK begangen wurden,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und der MONUSCO vom 6. Juli 2020 über Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht durch die bewaffnete Gruppe der Alliierten Demokratischen Kräfte und Mitglieder der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte im Territorium Beni in der Provinz Nord-Kivu und in den Territorien Irumu und Mambasa in der Provinz Ituri zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Januar 2020,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Verordnung zu Mineralien aus Konfliktgebieten)(4),

–  unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Cotonou-Abkommen)(5),

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, die am 27. Juni 1981 verabschiedet wurde und am 21. Oktober 1986 in Kraft trat,

–  unter Hinweis auf die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo, die am 18. Februar 2006 verabschiedet wurde,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der italienische Botschafter in der DRK, Luca Attanasio, sein Fahrer Moustapha Milambo und der Offizier der italienischen Militärpolizei Vittorio Iacovacci am 22. Februar 2021 bei einem bewaffneten Angriff auf ihren Konvoi getötet wurden; in der Erwägung, dass der Botschafter und seine Begleiter in einem Fahrzeug der Vereinten Nationen von der Stadt Goma aus auf dem Weg waren, um ein Schulprojekt des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) in der Stadt Rutshuru zu besuchen; in der Erwägung, dass die Route über eine Straße führte, die zuvor als sicher und als ohne Eskorte zu befahren ausgewiesen worden war;

B.  in der Erwägung, dass Wildhüter aus dem Nationalpark Virunga noch versuchten, das Leben des Botschafters und seiner Begleiter zu retten; in der Erwägung, dass Wildhüter selbst bei ihrer Arbeit der ständigen Gefahr ausgesetzt sind, von Rebellengruppen entführt oder getötet zu werden; in der Erwägung, dass bei einem Anschlag im Januar 2021 in der Region Nyamitwitwi sechs Wildhüter getötet wurden und ein siebter verletzt wurde; in der Erwägung, dass im April 2020 zwölf Wildhüter und fünf Zivilpersonen bei einem Angriff aus dem Hinterhalt getötet wurden;

C.  in der Erwägung, dass sich die ernste Sicherheitslage im Osten der DRK insbesondere an der Grenze zwischen den Provinzen Ituri, Süd-Kivu und Nord-Kivu weiter verschlechtert; in der Erwägung, dass etwa 120 bewaffnete Gruppen, darunter die Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas, die Alliierten Demokratischen Kräfte und die Nduma défense du Congo – Rénové, in der Region operieren, wobei sie um den Zugang zu den natürlichen Ressourcen, einschließlich Mineralien, und die Kontrolle darüber konkurrieren und für Entführungen, Tötungen, Folter und sexuelle Gewalt verantwortlich sind;

D.  in der Erwägung, dass die Gewalt im Osten der DRK im Jahr 2020 mehr als 2 000 Opfer gefordert hat; in der Erwägung, dass die Gewalt seit Anfang 2021 noch zugenommen hat; in der Erwägung, dass Zivilpersonen, mehrheitlich Frauen und Kinder, Zielscheibe der wiederholten Gewalttaten sind, durch die zwischen dem 11. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 über 150 Menschen ums Leben kamen; in der Erwägung, dass in den ersten beiden Monaten des Jahres 2021 mehr als 100 Menschen entführt und viele weitere verletzt wurden; in der Erwägung, dass medizinische Infrastruktur und natürliche Ressourcen zerstört wurden und Berichten zufolge Häuser in Brand gesetzt wurden; in der Erwägung, dass die humanitären Folgen dieser Gewalt Anlass zur Sorge geben; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen bislang mehr als 67 000 Vertriebene registriert haben;

E.  in der Erwägung, dass nach Angaben der Website „Kivu Security Tracker“ seit dem 1. Januar 2021 152 Tötungen von Zivilpersonen, 61 Entführungen mit Lösegeldforderungen und 34 Verschleppungen in Nord- und in Süd-Kivu gemeldet wurden;

F.  in der Erwägung, dass die Schwedin Zaida Catalán und der Amerikaner Michael Sharp, beide Ermittler der Vereinten Nationen, die dabei waren, Menschenrechtsverletzungen in der zentral gelegenen Provinz Kasaï der DRK zu dokumentieren, sowie ihr Dolmetscher Betu Tshintela am 12. März 2017 von bewaffneten Männern getötet wurden;

G.  in der Erwägung, dass die DRK eine der höchsten Zahlen an Binnenvertriebenen weltweit zu verzeichnen hat; in der Erwägung, dass mehr als fünf Millionen Menschen aufgrund der Unsicherheit innerhalb der Grenzen des Landes entwurzelt wurden; in der Erwägung, dass viele Frauen und Kinder unter prekären Bedingungen leben, unter freiem Himmel oder in überfüllten öffentlichen Räumen schlafen und der Gefahr von Belästigung, Übergriffen oder sexueller Ausbeutung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Vertriebene oft keine grundlegenden lebensrettenden Maßnahmen erhalten und von Unterernährung und Krankheiten bedroht sind; in der Erwägung, dass am 4. Februar 2021 ein Ebola-Ausbruch in der Provinz Nord-Kivu vermeldet wurde;

H.  in der Erwägung, dass das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten berichtet, dass humanitäre Helfer und Hilfskonvois zunehmend Entführungen und gegen sie gerichteten Angriffen zum Opfer fallen, was dazu geführt hat, dass humanitäre Organisationen die Bereitstellung von Hilfe aufschieben und ihre Tätigkeit aussetzen mussten; in der Erwägung, dass Mitglieder der Zivilgesellschaft, darunter Aktivisten, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, nach wie vor Schikanen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass viele von ihnen ihr Leben aufs Spiel setzen, um die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit zu verteidigen;

I.  in der Erwägung, dass das Mandat der MONUSCO am 20. Dezember 2021 und die mit der Resolution 1533 der Vereinten Nationen eingeführte Sanktionsregelung für die DRK am 1. Juli 2021 ausläuft; in der Erwägung, dass die Zahl der Truppen und die Haushaltsmittel für die MONUSCO weiter verringert werden;

J.  in der Erwägung, dass die EU im Dezember 2020 die gezielten Sanktionen gegen elf offizielle Vertreter der DRK, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, verlängert hat;

K.  in der Erwägung, dass in der Bestandsaufnahme der Vereinten Nationen, die 2010 veröffentlicht wurde, zwischen 1993 und 2003 insgesamt 617 schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Osten der DRK bestätigt wurden; in der Erwägung, dass in der Bestandsaufnahme mehrere Empfehlungen abgegeben wurden, die größtenteils nicht umgesetzt wurden; in der Erwägung, dass Straffreiheit weiterhin ein gravierendes Problem darstellt;

1.  verurteilt die Tötung von Luca Attanasio, Moustapha Milambo und Vittorio Iacovacci aufs Schärfste und spricht den Angehörigen der Opfer, der italienischen Regierung und dem nationalen Team des Welternährungsprogramms sein tiefstes Mitgefühl aus; missbilligt, dass unschuldige Zivilisten ihr Leben verlieren und getötet werden;

2.  fordert eine sorgfältige, unabhängige und transparente Untersuchung der Begleitumstände der Morde; begrüßt die Zusage des Präsidenten Félix Tshisekedi, eine Untersuchung einzuleiten, und fordert die Regierung der DRK und die Entscheidungsträger in der Provinz nachdrücklich auf, umfassend mit den italienischen Behörden und den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten;

3.  hebt hervor, dass in erster Linie die Regierung der DRK für die Gewährleistung der Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich ist, wobei sie die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht stets achten und Schutz vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit und vor Kriegsverbrechen gewähren muss;

4.  beharrt nachdrücklich darauf, dass die staatlichen Stellen der DRK ihre Bemühungen um die Beendigung bewaffneter Angriffe auf Zivilisten intensivieren und dass sie sämtliche Tötungen sorgfältig, unabhängig, wirksam und unparteiisch untersuchen und die Verantwortlichen in fairen Gerichtsverfahren der Justiz zuführen;

5.  verurteilt die schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch lokale Milizen im Osten der DRK aufs Schärfste; fordert die Regierung der DRK nachdrücklich auf, einen Justiz- und Rechenschaftsmechanismus für die Personen, die für die in der Bestandsaufnahme der Vereinten Nationen dokumentierten Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, und für andere in der DRK begangene Straftaten, die im Völkerrecht und im humanitären Völkerrecht als schwerwiegend eingestuft werden, einzuführen;

6.  fordert den Präsidenten Félix Tshisekedi eindringlich auf, seine Zusage einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass die für die Ermordung der UN-Ermittler Zaida Catalán und Michael Sharp und ihres Dolmetschers Betu Tshintela Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, und fordert, dass bei dieser Untersuchung vollständige Transparenz an den Tag gelegt wird;

7.  ist besorgt darüber, dass Zivilisten im Osten der DRK nach wie vor schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ausgesetzt sind, wobei hier etwa Schnellhinrichtungen, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und die groß angelegte Rekrutierung und der Einsatz von Kindern durch bewaffnete Gruppen sowie die Tötung von Zivilisten durch Mitglieder der Sicherheitskräfte der DRK zu nennen sind; hebt hervor, dass diese Handlungen im Völkerrecht als Kriegsverbrechen eingestuft werden könnten; bedauert, dass die Bevölkerung vor Ort, humanitäre Helfer und Entwicklungshelfer, internationale Organisationen, Diplomaten und im Osten der DRK tätige Menschenrechtsverteidiger kontinuierlich von Gewalt bedroht sind;

8.  ist zutiefst besorgt über das unveränderte Ausmaß an Straflosigkeit in dem Land; stellt fest, dass das Versäumnis, gegen die Straflosigkeit der für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen vorzugehen, nur weitere Verletzungen nach sich zieht; fordert die staatlichen Stellen der DRK eindringlich auf, die für den Anschlag vom 22. Februar 2021 Verantwortlichen rasch der Justiz zu überstellen und entschlossene Maßnahmen hin zu einer Übergangsjustiz zu ergreifen;

9.  bekräftigt seine Forderung, dass die Empfehlungen in der Bestandsaufnahme der Vereinten Nationen befolgt werden, und zwar insbesondere die Empfehlung zur Einrichtung spezieller gemischter Kammern in den Gerichten der DRK, sodass die Justiz der DRK und die internationale Gemeinschaft bei der Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen zusammenarbeiten können; fordert die Stärkung des nationalen Justizwesens insgesamt, damit Straftaten verfolgt werden können, die schwere Menschenrechtsverletzungen nach sich gezogen haben;

10.  verurteilt die von den Sicherheits- und Verteidigungskräften begangenen Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht; fordert die staatlichen Stellen der DRK eindringlich auf, Amtsträger der Sicherheitskräfte und andere Beamte der Exekutive, die den Vereinten Nationen, Menschenrechtsorganisationen der DRK und internationalen Menschenrechtsorganisationen zufolge in schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, aus ihrem Amt zu entfernen; fordert die Einrichtung eines formellen Prüfungsmechanismus im Rahmen der umfassenderen Bemühungen um eine Reform des Sicherheitssektors, damit sichergestellt ist, dass die am besten geeigneten Bewerber eingestellt werden und dass die Sicherheitskräfte bei ihrem Vorgehen die internationalen Menschenrechtsnormen und die Normen des humanitären Völkerrechts beachten; fordert die staatlichen Stellen auf, der Unterstützung bewaffneter Gruppen durch Beamte der Sicherheitskräfte und politische Entscheidungsträger ein Ende zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass die für diese Unterstützung Verantwortlichen in fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden;

11.  fordert die Regierung der DRK auf, mit Blick auf die Zusammenarbeit von politischen Entscheidungsträgern, den Streitkräften und der Polizei mit bewaffneten Gruppen keine Toleranz walten zu lassen;

12.  fordert die staatlichen Stellen der DRK auf, umgehend ein wirksames Programm für Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) und eine Strategie für den Umgang mit bewaffneten Gruppen aufzustellen, die eine langfristige Unterstützung umfasst, damit ehemalige Kämpfer nicht wieder in den Kampf ziehen; fordert die staatlichen Stellen der DRK eindringlich auf, den hunderten demobilisierten Kämpfern, die derzeit in DDR-Lagern stationiert sind, kaum mit Lebensmitteln versorgt werden und keinen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung haben, die dringend benötigte humanitäre Hilfe zuteilwerden zu lassen;

13.  hebt die Entschlossenheit der MONUSCO hervor, weiterhin alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Zivilbevölkerung im Einklang mit ihrem Mandat zu schützen und die staatlichen Bemühungen um die Konsolidierung von Frieden und Stabilität in dem Land zu unterstützen; stellt fest, dass ihre Rolle mithilfe eines eindeutigen Mandats bekräftigt werden sollte, in dem Richtgrößen für die Sicherheitslage festgelegt werden, die erreicht werden müssen, bevor sie sich aus der Region zurückziehen kann;

14.  weist erneut darauf hin, dass die Gewalt im Osten der DRK eng mit dem Rohstoffhandel verknüpft ist; betont, dass Unternehmen, Einzelpersonen, staatliche und mit dem Staat in Verbindung stehende Akteure, die zu derartigen Verbrechen beitragen, vor Gericht gestellt werden müssen; begrüßt das Inkrafttreten der Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten im Januar 2021; hebt hervor, dass die DRK mit dieser Verordnung auf der Liste der Konflikt- und Hochrisikoländer verbleibt; stellt fest, dass die größte Herausforderung nach wie vor der handwerkliche Goldbergbau ist, dessen Regelung zu Instabilität in der Region führt; betont, dass dringend weitere Maßnahmen in Bezug auf die verbindliche Sorgfaltspflicht und das verantwortungsvolle Handeln von in Konfliktgebieten tätigen Unternehmen getroffen werden müssen;

15.  hält weitere Bemühungen für geboten, die darauf abzielen, bewaffnete Gruppen, die im Wege des illegalen Handels mit natürlichen Ressourcen wie Gold oder aus wild lebenden Tieren gewonnenen Produkten an der Destabilisierung mitwirken, von Mittelzuflüssen abzuschneiden;

16.  bekundet seine tiefe Besorgnis angesichts der Sicherheitslage und der humanitären Lage und insbesondere angesichts des aktuellen Anstiegs der Zahl der Binnenvertriebenen in der DRK, wovon die Zivilbevölkerung nach wie vor in hohem Maße betroffen ist; weist auf seine tiefe Besorgnis über die anhaltenden militärischen Aktivitäten aus- und inländischer bewaffneter Gruppen und über den Schmuggel von natürlichen Ressourcen aus der DRK hin; fordert alle internationalen Investoren einschließlich Chinas auf, das Völkerrecht und die Standards und bewährten Verfahren für einen verantwortungsvollen Bergbau ausnahmslos einzuhalten;

17.  verurteilt die Tötung von Wildhütern des Virunga-Nationalparks während der Angriffe im Jahr 2020; fordert die Regierung der DRK eindringlich auf, die Rebellen zu entwaffnen und die Sicherheit in der Nationalparkregion wiederherzustellen;

18.  begrüßt die Veröffentlichung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 14. Januar 2021 mit dem Titel „United Nations Strategy for Peace Consolidation, Conflict Prevention and Conflict Resolution in the Great Lakes region“ (Strategie der Vereinten Nationen für Friedenskonsolidierung, Konfliktverhütung und Konfliktlösung in der Region der Großen Seen); fordert die Beteiligten nachdrücklich auf, die grenzübergreifende Zusammenarbeit beispielsweise über das Büro des UN-Sondergesandten für die Region der Großen Seen fortzusetzen, um Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit im Osten der DRK zu begegnen;

19.  fordert die Regierung der DRK auf, auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen – darunter auch bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und der Korruptionsbekämpfung – für ein verantwortungsvolleres Management zu sorgen; fordert, dass der Sanktionsmechanismus der EU bei der Bekämpfung der Korruption zum Einsatz kommt; hält es für geboten, dass ein seriöser Wahlprozess im Jahr 2023 organisiert und für anhaltende Sicherheit im Osten der DRK gesorgt wird;

20.  fordert den VP/HR, die EU-Delegation und die EU-Missionen in der DRK auf, ihre Unterstützung für in Gefahr befindliche Menschenrechtsverfechter in der DRK mithilfe aller zur Verfügung stehenden Instrumente (politischer, diplomatischer und finanzieller Art) sichtbarer zu machen, indem sie zu deren Schutz die Menschenrechtsarbeit dieser Personen und ihre wichtige Funktion im Einsatz für Stabilität und Frieden in der Region würdigen, gegebenenfalls die Ausstellung von Notfallvisa zu erleichtern und vorübergehend Schutz in den Mitgliedstaaten zu gewähren;

21.  fordert die Europäische Union auf, die Finanzmittel für die DRK aufzustocken, um die dramatische Unterfinanzierung der UN-Agenturen, die mit Behörden und Gemeinschaften vor Ort zum Schutz der Zivilbevölkerung zusammenarbeiten, anzugehen;

22.  hält es für dringend geboten, dass die Anrainerstaaten der Afrikanischen Großen Seen länderübergreifend zusammenarbeiten und die Nachbarstaaten der DRK eine regionale Strategie gegen Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in der DRK festlegen; fordert die Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der afrikanischen Region der Großen Seen auf, zur Stabilisierung der Sicherheitslage und zur Verbesserung der humanitären Lage beizutragen;

23.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, dem Ministerrat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Präsidenten, dem Premierminister und dem Parlament der Demokratischen Republik Kongo und der Afrikanischen Union und ihren Organen zu übermitteln.

(1) ABl. C 458 vom 19.12.2018, S. 52.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0234.
(3) ABl. L 419 vom 11.12.2020, S. 30.
(4) ABl. L 130 vom 19.5.2017, S. 1.
(5) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen