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Verfahren : 2021/0901(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0162/2021

Eingereichte Texte :

A9-0162/2021

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 18/05/2021 - 13

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0218

Angenommene Texte
PDF 125kWORD 43k
Dienstag, 18. Mai 2021 - Brüssel
Ernennung des Vorsitzes der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) - Kandidatin: Petra Hielkema
P9_TA(2021)0218A9-0162/2021

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2021 über den Vorschlag zur Ernennung des Vorsitzes der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) (N9-0022/2021 – C9-0163/2021 – 2021/0901(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Auswahlliste der qualifizierten Bewerber für das Amt des Vorsitzes der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, die am 22. März 2021 vom Rat der Aufseher der Behörde erstellt wurde,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rates vom 6. Mai 2021, in dem Petra Hielkema als Vorsitzende der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung vorgeschlagen wurde (C9‑0163/2021),

–  gestützt auf Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“(3),

–  gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0162/2021),

A.  in der Erwägung, dass die Amtszeit des Vorsitzenden der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung am 28. Februar 2021 geendet hat;

B.  in der Erwägung, dass der Rat am 6. Mai 2021 vorgeschlagen hat, Petra Hielkema im Einklang mit Artikel 48 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 für eine Amtszeit von fünf Jahren als Vorsitzende der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zu ernennen;

C.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 10. Mai 2021 eine Anhörung von Petra Hielkema durchgeführt hat, bei der sie zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.  gibt seine Zustimmung zur Ernennung von Petra Hielkema als Vorsitzende der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48.
(2) ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 105.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0017.

Letzte Aktualisierung: 9. September 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen