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Verfahren : 2021/2873(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0434/2021

Aussprachen :

PV 16/09/2021 - 6.2
CRE 16/09/2021 - 6.2

Abstimmungen :

PV 16/09/2021 - 8
PV 16/09/2021 - 15

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0390

Angenommene Texte
PDF 149kWORD 51k
Donnerstag, 16. September 2021 - Straßburg
Der Fall des Menschenrechtsverteidigers Ahmad Mansur in den VAE
P9_TA(2021)0390RC-B9-0434/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2021 zum Fall des Menschenrechtsverteidigers Ahmad Mansur in den Vereinigten Arabischen Emiraten (2021/2873(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), insbesondere seine Entschließung vom 4. Oktober 2018 zu den VAE, insbesondere zur Lage des Menschenrechtsverteidigers Ahmad Mansur(1),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP), Josep Borrell, vom 10. Dezember 2020 im Rat (Auswärtige Angelegenheiten), in der er die Ansicht vertrat, die Menschenrechte gehörten zur DNA der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 1. Januar 2019 zum Fall von Ahmad Mansur,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen vom 12. Juni 2018, in der die sofortige Freilassung des inhaftierten Menschenrechtsverteidigers Ahmad Mansur gefordert wird, und vom 7. Mai 2019, in der seine Haftbedingungen verurteilt werden,

–  unter Hinweis auf die Arabische Charta der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die Kooperationsvereinbarung von 2018 zwischen den VAE und dem EAD,

–  unter Hinweis auf die jüngste Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und den VAE, die am 9. Juni 2021 in virtuellem Format stattfand, und das zweite Treffen zwischen hohen Beamten des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit der VAE und des EAD, das am 3. März 2021 virtuell stattfand,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die beide von den VAE unterzeichnet wurden,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zu Menschenrechtsverteidigern,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien über Folter und andere grausame Behandlung,

–  unter Hinweis darauf, dass Ahmad Mansur im Jahr 2015 mit dem renommierten Martin-Ennals-Preis für Menschenrechtsverteidiger ausgezeichnet wurde,

–  unter Hinweis darauf, dass Ludschain al-Hathlul im Jahr 2020 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit dem Václav-Havel-Preis für Menschenrechte ausgezeichnet wurde,

–  gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Ahmad Mansur am 29. Mai 2018 nach einem grob unfairen Verfahren vom Berufungsgericht in Abu Dhabi wegen seines Einsatzes für die Menschenrechte zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass das Urteil am 31. Dezember 2018 vom Obersten Föderalen Gericht der VAE bestätigt wurde; in der Erwägung, dass er außerdem mit einer Geldstrafe in Höhe von 1 Million Dirham (232 475 EUR) belegt wurde und dass er nach seiner Freilassung für einen Zeitraum von drei Jahren unter Überwachung gestellt wird;

B.  in der Erwägung, dass das Ministerium der VAE für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit am 29. März 2017 erklärte, dass das Büro für Internetkriminalität der Staatsanwaltschaft die Festnahme von Ahmad Mansur angeordnet habe, da er über das Internet falsche und irreführende Informationen verbreitet habe, mit denen er auf die Ausbreitung von Antipathie und Sektierertum abgezielt habe; in der Erwägung, dass aus anderen Erklärungen der VAE-Behörden hervorging, dass der einzige Grund für seine Inhaftierung die von ihm im Internet verbreiteten Ansichten waren; in der Erwägung, dass die Anklagen gegen ihn auf angeblichen Verstößen gegen das Gesetz der VAE über Cyberkriminalität aus dem Jahr 2012 beruhen; in der Erwägung, dass er nach Angaben der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und von Human Rights Watch ausschließlich wegen seines Eintretens für die Menschenrechte verurteilt wurde, u. a. weil er über Ungerechtigkeiten in seinem Land getwittert, an Webinaren zu Menschenrechten teilgenommen und Nachrichten an Nichtregierungsorganisationen (NRO), die im Bereich der Menschenrechte tätig sind, geschickt hat;

C.  in der Erwägung, dass Ahmad Mansur seit seiner Verhaftung im März 2017 im al-Sadr-Gefängnis in Abu Dhabi in Einzelhaft gehalten wird, wo ihm die Grundversorgung vorenthalten wird und ihm seine Rechte als Häftling nach dem Recht der VAE und internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich der Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen, verweigert werden; in der Erwägung, dass ihm jede Form des Kontakts mit anderen Häftlingen und seiner Familie untersagt wird, abgesehen von vier 30-minütigen Besuchen seiner Frau und begrenzten Telefonaten mit seiner Mutter und seiner Frau; in der Erwägung, dass er im Jahr 2019 zweimal in den Hungerstreik getreten ist, um die Achtung seiner Grundrechte als Gefangener einzufordern;

D.  in der Erwägung, dass die Behörden der VAE die Rechte von Ahmad Mansur seit mehr als zehn Jahren durch willkürliche Verhaftung und Inhaftierung, Todesdrohungen, körperliche Angriffe, staatliche Überwachung und unmenschliche Behandlung in der Haft verletzen;

E.  in der Erwägung, dass die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Lage von Menschenrechtsverteidigern erklärt hat, dass die Bedingungen und die Behandlung, denen die Menschenrechtsverteidiger Ahmad Mansur, Mohammed al-Roken und Nasser Bin Ghaith aus den VAE ausgesetzt sind, wie etwa die lange Einzelhaft, gegen Menschenrechtsstandards verstoßen und möglicherweise Folter darstellen;

F.  in der Erwägung, dass eine Gruppe von Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen die Regierung der VAE aufgefordert hat, Ahmad Mansur freizulassen, und seine Festnahme als unmittelbaren Übergriff auf die legitime Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern in den VAE bezeichnet hat;

G.  in der Erwägung, dass Ahmad Mansur vor seiner letzten Verhaftung im Jahr 2017 allgemeine und direkte Wahlen in den VAE und die Verleihung von Gesetzgebungsbefugnissen an den Föderalen Nationalrat, ein Beratungsgremium der Regierung, forderte; in der Erwägung, dass er auch ein Online-Forum namens Al-Hiwar al-Emarati (der Dialog in den Emiraten) verwaltete, in dem die Politik der VAE kritisiert wurde;

H.  in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Rechtsanwälte und Lehrer, die sich zu politischen und Menschenrechtsfragen in den VAE äußern, systematisch verfolgt werden; in der Erwägung, dass der Staat insbesondere seit 2011 verstärkt gegen die Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit vorgeht; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger und ihre Familienangehörigen Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen, längerer willkürlicher Inhaftierung, Folter, gerichtlichen Schikanen und unfairen Gerichtsverfahren, Reiseverboten, physischer und digitaler Überwachung und willkürlicher Entlassung sind;

I.  in der Erwägung, dass es die vage und zu weit gefasste Definition des Begriffs „Terrorismus“ im Recht der VAE ermöglicht, ein breites Spektrum friedlicher und legitimer Aktivitäten als terroristisch einzustufen;

J.  in der Erwägung, dass die VAE ausgeklügelte Spionagesoftware einsetzen, um Aktivisten und andere abweichende Stimmen ins Visier zu nehmen; in der Erwägung, dass Ahmad Mansur mit Spionagesoftware des israelischen Unternehmens NSO Group ausspioniert wurde; in der Erwägung, dass in den Pegasus-Enthüllungen vom Juli 2021 berichtet wurde, dass die Behörden der VAE die NSO-Spionagesoftware gegen eine Reihe von Zielpersonen, auch gegen Menschenrechtsverteidiger in den VAE und im Ausland, einsetzen; in der Erwägung, dass Ludschain al-Hathlul, eine prominente saudische Frauenrechtlerin, ebenfalls Opfer von Cyberangriffen der VAE-Behörden wurde, die sich in ihren E-Mail-Account einhackten, bevor sie verhaftet und zwangsweise nach Saudi-Arabien überstellt wurde;

K.  in der Erwägung, dass Frauen in den VAE nach wie vor einer Reihe von diskriminierenden Gesetzen und Praktiken ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass zu den Verstößen gegen die Rechte der Frauen die Entführung und Geiselnahme von saudischen und Frauen und Frauenrechtsaktivistinnen aus den VAE, der Mangel an Ermittlungen und Rechenschaftspflicht bei mutmaßlichen Verbrechen gegen Frauen, einschließlich des sexuellen Übergriffs auf die britische Staatsangehörige Caitlin McNamara, bei dem der beschuldigte Täter nicht verfolgt oder zur Rechenschaft gezogen wurde, die systematische Diskriminierung von Frauen, die Ausbeutung von Wanderarbeitnehmerinnen, der Sexhandel und die sexuelle Sklaverei gehören;

L.  in der Erwägung, dass das Kafala-System (Sponsoring) in den VAE nach wie vor als fester Bestandteil der Gesellschafts- und Rechtsordnung angewandt wird; in der Erwägung, dass Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen zufolge die unmenschlichen Praktiken der VAE gegenüber ausländischen Arbeitnehmern, die 80 % der Bevölkerung des Landes ausmachen, allgegenwärtig sind und diese Verstöße während des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie noch zugenommen haben; in der Erwägung, dass Unternehmen und Baufirmen in Vorbereitung auf die bevorstehende Weltausstellung Expo 2020 in Dubai, die von Oktober 2021 bis März 2022 stattfinden soll, Arbeitnehmer dazu zwingen, nicht übersetzte Dokumente zu unterzeichnen, ihre Pässe konfiszieren, sie extremen Arbeitszeiten unter unsicheren Wetterbedingungen aussetzen und sie in unhygienischen Unterkünften unterbringen;

M.  in der Erwägung, dass die VAE und die EU ein gegenseitiges bilaterales Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet haben, durch das Bürger der VAE von der Schengen-Visumspflicht befreit werden;

N.  in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Geldgeber für die Interpol-Programme zur justiziellen Zusammenarbeit ist; in der Erwägung, dass der Generalinspekteur des Innenministeriums der VAE, Generalmajor Ahmed Nasser al-Raisi, ein Kandidat für den Posten des Präsidenten von Interpol ist;

O.  in der Erwägung, dass die VAE mehrere zentrale Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen nicht ratifiziert haben, insbesondere den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und seine Fakultativprotokolle zur Abschaffung der Todesstrafe und gegen Folter sowie das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen;

P.  in der Erwägung, dass die EU die VAE als Partner betrachtet, auch in den Bereichen der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen; in der Erwägung, dass die EU und die VAE seit 2013 zweimal jährlich einen Menschenrechtsdialog führen und dass der 10. Menschenrechtsdialog zwischen der EU und den VAE, der am 9. Juni 2021 stattfand, eine Gelegenheit bot, mit den staatlichen Stellen der VAE Fragen, die Anlass zu Bedenken geben, zu erörtern;

1.  verurteilt erneut aufs Schärfste die Inhaftierung von Ahmad Mansur und allen anderen Menschenrechtsverteidigern in den VAE, die nur deshalb in Haft sind, weil sie ihre grundlegenden Menschenrechte wahrgenommen haben, darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit, das Recht auf friedliche Versammlung und Redefreiheit sowohl online als auch offline, die nicht nur in den allgemeinen Menschenrechtsinstrumenten, sondern auch in der Arabischen Charta der Menschenrechte verankert sind; bedauert zutiefst die Diskrepanz zwischen den Behauptungen der VAE, ein tolerantes und die Rechte respektierendes Land zu sein, und der Tatsache, dass ihre eigenen Menschenrechtsverteidiger unter harten Bedingungen inhaftiert sind;

2.  bekräftigt seine Forderung nach der unverzüglichen und bedingungslosen Freilassung von Ahmad Mansur, Mohammed al-Roken und Nasser bin Ghaith, sowie weiterer Menschenrechtsverteidiger, politischer Aktivisten und friedlicher Dissidenten;

3.  fordert die staatlichen Stellen der VAE nachdrücklich auf, bis zu ihrer Freilassung sicherzustellen, dass Ahmad Mansur und alle anderen Gefangenen im Einklang mit den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen behandelt werden; fordert insbesondere, dass Mansur aus der Einzelhaft entlassen wird, dass alle Gefangenen regelmäßig Besuch von Anwälten und Familienangehörigen erhalten und angemessen medizinisch versorgt werden, dass Experten der Vereinten Nationen und internationaler nichtstaatlicher Organisationen die Möglichkeit erhalten, Mansur und andere Gefangene zu besuchen und die Haftbedingungen zu überwachen, und dass alle Foltervorwürfe gründlich untersucht werden;

4.  äußert seine tiefe Besorgnis über die anhaltenden Berichte, einschließlich der im Juli 2021 veröffentlichten durchgesickerten Briefe, wonach Ahmad Mansur weiterhin unter schlimmen Bedingungen in Einzelhaft gehalten wird; weist die staatlichen Stellen der VAE darauf hin, dass eine lange und unbefristete Einzelhaft der Folter gleichkommt; fordert die staatlichen Stellen der VAE auf, allen Inhaftierten, auch Gefangenen aus Gewissensgründen, ein ordnungsgemäßes Verfahren und einen fairen Prozess zu garantieren; fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus, das Gesetz über Cyberkriminalität und das Bundesgesetz Nr. 2 aus dem Jahr 2008, die wiederholt zur Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern herangezogen werden, zu ändern, damit sie den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen;

5.  fordert die staatlichen Stellen der VAE auf, die Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern einzustellen und das Reiseverbot für Menschenrechtsverteidiger unverzüglich aufzuheben; besteht darauf, dass die staatlichen Stellen gewährleisten, dass Menschenrechtsverteidiger in den VAE ihre legitimen Menschenrechtsaktivitäten unter allen Umständen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes ohne Angst vor Repressalien und frei von allen Einschränkungen, einschließlich gerichtlicher Schikanen, ausüben können;

6.  fordert den VP/HR auf, den Fall Ahmad Mansur genau zu verfolgen, um seine sofortige Freilassung und die anderer Menschenrechtsverteidiger sicherzustellen; fordert den VP/HR insbesondere auf, Gefängnisbesuche bei Menschenrechtsverteidigern während seines bevorstehenden Besuchs in den VAE zu beantragen und bei Treffen mit den Behörden der VAE öffentlich und privat ihre sofortige und bedingungslose Freilassung zu fordern; fordert den EAD auf, dem Parlament über die bisher von der EU-Delegation und den Mitgliedstaaten in Abu Dhabi ergriffenen Maßnahmen zur angemessenen Unterstützung von Ahmad Mansur Bericht zu erstatten;

7.  fordert alle Mitgliedstaaten angesichts der internen Repression in den VAE nachdrücklich auf, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Regelung der Union für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Hilfe, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck(2), den Verkauf und die Ausfuhr von Überwachungstechnologien in die VAE sowie deren Wartung und Modernisierung auszusetzen, wenn keine konkreten und messbaren Maßnahmen zur Behebung dieser Missstände ergriffen werden;

8.  fordert den EAD auf, gezielte Maßnahmen der EU gegen diejenigen vorzuschlagen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in den VAE verantwortlich sind, einschließlich der Verfolgung von Ahmad Mansur und anderen Menschenrechtsverteidigern, im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte; bekräftigt, dass alle Sanktionsverfahren faktengestützt sein müssen und nur eingeleitet werden dürfen, wenn konkrete Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden können;

9.  fordert die EU auf, aussagekräftige Zielvorgaben im Bereich Menschenrechte und eine Liste von Einzelfällen für ihren Menschenrechtsdialog mit den VAE anzunehmen und zu veröffentlichen, um eine echte und ergebnisorientierte Diskussion über Menschenrechte zu ermöglichen;

10.  fordert die EU auf, eine Debatte über Menschenrechte, insbesondere über die Lage von Menschenrechtsverteidigern, als ständigen Punkt auf die Tagesordnung des jährlichen Gipfeltreffens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat zu setzen;

11.  äußert seine Besorgnis darüber, dass die Behörden der VAE Berichten zufolge die Spähsoftware der NSO Group für die unrechtmäßige Überwachung der Mobiltelefone von Hunderten von Personen im Vereinigten Königreich, darunter Anwälte, Akademiker und ein Parlamentarier, eingesetzt haben; fordert den VP/HR auf, von den Behörden der VAE Klarstellungen zu diesen Berichten zu verlangen, auch im Hinblick auf mögliche Angriffe auf EU-Bürger oder Einzelpersonen im Hoheitsgebiet der EU, und dem Parlament Bericht zu erstatten;

12.  weist darauf hin, dass die EU 2015 mit den VAE ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet hat; fordert die Kommission auf, dem Parlament über die Vereinbarkeit dieses Abkommens mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften Bericht zu erstatten, insbesondere was die Berücksichtigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Kriterium für die Befreiung von der Visumpflicht betrifft; fordert die Kommission und den Rat auf, dem Parlament über die Fortschritte in diesem Bereich Bericht zu erstatten;

13.  fordert die Mitglieder der Generalversammlung von Interpol und insbesondere die EU-Mitgliedstaaten auf, die Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Generalmajor Nasser Ahmed al-Raisi vor der Wahl des Präsidenten der Organisation am 23. bis 25. November 2021 gebührend zu prüfen; nimmt die von der Zivilgesellschaft geäußerten Bedenken hinsichtlich seiner Kandidatur und der möglichen Auswirkungen auf das Ansehen des Organs zur Kenntnis;

14.  fordert die internationalen Unternehmen, die die Expo 2020 Dubai unterstützen, auf, ihr Sponsoring zurückzuziehen, um ihre Missbilligung der Menschenrechtsverletzungen in den VAE zu signalisieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich nicht an der Veranstaltung zu beteiligen;

15.  bedauert zutiefst die Rolle der staatlichen Stellen der VAE bei der Auslieferung der Frauenrechtlerin Ludschain al-Hathlul an Saudi-Arabien, wo sie wegen der Verteidigung der Frauenrechte inhaftiert, gefoltert und verfolgt wurde;

16.  bringt seine Besorgnis über die Lage der Frauen in den VAE trotz einiger Fortschritte zum Ausdruck und fordert die staatlichen Stellen auf, das Personenstandsgesetz zu reformieren, um Frauen gleiche Rechte zu gewähren und sicherzustellen, dass Frauen in den Emiraten ihre Staatsangehörigkeit gleichberechtigt an ihre Kinder weitergeben können;

17.  begrüßt das Moratorium der VAE für Hinrichtungen seit 2017; fordert die VAE auf, den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das dazugehörige Protokoll zur Abschaffung der Todesstrafe zu ratifizieren;

18.  unterstützt den in der Kooperationsvereinbarung vorgesehenen kontinuierlichen und verstärkten Dialog zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und den VAE über Fragen von beiderseitigem Interesse; ist der Auffassung, dass regelmäßige interparlamentarische Treffen zwischen dem Parlament und seinen Partnern in der Golfregion ein wichtiges Forum für die Entwicklung eines konstruktiven und offenen Dialogs über alle problematischen Themen, einschließlich Menschenrechten, Sicherheit und Handel, sind;

19.  fordert die Einführung strengerer Transparenzregeln in Bezug auf Lobbytätigkeiten ausländischer Organisationen gegenüber den Organen der EU;

20.  fordert, dass diese Entschließung ins Arabische übersetzt wird;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Regierung und dem Parlament der Vereinigten Arabischen Emirate, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den Regierungen der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates zu übermitteln.

(1) ABl. C 11 vom 13.1.2020, S. 21.
(2) ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen