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Verfahren : 2021/2757(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0369/2021

Eingereichte Texte :

B9-0369/2021

Aussprachen :

PV 07/07/2021 - 23
CRE 07/07/2021 - 23

Abstimmungen :

PV 08/07/2021 - 11
PV 08/07/2021 - 19

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0361

Angenommene Texte
PDF 151kWORD 51k
Donnerstag, 8. Juli 2021 - Straßburg
Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der Antarktis und Erhaltung der biologischen Vielfalt im Südlichen Ozean
P9_TA(2021)0361B9-0369/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2021 zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der Antarktis und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Südlichen Ozean (2021/2757(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die darin festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Ziele 13 und 14,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt,

–  unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ), insbesondere auf Teil XII,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CAMLR-Übereinkommen),

–  unter Hinweis auf den Bericht der zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) vom 31. Mai 2019 mit dem Titel „The global assessment report on biodiversity and ecosystem services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen),

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Weltklimarat) vom 24. September 2019 über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima und seinen Sonderbericht vom 8. Oktober 2018 über 1,5 °C globale Erwärmung,

–  unter Hinweis auf den am 22. September 2020 veröffentlichten Bericht des Missionsbeirats der Kommission für gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer mit dem Titel „Mission Starfish 2030: Restore our Ocean and Waters“ (Mission Seestern 2030: Unsere Meere und Gewässer wiederbeleben),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

–  unter Hinweis auf die Rede zur Lage der Union, die Ursula von der Leyen, Präsidentin der Kommission, während der Plenartagung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2020 gehalten hat,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des 21. gemeinsamen Gipfeltreffens EU-China vom 9. April 2019,

–  unter Hinweis auf das Kommuniqué der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 13. Juni 2021 mit dem Titel „Our Shared Agenda for Global Action to Build Back Better“ (Unsere gemeinsame Agenda für globales Handeln, um gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens EU-USA vom 15. Juni 2021 mit dem Titel „Towards a renewed Transatlantic partnership“ (Auf dem Weg zu einer erneuerten transatlantischen Partnerschaft),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zu den Auswirkungen von Abfällen im Meer auf die Fischerei(5),

–  unter Hinweis auf den am 1. Dezember 1959 unterzeichneten Antarktis-Vertrag,

–  unter Hinweis auf das am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Madrider Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (Madrider Protokoll),

–  gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der gute ökologische Zustand des Ozeans von entscheidender Bedeutung dafür ist, die biologische Vielfalt zu schützen und dafür zu sorgen, dass ihre Ökosystemleistungen wie die Absorption von CO2 und die Sauerstofferzeugung weiterhin erbracht werden;

B.  in der Erwägung, dass die Antarktis und der Südliche Ozean die Heimat eines äußerst reichen Ökosystems wild wachsender Pflanzen und frei lebender Tiere sind, wobei manche Arten auf der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion als stark gefährdete oder gefährdete Arten aufgeführt sind;

C.  in der Erwägung, dass die Ozeane unerlässlich für den Klimaschutz sind und über 90 % der Wärme absorbiert haben, die aufgrund anthropogener Kohlendioxidemissionen nicht entweichen konnte; in der Erwägung, dass die Ozeane die weltweit größte aktive Kohlenstoffsenke sind und dort über 30 % des Kohlenstoffs aus den Kohlendioxidemissionen gebunden sind(6);

D.  in der Erwägung, dass die Temperatur in der Antarktis zwischen 1989 und 2018 um 1,8 °C und somit dreimal so stark wie im weltweiten Durchschnitt gestiegen ist(7); in der Erwägung, dass die Eisschilde in Grönland und der Antarktis Prognosen zufolge im Laufe des 21. Jahrhunderts und danach schneller an Masse verlieren werden;

E.  in der Erwägung, dass der Antarktische Krill für viele Meeresräuber (Pinguine, Wale, Robben und Fische) im Südlichen Ozean ein wesentlicher Bestandteil der Nahrungskette ist;

F.  in der Erwägung, dass im Sonderbericht des Weltklimarats über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima(8) dargelegt wird, wie Klimamechanismen von der Gesundheit des Ozeans und der Meeresökosysteme abhängen, die derzeit von Erderwärmung, Umweltverschmutzung, Raubbau an der marinen biologischen Vielfalt, Versauerung, Sauerstoffentzug und Küstenerosion betroffen sind;

G.  in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung (2021–2030) ausgerufen haben, um die Meeresforschung zu verbessern und kollektives Wissen aufzubauen;

H.  in der Erwägung, dass in Artikel IX des Antarktis-Vertrags, der vor 60 Jahren am 23. Juni 1961 in Kraft trat, gefordert wird, dass die lebenden Schätze in der Antarktis erhalten und geschützt werden; in der Erwägung, dass die entsprechenden Bemühungen im Madrider Protokoll festgelegt sind; in der Erwägung, dass die Antarktis in dem Protokoll „als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat“ bezeichnet wird und dass darin Grundprinzipien für Tätigkeiten in der Antarktis festgelegt sind;

I.  in der Erwägung, dass sich die Vereinigten Staaten und Neuseeland der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, Australien, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und Uruguay am 28. April 2021 als Befürworter des Vorschlags, im Südlichen (Antarktischen) Ozean zwei Meeresschutzgebiete in der Ostantarktis und im Weddellmeer auszuweisen, angeschlossen haben;

J.  in der Erwägung, dass in der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) derzeit Verhandlungen geführt werden, um diese beiden neuen Meeresschutzgebiete auszuweisen, die zusammen eine Fläche von etwa 3 Millionen km2 hätten; in der Erwägung, dass durch die Anerkennung dieser Meeresschutzgebiete zur Einhaltung der Verpflichtungen der EU und der weltweiten Verpflichtungen zum Schutz der marinen biologischen Vielfalt beitragen würde;

K.  in der Erwägung, dass Meeresschutzgebiete ein wichtiges Mittel zum Schutz von Meeresökosystemen sind, da dadurch die Artenvielfalt und ‑abundanz erhöht werden können und zugleich die Widerstandsfähigkeit der Ozeane gegenüber Umweltauswirkungen, unter anderem gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels, verbessert werden kann;

L.  in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der G7 erklärt haben, dass sie die Zusage der CCAMLR, auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse ein repräsentatives System von Meeresschutzgebieten im CAMLR-Übereinkommensbereich im Südlichen Ozean zu entwickeln, voll und ganz unterstützen;

M.  in der Erwägung, dass sich die EU und die Vereinigten Staaten in vollem Umfang dazu verpflichtet haben, im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt einen erfolgreichen und ambitionierten globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 zu fördern, und dass sie erklärt haben, dass sie die Ausweisung neuer Meeresschutzgebiete im Südlichen Ozean und die Fortsetzung der Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft, der nachhaltigen Fischerei und der Verhinderung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) uneingeschränkt unterstützen;

N.  in der Erwägung, dass das Parlament seine nachdrückliche Unterstützung für ambitionierte Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der marinen biologischen Vielfalt zum Ausdruck gebracht hat, insbesondere in seiner Entschließung zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und in seiner Entschließung zu der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt;

O.  in der Erwägung, dass das Parlament die Kommission aufgefordert hat, sich für ein ambitioniertes internationales Politikmodell für die biologische Vielfalt der Meere, das über nationale Zuständigkeiten hinausgeht, sowie für eine Anerkennung aller Meere und Ozeane als globales Gemeingut einzusetzen; in der Erwägung, dass es ferner gefordert hat, dass die EU auf der nächsten Tagung der Regierungskonferenz über die biologische Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt auf die Annahme eines ambitionierten globalen Ozeanübereinkommens zum Schutz der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt auf der ganzen Welt drängt;

P.  in der Erwägung, dass in den Vereinten Nationen derzeit über ein Durchführungsübereinkommen zum Schutz der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt im Rahmen des SRÜ verhandelt wird, das die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf hoher See vorsieht;

1.  betont, dass es in der Antarktis und im Südlichen Ozean Ökosysteme und eine biologische Vielfalt von außerordentlichem Wert und von wissenschaftlicher Bedeutung gibt und dass das Weddellmeer für die globale Ozeanzirkulation und das globale Klima von zentraler Bedeutung ist; erachtet es als sehr wichtig, für ihren schnellen und wirksamen Schutz zu sorgen;

2.  bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, Australiens, Norwegens, des Vereinigten Königreichs, Uruguays, der Vereinigten Staaten und Neuseelands darum, im Antarktischen Ozean zwei neue Meeresschutzgebiete in der Ostantarktis und im Weddellmeer auszuweisen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre bilateralen und multilateralen Bemühungen darum, sich Unterstützung für die Ausweisung dieser Meeresschutzgebiete zu sichern, in Vorbereitung auf die jährliche Tagung der CCAMLR im Jahr 2021 in den nächsten Monaten zu verstärken und sich dabei insbesondere auf die Mitglieder der CCAMLR zu konzentrieren, die sich gegen die Vorschläge für die Meeresschutzgebiete ausgesprochen haben;

3.  weist darauf hin, dass die EU gemäß der Biodiversitätsstrategie für 2030 ihren gesamten diplomatischen Einfluss und ihre weitreichende Wirkungssphäre nutzen sollte, um bei der Einigung zur Ausweisung von großen Meeresschutzgebieten im Südlichen Ozean eine vermittelnde Rolle einzunehmen;

4.  weist darauf hin, dass die Union in Bezug auf den Meeresschutz zugesagt hat, mindestens 30 % des Meeresgebiets der EU rechtlich zu schützen und dabei unter anderem 10 % ihrer Meere streng zu schützen; weist darauf hin, dass die EU sicherstellen sollte, dass im Einklang mit den Zusagen der EU ambitionierte globale Ziele für 2030 in den globalen Rahmen für die Zeit nach 2020 aufgenommen werden; bekräftigt ferner seinen Standpunkt, dass die EU bei den Verhandlungen über den globalen Rahmen, der rechtsverbindliche globale Wiederherstellungs- und Schutzziele für 2030 für mindestens 30 % des Gebiets umfassen sollte, weltweit eine Führungsrolle einnehmen und auf hochgesteckte Ziele drängen sollte, die ihren eigenen Zielen entsprechen oder diese übertreffen; betont, dass Schutzgebiete wirksam geschützt werden müssen;

5.  weist auf die Zusage der CCAMLR hin, bis 2012 ein repräsentatives System von Meeresschutzgebieten im CAMLR-Übereinkommensbereich zu schaffen, in dessen Rahmen repräsentative Beispiele für Meeresökosysteme, die biologische Vielfalt und Habitate geschützt werden;

6.  betont, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen in der Antarktis außer Tätigkeiten für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung gemäß dem Madrider Protokoll verboten sind; fordert, dass diese entscheidende Bestimmung auch in künftige Übereinkommen aufgenommen wird;

7.  weist darauf hin, dass Überwachungsmaßnahmen im CAMLR-Übereinkommensbereich aufgrund der geografischen Isolation des Südlichen Ozeans komplex und schwierig sind;

8.  betont, dass über 80 % des Meeresbodens noch immer nicht erforscht sind(9) und dass weitere Meeresforschung betrieben werden muss, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Umweltverschmutzung und des Klimawandels auf Ökosysteme;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Netz der Meeresschutzgebiete weltweit gemeinsam mit globalen Partnern durch eine verbesserte Bewirtschaftung, eine bessere Raumplanung, Evaluierungen und die Durchsetzung von Vorschriften zu stärken, um die ökologische Kohärenz und Vernetzung der Meeresschutzgebiete zu erhöhen;

10.  betont, dass die nachhaltige Fischerei und die Widerstandsfähigkeit von Meeresökosystemen durch Tätigkeiten der IUU-Fischerei erheblich gefährdet werden;

11.  betont, dass der Tourismus in der Antarktis auf nachhaltige Weise betrieben werden muss; fordert die CCAMLR daher auf, dafür zu sorgen, dass der Tourismus entsprechend betrieben wird und dass er sich nicht nachteilig auf das Ökosystem auswirkt;

12.  betont, dass mit der Ausweisung der beiden neuen Meeresschutzgebiete ein wichtiger Beitrag zur globalen Dimension der EU-Biodiversitätsstrategie geleistet würde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in den globalen Verhandlungen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, die auf der 15. Tagung der Vertragsstaatenkonferenz der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt in Kunming (China) geführt werden, als Grundlage heranzuziehen;

13.  stellt fest, dass mit der Ausweisung von Meeresschutzgebieten mit einer Fläche von über 3 Millionen km2 in der Ostantarktis und im Weddellmeer eines der größten Meeresschutzgebiete der Geschichte geschaffen würde;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Mitgliedstaaten der CCAMLR zu übermitteln.

(1) ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0277.
(4) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0015.
(5) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0096.
(6) Bindoff, N. et al., „Observations: Oceanic Climate Change and Sea Level“ (Beobachtungen: Ozeanischer Klimawandel und Meeresspiegel), Climate Change 2007: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Fourth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change (Klimawandel 2007: Die naturwissenschaftliche Grundlage. Beitrag von Arbeitsgruppe I zum vierten Sachstandsbericht des Weltklimarats), Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich, und New York, NY, Vereinigte Staaten, 2007. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/ar4-wg1-chapter5-1.pdf; Rhein, M. et al., „Observations: Ocean“ (Beobachtungen: Ozean), Climate Change 2013: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change (Klimawandel 2013: Die naturwissenschaftliche Grundlage. Beitrag von Arbeitsgruppe I zum fünften Sachstandsbericht des Weltklimarats), Cambridge University Press, Cambridge, Vereinigtes Königreich, und New York, NY, Vereinigte Staaten, 2013. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_Chapter03_FINAL.pdf; Cheng, L. et al., 2019, „Record-Setting Ocean Warmth Continued in 2019“ (Bei der Temperatur des Ozeans werden 2019 weiterhin neue Rekorde aufgestellt), Advances in Atmospheric Sciences, 37, Februar 2020. https://link.springer.com/article/10.1007/s00376-020-9283-7
(7) Kyle R. Clem, Ryan L. Fogt, John Turner, Benjamin R. Lintner, Gareth J. Marshall, James R. Miller und James A. Renwick, „Record warming at the South Pole during the past three decades“ (Rekorderwärmung am Südpol in den vergangenen drei Jahrzehnten), Nature Climate Change, 2020. DOI: 10.1038/s41558-020-0815-z.
(8) Zusammenfassung des Sonderberichts des Weltklimarats mit dem Titel „Special Report on the Ocean and Cryosphere in a Changing Climate“ (Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima) für politische Entscheidungsträger, 2019. https://www.ipcc.ch/srocc/chapter/summary-for-policymakers/
(9) National Ocean Service (Nationaler Ozeandienst der Vereinigten Staaten), 2021: https://oceanservice.noaa.gov/facts/exploration.html#:~:text=More%20than%20eighty%20percent%20of,the%20mysteries%20of%20the%20deep

Letzte Aktualisierung: 11. November 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen