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Verfahren : 2020/2181(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0098/2021

Eingereichte Texte :

A9-0098/2021

Aussprachen :

PV 27/04/2021 - 8
CRE 27/04/2021 - 8

Abstimmungen :

PV 28/04/2021 - 2
PV 29/04/2021 - 4
PV 29/04/2021 - 19
CRE 29/04/2021 - 4

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0205

Angenommene Texte
PDF 176kWORD 57k
Donnerstag, 29. April 2021 - Brüssel
Entlastung 2019: Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)
P9_TA(2021)0205A9-0098/2021
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) für das Haushaltsjahr 2019 (2020/2181(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) für das Haushaltsjahr 2019,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9‑0078/2021),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3), insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011(4), insbesondere auf Artikel 47,

–  gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 105,

–  gestützt auf Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0098/2021),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2019;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
(2) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
(3) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(4) ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99.
(5) ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) für das Haushaltsjahr 2019 (2020/2181(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) für das Haushaltsjahr 2019,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9‑0078/2021),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3), insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011(4), insbesondere auf Artikel 47,

–  gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 105,

–  gestützt auf Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0098/2021),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) für das Haushaltsjahr 2019;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
(2) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
(3) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(4) ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99.
(5) ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) für das Haushaltsjahr 2019 sind (2020/2181(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) für das Haushaltsjahr 2019,

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0098/2021),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2019 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan(1) zufolge auf 288 403 000 EUR belief, was einem erheblichen Anstieg um 40,23 % gegenüber 2018 entspricht; in der Erwägung, dass dieser Anstieg mit dem aus dem Jahr 2018 übertragenen Betrag und einem Anstieg der Arbeitsbelastung und des Personalbestands zusammenhing; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur fast ausschließlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2019 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Rechnungsführung der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt mit Bedauern fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 44,51 % geführt haben, was gegenüber 2018 einem Rückgang um 30,67 Prozentpunkte entspricht; stellt fest, dass die niedrige Vollzugsquote durch mangelnde Übereinstimmung zwischen der Haushaltsplanung für neue Aufgaben gemäß den von der Kommission erstellten jeweiligen Finanzbögen zu Rechtsakten und dem tatsächlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der einschlägigen Rechtsakte oder des Abschlusses nachfolgender Maßnahmen sowie auf die späte Annahme oder das verspätete Inkrafttreten bestimmter Rechtsakte zurückzuführen war; stellt fest, dass die Agentur der Kommission aufgrund der niedrigen Haushaltsvollzugsquote Mittel für Zahlungen in Höhe von 66 Mio. EUR zurückzahlte, darunter 23 Mio. EUR, die bei der Aufstellung des Haushaltsplans nicht beantragt worden waren, und dass sie mit Genehmigung des Verwaltungsrats Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 159 Mio. EUR übertrug; stellt fest, dass dadurch Fragen hinsichtlich der Annahmen zur finanziellen Planung in den von der Kommission erstellten Finanzbögen aufgeworfen werden; stellt fest, dass die Einstellung erheblicher Ressourcenbeträge in den Haushaltsplan zur Umsetzung noch nicht verabschiedeter Rechtsvorschriften ein großes Risiko für den effizienten Mitteleinsatz darstellt, insbesondere bezüglich der Mittel, die nicht von der Agentur selbst beantragt wurden; stellt fest, dass der Rechnungshof auch für das Haushaltsjahr 2018 über Probleme beim Haushaltsvollzug Bericht erstattet hat; entnimmt der Antwort der Agentur, dass der Verwaltungsrat regelmäßig über Risiken informiert wird, die mit der Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushaltsplan der Agentur für noch nicht verabschiedete Rechtsvorschriften verbunden sind; fordert die Agentur auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Haushaltsplanung besser an die Zeitplanung von Rechtsakten anzupassen; fordert die Kommission auf, die Agentur so früh wie möglich in die Erstellung der jeweiligen Finanzbögen zu Rechtsakten einzubeziehen; stellt ferner fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 92,28 % lag, was gegenüber 2018 einem Rückgang um 1,80 % entspricht;

2.  nimmt in Bezug auf die Weiterverfolgung der Stellungnahme der Entlastungsbehörde vom Vorjahr zur Vereinbarung über den Bau der neuen Räumlichkeiten der Agentur in Straßburg zur Kenntnis, dass die Agentur am 15. Mai 2018 und am 15. Februar 2019 Klageerwiderungen beim Gericht erster Instanz von Straßburg einreichte und dass die Gespräche, die auf eine außergerichtliche Beilegung abzielen, im April 2019 wieder aufgenommen wurden; stellt fest, dass zwischen Dezember 2019 und April 2020 in beiden Fällen ein zweiter Schriftsatzwechsel beim Verwaltungsgericht Straßburg stattfand (eine finanzielle Forderung und ein Antrag auf gerichtliche Übernahme), und dass das Verwaltungsgericht am 20. Mai 2020 bestätigte, dass die Vorverfahren in beiden Fällen abgeschlossen waren; stellt fest, dass die Anhörungen in beiden Fällen am 23. Juli 2020 stattfanden und das Verwaltungsgericht beide Klagen in ihrer Gesamtheit abgewiesen hat; weist darauf hin, dass der Antragsteller am 22. September 2020 in beiden Fällen beim Berufungsgericht für Verwaltungssachen von Nancy Berufung eingelegt hat; stellt fest, dass die Agentur bis zum 10. Februar 2021 Zeit hatte, ihre Klageerwiderung beim Berufungsgericht für Verwaltungssachen von Nancy einzureichen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten, sobald die Urteile des Berufungsgerichts für Verwaltungssachen von Nancy ergangen sind;

Leistung

3.  begrüßt, dass die Agentur bestimmte Instrumente wie wesentliche Leistungsindikatoren verwendet, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten und ihre Haushaltsführung zu verbessern, etwa die Anzahl der bei den Sicherheitstests ermittelten kritischen Mängel, den Prozentsatz der ermittelten Sicherheitsrisiken, die durch gesicherte Sicherheitskontrollen behandelt werden, und den Anteil der im Jahresarbeitsprogramm aufgeführten Tätigkeiten, die durchgeführt wurden oder im Zeitplan liegen;

4.  weist die Agentur erneut darauf hin, dass sie ihr Leistungsmessungssystem und ihre wesentlichen Leistungsindikatoren regelmäßig überprüfen und aktualisieren muss, damit sie einen effizienten Beitrag zur Politik der Union leisten und auf Unionsebene ihr Fachwissen zur Verfügung stellen kann; fordert die Agentur auf, die Ergebnisse ihrer Leistungsmessungen sorgfältig zu analysieren und diese Analyse zur Verbesserung ihrer Strategie und ihrer Arbeitsplanung zu nutzen;

5.  betont, dass die Agentur einen wichtigen Beitrag zu einem sichereren Europa leistet, indem sie hinsichtlich der ihr anvertrauten Informationen für das höchste Niveau an Informationssicherheit und Datenschutz sorgt, hochwertige Dienstleistungen erbringt und dazu beiträgt, die technologischen Kapazitäten der Mitgliedstaaten an ihre Bedürfnisse anzupassen; weist darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die verarbeiteten Informationen abzuwenden; weist darauf hin, dass die Fähigkeit der Agentur zur Verbesserung bestehender und zur Entwicklung neuer Informationssysteme durch ihr neues Mandat, das im Dezember 2018 in Kraft trat, gestärkt wurde; weist darauf hin, dass 2019 das erste volle Jahr nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/1726(2) war und begrüßt die Bemühungen der Agentur, sich an diese neuen Vorschriften anzupassen;

6.  stellt anerkennend fest, dass die Agentur darauf abzielt, Kosteneffizienz und Skaleneffekte durch die Bündelung von Ressourcen mit anderen und über andere Agenturen durch die Teilnahme an interinstitutionellen Ausschreibungen und vertraglichen Vereinbarungen mit anderen Dienstleistern sicherzustellen, um die Verwaltungskosten zu senken und keine Überschneidungen bei horizontalen Dienstleistungen entstehen zu lassen; fordert die Agentur auf, auch in den Bereichen Cybersicherheit und ökologischer Wandel enger mit den anderen Agenturen zusammenzuarbeiten; stellt fest, dass die Agentur eng mit den Agenturen im Bereich Justiz und Inneres zusammenarbeitet und dass Arbeitsvereinbarungen und Pläne für die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, der Agentur der Europäischen Union für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache bestehen; hält die Agentur dazu an und fordert sie auf, sich auch künftig aktiv um eine weitere und umfassendere Zusammenarbeit mit anderen Agenturen der Europäischen Union sowie den Austausch über bewährte Verfahren zu bemühen, um die Effizienz zu verbessern, insbesondere in Bezug auf Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit;

7.  stellt angesichts der Beobachtungen und Erläuterungen der Entlastungsbehörde im Rahmen der Entlastung 2018 fest, dass die Agentur drei separate, nicht integrierte IT-Großsysteme verwaltet und dass die unterschiedlichen Entwicklungszeiten und ‑beschränkungen, die sich aus den einzelnen Rechtsrahmen für diese Systeme ergeben, zur Folge hatten, dass die IT-Systeme separat und nicht integriert eingerichtet wurden; stellt fest, dass die Agentur die Ausschreibung für den transversalen technischen Rahmen eingeleitet hat, mit dem die Effizienz und Skaleneffekte erheblich gesteigert werden sollen und in dem die neue Organisationsstruktur der operativen Abteilung genauer zum Ausdruck kommt, und fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte zu berichten;

8.  stellt fest, dass die Agentur 2019 ein Programm zur internen Umgestaltung mit dem Namen eu‑LISA 2.0 aufgelegt hat, um die Organisation der Agentur an ihrem neuen Mandat und ihren neuen Zuständigkeiten auszurichten und gleichzeitig sicherzustellen, dass das Umstrukturierungsprojekt offen und transparent ist und dass das Personal der Agentur einbezogen wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur am 1. September 2019 eine Änderung ihrer Organisationsstruktur abgeschlossen hat und dass völlig neue Matrix-Organisationsstruktur für die operative Abteilung und die Abteilung Corporate Governance entworfen und umgesetzt wurden;

9.  begrüßt die neue Organisationsstruktur, die von der Agentur eingerichtet wurde, um die für die operative Planung und die zugrunde liegende Auftragsvergabe erforderlichen Fähigkeiten zu stärken, einschließlich der Bereitstellung rechtlicher und technischer Ressourcen; fordert jedoch weitere Anstrengungen, um die Einhaltung der Vorschriften für die Auftragsvergabe sowie striktere interne Kontrollen und eine genauere Berichterstattung sicherzustellen;

10.  begrüßt die Fortschritte, die in Bezug auf die Empfehlungen des Rechnungshofs aus den Vorjahren erzielt wurden, und dass die Agentur seit Anfang 2019 Stellenausschreibungen auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl veröffentlicht;

Personalpolitik

11.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass am 31. Dezember 2019 lediglich 89,53 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren und 154 von 172 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit ernannt waren (gegenüber 136 bewilligten Stellen im Jahr 2018); stellt fest, dass die Agentur 2019 außerdem 61 Vertragsbedienstete und acht abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

12.  nimmt mit Besorgnis das für 2019 gemeldete unausgewogene Geschlechterverhältnis unter den höheren Führungskräften, im Verwaltungsrat (50 Männer und acht Frauen) und des Personalbestands zur Kenntnis; fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Ebenen zu verstärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu sorgen;

13.  fordert die Agentur auf, die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, bei der es um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen geht;

14.  stellt fest, dass laut dem Bericht des Rechnungshofs die Prüfung der Einstellungsverfahren ergab, dass die Bewertung der Bewerbungen anhand der Eignungskriterien nicht immer streng genug erfolgte, was in einem Fall zur Ungleichbehandlung der Bewerber führte; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie diese Feststellung zur Kenntnis nimmt und sich verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Bewerber gleichbehandelt werden;

15.  stellt fest, dass die Arbeitsbelastung der Agentur im Laufe der Jahre erheblich zugenommen hat und dass die begrenzte Anzahl von Mitarbeitern nach wie vor sowohl kurz- als auch langfristig eine der größten Herausforderungen für die Agentur darstellt; stellt fest, dass die Agentur erwartet, dass die Anzahl der Mitarbeiter bis Ende 2020 auf über 300 steigt; ist sich bewusst, dass eine Aufstockung des Personals der Zustimmung des Parlaments und des Rates bedarf und dass sich die Agentur darum bemüht, die Auswirkungen der begrenzten Personalstärke durch eine Neugewichtung der Aufgaben und rasche Einstellungen zu mindern; weist darauf hin, dass die derzeitige Praxis, das für die Umsetzung eines Rechtsakts erforderliche Personal erst dann einzustellen, wenn dieser Rechtsakt in Kraft getreten ist, bedeutet, dass sich die Agentur bei der Durchführung von Vorbereitungsmaßnahmen für die Umsetzung dieses Rechtsakts auf das vorhandene Personal verlässt, wodurch die Kapazitäten ihres Kernteams stark belastet werden und somit die Gefahr besteht, dass die Durchführung des Tagesgeschäfts der Agentur beeinträchtigt wird; fordert die Kommission auf, die vorgezogene Einstellung eines Teils des in einem Vorschlag für einen Rechtsakt vorgesehenen Personals zuzulassen, damit sich die Agentur in effizienter Weise auf die Umsetzung des betreffenden Rechtsakts vorbereiten kann;

16.  nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, mit denen die Agentur zu kämpfen hat, wenn es darum geht, qualifizierte Bedienstete anzuwerben und über einen längeren Zeitraum zu halten; betont, dass der jährliche Beschluss über den für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union anwendbaren Berichtigungskoeffizienten in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist; hebt hervor, dass sich die Berichtigungskoeffizienten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden, woraus sich schwerwiegende Auswirkungen auf die Fähigkeit von Agenturen, die ihren Sitz in Mitgliedstaaten mit niedrigeren Berichtigungskoeffizienten haben, ergeben, Bedienstete und Fachkräfte anzuwerben und zu halten; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, unterschiedliche Berichtigungskoeffizienten auf der Grundlage einer regionalen und nicht einer nationalen Bewertung festzulegen; hebt hervor, dass sich der Hauptsitz von Agenturen in Mitgliedstaaten mit niedrigeren Berichtigungskoeffizienten gewöhnlich in den Hauptstädten befindet, in denen die Lebenshaltungs- und Aufenthaltskosten deutlich höher sind als in anderen Regionen dieser Mitgliedstaaten;

17.  stellt fest, dass die Agentur angesichts des Umfangs und der Komplexität ihrer Tätigkeiten nicht umhin kommt, auf private Auftragnehmer zurückzugreifen, und dass die Agentur die Dienste von 96 externen Dienstleistern in Anspruch nimmt, wobei die Bediensteten der Unternehmen, die beauftragt wurden, die Agentur beim Betriebsmanagement der bestehenden Systeme oder bei der Entwicklung neuer Systeme zu unterstützen, nicht berücksichtigt sind; stellt fest, dass die Agentur 2019 die Genehmigung für zusätzliche Bedienstete (17 Vertragsbedienstete) beantragt hat, dass die Kommission die einschlägige Genehmigung jedoch nicht erteilt hat; stellt fest, dass die Abhängigkeit von privaten Auftragnehmern nur durch eine weitere erhebliche Aufstockung des Personals der Agentur über die Zahlen ihres derzeitigen Stellenplans hinaus verringert werden kann;

18.  stellt fest, dass die Agentur eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und Belästigung angenommen hat; stellt fest, dass die Agentur auf Antrag eines Mitglieds des Personals im Oktober 2018 im Jahr 2019 eine Verwaltungsuntersuchung eingeleitet hat, die im September 2019 mit einer Disziplinarmaßnahme abgeschlossen wurde; stellt fest, dass gegen diese Disziplinarmaßnahme eine Beschwerde eingelegt wurde und die Agentur am 3. August 2020 darauf reagierte; stellt fest, dass die betroffene Person den Fall vor das Gericht der Europäischen Union gebracht hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis Juni 2021 über die erzielten Fortschritte und über mögliche, nach dem rechtskräftigen Urteil des Gerichts ergriffene Abhilfemaßnahmen Bericht zu erstatten; stellt fest, dass auf der Grundlage der Daten der Vertrauenspersonen im Jahr 2019 neun Fälle von Belästigung bzw. Mobbing gemeldet wurden, dass jedoch keiner der Fälle dazu führte, dass die Bediensteten über formelle oder informelle Verfahren um Unterstützung ersuchten;

Vergabeverfahren

19.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass eine Zahlung in Höhe von 284 000 EUR die Instandhaltung des Schengener Informationssystems gemäß einem Rahmenvertrag (dem „MWS-Vertrag“) betraf, der einem Zeitraum zugeordnet wurden, der nicht in die Laufzeit des MWS-Vertrags fiel und daher nicht im Einklang mit den vertraglichen Bestimmungen stand; entnimmt der Antwort der Agentur, dass diese Bemerkung die Verlängerung der Instandhaltung des Schengener Informationssystems aus unvermeidbaren betrieblichen Gründen betrifft, die bereits in dem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Jahr 2018 enthalten war, und dass keine Korrekturmaßnahmen ergriffen werden konnten;

20.  nimmt hinsichtlich der aufgrund von Bemerkungen des Rechnungshofes ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf das Vorjahr zur Kenntnis, dass die in den Ausschreibungsunterlagen für den MWS-Vertrag angegebene Formel für die Evaluierung von der Formel in dem Frage- und Antwortdokument für die Bieter unterschied und dass die Agentur die im Zusammenhang mit Vergabeverfahren durchgeführten internen Kontrollen verstärken sollte; stellt fest, dass den Maßnahmen der Agentur zufolge die Ex-post-Bewertung aufgrund eines Mangels an zugewiesenen Humanressourcen nicht als Funktion im Vergabeverfahren erfolgt, sondern dass die Agentur Schritte zur Minderung des in der Bemerkung hervorgehobenen Risikos unternommen hat, indem sie die Kapazitäten für das Auftrags- und Lieferantenmanagement gestärkt und das für die Vorbereitung und Evaluierung der Angebote zuständige Personal anderen operativen Aufgaben zugewiesen hat;

21.  nimmt hinsichtlich der aufgrund von Bemerkungen des Rechnungshofes ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf das Vorjahr zur Kenntnis, dass die Agentur die Preise für einen Rahmenvertrag, ohne ihn zu ändern, erhöhte und einen spezifischen Vertrag über die Geltungsdauer des Rahmenvertrags hinaus verlängerte; stellt fest, dass die Agentur Maßnahmen zur Stärkung des Auftrags- und Lieferantenmanagements ergriffen hat;

Transparenz, ethisches Verhalten sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

22.  würdigt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur, die darauf abzielen, für Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten und den Schutz von Hinweisgebern zu sorgen; stellt fest, dass die Agentur über neue Leitlinien zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in Bezug auf ihre Bediensteten verfügt; stellt fest, dass die Agentur 2019 eine Schulung zum Thema Ethik und Integrität, deren Schwerpunkt auf der Meldung von Missständen und Betrug lag und die von einem Vertreter des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) abgehalten wurde, zwei Schulungen zum Thema Ethik und Verhaltenskodex, in der es um die Prävention von Mobbing und Belästigung und die Meldung von Missständen ging und an der die Vertrauenspersonen der Agentur beteiligt waren, und drei Schulungen zum Thema Bewältigung von Interessenkonflikten organisierte; stellt fest, dass im Jahr 2019 106 Interessenerklärungen von Bediensteten, die als Bedienstete oder Prüfer in den operativen und finanziellen Abläufen ernannt wurden, sowie von neuen Bediensteten eingereicht wurden, von denen 21 das Vorliegen von Interessen erklärten, und dass in einem Fall der betroffenen Person nahegelegt wurde, sich an mehreren Maßnahmen nicht zu beteiligen, um die Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten einzuhalten; nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat im Juni 2020 neue Vorschriften über Interessenkonflikte annehmen sollte, die für alle Bediensteten der Agentur, einschließlich ihrer höheren Führungskräfte, gelten würden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis Juni 2021 über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

23.  betont, dass der derzeitige Rahmen für ethisches Verhalten, der für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt, aufgrund seiner Fragmentierung und der mangelnden Einheitlichkeit der bestehenden Bestimmungen erhebliche Unzulänglichkeiten aufweist; hebt hervor, dass diese Probleme durch die Schaffung einer gemeinsamen Regelung für ethisches Verhalten angegangen werden sollten, mit der die Anwendung hoher ethischer Standards bei allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sichergestellt wird;

24.  betont, dass einige Beamte Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten ausfüllen und Bewertungen ihres eigenen Verhaltens im Hinblick auf die Einhaltung ethischer Standards vornehmen; betont jedoch, dass solche Eigenerklärungen und Selbstbewertungen nicht ausreichen und daher zusätzliche Kontrollen erforderlich sind;

25.  entnimmt der Antwort der Agentur, dass keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Lebensläufe der Mitglieder ihres Verwaltungsrats besteht; betont in diesem Zusammenhang, dass die Agenturen der Union ein Vorbild in Sachen Transparenz sein sollten, und fordert die Mitglieder des Verwaltungsrats auf, ihre Lebensläufe auf der Website der Agentur veröffentlichen zu lassen; stellt fest, dass die Agentur die Mitglieder des Verwaltungsrats auch künftig dazu anhält, ihre Lebensläufe vorzulegen, um die Transparenz zu erhöhen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis Juni 2021 über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

Interne Kontrollen

26.  stellt fest, dass der Interne Auditdienst nach der 2019 durchgeführten Prüfung der Bereiche Personaleinstellung, Verwaltung und Beauftragung von Strukturdienstleistern (SSP) und Organisationsethik der Agentur zwei „sehr bedeutende“ Probleme feststellte; stellt fest, dass die Agentur einen Aktionsplan aufstellen soll, in dessen Rahmen die Empfehlungen in Angriff genommen werden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung der Prüfungsempfehlungen Bericht zu erstatten;

27.  stellt angesichts der Anmerkungen und Beobachtungen der Entlastungsbehörde in Bezug auf noch ausstehende Prüfungsempfehlungen fest, dass die Umsetzungsquote der Prüfungsempfehlungen Ende 2019 bei 62 % lag (21 von 34 Empfehlungen umgesetzt); stellt fest, dass Ende 2019 insgesamt 32 Empfehlungen offen waren, von denen keine „kritisch“ war; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2020 entschlossene und dringende Maßnahmen ergriffen hat, um den verzögerten Empfehlungen nachzukommen, einschließlich der Bereitstellung überarbeiteter Zieltermine für die Umsetzung; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis Juni 2021 über die Umsetzung der Prüfungsempfehlungen Bericht zu erstatten;

28.  stellt fest, dass die Agentur den überarbeiteten Rahmen für die interne Kontrolle Anfang 2019 angenommen und umgesetzt hat;

29.  erachtet es als sehr wichtig, die Digitalisierung der Agentur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung voranzutreiben; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht auch künftig vorausschauend handeln muss, damit auf keinen Fall eine digitale Kluft zwischen den Agenturen der Union entsteht; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der von der Agentur verarbeiteten Informationen abzuwenden;

30.  nimmt die Bemühungen der Agentur zur Kenntnis, die Cybersicherheit und den Datenschutz zu verbessern;

Sonstige Bemerkungen

31.  stellt fest, dass die Agentur im Vorgriff auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, um die Verbindung des Vereinigten Königreichs zum Schengener Informationssystem und zur Eurodac-Datenbank zur Erfassung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern zu kappen und die mögliche Löschung der Daten aus dem Vereinigten Königreich in diesen beiden Systemen durchzuführen, sofern dies nach dem Rechtsrahmen erforderlich ist; stellt fest, dass die Agentur die notwendigen Vorbereitungen für die Anwendung der Bestimmungen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft(3) und der entsprechenden Leitlinien der Kommission hinsichtlich der Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den Leitungsgremien der Agentur, der Personalverwaltung, der statistischen Berichte und anderer relevanter Angelegenheiten getroffen hat;

32.  begrüßt die aktive Online-Präsenz der Agentur im Jahr 2019; fordert die Agentur auf, auch künftig ihre Arbeit, Forschung und Tätigkeiten bekannt zu machen, um ihre Außenwirkung zu erhöhen;

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33.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021(4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1) ABl. C 107 vom 31.3.2020, S. 172.
(2) Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99).
(3) ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7.
(4) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen