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Verfahren : 2020/2194(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0100/2021

Eingereichte Texte :

A9-0100/2021

Aussprachen :

PV 27/04/2021 - 8
CRE 27/04/2021 - 8

Abstimmungen :

PV 29/04/2021 - 4
PV 29/04/2021 - 19
CRE 29/04/2021 - 4

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0215

Angenommene Texte
PDF 184kWORD 60k
Donnerstag, 29. April 2021 - Brüssel
Bericht über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019: Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle
P9_TA(2021)0215A9-0100/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019: Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle (2020/2194(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zu der Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2020)0311),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen(1),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(2), insbesondere auf die Artikel 68 und 70,

–  gestützt auf die Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(3),

–  gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(4), insbesondere auf Artikel 105,

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0100/2021),

A.  in der Erwägung, dass in dieser Entschließung für jede Einrichtung gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 die horizontalen Bemerkungen zu den Entlastungsbeschlüssen gemäß Artikel 262 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 und Anlage V Artikel 3 der Geschäftsordnung des Parlaments dargelegt werden;

B.  in der Erwägung, dass in dieser Entschließung ferner für die Euratom-Versorgungsagentur die horizontalen Bemerkungen zu dem Entlastungsbeschluss gemäß Artikel 262 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 und Anlage V Artikel 3 der Geschäftsordnung des Parlaments dargelegt werden;

C.  in der Erwägung, dass sich die Agenturen der Union auf Aufgaben mit eindeutigem europäischem Mehrwert konzentrieren sollten und dass die Organisation dieser Aufgaben optimiert werden sollte, damit es – im Interesse der Steuerzahler der Union – nicht zu Überschneidungen kommt;

1.  begrüßt die Fortschritte, die die Agenturen in ihren Bemühungen erzielt haben, den im Rahmen des letzten jährlichen Entlastungsverfahrens geäußerten Forderungen und Empfehlungen nachzukommen;

2.  betont, dass die Agenturen erheblichen Einfluss auf Politikgestaltung, Entscheidungsfindung und Programmplanung und -durchführung in Bereichen haben, die wie zum Beispiel Gesundheit, Sicherheit, Gefahrenabwehr, Freiheit und Recht für den Alltag der europäischen Bürger von größter Bedeutung sind; weist erneut darauf hin, dass die Agenturen konkrete politische Erfordernisse angehen und die europäische Zusammenarbeit stärken müssen; stellt fest, dass die Agenturen außerdem bei der Bewältigung von Krisen oder langfristigen gesellschaftlichen Herausforderungen Vorreiter sein können;

3.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof seinem Jahresbericht über die Agenturen der Union für das Haushaltsjahr 2019 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) zufolge uneingeschränkte Prüfungsurteile hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sämtlicher Agenturen erteilt hat; stellt überdies fest, dass der Rechnungshof für alle Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Einnahmen abgegeben hat; stellt fest, dass der Rechnungshof für alle Agenturen mit Ausnahme der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), die jeweils ein eingeschränktes Prüfungsurteil erhielten, uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen der Agenturen zugrunde liegenden Zahlungen abgegeben hat;

4.  stellt fest, dass sich die Haushaltspläne 2019 der 32 dezentralen Agenturen der Union auf insgesamt etwa 2 854 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen beliefen, was eine Erhöhung um etwa 10,29 % im Vergleich zu 2018 darstellt, und auf 2 570 000 000 EUR an Mitteln für Zahlungen, was eine Erhöhung um 8,88 % im Vergleich zu 2018 bedeutet; stellt überdies fest, dass von den 2 570 000 000 EUR an Mitteln für Zahlungen etwa 1 920 000 000 EUR aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanziert wurden, was 74,75 % der gesamten Finanzierung der Agenturen 2019 entspricht (gegenüber 72,16 % im Jahr 2018); stellt ferner fest, dass etwa 649 000 000 EUR durch Gebühren und Entgelte sowie durch direkte Beiträge der teilnehmenden Länder finanziert wurden (ein Rückgang um 1,22 % gegenüber 2018);

Vom Rechnungshof ermittelte Hauptrisiken und zugehörige Empfehlungen

5.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass er das Risiko hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, die auf internationalen Rechnungslegungsstandards beruht, bei allen Agenturen wie auch 2018 insgesamt als gering einstuft;

6.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass bei den meisten Agenturen generell ein geringes Risiko hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen besteht und dass bei teilweise eigenfinanzierten Agenturen, bei denen für die Erhebung von Gebühren und anderen Beiträgen zu den Einnahmen gesonderte Bestimmungen gelten, wie auch 2018 ein mittleres Risiko besteht;

7.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen der Agenturen zugrunde liegenden Zahlungsvorgänge insgesamt ein mittleres Risiko besteht, wobei sich die Bandbreite bei bestimmten Haushaltstiteln zwischen gering und hoch bewegt; stellt fest, dass das Risiko für Titel I (Personalausgaben) allgemein niedrig ist, für Titel II (Verwaltungsausgaben) von einem mittleren Risiko ausgegangen wird und für Titel III (Operative Ausgaben) das Risiko je nach der betreffenden Agentur und der Art ihrer operativen Ausgaben als gering bis hoch eingestuft wird; weist darauf hin, dass hohe Risiken gewöhnlich aus der Auftragsvergabe und der Zahlung von Finanzhilfen, bei denen es um große Beträge geht, erwachsen; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Kontrollen mit Blick auf Finanzhilfen trotz genereller Verbesserungen nicht immer voll und ganz wirksam sind;

8.  weist auf die wichtigsten Bereiche, auf die sich der Rechnungshof konzentriert, hin, nämlich

   die Abwicklung von Vergabeverfahren, was nach wie vor der fehleranfälligste Bereich ist
   Einstellungsverfahren und Interessenkonflikte bei Personen, die aus einer Agentur der Union ausscheiden und in die Privatwirtschaft wechseln, was von den Agenturen besser geregelt werden muss
   die Haushaltsführung, bei der der Rechnungshof Schwachstellen ermittelt hat;

9.  begrüßt, dass der Rechnungshof erklärt hat, dass die Agenturen in den meisten Fällen Korrekturmaßnahmen ergriffen haben, um den Prüfungsanmerkungen früherer Jahre Rechnung zu tragen, und fordert die JI-Agenturen auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, um den Anmerkungen des Rechnungshofs nachzukommen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

10.  bedauert, dass einige Agenturen in ihren Berichten über den Haushaltsvollzug eine andere Detailgenauigkeit an den Tag gelegt haben als die Mehrheit der Agenturen, was zeigt, dass Bedarf an klareren und standardisierten Leitlinien zur Haushaltsberichterstattung der Agenturen besteht, wozu auch gehört, dass die Agenturen größere Abweichungen vom ursprünglichen Haushalts- oder Stellenplan erläutern müssen; hält es für dringend geboten, dass alle Agenturen ihre Planungskapazitäten verbessern; bedauert die Antwort der Kommission auf das Ersuchen, der Entlastungsbehörde automatisch den offiziellen Haushaltsplan (mit den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen) und das Personal betreffende Zahlen (Stellenplan mit den Zahlen der ständigen Bediensteten, der Bediensteten auf Zeit, der Vertragsbediensteten und der abgeordneten nationalen Sachverständigen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres) der 32 dezentralen Agenturen vorzulegen, da die genannten Leitlinien (bei denen es sich in Wahrheit um Vorlagen handelt, die in erster Linie zur Form und nicht zum Inhalt Orientierung bieten) nicht ausreichen, um die Unterschiede in den Berechnungen zwischen den einzelnen Berichten anzugehen; fordert die Kommission erneut auf, der Entlastungsbehörde für jede Agentur den offiziellen Haushaltsplan und das Personal betreffende Zahlen vorzulegen und ihr für die dezentralen Agenturen, die dem Entlastungsverfahren des Parlaments unterliegen, konsolidierte Zahlen zu übermitteln;

11.  ist der Ansicht, dass das Augenmerk bei der Errichtung künftiger Agenturen vermehrt auf Relevanz und Kohärenz gerichtet werden sollte, und zwar insbesondere mit Blick auf sich überschneidende Zuständigkeitsbereiche;

12.  vertritt die Auffassung, dass die Ressourcen flexibler – auf der Grundlage des Bedarfs oder der Dringlichkeit – zugeteilt werden sollten;

13.  betont, dass Transparenz und das Bewusstsein der Bürger für die Existenz der Agenturen der Union für deren demokratische Rechenschaftspflicht von wesentlicher Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass die Brauchbarkeit und die Benutzerfreundlichkeit der von den Agenturen zur Verfügung gestellten Ressourcen und Daten von größter Bedeutung sind; fordert daher, dass bewertet wird, wie die Daten und Ressourcen derzeit präsentiert und zur Verfügung gestellt werden und inwieweit sie von den Bürgern leicht zu finden, zu erkennen und zu nutzen sind;

14.  bringt seine Besorgnis über den in einigen Agenturen festgestellten sehr hohen Umfang an übertragenen Mitteln zum Ausdruck, der auf verschiedene Schwachstellen, einschließlich einer schwachen Haushaltsplanung, hindeuten könnte, was dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit zuwiderläuft;

Leistung

15.  begrüßt, dass die Kommission die Empfehlung aus der letztjährigen Entlastung, den Grundsatz der ergebnisorientierten Haushaltsplanung weiterzuentwickeln und umzusetzen, akzeptiert hat, und begrüßt die infolgedessen erzielten Verbesserungen beim einheitlichen Programmplanungsdokument und bei den konsolidierten jährlichen Tätigkeitsberichten;

16.  begrüßt, dass der Rechnungshof mit seinem Sonderbericht 22/2020 mit dem Titel „Die Zukunft der EU-Agenturen – Flexibilität und Zusammenarbeit könnten verstärkt werden“(5) erstmalig eine horizontale Leistungsprüfung aller Agenturen der Union veröffentlicht hat;

17.  nimmt die wichtigsten Schlussfolgerungen des Rechnungshofs zur Kenntnis, insbesondere die Tatsache, dass sich die Agenturen mit aktuellen gesellschaftlichen Themen befassen und über ein hohes Weiterentwicklungspotenzial und ein ausgeprägtes Fachwissen verfügen;

18.  stimmt dem Rechnungshof in seiner Aussage zu, dass die Agenturen zwar wichtige Aufgaben in allen Bereichen unseres täglichen Lebens wahrnehmen, der Aufbau von Vertrauen bei den Bürgern jedoch eindeutig schwierig ist; hebt in diesem Zusammenhang Rechenschaftspflicht, Transparenz und auch Wirksamkeit sowie die Tatsache hervor, dass die Agenturen in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind, da sie gegenüber den Bürgern kaum in Erscheinung treten und nur über negative Vorfälle in den Medien berichtet wird;

19.  würdigt und unterstützt weiterhin die immer engere Zusammenarbeit zwischen den in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Inklusion tätigen Agenturen, damit Synergieeffekte verbessert werden und für mehr Komplementarität und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen gesorgt wird; weist auf die große Bedeutung und den Mehrwert der einzelnen Agenturen in ihrem jeweiligen Fachgebiet und auf ihre Autonomie hin; nimmt zur Kenntnis, dass die vier Agenturen gemeinsam eigens anberaumte Sitzungen abgehalten haben, um ihre Verfahrensweisen im Zusammenhang mit den Leistungsindikatoren infolge der Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2019, die auf der Bewertung der vier Agenturen aus dem Jahr 2017 beruhte (Empfehlung 5 aus SWD(2019)0159), aufeinander abzustimmen;

20.  hebt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht mit dem Titel „Die Zukunft der EU-Agenturen“ hervor, wonach es kaum Informationen über die Leistung der Agenturen der Union gibt; fordert die Agenturen mit Nachdruck auf, die Rechenschaftspflicht mit Blick auf ihre Leistung zu stärken; erwartet von allen Agenturen der Union, dass sie mit Blick auf die Bereitstellung von Leistungsangaben bestmöglich mit der Kommission und dem Rechnungshof zusammenarbeiten;

21.  nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Bericht mit dem Titel „Die Zukunft der EU-Agenturen“ festgestellt hat, dass die Agenturen die Leistung anhand von wesentlichen Leistungsindikatoren messen und die Kommission 2015 Leitlinien zu wesentlichen Leistungsindikatoren für die Direktoren der Agenturen herausgegeben hat; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die in der Praxis verwendeten Indikatoren in erster Linie die Durchführung des Jahresarbeitsprogramms und die Ausführung des Haushalts einer Agentur und ihr Personalmanagement betreffen und in der Regel weder eine allgemeine Leistungsbewertung der Ergebnisse der Agentur noch eine Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit, mit der die Agentur ihren Auftrag erfüllt, gestatten; fordert die Agenturen zur Zusammenarbeit auf, um den Rückgriff auf die wesentlichen Leistungsindikatoren zu verbessern, damit das Augenmerk im Entlastungsverfahren nicht nur auf die Einhaltung der Bestimmungen, sondern verstärkt auch auf die Leistung gerichtet wird; fordert die Agenturen auf, auch künftig Indikatoren zu konzipieren, mit denen ihr Beitrag zur Umsetzung der politischen Maßnahmen der Union erfasst wird; fordert die Agenturen mit Nachdruck auf, diese Indikatoren regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren; fordert die Kommission auf, einen Satz einheitlicher Leitlinien für die Berichterstattung und die Festlegung von wesentlichen Leistungsindikatoren anzunehmen, damit die Leistung der Agenturen ordnungsgemäß gemessen werden kann;

22.  stellt fest, dass der Rechnungshof zwar versucht, die Bedingungen zu benennen, die erfüllt sein müssen, damit die Agenturen ihre Ziele erreichen können, aber auch betont, dass es mehr finanzieller und politischer Flexibilität und einer strukturierteren und kohärenteren Leitungsstruktur bedarf, mit der der Schwerpunkt bei den Informationen über die Leistung auf die Ergebnisse und nicht auf den Beitrag der Agenturen zur Umsetzung politischer Maßnahmen gelegt wird;

23.  ruft in Erinnerung, dass jede Agentur der Union dem Gemeinsamen Konzept zufolge alle fünf Jahre evaluiert werden sollte, dass die Kommission für die Organisation der Evaluierungen zuständig sein sollte und dass bei jeder zweiten Evaluierung die Verfallsklausel zur Anwendung kommen sollte; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Gründungsverordnungen mehrerer Agenturen noch nicht an das Gemeinsame Konzept angepasst wurden; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit dem Titel „Die Zukunft der EU-Agenturen“, dass die Gründungsverordnungen von 13 Agenturen zwischen 2015 und 2019 neu gefasst wurden, doch lediglich fünf Vorschlägen eine Folgenabschätzung beigefügt war; fordert die Kommission auf, regelmäßig eine unabhängige Evaluierung der Leistung der Agenturen durchzuführen;

24.  ist der Ansicht, dass klare Regeln für die Weiterentwicklung und die Beendigung von Aufgaben der Agenturen festgelegt werden sollten;

25.  vertritt die Auffassung, dass für jede Agentur eine Folgenabschätzung durchgeführt werden sollte und dass systematisch eine Revisionsklausel zur Rechtfertigung der festgelegten Ziele der Agentur aufgenommen werden sollte;

26.  fordert, dass vermehrt darauf geachtet wird, dass sich die Themen- und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Agenturen nicht überschneiden;

27.  begrüßt die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der JI-Agenturen; fordert die Agenturen auf, weiterhin Synergieeffekte herauszuarbeiten und die Zusammenarbeit und den Austausch über bewährte Verfahren zu intensivieren, um die Effizienz zu steigern;

28.  fordert die Agenturen auf, weiter Synergieeffekte herauszuarbeiten und die Zusammenarbeit sowie den Austausch über bewährte Verfahren mit anderen Agenturen der Union zu intensivieren, um die Effizienz zu steigern (Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit);

29.  ist der Ansicht, dass die Rolle der Agenturen als Kompetenzzentren und ihr Netzwerk gestärkt werden müssen;

30.  begrüßt, dass das Netzwerk der EU-Agenturen (im Folgenden „das Netzwerk“) eine Task Force für gemeinsame Dienste eingerichtet hat und dass ein strategischer Vorschlag zu gemeinsam genutzten Diensten und Fähigkeiten („Shared services and Capabilities 2.0“) ausgearbeitet wurde, um die Agenturen zur Zusammenarbeit anzuregen und sie dabei zu unterstützen; ist der Ansicht, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs in seinem Bericht mit dem Titel „Die Zukunft der EU-Agenturen“ zur flexiblen Nutzung von Ressourcen (Empfehlungen 1 und 2) und zu den Agenturen als Zentren für den Austausch von Fachwissen und für Vernetzung (Empfehlung 4) in diesen Prozess einfließen sollten;

31.  verweist auf die Vorbildfunktion des ECDC bei der Zusammenarbeit mit anderen Agenturen der Union, beispielsweise im Wege des Netzwerks; ersucht die Agenturen, nach Möglichkeit zusammenzuarbeiten und sich über bewährte Verfahren etwa für Telearbeit auszutauschen;

32.  weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Agenturen vorangetrieben werden muss, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen um jeden Preis zu verhindern; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen zu vermeiden;

33.  weist darauf hin, dass die in den zuständigen Ausschüssen jährlich stattfindenden Aussprachen zu den jährlichen Arbeitsprogrammen und den mehrjährigen Strategien der Agenturen dazu beitragen, sicherzustellen, dass die Programme und Strategien auf die tatsächlichen politischen Prioritäten abgestimmt sind, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der in der europäischen Säule sozialer Rechte verankerten Grundsätze; weist darauf hin, dass die Agenturen am besten für die Bewertung des Einsatzes der Ressourcen geeignet sind und eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der richtigen nachhaltigen Projekte im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal spielen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Agenturen der Union bei der Sicherung des sozialen Dialogs finanziell unterstützt werden; stellt fest, dass den Agenturen der Union eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung des sozialen Dialogs mit den Organen der Union zukommt;

Personalpolitik

34.  stellt fest, dass 2019 bei den 32 dezentralen Agenturen insgesamt 7 880 Bedienstete, einschließlich Beamten, Bediensteten auf Zeit, Vertragsbediensteten und abgeordneten nationalen Sachverständigen, beschäftigt waren (gegenüber 7 626 im Jahr 2018), was im Vergleich zum Vorjahr eine erhebliche Steigerung um 3,33 % darstellt;

35.  begrüßt, dass die Informationen über das Geschlechterverhältnis in den Agenturen detaillierter und besser strukturiert sind;

36.  bekundet seine Besorgnis darüber, dass in den Leitungsgremien der meisten Agenturen generell kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis vorliegt; stellt fest, dass 2019 zwar drei Agenturen ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis auf der höheren Führungsebene gemeldet und zehn Agenturen ein gutes Gleichgewicht erreicht haben, dass aber in 16 Agenturen eine unausgewogene Vertretung bestand (in vier Agenturen waren ausschließlich Männer und in einer Agentur ausschließlich Frauen auf der höheren Führungsebene vertreten); bedauert, dass die Geschlechtergleichstellung in der Strategie 2021–2027 für das Netzwerk nicht erwähnt wird; fordert die Agenturen und das Netzwerk auf, die Geschlechtergleichstellung in ihre Strategien aufzunehmen und das Ziel der Kommission, bis Ende 2024 auf allen Führungsebenen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen, für die Agenturen zu übernehmen;

37.  stellt außerdem fest, dass 2019 in keinem Verwaltungsrat einer Agentur ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis vorlag, sieben Agenturen ein gutes Gleichgewicht im Verwaltungsrat vorweisen konnten und in 14 Verwaltungsräten eine unausgewogene Vertretung bestand; fordert die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Organisationen, die den Verwaltungsräten angehören, auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat einer Agentur zu berücksichtigen, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis sichergestellt werden muss;

38.  stellt außerdem mit Blick auf das Personal insgesamt fest, dass acht Agenturen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis vorweisen können, in 19 Agenturen ein gutes Gleichgewicht vorliegt und in drei Agenturen eine unausgewogene Vertretung besteht; fordert die Agenturen auf, sich auch künftig um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu bemühen;

39.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Frauen 2019 lediglich 34 % der Mitglieder der höchsten Entscheidungsgremien sämtlicher Agenturen der Union ausmachten, und weist darauf hin, dass in den Gründungsverordnungen der Agenturen der Union ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gefordert wird; ersucht deshalb die Agenturen der Union, für sämtliche Personalkategorien (von der niedrigsten bis zur höchsten Ebene) Daten zum Geschlechterverhältnis zu erheben und vorzulegen, damit die Ausgangsdaten erfasst werden, auf deren Grundlage die Agenturen der Union aufgefordert werden, das geschlechtsspezifische Ungleichgewicht auf der Leitungsebene anzugehen und Gender Mainstreaming in allen Bereichen einzuführen;

40.  stellt fest, dass die nach geografischer Herkunft aufgeschlüsselte Zusammensetzung des Personals der Agenturen der Union anteilmäßig die Bevölkerung der Mitgliedstaaten der EU-27 etwas besser abbildet als im Falle der Kommission; nimmt zur Kenntnis, dass acht Mitgliedstaaten unterrepräsentiert und 17 Mitgliedstaaten überrepräsentiert sind und dass bei zwei Mitgliedstaaten ein ungefähres Gleichgewicht besteht; bedauert, dass es keine agenturübergreifenden Strategien zur Verbesserung der Vielfalt innerhalb des Personals gibt; fordert die Agenturen und das Netzwerk auf, Pläne zur Verwirklichung dieses Ziels vorzulegen;

41.  stellt fest, dass sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten der Mitarbeiter der Agenturen im Durchschnitt auf 8,42 Tage je Bedienstetem beliefen; bedauert, dass derzeit keine zuverlässigen Daten vorliegen, aus denen hervorgeht, welcher Anteil der krankheitsbedingten Fehlzeiten auf das Burn-out-Syndrom zurückzuführen ist, was in erster Linie der Tatsache geschuldet ist, dass mehrere Agenturen angaben, sie könnten die einschlägigen Informationen aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht offenlegen;

42.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agenturen auf Ersuchen der Entlastungsbehörde über die von 2013 bis 2019 vorgenommenen Personalkürzungen berichtet und darüber Auskunft gegeben haben, ob die Kürzungen beim ständigen Personal und bei den Bediensteten auf Zeit durch die Einstellung von mehr Vertragsbediensteten und externen Bediensteten ausgeglichen wurden; stellt fest, dass die Agenturen insgesamt den Abbau von 447 Stellen im angegebenen Zeitraum gemeldet haben; weist darauf hin, dass die Agenturen außerdem darüber berichtet haben, dass im selben Zeitraum 266 Stellen für Bedienstete auf Zeit geschaffen wurden, sodass der Nettoabbau 181 Stellen betrug; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Stellenpläne aller Agenturen im selben Zeitraum eine Kürzung um 32 Stellen für ständige Bedienstete und die Schaffung von 845 Stellen für Bedienstete auf Zeit ausgewiesen haben, sodass netto 813 Stellen geschaffen wurden;

43.  unterstreicht, dass die Fluktuation innerhalb des Personals der Agenturen der Union erhebliche Auswirkungen hat, und fordert, dass personelle und soziale Maßnahmen ergriffen werden, um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen;

44.  stellt mit Bedauern fest, dass manche Agenturen insbesondere in den Fällen, in denen ihnen neue Aufgaben zugewiesen werden, ohne dass Personal für deren Wahrnehmung vorgesehen ist, mit Personalknappheit zu kämpfen haben und dass die Entlastungsbehörde insbesondere über die Schwierigkeiten besorgt ist, mit denen manche Agenturen mit Blick auf die Einstellung von qualifiziertem Personal in bestimmten Besoldungsgruppen konfrontiert sind, was die Leistung der Agenturen generell beeinträchtigt und den Rückgriff auf externe Akteure erforderlich macht; weist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen 1 und 2 des Rechnungshofs in seinem Bericht mit dem Titel „Die Zukunft der EU-Agenturen“ hin, in denen mehr Flexibilität angemahnt wird, und ersucht das Netzwerk und die Kommission, bei der Umsetzung dieser Empfehlungen zusammenzuarbeiten; stellt in diesem Zusammenhang außerdem fest, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht über das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) (Sonderbericht Nr. 23/2020) betont, dass der derzeitige Auswahlprozess erforderlich macht, dass die Organe und Einrichtungen der Union flexiblere Auswahlverfahren anstreben, um ihren unmittelbaren Personalbedarf zu decken; hebt den Bedarf der Organe und Einrichtungen der Union an stärker spezialisiertem Personal hervor, was im Falle der Agenturen aufgrund ihrer spezifischen Mandate unabdingbar ist; fordert die Kommission und insbesondere das EPSO auf, die Agenturen diesbezüglich besser zu unterstützen und ihre Einstellungspolitik so anzupassen, dass die am besten qualifizierten und vermehrt spezialisierte Mitarbeiter gewonnen werden; ersucht die Kommission und das EPSO, bei der Anpassung der Arbeitsplatzangebote an die jeweiligen Bedingungen eine gewisse Flexibilität an den Tag zu legen, damit effizient eingestellt werden kann; hält es für geboten, die Auswahlverfahren der Union und die Attraktivität der von ihr angebotenen Arbeitsplätze zu verbessern; hebt hervor, dass eine unzureichende Personalausstattung der Agenturen erhebliche Risiken für ihre Leistung und mit Blick auf das Wohlbefinden und die Fluktuation der Mitarbeiter birgt;

45.  nimmt zur Kenntnis, dass den Agenturen zufolge vier ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP), ein ehemaliges Mitglied der Kommission und ein ehemaliger hochrangiger Beamter (insgesamt sechs Personen) bezahlte Aufgaben für eine der Agenturen wahrnahmen; stellt fest, dass diese Personen eine Vergütung erhielten und die ihnen entstandenen Kosten erstattet wurden;

46.  betont, dass es einer Strategie für das Wohlbefinden der Bediensteten bedarf; hebt hervor, dass die Agenturen dem gesamten Personal angemessene und hervorragende Arbeitsbedingungen bieten sollten;

47.  fordert die Agenturen auf, die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt;

48.  missbilligt, dass manche Mitgliedstaaten mit Erfolg die Ansiedlung einer Agentur in ihrem Hoheitsgebiet beantragt haben, ohne entsprechende Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und ohne Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität für die einzustellenden Mitarbeiter zu ergreifen;

49.  ist besorgt über die Größe der Leitungsorgane mancher Agenturen, die vom Rechnungshof als zu groß eingestuft wurden, da die Beschlussfassung dort schwieriger ist und erhebliche Verwaltungskosten verursacht werden;

50.  stellt fest, dass der Rechnungshof Schwachstellen in den Einstellungsverfahren der Agenturen betreffend den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten (eine Agentur), die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung oder der Transparenz (drei Agenturen) und die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Prüfpfads für das Verfahren (eine Agentur) ermittelt hat; bedauert, dass (in mindestens drei Agenturen) bei Mitgliedern des Auswahlgremiums erhebliche Interessenkonflikte mit Blick auf das laufende Auswahlverfahren vorlagen; hebt hervor, dass nicht gemeldete Interessenkonflikte Auswahlverfahren beeinträchtigen können, da sie erhebliche Verzögerungen, den Verlust von Mitteln und einen Rufschaden für die Agenturen verursachen;

51.  stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Fall 2168/2019/KR über die Entscheidung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, ihrem Exekutivdirektor den Antritt einer Position als CEO einer Finanzlobby-Vereinigung zu gestatten, zwei Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt hat; begrüßt die hierzu an die Behörde gerichteten Empfehlungen der Bürgerbeauftragten, erforderlichenfalls von der Möglichkeit, ihren Führungskräften zu untersagen, nach Ablauf ihrer Amtszeit bestimmte Positionen anzutreten, Gebrauch zu machen, Kriterien dafür aufzustellen, wann sie solche Wechsel in Zukunft verbieten wird, und interne Verfahren einzuführen, durch die der Zugang zu vertraulichen Informationen mit sofortiger Wirkung gesperrt wird, wenn Angehörige des Personals den Arbeitgeber wechseln; fordert alle Agenturen auf, diese Empfehlungen unverzüglich umzusetzen;

52.  bekundet seine Besorgnis über die Tatsache, dass manche Agenturen in hohem Maße und über längere Zeiträume auf Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen haben; bedauert, dass die Zeitarbeitskräfte in manchen Fällen schlechter entlohnt wurden als Mitarbeiter der Agentur in derselben Position; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass es bei der Auftragsvergabe und der Unterzeichnung von Verträgen und Rahmenabkommen für die Einstellung von Zeitarbeitskräften zu Regelverstößen gekommen ist; fordert die Agenturen auf, ihre Geschäftsordnung gewissenhaft zu befolgen; fordert erneut, dass Planungsmaßnahmen und Auswahlverfahren in den Agenturen verbessert werden;

53.  weist auf die Maßnahmen hin, die die Agenturen unternommen haben, um ein belästigungsfreies Umfeld zu schaffen, wie etwa die zusätzliche Schulung für das Personal und für die Führungskräfte sowie die Ernennung von Vertrauenspersonen; empfiehlt den Agenturen, die diese Maßnahmen noch nicht umgesetzt haben, dies nachzuholen, und hält die Agenturen, bei denen Beschwerden im Zusammenhang mit Belästigung eingegangen sind, dazu an, diese vorrangig zu behandeln;

54.  fordert die Agenturen der Union auf, die Annahme einer Strategie für die Grundrechte zu erwägen, die auch einen Verweis auf die Grundrechte in einem Verhaltenskodex umfasst, in dem die Pflichten ihres Personals sowie Schulungen für das Personal festgelegt werden könnten; fordert Mechanismen, mit denen sichergestellt wird, dass jeder Verstoß gegen die Grundrechte aufgedeckt und gemeldet wird und dass die Leitungsgremien der jeweiligen Agentur rasch in Kenntnis gesetzt werden, wenn die Gefahr eines solchen Verstoßes besteht; fordert, dass überall dort, wo es angezeigt ist, die Stelle eines Grundrechtebeauftragten eingerichtet wird, der – um für ein gewisses Maß an Unabhängigkeit gegenüber den übrigen Mitarbeitern zu sorgen – unmittelbar dem Verwaltungsrat unterstellt ist, sodass sichergestellt ist, dass Bedrohungen der Grundrechte unverzüglich angegangen werden und die Grundrechtestrategie innerhalb der Organisation stetig verbessert wird; fordert, dass ein regelmäßiger Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft und einschlägigen internationalen Organisationen über Grundrechtsthemen initiiert wird; fordert, dass die Einhaltung der Grundrechte zu einem zentralen Bestandteil der Mandate für die Zusammenarbeit der betreffenden Agentur mit externen Akteuren, insbesondere Mitgliedern nationaler Verwaltungen, mit denen sie auf operativer Ebene interagiert, gemacht wird;

Vergabeverfahren

55.  stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof 82 Bemerkungen abgegeben hat, die sich auf Bereiche mit Verbesserungsbedarf in 29 Agenturen erstrecken; weist darauf hin, dass die meisten Bemerkungen wie schon 2018 Mängel in den Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge betreffen; stellt fest, dass sich diese Mängel in erster Linie auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die Ordnungsmäßigkeit erstrecken; fordert die Agenturen mit Nachdruck auf, Empfehlungen umzusetzen und Schwachstellen zu beseitigen; fordert die Kommission erneut auf, ihre Bemühungen um die Umsetzung klarer und einheitlicher Haushaltsmaßnahmen und ‑verfahren in den Agenturen auszuweiten, um die in den meisten Agenturen festgestellten, immer wieder auftretenden Probleme anzugehen;

56.  hebt hervor, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge bei allen dezentralen Agenturen der Union nach wie vor der fehleranfälligste Bereich ist; fordert die betreffenden JI-Agenturen, d. h. Europol und CEPOL, daher auf, ihre Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern, um eine vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften und folglich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung – wirtschaftlich, sozial und ökologisch – sicherzustellen, wobei die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung zu achten sind, und fordert eu-LISA auf, das Einstellungsverfahren zu verbessern; weist darauf hin, dass dem öffentlichen Beschaffungswesen entscheidende Bedeutung für die Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer Nachhaltigkeitsziele zukommt;

57.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass nur eine Agentur der Union – das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht; fordert die Agenturen auf, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen, ihre Berichterstattung an die Tätigkeit der OECD zum Thema öffentliches Beschaffungswesen und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie an die künftigen Rechtsvorschriften der Union zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen anzupassen, ihre Bemühungen um die Annahme digitalisierter operativer Lösungen zu intensivieren und sicherzustellen, dass das europäische System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) – wie vom Rechnungshof empfohlen – rasch umgesetzt wird; fordert die Agenturen auf, dem Energiemix ihrer Stromversorgung die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, und regt an, dass Strom aus erneuerbaren Energieträgern beschafft wird;

58.  begrüßt, dass die Agenturen der Union vermehrt elektronische Instrumente für die Auftragsvergabe verwenden; stellt fest, dass die Agenturen auf der Plattform e-PRIOR in erster Linie die Module für die elektronische Vergabe, die elektronische Einreichung von Angeboten und die elektronische Rechnungsstellung nutzen; fordert das Netzwerk der Vergabebeamten auf, das von der Gemeinsamen Forschungsstelle entwickelte Management-Tool zur Vergabe öffentlicher Aufträge den Agenturen schneller zur Verfügung zu stellen;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

59.  stellt mit Besorgnis fest, dass nach wie vor nicht alle Agenturen auf ihrer jeweiligen Website die Lebensläufe und die Interessenerklärungen der Verwaltungsratsmitglieder, der Führungskräfte und der abgeordneten Sachverständigen offengelegt haben; bedauert, dass einige Agenturen immer noch Erklärungen zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten veröffentlichen; betont, dass es nicht den Verwaltungsratsmitgliedern bzw. Führungskräften selbst obliegt, sich für frei von Interessenkonflikten zu erklären; bekräftigt seine Forderung nach einem einheitlichen Muster für Interessenerklärungen, das von sämtlichen Agenturen anzuwenden ist; betont, dass es wichtig ist, die geltenden Regeln zu schärfen, ihre Umsetzung zu verbessern und eine einheitliche Vorgehensweise für die Bewertung von oder den Umgang mit Interessenkonflikten und Drehtüreffekten in allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, dafür zu sorgen, dass alle abgeordneten Sachverständigen ihre Interessenerklärung und ihren Lebenslauf auf der Website der jeweiligen Agentur veröffentlichen;

60.  fordert, dass die Strategien sämtlicher Agenturen der Union zum Schutz von Hinweisgebern mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Einklang gebracht werden;

61.  weist darauf hin, dass in der im Januar 2020 veröffentlichten Studie mit dem Titel „EU-Agenturen und Interessenkonflikte“ die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass Transparenz der wichtigste Grundsatz ist, der den Maßnahmen der Agenturen zugrunde liegen sollte, damit eine wirksame öffentliche Kontrolle möglich ist; weist auf die Unterschiede bei den Risikofaktoren und der Größe der Agenturen und bei dem auf ihnen lastenden externen Druck hin und hält es für geboten, die Strategien für den Umgang mit Interessenkonflikten an diese unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen; nimmt die Empfehlungen in der Studie mit Blick auf die Verbesserung der Regelung von Interessenkonflikten und die Erzielung von mehr Kohärenz und Konsistenz zur Kenntnis und fordert die Agenturen mit Nachdruck auf, diese Empfehlungen umzusetzen und ihre Strategien in Anbetracht der vermeintlichen oder mutmaßlichen Interessenkonflikte im Jahr 2019 kontinuierlich zu bewerten und zu verbessern;

62.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass nicht alle Agenturen die Zusammenkünfte ihres Personals mit externen Interessenträgern und insbesondere die Treffen der Führungsebene mit Organisationen und selbstständigen Einzelpersonen melden; fordert die Agenturen auf, diese Zusammenkünfte zu melden und auf ihrer jeweiligen Website zu veröffentlichen, um die Transparenz ihrer Tätigkeit zu verbessern;

63.  fordert alle Agenturen auf, sich an der Interinstitutionellen Vereinbarung über das Transparenz-Register für Interessenvertreter zu beteiligen, über die derzeit die Kommission, der Rat und das Parlament verhandeln;

64.  fordert alle JI-Agenturen nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Einhaltung der Transparenzvorschriften der Union sowie der Grundrechts- und Datenschutzstandards sicherzustellen; fordert alle JI-Agenturen auf, die Haushaltsordnung und hohe Managementstandards einzuhalten;

Interne Kontrollen

65.  nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die Agenturen auch beim Rückgriff auf interinstitutionelle Verträge dafür verantwortlich sind, dass bei ihren Einzelverträgen die für Vergabeverfahren geltenden Grundsätze angewandt werden, und hebt hervor, dass die internen Kontrollen der Agenturen gewährleisten müssen, dass diese Grundsätze eingehalten werden;

66.  stellt fest, dass die meisten Agenturen Ende 2019 mitgeteilt haben, dass sie den überarbeiteten Rahmen für die interne Kontrolle umgesetzt und eine jährliche Bewertung vorgenommen hatten; fordert nachdrücklich, dass sämtliche Agenturen den Rahmen für die interne Kontrolle übernehmen und umsetzen, sodass sie ihre internen Kontrollen an international bewährte Verfahren anpassen und sichergestellt ist, dass die internen Kontrollen die Entscheidungsfindung wirksam und effizient untermauern; bedauert, dass der IAS 2019 in manchen Agenturen keine Prüfung durchgeführt hat;

67.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Blick auf die Folgemaßnahmen zu den Bemerkungen aus den Vorjahren, dass 2019 98 Bemerkungen abgeschlossen wurden, 71 Bemerkungen noch umgesetzt wurden und bei 16 Bemerkungen davon ausgegangen wurde, dass sie nicht der (alleinigen) Kontrolle der Agenturen unterlagen, was bedeutet, dass wichtige Entscheidungen zu diesen 16 Bemerkungen vom Gerichtshof der Europäischen Union, der Kommission oder den Mitgliedstaaten getroffen werden müssen; fordert die Agenturen auf, die Bemerkungen gewissenhaft umzusetzen und ihre Rahmen für die interne Kontrolle weiter zu verbessern;

Sonstige Bemerkungen

68.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die zuvor in London ansässigen Agenturen (die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)) 2019 aus dem Vereinigten Königreich umgesiedelt wurden und dass ihre Jahresrechnungen Rückstellungen für die entsprechenden Umzugskosten enthalten; stellt im Falle der EMA außerdem fest, dass der Rechnungshof die im Juli 2019 mit ihrem Vermieter erzielte Einigung hervorgehoben hat, ihre früheren Büroräume zu Bedingungen, die denen des Hauptmietvertrags entsprechen, unterzuvermieten, wobei die EMA weiter dafür haftet, dass der gesamte im ursprünglichen Mietvertrag festgelegte Betrag entrichtet wird;

69.  weist darauf hin, dass ein komplexer Ansatz erforderlich ist, um die Websites der Agenturen der Union gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 für Menschen mit Behinderungen aller Art zugänglich zu machen, indem beispielsweise auf nationale Gebärdensprachen zurückgegriffen wird; empfiehlt, dass Behindertenverbände in diesen Prozess eingebunden werden;

70.  weist darauf hin, dass die Agenturen mitgeteilt haben, dass sie der Cybersicherheit gebührende Aufmerksamkeit widmen, wobei es sich bei den am häufigsten ergriffenen Maßnahmen um eine zwischen der Agentur und der Generaldirektion Informatik der Kommission (und ihrem IT-Notfallteam CERT-EU) abgeschlossene Dienstgütevereinbarung und die Nutzung von ARES für die elektronische Verwaltung von Dokumenten und Daten handelt; stellt außerdem fest, dass 77 % der Agenturen angegeben haben, über eine Cybersicherheitsstrategie zu verfügen, und die verbleibenden Agenturen mitgeteilt haben, sie wären derzeit mit der Entwicklung einer solchen Strategie befasst, wobei diese Entwicklung unterschiedlich weit gediehen ist;

71.  weist darauf hin, dass die Agenturen zur Deckung eines konkreten Bedarfs gegründet wurden und dass zahlreiche Agenturen aufgrund einer Krise entstanden sind; schließt sich dem Standpunkt des Rechnungshofs in seinem Bericht mit dem Titel „Die Zukunft der EU-Agenturen“ an, wonach die Rolle einer Agentur in verschiedenen Phasen ihres Bestehens neu bewertet werden muss, um zu überprüfen, ob die Agentur noch relevant ist und ob ihre Maßnahmen mit anderen Agenturen und ihren Partnergeneraldirektionen abgestimmt sind;

72.  hebt die Risiken des Rückgriffs auf externe IT-Beratungsdienste und der Auslagerung von Haushalts- oder Personalaufgaben hervor;

73.  vertritt die Auffassung, dass die Errichtung und der Betrieb von Agenturen flexibel erfolgen sollten, damit die Umsetzung der Politik der Union gefördert und die europäische Zusammenarbeit gestärkt wird; weist in diesem Zusammenhang auf den Standpunkt des Rechnungshofs in seinem Bericht mit dem Titel „Die Zukunft der EU-Agenturen“ hin, wonach bei Errichtung und Betrieb der Agenturen zu wenig Flexibilität gegeben ist und das Potenzial der Agenturen, an gemeinsamen politischen Zielen im Interesse der Bürger zusammenzuarbeiten, besser genutzt werden könnte;

74.  weist darauf hin, dass sich die Bürger Europas generell und nicht einmal in dem Land, in dem eine Agentur ihren Sitz hat, bewusst sind, dass es die Agenturen gibt, und dass die Bürger nur wenige Informationen über den Nutzen der Agenturen erhalten; fordert die Agenturen in diesem Zusammenhang auf, ihre Kommunikationsstrategien weiterzuentwickeln und ihre Präsenz in den traditionellen und in den sozialen Medien zu stärken, damit das Bewusstsein für ihre Arbeit, ihre Forschung und ihre Tätigkeiten in der Öffentlichkeit geschärft wird;

75.  nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof den Jahresabschluss 2019 der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) nicht geprüft hat, da diese Einrichtung der Union noch nicht über finanzielle Autonomie verfügte;

76.  nimmt die inhärente Schwierigkeit zur Kenntnis, mit der die Agenturen konfrontiert sind, wenn von ihnen verlangt wird, ein einheitliches Programmplanungsdokument vorzulegen, während die Rechtsetzungsorgane noch über die diesbezüglichen Rechtsinstrumente verhandeln, was zu der unbefriedigenden Situation führt, dass Haushaltslinien bereitgestellt werden, bevor die entsprechenden Rechtsinstrumente verabschiedet wurden; fordert die Kommission auf, ihre Kommunikation mit den Agenturen zu verbessern, um die voraussichtlichen Zeitpläne für die Verabschiedung von Rechtsakten und die entsprechenden Haushaltslinien besser aufeinander abzustimmen; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof der Kommission und den Agenturen mehr Flexibilität bei der Zuweisung von Haushaltsmitteln empfiehlt, aber auch hervorhebt, wie wichtig eine ordnungsgemäße Berichterstattung, Transparenz und Rechnungsprüfung sind;

77.  ruft in Erinnerung, dass die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) im März 2018 errichtet wurde und im Oktober 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen hat; betont, wie wichtig es ist, die ELA unverzüglich voll funktionsfähig zu machen, um die Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu verbessern und so eine faire Mobilität und die wirksame grenzüberschreitende Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte sicherzustellen; betont, dass dafür Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden müssen;

78.  weist darauf hin, dass die ELA dazu beitragen wird, dass die Vorschriften der Union über die Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wirksam und gerecht durchgesetzt werden, dass sie die nationalen Behörden bei der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung dieser Vorschriften unterstützen wird und dass sie es Bürgern und Unternehmen erleichtern wird, Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen; ist der Ansicht, dass die vier Agenturen (Eurofound, Cedefop, ETF und EU-OSHA) zwar überwiegend forschungsorientiert sind, die Arbeit der ELA jedoch sinnvoll unterstützen und einen Beitrag dazu leisten könnten;

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79.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den dem diesjährigen Entlastungsverfahren unterliegenden Agenturen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
(2) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(3) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
(4) ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
(5) ABl. C 358 vom 26.10.2020, S. 6.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen