Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2021 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (09827/2021 – C9-0243/2021 – 2020/0112(APP))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf einer Verordnung des Rates (09827/2021),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0243/2021),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte(1),
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 52 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9‑0227/2021),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.