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Verfahren : 2020/0145(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0202/2021

Eingereichte Texte :

A9-0202/2021

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/06/2021 - 21
CRE 23/06/2021 - 21

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0302

Angenommene Texte
PDF 129kWORD 43k
Mittwoch, 23. Juni 2021 - Brüssel
Grenzüberschreitende Zahlungen in der Union (kodifizierter Text) ***I
P9_TA(2021)0302A9-0202/2021
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2021 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union (kodifizierter Text) (COM(2020)0323 – C9-0204/2020 – 2020/0145(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0323),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0204/2020),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 25. Januar 2021(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 3. Dezember 2020(2)

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(3),

–  gestützt auf die Artikel 109 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A9‑0202/2021),

A.  in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 65 vom 25.2.2021, S. 4.
(2) ABl. C 56 vom 16.2.2021, S. 43.
(3) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. Juni 2021 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2021/... des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union (kodifizierter Text)
P9_TC1-COD(2020)0145

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2021/1230.)

Letzte Aktualisierung: 17. September 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen