Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2021 zu schnelleren Fortschritten und Bekämpfung der Ungleichheiten, damit AIDS bis 2030 keine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit mehr darstellt (2021/2604(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das hochrangige Treffen der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS, das vom 8. bis zum 10. Juni 2021 in New York stattfinden soll,
– unter Hinweis auf das Dokument „Politische Erklärung zu HIV und AIDS: Beschleunigung der Bekämpfung von HIV und der Beendigung der AIDS-Epidemie bis 2030“, das die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 8. Juni 2016 angenommen hat,
– unter Hinweis auf die politische Erklärung anlässlich des hochrangigen Treffens zur universellen Gesundheitsversorgung, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Oktober 2019 angenommen hat,
– unter Hinweis auf das Global AIDS Update 2020 von UNAIDS mit dem Titel „Seizing the Moment – Tackling entrenched inequalities to end epidemics“,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht 2019 des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über den Umgang mit HIV,
– unter Hinweis auf die Abuja-Erklärung vom 27. April 2001 zu HIV/AIDS, Tuberkulose und anderen damit zusammenhängenden Infektionskrankheiten, auf den gemeinsamen afrikanischen Standpunkt, der auf dem hochrangigen Treffen 2016 vorgestellt wurde, und auf den katalytischen Rahmen von 2016 zur Ausrottung von AIDS, Tuberkulose und Malaria in Afrika bis 2030,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, die im September 2015 in New York verabschiedet wurden,
– unter Hinweis auf die Aktionsplattform von Peking und das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung sowie die Ergebnisse der jeweiligen Überprüfungskonferenzen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Mai 2015 zu Gleichstellungsfragen in der Entwicklungspolitik,
– unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter III für 2021–2025,
– unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2020–2024,
– unter Hinweis auf den europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik mit dem Titel „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 8. Juli 2010 zu einem an den Rechten orientierten Konzept für die Reaktion der EU auf HIV/AIDS(1) und vom 5. Juli 2017 zu den Maßnahmen der EU gegen HIV/AIDS, Tuberkulose und Hepatitis C(2),
– unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission zu schnelleren Fortschritten und Bekämpfung der Ungleichheiten, damit AIDS bis 2030 keine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit mehr darstellt (O‑000027/2021 – B9‑0015/2021),
– gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Entwicklungsausschusses,
A. in der Erwägung, dass sich seit Beginn der HIV-Epidemie im Jahr 1981 fast 76 Millionen Menschen mit HIV infiziert haben und fast 33 Millionen Menschen an AIDS-bedingten Ursachen gestorben sind; in der Erwägung, dass die HIV-Epidemie nach wie vor eine globale Krise darstellt und insgesamt 38 Millionen Menschen mit HIV leben; in der Erwägung, dass sich im Jahr 2019 1,7 Millionen Menschen mit HIV infiziert haben;
B. in der Erwägung, dass im Jahr 2019 12 Millionen Menschen, die mit HIV leben, keinen Zugang zu lebensrettender antiretroviraler Behandlung hatten und fast 700 000 Menschen weltweit an AIDS-bedingten Ursachen starben;
C. in der Erwägung, dass der universelle Zugang zu antiretroviraler HIV-Behandlung und -Pflege das Risiko einer weiteren Übertragung erheblich reduziert und Menschen mit HIV eine fast normale Lebenserwartung und eine vergleichbare Lebensqualität ermöglicht hat;
D. in der Erwägung, dass sich die Ungleichheiten, durch die die HIV-Epidemie vorangetrieben wird, bzw. die diesbezügliche Stigmatisierung und Diskriminierung verschlimmert haben und durch die COVID-19-Pandemie weiter verschärft werden, auch in Bezug auf die Verletzung der Menschenrechte und die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte im Kontext der Aktionsplattform von Peking und des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung und der Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen;
E. in der Erwartung, dass Männer, die Sex mit Männern haben, Transgender-Personen, Menschen, die sich Drogen injizieren, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und ihre Kunden sowie Menschen im Gefängnis (gefährdete Bevölkerungsgruppen) einem höheren HIV-Risiko ausgesetzt sind als andere Gruppen; in der Erwägung, dass das Engagement dieser Personen bei der Bekämpfung von HIV entscheidend ist;
F. in der Erwägung, dass 159 Länder mindestens ein diskriminierendes Gesetz oder Sanktionsgesetz haben, das die Bekämpfung von HIV behindert; in der Erwägung, dass die Kriminalisierung von Menschen, die mit HIV leben und von HIV bedroht sind, Stigmatisierung und Diskriminierung Vorschub leistet, die Inanspruchnahme von Präventions- und Behandlungsdiensten verringert und die HIV-Inzidenz erhöht;
G. in der Erwägung, dass die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, der ungleiche Zugang zu Bildung und zu Diensten und Informationen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt die Anfälligkeit von Frauen und Mädchen für HIV erhöhen, wobei AIDS-bedingte Krankheiten weltweit zu den häufigsten Todesursachen bei Frauen im gebärfähigen Alter gehören;
H. in der Erwägung, dass durch die bestehenden Präventionsmethoden nicht genug getan wurde, um der Ausbreitung von HIV Einhalt zu gebieten, insbesondere unter Frauen, die unverhältnismäßig häufig von der Epidemie betroffen sind, vor allem in Afrika südlich der Sahara; in der Erwägung, dass Investitionen in Forschung und Innovation für neue und verbesserte Instrumente zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von HIV und AIDS, einschließlich geschlechtersensibler Instrumente, sowie neue Behandlungsmöglichkeiten erforderlich sind, um dem Auftreten von Resistenzen gegen HIV-Medikamente zu begegnen;
I. in der Erwägung, dass auf junge Menschen zwischen 15 und 27 Jahren mehr als ein Drittel aller Neuinfektionen unter Erwachsenen entfällt und dass die Zahl der AIDS-bedingten Todesfälle unter Jugendlichen steigt; in der Erwägung, dass viele junge Menschen nur begrenzten Zugang zu sozialem Schutz, sexueller und reproduktiver Gesundheitsfürsorge und zu Programmen haben, die sie befähigen, sich vor HIV zu schützen;
J. in der Erwägung, dass eine obligatorische umfassende Sexualerziehung im Schulsystem unerlässlich ist, um die Ausbreitung von AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen zu verhindern;
K. in der Erwägung, dass Menschen in schwierigen humanitären Situationen und in informellen und fragilen Situationen, Menschen mit Behinderungen, indigene Bevölkerungsgruppen, LGBTIQ+-Personen sowie Migranten und mobile Bevölkerungsgruppen anfällig für HIV-Infektionen sind und beim Zugang zu HIV-Diensten vor besonderen Herausforderungen stehen;
L. in der Erwägung, dass Afrika südlich der Sahara nach wie vor die am stärksten betroffene Region ist, in der 57 % aller neuen HIV-Infektionen und 84 % der HIV-Infektionen bei Kindern (im Alter von bis zu 14 Jahren) auftreten, in der die HIV-Prävalenz bei Frauen wesentlich höher ist als bei Männern und in der sich jede Woche 4 500 Mädchen und junge Frauen (im Alter von 15 bis 24 Jahren) mit HIV infizieren und 25,6 Millionen Menschen mit HIV leben;
M. in der Erwägung, dass die AIDS-Bekämpfung durch die COVID-19-Pandemie vor weitere Herausforderungen gestellt wurde und dass dadurch einige der bisher erzielten Erfolge zunichte gemacht wurden, wobei mehrere Länder ihre Ziele für 2020 nicht verwirklicht haben; in der Erwägung, dass dadurch die Verwirklichung der SDG-Zielvorgabe, AIDS als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit bis 2030 zu beseitigen, gefährdet ist;
N. in der Erwägung, dass belastbare und nachhaltige Gesundheitssysteme als Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung gestärkt und gleichzeitig die Errungenschaften der AIDS-Bekämpfung erhalten werden müssen;
O. in der Erwägung, dass die Ungleichheit beim Zugang zu Diensten beseitigt werden muss und die Lebensqualität und das Wohlergehen von Menschen, die mit HIV leben oder von HIV bedroht sind, über ihre gesamte Lebensspanne hinweg gefördert werden muss, damit das Recht auf Gesundheit verwirklicht werden kann;
P. in der Erwägung, dass Gemeinschaften und von Gemeinschaften betriebene Maßnahmen, die bei der Bekämpfung von HIV von zentraler Bedeutung sind, weiterhin durch akute Mittelknappheit, Schwinden des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft und mangelndes volles Engagement und fehlende Integration in nationale Maßnahmen gefährdet sind;
Q. in der Erwägung, dass mehrere Entwicklungsländer mit mittlerem Einkommen aufgrund des Patentschutzes Schwierigkeiten haben, Generika von antiretroviralen Medikamenten zu importieren oder lokal zu produzieren; in der Erwägung, dass multinationale Pharmaunternehmen zunehmend Entwicklungsländer mit mittlerem Einkommen von Spenden, Preissenkungen und freiwilligen Lizenzen ausschließen und damit deren Zugang zu erschwinglichen Generika erschweren;
R. in der Erwägung, dass das Menschenrecht auf Gesundheit Vorrang vor den Regeln über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) hat; in der Erwägung, dass in der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt wird, die Flexibilitätsbestimmungen des TRIPS-Übereinkommens in vollem Umfang zu nutzen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und insbesondere den Zugang zu Arzneimitteln für alle sicherzustellen;
S. in der Erwägung, dass der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria, der nach der weltweiten Zunahme von HIV/AIDS eingerichtet wurde, bei der Bekämpfung von HIV/AIDS von entscheidender Bedeutung ist;
1. erachtet es als sehr wichtig, dass auf dem hochrangigen Treffen der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS, das vom 8. bis 10. Juni 2021 stattfinden soll, ein konstruktives Ergebnis erzielt wird; fordert den Rat auf, zur Annahme einer Reihe von zukunftsorientierten und ehrgeizigen Verpflichtungen in der politischen Erklärung beizutragen;
2. bekräftigt das Recht jedes Menschen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie das Recht auf Gleichheit, das ein Leben in Würde ermöglicht;
3. lobt die Rolle der EU bei der bereichsübergreifenden globalen Bekämpfung von AIDS und fordert die Kommission auf, AIDS als globale Krise der öffentlichen Gesundheit anzugehen und alle Anstrengungen zu beschleunigen, um die Ziele für 2025 zu verwirklichen, unter anderem durch Aufstockung der Investitionen in UNAIDS und den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria;
4. bekräftigt, dass die Bereitstellung ausreichender Mittel für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria unabdingbar ist, damit durch den Fonds entscheidend zur Bekämpfung von HIV/AIDS beigetragen werden kann;
5. betont, dass die globale Bekämpfung von AIDS einen bereichsübergreifenden Ansatz und eine Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen erfordert, die sich durch Aktualität, Umfang, Inklusivität, Partnerschaft und Innovation auszeichnet;
6. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass durch die Programmplanung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit die Bemühungen der Partnerländer unterstützt werden, starke und widerstandsfähige Gesundheitssysteme sowie Gesundheitsforschungs- und Regulierungssysteme und Gemeinschaftssysteme für Gesundheit aufzubauen, mit denen eine HIV-gerechte allgemeine Gesundheitsversorgung sichergestellt werden kann;
7. fordert, dass der Europäische Auswärtige Dienst, die Kommission und die Mitgliedstaaten die Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und des Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter III zum Anlass nehmen, um HIV/AIDS als Ursache für Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsspezifische Ungleichheit anzugehen, indem sie der Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, der Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen und anderer strafbewehrter oder diskriminierender Gesetze und Vorschriften Priorität einräumen, um zu einem universellen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, zum Zugang zu hochwertiger Bildung einschließlich umfassender Sexualaufklärung, zu einem gerechten und erschwinglichen Zugang zur Gesundheitsversorgung, zum Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Teilhabe der betroffenen Gemeinschaften an allen Bereichen des öffentlichen Lebens beizutragen;
8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit den Partnerländern zusammenzuarbeiten, um eine verpflichtende umfassende Sexualerziehung in ihren nationalen Bildungsplänen zu verankern, um die Ausbreitung von AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten zu verhindern, insbesondere in den Ländern mit den höchsten Infektionsraten;
9. weist darauf hin, dass Gesundheit eine notwendige Voraussetzung für die menschliche Entwicklung ist; fordert die Kommission auf, der Gesundheit im Rahmen der EU-Strategie für Afrika Vorrang einzuräumen, was die Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher Mittel impliziert, um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung – auch in den Bereichen sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundenen Rechten, HIV, Tuberkulose und Malaria – sicherzustellen, und fordert, sich auf die globale Gesundheitsforschung und ‑entwicklung zu konzentrieren, die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika in den Bereichen Gesundheitsforschung und Innovation zu intensivieren und gemeinsam die afrikanischen und europäischen Produktionskapazitäten für Gesundheitsprodukte, medizinische Ausrüstung und Arzneimittel auszuweiten; betont, dass die Entwicklungshilfe in erster Linie darauf abzielen sollte, durch einen allumfassenden und rechtebezogenen Ansatz für eine horizontale, flächendeckende Gesundheitsversorgung zu sorgen, was bedeutet, dem multidimensionalen Charakter der Gesundheit (mit engem Bezug zu Geschlechtergleichstellung, Ernährungssicherheit und -qualität, Wasser und Hygiene, Bildung und Armut) in vollem Umfang und im Sinne des Konzepts „Eine Gesundheit“ Rechnung zu tragen; fordert insbesondere die Förderung von Investitionen in integrierte Rechte im Zusammenhang mit HIV und sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte, mit einem Schwerpunkt auf Frauen und Mädchen, Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, Transgender-Personen, Menschen, die sich Drogen injizieren, Menschen im Gefängnis und anderen gefährdeten Gruppen;
10. fordert die Kommission auf, sich mit der beklagenswert niedrigen Behandlungsquote von mit HIV lebenden Kindern zu befassen sowie den Zugang zu HIV-Diensten für schwangere Frauen und stillende Mütter sicherzustellen, damit HIV nicht von der Mutter auf das Kind übertragen wird;
11. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Höhe der Ausgaben und die Bereitstellung von Mitteln sicherzustellen, die zur Verwirklichung der Ziele für 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten erforderlich sind;
12. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten und Partnern zusammenzuarbeiten, um einem integrierten Ansatz für die globale Gesundheitssicherheit Vorrang einzuräumen, der als Teil der Agenda für die universelle Gesundheitsversorgung die Bekämpfung sowohl bestehender Pandemien wie HIV als auch neu auftretender Pandemien umfasst;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Dialog mit den Entwicklungsländern, mit denen eine Partnerschaft besteht, einschließlich der Länder in der Nachbarschaft, politisch die Führung zu übernehmen und für Pläne für den tragfähigen Übergang zur einer nationalen Finanzierung zu sorgen, damit HIV-Programme wirksam und nachhaltig bleiben und auch nach der Einstellung der Unterstützung durch internationale Geber ausgeweitet werden können; fordert die Kommission und den Rat auf, weiterhin eng mit diesen Ländern zusammenzuarbeiten und so sicherzustellen, dass sie Verantwortung für die Maßnahmen gegen HIV übernehmen;
14. fordert die EU auf, eine klare und kohärente globale EU-Strategie für COVID-19-Impfungen zu entwickeln, deren Schwerpunkt auf der Sicherstellung eines gleichberechtigten, erschwinglichen und rechtzeitigen Impfschutzes für Menschen in Entwicklungsländern liegt, insbesondere für Menschen, die zu den gefährdeten und Hochrisikogruppen gehören, einschließlich der mit HIV/AIDS infizierten Menschen; fordert die EU daher auf, die Initiative Indiens und Südafrikas in der Welthandelsorganisation für eine vorübergehende Aussetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf COVID-19-Impfstoffe, Behandlungsgeräte und Behandlungen zu unterstützen, und fordert die Arzneimittelunternehmen auf, ihre Kenntnisse und Daten über den von der Welthandelsorganisation eingerichteten Technologie- und Patentpool gegen COVID-19 weiterzugeben;
15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bei der globalen Reaktion auf COVID-19 die aus der HIV-Bekämpfung gewonnenen Erkenntnisse einbezogen werden, z. B. in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte und die Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung, insbesondere bei wichtigen und gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Hindernisse beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Unterstützung von Ärzten und Forschern, insbesondere in einkommensschwachen Gegenden, die Einbindung von Gemeinschaften in die Maßnahmen und die gerechte Verteilung begrenzter Ressourcen und neuer Instrumente, damit niemand außer Acht gelassen wird;
16. fordert die EU nachdrücklich auf, eine umfassende globale Strategie und einen Fahrplan für die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung auszuarbeiten, einschließlich derjenigen, die sich auf die Gesundheit und die Ziele zur Reduzierung von HIV/AIDS beziehen; betont, dass in dieser Strategie insbesondere die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie berücksichtigt werden sollten, da die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung entscheidend ist, damit die EU für künftige Pandemien und andere negative Ereignisse, auch in den Gesundheitssystemen, gewappnet ist; fordert eine wirksame langfristige EU-Strategie für globale Gesundheit; besteht darauf, dass die Kommission ihre Anstrengungen verstärkt und ihre Arbeit für wirksame globale Gesundheitsprogramme, die auf die Gesundheitssysteme in den Entwicklungsländern ausgerichtet sind, intensiviert;
17. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten und Partnern zusammenzuarbeiten, um Dienste zu unterstützen, mit denen auf die Bedürfnisse von wichtigen und anderen prioritären Bevölkerungsgruppen, die sich beim Zugang zu HIV-Diensten besonderen Herausforderungen gegenübersehen, eingegangen wird, unter anderem durch jugendfreundliche Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit für junge Menschen;
18. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten und Partnern zusammenzuarbeiten, um ein verstärktes Engagement für die Bereitstellung von HIV-Behandlungen in allen Konfliktgebieten und die Beseitigung der HIV-bedingten Diskriminierung von Flüchtlingen zu erleichtern und zu fördern, insbesondere im Hinblick auf den gleichberechtigten Zugang zu antiretroviraler Behandlung und Gesundheitsdiensten in den Aufnahmeländern;
19. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten und Partnern zusammenzuarbeiten, um die Unterstützung im Bereich des Sozialschutzes zu erhöhen, auch im Hinblick auf die Ernährungssicherheit und -qualität schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, alternden Menschen, die mit HIV leben, und AIDS-Waisen;
20. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten und Partnern zusammenzuarbeiten, um das Engagement der Gemeinschaften und die von den Gemeinschaften getragenen Maßnahmen als wesentliche Bestandteile der wirksamen Bekämpfung von HIV/AIDS sowie des Kampfs gegen HIV/AIDS-bedingte Stigmatisierung und Diskriminierung moralisch zu unterstützen und finanziell zu fördern sowie die HIV-Prävention und ‑Versorgung in andere lokale Gesundheitsdienstleistungsangebote als Einstiegspunkt für HIV-Information, Aufklärung, Kommunikation und Schulung zu integrieren;
21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in die Echtzeit-Datenerfassung und eine solide Anzahl von erschwinglichen und zugänglichen, geschlechtsspezifischen Diagnose-, Therapie- und Impfstoffkandidaten für HIV und andere armutsbedingte und vernachlässigte Infektionskrankheiten zu fördern und die regionalen und interregionalen Kapazitäten sowie die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Innovation zu stärken; fordert die EU nachdrücklich auf, den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, besondere Unterstützung bei der wirksamen Umsetzung der im TRIPS-Übereinkommen vorgesehenen Flexibilitätsmechanismen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere in Bezug auf Zwangslizenzen und Paralleleinfuhren, zu gewähren und die Nutzung der Mechanismen der freiwilligen Lizenzvergabe und der gemeinsamen Nutzung von Technologien zur Verwirklichung der Ziele im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu optimieren, indem sie darauf besteht, dass multinationale pharmazeutische Unternehmen Entwicklungsländer mit mittlerem Einkommen in diese Mechanismen einbeziehen und in diesen Ländern erschwingliche HIV-Behandlungen anbieten; fordert im weiteren Sinne die Entkopplung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung vom Preis der Medikamente, zum Beispiel durch die Nutzung von Patentpools, quelloffene Forschung, Zuschüssen und Subventionen, mit dem Ziel, nachhaltige Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit und Zugang zu Behandlungen für alle Bedürftigen sicherzustellen;
22. fordert die Kommission auf, sich der Aufnahme von TRIPS-plus-Maßnahmen in Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern mit mittlerem Einkommen zu widersetzen, damit alle antiretroviralen HIV-Behandlungen erschwinglich bleiben, wobei die Doha-Erklärung über TRIPS und öffentliche Gesundheit uneingeschränkt zu respektieren ist;
23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen und UNAIDS zu übermitteln.