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Verfahren : 2020/2141(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0044/2021

Eingereichte Texte :

A9-0044/2021

Aussprachen :

PV 27/04/2021 - 8
CRE 27/04/2021 - 8

Abstimmungen :

PV 28/04/2021 - 2
PV 28/04/2021 - 13
CRE 28/04/2021 - 13
PV 29/04/2021 - 19

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0165

Angenommene Texte
PDF 373kWORD 127k
Donnerstag, 29. April 2021 - Brüssel
Entlastung 2019: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäisches Parlament
P9_TA(2021)0165A9-0044/2021
Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan I – Parlament (2020/2141(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019(1),

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (COM(2020)0288 – C9-0221/2020)(2),

–  unter Hinweis auf den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan I – Parlament(3),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Internen Prüfers für das Haushaltsjahr 2019,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zusammen mit den Antworten der Organe(4),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung(5) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(6), insbesondere auf die Artikel 260, 261 und 262,

–  gestützt auf den Beschluss des Präsidiums vom 10. Dezember 2018 über die Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments, insbesondere auf Artikel 34,

–  gestützt auf Artikel 100, Artikel 104 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0044/2021),

A.  in der Erwägung, dass der Präsident den Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2019 am 24. Juni 2020 angenommen hat;

B.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär als oberster bevollmächtigter Anweisungsbefugter am 17. Juni 2020 bestätigt hat, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass die dem Parlament zugewiesenen Haushaltsmittel entsprechend ihrer Zweckbestimmung und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden, und dass die eingerichteten Kontrollverfahren die notwendige Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bieten;

C.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof bei seiner Prüfung feststellte, er habe bei seiner spezifischen Bewertung der im Jahr 2019 getätigten Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben in den untersuchten und gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 vorgeschriebenen jährlichen Tätigkeitsberichten der Organe und Einrichtungen keine schwerwiegenden Mängel festgestellt;

D.  in der Erwägung, dass nach Artikel 262 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 die Organe der Union alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen müssen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen;

1.  erteilt seinem Präsidenten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2019;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 67 vom 7.3.2019, S. 1.
(2) ABl. C 384 vom 13.11.2020, S. 1.
(3) ABl. C 239 vom 20.7.2020, S. 1.
(4) ABl. C 377 vom 9.11.2020, S. 13.
(5) ABl. C 384 vom 13.11.2020, S. 180.
(6) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.


2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan I – Parlament, sind (2020/2141(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan I – Parlament,

–  gestützt auf Artikel 100, Artikel 104 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0044/2021),

A.  in der Erwägung, dass der Rechnungsführer des Europäischen Parlaments (im Folgenden „das Parlament“) in seiner Bescheinigung des Rechnungsabschlusses bestätigt hat, dass der Abschluss die Vermögens- und Finanzlage, die Ergebnisse der Vorgänge und die Cashflows des Parlaments in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt;

B.  in der Erwägung, dass der Verwaltung des Parlaments entsprechend dem üblichen Verfahren 192 Fragen übersandt wurden, auf die schriftliche Antworten eingingen, die vom Haushaltskontrollausschuss des Parlaments in Anwesenheit des für den Haushalt zuständigen Vizepräsidenten, des Generalsekretärs, des Direktors der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (im Folgenden „die Behörde“) und des Internen Prüfers in öffentlicher Sitzung erörtert wurden;

C.  in der Erwägung, dass die Qualität, Effizienz und Effektivität der Verwaltung der öffentlichen Mittel immer verbessert werden können und dass Kontrollen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die politische Führung und die Parlamentsverwaltung ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern der Union nachkommen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement des Parlaments

1.  stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel des Parlaments für 2019 auf insgesamt 1 996 978 262 EUR beliefen, was 18,5 % der Mittel von Rubrik V des mehrjährigen Finanzrahmens(1) entspricht, die für die Verwaltungsausgaben aller Unionsorgane für 2019 veranschlagt wurden, und eine Zunahme um 2,4 % gegenüber dem Haushaltsplan 2018 bedeutet (1 950 687 373 EUR);

2.  stellt fest, dass sich die im Jahresabschluss ausgewiesenen Gesamteinnahmen zum 31. Dezember 2019 auf 207 521 070 EUR (2018: 193 998 910 EUR), einschließlich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 36 566 236 EUR (2018: 30 783 590 EUR), beliefen;

3.  betont, dass 67,8 % der Gesamtmittel für Verpflichtungen auf vier Kapitel entfielen, Kapitel 1 0 (Mitglieder des Organs), Kapitel 1 2 (Beamte und Bedienstete auf Zeit), Kapitel 2 0 (Gebäude und Nebenkosten) und Kapitel 4 2 (Ausgaben für parlamentarische Assistenz), woran sich erkennen lässt, dass ein Großteil der Ausgaben des Parlaments nur in geringem Maße Änderungen unterliegt;

4.  nimmt die Beträge zur Kenntnis, auf deren Grundlage der Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2019 erstellt wurde:

(a)  Verfügbare Mittel (in EUR)

Mittel für 2019:

1 996 978 262

nicht automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2018:

---

automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2018:

299 095 028

Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, für 2019:

36 566 236

Mittelübertragungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, aus dem Haushaltsjahr 2018:

49 010 988

Insgesamt:

2 381 650 514

(b)  Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2019 (in EUR)

Mittelbindungen:

2 332 411 812

getätigte Zahlungen:

2 035 068 314

automatische Mittelübertragungen, einschließlich Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen:

306 712 540

nicht automatische Mittelübertragungen:

---

in Abgang gestellte Mittel:

38 744 124

(c)  Einnahmen (in EUR)

im Jahr 2019:

207 521 070

(d)  Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2019 (in EUR)

1 685 376 397

5.  stellt fest, dass 98,8 % der in den Haushaltsplan des Parlaments eingesetzten Mittel (1 973 232 524 EUR) gebunden und 1,2 % der Mittel in Abgang gestellt wurden; begrüßt, dass wie in den Vorjahren eine sehr hohe Haushaltsvollzugsquote erreicht wurde; stellt fest, dass sich die Zahlungen auf insgesamt 1 698 971 864 EUR beliefen, was einer Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen von 86,1 % entspricht;

6.  betont, dass ein Großteil der für 2019 in Abgang gestellten Mittel in Höhe von 23 745 738 EUR auf Dienstbezüge und sonstige Ansprüche sowie auf Ausgaben im Zusammenhang mit Gebäuden entfällt;

7.  stellt fest, dass für das Haushaltsjahr 2019 achtzehn Mittelübertragungen gemäß den Artikeln 31 und 49 der Haushaltsordnung im Umfang von 76 028 316 EUR genehmigt wurden, was 3,8 % der endgültigen Mittel entspricht; stellt fest, dass 45,3 % der Mittelübertragungen mit der Gebäudepolitik des Parlaments und überwiegend insbesondere mit den Beiträgen zur Finanzierung der jährlichen Zahlungen für das Konrad-Adenauer-Bauprojekt im Zusammenhang standen; stellt fest, dass sich die Übertragungen im Zusammenhang mit der mehrmaligen Verschiebung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf 25 % beliefen;

Stellungnahmen des Rechnungshofs zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 2019 und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

8.  erinnert daran, dass der Rechnungshof eine einzige spezifische Bewertung der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben für alle Unionsorgane durchführt; weist darauf hin, dass die Verwaltungsausgaben und damit verbundenen Ausgaben die Ausgaben für Personal (Gehälter, Zulagen und Versorgungsbezüge), die 60 % der entsprechenden Gesamtausgaben ausmachen, sowie Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie umfassen;

9.  stellt fest, dass aus den Prüfungsnachweisen insgesamt hervorgeht, dass die Verwaltungsausgaben nicht in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet sind; stellt ferner fest, dass die Fehlerquote in der Rubrik V des mehrjährigen Finanzrahmens („Verwaltung“) auf der Grundlage der drei quantifizierten Fehler auf einen Wert unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle geschätzt wird;

10.  nimmt Kenntnis von den Feststellungen im Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (im Folgenden „der Bericht des Rechnungshofs“), die konkret das Parlament betreffen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der Rechnungshof Fehler bei einer Zahlung an eine europäische politische Partei feststellte, die die Nichteinhaltung von Regeln zur Erstattungsfähigkeit von Ausgaben betrafen, insbesondere wurden keine schriftlichen Vertragsunterlagen und keine Belege für tatsächlich angefallene Kosten vorgelegt; bedauert, dass der Rechnungshof bereits 2014, 2015 und 2016 in seinen Jahresberichten auf ähnliche Mängel bei Vorgängen im Zusammenhang mit Fraktionen und mit einer europäischen politischen Partei hingewiesen hatte; fordert mehr Transparenz beim Informationsaustausch, sodass sich diese Mängel in Zukunft nicht wiederholen; stellt indes fest, dass zwar nach wie vor Verbesserungsbedarf besteht, sich in den letzten Jahren jedoch vieles zum Guten gekehrt hat;

11.  nimmt die Antworten des Parlaments im kontradiktorischen Verfahren mit dem Rechnungshof zur Kenntnis, in der es die durch die Feststellungen des Rechnungshofs herausgestellten Einzelfälle erneut prüft und sie angeht; weist darauf hin, dass die Verwaltung des Parlaments zwar die anweisungsbefugte Dienststelle für die Zahlung von Finanzhilfen an die europäischen politischen Parteien ist, dass sie jedoch nicht für deren tatsächliche Ausgaben verantwortlich ist, und dass die europäischen politischen Parteien selbst für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ihrer Vorgänge verantwortlich sind; stellt fest, dass das Parlament den europäischen politischen Parteien umfassende Informationen und Orientierungshilfen zu Themen bot, die sich als problematisch erwiesen hatten; fordert den Rechnungshof auf, die Ausgaben der europäischen politischen Parteien regelmäßig zu prüfen;

Jahresbericht des Internen Prüfers

12.  stellt fest, dass der Interne Prüfer am 16. November 2020 in der Sitzung des federführenden Ausschusses seinen Jahresbericht vorlegte und die Zuverlässigkeitsprüfungen erläuterte, die er 2019 in den folgenden Bereichen durchgeführt und über die er Bericht erstattet hatte:

   Prüfung der Auftragsvergabe und der Vertragsausführung im Bereich Verpflegungsdienstleistungen (Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO)),
   Prüfung in Bezug auf Besuchergruppen (Generaldirektion Kommunikation (GD COMM)),
   Prüfung der Zulage für parlamentarische Assistenz für örtliche Assistenten (Generaldirektion Finanzen (GD FINS)),
   erster Bericht über die Prüfung der Informationssysteme: Identitäts- und Zugangsverwaltung,
   Prüfung der Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (GD FINS),
   erste Prüfung des Datenschutzrahmens des Parlaments,
   Weiterbehandlung der noch ausstehenden Maßnahmen aus den Berichten über die interne Prüfung – Phase I/2019 und II/2019;

13.  begrüßt und unterstützt die folgenden Maßnahmen, auf die sich der Interne Prüfer auf der Grundlage der Zuverlässigkeitsprüfungen mit den zuständigen Generaldirektionen geeinigt hat bzw. noch einigt:

   was die Prüfung der Auftragsvergabe und der Vertragsausführung im Bereich Verpflegungsdienstleistungen (GD INLO) anbelangt, Erreichen der Ziele der internen Kontrolle, insbesondere indem längere Fristen für die Auftragsvergabe vorgesehen werden, die der Komplexität der Spezifikationen angemessen sind; Sicherung klarerer, sachdienlicherer und präziserer Ausschreibungsbedingungen, Sicherstellung einer transparenten Bewertung der Angebote auf der Grundlage der veröffentlichten Kriterien, die ordnungsgemäß dokumentiert wird; Validierung von Ad-hoc-Konzessionsverträgen durch den Juristischen Dienst; die entscheidende Bedeutung einer ordnungsgemäßen Verwaltung von Änderungen an Konzessionsverträgen; verbesserte Verwaltung der Überwachung und Berichterstattung (das Parlament weist darauf hin, dass die genannten Maßnahmen grundlegend dafür sind, dass bei Vergabeverfahren mehr Angebote eingehen und somit über einen bestimmten Zeitraum Wettbewerb und Dienstleistungen verbessert werden; hält es für geboten, Umweltverträglichkeitskriterien und soziale Faktoren zu berücksichtigen);
   was die Prüfung in Bezug auf Besuchergruppen anbelangt, bessere Gewähr für die Rechtmäßigkeit der Zahlungen und die effiziente Umsetzung der Regelung für Beihilfen, einschließlich besserer Definitionen der förderfähigen Kosten und des Förderzeitraums; Verbesserung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen von Erstattungen; Sicherstellung der uneingeschränkten Einhaltung der geltenden Vorschriften für die Übernahme förderfähiger Kosten von Besuchergruppen; Maßnahmen zur Sicherung der uneingeschränkten Durchführung des Besuchergruppenprogramms;
   was den ersten Bericht über die Prüfung der Informationssysteme: Identitäts- und Zugangsverwaltung anbelangt, Beschränkung der Gewährung von bevorrechtigten „Superuser“-Berechtigungen für den Zugriff auf die UNIX-/LINUX-Infrastruktur auf ein absolutes Minimum; auf zentraler Ebene Stärkung der Kontrolle des Zugangs zu den in die Stichprobe einbezogenen, für den Betrieb sehr wichtigen Anwendungen; Einführung von Sicherheitsverfahren für bevorrechtigte Konten, um Vorschriften für die Kontrolle des Zugangs festzulegen;
   was die Prüfung der Zulage für parlamentarische Assistenz (GD FINS) anbelangt, Schwerpunkt auf der Einhaltung der Vorschriften und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei Verfahren für die Erstattung der Kosten der örtlichen parlamentarischen Assistenz, insbesondere auf dem Handlungsspielraum im Bereich der beruflichen und vertraglichen Verpflichtungen der Zahlstellen und der jährlichen Abrechnung ihrer Konten;
   was die erste Phase der Prüfung der Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (GD FINS) anbelangt, Schwerpunkt auf dem Verfahren für die Eintragung der europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen und der Überwachung der Erfüllung der Voraussetzungen durch diese, der zweckmäßigen Zusammenarbeit zwischen der Behörde und dem Anweisungsbefugten des Parlaments sowie auf den praktischen Aspekten der Anwendung der wichtigsten Rechtsvorschriften;
   was die erste Prüfung des Datenschutzrahmens des Parlaments anbelangt, die im Rahmen des Arbeitsprogramms der Dienststelle Interne Prüfung für 2020 angenommen wird, Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1725(2) durch den Datenschutzrahmen des Parlaments sowie einer auf Dauer angelegten Lenkungsstruktur, die Gewähr dafür bietet, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verwaltung personenbezogener Daten eingehalten werden, ergänzt um Maßnahmen zum Schutz dieser Daten; Schwerpunkt auf der zuverlässigen und einheitlichen Berichterstattung über die Verwaltung der personenbezogenen Daten durch das Organ;

14.  stellt fest, dass infolge des Folgeprüfungsverfahrens für 2019 36 von 93 noch ausstehenden Maßnahmen abgeschlossen wurden; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass neben diesen validierten Maßnahmen noch insgesamt 124 Maßnahmen aus Prüfungsberichten ausstanden – einschließlich jener, deren Durchführung noch nicht fällig ist –, von denen 62 in die Kategorie „erhebliches Risiko“ fielen; erwartet, dass die einzelnen Generaldirektionen darauf hinwirken, dass die überfälligen Maßnahmen abgeschlossen und die vereinbarten Maßnahmen vor Ablauf der festgelegten Fristen umgesetzt werden; fordert den Generalsekretär auf, der Entlastungsbehörde im Laufe seiner Anhörungen vor dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments im Oktober und November 2021 über den Abschluss der noch ausstehenden Maßnahmen Bericht zu erstatten;

Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung 2018

15.  nimmt Kenntnis von den schriftlichen Antworten in Bezug auf die Entlastungsentschließung 2018, die dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments am 21. September 2020 übermittelt wurden, sowie von den Ausführungen des Generalsekretärs zu den verschiedenen Fragen und Forderungen, die in der Entschließung zur Entlastung des Parlaments für 2018 sowie in der daran anschließenden Aussprache mit den Mitgliedern aufgeworfen wurden;

16.  bedauert, dass einige der in der Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 abgegebenen Empfehlungen nicht hinreichend weiterverfolgt wurden und dass in dem Dokument zu den Folgemaßnahmen der Entlastung keine entsprechende Begründung enthalten ist; fordert den Generalsekretär auf, alle Punkte in den jährlichen Entlastungsentschließungen, in denen Maßnahmen gefordert werden, an das Präsidium zu übermitteln, einen Aktionsplan zu erstellen, um die Empfehlungen umzusetzen und ihnen nachzukommen, und die diesbezüglichen Ergebnisse in die jährlichen Tätigkeitsberichte aufzunehmen; betont, dass der Generalsekretär und der für den Haushalt zuständige Vizepräsident regelmäßige Aussprachen mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über Fragen zu dessen Haushaltsplan und seiner Ausführung führen sollte; ist der Ansicht, dass diese das ganze Jahr über und nicht nur während des Entlastungsverfahrens stattfinden sollten; fordert das Präsidium erneut auf, für mehr Transparenz bei seinem Beschlussfassungsverfahren zu sorgen, insbesondere was die zeitnahe Veröffentlichung einschlägiger Unterlagen und Informationen auf seiner Website anbelangt;

17.   nimmt die Schritte zur Kenntnis, die unternommen wurden, um den Wechsel zum neuen Anbieter von Dienstleistungen für die Kinderkrippe des Parlaments zu erleichtern; fordert die zuständigen Stellen auf, die Leistung des neuen Teams fortlaufend zu überwachen, um sicherzustellen, dass das Leistungsniveau nicht absinkt, und unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass das Betreuungsverhältnis angemessen ist;

18.  bedauert, dass mit Blick auf den freiwilligen Pensionsfonds keine weiteren Schritte unternommen wurden, da einige Mitglieder des Pensionsfonds den Beschluss des Präsidiums vom 10. Dezember 2018 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „der Gerichtshof“) angefochten hatten; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments unverzüglich über das Urteil des Gerichtshofs zu unterrichten;

19.  begrüßt, dass weit weniger Barzahlungen geleistet wurden und dass die Mitglieder von der in den überarbeiteten Regeln gebotenen Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die finanzielle Verantwortung für bezuschusste Besuche an Spezialisten – d. h. an Zahlstellen oder Reisebüros statt an akkreditierte parlamentarische Assistenten (im Folgenden „APA“) – zu delegieren; bringt jedoch seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Generalsekretär noch keine Bewertung der neuen Regelung veröffentlicht hat, und fordert, dass mit den Vorarbeiten für diese Bewertung begonnen wird; hält es für geboten, dabei den Internen Prüfer zu den bestehenden Verfahren zu konsultieren;

20.  bedauert, dass auf der Führungsebene in der Verwaltung des Parlaments kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht; nimmt die diesbezüglichen Fortschritte und die neuen Zielvorgaben jedoch erfreut zur Kenntnis; stellt fest, dass die Angelegenheit kontinuierlich weiterverfolgt werden muss;

21.   weist auf den Entlastungsbeschluss von 2018 hin, in dem das Präsidium aufgefordert wird, die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in der Verwaltung des Parlaments tätig sind, zu erhöhen;

22.  fordert den Generalsekretär erneut auf, darauf zu beharren, dass die geografische Ausgewogenheit auf allen Personalebenen, einschließlich der Führungsebene, tatsächlich anteilmäßig die Bevölkerung der Mitgliedstaaten wiedergibt; nimmt Kenntnis von den Schwierigkeiten des Parlaments bei der Einstellung von Bediensteten aus bestimmten Mitgliedstaaten; betont, wie wichtig es ist, das Parlament als Arbeitgeber unionsweit attraktiver zu machen;

23.   begrüßt den Vermerk des Generalsekretärs zu den Maßnahmen der Verwaltung des Europäischen Parlaments zugunsten von Menschen mit Behinderungen, hebt hervor, dass die zehn in dem Vermerk gegebenen Zusagen in dem Bereich der digitalen und physischen Barrierefreiheit in der laufenden Wahlperiode noch nicht in die Tat umgesetzt wurden, und fordert, dass die Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte auf dem Laufenden gehalten wird;

24.  weist darauf hin, dass Berichterstatter, Schattenberichterstatter und Ausschussvorsitze mit Artikel 11 der Geschäftsordnung dazu verpflichtet wurden, Informationen über Treffen mit Interessenvertretern zu veröffentlichen, die im Rahmen der Erstellung ihres jeweiligen Berichts stattfinden; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass seit Beginn der neuen Wahlperiode auf der Website des Parlaments zwecks größerer Transparenz die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, dass die Mitglieder geplante Treffen mit Interessenvertretern veröffentlichen können; stellt fest, dass von den 705 amtierenden Mitgliedern 324 zum 1. Dezember 2020 mindestens ein Treffen mit einem Interessenvertreter auf der Website des Parlaments veröffentlicht haben; regt jedoch an, die Barrierefreiheit und die Nutzerfreundlichkeit des Instruments weiter zu verbessern, auch indem Berichterstatter, Schattenberichterstatter und Ausschussvorsitze auf die Verpflichtung hingewiesen werden, entsprechende Informationen zu veröffentlichen, sodass das Instrument seinen Zweck insofern erfüllt, als das Parlament offener und transparenter wird und den Bürgern in stärkerem Maße Rechenschaft ablegt;

25.  weist erneut darauf hin, dass der Präsident des Parlaments die Dienststellen des Parlaments angewiesen hat, eine Reihe von Änderungen an dem Instrument vorzunehmen, um seine Nutzerfreundlichkeit zu verbessern, insbesondere indem sie es mit dem Transparenzregister und der legislativen Beobachtungsstelle verknüpfen; fordert das Parlament auf, diese Änderungen unverzüglich vorzunehmen;

Allgemeiner Kontext

26.  stellt fest, dass der für den Haushalt zuständige Vizepräsident, der Generalsekretär und die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments am 16. November 2020 in Anwesenheit des Internen Prüfers und des Direktors der Behörde eine Aussprache über die Entlastung des Parlaments für 2019 geführt haben;

27.  weist darauf hin, dass das Jahr 2019 im Parlament von der Wahl im Mai dieses Jahres in zwei Hälften unterteilt wurde, deren erste der Annahme von Rechtsvorschriften und deren zweite dem Beginn einer neuen Wahlperiode gewidmet war;

28.  stellt fest, dass der Anteil neuer Mitglieder in der neunten Wahlperiode mit 61 % deutlich über dem Wert der vergangenen Wahlperioden und über dem angenommenen Wert von 50 % lag, auf dessen Grundlage der Haushaltsplan des Parlaments für 2019 erstellt worden war;

29.  weist darauf hin, dass der Haushaltsplan des Parlaments für 2019 entscheidend davon beeinflusst wurde, dass sich der Zeitpunkt für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union im Laufe des Jahres 2019 drei Mal verschoben hatte; weist darauf hin, dass die Entschädigungen und Vergütungen für britische Mitglieder und die Gehälter und Zulagen ihrer Assistenten für einen längeren Zeitraum gezahlt wurden als ursprünglich geplant, sodass deutlich mehr Mittelübertragungen mit deutlich höheren Gesamtkosten im Haushaltsplan des Parlaments erforderlich wurden; begrüßt, dass die Generaldirektion Personal (GD PERS) die Arbeitsverträge von Assistenten der britischen Mitglieder flexibel handhabt;

30.  stellt mit Genugtuung fest, dass sich das Front Office für die APA als einzige Anlaufstelle für die Verwaltung des gesamten Verfahrens der Einstellung von APA etabliert und die GD PERS durch ihre eigens für die Wahl 2019 eingerichtete Arbeitsgruppe wesentlich dazu beigetragen hat, die Einführung und die Einarbeitung von neuen Mitgliedern und APA nach der Wahl zu erleichtern und den Übergang zur neuen Wahlperiode erfolgreich zu meistern, wodurch bis zur ersten Tagung der neunten Wahlperiode Verträge mit 1 292 APA (d. h. für 93 % der Mitglieder) und bis Ende des Jahres 2 017 Verträge abgeschlossen wurden;

31.  bedauert, dass die Mitglieder aufgrund der höheren Arbeitsbelastung der GD PERS Schwierigkeiten dabei haben, ihre Assistenten zu Beginn der Wahlperiode zügig einzustellen; fordert, dass die Teams der Verwaltung des Parlaments, die für die Einstellung von APA zuständig sind, vor dem Beginn jeder neuen Wahlperiode für den Zeitraum verstärkt werden, der erforderlich ist, um es den Mitgliedern zu ermöglichen, ihre Assistenten einzustellen, und um den Assistenten im Vorfeld sowie bis zum Ende der hohen Arbeitsbelastung umfassende Schulungen anzubieten;

32.  bekräftigt, dass die Bestimmungen des Statuts über die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Wiedereinrichtungsbeihilfe gleichermaßen für alle Kategorien von Bediensteten gelten müssen; fordert die GD PERS auf, insbesondere die Fälle von ehemaligen akkreditierten parlamentarischen Assistenten zu prüfen, in denen die vorgesehene Frist zum Ende der Wahlperiode im Juli 2019 nicht ordnungsgemäß angewandt wurde;

33.  begrüßt, dass nach dem Beschluss des Präsidiums vom 2. Juli 2019 über die Stärkung des Rahmens für die Einstellung von Praktikanten der Mitglieder neue Aufgaben der Personalverwaltung für diese Praktikanten übernommen wurden;

34.  begrüßt, dass die neuen Arbeitsumgebungen für die Mitglieder in Brüssel und Straßburg 2019 erfolgreich fertiggestellt wurden; begrüßt, dass die Renovierung aller Büros der Mitglieder in Brüssel (1 eigenes Büro je Mitglied + 2 Büros für dessen Mitarbeiter) und in Straßburg (1 eigenes Büro je Mitglied + 1 Büro für dessen Mitarbeiter) in Rekordzeit und früher als geplant abgeschlossen wurde und dabei unter den veranschlagten Kosten für die Arbeiten blieb und dass die Kosten der neuen Büroausstattung, einschließlich integrierter IT-Lösungen, niedriger waren als ursprünglich angenommen; nimmt zur Kenntnis, dass der überarbeitete Büroverteilungsplan für Mitglieder und Fraktionen auf der effizientesten Nutzung der verfügbaren Büroräume beruht; bedauert, dass die Büros einiger Fraktionsmitglieder als Folge dessen wahllos über unterschiedliche Gebäude und Stockwerke verteilt sind, was die Einheit der Fraktionen aufbricht; bedauert ebenfalls, dass einige Mitglieder aufgrund der Verteilung der Büros auf die Fraktionen in externe Gebäude umgezogen sind, die nicht länger an die wichtigsten Tätigkeiten des Parlaments gekoppelt sind, sodass nun die Mitarbeiter von den Mitgliedern strukturell getrennt sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtungen im Trèves-1-Gebäude von minderer Qualität sind und vorrangig nach Lösungen gesucht werden sollte, um es an die Hauptgebäude anzuschließen;

35.  nimmt zur Kenntnis, dass Telearbeit, Videokonferenzen und Fernabstimmungen nun Teil der Arbeitsregelungen des Parlaments für Mitglieder sind; fordert das Präsidium auf, zu prüfen, wie diese Möglichkeiten allen Mitgliedern, die dies wünschen, weiterhin geboten werden können und was dies kosten würde, und in Erwägung zu ziehen, diese Möglichkeiten auch künftig zu nutzen, sodass die Mitglieder in sogenannten hybriden Wochen sowohl an Sitzungen in ihren Wahlkreisen als auch an Sitzungen mit ihren Kollegen in Brüssel teilnehmen könnten; weist jedoch darauf hin, die physische Anwesenheit in den Räumlichkeiten des Parlaments nicht vollständig durch Telearbeit ersetzt werden kann;

36.  bedauert, dass keine Vorkehrungen dafür getroffen wurden, dass Mitglieder, die aus berechtigtem Grund – z. B. aufgrund von Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Langzeiterkrankungen und Pflegefreistellung – vorübergehend abwesend sind, ihre Kernaufgaben weiterhin wahrnehmen und insbesondere an Aussprachen und Abstimmungen teilnehmen können; ist der Ansicht, dass dies im Widerspruch zu den Grundwerten der Union steht, da es bedeutet, dass die Wahl einer Kandidatin eine vorübergehende Nichtvertretung zur Folge haben kann; fordert das Präsidium auf, zu prüfen, wie die Fernteilnahme auch künftig ermöglicht werden kann und wie – weibliche und männliche – Mitglieder in Elternzeit bzw. in den vorgenannten Fällen vertreten werden können; fordert, dass Artikel 6 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments geändert wird, um im Hinblick auf die Elternzeit Abhilfe zu schaffen; fordert das Präsidium auf, die Geschäftsordnung geändert wird;

37.  nimmt zur Kenntnis, dass die Laissez-Passer der Europäische Union gemäß den in der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013(3) festgelegten Bedingungen an Mitglieder, Beamte und sonstige Bedienstete der Union ausgestellt werden sollten; weist darauf hin, dass nach Artikel 5 Absatz 3 der Geschäftsordnung jedes Mitglied das Recht hat, einen Ausweis der Union zu beantragen, „mit dem [es] sich in den Mitgliedstaaten und anderen Staaten, die ihn als gültiges Reisedokument anerkennen, frei bewegen kann“, da ja der Ausweis von den Behörden der Mitgliedstaaten als gültiges Reisedokument anerkannt werden muss; bedauert, dass der Ausweis Berichten von Mitgliedern zufolge in einigen Mitgliedstaaten nicht als vollwertiges Reisedokument anerkannt wird; fordert das Parlament auf, dem nachzugehen und sich mit den zuständigen Behörden dahin gehend abzustimmen, dass Mitglieder auf dem Weg zu oder auf dem Rückweg von Sitzungen des Parlaments nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden;

38.  stellt fest, dass die Vereinbarung zwischen dem Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen in den Bereichen Finanzen und Verwaltung Vorteile gebracht hat, die zu einer wirtschaftlichen Haushaltsführung der betreffenden Organe und Einrichtungen beitragen; weist jedoch erneut darauf hin, dass diese Vereinbarung nach Ansicht des Ausschusses unausgewogen ist und vom Parlament nicht vollständig eingehalten wurde; hält es für geboten, im Zuge einer Verlängerung oder Überarbeitung der bestehenden Vereinbarung alle noch offenen Fragen zu klären; ersucht die betreffenden Organe und Einrichtungen, dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments gemeinsam über diese Vereinbarung und ihre laufende Überarbeitung Bericht zu erstatten;

Kommunikation und Wahlen

39.  bringt seine Unterstützung dafür zum Ausdruck, wie das Parlament der Wahl zum Europäischen Parlament zu mehr Sichtbarkeit verhalf, indem es ein weit verzweigtes Netzwerk aufbaute, aktivierte und einband, dem Medien, Partner und Freiwillige angehörten, die als Meinungsmultiplikatoren in ihren eigenen Netzwerken tätig waren; nimmt jedoch mit Sorge zur Kenntnis, dass die Wahlbeteiligung bei der Wahl 2019 in einigen Ländern nicht hinreichend gestiegen ist; ist der Ansicht, dass eine langfristige Kampagne geführt werden sollte, bei der das Augenmerk insbesondere auf diese Länder gerichtet und mit der darauf hingewirkt wird, dass die Wahl zum Europäischen Parlament und die Rolle des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren wahrgenommen werden;

40.  begrüßt, dass über 50 % der wahlberechtigten Unionsbürger an den Wahlen teilgenommen haben, und stellt mit Genugtuung fest, dass die Wahlbeteiligung zum ersten Mal seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 gestiegen ist; bedauert jedoch, dass die Ernennung des Präsidenten der Kommission anders als nach der Wahl 2014 nicht nach dem Verfahren des Spitzenkandidaten erfolgt ist; stellt fest, dass mit diesem Verfahren die Transparenz und die Rechenschaftspflicht der Kommission gegenüber dem Parlament gestärkt werden; nimmt zur Kenntnis, dass die Präsidentin der Kommission in den politischen Leitlinien den Verbesserungsbedarf in diesem Bereich anerkennt; betont, dass die Art und Weise, wie die Präsidenten der Organe ernannt und gewählt werden, gemäß den Leitlinien überprüft werden muss;

41.  betont, dass der Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Verfahren für die Wahl zum Europäischen Parlament verbessert werden muss;

42.  nimmt zur Kenntnis, dass es notwendig war, die Wahl zum Europäischen Parlament auch im Vereinigten Königreich abzuhalten, und dass das Parlament seine Kommunikationskampagne auf das Vereinigte Königreich ausweitete;

43.  weist darauf hin, dass die GD COMM im Jahr 2019 813 Mitarbeiter hatte und 5,3 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

44.  ist der Ansicht, dass es nun wichtiger denn je ist, den Unionsbürgern vor Augen zu führen, dass das Parlament seinem Wesen nach politisch ist, und ihnen bewusst zu machen, was seine Mitglieder leisten; unterstützt alle Bemühungen des Parlaments und seiner GD COMM, Medien, Interessenvertreter und die breite Öffentlichkeit für das Parlament, seine Befugnisse, seine Beschlüsse und seine Tätigkeiten zu sensibilisieren; fordert die GD COMM auf, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Website des Parlaments barrierefreier, intuitiver, schlüssiger und nutzerfreundlicher wird, da sie wesentlich dazu beiträgt, das Organ den Bürgern näherzubringen;

45.  stellt fest, dass das Präsidium der GD COMM die Aufgabe übertragen hat, die Bürger in der gesamten Union stärker für die bevorstehende Wahl zu sensibilisieren und so die demokratische Teilhabe zu stärken; begrüßt, dass die Wahl- und Informationskampagne des Parlaments im Jahr 2019 dazu beigetragen hat, dass die Wahlbeteiligung so hoch war wie seit 20 Jahren nicht mehr; bringt seine Unterstützung für die innovative institutionelle Kommunikationsstrategie des Parlaments für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 zum Ausdruck, mit der die Bürger für die Wahl sensibilisiert und zur Teilnahme an der Wahl bewogen werden sollten; stellt fest, dass die Strategie darauf beruhte, die Beziehungen zu den Medien zu stärken und ein solides Netzwerk von Partnern aufzubauen; hält es für ungemein wichtig, dass das Parlament nicht nur im Wahljahr, sondern während der gesamten Wahlperiode über unterschiedliche Kommunikationskanäle den Dialog mit den Unionsbürgern sucht; hält es für geboten, Synergieeffekte mit bestehenden Kanälen zu erzeugen und die Zusammenarbeit mit den Verbindungsbüros des Parlaments zu verstärken, um Doppelarbeit zu vermeiden und Steuergelder wirksam einzusetzen;

46.  ist zutiefst besorgt über die Website „EP Today“ und ihre irreführende Verwendung des Namens des Parlaments und der Symbolsprache der Union; nimmt mit großer Sorge Kenntnis davon, dass EUvsDesinfo festgestellt hat, dass 99 % der Artikel auf der Website „EP Today“ in Wirklichkeit von anderen Websites wie „Voice of America“ oder „Russia Today“ übernommen wurden; ist tief beunruhigt darüber, dass EU DisinfoLab bei nachfolgenden Ermittlungen eine massive, 15 Jahre laufende Kampagne aufgedeckt hat, bei der über mehr als 750 lokale Pseudomedien und mehr als zehn nichtstaatliche Pseudoorganisationen gezielt und erfolgreich Einfluss auf die Geschehnisse in der Union genommen wurde; ist beunruhigt darüber, dass mit dieser Kampagne erfolgreich Mitglieder angesprochen und angeworben wurden, bevor sie aufgedeckt und Gegenstand von Untersuchungen wurde; fordert die GD COMM des Parlaments auf, sich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Kommission abzustimmen, um in dieser Angelegenheit tätig zu werden;

47.  nimmt zur Kenntnis, dass vor und während der Wahl alle maßgeblichen Interessenträger des Parlaments über Desinformation und Drohungen gegen das Parlament auf dem Laufenden gehalten wurden, die von Einrichtungen oder Akteuren ausgesprochen wurden, die die Einheit und die europäische Demokratie untergraben wollten; fordert das Parlament nachdrücklich auf, mit regelmäßigen Informationen und Warnungen entschlossen gegen Desinformationen vorzugehen und angemessene Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitglieder, Mitarbeiter und Besucher zu organisieren; fordert das Parlament auf, die externe Kommunikation über seine Tätigkeiten weiter zu stärken;

48.  weist im Zusammenhang mit der dezentralisierten Wahlkampagne auf die Rolle der Verbindungsbüros des Parlaments hin, die die Beziehungen zu den Bürgern und den Medien durch eine Verstärkung der Presseteams förderten und mit Interessenträgern und Multiplikatoren zusammenarbeiteten, um neue Zielgruppen, insbesondere die junge Generation, zu erreichen; fordert, dass die Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten ihre aktive Rolle über die gesamte Wahlperiode hinweg beibehalten;

49.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Untersuchung bezüglich der Tätigkeiten des Parlaments im Zusammenhang mit der Wahl 2019 durchführt, bei der es konkret darum geht, dass das Parlament ein in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen, das auf politische Kampagnen spezialisiert ist, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt hatte; nimmt zur Kenntnis, dass der EDSB im Zuge der Untersuchung wegen der Beauftragung von NationBuilder durch das Parlament erstmals eine Verwarnung gegen ein Organ der Union aussprach, da das Parlament bezüglich der Auswahl und Genehmigung der von NationBuilder genutzten Unterauftragsverarbeiter gegen Artikel 29 der Verordnung (EU) 2018/1725 verstoßen hatte; stellt ferner fest, dass der EDSB in der Folge eine zweite Verwarnung aussprach, nachdem das Parlament es versäumt hatte, vor Ablauf der vom EDSB gesetzten Frist gesetzeskonforme Datenschutzgrundsätze auf der Website thistimeimvoting.eu zu veröffentlichen; stellt mit Genugtuung fest, dass das Parlament in beiden Fällen den Empfehlungen des EDSB gefolgt ist; betont – wie dies der EDSB getan hat –, dass von Online-Manipulationen Gefahren ausgehen und strenge Datenschutzvorschriften gerade im digitalen Zeitalter für die Demokratie unerlässlich sind;

50.  nimmt Kenntnis von den einzelnen Ausgabenposten, die sich für 2019 wie folgt aufschlüsseln lassen:

Ausgabenposten

Ausgaben 2019

Personalkosten

24 293 036 EUR

Kosten für Gebäude

11 051 311 EUR

Kosten für Sicherheit

1 586 598 EUR

Kosten für Kommunikation

11 906 438 EUR

Insgesamt

49 137 382 EUR

51.  stellt fest, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 11. Februar 2019 bestätigt hat, dass das Büro des Parlaments in London beibehalten wird; stellt ferner fest, dass das Präsidium am 5. Oktober 2020 bestätigt hat, dass die Außenstelle in Edinburgh Ende 2020 geschlossen wird; nimmt zur Kenntnis, dass das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments im Vereinigten Königreich und die Delegation der Europäischen Union im Vereinigten Königreich für das Parlament weiterhin von entscheidender Bedeutung dafür sein werden, den Teilnehmern an Delegationsreisen in das Vereinigte Königreich Dienste zu leisten und den Austausch mit den Bürgern, der Zivilgesellschaft, der Regierung, dem Parlament und den Medien in dem Land fortzuführen; stellt in dieser Hinsicht fest, dass das Verbindungsbüro im Vereinigten Königreich mit der Delegation der Europäischen Union gemäß der jeweiligen Zuständigkeiten oder dem Parlament und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zusammenarbeitet; weist darauf hin, dass das Statut und die Eigenständigkeit der Bediensteten des Parlaments im Vereinigten Königreich gemäß dem etablierten Modell des Büros in Washington gewährleistet werden sollten, das erfolgreich arbeitet; bedauert daher, dass sich die Regierung des Vereinigten Königreichs weigert, den diplomatischen Status des Botschafters der Europäischen Union im Vereinigten Königreich vorbehaltlos anzuerkennen; fordert das Präsidium und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, gemeinsam mit den britischen Behörden eine praktische Lösung dafür zu finden, dass den für das Verbindungsbüro in London tätigen Mitarbeitern des Parlaments der Diplomatenstatus gewährt wird;

52.  weist wie bereits im Vorjahr mit Besorgnis auf den Beschluss des Präsidiums vom 11. Februar 2019 über die parlamentarische Unterstützung der Mission der Europäischen Union beim ASEAN in Jakarta, der Delegation der Europäischen Union bei der Afrikanischen Union in Addis Abeba und der Delegation der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen in New York hin; hält es für geboten, neue Beschlüsse ausnahmslos auf der Grundlage einer genauen Kosten-Nutzen-Analyse zu fassen, und weist erneut darauf hin, dass dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments angesichts des besonderen Charakters dieser parlamentarischen Unterstützung detaillierte sachdienliche Informationen bereitgestellt werden sollten; bedauert, dass es nach wie vor an messbaren Indikatoren für die Bewertung der jährlichen Leistung im Rahmen des strategischen Planungs-, Überwachungs- und Berichterstattungszyklus des Parlaments fehlt; fordert den Generalsekretär auf, diese Bewertung unverzüglich vorzunehmen und zu gegebener Zeit sowohl dem Haushaltsausschuss als auch dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vorzulegen;

53.  hält es für geboten, die Diskussionskultur im Parlament wiederzubeleben; begrüßt den Beschluss, demzufolge die Mitglieder Reden dem Plenum zugewandt am Rednerpult halten müssen; ist der Ansicht, dass die Diskussionskultur auch dadurch verbessert werden kann, dass ausreichend Zeit für den Austausch von Argumenten und Gegenargumenten vorgesehen wird, z. B. indem das Verfahren der blauen Karte ausgeweitet wird;

Bezuschusste Besuchergruppen

54.  begrüßt, dass das Parlament erhebliche Anstrengungen unternimmt, um seine Besucherdienste auszubauen und zu verbessern; nimmt die beeindruckende Zahl von über 1,5 Millionen Besuchern wohlwollend zur Kenntnis, die 2019 in allen Räumlichkeiten des Parlaments empfangen wurden, und begrüßt, dass die Zahl der jungen Besucher gegenüber 2018 um 26 % gestiegen ist;

55.  begrüßt, dass nach Inkrafttreten der neuen Regelung des Präsidiums für den Empfang von Besuchergruppen im Januar 2017 im Laufe des Jahres 2019 eine Prüfung in Bezug auf Besuchergruppen vorgenommen wurde und dass der GD COMM im Dezember 2019 Aktionspläne für die Verbesserung des Verwaltungs- und Kontrollrahmens und des Regelungsrahmens für die Erstattung der Kosten von Besuchergruppen vorgeschlagen wurden; hebt jedoch hervor, dass darüber nicht vergessen werden darf, wozu das Parlament eigentlich Besuchergruppen empfängt, nämlich dazu, das Parlament, seine Aufgaben und seinen Austausch mit den übrigen Organen der Union, die Arbeitsweise der Union und ihr Umfeld, zu dem auch die Gastgeberstädte gehören, den Bürgern näherzubringen;

56.  weist darauf hin, dass die überarbeitete Regelung für die Auszahlung von Beihilfen an bezuschusste Besuchergruppen am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist; weist darauf hin, dass Gruppenleiter gemäß dem in diesen Regeln verankerten Grundsatz der Gemeinnützigkeit verpflichtet sind, nach der Prüfung der Ausgabenerklärung durch die Dienststellen des Parlaments alle nicht genutzten Finanzbeiträge zurückzuerstatten; fordert, dass bessere Gewähr dafür geboten wird, dass die geltenden Vorschriften bei der Verwaltung der bezuschussten Besuchergruppen, auch bei der Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit Besuchern mit Behinderungen, strikt eingehalten werden; fordert erneut, dass die Möglichkeit, akkreditierte parlamentarische Assistenten als Gruppenleiter zu benennen, gestrichen wird, sodass ausschließlich Mitglieder der Gruppe oder Fachkräfte – d. h. Zahlstellen oder Reisebüros – die finanzielle Verantwortung für bezuschusste Besuche tragen;

57.  weist erneut darauf hin, dass der Interne Prüfer des Parlaments 2019 eine Prüfung der Umsetzung der neuen Vorschriften eingeleitet und in seinen im Jahr 2020 abgeschlossenen Feststellungen darauf hingewiesen hat, dass die Beihilfen für Besuchergruppen stärker an die den Gruppen tatsächlich angefallenen Kosten angeglichen und die Ex-ante-Kontrollen nach Auszahlung der ersten Beihilfe sowie das bestehende System der Ex-post-Kontrollen verstärkt werden sollten; bekräftigt, dass die Feststellungen des Internen Prüfers bei der Bewertung bestehender Verfahren und bei der Entwicklung strengerer Ex-ante-Kontrollen berücksichtigt werden sollten, sodass keine Geldbeträge angehäuft werden können, die sich der Kontrolle entziehen; fordert, dass der derzeitige Umfang der Ex-post-Kontrollen weiter geprüft wird;

58.  weist darauf hin, dass der Empfang von bezuschussten Besuchergruppen, denen Menschen mit Behinderungen angehören, mit zusätzlichen Kosten verbunden sein und höhere Beihilfen erfordern kann, und empfiehlt daher dem Präsidium, die Möglichkeit zu prüfen, diese Gruppen mit höheren Zuschüssen zu unterstützen, sodass die förderfähigen Ausgaben dieser Gruppen vollständig gedeckt werden;

59.  befürwortet die Tätigkeiten des Parlamentariums in Brüssel, das 2019 307 105 Besucher und damit deutlich mehr Gäste als noch 2018 empfing, sowie des Hauses der Europäischen Geschichte, das 2019 199 256 Besucher verzeichnete, was einer Steigerung um 21 % gegenüber 2018 gleichkommt; würdigt den Erfolg der Ausstellungen „Erlebnis Europa“ in Berlin, Ljubljana, Straßburg, Helsinki, Kopenhagen und Tallinn; nimmt zur Kenntnis, dass die Dienststellen des Parlaments ein gemeinsames Arbeitsprogramm mit dem Ziel ausgearbeitet haben, bis 2024 in allen Mitgliedstaaten entsprechende Ausstellungen zu eröffnen;

Gebäude

60.  weist darauf hin, dass die GD INLO im Jahr 2019 609 Mitarbeiter hatte und 12,6 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

61.  ist sich bewusst, dass das Präsidium am 11. März 2019 ein neues Konzept für künftige Sondierungen des Immobilienmarkts für Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments und Ausstellungsräume für die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ in mehreren Mitgliedstaaten billigte;

62.  ist sich der Bedeutung der Gebäudepolitik bewusst, insbesondere des Abschlusses der letzten Installationsarbeiten im Montoyer-63-Gebäude in Brüssel, das 2019 in Betrieb genommen wurde, und des Bauvorhabens des Adenauer-Gebäudes in Luxemburg, das bis Ende Juni 2023 abgeschlossen werden soll; ist sich bewusst, dass der Haushaltsausschuss des Parlaments 2019 eine Sammelmittelübertragung in Höhe von 31 Mio. EUR für die Vorfinanzierung des Projekts genehmigte, bei der Kosten für Projektmanagement, Finanzierungskosten, zertifizierte Stellen usw. nicht berücksichtigt sind; bedauert die erhöhten Kosten aufgrund von Bauverzögerungen und stellt fest, dass Transaktionen mit den Bauunternehmen (im Zusammenhang mit den Verzögerungen bei dem Projekt) erforderlich gewesen sind, um weitere Verzögerungen und Kosten zu vermeiden (zwischen 5 % und 15 % des Auftragswerts);

63.  stellt fest, dass der Fokus einer neuen „Gebäudestrategie für die Zeit nach 2019“, die das Präsidium im April 2018 verabschiedete, auf Erfordernissen liegt, die noch nicht hinreichend berücksichtigt sind, darunter die Anpassung von Einrichtungen an die Entwicklung von Begegnungsmodellen (Konzeption von Tagungsräumen speziell für Trilogsitzungen), die Einbeziehung von „Erlebnis Europa“ in die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments, um auf örtlicher Ebene aktiv zu werden und in engeren Kontakt mit den Bürgern zu treten, die weitere Verbesserung der Sicherheit der Parlamentsgebäude und deren Renovierung und die Schließung der Lücke bei der Verbindung zentraler Parlamentsgebäude, indem der Ankauf von Gebäuden gegenüber deren Anmietung bevorzugt wird;

64.  zeigt sich besorgt angesichts der überfälligen Maßnahmen, die 2018 mit dem Internen Prüfer vereinbart wurden und die die erheblichen Restrisiken bei der Gebäudeunterhaltung, -renovierung und -nutzung betreffen; fordert das Präsidium auf, eine umfassende Instandhaltungspolitik zu beschließen und der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten; begrüßt das schrittweise Auslaufen von Verträgen über die Auslagerung von Verwaltungsfunktionen und die dadurch entstehenden Einsparungen;

65.  stellt fest, dass beim größten Immobilienprojekt des Parlaments – der Erweiterung des Konrad-Adenauer-Gebäudes in Luxemburg – die erste Bauphase, der Ostflügel, fast abgeschlossen ist; unterstreicht, dass der Turm seit Herbst 2019 von Parlamentsmitarbeitern genutzt wird und dass der restliche Teil des Ostflügels nach und nach bis November 2020 belegt sein dürfte; stellt fest, dass mit dem Bau des Westflügels Ende 2020 begonnen werden soll und dessen Fertigstellung für 2023 geplant ist;

66.  nimmt die wesentliche Infrastruktur des Parlaments zur Kenntnis, die wie folgt aufgeschlüsselt werden kann:

Gebäude in Brüssel

Gebäude in Luxemburg

Gebäude in Straßburg

11 im Eigentum

2 im Eigentum

5 im Eigentum

4 gemietet

3 gemietet

 

659 092 m2

343 879 m2

344 283 m2

Verbindungsbüros und Außenstellen des EP

 

Insgesamt

37

Im Eigentum

12

Gemietet

25

Fläche

28 383 m2

67.  erinnert daran, dass das Parlament 2020 einen internationalen Architekturwettbewerb mit zwei Optionen ausschrieb: eine umfassende umweltfreundliche Renovierung des Spaak-Gebäudes oder dessen Neubau; betont, dass die wichtigsten Kriterien für die Renovierung bzw. den Neubau die Kostenwirksamkeit und die Energieeffizienz sein sollten; erwartet, dass so bald wie möglich eine detaillierte Bewertung der Kosten und der Energieeffizienz des ausgewählten Vorschlags durchgeführt und veröffentlicht wird, da der Vorprojektentwurf, der von dem Gewinner des Architekturwettbewerbs im Laufe des Jahres 2021 zu erstellen ist, dem Haushaltsausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vorgelegt werden soll; fordert, dass bei der Renovierung bzw. beim Neubau den aktuellen Bedürfnissen des Parlaments gemäß der Beschreibung in der aktualisierten „Gebäudestrategie für die Zeit nach 2019“ Rechnung getragen wird; betont, dass bei der Renovierung bzw. beim Neubau auch den aktuellen Bedürfnissen der Mitglieder und des Personals im Zusammenhang mit den jüngsten Einschränkungen und den Anpassungen aufgrund der neuen Situation im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit Rechnung getragen werden muss;

68.  nimmt den Beschluss des Präsidiums vom 25. November 2019, in allen Mitgliedstaaten spätestens bis zum Ende der laufenden Wahlperiode (2024) eine Ausstellung „Erlebnis Europa“ einzurichten, und das Ausmaß, in dem dieser Beschluss bisher umgesetzt wurde, zur Kenntnis; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss und den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren;

69.  begrüßt, dass sich das Parlament dafür einsetzt, eine Umgebung zu schaffen, die im Einklang mit den Normen der Union und den nationalen Rechtsrahmen allen Nutzern zugänglich ist, und dafür die erforderlichen Anpassungs- und Umbauarbeiten in seinen Gebäuden durchzuführen; betont, dass die Arbeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität in Straßburg bereits begonnen haben und dass die Projekte in Brüssel wie auch in Straßburg, aber auch in sechs Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments fortgesetzt werden; fordert mit Nachdruck, dass diese Umbauarbeiten in allen anderen Parlamentsgebäuden fortgesetzt werden, indem man sich zur Einhaltung der in Anhang III der Richtlinie (EU) 2019/882(4) festgelegten funktionalen Barrierefreiheitsanforderungen für die bauliche Umwelt verpflichtet und bei Vergabeverfahren auf einschlägige internationale und europäische Normen zur Erfüllung dieser Anforderungen verweist, damit – im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Mitglieder, Bedienstete und Besucher mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität die Gebäude gleichberechtigt mit anderen betreten und die Einrichtungen entsprechend nutzen können; betont, dass Mittel bereitgestellt werden sollten, um diese Maßnahmen bzw. Kosten hinreichend zu decken;

70.  bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass 2017 die Warmwasserversorgung in den Büros der Mitglieder in Brüssel wie auch in Straßburg unterbrochen und immer noch nicht wiederhergestellt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass die Einstellung der Warmwasserversorgung in den Mitgliederbüros in Brüssel und Straßburg am 24. Oktober 2017 von den Quästoren im Zusammenhang mit dem Gesundheitsrisiko beschlossen wurde, das bestand, nachdem in den von Alter und Verschleiß geprägten Hydrauliksystemen der Gebäude Legionellen (Bakterien) gefunden wurden; stellt fest, dass die größte Herausforderung für die Wiederherstellung der Warmwasserversorgung in den Gebäuden des Parlaments darin liegt, dass die gründliche Säuberung aller veralteten Rohrleitungen, zu denen mehrere tote Leitungen gehören, die völlige Stilllegung bedeuten würde und dass für ein Projekt einer solchen Größenordnung eine eingehende Durchführbarkeitsstudie erforderlich ist, bei der die Auswirkungen von Umzügen, Verlegungen, Staub und Lärm auf die Legislativarbeit der Mitglieder berücksichtigt werden müssen; fordert die GD INLO nachdrücklich auf, weiterhin Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen;

71.  stellt fest, dass 2019 eine erste Ausschreibung zum Abschluss von Verträgen für neue Bankeinrichtungen durchgeführt wurde, die damit endete, dass nur eine Bank sich entschied, ein Angebot für denselben Raum abzugeben, den die Bank zuvor belegte; stellt fest, dass im Jahr 2020 eine zweite Ausschreibung für die Belegung der beiden anderen Bankbereiche durchgeführt wurde und keine Angebote eingegangen sind; bedauert, dass die Filiale der ING nur in den ersten beiden Monaten der laufenden Wahlperiode geöffnet blieb, in denen viele der neu gewählten Abgeordneten und der neu verpflichteten APA Konten eröffneten, und dann geschlossen wurde; stellt fest, dass der Supermarkt ebenfalls beschlossen hat, seine Konzession nicht zu verlängern, begrüßt aber, dass es im Erdgeschoss des Spinelli-Gebäudes künftig eine Lebensmittelmarkt-Konzession geben wird; ersucht die Verwaltung, die Bedingungen für die Nutzung von Handelskonzessionen zu überprüfen und attraktiver zu gestalten, um Anbieter von Qualitätsdienstleistungen anzuziehen;

72.  äußert sich besorgt über das Gebäude Trèves 1, das kaum Einrichtungen aufweist; fordert das Parlament auf, vorrangig nach Lösungen zu suchen, um dieses Gebäude an die Hauptgebäude des Parlaments, in denen die meisten parlamentarischen Aktivitäten stattfinden, anzubinden;

73.  weist auf aktuelle Medienberichte hin, wonach die in den Räumlichkeiten des Parlaments verwendeten Wärmebildkameras zur Messung der Temperatur aller Personen, die das Parlament betreten, von Hikvision hergestellt werden, einem Unternehmen, das Einfuhren aus China bezieht und Kameras für die Provinz Xinjiang in China produziert(5); weist darauf hin, dass Hikvision vorgeworfen wird, Überwachungsgeräte an Internierungslager in dieser Provinz zu liefern(6); stellt fest, dass ein unannehmbares Risiko besteht, dass Hikvision durch seine Tätigkeit in Xinjiang zu schweren Menschenrechtsverletzungen beiträgt; weist darauf hin, dass das Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2019 an Ilham Tohti für seinen Einsatz zum Schutz der Rechte der uigurischen Bevölkerung in China verliehen hat; hält den Einsatz von Wärmebildkameras dieses Anbieters in den Räumlichkeiten des Parlaments daher für inakzeptabel; fordert den Generalsekretär auf, den Vertrag mit Hikvision zu kündigen und alle Wärmebildkameras von Hikvision aus den Räumlichkeiten des Parlaments zu entfernen; betont, dass die Verwaltung bei der Auswahl von Geräteanbietern in Zukunft vorsichtiger sein muss;

Sicherheit und Schutz

74.  verweist darauf, dass die Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange (GD SAFE) im Jahr 2019 770 Mitarbeiter hatte und 1,5 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

75.  begrüßt, dass es seit 2015 keine größeren Sicherheitszwischenfälle in den Räumlichkeiten des Parlaments gegeben hat; ist allerdings besorgt angesichts der Gesamtzahl der Mitglieder, Sekretariate von Fraktionen und APA, die als Opfer von Diebstählen in den Räumlichkeiten des Parlaments gemeldet wurden; stellt fest, dass der geschätzte Gesamtwert der Gegenstände, der sich auf etwa 60 000 EUR pro Jahr beläuft, in den letzten drei Jahren unverändert geblieben ist; erwartet eine kontinuierliche Intensivierung auf der Sicherheitsebene;

76.  nimmt die sofortigen Maßnahmen zur Kenntnis, die das Präsidium am 22. Juli 2020 beschlossen hat und die eine Sensibilisierungskampagne, den Schutz wertvoller IT-Einrichtungen, die vorherige Mitteilung von Wartungsarbeiten und die Bereitstellung von Hauptschlüsseln für jedes Stockwerk sowie die strikte Begrenzung ihrer Verteilung umfassen; lehnt jedoch die konkreten Botschaften und den Tenor der Sensibilisierungskampagne gegen die Diebstähle in den Gebäuden des Parlaments ab, da die Schuld offenbar den Mitglieder und Bediensteten zugewiesen wird, anstatt dass praktische Sicherheitsempfehlungen abgegeben werden; erwartet, dass das Parlament langfristige Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen in Betracht zieht, zu denen unter anderem die Einführung von unterschiedlichen Stufen des Zugangsrechts in den Räumlichkeiten des Parlaments, eine verstärkte CCTV-Videoüberwachung und weitere Maßnahmen im Rahmen der Schlüsselverwaltungspolitik gehören, wie die Installation von elektronischen Türschlössern, wobei die angemessene Verhältnismäßigkeit zwischen den erforderlichen Investitionen und dem tatsächlichen Wert der gestohlenen Gegenstände sowie die Privatsphäre zu wahren sind;

77.  drängt auf die Einführung einer internen Fluchtstrategie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen in Notfällen;

78.  begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Gebäude des Parlaments, insbesondere die Sicherheitskontrolle des Personals externer Dienstleister, und die vom Präsidium im Jahr 2012 gebilligte Internalisierung der allgemeinen Sicherheitsdienste in Luxemburg, die allerdings von den Bauarbeiten am neuen Adenauer-II-Gebäude beeinträchtigt wurde; betont, dass Vorfälle, bei denen gewalttätige Demonstranten in öffentliche Einrichtungen in den Mitgliedstaaten eindringen und Mitarbeiter und Mitglieder bedrohen, Anlass zur Sorge geben, und bestärkt daher die GD SAFE darin, die derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten und Empfehlungen für weitere Verbesserungen abzugeben;

79.  unterstützt die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, wie die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Kontrolle des Personals externer Dienstleister, die in Einrichtungen der Union in Belgien arbeiten, die Einrichtung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe für die Harmonisierung der Sicherheitsmaßnahmen in den Verbindungsbüros des Parlaments und den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten, die laufende gemeinsame Analyse durch die Sicherheitsdienste der Unionsorgane zur Feststellung und Planung der geeignetsten Bereiche für eine verstärkte Zusammenarbeit sowie des Umfangs der möglichen Zusammenarbeit, einschließlich der Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung einiger Dienste, und Fortschritte bei der Einführung eines interinstitutionellen Zugangsausweises;

80.  nimmt mit Befriedigung den Start der Vergabeverfahren für die Einführung eines automatischen Fahrzeugerkennungssystems an allen Ein- und Ausfahrten von Parkhäusern sowie den Umzug in das Adenauer-II-Gebäude zur Kenntnis;

81.  weist indes darauf hin, dass eines der wichtigsten Kennzeichen des Parlaments dessen öffentlicher Charakter ist und dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesem öffentlichen Charakter und dem erforderlichen Maß an Sicherheit gewahrt werden muss;

Cybersicherheit und IKT-Sicherheit

82.  verweist darauf, dass die Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC) im Jahr 2019 480 Mitarbeiter hatte und 6 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

83.  verweist auf den Beratungsauftrag der Dienststelle „Interne Revision“ im Zusammenhang mit dem schwerwiegenden IT-Zwischenfall im Jahr 2017 und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Betriebskontinuität, der drei Empfehlungen zum besseren Schutz der IKT-Infrastruktur des Parlaments enthielt und die Liste der kritischen und zentralen Informationssysteme durch eine klarere Mission-to-Asset-Darstellung und die Dokumentation von Abhängigkeiten zwischen Ressourcen ergänzte und sich mit der Notwendigkeit einer höherstufigen Zertifizierung für die angemieteten Räumlichkeiten befasste, in denen sich der Computerraum des Parlaments in Brüssel befindet;

84.  ist sich der Wichtigkeit vorrangiger Zugangsrechte bei Arbeiten zur Wartung und Entwicklung bewusst; fordert die GD ITEC auf, klare Zugangskontrollvorschriften für diese bevorrechtigten Nutzer zu erlassen und die Gewährung von „Superuser“-Rechten zu überprüfen;

85.  billigt den Start eines neuen Rechenzentrumprojekts anstelle des veralteten Tier-II-Rechenzentrums Huizingen, das durch ein Tier-IV-System ersetzt werden soll, um die Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Kontinuität im Bereich IKT zu verbessern;

86.  unterstützt die Bemühungen des Parlaments im Laufe des Jahres 2019, die Cybersicherheitsrisiken zu verringern, unter anderem durch die Festlegung und Veröffentlichung eines Cybersicherheitsrahmens des Parlaments, eine systematische Cybersicherheitsprüfung neuer sensibler Anwendungen und eine jährliche Penetrationstest-Übung aus dem Internet; fordert, dass Risiken weiter erfasst und minimiert werden und dass ein risikobasiertes Management umgesetzt wird; fordert die GD ITEC auf, die Fähigkeiten zur Wiederherstellung zu verbessern und einen Reaktionsplan für Cybersicherheitsvorfälle umzusetzen;

87.  hebt die Verpflichtung des Parlaments hervor, seine kritischen Infrastrukturen und sensiblen, vertraulichen Daten direkt zu verwalten oder zumindest die direkte Kontrolle über ihre Verwaltung zu haben; weist seine Verwaltung an, diese Verpflichtung umzusetzen;

88.  weist auf den Mehrwert von freier und quelloffener Software für die Verbesserung der Sicherheit hin, da sie es dem Parlament ermöglicht, Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben, die Kontrolle über die Daten zu behalten, indem sie auf seinen Servern gehostet und Lösungen nach seinen eigenen Spezifikationen entworfen werden, und da durch sie die Bindung an bestimmte Anbieter vermieden werden kann;

89.  weist erneut darauf hin, dass es freie und quelloffene Softwarelösungen proprietärer Software vorzieht, wenn neue interne Anwendungen in Erwägung gezogen werden; fordert, dass den IKT-Leitungsgremien Fälle gemeldet werden, in denen keine quelloffenen Lösungen zum Einsatz kommen;

90.  ist sich im Klaren über die inhärenten Risiken für die Informationssicherheit und den Datenschutz, die sich daraus ergeben, dass Mitglieder und Mitarbeiter von Dritten abhängige Lösungen für den Austausch vertraulicher Daten nutzen, ohne dass das Parlament kontrollieren kann, wie die Daten behandelt werden; fordert das Parlament auf, hier Abhilfe zu schaffen, indem es im Einklang mit den vom Präsidium gebilligten strategischen Leitlinien für die Cybersicherheit auf seinen Servern eigene, quelloffene und sichere Lösungen für virtuelle Sitzungen und Sofortnachrichtenübermittlung ablegt, wie dies derzeit in den zentralen Einrichtungen der Mitgliedstaaten wie der französischen Zentralverwaltung und der deutschen Bundeswehr geschieht;

91.  lobt die Bemühungen der GD ITEC, einen Teil ihrer Fachkenntnisse und ihrer Ressourcen in einem IT-Notfallteam für die Organe der EU (CERT-EU) zusammenzuführen;

Technologie, Digitalisierung und Innovation

92.  begrüßt den erfolgreichen Abschluss des Finanzbuchhaltungssystems des Parlaments im Jahr 2019, das für das Haushaltsjahr 2020 erstmals eingesetzt wurde; äußert sich besorgt über veraltete Hardware und fordert die Fortsetzung der Modernisierung der IT durch den Austausch veralteter Hardware und Weiterentwicklungen strategischer Projekte in den Bereichen e-Parlament und mobiles Umfeld für Mitglieder und Mitarbeiter;

93.  weist darauf hin, dass Aktualisierungen der Gehaltsgruppen der Parlamentsmitarbeiter nicht automatisiert sind und manuell in die IT-Personalsysteme eingegeben werden müssen; ist besorgt angesichts der Risiken von zu Unrecht geleisteten Zahlungen, die auf unrichtige Informationen zurückzuführen sind, weil Zahlungen nicht automatisiert wurden; fordert die Dienststellen des Parlaments dringend auf, in Zusammenarbeit mit anderen Organen der Union ein nachhaltiges IT-System für die Gehaltsgruppen der Mitarbeiter zu entwickeln;

94.  begrüßt die erheblichen Anstrengungen bei den laufenden Investitionen in die Digitalisierung von Finanzprozessen, einschließlich der problemlosen, erfolgreichen Umsetzung und Nutzung des neuen Finanzmanagement- und Rechnungsführungssystems (SAP) seit November 2019 für alle Transaktionen im Zusammenhang mit dem Haushaltsvollzug, die Verabschiedung der Strategie „Blue-Chip Hubs für Verwaltungsdienste“ mit dem Ziel der Förderung des Kundendienstes und der administrativen Effizienz, den Beschluss des Präsidiums vom 17. Juni 2019 über den Start der Automatisierung des zentralen Anwesenheitsregisters sowie die Erweiterung der Funktionen des e-Portals als alleinigem digitalen Zugangspunkt für die Mitglieder bei der Verwaltung ihrer finanziellen und sozialen Leistungsansprüche;

95.  fordert, dass das gegenwärtige System zur Ortung und Verfolgung IT-bezogener Angelegenheiten zwischen den operativen Stellen der Dienststellen des Parlaments dahingehend verbessert wird, dass Effizienz und Transparenz gesteigert werden; betont, dass mit der Vor-Ort-Unterstützung für Abgeordnete und ihre Büros IT-bezogene Probleme oft schneller und effizienter gelöst werden als mit der telefonischen Unterstützung;

96.  fordert sicherzustellen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Umsetzung von Cloud-Lösungen für das Parlament getroffen werden, einschließlich solcher, die seine institutionelle Souveränität ermöglichen; besteht darauf, dass Letztere durch die Sicherstellung von Dateneigentum, Datenlokalisierung auf dem Hoheitsgebiet der Union, das Fehlen von Vendor-Lock-in-Effekten und einen Multi-Vendor-Ansatz erreicht werden sollte, der es ermöglicht, Arbeitslasten und Daten nahtlos zwischen den verschiedenen Schichten der Hybrid-Cloud (vor Ort, private und öffentliche Cloud) sowie zwischen Cloud-Service-Anbietern zu migrieren, wenn sich die Bedürfnisse ändern und nicht nur während der Ausstiegsphase aus den Cloud-Diensten, damit eine größere Flexibilität und mehr Datenbereitstellungsoptionen erreicht werden können, wie dies von der Arbeitsgruppe „IKT-Innovationsstrategie“ vereinbart und vom Präsidium im vergangenen Jahr bestätigt wurde;

97.  weist darauf hin, dass diese politisch bedeutsamen Anforderungen an die Cloud-Politik, d. h. an die Entscheidung auf höchster Ebene darüber, welche Datenkategorien in die Cloud gehen dürfen und welche nicht, an die Definition der souveränen Cloud oder an die Auswahl der Anbieter, von den Vizepräsidenten des Parlaments formuliert wurden und im Zuge der Verabschiedung der Cloud-Politik durch das Präsidium berücksichtigt werden müssen, bevor ein Vertrag mit einem Cloud-Service-Anbieter unterzeichnet wird;

98.  fordert, dass das Recht der Abgeordneten und Assistenten sichergestellt wird, freie und quelloffene Bürosoftware zu verwenden;

99.  weist darauf hin, dass ein in höherem Maße benutzerfreundlicher, systematischer und koordinierter Ansatz für die Erstellung und Konvertierung von Daten von öffentlichem Interesse in ein offenes, maschinenlesbares Format, das für die Nutzer leicht zugänglich und wiederverwendbar ist, erforderlich ist; weist erneut darauf hin, wie wichtig es für das Parlament ist, eine eigene Politik der offenen Daten zu verfolgen; ersucht die zuständigen Dienststellen, dem Präsidium einen Entwurf zur Genehmigung zu unterbreiten;

100.  weist darauf hin, dass das übergreifende Prinzip der Cloud-Strategie darin besteht, Informationen zu sichern und Daten zu schützen, was eine spezifische Kategorisierung von Daten auf der Grundlage von Datenschutz- und Sicherheitsbewertungen erfordert; ersucht das Präsidium, nach Prüfung der von den zuständigen Dienststellen erstellten Risikoanalyse zu entscheiden, welche Datenkategorien und Anwendungen in die Cloud gehen dürfen und welche nur im Parlament aufbewahrt werden sollten;

101.  weist darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass keine Lock-in-Effekte von Cloud-Anbietern auftreten und dass durch den Einsatz von Open-Source-Software und offenen Standards, wo immer dies möglich ist, eine höhere Sicherheit erreicht wird;

102.  fordert seine Verwaltung auf, auf der Website des Parlaments einen Bereich einzurichten, in dem das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten im Plenum abrufbar und die Verteilung der Stimmen nach Fraktionen und Nationalität der Mitglieder sichtbar und vergleichbar ist; fordert die zuständigen Dienststellen auf, die Durchführbarkeit zu untersuchen und die Darstellung der letzten unterzeichneten Änderungsanträge in den Ausschüssen und im Plenum von sich freiwillig hierfür zur Verfügung stellenden Mitgliedern auf ihrer persönlichen Seite der Website des Parlaments zu prüfen;

103.  begrüßt die Strategie „Digital Workplace4MEP“, die Lösungen zur Verbesserung von Mobilität und Effizienz bietet; ist der Ansicht, dass der Einsatz hochwertiger Hybridgeräte dazu beitragen wird, das Umweltschutzziel zu erreichen, den Papierverbrauch bis 2024 um 50 % zu senken; geht davon aus, dass die Umsetzung erhebliche Kosteneinsparungen aufgrund der allmählichen Verringerung anderer Gerätearten bewirken wird;

104.  weist auf vier wichtige Untersuchungen des EDSB hin, die das Europäische Parlament betreffen, nämlich die Verwendung von NationBuilder zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit der Europawahl 2019, die Nichtveröffentlichung einer konformen Datenschutzerklärung für die Website „diesmalwaehleich“ innerhalb der vom EDSB gesetzten Frist und die Körpertemperaturkontrollen sowie die Testbuchungswebsite im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise; stellt fest, dass das Parlament in den zwei ersten Fällen im Einklang mit den Empfehlungen des EDSB gehandelt hat; weist auf die erwähnte vorläufige Überprüfung des Datenschutzrahmens des Parlaments hin; fordert die zuständigen Dienststellen der Verwaltung des Parlaments auf, aus den genannten Untersuchungen Lehren für die Zukunft zu ziehen;

105.  stellt fest, dass das in den Räumlichkeiten des Parlaments in Brüssel zur Verfügung gestellte Wi-Fi häufig instabil ist und keine ungestörte Kommunikation während virtuellen Videoanrufen zulässt; fordert das Parlament auf, das derzeitige System auf das Leistungsniveau aufzurüsten, das für einen vollständigen Telearbeitsbetrieb des Parlaments erforderlich ist;

106.  begrüßt die beiden europäischen Projekte Red Flags und Digiwhist, die Big Data zur Reduzierung von Korruption nutzen, und setzt sich für die Nutzung neuer Technologien als Teil der Digitalisierung ein;

Zugang zu Ausschreibungen

107.  begrüßt den verbesserten Zugang von Nutzern zu Ausschreibungen im Parlament; ist bestrebt, seinen Digitalisierungsprozess weiter zu stärken, indem häufig gestellte Fragen zu allgemeinen Themen bereitgestellt werden und ein benutzerfreundlicher Zugang sichergestellt wird;

108.  nimmt das aktuelle Instrument für elektronische Ausschreibungen, TED, als Teil des digitalen Transformationsprozesses bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Kenntnis und betont dabei, dass ein mehrsprachiger Fragen- und Antwortteil notwendig ist, dessen zeitnahe Aktualisierung sichergestellt werden muss;

Neue Technologien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

109.  bekräftigt die Verpflichtung des Parlaments, die digitale Transformation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge weiterzuführen, um den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern und digitale technische Innovationen zu fördern; stellt fest, dass die Annahme eines Cloud-Modells durch die GD ITEC zeigt, wie wichtig es ist, damit zu beginnen, das Potenzial neuer Technologien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erkunden;

110.  stellt fest, dass die öffentlichen Käufe von Waren und Dienstleistungen auf 2 Billionen EUR oder 13,3 % des BIP geschätzt wurden(7); stellt fest, dass eine im Jahr 2020 aktualisierte Studie zeigt, wie der Einsatz neuer Technologien wie Blockchain, Big Data, KI, IoT, 3D-Druck zur Verwirklichung verschiedener Aspekte genutzt wird: KI und ML können die zukünftige Nachfrage vorhersagen und Beschaffungsausgaben kategorisieren, Chatbots wiederum können bei Benutzerfragen helfen; stellt außerdem fest, dass die Blockchain genutzt wird, um Transparenz in die verschiedenen Phasen der öffentlichen Auftragsvergabe zu bringen und eine digitale Aufzeichnung jeder Vereinbarung, jedes Prozesses, jeder Zahlung und eine einzige gemeinsame Datenquelle sicherzustellen; stellt abschließend fest, dass durch 3D-Druck die direkte Produktion verschiedener Teile sichergestellt wird(8); macht darauf aufmerksam, dass mit der Anwendung neuer Technologien bei öffentlichen Ausschreibungen letztendlich die dringend benötigte digitale Transformation des öffentlichen Beschaffungsprozesses gefördert wird;

Transparenz

111.  nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass den Jahresberichten des Transparenzregisters der vergangenen Jahre zufolge etwa die Hälfte aller Einträge im Register fehlerhaft ist; befürchtet, dass das Register seinen Zweck, die Tätigkeit von Interessenvertretern transparenter zu machen, nicht erfüllen kann, wenn die Hälfte der Einträge unvollständige oder fehlerhafte Angaben enthält; fordert das Parlament und die Kommission nachdrücklich auf, der hohen Rate an fehlerhaften Einträgen entgegenzuwirken, indem sie das Sekretariat des Gemeinsamen Transparenzregisters zumindest vorübergehend personell aufstocken, alle Einträge systematisch auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen und sicherstellen, dass nur korrekte Einträge den Weg in das Register finden;

112.  weist auf Artikel 4 des Verhaltenskodex in Bezug auf finanzielle Interessen und Interessenkonflikte hin, wonach die Erklärungen der Mitglieder zu finanziellen Interessen in präziser Form abzugeben sind; bedauert einige Fälle mit unzureichenden Angaben in den Erklärungen zu bezahlten oder unbezahlten Nebentätigkeiten, wodurch in Frage gestellt wird, ob eine solche Tätigkeit auf einen möglichen Interessenkonflikt mit der parlamentarischen Tätigkeit der Mitglieder hin überprüft werden kann; merkt an, dass in Fällen, in denen Grund zu der Annahme besteht, dass die vorgelegten Informationen nicht mehr aktuell sind, der Präsident das Mitglied gegebenenfalls auffordern kann, die Erklärung innerhalb von zehn Tagen zu korrigieren; fordert das Präsidium auf, das Format der Erklärungen einer Überprüfung zu unterziehen; regt in diesem Zusammenhang Konsultationen mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten an, um sich über bewährte Verfahren auszutauschen;

Personaleinstellungen

113.  verweist darauf, dass die GD PERS im Jahr 2019 459 Mitarbeiter hatte und 48 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

114.  stellt fest, dass nach der Wahl 2019 der Anteil der neuen Mitglieder in der 9. Wahlperiode einen Höchststand von 61 % erreicht hat; hebt hervor, dass der Generalsekretär und das Präsidium im Zusammenhang mit der zunehmenden Zahl ehemaliger Abgeordneter strenge Regeln zur Regulierung von Drehtürverhältnissen erlassen sollten, die von den ehemaligen Abgeordneten verlangen, dass sie während eines Zeitraums, der sich mindestens über die Zeit erstreckt, in der die ehemaligen Abgeordneten das Übergangsgeld am Ende ihrer Amtszeit erhalten, das Parlament über ihre Tätigkeiten und Beschäftigungen nach dem Ende ihres Mandat unterrichten; fordert eine unabhängige Bewertung der Frage, ob solche Aktivitäten zu Interessenkonflikten führen;

115.  ist davon überzeugt, dass die Attraktivität des Parlaments als Arbeitsplatz ein Schlüsselelement seines Erfolgs ist; ist zutiefst besorgt über die Schwierigkeiten bei der Einstellung einiger Nationalitäten und den Bemühungen, bestimmte Stellenprofile intern zu besetzen; bedauert die übermäßige Abhängigkeit des Parlaments von externem Fachwissen; nimmt zur Kenntnis, dass die GD PERS derzeit das Projekt „Spitzentalente interessieren und halten“ durchführt, mit dem die Politik des Parlaments verbessert werden soll, Talente zu gewinnen und zu halten, und zur Entwicklung der langfristigen strategischen Vision des Parlaments zu Arbeitsplätzen der Zukunft beigetragen werden soll; fordert den Generalsekretär auf, sein Möglichstes zu tun, um die Vielfalt und geografische Ausgewogenheit des Personals des Parlaments im Sinne einer proportionalen Vertretung pro Mitgliedstaat auch im Hinblick auf die Zahlen in leitenden Positionen zu verbessern und alle verfügbaren Optionen auszuloten, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Parlaments als Arbeitgeber zu steigern;

116.  ist besorgt über den Mangel an Vielfalt beim Personal des Parlaments; fordert den Generalsekretär auf, der Steigerung der Vielfalt Vorrang einzuräumen; nimmt die Schwierigkeit bei der Einstellung von IT- und Finanzfachleuten und niedrigeren Dienstgraden in Luxemburg, besonders in der Kategorie AST-SC, zur Kenntnis; betont, dass die Einführung eines Berichtigungskoeffizienten, der den höheren Lebenshaltungskosten an diesem Arbeitsort Rechnung trägt, zusammen mit der Einstellung in höheren Besoldungsgruppen notwendig ist, um dieses strukturelle Problem zu lösen, und wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung an die Kommission im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2018; betont, dass aus einer vorläufigen genauen Analyse, die der Rechnungshof in diesem Zusammenhang dem Generalsekretär übermittelt hat, hervorgeht, dass der vom Europäischen Amt für Personalauswahl organisierte Auswahlprozess nicht auf kleine, gezielte Auswahlverfahren abgestellt ist, die am besten für die heutigen Einstellungsbedürfnisse der Organe der EU geeignet sind; nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass das Parlament aktiv an den interinstitutionellen Bemühungen zur Überprüfung der Art und Weise mitwirkt, wie das Europäische Amt für Personalauswahl derzeit Auswahlverfahren durchführt; fordert die Entwicklung eines neuen Auswahlrahmens für fachspezifische Auswahlverfahren und die Einführung eines Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung des Auswahlprozesses; fordert den Generalsekretär auf, gegebenenfalls interne fachspezifische Auswahlverfahren durchzuführen;

117.  äußert sich außerdem sehr besorgt darüber, dass es für die GD ITEC äußerst schwierig ist, ausreichend hochqualifizierte Fachkräfte einzustellen, deren Profil, Fachwissen und Erfahrung sehr spezifisch sein müssen; fordert das Parlament auf sicherzustellen, dass diese Forderung dem Europäischen Amt für Personalauswahl ordnungsgemäß übermittelt wird, damit besser auf derartige besonderen Bedürfnisse der Organe der EU reagiert werden kann, insbesondere wenn es um die IKT-Kompetenz des Parlaments in den Bereichen Cybersicherheit, Cloud-Computing und künstliche Intelligenz geht; bedauert die übermäßige Abhängigkeit des Parlaments von externen Beratern und betont, wie wichtig es ist, dass die GD ITEC ihre Strategie „Von externen Beratern zu Vertragsbediensteten“ weiterentwickelt, um die Sicherheitsrisiken für das Parlament möglichst niedrig zu halten;

118.  weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, eine gerechte geografische Verteilung unter den Mitarbeitern des Parlaments zu erreichen; stellt angesichts des Verhältnisses zwischen der Anzahl der Mitarbeiter und der Anzahl der Mitglieder aus demselben Mitgliedstaat fest, dass kein Unterschied zwischen den älteren und den neueren Mitgliedstaaten besteht, was die Über- oder Unterrepräsentation anbelangt; stellt fest, dass die fünf höchsten Werte die Mitarbeiter aus Belgien, Litauen, Estland, Slowenien und Malta und die fünf niedrigsten die Mitarbeiter aus Polen, Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Zypern betreffen; hebt hervor, dass derzeit Slowenien und Litauen zu den sieben Mitgliedstaaten mit dem höchsten Verhältnis von Führungskräften zu Mitgliedern gehören; fordert das Parlament auf sicherzustellen, dass Mitarbeiter auf allen Ebenen nach ihrer Befähigung, Leistung und Integrität ohne Ungleichbehandlung aufgrund der Nationalität eingestellt und befördert werden; fordert weitere Bemühungen, durch die sichergestellt wird, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Parlament für alle Nationalitäten der EU gleich attraktiv ist;

119.  begrüßt, dass die Förderung der Chancengleichheit ein Schlüsselelement der Personalpolitik des Parlaments ist und dabei die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erleichtert und ihre Integration gestärkt wird; bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der Fahrplan für Geschlechtergleichstellung weiterhin mit konkreten Maßnahmen umgesetzt wird und dass das Präsidium am 13. Januar 2020 Ziele für eine ausgewogene Besetzung von Positionen auf der oberen und mittleren Führungsebene im Sekretariat des Parlaments mit Frauen und Männern bis zum Jahr 2024 beschlossen hat, nämlich 50 % Referatsleiterinnen und Direktorinnen und 40 % Generaldirektorinnen; betont, dass das Präsidium sein Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter weiter verstärken muss, indem es sich zu ehrgeizigeren Zielen verpflichtet, die bis 2022 verwirklicht werden sollen, nämlich 50 % Referatsleiterinnen und Direktorinnen und 50 % Generaldirektorinnen; fordert das Präsidium auf, auch für die unteren Führungspositionen ehrgeizige Ziele zu formulieren;

120.  erklärt erneut, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Personalvertreter angehört werden, wenn das Präsidium allgemeine Angelegenheiten diskutiert, die die Personalpolitik betreffen, und fordert den Generalsekretär erneut auf, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um diesen wichtigen Ansatz umzusetzen; fordert den Generalsekretär erneut auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz und Fairness der Verfahren zur Ernennung von leitenden Führungskräften sicherzustellen; fordert die vollständige Umsetzung der in der Entschließung des Parlaments vom 18. April 2018 empfohlenen Maßnahmen, insbesondere dass Beamte aus Personalvertretungsgremien in den Auswahlgremien für leitende Führungskräfte des Parlaments sitzen sollten; fordert ferner, dass bei der externen Bekanntmachung von Stellen der höheren Führungsebene Kohärenz sichergestellt wird und dass bei der Bekanntmachung dieser Stellen, soweit und wenn sie frei werden, die gebührende Sorgfalt sichergestellt wird;

121.  verweist auf die Erkenntnisse und Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten in den verbundenen Rechtssachen 488/2018/KR und 514/2018/K und fordert den Generalsekretär auf, die Verfahren zur Ernennung hochrangiger Beamter im Sinne von mehr Transparenz und Gleichheit weiter zu verbessern; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, über die Ernennung von hochrangigen Beamten jährlich Bericht zu erstatten;

Mitarbeiter, akkreditierte parlamentarische Assistenten und örtliche Assistenten

122.  verweist auf die Zielvorgabe von 6 % für den Personalabbau, aufgrund derer das Parlament im Jahr 2019 59 Stellen aus seinem Stellenplan in der Verwaltung streichen musste; nimmt die gleichzeitige Erhöhung der Anzahl der Vertragsbediensteten zur Kenntnis; warnt vor den schwerwiegenden Folgen, die etwaige Haushaltskürzungen in der Verwaltung oder ein etwaiger Personalabbau für die Zukunft des öffentlichen Dienstes der Europäischen Union und die Umsetzung der EU-Politik haben könnten; ist insbesondere besorgt angesichts der negativen Auswirkungen dieser erheblichen Kürzung auf die Leistungsfähigkeit des Parlaments, die sich sowohl kurz- als auch langfristig aus der Personalreform von 2014 ergeben, wobei nicht vergessen werden darf, dass es auch einer verantwortungsvollen Haushaltsführung bedarf und gegebenenfalls Einsparungen vorzunehmen sind; stellt fest, dass die Arbeit und die Verantwortung einiger parlamentarischer Ausschüsse zugenommen haben, da sie nun für die Prüfung des Aufbauinstruments der EU „NextGenerationEU“ mit Mitteln in Höhe von 750 Mrd. Euro zuständig sind, die sich zusammen mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 (MFR) auf 1,8 Billionen Euro belaufen; ist besorgt über die fehlenden administrativen Personalkapazitäten in den entsprechenden Sekretariaten; fordert eine Neubewertung der Personalsituation;

123.  weist darauf hin, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Organe der EU die Zahl der Stellen für Beamte (d. h. ständige Bedienstete und Bedienstete auf Zeit) verringert und gleichzeitig die Zahl der Vertragsbediensteten (die zwischen 2012 und 2018 um 121 % gestiegen ist, mit einem ähnlichen Trend im Jahr 2019) schrittweise erhöht haben, was zu einem erheblichen Anstieg des Anteils der Vertragsbediensteten an der gesamten Belegschaft geführt hat; bedauert zutiefst die fehlenden Karriereperspektiven für Vertragsbedienstete in der Verwaltung des Parlaments; fordert den Generalsekretär auf, eine Bewertung der Risiken vorzunehmen, die mit der Einstellung von immer mehr Vertragsbediensteten verbunden sind, einschließlich der Gefahr, dass eine zweischichtige Personalstruktur im Parlament entsteht; besteht darauf, dass die wichtigsten dauerhaften Stellen und Aufgaben mit fest angestelltem Personal besetzt bzw. von diesem ausgeführt werden sollten; weist darauf hin, dass im Bericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans der Union für das Jahr 2019 nicht geprüft wurde, ob diese Ersetzungen durch Versetzungen von Mitarbeitern von Straßburg oder Luxemburg nach Brüssel zustande gekommen sind; fordert das Personalreferat des Parlaments auf, Informationen über Personalumzüge an den drei Arbeitsorten des Parlaments seit 2012 bereitzustellen, entweder im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens oder durch Weitergabe einschlägiger Informationen an den Rechnungshof, die dann in die nächsten Jahresberichte über den Haushaltsvollzug einfließen können;

124.  betont, dass in den derzeit geltenden Vorschriften über die Beendigung der Verträge von APA nicht die Möglichkeit einer Beendigung im „gegenseitigen Einvernehmen“ vorgesehen ist, die ein Weg wäre, die besondere politische Beziehung zwischen den Mitgliedern und den Assistenten anzuerkennen, und bei der beide Seiten erklären könnten, dass kein gegenseitiges Vertrauen mehr besteht, sowie aus einer gemeinsamen Lösung Nutzen ziehen könnten, ohne die sozialen Rechte der APA zu untergraben; weist darauf hin, dass dieses Problem in mehreren Berichten über die Entlastung des Parlaments hervorgehoben wurde, und erwartet, dass so schnell wie möglich Maßnahmen ergriffen werden;

125.  weist darauf hin, dass die Bediensteten der Organe der EU, deren Dienstzeit kürzer als zehn Jahre ist, keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt der EU erheben können und ihre Beiträge an einen anderen Fonds übertragen müssen, der den Vorschriften des Parlaments in Bezug auf die Art des Fonds und das Alter, in dem auf die Mittel zugegriffen werden kann, entspricht; weist darauf hin, dass viele britische APA nicht in der Lage waren, Beiträge auf bestimmte britische Pensionsfonds zu übertragen, da diese nach Ansicht des Parlaments die Anforderungen nicht erfüllen; fordert den Generalsekretär auf, sich umgehend mit diesem Thema zu befassen, damit sichergestellt ist, dass alle Bediensteten auf ihre Beiträge zugreifen können;

126.  weist darauf hin, dass das Parlament eine Unionsgesetzgebung gefordert hat, die Arbeitnehmern das Recht einräumt, sich digital von der Arbeit abzumelden, ohne mit negativen Folgen rechnen zu müssen; fordert das Parlament auf, dieses Prinzip auch für sich selbst zu fördern und anzuwenden;

127.  ist zutiefst besorgt über die Anzahl der Bediensteten, die krankheitsbedingt längerfristig abwesend sind, und darüber, dass die Abwesenheit in einigen Fällen auf Erschöpfung und ein Ungleichgewicht zwischen Beruf und Privatleben zurückzuführen sein könnte; fordert die Verwaltung und die Leitung der Fraktionen auf, gegenüber den betroffenen Mitarbeitern einen proaktiven Ansatz zu verfolgen, die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter sorgfältig zu bewerten und für eine ausgewogene Aufgabenverteilung zu sorgen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig ein vernünftiger Arbeitsplan und die Vermeidung von Sitzungen außerhalb der Bürozeiten sind, die die Mitglieder und Mitarbeiter daran hindern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu wahren, wobei dem Rahmen des parlamentarischen Kalenders Rechnung zu tragen ist; begrüßt die Kampagne „Mind Matters“, die die GD PERS im Jahr 2018 startete, um zu sensibilisieren und das Stigma zu bekämpfen, das psychischer Gesundheit anhaftet; fordert die Verwaltung des Parlaments und die Vorsitzenden der Fraktionen nachdrücklich auf, eine psychologische Risikoabschätzung durchzuführen, um psychologische Risiken im Arbeitsumfeld zu erkennen und gezielte Aktionspläne zu erarbeiten, um sie entweder zu beseitigen oder ihre negativen Auswirkungen zu vermindern; fordert eine Neubewertung der geltenden Vorschriften, um bei langem Krankheitsurlaub die schnellere Einstellung von Vertretungen zu ermöglichen;

128.  betont, dass der Präsidiumsbeschluss zur Festlegung der Kategorien von Ausschüssen auf der Grundlage ihrer legislativen Arbeitsbelastung dringend überarbeitet und auch ihre haushaltsbezogene Tätigkeit berücksichtigt werden muss; stellt fest, dass sich die derzeitige Situation besonders negativ auf den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments auswirkt, bereits unter chronischem Personalmangel leidet und der aufgrund des Entlastungsverfahrens eine enorme Arbeitsbelastung zu bewältigen hat, aber ein geringes legislatives Arbeitsaufkommen aufweist; fordert die Verwaltung des Parlaments erneut auf, dringend Lösungen zur Verbesserung der Situation zu finden;

129.  fordert den Generalsekretär auf, eine Lösung dafür zu finden, dass die Gehälter der APA ausschließlich auf belgische Bankkonten überwiesen werden können, was dem Gedanken einer einheitlichen Währungs- und Zahlungsunion zuwiderläuft;

130.  begrüßt die Ausarbeitung von Maßnahmen, die zu mehr Ausgewogenheit zwischen Beruf und Privatleben beitragen sollen; dazu gehören die Umsetzung von mehr Telearbeitsmöglichkeiten für die Mitarbeiter des Parlaments und Maßnahmen, die das Wohlbefinden am Arbeitsplatz fördern; betont gleichwohl den Wert der physischen Präsenz im Parlament; hebt den Beitrag von Telearbeitsregelungen und Fernabstimmungen zur weiteren Reduzierung des CO2-Fußabdrucks des Parlaments hervor; betont, dass den Mitarbeitern und Mitgliedern des Parlaments die Möglichkeit gegeben werden muss, weiterhin sogenannte hybride Sitzungen sowie Fernabstimmungen durchzuführen; fordert das Präsidium auf, auch in Zukunft Mechanismen zur Verfügung zu stellen, die diese Regelungen erleichtern;

131.  unterstützt die fortgesetzte Umsetzung der Aktivitäten des Aktionsplans für Gleichheit und Vielfalt 2014–2019; hält daran fest, dass ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis auf allen Ebenen, auch auf der Ebene der Generaldirektoren, wichtig ist; unterstützt die Maßnahmen im „Bericht über die über Geschlechteraspekte hinausreichende Vielfalt im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments – Sachstand und Fahrplan“, der am 3. April 2019 vom Präsidium verabschiedet wurde; begrüßt insbesondere die Einrichtung von zwei Kontaktstellen im Parlament im Jahr 2020, eine zu LGBTI+-Themen und eine zu Fragen der Rassendiskriminierung, die beide vom Referat Gleichheit, Inklusion und Vielfalt der GD PERS verwaltet werden;

132.  verweist auf die Erkenntnisse und Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten(9); bedauert die derzeitige Urlaubsregelung des Parlaments, die dazu geführt hat, dass einem Vater von Zwillingen aufgrund der fehlenden mütterlichen Bindung zwischen ihm und seinen Kindern nur 10 Tage Sonderurlaub gewährt wurden; weist darauf hin, dass dies in starkem Kontrast zu dem Urlaub steht, der seinem Ehemann in der Kommission gewährt wurde, der 20 Wochen Ad-hoc-Sonderurlaub erhielt; nimmt die schriftliche Antwort der Verwaltung des Parlaments zur Kenntnis, wonach die Dienststellen des Parlaments dabei seien, neue Regeln auszuarbeiten; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, seine Sonderurlaubsregelung an jene der Kommission anzugleichen, die dem Kindeswohl entspricht;

133.  begrüßt die beiden positiven Aktionsprogramme des Parlaments zur Einstellung von 12 Vertragsbediensteten und zwei Praktikanten mit Behinderungen in den letzten zwei Jahren;

134.  unterstützt die Einleitung einer Sensibilisierungskampagne im Jahr 2019 zur Förderung einer Null-Toleranz-Politik bei Belästigung am Arbeitsplatz; erkennt die Null-Toleranz-Politik des Parlaments gegen Belästigung auf allen Ebenen, einschließlich Mitgliedern, Mitarbeitern und APA, an; stellt fest, dass nach der Wahl 2019 alle Mitglieder eine Erklärung unterzeichnen mussten, in der sie ihre Verpflichtung bestätigen, den Kodex für angemessenes Verhalten in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vom Januar 2019 einzuhalten; bedauert indes, dass 2019 zehn neue Belästigungsfälle eröffnet wurden, von denen vier sexuelle Belästigung betrafen; begrüßt, dass das Parlament freiwillige Schulungen zu Würde und Respekt am Arbeitsplatz für die Mitglieder anbietet, damit sie mit gutem Beispiel vorangehen; bedauert in diesem Zusammenhang zutiefst, dass sich das Präsidium weigert, den mehrfach geäußerten Willen des Plenums(10) umzusetzen, für alle Mitarbeiter und Mitglieder verpflichtende Schulungen gegen Belästigung einzuführen; fordert das Präsidium nachdrücklich auf, diese Forderung ohne weitere Verzögerung umzusetzen;

135.  ist der Ansicht, dass das Parlament grundlegende Voraussetzungen für stillende Mütter am Arbeitsplatz schaffen sollte, insbesondere unter anderem Zeit und einen privaten Raum, der keine Toilette ist;

136.  bedauert die 38 Fälle im Zusammenhang mit dem Parlament, die 2019 im Amt für Betrugsbekämpfung anhängig waren, bei denen es von der ordnungsgemäßen Verwendung von Abgeordnetenentschädigungen über Mitarbeiterverhalten bis zur Finanzierung der europäischen politischen Strukturen ging; weist darauf hin, dass 14 dieser Fälle 2019 abgeschlossen wurden; äußert große Besorgnis über die hohe Zahl an Fällen; fordert die parlamentarischen Dienste auf, eine eingehende Analyse der bestehenden finanziellen, rechtlichen, ethischen und Integritätsrisiken durchzuführen, die zu diesen Fällen geführt haben, und Präventivmaßnahmen vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass sich diese Fälle nicht wiederholen;

137.  nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2019 im Parlament keine Fälle mutmaßlicher Missstände gemeldet wurden; fordert das Parlament auf, seine eigenen internen Regelungen im Statut vollständig an die kürzlich erlassene Richtlinie (EU) 2019/1937(11) anzupassen, einschließlich umfassender Regelungen und sicherer Verfahren durch die Einrichtung sicherer Kanäle für eine Berichterstattung; vertritt die Auffassung, dass der Schutz von Hinweisgebern integraler Bestandteil einer Demokratie und von entscheidender Bedeutung dafür ist, rechtswidrigen Tätigkeiten und Fehlverhalten vorzubeugen und davon abzuschrecken; weist darauf hin, dass sich APA unter anderem aufgrund ihrer Arbeitsverträge in einer schwachen Position befinden; stellt ferner fest, dass Hinweisgeber, ähnlich wie Opfer von Belästigung, angemessenen Schutz verdienen und dass dies auch die Einrichtung eines beratenden Ausschusses umfassen sollte, der sich mit dem Schutz von Hinweisgebern befasst; fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass der Schutz, den das Parlament APA gewährt, die als Hinweisgeber auftreten, dem Schutz von APA gleichwertig ist, die Opfer von Belästigung sind; fordert das Parlament auf, seine Mitarbeiter, soweit möglich, für den Schutz von Hinweisgebern sowie für ihre Pflicht aufgrund des Status, illegale Aktivitäten oder Missstände in der Verwaltungstätigkeit zu melden, zu sensibilisieren, und fordert das Parlament ferner auf, diesbezüglich obligatorische Schulungen in Betracht zu ziehen; wiederholt seine Forderung nach entsprechenden Informationskampagnen;

138.  fordert die Verwaltung des Parlaments erneut auf, möglichst frühzeitig zu Beginn der nächsten Wahlperiode obligatorische Schulungen für neue APA zu organisieren oder für sie Veröffentlichungen bereitzustellen, die insbesondere finanzielle und administrative Aspekte umfassen (Dienstreiseaufträge, medizinische Untersuchungen, Akkreditierung, Parkausweise, Besuchergruppen, Ausstellungen usw.), damit systembedingte Fehler verhindert werden, die den reibungslosen Ablauf der sie betreffenden Verwaltungsverfahren beeinträchtigen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass eine fachliche Schulung über die Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse sowie die Möglichkeit, Sprachkurse außerhalb der Bürozeiten zu besuchen, unerlässlich sind;

139.  ist zutiefst besorgt über die Arbeitsbedingungen bei zwei der vom Parlament vergebenen externen Konzessionen, nämlich beim Reinigungs- und beim Restaurationspersonal; ist darüber besorgt, dass immer häufiger auf Leih- bzw. Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen wird, und über die Auswirkungen, die dies sowohl auf deren Arbeitsbedingungen als auch auf die Qualität der erbrachten Dienstleistungen hat; wiederholt seine Forderung an die GD INLO aus den Vorjahren, eine unabhängige Erhebung über die Zufriedenheit der betroffenen Mitarbeiter mit den Arbeitsbedingungen durchzuführen; fordert die Verwaltung auf, die Politik des Parlaments im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu überprüfen, um transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen für das Personal von Unterauftragnehmern sicherzustellen; fordert den Generalsekretär auf, rasch eine Studie über die Vorteile, die die Internalisierung dieser Dienstleistungen sowohl für das Organ als auch für die Arbeitsrechte der Arbeitnehmer haben könnte, in Auftrag zu geben und die Studie sowohl dem Haushaltsausschuss als auch dem Ausschuss für Haushaltskontrolle des Parlaments vorzulegen, sobald sie vorliegt;

140.  begrüßt die Einführung einer umfangreicheren und nachhaltigeren Lebensmittelauswahl, einschließlich der Einführung einer größeren Auswahl an vegetarischen und veganen Produkten, in der Selbstbedienungskantine des Parlaments; weist auf eine unabhängige Befragung zur Kundenzufriedenheit über die „Smiley-Terminals“ in den wichtigsten Verkaufsstellen in Brüssel, Straßburg und Luxemburg hin, mit denen die Verkaufsstellen festgestellt werden sollen, wo Änderungen und Verbesserungen erforderlich sind; stellt fest, dass die Smiley-Terminals eine laufende, solide Verbesserung der Bewertung von Catering-Diensten in den Gebäuden Kohl und Martens zeigten, wohingegen die Zufriedenheitsbewertung in den Gebäuden Spinelli und Paul-Henri-Spaak niedriger ist; fordert die notwendigen Änderungen zur besseren Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse; stellt fest, dass nichtvegetarische Mahlzeiten oft mehr kosten als vegetarische Mahlzeiten; fordert, dass alle Kantinen ausreichend Informationen für Allergiker neben der Theke aushängen und eine glutenfreie Mahlzeit pro Tag anbieten;

141.   betont, dass die COVID-19-Krise Entscheidungen erforderlich gemacht hat, die unmittelbare Auswirkungen auf die Bediensteten des Parlaments, einschließlich der Mitarbeiter von Unterauftragnehmern und der freiberuflichen Mitarbeiter, haben; weist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Entscheidung hin, das Haus der Europäischen Geschichte, die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ und die Verbindungsbüros der Europäischen Union zu schließen, sowie auf die veränderten Bedingungen für freiberufliche Dolmetscher und das Reinigungs- und Restaurationspersonal; nimmt zur Kenntnis, dass die Organe der EU, auch das Parlament, unter den derzeitigen Umständen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 Entscheidungen auf schnelle und unbürokratische Weise treffen müssen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu garantieren; fordert das Parlament jedoch auf, bei all seinen Beschlüssen auch seiner sozialen Verantwortung gerecht zu werden und sämtlichen Einkommensveränderungen vorzubeugen bzw. diese auszugleichen sowie mit allen notwendigen Mitteln zu verhindern, dass Personen, die in den Räumlichkeiten des Parlaments arbeiten, aufgrund von COVID-19 entlassen werden;

142.  bedauert die Entscheidung der COMPASS Group, 80 Mitarbeiter des Catering-Dienstes bis Januar 2021 zu entlassen; begrüßt die mit der COMPASS Group geführten Verhandlungen, durch die die Gesamtzahl der Entlassungen auf 49 reduziert werden konnte, drückt jedoch seine tiefe Unzufriedenheit darüber aus, dass immer noch Personal entlassen werden soll; weist darauf hin, dass die entlassenen Mitarbeiter kurz vor Weihnachten 2020 und mitten in einer Pandemie informiert wurden; betont, dass einige der entlassenen Mitarbeiter jahrzehntelang in den Räumlichkeiten des Parlaments gearbeitet haben; weist darauf hin, dass das Parlament die Unternehmen in der gesamten Union wiederholt aufgefordert hat, ihr Personal während der Pandemie nicht zu entlassen; fordert die zuständigen Stellen des Parlaments auf, alle möglichen alternativen Lösungen zu untersuchen, die die Beschäftigung aller Kantinenmitarbeiter sichern würden, und fordert die Verwaltung des Parlaments auf, Lösungen im Rahmen des sozialen Dialogs zu finden; fordert das Präsidium auf, die Externalisierungspolitik des Parlaments zu überdenken; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, unverzüglich auf einen von 355 Mitgliedern unterzeichneten Brief über die Entlassungen zu antworten; fordert eine Bewertung der Politik des Parlaments im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Verbesserung transparenter und verlässlicher Arbeitsbedingungen bei allen an Unterauftragnehmer vergebenen Dienstleistungen; fordert das Parlament auf, der Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Bewertung Bericht zu erstatten;

143.  betont, dass durch die vom Präsidium beschlossenen täglichen Mahlzeiten für wohltätige Zwecke und weitere Solidaritätsmaßnahmen des Parlaments die finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf seine Caterer und deren Beschäftigten abgemildert wurden; stellt fest, dass das Parlament versucht, möglichst viele Arbeitsplätze zu retten, die aus beschäftigungspolitischer Sicht vertretbar, aber auch für die Verwendung des Haushalts des Parlaments gerechtfertigt sind;

144.  nimmt die Lösungen zur Kenntnis, die für jene APA gefunden wurden, die während zweier aufeinanderfolgender Wahlperioden ohne Unterbrechung im Parlament tätig waren, denen jedoch zur Vollendung der zehn Dienstjahre, die für den Erwerb des Anspruchs auf ein Ruhegehalt im Rahmen der entsprechenden Regelung der Organe der Union erforderlich sind, bis zu zwei Monate fehlten; bedauert, dass eine Lösung trotz der zahlreichen und kontinuierlichen Warnungen in der letzten Wahlperiode zu spät vorgelegt wurde; bedauert ferner, dass die einzige gefundene Lösung ausschließlich vom guten Willen einiger Mitglieder abhängig war, denen die Situation bekannt war und die sich mit den betroffenen APA solidarisierten; kritisiert auch, dass die Verwaltung die für die neue Wahlperiode gewählten Mitglieder nicht über diesen Sachverhalt und die Tatsache informiert hat, dass sie in diesen Fällen Verträge mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten ausstellen könnten, was zur Folge hatte, dass viele dieser APA große Schwierigkeiten hatten, ein Mitglied zu finden, das bereit war, sie mit einem Vertrag ohne Unterbrechung für einen kurzen Zeitraum zu beschäftigen, und manche erfolglos blieben;

145.  äußert erneut seine Besorgnis über die mutmaßliche Praxis von Mitgliedern, APA dazu zu verpflichten, Dienstreisen, insbesondere nach Straßburg, ohne Dienstreiseaufträge und ohne Erstattung ihrer Dienstreisekosten zu unternehmen; ist der Auffassung, dass eine solche Praxis Spielraum für Missbrauch schafft, da APA, wenn sie ohne Dienstreiseauftrag reisen, nicht nur selbst für die Kosten aufkommen müssen, sondern auch nicht durch eine Arbeitsunfallversicherung geschützt sind; bekräftigt seine Forderung gegenüber dem Generalsekretär, diesbezüglich eine Untersuchung einzuleiten;

146.  wiederholt seine Forderung, dass die APA für ihre Dienstreisen zur Teilnahme an den Tagungen in Straßburg die gleichen Tagegelder erhalten wie das Statutspersonal; nimmt die Folgeantwort des Generalsekretärs zu den unterschiedlichen Regelungen für die Kostenerstattung für Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments zur Kenntnis, die für das Sekretariat des Parlaments und die APA gelten; besteht auf seiner Forderung nach einer anschließenden Änderung der vom Generalsekretär genannten einschlägigen Regeln;

147.  fordert die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium erneut auf, die Möglichkeit, dass APA unter bestimmten, noch festzulegenden Bedingungen die Mitglieder bei offiziellen Delegations- und Dienstreisen des Parlaments begleiten, noch einmal zu prüfen, wie dies bereits mehrere Mitglieder gefordert haben; nimmt die geschätzte finanzielle Auswirkung zur Kenntnis, die der Generalsekretär in der Weiterbehandlung der Entlastung 2018 erläutert hat, besteht jedoch darauf, dass diese Möglichkeit begrenzt zur Anwendung kommt; schlägt eine neue Diskussion auf Ebene des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten vor;

148.  betont, dass die Personalpolitik des Parlaments überprüft werden muss, damit das Organ auf das Fachwissen aller Bediensteten des Parlaments zurückgreifen kann; ist daher der Ansicht, dass es notwendig ist, die Vorschriften dahingehend zu ändern, dass alle Kategorien von Bediensteten, einschließlich der APA, an internen Auswahlverfahren teilnehmen können, und dass Programme zur Entwicklung von Humanressourcen eingeführt werden müssen, die es dem Parlament ermöglichen, das Fachpersonal dieser Kategorien von Bediensteten im Dienste des Organs zu halten;

Geografische Verteilung des Parlaments – Ein einziger Sitz

149.  stellt fest, dass durch einen Umzug von Straßburg nach Brüssel den Schätzungen des Rechnungshofs zufolge jährliche Einsparungen in Höhe von 114 Mio. EUR sowie zusätzlich eine einmalige Einsparung in Höhe von 616 Mio. EUR erzielt werden könnten, wenn die Gebäude in Straßburg erfolgreich veräußert werden, bzw. einmalige Kosten in Höhe von 40 Mio. EUR entstünden, wenn sie nicht veräußert werden können; weist darauf hin, dass nur im Wege einer einstimmigen Vertragsänderung umgesetzt werden kann, dass das Parlament nur einen Sitz hat; weist darauf hin, dass sich eine große Mehrheit der Mitglieder des Parlaments in verschiedenen Entschließungen für einen einzigen Sitz ausgesprochen hat, um eine effiziente Verwendung der Steuergelder der Union sicherzustellen; fordert den Rat auf, den Standpunkt des Parlaments zur Kenntnis zu nehmen;

150.  weist darauf hin, dass zusätzliche Ausgaben, die durch Reisen nach Straßburg entstehen, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zuwiderlaufen;

151.  verweist auf eine aktuelle Studie, die dem Ausschuss des Parlaments für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorgelegt wurde(12); hebt die Schlussfolgerung der Studie hervor, dass bei einem Pfad zur Kohlenstoffneutralität offensichtlich sei, dass das Parlament den Betrieb an einem Standort in Betracht ziehen muss; weist darauf hin, dass sich das Parlament in seiner Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand(13) zur Verringerung seines CO2-Fußabdrucks verpflichtet hat; weist darauf hin, dass das Parlament in derselben Entschließung den Klima- und Umweltnotstand ausgerufen hat; weist darauf hin, dass Brüssel der Mittelpunkt der Tätigkeit des Parlaments ist und dass die Stadt den Rat und die Kommission, aber auch andere Interessengruppen, NRO, Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertretungen der Mitgliedstaaten beherbergt; ist daher der Ansicht, dass die Beibehaltung von Straßburg als Sitz des Parlaments unhaltbar und unvertretbar ist;

152.  weist erneut darauf hin, dass die COVID-19-Krise eine Situation „höherer Gewalt“ darstellt, die das Parlament gezwungen hat, einen erheblichen Teil der zwölf Straßburg-Tagungen aus seinem Sitzungskalender für 2020 zu streichen; erklärt, dass die durch die COVID-19-Krise verursachten Kosten und gesundheitlichen Folgen nicht auch noch durch kostspielige Reisen nach Straßburg gesteigert werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Abweichung vom Vertrag darauf zu verzichten, auf Kompensationssitzungen in Straßburg zu bestehen;

Freiwilliger Pensionsfonds

153.  weist erneut auf Artikel 27 Absätze 1 und 2 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments hin, in dem vorgesehen ist, dass „[d]er vom Europäischen Parlament eingerichtete freiwillige Pensionsfonds [...] nach Inkrafttreten dieses Statuts für die Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten, die in diesem Fonds bereits Rechte oder Anwartschaften erworben haben, weitergeführt“ wird und „[d]ie erworbenen Rechte und Anwartschaften in vollem Umfang erhalten“ bleiben;

154.  stellt ferner fest, dass Ende 2019 die Höhe des zu berücksichtigenden Nettovermögens bei 111 Mio. EUR und die Höhe der versicherungsmathematischen Verpflichtungen bei 439,6 Mio. EUR lagen, was einem versicherungsmathematischen Defizit von schätzungsweise 328,6 Mio. EUR entspricht; ist außerordentlich besorgt angesichts der möglichen Erschöpfung des freiwilligen Pensionsfonds; betont, dass sich die aktuelle Situation des Fonds so darstellt, dass er seinen künftigen Verpflichtungen nicht nachkommen kann; ist überzeugt, dass die Rechtsfolgen der Regeln näher erläutert und/oder die Regeln geändert werden müssen; fordert den Rechnungshof auf, eine neue Stellungnahme zu dem freiwilligen Pensionsfonds vorzulegen und hierfür alle möglichen Optionen zur Begrenzung des Defizits auszuloten; merkt an, dass das Parlament die Entscheidung des Rechnungshofs abwarten und zügig umsetzen wird;

155.  weist auf Ziffer 118 des Entlastungsbeschlusses des Parlaments von 2017 hin, in der gefordert wurde, die rechtlichen Grundlagen des freiwilligen Pensionsfonds zu untersuchen und insbesondere zu prüfen, ob das Parlament rechtlich verpflichtet ist, die Aufrechterhaltung künftiger Ansprüche in vollem Umfang zu garantieren und die potenziellen Defizite des Fonds auszugleichen oder neue Gelder in den Fonds einzuzahlen, da es sich bei dem freiwilligen Pensionsfonds nicht um einen regulären Pensionsfonds, sondern um einen SICAV-Investmentfonds nach luxemburgischem Recht handelt, bei dem grundsätzlich keine solche Verpflichtung vorgesehen ist; bedauert, dass der Generalsekretär bislang keine Ergebnisse in Bezug auf die geforderte Untersuchung vorgelegt hat;

156.  weist darauf hin, dass die prognostizierten künftigen Verbindlichkeiten zwar über mehrere Jahrzehnte verteilt sind, ist aber äußerst besorgt, dass der vom freiwilligen Pensionsfonds im Jahr 2019 gezahlte Gesamtbetrag zwar 18 Mio. EUR betrug, diese Zahl aber im Jahr 2025 auf etwa 20 Mio. EUR steigen dürfte;

157.  weist darauf hin, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2018 beschlossen hat, die für den Pensionsfonds geltenden Vorschriften zu ändern, indem es das Renteneintrittsalter von 63 auf 65 Jahre erhöht und eine Abgabe in Höhe von 5 % auf Ruhegehaltszahlungen für künftige Ruhegehaltsempfänger eingeführt hat, um die Tragfähigkeit des Fonds zu erhöhen; begrüßt, dass die unmittelbare Auswirkung der Regeländerungen Einsparungen bei den Ruhegehaltszahlungen im Jahr 2019 in Höhe von etwa 325 000 EUR waren, von denen 306 000 EUR auf die Anhebung des Rentenalters und 19 000 EUR auf die Einführung einer ab dem 1. Januar 2019 geltenden Abgabe von 5 % auf alle Ruhegehälter zurückzuführen sind; fordert das Präsidium auf, alle möglichen Optionen zu bewerten, sobald der Gerichtshof über die jetzigen Maßnahmen entschieden hat, um für das freiwillige Altersversorgungssystem und den freiwilligen Pensionsfonds eine faire Lösung zu finden und gleichzeitig die Verbindlichkeiten des Parlaments möglichst gering zu halten, da es sich um das Geld der Steuerzahler der Union handelt;

158.  hält den Generalsekretär und das Präsidium dazu an, das Abgeordnetenstatut uneingeschränkt einzuhalten und für den Pensionsfonds einen klaren Plan aufzustellen, in dessen Rahmen das Parlament seine Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten für die freiwillige Ruhegehaltsregelung seiner Mitglieder übernimmt; unterstützt den Antrag des Präsidiums an den Generalsekretär, Möglichkeiten zu untersuchen, wie eine tragfähige Finanzierung des freiwilligen Pensionsfonds im Einklang mit den Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts sichergestellt werden kann, wobei für uneingeschränkte Transparenz zu sorgen ist; appelliert an das Präsidium und die Mitglieder des freiwilligen Pensionsfonds, auf die Begrenzung des Defizits des freiwilligen Pensionsfonds abzielende Maßnahmen zu unterstützen;

Ökologie- und Nachhaltigkeitsaspekte der Arbeit des Parlaments

159.  unterstützt die Nutzung des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) – ein Managementinstrument der Union für private und staatliche Organisationen, mit dem sie ihre Umweltleistung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009(14) bewerten und verbessern können; stellt fest, dass das Parlament das erste Unionsorgan ist, das im Jahr 2016 durch den 100%igen Ausgleich von nicht reduzierbaren Emissionen CO2-neutral wurde; unterstützt die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Emissionen des Parlaments noch weiter zu verringern, einschließlich der Erhöhung der Zielvorgaben für Telearbeit in den verschiedenen Generaldirektionen, der Begrenzung und Optimierung der Reisezeit für Dienstreisen und der Bestärkung in der Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel, z. B. durch die Erhöhung der Anzahl von Fahrradparkplätzen;

160.  begrüßt, dass 100 % des in den Büros des Parlaments verwendeten A4-Papiers recycelt werden, und begrüßt den deutlichen Rückgang des Papiereinkaufs im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018; begrüßt die Bemühungen des Parlaments, die Zahl der papierlosen Sitzungen zu erhöhen, und fordert mehr Schulungen für alle Mitglieder, Mitarbeiter und APA über die papierlosen Instrumente, die geschaffen wurden, damit weniger Unterlagen gedruckt werden, sowie weitere Kommunikationskampagnen;

161.  fordert, dass rasch weitere ehrgeizige Maßnahmen ergriffen werden, und ist der Überzeugung, dass das letztendliche Ziel ein Parlament ohne Einwegkunststoffe sein sollte;

162.  weist darauf hin, dass der Anteil der im Jahr 2019 an das Parlament gelieferten erneuerbaren Energie, der größtenteils auf den Kauf von Ökostrom zurückgeht, bei 67 % geblieben ist; fordert das Parlament auf, den Prozentsatz der erneuerbaren Energien, mit denen das Parlament versorgt wird, weiter zu erhöhen, um so bald wie möglich eine 100 %-ige Versorgung mit erneuerbaren Energien zu erreichen, unter anderem durch die Nutzung der Dachflächen des Parlaments zur Erzeugung von eigenem Solarstrom;

163.  verweist darauf, dass in der Richtlinie 2012/27/EU(15) zur Energieeffizienz verlangt wird, dass jährlich 3 % der Gesamtfläche unserer Gebäude renoviert werden müssen, um den Mindestanforderungen der Energieeffizienz zu entsprechen; empfiehlt, dass bei der jährlichen Haushaltsplanung die regelmäßigen Renovierungen aller Gebäude berücksichtigt werden und dass zu diesem Zweck ein Betrag vorgesehen wird, der für 3 % der Gesamtfläche aller Gebäude ausreicht, wie dies bereits in der vom Präsidium am 16. April 2018 angenommenen „Gebäudestrategie für die Zeit nach 2019“ erwogen wurde; ist der Ansicht, dass eine solche Mittelzuweisung Bestandteil einer ordnungsgemäßen und vorausschauenden Gebäudepolitik ist, bei der der Schwerpunkt auch auf eine umfassende Sanierung gelegt und sichergestellt werden sollte, dass sich das Parlament um eine maximale Verbesserung bei der Energieeffizienz und somit um Einsparungen beim Energieverbrauch und den Kosten der Einrichtungen des Parlaments bemüht;

164.  begrüßt die erfolgreiche Internalisierung des Fahrbereitschaftsdienstes und den schrittweisen Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen mit dem Ziel einer CO2-neutralen Dienstwagenflotte bis spätestens 2024; erkennt die hohe Anzahl an täglichen Arbeitsabläufen an und lobt die Arbeit des Dienstes, mit dem die Mitglieder sehr zufrieden sind; fordert den Generalsekretär auf, ein benutzerfreundliches Online-Buchungssystem einzuführen und Möglichkeiten zu prüfen, die Nutzung zu verbessern, die im Jahr 2019 bei lediglich 3 % lag, sowie die Benutzerguppe zu erweitern, die Fahrzeuge für die Strecke zwischen Brüssel und Straßburg bucht, damit die Umweltauswirkung des Parlaments verringert wird; ersucht darum, diese Möglichkeit besser zu kommunizieren, um sicherzustellen, dass keine Fahrzeuge leer nach Straßburg und zurück fahren;

165.  begrüßt, dass das Präsidium am 16. Dezember 2019 neue ehrgeizige Ziele bei den wesentlichen Leistungsindikatoren für das Umweltmanagementsystem des Parlaments verabschiedet hat, darunter das Ziel einer Verringerung des CO2-Ausstoßes um 40 % bis zum Jahr 2024, dem Beginn der neuen Wahlperiode; fordert die effiziente Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, um das Ziel fristgerecht zu erreichen, und eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte; fordert das Parlament ferner auf, sein EMAS-Ziel angesichts der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Emissionsreduzierungen neu zu bewerten;

166.  begrüßt die Verpflichtung des Parlaments zur umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge; weist darauf hin, dass sich das Parlament zum Ziel gesetzt hat, den nach dem Wert gewichteten Anteil der Aufträge für bestimmte prioritäre Produkte, die als „grün“, „sehr grün“ oder „von sich aus grün“ eingestuft werden, zu erhöhen; begrüßt, dass im Jahr 2019 89,1 % der Aufträge gemessen am Wert in den vorrangigen Produktkategorien als „grün“, „sehr grün“ oder „von sich aus grün“ eingestuft wurden; begrüßt, dass das Präsidium am 16. Dezember 2019 neue ehrgeizige Ziele bei den wesentlichen Leistungsindikatoren für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen verabschiedet hat, d. h. dass im Durchschnitt 90 % der Verträge in vorrangigen Produktkategorien im Zeitraum 2020–2024 als „grün“, „sehr grün“ oder „von sich aus grün“ eingestuft sein sollten; betont, dass die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge weiterentwickelt werden muss, indem mittelfristig ehrgeizige Ziele dahingehend festgelegt werden, dass die Verträge umweltfreundlicher werden;

167.  begrüßt die Absicht des Parlaments, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen, die auch soziale Aspekte der Beschaffung einbezieht, und fordert das Parlament auf, die Entwicklungen im Bereich der sozialen und nachhaltigen Vergabe öffentlicher Aufträge zu verfolgen, beispielsweise die Arbeit der OECD zum Thema öffentliches Beschaffungswesen und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie die bevorstehende Gesetzgebung der Union zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen; vertritt die Auffassung, dass das Parlament durch die Einbeziehung verantwortungsvoller Unternehmensstandards in seine Beschaffungs- und Einkaufspolitik mit gutem Beispiel vorangehen, das öffentliche Interesse wahren und die Rechenschaftspflicht bei öffentlichen Ausgaben sicherstellen kann;

168.  begrüßt die für Parkflächen des Parlaments entwickelte neue Parkraumpolitik, durch die die Nutzung von Elektrofahrzeugen und insbesondere von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rollern und Autos mit Elektroantrieb mittels der Einrichtung von Ladestationen gefördert werden soll; fordert, dass diese Politik auf alle anderen Parkflächen des Parlaments ausgeweitet wird;

169.  betont, dass das Europäische Parlament seine Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels erfüllen und daher in allen seinen Gebäuden angemessene Maßnahmen ergreifen muss, damit allen Bediensteten vor Diebstahl, Vandalismus und Unwetter geschützte Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen, für die mindestens dieselben Bedingungen gelten wie für die derzeit bereitgestellten Fahrzeugparkplätze; weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auch ein Identifikationssystem mit Vignetten hilfreich sein könnte;

170.  begrüßt die deutliche Zunahme der Fahrradnutzung in Brüssel im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018;

171.  weist auf die Umweltauswirkungen des wiederholten Standortwechsels des Parlaments nach Straßburg hin;

Dolmetschen und Übersetzen

172.  verweist darauf, dass die Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen im Jahr 2019 530 Mitarbeiter hatte und 2,6 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

173.  lobt das Projekt der zentralen Anlaufstelle für die Konferenzorganisation („One-Stop Conference Organisation“ – OSCO), das 2019 abgeschlossen wurde und in dessen Rahmen die Arbeitsprozesse bei der Konferenzorganisation erheblich gestrafft wurden und die Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen der einzige Ansprechpartner für eine Reihe von hervorragenden Konferenzdiensten für die Organisatoren von Sitzungen, Konferenzen und Veranstaltungen beim Parlament werden konnte;

174.  stellt fest, dass der überarbeitete Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit, der im Juli 2019 vom Präsidium angenommen wurde, einen aktualisierten Rahmen für erstklassige Verdolmetschung bietet, die ressourceneffizient ist und den Bedürfnissen der Nutzer entspricht; bedauert, dass der überarbeitete Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit nach wie vor das primärrechtbasierte Haushalts- und Entlastungsverfahren der Union mit nicht legislativer Arbeit gleichsetzt, sodass der Haushaltsausschuss und der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments verpflichtet sind, jedes Jahr die Genehmigung des Präsidiums einzuholen, wenn die jährliche Reserve von 45 Seiten für zu übersetzende Texte überschritten wird; fordert das Parlament auf, dafür zu sorgen, dass der Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit so angewandt wird, dass der Haushaltsausschuss und der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments die zentralen Haushalts- und Entlastungsfunktionen ausüben können, ohne jedes Jahr eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen zu müssen;

175.  nimmt mit Anerkennung den sozialen Dialog zwischen der Leitung und den Vertretern der internen Dolmetscher zur Kenntnis, der am 8. September 2018 in neue Arbeitsbedingungen mündete; unterstützt die laufenden Bemühungen der Vertreter der Verwaltung und der Dolmetscher, die ressourceneffiziente umfassende Mehrsprachigkeit zu garantieren;

176.  stellt fest, dass viele Mitteilungen und Unterlagen nur in englischer Sprache vorliegen; stellt darüber hinaus fest, dass Arbeitssitzungen abgehalten werden, ohne dass es die Möglichkeit der Verdolmetschung gibt; fordert das Parlament auf, die in der Charta der Grundrechte und der Verordnung Nr. 1/1958 festgelegten Grundsätze, Rechte und Pflichten sowie die internen Leitlinien und Beschlüsse, wie den Kodex für gute Verwaltungspraxis, zu beachten; fordert das Parlament daher auf, ausreichend Personal bereitzustellen, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Mehrsprachigkeit beachtet wird, indem die Anzahl der Bediensteten, die für Übersetzungen und Dolmetschleistungen zuständig sind, erhöht wird;

177.  verweist darauf, dass die Generaldirektion Übersetzung im Jahr 2019 1 117 Mitarbeiter hatte und 0,5 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

178.  lobt die Umsetzung eines Systems für die Akkreditierung externer Übersetzer, um eine Verbesserung der Qualität extern vergebener Übersetzungen herbeizuführen, mit dem Fokus auf der Beschäftigung „akkreditierter“ Übersetzer, deren Übersetzungsfähigkeit geprüft wurde, sodass die Qualitätskontrolle extern vergebener Übersetzungen durch die Sprachreferate verbessert wird und die vertragsrechtlichen Konsequenzen bei unzureichender Qualität durchgesetzt werden;

179.  fordert den Generalsekretär auf, die Durchführbarkeit der Einführung von internationalem Gebärdendolmetschen für alle Plenardebatten entsprechend den vom Plenum angenommenen Anträgen zu prüfen und den entsprechenden Beschluss unter Beachtung des Grundsatzes des gleichen Zugangs für alle Bürger umzusetzen;

Finanzen und Verwaltung

180.  verweist darauf, dass die GD FINS im Jahr 2019 222 Mitarbeiter hatte und 22,7 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

181.  verurteilt den großen Rückstand bei der Erstattung von Reisekosten im Jahr 2019; fordert, dass ausreichende Mittel für die GD FINS sichergestellt und aufrechterhalten werden und dass diese Mittel so zugewiesen werden, dass es zu keinem großen Rückstand kommt;

182.  stellt fest, dass das neue Reisebüro des Parlaments am 1. Januar 2019 seinen Betrieb aufgenommen hat; stellt fest, dass Mitglieder Schwierigkeiten hatten, das Call-Center des Reisebüros während und außerhalb der Arbeitszeiten zu erreichen; fordert, dass die Verfügbarkeit verbessert wird; stellt fest, dass das Reisebüro für die Mitglieder den Anweisungen des Referats Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder folgt, wonach den angebotenen Flügen immer die kürzeste Strecke zwischen Ausgangs- und Zielort und die billigsten Tarife zugrunde liegen sollten, wenn mehrere Fluggesellschaften dieselbe Verbindung anbieten; weist darauf hin, dass alle Einnahmen des Reisebüros aufgrund ihres Umsatzes mit den Diensten für das Parlament dem Parlament zurückerstattet werden müssen; stellt fest, dass im Vergleich zum Vorjahr die jährliche Zahl von Beschwerden mit 63 Beschwerden im Jahr 2019, was 0,043 % der insgesamt 144 931 Transaktionen in dem Jahr entspricht, stabil blieb und dass die Mehrzahl der gemeldeten Beschwerden der Dienstleistungsqualität des neuen Reisebüros galt und sich aus dem Wandel und der Aufnahme seiner Tätigkeit ergab, einschließlich später Stornierungen und Verspätungen;

183.  zieht ernsthaft Ziffer 40 der Entschließung des Parlaments vom 14. Mai 2020(16) zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2021 (2019/2214(BUD)) in Zweifel, in der das Präsidium ersucht wird, die Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments dahingehend zu überarbeiten, dass den Mitgliedern für Reisen innerhalb der Union die Kosten für flexible Economy-Flugtickets erstattet werden, wobei Ausnahmen für Flüge mit einer Flugzeit von mehr als vier Stunden oder für Flüge mit einer Reiseunterbrechung akzeptiert werden; fordert die Fortsetzung der Gleichbehandlung der Mitglieder bei angebotenen Tickets; weist außerdem auf die Zielsetzung des Parlaments hin, seine Emissionen weiter zu verringern, und betont, dass die umweltfreundlichsten Methoden bei notwendigen Flugreisen Direktflüge und flexible Flugtickets sind;

Allgemeine Kostenvergütung

184.  weist auf den Beschluss hin, dass alle Mitglieder ein separates Bankkonto für den Empfang der allgemeinen Kostenvergütung haben sollten; begrüßt die strikte Umsetzung dieser Verpflichtung durch das Parlament, die zu einer Einhaltungsquote von 100 % führte;

185.  verweist auf Artikel 11 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Parlaments, die das Präsidium am 11. März 2019 annahm, in der es heißt: „Das Präsidium stellt auf der Seite der Mitglieder auf der Website des Parlaments die erforderliche Infrastruktur für die Mitglieder zur Verfügung, die eine freiwillige Prüfung oder Bestätigung gemäß den geltenden Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen veröffentlichen möchten, dass ihre Nutzung der allgemeinen Kostenvergütung den geltenden Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts und den entsprechenden Durchführungsmaßnahmen entspricht“; weist darauf hin, dass solche Veröffentlichungen in der eigenen Verantwortung der Mitglieder individuell und optional erfolgen und dass die Verwaltung des Parlaments nicht für die Zusammenstellung der bereitgestellten Informationen verantwortlich ist; fordert die Dienststellen des Parlaments auf, die Mitglieder jährlich an diese Möglichkeit zu erinnern; fordert das Parlament auf, die Entlastungsbehörde regelmäßig darüber zu unterrichten, wie viele Mitglieder diesen Empfehlungen nachkommen, damit die Ausgaben, die mit dem Geld der Steuerzahler der Union getätigt werden, transparenter und nachvollziehbarer werden;

186.  weist darauf hin, dass die Mitglieder ihr Mandat frei und unabhängig ausüben, wie in Artikel 2 der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt; betont, dass jedes Gremium, das mit der Ausarbeitung von Ethikregeln und ethischen Normen beauftragt ist, auf die ihm zugewiesenen Aufgaben beschränkt sein sollte und sicherstellen muss, dass seine Empfehlungen das freie Mandat der Mitglieder nicht einschränken oder behindern;

187.  betont, dass es sich bei der allgemeinen Kostenvergütung um eine Pauschalvergütung handelt, und hebt hervor, dass das freie Mandat unabhängig sein muss, wie in der Geschäftsordnung festgelegt; begrüßt den Beschluss des Präsidiums, eine Arbeitsgruppe damit zu beauftragen, die Durchführung der allgemeinen Kostenvergütung in den letzten Jahren zu bewerten und realisierbare Methoden zur Verwaltung der allgemeinen Kostenvergütung zu finden; fordert das Präsidium auf, bis Ende 2021 eine Entscheidung zu treffen; betont, dass die Verwaltung der allgemeinen Kostenvergütung nicht zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand für die Abgeordnetenbüros und die Verwaltung des Parlaments führen darf;

188.  hebt hervor, dass der Beschluss des Präsidiums von 2018 über die allgemeine Kostenvergütung bedeutet, dass das Präsidium diesen Beschluss bis Ende 2022 aufrechterhalten und ihn anhand der Erfahrungen, die in der 9. Wahlperiode gewonnen werden, beurteilen wird; bedauert, dass das Präsidium sich nach wie vor weigert, die allgemeine Kostenvergütung weiter zu reformieren, obwohl sich das Plenum bereits mehrfach(17) dafür ausgesprochen hat, wodurch verhindert wird, dass die mit dem Geld der Steuerzahler der Union finanzierten Ausgaben der Mitglieder transparenter und nachvollziehbarer werden; fordert das Präsidium nachdrücklich auf, die Beschlüsse des Plenums aus den Entlastungsberichten des Europäischen Parlaments von 2017 und 2018 zur Änderung der Bestimmungen über die allgemeine Kostenvergütung unverzüglich umzusetzen; betont, dass alle neuen freiwilligen und/oder optionalen Maßnahmen für mehr Transparenz und finanzielle Rechenschaftspflicht für die Mitglieder und ihre Büros nicht zu unnötiger Bürokratie führen sollten;

189.  betont, dass eine verantwortungsvolle Verwaltung auf der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und auf Verhältnismäßigkeit beruht; fordert das Präsidium auf, die Kosteneffizienz und Verhältnismäßigkeit aller weiteren Investitionen sowie die Vorteile, die durch weitere Ausgaben von Steuergeldern erzielt werden, und einen höheren Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen;

Jahresbericht über Auftragsvergaben

190.  verweist darauf, dass in der Haushaltsordnung festgelegt ist, welche Informationen der Haushaltsbehörde und der Öffentlichkeit in Bezug auf die von dem Organ vergebenen Aufträge vorzulegen sind; weist darauf hin, dass gemäß der Haushaltsordnung die vergebenen Aufträge, deren Wert 15 000 EUR – den Grenzwert also, ab dem ein wettbewerbliches Vergabeverfahren verpflichtend ist – überschreitet, veröffentlicht werden müssen;

191.  weist darauf hin, dass von insgesamt 225 im Jahr 2019 vergebenen Aufträgen 83 auf der Grundlage offener oder nicht offener Verfahren mit einem Wert von 597,3 Mio. EUR sowie 141 Aufträge auf der Grundlage von Verhandlungsverfahren mit einem Wert von 208,5 Mio. EUR vergeben wurden; stellt fest, dass die Gesamtanzahl der durch Verhandlungsverfahren vergebenen Aufträge in Bezug auf den Wert als Anteil am Gesamtwert der vergebenen Aufträge von 6 % im Jahr 2018 auf 26 % im Jahr 2019 sowie in Bezug auf deren Umfang von 35,86 Mio. EUR im Jahr 2018 auf 208,53 Mio. EUR im Jahr 2019 gestiegen ist;

192.  nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2019 und 2018 vergebenen Aufträge nach Auftragsart, einschließlich Immobilientransaktionen:

Art des Vertrags

2019

2018

Anzahl

Prozent

Anzahl

Prozent

Dienstleistungen

Versorgung

Bauleistungen

Gebäude

177

33

13

2

78 %

15 %

6 %

1 %

199

37

12

3

79 %

15 %

5 %

1 %

Insgesamt

225

100 %

251

100 %

Art des Vertrags

2019

2018

Auftragswert (in EUR)

Prozent

Auftragswert (in EUR)

Prozent

Dienst-leistungen

581 610 182

72 %

256 374 627

42 %

Versorgung

85 741 237

10 %

210 526 209

35 %

Bauleistungen

135 211 526

17 %

133 431 628

22 %

Gebäude

4 260 000

1 %

5 039 824

1 %

Insgesamt

806 822 945

100 %

605 372 288

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2019, S. 5)

193.  nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2019 und 2018 vergebenen Aufträge nach der Art des angewandten Verfahrens, ausgedrückt in Anzahl und Wert:

Art des Verfahrens

2019

2018

Anzahl

Prozent

Anzahl

Prozent

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

CEI-Liste

Sonderverfahren

82

1

141

-

1

36,44 %

0,44 %

62,68 %

-

0,44 %

89

5

155

1

1

35,46 %

1,99 %

61,75 %

0,40 %

0,40 %

Insgesamt

225

100 %

251

100 %

Art des Verfahrens

2019

2018

Auftragswert (in EUR)

Prozent

Auftrags-wert (in EUR)

Prozent

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

CEI-Liste

Sonderverfahren

595 584 380

1 735 269

208 533 296

-

970 000

74 %

0 %

26 %

-

0 %

486 039 380

83 433 046

35 859 040

24 221

16 600

80 %

14 %

6 %

0 %

0 %

Insgesamt

806 822 945

100 %

605 372 288

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2019, S. 7)

194.  bedauert, dass es unter allen öffentlichen Ausschreibungen für Verträge über den Kauf von Waren und Dienstleistungen durch das Parlament 1 369 Ausschreibungen gab, an denen sich nur ein einziger Bieter beteiligte; stellt fest, dass Ausschreibungen mit nur einem Bieter eine erhebliche Gefahr für die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder darstellen; fordert das Parlament auf, die Gründe für den offensichtlichen Mangel an Wettbewerb zu untersuchen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Ausschreibungen mit einem einzigen Bieter in künftigen Verfahren zu vermeiden;

Fraktionen (Haushaltsposten 4 0 0)

195.  stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 0 eingesetzten Mittel für die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder 2019 wie folgt verwendet wurden(18):

Fraktion

2019 (1)

2018

Jähr-liche Mittel

Eigen-mittel und über-tragene Mittel

Aus-gaben

Jähr-liche Ver-wend-ungsquote

Auf den näch-sten Zeit-raum über-tragene Mittel

Jähr-liche Mittel

Eigen-mittel und über-tragene Mittel

Aus-gaben

Jährliche Ver-wendungs-quote

Auf den nächsten Zeitraum übertragene Mittel

Fraktion der Europäischen Volkspartei (PPE)

17.139

4.253

16.993

99,15

4.399

18.282

6.690

20.820

113,88

4.152

Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D)

14.611

4.807

13.705

93,80

5.710

15.792

5.863

16.888

106,94

4.767

Renew Europe (frühere Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE))

7.721

1.627

5.510

71,37

3.838

5.823

1.824

6.033

103,61

1.614

Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Verts/ALE)

5.573

1.388

4.585

82,27

2.376

4.478

1.579

4.669

104,27

1.388

Fraktion Identität und Demokratie (ID) (3)

3.244

0

1.629

50,22

1.615

Europäische Konservative und Reformer (ECR)

6.053

1.946

5.730

94,66

2.270

6.182

2.962

7.200

116,47

1.944

Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)

4.156

1.110

3.731

89,77

1.535

4.443

1.257

4.590

103,31

1.110

Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD) (2)

1.851

1.915

1.508

81,45

0

3.829

1.828

2.725

71,17

1.915

Europa der Nationen und der Freiheit (ENF) (2)

1.620

653

1.609

99,34

0

3.238

1.094

3.612

111,55

720

Fraktionslos

2.019

367

481

23,84

738

1.153

314

537

46,57

442

Insgesamt

63.987

18.067

55.481

86,71

22.482

63.220

23.412

67.073

106,09

18.052

Anmerkungen zur Tabelle:

(1) 2019 war ein Wahljahr, und die Fraktionen unterbreiteten ihre Abrechnungen in zwei Teilen für das jeweilige Halbjahr. Für Fraktionen, die nach der Europawahl 2019 ihre Arbeit fortsetzten, beziehen sich die Zahlen für die jährlichen Mittel und Ausgaben auf den Betrag für beide Halbjahre.

(2)Für Fraktionen, die nach der Europawahl 2019 aufgelöst wurden, betreffen die Zahlen nur das erste Halbjahr.

(3) Für Fraktionen, die es vor der Europawahl 2019 noch nicht gab, betreffen die Zahlen nur das zweite Halbjahr.

196.  begrüßt, dass die unabhängigen externen Prüfer für die Fraktionen ausschließlich uneingeschränkte Prüfungsvermerke für das Haushaltsjahr 2019 abgegeben haben;

Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

197.  weist darauf hin, dass die Behörde im Jahr 2016 mit dem Auftrag gegründet wurde, Registrierungsanträge zu prüfen, die neuen Parteien und Stiftungen der Union zu registrieren, ihre Finanzierung zu überwachen und Sanktionen zu verhängen, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen; stellt fest, dass die Behörde ihre Tätigkeit im Jahr 2017 vollständig aufgenommen hat;

198.  weist darauf hin, dass im Jahr 2018 die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014(19) mit allen ihren Teilen erstmals umgesetzt wurde, insbesondere in Bezug auf die Rolle der Behörde; stellt fest, dass entsprechend dieser Verordnung die Behörde im Jahr 2019 zum ersten Mal die Abschlüsse der europäischen politischen Parteien und Stiftungen für das Haushaltsjahr 2018 prüfte;

199.  weist darauf hin, dass die Behörde im Rahmen der Europawahl 2019 gemeinsam mit der GD FINS eine Reihe von Grundsätzen ausarbeitete, um das Recht der europäischen politischen Parteien, Wahlkampf für die Wahl zum Europäischen Parlament durchzuführen, umzusetzen und gleichzeitig die Grenzen dieses Rechts festzulegen; erkennt die praktischen Schwierigkeiten aufgrund der Art der Verordnung an und betont die Notwendigkeit der Überarbeitung; stellt den Automatismus der Sanktionen fest und weist auf die Notwendigkeit von größerer Verhältnismäßigkeit und Flexibilität hin;

200.  begrüßt die Anstrengungen der Behörde, größere Transparenz zu erreichen, wozu auch die erstmalige Veröffentlichung des Jährlichen Tätigkeitsberichts für 2019 im Jahr 2020 ohne Beschränkung der Freigabe und die Teilnahme ihres Direktors an der jährlichen Anhörung zur Entlastung des Parlaments am 16. November 2020 gehörten;

201.  fordert die Behörde auf sicherzustellen, dass Informationen über die Registrierung und Finanzlage der europäischen politischen Parteien und Stiftungen soweit wie möglich nutzerfreundlich, vollständig und aktualisiert öffentlich verfügbar sind;

202.  stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 2 eingesetzten Mittel 2019 wie folgt verwendet wurden(20):

Partei (2019)

Abkürzung

Eige-nmittel

Endgültiger Beitrag des EP (1)

Gesamt-betrag der Einnahmen

Beitrag des EP zu den erstattungs-fähigen Ausgaben in % (max. 90 %)

Ein-nahmen-überschuss (Ein-stellung in die Reserve oder Verlust)

Europäische Volkspartei

PPE

1.751.449

13.433.000

15.184.449

90 %

116.515

Sozialdemokra-tische Partei Europas

PSE

1.091.101

8.405.284

9.496.385

90 %

115.131

Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

ALDE

851.728

4.848.119

5.699.847

90 %

801.704

Europäische Grüne Partei

EGP

539.667

3.471.165

4.010.832

90 %

603.669

Partei der Europäischen Linken

EL

312.832

1.772.817

2.085.649

90 %

-

Europäische Demokratische Partei

PDE

100.944

671.170

772.114

90 %

49.246

Europäische Freie Allianz

EFA

200.053

1.219.623

1.419.676

90 %

55.400

Europäische Konservative und Reformer

EKR-Fraktion

607.157

3.493.333

4.100.490

90 %

158.166

Europäische Christliche Politische Bewegung

ECPM

140.512

1.000.214

1.140.726

83 %

-

Partei der Identität und Demokratie

ID-Fraktion

114.250

615.067

729.317

90 %

-

INSGESAMT

 

5.709.693

38.929.792

44.639.485

 

1.899.831

Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 

Anmerkung (1): Gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom 18. Januar 2021 zusammengesetzt aus dem zweiten Teil der endgültigen Finanzierung 2018 und dem ersten Teil der endgültigen Finanzierung 2019.

 

203.  stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 3 eingesetzten Mittel 2019 wie folgt verwendet wurden(21):

Stiftung (2019)

Ab-kürzung

Nahe-stehende Partei

Eigenmittel

EP-Finanz-hilfe

Gesamt-betrag der Ein-nahmen

EP-Finanzhilfe zu den erstattungsfähigen Ausgaben in % (max. 95 %)

Einnahmenüberschuss (Einstellung in die Reserve oder Verlust)

Wilfried-Martens-Zentrum für euro-päische Studien

WMCES

PPE

622.669

5.971.543

7.433.520

95 %

255.171

Stiftung für Progressive Europäische Studien

FEPS

PSE

662.446

5.142.293

5.906.538

92 %

-

Europäisches Liberales Forum

ELF

ALDE

202.565

1.798.601

2.114.273

95 %

90.914

Grüne Europäische Stiftung

GEF

EGP

79.513

1.368.333

1.484.738

95 %

-

Europa Umwandeln

TE

EL

110.698

1.096.144

1.217.889

92 %

7.401

Institut Europäischer Demokraten

IED

PDE

23.261

421.786

472.185

95 %

-

Coppieters-Stiftung

Coppieters

EFA

84.666

534.179

618.845

95 %

38.624

Neue Richtung – Stiftung für europäische Reformen

ND

EKR-Fraktion

253.558

1.636.452

1.995.962

95 %

-

Sallux

SALLUX

ECPM

23.537

365.590

448.654

95 %

3.282

Stiftung Association pour l'Identite et Democratie

ID-Stiftung

ID-Partei

23.000

436.999

978.653

95 %

-

INSGESAMT

2.085.913

18.771.920

22.671.257

395.392

204.  begrüßt die Absicht der Kommission, die Verordnung (EU, Euratom) 2018/673(22) bis Ende 2021 zu überprüfen, um über das derzeitige Ziel der Festlegung von Finanzierungs- und Transparenzvorschriften hinaus die Eintragungsvoraussetzungen nach Artikel 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 zu erleichtern und die Mitgliedschaft für alle Unionsbürger zu öffnen und dadurch eine stärker inklusive Vertretung der auf europäischer Ebene tätigen politischen Parteien sicherzustellen;

205.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass mehrere in der europäischen Politik tätige und im Parlament vertretene länderübergreifende politische Parteien aufgrund der in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/673 aufgeführten Anforderungen keine amtliche Eintragung beantragen können, was der demokratischen Vertretung kleinerer politischer Parteien auf europäischer Ebene im Wege steht; schlägt der Kommission vor, diesbezüglich bis Ende 2021 einen ehrgeizigen Reformvorschlag vorzulegen.

(1) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
(2) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).
(3) Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer (ABl. L 353 vom 28.12.2013, S. 26).
(4) Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70).
(5) https://www.dw.com/en/exclusive-eu-taps-chinese-technology-linked-to-muslim-internment-camps-in-xinjiang/a-55362125
(6) https://www.npr.org/2019/10/08/768150426/u-s-blacklists-chinese-tech-firms-over-treatment-of-uighurs?t=1611915285989
(7) https://ec.europa.eu/trade/policy/accessing-markets/public-procurement/
(8) https://joinup.ec.europa.eu/sites/default/files/news/2020-06/D.01.06_Final_report_v3.00.pdf
(9) „Strategische Initiative zu den Rechten bestimmter Bediensteter auf Urlaub und das Wohl des Kindes“ (SI/1/2019/AMF).
(10) Entschließung (EU) 2020/1880 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan I — Europäisches Parlament, sind (Ziffer 115) (ABl. L 417 vom 11.12.2020, S. 122); Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2017 zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch in der EU (Ziffer 17) (ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 192).
(11) Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17).
(12) https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/ENVI/DV/2020/11-16/IPOL_STU2020652735_EN.pdf
(13) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0078.
(14) Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse 2001/681/EG und 2006/193/EG der Kommission (ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1).
(15) Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1).
(16) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0123.
(17) Entlastung 2017: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäisches Parlament, 26. März 2019, Entlastung 2018: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäisches Parlament, 14. Mai 2020.
(18) Alle Beträge in Tausend EUR.
(19) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1).
(20) Alle Beträge in Tausend EUR.
(21) Alle Beträge in Tausend EUR.
(22) Verordnung (EU, Euratom) 2018/673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Mai 2018 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 114 I vom 4.5.2018, S. 1).

Letzte Aktualisierung: 21. August 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen