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Verfahren : 2020/2112(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0239/2021

Eingereichte Texte :

A9-0239/2021

Aussprachen :

PV 05/10/2021 - 14
CRE 05/10/2021 - 14

Abstimmungen :

PV 06/10/2021 - 12
PV 07/10/2021 - 2

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0413

Angenommene Texte
PDF 219kWORD 75k
Donnerstag, 7. Oktober 2021 - Straßburg
Die Arktis: Chancen, Bedenken und Sicherheitsherausforderungen
P9_TA(2021)0413A9-0239/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2021 zu der Arktis: Chancen, Probleme und Sicherheitsfragen (2020/2112(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 21, 22, 34 und 36 sowie auf den fünften Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 9. Oktober 2008 zu der Politik für den Arktischen Raum(1), vom 20. Januar 2011 zu einer nachhaltigen EU-Politik für den hohen Norden(2), vom 12. März 2014 zu der EU-Strategie für die Arktis(3), vom 16. März 2017 zu einer integrierten Politik der Europäischen Union für die Arktis(4), vom 3. Juli 2018 über Klimadiplomatie(5) und vom 28. November 2019 über den Klima- und Umweltnotstand(6),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP), die am 13. Dezember 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2018 zur Verletzung der Rechte indigener Völker in der Welt, unter anderem durch Landnahme(7),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2008 mit dem Titel „Die Europäische Union und die Arktis“ (COM(2008)0763) und die gemeinsamen Mitteilungen vom 26. Juni 2012 mit dem Titel „Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die Arktis: Fortschritte seit 2008 und nächste Schritte“ (JOIN(2012)0019) und vom 27. April 2016 mit dem Titel „Eine integrierte Politik der Europäischen Union für die Arktis“ (JOIN(2016)0021),

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Empfehlungen der Delegation für die Zusammenarbeit im Norden und für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) (DEEA),

–  unter Hinweis auf die Zusammenfassung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur EU-Politik für die Arktis vom Januar 2021,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020(8) und die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 (COM(2019)0640) zum europäischen Grünen Deal,

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC),

–  unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC in Paris verabschiedete Übereinkommen („Übereinkommen von Paris“),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009 zum Thema Arktis, vom 12. Mai 2014 zur Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die Arktis, vom 20. Juni 2016 zur Arktis, vom 21. November 2019 zu Weltraumlösungen für eine nachhaltige Arktis und vom 9. Dezember 2019 zur EU-Politik für die Arktis,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Mai 2017 zu indigenen Völkern und die gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 17. Oktober 2016 über die Umsetzung der außenpolitischen Maßnahmen der EU für indigene Völker (SWD(2016)0340),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2008 über die Europäische Union und die Arktis (COM(2008)0763),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Ilulissat, die am 28. Mai 2008 von den fünf Arktis-Anrainerstaaten USA, Russland, Kanada, Norwegen und Dänemark verkündet und im Mai 2018 bekräftigt wurde,

–  unter Hinweis auf die Einsetzung des Ostseerates (CBSS) und des Euro-Arktischen Barents-Rates (BEAC),

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2014/137/EU des Rates vom 14. März 2014 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits,

–  unter Hinweis auf die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom Juni 2016,

–  unter Hinweis auf die nationalen Arktis-Strategien, insbesondere die Strategien der Staaten des arktischen Raums, d. h. des Königreichs Dänemark, Schwedens und Finnlands, sowie die Strategien weiterer Mitgliedstaaten der EU und des EWR,

–  unter Hinweis auf die Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit,

–  unter Hinweis auf die von der Kommission am 26. Oktober 2016 veröffentlichte Weltraumstrategie für Europa (COM(2016)0705),

–  unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ), das am 10. Dezember 1982 abgeschlossen wurde und seit dem 16. November 1994 in Kraft ist,

–  unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer vom 3. Oktober 2018 (CAOF-Übereinkommen),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR),

–  unter Hinweis auf den internationalen Verhaltenskodex für in polaren Gewässern verkehrende Schiffe („Polar-Code“) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation,

–  unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) in seiner durch das Protokoll von 1978 und durch das Protokoll von 1997 geänderten Fassung, das Internationale Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW) in seiner 1995 und 2010 geänderten Fassung, das Übereinkommen von 1972 über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (COLREGs), das Übereinkommen von 1965 zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (FAL) und das Internationale Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR),

–  unter Hinweis auf den Spitzbergenvertrag (zuvor der „Vertrag über das Archipel Spitzbergen“) vom 9. Februar 1920,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Ottawa vom 19. September 1996 zur Einrichtung des Arktischen Rats,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen, die auf dem Parlamentarischen Forum der Nördlichen Dimension im November 2019 in Bodø (Norwegen), im November 2017 in Brüssel, im Mai 2015 in Reykjavik (Island), im November 2013 in Archangelsk (Russland), im Februar 2011 in Tromsø (Norwegen) und im September 2009 in Brüssel angenommen wurden,

–  unter Hinweis auf die drei rechtsverbindlichen Abkommen, die unter der Schirmherrschaft des Arktischen Rates ausgehandelt wurden, nämlich das Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Suche und Rettung auf See in der Arktis von 2011, das Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Vorsorge und Reaktion auf Meeresverschmutzung in der Arktis von 2013 und das Übereinkommen zur Verbesserung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit in der Arktis von 2017,

–  unter Hinweis auf die Erklärung anlässlich der 14. Konferenz des Ständigen Ausschusses der Parlamentarier des Arktischen Raums, die am 13./14. April 2021 abgehalten wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. September 2020 mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen: Einen Pfad hin zu größerer Sicherheit und Nachhaltigkeit abstecken“ (COM(2020)0474),

–  unter Hinweis auf das EU-Arktis-Forum, das 2019 in Umeå (Schweden) stattfand,

–  unter Hinweis auf die Berichte des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC), insbesondere den IPCC-Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima und den Sonderbericht über die globale Erwärmung um 1,5°C,

–  unter Hinweis auf den am 21. Dezember 2017 veröffentlichten zusammenfassenden Bericht über die Konsultation des Arktischen Stakeholder-Forums zur Ermittlung der wichtigsten Investitionsprioritäten in der Arktis und der Möglichkeiten, künftige EU-Finanzierungsprogramme für die Region besser zu straffen,

–  unter Hinweis auf das Strategiepapier des Europäischen Zentrums für politische Strategie vom Juli 2019 mit dem Titel: „Walking on Thin Ice: A Balanced Arctic Strategy for the EU“ (Unterwegs auf dünnem Eis: eine ausgewogene Arktis-Strategie für die EU),

–  unter Hinweis auf den Nordatlantikvertrag, die von den Staats- und Regierungschefs, die an der Tagung des Nordatlantikrats am 8./9. Juli 2016 in Warschau teilgenommen haben, abgegebene Gipfelerklärung sowie die Analysen und Empfehlungen der vom NATO-Generalsekretär eingesetzten Reflexionsgruppe „NATO 2030“: United for a New Era“,

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0239/2021),

A.  in der Erwägung, dass die Arktis in den zurückliegenden Jahrzehnten eine Region des Friedens mit geringen Spannungen und einer konstruktiven internationalen Zusammenarbeit der acht Arktis-Anrainerstaaten (Dänemark, Schweden, Finnland, Island, Norwegen, Russland, Kanada und USA) war; in der Erwägung, dass die Arktis-Anrainerstaaten und die internationale Gemeinschaft diesen Zustand beibehalten und weiterhin politischen Willen zeigen sollten, im Einklang mit dem Völkerrecht zusammenzuarbeiten und strittige Fragen zu lösen;

B.  in der Erwägung, dass die geopolitische Bedeutung der Region zunimmt und die Zukunft der Arktis und die globalen Herausforderungen, denen sich die Arktis gegenübersieht und die über die der Anrainerstaaten der Arktis hinausgehen, daher eine Multi-Level-Governance erfordern, wobei regionale Zusammenarbeit und internationale Lösungen angestrebt werden müssen; in der Erwägung, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Geopolitik und der Sicherheit der Arktis und der dort herrschenden Umweltsituation besteht, die wiederum stark von den Folgen des Tuns der Menschen in anderen Weltregionen beeinflusst wird;

C.  in der Erwägung, dass sich das umfassende Governance-Modell für die Arktis, das sich im Wesentlichen auf das Völkerrecht stützt, als wirksam und robust erwiesen hat; in der Erwägung, dass sich die Zusammenarbeit als nützlichstes Instrument für den Aufbau von Beziehungen zwischen den Arktis-Anrainerstaaten erwiesen hat;

D.  in der Erwägung, dass der derzeitige Governance-Rahmen für die Arktis, der sich auf den Arktischen Rat konzentriert, in den letzten 25 Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität der Region geleistet hat; in der Erwägung, dass der Arktische Rat das wichtigste Forum für die Zusammenarbeit in der Arktis ist und dass seine Arbeitsgruppen als Plattform für eine positive und konstruktive internationale Zusammenarbeit dienen;

E.  in der Erwägung, dass die Bemühungen des Arktischen Rates um eine friedliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Arktis-Anrainerstaaten von entscheidender Bedeutung war, was zu mehreren verbindlichen Abkommen zwischen ihnen geführt hat; in der Erwägung, dass die Arktis in der Vergangenheit zwar relativ wenig von globalen geopolitischen Konflikten betroffen war, ihre militärische Bedeutung und geopolitische strategische Rolle jedoch zunehmen; in der Erwägung, dass Sicherheit und Politik in der Arktisregion immer stärker mit globalen Fragen verknüpft sind, wobei Entwicklungen außerhalb der Arktis wahrscheinlich Folgen für die Anrainerstaaten der Arktis haben und umgekehrt, was die Vermeidung von Ausstrahlungseffekten geopolitischer Spannungen und Konflikte in anderen Regionen auf die Arktis umso wichtiger werden lässt;

F.  in der Erwägung, dass das Engagement des Arktischen Rates für das Wohlergehen der Einwohner der Arktisregion, die nachhaltige Entwicklung der Region und den Schutz der arktischen Umwelt, auch in Bezug auf gesunde Ökosysteme, die Bewahrung und Wiederherstellung der Artenvielfalt und die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, von der EU uneingeschränkt unterstützt wird;

G.  in der Erwägung, dass sich die EU seit langem für eine enge Zusammenarbeit in der Arktis einsetzt und sich seit Jahrzehnten in der Arktis engagiert, und zwar durch ihre Beteiligung an der Politik der Nördlichen Dimension mit Russland, Norwegen und Island, ihre Beteiligung an der Schaffung des Ostseerates (CBSS), ihre Zusammenarbeit in der europäisch-arktischen Barentsregion, insbesondere im Euro-Arktischen Barents-Rat und im Barents-Regionalrat, ihre strategischen Partnerschaften mit Kanada und den USA sowie durch ihre Teilnahme mit einem aktiven De-facto-Beobachterstatus im Arktischen Rat; in der Erwägung, dass die EU mehr als eine Milliarde Euro zur regionalen Entwicklung und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der europäischen Arktisregion beigetragen hat;

H.  in der Erwägung, dass das Völkerrecht die Grundlage für das internationale Engagement und die internationale Zusammenarbeit in der Arktis bildet; in der Erwägung, dass insbesondere des Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) und die Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), die einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit und die Maßnahmen bei Fragen in Bezug auf das Nordpolarmeer bilden, bekräftigt und gestärkt werden sollten; in der Erwägung, dass das SRÜ den Rechtsrahmen festlegt, innerhalb dessen alle Tätigkeiten in den Ozeanen und Meeren durchgeführt werden müssen, den Küstenstaaten wirtschaftliche Rechte in Bezug auf ihre ausschließlichen Wirtschaftszonen sowie ihren Festlandsockel gewährt und regelt, dass Hochseegebiete keiner staatlichen Souveränität unterliegen; in der Erwägung, dass die Arktis-Anrainerstaaten in der Erklärung von Ilulissat bestätigt haben, dass sie bei staatlichem Handeln im Nordpolarmeer das Völkerrecht, insbesondere das Seerechtsübereinkommen, einhalten werden; in der Erwägung, dass die IMO weltweit geltende Regulierungsstandards für die Sicherheit, die Gefahrenabwehr und die Umweltbilanz der internationalen Schifffahrt festlegt;

I.  in der Erwägung, dass die Arktis in besonderem und zunehmendem Maße von den dramatischen Auswirkungen des Klimawandels und der Verschlechterung der biologischen Vielfalt betroffen ist, darunter steigende Temperaturen, Veränderungen des Zustands der Eisflächen, Flächenbrände, steigende Meeresspiegel, sich verändernde Wettermuster, invasive gebietsfremde Arten, ein starker Rückgang der biologischen Vielfalt und das Auftauen der Permafrostböden, was sich nicht nur auf den gesamten Planeten auswirkt, sondern auch ein Risiko für die lokale Infrastruktur darstellt; in der Erwägung, dass lokale Anpassungsstrategien und der Schutz des arktischen Ökosystems nicht isoliert vom globalen Rahmen für Klimaschutzmaßnahmen angegangen werden können und dass die Umsetzung des Übereinkommens von Paris im Mittelpunkt einer solchen Zusammenarbeit steht;

J.  in der Erwägung, dass einige Teile der Arktis die höchste Konzentration von Kunststoffabfällen weltweit aufweisen, von denen bereits arktische Tierarten betroffen sind, was die Gefahr einer Kontaminierung des Nahrungskreislaufs birgt und sich letztlich auf die Menschen auswirkt;

K.  in der Erwägung, dass das alarmierende Tempo der schmelzenden Eiskappen in der Arktis auf den Klimawandel und Faktoren zurückzuführen ist, die hauptsächlich außerhalb der Arktis entstanden sind; in der Erwägung, dass der Klimawandel als ein Bedrohungsmultiplikator betrachtet werden sollte, durch den bestehende Tendenzen, Spannungen und Instabilität noch verschärft werden;

L.  in der Erwägung, dass das Abschmelzen der arktischen Eiskappe und der daraus resultierende Anstieg des Meeresspiegels weltweit schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Sicherheit der Menschen haben würden; in der Erwägung, dass das Abschmelzen der Eiskappe Grönlands weltweit zu einem Anstieg der Meeresspiegel um bis zu 7,2 Metern führen könnte, wodurch viele Regionen weltweit überflutet werden könnten; in der Erwägung, dass einige Bevölkerungsgruppen in der Arktis bereits von den Folgen des Abschmelzens der Eiskappen betroffen sind, was zu Migrationsströmen geführt hat; in der Erwägung, dass durch das Abschmelzen des Eises auf Grönland auch die biologische Vielfalt verändert wird;

M.  in der Erwägung, dass zu den verschiedenen Bedrohungen, denen die Arktis infolge menschlicher Aktivitäten ausgesetzt ist, insbesondere das Auftauen der Permafrostböden zählt; in der Erwägung, dass Permafrostböden etwa 24 % der nördlichen Hemisphäre bedecken, insbesondere große Gebiete im Norden Russlands; in der Erwägung, dass die Permafrostböden einen großen Anteil an gefährlichem Methan und CO2 enthalten und dass durch ihr Auftauen Treibhausgase in die Atmosphäre freigesetzt werden, was zur globalen Erwärmung beiträgt; in der Erwägung, dass durch das Auftauen der Permafrostböden womöglich Ökosysteme verändert werden und die Sicherheit auf unerwartete Weise beeinträchtigt wird;

N.  in der Erwägung, dass die Herausforderungen für die Arktis zwar hauptsächlich durch den globalen Klimawandel und Aktivitäten außerhalb der Arktis verursacht werden, dass die Auswirkungen des Klimawandels jedoch in der Arktis besonders deutlich zutage treten, da sich die Arktis dreimal schneller erwärmt als der globale Durchschnitt und das arktische Meereis in nie dagewesenem Tempo abschmilzt, wobei der Anstieg des Meeresspiegels katastrophale soziale, ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen nicht nur in der Region selbst, sondern auch weltweit hat; in der Erwägung, dass diese Auswirkungen das regionale Ökosystem, die Geografie und die Wirtschaft verändern, indem sie potenziell neue Verkehrswege eröffnen, den Handel fördern, den Zugang zu seltenen natürlichen Ressourcen ermöglichen und Forschung, Fischerei und Tourismus intensivieren; in der Erwägung, dass einige dieser Veränderungen ein enormes Potenzial für eine technologisch fortschrittliche, umweltfreundliche und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung bieten; in der Erwägung, dass die die Arktis betreffenden Herausforderungen in der Verantwortung der ganzen Welt liegen, insbesondere in Bezug auf den Klimawandel; in der Erwägung, dass die EU diese Herausforderungen sowohl durch ihre eigenen Verpflichtungen als auch durch Hilfeleistung für andere bewältigen sollte;

O.  in der Erwägung, dass es schwierig ist, von Menschen verursachte Umweltkatastrophen in der Arktisregion, insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung von Erdöl und sonstigen arktischen Ressourcen, einzudämmen und in den Griff zu bekommen, und dass die Beseitigung der dabei verursachten Schäden hohe Kosten verursachen kann; in der Erwägung, dass es im Mai 2020 in Sibirien zur größten Ölverschmutzung in der Arktisregion kam, als mehr als 20 000 Tonnen Dieselkraftstoff ausliefen und die umgebenden Böden und Gewässer in der Nähe der russischen Stadt Norilsk verschmutzten, wobei die Dekontaminierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind;

P.  in der Erwägung, dass die größtenteils exogenen Auswirkungen des Klimawandels in der Arktis und das Wiederaufleben des geopolitischen Wettbewerbs in der Region erschwerende Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung und den Erhalt der traditionellen Lebensgrundlagen in der fragilen Umwelt der Arktis darstellen und sich auf die Sicherheit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Region auswirken können;

Q.  in der Erwägung, dass die geoökonomische Bedeutung der Region aufgrund des wachsenden Interesses an ihrem Reichtum und an ihren reichlich vorhandenen natürlichen Ressourcen, darunter auch Rohstoffe von kritischer Bedeutung, sowie an ihren neu entstehenden Seeverkehrsrouten und an ihrem Potenzial für den Seeverkehr rasch zunimmt; in der Erwägung, dass die arktischen Länder zwar das Recht haben, Ressourcen in ihrem eigenen Hoheitsgebiet zu nutzen, aber auch die Pflicht haben, dies auf verantwortungsvolle Weise zu tun; in der Erwägung, dass die Erforschung und Nutzung der arktischen Ressourcen erhebliche Risiken für die empfindlichen Ökosysteme und die lokale Bevölkerung in der Region mit sich bringen; in der Erwägung, dass 2019 ein Großteil der Ausfuhren von Energie, Metallen, Mineralien und Fisch aus den Arktis-Anrainerstaaten auf die EU und das Vereinigte Königreich entfiel;

R.  in der Erwägung, dass infolge des Abschmelzens des Eises die Nordwestpassage, die Route durch das Nordmeer und die künftige transpolare Seeroute eisfrei sein werden; in der Erwägung, dass die natürlichen Ressourcen der Arktis weitgehend der nationalen Hoheitsgewalt der Arktis-Anrainerstaaten unterliegen und die Eigentumsverhältnisse in Bezug auf diese Ressourcen unstreitig sind; in der Erwägung, dass die Notwendigkeit, nachhaltige Lösungen für Energieerzeugung und -transport zu entwickeln und zu finden, die weltweite Nachfrage nach Metallen der Seltenen Erden erhöht hat, wodurch die weitgehend ungenutzten natürlichen Ressourcen der Arktis in den Fokus geraten sind; in der Erwägung, dass es in der Arktis riesige Vorkommen Seltener Erden gibt; in der Erwägung, dass derzeit 90 % der weltweit geförderten Seltenen Erden aus China stammen;

S.  in der Erwägung, dass in erster Linie die Staaten des arktischen Raums für die nachhaltige Entwicklung der Arktis verantwortlich sind, wobei jedoch die erheblichen Auswirkungen externer Faktoren nicht übersehen werden können und die internationale Gemeinschaft daher verpflichtet ist, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die arktische Region zu schützen und ihre Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten;

T.  in der Erwägung, dass in den Regionen rund um die Arktis über vier Millionen Menschen leben, darunter mehr als 40 verschiedene indigene Völker und lokale Gemeinschaften sowie eine halbe Million EU-Bürgerinnen und -Bürger; in der Erwägung, dass das einzige anerkannte indigene Volk der EU, die Samen, in den arktischen Regionen Finnlands und Schwedens sowie Norwegens und Russlands lebt; in der Erwägung, dass die indigenen Völker und lokalen Gemeinschaften bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und dem Erhalt der biologischen Vielfalt eine wesentliche Rolle spielen; in der Erwägung, dass die Demografie für die regionale Entwicklung wichtig ist;

U.  in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung heute wichtiger ist denn je, um die mit der schwerwiegenden Verschlechterung der Umwelt und dem Klimawandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen;

V.  in der Erwägung, dass die EU im Rahmen des Programms Horizont 2020 mehr als 200 Millionen EUR für die Arktisforschung bereitgestellt hat;

W.  in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, im Einklang mit der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und der EU-Strategie für maritime Sicherheit auf einen offenen und sicheren globalen maritimen Bereich hinzuarbeiten;

X.  in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit der EU mit der Arktis auf Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Forschung beruht; in der Erwägung, dass die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung, der Kohäsionspolitik und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für den Abbau geopolitischer Spannungen hervorgehoben werden sollte; in der Erwägung, dass die EU als globaler Akteur stets ihr Engagement für eine friedliche, umweltfreundliche, kooperative, nachhaltige und wohlhabende Arktis unter Beweis gestellt hat und bestrebt ist, den in der Arktis lebenden Menschen eine nachhaltige Zukunft zu sichern; in der Erwägung, dass die EU eindeutig ihre Bereitschaft bekundet hat, eine noch wichtigere Rolle zu spielen;

Y.  in der Erwägung, dass die EU in der Lage ist, auf vielfältige Weise einen Beitrag zur Lösung potenzieller neu auftretender Herausforderungen und zur Verhütung von Konflikten in der Arktis zu leisten;

Z.  in der Erwägung, dass der von der EU gestellte Antrag auf Aufnahme als vollwertiger Beobachter in den Arktischen Rat, dessen Eingang die Mitglieder des Arktischen Rates im Jahr 2013 bestätigt haben, noch nicht beantwortet wurde; in der Erwägung, dass die endgültige Entscheidung aufgrund des Widerstands einiger Mitglieder des Arktischen Rates verschoben wurde; in der Erwägung, dass sich das Parlament bereits in der Vergangenheit hinter diesen Antrag gestellt hat; in der Erwägung, dass sich die EU aktiv an den Arbeiten der einschlägigen Gruppen, Arbeitsgruppen und Sachverständigengruppen des Arktischen Rates beteiligt; in der Erwägung, dass das breite Spektrum an regionalen Kompetenzen, Fachkenntnissen und bestehenden Initiativen der EU als Rahmen für gemeinsame Projekte dienen kann;

AA.  in der Erwägung, dass Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Polen, Spanien und Italien – allesamt Beobachter im Arktischen Rat – beträchtliches Engagement in der Arktis und großes Interesse an einem künftigen Dialog und einer künftigen Zusammenarbeit mit dem Arktischen Rat zeigen; in der Erwägung, dass Estland und Irland beantragt haben, Beobachter im Arktischen Rat zu werden;

AB.  in der Erwägung, dass Island und Norwegen als engagierte und verlässliche Partner durch den EWR und die Schengener Übereinkommen mit der EU assoziiert sind;

AC.  in der Erwägung, dass die Stabilität der Arktis seit langem im Großen und Ganzen gut erhalten geblieben ist, dass die Region jedoch zunehmend Gegenstand eines wachsenden internationalen Interesses geworden ist und von der sich wandelnden Sicherheitslage, einschließlich der zunehmenden Remilitarisierung der Russischen Föderation in der Region, betroffen ist; in der Erwägung, dass die von der Russischen Föderation getätigten wirtschaftlichen und militärischen Investitionen in der Arktis die Investitionen der übrigen Arktis-Anrainerstaaten bei Weitem übersteigen; in der Erwägung, dass die Russische Föderation neue und modernisierte alte Militärstützpunkte in den nördlichen Regionen errichtet und die Fähigkeit zur Zugangsverweigerung und Absperrung von Gebieten (A2/AD) gestärkt hat, wodurch die Schifffahrtsrechte auf der strategischen Nordmeerroute eingeschränkt werden, die von Russland fälschlicherweise als Binnenwasserstraße geltend gemacht wird; in der Erwägung, dass Russland seine Nordmeerflotte zu einem Militärbezirk aufgewertet und verschiedene Teile seiner Streitkräfte ausgebaut hat, die unter anderem mit neuen U-Booten, nuklear und konventionell angetriebenen Eisbrechern, Kampfradarsystemen und Raketensystemen ausgestattet sind; in der Erwägung, dass Russland das Konzept der Bastionsverteidigung wiederbelebt hat, mit dem seine strategischen Fähigkeiten von der Barentssee bis zur Beringstraße geschützt werden sollen; in der Erwägung, dass Russland auch seine Marine- und Luftpatrouillen, Unterseeboote und seine Taktiken der elektronischen Kriegsführung verstärkt hat, was eine sehr besorgniserregende Entwicklung darstellt; in der Erwägung, dass diese geopolitischen Entwicklungen zu vermehrten Manövern, Truppenstationierungen, Patrouillen und Investitionen in militärische Fähigkeiten im Arktisraum geführt haben; in der Erwägung, dass die Militarisierung des Gebiets dem Geist der Zusammenarbeit zuwiderläuft, von dem die zwischenstaatlichen Beziehungen in der Arktisregion bisher geleitet waren;

AD.  in der Erwägung, dass die Barentssee das wichtigste Testgebiet für ballistische Raketensysteme und Marschflugkörper ist, während das Gebiet östlich von Nowaja Semlja das wichtigste Gebiet für Atomwaffentests ist;

AE.  in der Erwägung, dass Russland die Souveränität und territoriale Integrität seiner friedlichen Nachbarstaaten verletzt hat und gegen die Freiheit der Schifffahrt im Asowschen Meer, im Schwarzen Meer und in der Ostsee verstößt, was bei der Bewertung künftiger Szenarien für die Aufrechterhaltung der derzeitigen friedlichen Koexistenz in der Arktis nicht außer Acht gelassen werden darf;

AF.  in der Erwägung, dass Chinas weitreichende Projekte und Initiativen Anlass zu großer Sorge geben; in der Erwägung, dass China im Januar 2018 sein erstes Weißbuch zur Arktispolitik vorgelegt hat und eine langfristige Strategie zur Stärkung seiner Position in der Arktis verfolgt, sich selbst zu einem „arktisnahen Staat“ erklärt hat und das Ziel verfolgt, eine „Polarmacht“ zu werden sowie seine Zusammenarbeit mit Russland in der Arktis auszubauen; in der Erwägung, dass China als Erweiterung seiner Seidenstraßen-Initiative („Belt and Road Initiative“) eine polare Seidenstraße für Handelswege durch die Arktisregion geschaffen und regionale wissenschaftliche Erkundungsmissionen organisiert hat, wobei Forschungszentren in der Arktis eingerichtet und 24 Satelliten zur Beobachtung der Polarregion entwickelt wurden; in der Erwägung, dass China ein aktiver Teilnehmer im Arktischen Rat ist und eine bilaterale Zusammenarbeit mit einzelnen Anrainerstaaten der Arktis und anderen Interessenträgern betreibt, um Unterstützung für seine Initiativen zu gewinnen;

AG.  in der Erwägung, dass die meisten Akteure in der Arktis ihre Strategien aktualisiert haben, um der sich rasch verändernden Lage in der Arktisregion und der wachsenden wirtschaftlichen und geostrategischen Bedeutung der Region Rechnung zu tragen;

Internationale Zusammenarbeit als Grundlage für eine sichere, stabile, florierende, zugängliche und friedliche Arktis

1.  bekräftigt erneut, dass die Arktis von strategischer und politischer Bedeutung für die EU als Akteur in der Arktis und als globaler Akteur ist, und weist auf das Bestreben der EU hin, ein verantwortungsvoller Akteur zu sein, der sich um die langfristige nachhaltige und friedliche Entwicklung der Region bemüht, indem sie mit internationalen Partnern uneingeschränkt zusammenarbeitet; hält es für entscheidend, dass alle Interessenträger, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten, handeln, um die friedliche und intensive internationale und regionale Zusammenarbeit, wissenschaftliche Forschung, Wohlstand und geringe Spannungen in der Arktis aufrechtzuerhalten und auf die äußerst alarmierenden Auswirkungen und Folgen des Klimawandels in der Region zu reagieren; ist der Auffassung, dass die Arktis einen wesentlichen Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht des Planeten leistet, betrachtet mit Zufriedenheit, dass die Region schon seit langem ein Hort des Friedens und der fruchtbaren internationalen Zusammenarbeit ist und beglückwünscht den Arktischen Rat zum 25. Jubiläum des Bestehens dieses wichtigsten Forums für die Zusammenarbeit in der Arktis, das seine Fähigkeit unter Beweis gestellt hat, einen konstruktiven und positiven Geist der Zusammenarbeit zu bewahren;

2.  unterstützt die Gültigkeit der drei Grundpfeiler der integrierten Politik der EU für die Arktis, nämlich ambitionierte Maßnahmen gegen den Klimawandel und Schutz der Umwelt der Arktis, Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit; Hebt die Bedeutung einer ausgewogenen Arktispolitik der EU hervor und ist der Ansicht, dass die EU in einer einzigartig guten Position ist, aus der heraus sie zur Koordinierung und Ergänzung der Arktispolitik der Mitgliedstaaten beitragen kann, und betont daher, dass die Innen- und Außenpolitik der EU in Bezug auf die Arktis kohärenter sein müssen; fordert die EU nachdrücklich auf, eine Arktis-Dimension in ihre sektorspezifischen politischen Maßnahmen aufzunehmen, wann immer dies angebracht ist;

3.  Betont die Bedeutung der Beobachter im Arktischen Rat, die über große Erfahrung verfügen und sich seit langem in der wissenschaftlichen und politischen Zusammenarbeit in der Arktis engagieren; begrüßt in diesem Zusammenhang den laufenden Dialog zwischen den Beobachterstaaten und dem Vorsitz des Arktischen Rates; unterstützt den Antrag der EU auf einen vollwertigen Beobachterstatus im Arktischen Rat und fordert die Mitglieder des Arktischen Rates auf, dem Ersuchen der EU stattzugeben; betont jedoch, dass die EU de facto bereits Beobachterstatus im Arktischen Rat und damit die Möglichkeit hat, zu gleichen Bedingungen wie andere Beobachter mitzuwirken und Beiträge zu leisten;

4.  betont, dass die EU zu einer verbesserten multilateralen Ordnungspolitik in der Arktis beitragen, eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen fördern sowie die Arktis im Einvernehmen mit der einheimischen Bevölkerung schützen und erhalten muss; fordert die EU auf, auch künftig mit Fachwissen und Finanzmitteln zum Arktischen Rat beizutragen, indem sie ihr Engagement in den Arbeitsgruppen und bei den verschiedenen Projekten des Arktischen Rates verstärkt; ist der Ansicht, dass das Nordpolargebiet als Teil der nördlichen Nachbarschaft der EU betrachtet und stärker in bestehende Foren einbezogen werden sollte; betont, dass die Nördliche Dimension als konstruktives Forum für die länderübergreifende Zusammenarbeit dient und ein erfolgreiches Modell für die bereichsbezogene Zusammenarbeit ist, in dem die EU in gleicher Weise wie Russland, Norwegen und Island sowie andere Beobachterstaaten zur gemeinsamen Politik beiträgt; begrüßt die weitere praktische Zusammenarbeit in vielfältigen Bereichen; betont die Zusammenarbeit zwischen lokalen und nationalen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren im Euro-Arktischen Barents-Rat, in dem die EU Vollmitglied ist, bei Themen, die für den Barentsseeraum von besonderer Bedeutung sind; stellt fest, dass der Euro-Arktische Barents-Rat eine wichtige Funktion dabei übernommen hat, Vertrauen und gegenseitiges Verständnis im Norden aufzubauen und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen arktischen Ländern zu verbessern; stellt fest, dass die EU auch bestrebt sein sollte, in anderen politischen Foren im Zusammenhang mit der Entwicklung der Arktis mitzuwirken;

5.  begrüßt den laufenden Prozess zur Aktualisierung der Arktispolitik der EU, die das Interesse der EU an der Arktis widerspiegeln und die gemeinsamen Herausforderungen der zunehmenden internationalen Aufmerksamkeit, die der Arktis geschenkt wird, und der klimatischen, ökologischen, geopolitischen und geoökonomischen Veränderungen in der Region angehen sollte; ist der Ansicht, dass die Politik neue Akteure wie China umfassen sollte und dass die Sicherheitsdimension der Arktis in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU behandelt werden sollte; ist insbesondere der Ansicht, dass in die aktualisierte Arktispolitik der EU eine umfassende Herangehensweise an die Sicherheit, bei dem die Themen Umwelt und Gesundheit in besonderem Maße berücksichtigt werden, sowie Fragen der maritimen Sicherheit aufgenommen werden sollten; stellt fest, dass eine derart umfassende aktualisierte Politik, die auf einem Konsens zwischen allen Mitgliedstaaten beruht, es der EU ermöglichen wird, in der Region eine wirksame, proaktive und ehrgeizigere Rolle zu spielen, wobei den drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der zunehmenden geopolitischen Bedeutung der Arktis Rechnung getragen wird, aber auch den Interessen der EU-Bürger, vor allem derjenigen, die in der Arktis leben, und insbesondere den indigenen Völkern, dienen wird; betont, dass eine solche Politik sowohl die interne als auch die externe Dimension der Beziehungen der EU zur Arktis widerspiegeln und eine Dimension der nachhaltigen Konnektivität umfassen sollte, um die zentralen Probleme der Bewohner der Arktis zu lösen, wie etwa die Sicherstellung hochwertiger Internetverbindungen;

6.  ist der Ansicht, dass mit der neuen Politik der EU für die Arktis das Bewusstsein und das Engagement der EU-Bürger, der Wissenschaft und der Unternehmen für arktische Angelegenheiten in breiter angelegter Art und Weise gestärkt werden sollte; fordert die Einrichtung eines zentralen Arktis-Portals, das alle Initiativen und Tätigkeiten der EU-Organe in der Arktis abdeckt;

7.  stellt fest, dass das Interesse an der Arktis und ihren Ressourcen zunimmt; ist zutiefst besorgt über die negativen Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die rasch schmelzenden Eismassen und der Raubbau an Ressourcen, wodurch neue Elemente und Realitäten für bestimmte Formen der wirtschaftlichen Entwicklung geschaffen und weitere Störungen der zunehmend anfälligen arktischen Ökosysteme bewirkt werden;

8.  betont, dass das umfassende Modell für Ordnungspolitik auf der Grundlage des Völkerrechts allen arktischen Staaten und der Region insgesamt zugutegekommen ist und für Vorhersehbarkeit und Stabilität in der Region gesorgt hat; betont, dass das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten des arktischen Raums durch die bestehenden regionalen Strukturen vorangebracht wurden; betont, dass es in erster Linie Aufgabe der Staaten des arktischen Raums ist, Probleme in ihrem Hoheitsgebiet zu lösen; weist jedoch darauf hin, dass externe Mächte einen maßgeblichen Einfluss auf die derzeitigen und künftigen Herausforderungen für die Region ausüben; bekräftigt, dass das Völkerrecht Eckpfeiler des Rechtsrahmens zur Regelung der internationalen Beziehungen in der Arktis ist, und hebt die Bedeutung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) als Grundlage für sämtliche meeresbezogenen Tätigkeiten und insbesondere von dessen Artikel XV. hervor, was die friedliche Beilegung von Seerechtsstreitigkeiten und die unterschiedlichen Streitbeilegungsverfahren in Bezug auf die Festlegung der Grenzen auf dem arktischen Festlandsockels sowie die Beilegung von Streitigkeiten um Hoheitsgewässer in der Arktis anbelangt; wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung an die EU und die Mitgliedstaaten, eine stärkere Rolle bei der wirksamen Umsetzung internationaler Übereinkommen zu spielen, und fordert die USA auf, das SRÜ zu ratifizieren; hebt ferner die Bedeutung der im Rahmen des SRÜ geschaffenen internationalen Gremien hervor, einschließlich der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (CLCS), der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) und des Internationalen Seegerichtshofs (ISGH), sowie von Foren wie dem Arktischen Rat, der Konferenz der Parlamentarier des arktischen Raums, dem Euro-Arktischen Barents-Rat, der Nördlichen Dimension und den Vereinten Nationen, und setzt sich weiterhin für eine starke und aktive Beteiligung an der parlamentarischen Zusammenarbeit bei arktischen Angelegenheiten ein;

9.  erkennt den Status der Souveränität der Arktis-Staaten und ihrer Hoheitsrechte im Einklang mit dem Völkerrecht an; ist der Ansicht, dass die Sicherung der Errungenschaften von drei Jahrzehnten friedlicher Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass die Fähigkeit der EU, Lösungen für potenzielle die Sicherheit betreffende Herausforderungen anzubieten, voll ausgeschöpft werden sollte; betont, dass angesichts der Vielzahl komplexer und miteinander verflochtener Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen, ökologischen und sicherheitspolitischen Entwicklung der Arktis globale, regionale und lokale Foren für den Dialog über die Sicherheitsbedürfnisse der Region erforderlich sind;

Klimawandel in der Arktis

10.  ist zutiefst besorgt über die Ergebnisse des Sonderberichts des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima, wonach die Erderwärmung in den vergangenen Jahrzehnten zum weitverbreiteten Rückgang der Kryosphäre mit einem massenhaften Verlust bei der Eisdecke und bei Gletschern, einem Rückgang bei der Schneedecke und bei der Ausdehnung und Stärke der arktischen Meereseisdecke sowie einem Anstieg der Temperatur im Permafrost geführt hat; ist zutiefst besorgt über die Folgen für die öffentliche Gesundheit und die Sicherheit, wenn durch das Auftauen des Permafrostes Bakterien und Viren freigelegt werden, die seit Jahrhunderten oder Jahrtausenden dort schlummerten;

11.  betont, dass die Artenvielfalt in der Arktis in alarmierender Geschwindigkeit abnimmt, und ist zutiefst besorgt über die Ergebnisse des Globalen Sachstandsberichts der zwischenstaatlichen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen (IPBES), auch Weltbiodiversitätsrat genannt; betont, dass der Verlust an Artenvielfalt nicht nur auf den Klimawandel, sondern auch auf den Meeresbodenbergbau zurückzuführen ist, der laut IPBES im arktischen Raum wahrscheinlich zunehmen wird, je mehr Eis dort schmilzt;

12.  ist beunruhigt über Berichte, wonach durch das Auftauen des Permafrostbodens freigesetzte Bakterien klimaschädliches CO2 freisetzen, aber auch – ebenso wie Viren – eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Tieren und des Menschen darstellen können; stellt fest, dass der Klimawandel und das Auftauen der Permafrostböden schädliche Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region haben, sie zur Zerstörung bzw. Verschlechterung der bestehenden Infrastruktur, Straßen und Gebäude sowie zu einer massiven Zunahme von Arbeits- und Verkehrsunfällen geführt haben und auch Kultur- und Kulturerbestätten sowie die Lebensweise indigener Völker dadurch bedroht werden;

13.  betont, dass die EU eine Politik betreiben sollte, mit der sichergestellt wird, dass die Maßnahmen zur Bewältigung von Umweltproblemen den Interessen der Bevölkerung des arktischen Raumes, einschließlich seiner indigenen Bevölkerungsgruppen, durch den Schutz und die Entwicklung dieser Region Rechnung tragen;

14.  fordert die EU nachdrücklich auf, die Federführung zu übernehmen, wenn es gilt, einen anspruchsvollen Klimaschutzplan für die Arktis auszuarbeiten, der auf die Eindämmung der weltweiten Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet ist und mit dem gleichzeitig innovative Lösungen unterstützt werden, die für die Arktis von Bedeutung sind;

Geopolitische Entwicklungen in der Arktis

15.  begrüßt, dass die Stabilität der Arktis seit langem von Konflikten in anderen Teilen der Welt relativ unbeeinflusst geblieben ist, und betont, wie wichtig es ist, Ausstrahlungseffekte geopolitischer Entwicklungen in anderen Regionen auf die Arktis zu verhindern; stellt jedoch fest, dass sich die sicherheitspolitische und militärische Lage in der Arktis in den letzten Jahren grundlegend geändert hat, und erkennt die strategische Bedeutung der Region an; weist darauf hin, dass eine sichere, stabile, nachhaltige, friedliche und wohlhabende Arktis für die weiter gefasste Sicherheit Europas und sein strategisches Umfeld eine entscheidende Rolle spielt; Betont ferner, dass militärische Aktivitäten in der Arktis vorhersehbar und transparent sowie so durchgeführt werden müssen, dass dadurch die Sicherheit und Stabilität gefördert werden, und dass eine verstärkte Militarisierung in Verbindung mit sich global verschlechternden geopolitischen Beziehungen zu Zwischenfällen und erhöhten Sicherheitsrisiken führen kann; fordert dementsprechend einen verstärkten regionalen Dialog, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Zurückhaltung im militärischen Bereich und regt einen Verhandlungsprozess und vertrauensbildende Maßnahmen an, die auf das langfristige Ziel einer Verringerung der militärischen Ausrüstung in der Region abzielen;

16.  nimmt die besondere geografische Lage der Russischen Föderation zur Kenntnis, deren Hoheitsgewässer und Wirtschaftszonen weit größer als aller anderen arktischen Länder sind; betont in diesem Zusammenhang, dass Russland aufgrund seiner besonderen geografischen Gegebenheiten zwangsläufig ein Gesprächspartner ist, dem Land aufgrund dessen jedoch auch mehr Verantwortung zukommt;

17.  nimmt die herausragende Stellung der Arktis in den militärischen Strategien aller Akteure in der Region zur Kenntnis und fordert sie nachdrücklich auf, ihre Arktispolitik unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts zu betreiben; ist zutiefst besorgt über die fortschreitende militärische Aufrüstung Russlands, die unter den arktischen Anrainerstaaten am stärksten betrieben wird und die Entwicklung von Systemen zur Zugangsverweigerung und Absperrung von Gebieten (A2/AD-Kapazitäten) sowie die Reaktivierung und den Wiederaufbau der nuklearen Seestreitkräfte und einer Eisbrecherflotte umfasst, von denen einige Russland mit Marschflugkörpern und elektronischen Kriegsführersystemen ausstatten will; ist der Ansicht, dass solche Maßnahmen nicht durch die militärische Lage vor Ort gerechtfertigt sind und weit über legitime Verteidigungszwecke hinausgehen, was den Willen Russlands widerspiegelt, eine strategische militärische Überlegenheit in der Region zu erreichen, was zu Instabilität und einem erhöhten Konfrontationsrisiko führen und von der Murmansk-Initiative von 1987 abweichen würde, mit der die Arktis in eine internationale „Friedenszone“ umgewandelt werden sollte; fordert die im Polargebiet gelegenen Länder nachdrücklich auf, keine militärischen Außenposten bzw. keine durch Streitkräfte geschützten wissenschaftlichen Außenposten zu errichten;

18.  bedauert, dass Russland einen viel stärker wettbewerbsorientierten wenn nicht gar konfrontativen Blickwinkel auf die Arktis übernommen hat und diese als Raum der militärischen, territorialen und wirtschaftlichen Expansion sowie als Schauplatz für eigene Großmachtbestrebungen begreift, anstatt die Vorteile eines kooperativen Engagements hervorzuheben;

19.  fordert alle Staaten des arktischen Raums auf, einen konstruktiven und für alle Seiten vorteilhaften Dialog aufzunehmen, bei dem es um sämtliche Fragen geht, angefangen beim Umweltschutz über die Wirtschaftsentwicklung bis hin zu militärischen Einsätzen; weist darauf hin, dass die EU und Russland wesentliche gemeinsame Interessen in einer Reihe von Bereichen haben, die die Arktis betreffen, darunter auf dem Gebiet der maritimen Sicherheit und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Umweltfragen; betont jedoch, dass eine konstruktive Zusammenarbeit dem Grundsatz der selektiven Kooperation folgen sollte, und zwar auch in den Bereichen des Klima- und Umweltschutzes, und den Zweck der Sanktionen und restriktiven Maßnahmen, die infolge des Handelns der russischen Regierung in anderen Teilen der Welt verhängt werden, nicht gefährden darf und mit der Strategie der EU gegenüber der Russischen Föderation im Einklang stehen sollte; merkt an, dass der Arktische Rat als Plattform für die Aufrechterhaltung und Fortführung eines offenen Dialogs mit Russland bei auch für die EU wichtigen Fragen angesehen werden sollte;

20.  Ist der Ansicht, dass die Aufnahme der Arktis in Chinas Programme zur wirtschaftlichen Entwicklung, die auf eine Einbindung der arktischen nördlichen Seeroute in die chinesische Initiative der neuen Seidenstraße (als eine „polare Seidenstraße“) abzielen, von der EU aufmerksam verfolgt und bei der Aktualisierung ihrer Arktispolitik berücksichtigt werden muss, da sie der Betrachtung der Arktis als ein eigenständiges Gebiet, das von der globalen Geopolitik abgeschirmt ist, zuwiderläuft; nimmt in diesem Zusammenhang die Investitionen Chinas in Forschung, neue Eisbrecher und strategische Infrastrukturprojekte in der Arktis zur Kenntnis, die an die Vorgehensweise des Landes in anderen Teilen der Welt erinnern, und weist darauf hin, dass die EU in diesem Bereich nicht an maßgeblichem Einfluss zugunsten von Drittländern einbüßen sollte; zeigt sich besorgt darüber, dass China versucht, in Seehäfen entlang der nördlichen Seeroute zu investieren und sich Rechte zum Abbau von Bodenschätzen zu sichern, um unter anderem seine Präsenz in der Arktis festzuschreiben, und fordert die Staaten des arktischen Raums nachdrücklich auf, ausländische Investitionen in ihre Einrichtungen und Infrastruktur von strategischer Bedeutung sorgfältig zu überprüfen;

Schutz der Freiheit der Schifffahrt

21.  begrüßt die Annahme und das Inkrafttreten des internationalen Verhaltenskodex für in polaren Gewässern verkehrende Schiffe (Polarkodex) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation am 1. Januar 2017;

22.  fordert eine Bewertung der Umsetzung des Polarkodex der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation sowie der Standards und Pflichten gemäß den Übereinkommen SOLAS und MARPOL, damit festgestellt werden kann, ob diese von den in der Arktis tätigen Rechtsträgern vollständig umgesetzt wurden, und damit Lücken und Schwachstellen ermittelt werden können, die es noch zu beheben gilt; fordert alle Anrainerstaaten der Arktis nachdrücklich auf, rasch die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Polarkodex uneingeschränkt durchzusetzen; legt allen nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegenden Schiffe nahe, freiwillig diese Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sowie andere Maßnahmen und Leitlinien für eine sichere und umweltfreundliche Schifffahrt und einen sicheren und umweltfreundlichen Einsatz in der Arktis einzuhalten;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, stärker zur Förderung der wirksamen Durchführung internationaler Übereinkünfte beizutragen, wie des Übereinkommens von Paris, des Minamata-Übereinkommens, des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, des Göteborg-Protokolls, des Stockholmer Übereinkommens, des Polarkodex, des Übereinkommens von Aarhus und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt;

24.  fordert nachdrücklich eine gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit des menschlichen Lebens auf See und die Nachhaltigkeit der polaren Umwelt, da die Polarschifffahrt in den kommenden Jahren mengenmäßig wachsen und sich in ihrem Wesen diversifizieren wird; begrüßt in diesem Zusammenhang zusätzlich zum Polarkodex die Maßnahmen im Bereich Schiffswegeführung, die darauf abzielten, die Risiken von Zwischenfällen zu mindern und Sperrzonen einzurichten, um die Schiffsverkehrssicherheit zu verbessern und die fragile und einzigartige Umwelt zu schützen; hebt die Rolle der EU und ihrer Mitgliedstaaten hervor, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Verhütung und Beilegung von Konflikten in der Arktis, zum Aufbau ziviler Sicherheitsmechanismen sowie zum Ausbau der Krisenmanagementkapazitäten und der Such- und Rettungsinfrastrukturen zu leisten; betont, dass sich die EU mit ihrer Expertise im Bereich der Gefahrenabwehr und Sicherheit im Seeverkehr mit Fähigkeiten und Kenntnissen auf dem Gebiet der Schifffahrt und Navigation einbringen kann; erkennt an, dass es bereits eine substanzielle grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Such- und Rettungseinsätzen gibt; legt der EU nahe, ihre Beiträge zur Notfallverhütung und -vorsorge sowie Katastrophenbewältigung im Arktischen Rat, im Forum der arktischen Küstenwache und im Euro-Arktischen Barents-Rat zu verstärken; nimmt jedoch mit Besorgnis den sich entwickelnden und rasch wachsenden Schiffsverkehr und die Energiegewinnung entlang der nördlichen Seeroute zur Kenntnis, die geopolitischen Spannungen und Umweltbedenken ausgelöst haben; nimmt das wachsende nationale Interesse an der Entwicklung der Nordostpassage, vor allem von Russland und China, zur Kenntnis, als Mittel zur Ankurbelung des eigenen Wirtschaftswachstums und zum Ausbau eines weltweit wettbewerbsfähigen nationalen Verkehrsnetzes; nimmt die Entwicklung von Großprojekten im Energiebereich wie die derzeitige russisch-chinesische Zusammenarbeit bei dem Yamal-LNG-Projekt und dem Projekt „Arktisches LNG 2“ zur Kenntnis und ist besorgt darüber, dass sich durch solche Vorhaben die Frachtmengen über die Nordostpassage erhöhen und einen erheblichen Druck auf das bereits bedrohte Ökosystem der Arktis mit sich bringen werden;

25.  ist sich des großen Vorteils Russlands bei der Zahl seiner Eisbrecher und der Entwicklung von Programmen zum Bau vieler neuer Eisbrecher in China bewusst und fordert die Mitgliedstaaten und andere Partnerländer auf, ihre eigenen Kapazitäten in diesem Bereich aufzubauen; ist der Ansicht, dass die EU den Bau und Einsatz von mehr Eisbrechern und Schiffen mit Eisschutz unter EU-Flagge fördern sollte;

26.  betont, dass die Meeresüberwachung und der Austausch von Informationen in der Arktisregion verbessert werden müssen; unterstützt weitere Investitionen in die Beobachtung und Navigation im Weltraum durch die Satellitennetzwerke Copernicus und Galileo sowie durch In-situ-Informationen des europäischen Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerks (EMODNET), um die Notfallmaßnahmen, die sichere Navigation und die Kenntnisse über den Klimawandel zu verbessern; stellt fest, dass die Zunahme der menschlichen Aktivitäten in der Region, einschließlich des zunehmenden Tourismus, Anlass zu ernster Sorge in Bezug auf die menschliche Sicherheit gibt, insbesondere vor dem Hintergrund harter Wetterbedingungen und begrenzter Kapazitäten für Such- und Rettungseinsätze; ist der Ansicht, dass die internationale Zusammenarbeit sowie enge Partnerschaften zwischen dem militärischen, dem öffentlichen und dem nichtstaatlichen Sektor von wesentlicher Bedeutung sind, um für einen angemessenen Zivilschutz in der Region zu sorgen; betont, dass man bewährte Verfahren in Bezug auf Such- und Rettungsaktionen fördern und austauschen sowie die Interoperabilität von Such- und Rettungseinheiten durch gemeinsame Übungen vorantreiben muss; empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Schaffung neuer Projekte der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit in Erwägung zu ziehen, die beispielsweise auf Suche und Rettung oder auf Umweltschutzmaßnahmen ausgerichtet sind oder auf die Stärkung der Fähigkeiten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Arktis abzielen; hält die EU und die Mitgliedstaaten dazu an, Übungen durchzuführen, in denen simuliert wird, wie das Katastrophenschutzverfahren der EU in der Arktis breit umgesetzt werden kann;

27.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass die Rechte ausländischer Schiffe im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, insbesondere dessen Artikel 17–21 und 37–41, darunter das Recht auf friedliche Durchfahrt, das Recht auf Transitdurchfahrt und die Freiheit der Schifffahrt, in der Arktis uneingeschränkt eingehalten werden; verurteilt die Maßnahmen Russlands, mit denen die Rechte der Seeschifffahrt auf den nördlichen Seewegen beschnitten werden, indem das Land diese als Binnengewässer unter seiner vollständigen souveränen Kontrolle ausweist, regulatorische und administrative Hindernisse entlang der Strecke für die ausländische Schifffahrt schafft und das Erfordernis auferlegt, die Genehmigung Russlands bei der Einreise und Durchquerung seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seiner Küstengewässer einzuholen, und keine ausdrückliche Befreiung für Schiffe mit souveräner Immunität ausstellt; betont, dass jede Maßnahme, mit der die Freiheit der Schifffahrt eingeschränkt wird, mit dem SÜR und dem Völkergewohnheitsrecht im Einklang stehen sollte; fordert die Russische Föderation auf, die im SÜR kodifizierten Normen einzuhalten und den Zusagen nachzukommen, die sie eingegangen sind, indem sie sich den jährlichen Aufforderungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen an die Vertragsstaaten angeschlossen haben, dafür zu sorgen, dass ihre maritimen Ansprüche mit dem SÜR in Einklang stehen;

28.  betont, dass die Entwicklung der nördlichen Verkehrswege nachhaltig sein und zu einem ökologischen Wandel beitragen sollte; stellt fest, dass insbesondere neue Schienenverbindungen im Norden die Volkswirtschaften der nordischen und baltischen Staaten stimulieren und den Marktzugang in der Nord-Süd-Achse verbessern würden; fordert die Kommission daher auf, Fragen des Verkehrs im Norden anzugehen und Möglichkeiten im Rahmen der Verkehrs- und Logistikpartnerschaft der Nördlichen Dimension (NDPTL) zu ermitteln; betont, dass bessere Verbindungen innerhalb der Region der Nördlichen Dimension erforderlich sind, um die Anbindung zu verbessern und die Konnektivität entsprechend der globalen Entwicklung sicherzustellen;

Nachhaltige Entwicklung und Nutzung strategischer Ressourcen

29.  betont die Bedeutung der Arktis für die Energiesicherheit der EU, besteht nachdrücklich auf einer nachhaltigen, wissenschaftlich fundierten Nutzung der Energieressourcen in der Arktis und weist auf die Notwendigkeit einer besseren Politik für in der EU erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen und Energieeffizienz hin, durch die die Abhängigkeit der EU von externen Quellen erheblich verringert und dadurch ihre Position in Bezug auf die Sicherheit verbessert wird; betont, dass Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen werden müssen, indem die Ziele des Übereinkommens von Paris weiter angestrebt werden;

30.  stellt fest, dass sich durch die zunehmende Zugänglichkeit der riesigen Kohlenwasserstoffvorkommen in der Arktis infolge des Klimawandels und der daraus resultierenden Abnahme der Eismassen die geostrategische Bedeutung der Region verändert, was sich möglicherweise auf die internationale Stabilität auswirken wird; fordert die Staaten in der Region auf, weiterhin alle gegenwärtigen oder künftigen Konflikte wegen des Zugangs zu natürlichen Ressourcen in der Arktis im Wege eines konstruktiven Dialogs gemäß dem Völkerreicht, insbesondere dem SÜR, und im Geiste der Erklärung von Ilulissat von 2008 zu lösen;

31.  erkennt das Risiko der Erdöl- und Erdgasförderung in der Arktis für die Umwelt an; betont, dass bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Arktis, insbesondere bei der Exploration und Gewinnung natürlicher Ressourcen in der Arktis, das Völkerrecht sowie entsprechende internationale Übereinkommen und Rollen, sowie strenge vorbeugende Umweltstandards eingehalten werden sollten, und fordert die Festlegung strenger Anforderungen für die Exploration und den Abbau neuer Kohlenwasserstoffvorkommen in der Region; ist in diesem Zusammenhang angesichts der Bestrebungen, insbesondere vonseiten Russlands und von Privatunternehmen aus anderen Ländern, besorgt, weitreichende und mit erheblichen Auswirkungen verbundene Erschließungsprojekte ohne angemessene Prüfung der Umweltfolgen zu verfolgen; fordert daher alle Anrainerstaaten in der Arktis nachdrücklich auf, für eine angemessene vorab durchgeführte Bewertung der Umweltauswirkungen von Erschließungsprojekten zu sorgen, und betont, wie wichtig es ist, Regulierungsstandards einzuhalten;

32.  betont, dass der Umweltschutz und der Umgang mit von Menschen verursachter Verschmutzung ein zentrales Ziel in der Arktis sein sollten; rät davon ab, die Ressourcen in der Arktis auszubeuten, wenn es wissenschaftlich erwiesen ist, dass dadurch für das Ökosystem in der Arktis und darüber hinaus ein nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht;

33.  begrüßt die Anstrengungen des Arktischen Rates gegen Umweltverschmutzung in der Arktis und fordert die EU auf, diesbezüglich eine aktive Rolle zu spielen und Unterstützung zu leisten;

34.  ist zutiefst besorgt über die jüngste Umweltkatastrophe, die durch das russische Unternehmen Nornickel verursacht wurde und zur größten Ölpest im Polargebiet der Arktis geführt hat, aber auch über giftige Abwässer, die aus einem Klärbecken in die Tundra geleitet werden, und über anderen Leckagen, die regelmäßig auftreten, in amtlichen Statistiken jedoch nicht auftauchen; begrüßt die Gerichtsentscheidungen, Bußgelder gegen das für die Umweltkatastrophe verantwortliche Unternehmen zu verhängen, bringt jedoch gleichzeitig seine Besorgnis über den eingeschränkten Zugang von Journalisten und Sachverständigen zu den Unfallorten zum Ausdruck und fordert die russischen Staatsorgane auf, transparente und wirksame Verfahren zur Meldung und Verfolgung solcher Umweltkatastrophen zu entwickeln; bedauert, dass sich solche Unfälle häufig auf dem Land indigener Völker ereignen, was dazu führt, dass sie ihre traditionelle Lebensweise aufgeben müssen; fordert die EU auf, Umweltschützer und Journalisten, die solche Fälle untersuchen, zu unterstützen und ihre eigenen Instrumente wie Copernicus einzusetzen, um solche Fälle der Umweltverschmutzung in der Arktis zu verfolgen und eine gründliche Bewertung der ökologischen und menschlichen Folgen einer ausschließlich gewinnorientierten Ausbeutung vorzunehmen; unterstützt die Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten der Arktis bei der Entwicklung von Systemen der raschen Reaktion auf Umweltkatastrophen, insbesondere Ölverschmutzung, in Echtzeit;

35.  bedauert, dass russische Unternehmen ihre Investitionen in den Umweltschutz und Produktionsanlagen weiterhin auf ein absolutes Minimum reduzieren, um so schnell wie möglich den größtmöglichen Gewinn zu erzielen, was zu anhaltenden Emissionen toxischer Stoffe in die Atmosphäre führt, die nicht nur verheerende Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf die meisten Städte in der Arktis wie Norilsk haben, weshalb diese zu den am stärksten verschmutzten Städten der Welt gehören;

36.  ist der Meinung, dass die Arktis im Rahmen der Europäischen Rohstoffallianz eine zentrale Rolle spielen sollte, um die EU-Fördermengen kritischer Mineralien zu erhöhen, bei Metallen der Seltenen Erden weniger abhängig von China zu sein und Möglichkeiten eines ökologischen Wirtschaftswachstums auszubauen, was der Schlüssel für die weitere Entwicklung grüner Technologie und den Kampf gegen den Klimawandel ist, der die größte Bedrohung für die Region darstellt; ist der Ansicht, dass Entscheidungen der lokalen Behörden über den Abbau von Bodenschätzen transparent getroffen werden sollten; begrüßt Initiativen eines nachhaltigen Bergbaus und der Verringerung der Kohlendioxidemissionen in der europäischen Arktis, beispielsweise das weltweit erste Projekt zur Erzeugung von Eisen ohne Einsatz fossiler Energiequellen oder das HYBRIT-Projekt, das der steigenden Nachfrage nach Stahl und den Bedürfnissen einer zunehmend elektrifizierten Gesellschaft Rechnung trägt;

37.  stellt fest, dass die Arktis reich an Bodenschätzen ist, und betont, dass die europäische Arktis eine wichtige Rolle für die Rohstoffversorgung der EU spielt, da unter anderem wesentliche Ressourcen, Technologien und entsprechendes Know-how benötigt werden, um einen grünen und digitalen Wandel herbeizuführen; stellt fest, dass die meisten kritischen Rohstoffe der EU in der Arktis liegen, durch die bei einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung die Autonomie der EU gestärkt werden könnte; nimmt den Umstand zur Kenntnis, dass einer der Gründe, weswegen Peking die Kontrolle über die Vorkommen in der Arktis erlangen möchte, in dem Wunsch liegt, eine beherrschende Stellung in Bezug auf die Lieferketten von lebenswichtigen Ressourcen und Schlüsselkomponenten für neue Technologien beizubehalten;

38.  fordert eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur digitalen Infrastruktur in der Arktis, damit unternehmerisches Handeln und Innovationen gefördert werden und die wirtschaftliche Entwicklung diversifiziert wird; betont, wie wichtig es ist, die Nutzung erneuerbarer Energien in abgelegenen arktischen Gemeinden zu fördern; fordert weitere Anstrengungen im Hinblick auf innovative Energielösungen und den damit verbundenen Kapazitätsaufbau in der Arktis, die auf den Klimaschutz abzielen, wobei den gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist; unterstreicht die strategische Bedeutung der Unterseekabel im Nordatlantik, die für über 95 % der internationalen Telekommunikation genutzt werden; weist erneut darauf hin, wie wichtig eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit für den Schutz und die Sicherstellung der Einhaltung der internationalen Instrumente zur Regelung von Unterseekabeln ist, auch was das VN-Seerechtsübereinkommen betrifft; hebt die Rolle hervor, die die Arktis mit ihrem klimatischen und geografischen Wettbewerbsvorteil bei der digitalen Vernetzung zwischen Nordamerika, Europa und Asien sowie als Standort für die Datenspeicherung spielt; stellt fest, dass neue digitale Autobahnen mithilfe der erweiterten Systeme von Lichtleitkabeln und der entsprechenden Infrastruktur auch eine bessere digitale Anbindung der Gemeinden in der Arktis sowie Gesundheits- und Sozialdienste (z. B. Telegesundheitsdienste), Bildungsangebote per Internet und einen insgesamt leichteren Zugang zur Weltwirtschaft ermöglichen dürften;

39.  räumt ein, dass in der Arktis zu wenig Investitionen getätigt werden; ist davon überzeugt, dass die EU zur nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zum Nutzen der Gemeinschaften in der Arktis beitragen kann, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr und Infrastruktur; ist der Auffassung, dass es in den arktischen Regionen innovative Wirtschaftszweige gibt, die für eine nachhaltige Entwicklung von wesentlicher Bedeutung sind;

40.  betont, dass große Entfernungen, dünn besiedelte Gebiete, harte klimatische Bedingungen und demografische Ungleichgewichte dazu führen, dass der Verbesserung der Konnektivität, Zugänglichkeit und Integration von Gemeinden durch Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Verkehrsinfrastrukturen (Schienen-, See-, Land- und Luftwege) eine entscheidende Bedeutung zukommt, wenn die Produktivität und der Handel innerhalb der Arktis und mit der Außenwelt verbessert werden sollen; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Verkehrs- und Breitbandanbindung auch die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitnehmern und Studenten sowie der weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit ausgebaut werden; hebt den Nutzen ortsbezogener Instrumente wie der Strategien für intelligente Spezialisierung und der territorialen Zusammenarbeit zwecks maßgeschneiderter nachhaltiger Investitionen in der Arktis hervor und ist davon überzeugt, dass diese EU-Maßnahmen weiterentwickelt und mit der Arktis-Politik der EU verknüpft werden sollten; fordert die Einrichtung einer besonderen Investitionsplattform, in deren Rahmen eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft der EU und den Volkswirtschaften in der Arktis erleichtert würde, was in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds erfolgen soll;

41.  weist auf die Rolle der Privatwirtschaft bei der Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die Arktis hin; fordert die Kommission auf, Investitionen europäischer Unternehmen in Schlüsselbranchen wie die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die Logistik und den Ausbau des Stromnetzes zu unterstützen und gleichzeitig Investitionsmöglichkeiten im Rahmen der Investitions- und Finanzierungsinstrumente der EU zu ermitteln, um europäischen Unternehmen den Zugang zum arktischen Markt zu erleichtern; betont, wie wichtig Handel und Investitionen in die digitale Infrastruktur, Innovationen und die wirtschaftliche Entwicklung in der Arktis im Rahmen einer engeren Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Wissenschaft und Wirtschaft sind; fordert die EU auf, technische Handelshemmnisse abzubauen und ihre Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft zu stärken, und spricht sich für eine weitere Unterstützung des Arktischen Wirtschaftsrates aus; betont, dass Unternehmen, die in der EU ansässig bzw. tätig sind, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte bei all ihren Geschäftstätigkeiten mit der und Beziehungen zur Arktisregion strikt einhalten und für wirksame Due-Diligence-Prozesse im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt Sorge tragen müssen; fordert diese Unternehmen auf, wirksame, sinnvolle und in voller Kenntnis der Sachlage durchgeführte Konsultationen in allen Phasen des Verfahrens sowohl mit betroffenen als auch mit potenziell betroffenen Interessenträgern, darunter mit Indigenen, sicherzustellen; betont, dass Wirtschaftstätigkeiten in der Arktis nachhaltig sein und ihre Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf den Klimawandel, sowie ihre sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden sollten; betont, dass die nachhaltige regionale Entwicklung zugunsten der Menschen, die in der Arktis leben, Tätigkeiten mit niedrigem CO2-Ausstoß, Kenntnisse und die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert werden müssen;

42.  unterstützt grundsätzlich die im Übereinkommen zur Fischerei im zentralen Nordpolarmeer zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass natürliche Ressourcen nur genutzt werden sollten, wenn hinreichende Gewissheit darüber besteht, dass kein Schaden für die Umwelt entsteht, und betont, wie wichtig es ist, bei der Fischerei in der Arktis und der Subarktis in allen Phasen einen Vorsorgeansatz zu verfolgen; betont, wie wichtig Maßnahmen zur Bestandsbewirtschaftung auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten sind, um langfristige Nachhaltigkeit zu gewährleisten; stellt fest, dass sich die Arktisanrainerstaaten auf einen Rahmen für die Verwaltung der Tätigkeiten in der Arktis geeinigt haben, einschließlich der Verpflichtung, Streitigkeiten wegen konkurrierender Ansprüche auf Meeresgebiete beizulegen; unterstützt bestehende regionale Fischereiorganisationen und weltweit geltende Abkommen in Bezug auf Fischerei, Schifffahrt und Meeresumwelt; betont, dass die EU im Einklang mit dem VN-Seerechtsübereinkommen an der Bestandsbewirtschaftung beteiligt werden sollte;

43.  stellt fest, dass ein Großteil der Fischeinfuhren der EU aus der Arktis stammen, und ist sich der Tatsache bewusst, dass sich die Fischereistreitigkeiten verschärfen dürften, die unter anderem auf die Erschöpfung der Bestände in einigen Gebieten und ihre zum Teil durch den Klimawandel bedingte Abwanderung in andere Gebiete zurückzuführen sind; begrüßt daher die Unterzeichnung des Übereinkommens zur Fischerei im zentralen Nordpolarmeer, mit dem eine nachhaltige Entwicklung in der Arktis erzielt werden soll und ein Vorsorgeansatz im Fischereimanagement in den Hochseegebieten des zentralen Nordpolarmeers eingeführt wird, und fordert ein rasches Inkrafttreten des Übereinkommens; erkennt die Bedeutung der Erklärung von Oslo für die Verwirklichung dieses verbindlichen Abkommens an, mit dem eine unregulierte Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer verhindert werden soll; begrüßt die Beteiligung von Vertretern von indigenen Organisationen an den Delegationen; bedauert jedoch, dass sie dabei ebenso wie nichtstaatliche Organisationen ausschließlich einen Beobachterstatus erhielten;

Unterstützung lokaler Gemeinschaften und Wahrung der Rechte indigener Völker

44.  begrüßt die bereits erzielten Erfolge, weist jedoch darauf hin, dass die Durchschnittswerte der Arktis in den meisten nordischen Ländern nach wie vor schlechter als die nationalen Durchschnittswerte ausfallen, was Armut, eine geringe Lebenserwartung und die sehr begrenzte menschliche und wirtschaftliche Entwicklung betrifft; ist sich der Tatsache bewusst, dass sich der technologische Wandel und der Klimawandel auf die herkömmliche Lebensweise und den Lebensstil indigener Völker auswirken, und bekräftigt daher seine Forderung, dass alle Gemeinschaften und Einwohner der Arktis, die über Ortskenntnisse und praktisches Wissen verfügen, und insbesondere die indigenen Völker aktiv einbezogen werden, wenn es um entwicklungspolitische Entscheidungen geht; unterstützt in diesem Zusammenhang nachdrücklich die vollständige und wirksame Umsetzung von Artikel 19 der UNDRIP, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, die freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung der indigenen Völker einzuholen, bevor Gesetzgebungs- oder Verwaltungsmaßnahmen angenommen oder umgesetzt oder Entwicklungsprojekte gestartet werden, die sich auf sie auswirken könnten;

45.  erkennt an, dass die Auswirkungen des schmelzenden Eises und der milderen Temperaturen indigene Bevölkerungsgruppen vertreiben und damit deren Lebensweise bedrohen; erkennt den Wunsch der Bewohner und der Regierungen im Arktischen Raum, die hoheitliche Rechte und Pflichten haben, an, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung fortzusetzen und gleichzeitig die traditionellen Lebensgrundlagen der indigenen Bevölkerungsgruppen und die sehr sensible Natur des arktischen Ökosystems unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen bei der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der verschiedenen Ressourcen in der Region zu schützen;

46.  betont, dass die Kultur, die Traditionen und die Sprachen indigener Völker erhalten werden müssen, indem Programme zum Kapazitätsaufbau aufgelegt werden, um das Bewusstsein für die Vielfalt, die Geschichte und die Rechte der indigenen Völker zu schärfen, und zwar nicht nur bei indigenen Jugendlichen, sondern auch bei den anderen Bevölkerungsgruppen in der gesamten Region; fordert die EU-Delegationen in den Anrainerstaaten der Arktis auf, einen echten und inklusiven Dialog mit indigenen Völkern auf nationaler und regionaler Ebene aufzunehmen und als Anlaufstellen für Anliegen der indigenen Völker zu fungieren; betont, dass das Personal dieser EU-Delegationen in Bezug auf die Rechte indigener Völker geschult werden muss, wie dies im Rahmen der UNDRIP bekräftigt wurde; begrüßt die zunehmende Anerkennung der Rechte indigener Völker in der Außenpolitik der EU; fordert eine stärkere Kohärenz zwischen der internen und externen Arktispolitik der EU in diesem Bereich;

47.  bekräftigt seine Forderung, dass alle Bewohner der Arktis, die über Ortskenntnisse und praktisches Wissen verfügen, und insbesondere die indigenen Völker aktiv einzubeziehen sind, wenn es um entwicklungspolitische Entscheidungen geht;

48.  äußert sein Bedauern über die Bemühungen der russischen Regierung, die Zivilgesellschaft zu gängeln, was sich sehr negativ auf indigene Völker auswirkt, da dadurch die Autonomie ihrer Vertretungen und Partnerschaften in internationalen Foren eingeschränkt und der Zugang zu externen Mitteln blockiert wird; stellt fest, dass andere nichtstaatliche Organisationen, darunter Umweltaktivisten, in ähnlicher Weise davon betroffen sind;

49.  weist darauf hin, dass bei allen Tätigkeiten in der Arktis, einschließlich der Bewirtschaftung und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen der Arktis, die Rechte der indigenen Bevölkerung und anderer Bewohner geachtet werden und diese Personengruppen auch davon profitieren sollten; spricht sich in dieser Hinsicht für eine Stärkung der Beziehungen zwischen in der Arktis tätigen Unternehmen und den lokalen Gemeinschaften aus, um Wirtschafts- und Forschungsmöglichkeiten sowie Arbeitsplätze zu schaffen und eine nachhaltige Entwicklung der Ressourcen zu fördern, und unterstützt die Umsetzung von Normen wie dem Investitionsprotokoll für die Arktis und der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen; erinnert an die bestehenden internationalen Instrumente, mit denen die Hoheitsbefugnisse, Rechte und Pflichten der Staaten für die Bewirtschaftung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen festgelegt werden, und besteht darauf, dass diese Instrumente weiterhin uneingeschränkt geachtet werden; betont, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, den Zugang zu Bildung und Geschäftsmöglichkeiten sowie die Unterstützung junger Menschen in der Arktis sicherzustellen;

50.  betont, wie wichtig es ist, auf die Wünsche, Bedürfnisse und Probleme der örtlichen Bevölkerung einzugehen, vor allem was die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, die Konnektivität, den Zugang zum Internet, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung, insbesondere für junge Menschen und marginalisierte Gruppen, anbelangt; betont, dass bei der aktualisierten Arktis-Politik eine ehrgeizige geschlechtsspezifische Dimension berücksichtigt werden muss; fordert, dass die Finanzierung von Programmen wie „North2North“ und anderer Mobilitätsprogramme, die sich speziell an junge Menschen in der Arktis richten, aufgestockt wird und dass mehr Unterstützung und Ressourcen aufgewendet werden, um den Menschen in der Arktis dabei zu helfen, sich an die tiefgreifenden Veränderungen infolge des Klimawandels anzupassen;

51.  fordert alle Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, erneut auf, das IAO-Übereinkommen Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker unverzüglich zu ratifizieren;

Wissenschaft und Wissen

52.  fordert die Anrainerstaaten der Arktis auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt nachzukommen, insbesondere was die In-situ-Erhaltung betrifft; fordert alle Staaten auf, dafür zu sorgen, dass indigene Völker und lokale Gemeinschaften in der Arktis in die Beratungen und Entscheidungsprozesse der einschlägigen internationalen Foren für Diplomatie in den Bereichen Klima und Biodiversität einbezogen werden; unterstützt die Empfehlung der indigenen Völker, direkten Zugang zu Mitteln des globalen Klimaschutzfonds für ihre Initiativen zur nachhaltigen Eindämmung des und Anpassung an den Klimawandel zu erhalten;

53.  hebt die wichtigen Beiträge der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Polarwissenschaft hervor, die sich als notwendig erweisen werden, um die globalen und lokalen Auswirkungen des Klimawandels zu verstehen, sowie die Bedeutung von Wissen als Fundament für politische Entscheidungen und die nachhaltige Entwicklung in der Arktis; bekräftigt die Forderung der 14. Konferenz der Parlamentarier des arktischen Raums, die Wissensbasis zu stärken und die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit einer neuen Initiative für ein internationales Polarjahr zu verbessern; unterstützt die internationalen Bemühungen um Wissenschaft, Wissen und Innovation mit einer arktischen Dimension sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung in der Arktis, wie etwa den Abschluss und die Umsetzung des Abkommens zur Verbesserung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in der Arktis;

54.  stellt fest, dass die EU über Programme wie Horizont 2020 ein wichtiger Geldgeber in der Arktisforschung war; betont, dass die EU-Mittel für Forschung und Entwicklung in der Arktis erhöht werden müssen; fordert, dass die arktisbezogene Forschung und Innovation, auch im Rahmen von Horizont Europa, besser bekannt gemacht und koordiniert werden; ersucht die Kommission darum, einen umfassenden Überblick über die EU-Mittel für die Region und die arktischen Komponenten der Querschnittsprogramme der EU vorzulegen, und fordert die EU nachdrücklich auf, einen ehrgeizigen, zukunftsorientierten und ökologisch nachhaltigen Investitionsplan für die Arktis umzusetzen; ist der Überzeugung, dass mit einem solchen Plan die Finanzierung in Schlüsselbereichen wie der wissenschaftlichen Forschung aufgestockt und mehr Geld für Forschung, Entwicklung und Innovation, Raumfahrt, digitale Infrastruktur und Verkehrsinfrastruktur, Weltraumtechnologien, nachhaltige Schifffahrt, die nachhaltige Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, erneuerbare Energieträger und andere CO2-arme Tätigkeiten sowie den Tourismus in der Arktis bereitgestellt werden sollte; betont, dass die Synergieeffekte zwischen den bestehenden Finanzierungsinstrumenten verstärkt werden müssen, damit etwaige Überschneidungen verhindert werden und eine möglichst große Wechselwirkung zwischen internen und auswärtigen EU-Programmen erzielt wird;

55.  stellt fest, dass die Arktis ein enormes Potenzial für Innovation und die nachhaltige Nutzung von Ressourcen bietet, wobei Verfahren entwickelt werden, die anschließend weltweit umgesetzt werden können, und dass sich die Arktis als Testumfeld unter anderem für Geothermie-, Windkraft- und Wasserkraftprojekte, die CO2-freie Stahlerzeugung und eine umweltfreundlichere Batterieherstellung erweist; würdigt den Beitrag der Weltraumprogramme der EU wie Copernicus, Galileo, der Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems und der Satellitenkommunikation für den Umweltschutz, die maritime Sicherheit und die Sicherheit der Menschen in der Arktis, mit denen unter anderem die Überwachung der Eisentwicklung, die nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen, die Erkennung von Umweltverschmutzung, Notfallwarnsysteme, die Identifizierung und Nachverfolgung von Bewegungen im Seeverkehr sowie Such- und Rettungsdienste ermöglicht werden; unterstützt kontinuierliche Investitionen in den Ausbau dieser Fähigkeiten und empfiehlt ihre Anwendung in der Arktis in Zusammenarbeit und unter der Führung der Arktisanrainerstaaten, die Mitglieder der EU oder der NATO sind;

Mehr EU in der Arktis, mehr Arktis in der EU

56.  begrüßt, dass 2017 ein Sondergesandter für arktische Angelegenheiten ernannt wurde; unterstützt die Verlängerung seines Mandats und würdigt die Arbeit des derzeitigen Sondergesandten; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) mit Nachdruck auf, die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit und die Kohärenz zwischen den verschiedenen Programmen und Investitionen in der Arktis zu verbessern und die Ambitionen der Politik der EU für die Arktis auch durch eine angemessene Mittelausstattung zum Ausdruck zu bringen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine eigene Arbeitsgruppe einzurichten, die sich umfassend mit Nordeuropa und der Arktis befasst; stellt fest, dass die interne Koordinierung der EU in arktischen Angelegenheiten sowohl auf der Ebene der Arbeitsgruppen der Kommission als auch zwischen den einschlägigen EU-Agenturen gestärkt werden sollte; legt der Kommission nahe, einen ihrer Vizepräsidenten mit Koordinierungsaufgaben für die Arktispolitik zu betrauen, damit keine doppelten Zuständigkeiten entstehen; fordert den Rat auf, eine Arbeitsgruppe zu Nordeuropa und der Arktis einzurichten, sowie den EAD, ein ähnliches Referat innerhalb seiner Strukturen einzurichten; ist der Ansicht, dass die Rolle des Parlaments bei der Formulierung und Umsetzung der Politik der EU für die Arktis gestärkt und der Arktis im Parlament einen größeren Stellenwert eingeräumt werden sollte, auch indem eine eigens benannte interparlamentarische Delegation mit besonderer Zuständigkeit für die Zusammenarbeit in der Arktis eingerichtet wird; fordert eine breiter angelegte Debatte über arktische Angelegenheiten in den anderen EU-Organen und in den Mitgliedstaaten;

57.  ist der Überzeugung, dass die Wirksamkeit der derzeitigen politischen Maßnahmen der EU anhand des Verfahrens der Konsultation zur neuen Politik der EU für die Arktis bewertet werden sollte;

58.  vertritt die Auffassung, dass sich die EU als globaler Akteur aktiv am politischen Dialog beteiligen, auf die wachsende strategische Bedeutung der Arktis reagieren und ihre Aufgabe als anerkannter und glaubwürdiger Akteur in der Arktis auch künftig wahrnehmen sollte, wobei sie der einzigartigen Palette an bestehenden Konsultationsforen für die Arktis und den erfolgreichen Mechanismen des Governance-Rahmens Rechnung tragen sollte; ist davon überzeugt, dass die EU als ehrlicher Vermittler Stabilität und Wohlstand in der Region fördern kann; fordert die EU auf, den Dialog und vertrauensbildende Maßnahmen in den bestehenden multilateralen Rahmen fortzusetzen und die Arktis als Priorität in die Globale Strategie der Europäischen Union aufzunehmen; fordert ferner eine arktisspezifische Konnektivitätspolitik (Digitalisierung, Navigation, Logistik, Verkehr); ist der festen Überzeugung, dass der europäische Grüne Deal insbesondere durch eine verstärkte Investitionsagenda für nachhaltiges Wachstum und innovative Initiativen vor Ort eine dringend benötigte langfristige Antwort auf die wachsenden Herausforderungen des Klimawandels bietet und erheblich zur Lösung der strategischen Energieabhängigkeit der EU beitragen wird; fordert vor diesem Hintergrund die Einbeziehung der Politik der EU für die Arktis in den europäischen Grünen Deal, in die Strategische Agenda der EU 2019–2024, in die Globale Strategie der EU, in die Konnektivitätsstrategie der EU und in die Biodiversitätsstrategie der EU;

59.  betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin konstruktive Beziehungen zu allen außereuropäischen Staaten des arktischen Raums unterhalten müssen und die EU bei ihrer Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern der Arktis einen rechtegestützten Ansatz verfolgen und fördern muss; erachtet es als wichtig, dass die der EU angehörigen Arktisanrainerstaaten in größerem Umfang Informationen über die aktuellen Herausforderungen in der Region austauschen, ihre Fähigkeiten im Bereich der hybriden Kriegsführung verbessern, weiter in die Verteidigung investieren, die Kohärenz hinsichtlich der derzeitigen Tätigkeiten in der Arktis verbessern und gemeinsam Fähigkeiten zu Wasser und in der Luft entwickeln; legt der EU und ihren Mitgliedstaaten nahe, bei arktischen Angelegenheiten in regionalen und internationalen Foren enger zusammenzuarbeiten, und fordert die EU auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker in die Ausarbeitung ihrer die Region betreffenden politischen Maßnahmen einzubeziehen;

60.  ist der Ansicht, dass eine stärkere Abstimmung auf EU-Ebene sowie Konsultationen mit den EWR-Ländern, den USA und Kanada sowie dem Vereinigten Königreich, Japan, der Republik Korea, Indien und anderen Partnern, die sich für die Wahrung der friedlichen Zusammenarbeit und die Freiheit der Schifffahrt in der Arktis einsetzen und mögliche Synergieeffekte optimal nutzen wollen, die beste Antwort auf die zunehmende chinesisch-russische Zusammenarbeit in der Arktis sind;

61.  nimmt die Initiative der USA für die Sicherheit in der Arktis („Arctic Security Initiative“ – ASI) und den Politischen Rahmen Kanadas für die Arktis und den Norden zur Kenntnis und fordert die EU auf, mit ihren gleichgesinnten Verbündeten dort, wo es zweckmäßig ist, zusammenzuarbeiten, um für eine angemessene Koordinierung in der Region zu sorgen; fordert in diesem Zusammenhang einen soliden Dialog zwischen der EU und der Arktis, um die Umsetzung der Politik der EU für die Arktis voranzubringen;

62.  ist der Ansicht, dass Sicherheitsprobleme in der Arktis ebenfalls Teil der Konsultationen und der Zusammenarbeit mit der NATO sein sollten, die den NATO-Russland-Rat als Rahmen zur Klärung von Missverständnissen, zum Abbau von Spannungen und zur Prävention von Krisen nutzen kann; erkennt an, wie wichtig Überwachungs- und Aufklärungsoperationen in der Region und die Einrichtung von Mechanismen zur Verbesserung des Informationsaustauschs sind; vertritt die Auffassung, dass die Transparenz militärischer Aktivitäten in der Region erhöht werden könnte, wenn militärische Übungen in der Arktis vorab bekannt gegeben würden;

63.  stellt fest, dass der Hohe Norden in den Zuständigkeitsbereich des Obersten Alliierten Befehlshabers der NATO in Europa fällt und die Zusammenarbeit mit der NATO notwendig ist, um ein allumfassendes Sicherheitskonzept für die Arktis zu schaffen; begrüßt vor diesem Hintergrund die Schlussfolgerungen der Reflexionsgruppe, die vom Generalsekretär der NATO damit beauftragt wurde, einen vorausschauenden Reflexionsprozess vorzunehmen, um Möglichkeiten zu bewerten, wie die politische Dimension des NATO-Bündnisses gestärkt werden kann, wobei die NATO zugleich ihre Lageerfassung im gesamten Hohen Norden und in der Arktis verbessern und eine Strategie ausarbeiten sollte, die allgemeineren Abschreckungs- und Verteidigungsplänen Rechnung trägt, wozu auch Bestimmungen für die Reaktion auf aggressive Handlungen seitens staatlicher Akteure gehören;

64.  stellt fest, dass bei der Übung „Trident Juncture“ im Jahr 2018, die gezeigt hat, dass die NATO in der Arktis, insbesondere im Hohen Norden (in der Norwegischen See und der Barentssee), operativ tätig ist, ein Höchstmaß an Transparenz sichergestellt wurde; fordert alle Parteien, die in der Arktis militärisch aktiv sind, auf, Verfahren einzuhalten, die mit internationalen Verpflichtungen, darunter mit dem Wiener OSZE-Dokument, im Einklang stehen, sodass Risiken gemindert, mögliche Missverständnisse geklärt und Absichten transparenter werden;

65.  unterstützt die Bemühungen um Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber potenziellem Druck vonseiten Chinas oder anderer Akteure, die umweltfreundlichen und nachhaltigen Methoden der Gewinnung von Bodenschätzen unter Einhaltung internationaler Normen und der Übereinkommen der Vereinten Nationen keinen Vorrang einräumen; fordert die East StratCom Task Force des EAD auf, Kampagnen zu beobachten, durch die die Entscheidungsfindung in Bezug auf die Gewinnung von Bodenschätzen in der Region beeinflusst werden sollen;

66.  betont, dass die EU und die USA gemeinsam die Sicherheit und Stabilität in der Arktis voranbringen müssen, indem sie investieren und ihre ständige wissenschaftliche Präsenz in der Region ausbauen;

67.  fordert, dass die Arktis in den Beratungen über den Strategischen Kompass der EU berücksichtigt wird, und betont, dass man sich beim Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und bei den Sitzungen des Rates regelmäßig mit der Entwicklung in der Arktis befassen sollte; fordert einen regelmäßigeren Meinungsaustausch über arktische Angelegenheiten, zumal dies ein wichtiger Bereich der Konsultationen zwischen EU und NATO darstellt;

68.  fordert eine bessere Erkennbarkeit der EU in der Arktis und die Einleitung eines verstärkten politischen Dialogs über die bilaterale Zusammenarbeit mit den Färöern und Grönland durch die EU, wobei die EU zusammen mit den dänischen Behörden die Möglichkeit prüfen sollte, EU-Büros in Grönland und auf den Färöern einzurichten;

69.  fordert, dass die Ziele der neuen Strategie für die Arktis in den EU-Programmen mit eigener Finanzierung, Vorhaben und einschlägigen Rechtsvorschriften sowie in der Arbeit der entsprechenden EU-Agenturen zum Ausdruck kommen;

70.  ist der Ansicht, dass die EU-Meeresstrategie aktualisiert werden sollte, um den neuen Chancen und Herausforderungen Rechnung zu tragen; vertritt die Auffassung, dass ähnliche Bewertungen und Überprüfungen in Bezug auf andere Politikbereiche der EU und auch in der EU-Weltraumpolitik durchgeführt werden sollten, um die Ausweitung bestehender Satellitenprogramme auf die spezifischen Bedürfnisse der Arktis zu bewerten, wozu auch gehört, Umweltverschmutzung mithilfe von Copernicus nachzuverfolgen;

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71.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln.

(1) ABl. C 9 E vom 15.1.2010, S. 41.
(2) ABl. C 136 E vom 11.5.2012, S. 71.
(3) ABl. C 378 vom 9.11.2017, S. 174.
(4) ABl. C 263 vom 25.7.2018, S. 136.
(5) ABl. C 118 vom 8.4.2020, S. 32.
(6) ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.
(7) ABl. C 118 vom 8.4.2020, S. 15.
(8) ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.

Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen