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Verfahren : 2019/2170(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0041/2021

Eingereichte Texte :

A9-0041/2021

Aussprachen :

PV 25/03/2021 - 8
CRE 25/03/2021 - 8

Abstimmungen :

PV 25/03/2021 - 10
PV 25/03/2021 - 17
CRE 25/03/2021 - 17

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0112

Angenommene Texte
PDF 184kWORD 63k
Donnerstag, 25. März 2021 - Brüssel
Berichte 2019-2020 über Albanien
P9_TA(2021)0112A9-0041/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2021 zu den Berichten 2019–2020 der Kommission über Albanien (2019/2170(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits(1),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018, die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni 2019 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. Oktober 2019, in denen die Entscheidungen über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien vertagt wurden,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 26. März 2020 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien, durch die die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. März 2020 zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess gebilligt wurden,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ (COM(2020)0057),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 und die Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Mai 2019 mit dem Titel „Mitteilung 2019 zur Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2019)0260) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Albania 2019 Report“ (Bericht 2019 über Albanien) (SWD(2019)0215),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Mitteilung 2020 zur Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2020)0660) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Albania 2020 Report“ (Bericht 2020 über Albanien) (SWD(2020)0354),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020–2025)“ (COM(2020)0608),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2020 mit dem Titel „Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie“ (COM(2020)0315),

–  unter Hinweis auf den EU-Westbalkan-Gipfel vom 10. November 2020, der in Sofia im Rahmen des Berlin-Prozesses abgehalten wurde,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014, die einen Beschluss enthielten, Albanien den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zu gewähren,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2020 mit dem Titel „Stärkung der Medienfreiheit: Schutz von Journalisten in Europa, Hetze, Desinformation und die Rolle von Plattformen“(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2019 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan“ (COM(2020)0641),

–  unter Hinweis auf die bei dem Gipfeltreffen EU–Westbalkan vom 17. Mai 2018 abgegebene Erklärung von Sofia und die ihr als Anlage beigefügte Prioritätenagenda von Sofia,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Zagreb, die auf dem Gipfeltreffen EU–Westbalkan vereinbart wurde, das am 6. Mai 2020 per Videokonferenz stattfand,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission des BDIMR (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)) vom 5. September 2019 über die Kommunalwahlen in der Republik Albanien vom 30. Juni 2019 und die gemeinsame Stellungnahme der Venedig-Kommission und der OSZE/des BDIMR vom 11. Dezember 2020 zu den Änderungen der albanischen Verfassung vom 30. Juli 2020 und des Wahlgesetzes,

–  unter Hinweis auf das Jahresarbeitsprogramm seiner Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen für 2021,

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 19. Juni 2020 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum westlichen Balkan im Anschluss an das Gipfeltreffen 2020(4),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung von mehr als 20 Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu den Verhandlungen über den Beitritt von Nordmazedonien und Albanien vom 8. Dezember 2020,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Albanien,

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0041/2021),

A.  in der Erwägung, dass die Erweiterung eines der wirksamsten Instrumente des auswärtigen Handelns der Union ist, da es dazu beiträgt, die geografische Wirkungsmacht der Grundwerte der Union – nämlich Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Friedenskonsolidierung und Achtung der Menschenrechte – auszuweiten;

B.  in der Erwägung, dass Albanien weiterhin nachhaltige Anstrengungen auf seinem Weg in die EU unternimmt und die meisten der von der EU gestellten Bedingungen für die Abhaltung der ersten Regierungskonferenz erfüllt hat;

C.  in der Erwägung, dass die Rechtsstaatlichkeit ein wichtiger Maßstab für die Bewertung der Fortschritte eines Bewerberlandes auf dem Weg zum EU-Beitritt ist;

D.  in der Erwägung, dass Albanien weitere Fortschritte bei der Konsolidierung demokratischer Institutionen und Verfahren, bei der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens seiner Rechtsprechungsorgane, bei der Bekämpfung der Korruption und bei der Wahrung der Medienfreiheit und der Minderheitenrechte erzielen muss;

E.  in der Erwägung, dass für konsequente Anstrengungen, Schlüsselreformen in Albanien durchzuführen, das gemeinsame Engagement aller Interessenträger erforderlich ist;

F.  in der Erwägung, dass die Aussicht, dass Albanien aufgrund seiner Verdienste der EU beitritt, im politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interesse der Union selber liegt; in der Erwägung, dass die Qualität der notwendigen Reformen und das Engagement des Landes für diese Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen sollten;

G.  in der Erwägung, dass die EU-Erweiterung und die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wohlstand in den westlichen Balkanstaaten zur Stärkung der Sicherheit und Stabilität der Region des westlichen Balkans, zu der auch Albanien gehört, beitragen;

H.  in der Erwägung, dass am 25. April 2021 in Albanien Parlamentswahlen stattfinden werden und dass die OSZE/BDIMR-Empfehlungen nicht vollständig umgesetzt worden sind;

I.  in der Erwägung, dass die Kommission am 1. Juli 2020 den Entwurf eines Verhandlungsrahmens für Albanien vorgelegt hat;

J.  in der Erwägung, dass sich in der derzeitigen Pandemie deutlich gezeigt hat, dass die EU und die Länder des westlichen Balkans gemeinsame Herausforderungen weiterhin gemeinsam bewältigen müssen;

K.  in der Erwägung, dass sich Albanien immer noch von den umfangreichen Schäden, die durch das Erdbeben vom 26. November 2019 und die COVID-19-Pandemie verursacht worden sind, erholen, seine Kapazitäten im Bereich Katastrophenschutz sowie Katastrophenbewältigung und -vorsorge erheblich ausbauen und seine Vorbereitungen für den Beitritt zum Katastrophenschutzverfahren der Union vorantreiben muss;

L.  in der Erwägung, dass die EU als Teil der 400 Mio. EUR umfassenden Unterstützungszusage der Union Finanzhilfen in Höhe von 115 Mio. EUR für die Sanierungs- und Wiederaufbaumaßnahmen nach dem Erdbeben mobilisiert hat;

M.  in der Erwägung, dass die Wirtschaft Albaniens von der COVID-19-Pandemie hart getroffen wurde und dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus negativ auf den Staatshaushalt auswirken;

N.  in der Erwägung, dass die EU 3,3 Mrd. EUR zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie in den westlichen Balkanstaaten mobilisiert hat, darunter 38 Mio. EUR als Soforthilfe für den Gesundheitssektor, 467 Mio. EUR zum Aufbau der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme und zur Abfederung der sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie, 750 Mio. EUR als makroökonomische Finanzhilfe, 385 Mio. EUR zur Unterstützung und Reaktivierung des Privatsektors und 1,7 Mrd. EUR als Vorzugsdarlehen der Europäischen Investitionsbank;

O.  in der Erwägung, dass die EU 51 Mio. EUR mobilisiert hat, um Albanien bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, und bis zu 180 Mio. EUR als makroökonomische Finanzhilfe zur Verfügung gestellt hat;

P.  in der Erwägung, dass die EU Albaniens wichtigster Handelspartner und größter Geber ist und dass das Land seit 2007 1,25 Mrd. EUR an EU-Heranführungshilfen erhalten hat;

Q.  in der Erwägung, dass mit dem Wirtschafts- und Investitionsplan für den westlichen Balkan die langfristige Erholung der Region nach der COVID-19-Pandemie unterstützt wird sowie die Wirtschaftsentwicklung und Reformen gefördert werden;

R.  in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger Albaniens seit Dezember 2010 visumfrei in den Schengen-Raum einreisen können;

S.  in der Erwägung, dass albanische Staatsbürger seit 2015 im Rahmen des Programms Erasmus+ am Studenten-, Hochschul- und Jugendaustausch teilnehmen können;

T.  in der Erwägung, dass die EU nach wie vor umfassend zu ihrer Zusage steht, die strategische Entscheidung Albaniens für eine Integration in die EU zu unterstützen, die auf Rechtsstaatlichkeit und gutnachbarschaftlichen Beziehungen beruht;

U.  in der Erwägung, dass Albanien dank seiner Bemühungen, die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen voranzutreiben, ein vertrauenswürdiger außenpolitischer Partner bleibt;

1.  begrüßt die klare strategische Ausrichtung auf und das Engagement Albaniens für die Integration in die EU, was sich in gutnachbarschaftlichen Beziehungen und der anhaltenden Durchführung von Reformen im Zusammenhang mit dem Beitritt manifestiert; begrüßt in diesem Zusammenhang die Erklärung des Europäischen Rates vom 26. März 2020 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien; betont die Bedeutung des Integrationsprozesses als Katalysator für Reformen und begrüßt die Unterstützung, die er in der albanischen Bevölkerung genießt;

2.  ist der Ansicht, dass auf der Konferenz zur Zukunft Europas gegebenenfalls Vertreter Albaniens und anderer Länder des westlichen Balkans, sowohl auf Regierungsebene als auch auf der Ebene der Zivilgesellschaft, einschließlich junger Menschen, einbezogen und aktiv beteiligt werden sollten;

3.  spricht sich für die unverzügliche Einberufung der ersten Regierungskonferenz nach der vollständigen Erfüllung der vom Europäischen Rat festgelegten Bedingungen und der Annahme des Verhandlungsrahmens durch den Rat aus; ruft in Erinnerung, dass Albanien seit 2014 Bewerberland ist und dass die Kommission seit 2018 empfiehlt, Beitrittsgespräche aufzunehmen;

4.  erinnert an den transformativen Charakter der Beitrittsverhandlungen und stellt fest, dass sich die Verwirklichung der Etappenziele in Fortschritten auf dem Weg zur EU‑Mitgliedschaft niederschlagen muss, damit die Glaubwürdigkeit des Beitrittsprozesses erhalten bleibt; weist darauf hin, dass rivalisierende Akteure versuchen, die weitere Integration und die politische Stabilität der Länder des westlichen Balkans zu untergraben;

5.  betrachtet die Ernennung des Chefunterhändlers und des Verhandlungsteams sowie die Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung der in den Schlussfolgerungen des Rates vom März 2020 festgelegten Prioritäten als Zeichen eines klaren politischen Engagements, den EU-Integrationsprozess voranzutreiben;

6.  weist darauf hin, dass Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt im Rahmen der überarbeiteten Erweiterungsmethodik von dauerhaften, tiefgreifenden und unumkehrbaren Reformen in grundlegenden Bereichen abhängen, wobei die Spanne von der Rechtsstaatlichkeit über das Funktionieren der demokratischen Institutionen und der öffentlichen Verwaltung bis hin zur Wirtschaft reicht; erinnert in diesem Zusammenhang an die Bedeutung der Justizreform und der verstärkten Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie von gutnachbarlichen Beziehungen und regionaler Zusammenarbeit;

7.  fordert die albanischen Behörden nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Stärkung des politischen Dialogs und des Funktionierens der demokratischen Institutionen des Landes zu intensivieren und gleichzeitig das Klima für Medienpluralismus und die Zivilgesellschaft zu verbessern;

Das Funktionieren demokratischer Institutionen

8.   fordert die führenden Politiker Albaniens nachdrücklich auf, ein Klima des Vertrauens zu schaffen und in diesem Sinne für mehr Transparenz zu sorgen sowie den Mangel an Dialog zu überwinden, und äußert sich ernsthaft besorgt über das polarisierte politische Klima und das Fehlen einer tragfähigen parteiübergreifenden Zusammenarbeit, wodurch der demokratische Prozess anhaltend beeinträchtigt wird; weist darauf hin, dass ein konstruktiver politischer Dialog wichtig ist, um den Reformprozess voranzubringen und weitere Fortschritte bei der Sicherstellung einer normalen demokratischen Funktionsweise der albanischen Institutionen zu erzielen;

9.  erinnert an die gemeinsame Verantwortung der politischen Kräfte, von gegenseitigen Anschuldigungen, einseitigen Entscheidungen und Boykotten abzusehen und stattdessen auf positiven Beispielen für Bemühungen um einen Konsens aufzubauen, etwa den Bemühungen, die am 5. Juni 2020 zu einer Einigung über die Wahlreform geführt haben;

10.  ruft die öffentlichen Institutionen Albaniens dazu auf, transparent zu handeln und Verfahren der verantwortungsvollen Regierungsführung anzuwenden; unterstreicht die Bedeutung proaktiver Schritte bei der regelmäßigen und rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die breite Öffentlichkeit, insbesondere wenn es sich um Fragen von großem öffentlichen Interesse handelt, wie z. B. den aktuellen Gesundheitsnotstand;

11.  betont, dass die Parlamentswahlen am 25. April 2021 von entscheidender Bedeutung für die Konsolidierung und Erneuerung der demokratischen Verfahren und Strukturen des Landes sowie für die Verwirklichung eines höheren Maßes an politischer Stabilität sein werden; betont, dass freie und faire Wahlen von grundlegender Bedeutung für die Integration in die EU sind;

12.  bringt seine Besorgnis angesichts von Vorwürfen des Stimmenkaufs zum Ausdruck und erinnert daran, dass seine Verfolgung zu den vom Rat am 25. März 2020 festgelegten Bedingungen gehört; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die Vorbereitung für die Parlamentswahlen 2021 auf transparente und inklusive Weise ablaufen; stellt fest, dass alle politischen Kräfte, die staatlichen Organe, die Zivilgesellschaft und die Medien eine gemeinsame Verpflichtung tragen, dafür zu sorgen, dass der Wahlkampf transparent, glaubwürdig und objektiv geführt wird und frei von Desinformation, Einschüchterung und falschen Anschuldigungen ist;

13.  betont, wie wichtig es ist, die im Zusammenhang mit der Wahlreform im Juli 2020 kodifizierten Maßnahmen umzusetzen, die mit den Empfehlungen der OSZE / des BDIMR und des Europarats im Einklang stehen; betont, wie wichtig es ist, die gemeinsame Stellungnahme der Venedig-Kommission und der OSZE / des BDIMR vom Dezember 2020 vollständig und zeitnah umzusetzen; begrüßt das positive Ergebnis der Einigung vom 5. Juni 2020, mit der einige der OSZE/BDIMR-Empfehlungen umgesetzt werden; stellt fest, dass es nicht gelungen ist, darauf aufzubauen, und dass trotz wiederholter internationaler Appelle, die Stellungnahme der Venedig-Kommission abzuwarten, weitere Schritte unternommen wurden, ohne dass ein breiter parteiübergreifender Konsens bestand, was zur Verabschiedung der umstrittenen Änderungen des Wahlgesetzes im Oktober 2020 durch das albanische Parlament führte;

14.  betont, dass das albanische Parlament stärker in den Prozess der EU-Integration eingebunden werden muss und dass dessen Fähigkeiten in den Bereichen Gesetzgebung, Überwachung und Haushaltskontrolle weiter ausgebaut werden müssen, wenn die rechtliche Anpassung an den EU‑Besitzstand sichergestellt werden soll;

15.  ruft Albanien nachdrücklich dazu auf, die Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungsstellen und -ebenen zu verbessern, im Rahmen der Reform der Territorialverwaltung die Dezentralisierung zu beschleunigen, die Konsultation der Öffentlichkeit auf lokaler Ebene zu intensivieren und die Reform der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben;

Rechtsstaatlichkeit

16.  weist darauf hin, dass es von größter Bedeutung ist, durch eine Justizreform und eine stetige und konsequente Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene für Rechtsstaatlichkeit zu sorgen; würdigt die Fortschritte bei der Umsetzung der umfassenden Justizreform, die durch das beispiellose Überprüfungsverfahren und die Einrichtung der einschlägigen Institutionen und Fachgremien untermauert wurden, und fordert die Beschleunigung dieser Verfahren, um einen spürbaren Wandel hin zu einer rechenschaftspflichtigen, unabhängigen und funktionierenden Justiz zu erreichen, was eine Voraussetzung für die erste Regierungskonferenz ist;

17.  hebt hervor, dass ein in stärker strategisch ausgerichteter Ansatz für die Reform des Justizwesens entwickelt werden muss, um etwas gegen den immer größeren Rückstand bei anhängigen Rechtssachen zu unternehmen; fordert, dass hohe Transparenzstandards im Justizsektor sichergestellt und Instrumente wie die zuvor funktionsfähigen Online-Datenbanken reaktiviert werden; begrüßt die Ernennung der neuen Mitglieder des Verfassungsgerichts, wodurch dessen Funktionsfähigkeit wiederhergestellt wurde, und fordert die albanischen Institutionen nachdrücklich auf, das Ernennungsverfahren zügig abzuschließen und die Fähigkeit des Verfassungsgerichts, uneingeschränkt und effizient zu arbeiten, wiederherzustellen; betont, dass die kontinuierliche Funktionsfähigkeit und eine angemessene Personalausstattung des Berufungsgerichts sichergestellt werden müssen;

18.  begrüßt, dass der Oberste Gerichtshof seine Funktionsfähigkeit wiedererlangt und die Zulässigkeit von mehr als 1 000 Fällen geprüft hat, und fordert ihn auf, bei der Ernennung zusätzlicher Richter weitere Fortschritte zu erzielen sowie seinen untragbaren Rückstand bei anhängigen Rechtssachen drastisch abzubauen;

19.  äußert sich zufrieden darüber, dass das Nationale Ermittlungsbüro eingerichtet wurde, dass seine Direktorin ihren Aufgaben nachkommt und dass derzeit Ermittler eingestellt werden;

20.  betont, dass Albanien die Korruption auf allen Ebenen der Gesellschaft, der Regierung und der Verwaltung bekämpfen muss; äußert sich besorgt im Hinblick auf die derzeitige Praxis, dass die staatliche Polizei private Spenden und Sponsoring erhalten darf; weist mit Besorgnis darauf hin, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierung und in die demokratischen Institutionen insgesamt nach wie vor durch Korruptionsvorwürfe untergraben wird;

21.  betont, dass das wirksame Funktionieren, die Zusammenarbeit und die finanzielle und operative Unabhängigkeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Korruptionsbekämpfungsstellen durch die Bereitstellung angemessener finanzieller, technischer und personeller Ressourcen sichergestellt werden muss; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass greifbare Ergebnisse in Gestalt von unabhängigen und unparteilichen Untersuchungen erzielt werden, die zur erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten auf hoher Ebene, einschließlich Korruption, führen;

22.  begrüßt die Einrichtung von Korruptionsbekämpfungsstellen und nimmt die bei den Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung erzielten Fortschritte zur Kenntnis; stellt fest, dass von der neu eingerichteten speziellen Struktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (SPAK – Struktura e Posaçme Anti-Korrupsion) laufend eingehende Ermittlungen durchgeführt und dass von den für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zuständigen Gerichten Anklagen erhoben werden; unterstreicht, dass ihre Unabhängigkeit und Effizienz bei der Bekämpfung der Straflosigkeit und der Korruption auf hoher Ebene aufrechterhalten werden müssen;

23.  fordert, in allen Ministerien konkrete Integritätspläne zügig anzunehmen und umzusetzen, wie es in der sektorübergreifenden Strategie zur Bekämpfung der Korruption und im Aktionsplan zur Umsetzung dieser Strategie vorgesehen wurde; weist darauf hin, dass die Transparenz und die Überwachung der Finanzierung politischer Parteien im Rahmen des geänderten Gesetzes über die Finanzierung politischer Parteien verbessert werden muss; weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Empfehlungen der Obersten Rechnungskontrollbehörde Albaniens wirksam umzusetzen;

24.  nimmt die Zunahme der Zahl proaktiver Ermittlungen, strafrechtlicher Verfolgungen und rechtskräftiger Verurteilungen zur Kenntnis, die sich gegen illegal erworbenes Vermögen und Geldwäsche richten und dazu führen, dass illegal erworbene Vermögenswerte systematisch eingefroren und beschlagnahmt werden, und fordert eine verstärkte strafrechtliche Verfolgung und rechtskräftige Verurteilung in diesen Fällen im Einklang mit den Grundsätzen der richterlichen Unabhängigkeit, eines ordnungsgemäßen Verfahrens und fairer Prozesse; hebt hervor, dass insbesondere in der Bau- und Immobilienbranche erhebliche Geldwäscheprobleme bestehen;

25.  begrüßt die Schritte, die unternommen wurden, um die Rechtsvorschriften und die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verbessern, und fordert, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, die darauf abzielen, den Aktionsplan der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ zügig umzusetzen, insbesondere wenn es darum geht, das Ausmaß der Schattenwirtschaft zu verringern;

26.  hebt hervor, dass Albanien seine Anstrengungen zur Bekämpfung des Menschenhandels, des illegalen Waffenhandels und des Handels mit gefälschten Waren sowie zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und terroristischen Bedrohungen fortsetzen und strukturell verbessern muss;

27.  fordert Albanien auf, seine umfassenden und rigorosen Bemühungen zur Zerschlagung lokaler und internationaler krimineller Netzwerke und zur Unterbindung der Drogenproduktion und des Drogenhandels weiter zu intensivieren, indem es auf den erheblichen Anstrengungen der letzten Jahre aufbaut; begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit des Landes mit Europol und den Strafverfolgungsbehörden der EU‑Mitgliedstaaten, die zu einer Reihe erfolgreicher groß angelegter Strafverfolgungsoperationen geführt hat, u. a. durch eine beispielhafte Zusammenarbeit zwischen den albanischen und italienischen Behörden unter der Aufsicht des gemeinsamen Ermittlungsteams; empfiehlt den albanischen Behörden, die Entsendung eines albanischen Verbindungsstaatsanwalts zur Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) zügig abzuschließen; empfiehlt Albanien, eine neue Strategie und einen Aktionsplan zur Drogenbekämpfung zu verabschieden, um unter anderem die Gesetzeslücke in Bezug auf Drogenausgangsstoffe zu schließen;

Grundrechte

28.  bekundet seine Unterstützung für inklusive politische Maßnahmen und fordert, dass bei der Verabschiedung von Maßnahmen für den wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und der Grundrechte aller Menschen Fortschritte erzielt werden, wobei man sich insbesondere auf Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten und LGBTQI+-Personen konzentrieren sollte;

29.  begrüßt, dass Albanien einen eigenen Beobachter bei der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) benannt hat, und fordert die Behörden auf, umfassenden Nutzen aus dem Fachwissen der FRA zu ziehen, um die albanischen Rechtsvorschriften und Verfahren mit dem Besitzstand und den Normen der EU in Einklang zu bringen;

30.  begrüßt die Aktualisierung der Antidiskriminierungsvorschriften des Landes und fordert die Behörden auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, damit ein solider Bestand an gegen Diskriminierung gerichteter Rechtsprechung geschaffen wird; fordert die Behörden nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Hetze und Hassverbrechen, einschließlich Antisemitismus, wirksam vorgebeugt wird und dass diese Phänomene strafrechtlich verfolgt werden;

31.  stellt fest, dass der albanische Nationale Aktionsplan für LGBTI-Angelegenheiten 2016–2020 ausgelaufen ist, und fordert die Regierung auf, einen neuen Aktionsplan im Rahmen einer transparenten und inklusiven Konsultation mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln und sicherzustellen, dass angemessene Ressourcen für seine Umsetzung bereitgestellt werden; fordert die albanischen Behörden auf, die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTQI+-Personen zu fördern, die immer noch regelmäßig Diskriminierung und Hetze ausgesetzt sind; begrüßt die Entscheidung, die inakzeptable „Konvertierungstherapie“ abzuschaffen und damit das Recht auf Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck zu stärken;

32.  fordert die Behörden nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass den einschlägigen Stellen, wie den Büros des Bürgerbeauftragten, des Antidiskriminierungsbeauftragten und des Beauftragten für das Recht auf Information und Datenschutz, ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, und dafür zu sorgen, dass ihre jeweiligen Empfehlungen systematisch umgesetzt werden; betont, dass ausschließlich Personen, die hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit und Professionalität über jeden Zweifel erhaben sind, mit den genannten Ämtern betraut werden sollten;

33.  fordert die Schaffung eines wirksamen Mechanismus zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Belästigung, häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurde, sowie den Schutz und die Unterstützung ihrer Opfer in Verbindung mit einer wirksamen und effizienten Strafverfolgung der Täter;

34.  erinnert Albanien an seine Forderungen, für einen diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu sorgen und weitere Verbesserungen bei der Bildung, den Beschäftigungsquoten und den Lebens- und Gesundheitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen, Roma, Ägyptern und anderen ethnischen Minderheiten zu verwirklichen; begrüßt die Erklärung 2019 von Posen zur Integration der Roma im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses; fordert die Behörden nachdrücklich auf, die Maßnahmen zur Integration der Roma im Einklang mit dem strategischen Rahmen der EU für die Roma voranzutreiben;

35.  fordert Albanien nachdrücklich auf, die fünf noch ausstehenden Durchführungsgesetze zügig zu verabschieden, um die vollständige Umsetzung des Rahmengesetzes von 2017 über den Schutz nationaler Minderheiten und die damit verbundenen Rechte auf Selbstidentifikation, die Verwendung von Minderheitensprachen, wo dies auf lokaler Verwaltungsebene erforderlich ist, und das Recht auf Unterricht auch in Minderheitensprachen zu gewährleisten; fordert Albanien auf, das kulturelle Erbe, die Sprachen und Traditionen seiner nationalen Minderheiten zu schützen und zu fördern und in den staatlichen und lokalen Medien Raum für Minderheitensprachen zu schaffen;

36.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Gesetzes über die Volkszählung, die im Herbst 2021 durchgeführt werden soll, und fordert Albanien auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um dieses Gesetz wirksam umzusetzen, unter anderem durch die Ausarbeitung des Fragebogens und des Handbuchs, das alle anerkannten Minderheitengruppen erfassen sollte;

37.  fordert Albanien auf, dafür Sorge zu tragen, dass Minderheiten Chancengleichheit erhalten sowie im politischen Leben, in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz angemessen vertreten sind;

38.  fordert Albanien zu weiteren Fortschritten bei den Maßnahmen zur Konsolidierung der Rechte auf Landregistrierung, -rückgabe und -entschädigung, zur Umsetzung des Gesetzes über die Übergangsverfahren für das Eigentum, vor allem durch das Vorantreiben des Prozesses der Registrierung von Immobilien auf transparente Weise, und zur Vollendung der umfassenden Landreform auf, auch in Minderheitengebieten;

39.  begrüßt die Bemühungen Albaniens, Toleranz und interreligiöse Harmonie zu fördern und gegen Vorurteile und Diskriminierung, einschließlich Antisemitismus, vorzugehen, wie dies durch die parlamentarische Billigung der Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (International Holocaust Remembrance Alliance) bekräftigt wurde, womit Albanien das erste Land mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit ist, das diese Formulierung akzeptiert hat; fordert weitere Anstrengungen, um die Achtung der Meinungsfreiheit und der Glaubens- und Religionsfreiheit sicherzustellen;

40.  fordert die Behörden auf, die Versammlungsfreiheit als Grundrecht zu gewährleisten und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, auch in Zeiten des Ausnahmezustands oder bei Naturkatastrophen; verweist nachdrücklich auf die Empfehlungen, die die Bürgerbeauftragte in dieser Hinsicht abgegeben hat;

41.  weist darauf hin, wie wichtig es ist, auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Vorwürfen polizeilichen Fehlverhaltens nachzugehen und übermäßige Gewaltanwendung zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen; erinnert an die Notwendigkeit, die Misshandlung von Verdächtigen und Gefangenen zu beseitigen;

42.  erinnert an die Verpflichtung der Behörden, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Albaniens ein ordnungsgemäßes Verfahren für Asylbewerber zu gewährleisten und den Bedürfnissen von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten in angemessener Weise Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Vorsorge für einen möglichen Anstieg der Migrationsströme zu erhöhen sowie die Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern; fordert mehr Kapazitäten für die Bearbeitung von Asylanträgen und die Untersuchung gemeldeter Fälle von Verstößen gegen Rückführungsverfahren, einschließlich der Verletzung von Menschenrechten;

43.  betont, dass der Schutz der Grenzen und die Verhütung grenzüberschreitender Kriminalität Priorität haben und unter voller Achtung der in den geltenden internationalen und regionalen Gesetzen und Grundsätzen verankerten Grundrechte erfolgen müssen; begrüßt die Aufnahme der ersten vollwertigen gemeinsamen Operation mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) außerhalb der Europäischen Union;

44.  betont, dass der Beitrag Albaniens zum Schutz der Außengrenze der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung ist, und fordert die EU auf, ihre Unterstützung für den Grenzschutz in der Region zu verstärken und auf die Bedürfnisse der albanischen Behörden, die mit Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten zu tun haben, einzugehen;

45.  begrüßt die laufenden Bemühungen der albanischen Behörden und fordert sie nachdrücklich auf, bei der Verhütung, Untersuchung, strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung des Menschenhandels und der Ausbeutung seiner Opfer, zu denen auch Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen gehören, einen konsequenten Ansatz zu verfolgen, die Zahl der Wiedereingliederungsangebote zu erhöhen und den Zeugenschutz sicherzustellen;

46.  begrüßt die laufenden Maßnahmen und fordert weitere Fortschritte, um die irreguläre Migration und die Zahl der in den EU-Mitgliedstaaten gestellten unbegründeten Asylanträge albanischer Staatsangehöriger, einschließlich der Zahl unbegleiteter Minderjähriger, die in den EU-Mitgliedstaaten ankommen, erheblich zu verringern; stellt fest, dass Albanien weiterhin die Vorgaben für die Visaliberalisierung erfüllt;

Zivilgesellschaft und Medien

47.  betont, dass das Klima für die Tätigkeit der Zivilgesellschaft in Albanien verbessert werden muss, und fordert die Behörden eindringlich auf, zielführende, zeitnahe und repräsentative Konsultationen während des gesamten Entscheidungsfindungsprozesses und auf allen Regierungsebenen sicherzustellen und den rechtlichen und haushaltspolitischen Rahmen zu verbessern, um so die finanzielle Tragfähigkeit des nichtstaatlichen Bereichs zu stärken;

48.  betont, wie wichtig es ist, dass Organisationen der Zivilgesellschaft an regelmäßigen Konsultationen über das Funktionieren der Gesellschaft teilnehmen, was die Beteiligung der Bürger an den Geschicken des Landes ermöglicht;

49.  betont, dass die Bedingungen verbessert werden müssen und ein Umfeld geschaffen werden muss, das die Rechenschaftspflicht und die Kontrolle der öffentlichen Institutionen fördert, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Journalisten, indem sichergestellt wird, dass sie Zugang zur Justiz haben und Rechtssicherheit genießen; ist sehr besorgt über die alarmierenden Vorwürfe des weit verbreiteten Einsatzes von Desinformation gegen investigative Journalisten, Aktivisten der Zivilgesellschaft und andere, die versuchen, mächtige Akteure zur Rechenschaft zu ziehen;

50.  stellt besorgt fest, dass in Bezug auf die Meinungsfreiheit nur unzureichende Fortschritte erzielt werden und dass es Hindernisse für die ordnungsgemäße Arbeit der unabhängigen Medien gibt;

51.  weist darauf hin, dass für einen hochwertigen Journalismus gesorgt und die Medienkompetenz erhöht werden muss, wenn das Funktionieren der Demokratie in Albanien sichergestellt werden soll und Desinformation, Hassreden und Falschmeldungen bekämpft werden sollen; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Kommission auf, die Koordinierung zu verbessern und durch eine strategischere Vorgehensweise bei der Herausstellung der Relevanz der EU für die Bürgerinnen und Bürger in den westlichen Balkanstaaten Desinformation und hybride Bedrohungen zu bekämpfen, die darauf abzielen, das Vertrauen in die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft zu untergraben, und fordert sie nachdrücklich auf, die Einrichtung eines auf den Balkan ausgerichteten Exzellenzzentrums zur Bekämpfung von Desinformation zu fördern;

52.  fordert Initiativen zur Förderung eines Medienumfelds, das frei von äußerer Einflussnahme ist und – auch im Bereich des Investigativjournalismus – zu einem professionellen Verhalten der Medien beiträgt;

53.  hebt hervor, wie wichtig es ist, die Selbstregulierung, ethische Standards, die Unabhängigkeit, die Unparteilichkeit, die finanzielle Tragfähigkeit und die Qualität der Berichterstattung der öffentlichen und privaten Medien zu verbessern sowie für mehr Transparenz in den Bereichen Medieneigentum, Medienfinanzierung und staatliche Werbeaufträge zu sorgen; fordert Maßnahmen, mit denen für Transparenz im Bereich des Eigentums an Medien von Rundfunk- und Fernsehgesellschaften gesorgt wird; weist darauf hin, dass die arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen für Medienschaffende verbessert werden müssen, um hochwertigen Journalismus sicherzustellen;

54.  verurteilt die Gewalt, die Einschüchterung, die Verleumdungskampagnen sowie den indirekten politischen und finanziellen Druck, denen Journalisten ausgesetzt sind, da dadurch die Medienfreiheit ernsthaft beeinträchtigt und für Selbstzensur gesorgt wird und die Bemühungen um die Aufdeckung von Kriminalität und Korruption gravierend unterwandert werden; fordert die Behörden dazu auf, eine Untersuchung zu der Welle von Gewalt und den gesetzwidrigen Verhaftungen einzuleiten, denen sich Journalisten in letzter Zeit ausgesetzt sehen, sowie unverzüglich zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen, dass die Polizei gegen Reporter, auch wenn sie sich im Polizeigewahrsam befinden, Gewalt anwendet;

55.  begrüßt die Zusage der Behörden, die vorgeschlagenen Änderungsentwürfe zum Mediengesetz zurückzuziehen und die Empfehlungen der Venedig-Kommission vom 19. Juni 2020 in allen künftigen Vorschlägen vollständig umzusetzen; bekräftigt seine Besorgnis über die ursprünglich vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des sogenannten „Anti-Defamierungs-Pakets“ und stellt fest, dass jede Überarbeitung der Medien- und Kommunikationsgesetze in transparenter und inklusiver Weise erfolgen sollte, damit sichergestellt wird, dass die Stimmen und Meinungen der Zivilgesellschaft gehört werden, wobei das Ziel ist, die Medienfreiheit und das Arbeitsumfeld unabhängiger Journalisten zu verbessern;

Sozioökonomische Reformen

56.  legt der albanischen Regierung nahe, Maßnahmen zur Eindämmung der gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Priorität einzuräumen, unter besonderer Berücksichtigung marginalisierter und schutzbedürftiger Gruppen wie Roma, Ägypter, die LGBTQI+-Gemeinschaft, Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende, und gleichzeitig weitere Schritte zu unternehmen, um die Diversifizierung, Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung zu verbessern, die Repräsentativität des sozialen Dialogs zu erhöhen und die weit verbreitete Schattenwirtschaft zu bekämpfen;

57.  erinnert daran, dass nachhaltiges Wachstum von der Beseitigung der endemischen Korruption, einer verbesserten Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz, fairem Wettbewerb und der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren abhängt;

58.  empfiehlt den albanischen Behörden, die soziale Absicherung und den Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten insbesondere für schutzbedürftige Gruppen zu verbessern, um das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verringern;

59.  fordert den Ausbau konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung des Bevölkerungsrückgangs und der Abwanderung von Fachkräften durch aktive arbeitsmarktpolitische Strategien, mit denen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage beseitigt und die Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere unter Jugendlichen und den am stärksten marginalisierten Gruppen, verringert wird; betont, wie wichtig es ist, nachhaltige und langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, indem eine zugängliche, hochwertige und integrative Bildung gefördert und Probleme im Zusammenhang mit dem Wohnungswesen in Angriff genommen werden; fordert die albanische Regierung auf, die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit des Internetzugangs, auch für schulische Zwecke, zu verbessern;

60.  begrüßt die positiven Tendenzen bei der Beteiligung von Frauen an der Politik und fordert zusätzliche Maßnahmen, um gegen unausgewogene Geschlechterverhältnisse, das geschlechtsspezifische Lohngefälle und die Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen;

61.  fordert die Behörden nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Beseitigung von Kinderarbeit in der gesamten Schattenwirtschaft zu intensivieren und Kindesmissbrauch konsequenter strafrechtlich zu verfolgen;

62.  betont, dass die Sichtbarkeit von Hilfen und Finanzierungen, die die Union Albanien gewährt, sowie die Kommunikation über diese Hilfen und Finanzierungen verbessert werden müssen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Nordmazedonien und Albanien im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe für ihre Leistungen belohnt wurden, und insbesondere an die erhebliche Unterstützung, die die EU den Ländern des westlichen Balkans zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gewährt hat;

63.  begrüßt die Bemühungen der Kommission, durch einen gezielten Wirtschafts- und Investitionsplan strategischer in den Westbalkanraum zu investieren; betont, dass sämtliche Investitionen mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und dem Dekarbonisierungsziel der EU im Einklang stehen müssen; stellt fest, dass der Wirtschafts- und Investitionsplan wichtig für die Unterstützung nachhaltiger Vernetzung, des Humankapitals, der Wettbewerbsfähigkeit und des inklusiven Wachstums sowie für die Intensivierung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist; fordert eine angemessene Kofinanzierung und weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Transparenz und die Sichtbarkeit von EU‑Finanzierungen; betont, dass im Hinblick auf Albanien die Finanzmittel auf den laufenden demokratischen Übergang und den Kampf gegen den Bevölkerungsrückgang und die Abwanderung von Fachkräften konzentriert werden müssen;

Umwelt, Energie und Verkehr

64.  weist darauf hin, dass nach wie vor substanzielle Anstrengungen erforderlich sind, um die Ziele in den Bereichen Energieeffizienz, Versorgungssicherheit, Emissionsminderung und Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen sowie ihre Diversifizierung durch den Übergang zu nachhaltiger Energiegewinnung, Heizung und Beförderung zu verwirklichen;

65.  empfiehlt Albanien, die Energieerzeugung zu diversifizieren, für wirtschaftlich und ökologisch kluge Investitionen in den Betrieb von Wasserkraftwerken zu sorgen und kosteneffiziente Investitionen in Wind- und Solarquellen auszubauen; fordert die Regierung nachdrücklich auf, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu minimieren, indem sie die Entwicklung von Wasserkraftwerken in geschützten Gebieten, insbesondere in Gebieten in der Nähe der Flüsse Valbona und Vjosa, stoppt, und entsprechend ihren Ankündigungen so bald wie möglich den Nationalpark Vjosa einzurichten, der die gesamte Länge des Flusses umfassen soll; unterstreicht die Notwendigkeit, die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die strategischen Umweltprüfungen und die Transparenz der Verfahren in allen ökologisch sensiblen Bereichen zu verbessern und die strafrechtliche Verfolgung von Umweltstraftaten zu verstärken; betont, dass die albanische Strategie für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz verbessert werden muss; weist darauf hin, dass Albanien die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung noch nicht vollständig umgesetzt hat;

66.  fordert die Behörden nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft uneingeschränkt eingehalten wird, indem sie u. a. die albanische Strombörse betriebsbereit machen, die Marktöffnung fortsetzen, die funktionale Entflechtung der Verteilernetzbetreiber sicherstellen und für die Strommarktkopplung sorgen; hebt den Beitrag der neu eingerichteten Transadriatischen Pipeline und des umgerüsteten Wärmekraftwerks Vlora, das in Kürze ans Netz gehen wird, zur regionalen Energiesicherheit hervor; ruft in Erinnerung, dass die Reform des Strommarkts zum Abschluss gebracht und der Bau der Elektrizitäts-Verbindungsleitung Bitola – Elbasan nach Nordmazedonien in Angriff genommen werden muss;

67.  fordert weitere Fortschritte bei der Stärkung der strategischen Verkehrsnetze im Einklang mit dem Regulierungsrahmen für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V), um die Arbeiten an den albanischen Abschnitten der „Blauen Autobahn“ voranzutreiben, die Reformen des Eisenbahnsektors abzuschließen und weitere Fortschritte bei der Eisenbahnverbindung Tirana-Podgorica-Durrës zu erzielen;

68.  äußert tiefe Besorgnis über bestimmte Wirtschaftsprojekte in Albanien, die zu Umweltschäden in geschützten Gebieten geführt haben; betont, dass die Planung und der Bau von ökologisch sensiblen Tourismus- und Energieinfrastrukturprojekten im Rahmen einer breiten landesweiten Konsultation mit der Zivilgesellschaft und den lokalen Gemeinschaften durchgeführt werden muss, bevor eine Entscheidung getroffen wird, und dass die internationalen und EU-Normen über Folgenabschätzungen und Umweltschutz eingehalten werden müssen;

69.  fordert die albanischen Behörden nachdrücklich auf, eine nationale Energiestrategie zu entwickeln, durch die eine vollständige Anpassung an das Übereinkommen von Paris, die einschlägigen klimapolitischen Maßnahmen der EU, die Dekarbonisierungsziele und die Instrumente zur Bepreisung von CO2 im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und den in der Erklärung von Sofia 2020 eingegangenen politischen Verpflichtungen gewährleistet und deren Umsetzung sichergestellt wird; legt den albanischen Behörden nahe, den Entwurf des Klimagesetzes sowie das Gesetz und den Beschluss über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen unverzüglich zu verabschieden; fordert, den Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans zügig fertigzustellen und dem Sekretariat der Energiegemeinschaft zur Prüfung vorzulegen;

70.  fordert weitere Anstrengungen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums; hält es für wichtig ist, ein tragfähiges System für Konsultationen zwischen politischen Entscheidungsträgern und den verschiedenen Interessengruppen im ländlichen Raum zu schaffen; hebt hervor, dass eine moderne, umwelt- und klimafreundliche Landwirtschaft mit kleinen und mittleren Betriebsgrößen geschaffen werden muss, um sowohl den Lebensunterhalt der Landwirte als auch den Schutz der natürlichen Ressourcen und der biologischen Vielfalt Albaniens sicherzustellen;

71.  weist darauf hin, dass Albanien der Umsetzung der neuen nationalen Abfallbewirtschaftungsstrategie für den Zeitraum 2020–2035 und der Einrichtung eines integrierten regionalen Abfallbewirtschaftungssystems Vorrang einräumen und das Recycling fördern, Deponien für gefährliche Abfälle schließen, sich den EU-Standards, insbesondere im Hinblick auf die Verbrennung, anpassen sowie die Abholzung und die Verschmutzung der Meere durch Plastik verhindern muss; weist auf die Verschmutzung des Adriatischen Meeres und die häufige Verklappung von Müll hin, der von Meeresströmungen mitgeführt wird; betont, dass die Kapazitäten für die Überwachung der Wasserqualität und die Abwasseraufbereitung ausgebaut und die Kapazitäten der für die Umwelt und geschützte Gebiete zuständigen Stellen gestärkt werden müssen;

Regionale Zusammenarbeit und Außenpolitik

72.  begrüßt die laufenden Anstrengungen Albaniens bei der Förderung der gutnachbarschaftlichen Beziehungen und der regionalen Integration; betont, wie wichtig es ist, weitere Schritte zur Förderung der Aussöhnung mit den Nachbarn und der regionalen Zusammenarbeit zu unternehmen, die durch die Achtung der Grundwerte der EU und eine gemeinsame Zukunft in der EU untermauert werden sollten;

73.  fordert die Schaffung neuer Möglichkeiten für einen hochrangigen politischen Dialog mit den Ländern des westlichen Balkans durch regelmäßige Gipfeltreffen der EU und des Westbalkans sowie einen intensiveren Kontakt auf Ministerebene, um den politischen Charakter des Erweiterungsprozesses zu stärken und für eine bessere Steuerung und eine Zusammenarbeit auf hoher Ebene zu sorgen, wie das auch im Rahmen der überarbeiteten Erweiterungsmethodik angestrebt wird;

74.  würdigt die konstruktiven Schritte mit Blick auf die Lösung noch ausstehender bilateraler Fragen, wozu auch eine gemeinsame Zusicherung Griechenlands und Albaniens gehört, die Entscheidung über den Grenzverlauf in strittigen Meeresgebieten dem Internationalen Gerichtshof zu überantworten;

75.  begrüßt die umfassenden Schritte, die unternommen worden sind, um die regionale Integration zu vertiefen, die Konnektivität sowie den freien Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr zu erleichtern und einen Beitrag zum gemeinsamen regionalen Markt zu leisten;

76.  begrüßt die konstruktive Rolle Albaniens bei multilateralen Initiativen, auch im Rahmen seiner Vorsitze beim Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen und in der OSZE;

77.  begrüßt die Teilnahme Albaniens an der „Mini-Schengen-Initiative“ als ein Mittel zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen und zur Schaffung neuer Möglichkeiten für Menschen und Unternehmen in Albanien;

78.  fordert alle führenden Politiker auf, dringend Schritte zu unternehmen, um die Regionale Kommission zur Wahrheitsfindung in Bezug auf Kriegsverbrechen und andere Verletzungen der Menschenrechte, die zwischen dem 1. Januar 1991 und dem 31. Dezember 2001 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangen wurden (RECOM), einzurichten und dabei auf der bedeutenden Arbeit der Koalition für RECOM aufzubauen; fordert die führenden Politiker auf dem westlichen Balkan nachdrücklich auf, die regionale Aussöhnung zu fördern und davon Abstand zu nehmen, diese Themen für innenpolitische Auseinandersetzungen zu instrumentalisieren;

79.  begrüßt, dass sich Albanien den Beschlüssen und Erklärungen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik seit 2012 rückhaltlos angeschlossen hat, und würdigt seine aktive Beteiligung an EU-Krisenbewältigungsmissionen und -operationen sowie seinen aktiven Beitrag zu NATO-Missionen von strategischer Bedeutung für die EU; fordert Albanien nachdrücklich dazu auf, sich dem Standpunkt der EU hinsichtlich der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs anzuschließen;

80.  betont, dass die EU und die Vereinigten Staaten ihre Partnerschaft und Koordination auf dem westlichen Balkan verstärken müssen, um wichtige Reformen voranzutreiben und die Regierungsführung und Aussöhnung zu verbessern; fordert den EAD und die Kommission auf, Albanien bei der Bekämpfung böswilliger ausländischer Einmischung aus Ländern wie Russland, China und dem Iran stärker zu unterstützen; ist der Ansicht, dass Tirana in Anbetracht der oben erwähnten Anpassung und des EU-Beitrittsprozesses Albaniens eine immer engere Zusammenarbeit mit den EU- und NATO-Mitgliedstaaten in Sicherheits- und Verteidigungsfragen entwickeln sollte;

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81.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Republik Albanien zu übermitteln.

(1) ABl. L 107 vom 28.4.2009, S. 166.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0320.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0050.
(4) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0168.

Letzte Aktualisierung: 23. September 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen