Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2021 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Ausrichtung der politischen Beziehungen zwischen der EU und Russland (2021/2042(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland, insbesondere die Entschließungen vom 18. September 2014 zur Lage in der Ukraine und zum Sachstand in den Beziehungen zwischen der EU und Russland(1), vom 11. Juni 2015 zu der strategischen militärischen Lage im Schwarzmeerraum nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland(2), vom 16. März 2017 zu den ukrainischen Gefangenen in Russland und der Lage auf der Krim(3), vom 14. Juni 2018 zu den besetzten Hoheitsgebieten Georgiens zehn Jahre nach der Invasion durch Russland(4), 23. November 2016 zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“(5), vom 12. März 2019 zum Stand der Beziehungen zwischen der EU und Russland(6), vom 19. September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas(7), vom 19. Dezember 2019 zum russischen Gesetz über ausländische Agenten(8), vom 17. September 2020 zur Lage in Russland: Vergiftung von Alexei Nawalny(9), vom 21. Januar 2021 zur Festnahme von Alexei Nawalny(10), vom 29. April 2021 zu Russland, dem Fall Alexei Nawalny, dem militärischen Aufmarsch an der Grenze zur Ukraine und den von Russland orchestrierten Anschlägen in der Tschechischen Republik(11) und vom 10. Juni 2021 zur Einstufung deutscher NGOs als „unerwünschte Organisationen“ durch Russland und die Festnahme von Andrei Piwowarow(12),
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
– unter Hinweis auf die Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Europarat sowie in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und den daraus ergebenden Zusagen und Verpflichtungen,
– unter Hinweis auf die restriktiven Maßnahmen der EU als Antwort auf die Krise in der Ukraine, die seit 2014 in Kraft sind,
– unter Hinweis auf das Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, das am 12. Februar 2015 in Minsk angenommen und unterzeichnet und am 17. Februar 2015 durch die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen als Ganzes bestätigt wurde,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) der EU vom 14. März 2016, insbesondere die Vereinbarung über die fünf Leitprinzipien der EU-Politik gegenüber Russland, und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. Mai 2021 zu Russland und vom 24. Juni 2021 über Außenbeziehungen,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Juni 2021 mit dem Titel „Die Beziehungen zwischen der EU und Russland – zurückdrängen, einschränken und zusammenarbeiten“ (JOIN(2021)0020),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 10. Juni 2020 mit dem Titel „Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 – Fakten statt Fiktion“ (JOIN(2020)0008),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der internationalen Krim-Plattform vom 23. August 2021,
– gestützt auf Artikel 118 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0259/2021),
A. in der Erwägung, dass Russland ein fester Bestandteil Europas und der größte Nachbar der EU ist und dass es starke historische Verflechtungen sowie kulturelle und menschliche Verbindungen zwischen Russland und EU-Mitgliedstaaten gibt; in der Erwägung, dass Russland durch seine Politik und das Verhalten seiner Staatsorgane die unmittelbare Nachbarschaft der EU direkt beeinträchtigt; in der Erwägung, dass trotz der 2014 verhängten Sanktionen die EU immer noch der größte Handelspartner Russlands und Russland der fünftgrößte Handelspartner der EU ist; in der Erwägung, dass die EU der größte Investor in Russland ist;
B. in der Erwägung, dass das Parlament zwischen dem russischen Volk und dem russischen Regime von Präsident Putin als stagnierende autoritäre Kleptokratie, angeführt von einem Präsidenten auf Lebenszeit, umgeben von einem Kreis von Oligarchen unterscheidet; in der Erwägung, dass sich die in dieser Empfehlung vorgeschlagenen kritischen Maßnahmen an das Regime von Präsident Putin und seine kriminellen Handlungen und antidemokratischen politischen Maßnahmen richten, während darauf hingewiesen wird, dass es dringend erforderlich ist, die russischen Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und ihnen zu zeigen, dass die Europäische Union bereit ist, sich ihrer Anliegen anzunehmen;
C. in der Erwägung, dass das hauptsächliche Interesse der EU darin besteht, Freiheit, Stabilität und Frieden auf dem europäischen Kontinent und darüber hinaus zu erhalten, die durch die aggressive Politik der russischen Staatsorgane bedroht werden, die eine der größten Herausforderungen für die strategische und außenpolitische Agenda der EU darstellt;
D. in der Erwägung, dass Russland eine demokratische Zukunft haben kann; in der Erwägung, dass die russischen Bürgerinnen und Bürger – wie alle Menschen – nach den universellen Werten der Freiheit und der Demokratie streben; in der Erwägung, dass die EU dem russischen Volk konkrete Vorschläge für eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit vorlegen sollte;
E. in der Erwägung, dass im Rahmen der EU-Strategie gegenüber Russland zwei Hauptziele miteinander kombiniert werden müssen: erstens, die außenpolitische Aggressivität und inländischen Unterdrückungsmaßnahmen des Kremls zu unterbinden, und zweitens, mit dem russischen Volk in Kontakt zu treten und ihm zu helfen, eine andere Zukunft aufzubauen, von der alle Völker des europäischen Kontinents profitieren würden, auch das russische Volk;
F. in der Erwägung, dass die Beziehungen der Union zur Russischen Föderation auf den Grundsätzen des Völkerrechts, den Gründungsprinzipien der OSZE, der Demokratie und der friedlichen Beilegung von Konflikten und guten nachbarschaftlichen Beziehungen beruhen müssen; in der Erwägung, dass die derzeitige russische Regierung ihre Geringschätzung dieser Grundsätze unter Beweis gestellt hat; in der Erwägung, dass Russland internationale Institutionen, in erster Linie die Vereinten Nationen und die OSZE, missbraucht, um weltweit Gerechtigkeit und die Beilegung von Konflikten zu verhindern;
G. in der Erwägung, dass Russland 2019 in den Europarat zurückgekehrt ist, aber Menschenrechtsverstöße immer noch weit verbreitet sind, und dass sich das Land nach wie vor weigert, den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachzukommen;
H. in der Erwägung, dass die Außenpolitik von Präsident Putin eindeutig aggressiv und revisionistisch ist, da er als Verteidiger russischer Interessen gesehen werden möchte und versucht, die Kontrolle auf Gebiete auszuweiten, die er als seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion verloren erachtet; in der Erwägung, dass zu den Zielen des Regimes von Präsident Putin unter anderem Folgendes gehört: seine Autorität als Großmacht geltend zu machen; die Einmischung des Regimes in den Nachfolgestaaten der UdSSR und darüber hinaus zu verstärken; die Souveränität mächtiger Staaten über das Recht auf Souveränität anderer Staaten zu stellen; das Konzept des Schutzes ethnischer Russen im Ausland als Rechtfertigung für hybride Kriegsführung und Desinformation zu nutzen; Gebiete mit eingefrorenen Konflikten als strategisches Element für die Einmischung in die betroffenen Länder zu nutzen und diese Länder so daran zu hindern, sich der EU und der NATO anzunähern; Energieressourcen und illegale Geldwäschepraktiken als Instrumente für Manipulation und Erpressung zu nutzen; das Modell der liberalen Demokratie zu untergraben und Russland als moralisch überlegen und den Westen als moralisch unterlegen darzustellen; die Demokratie, die demokratische Opposition und das Recht des russischen Volkes auf freie Meinungsäußerung zu unterdrücken; in der Erwägung, dass das Regime von Präsident Putin insbesondere Multilateralismus und die auf Rechtsstaatlichkeit beruhende internationale Ordnung ablehnt, das Völkerrecht, einschließlich die in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki von 1975 und der OSZE-Charta von Paris von 1990 verankerten Grundsätze missachtet, wie unter anderem mit den Verfassungsänderungen im Jahr 2020 unter Beweis gestellt wurde, deren Annahmevorgang von der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) als „offensichtlich verfehlt“ eingestuft wurde und sowohl gegen russisches Recht als auch gegen seine Verpflichtungen gegenüber der OSZE verstieß; in der Erwägung, dass Russland mehr als tausend Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht umgesetzt hat;
I. in der Erwägung, dass das gegenwärtige russische Regime seine Außenpolitik mit Verletzungen der Menschenrechte der eigenen Bevölkerung und aggressivem Verhalten, auch mit folgenden Mitteln, fortsetzt: großflächige Militärübungen und Truppenmassierungen; rechtswidrige Besetzung und Annexion der Krim; Verletzung der territorialen Integrität und Destabilisierung der Ukraine, Georgiens und der Republik Moldau; Unterstützung schwelender Konflikte und Nichteinhaltung des jeweiligen Waffenstillstands in Georgien und der Ukraine; mutmaßliche Terrorakte im Hoheitsgebiet von EU-Mitgliedstaaten wie Tschechien; Cyberangriffe und Angriffe gegen sensible Infrastruktureinrichtungen in EU-Mitgliedstaaten; Verletzungen des Völkerrechts; Einmischung in Wahlen und Verletzungen der Hoheitsgewässer und des Luftraums anderer Staaten im Ostsee- und im Schwarzmeerraum; in der Erwägung, dass das Versäumnis der EU, angemessen auf die verschiedenen russischen Aggressionen gegen Georgien seit denen im Jahr 2008 zu reagieren, Russland dazu veranlasst hat, aggressive militärische und politische Kampagnen sowohl in seiner Nachbarschaft als auch darüber hinaus fortzusetzen und dadurch die auf Regeln beruhende internationale Ordnung und Stabilität in Europa und anderswo zu schwächen und zu untergraben;
J. in der Erwägung, dass die russische Regierung in der Nähe zu EU-Grenzen, in der Enklave Kaliningrad, nach wie vor Angriffswaffen lagert und Truppen stationiert;
K. in der Erwägung, dass Russland mit seinem derzeitigen Regime laut jüngster Bewertung der NATO-Reflexionsgruppe eine langfristige Bedrohung für die europäische Sicherheit darstellt; in der Erwägung, dass Russland im Norden des Landes neue Militärbasen errichtet und alte Militärbasen modernisiert hat; in der Erwägung, dass Russland seine Nordflotte zu einem Militärbezirk aufgewertet, verschiedene Teile seiner Streitkräfte vergrößert und das Konzept der Bastionsverteidigung zum Schutz seiner strategischen Fähigkeiten wieder aufgegriffen hat; in der Erwägung, dass die Enhanced Forward Presence (verstärkte Vornepräsenz) der NATO an der Ostflanke eine wichtige abschreckende Wirkung gehabt hat, um Russland von destabilisierenden Aktivitäten abzuhalten, auch vom Ausbau der militärischen Präsenz im westlichen Militärbezirk; in der Erwägung, dass der Zusammenbruch der Rüstungskontrolle mit Russland (Ausstieg aus dem INF-Vertrag und dem Vertrag über den Offenen Himmel) und die fehlenden Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags sowie die Ablehnung des neuen Vertrags über das Verbot von Kernwaffen durch Russland eine große Gefahr für die Sicherheit der Unionsbürgerinnen und -bürger darstellen; in der Erwägung, dass dies mit einer gefährlichen Modernisierung der atomaren und konventionellen Waffensysteme Russlands und ihrer Trägersysteme sowie der Einführung destabilisierender Technologien (nuklearfähige Hyperschallraketen, Torpedos usw.) einhergeht;
L. in der Erwägung, dass das Kreml-Regime insbesondere im März und April 2021 seine Militärpräsenz an der Ost- und Nordgrenze der Ukraine zu Russland erheblich ausgebaut hat und dass dies der größte Aufmarsch russischer Streitkräfte seit 2014 ist; in der Erwägung, dass das Kreml-Regime das Durchfahrtsrecht für Kriegs- und Handelsschiffe anderer Länder durch Teile des Schwarzen Meers in Richtung der Meerenge von Kertsch ausgesetzt hat, was einen Verstoß gegen die Schifffahrtsrechte darstellt, die durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das auch von Russland unterzeichnet wurde, garantiert werden;
M. in der Erwägung, dass Russland dem unrechtmäßigen und verwerflichen Regime von Aljaksandr Lukaschenka in Belarus konsequente politische und wirtschaftliche Unterstützung leistet; in der Erwägung, dass Präsident Putins politische und wirtschaftliche Investitionen in den Fortbestand des Lukaschenka-Regimes der alleinige Grund dafür sind, dass Aljaksandr Lukaschenka die brutale Verfolgung des belarussischen Volkes, das die Achtung der Menschenrechte, freie und transparente Wahlen, Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit fordert, weiter fortführen kann; in der Erwägung, dass die jüngsten politischen Entwicklungen in Belarus und Russland zahlreiche gemeinsame Merkmale aufweisen, und die Abläufe in beiden Ländern sich gegenseitig sehr stark beeinflussen; in der Erwägung, dass Proteste gegen das autoritäre Regime und die Forderung nach Veränderungen in Belarus ähnliche Bestrebungen der Menschen in Russland befeuern; in der Erwägung, dass die Staatsorgane im Kreml vor der bevorstehenden Wahl zur Duma im September 2021 die Unterdrückung von politischen Oppositionellen weiter verstärken, indem sie die Möglichkeit der Teilnahme einschränken und verweigern und bestimmte Oppositionspolitiker daran hindern, sich zur Wahl zu stellen, und dabei den politischen Wettbewerb zerstören, indem sie die Gelegenheit, eine faire Wahl abzuhalten, zunichte machen, wie es auch die Diktatur in Belarus im August 2020 gemacht hatte;
N. in der Erwägung, dass Präsident Putins Russland seine Bemühungen fortsetzt, EU-Beitrittskandidatenländer und assoziierte Länder der Östlichen Partnerschaft zu destabilisieren und damit den Zweck verfolgt, den Prozess der euroatlantischen Integration zu behindern oder aufzuhalten; in der Erwägung, dass durch die Ausgabe russischer Reisepässe die Zahl der russischen Staatsangehörigen gesteigert und faktisch die Hoheit Russlands auf besetzte und abtrünnige Gebiete wie Transnistrien, Südossetien, Abchasien, den Donbas und die Halbinsel Krim ausgedehnt werden soll; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen Völkerrechtsverletzungen darstellen;
O. in der Erwägung, dass mit den russischen Verfassungsreformen von 2020 die Geschichte des Zweiten Weltkriegs revidiert wurde, wodurch die Geschichte der UdSSR gesäubert und Russland zu einem Nachfolgestaat der UdSSR ernannt, das Recht der Intervention auf internationaler Ebene zur Verteidigung russischer Landsleute eingeführt und Diskussionen über die Rückgabe von Russland beanspruchter Gebiete an ausländische Staaten verboten wurden;
P. in der Erwägung, dass die EU die Position Russlands zu und sein Engagement in Afghanistan genau beobachten sollte, da Russland versucht, den Rückzug des Westens zu seinen Gunsten zu nutzen und das aus dem Rückzug resultierende Machtvakuum zu füllen;
Q. in der Erwägung, dass die Strategie der Ausgabe russischer Reisepässe durch Russland auch auf EU-Mitgliedstaaten abzielt, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft zulässig ist; in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten, die sich die Regelung der sogenannten goldenen Pässe zu eigen gemacht haben, es den Kreml-Getreuen ermöglichen, mit Geldern, die sie dem russischen Volk gestohlen haben, europäische Lebensqualität zu genießen und in der EU Korruption zu verbreiten;
R. in der Erwägung, dass Russland das feindselige Konzept der „Russischen Welt“ umsetzt, um seiner Einmischung in ausländischen Staaten zur Verteidigung russischer Landsleute den Weg zu ebnen; in der Erwägung, dass das Konzept der „Russischen Welt“ über staatliche Medien wie Russia Today und Sputnik in den Muttersprachen der EU-Mitgliedstaaten verbreitet wird; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie von der Propagandamaschinerie des Kreml benutzt wird, um den Graben zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu vergrößern, die EU als pandemiebedingt handlungsunfähig darzustellen, Zweifel über die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassenen Impfstoffe zu säen, bei den Menschen in der EU Stimmung gegen Impfungen zu verbreiten, und das Russland-Image, vor allem durch Werbung für den Impfstoff Sputnik V, in den Augen der EU-Bevölkerung zurechtzurücken;
S. in der Erwägung, dass zahlreiche nichtstaatliche Organisationen und radikale Gruppen, darunter auch politische Bewegungen, finanzielle Unterstützung aus Russland erhalten;
T. in der Erwägung, dass Russland nach wie vor in mehreren Teilen der Welt, auch im Westbalkanraum, in Zentralasien, im Nahen Osten, in Nordafrika, in Subsahara-Afrika, in Lateinamerika und in der Arktis aktiv ist; in der Erwägung, dass die russische Regierung paramilitärische Einheiten (die „Wagner-Gruppe“) einsetzt, um diktatorische Regime in aller Welt zu unterstützen und die EU und die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zu untergraben, Konflikte zu entschärfen und Frieden und Stabilität zu fördern; in der Erwägung, dass sich im Westbalkanraum, in dem neue mögliche EU-Mitgliedstaaten liegen, insbesondere in Serbien, eine starke russische Präsenz zeigt; in der Erwägung, dass der russische Militärgeheimdienst (GRU) 2016 in Montenegro an Versuchen beteiligt war, die Macht im Parlament des Landes zu übernehmen, den Ministerpräsidenten zu ermorden, eine prorussische und NATO-feindliche Regierung zu installieren und den Beitritt des Landes zur NATO zu verhindern;
U. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die EU russische Geheimdienstbeamte im aktiven Dienst im Auftrag des Kreml-Regimes an der Sprengung von zwei Munitionsdepots im Jahr 2014 beteiligt waren, bei der zwei tschechische Bürger ums Leben kamen und hohe Sachschäden verursacht wurden; in der Erwägung, dass dieselben GRU-Agenten 2018 für den versuchten Mord an Sergei und Julija Skripal im Vereinigten Königreich mit dem waffenfähigen Nervengift Nowitschok verantwortlich waren; in der Erwägung, dass für den Mordversuch an Emilian Gebrew, dem Eigentümer einer Waffenfabrik, und zwei weiteren Personen in Bulgarien im Jahr 2015 sowie für den 2019 in Berlin von russischen Agenten begangenen Mord an Selimchan Changoschwili ebenfalls GRU-Agenten verantwortlich gemacht wurden; in der Erwägung, dass rechtswidriges Handeln vonseiten des Kreml-Regimes im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik, Bulgariens sowie vieler anderer Mitgliedstaaten, des Vereinigten Königreichs und von Ländern der Östlichen Partnerschaft eine schwerwiegende Verletzung der Souveränität dieser Länder darstellt; in der Erwägung, dass das Kreml-Regime mit Blick auf Untersuchung der betreffenden Verbrechen nicht kooperativ ist und den Hauptverdächtigen Schutz gewährt;
V. in der Erwägung, dass es zu bedauern ist, dass die russischen Staatsorgane ihr Land willentlich oder unfreiwillig in die Abhängigkeit von China bringen, aus der es sich nur schwer wieder lösen können wird, was die Russische Föderation und den gesamten europäischen Kontinent nur zu schwächen vermag und insbesondere es den chinesischen Staatsorganen ermöglicht, ihre Präsenz und ihren Einfluss in Zentralasien und Sibirien auszuweiten;
W. in der Erwägung, dass der Kreml seine Desinformationen, Propaganda und hybriden Eingriffe in die innenpolitischen Angelegenheiten und demokratischen Abläufe der EU fortsetzt, was eine Bedrohung für die Grundwerte der EU – Demokratie, Gleichstellung, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte – darstellt und dazu geeignet ist, politische Maßnahmen der nationalen Regierungen zu untergraben, verleumderische Gerüchte zu verbreiten und das Image des Westens als Feind zu vermitteln, Hass, Intoleranz und Sowjetnostalgie zu fördern, die Geschichte sowjetischer Verbrechen neu zu schreiben und letztendlich die Kluft zwischen Russland und Europa, insbesondere mit den Ländern, die früher Teil des kommunistischen Blocks waren, zu vergrößern; in der Erwägung, dass die Institutionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, Einrichtungen von strategischer Bedeutung und demokratische Prozesse wie Wahlen ständiges Ziel russischer Cyberangriffe sind; in der Erwägung, dass die höchsten Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche das Putin-Regime unterstützen; in der Erwägung, dass nach russischem Recht die Unterdrückung religiöser Gruppen, die als Extremisten gelten, zulässig ist; in der Erwägung, dass die jüngsten Erkenntnisse über die engen und regelmäßigen Kontakte zwischen russischen Amtsträgern, einschließlich Mitgliedern des Föderalen Dienstes für Sicherheit, und Vertretern einer Gruppe katalanischer Sezessionisten in Spanien eingehend untersucht werden müssen; in der Erwägung, dass sich dies als weiteres Beispiel dafür erweisen könnte, dass Russland sich in den Mitgliedstaaten einmischt und ständig Versuche unternimmt, jedweden Sachverhalt, durch dessen Aufgreifen es der Destabilisierung der EU im Innern Vorschub leisten kann, für sich auszunutzen;
X. in der Erwägung, dass die Sanktionen des Westens gegen Russland, die sinkenden Einnahmen aus der Ausfuhr fossiler Brennstoffe, eine wettbewerbsfeindliche Wirtschaft, hohe Militärausgaben und inländische Sozialtransferzahlungen in Kombination dazu geführt haben, dass Russland in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist; in der Erwägung, dass Russland im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 auf Platz 129 von 180 Ländern steht, da massive Korruption auf Staatsebene die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen beeinträchtigt, die weiterhin unterfinanziert sind, z. B. das öffentliche Gesundheitswesen, das während der Pandemie von besonderer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass fast 19 Millionen Russinnen und Russen unter der Armutsgrenze leben;
Y. in der Erwägung, dass die von der russischen Regierung unter anderem gegen den Präsidenten des Europäischen Parlaments David Sassoli, die Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová und Beamte sechs weiterer Mitgliedstaaten verhängten Sanktionen inakzeptabel und grundlos sind, da sie jeglicher rechtlicher Begründung entbehren; in der Erwägung, dass die russische Regierung auch eine Liste „unfreundlicher Staaten“ genehmigt hat, auf der sich auch Tschechien und die USA befinden;
Z. in der Erwägung, dass es sich bei über 60 % der EU-Einfuhren aus Russland im Jahr 2019 um Energieerzeugnisse handelte; in der Erwägung, dass die EU die Abhängigkeit ihrer Wirtschaft, insbesondere in der Energiebranche, von russischen Gaslieferungen an EU-Märkte, die derzeit bei 48 % liegt und tendenziell noch weiter ansteigen wird, senken muss; in der Erwägung, dass der europäische Grüne Deal ein maßgebliches Instrument für die geopolitische Sicherheit der EU ist und dass bei der Umsetzung des Grünen Deals laut Prognosen der Kommission bis 2030 mit einer drastischen Senkung der Öl- und Erdgaseinfuhren der EU zu rechnen wäre, wobei ein Rückgang der Öleinfuhren um 78–79 % und Erdgaseinfuhren um 58–67 % im Vergleich zu Zahlen für 2015 zu erwarten stünde;
AA. in der Erwägung, dass der Gasverbrauch in der EU so hoch ist wie nie zuvor und die Kapazität der derzeitigen Erdgasfernleitung Nord Stream derzeit nicht vollständig ausgeschöpft wird; in der Erwägung, dass die polarisierende Entscheidung einiger Mitgliedstaaten für den Bau von Nord Stream 2 nicht mit den Werten der Solidarität und des Vertrauens in der Energieunion vereinbar ist; in der Erwägung, dass Nord Stream 2 nicht mit den Zielen des europäischen Grünen Deals vereinbar ist, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken und bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen;
AB. in der Erwägung, dass die EU Russland auffordern sollte, freien und ungehinderten Zugang zu den sogenannten Trophäenarchiven zu gewähren, die 1944 und 1945 aus von der UdSSR besetzten Gebieten nach Moskau verbracht wurden, und auch zu den historischen Archiven und Artefakten, die vom Russischen Reich aus europäischen Ländern entwendet wurden und derzeit in Russland aufbewahrt werden;
AC. in der Erwägung, dass die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Pressefreiheit das Herzstück einer resilienten demokratischen Gesellschaft bilden;
AD. in der Erwägung, dass die Russische Föderation nicht nur eine externe Bedrohung für die Sicherheit Europas darstellt, sondern auch das eigene Volk unterdrückt; in der Erwägung, dass sich die Lage in Russland aufgrund der zunehmenden Unterdrückung demokratischer Kräfte innerhalb Russlands durch Präsident Putin dramatisch verschlechtert, wodurch die Kritiker im eigenen Land, die politische Opposition und Aktivisten, die gegen Korruption kämpfen, zum Schweigen gebracht, ihre Versammlungsfreiheit eingeschränkt und ihre Aktivitäten sowie diejenigen der russischen Zivilgesellschaft eingeschränkt werden sollen, wofür als eines von vielen Beispielen die Verhaftung von mehr als 11 000 friedlichen Demonstranten durch russische Staatsorgane nur zwei Wochen nach der Festnahme von Alexei Nawalny dient, womit sich die Gesamtzahl der seit Januar 2021 inhaftierten Russinnen und Russen auf über 15 000 beläuft; in der Erwägung, dass Russland weiterhin eigene Bürgerinnen und Bürger unrechtmäßig inhaftiert und gezielt gegen Oppositionsführer, unabhängige Journalisten, Demonstranten und Menschenrechtsverteidiger vorgeht; in der Erwägung, dass in Russland unverändert schreckliche Haftbedingungen herrschen und dass Inhaftierte Folter, Drangsalierung und körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind;
AE. in der Erwägung, dass es das Kreml-Regime mit der Verabschiedung der Gesetze über ausländische Agenten und unerwünschte Organisationen zulässt, dass Einzelpersonen, Vereinigungen und Medien stigmatisiert werden und dadurch gegen ihre Menschenrechte und Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verstoßen wird, die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, sich in der russischen Zivilgesellschaft zu engagieren und ihren Beitrag zu leisten, eingeschränkt werden und ihre persönliche Freiheit gefährdet wird; in der Erwägung, dass das Kreml-Regime die Gesetze zu Ausdehnung der Einschränkungen für Personen oder Einrichtungen, die „ausländische Agenten“ oder „unerwünschte ausländische Organisationen“ unterstützen, noch weiter verschärft hat, sodass aktive Mitglieder der Zivilgesellschaft, nichtstaatliche Organisationen im Bereich der Menschenrechte sowie die Opposition systematisch von der Teilnahme an der Parlamentswahl 2021 in Russland ausgeschlossen wurden; in der Erwägung, dass insbesondere mit neuen Rechtsvorschriften, die im Dezember 2020 und Januar 2021 verabschiedet wurden, die Zahl der Einzelpersonen und Gruppen, die zu „ausländischen Agenten“ erklärt werden können, die Definition der „finanziellen Unterstützung aus dem Ausland“ und die Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung von Materialien erweitert wurden; in der Erwägung, dass im Mai 2021 vorgelegte neue Gesetzentwürfe dem Ziel dienen, die Wirkung des Gesetzes über „unerwünschte“ Organisationen auszuweiten und potenzielle Kandidaten für die Wahl zum russischen Parlament rückwirkend mit Verboten zu belegen; in der Erwägung, dass die russischen Staatsorgane weiterhin Menschen wegen angeblicher Mitgliedschaft in Gruppen, die nach dem allzu breit gefassten Gesetz Russlands zur Bekämpfung des Extremismus als extremistisch eingestuft wurden, strafrechtlich verfolgen; in der Erwägung, dass die Entscheidung der russischen Staatsorgane, die Antikorruptionsstiftung, der Alexei Nawalny vorsteht, als extremistische Organisation einzustufen, grundlos und diskriminierend ist und nur dem Ziel der Zerstörung der Möglichkeiten der Opposition, sich wirksam an Wahlkämpfen zu beteiligen, dient;
AF. in der Erwägung, dass die russischen Staatsorgane laut der Menschenrechtsorganisation „Memorial“ derzeit nahezu 400 politische Häftlinge gefangen halten und damit gegen die Verpflichtungen der Russischen Föderation nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 23 des Schlussdokuments der Wiener Tagung am 5. Januar 1989 der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verstoßen;
AG. in der Erwägung, dass es im Laufe der vergangenen zwei Jahrzehnte eine Reihe von versuchten und vollzogenen Morden an Gegnern des Regimes und unabhängigen Journalisten innerhalb Russlands oder auf ausländischem Boden gab, darunter die Anschläge auf Anna Politkowskaja, Boris Nemzow, Alexander Litwinenko, Sergei und Julija Skripal, Sergei Protasanow, Pjotr Wersilow, Wladimir Kara-Mursa, Alexei Nawalny, Selimchan Changoschwili usw.; in der Erwägung, dass die Verantwortlichen für diese Verbrechen immer noch nicht identifiziert sind und infolge anhaltender Unterdrückung abweichender Meinungen in der Gesellschaft durch die Straflosigkeit der Polizei- und Sicherheitskräfte sowie durch die mangelnde Bereitschaft der Justiz, die wirklichen Täter dieser Verbrechen zu verfolgen, Vorschub geleistet wird; in der Erwägung, dass Vertreter der Opposition systematisch verbalen Angriffen, der Ablenkung dienenden persönlichen Verleumdungskampagnen und der Herabsetzung ihrer Menschenwürde vonseiten der Regierung oder regierungsnaher Medien ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass im Bericht der Parlamentarischen Versammlung der OSZE zur Ermordung von Boris Nemzow die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die Bekämpfung der Straffreiheit im Kern nicht an den Fähigkeiten der russischen Strafverfolgungsbehörden, sondern am fehlenden politischen Willen scheitert; in der Erwägung, dass im Bericht der Parlamentarischen Versammlung der OSZE darauf hingewiesen wird, dass eine vollständige Untersuchung des Mordes ein erster Schritt zur Bekämpfung des Klimas der Straflosigkeit in Russland wäre;
AH. in der Erwägung, dass durch die unrechtmäßigen Verfassungsänderungen nicht nur die Beschränkung der Amtszeit von Präsident Putin bis 2024 aufgehoben, sondern auch das Recht auf ein faires Verfahren in Russland weiter abgebaut wurden, unter anderem dadurch, dass dem Präsidenten die Befugnis erteilt wurde, die Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts zu nominieren sowie die Ernennung aller auf Föderationsebene tätigen Richter und die Entlassung hochrangiger, auf Föderationsebene tätiger Richter einzuleiten;
AI. in der Erwägung, dass die Medienfreiheit in Russland rasch abnimmt, da die russische Regierung ihre jahrelange Kampagne zur Ausmerzung der Zivilgesellschaft und einer unabhängigen Presse beschleunigt hat, indem sie Organisationen wie Meduza, Radio Free Europe/Radio Liberty, VTimes, For Human Rights, dem Europäischen Demokratiefonds und Open Russia mit schwerwiegenden legislativen, regulatorischen und bürokratischen Belastungen droht, den Zugang zu allen Finanzierungsquellen, die nicht unter der Kontrolle der Regierung und ihrer Verbündeten stehen, konsequent verhindert und ihre Gegner als „ausländische Agenten“ oder „unerwünscht“ bezeichnet, um diese Gruppen und die hohen journalistischen und menschenrechtsbezogenen Prinzipien, für die sie stehen und ohne die Russland nicht demokratisch, wohlhabend und frei sein kann, zu diskreditieren; in der Erwägung, dass sich der Medienraum in Russland in Staatseigentum befindet und vom Staat kontrolliert wird, es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, die wenigen verbliebenen unabhängigen Medien finanziell zu kämpfen haben und verfolgt werden, einschließlich körperlicher Angriffe und der Inhaftierung ihrer Mitarbeiter; in der Erwägung, dass in Russland seit 1992 58 Journalisten ermordet wurden; in der Erwägung, dass das Gesetz für das „souveräne Internet“ der Regierung die Möglichkeit gibt, unerwünschte Inhalte im Internet zu sperren; in der Erwägung, dass die freie und unabhängige Arbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Medien ein Eckpfeiler einer demokratischen und auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden Gesellschaft ist;
AJ. in der Erwägung, dass die Möglichkeiten einer unparteiischen Wahlbeobachtung in Russland im vergangenen Jahrzehnt immer geringer geworden sind, da fehlende Bestimmungen über eine direkte Akkreditierung von als Wahlbeobachter fungierenden Bürgerinnen und Bürgern diese dazu zwingen, im Namen von Kandidaten oder der Medien zu handeln, und daher im Widerspruch zum Konzept der unabhängigen Wahlüberprüfung durch die Zivilgesellschaft als solches stehen und auch nicht den internationalen Normen entsprechen; in der Erwägung, dass Russland in dem Bericht „Freedom in the World 2021“ in die Kategorie „nicht freier“ Staaten eingestuft wurde; in der Erwägung, dass die Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger in Russland beschränkt werden und das Wahlumfeld kontrolliert wird und das russische Volk durch umständliche bürokratische Verfahren, die Bürgerinnen und Bürger zwecks Erhalt einer Genehmigung durchlaufen müssen, und durch Polizeigewalt während friedlicher Proteste von der Teilnahme an öffentlichen Protesten abgehalten wird;
AK. in der Erwägung, dass diese innenpolitischen Entwicklungen mögliche weitere Verschlechterungen um die Parlamentswahl in Russland im September 2021 herum vorausahnen lassen und zu weiterer Unterdrückung der politischen Opposition in Russland führen können, einschließlich Verletzungen der Menschenrechte; in der Erwägung, dass die russischen Staatsorgane die wichtigsten Akteure der Opposition für den Wahlkampf zur Parlamentswahl inhaftiert oder unter Hausarrest gestellt haben; in der Erwägung, dass die russischen Staatsorgane Oppositionskandidaten anhaltend unterdrücken, indem sie die Registrierungsverfahren missbrauchen und politische Gegner und Organisationen der Zivilgesellschaft gezielt auf den Straßen und vor Gericht mit fingierten Vorwürfen konfrontieren, wodurch es schlicht unmöglich ist, die Parlamentswahl im September 2021 als fair zu bezeichnen, da das Regime in Russland durch dieses Vorgehen den politischen Wettbewerb und die pluralistische Demokratie zerstört;
AL. in der Erwägung, dass deshalb berechtigte Zweifel bestehen, dass die kommende Parlamentswahl frei und fair sein wird;
AM. in der Erwägung, dass das Parlament bei zahlreichen Gelegenheiten seine Besorgnis über den Zustand der Demokratie, das systematische Versagen bei der Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte und -prinzipien, den schrumpfenden Raum für unabhängige und kritische Akteure und die Angriffe auf die Freiheit der Medien in Russland zum Ausdruck gebracht hat; in der Erwägung, dass die unaufhörlich zunehmende systemische Unterdrückung der Opposition in Russland durch den Kreml der gesamten internationalen Gemeinschaft die Augen geöffnet hat, und in der Erwägung, dass die EU gegen die Unterdrückung vorgehen und eine einheitliche Antwortstrategie entwickeln muss, wenn sie ihr Ansehen wahren will; in der Erwägung, dass die EU insbesondere im Vorfeld und nach der Parlamentswahl 2021 stärkeren Druck auf das Kreml-Regime ausüben muss, um das Recht der russischen Bevölkerung auf freie Wahlen zu verteidigen, bei denen alle politischen Parteien gleichen Zugang und gleiche Chancen erhalten sollten;
AN. in der Erwägung, dass die LGBTI+-Gemeinschaft in verschiedenen Teilen der Russischen Föderation weitreichender Diskriminierung einschließlich Belästigung, Folter, Freiheitsentzug und Ermordung ausgesetzt ist, und in der Erwägung, dass die Lage in Tschetschenien besonders gefährlich ist, das 2017 seine gegen LGBTI+-Personen gerichtete Säuberungsaktion begonnen und Dutzende Menschen inhaftiert und gefoltert hat, wobei mindestens zwei Personen getötet wurden, während viele andere Zuflucht im sicheren Ausland suchten; in der Erwägung, dass die bestehenden Rechtsvorschriften eine öffentliche Diskussion über „nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen“ verbieten; in der Erwägung, dass nach unrechtmäßigen Verfassungsänderungen Gesetze verabschiedet wurden, mit denen die Rechte von LGBTI+-Menschen beeinträchtigt werden, wie das Recht zu heiraten und Kinder zu haben;
AO. in der Erwägung, dass die offizielle Reaktion auf weitverbreitete geschlechtsbezogene und häusliche Gewalt in Russland weiterhin bedenkliche Lücken aufweist, wozu auch ausreichender Schutz und Rechtsbehelfe für die Opfer zählen; in der Erwägung, dass der Gesetzentwurf zu häuslicher Gewalt, der im November 2019 vorgelegt wurde, keine umfassende Definition von häuslicher Gewalt enthält; in der Erwägung, dass Anfang 2020 das Parlament der Überarbeitung des Gesetzentwurfs eine niedrigere Priorität zugewiesen hat und die Überarbeitung weiterhin aussteht; in der Erwägung, dass der russische Bürgerbeauftragte auf einen sprunghaften Anstieg häuslicher Gewalt während der COVID-19-Pandemie hinwies und bei den gemeldeten Fällen während der Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr eine Verdoppelung zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass mit der Strategie der EU in Bezug auf Russland konsequent zunehmende Diskriminierung und Ungleichheit der Geschlechter sowie die Rechte von Frauen, der LGBTI+-Gemeinschaft und anderer Minderheiten in Russland in Angriff genommen sollte;
AP. in der Erwägung, dass Russlands Umwandlung in eine Demokratie von herausragendem Interesse für die EU ist, was die geopolitische Sicherheit anbelangt, und in der Erwägung, dass das Russland von Präsident Putin nach wie vor die größte Herausforderung für die europäische Sicherheit darstellt;
AQ. in der Erwägung, dass das Parlament in seinen Entschließungen vom 17. September 2020, 21. Januar 2021 und 29. April 2021 von Josep Borrell, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, eine Überprüfung der Politik der EU gegenüber Russland gefordert hat, einschließlich der fünf 2016 vereinbarten Leitprinzipien, und betont hat, dass die künftigen Beziehungen der EU zu Russland vom Tempo des demokratischen Wandels Russlands (bzw. dessen Ausbleiben) abhängen würden; in der Erwägung, dass es die Organe der EU auch aufgefordert hat, einen neuen umfassenden strategischen Ansatz auszuarbeiten, bei dem davon ausgegangen wird, dass jeder Dialog mit Russland auf der Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte beruhen muss;
AR. in der Erwägung, dass mit der aktualisierten EU-Strategie verschiedenen Szenarien, möglichen Entwicklungen und klaren Antworten auf Russlands Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte Rechnung getragen werden sollte, einschließlich wirksamen Instrumenten gegen Russlands Einmischung und Desinformation sowie, soweit möglich, einem selektiven Engagement. in der Erwägung, dass das Parlament den Rat ebenfalls aufgefordert hat, sofort mit den Vorbereitungen zu beginnen und eine EU-Strategie für künftige Beziehungen zu einem demokratischen Russland anzunehmen, die auch ein breites Angebot an Anreizen und Bedingungen für die Stärkung von Tendenzen hin zu Freiheit und Demokratie im Inland enthält;
AS. in der Erwägung, dass durch die fünf Leitprinzipien der EU für die Beziehungen zu Russland weitere Aggressionen des Kremls gegen die Ukraine verhindert wurden, dass sie jedoch keine Aussage im Hinblick auf die Unterdrückung des russischen Volks durch Präsident Putin enthalten; in der Erwägung, dass die fünf Leitprinzipien der EU für die Beziehungen zu Russland weiterhin als funktioneller Rahmen gelten, dass aber zusätzlich eine wirkliche Strategie darüber erforderlich ist, wie die Ziele der EU in Bezug auf Russland erreicht werden können, unter anderem auch, wie dafür gesorgt werden kann, dass der feindseligen Politik des Kreml entgegengewirkt und der Kreml von einer weiteren Aggression gegen die Nachbarstaaten Russlands abgehalten wird und dass im Ausland – auch durch Stellvertreter und Söldner – durchgeführte Maßnahmen Russlands mit spürbareren Konsequenzen für Russland einhergehen; in der Erwägung, dass es bekanntlich keine Aussicht auf wesentliche positive Entwicklungen in Bezug auf die aktuelle russische Führung gibt und daher die fünf Leitprinzipien ergänzt werden sollten, um die Unterdrückung des russischen Volks durch Präsident Putin und die umfassenderen destabilisierenden Aktivitäten des Kremls einzudämmen;
AT. in der Erwägung, dass die neue EU-Strategie auf den Grundsätzen „zurückdrängen, eindämmen und sich engagieren“ beruhen sollte, die darauf abzielen, die Fähigkeit der EU zu stärken, die Bedrohungen durch den Kreml zu bekämpfen, insbesondere in der Region der Östlichen Partnerschaft, einschließlich Belarus, sowie in Russland selbst, indem die Menschenrechte verteidigt werden und Russlands Umwandlung in eine Demokratie gemäß dem Grundsatz „Demokratie an erster Stelle“ unterstützt wird; in der Erwägung, dass das übergeordnete Hauptziel der EU darin bestehen sollte, die Beziehungen zur Russischen Föderation so zu gestalten, dass der Frieden, die Stabilität, die Sicherheit, der Wohlstand, die Souveränität und die territoriale Integrität aller Länder in der EU und in ihrer Nachbarschaft gewahrt werden, das Völkerrecht geachtet wird, und die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit als Leitprinzipien bestehen bleiben; in der Erwägung, dass die jüngsten Entwicklungen in Russland gezeigt haben, dass die Strategie der EU für Russland deutlich vorausschauender gestaltet sein und ein klar definiertes Ziel mit Hinblick auf das „Engagement“ haben sollte, das nicht nur auf das klassische „selektive Engagement“ mit dem Kreml ausgelegt sein sollte, sondern vielmehr auf ein „strategisches Engagement“ mit der russischen Zivilgesellschaft, um Russlands Umwandlung in eine Demokratie zu unterstützen;
AU. in der Erwägung, dass in der Strategie der EU für Russland das Eintreten für Freiheit und Demokratie im Mittelpunkt stehen sollte; in der Erwägung, dass eine solche Strategie den Sicherheitsinteressen der EU entsprechen und durch sie Russland ein konstruktiver Dialog angeboten werden sollte; in der Erwägung, dass eine konstruktive Beziehung nach wie vor im Interesse sowohl der EU als auch Russlands und ihrer Bevölkerung wäre; in der Erwägung, dass immer noch die Möglichkeit der Zusammenarbeit besteht, um gemeinsame Interessen zu pflegen, Probleme zu lösen und strategische Herausforderungen anzugehen, wie Klimapolitik oder Bekämpfung von Terrorismus, während die Werte der Menschenrechte, der Rechtstaatlichkeit und Demokratie gefördert werden und sichergestellt wird, dass jede künftige Stärkung der bilateralen Beziehungen von der Bedingung abhängig ist, dass die Russische Föderation ihre eigenen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie im Einklang mit ihrer Verfassung und ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt;
AV. in der Erwägung, dass die EU sich gleichzeitig darauf konzentrieren muss, ihre Glaubwürdigkeit in Bezug auf ihr werteorientiertes Verhalten bei internen Angelegenheiten zu bewahren, indem sie deutlich direkter und ehrlicher für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte eintritt, denn Polizeigewalt, veraltete Strafgesetze und die Ablehnung von Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in einigen Mitgliedstaaten schaden ihrem Ruf und ihrer Glaubwürdigkeit im Ausland; in der Erwägung, dass die EU außerdem gegenüber allen Partnern vergleichbare Erwartungen zum Ausdruck bringen muss, indem sie Verstöße gegen das Völkerrecht anprangert, konsequent harte Konsequenzen zieht und bei der Beurteilung solcher Verstöße nicht mit zweierlei Maß misst;
AW. in der Erwägung, dass die Geschlossenheit der Mitgliedstaaten der EU die beste Strategie ist, um Russland davon abzuhalten, destabilisierende und subversive Maßnahmen in Europa durchzuführen; in der Erwägung, dass die EU, wenn es darum geht, festzulegen, wie ihre aktualisierte Strategie koordiniert werden sollte – insbesondere in strategischen Bereichen wie der Europäischen Verteidigungsunion, der Europäischen Energieunion, der Cyberabwehr, dem Cyberterrorismus und den strategischen Kommunikationsmitteln – einheitlicher vorgehen sollte, da die Politik Russlands ihr gegenüber lange Zeit darin bestand, in einem Versuch, eine innere Spaltung der EU hervorzurufen und zu verstärken, die Organe der EU außen vor zu lassen und bilaterale Beziehungen zu Mitgliedstaaten den Vorrang zu geben; in der Erwägung, dass ein konstruktiver Dialog mit den russischen Staatsorganen eine engere Zusammenarbeit und Einigkeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine stärkere, entschlossenere Reaktion auf Provokationen und Aggressionen jeglicher Art aus Moskau erfordern wird, um ein Gleichgewicht zwischen Entschlossenheit und Dialogbereitschaft in Bezug auf Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse herzustellen;
AX. in der Erwägung, dass die EU-Strategie für Russland das Land auf seinem Weg zur Demokratie unterstützen sollte, indem erstens gegen diejenigen innerhalb des Kremls und in seinem unmittelbaren Umfeld, die dazu bereit sind, Wahlen durch Betrug oder Bestechung für sich zu entscheiden oder andere schwere Verbrechen gegen die Menschenrechte und die Werte der Demokratie zu begehen, sowohl innerhalb Russlands als auch in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU vorgegangen wird und gezielte Strafsanktionen gegen sie verhängt werden, zweitens den Staaten der Östlichen Partnerschaft durch eine ambitionierte Integrationspolitik der Union und durch die Stärkung der strategischen Verantwortung und der geopolitischen Führungskapazitäten der EU, die für die Umsetzung einer solchen Politik erforderlich sind, zum Erfolg verholfen wird und drittens eine Strategie des Engagements mit der pro-demokratischen Gesellschaft in Russland umgesetzt wird, um einen Weg für zukünftige Beziehungen mit einem demokratischen Russland aufzuzeigen;
AY. in der Erwägung, dass der Kreml erfolgreiche, wohlhabende und demokratische östliche Nachbarländer der EU als Bedrohung für die Stabilität des Regimes von Präsident Putin ansieht, weil dies der russischen Bevölkerung die Vorzüge einer „Soft Power“ vor Augen führen könnte; in der Erwägung, dass die Demokratisierung der östlichen Nachbarländer der EU daher von entscheidender Bedeutung für die Interessen dieser Länder und der EU sowie die künftige Demokratisierung Russlands ist; in der Erwägung, dass das wahre Ziel des Kremls in Bezug auf die Konflikte in dieser Region darin besteht, die Übergabe der Macht durch demokratischen Wandel zu delegitimieren, die erfolgreiche Entwicklung dieser Staaten zu unterbinden, die liberale Demokratie zu diskreditieren und Russlands eigenes Machtsystem zu exportieren;
AZ. in der Erwägung, dass die EU eine langfristige Strategie für Russland verfolgen sollte, die auf der Annahme beruht, dass das russische – wie auch das ukrainische und belarussische – Volk sein Land in eine Demokratie verwandeln kann; in der Erwägung, dass Russlands Umwandlung zurück in eine Demokratie vom Willen des russischen Volkes abhängig sein wird; in der Erwägung, dass die EU bereit sein muss, die Russinnen und Russen in ihrem Verlangen nach dem Leben in einem demokratischen Land zu unterstützen;
BA. in der Erwägung, dass die Funktion der EU als globaler Akteur und die außenpolitischen Befugnisse der EU-Institutionen gestärkt werden sollten;
1. empfiehlt, dass der Rat, die Kommission und der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Politik der EU gegenüber Russland, einschließlich der fünf Leitprinzipien, überprüfen und eine umfassende EU-Strategie gegenüber Russland ausarbeiten, die auf folgenden Grundsätzen und Maßnahmen beruht:
Abschreckungsmaßnahmen in Anbetracht der von Russland ausgehenden Bedrohung – Maßnahmen gegen die sicherheitspolitische Bedrohung
a)
die EU muss ihre Außenpolitik grundlegend reformieren, um ihre Ambitionen als einflussreicher globaler Akteur und ihre Fähigkeit, rechtzeitig Entscheidungen zu treffen und entschlossene Maßnahmen im Bereich der Außenpolitik zu ergreifen, glaubwürdig unter Beweis zu stellen, unter anderem durch eine Ausweitung der Zuständigkeiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und des im Namen der EU handelnden VP/HR, indem sie den Grundsatz der Einstimmigkeit in außenpolitischen Angelegenheiten aufhebt und ihre Kapazitäten für die strategische Vorausschau und strategische Maßnahmen ausbaut; die EU sollte außerdem ihre Funktion als globaler Akteur wie auch die Kapazitäten der EU-Organe stärken, damit Russland die sogenannte Bilateralisierung der Beziehungen mit der EU nicht fortsetzen kann, denn Brüssel sollte die einzige Hauptstadt sein, wo Entscheidungen über die Beziehungen zwischen der EU und Russland getroffen werden;
b)
die EU sollte gemeinsam mit der NATO und internationalen Partnern abschreckend auf Russland einwirken, um den Frieden und die Stabilität in Europa und darüber hinaus aufrechtzuerhalten, auch durch die Stärkung der eigenen Verteidigungskapazitäten und indem sie Druck auf die russischen Staatsorgane ausübt, sich nicht in der östlichen und südlichen Nachbarschaft der Union einzumischen; die EU sollte insbesondere – auch vor EU-Organisationen und internationalen Organisationen wie der OSZE oder den Vereinten Nationen – fordern, dass sich Russland zur Beilegung der anhaltenden Konflikte und Verhinderung künftiger Konflikte verpflichtet, beginnend mit der Rückgabe der besetzten und illegal annektierten Gebiete in der Region der Östlichen Partnerschaft in Übereinstimmung mit den international anerkannten Grenzen und der Achtung der demokratischen Entscheidungen von Ländern bezüglich Fragen zur EU, zum euro-atlantischen Raum und zur Demokratie;
c)
die EU und insbesondere die Mitgliedstaaten sollten ihre im Rahmen der EU und der NATO eingegangenen Verpflichtungen zur kollektiven Verteidigung einhalten; weist erneut darauf hin, dass die EU und die NATO sich gemeinsamen Herausforderungen für die Sicherheit, gemeinsamen Interessen der Verteidigung und der gleichen immer anspruchsvolleren Sicherheitsumgebung zu stellen haben und dass eine starke transatlantische Partnerschaft für Sicherheit und Verteidigung durch die NATO somit unabdingbar ist, während die EU gleichzeitig einen Weg hin zu strategischer Autonomie verfolgt; die EU muss ihre Bemühungen um den Aufbau echter europäischer Verteidigungskräfte als Teil einer gestärkten NATO intensivieren, um zu militärischen Fähigkeiten und Kräften beizutragen, die stärker auf Wirksamkeit, Einsatzfähigkeit, Interoperabilität und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, damit sie als starker und vertrauenswürdiger internationaler Akteur wahrgenommen wird, der in der Lage ist, den Frieden zu erhalten;
d)
die EU sollte sich mit der jüngsten Strategie für die nationale Sicherheit der Russischen Föderation befassen, in der die antiwestliche Stoßrichtung der russischen Außenpolitik formell verankert ist und die grundlegende und systemische Unvereinbarkeit der soziopolitischen Systeme Russlands und des Westens hervorgehoben wird;
e)
die EU muss die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten verstärken, um feindselige Handlungen Russlands systematisch offenzulegen, Russland für diese feindseligen Handlungen verantwortlich zu machen und Russland derentwegen in Misskredit zu bringen sowie insbesondere russische Spezialkräfte wirksamer daran zu hindern, Terroranschläge auf dem Gebiet der EU durchzuführen, und sie muss weiterhin zusammen mit ihren strategischen Partnern an neuen Maßnahmen arbeiten, um den vom Kreml finanzierten Terrorismus zu bekämpfen; die EU sollte außerdem in Projekte investieren, mit denen ihre Sicherheit und ihre gemeinsamen militärischen, Cyber- und Energiekapazitäten sowie die Koordinierung der Spionageabwehrbemühungen der Mitgliedstaaten gestärkt werden;
f)
die EU sollte bereit sein, ihren Einfluss geltend zu machen, und fordern, dass Russland vom Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen wird, um die russischen Staatsorgane von weiterem aggressivem Verhalten abzuhalten, und sie sollte darauf vorbereitet sein, die Öl- und Gaseinfuhren aus Russland stufenweise zu beenden, wenn die russischen Staatsorgane weiterhin Mitgliedstaaten bedrohen bzw. militärische Maßnahmen gegen Länder der Östlichen Partnerschaft in der Nachbarschaft durchführen;
g)
die EU muss auch die vollständige Synchronisierung der Stromnetze der Mitgliedstaaten mit dem europäischen Verbundsystem als beste langfristige Antwort auf das Problem der Energieabhängigkeit der EU von Russland verfolgen und sollte ferner der Ausweitung der Tätigkeit der Kernenergieunternehmen Russlands in der EU entgegentreten und Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Strom aus dem von Rosatom erbauten Kernkraftwerk Astrawez und weiteren zukünftigen Projekten wie dem Kernkraftwerk Kaliningrad (Baltijskaja AES; KKW Neman, Nemanskaja AES) auf dem Binnenmarkt verkauft wird;
h)
im Einklang mit der Energiepolitik und ihren Interessen muss die EU eine klare Strategie ausarbeiten und umsetzen, wie ihre Abhängigkeit von russischem Gas und Erdöl und anderen Rohstoffen (insbesondere Eisen/Stahl, Aluminium und Nickel) beendet werden kann, und sie muss, zumindest während der Amtszeit von Präsident Putin, ihre Energieunabhängigkeit steigern; in diesem Sinne sollte die EU eine ambitionierte und entschiedene Ökologisierungsagenda aufrechterhalten und als vorrangiges geopolitisches Ziel die schnelle Umsetzung des europäischen Grünen Deals verfolgen, der Maßnahmen wie die CO2-Abgabe der EU zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen und Initiativen zur Dekarbonisierung sowie zur Entwicklung einer umweltfreundlichen Wasserstoffindustrie umfasst; die EU muss ferner sofort neue Baumaßnahmen durchführen, z. B. Kapazitäten für den Umkehrfluss schaffen und zusätzliche länderübergreifende Infrastruktur zwischen den Mitgliedstaaten errichten; die EU muss daneben die Diversifizierung der Energieversorgung vorantreiben, unter anderem durch die Entwicklung neuer Kapazitäten für Flüssiggaseinfuhren und Initiativen zur Förderung der Energiewende und zur Dekarbonisierung, die schnell an Zugkraft gewinnen und mit denen die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen verringert werden könnten, wodurch der Dominanz Russlands in der Energieversorgung auf dem europäischen Kontinent ein Ende gesetzt werden könnte; vor diesem Hintergrund sollte der Bau der Erdgasfernleitung Nord Stream 2, der der europäischen Solidarität entgegensteht und die Gefahr birgt, die Vorherrschaft Russlands sowie die Abhängigkeit der EU von russischem Gas zu erhöhen und Ukraine der Böswilligkeit Russlands auszusetzen, sofort eingestellt werden und sollte die Erdgasfernleitung unter den gegenwärtigen Umständen auch nach der Fertigstellung nicht in Betrieb genommen werden;
i)
in Anbetracht der jüngsten russischen Energiestrategie für das Jahr 2035, in der eine Steigerung der Gasausfuhrkapazitäten durch Fernleitungen in Richtung Westen vorgesehen ist, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten die Umsetzung des europäischen Grünen Deals beschleunigen;
Maßnahmen gegen die derzeitige von Russland ausgehende Bedrohung und gegen die Einmischung Russlands in der EU und den Ländern der östlichen Nachbarschaft
j)
die EU muss weiterhin die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Länder der Östlichen Partnerschaft innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen unterstützen und die direkte und indirekte Beteiligung Russlands an bewaffneten Konflikten und Truppenmassierungen innerhalb oder an den Grenzen zur Region der Östlichen Partnerschaft, seine rechtswidrige Besetzung und Annexion der Krim und die faktische Besetzung bestimmter Teile der Gebiete Donezk und Luhansk sowie die Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts – offensichtlich erkennbar an den jüngsten Inhaftierungen des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Meclis des krimtatarischen Volkes, Nariman Celâl, und vier weiterer Wortführer der Krimtataren, nämlich Aziz Ahtemov, Asan Ahtemov, Şevket Üseinov und Eldar Odamanov – in den besetzten oder annektierten Territorien verurteilen; die EU sollte deutlich machen, dass erst dann eine Rückkehr zu „business as usual“ in Betracht gezogen werden kann, wenn Russland seine aggressive Politik und die hybride Kriegführung gegen die EU-Mitgliedstaaten und die Länder der Östlichen Partnerschaft der EU anhält und die territoriale Integrität Georgiens, Moldaus und der Ukraine in ihren international anerkannten Grenzen wiederhergestellt ist; die EU sollte daher dafür sorgen, dass die Sanktionen in Kraft bleiben, bis Russland die jeweiligen Bedingungen für ihre Aufhebung erfüllt, und sie sollte auch in Erwägung ziehen, sie um einen Zeitraum von einem Jahr statt sechs Monaten – wie es derzeit der Fall ist – zu verlängern;
k)
die EU sollte auch künftig daran mitwirken, das Konsultations- und Koordinierungsformat der internationalen Krim-Plattform weiterzuentwickeln, um die vorübergehende Besetzung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation friedlich zu beenden und die Kontrolle der Ukraine über das Gebiet unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts wiederherzustellen;
l)
die EU muss die europäischen Bestrebungen der Nachbarländer würdigen und Russlands Politik der Einflusssphären ablehnen; die EU sollte ferner anerkennen, dass ihr eine strategische Verantwortung für die Stabilität und Entwicklung in der Region der Östlichen Partnerschaft zukommt, und sollte weiterhin fordern, dass sich Russland konstruktiv am Normandie-Prozess beteiligt und seine internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der Minsker Vereinbarungen und des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, umsetzt; die EU sollte ihre Beteiligung, auch durch die an dem Normandie-Format beteiligten EU-Mitgliedstaaten, für die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen fortsetzen und in dieser Frage die Möglichkeiten einer transatlantischen Zusammenarbeit sondieren; die EU sollte den Umfang ihrer Sanktionen ausweiten, dass auch die Ausgabe russischer Reisepässe und die Organisation rechtswidriger Wahlen auf der Krim erfasst werden und dass Russland für die Verhinderung der Umsetzung der Minsker Abkommen und die Blockierung der Gespräche im Normandie-Format einen höheren Preis zahlen muss; die EU sollte diese Maßnahmen mit den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Japan und weiteren Partnern abstimmen, um ihren Umfang auszuweiten und ihre Wirksamkeit zu erhöhen;
m)
die EU sollte außerdem entschlossene Maßnahmen ergreifen, um Russland davon abzuhalten, die bestehenden EU-Sanktionen zu umgehen; zu diesem Zweck sollte die EU ihre geltenden Vorschriften überprüfen und überarbeiten, um verschiedene Schlupflöcher zu schließen, damit die Sanktionen wirksamer werden und dazu führen, dass Russland einen erheblich höheren Preis für sein hybrides aggressives Vorgehen zahlen muss;
n)
die EU muss Druck auf die Russische Föderation ausüben, damit sie alle Bestimmungen des von der EU vermittelten Waffenstillstandsabkommens vom 12. August 2008 vorbehaltlos erfüllt, insbesondere die Verpflichtung, ihre Streitkräfte vollständig aus den besetzten Gebieten Georgiens abzuziehen;
o)
die EU sollte, um das revisionistische Verhalten von Präsident Putin gegenüber seinen Nachbarn abzuwehren, mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit der Institutionen, Volkswirtschaften und Gesellschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft zu stärken und ihre politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration zu vertiefen, und um ihre Arbeit für die Annäherung dieser Länder an die EU zu intensivieren, eine neue, klare Strategie für ein langfristiges Engagement für die Länder der Östlichen Partnerschaft vorschlagen;
p)
mit der Solidarität der EU mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft sollte darauf abgezielt werden, das Vertrauen in die EU als verlässlicher Partner in Sicherheitsangelegenheiten zu stärken, beispielsweise durch eine stärkere Mitwirkung an der friedlichen Beilegung von Konflikten; die EU sollte dafür sorgen, dass die Sicherheitsdimension der Länder der Östlichen Partnerschaft auch im Strategischen Kompass angemessen berücksichtigt wird und sollte ferner in Erwägung ziehen, eine Reihe von Sicherheitspaketen – Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit, Militär, Nachrichtendienste und Cyberraum – mit ausgewählten Staaten in der Nachbarschaft der EU wie mit der Ukraine, Moldau und Georgien auf den Weg zu bringen, um ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken; die EU sollte die Koordination in Sicherheitsfragen mit diesen Ländern nicht nur im Lichte einer möglichen Erweiterung der NATO betrachten, sondern bei ihrer Einschätzung der sicherheitspolitischen Herausforderungen vor Ort ambitioniert sein und, in Abstimmung mit internationalen Partnern, in Erwägung ziehen, befreundeten Ländern der Östlichen Partnerschaft im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen Verteidigungswaffen zur Verfügung zu stellen; die EU sollte ferner die Zusammenarbeit mit befreundeten Ländern der Östlichen Partnerschaft durch die Europäische Verteidigungsagentur und in Bereichen wie der Informations- und Cyberabwehrfähigkeit, dem Austausch von Erkenntnissen und der Intensivierung gemeinsamer Militärmanöver stärken;
q)
die EU sollte mit der NATO zusammenarbeiten und ihr derzeitiges Engagement im Schwarzmeerraum zu nutzen und ausweiten sowie insbesondere – durch einen die gesamte Gesellschaft umfassenden Ansatz – eine engere Verzahnung mit diesen Partnern herbeiführen, um für einen sicheren und stabilen Schwarzmeerraum zu sorgen;
r)
die EU sollte ferner angesichts des Auftretens Russlands im Westbalkanraum besorgt sein, wozu staatlich unterstützte Desinformation und die Schaffung von politischen und militärischen Verbindungen zu regionalen politischen Eliten gehören; die EU sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass die Einmischung des Kreml in Wahlen und die Unterstützung demokratiefeindlicher Kräfte im Westbalkanraum nach wie vor besonders in denjenigen Ländern ein Problem sind, die auch NATO-Mitglieder sind;
s)
die EU muss ferner darauf reagieren, dass Präsident Putin das Regime von Aljaksandr Lukaschenka und seine brutale Unterdrückung der Menschen in Belarus offen unterstützt und bei den hybriden Angriffen gegen die demokratischen Kräfte in Belarus mit ihm zusammenarbeitet; die EU muss deshalb feststellen, dass der Kreml auf diese Weise die Souveränität und Demokratiebemühungen von Belarus direkt bedroht, und muss klarstellen, dass sie, wenn Russland seine gegenwärtige Politik in Belarus fortsetzt, weitere harte Maßnahmen einführen muss, um Russland in Schach zu halten und von weiteren Maßnahmen abzuschrecken, denn mit der Verteidigung der Demokratie in Belarus unterstützt sie auch die Demokratie in Russland; die EU sollte Russlands Verstrickung in die hybriden Maßnahmen des Lukaschenka-Regimes gegen die EU offenlegen, zu denen auch der Einsatz von Migranten als Instrument zur Destabilisierung des Westens zählt, und den Kreml für diese feindlichen und barbarischen Handlungen zur Rechenschaft ziehen;
t)
die EU muss ihre Hausaufgaben machen und verhindern, dass mit den hybriden Eingriffen und Geldwäschepraktiken des Kreml Einfluss auf die Elite in Politik und Wirtschaft in der EU genommen wird, wenn sie das russische Volk auf seinem Weg zur Demokratie wirksam unterstützen will;
u)
die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten klarstellen, dass sie unter keinen Umständen Versuche Russlands akzeptieren werden, sich Belarus einzuverleiben, da diese Eingliederung dem Willen des belarussischen Volkes nicht entspräche und von einem dazu nicht legitimierten Machthaber ausgehandelt würde;
v)
stellt fest, dass immer mehr internationale Akteure, darunter Russland, Strategien für hybride Kriegführung umsetzen, auch gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten; betont, dass diese Handlungen besonders destabilisierend und gefährlich sind, da so die Grenzen zwischen Krieg und Frieden verwischt werden, Demokratien destabilisiert werden und in den Köpfen derjenigen, auf die diese Handlungen abzielen, Zweifel gesät wird; deshalb müssen die EU und die Mitgliedstaaten in Abstimmung mit der NATO und deren Partnern – auch den Ländern der Östlichen Partnerschaft, die über einmalige Erfahrung und Kenntnisse in diesem Zusammenhang verfügen – die Beobachtung und Analyse der russischen hybriden Kriegführung verstärken (einschließlich manipulativen Desinformationskampagnen, Cyberangriffen, Spionage und Einmischung in Wahlen); sie sollten insbesondere dringend dafür sorgen, dass ausreichende Ressourcen, Mitarbeiter und Instrumente eingesetzt werden, die in der Lage sind, russische hybride Bedrohungen und Einflussnahme zu erkennen, zu analysieren, zu verhindern, zu bekämpfen und zu unterbinden; das oben Gesagte ist von besonderer Bedeutung in Bezug auf Versuche, das europäische Aufbauwerk durch Polarisierung und Spaltung demokratischer Gesellschaften über Desinformation zu untergraben und demokratiefeindliche, populistische, extremistische, meist rechtsgerichtete oder linksradikale Parteien, Bewegungen und nichtstaatliche Organisationen oder politische separatistische Kräfte in ganz Europa zu unterstützen und zu finanzieren, auch im Cyberraum und über soziale Medien und Medien wie Russia Today und Sputnik; dabei kommt politischen Parteien in der EU, die bereitwillig von den Finanzmitteln profitieren, die die Russische Föderation im Gegenzug dafür bereitstellt, dass diese Parteien die Politik Russlands im Europäischen Parlament und in anderen Einrichtungen politisch und in anderer Form unterstützen, und mit denen die Russische Föderation darauf abzielt, den Interessen und Werten der EU zu schaden, eine moralische und politische Verantwortung zu;
w)
in diesem Sinne muss die EU eine koordinierte und allumfassende Abwehrstrategie ausarbeiten, zu der auch Maßnahmen zum Schutz der eigenen Medienlandschaft und die systematische Beobachtung der Inhalte zählen, die von russischen und mit Russland verbundenen Medien und Internetprovidern stammen (sei es in russischer oder einer anderen Sprache), ohne dabei die Pressefreiheit einzuschränken; als Teil dieser Strategie sollte die EU Russland jedes Mal, wenn es hybride Angriffe gegen die EU und die Mitgliedstaaten ausführt, zur Rechenschaft ziehen, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe erhöhen und die Kapazitäten der East StratCom Task Force aufstocken, da Desinformationen auch im EU-Raum abgedeckt werden müssen; die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten mutiger und besser koordiniert verhältnismäßig reagieren, um solchen Angriffen zu begegnen, etwa durch die Ausweisung russischer Diplomaten auf EU-Ebene als Antwort auf die Ausweisung von Diplomaten einzelner Mitgliedstaaten durch die russischen Staatsorgane;
x)
zudem sollte die EU für eine rasche Umsetzung der eingehenden Vorschläge des Sonderausschusses des Europäischen Parlaments zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich der Desinformation, sorgen;
Engagement in Russland und selektiver Dialog mit dem Kreml zur Vorbereitung des Wandels in Russland, auch durch bereichsspezifische Zusammenarbeit
y)
im Rahmen des Engagements in Russland sollte sich die EU in zwei Richtungen bewegen: auf der einen Seite bedingter selektiver Dialog mit den Staatsorganen des Kreml und den Regierungen der Föderationssubjekte und auf der anderen Seite strategische Zusammenarbeit mit der russischen Zivilgesellschaft, die nach Demokratie in Russland strebt, aber auch unabhängige Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Akteuren; in der EU-Strategie gegenüber Russland dürfen Kontakte zu den Staatsorganen nicht von vornherein ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der EU liegt und dadurch das Bekenntnis der EU zu Menschenrechten und demokratischen Zielen nicht unterlaufen wird, da es nach wie vor wichtig für die EU ist, Wege zu finden, um die gegenwärtigen Spannungen zu deeskalieren, indem Maßnahmen ermittelt werden, mit denen die Transparenz erhöht und die Gefahr von Missverständnissen und Fehleinschätzungen verringert wird;
z)
die EU sollte insbesondere ihre institutionelle Zusammenarbeit mit Russland in internationalen Organisationen und bei multilateralen Verträgen wie den Vereinten Nationen, der OSZE, dem Arktischen Rat oder dem Europarat fortsetzen, um dringliche regionale und globale Angelegenheiten anzugehen, sich der Prävention und Beilegung von Konflikten zu widmen und ergänzende oder gemeinsame Interessen zu fördern, etwa bei Umweltthemen und dem ökologischen Wandel in Russland und in der EU, dem Vertrag über den Offenen Himmel, bei nuklearer Abrüstung, Rüstungsabbau und Rüstungskontrolle, Fragen zur Arktis und der Umsetzung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Atomvereinbarung mit dem Iran) und mit Blick auf die Lage im Nahen Osten, in Libyen und in Afghanistan; die EU sollte ihre selektive Zusammenarbeit mit Russland in regionalen und globalen Angelegenheiten nutzen, um Russland fest in der multilateralen Zusammenarbeit und der auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung zu verankern und es so davon abzuhalten, die Sicherheit und den Wohlstand, auch in der EU und in der europäischen Nachbarschaft, zu bedrohen; die EU sollte bei der Zusammenarbeit mit Russland bei seinem ökologischen Wandel speziell den europäischen Grünen Deal und ihre Klimaziele heranziehen, insbesondere um die Dekarbonisierung zu beschleunigen, die trotz der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris immer noch zunehmenden CO2-Emissionen in Russland zu verringern, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Nutzung erneuerbarer Energieträger zu erweitern, wofür es in Russland ein riesiges Potenzial gibt; die EU kann auch mit einer Stärkung des Bewusstseins für den Klimawandel helfen, das sich in Russland erst langsam verbreitet;
aa)
die EU, ihre Mitgliedstaaten und Russland sollten eine gute Zusammenarbeit in der Arktis im Rahmen der Politik der Nördlichen Dimension aufrechterhalten, da dies von größter Bedeutung für die konstruktive Zusammenarbeit im Kampf gegen den Klimawandel in der Arktis ist und so verhindert werden kann, dass auch in dieser Region militärische Spannungen entstehen;
ab)
die Zusammenarbeit sollte jedoch in bestimmten konkreten Bereichen keine Zugeständnisse in Bezug auf Werte zur Folge haben, und die EU sollte nie die geostrategischen Folgen und Interessen ihrer Partner außer Acht lassen; so muss die EU dafür sorgen, dass das weitere Engagement in Russland an die Zusage des Kreml geknüpft sein wird, seine interne Aggression gegen das eigene Volk zu beenden, die systematische Unterdrückung der Opposition und die Einschüchterung und die Folter politischer Gefangener zu beenden, Rechtsvorschriften, die nicht mit den internationalen Normen vereinbar sind, aufzuheben oder zu ändern, wie die gegen ausländische Agenten oder sogenannte extremistische oder unerwünschte Organisationen, die Unterdrückung von Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere der Organisationen, die gegen die Korruption kämpfen und die Menschenrechte in Russland verteidigen, zu beenden und seine externe Aggression gegen die Nachbarländer einzustellen; als Bestandteil davon muss die EU Russland auch gemahnen, dass die Festnahme von politischen Gegnern gegen seine internationalen Verpflichtungen verstößt, und darauf bestehen, dass die Justiz entpolitisiert und das Recht auf ein faires Verfahren und Zugang zu Rechtsbeistand sichergestellt werden muss; anders gesagt, wenn die EU versucht, Gespräche mit dem Kreml aufzunehmen, muss sie klar definierte rote Linien vorgeben, zu denen auch die umfassende Achtung der Souveränität und territorialen Integrität von Partnerländern zählt, und sie darf nicht nur zu dem Zweck mit Russland zusammenarbeiten, die Gesprächskanäle offen zu halten; die EU sollte sich nicht um ein große Geschäfte mit dem Kreml zum beiderseitigen Nutzen bemühen, wenn der Kreml dabei freie Hand im Inland und in seiner Zone privilegierter Interessen (Ukraine, Belarus usw.) anstrebt; die EU muss unmissverständlich klarmachen, dass sie keine Interessen anderer Länder für bessere Beziehungen mit Moskau opfern wird;
ac)
die EU sollte ferner die Russische Föderation nachdrücklich auffordern, die von der internationalen Gemeinschaft aufgeworfenen dringenden Fragen umgehend anzugehen und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen ihr Nowitschok-Programm umgehend, uneingeschränkt und vollständig offenzulegen; die EU sollte insbesondere die Rolle Russlands in Zusammenhang mit dem Abschuss des Flugs MH17 im Jahr 2014 verurteilen und die Russische Föderation auffordern, uneingeschränkt bei der Untersuchung von schweren internationalen Straftaten, Zwischenfällen und Tragödien zu kooperieren, beispielsweise dem Abschuss des Flugs MH17 der Malaysia Airlines und anderen neueren Zwischenfällen, bei denen russische Nachrichtendienste auf dem Gebiet von EU-Mitgliedstaaten und von Ländern der Östlichen Partnerschaft, auch Belarus, beteiligt waren;
ad)
die EU sollte ihre mehrmals gegenüber den russischen Staatsorganen geäußerte Forderung bekräftigen, das Wrack und die Flugschreiber der polnischen Regierungsmaschine Tu-154, die im April 2010 bei Smolensk abstürzte, an Polen zu übergeben;
Engagement zur Unterstützung der Demokratie – Gegenmaßnahmen in Form von Sanktionen, Finanzkontrollen und internationalen Ermittlungen
ae)
die EU muss in Zusammenarbeit mit den USA und anderen gleichgesinnten Partnern ein Bündnis zur weltweiten Verteidigung der Demokratie aufbauen und stärken und ein Instrumentarium zur Verteidigung der Demokratie vorschlagen, das gemeinsame Maßnahmen in Bezug auf Sanktionen, Maßnahmen gegen illegale Finanzströme, Vorschriften über die Konditionalität der wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützung, internationale Ermittlungen und eine ambitionierte Agenda zur Unterstützung von Freiheit und Demokratie, Menschenrechtsverteidigern und Verfechtern der Demokratie umfassen sollte; mit der Agenda der EU sollte ferner für ein Gegengewicht zu den Anstrengungen Russlands und Chinas zur Schwächung der Demokratie weltweit und Destabilisierung der europäischen Ordnung gesorgt werden;
af)
die EU sollte einen zentralen Rahmen zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen aufbauen, ihren Rahmen gegen Geldwäsche weiter stärken und seine konsequente Umsetzung sicherstellen, die intensivere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden unterstützen und eine EU-Behörde für Finanzkontrollen schaffen, um die EU und ihre Mitgliedstaaten besser davor zu schützen, dass Russland und andere autoritäre Regime zu subversiven politischen Zwecken illegale Finanzpraktiken betreiben und sich einmischen, was eine Bedrohung der Sicherheit und Stabilität Europas darstellt;
ag)
die EU muss insbesondere die Aufnahme Russlands in eine Liste von Drittländern mit einem hohen Geldwäscherisiko in Erwägung ziehen, mit der dazu beigetragen werden soll, dass die EU alle verdächtigen Finanzströme des russischen Regimes und seiner Stellvertreter besser kontrollieren kann; die EU sollte ferner ihr Bankensystem stärken und einen Rechtsrahmen zur Bekämpfung der finanziellen Einflussnahme Russlands auf die demokratischen Prozesse in der EU und den Mitgliedstaaten erstellen, einschließlich der Strategie der Vereinnahmung von Eliten und die Technik der Kooptierung hochrangiger Beamter und ehemaliger europäischer Politiker; mit einem solchen Rahmen sollte die Transparenz der Gelder der russischen Elite gesteigert werden, die in der EU angelegt oder ausgegeben werden, und dazu beigetragen werden, auf die Finanzierung politischer Parteien, politischer Bewegungen und politischer Kampagnen sowie Investitionen in strategische Infrastruktur und strategische Einrichtungen – auch Hochschulen und politische Denkfabriken – durch russische Akteure zu reagieren und diese zu verhindern, da bei diesen Investitionen die Gefahr besteht, dass eine Abhängigkeit bestimmter Wirtschaftszweige von Russland geschaffen oder verstärkt wird, und sie als Einfallstor für russische Spionage und Sicherheitsbedrohungen dienen können; in diesem Sinne sollte die EU ferner russische Vermögenswerte mit Sanktionen belegen, mit denen direkt und indirekt Einfluss auf die demokratischen Prozesse sowie die Mitgliedstaaten und Länder der Östlichen Partnerschaft genommen wird; parallel dazu sollten die nationalen Regierungen und die internationalen Organisationen Untersuchungen über versteckte Vermögenswerte der wichtigsten Mitglieder der russischen Staatsführung und Oligarchen durchführen und diese Zahlen veröffentlichen;
ah)
die EU sollte so bald wie möglich wirksame Rechtsmittel schaffen, um die grenzübergreifende Korruption und die damit verbundene Geldwäsche zu bekämpfen, insbesondere, wenn es um Korruption und illegale Finanzpraktiken von russischer Seite geht, und sie sollte viel stärker auf das Instrument der Einziehung von Vermögenswerten ohne vorhergehende Verurteilung zurückgreifen, um die Kleptokratie des Kreml wirksamer in den Griff zu bekommen; in diesem Sinne dürfen die russischen Staatsorgane russischen Organisationen der Zivilgesellschaft und russischen nichtstaatlichen Organisationen nicht systematisch die Mittel zur Korruptionsbekämpfung vorenthalten; die EU sollte ferner Kapazitäten aufbauen, um die Ströme schmutzigen Geldes aus Russland aufzudecken und um die versteckten Reichtümer und Vermögenswerte offenzulegen, die sich in den EU-Mitgliedstaaten im Besitz von Autokraten des russischen Regimes und korrupten Oligarchen befinden; die Institutionen der EU sollten bei den halbjährlichen Anhörungen des Europäischen Parlaments zum Zustand der Demokratie in Russland regelmäßig über diese Fälle berichten; in diesen Berichten sollten die Namen der wichtigsten Mitglieder der Gefolgschaft von Präsident Putin genannt werden;
ai)
bei der Bekämpfung illegaler Geldströme aus Russland durch die EU sollte Geldströmen aus Belarus besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da Autokraten und korrupte Oligarchen zwischengeschaltet werden; in den Sonderberichten der Institutionen der EU an das Parlament sollte das Problem der finanziellen Einmischung Russlands in Belarus, auch in strategischen Bereichen, behandelt werden und Informationen über Vermögenswerte der Gefolgschaft von Aljaksandr Lukaschenka und korrupten Oligarchen enthalten sein;
aj)
die EU sollte die Manipulation von Informationen durch Russland und seine Versuche, sich in demokratische Prozesse auf der Ebene der Union und in ihren Mitgliedstaaten einzumischen, als Anlass zum Handeln nehmen und prüfen, welche Instrumente erforderlich sind, um sich diesen Vorgängen zu widersetzen und dagegen vorzugehen, und diese Instrumente dann auch tatsächlich einsetzen;
ak)
im Einklang mit dem Grundsatz „Demokratie an erster Stelle“ sollte die EU die Voraussetzung der Konditionalität in ihren Beziehungen zu Russland stärken, indem sie den Dialog oder Abkommen mit Russland über Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und der Medienfreiheit und zur Abhaltung freier Wahlen als stärkeres Erfordernis für den Dialog unterhält; die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten auch ihre Investitionsförderungs- und Wirtschaftskooperationsprojekte überarbeiten, beginnend mit Nord Stream 2 und dem Bau der von Rosatom errichteten Kernkraftwerke, und sie sollte ihre Bemühungen zur Eindämmung strategischer Investitionen des Kreml verstärken, die häufig aus den EU-Mitgliedstaaten über die Finanzflüsse von russischen Oligarchen und Unternehmen stammen, die gegründet wurden, um Russlands böswilliges Eingreifen und die Verbreitung von Korruption in Europa zu finanzieren; diesbezüglich sollte die EU dem Rechtsinstitut der doppelten Staatsangehörigkeit besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen und darauf drängen, dass Bulgarien und Malta ihre Regelung der „goldenen Pässe“ abschaffen; die EU sollte ferner keine gemeinsamen Transaktions- oder Geschäftsvorhaben ohne vorherige sorgfältige Prüfung der politischen Gegebenheiten in Bezug auf Transparenz, Korruption und politische Auswirkungen umsetzen, denn solche Projekte sollten die Solidarität der Mitgliedstaaten der EU untereinander oder mit Nachbarn der EU nicht gefährden, weder in Russland noch in der EU Korruptionsgeflechten zugutekommen oder negative Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt haben;
al)
gleichzeitig sollte die EU den Grundsatz „Demokratie an erster Stelle“ bei ihrer Neubewertung der finanziellen Unterstützungsprogramme für Russland und der Investitionen in Russland anwenden, wobei zu den Maßnahmen auch die Überarbeitung der Darlehensmandate der Finanzinstitute der EU gehören sollte; in diesem Sinne sollte die EU ihre Kooperation mit Russland in verschiedenen außenpolitischen Formaten beurteilen und Russlands Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Europarat überprüfen;
am)
die EU sollte neue Mittel schaffen, um effektiver die Freilassung politischer Gefangener zu fordern; die EU sollte fordern, dass die russischen Staatsorgane alle aus politischen Gründen unrechtmäßig in Haft befindlichen Personen, darunter Alexei Nawalny, Alexei Pitschugin, Juri Dmitrijew, und alle anderen Personen freilassen, die von der Menschenrechtsorganisation „Memorial“ nach den Kriterien der in der Entschließung 1900/2012 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates als politische Gefangene bezeichnet werden; die EU muss jede Gelegenheit nutzen, um die russischen Staatsorgane auf diese und andere Verstöße im Bereich der Meinungsfreiheit aufmerksam zu machen, insbesondere bei Drangsalierung, Verfolgung und physischen Angriffen gegen politische und zivilgesellschaftliche Aktivisten, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger in Russland; die EU sollte eindringlich die Beendigung dieser Verletzungen und die Aufnahme von Ermittlungen verlangen und Russland nachdrücklich auffordern, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;
an)
die Institutionen der EU müssen regelmäßig in den Anhörungen vor dem Parlament über die Situation von politischen Gefangenen in Russland berichten, enge Kontakte mit russischen Dissidenten, nichtstaatlichen Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern und unabhängigen Medien in Russland aufbauen und ihnen verbesserte finanzielle Unterstützung bereitstellen, und ständig über die Namen und die Haftbedingungen der politischen Aktivisten in Russland auf dem Laufenden sein; die Mitgliedstaaten sollten ferner davon absehen, Abschiebungen und Ausweisungen von politischen Gegnern und Asylsuchenden nach Russland, wo ihr Leben oder körperliche Unversehrtheit in Gefahr wäre, zu genehmigen oder zu ermöglichen; die EU sollte ferner bei Bedarf die Ausstellung von Notfallvisa erleichtern und Behelfsunterkünfte in den Mitgliedstaaten bereitstellen;
ao)
die EU sollte ferner die Lage der Menschenrechte in Russland genau verfolgen, auch durch die Beobachtung von Gerichtsverfahren gegen Organisationen der Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker und Aktivisten durch die Delegation der EU in Russland und die Botschaften der Mitgliedstaaten; die EU sollte ferner ihre globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte erweitern und sie im Fall von Menschenrechtsverletzungen in allen von eingefrorenen Konflikten betroffenen Gebieten oder rechtswidrig besetzten Territorien der Länder der Östlichen Partnerschaft anwenden; parallel dazu sollte die EU in allen externen Politikbereichen ihre Verpflichtung zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung umsetzen und die Themen der grundlegenden Menschenrechte, einschließlich des Kampfs gegen geschlechtsbezogene Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Hasskriminalität, Polizeigewalt und andere Formen der Diskriminierung gegen Minderheiten und durch Förderung von Gleichheit der Geschlechter sowie der Rechte von Frauen, der LGBTI+-Gemeinschaft und anderer Minderheiten in Russland fördern; die EU sollte nach Möglichkeit jenen helfen, die in Russland leben und unterdrückt werden, besonders denen, die aufgrund von Alter, Religion, rassistischer Zuschreibung, ethnischer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer sprachlichen oder gesellschaftlichen Gruppe, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Ausdrucksform, Geschlechtsidentität oder aus anderen Gründen diskriminiert werden; die EU sollte sich in Russland auch in Bezug auf die Behandlung von Frauenrechtsverteidigern, die Vertretung von Frauen in der Politik und öffentlichen Verwaltung, Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte in Russland engagieren; die EU sollte ferner die Verfolgung, willkürliche Verhaftung und Folter von LGBTI+-Personen in zahlreichen Teilen der Russischen Föderation verurteilen, die fortbestehende Notwendigkeit von Untersuchungen betonen und die sofortige Freilassung aller in solcher Situation gehaltener Gefangenen, insbesondere in Tschetschenien, fordern; die EU sollte den Schwerpunkt auf die fortgesetzte Verwendung des Verbots von „Werbung für Homosexualität“ als Rechtfertigung für strafrechtliche Verfolgung legen; die EU sollte mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten die Asylantragsverfahren für diese Gefangene gemäß Unionsrecht und nationalem Recht vereinfachen;
ap)
die EU sollte ihre Fähigkeit verbessern, Sanktionen gegen die russischen Staatsorgane, russische Oligarchen und Gefolgsleute von Präsident Putin und Mitglieder ihrer Familien wegen Verletzungen der Menschenrechte oder systematischen Unterdrückung demokratischer Kräfte, Minderheiten, religiöser Gruppen und LGBTI+-Gruppen in Russland vorzubereiten und zu verhängen; zu diesem Zweck sollte sie die Beschlussfassung zentralisieren, indem sie in Fällen von Korruption oder Verletzung der Menschenrechte automatisch Sanktionen verhängt und die Einführung von Abstimmungsregeln mit qualifizierter Mehrheit im Rat bei anderen Menschenrechtsverletzungen prüft; die EU sollte ferner dringend Antikorruptionsregeln eventuell nach dem Vorbild der globalen Antikorruptionsregeln des Vereinigten Königreichs annehmen, um die aktuellen globalen Sanktionsregelungen der EU im Bereich der Menschenrechte zu ergänzen, und sollte im Fall einer weiteren Eskalation Sanktionen in Betracht ziehen, die auf die Finanzierung der Nachrichtendienste, des Militärs und der Öl- und Gaswirtschaft abzielen; sollte dies der Fall sein, könnte die EU einen neuen Sanktionsmechanismus erarbeiten, bei dem die Fortsetzung feindlicher Handlungen seitens der Russischen Föderation eine unionsweite Verringerung der Energieeinfuhren von Lieferanten in Russland um einen bestimmten Prozentsatz auslösen würde und gleichzeitig die Mitgliedstaaten dabei unterstützt würden, die Lücke durch Maßnahmen zu füllen, die mit dem europäischen Grünen Deal im Einklang sind; dabei sollte betont werden, dass die Verringerung jährlich automatisch um denselben Prozentsatz ansteigen würde, bis die Russische Föderation ihre feindlichen Handlungen rückgängig macht;
aq)
die EU sollte Konsultationen mit nichtstaatlichen Organisationen durchführen, um Informationen zu sammeln, die für die Sanktionspolitik von Nutzen sind, damit diese Organisationen sie bei der Vorbereitung und Untersuchung von Fällen umfassend unterstützen können; empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch im Bereich der Spionageabwehr unverzüglich zu intensivieren, damit heimliche russische Netze in der EU aufgedeckt und zerschlagen werden;
ar)
die EU sollte über eine Plattform zur Bekämpfung der Straflosigkeit und eines EU-Justizzentrums (EU Justice Hub) internationale Untersuchungen über die vom Regime von Präsident Putin gegen das russische Volk und die vom Lukaschenka-Regime in Belarus begangenen Verbrechen initiieren und zu diesen Untersuchungen beitragen; im Rahmen dieser Untersuchungen sollte die EU eine Arbeitsgruppe aus Beratern einrichten, die nationale und internationale Ermittlungen, Gerichtsverfahren und die Einrichtung von EU-Gerichten unterstützt, und dem Parlament regelmäßig über den Stand der politischen Freiheiten in Russland Bericht erstattet;
as)
die EU sollte ferner Bemühungen um Strafverfahren gegen russische militärische und paramilitärische Gruppen in nationalen und internationalen Hoheitsgebieten anregen und unterstützen, die sich Verstößen und Straftaten, auch Kriegsverbrechen, gegen Zivilisten während Einsätzen in vielen Ländern, wie beispielsweise Syrien, der Zentralafrikanischen Republik und Libyen, schuldig gemacht haben;
at)
die EU sollte überdies eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Ermordung des Oppositionsführers Boris Nemzow fordern und die Täter entsprechend den Empfehlungen der OSZE und des Europarats vor Gericht bringen;
au)
die EU sollte zudem die ungerechtfertigten Sanktionen gegen Amtsträger der EU aufs Schärfste verurteilen und die russischen Staatsorgane auffordern, sie unverzüglich zurückzunehmen;
av)
die EU muss bereit sein, das russische Parlament nicht anzuerkennen und mit Nachdruck die Suspendierung Russlands in internationalen Organisationen mit parlamentarischen Versammlungen – insbesondere in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates – zu fordern, wenn festgestellt werden sollte, dass die Parlamentswahl 2021 in Russland von Betrug geprägt war und unter Verstoß gegen demokratischer Grundsätze und das Völkerrecht durchgeführt wurde; die EU sollte außerdem die Versuche von Präsident Putin, auf der Grundlage der Verfassungsänderungen im Jahr 2020, die das Europäische Parlament als „widerrechtlich beschlossen“ bewertet hat, über das Ende seines derzeitigen und letzten Präsidentschaftsmandats am 7. Mai 2024 hinaus weiter im Amt zu bleiben, verurteilen;
aw)
die EU sollte die russische Regierung und die Staatsduma auffordern, den Rechtsrahmen für Wahlen, auch in Bezug auf Wahlbeobachtung, zu ändern, um Pluralismus und freie und faire Wahlen entsprechend internationalen Normen zu fördern und um faire Wettbewerbsbedingungen für Oppositionskandidaten zu schaffen;
ax)
gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger als internationale Beobachter bei der Parlamentswahl 2021 auf der besetzten Krim zu verhindern, die dort von Russland unrechtmäßig abgehalten wird; in diesem Zusammenhang sollten das Parlament und die nationalen Parlamente von sämtlichen Tätigkeiten absehen, die fälschlicherweise als internationale Beobachtung angesehen werden könnten, und Sanktionen gegen derartige Tätigkeiten einführen; überdies sollte die EU die rechtswidrige Organisation dieser Wahl und weiterer Wahlen durch Russland auf der besetzten Krim sowie in den besetzten Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk verurteilen und die Ergebnisse nicht anerkennen;
Engagement zur Unterstützung der Demokratie – Unterstützung einer demokratischen Gesellschaft in Russland
ay)
die EU sollte ihren Willen zum Ausdruck bringen, mit der Annahme und der Veröffentlichung einer „Botschaft an das russische Volk“ die Beziehungen zu den Menschen der Russischen Föderation zu verbessern;
az)
die EU sollte verschiedene mögliche Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und Russland und auch innerhalb Russlands berücksichtigen; die EU sollte insbesondere eine Vision und Strategie für ihre künftigen Beziehungen zu einem freien, wohlhabenden, friedlichen und demokratischen Russland verfolgen, das uneingeschränkt dem Völkerrecht, seinen internationalen Verpflichtungen und Grundsätzen gutnachbarschaftlicher Beziehungen verpflichtet ist; eine solche Strategie sollte ein umfassendes Angebot mit Bedingungen und Anreizen, darunter Visaliberalisierung, Freihandelsinvestitionen und Modernisierungsprogramme, sowie eine strategische Partnerschaft umfassen, unter anderem mit dem Ziel, die Stabilität des Kontinents und die uneingeschränkte Achtung der internationalen Grenzen sicherzustellen; die EU sollte auch die potenziellen Vorteile vermitteln, die sie als Gegenleistung für einen demokratischen Wandel Russlands unter der Bedingung zu bieten bereit ist, dass Russland ein kooperierendes und vollwertig demokratisches Staatsführungssystem einführt, in dem die Menschenrechte, Grundfreiheiten, das Völkerrecht und das internationale regelbasierte System geachtet werden, sowie als Gegenleistung für eine grundlegende Umstellung der gegenwärtigen Außenpolitik und des Verhaltens Russlands auf internationaler Ebene;
ba)
die EU sollte die russische Zivilgesellschaft unterstützen und direkte persönliche Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern der EU und Russlands fördern, da insbesondere russische Bürgerinnen und Bürger weltweit die größte Gruppe sind, die Schengen-Visa erhalten, die meisten davon für mehrmalige Einreisen und mit mehrjähriger Gültigkeit; sie sollte folglich erwägen, die Visagebühren und Barrieren für russische Bürgerinnen und Bürger zu senken und eine wirksame Informationskampagne durchzuführen, um zu zeigen, dass die EU Menschen aus Russland willkommen heißt; die EU sollte auch ihre Schul-, Hochschul- und Kulturaustauschprogramme mit Russland erweitern und das Angebot von Praktika und Direktanwerbungsgelegenheiten für hoch- und geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Russland in Erwägung ziehen; die EU muss Alternativen für Menschen, die aus politischen Gründen aus Russland auswandern, schaffen und erweitern, damit sie in der EU unter geschützten und rechtssicheren Bedingungen leben können; die EU sollte daneben ihre finanzielle und technische Hilfestellung für Gewerkschaften, unabhängige Medien, nichtstaatliche Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft und für Kapazitätsaufbaumaßnahmen im zivilgesellschaftlichen Bereich Russlands deutlich erhöhen: die EU sollte außerdem geisteswissenschaftliche Studiengänge an Hochschulen der EU unterstützen, mit denen Russinnen und Russen und insbesondere russische Studierende auf ein Engagement für den demokratischen Wandel ihres Landes vorbereitet werden;
bb)
die EU sollte eine umfassende Liste verfügbarer Instrumente für den Austausch mit der demokratischen Gesellschaft in Russland annehmen, in der Vorschläge enthalten sein können, die viele russische zivilgesellschaftliche Organisationen erarbeitet haben;
bc)
die EU sollte sich der russischsprachigen Propaganda und den Desinformationskampagnen des Regimes von Präsident Putin in der EU, den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland gegenübertreten, indem sie unabhängige Journalisten und Medienunternehmen stärkt und unterstützt, die eine Alternative zur Desinformation des Kreml bieten, und die Einrichtung eines freien russischsprachigen Fernsehsenders, der rund um die Uhr sendet, unterstützen; die EU sollte zudem unabhängige Medien, Journalisten und Blogger in Russland unterstützen, um alternative Quellen und Kanäle zu stärken, die nicht vom Kreml kontrolliert werden;
bd)
die EU muss den Druck auf unabhängige Medien bekämpfen, auch durch die Einrichtung eines europäischen Fonds für demokratische Medien, der unabhängige Medien weltweit – auch in Russland – unterstützt; die EU muss außerdem mehr tun, um unabhängige Journalisten und Medienunternehmen zu unterstützen und zu stärken, die eine Alternative zur Desinformation des Kreml bieten, ohne die Russland nicht demokratisch, erfolgreich und frei sein kann; in diesem Zusammenhang sollte die EU angesichts der beschwerlichen und untauglichen sogenannten Gesetze gegen ausländische Agenten, die die russischen Staatsorgane zur Unterdrückung der Redefreiheit und unabhängiger Journalisten in Kraft gesetzt haben, unabhängige Medienunternehmen wie Meduza und Radio Free Europe/Radio Liberty unterstützen;
be)
die parlamentarische Delegation im parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Russland sollte damit beauftragt werden, Personen von Interesse zu identifizieren, die eine führende Rolle in der Gesellschaft spielen und die offen für die Aufnahme eines konstruktiven und ständigen Dialogs und die Aufstellung einer Agenda für öffentliche Kontakte mit der russischen Zivilgesellschaft, Russlands Hochschulen, wichtigen wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen, nichtstaatlichen Organisationen, politischen Bewegungen und künstlerischen und intellektuellen Kreisen wären;
bf)
die EU muss in den Blick nehmen, dass die Beliebtheit Josef Stalins in der russischen Bevölkerung auf das bisher höchste Niveau während der Ära Wladimir Putins angestiegen ist und 70 % der Gesellschaft davon überzeugt sind, dass Stalin in der russischen Geschichte eine positive Rolle gespielt hat; die EU sollte erkennen, dass dies auf Putins Politik der „Stalinisierung des Bewusstseins der Massen“ und die Repressionsmaßnahmen gegen unabhängige Historiker zurückzuführen ist; die EU muss darauf bestehen, dass die Archive der UdSSR für Wissenschaftler und Forscher geöffnet werden und dass Einzelheiten zu den Völkermorden der Stalinisten an Russen und anderen Völkern der UdSSR und ihrer Satellitenstaaten – auch die Akten über die als „Razzia von Augustów“ bekannte verbrecherische Militäroperation – veröffentlicht werden;
bg)
die Vereinten Nationen haben den Internetzugang zu einem Menschenrecht erklärt, und die EU sollte in diesem Zusammenhang die Versuche des Kreml verurteilen, den Zugang der russischen Bevölkerung zum Internet zu sperren, zu kontrollieren, zu zensieren oder gar die russische Bevölkerung vom Internet abzukoppeln; die EU muss die globalen IT-Unternehmen auffordern, diesen undemokratischen Bestrebungen Rechnung zu tragen, wenn sie eine Tätigkeit auf dem russischen Markt in Erwägung ziehen;
bh)
die EU sollte letztendlich einen verbindlichen Rechtsrahmen schaffen, damit sie entschlossen auf Kampagnen reagieren kann, mit denen die Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt werden sollen, einschließlich gezielter Maßnahmen gegen diejenigen, die für diese Kampagnen verantwortlich sind; die EU sollte auch wirksame Strategien im Bereich der Digitalpolitik entwickeln, um technologische Standards und das offene Internet zur Unterstützung freier Räume und Beschränkung von Unterdrückungstechnologien einzusetzen; die EU sollte daher quelloffene Technologien, Dienste für sichere Kommunikation, dezentralisierte Plattformen und neue attraktive Plattformen der sozialen Medien mit niedrigschwelligem Zugang und geschützter Privatsphäre für die russische Bevölkerung unterstützen und gleichzeitig globale technologische Datenschutzvorgaben um die Schaffung ethischer und rechtlicher Normen erweitern, die eine Signalwirkung für die Förderung des Schutzes der Grundrechte haben, wobei auf ein internationales Verbot von Massenüberwachungstechnologien und invasiven Bürgerbewertungssystemen hingearbeitet werden und das Verbot autonomer Waffensysteme verlangt werden soll;
Engagement zur Unterstützung der russischen Bevölkerung und Demokratie – Erfolg der Östlichen Partnerschaft als Quelle der Inspiration für die Bevölkerung Russlands
bi)
die EU sollte die Östliche Partnerschaft mit dem Ziel der Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundfreiheiten und Menschenrechte sowie der regionalen Zusammenarbeit und gutnachbarschaftlicher Beziehungen weiter unterstützen; insbesondere könnte die EU zur Vorbereitung auf eine neue Dynamik der europäischen Integration der östlichen Nachbarschaft der EU und zur Unterstützung der erfolgreichen Entwicklung von auf die EU ausgerichteten Ländern der Östlichen Partnerschaft, die als gutes Beispiel dienen und einen Anreiz für die russische Bevölkerung, die Demokratie zu unterstützen, darstellen könnten, in der bevorstehenden Konferenz zur Zukunft Europas eine verbesserte Kooperationsstrategie vorschlagen; die EU sollte den Ländern der Östlichen Partnerschaft dementsprechend eine realistische Perspektive für ihre Aufnahme in die EU bieten und so ihre Motivation aufrechterhalten, weitere Reformen vorzunehmen;
bj)
die EU sollte die Ukraine, Georgien, Moldau, Armenien, Aserbaidschan und Belarus bei der Erfüllung der politischen, demokratischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Kriterien, auf denen die EU-Verträge und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union beruhen, weiter unterstützen;
bk)
zudem sollte die EU auf eine ambitionierte Strategie für die Integration der Länder der Östlichen Partnerschaft drängen, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben; damit motiviert die EU die Länder der Östlichen Partnerschaft, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben, Reformen durchzuführen, auch indem ihnen ein Modell der „Teilhabe an allem außer an den Institutionen“ angeboten wird, mit dem sie alle Vorteile der Integration in die EU erhalten, wie Zugang zu gemeinsamen politischen Maßnahmen der EU, zu den Finanzressourcen der EU und zur EU-Gerichtsbarkeit, während die Türen für eine künftige Aufnahme offen bleiben;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft und der G7-Länder, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.