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Verfahren : 2020/0006(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0135/2020

Eingereichte Texte :

A9-0135/2020

Aussprachen :

PV 17/05/2021 - 15
CRE 17/05/2021 - 15

Abstimmungen :

PV 16/09/2020 - 2
PV 17/09/2020 - 2
PV 18/05/2021 - 13

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0223
P9_TA(2021)0219

Angenommene Texte
PDF 134kWORD 51k
Dienstag, 18. Mai 2021 - Brüssel
Fonds für einen gerechten Übergang ***I
P9_TA(2021)0219A9-0135/2020
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2021 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (COM(2020)0022 – C9-0007/2020 – 2020/0006(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Parlament und den Rat (COM(2020)0022) und den geänderten Vorschlag (COM(2020)0460),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 175 Absatz 3 sowie Artikel 322 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0007/2020),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die von der Tschechischen Abgeordnetenkammer im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechnungshofs vom 20. Juli 2020(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10 Juni 2020 und 18. September 2020(2),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 2. Juli 2020(3),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 3. März 2021 gemachte Zusage, den genannten Standpunkt gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9‑0135/2020),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(4);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 290 vom 1.9.2020, S. 1.
(2) ABl. C 311 vom 18.9.2020, S. 55 und ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 240.
(3) ABl. C 324 vom 1.10.2020, S. 74.
(4) Dieser Standpunkt ersetzt die am 17. September 2020 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P9_TA(2020)0223).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. Mai 2021 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2021/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
P9_TC1-COD(2020)0006

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2021/1056.)

Letzte Aktualisierung: 9. September 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen