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Verfahren : 2018/0063A(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0003/2021

Eingereichte Texte :

A9-0003/2021

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 19/10/2021 - 11

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0424

Angenommene Texte
PDF 129kWORD 51k
Dienstag, 19. Oktober 2021 - Straßburg
Kreditdienstleister und Kreditkäufer ***I
P9_TA(2021)0424A9-0003/2021
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Oktober 2021 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten (COM(2018)0135 – C8-0115/2018 – 2018/0063A(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0135),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 sowie Artikel 53 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage dem Parlament der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0115/2018),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 20. November 2018(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11. Juli 2018(2),

–  unter Hinweis auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 16. Oktober 2019, dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung die Aufspaltung des genannten Kommissionsvorschlags und auf dieser Grundlage die Ausarbeitung zweier getrennter Legislativberichte zu genehmigen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 28. Juni 2021 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0003/2021),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 15.
(2) ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 43.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 19. Oktober 2021 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2021/... des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU
P9_TC1-COD(2018)0063A

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2021/2167.)

Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen