1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat (2020/2142(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019(1),
– unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (COM(2020)0288 – C9-0222/2020)(2),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rates an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2019 durchgeführten internen Prüfungen,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zusammen mit den Antworten der Organe(3),
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(4),
– gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(5), insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0056/2021),
1. schiebt seinen Beschluss über die Entlastung des Generalsekretärs des Rates für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2019 auf;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, sind (2020/2142(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0056/2021),
A. in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;
1. begrüßt, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2019 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) für den Europäischen Rat und den Rat (im Folgenden zusammen als „Rat“ bezeichnet) keine bedeutenden Mängel bei den geprüften Themenbereichen im Zusammenhang mit den Humanressourcen und den Vergabeverfahren festgestellt hat;
2. stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2019 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der administrativen und sonstigen Ausgaben des Rates insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet und die überprüften Überwachungs- und Kontrollsysteme wirksam waren;
3. bedauert generell, dass der Prüfungsumfang und die Schlussfolgerungen in Kapitel 9 („Verwaltung“) des Berichts des Rechnungshofs relativ begrenzt sind, auch wenn Rubrik 5 („Verwaltung“) des mehrjährigen Finanzrahmens als Bereich mit geringem Risiko gilt; fordert, dass die Prüfungstätigkeit in Bezug auf dieses Kapitel stärker auf Themen ausgerichtet wird, die für den Rat von großer oder gar entscheidender Bedeutung sind;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
4. stellt fest, dass der Haushalt des Rates hauptsächlich ein Verwaltungshaushalt ist und dass ein großer Teil der Ausgaben auf Mitglieder und Personal, Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb entfällt; bedauert, dass die langjährige Forderung, den Haushalt des Europäischen Rates und des Rates aus Gründen der Transparenz in jeweils einen Haushaltsplan für die beiden Organe aufzuteilen und die Rechenschaftspflicht der beiden Organe zu verbessern, nicht berücksichtigt wurde, und fordert den Rat wie schon in früheren Entlastungsentschließungen nachdrücklich auf, für den Europäischen Rat und den Rat aus Gründen der Transparenz und zur Verbesserung der Rechenschaftspflicht und Ausgabeneffizienz bei beiden Organen jeweils einen Haushaltsplan für die beiden Organe zu erstellen;
5. stellt fest, dass der Rat im Jahr 2019 über Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 581 895 459 EUR (gegenüber 572 854 377 EUR im Jahr 2018 und 561 576 000 EUR im Jahr 2017) verfügte und die Gesamtvollzugsquote 92,3 % (2018: 91,9 %, 2017: 93,8 %) betrug; nimmt eine sich verlangsamende Aufstockung der Haushaltsmittel um 9 Mio. EUR zur Kenntnis (2018: 11,3 Mio. EUR, 2017: 16,5 Mio. EUR), was einem Anstieg von 1,6 % (gegenüber 2 % im Jahr 2018 und 3 % im Jahr 2017) entspricht;
6. stellt fest, dass sich die von 2018 auf 2019 übertragenen Mittel auf insgesamt 56 599 584 EUR beliefen, was einer Übertragungsquote von 10,7 % entspricht, wobei die Übertragung hauptsächlich Kategorien wie Informatik (19,5 Mio. EUR), Gebäude (16,0 Mio. EUR) und Dolmetschtätigkeiten (11,9 Mio. EUR) zuzuordnen ist; begrüßt, dass im Jahr 2019 die übertragenen Mittel in der Höhe von insgesamt 49 240 654 EUR, d. h. 87,7 %, verwendet wurden und u. a. Zahlungen im Bereich der Informatik (18,7 Mio. EUR), Gebäude (12,5 Mio. EUR) und Dolmetschtätigkeiten (10,4 Mio. EUR) umfassten;
7. stellt fest, dass die Quote der Übertragungen von 2019 auf 2020 leicht auf 9,8 % gesunken ist (verglichen mit den Übertragungen von 2018 auf 2019, die sich auf 10,7 % beliefen, und von 2017 auf 2018, die 11,5 % betrugen); weist den Rat jedoch darauf hin, dass Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr Ausnahmen von dem Grundsatz der Jährlichkeit darstellen und dem tatsächlichen Bedarf Rechnung tragen sollten; fordert den Rat auf, sich verstärkt darum zu bemühen, dass keine überhöhten Haushaltsvoranschläge erstellt werden;
8. beglückwünscht dem Rat zur erfolgreichen Mittelbindungs- und Zahlungsquote von 100 % bei der Haushaltslinie „Reisekosten der Delegationen“; nimmt auch die Mittelbindungsquote von 100 % bei den Haushaltslinien „Informatik“ und „Information“ zur Kenntnis, weist jedoch darauf hin, dass bei diesen Haushaltslinien 2020 eine Übertragungsquote in Höhe von 35,4 % bzw. 32,9 % zu verzeichnen war;
9. stellt nach Information fest, dass sich die Zahl der institutionellen und sonstigen Sitzungen im Jahr 2019 auf 7 668 belief (gegenüber 6 338 Sitzungen im Jahr 2010); stellt fest, dass die Zahl der abgehaltenen Sitzungen im Jahr 2019 um 0,8 % (bzw. 65 Sitzungen) im Vergleich zu 2018 sank, da die Rechtsetzungstätigkeit aufgrund der Wahl zum Europäischen Parlament und der Wahl bzw. der Ernennung neuer Mitglieder in sämtlichen Organen der Union im zweiten Halbjahr reduziert war;
10. stellt fest, dass die Dolmetschkosten entsprechend der rückläufigen Sitzungstätigkeit und trotz einer Erhöhung des Preises der Dolmetschslots um 2 % (10 EUR mehr als 2018) um 11 % gesunken sind (62,2 Mio. EUR gegenüber 70 Mio. EUR im Jahr 2018) und dass diese Kosten 62 480 Dolmetscheinsatztage abdeckten, was einem Rückgang von 13 % gegenüber 2018 entspricht;
11. stellt fest, dass sich die Zahl der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte im Jahr 2019 auf 1 326 belief (gegenüber 1 210 Rechtsakten im Jahr 2018, 1 130 im Jahr 2017 und 825 im Jahr 2010); teilt die Auffassung, dass sich die gestiegene Zahl von verabschiedeten Rechtsakten hauptsächlich damit erklären lässt, dass möglichst viele Rechtsakte vor der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 verabschiedet werden mussten;
12. weist den Rat erneut darauf hin, dass die Durchführung von Folgenabschätzungen eine der wichtigsten Komponenten ist, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung festgelegt wurden, und weist den Rat erneut auf seine Zusage hin, Folgenabschätzungen zu den von ihm vorgelegten wesentlichen Änderungsanträgen an den Kommissionsvorschlägen durchzuführen; bedauert, dass der Rat bisher keine Folgenabschätzung zu seinen Änderungsanträgen durchgeführt hat;
Interne Verwaltung, interne Kontrolle und Leistung
13. nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Modernisierung die vom Rat ergriffenen Maßnahmen zur Schaffung einer flacheren Verwaltungsstruktur führten, indem Hierarchieebenen mit dem Ziel einer besseren Kommunikation beseitigt wurden, die Entscheidungsfindung erleichtert und den Bediensteten mehr Eigenverantwortung bei den Dossiers eingeräumt wurde; nimmt die Einführung eines erprobten IT-Werkzeugs für die Personalverwaltung (SYSPER) und weiterer IT-Werkzeuge für die Verwaltung von Dienstreisen zur Kenntnis; begrüßt diese Schritte und fordert den Rat auf, entsprechende Anstrengungen fortzusetzen;
14. nimmt zur Kenntnis, dass ein Rahmen für die interne Kontrolle vorhanden ist, mit dem hinreichend sichergestellt wird, dass die Ziele verwirklicht werden; begrüßt, dass für das Jahr 2019 weder in den Berichten zu den vom Internen Prüfer und dem Rechnungshof durchgeführten Prüfungen zu den Kontrollen noch in den Stellungnahmen des Prüfungsausschusses weder die Rede von einer missbräuchlichen Verwendung von Mitteln noch von Unregelmäßigkeiten ist; stellt ferner fest, dass es in allen Abteilungen ein Risikomanagement gab, wobei Risikoregister mit Angaben zu den festgestellten Risiken, deren Bewertung und den gewählten Behandlungsmethoden geführt wurden; weist darauf hin, dass 2019 in keinem Fall ein kritisches Risiko gemeldet wurde und keine erheblichen Risiken aufgetreten sind; begrüßt, dass 93 % der in den Jahren 2016–2018 ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden;
15. begrüßt die Verbesserungen der Finanzverwaltungs- und Leistungssysteme des Rates, zu denen die Einführung des Projekts „Integrierte Finanz- und Arbeitsplanung“ im Oktober 2019 gehört, das zur Integration der jährlichen und mehrjährigen Haushaltsplanung und einer Verknüpfung zwischen Finanzplanung und Haushaltsvollzug auf der Tätigkeitsebene führt;
16. stellt im Zusammenhang mit der Verbesserung der Kassenlage fest, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Bezahlung von Rechnungen im Jahr 2019 auf 19 Tage belief, während die maximale Zahlungsverzögerung bei 30 Kalendertagen lag;
17. weist erneut darauf hin, dass wesentliche Leistungsindikatoren ein allgemein anerkanntes Mittel sind, um Ergebnisse anhand der gesteckten Ziele zu messen; fordert den Rat auf, in seinen Verwaltungsberichten einen zusammenfassenden Bericht zu den wesentlichen Leistungsindikatoren und den entsprechenden Ergebnissen zu liefern;
Personal
18. stellt fest, dass im Stellenplan 2019 3 033 Stellen (gegenüber 3 031 Stellen im Jahr 2018 und 3 027 Stellen im Jahr 2017) vorgesehen waren; begrüßt die im Rahmen der fortgesetzten Verwaltungsmodernisierung erfolgten Bemühungen um eine Straffung des Organs durch die Umwandlung von 30 AST5-Stellen in 30 AD5-Stellen; begrüßt generell das Verfahren zur Verwaltungsmodernisierung, das auf eine Qualitätsverbesserung der Organisation des Rates und die ordnungsgemäße Nutzung der Mittel ausgerichtet ist;
19. ersucht den Rat, einen Bericht über die Vereinfachung und Verbesserung der Verfahren im Bereich der Personalverwaltung und aller in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen vorzulegen, der etwa die Folgemaßnahmen zu der im Herbst 2018 durchgeführten Personalbefragung, den Ausbau von Karrieremöglichkeiten für Bedienstete, den Ausbau des Erfahrungs- und Wissensaustausches, die Förderung moderner Kommunikationsmittel und die Unterstützung der Prävention psychosozialer Risiken umfasst; legt dem Rat nahe, die bestehenden flexiblen Arbeitsregelungen durch den Schutz des Rechts der Mitarbeiter auf Nichterreichbarkeit zu ergänzen;
20. begrüßt das Programm des Generalsekretariats des Rates mit positiven Maßnahmen für Praktikanten mit einer Behinderung, das pro Jahr vier bis sechs Unionsbürgerinnen und -bürgern mit einer anerkannten Behinderung ein bezahltes Praktikum ermöglicht, sowie die Politik des Rates zu angemessenen Vorkehrungen, dank deren Menschen mit Behinderungen eine Tätigkeit gleichberechtigt neben anderen ausüben können;
21. fordert den Rat auf, über seinen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und über die Maßnahmen für Chancengleichheit von beim Rat tätigen Menschen mit Behinderungen sowie über die in diesem Zusammenhang eingesetzten Verfahren und die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die ergriffen wurden, um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen Hierarchieebenen zu erreichen; fordert den Rat ferner auf, Informationen über den Anteil von Menschen mit Behinderungen unter seinem Personal sowie über die geografische Ausgewogenheit und die Maßnahmen, die zur Sicherstellung von Ausgewogenheit ergriffen wurden, vorzulegen;
22. weist auf die Entschließung des Parlaments vom 17. Dezember 2020 zur Notwendigkeit einer gesonderten Ratsformation „Gleichstellung der Geschlechter“ hin, in der die für die Gleichstellung der Geschlechter zuständigen Minister und Staatssekretäre aufgefordert werden, ein spezielles institutionelles Forum zu schaffen, um eine stärkere Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in die Strategien und politischen Prozesse der Union, die Koordinierung aller damit zusammenhängenden Politikbereiche sowie den Schutz der Rechte der Frau und Geschlechtergleichstellung in der Union durch einen bereichsübergreifenden Ansatz zu harmonisieren; betont, dass einer solchen gesonderten Formation entscheidende Bedeutung zukäme, wenn es darum geht, die Blockade der Verhandlungen über die wichtigsten Dossiers im Bereich der Geschlechtergleichstellung aufzuheben;
23. fordert den Rat auf, das Ungleichgewicht in Bezug auf Geschlecht und geografische Herkunft anzugehen, um eine angemessene Vertretung von Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten, auch auf der Führungsebene, zu erreichen;
Interessenkonflikte, Belästigung/Mobbing und Hinweisgeber
24. bedauert, nicht mehr Informationen über etwaige Verbesserungen hinsichtlich des ethischen Denkens und Handelns und der ethischen Normen des Rates erhalten zu haben, beispielsweise einen Link zu einer gesonderten Website über Schulungen zur Ethik im öffentlichen Dienst, einen für alle Bediensteten geltenden Verhaltenskodex, in dem die Erwartungen in Bezug auf Integrität und ethische Werte dargelegt werden, einen internen Leitfaden zu häufig gestellten Fragen bezüglich ethischer Themen oder auch zu Verfahren für den Schutz von Hinweisgebern;
25. ist sich der entscheidenden Rolle des Rates bei den Nominierungs- und Ernennungsverfahren für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, insbesondere für den Europäischen Rat, die Kommission, den Gerichtshof und die beratenden Ausschüsse (Ausschuss der Regionen und Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss) bewusst; empfiehlt nachdrücklich eine Überprüfung dieser Rolle im Hinblick auf die von der Union angenommenen ethischen Grundsätze, darunter auch Integrität und Würde; weist auf die Feststellung des Rechnungshofs hin, dass ethisches Verhalten „zu einer verbesserten Haushaltsführung und einem erhöhten Vertrauen der Öffentlichkeit [beiträgt], was für eine erfolgreiche öffentliche Politik unerlässlich ist“, und – insbesondere – dass „[u]nethisches Verhalten von Bediensteten und Mitgliedern der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (EU) […] großes öffentliches Interesse auf sich [zieht] und […] das Vertrauen in die EU [schmälert]“; hält es daher für notwendig, niemanden zu einem Mitglied von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ernennen, der eine Gefahr für das Ansehen der Union als Ganzes darstellt, etwa Kandidaten, deren unethisches Verhalten vom OLAF bestätigt wurde oder gegen die ein Gerichtsverfahren läuft;
26. ist zutiefst besorgt darüber, dass der Rat wiederholt Kandidaten zu Mitgliedern des Rechnungshofs ernannt hat, obwohl das Plenum des Parlaments mit großer Mehrheit eine ablehnende Haltung per Abstimmung zum Ausdruck gebracht hat, weil die Kandidaten weder ausreichende Kompetenz noch persönliche bzw. politische Unparteilichkeit vorweisen konnten;
27. hält es für bedenklich, dass auf der offiziellen Website des Rates kein Abschnitt zu einem Ethikrahmen zu finden ist, der Regeln zur Prävention, Ermittlung und Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte enthält; fordert den Rat auf, sich in dieser Hinsicht an den anderen Organen der EU zu orientieren, z. B. an der Website des Gerichtshof der Europäischen Union, die einen speziellen Abschnitt zum Thema Transparenz enthält; fordert den Rat auf, einen Plan zur Einführung entsprechender Maßnahmen mit eindeutigen Fristen vorzulegen;
28. teilt die Besorgnis des Rechnungshofs darüber, dass es keinen gemeinsamen Ethikrahmen der EU für die Arbeit der Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat gibt; betont angesichts der wiederholten Forderungen des Rechnungshofs und der Europäischen Bürgerbeauftragten, die Ethik und Transparenz des Organs zu verbessern, dass es für den Rat, einschließlich der im Rat tätigen Vertreter der Mitgliedstaaten wichtig ist, die Ethikregeln zu harmonisieren und die bereits geltenden Ethikregeln durchzusetzen; weist auf die Pflicht des Rates hin, sich mit Interessenkonflikten auf hoher Ebene, Drehtüreffekten und Transparenzvorschriften für Lobbyarbeit zu befassen;
29. fordert den Rat erneut nachdrücklich auf, den Verhaltenskodex für den Präsidenten des Europäischen Rates mit denjenigen des Parlaments und der Kommission in Einklang zu bringen, damit es für die Zeit nach dem Ausscheiden des Präsidenten des Europäischen Rates aus dem Rat Regeln gibt, die für die Genehmigung von Tätigkeiten in Verbindung mit der Rechtsetzung in der Union gelten;
30. betont, dass das Generalsekretariat des Rates am 21. Januar 2020 ein Schreiben an die Delegationen mit Informationen versandt hat, die die Berufstätigkeit ehemaliger hoher Beamter des Generalsekretariats nach dem Ausscheiden aus dem Dienst betreffen, wobei Artikel 16 Absätze 3 und 4 des Statuts der Beamten der Europäischen Union für 2019 sowie die Durchführungsbestimmungen zu beachten sind;
31. bekräftigt seine tiefe Besorgnis angesichts von Interessenkonflikten bei einer Reihe von an politischen und haushaltspolitischen Entscheidungen beteiligten Vertretern der Mitgliedstaaten; fordert den Rat erneut nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass Vertreter von Mitgliedstaaten, die über in ihrem Eigentum befindliche Unternehmen unmittelbar in den Genuss von Beihilfen der Union kommen können, nicht an den damit zusammenhängenden politischen oder haushaltspolitischen Beratungen und Abstimmungen beteiligt sind; fordert den Rat auf, das Parlament über die notwendigen Maßnahmen, die zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen wurden, zu informieren;
Gebäude
32. begrüßt, dass 2019 die an den belgischen Staat zu leistende Abschlusszahlung für das Europa-Gebäude erfolgte, da es 2017 nicht möglich gewesen war, den entsprechenden endgültigen Kaufvertrag zu unterzeichnen; stellt fest, dass die per Beschluss von 2017 auf 2018 übertragenen Mittel in Höhe von 4,1 Mio. EUR, im Jahr 2018 ordnungsgemäß gebunden, aber nicht ausgezahlt und zur Auszahlung auf das Jahr 2019 übertragen worden sind;
33. bekräftigt seine Besorgnis angesichts der alarmierenden Informationen in den Medien im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Europa-Gebäudes; fordert den Rat auf, den Hauptauftragnehmer und die gesamte Kette von Unterauftragnehmern (Medienberichten zufolge bis zu zwölf) sowie die Arbeitsbedingungen der beschäftigten Arbeitnehmer gründlich zu untersuchen und all seine Erkenntnisse dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vorzulegen;
34. begrüßt die Bemühungen des Rates, seinen ökologischen Fußabdruck für alle seine Gebäude – die seit 2016 im Rahmen des europäischen Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) registriert sind – zu verringern; begrüßt die Veröffentlichung einer detaillierten Umwelterklärung im Oktober 2020 auf der Grundlage der Daten von 2019;
Digitalisierung
35. stellt fest, dass die Abteilung des Rates für Digitale Dienste (SMART) 2019 ein umfangreiches Bündel an Dienstleistungen zur Verfügung gestellt hat und dass erheblich in die Entwicklung neuer Werkzeuge investiert wurde, zu denen das Übersetzungsverwaltungssystem, das Briefing-Tool, der Trilog-Tabellen-Editor zur Erstellung und Verwaltung von Trilog-Tabellen, das Programm EDiT zur gemeinsamen Erstellung und Bearbeitung von Rechtstexten, die eAgenda und andere technische Plattformen gehören;
36. fordert den Rat auf, sich dank der Nutzung quelloffener Technologien nicht in eine Abhängigkeit von bestimmten Anbietern zu begeben, die Kontrolle über seine eigenen technischen Systeme zu behalten, mehr Sicherheit mit Blick auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer zu bieten und die Sicherheit und die Transparenz für die Öffentlichkeit zu erhöhen;
37. fordert den Rat auf, den Empfehlungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Neuverhandlung der interinstitutionellen Lizenzvereinbarung und des Durchführungsvertrags, die 2018 zwischen den Organen der Union und Microsoft unterzeichnet wurden, nachzukommen, um digitale Souveränität zu erlangen, sich nicht an bestimmte Anbieter zu binden und die Kontrolle zu behalten und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen;
Transparenz
38. stellt fest, dass der Entwurf eines Leitfadens zu bewährten Verfahren für die Ratsvorsitze in Fragen der Sponsorentätigkeit am 29. Juni 2020 vom Generalsekretariat des Rates an die Delegationen versandt wurde, nachdem der Rat die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten zu Leitfäden für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Sponsorentätigkeit gebilligt und der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments regelmäßige Mahnungen abgegeben hatte; weist erneut darauf hin, dass Interessenkonflikte das Ansehen des Rates und der Union insgesamt gefährden;
39. stellt fest, dass von den Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie ihren Ratsvorsitz selbst finanzieren, und bedauert, dass sie auf Unternehmen als Sponsoren zurückgreifen, um einen Teil ihrer Ausgaben zu decken; ist sehr besorgt über den möglichen Verlust an Ansehen, den diese Praxis dem Rat und der Union zufügen könnte; fordert nachdrücklich, dass die Ratsvorsitze davon absehen, sich von Unternehmen sponsern zu lassen, und fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, eine Einbeziehung der Ratsvorsitze in den Haushaltsplan zu erwägen;
40. bestärkt den Rat darin, den Ratsvorsitz bei der Festlegung klarer und transparenter Regeln zur Sponsorentätigkeit angemessen zu beraten und besonders auf mögliche Interessenkonflikte in den Fällen zu achten, in denen die Wirtschaft explizites Interesse an den vom Rat gefassten Beschlüssen hat; fordert den Rat auf, umgehend Fortschritte hinsichtlich der Leitlinien zu erzielen und insbesondere den derzeit unverbindlichen Charakter des Leitfadens zu überdenken;
41. weist erneut darauf hin, dass die Bürgerbeauftragte 2017 eine Untersuchung (OI/2/2017) zur Transparenz der legislativen Arbeit des Rates eingeleitet hat, mit der darauf abgezielt wurde, das Gesetzgebungsverfahren für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger besser nachvollziehbar zu machen; schließt sich der positiven Bewertung an, die die Bürgerbeauftragte kürzlich hinsichtlich der Schritte geäußert hat, die der Rat im Hinblick auf mehr Transparenz ergriffen hat, beispielsweise, dass der Rat nun vorausschauend Fortschrittsberichte zu Verhandlungen über Gesetzgebungsvorhaben veröffentlicht, was im Einklang mit den Empfehlungen, die die Bürgerbeauftragte als Ergebnis ihrer Untersuchungen abgegeben hat, und Forderungen der letzten Entlastungsentschließungen steht;
42. weist erneut darauf hin, dass es in seiner Entschließung vom 17. Januar 2019 zur strategischen Untersuchung OI/2/2017 der Bürgerbeauftragten zur Transparenz der Diskussion im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens in den vorbereitenden Gremien des Rates der EU die Vorschläge der Bürgerbeauftragten zur Transparenz in der Rechtsetzung mit überwältigender Mehrheit unterstützt hat, und fordert den Rat auf, die Transparenz in Gesetzgebungsverfahren vor allem durch Erfassung und Veröffentlichung der Standpunkte der Mitgliedstaaten und die Bereitstellung von mehr Trilog-Dokumenten weiter zu verbessern; fordert den Rat nachdrücklich auf, seine Bemühungen um Transparenz zu verstärken, indem er unter anderem die Arbeitsdokumente des Rates in maschinenlesbarer Form veröffentlicht; fordert den Rat auf, über weitere Maßnahmen zu berichten, die zur Verbesserung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren ergriffen wurden;
43. weist auf die Entscheidungen der Bürgerbeauftragte im Fall 1946/2018/KR hin, in deren Rahmen die Bürgerbeauftragte das Generalsekretariat des Rates aufforderte, etwaige Treffen zwischen Lobbyisten und dem Präsidenten des Europäischen Rates bzw. Mitgliedern seines Kabinetts umfassend zu dokumentieren; teilt uneingeschränkt die Auffassung der Bürgerbeauftragten, der zufolge Mitglieder des Kabinetts des Präsidenten sich nur dann mit Vertreterinnen und Vertretern von Interessengruppen treffen und nur dann an von diesen organisierten Veranstaltungen teilnehmen sollten, wenn die betreffenden Personen im Transparenz-Register verzeichnet sind; hält es für bedenklich, dass diese Erklärung unbeachtet blieb, und fordert eine Antwort an die Bürgerbeauftragte;
44. ist erfreut, dass das Parlament, der Rat und die Kommission ihr gemeinsames Bestreben bekräftigt haben, eine Einigung über ein gemeinsames Transparenz-Register der drei Organe zu erzielen, um so die Transparenz der Interaktion mit Interessenvertretern maßgeblich zu erhöhen; beglückwünscht den Rat zu den positiven Schritten und weiteren Erfolgen, die dem deutschen Ratsvorsitz zuzuschreiben sind und die am 15. Dezember 2020 zu einer politischen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister führten, und fordert alle Beteiligten auf, die interinstitutionelle Vereinbarung zu unterzeichnen, die am 27. April 2021 vom Parlament angenommen wurde, damit das Register durch die Einbeziehung des Rates verbindlich wird; fordert den Rat nachdrücklich auf, den Geltungsbereich der entsprechenden Vereinbarung auszuweiten, indem er die Registrierung von Lobbyisten für Treffen mit den Ständigen Vertretern des aktuellen Vorsitzes und den kommenden Vorsitzen sowie deren Stellvertretern im Ausschuss der Ständigen Vertreter und dem Generalsekretär und den Generaldirektoren des Rates verpflichtend macht;
45. stellt fest, dass sieben Beschwerden zu Fragen der Transparenz bei der Bürgerbeauftragten eingegangen sind und eine strategische Untersuchung zum selben Thema durchgeführt wurde; weist darauf hin, dass die Bürgerbeauftragte in zwei der sieben Fälle einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt hat; stellt fest, dass ein Fall abgeschlossen wurde und in zwei Fällen festgestellt wurde, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorlag, und dass zwei Beschwerden noch anhängig sind; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte in der Untersuchung zur Transparenz der die Sitzungen der Euro-Gruppe vorbereitenden Gremien festgestellt hat, dass der Rat weitere Schritte zur Verbesserung seiner Transparenzpolitik unternommen hat, und beschlossen hat, die strategische Untersuchung abzuschließen;
Kommunikation
46. bestätigt, dass die Verbesserung der Barrierefreiheit der Website des Rates, die Teil der Empfehlungen der externen Prüfung im Jahr 2018 gewesen war, im Jahr 2019 Priorität hatte; begrüßt als eines der vielversprechenden Ergebnisse, dass die „Politik-Seiten“, die Hintergrundinformationen zu den wichtigsten im Rat diskutierten Initiativen und Gesetzgebungsverfahren bieten, den am schnellsten wachsenden Bereich der Website bilden;
47. begrüßt, dass die Verbesserungen zu einer größeren Nutzungsfreundlichkeit der Website – auch für Menschen mit Behinderungen – geführt haben, wobei der zur Messung der Barrierefreiheit herangezogene Richtwert von 47 % Ende 2018 auf 67 % im Dezember 2019 angestiegen ist; stellt fest, dass die verbleibenden Prüfungsempfehlungen, die sich vor allem auf die Nutzungsfreundlichkeit und auf Normen für die Erstellung von Inhalten beziehen, im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen; fordert den Rat auf, der Entlastungsbehörde weiter über die Ergebnisse und Fortschritte im Zusammenhang mit den Prüfungsempfehlungen, insbesondere hinsichtlich des Zugangs von Menschen mit Behinderungen, zu berichten;
48. stellt fest, dass die audiovisuelle Rundfunkinfrastruktur und die Produktionseinrichtungen des Rates im Jahr 2019 weiter verbessert wurden, um die Effizienz des Betriebs zu erhöhen und die Infrastruktur zukunftssicher und widerstandsfähiger zu machen und so die steigende Zahl an Videoberichterstattungen bewältigen zu können;
Rolle des Rates bei der Ernennung der Europäischen Staatsanwälte für die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
49. weist darauf hin, dass die nationalen Vorauswahlausschüsse 2019 und 2020 Kandidaten zur Bewertung benannt haben und der europäische Auswahlausschuss über die Qualifikationen der 22 Europäischen Staatsanwälte, die 2020 für die EUStA ernannt werden mussten, beraten hat; weist ferner darauf hin, dass gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1696 des Rates(1) der europäische Auswahlausschuss die Kandidaten bewertet und dem Rat die entsprechende Rangfolge mitteilt, die der Rat berücksichtigen muss;
50. weist darauf hin, dass es im Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates(2) heißt, dass sich der Rat bei „den von Belgien, Bulgarien und Portugal benannten Kandidaten […] der nicht bindenden vom Auswahlausschuss bevorzugten Reihenfolge aufgrund einer anderen Bewertung der Verdienste dieser Kandidaten durch die einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates nicht angeschlossen“ hat;
51. weist darauf hin, dass am 27. Juli 2020 Estland, Luxemburg, die Niederlande und Österreich eine Erklärung abgegeben haben, wonach kein Wettbewerb zwischen der Rangfolge des jeweiligen nationalen Auswahlausschusses und der Rangfolge des europäischen Auswahlausschusses – auf die Gefahr hin, dass die europäische Komponente des Ernennungsverfahrens untergraben wird – entstehen darf;
52. bedauert, dass der Rat zwischen Juli und September 2020 mehrere Anfragen des Parlaments zur schriftlichen Beantwortung, in denen der Rat aufgefordert wurde, zu erläutern, warum er beschlossen hat, den Empfehlungen des europäischen Auswahlausschusses nicht zu folgen, und in denen er um nähere Erläuterungen zu der Bewertung gebeten wurde, die zu der Entscheidung geführt hat, den Empfehlungen des europäischen Auswahlausschusses nicht zu folgen, nicht ordnungsgemäß beantwortet hat;
53. ist sehr besorgt angesichts der Enthüllungen in den Medien, wonach die portugiesische Regierung dem Rat falsche Informationen über den Titel und die Erfahrung des Kandidaten übermittelt hat, der vom europäischen Auswahlausschuss auf den zweiten Platz gesetzt wurde, was somit zu seiner Ernennung als portugiesisches Mitglied der Europäischen Staatsanwaltschaft führte;
54. weist darauf hin, dass die Europäischen Staatsanwälte unabhängig sein müssen und dass jedweder Verdacht einer Intervention durch eine nationale Regierung zugunsten eines Kandidaten entgegen der Empfehlung des europäischen Auswahlausschusses schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Ansehen, die Integrität und die Unabhängigkeit der EUStA als Einrichtung hätte;
Sachstand bei Verweigerung der Entlastung
55. betont, dass das Parlament die Befugnis hat, gemäß Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie den geltenden Bestimmungen der Haushaltsordnung und der Geschäftsordnung des Parlaments im Einklang mit der geltenden Auslegung und Verfahrensweise Entlastung zu erteilen, insbesondere damit die Transparenz und die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern der Union gewahrt werden;
56. stellt fest, dass das Parlament über fast zwanzig Jahre hinweg die Praxis entwickelt hat, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Entlastung zu erteilen;
57. weist darauf hin, dass das Recht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und der Öffentlichkeit, über die Verwendung öffentlicher Einnahmen auf dem Laufenden gehalten zu werden, durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gestützt wird;
58. stellt erneut fest, dass sowohl Offenheit als auch Transparenz in der Verwaltung der Union und der Schutz der finanziellen Interessen der Union jeweils ein offenes und transparentes Entlastungsverfahren benötigen, bei dem jedes Organ der Union nach Artikel 59 der Haushaltsordnung für den von ihm ausgeführten Haushalt verantwortlich ist;
59. bekräftigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Organen im Rahmen des Entlastungsverfahrens verbessert werden muss, indem das Parlament, der Rat und die Kommission eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Rat während des jährlichen Entlastungsverfahrens schließen;
60. betont, dass gemäß Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union jedes Organ nach Maßgabe der ihm in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse nach den in den Verträgen festgelegten Verfahren, Bedingungen und Zielen handelt und die Organe loyal zusammenarbeiten müssen;
61. weist erneut darauf hin, dass es in den Entlastungsverfahren aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Rates bereits mehrmals zu Schwierigkeiten kam und dass das Parlament dem Generalsekretär des Rates die Entlastung für die Haushaltsjahre 2009–2019 verweigert hat;
62. betont, dass die derzeitige Situation, in der das Parlament nur die Berichte des Rechnungshofs und der Europäischen Bürgerbeauftragten sowie die Informationen auf der Website des Rates prüfen kann, aber keine schriftlichen oder mündlichen Antworten des Rates im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens erhält, es dem Parlament unmöglich macht, eine fundierte Entscheidung über die Entlastung zu treffen, was sich nachhaltig negativ auf beide Organe auswirkt und das Verfahren der politischen Kontrolle der Haushaltsführung diskreditiert;
63. hebt hervor, dass die Verhandlungen mit dem Rat wieder aufgenommen werden müssen, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung zu erreichen und diese festgefahrene Situation endlich zu beenden;
64. weist erneut darauf hin, dass bereits ein Team bereitsteht, das die Verhandlungen im Namen des Parlaments führen kann, und dass der Haushaltskontrollausschuss am 25. Mai 2020 ein Schreiben an den Generalsekretär des Rates gerichtet hat, in dem er die Aufnahme von Verhandlungen vorschlägt;
65. ist nach wie vor davon überzeugt, dass eine Einigung in dieser Angelegenheit möglich ist, und fordert daher den Rat auf, die Verhandlungen unverzüglich wieder aufzunehmen, um eine Lösung zu finden, bei der das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Ablegung von Rechenschaft respektiert wird;
66. weist darauf hin, dass die Aufgaben der jeweiligen Organe in den Entlastungsverfahren auseinandergehalten werden sollten; betont, dass das Parlament nicht hinnehmen kann, dass den beiden Organen eine gleichwertige und wechselseitige Funktion im Entlastungsverfahren zukommt;
67. bekräftigt im Hinblick auf die spezifische Rolle des Rates als Organ, das Empfehlungen zum Entlastungsverfahren abgibt, seine Forderungen an den Rat, Entlastungsempfehlungen in Bezug auf die anderen Organe, Einrichtungen und Stellen der Union abzugeben;
68. nimmt zur Kenntnis, dass die positive Entwicklung in diesem Prozess durch die COVID‑19-Pandemie unterbrochen wurde; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass im Herbst 2020 alle Versuche seitens des Parlaments gescheitert sind, sich zu einem ersten Vorabaustausch mit dem Rat zu treffen;
69. weist darauf hin, dass der Standpunkt des Parlaments so lange unverändert bleibt, wie es nicht zu Verhandlungen zwischen den Parteien kommt, und dass entsprechende Verhandlungen eine Vorbedingung für die Lösung des Problems sind;
70. weist erneut auf die Erklärungen von Vizepräsidentin Věra Jourová und Kommissionsmitglied Johannes Hahn in ihren Anhörungen vor dem Parlament im Jahr 2019 hin, denen zufolge sie bereit sind, sich in dieser Angelegenheit zu engagieren, um zu mehr Transparenz bei der Ausführung des Haushaltsplans des Rates beizutragen; ist der Ansicht, dass die Verhandlungen auf die Kommission ausgedehnt werden sollten, damit das Parlament tatsächlich die notwendigen Informationen dazu erhält, wie der Rat seinen Haushaltsplan ausführt.
71. stellt fest, dass viele Mitteilungen und Unterlagen nur in englischer Sprache vorliegen; stellt darüber hinaus fest, dass Arbeitssitzungen abgehalten werden, ohne dass es die Möglichkeit der Verdolmetschung gibt; fordert den Rat auf, die in der Charta der Grundrechte und der Verordnung Nr. 1/1958 festgelegten Grundsätze, Rechte und Pflichten sowie die internen Leitlinien und Beschlüsse, wie den Kodex für gute Verwaltungspraxis, zu beachten; fordert den Rat daher auf, ausreichend Personal bereitzustellen, damit der Grundsatz der Mehrsprachigkeit beachtet wird, indem die Zahl der Bediensteten, die für Übersetzungen und Dolmetschleistungen zuständig sind, erhöht wird;
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1696 des Rates vom 13. Juli 2018 über die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 282 vom 12.11.2018, S. 8).
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates vom 27. Juli 2020 zur Ernennung der Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft (ABl. L 244 vom 29.7.2020, S. 18).