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Mittwoch, 9. Juni 2021 - Straßburg
Digitales COVID-Zertifikat der EU – Unionsbürger ***I
P9_TA(2021)0273
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2021 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (digitales grünes Zertifikat) (COM(2021)0130 – C9-0104/2021 – 2021/0068(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0130),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0104/2021),

—  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 27. April 2021(1),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. Mai 2021 gemachte Zusage, den genannten Standpunkt gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 und 163 seiner Geschäftsordnung,

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(2);

2.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2) Dieser Standpunkt ersetzt die am 29. April 2021 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P9_TA(2021)0145).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 9. Juni 2021 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2021/... des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und ‑Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie
P9_TC1-COD(2021)0068

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2021/953.)


ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung der Kommission

„Die Kommission teilt die Auffassung, dass erschwingliche und zugängliche COVID-19-Impfstoffe und Tests für SARS-CoV-2-Infektionen für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von entscheidender Bedeutung sind. Da bei Inkrafttreten der Verordnungen (EU) 2021/953 und (EU) 2021/954 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht die gesamte Bevölkerung geimpft sein wird, ist der Zugang zu erschwinglichen und weithin verfügbaren Testmöglichkeiten wichtig, um die Freizügigkeit und Mobilität in Europa zu erleichtern.

Um die Testkapazität der Mitgliedstaaten zu unterstützen, hat die Kommission bereits Mittel im Rahmen des Soforthilfeinstruments für den Erwerb von Antigen-Schnelltests mobilisiert und eine gemeinsame Beschaffung für mehr als eine halbe Milliarde Antigen-Schnelltests eingeleitet. Der Internationale Verband des Roten Kreuzes unterstützt die Mitgliedstaaten auch beim Ausbau der Testkapazitäten und erhält für diese Maßnahmen Mittel aus dem Soforthilfeinstrument.

Die Kommission verpflichtet sich, zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR aus dem Soforthilfeinstrument für den Erwerb von Tests auf SARS-CoV-2-Infektionen, die für die Ausstellung eines Testzertifikats nach der Verordnung (EU) 2021/953 infragekommen, bereitzustellen, um die Verfügbarkeit erschwinglicher Tests zu unterstützen, insbesondere für Personen, die täglich oder häufig eine Grenze überqueren, um zur Arbeit oder zur Schule zu gelangen, enge Verwandte zu besuchen, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen oder sich um Angehörige zu kümmern. Erforderlichenfalls könnten – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Haushaltsbehörde – zusätzliche Mittel über 100 Mio. EUR hinaus mobilisiert werden.“

Letzte Aktualisierung: 8. Oktober 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen