Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2021 zu der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Rahmen der transatlantischen Beziehungen (2020/2257(INI))
Das Europäische Parlament
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf den Nordatlantikvertrag,
– gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 21 und 42,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2018 zu den Beziehungen zwischen der EU und der NATO(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2018 zu militärischer Mobilität(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2019 zur Zukunft des INF-Vertrags und zu den Auswirkungen auf die Europäische Union(3),
– unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) vom 2. August 2019 zu dem Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag),
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 26. November 2019 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu der Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) – Jahresbericht(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht(6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zu der Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Auftragsvergabe in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und der Richtlinie 2009/43/EG über die Verbringung von Verteidigungsgütern(7),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. November 2016 zur Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik der Union mit dem Titel „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: ein stärkeres Europa“,
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/601 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)(8) zur Einrichtung eines militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC),
– unter Hinweis auf das Verteidigungspaket, das die Kommission am 7. Juni 2017 im „Reflexionspapier über die Zukunft der europäischen Verteidigung“ (COM(2017)0315) vorgelegt hat,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13. und 14. Dezember 2018 zu Sicherheit und Verteidigung,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 2020 zu Sicherheit und Verteidigung,
– unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2020/1639 des Rates vom 5. November 2020 über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen(9),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. November 2020 mit dem Titel „Ein Aufschwung, der den Übergang zu einer dynamischeren, widerstandsfähigeren und wettbewerbsfähigeren europäischen Industrie voranbringt“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2020 zur strategischen Überprüfung der SSZ 2020,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 6. Mai 2021 über die Teilnahme der USA, Kanadas und Norwegens am SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. April 2021 zu einer EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum,
– unter Hinweis auf den Beschluss der Vereinigten Staaten, dem Übereinkommen von Paris wieder beizutreten,
– unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-USA abgegebene gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 2021,
– unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Kanada abgegebene gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 2021,
– unter Hinweis auf den vom Europäischen Auswärtigen Dienst am 6. November 2020 vorgeschlagenen Fahrplan Klimawandel und Verteidigung,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 2. Dezember 2020 mit dem Titel „Eine neue transatlantische Agenda für den globalen Wandel“ (JOIN(2020)0022),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10. und 11. Dezember 2020 zu den Beziehungen zwischen der EU und der NATO,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung der Europäischen Friedensfazilität (EFF),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Dezember 2020 mit dem Titel „Die Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade“ (JOIN(2020)0018),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 7. Juni 2017 mit dem Titel „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“ (JOIN(2017)0021),
– unter Hinweis auf die Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 26. Februar 2021 zu Sicherheit und Verteidigung,
– unter Hinweis auf die Einigung zwischen den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Dezember 2020 über den Europäischen Verteidigungsfonds (EVF),
– unter Hinweis auf die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat vom 18. Dezember 2020 über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) für den Zeitraum des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) (2021–2027),
– unter Hinweis auf das Geheimschutzabkommen vom 14. März 2003 zwischen der EU und der NATO,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen EU und NATO, die am 8. Juli 2016 in Warschau von dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Europäischen Kommission und dem Generalsekretär der NATO unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf das gemeinsame Paket von 74 Vorschlägen für die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung von Warschau, das vom EU- und vom NATO-Rat am 6. Dezember 2016 und am 5. Dezember 2017 gebilligt wurde,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, die am 10. Juli 2018 von dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission und dem Generalsekretär der NATO in Brüssel unterzeichnet wurde, sowie auf die Erklärung des Gipfeltreffens von Brüssel, die von den Staats- und Regierungschefs, die an der Tagung des Nordatlantikrates am 11./12. Juli 2018 in Brüssel teilgenommen haben, abgegeben wurde,
– unter Hinweis auf die fünf Fortschrittsberichte der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bzw. des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) sowie des Generalsekretärs der NATO über die Umsetzung des gemeinsamen Pakets von Vorschlägen, die gemeinsam im Juni und Dezember 2017 sowie im Juni 2018, 2019 und 2020 vorgelegt wurden,
– unter Hinweis auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, insbesondere das Ziel 16 zur Förderung von friedlichen, gerechten und für alle offenen Gesellschaften zugunsten der nachhaltigen Entwicklung,
– unter Hinweis auf die in Artikel VI des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) festgelegte Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung der Kernwaffenstaaten,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens von Wales, die am 5. September 2014 von den Staats- und Regierungschefs, die an der Tagung des Nordatlantikrats in Wales teilnahmen, abgegeben wurde,
– unter Hinweis auf die von den Staats- und Regierungschefs, die an der Tagung des Nordatlantikrats am 14. Juni 2021 in Brüssel teilgenommen haben, abgegebene Erklärung über das Gipfeltreffen in Brüssel,
– unter Hinweis auf das Kommuniqué der G7-Führungsspitzen vom 13. Juni 2021 - Unsere gemeinsame Agenda für globale Maßnahmen für einen besseren Wiederaufbau,
– unter Hinweis auf das Gipfeltreffen USA-Russland in Genf vom 16. Juni 2021,
– unter Hinweis auf die Agenda der Vereinten Nationen für die Abrüstung mit dem Titel „Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft“,
– unter Hinweis auf den Bericht der vom NATO-Generalsekretär eingesetzten Reflexionsgruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz von Thomas de Mazière und Wess Mitchell vom 25. November 2020 mit dem Titel „NATO 2030: United for a New Era“ (Die NATO 2030: geeint in ein neues Zeitalter),
– unter Hinweis auf den Bericht der Gruppe junger Führungskräfte der NATO 2030 vom 4. Februar 2021 mit dem Titel „NATO 2030: Embrace the change, guard the values“ (Die NATO 2030: den Wandel begrüßen, die Werte bewahren),
– unter Hinweis auf den Besuch des NATO-Generalsekretärs beim Kollegium der Kommissionsmitglieder vom 15. Dezember 2020,
– unter Hinweis auf die Teilnahme des HR/VP an der Tagung der NATO-Verteidigungsminister vom 17. und 18. Februar 2021 sowie an der Tagung der Außenminister der NATO vom 23. und 24. März 2021,
– unter Hinweis auf die Rede von Kommissionspräsident Juncker zur Lage der Union vom 14. September 2016,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der führenden Politiker der NATO und der EU vom 19. Februar 2021 auf der Sonderkonferenz „Beyond Westlessness“ in München,
– unter Hinweis auf den Meinungsaustausch während der Tagung der Interparlamentarischen Konferenz über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) vom 3. März 2021,
– unter Hinweis auf die Leistungsbewertung Nr. 09/2019 des Europäischen Rechnungshofs vom 12. September 2019 mit dem Titel „Europäische Verteidigung“,
– unter Hinweis auf den Meinungsaustausch mit dem NATO-Generalsekretär in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung und der Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO vom 15. März 2021,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0192/2021),
A. in der Erwägung, dass die europäische und transatlantische Solidarität und Partnerschaft die Grundlage für die bisherige, derzeitige und künftige Sicherheit der transatlantischen Partnerschaft bilden; in der Erwägung, dass sich die NATO und die EU zwar in ihrer Art unterscheiden, sich aber in demselben volatilen geopolitischen Kontext entwickeln;
B. in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch die NATO Reflexionsprozesse auf den Weg gebracht haben, um sich angemessen an die beispiellosen globalen sicherheitspolitischen Veränderungen anzupassen; in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der EU im Juni 2020 vereinbart haben, einen Prozess zur Festlegung eines „Strategischen Kompasses“ einzuleiten; in der Erwägung, dass die Führungsspitzen der NATO auf ihrem jüngsten Gipfeltreffen vom 14. Juni 2021 beschlossen haben, mit der Arbeit an dem nächsten strategischen Konzept zu beginnen, das auf ihrem nächsten Gipfeltreffen im Jahr 2022 gebilligt werden soll;
C. in der Erwägung, dass im November 2020 gemeinsam mit den Nachrichtendiensten der EU-Mitgliedstaaten die erste umfassende, alle Perspektiven berücksichtigende, aufgegliederte Analyse des vollen Umfangs der Bedrohungen und Herausforderungen, vor denen die EU steht oder in naher Zukunft stehen könnte, ausgearbeitet wurde; in der Erwägung, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident (HR/VP) im November 2021 einen Entwurf des Strategischen Kompasses vorlegen soll, der dann von den Mitgliedstaaten diskutiert und im März 2022 von ihnen angenommen werden soll; in der Erwägung, dass der Strategische Kompass darauf abzielt, die Schaffung einer neuen „gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungskultur“ zu erleichtern;
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union die Rolle der NATO für die Verteidigung Europas und seiner Bürger ausdrücklich anerkennt (Artikel 42 Absatz 7 EUV); in der Erwägung, dass die NATO die Hauptverantwortung für die kollektive Verteidigung trägt (Artikel 5 des Nordatlantikvertrags); in der Erwägung, dass die NATO in Bezug auf die Kapazitäten ein wichtiger Garant für die technische und personelle Interoperabilität der verbündeten Streitkräfte und die Abstimmung ihrer jeweiligen Ausrüstung ist; in der Erwägung, dass die in Artikel 5 des Nordatlantikvertrags und Artikel 42 Absatz 7 EUV verankerte Verpflichtung zur kollektiven Selbstverteidigung die Garantie für die Solidarität zwischen den Verbündeten und den Mitgliedstaaten ist;
E. in der Erwägung, dass die gemeinsamen Werte, die gemeinsame Geschichte und die besonderen Beziehungen, die die EU, die europäischen NATO-Mitglieder, die USA und Kanada miteinander verbinden, den Eckpfeiler der transatlantischen Allianz bilden; in der Erwägung, dass die Union und die NATO gemeinsame Sicherheitsherausforderungen und Verteidigungsinteressen sowie das gleiche, zunehmend problematische Sicherheitsumfeld haben;
F. in der Erwägung, dass nach der Gemeinsamen Erklärung von 2016 ein Kooperationsverfahren zwischen der EU und der NATO in Gang gesetzt wurde, dessen Kern 74 gemeinsame Maßnahmenvorschläge in den Bereichen der Bekämpfung hybrider Bedrohungen, der operativen Zusammenarbeit, auch auf See und im Bereich der Migration, der Cybersicherheit und Verteidigung, der Verteidigungsfähigkeiten, der Rüstungsindustrie und -forschung sowie der Unterstützung von Maßnahmen für den Ausbau von Kapazitäten der östlichen und südlichen Partnerländer darstellen;
G. in der Erwägung, dass die Sicherheit und die Verteidigung Europas vom politischen Willen und der zivilen und militärischen Fähigkeit der Europäer abhängt, ihre Verantwortung in einem strategischen Umfeld zu übernehmen, das sich in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert hat; in der Erwägung, dass die NATO nicht nur als Fortführung eines Projekts aus der Vergangenheit angesehen werden sollte, sondern als Vision für eine künftige weltweite Sicherheit und Stabilität, deren politische Strategie kontinuierlich an die neuen Herausforderungen angepasst werden muss, damit die politische Solidarität und der politische Zusammenhalt aufrechterhalten bleiben und die NATO auch künftig eine glaubwürdige, technisch innovative Organisation bleibt;
H. in der Erwägung, dass der im Jahr 2003 vereinbarte Rechtsrahmen – der sich auf die gemeinsame Nutzung der kollektiven NATO-Planungsstrukturen, -Mittel und -Fähigkeiten mit der EU beschränkt, wenn es um die Planung und Durchführung von militärischen GSVP-Operationen der EU gemäß den „Berlin-Plus“-Vereinbarungen geht – den einzigen Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und der NATO darstellt;
I. in der Erwägung, dass NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg am 10. November 2020 erklärte, dass „wir die nukleare Rüstungskontrolle und die nukleare Abrüstung mit äußerster Dringlichkeit fortführen müssen“ und dass die NATO-Verbündeten ihre Verpflichtung zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und der Nichtverbreitung von Kernwaffen am 15. Dezember 2020 bekräftigt haben;
J. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten insbesondere seit der Veröffentlichung der Globalen Strategie der EU von 2016 politische Maßnahmen verfolgt haben, die es ihnen ermöglichen, ein aktiverer und einflussreicherer globaler Akteur für Frieden und Sicherheit zu sein, und folglich ihre Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung intensiviert haben; in der Erwägung, dass zu den Meilensteinen die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) und seiner Vorläuferprogramme, der Beginn der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (Coordinated Annual Review on Defence – CARD) und die Vereinbarung über die Europäische Friedensfazilität gehören;
K. in der Erwägung, dass die EU mit der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung über ein Instrument verfügt, mit dem die Anstrengungen der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten weiter harmonisiert und neue Bereiche für die Zusammenarbeit ermittelt werden können;
L. in der Erwägung, dass im Rahmen der GSVP derzeit 5 000 militärische und zivile Mitarbeiter der EU in sechs militärischen und 11 zivilen Missionen und Operationen auf drei Kontinenten im Einsatz sind; in der Erwägung, dass durch diese Missionen erfolgreich Unterstützung, Kapazitätsaufbau und Ausbildungen zur Verfügung gestellt wurden, damit Frieden, Sicherheit und Stabilität in Konfliktgebieten und Gebieten, in denen zuvor Konflikte stattgefunden haben, sichergestellt werden können; in der Erwägung, dass die Fähigkeit Europas in hohem Maße von der Fähigkeit der Union abhängt, auf glaubwürdige Weise auf auswärtigen Schauplätzen einzugreifen;
M. in der Erwägung, dass in den vergangenen Monaten in bisher unbekanntem Umfang Treffen zwischen hochrangigen Vertretern der EU und der NATO stattgefunden haben, etwa das erste Gespräch eines NATO-Generalsekretärs mit dem Kollegium der Mitglieder der Europäischen Kommission im Dezember 2020 oder die Teilnahme des NATO-Generalsekretärs an der Sitzung des Europäischen Rats im Februar 2021;
N. in der Erwägung, dass die NATO alle vier Jahre ihre Zielvorgaben im Rahmen ihres Verteidigungsplanungsprozesses (NDPP) festsetzt, indem sie ihr Streitkräftereservoir, ihre Ausrüstung und ihre Fähigkeiten – die alle Verbündeten in ihrem Bestand haben sollten, um das Spektrum der NATO-Missionen voll unterstützen und auf mögliche Bedrohungen und Herausforderungen reagieren zu können – in qualitativer und quantitativer Hinsicht festlegt;
O. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten die EU und ihre Mitgliedstaaten schon seit langer Zeit auffordern, ihre Anstrengungen in Bezug auf Investitionen in ihre Sicherheit und Verteidigung – als wichtigen Beitrag zur Lastenteilung im Bündnis – zu verstärken;
P. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen und die nationalen Haushalte hat und bestehende globale Spannungen und sicherheitspolitische Herausforderungen wie den unverantwortlichen und aggressiven Einsatz von Streitkräften weiter verschärft hat; in der Erwägung, dass insbesondere China und Russland versucht haben, die Pandemie auszunutzen, um ihre strategischen Interessen voranzubringen; in der Erwägung, dass die EU und die NATO seit dem Beginn der Pandemie eng zusammengearbeitet haben und Themen wie die Verteilung von medizinischer Ausrüstung und medizinischem Personal, die Rückholung von Bürgerinnen und Bürgern, Maßnahmen gegen Bedrohungen im Cyberraum und gegen hybride Bedrohungen sowie gegen die Verbreitung von Desinformation und feindseliger Propaganda gemeinsam angegangen sind;
Q. in der Erwägung, dass die Kommission bei der Vorstellung des Aktionsplans im Verteidigungsbereich betont hat, dass durch die industriellen Überkapazitäten, die Fragmentierung und die mangelnde Effizienz bei der Rüstungsproduktion in der EU jährlich Mehrkosten in Höhe von 25 bis 100 Mrd. EUR entstehen, die aus den Verteidigungshaushalten der Mitgliedstaaten finanziert werden müssen;
R. in der Erwägung, dass Demokratien angemessen auf die heutigen Herausforderungen reagieren müssen; in der Erwägung, dass einige NATO-Mitglieder und EU-Mitgliedstaaten bereits mit internen Herausforderungen für die Demokratie konfrontiert sind; in der Erwägung, dass autoritäre Regime wie Russland und China ihren Einfluss weltweit zu festigen scheinen und eine aggressive Agenda verfolgen;
S. in der Erwägung, dass die verstärkte Vornepräsenz der NATO an der Ostflanke der Allianz mit vier multinationalen Gefechtsverbänden der EU in Estland, Lettland, Litauen und Polen von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada bzw. Deutschland angeführt wird;
T. in der Erwägung, dass die NATO ihre Initiative „Rapid Air Mobility“ (Rasche Mobilität in der Luft) erfolgreich getestet hat, um den dringenden Transport medizinischer Hilfsgüter während der COVID-19-Pandemie zu ermöglichen;
70 Jahre transatlantische Bindung durch die NATO
1. ist davon überzeugt, dass die Europäische Union und die NATO im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung gemeinsame Interessen haben; begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, die seit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung von Warschau 2016 besteht und durch die Gemeinsame Erklärung von Brüssel 2018 noch verstärkt wurde, und betont, dass eine wiederbelebte strategische Partnerschaft zwischen der EU und der NATO entscheidend ist, um die sicherheitspolitischen Herausforderungen zu bewältigen, denen Europa und seine Nachbarschaft gegenüberstehen; würdigt die Erfolge des Bündnisses und betont seine anhaltende Relevanz; hebt hervor, dass die NATO ihre Anstrengungen zur Anpassung an die sich in ihrer Art verändernden und zunehmenden Bedrohungen verstärken muss, um ein glaubwürdiger und nachhaltiger globaler Akteur für die Sicherstellung der kollektiven Sicherheit und des Friedens auf der Welt zu bleiben; weist erneut darauf hin, dass die NATO für Mitgliedstaaten, die gleichzeitig auch NATO-Verbündete sind, der Eckpfeiler der gemeinsamen Verteidigung ist; fordert die EU auf, ihr transatlantisches Bündnis und ihre wichtige Partnerschaft mit der NATO weiter zu vertiefen;
2. bekräftigt sein früheres Bekenntnis zu den ehrgeizigen Zielen der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung sowie das Bestreben der EU, sich als globaler Akteur für Frieden und Sicherheit einzusetzen; betont, dass die NATO für die Sicherheit und kollektive Verteidigung ihrer Mitglieder und der transatlantischen Gemeinschaft insgesamt nach wie vor der Grundstein ist und ein unentbehrliches Forum für Beratungen und sicherheitspolitische Entscheidungen zwischen den Verbündeten darstellt; bekräftigt seine Unterstützung für die transatlantische Zusammenarbeit, Partnerschaft und Freundschaft, die in den vergangenen 70 Jahren zum Erfolg Europas beigetragen hat und seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs das Fundament für seine Stabilität und Sicherheit ist;
3. betont, dass die Partnerschaft zwischen der EU und der NATO und die transatlantische Zusammenarbeit insgesamt auf einer gemeinsamen Geschichte und der gemeinsamen Unterstützung der Grundwerte Demokratie, Freiheit, Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Förderung des Friedens und der internationalen Zusammenarbeit und einer auf Regeln basierenden internationalen Ordnung beruhen; betont, dass die NATO mehr als ein militärisches Bündnis ist und ein Symbol für gemeinsame demokratische Werte darstellt;
4. hebt hervor, dass die NATO auch für EU-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglieder des Bündnisses sind, ein geschätzter Partner ist; stellt fest, dass die NATO mit einigen der nicht zur NATO gehörenden EU-Mitgliedstaaten unter anderem im Rahmen ihres Programms Partnerschaft für den Frieden (Partnership for Peace, PfP) und der Partnerschaftsinitiative für Interoperabilität (Partnership Interoperability Initiative, PII) zusammenarbeitet; bekräftigt, dass die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der nicht der NATO angehörenden EU-Mitgliedstaaten nicht durch die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO beeinträchtigt werden darf; bekräftigt, dass die Zusammenarbeit der NATO mit den nicht der NATO angehörenden EU-Mitgliedstaaten fester Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO ist; begrüßt die Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten, die nicht der NATO angehören, an den Initiativen des Bündnisses unter Achtung der Neutralitätspolitik, des jeweiligen verfassungsrechtlichen Rahmens, der Beteiligung von Drittländern und der Ambitionen der EU; betont, dass beide Organisationen ganz unterschiedlich angelegt sind und dass ihre Zusammenarbeit unter vollständiger Wahrung der Autonomie und der jeweiligen Beschlussfassungsverfahren beider Organisationen erfolgen und auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und der Inklusivität beruhen muss, unbeschadet des spezifischen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten; weist erneut auf die unterschiedliche Wesensart und die unterschiedlichen Funktionen der beiden Organisationen hin, da die EU eine zivile Organisation mit einem militärischen Arm für Missionen außerhalb der NATO-Zone (Petersberg-Aufgaben) gemäß Artikel 43 Absatz 1 EUV ist, während die NATO ein militärisches und ein politisches Bündnis ist, das für die Organisation der kollektiven Verteidigung seiner Mitglieder zuständig ist;
5. betont, dass die transatlantische Gemeinschaft mit einer Vielzahl neu auftretender Bedrohungen, systemimmanentem Wettbewerb und beispiellosen gemeinsamen Herausforderungen für ihre demokratischen Gesellschaften, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundfreiheiten konfrontiert ist, die sich unmittelbar und mittelbar auf die Sicherheit der Mitgliedstaaten und ihrer Bürgerinnen und Bürger auswirken, von konventionellen Bedrohungen, ineffizienter Rüstungskontrolle und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, fehlender Verringerung des Risikos von Kernwaffen, Instabilität in der südlichen und östlichen Nachbarschaft, Klimawandel, Pandemien und Terrorismus bis hin zu hybriden Bedrohungen, Cyberangriffen, der böswilligen Nutzung von neuen und disruptiven Technologien (EDTS), unsicherer Migration und einem sich wandelnden weltweiten Machtgleichgewicht; betont, dass angesichts der daraus resultierenden Herausforderung für die internationale regelbasierte Ordnung eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO zu einer wirksamen Weltordnungspolitik und einem wirksamen Multilateralismus beiträgt;
6. betont, dass die transatlantische Gemeinschaft diese Herausforderungen nur erfolgreich bewältigen kann, wenn sie ihre Zusammenarbeit weiter vertieft und die Partnerschaft damit auf eine neue Ebene bringt; betont, dass sowohl die EU als auch die NATO einzigartige Fähigkeiten und Stärken besitzen; ist daher der Auffassung, dass die Komplementarität der Bemühungen und eine enge Zusammenarbeit von größter Bedeutung für die Wahrung der transatlantischen Sicherheit sind; hebt hervor, dass die Aufrechterhaltung des politischen Zusammenhalts und der Einheit sowie die Stärkung der politischen Konsultation für die Partnerschaft zwischen der EU und der NATO Prioritäten sein müssen, damit die gemeinsamen Herausforderungen besser angegangen werden können;
7. ist davon überzeugt, dass die transatlantische Gemeinschaft nicht nur in der Lage ist, sich an die neuen Herausforderungen anzupassen, sondern sie auch zu bewältigen; bringt seine Dankbarkeit für die hervorragende Arbeit der zahlreichen Bediensteten der EU, der NATO und der Bediensteten der einzelnen Staaten zum Ausdruck, die hart arbeiten, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen;
8. zollt all denjenigen Soldaten des transatlantischen Bündnisses Tribut und Respekt, die im Einsatz fielen oder verwundet wurden sowie denen, die momentan ihren Militärdienst leisten;
Verbesserung der transatlantischen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
9. begrüßt das starke Signal des NATO-Gipfels vom 14. Juni 2021 für die transatlantische Einheit und Zusammenarbeit, das gezeigt hat, dass das Bündnis nach wie vor von entscheidender Bedeutung und in der Lage ist, sich an aktuelle und neue Herausforderungen anzupassen; ist der Ansicht, dass die Schlussfolgerungen zur Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO auch bei der Arbeit am nächsten strategischen Konzept der NATO berücksichtigt werden sollten; begrüßt die Ernennung der unabhängigen Sachverständigengruppe durch den NATO-Generalsekretär und würdigt insbesondere deren Empfehlungen für eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, unterstützt die Vorschläge der Präsidentin der Kommission und des HR/VP vom Dezember 2020 für einen Sicherheits- und Verteidigungsdialog zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika; begrüßt die deutlich zum Ausdruck gebrachte Absicht der Regierung Biden, mit den Partnern in der EU und der NATO in allen Bereichen zusammenzuarbeiten;
10. begrüßt nachdrücklich das Gipfeltreffen EU-USA vom 15. Juni 2021 und die uneingeschränkte Unterstützung für eine enge Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU; begrüßt, dass die EU und die USA den Beitrag anerkennen, den die Sicherheits- und Verteidigungsinitiativen der EU sowohl zur europäischen als auch zur transatlantischen Sicherheit leisten können, und begrüßt die erklärte Absicht, einen speziellen Dialog zwischen der EU und den USA über Sicherheit und Verteidigung auf den Weg zu bringen; betont, dass die Sicherheitspräsenz von Streitkräften der USA in Europa für die Sicherheit Europas von entscheidender Bedeutung ist, und spricht sich nachdrücklich für die Beibehaltung der transatlantischen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit aus; hebt hervor, dass eine starke Partnerschaft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten ein zentrales Element für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO ist; hebt hervor, dass die transatlantische Partnerschaft von einer vorhersehbaren Gestaltung der Außenpolitik und der multilateralen Verpflichtungen profitiert; ist der Auffassung, dass der Regierungswechsel in den USA eine Gelegenheit zur erneuten Bestätigung gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Multilateralismus, Frieden und Wohlstand sowie zum Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Bedrohungen darstellt – einer Zusammenarbeit, zu der, wenn möglich, auch gemeinsame Sanktionen gehören könnten;
11. teilt uneingeschränkt die im endgültigen Kommuniqué des jüngsten NATO-Gipfels zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die laufenden strategischen Prozesse innerhalb der NATO und der EU eine einzigartige Gelegenheit bieten, unsere Konsultationen und unsere Zusammenarbeit weiter zu intensivieren, um die Sicherheit unserer Bürger zu erhöhen und Frieden und Stabilität im euro-atlantischen Raum und darüber hinaus zu fördern; fordert daher erneut, dass im Rahmen der laufenden und künftigen Arbeit, die parallel zum Strategischen Kompass der EU und der vor kurzem angekündigten Arbeit am nächsten strategischen Konzept der NATO durchgeführt werden soll, klare Prioritäten festgelegt und zusätzliche Synergieeffekte ermittelt werden, um das transatlantische Bündnis zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO voranzubringen; fordert alle beteiligten Akteure auf, die Gelegenheit zu nutzen und diese Prozesse sowohl auf politischer als auch fachlicher Ebene miteinander zu verbinden; hebt hervor, dass mit beiden Prozessen für Kohärenz gesorgt werden soll sowie gemeinsame regionale und globale Bedrohungen und die notwendigen nächsten Schritte zu deren Bewältigung ermittelt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass der EU-Strategieplan die Grundlage für einen Beitrag der EU zum nächsten strategischen Konzept der NATO sein könnte; ist der Ansicht, dass mit diesen unterschiedlichen Prozessen der Mehrwert der beiden Organisationen getrennt herausgestellt, zu einer besseren Aufgabenteilung beigetragen und durch ständigen Dialog und enge Koordinierung ermittelt werden sollte, ob die EU oder die NATO in einem bestimmten Bereich die Führung auf eine sich gegenseitig verstärkende Weise übernehmen sollte;
12. geht davon aus, dass durch die Fertigstellung des Strategischen Kompasses die Solidarität der EU vertieft und zu Fortschritten auf dem Weg zu einer gemeinsamen strategischen Kultur der Mitgliedstaaten beigetragen wird; begrüßt die erste gemeinsame Bedrohungsanalyse vom November 2020 und fordert, auf eine gemeinsame Bewertung der Bedrohungslage hinzuarbeiten; vertritt die Auffassung, dass der integrierte Ansatz der EU aktualisiert werden könnte, um den Ergebnissen der im Rahmen des Strategischen Kompasses durchgeführten Bedrohungsanalyse Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass die sicherheitspolitische Dimension der Länder in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU, insbesondere der Östlichen Partnerschaft und der Westbalkanländer, bei der Ausarbeitung des Strategischen Kompasses gebührend berücksichtigt werden sollte, da es ohne die langfristige Sicherheit und Widerstandsfähigkeit aller Nachbarländer der EU nicht möglich ist, ein sicheres Umfeld in Europa zu schaffen und die Widerstandsfähigkeit Europas zu bewerkstelligen;
13. hebt hervor, dass Artikel 5 des Nordatlantikvertrags sowie Artikel 42 Absatz 7 EUV und Artikel 222 AEUV wichtige Instrumente sind, um in einer Krise Solidarität gegenüber den Mitgliedern der jeweiligen Organisationen sicherzustellen; weist erneut darauf hin, dass die Berufung auf Artikel 5 des Nordatlantikvertrags nach den Terrorangriffen im September 2001 in New York und Washington erfolgte, um den Vereinigten Staaten Solidarität zu bekunden, und die Berufung auf Artikel 42 Absatz 7 EUV nach den Terroranschlägen im November 2015 in Paris erfolgte, um Frankreich Solidarität zu bekunden; regt an, bei der Überprüfung des Strategischen Konzepts und der Ausarbeitung des Strategischen Kompasses den Zusammenhang zwischen Artikel 42 Absatz 7 EUV und Artikel 5 des Nordatlantikvertrags zu erörtern, in denen das eindeutige Bekenntnis der EU bzw. der NATO zu Solidarität und Sicherheit verankert ist, wobei die Autonomie der Entscheidungsfindung beider Organisationen uneingeschränkt zu achten ist;
14. begrüßt die positive Formulierung zur EU-NATO-Zusammenarbeit im Abschlusskommuniqué des NATO-Gipfels vom 14. Juni 2021; ist jedoch der Ansicht, dass wesentlich mehr Anstrengungen erforderlich sind, um die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO voranzubringen und eine echte strategische Partnerschaft zu erreichen; unterstreicht, dass die EU ein Partner der NATO ist und dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO sich gegenseitig verstärkt und auf den vereinbarten Leitprinzipien der Transparenz, der Gegenseitigkeit, der Inklusivität und der Autonomie der Entscheidungsfindung beider Organisationen beruht; betont, dass die Entwicklung kohärenter, einander ergänzender und interoperabler Verteidigungsfähigkeiten von wesentlicher Bedeutung ist, um die Sicherheit des euro-atlantischen Raums im Einklang mit dem Grundsatz des einziges Kräftedispositivs zu erhöhen; bekräftigt, dass die Handlungsfähigkeit Europas, sei es in Partnerschaft oder autonom, für die Komplementarität und als Beitrag zur Erfüllung der Kernaufgaben der NATO sowie zur Verbesserung der Konfliktprävention und damit für die Sicherheit des europäischen Kontinents als Ganzes unentbehrlich ist;
15. ist der Auffassung, dass die künftige Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aufbauen sollte, die sowohl aus dem einzigartigen Fachwissen der EU im Bereich der zivilen Krisenbewältigung und des Aufbaus von Kapazitäten, insbesondere des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs (CPCC), als auch aus ihrem Fachwissen im Bereich der militärischen Krisenbewältigung, nämlich des Militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC), gewonnen wurden, sowie auf der Erfahrung aus 37 Militäreinsätzen vor Ort seit 2003 und der Unterstützung militärischer Akteure in Partnerländern über die Initiative zum Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) und das Instrument der Friedensfazilität für Afrika, das in die Europäische Friedensfazilität integriert wurde;
16. begrüßt die klare Formulierung in dem Kommuniqué des NATO-Gipfels vom 14. Juni 2021 zur Bedeutung der Resilienz; unterstreicht, dass sowohl die EU als auch die NATO ihre Zusammenarbeit verstärken und sie im wichtigen Bereich Widerstandsfähigkeit wirksamer koordinieren sollten, hebt das Bestreben der EU hervor, einen sinnvollen Ansatz zur Stärkung der verschiedenen zivilen und militärischen Aspekte der Widerstandsfähigkeit zu entwickeln, unter anderem im Bereich des Schutzes der kritischen Infrastruktur, etwa in den Wirtschaftszweigen Verkehr, Energie und IT, und betont, dass die EU als entscheidender Akteur bei der Bekämpfung von Desinformation und bewussten Falschmeldungen eine wichtige Aufgabe wahrnimmt;
17. begrüßt den positiven Beschluss des Rates vom 6. Mai 2021, mit dem der Koordinator des Projekts „Militärische Mobilität“, die Niederlande, ermächtigt wird, die USA, Kanada und Norwegen auf deren jeweiligen Antrag hin zur Teilnahme an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ einzuladen; betont, dass diese Beteiligung von NATO-Verbündeten ein wichtiger Schritt hin zu mehr Kohärenz zwischen den jeweiligen Bemühungen der EU und der NATO im Bereich der Fähigkeitenentwicklung und ein konkretes Beispiel für die wiederbelebte transatlantische Partnerschaft wäre; weist darauf hin, dass eine Beteiligung von Drittländern an SSZ-Projekten in Ausnahmefällen im strategischen Interesse der Union – insbesondere wenn technisches Fachwissen oder zusätzliche Fähigkeiten zur Verfügung gestellt werden – liegen kann, sofern durch die Beteiligung das Ziel der Förderung der GSVP der EU nicht gefährdet wird und die vereinbarten politischen, inhaltlichen und rechtlichen Bedingungen für eine Beteiligung erfüllt sind; ist der Ansicht, dass dies insbesondere für strategische Partner wie NATO-Verbündete, bestimmte Westbalkanländer und bestimmte Länder der Östlichen Partnerschaft gilt; bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Beteiligung von Drittländern nur in Ausnahmefällen erfolgen kann, über die von Fall zu Fall und auf Einladung der EU-Mitgliedstaaten entschieden wird, und betont, dass eine solche Beteiligung einen Mehrwert bieten und zur Stärkung der GSVP beitragen sollte; weist ferner darauf hin, dass bei der Beteiligung von Drittländern die einschlägigen Bestimmungen des Beschlusses (GASP) 2020/1639 eingehalten werden müssen;
18. unterstreicht die Bedeutung der transatlantischen Zusammenarbeit in einer Reihe internationaler Angelegenheiten wie Klimawandel, Reaktion auf Pandemien, neue disruptive Technologien, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Terrorismusbekämpfung, auch des dschihadistischen und staatlich geförderten Terrorismus, Energie, maritime Sicherheit und Resilienz sowie im Bereich Weltraum;
19. würdigt die wichtige Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Westbalkanraum, etwa die Zusammenarbeit zwischen der Rechtsstaatlichkeitsmission der EU im Kosovo (EULEX) und der NATO-Mission im Kosovo (KFOR); würdigt zudem die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA), die im Rahmen dieser Vereinbarungen im Jahr 2004 die Nachfolge der SFOR (Stabilisation Force, Stabilisierungstruppe) der NATO angetreten hat und seither zu einem sicheren und geschützten Umfeld in Bosnien und Herzegowina beiträgt und deren Einsatzzentrale sich auf der Grundlage der Berlin-Plus-Vereinbarungen mit der NATO im Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte in Europa (SHAPE) befindet; stellt fest, dass die Erfahrungen und Lehren aus diesen Missionen und Operationen entscheidend dazu beitragen, dass die gesamte derzeitige und künftige Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO für Frieden, Sicherheit und Stabilität in den betroffenen Regionen sorgt, die lokalen Partner unterstützt und ausgebildet werden und Kapazitäten aufgebaut werden; stellt fest, dass die Aufnahme von Westbalkanländern in die NATO von großer Bedeutung für die Stabilisierung des Westbalkanraums ist, was für die EU-Perspektive und die allmähliche Integration dieser Länder in die EU wichtig ist; ist der Ansicht, dass die EU und die NATO die Westbalkanländer stärker unterstützen sollten, um böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland seitens Ländern wie Russland, China, der Türkei und Saudi-Arabien sowie seitens radikaler Gruppen und nichtstaatlicher Akteure entgegenzuwirken; begrüßt, dass drei Westbalkanländer, deren EU-Beitrittsverfahren im Gange ist – Albanien, Montenegro und Nordmazedonien – NATO-Verbündete geworden sind;
20. fordert sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die NATO-Verbündeten auf, die Stärkung der militärischen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit EU-Beitrittskandidaten und potenziellen EU-Beitrittskandidaten und den Partnern aus der östlichen und südlichen Nachbarschaft der Union mit allen möglichen Mitteln zu unterstützen, da andernfalls Sicherheit und Stabilität in der Region nicht gewahrt werden können; weist erneut darauf hin, dass die EU eine wichtige Aufgabe bei der Unterstützung der von der NATO verfolgten Politik der offenen Tür übernehmen kann, indem die EU enge politische Kontakte zu beitrittswilligen Ländern – Bosnien und Herzegowina, der Ukraine und Georgien – pflegt und sich um die Entfaltung operativer Synergieeffekte bemüht; erachtet die Beiträge der NATO in Bezug auf verschiedene Partnerländer im Rahmen der europäisch-atlantischen Sicherheit als sehr wichtig; fordert mit Nachdruck eine stärkere Koordinierung und sinnvolle Arbeitsteilung zwischen der EU und der NATO bei der Zusammenarbeit mit Drittländern mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Ländern, die Teil der „Enhanced Opportunities Partnership“ der NATO sind; bekräftigt seine Unterstützung für die Erweiterung der EU und der NATO;
Bedrohungen und Herausforderungen für die EU und die NATO
21. bringt seine tiefe Besorgnis über die durchgehend revisionistische, militaristische und aggressive Politik Russlands unter Präsident Putin zum Ausdruck; begrüßt die klare Sprache zu Russland, die auf den jüngsten Gipfeltreffen der NATO und EU-USA verwendet wurde, und begrüßt die Einrichtung eines Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und den USA über Russland; hält es für notwendig, dass sowohl die NATO als auch die EU eine konsequente und vorausschauende Strategie verfolgen und auf herkömmliche und hybride Aggressionen und Provokationen durch Russland rechtmäßig, schnell und geschlossen reagieren; bekräftigt seine frühere Verurteilung der unrechtmäßigen und rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014; verurteilt, dass Russland kontinuierlich mittels Cyberangriffen, Desinformationskampagnen, Falschmeldungen, Mordkomplotten und Giftanschlägen gegen Oppositionelle vorgeht; fordert die EU und die NATO auf, ihr derzeitiges Engagement zur Abwehr der direkten und indirekten Aggressionen und Aktivitäten Russlands gegen die Ukraine, Georgien und die Republik Moldau sowie seiner fortdauernden herausfordernden Aktivitäten im Ostsee- und Schwarzmeerraum, im Asowschen Meer, im östlichen Mittelmeer und im Hohen Norden wirksam einzusetzen und auszuweiten; weist erneut darauf hin, dass Russland die internationalen Grenzen und die territoriale Integrität seiner Nachbarn unbedingt achten muss; weist darauf hin, dass die transatlantischen Partner ihren zweigleisigen Ansatz der Abschreckung und des Dialogs mit Russland koordinieren und dabei regelmäßige Kontakte in den Bereichen Rüstungskontrolle, militärische Transparenz sowie in anderen sicherheitsrelevanten Angelegenheiten aufrechterhalten müssen;
22. verurteilt die jüngsten Sanktionen Russlands gegen hochrangige EU-Beamte und andere EU-Bürger, unter anderem gegen den Präsidenten des Europäischen Parlaments, und bedauert, dass Präsident Putin den Dialog offensichtlich ablehnt, dass Russland eine Reihe wichtiger internationaler Verpflichtungen verletzt und dass die Grundrechte und Grundfreiheiten in Russland laufend verletzt werden; betrachtet die fortgesetzten aggressiven Handlungen Russlands und sein zunehmend offensives militärisches Vorgehen als Bedrohung für die internationale Sicherheit und Stabilität; bringt seine Besorgnis über die jüngsten großangelegten militärischen Aktivitäten Russlands in der Ukraine und an den Grenzen der Ukraine zum Ausdruck; bekundet in diesem Zusammenhang seine unerschütterliche Unterstützung für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine und fordert, dass ihre militärischen Fähigkeiten und ihre Widerstandsfähigkeit gestärkt werden;
23. stellt fest, dass dem wachsenden Einfluss sowie dem zunehmenden offensiven Auftreten und militärischen, technologischen und politischen Aufstieg Chinas mit einer koordinierten transatlantischen Strategie begegnet werden muss; begrüßt vor diesem Hintergrund die deutliche Sprache, die auf den jüngsten Gipfeltreffen der NATO und der EU und der USA verwendet wurde; bringt seine ernste Besorgnis über die Politik der Organe der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) zum Ausdruck, und zwar unter anderem in Bezug auf die Unterdrückung der Demokratie in Hongkong, die diskriminierende Behandlung religiöser und kultureller Minderheiten, insbesondere der Uiguren in Xinjiang, Drohungen gegenüber Taiwan oder aggressive politische Maßnahmen und Aktionen im Südchinesischen Meer; weist zudem auf die Bedeutung der Tatsache hin, dass China als autoritäres Regime in einen Systemwettbewerb mit der transatlantischen Partnerschaft eingetreten ist, indem es die über viele Jahrzehnte aufgebaute und auf Regeln beruhende internationale Ordnung gefährdet und versucht, sie nach Maßgabe der Werte, Doktrinen und Interessen der KPCh umzugestalten; stellt erneut fest, dass China zunehmende Präsenz auf der internationalen Bühne und in Europa zeigt, etwa durch seine Initiative „Neue Seidenstraße“, seine Investitionen in kritische Infrastruktur in Europa, seine Aktivitäten im Cyberraum, im arktischen Raum und in Afrika sowie seinen dokumentierten Diebstahl von geistigem Eigentum und die Lagerung ballistischer Raketen; fordert, die Aktivitäten Chinas im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) genau zu beobachten, insbesondere hinsichtlich seiner Initiative „Digitale Seidenstraße“, damit keine Abhängigkeiten von Infrastruktureinrichtungen entstehen, die unter der Kontrolle chinesischer Unternehmen stehen, da damit das Risiko einhergeht, dass China einseitigen Einfluss auf die Ausarbeitung internationaler Normen in den IKT nimmt; fordert die EU und die NATO auf, sich stärker abzustimmen, um kritische Infrastruktur und Telekommunikationsnetze gegen auswärtige Eingriffe zu wappnen, wobei Ausrüstung, die von Unternehmen in nichtdemokratischen Ländern wie China hergestellt wird, ausgemustert werden sollte;
24. fordert die EU und die NATO auf, einen strategischen Dialog miteinander aufzunehmen, um einen gemeinsamen und koordinierten Ansatz gegenüber China auszuarbeiten, bei dem sie sich auf die jeweiligen Stärken und Kapazitäten der beiden Organisationen stützen, um auf diese Weise auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter strategischer Ziele den größtmöglichen Mehrwert zu erzielen;
25. ist sehr besorgt darüber, dass autoritäre Gegner und Wettbewerber der transatlantischen Partnerschaft nicht nur mit militärischen, sondern auch politischen, wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Instrumenten die Gesellschaften und Demokratien in der EU und der NATO untergraben; weist auf die erheblichen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen hin, die hybride Bedrohungen, Cyberangriffe, Einflussnahme aus dem Ausland, Einmischung in Wahlen und Desinformationskampagnen mit sich bringen, die in einigen Fällen einen Angriff auf das Wesen der Demokratien in der EU und der NATO darstellen; verurteilt die in letzter Zeit zunehmenden Fälle von Cyberangriffen und Spionage durch staatliche und nichtstaatliche Akteure gegen EU-Mitgliedstaaten und NATO-Verbündete im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die sich sogar gegen das Gesundheitswesen richten; betont, dass alle europäischen Bemühungen im Bereich der Resilienz als Grundlage für die Verteidigungsanstrengungen Europas auch mit einer klare Kommunikationsstrategie einhergehen müssen, mit der auf eine verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Herausforderungen für die transatlantische Sicherheit abgezielt wird; ist der Auffassung, dass die EU und die NATO versuchen sollten, sich auf einen allumfassenden Ansatz für mutigere, koordinierte und verhältnismäßige Reaktionen und angemessene Konfliktpräventions- und Krisenbewältigungsmechanismen zu einigen und diesen umzusetzen, um gemeinsamen neuartigen Bedrohungen zu begegnen;
26. stellt fest, dass die NATO nach wie vor ein einzigartiges Forum für die Verteidigungszusammenarbeit zwischen der EU und ihrem ehemaligen Mitgliedstaat, dem Vereinigten Königreich, ist; fordert eine umfassende, inkludierende und strategische sicherheits- und verteidigungspolitische Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich; fordert die NATO und die EU auf, auf internationaler Ebene verstärkt gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der Demokratie zu ergreifen, unter anderem durch die Stärkung multilateraler Organisationen, um die auf Regeln beruhende multilaterale Ordnung gegen aufstrebende autoritäre Mächte zu verteidigen; fordert die aktive Weiterentwicklung engerer Beziehungen zu gleichgesinnten Demokratien auf der ganzen Welt; ist der Ansicht, dass verstärkte Sicherheitspartnerschaften mit Ländern wie Japan, Australien und Indien, die zusammen mit den USA den Quadrilateralen Sicherheitsdialog bilden, sowie mit Südkorea und Neuseeland und eine intensivierte Zusammenarbeit mit Taiwan nicht nur die Sicherheit der EU und der NATO insgesamt erhöhen, sondern auch dazu beitragen könnten, eine wirksamere Umsetzung globaler Normen und Regeln zu erreichen, wie sie von multilateralen Foren wie den Vereinten Nationen festgelegt wurden; unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO mit den ASEAN-Mitgliedern;
27. legt der EU, der NATO und den Vereinten Nationen nahe, insbesondere in gemeinsamen Einsatzbereichen eingehender zu prüfen, welche Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit beim Krisenmanagement, bei humanitären Einsätzen, bei der Friedenssicherung und beim Kapazitätsaufbau von Partnern bestehen; fordert, durch die verstärkte Einbeziehung von Frauen in den drei Kernbereichen und in sämtlichen politischen und militärischen Strukturen der NATO ein stärker inkludierendes Umfeld zu schaffen; fordert die EU und die NATO nachdrücklich dazu auf, zusammenzuwirken, um die Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit konsequenter umzusetzen sowie gemeinsame Bildungs- und Schulungsmaßnahmen auszuarbeiten;
28. hebt hervor, dass ein konsequenter, klarer, kohärenter und koordinierter Ansatz der EU und der NATO für die Südliche Nachbarschaft erforderlich ist, mit dem sowohl auf die herkömmlichen Bedrohungen wie Terrorismus als auch auf die zunehmende und aggressive Präsenz Russlands und Chinas eingegangen wird; weist darauf hin, dass im Rahmen der NATO-Operation Ocean Shield und der EU-Marineoperation Atalanta im Golf von Aden gemeinsam gegen Piraterie vorgegangen und für den Schutz der Seewege gesorgt wurde;
29. fordert eine Zusammenarbeit und Koordinierung im Mittelmeer zwischen der Operation EUNAVFOR MED IRINI der EU und der Operation Sea Guardian der NATO; betont, dass beide Operationen zu Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum beitragen;
30. ist besorgt über die zunehmenden Spannungen im indopazifischen Raum, die eine Bedrohung für die regionale und globale Stabilität sind, und fordert eine intensivere Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern in der Region, die einen regelmäßigen politischen Dialog und Konsultationen, den Informationsaustausch und die Koordinierung von Schulungen und Übungen umfassen sollte;
31. fordert ein starkes Engagement und eine enge Koordinierung zwischen der EU und der NATO, um die in den vergangenen beiden Jahrzehnten in Afghanistan erzielten Fortschritte angesichts des Rückzugs der Mission „Resolute Support“ in Afghanistan, die auf geordnete und koordinierte Weise erfolgen sollte, zu erhalten; fordert, dass die innerafghanischen Friedensgespräche weiter unterstützt werden, wobei darauf zu bestehen ist, dass dabei die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Errungenschaften der afghanischen Bevölkerung seit 2001, insbesondere der Schutz der Rechte von Frauen, Kindern und Minderheiten, bewahrt werden und auf ihnen aufgebaut wird;
32. sprich sich für eine verstärkte Koordinierung zwischen der EU, den Vereinten Nationen und der NATO in Irak aus, unter anderem durch die EU-Beratungsmission im Irak (EUAM Irak) und die NATO-Mission Irak (NMI), die beide zur Stabilisierung des Landes beitragen;
33. unterstützt den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO mit Partnerländern in Lateinamerika und der Karibik; stellt fest, dass Kolumbien das einzige Partnerland der NATO in Lateinamerika ist, und hält es für notwendig, weitere Partnerschaften in der Region auszubauen;
34. stellt fest, dass durch hybride Angriffe und Cyberangriffe von feindlichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren die traditionelle Definition von zwischenstaatlichen Konflikten, Spionage und Sabotage infrage gestellt wird; fordert die EU auf, ihr eigenes Instrumentarium zum Schutz kritischer Infrastruktur vor hybriden Angriffen weiter zu verbessern; begrüßt die Arbeit, die im Rahmen des bei der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) angesiedelten Konsultationsforums für nachhaltige Energie im Verteidigungs- und Sicherheitssektor (CF SEDSS) geleistet wird, um den Schutz kritischer Infrastruktur in der EU zu verbessern; betont, dass sowohl die EU als auch die NATO ihre eigenen Fähigkeiten zur Prävention, Abschreckung und Reaktion auf hybride Angriffe und Cyberangriffe – die zuweilen sogar unmittelbar die Einrichtungen der EU und der NATO zum Ziel haben – weiter stärken sollten; begrüßt die Klarstellung im Kommuniqué des NATO-Gipfels 2021, wonach der Nordatlantikrat beschließen kann, sich im Falle einer hybriden Kriegsführung auf Artikel 5 zu berufen, wie er es auch im Falle eines bewaffneten Angriffs kann; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit und Schulungen im Bereich der Cyberabwehr; regt an, ein gemeinsames Informationszentrum für Cyberbedrohungen und eine gemeinsame Arbeitsgruppe der EU und der NATO für Cybersicherheit vor, um gemeinsame Reaktionen auf Cyberbedrohungen auszuarbeiten und zu vereinbaren; fordert in diesem Zusammenhang eine enge Abstimmung zwischen der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem NATO-Kompetenzzentrum für kooperativen Schutz vor Cyberangriffen; fordert eine verstärkte Koordinierung zwischen der EU und der NATO im Hinblick auf die gemeinsame Zurechnung der Verantwortung für böswillige Cybervorfälle;
35. begrüßt die Arbeit des Europäischen Zentrums zur Bewältigung hybrider Bedrohungen (Hybrid CoE), des IT-Notfallteams für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) und der NATO-Einrichtung zur Bereitstellung von Reaktionsfähigkeit bei Computervorfällen (NCIRC) und betrachtet sie als gutes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO; vertritt die Auffassung, dass die gemeinsame Reaktion auf Cyberbedrohungen durch das Hybrid CoE weiter verbessert werden könnte, indem es beispielsweise gemeinsame Kurse und Schulungsmaßnahmen durchführt; ist überzeugt, dass weitere Schritte erforderlich sind, etwa die Schaffung weiterer Synergieeffekte zwischen zivilen und militärischen Komponenten, um die gemeinsame Widerstandsfähigkeit zu stärken und auf diese Weise künftige hybride Bedrohungen abzuwenden; weist ferner darauf hin, dass die EU und die NATO über ein Potenzial zur Gestaltung globaler Normen für den Cyberbereich verfügen, die auf den gemeinsamen Werten der beiden Organisationen beruhen; vertritt die Auffassung, dass die EU und die NATO bei der Ausarbeitung einer Agenda für die internationale Rüstungskontrolle bei neuen und bahnbrechenden Technologien mit militärischen Einsatzmöglichkeiten ihre Positionen abgleichen sollten;
36. fordert die EU und die NATO auf, ihre gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken, um eine weltweite technologische Vorherrschaft im Bereich der militärischen Fähigkeiten zu erreichen und zu erhalten, unter anderem durch die gemeinsame Finanzierung von Forschungsprojekten auf der Grundlage von Spitzentechnologien, Quantencomputern und künstlicher Intelligenz, wodurch die Entwicklung modernster militärischer Fähigkeiten, die auf demokratischen Werten beruhen, gefördert wird; hebt hervor, dass zivil ausgerichtete Start-up-Unternehmen und KMU bei der heutigen Innovation im Bereich neuer Technologien sehr wichtig sind; betont, dass neue Technologien zudem Möglichkeiten eröffnen, um die Verteidigung der EU und der NATO zu stärken; betont ferner, dass Interoperabilität, gemeinsame Technologienormen und gemeinsame Investitionen in Spitzentechnologie, Forschung und Innovation von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass die EU und die NATO ihr Ziel, ihre Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen, weiter verfolgen können; betont, dass die Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI), bei der die Grundrechte geachtet werden und dem öffentlichen Interesse Rechnung getragen wird, die Stärkung eines KI-Rahmens der EU erfordert, an dem öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Interessenträger beteiligt sind; spricht sich dafür aus, dass Initiativen wie das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich, die SSZ und der Europäische Verteidigungsfonds die Tätigkeit von KMU erleichtern, indem sie die Bemühungen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und Kapitalinvestitionen vorantreiben; regt an, eine Reihe gemeinsamer KI-Fähigkeiten in der EU zu entwickeln, um technische Lücken zu überbrücken und sicherzustellen, dass Mitgliedstaaten, die nicht über das entsprechende Fachwissen in der Technologiebranche oder die Fähigkeit zur Einführung von KI-Systemen in ihren Verteidigungsministerien verfügen, nicht außer Acht gelassen werden;
37. stellt fest, dass die technologische Entwicklung etwa im Bereich Digitalisierung sehr rasch voranschreitet und dass die künstliche Intelligenz (KI) ein immer stärkeres Potenzial entfaltet, und fordert die EU-Mitgliedstaaten und die NATO-Verbündeten daher auf, sich um eine engere Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu bemühen, um bei diesen Megatrends ihre Technologievorherrschaft zu behaupten, die Interoperabilität zwischen ihren IT-Systemen sicherzustellen sowie gemeinsam mit aller Entschiedenheit ethische Normen für diese neuen Technologien auszuarbeiten und weltweit durchzusetzen; fordert die EU und die NATO auf, bei den weltweiten Bemühungen um die Einrichtung eines umfassenden Regelungsrahmens für die Entwicklung und den ethischen Einsatz von Waffensystemen mit einem gewissen Grad an Autonomie eine Führungsrolle zu übernehmen; fordert die Verbündeten der EU und der NATO auf, sich aktiv an den internationalen Verhandlungen über ein rechtlich bindendes Instrument zu beteiligen, mit dem tödliche autonome Waffensysteme ohne sinnvolle menschliche Kontrolle verboten werden sollen; hebt hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO von grundlegender Bedeutung ist, um dem Streben von Gegnern wie China und Russland nach technologischer Dominanz und der böswilligen Nutzung von Technologien entgegenzuwirken;
38. stellt fest, dass der Klimawandel ein „Bedrohungs- und Krisenmultiplikator“ ist und eine beispiellose Herausforderung für Frieden, Wohlstand, Sicherheit – einschließlich der menschlichen Sicherheit – und Stabilität in der Welt darstellt; fordert einen verstärkten EU-NATO-Dialog und eine Reihe von Maßnahmen, um dem Klimawandel und seinen vielfältigen Folgen für die internationale Sicherheit entgegenzuwirken; weist darauf hin, dass die EU über ein breiteres Spektrum an Kompetenzen und Instrumenten verfügt, mit denen sie umfassend auf die Herausforderungen reagieren kann, die sich aus dem Klimawandel und dem Verlust an biologischer Vielfalt ergeben; unterstreicht, dass sowohl die EU als auch die NATO verstärkt in ökologische Technologien investieren sollten, um die Wirksamkeit ihrer militärischen Mittel zu verbessern und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck möglichst klein zu halten und weitere Schäden an Ökosystemen abzuwenden;
39. nimmt zur Kenntnis, dass der Weltraum ein kritischer Bereich ist und dass neue Technologien es immer schneller ermöglichen, ihn für Verteidigungszwecke zu nutzen; stellt fest, dass dadurch sowohl Chancen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO als auch Herausforderungen für die transatlantische Sicherheit geschaffen werden; stellt darüber hinaus fest, dass die Operationsfähigkeit der NATO im Weltraum von den weltraumgestützten Mitteln ihrer Mitgliedstaaten abhängt, sodass die Zusammenarbeit auf der Grundlage bestehender EU-Programme wie Galileo und Copernicus dringend intensiviert werden muss; vertritt die Auffassung, dass durch die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Weltraumbereich ein Beitrag dazu geleistet werden könnte, in der gesamten internationalen Gemeinschaft Sicherheitsnormen und bewährte Verfahren für den Weltraumbereich voranzutreiben, um beiderseitigen Nutzen in den Bereichen Kommunikation, Navigation und nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu erzielen; hebt hervor, dass die EU und die NATO sich unbedingt darum bemühen müssen, die Militarisierung des Weltraums zu verhindern; weist auf die wachsende Bedeutung der Sicherheit des Weltraums und der Satelliten hin, betont die Bedeutung des Satellitenzentrums der EU und beauftragt es mit der Analyse und Vorlage eines Berichts über die Sicherheit bzw. Anfälligkeit von Satelliten der EU und der Mitgliedstaaten in Bezug auf Weltraummüll, Cyberangriffe und direkte Raketenangriffe;
40. nimmt zur Kenntnis, dass die strategische Bedeutung des Hohen Nordens und der Arktis sowie deren politische, wirtschaftliche, ökologische und sicherheitspolitische Größenordnung zunimmt, und erachtet ein koordiniertes Vorgehen der EU und der NATO in der Arktis als wichtig; betont, dass die Arktis ein Raum der friedlichen Zusammenarbeit bleiben muss, und fordert vertrauensbildende Maßnahmen, damit keine Schritte unternommen werden, die zu einer verstärkten militärischen Präsenz in der Region führen; stellt fest, dass der Arktische Rat beauftragt ist, den konstruktiven Dialog und die nachhaltige Entwicklung zu fördern; weist darauf hin, dass die EU die Zuerkennung des Beobachterstatus im Arktischen Rat beantragt hat und derzeit ihre Arktis-Politik aktualisiert, und bekräftigt seine Forderung nach einer verstärkten Zusammenarbeit mit allen Partnern in der Arktis, sowohl bilateral als auch regional, auch im Arktischen Rat, im Euro-Arktischen Barents-Rat und im Rahmen der Partnerschaften im Rahmen der Nördlichen Dimension, in allen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse; hält es für sehr wichtig, die Freiheit der Schifffahrt im Hohen Norden sicherzustellen; weist auf die parlamentarische Dimension der Zusammenarbeit in der Arktis hin, unter anderem im Rahmen des Ständigen Ausschusses der Parlamentarier der Arktischen Region (SCPAR), an dem das Europäische Parlament teilnimmt;
41. begrüßt die enge Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO während der COVID-19-Pandemie; hebt die wichtige Funktion der Streitkräfte der NATO-Bündnispartner und der EU-Mitgliedstaaten im Verlauf der COVID-19-Pandemie hervor; begrüßt die militärische Hilfe bei zivilen Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere bei der Einrichtung von Feldlazaretten, beim Patiententransport und bei der Lieferung und Verteilung von Ausrüstung; befürwortet gemeinsame Initiativen der EU und der NATO zur Erleichterung der länderübergreifenden Nutzung militärischer Logistikfähigkeiten zur Bewältigung von Notsituationen, um eine bessere Koordinierung und mehr Synergieeffekte, Solidarität und Unterstützung zu ermöglichen; betont, dass die Bereitschaft der EU und der NATO zur Verteidigung gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Angriffe erhöht werden muss; ist davon überzeugt, dass gemeinsame Anstrengungen der EU und der NATO zur Bewältigung der COVID-19-Krise unmittelbar dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaften in der EU und der NATO zu stärken; betont, dass die COVID-19-Pandemie die Herausforderungen aufgezeigt hat, die außergewöhnliche Notfälle, insbesondere solche nicht herkömmlicher Art wie Pandemien und Naturkatastrophen, für die derzeitige Widerstandsfähigkeit der EU und der NATO darstellen; stellt mit Besorgnis fest, dass die COVID-19-Krise sich nicht nur auf die Gesundheit und die Wirtschaft, sondern auch auf die Sicherheit negativ ausgewirkt hat, indem sich geopolitische Rivalitäten zugespitzt und Unsicherheiten, beispielsweise im Bereich der Kontinuität der Lieferketten, verschärft haben, woraus sich langfristige Folgen für die Sicherheit und Stabilität in Europa und weltweit ergeben; fordert eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, um besser auf außergewöhnliche Notfälle reagieren zu können, wobei diese Zusammenarbeit Auswertungen zu den Lehren aus der COVID-19-Pandemie, regelmäßige Schulungsmaßnahmen, um die Bündnispartner besser auf von Menschen verursachte Katastrophen und ihre Bewältigung vorzubereiten, sowie den Aufbau von Vorräten an Notfallausrüstung und sonstigen unentbehrlichen Gütern umfassen sollte;
Zeit für die Verwirklichung der verteidigungspolitischen Ziele der EU
42. ist davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen verstärken müssen, um die Zielvorgabe für die EU zu erreichen und die Handlungsfähigkeit der EU mit einem leistungsstärkeren, einsatzfähigeren, interoperableren und nachhaltigeren Katalog von militärischen und zivilen Fähigkeiten zu verbessern, wodurch die EU in die Lage versetzt würde, einen gerechteren und entschlosseneren Beitrag zur transatlantischen Sicherheit zu leisten und gleichzeitig auf dem Weg in Richtung strategische Autonomie voranzuschreiten, sodass der weitere Weg für den schrittweisen Aufbau einer Europäischen Verteidigungsunion (EVU) gemäß Artikel 42 EUV geebnet würde, sollte der Europäische Rat einstimmig so entscheiden; betont, dass die strategische Autonomie die transatlantische Sicherheit stärkt und keinesfalls darauf abzielt, Maßnahmen und Ressourcen zu duplizieren oder sich von der NATO abzukoppeln oder diese zu schwächen, sondern vielmehr darauf, die Bemühungen und Fähigkeiten der NATO zu ergänzen und mit ihnen kompatibel zu sein; betont gleichzeitig, dass die strategische Autonomie der EU nicht nur die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten auf der Grundlage einer starken und unabhängigen technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) umfasst, sondern auch die institutionellen Kapazitäten betrifft, die es der EU ermöglichen, nach Möglichkeit mit Partnern – insbesondere mit der NATO – und erforderlichenfalls unabhängig zu handeln; ist der Ansicht, dass diese verstärkten Anstrengungen der EU im Bereich der Fähigkeitenentwicklung es ihr ermöglichen dürften, mehr Verantwortung für die europäische Sicherheit und die globale Stabilität zu übernehmen und gemeinsame Interessen und Werte der EU und der NATO, auch in der europäischen Nachbarschaft, besser zu fördern; betont, dass eine strategisch autonome Europäische Union zur Stärkung des transatlantischen Bündnisses beitragen und es ermöglichen dürfte, einige der globalen Herausforderungen, die heute und in unmittelbarer Zukunft angegangen werden müssen, effizienter und wirksamer zu bewältigen;
43. ist der festen Überzeugung, dass die Ambitionen der EU im Bereich der SSZ und der Fähigkeitenentwicklung aufgrund der beispiellosen Herausforderungen das gesamte Spektrum der Streitkräfte abdecken müssen; weist darauf hin, dass die Investitionen der EU in die Verteidigung Investitionen in die Sicherheit der transatlantischen Gemeinschaft insgesamt sind, die zu einer gerechteren Lastenteilung zwischen den transatlantischen NATO-Partnern führen dürften; betont, dass die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten vorangetrieben werden muss, um angemessen auf gemeinsame Bedrohungen reagieren zu können; ist der Ansicht, dass die EU-Mitgliedstaaten, insbesondere die 21 Staaten, die sowohl Mitglied der EU als auch der NATO sind, kohärent handeln müssen und in Erwägung ziehen sollten, klare europäische Zielvorgaben in Bezug auf die Fähigkeitenentwicklung festzulegen, insbesondere, indem sie verstärkt in Forschung und Innovation investieren und dabei die transatlantische Partnerschaft nicht außer Acht lassen; fordert die 21 Staaten, die sowohl Mitglied der EU als auch der NATO sind, auf, den Grundsatz der „einzigen Kräftedispositivs“ anzuwenden, indem sie den gleichen Pool von Fähigkeiten, die in beiden Rahmen potenziell verfügbar sind, für Planungszwecke deklarieren; fordert die Staaten, die sowohl Mitglied der EU als auch der NATO sind, zu stärkeren Anstrengungen auf, um eine größere Kohärenz der Ergebnisse zwischen dem Verteidigungsplanungsprozess der NATO (NDPP) und den EU-Initiativen zur Fähigkeitenentwicklung zu erreichen, insbesondere in Bezug auf die Fähigkeitsziele mit hohem Wirkungsgrad (HICG), den Plan der EU zur Fähigkeitenentwicklung (CDP) und der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung der EU (CARD), wo sich die Anforderungen überschneiden, damit keine unnötige Doppelarbeit geleistet wird und besser auf neue Bedrohungen reagiert werden kann; betont die wichtige Funktion der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) bei der Ausarbeitung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung der EU; betont, dass bei der Überprüfung der Ziele der EU stets auch die Planziele und die Fähigkeitsziele mit hohem Wirkungsgrad berücksichtigt werden müssen; betont, dass eine solche Überprüfung von grundlegender Bedeutung ist, damit die Vorteile von Initiativen wie der SSZ in vollem Umfang genutzt werden können; ist ferner überzeugt, dass die EU das Zusammenwirken von Planung, Forschung und Entwicklung von Fähigkeiten verbessern muss;
44. ist der Ansicht, dass die europäischen Verbündeten in der NATO, soweit möglich unterstützt von europäischen Partnern, die nicht der NATO angehören, bestrebt sein sollten, für eine angemessene Lastenteilung und Aufteilung der Zuständigkeiten zu sorgen, um einen angemessenen Anteil am Verteidigungsplanungsprozess der NATO (NDPP) zu leisten, wobei die Bedeutung und die Aufgaben der Europäer innerhalb des Bündnisses zu berücksichtigen sind; ist der Ansicht, dass dies den gleichzeitigen zusätzlichen Effekt hätte, die Verteidigungsfähigkeit Europas zu stärken, und folglich auch seine operativen Kapazitäten erhöhen würde;
45. betont, dass die transatlantische Partnerschaft nur dann erfolgreich sein kann, wenn alle Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, wozu auch die Zusage zu Investitionen im Verteidigungsbereich gehört, und einander gegenseitig unterstützen; unterstreicht das 2%-Ziel der NATO, das auf dem NATO-Gipfel im September 2014 in Wales erneut bestätigt und von einigen europäischen NATO-Verbündeten erfüllt wurde, und betont, dass die Erreichung dieses Ziels auch eine Investition in die europäische Sicherheit und Stabilität darstellt, mit der die Bereitschaft zur Bewältigung neuer globaler Herausforderungen sichergestellt wird; weist in ähnlicher Weise erneut auf die Zusage hin, 20 % des jährlichen Verteidigungshaushalts für den wichtigen Bereich der Forschung und Entwicklung auszugeben; betont, dass neue Bedrohungen wie Cyber- und Hybridbedrohungen zu den bestehenden sicherheitspolitischen Herausforderungen hinzukommen und daher zusätzliche Ressourcen erfordern; betont, dass Sicherheit – wie die Pandemie gezeigt hat – nicht nur anhand eines Prozentsatzes des BIP gemessen werden kann und dass bei der Beurteilung der Bemühungen um einen Beitrag zur Verbesserung der gemeinsamen Verteidigung des Bündnisses auch eine Vielzahl anderer Elemente berücksichtigt werden sollte; fordert, dass die Verteidigungsausgaben in absoluten Zahlen nicht durch die wirtschaftlichen Herausforderungen verringert werden, mit denen die EU und die NATO-Mitglieder aufgrund der COVID-19-Pandemie konfrontiert sind;
46. hebt hervor, dass Europa diese strategischen Herausforderungen möglichst umfassend und kohärent im Rahmen des „integrierten Ansatzes“ der EU betrachten sollte, der durch bessere Koordinierungsmechanismen und Befehlsstrukturen sowie durch die Berücksichtigung neuer Bedrohungen und Herausforderungen ständig verbessert werden sollte, und dann prüfen sollte, welche Fähigkeiten gemeinsam entwickelt werden könnten, mit denen letztlich sowohl ein Beitrag der EU-Mitgliedstaaten zur kollektiven Verteidigung der NATO geleistet als auch die Interoperabilität ihrer Fähigkeiten verbessert würde;
47. bekräftigt seine Unterstützung für eine wirksame Umsetzung der Richtlinien des Verteidigungspakets, die die Beschaffung in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit bzw. die Verbringung von Verteidigungsgütern betreffen; betont, dass die vollständige Umsetzung dieser Richtlinien einen wichtigen Schritt hin zu einer europäischen Verteidigungsunion bedeuten würde, da so die Verteidigungspolitik der EU kohärenter gestaltet und die Entwicklung der europäischen Verteidigungsindustrie gefördert würde; ist der festen Überzeugung, dass die Umsetzung ein wirksames Mittel ist, um der anhaltenden Zersplitterung des Binnenmarktes für Verteidigungsgüter, die nach wie vor zu unnötigen Überschneidungen und einer Vervielfachung der Fälle führt, in denen Verteidigungsmittel der Mitgliedstaaten ineffizient ausgegeben werden, entgegenzuwirken; unterstreicht die Bedeutung einer starken, wettbewerbsfähigen und innovativen technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) in Verbindung mit der Entstehung eines Binnenmarktes für Verteidigungsgüter, auf dem die Binnenmarktvorschriften und der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren uneingeschränkt beachtet werden; ist der Ansicht, dass so die europäische Sicherheit erhöht würde und die Mitglieder beider Organisationen besser ausgestattet würden; fordert weitere Anstrengungen, um einen voll funktionsfähigen gemeinsamen Verteidigungsmarkt sicherzustellen; betont, dass der EVF für die Bündelung nationaler Ressourcen für gemeinsame Forschung, Entwicklung, Erwerb, Beschaffung, Wartung und Ausbildung wichtig ist, und fordert eine langfristige strategische Ausrichtung seiner Projektfinanzierung; fordert größere Synergieeffekte zwischen der EDTIB und führenden Akteuren der Privatwirtschaft bei der Entwicklung neuer Technologien mit doppeltem Verwendungszweck wie KI bei gleichzeitiger Sicherstellung von Synergieeffekten mit anderen Akteuren (Mitglieder der Zivilgesellschaft, Forscher usw.); betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EDA und der NATO und würdigt den Wert der industriellen Zusammenarbeit der EU im Verteidigungsbereich im Rahmen der transatlantischen technologischen und industriellen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich; weist erneut auf das langfristige Ziel hin, eine starke transatlantische Zusammenarbeit im Verteidigungs- und Industriesektor aufzubauen, um die transatlantische technologische und industrielle Entwicklung zu erleichtern, wobei unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit, einem gemeinsamen Ansatz in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums, ausländischen Direktinvestitionen und dem gegenseitigen Zugang zu den Verteidigungsmärkten angegangen werden sollten; fordert die Kommission auf, aktiv mit der NATO zusammenzuarbeiten, um die transatlantische technologische und industrielle Entwicklung zu erleichtern; weist darauf hin, dass die europäischen Verteidigungsinitiativen die NATO-Initiativen ergänzen und darauf abzielen, das Engagement der Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich zu fördern; spricht sich für eine enge Zusammenarbeit zwischen der EDA und dem internationalen NATO-Personal aus;
48. betont die Bedeutung gemeinsamer europäischer Projekte wie des Luftkampfsystems der Zukunft (FCAS) unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts, der Europäischen Ferngesteuerten Flugsysteme für mittlere Flughöhen und große Flugdauer (Europäisches MALE RPAS, Eurodrone) und des Hauptbodenkampfsystems (MGCS) und fordert weitere ehrgeizige und konkrete Projekte;
49. begrüßt die auf dem jüngsten Gipfeltreffen EU-USA eingegangene Zusage der EU und der USA, auf eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der EDA und den USA hinzuarbeiten; fordert den Abschluss einer vergleichbaren Vereinbarung mit anderen NATO-Verbündeten, die nicht der EU angehören, insbesondere mit denen, mit denen Verhandlungen über einen Beitritt zur EU aufgenommen wurden, unter Achtung aller notwendigen Garantien zum Schutz der Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, um die transatlantische Verteidigungszusammenarbeit zu vertiefen, indem sichergestellt wird, dass die eingesetzte Militärtechnologie auf technischer Ebene uneingeschränkt interoperabel ist;
50. begrüßt die Verlängerung des neuen START-Vertrags, der beiden Unterzeichnern zusätzliche Zeit gewährt, um die Verhandlungen im Hinblick auf die Vereinbarung eines neuen Instruments zur Rüstungskontrolle fortzuführen; fordert die EU und die NATO auf, sich um die Einbeziehung anderer Staaten, insbesondere Chinas, zu bemühen; weist erneut darauf hin, dass die Zusammenarbeit und die Investitionen im wichtigen Bereich der Luft- und Raketenabwehr verstärkt werden müssen; ist zutiefst besorgt über das Auslaufen des INF-Vertrags, durch den ein neues Sicherheitsrisiko insbesondere für die europäischen Länder entstanden ist; fordert, dass die Sicherheitsbelange Europas anerkannt und angemessen berücksichtigt werden; bedauert die jüngsten Austritte aus dem Vertrag über den Offenen Himmel;
51. bekräftigt seine umfassende Unterstützung des Engagements der EU und der Mitgliedstaaten für den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen als Eckpfeiler der Regelungen zur nuklearen Nichtverbreitung und Abrüstung; unterstreicht, dass wirksame Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung ergriffen werden müssen; bekräftigt seine frühere Erklärung, dass Frieden und Sicherheit auf internationaler Ebene in einer Welt gestärkt werden, die kernwaffenfrei ist und in der keine Kernwaffen verbreitet werden; fordert die EU und die NATO nachdrücklich auf, sich um eine ehrgeizige Agenda für die Erhaltung und Stärkung wirksamer internationaler Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregelungen als Eckpfeiler der globalen, transatlantischen und europäischen Sicherheit zu bemühen, und weist erneut darauf hin, dass eine Politik verfolgt werden muss, die darauf abzielt, die Verringerung der Atomwaffenarsenale voranzutreiben und der Stationierung von Hyperschallraketen Grenzen zu setzen; ist besorgt über die aktuellen Entwicklungen und Initiativen im Iran in Bezug auf sein Urananreicherungsprogramm; bekräftigt seine anhaltende Unterstützung für den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) als bestmögliches Mittel, um Zusicherungen für eine ausschließlich friedliche Nutzung der Kernenergie durch den Iran zu erhalten; begrüßt die Wiederaufnahme der Gespräche und fordert alle Parteien auf, zur vollständigen Einhaltung zurückzukehren;
52. fordert die EU und ihre Organe auf, auf der Grundlage des „integrierten Ansatzes“ eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungskultur zu entwickeln, die den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Mitgliedstaaten respektiert, und einen strategischen Ansatz in ihrer gesamten Politikgestaltung auszuarbeiten, der insbesondere für Entscheidungen in den Bereichen Handel, Lieferkettenmanagement, Überprüfung von Investitionen, Entwicklungszusammenarbeit, Infrastruktur, Mobilität und digitale Technologien gelten sollte; hebt hervor, dass dem Strategischen Kompass in dieser Hinsicht entscheidende Bedeutung zukommt; betont, dass die EU-Organe in Bereichen wie hybride Bedrohungen und Cyberbedrohungen sowie bei der Bekämpfung von Desinformationskampagnen gut aufgestellt sind, um gemeinsame Reaktionen auszuarbeiten; begrüßt in diesem Zusammenhang das Paket zur Sicherheitsunion vom Dezember 2020 und ist der Ansicht, dass dies ein guter erster Schritt ist, der durch weitere Maßnahmen zügig weiterverfolgt werden muss; nimmt den Vorschlag für eine Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit (NIS 2) zur Kenntnis;
53. betont die Bedeutung der militärischen Mobilität für die rasche Verlegung von Streitkräften innerhalb und außerhalb der EU, die für eine wirksame und präventive Verteidigung wichtig ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um Verfahrenshemmnisse im Bereich der militärischen Mobilität weiter zu verringern; begrüßt die unverzichtbare Rolle der EU bei der Verbesserung der militärischen Mobilität und fordert eine deutliche Verstärkung der Bemühungen zur Umsetzung dieses Projekts, insbesondere im Rahmen der SSZ, aber auch dadurch, dass den Mitgliedstaaten nahegelegt wird, ihre industrielle Basis dazu anzuregen, wettbewerbsfähige Projekte vorzuschlagen, die für eine Kofinanzierung durch die EU in Frage kommen; fordert mehr Synergieeffekte seitens der EU zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren; betont, dass ein ressortübergreifender Ansatz erforderlich ist, bei dem die EU-Organe, die Mitgliedstaaten und die NATO einbezogen werden, damit die militärische Mobilität erfolgreich sein kann; fordert, einen Aktionsplan in Betracht zu ziehen, in dessen Mittelpunkt die gemeinsamen Interessen der EU und der NATO im Bereich der militärischen Mobilität stehen, indem die Ambitionen in Bereichen wie der Digitalisierung, der Cyberresilienz von Verkehrsinfrastrukturen und -systemen und der Möglichkeit des Einsatzes von Lösungen der künstlichen Intelligenz zugunsten der militärischen Mobilität erhöht werden; ist der Ansicht, dass dieses Projekt sowohl den Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO aufzeigt als auch nachweist, wie die Instrumente und Kompetenzen der EU zur kollektiven Verteidigung der NATO beitragen können; begrüßt, dass beträchtliche Beträge aus EU-Mitteln für Kooperationsprojekte im Verteidigungsbereich bereitgestellt wurden, obwohl die Beträge hinter den ursprünglichen Ambitionen zurückbleiben; weist darauf hin, dass 38 der 46 laufenden SSZ-Projekte den Prioritäten der Verteidigungsplanung der NATO entsprechen, und begrüßt die potenzielle Beteiligung von Drittländern an solchen Projekten im Einklang mit den Bestimmungen des einschlägigen Beschlusses des Rates;
Auf dem Weg zu einer ehrgeizigen Partnerschaft
54. schließt sich voll und ganz der Aussage im jüngsten NATO-Kommuniqué an, dass die Europäische Union nach wie vor ein einzigartiger und wesentlicher Partner für die NATO ist; bekräftigt vor diesem Hintergrund seine feste Überzeugung, dass engere Beziehungen zwischen der EU und der NATO notwendig sind, um eine echte strategische Partnerschaft zu schaffen, die ihr Potenzial voll ausschöpft und auf den bereits erzielten außerordentlichen Fortschritten aufbaut und um eine echte Beziehung zwischen den beiden Organisationen zu entwickeln; fordert regelmäßige Sondergipfel, an denen alle Staats- und Regierungsoberhäupter der NATO und der EU teilnehmen, um das Vertrauen und die Verständigung auf höchster Ebene aufrechtzuerhalten, und bringt seinen langfristigen Wunsch nach einem Partnerschaftsrat EU-NATO zum Ausdruck; fordert darüber hinaus eine Debatte über die Einsetzung eines ständigen Rates der Verteidigungsminister der EU, der eng mit den Sitzungen der NATO-Verteidigungsminister zusammenarbeiten sollte; unterstreicht in diesem Zusammenhang den Grundsatz der Inklusivität;
55. bekräftigt den Grundsatz der Inklusivität und spricht sich für mehr gemeinsame informelle Treffen sowie gemeinsame Erklärungen und Mitteilungen der Spitzenvertreter der Organe der EU und der NATO aus; bekräftigt seine früheren Forderungen an die EU und die NATO, aufbauend auf der bestehenden Praxis der parallelen und koordinierten Übungen regelmäßige und ehrgeizigere gemeinsame Übungen zu organisieren und die Beteiligung aller Mitgliedstaaten und Verbündeten sicherzustellen, was dazu beitragen würde, das gegenseitige Verständnis zwischen der EU und der NATO zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern weiter zu verbessern; spricht sich für einen verstärkten, inkludierenden und diskriminierungsfreien Austausch von nicht als Verschlusssache eingestuften Informationen und Verschlusssachen in künftigen Übungen als ersten Schritt für den Austausch von Informationen in realen Krisensituationen aus;
56. fordert alle Mitglieder auf, auf den Abschluss eines Sicherheitsabkommens zwischen Zypern und der NATO hinzuarbeiten;
57. begrüßt die Fortschritte, die bei den 74 gemeinsamen Maßnahmenvorschlägen erzielt wurden; vertritt jedoch die Auffassung, dass es einer größeren politischen Unterstützung bedarf, damit eine vollständige Umsetzung sichergestellt werden kann; fordert ferner die Vorlage von Vorzeigeprojekten, beispielsweise im Bereich EDTS und Luftbetankung, die nach Projekten wie etwa im Bereich der militärischen Mobilität modelliert werden, um die Eigenverantwortung zu erhöhen und die Zusammenarbeit greifbarer und ergebnisorientierter zu gestalten;
58. betont, dass die EU und die NATO ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus koordinieren müssen, indem sie die derzeitigen Verfahren des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und den NATO-Verbündeten verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erreichung eines besseren gemeinsamen Lagebewusstseins in zentralen Bereichen liegt, einschließlich neu entstehender sicherer Zufluchtsorte und der Nutzung neuer und disruptiver Technologien und hybrider Taktiken durch Terroristen;
59. stellt fest, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO angesichts der institutionellen Beschränkungen weitgehend auf informeller und technischer Ebene erfolgt, wodurch die aktive Beteiligung aller Mitgliedstaaten und Verbündeten zeitweise eingeschränkt wird; ist der Ansicht, dass diese Einschränkungen eine Anfälligkeit für die transatlantische Sicherheit und die europäische Sicherheit darstellen, unter anderem aufgrund der potenziellen Blockade des Zugangs zu NATO-Strukturen für GSVP-Operationen der EU; ist der Ansicht, dass diese Situation nicht tragbar ist, und fordert daher alle Interessenträger nachdrücklich auf, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um eine Lösung zu finden, durch die die Zusammenarbeit auf allen Ebenen formeller und berechenbarer wird, um eine echte und solide Beziehung zwischen Organisationen aufzubauen; begrüßt die Diskussion über künftige militärische Kommandokapazitäten der EU, die interoperabel und mit der NATO kompatibel sein müssen, um für eine möglichst wirksame operative Kapazität der einzelnen Streitkräfte zu sorgen;
60. betont, dass die Einheit, die Solidarität und der Zusammenhalt der Verbündeten gestärkt werden müssen; stellt fest, dass schwerwiegende Streitigkeiten zwischen den Verbündeten im östlichen Mittelmeerraum bestehen; begrüßt die Einrichtung des Deeskalationsmechanismus der NATO; bekräftigt seine Besorgnis über den Erwerb des russischen Raketensystems S‑400 durch die Türkei; betont, dass weitere vertrauensbildende Maßnahmen wichtig sind, die auf Dialog und gegenseitigem Respekt beruhen; ist zutiefst besorgt über das Verhalten der Türkei, eines strategisch wichtigen Nachbarn und NATO-Verbündeten; fordert die Türkei auf, weitere provokative und destabilisierende Handlungen zu unterlassen, und fordert sie auf, eine Außen-, Sicherheits- und Innenpolitik zu verfolgen, die den Verpflichtungen und Erwartungen eines EU-Bewerberlandes und der NATO-Verbündeten entspricht;
61. stellt erneut fest, dass sowohl die EU als auch die NATO auf gemeinsamen demokratischen Grundsätzen beruhen; weist nochmals darauf hin, dass sich der Nordatlantikvertrag unmittelbar auf die Charta der Vereinten Nationen stützt; fordert die NATO auf, von ihren Mitgliedern die uneingeschränkte Einhaltung aller Artikel der Charta der Vereinten Nationen zu verlangen; betont, dass die transatlantische Partnerschaft nicht nur starke Streitkräfte, sondern auch starke und widerstandsfähige Gesellschaften braucht; betont die sich gegenseitig verstärkende Verbindung zwischen starken demokratischen Grundlagen, die auf der Achtung der regelbasierten internationalen Ordnung beruhen, und einer starken transatlantischen Partnerschaft, da nur durch eine solche Kombination der langfristige Fortbestand der Demokratien in der EU und der NATO sichergestellt werden kann; unterstützt die von der Regierung Biden vorgeschlagene Idee eines globalen Gipfeltreffens der Demokratien; fordert verstärkte Anstrengungen, um den hohen Ansprüchen der jüngeren Generationen Rechnung zu tragen und die wirksame Beteiligung junger Menschen an den demokratischen Prozessen zu ermöglichen und jungen Menschen die strategischen Herausforderungen, vor denen die Gesellschaften in der EU und der NATO stehen, deutlich vor Augen zu führen, damit sie sich mit diesen kritischen Themen auseinandersetzen und die gemeinsamen Bemühungen der EU und der NATO tatkräftig unterstützen;
62. weist darauf hin, dass die Stärkung der Aufgaben der Union in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung laut Eurobarometer-Umfragen von den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern als vorrangig eingestuft wurde; schlägt vor, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO sowie Sicherheits- und Verteidigungsfragen im Allgemeinen auf der bevorstehenden Konferenz zur Zukunft Europas erörtert werden, damit die Öffentlichkeit sich dazu äußern kann;
63. unterstreicht die Bedeutung einer vorausschauenden, wirksamen und transparenten Kommunikation sowohl innerhalb der EU als auch nach außen und fordert eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Bediensteten sowohl der NATO als auch der EU bei der strategischen Kommunikation, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Desinformation, Einflussnahme aus dem Ausland und Cyberangriffen, in strategisch wichtigen Gebieten wie dem Westbalkanraum und den Ländern der Östlichen Partnerschaft; fordert einen verbesserten Informationsaustausch bei der Ermittlung von hybriden Angriffen, um die Reaktionsfähigkeit zu erhöhen; besteht jedoch darauf, dass sowohl die EU als auch die NATO ihre jeweiligen unabhängigen Kapazitäten aufrechterhalten müssen; unterstützt die Idee, unabhängige Exzellenzzentren für das Studium von Fremdsprachen einzurichten, die in strategisch wichtigen Regionen gesprochen werden;
64. betont die Bedeutung der parlamentarischen Diplomatie und bekräftigt seine früheren Forderungen nach einer Stärkung der Rolle der Parlamentarischen Versammlung der NATO; fordert den Ständigen Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung der NATO auf, dafür zu sorgen, dass die Delegation des Europäischen Parlaments in der Parlamentarischen Versammlung der NATO einen vollwertigen Status erhält, der der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO entspricht; fordert eine gemeinsame Sitzung zwischen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments und dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der USA, um die gemeinsamen Sicherheitsbedrohungen für die transatlantische Partnerschaft sowie die Frage zu erörtern, wie durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO dazu beigetragen werden könnte, gegen diese Bedrohungen vorzugehen;
65. begrüßt die erstmalige Teilnahme eines NATO-Generalsekretärs an einer Sitzung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder am 15. Dezember 2020, von der ein starkes Signal des gegenseitigen Engagements zur Stärkung der Partnerschaft zwischen der NATO und der EU ausging; würdigt NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg für seine Führungsrolle und seine Entschlossenheit, die Beziehungen zwischen der EU und der NATO voranzubringen, was den Ambitionen und Prioritäten der Führung der EU entspricht;
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66. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär der NATO, der Europäischen Verteidigungsagentur, den Regierungen und nationalen Parlamenten der EU- und NATO-Mitgliedstaaten und der Parlamentarischen Versammlung der NATO zu übermitteln.