Beschluss des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2021 über den Vorschlag zur Ernennung des Vorsitzes der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) (N9-0058/2021 – C9-0369/2021 – 2021/0902(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Auswahlliste der qualifizierten Bewerber und Bewerberinnen für das Amt des Vorsitzes der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die am 26. November 2020 vom Rat der Aufseher der Behörde erstellt wurde,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Rates vom 29. September 2021, in dem er Verena Ross als Vorsitzende der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vorschlägt (C9-0369/2021),
– gestützt auf Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“(3),
– gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0272/2021),
A. in der Erwägung, dass die Amtszeit des Vorsitzenden der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde am 31. März 2021 geendet hat;
B. in der Erwägung, dass der Rat am 29. September 2021 vorgeschlagen hat, Verena Ross im Einklang mit Artikel 48 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 für eine Amtszeit von fünf Jahren als Vorsitzende der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zu ernennen;
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 30. September 2021 eine Anhörung von Verena Ross durchgeführt hat, bei der sie zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;
1. gibt seine Zustimmung zur Ernennung von Verena Ross als Vorsitzende der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.