Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2021 zu den Massenprozessen gegen die Opposition und die Zivilgesellschaft in Kambodscha (2021/2579(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kambodscha, insbesondere die vom 14. September 2017 zu Kambodscha, insbesondere zu dem Fall Kem Sokha(1), vom 14. Dezember 2017 zu Kambodscha, insbesondere der Auflösung der Partei der nationalen Rettung Kambodschas(2) und vom 13. September 2018 zu Kambodscha, insbesondere zu dem Fall Kem Sokha(3),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Februar 2018 zu Kambodscha,
– unter Hinweis auf das Friedensabkommen von Paris von 1991, in dessen Artikel 15 die Verpflichtung verankert ist, die Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kambodscha zu wahren, was auch für die internationalen Unterzeichner gilt,
– unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 12. Februar 2020(4), die Kambodscha im Rahmen des Handelsprogramms „Alles außer Waffen“ der Europäischen Union gewährten Zollpräferenzen ab dem 12. August 2020 teilweise zurückzunehmen,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 11. September 2020 zur Festnahme des bekannten Gewerkschafters Rong Chhun und von 24 weiteren Menschenrechtsverteidigern und Umweltschützern(5),
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 2. März 2021 zu den Massenprozessen gegen Oppositionelle,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen und des Sonderberichterstatters für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung vom 16. November 2020 zu dem massiven Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und den Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger in Kambodscha,
– unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha vom 29. April 1997(6),
– unter Hinweis auf das kambodschanische Strafgesetzbuch,
– unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2008,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu der Lage der Menschenrechte in Kambodscha, Rhona Smith, vom 25. November 2020,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass im November 2020 mindestens 137 Personen der Verbindungen zur aufgelösten Oppositionspartei „Partei der nationalen Rettung Kambodschas“ (CNRP) beschuldigt und auf der Grundlage politisch motivierter Anklagen wegen Anstiftung, Verschwörung und Angriffen gegen den Staat gemäß den Artikeln 451, 453, 494 und 495 des Strafgesetzbuchs vor Gericht gestellt wurden;
B. in der Erwägung, dass das Amtsgericht Phnom Penh am 1. März 2021 die neun führenden Vertreter der CNRP im Zusammenhang mit dem Versuch, am 9. November 2019 nach Kambodscha zurückzukehren, des „versuchten Staatsstreichs zum Sturz der Regierung“ für schuldig befunden hat;
C. in der Erwägung, dass der ehemalige CNRP-Vorsitzende Sam Rainsy 2019 versuchte, nach Kambodscha zurückzukehren; in der Erwägung, dass gegen ihn mit 25 Jahren Haft das schärfste Strafmaß verhängt wurde; in der Erwägung, dass zusammen mit Sam Rainsy auch Mu Sochua, Eng Chhay Eang, Ou Chanrith, Ho Vann, Long Ry, Men Sothavrin, Tiolung Saumura und Nuth Romduol verurteilt wurden; in der Erwägung, dass alle Angeklagten Haftstrafen zwischen 20 und 25 Jahren erhielten; in der Erwägung, dass ihnen ihr aktives und passives Wahlrecht entzogen wurde;
D. in der Erwägung, dass die Oppositionspolitiker in Abwesenheit vor Gericht gestellt wurden, da sie nicht nach Kambodscha zurückkehren durften, um sich vor Gericht zu verteidigen;
E. in der Erwägung, dass diese Fälle zwar von den Gerichten beschleunigt behandelt werden, das Verfahren gegen den ehemaligen CNRP-Vorsitzenden Kem Sokha, der gegen Kaution und unter Auflagen freigelassen wurde, jedoch weiterhin ausgesetzt ist und seine Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt wurden;
F. in der Erwägung, dass das Gericht im Juli 2019 Kong Atith, den neu gewählten Vorsitzenden der Textilarbeitergewerkschaft (Coalition of Cambodian Apparel Workers Democratic Union – CCAWDU), wegen vorsätzlicher Gewalttaten im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung zwischen Fahrern und dem Busunternehmen „Capitol Bus Company“ aus dem Jahr 2016 in Abwesenheit schuldig gesprochen hat; in der Erwägung, dass Kong Atith wegen der gegen ihn verhängten dreijährigen Bewährungsstrafe nicht mehr in führender Position für eine Gewerkschaft tätig werden darf;
G. in der Erwägung, dass die Staatsorgane am 31. Juli 2020 Rong Chhun, den Vorsitzenden des unabhängigen kambodschanischen Gewerkschaftsdachverbands ohne Vorlage eines Haftbefehls in seiner Wohnung in Phnom Penh festgenommen haben und dass er am 1. August 2020 gemäß den Artikeln 494 und 495 des kambodschanischen Strafgesetzbuchs wegen „Anstiftung zu einer schweren Straftat“ angeklagt wurde; in der Erwägung, dass er sich seitdem in der Vollzugsanstalt 1 in Phnom Penh in Untersuchungshaft befindet;
H. in der Erwägung, dass in den von November 2020 bis Februar 2021 geführten Massenprozessen keine stichhaltigen Beweise vorgelegt wurden; in der Erwägung, dass die Angeklagten bei den Gerichtsverfahren nicht anwesend sein durften; in der Erwägung, dass die Öffentlichkeit von den Gerichtsverfahren weitgehend ausgeschlossen war; in der Erwägung, dass Angeklagte Berichten zufolge gegen die in dem Gerichtsverfahren verwendeten Geständnisse Einspruch erhoben und dabei geltend machten, dass sie diese unter Zwang und ohne Anwesenheit eines Rechtsbeistands unterzeichnet bzw. mit ihrem Fingerabdruck versehen hatten;
I. in der Erwägung, dass die Verfahren vor dem Amtsgericht Phnom Penh den verfahrensrechtlichen und materiellen Anforderungen an einen fairen Prozess nicht gerecht werden, wie sie im kambodschanischen Strafgesetzbuch und in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe d des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert sind;
J. in der Erwägung, dass die Regierung Kambodschas seit 2017 eine Reihe repressiver Maßnahmen ergriffen hat, mit denen die politische Teilhabe und das Wahlrecht im Land eingeschränkt wurden, wodurch sich das Land von demokratischen Verhältnissen wegbewegt und ein autoritärer Staat geschaffen wird;
K. in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof am 16. November 2017 die Auflösung der CNRP verkündete;
L. in der Erwägung, dass bei den Wahlen 2018 in Kambodscha die internationalen Mindeststandards für demokratische Wahlen nicht erfüllt wurden und die Regierungspartei des Landes, die Kambodschanische Volkspartei (CPP), die vollständige Kontrolle über alle Sitze sowohl im Senat als auch in der Nationalversammlung übernehmen konnte, wodurch de facto ein Einparteienstaat ohne parlamentarische Opposition geschaffen wurde;
M. in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kambodschas für den 5. Juni 2022 Kommunalwahlen angekündigt haben, während die bedeutendste Oppositionspartei CNRP nach wie vor per Gesetz aufgelöst ist, gegen deren führende Vertreter Gerichtsurteile gefällt und Verbote der politischen Betätigung ausgesprochen wurden und deren Anhänger drangsaliert, verhaftet und tätlich angegriffen werden;
N. in der Erwägung, dass sich Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen besorgt über die zunehmenden Beschränkungen der Zivilgesellschaft in Kambodscha geäußert haben;
O. in der Erwägung, dass die Kommission am 12. Februar 2020 beschlossen hat, einen Teil der Kambodscha im Rahmen der Regelung „Alles außer Waffen“ gewährten einseitigen Handelspräferenzen zurückzunehmen, was auf die schwerwiegende und systematische Verletzung fundamentaler Menschenrechte zurückzuführen ist, wie sie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert sind;
1. fordert die Regierung Kambodschas auf, allen Formen der Drangsalierung, Einschüchterung und politisch motivierter strafrechtlicher Anklagen gegen Oppositionelle, Gewerkschafter, Menschenrechtsverteidiger, Medien und Akteure der Zivilgesellschaft ein Ende zu setzen; fordert die Sicherheitskräfte auf, von unnötiger und übermäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstranten abzusehen;
2. fordert die Staatsorgane Kambodschas auf, die Urteile gegen Sam Rainsy, Mu Sochua, Eng Chhay Eang, Ou Chanrith, Ho Vann, Long Ry, Men Sothavrin, Tiolung Saumura und Nuth Romduol unverzüglich und bedingungslos aufzuheben;
3. fordert die Staatsorgane Kambodschas auf, einen Prozess der nationalen Aussöhnung einzuleiten und dazu einen aufrichtigen, weitreichenden Dialog mit den Oppositionsparteien und der Zivilgesellschaft zu führen;
4. fordert die Regierung Kambodschas auf, alle Personen, die wegen der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte inhaftiert wurden, unverzüglich freizulassen und alle gegen sie erhobenen Anklagepunkte fallenzulassen; betont, dass die Anklagen, die sich gegen mehr als 130 Personen richten, politisch motiviert sind und darauf abzielen, abweichende Meinungen zu unterdrücken;
5. ist entsetzt über die eskalierenden Menschenrechtsverletzungen in Kambodscha und verurteilt diese, wozu die Gewalt gegen friedliche Demonstranten, die Verabschiedung neuer repressiver Gesetze und die Verhaftung von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, Oppositionellen, Umweltschützern, Studenten und einfachen Bürgern gehören, weil diese ihre Meinung friedlich geäußert haben;
6. fordert die Regierung Kambodschas nachdrücklich auf, alle repressiven Gesetze aufzuheben, einschließlich der jüngsten Dekrete und Gesetzesentwürfe, die auf die Regelung des digitalen Umfelds abzielen und der Regierung eine stärkere Überwachung sowie Zensur und Kontrolle des Internets ermöglichen, sowie alle kürzlich erfolgten Änderungen der Verfassung, des Strafgesetzbuches, des Gesetzes über politische Parteien, des Gewerkschaftsgesetzes, des Gesetzes über nichtstaatliche Organisationen und aller anderen Rechtsvorschriften aufzuheben, durch die die Redefreiheit und die politischen Freiheiten eingeschränkt werden und die nicht in vollem Umfang mit Kambodschas Verpflichtungen und Völkerrechtsnormen vereinbar sind;
7. fordert die Staatsorgane Kambodschas auf, das Recht aller Bürger auf ein faires Verfahren, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu achten;
8. fordert die Staatsorgane Kambodschas auf, weitere Formen der Drangsalierung, einschließlich juristischer Schikanen und der Einschüchterung von Oppositionellen im Land, unverzüglich einzustellen;
9. verurteilt repressive Maßnahmen unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes und weist erneut darauf hin, dass Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der COVID-19-Pandemie nicht eingesetzt werden dürfen, um damit lediglich abweichende Meinungen zu unterdrücken;
10. bringt seine Besorgnis über das zunehmende harte Vorgehen gegen Umweltschützer zum Ausdruck; ist beunruhigt über ihre Einbeziehung in die jüngsten Massenprozesse;
11. bekräftigt, dass die Wahlen weder frei noch fair waren und die Kambodschanische Volkspartei nicht als legitime Regierungspartei Kambodschas betrachtet werden darf; betont, dass Wahlen nur dann wirklich frei und fair sein können, wenn die Oppositionsparteien teilnehmen dürfen;
12. fordert die Regierung Kambodschas auf, die Demokratie wiederherstellen und dafür Sorge zu tragen, dass bei der Anwendung des Rechts die Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet werden, was mithin auch bedeutet, dass den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über Pluralismus, Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung uneingeschränkt Rechnung getragen wird;
13. erklärt sich sehr besorgt über anhaltende staatliche Maßnahmen und Schikanen gegen unabhängige Medien und Journalisten, wodurch deren Recht auf freie Meinungsäußerung beeinträchtigt wird, was auch ihr Recht, Meinungen zu vertreten und Informationen und Ideen ohne staatliche Einmischung zu erhalten und weiterzugeben, einschließt, und drückt seine Besorgnis darüber aus, dass unter fadenscheinigen Vorwürfen mehrere Journalisten wegen unabhängiger Berichterstattung inhaftiert wurden;
14. bedauert, dass die Regierung Kambodschas ihrer Verantwortung bei der Bekämpfung schwerwiegender und systematischer Verstöße im Zusammenhang mit der politischen Teilhabe, dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Vereinigungsfreiheit nicht nachgekommen ist, was die Kommission zu dem Beschluss veranlasst hat, die Zollpräferenzen, die Kambodscha im Rahmen der EU-Handelsregelung „Alles außer Waffen“ gewährt wurden, ab dem 12. August 2020 teilweise zurückzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in all ihren Interaktionen mit der Regierung Kambodschas auf klar definierten Zielvorgaben im Bereich Menschenrechte zu bestehen und die in dieser Entschließung hervorgehobenen Bedenken im Rahmen ihrer andauernden verstärkten Zusammenarbeit mit den Staatsorganen einzubeziehen, auch in Bezug auf die Handelsregelung „Alles außer Waffen“; fordert die Kommission auf, die Lage genau zu beobachten und zu bewerten, wie sich die partielle Rücknahme der Handelsregelung „Alles außer Waffen“ auf die schwächsten Teile der Zivilgesellschaft auswirkt;
15. stellt fest, dass das diesjährige Gipfel des Asien-Europa-Treffens (ASEM) in Phnom Penh stattfinden soll; ist der Ansicht, dass die EU diesen Ausrichtungsort nur akzeptieren sollte, wenn in dem Land die Demokratie wiederhergestellt wird;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, jegliche bilaterale finanzielle Unterstützung für die Regierung Kambodschas auszusetzen und sich stattdessen auf Organisationen der Zivilgesellschaft und Oppositionsparteien zu konzentrieren;
17. fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf, die Menschenrechtslage in Kambodscha zu beobachten und in vollem Einklang mit dem EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie und den Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu handeln; fordert die EU-Delegation in Phnom Penh und die Botschaften der Mitgliedstaaten auf, bei Gerichtsverfahren als Beobachter aufzutreten und Häftlinge in Gefängnissen zu besuchen;
18. fordert nachdrücklich, dass die Regierung Kambodschas mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zusammenarbeitet und sich auch im Rahmen der Sonderverfahren der Vereinten Nationen kooperativ zeigt, damit diese ihre Mandate störungsfrei erfüllen können;
19. fordert die Regierung Kambodschas auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Auflösung der Partei der nationalen Rettung Kambodschas rasch rückgängig gemacht und ihre 5 007 Kommunalräte wiedereingesetzt werden;
20. bekräftigt die Forderung, die die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu der Lage der Menschenrechte in Kambodscha, Rhona Smith, an die Staatsorgane Kambodschas richtete und bei der es darum ging, den zivilgesellschaftlichen Raum zu öffnen, die Grundfreiheiten, darunter das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, zu schützen und zu fördern und das Recht auf ein faires Verfahren für alle sicherzustellen, wie es durch internationale Menschenrechtsbestimmungen und kambodschanische Gesetze garantiert wird;
21. fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, eine umfassende, strategische Demokratieinitiative zu den Ländern der ASEAN-Region auszuarbeiten und dem Europäischen Parlament innerhalb von sechs Monaten vorzulegen;
22. ist der Ansicht, dass gezielte Sanktionen, darunter Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten, die sich gegen die Führungsspitze Kambodschas und ihre wirtschaftlichen Interessen richten, überfällig sind; fordert den Rat nachdrücklich auf, restriktive Maßnahmen gegen die politische Führungsriege und die leitende Spitze der Sicherheitskräfte, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, die Auflösung und anschließende Unterdrückung der Opposition in Kambodscha verantwortlich zeichnen, sowie gegen die wirtschaftlichen Interessen dieser Führungskader im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte zu ergreifen;
23. fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Bestrebungen auf der bevorstehenden 48. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Verabschiedung einer entschlossenen Resolution, die sich mit der Menschenrechtslage in Kambodscha befasst, anzuführen, was bedeutet, dass auch das Mandat des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu der Lage der Menschenrechte in Kambodscha verlängert und der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte aufgefordert werden soll, die Menschenrechtslage in Kambodscha zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten und die Maßnahmen darzulegen, die die Regierung ergreifen sollte, um ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen;
24. fordert den Europäischen Rat auf, einen förmlichen Standpunkt zur Menschenrechtslage und zur Schwächung der Demokratie in Kambodscha festzulegen;
25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Generalsekretär des Verbands Südostasiatischer Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und der Nationalversammlung Kambodschas zu übermitteln.
Delegierte Verordnung (EU) 2020/550 der Kommission vom 12. Februar 2020 zur Änderung der Anhänge II und IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der vorübergehenden Rücknahme der Regelungen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 für bestimmte Waren mit Ursprung im Königreich Kambodscha (ABl. L 127 vom 22.4.2020, S. 1).