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Verfahren : 2020/2260(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0271/2021

Eingereichte Texte :

A9-0271/2021

Aussprachen :

PV 18/10/2021 - 14
CRE 18/10/2021 - 14

Abstimmungen :

PV 19/10/2021 - 11
PV 20/10/2021 - 2

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0425

Angenommene Texte
PDF 310kWORD 108k
Mittwoch, 20. Oktober 2021 - Straßburg
Strategie „Vom Hof auf den Tisch“
P9_TA(2021)0425A9-0271/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2021 zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (2020/2260(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die Artikel 11, 13, 39, Artikel 168 Absatz 1, Artikel 169 Absatz 1, Artikel 191, Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 349,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft aus dem Jahr 2004,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(3), die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden(4) und die Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden(5),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt(6),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik(7), die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung(8) und die Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen(9),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere(10), die Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen(11), die Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern(12), die Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen(13), die Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern(14), die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen(15), die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung(16), die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)(17) und die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere(18),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2020 zum europäischen Schutz von Grenzgängern und Saisonarbeitskräften im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise(19),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2019 zur EU-Initiative für Bestäuber(20) und seine Entschließung vom 23. Oktober 2019 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 hinsichtlich der Bewertung der Auswirkung von Pflanzenschutzmitteln auf Honigbienen(21),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand(22),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2019 zu „ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle“(23),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2018 zu dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“(24),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2018 zur Umsetzung des Siebten Umweltaktionsprogramms(25),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2017 über die Initiative für Ressourceneffizienz: Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit(26),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihrer Rolle in ländlichen Gebieten(27) und seine Entschließung vom 16. Januar 2018 zu Frauen, Gleichstellung der Geschlechter und Klimagerechtigkeit(28),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2016 zu technischen Lösungen für die nachhaltige Landwirtschaft in der EU(29),

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 8. September 2015 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden(30),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2015 zur Kennzeichnung des Ursprungslands von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln(31) und seine Entschließung vom 12. Mai 2016 zur obligatorischen Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts für bestimmte Lebensmittel(32),

–  unter Hinweis auf die Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs 15/2020 vom 9. Juli 2020 mit dem Titel „Schutz wilder Bestäuber in der EU – Initiativen der Kommission haben keine Früchte getragen“, 13/2020 vom 5. Juni 2020 mit dem Titel „Biodiversität landwirtschaftlicher Nutzflächen: Der Beitrag der GAP hat den Rückgang nicht gestoppt“, 05/2020 vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: begrenzter Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken“, 02/2019 vom 15. Januar 2019 mit dem Titel „Chemische Gefahren in unseren Lebensmitteln: Politik der EU zur Lebensmittelsicherheit schützt uns, steht jedoch vor Herausforderungen“, 31/2018 vom 14. November 2018 mit dem Titel „Tierschutz in der EU: Schließung der Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung“, 34/2016 vom 17. Januar 2017 mit dem Titel „Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern“ und 21/2019 vom 19. November 2019 mit dem Titel „Bekämpfung der Antibiotikaresistenz“,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur vom 11. Mai 2020 mit dem Titel „The European environment – state and outlook 2020: knowledge for transition to a sustainable Europe“,

–  unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vom Dezember 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – Die lokale und regionale Dimension“ (NAT-VII/005),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Fischereiausschusses,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A9-0271/2021),

A.  in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission über eine Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ ein ganzheitlicher Ansatz für das europäische Lebensmittelsystem festgelegt wird, bei dem die Landwirtschaft, die für die Versorgung mit Lebensmitteln zuständig ist, im Mittelpunkt steht und anerkannt wird, dass alle Akteure in der gesamten Lieferkette vernetzt sind und gemeinsam für die Verwirklichung der Ziele der Strategie verantwortlich sind, sowie die wesentliche Rolle von Landwirten bei der Bereitstellung öffentlicher Güter, einschließlich des Kampfes gegen den Klimawandel, anerkannt wird; in der Erwägung, dass die Strategie jedoch noch weiter gehen muss, wenn es darum geht, die Rolle, die Rechte und die Verantwortung der Verbraucher und die langfristige wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Landwirte zu berücksichtigen; in der Erwägung, dass die Strategie erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Erzeugung von Nichtlebensmitteln hat und dass dies in vollem Umfang berücksichtigt werden muss;

B.  in der Erwägung, dass der vor Kurzem veröffentlichte Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle mit dem Titel „Modelling environmental and climate ambition in the agricultural sector with the CAPRI model: Exploring the potential effects of selected Farm to Fork and Biodiversity strategies targets in the framework of the 2030 Climate targets and the post 2020 Common Agricultural Policy“ ebenso wie andere aktuelle Studien zu dem Schluss kommt, dass die Umsetzung der Ziele der Strategie erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Erzeugung in der EU hätte; in der Erwägung, dass in diesen Studien die Notwendigkeit solider wissenschaftlicher Ex-ante-Folgenabschätzungen, die die Nachhaltigkeit aus wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht abdecken, und die Notwendigkeit, als Teil aller Legislativvorschläge im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ kumulativen Auswirkungen, möglichen Zielkonflikten, der Verfügbarkeit der zur Erreichung der Ziele erforderlichen Mittel und unterschiedlichen Bewirtschaftungsmodellen in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, hervorgehoben wird;

C.  in der Erwägung, dass mit dem Lebensmittelsystem Europas eine hohe Lebensmittel- und Ernährungssicherheit so gewährleistet werden sollte, dass zum sozialen Wohlergehen und der öffentlichen Gesundheit beigetragen wird, die Gesundheit der Ökosysteme erhalten und wiederhergestellt wird, die Grenzen des Planeten geachtet werden sowie die Tiergesundheit und der Tierschutz sichergestellt werden; in der Erwägung, dass sich das gesamte Lebensmittelsystem derzeit auf zahlreiche Arten auf die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen und Tieren sowie die Umwelt, das Klima und die biologische Vielfalt auswirkt, wozu auch Entwaldung und Verschlechterung von Ökosystemen außerhalb der EU gehören; in der Erwägung, dass die Art und Weise, wie wir Lebensmittel, Getränke und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellen und verbrauchen, angepasst werden muss, um Kohärenz mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und den EU-Strategien und ‑Verpflichtungen sicherzustellen sowie um insgesamt ein kohärentes Gleichgewicht zwischen den drei Säulen der Nachhaltigkeit, einschließlich der Umwelt, des Klimas, der biologischen Vielfalt, der öffentlichen Gesundheit, der Wirtschaft und der Erschwinglichkeit von Lebensmitteln, des Tierschutzes und der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit für Landwirte, Fischer und Akteure in den weiteren Gliedern der Lebensmittelkette und in ländlichen und Küstengebieten zu erreichen, auch hinsichtlich sozialer Aspekte wie Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und Gesundheits- und ‑sicherheitsstandards; in der Erwägung, dass weitere wichtige Faktoren wie Forschung und Innovation, Handelspolitik und Abfallpolitik berücksichtigt werden müssen;

D.  in der Erwägung, dass Konsistenz und Kohärenz zwischen den Maßnahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, der Handelspolitik der EU, der Biodiversitätsstrategie der EU für 2030, der Forststrategie der EU, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, dem Aktionsplan Bioökonomie, dem EU-Klimagesetz sowie anderen damit verbundenen Maßnahmen und Strategien der EU sichergestellt werden müssen; in der Erwägung, dass betont werden sollte, dass alle eingeführten Lebensmittel die gleichen Standards für die Nachhaltigkeit und Sicherheit von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln erfüllen sollten, wie sie in der EU gelten;

E.  in der Erwägung, dass Schätzungen der zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) zufolge 90 % der Landflächen bis 2050 erheblich verändert sein werden und 75 % der Landflächen bereits erheblich verändert sind; in der Erwägung, dass 85 % der Feuchtgebiete bereits verloren gegangen sind(33); in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt für die Nahrungsmittelsicherheit, das menschliche Wohlergehen und die weltweite Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass der Verlust an biologischer Vielfalt die europäische und globale landwirtschaftliche Produktion, die Lebensmittelsysteme und die Ernährung gefährdet; in der Erwägung, dass sich die sozialen und wirtschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit der Bodendegradation weltweit auf schätzungsweise 5,5–10,5 Billionen EUR pro Jahr(34) belaufen;

F.  in der Erwägung, dass etwa 80 % der weltweiten Entwaldung durch die Ausweitung der landwirtschaftlich genutzten Flächen verursacht werden(35); in der Erwägung, dass die Nachfrage der Union nach Produkten wie Palmöl, Fleisch, Soja, Kakao, Mais, Holz und Gummi, auch in Form von verarbeiteten Produkten oder Dienstleistungen, ein wesentlicher Faktor für Entwaldung und die Schädigung von Wäldern und Böden, die Zerstörung von Ökosystemen und damit in Zusammenhang stehende Menschenrechtsverletzungen in Nicht-EU-Ländern ist und rund 10 % des weltweiten Anteils an der durch den gesamten Endverbrauch von Rohstoffen indirekt verursachten Entwaldung verursacht(36); in der Erwägung, dass nicht nachhaltige Fischerei schwerwiegende negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt hat;

G.  in der Erwägung, dass naturnahe Lebensräume, die von der Landwirtschaft abhängen, z. B. Grünland, besonders bedroht sind und ihr Erhaltungszustand deutlich schlechter ist als der von anderen Lebensräumen, die nicht von der Landwirtschaft abhängig sind; in der Erwägung, dass der Zustand von 45 % der von der Landwirtschaft abhängigen Lebensräume als schlecht bewertet wird, während dies bei den übrigen Lebensräumen bei 31 % der Fall ist;

H.  in der Erwägung, dass der unbedachte Einsatz von Pestiziden eine wesentliche Ursache von Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung ist und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen dadurch negativ beeinflusst wird; in der Erwägung, dass es daher notwendig ist, die Bemühungen um eine deutliche Verringerung der Abhängigkeit von, des Risikos durch und der Verwendung von schädlichen Pestiziden sowie der Verwendung von Düngemitteln und Antibiotika zu intensivieren; in der Erwägung, dass nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren wie die ordnungsgemäße Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes, Agroforstwirtschaft, Agrarökologie, ökologischer Landbau und Präzisionslandwirtschaft dazu beitragen können, Lösungen zur Verringerung des Pestizideinsatzes auf EU-Ebene und weltweit zu finden, und gefördert werden sollten; in der Erwägung, dass wissenschaftliche Erkenntnisse(37) darauf hindeuten, dass der Einsatz von Pestiziden deutlich reduziert werden kann, ohne die Rentabilität und Produktivität negativ zu beeinflussen, insbesondere, wenn dies mit einer erhöhten Verfügbarkeit nachhaltiger Alternativen einhergeht;

I.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der EU 2018 den Export von mehr als 81 000 t Pestiziden genehmigt haben, die in Europa verbotene Substanzen enthalten(38); in der Erwägung, dass diese gefährlichen Pestizide aufgrund der Anwendungsvorschriften (z. B. hinsichtlich der Schutzausrüstung oder der Bespritzung durch Flugzeuge), die nicht immer so streng wie in der EU sind, in den Empfängerländern ein noch größeres Risiko darstellen können; in der Erwägung, dass diese verbotenen Pestizide als Rückstande in eingeführten Lebensmitteln wieder auf den EU-Markt gelangen können; in der Erwägung, dass Überwachungsprogramme gezeigt haben, dass Rückstände mehrerer Pestizide, die in der EU nicht verwendet werden dürfen, in Lebensmitteln nachgewiesen wurden, die auf dem EU-Markt verkauft werden, in 4,5 % der Fälle sogar in Mengen, die über dem Rückstandshöchstgehalt liegen, der im Interesse der Verbrauchersicherheit für diese Stoffe festgelegt wurde(39);

J.  in der Erwägung, dass Übergewicht und Fettleibigkeit in der EU rapide zunehmen(40) und jeder zweite Erwachsene übergewichtig oder fettleibig ist(41); in der Erwägung, dass es viele Gründe für Übergewicht und Fettleibigkeit gibt, eine schlechte Ernährungsweise jedoch zu den Hauptfaktoren gehört, die zu einer hohen Prävalenz von Übergewicht und Fettleibigkeit führen;

K.  in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 2017 in der EU mehr als 950 000 Todesfälle (jeder Fünfte) und über 16 Mio. verlorene gesunde Lebensjahre – hauptsächlich aufgrund von Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen – auf eine ungesunde Ernährung zurückzuführen waren(42); in der Erwägung, dass die Exposition gegenüber endokrine Störungen verursachenden chemischen Stoffen über Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen ebenfalls eine zunehmende Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt(43);

L.  in der Erwägung, dass etwa die Hälfte der Zoonosen, die seit 1940 auf den Menschen übertragen wurden, auf Landnutzungsänderungen zurückzuführen sind(44); in der Erwägung, dass die Tiergesundheit ein wesentliches Element eines jeden nachhaltigen Lebensmittelsystems ist und Beeinträchtigungen der Tiergesundheit direkte Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit des Lebensmittelsystems haben;

M.  in der Erwägung, dass in der EU Schätzungen zufolge jedes Jahr 88 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle erzeugt werden, was Kosten in Höhe von schätzungsweise 143 Mrd. EUR verursacht(45); in der Erwägung, dass Lebensmittelverschwendung für etwa 6 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich ist und somit große Auswirkungen auf die Umwelt hat(46); in der Erwägung, dass private Haushalte (mit 53 %) und die Lebensmittelverarbeitung (mit 19 %) die größten Verursacher von Lebensmittelverschwendung in der EU sind(47); in der Erwägung, dass 10 % der Lebensmittelabfälle in der EU mit der Kennzeichnung der Mindesthaltbarkeit und Missverständnissen der Verbraucher beim Lesen und Verstehen der Mindesthaltbarkeitskennzeichnung in Zusammenhang stehen(48);

N.  in der Erwägung, dass das Volumen der Verkäufe von Antibiotika an europäische Viehzuchtbetriebe zwischen 2011 und 2016 um 18,5 % zurückgegangen ist(49), was zu einer Verringerung der Antibiotikabelastung in der Landwirtschaft um 35 % im Zeitraum 2011-2018 geführt hat, während der Antibiotikaverbrauch in den meisten Mitgliedstaaten bei Tieren, die zur Lebensmittelerzeugung genutzt werden, niedriger oder deutlich niedriger ist als beim Menschen(50); in der Erwägung, dass es jedoch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt und der Verbrauch einiger antimikrobieller Mittel immer noch zu hoch ist(51); in der Erwägung, dass die Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt; in der Erwägung, dass ein verringerter und auf ein Mindestmaß begrenzter Einsatz von Antibiotika in der Viehhaltung dazu beitragen wird, die Entstehung und Ausbreitung von Resistenzen zu verlangsamen;

O.  in der Erwägung, dass der zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) bereits 2018 seinen Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung veröffentlicht hat, in dem es heißt, eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C erfordere rasche, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft; in der Erwägung, dass der Klimawandel und der Verlust an biologischer Vielfalt mit häufigen Dürren, Überschwemmungen, Waldbränden und neuen Schädlingen eine zunehmende Bedrohung für die Ernährungssicherheit und die Lebensgrundlagen darstellen; in der Erwägung, dass 29 % der weltweiten Treibhausgasemissionen durch Lebensmittelsysteme verursacht werden und diese sich damit tiefgreifend auf das Klima, die biologische Vielfalt, Wasser, Luft, Boden und Kohlenstoffsenken auswirken; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft der EU etwa 10 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU erzeugt, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen und die Landwirtschaft zwischen 3 % und 33 % der nationalen Treibhausgasemissionen ausmacht(52);

P.  in der Erwägung, dass die Treibhausgasemissionen der europäischen Landwirtschaft seit 1990 um etwa 20 % gesenkt wurden; in der Erwägung, dass sich die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft seit 2012 erheblich verlangsamt hat und sie in einigen Jahren sogar gestiegen sind(53); in der Erwägung, dass die Landwirtschaft aktiv zur Kohlenstoffbindung beitragen kann, indem durch die Verwendung natur- und ökosystembasierter Lösungen mehr natürliche Kohlenstoffsenken geschaffen werden, etwa durch breit aufgestellte Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau, Permakultur, Agroforstwirtschaft, Forstwirtschaft, Agrarökologie und Wiederherstellung von Ökosystemen und insbesondere die Wiederherstellung und Erhaltung von Torfland als Weg zur Ausweitung der natürlichen Kohlenstoffsenken und der Kohlenstoffbindung;

Q.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft, wie von der Europäischen Umweltagentur betont wurde, die drittgrößte Quelle von primären PM10-Emissionen in der EU ist; in der Erwägung, dass die Emissionen von Ammoniak (NH3) aus der Landwirtschaft zu Perioden mit hoher PM-Konzentration, die jeden Frühling in ganz Europa auftreten, sowie zu kurz- und langfristigen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit beitragen;

R.  in der Erwägung, dass die EU sieben Mal mehr Stickstoff und drei Mal mehr Phosphor verbraucht, als innerhalb der Belastungsgrenzen unseres Planeten als nachhaltig und angemessen angesehen werden kann(54);

S.  in der Erwägung, dass mehr Lebenszyklusinformationen sowie eine bessere Verfolgung und Überwachung von Informationen über die Lieferkette erforderlich sind, um die Fortschritte bei der Verringerung der Umweltauswirkungen des europäischen Lebensmittelsystems zu beziffern;

T.  in der Erwägung, dass das europäische Modell eines multifunktionalen Agrar- und Lebensmittelsektors, der aus unterschiedlichen Landwirtschaftsmodellen besteht und von Familienbetrieben geprägt ist, ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und Gesellschaft der EU ist und eine wettbewerbsfähige, hochwertige und vielfältige Lebensmittelproduktion, Lebensmittelsicherheit, lokale Lieferketten, gute landwirtschaftliche Praktiken, den Schutz von Land- und Wasserressourcen, hohe Umwelt- und Tierschutzstandards und lebendige ländliche Gebiete in der EU sicherstellen muss; in der Erwägung, dass durch eine angemessen unterstützte Agrarpolitik der Übergang zu stärker lokalisierten Lieferketten und nachhaltigeren landwirtschaftlichen Verfahren gefördert wird und höhere Umwelt- und Tierschutzstandards erreichen werden;

U.  in der Erwägung, dass die Schlüsselrolle hervorgehoben werden muss, die Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor der EU in allen Bereichen der Lieferkette – von der Verarbeitung bis zum Einzelhandel – bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie spielen;

V.  in der Erwägung, dass der landwirtschaftliche Sektor weiterhin sichere und nahrhafte Lebensmittel erzeugen und gleichzeitig das Land nachhaltiger erhalten und bewirtschaften muss, wodurch der Entvölkerung ländlicher Gebiete entgegengewirkt wird; in der Erwägung, dass die europäischen Landwirte die weltweit höchsten Standards erfüllen und hochwertige Lebensmittel nicht nur für die europäischen Bürger, sondern auch weltweit liefern; in der Erwägung, dass der landwirtschaftliche Sektor von enormer strategischer Bedeutung ist, dass jedoch innerhalb knapp eines Jahrzehnts mehrere Millionen landwirtschaftlicher Betriebe eingestellt wurden, das heißt über ein Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Europa, wobei die große Mehrzahl der aufgegebenen Betriebe kleine Familienunternehmen sind;

W.  in der Erwägung, dass der Übergang der europäischen Landwirtschaft hin zu nachhaltigeren Verfahren und Kreislauforientierung umfangreiche Investitionen erfordert und ein angemessener Zugang zu Finanzmitteln eine Voraussetzung dafür ist; in der Erwägung, dass sich die EIB verpflichtet hat, den Anteil ihrer Finanzierungen für Investitionen in den Klimaschutz und die ökologische Nachhaltigkeit bis zum Jahr 2025 auf 50 % zu erhöhen und dieses Niveau danach beizubehalten; in der Erwägung, dass dies zur Einführung von Technologien genutzt werden könnte, die zu nachhaltigen Verfahren und einer stärkeren Verbindung zwischen Landwirtschaft und Kreislaufwirtschaft beitragen;

X.  in der Erwägung, dass eine gute Bodengesundheit die Fähigkeit der Erde zur Lebensmittelerzeugung, Wasserfilterung und Kohlenstoffaufnahme verbessert und somit nicht nur zur Stabilisierung des Klimas, sondern auch zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit, zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, zum Schutz des Ackerlandes und zum Aufbau eines gesünderen Lebensmittelsystems beiträgt; in der Erwägung, dass die regenerative Landwirtschaft als Ansatz für die Lebensmittelerzeugung und die Landbewirtschaftung zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen und den Übergang zu einem hochgradig widerstandsfähigen Landwirtschaftssystem auf der Grundlage einer angemessenen Bewirtschaftung von Land und Böden unterstützen könnte;

Y.  in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Verbraucher umfassend informiert werden und befähigt und in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen über Lebensmittel zu treffen; in der Erwägung, dass dafür ein gesundes und sicheres Lebensmittelumfeld erforderlich ist, das für Transparenz sorgt und sicherstellt, dass gesunde und nachhaltige Optionen auch für alle einfach und erschwinglich sind, und Konsumgewohnheiten fördert und anregt, die sich positiv auf die Gesundheit der Menschen auswirken, während die nachhaltige Nutzung natürlicher und menschlicher Ressourcen und ein Tierschutz auf hohem Niveau sichergestellt werden; in der Erwägung, dass die Bereitstellung von Informationen, Aufklärung und Sensibilisierungskampagnen allein nicht ausreichen, um den notwendigen Wandel hin zu nachhaltigeren und gesünderen Verbraucherentscheidungen zu bewirken, da diese von Aspekten wie Normen und Konventionen, Preis, Bequemlichkeit, Gewohnheit und der Art und Weise, wie Lebensmittel angeboten werden, beeinflusst werden können; in der Erwägung, dass aufgeklärte Bürger jedoch eine wichtige Rolle dabei spielen können, Europas Klima-, Ressourceneffizienz- und Biodiversitätsziele auf der Nachfrageseite zu verwirklichen; in der Erwägung, dass verpflichtende Angaben zum Nährstoffgehalt und Ursprung sowie verständliche Informationen über Tierschutz und Nachhaltigkeit – grundsätzlich auf allen Lebensmitteln – und die öffentliche Bereitstellung von Informationen über die tatsächlichen Produktionskosten dazu beitragen können, dass die Verbraucher zu einer gesunden, nachhaltigen und sicheren Ernährung geführt werden; in der Erwägung, dass Verbraucherinformationen auch an das digitale Zeitalter angepasst werden sollten und niemand zurückgelassen werden sollte;

Z.  in der Erwägung, dass die im Jahr 2010 von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannte mediterrane Ernährungsweise als eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise bekannt ist, die einen hohen Nährwert sowie sozialen und kulturellen Wert hat und auf der Erhaltung der Landschaft und der biologischen Vielfalt beruht, die Bewahrung und Entwicklung traditioneller Tätigkeiten und Gewerbe im Zusammenhang mit der Fischerei, der nachhaltigen Jagd und Landwirtschaft sicherstellt und eine Schutzfunktion bei der Primär- und Sekundärprävention der wichtigsten chronischen degenerativen Krankheiten hat;

AA.  in der Erwägung, dass Wasser und Landwirtschaft untrennbar miteinander verbunden sind und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung in der Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, um die Produktion qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel in ausreichender Menge sowie die Erhaltung der Wasserressourcen sicherzustellen;

AB.  in der Erwägung, dass die Globalisierung des Lebensmittelmarktes zugenommen hat, wodurch die Bedeutung von Freihandelsabkommen zwischen der EU und Drittländern zunimmt;

AC.  in der Erwägung der Ergebnisse der Umsetzung der derzeit geltenden Umweltvorschriften berücksichtigt werden müssen;

AD.  in der Erwägung, dass die ernstzunehmende Lage im Zusammenhang mit der COVID‑19-Pandemie Auswirkungen auf alle Akteure in der gesamten europäischen Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, von der Primärproduktion bis zum Gaststättengewerbe, hatte;

AE.  in der Erwägung, dass das europäische Lebensmittelsystem während der COVID-19-Pandemie eine entscheidende Rolle gespielt und seine Widerstandsfähigkeit bewiesen hat, da Landwirte und ihre Genossenschaften oder Erzeugerorganisationen, in der Lebensmittelwertschöpfungskette Beschäftigte, Verarbeiter, Groß- und Einzelhändler unter schwierigen Bedingungen, unter anderem während Lockdowns und angesichts von Gesundheitsrisiken, zusammengearbeitet haben, um den ungehinderten Zugang zu sicheren, erschwinglichen und hochwertigen Produkten für europäische Verbraucher sicherzustellen und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts zu achten; in der Erwägung, dass der Binnenmarkt und das Agrarsystem der EU die Versorgungsunterbrechungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise weitgehend und rasch überwunden haben, dass dabei jedoch gewisse Schwachstellen in unsicheren Lebensmittelversorgungsketten offenbar wurden, was zeigt, dass langfristige Ernährungssicherheit, Widerstandsfähigkeit und kurze Versorgungsketten sichergestellt werden müssen; in der Erwägung, dass es in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung ist, den Wert der Ernährungssicherheit und der Sicherheit der Lieferketten für alle Bürger der EU hervorzuheben und darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass den Landwirten alle notwendigen Instrumente zur Verfügung stehen, damit sie eine große Bandbreite an Lebensmitteln nachhaltig erzeugen können;

AF.  in der Erwägung, dass die Rechte der Landwirte 2004 im Rahmen des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der Welternährungsorganisation zwar verankert wurden, die Rechte des geistigen Eigentums zu diesen Rechten aber häufig im Widerspruch stehen, wodurch lokale, traditionelle und indigene Saatmethoden gefährdet werden;

AG.  in der Erwägung, dass den Verbrauchern Tierschutz und Tiergesundheit immer wichtiger werden; in der Erwägung, dass ein hohes Tierschutzniveau für die nachhaltige Entwicklung wichtig ist und das Potenzial hat, die wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit der europäischen Landwirte zu stärken, indem ein neuer Markt geschaffen wird, auf dem Landwirte Erzeugnisse auf der Grundlage höherer Tierschutzstandards verkaufen können; in der Erwägung, dass die Kommission eine Bewertung und Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften zu Tierschutz, einschließlich des Transports und der Tötung von Tieren, angekündigt hat; in der Erwägung, dass horizontale Vorschriften zum Schutz von Tieren in der Landwirtschaft in Verbindung mit wissenschaftlich fundierten, artspezifischen Tierschutzanforderungen für alle Nutztierarten dem Tierschutz erheblich zugutekämen; in der Erwägung, dass Übergangszeiträume und Unterstützung für Landwirte im Hinblick auf Gesetzesänderungen von wesentlicher Bedeutung sind, um eine nachhaltigere Landwirtschaft zu ermöglichen und Verbesserungen des Tierschutzes zu erreichen;

AH.  in der Erwägung, dass geografische Angaben Ergebnis des uralten Erbes der EU und der Anpassung des Menschen an seine Umwelt sowie ein Ausdruck der Identität der EU sind;

AI.  in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, gegen Lebensmittelbetrug und unlautere Praktiken vorzugehen, indem betrügerische Aktivitäten erkannt und untersucht werden;

1.  begrüßt die Bestrebungen und Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ als wichtige Schritte bei der Gewährleistung eines nachhaltigen, gerechten, gesundheitsfördernden, tierfreundlichen, regionaleren, diversifizierten und widerstandsfähigen Lebensmittelsystems, das für die Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Ziele für nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass die Gesundheit der Menschen, die Gesundheit der Gesellschaften, die Gesundheit der Tiere und die Gesundheit des Planeten untrennbar miteinander verbunden sind; hebt hervor, dass diese Strategie unabdingbar ist, wenn es gilt, das Lebensmittelsystem einschließlich der Erzeugung von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln an die Grenzen des Planeten anzupassen, und betont die große Bedeutung der Verwirklichung angemessener Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und fairer Chancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Lebensmittelsektor und das Erfordernis, ein geeignetes und ausgewogenes politisches Konzept anzuwenden; fordert die Kommission auf, die Strategie so schnell wie möglich in konkrete legislative und nichtlegislative Maßnahmen umzusetzen, die mit geeigneten Mechanismen zur finanziellen Unterstützung während des Übergangs einhergehen;

Handlungsbedarf

2.  weist darauf hin, dass Folgenabschätzungen ein wichtiger Bestandteil des Rechtsetzungsverfahrens in der EU sind; begrüßt die Ankündigung der Kommission, im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung für alle Rechtsetzungsinitiativen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, und zwar auch dann, wenn es um wirksame quantitative Zielvorgaben geht, detaillierte Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen durchführen zu wollen;(55) hebt hervor, dass diese wissenschaftlichen Ex-ante-Folgenabschätzungen solide Umweltverträglichkeitsprüfungen umfassen, die drei Dimensionen von Nachhaltigkeit (ökologisch, wirtschaftlich und sozial einschließlich gesundheitlich) in einem ganzheitlichen und systemischen Konzept abdecken und kumulative Effekte berücksichtigen sollten und darüber hinaus die Kosten des Untätigbleibens hinsichtlich der unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Nachhaltigkeit generell umfassen sowie den Generationenwechsel, etwaige Konflikte zwischen den politischen Zielen, die für die Verwirklichung der Ziele verfügbaren Mittel und die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Modelle in den Mitgliedstaaten der EU berücksichtigen sollten; hält es für geboten, die Berechnungsmethoden, die Ausgangswerte und die Bezugszeiträume für jedes einzelne Ziel festzulegen, und betont, dass es der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und ihrer Konsultation bedarf; nimmt zur Kenntnis, dass die erste Halbzeitüberprüfung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für Mitte 2023 geplant ist; hält es für geboten, dass in dieser Halbzeitüberprüfung ganzheitlich, systemisch und ausführlich auf die kumulativen Auswirkungen aller Maßnahmen eingegangen wird und alle Dimensionen der Nachhaltigkeit – ökologisch, wirtschaftlich oder sozial einschließlich gesundheitlich – abgedeckt werden;

3.  begrüßt die Ankündigung eines auf Fakten beruhenden Vorschlags für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme, der auf transparenten Daten beruht und den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt; ersucht die Kommission, diesen Vorschlag zu nutzen, um eine zukunftsgewandte, ganzheitliche, ausgewogene, integrierte und ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige gemeinsame Lebensmittelpolitik festzulegen, zu der alle Akteure ihren Beitrag leisten und mit der der Umwelt- und Klimafußabdruck des EU-Lebensmittelsystems verkleinert sowie dessen negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Gesundheit und das Wohlergehen von Mensch und Tier verringert werden sollen, um Europa bis spätestens 2050 zum ersten klimaneutralen und annähernd schadstofffreien Kontinent zu machen, wobei auch seine Resilienz gestärkt werden sollte, um in Anbetracht des Klimawandels, der Umweltschädigung und des Verlusts an biologischer Vielfalt die Ernährungssicherheit auf mittlere und lange Sicht zu gewährleisten; hält es für geboten, entlang der gesamten Lebensmittelkette für wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit zu sorgen, da gute sozioökonomische Aussichten und die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen betroffenen Wirtschaftszweige zur Verwirklichung der Ziele der Strategie beitragen werden; hält die EU dazu an, einen globalen Übergang hin zu Nachhaltigkeit vom Hof bis zum Tisch anzuführen, der auf dem Grundsatz eines multifunktionalen Agrarsektors, der in ökologischer, sozialer (einschließlich gesundheitlicher) und wirtschaftlicher Hinsicht nachhaltig ist, auf den Grundsätzen der Agrarökologie der Welternährungsorganisation (FAO) und dem von den Vereinten Nationen proklamierten Recht auf Nahrung beruht, wobei gleichzeitig für eine stärkere politische Kohärenz und Folgerichtigkeit gesorgt werden muss, damit alle Akteure im europäischen Lebensmittelsystem auf der Grundlage von transparenten spezifischen, messbaren, ausführbaren, realistischen und terminierten (SMART) Zielen langfristig planen können; betont, dass angesichts der überwältigenden wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass die Nachhaltigkeit des gegenwärtigen Lebensmittelsystems verbessert werden muss, und angesichts der hohen Kosten der Untätigkeit ein rascher und entschlossener politischer und legislativer Wandel erforderlich ist und dass es Innovation und nachhaltiger Praktiken bedarf; schlägt vor, dass die jeweiligen Ausgangswerte und erreichten Fortschritte in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie deren besondere (regionale) Gegebenheiten berücksichtigt werden und der Austausch von Know-how und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird; betont, dass die gesamten Lebensmittel- und Getränkeversorgungsketten berücksichtigt werden müssen, einschließlich Produktion, Verarbeitung, Marketing, Lagerung, Transport, Vertrieb, Gastgewerbe, Einzelhandel, Entsorgung und Wiederverwertung von Sekundärrohstoffen; fordert, dass das Wohlergehen von Nutztieren in diesem Legislativvorschlag vollumfänglich berücksichtigt wird, da es ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeit von Lebensmitteln ist;

4.  spricht sich für die Ausarbeitung von Strategieplänen für die Ernährungspolitik(56) aus, die dazu dienen, die neue und die bestehende Lebensmittelpolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu erleichtern, anzuregen und auszubauen, und die auch dem komplexen Problem der Ernährungsarmut in Europa Rechnung tragen; hebt hervor, dass diese Pläne auf unabhängigen und unparteiischen Wissenschafts- und Forschungsergebnissen beruhen müssen und dass Interessenträger mit einem breiten Spektrum an Sichtweisen einbezogen werden müssen, um ein rechtmäßiges und inklusives Verfahren zu gewährleisten; betont, dass ein neuer bereichsübergreifender Governance-Ansatz erforderlich ist, mit dem die Kohärenz zwischen der Lebensmittel- und Landwirtschaftspolitik der EU und den Politikbereichen, die sie beeinflussen – wie etwa Handels-, Energie-, Wettbewerbs- und Klimapolitik –, sichergestellt wird, um Synergieeffekte zu fördern und Zielkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen; fordert daher einen strukturierten Dialog zwischen dem Parlament, den Mitgliedstaaten und allen Akteuren des Lebensmittelsystems einschließlich der Bürger, um alle von dieser Strategie eröffneten Chancen zu nutzen und um Lücken, Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen gemeinsamen Lebensmittelpolitik der EU zu erörtern; fordert die Kommission auf, auf dem Weg zu ihrem Vorschlag für einen Rechtsrahmen für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem, der letztlich auf einem kohärenten Ansatz für alle Aspekte der Nachhaltigkeit beruhen muss, einen gesellschaftlichen Dialog über ein gemeinsames Nachhaltigkeitsverständnis und seine einzelnen Bestandteile zu fördern;

5.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und der Ernährungssicherheit auszuarbeiten, um eine gemeinsame europäische Reaktion auf Krisen, die die Lebensmittelsysteme betreffen, abzustimmen; drängt auf einen präventiven Ansatz, um panische und überzogene Reaktionen von Menschen, Unternehmen oder Mitgliedstaaten zu vermeiden; ist der Auffassung, dass dies eine angemessene Antwort auf die zunehmenden Erwartungen an die Ernährungssicherheit sein wird, die auf europäischer Ebene thematisiert werden müssen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Angelegenheiten im Zusammenhang mit den strategischen Lebensmittelbeständen auf die gleiche Art und Weise zu behandeln wie bei den strategischen Erdölbeständen in der Union;

6.  betont, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, den Einsatz von Pestiziden und die damit verbundenen Risiken zu verringern, Bodenökosysteme zu schützen und wiederherzustellen und mehr Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Flächen zu schaffen, die der Erholung der im Rahmen der Naturschutzrichtlinien geschützten Arten und Lebensräume, einschließlich der Bestäuber und ihrer Lebensräume, zuträglich sind; erinnert daran, dass die Produktivität und Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft von der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen abhängt, damit die langfristige Nachhaltigkeit unserer Lebensmittelsysteme sichergestellt ist;

7.  betont, dass europäische Verbraucher, Landwirte und Unternehmen ein Interesse an einem erfolgreichen Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem haben; hebt hervor, dass eine bessere Information der Interessenvertreter und eine bessere Agrarpolitik diesen Übergang unterstützen können; betont, dass der ökologische Wandel in der Lebensmittelerzeugung und der daraus resultierende Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels für Primärerzeuger, die Umwelt, die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft vorteilhaft sein könnten, da mithilfe dieses Wandels nachhaltige, unbedenkliche, erschwingliche, gesunde und nährstoffreiche Lebensmittel in ausreichender Menge bereitgestellt werden können, und dass dies im Wege eines ausgewogenen Konzepts verwirklicht werden kann, das nachhaltige Methoden und wirtschaftliche Chancen miteinander verknüpft; bekräftigt, dass die Landwirtschaft ein auf Zielen und Anreizen beruhender Bestandteil des Bestrebens der EU sein sollte, bis spätestens Mitte des Jahrhunderts Klimaneutralität zu erreichen, sodass sie einen angemessenen Beitrag leisten kann, wobei auch die Emissionen in den Blick genommen werden müssen, die zwar mit der Lebensmittelproduktion und dem Verbrauch in Europa zusammenhängen, aber außerhalb Europas verursacht werden; betont, dass die Beteiligung und Unterstützung der Landwirte mit Blick auf Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist, um globale Klimaschutzziele und die Nachhaltigkeitsziele ohne Beeinträchtigung der weltweiten Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und unter Einbeziehung aller Menschen zu erreichen;

8.  hält es für geboten, dass für Kohärenz zwischen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und den Zielen des europäischen Grünen Deals auch mit Blick auf Klima, biologische Vielfalt, Schadstofffreiheit und Gesundheit gesorgt wird; betont, dass der Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt für die Sicherung der Ernährungssicherheit in der EU und weltweit maßgeblich sind und dass die Kohärenz mit der Biodiversitätsstrategie der EU, einschließlich des Beitrags der Natura-2000- und der Meeresschutzgebiete zur Förderung der Erzeugung von gesundheitsfördernden Lebensmitteln, und die Kohärenz mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), die Handelspolitik der EU und die Bioökonomie-Strategie der EU gewährleistet werden müssen; hebt hervor, dass die Nachhaltigkeitsziele einen einschlägigen Rahmen bieten, in den die ökologischen, die sozialen und die wirtschaftlichen Ziele kohärent und systemisch integriert werden können, und die Konzipierung bereichsübergreifender Maßnahmen erlauben, die dem Zusammenhang zwischen den einzelnen politischen Zielen besser gerecht werden; weist darauf hin, dass die soziale Dimension gemeinsam mit der ökonomischen und der ökologischen Dimension vollständig in alle künftigen Initiativen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ integriert werden muss, um die dringend benötigte politische Kohärenz für nachhaltige Entwicklung zu schaffen; fordert, dass auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Einklang mit den acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), Tarifverhandlungen und Sozialschutz zu den Nachhaltigkeitskriterien gehören sollten;

Gestaltung einer für Bürger, Arbeitnehmer, Erzeuger, Händler und Umwelt förderlichen Lebensmittelversorgungskette

9.  begrüßt die Entscheidung, die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und die Ziele zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden, von Nährstoffverlusten sowohl aus organischen als auch aus mineralischen Quellen und des Absatzes von Antibiotika zu überarbeiten, und ist der Überzeugung, dass diese Ziele zwar erreicht werden können, ihre Verwirklichung aber von der Verfügbarkeit unbedenklicherer, wirksamer und effizienter Alternativen abhängt; hält zusätzliche ganzheitliche Bildungs- und Kommunikationsmaßnahmen etwa im Rahmen von Beratungsleistungen für erforderlich, damit dieser Wandel gelingt; betont, dass diese Reduktionsziele verbindlich sein müssen und im Wege ganzheitlicher, präventiver und kreislauforientierter Konzepte verwirklicht werden müssen, zu denen etwa ökologisch/biologische und agrarökologische Verfahren, innovative und nachhaltige landwirtschaftliche Methoden, die Umsetzung der Präzisionslandwirtschaft und gegebenenfalls Methoden des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Rückgriff auf nachhaltige Alternativen mithilfe einer Lebenszyklusperspektive gehören; hält die Einführung schneller Evaluierungs-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren für nichtchemische Pestizide mit geringem Risiko für erforderlich, wobei sichergestellt werden muss, dass ihre Prüfung genauso streng erfolgt wie bei anderen Wirkstoffen; besteht darauf, dass jeder Mitgliedstaat bei der Überarbeitung der GAP-Strategiepläne und anderer einschlägiger politischer Instrumente im Einklang mit seinen klimatischen Voraussetzungen und seinen Gegebenheiten in der Agrarproduktion solide, wirksame und mit einer Frist versehene quantitative Zielvorgaben für die Verringerung festlegt mit dem Ziel, die Emissionen aus der Landwirtschaft in den Boden, das Grundwasser, die Oberflächengewässer und die Luft im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel des Grünen Deals auf null zu reduzieren, wobei gut konzipierte pflanzenspezifische Unterstützungsmaßnahmen vorzusehen sind, mit denen für Rechenschaftspflicht und Durchsetzbarkeit auf allen Ebenen gesorgt ist, und unabhängige und vollständige Daten herangezogen werden sollten, damit diese Ziele verwirklicht werden können, und Unterstützung bei der Umsetzung auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe, entsprechende Schulungsmaßnahmen und weitere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative und nachhaltige landwirtschaftliche Lösungen eingeplant werden sollten; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer Systeme zur Überwachung, Kontrolle und ordnungsgemäßen Durchsetzung der Vorschriften für den Einsatz von Pestiziden zu unterstützen und die Kommunikation mit den Endnutzern zu verbessern und diese zu sensibilisieren; weist erneut auf seine Forderung hin, die oben genannten Zielvorgaben und Ziele in Rechtsvorschriften umzusetzen – etwa im Wege der Überarbeitung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden –, und fordert die Kommission auf, klarzustellen, wie sie mit den Beiträgen der einzelnen Mitgliedstaaten zu den unionsweiten verbindlichen Zielvorgaben umgehen und gleichzeitig für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen wird, deutlich zu machen, wie die jeweilige Basis für diese Zielvorgaben aussieht – unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausgangsszenarien, der unternommenen Bemühungen und der Gegebenheiten in jedem Mitgliedstaat –, und die vielen nicht-synthetischen und anderen Alternativen, die bereits heute bekannt sind, ihre Verfügbarkeit und die Auswirkungen auf die Rentabilität der Branche, auf die Einkommen der Landwirte und auf die Ernährungssicherheit klar zu benennen, und fordert die Kommission auf, einen Plan für eine drastische Reduzierung des Einsatzes von synthetischen Betriebsmitteln in der Landwirtschaft auszuarbeiten; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, den besonderen Bedingungen, die für den Einsatz von Pestiziden in Grundwasserschutzgebieten gelten, durch bessere Kommunikation, Überwachung und Kontrollen besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

10.  betont, dass dem integrierten Pflanzenschutz (Integrated pest management – IPM) bei der Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden eine zentrale Rolle zukommt, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass er angewandt wird und seine Umsetzung bewertet und systematisch überwacht wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die allgemeinen IPM-Grundsätze in praktische und messbare Kriterien umzuwandeln und sie auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe zu überprüfen, und fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten diese IPM-Grundsätze im Wege ihrer GAP-Strategiepläne tatsächlich umsetzen; fordert sie nachdrücklich auf, gut konzipierte und maßgeschneiderte Maßnahmen und Praktiken für jede Kulturpflanze anzunehmen, wie z. B. Blühstreifen als Grundlage für die Umkehrung des Einsatzes von Pestiziden und der Resistenz von Schädlingen; fordert die Einzelhändler in der Lebensmittelversorgungskette auf, bei der Umsetzung und Ausweitung aller verfügbaren IPM-Verfahren und ‑Methoden für jede Kulturpflanze in ihrer Lieferkette proaktiv mit den Landwirten zusammenzuarbeiten und ihren Beitrag zu den Zielen und Reduktionsvorgaben im Rahmen ihrer Berichterstattung über ökologische, soziale und administrative Belange zu melden;

11.  ist der Auffassung, dass die EU zwar über eines der strengsten Systeme weltweit verfügt, die Regelungen über die Zulassung von Pestiziden als solche und ihre Umsetzung jedoch verbessert werden müssen; erinnert an seine Entschließung zu dem Zulassungsverfahren der EU für Pestizide(57) und erwartet von der Kommission und den Mitgliedstaaten, dass sie allen dort erhobenen Forderungen umgehend nachkommen, und hebt hervor, dass der Regelungsrahmen Innovation und Forschung fördern sollte, damit bessere und unbedenklichere Pflanzenschutzmittel und Alternativen entwickelt werden können; weist darauf hin, dass die Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) neben der Überarbeitung der Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und der damit verbundenen Risiken auch die Umweltverträglichkeitsprüfung für Pflanzenschutzmittel verbessern sollten, indem sie etwa die Auswirkungen von Pestiziden auf die Qualität des Bodenwassers und die Trinkwasserquellen, einschließlich kumulativer und synergistischer Auswirkungen, berücksichtigen; fordert die Kommission eindringlich auf, die Fortschritte bei der Verwirklichung der politischen Ziele angemessen zu bewerten und die in der Richtlinie (EU) 2019/782 der Kommission(58) festgelegten harmonisierten Risikoindikatoren zu verbessern, sodass auch Toxizität, Persistenz und biologische Anreicherung berücksichtigt werden und landwirtschaftlichen Bereichen oder Wirkstoffmengen sowie der Art und Weise, wie Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, Rechnung getragen wird, damit der Einsatz von synthetischen Pestiziden und Schwermetallen in der konventionellen und der ökologischen/biologischen Landwirtschaft tatsächlich reduziert wird, und klare und wissenschaftlich fundierte Kriterien dafür anzunehmen, was eine nicht hinnehmbare Auswirkung auf die Umwelt darstellt, und hierbei die reale (akute und chronische) Exposition gegenüber mehreren Pflanzenschutzmitteln und kumulative und synergistische Wirkungen zu berücksichtigen; fordert, dass die prophylaktische Verwendung von Pestiziden einschließlich der Behandlung von Saatgut mit systemisch wirkenden Pestiziden so weit wie möglich eingeschränkt wird, wenn sie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt; fordert die Kommission auf, ihren Rechtsetzungsvorschlag zu Pestiziddaten bis spätestens Mitte 2022 vorzulegen;

12.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ordnungsgemäß umgesetzt werden, und dadurch u. a. einen Mindeststandard für Meldungen über Notfallzulassungen von Pestiziden zu gewährleisten, der die Mitgliedstaaten insbesondere dazu zu verpflichten, vollständige und ausführliche Erklärungen abzugeben und diese Meldungen zu veröffentlichen; begrüßt die Rolle der EFSA bei der Prüfung dieser Ausnahmeregelungen;

13.  fordert, dass der vollständigen Berücksichtigung kumulativer und synergistischer Effekte von Pestiziden bei der Festlegung der Rückstandshöchstgehalte sowie bei den Kriterien der Tiergesundheit und der Umweltrisiken besser Rechnung zu tragen, wenn nach Artikel 14 der Verordnung über Rückstandshöchstgehalte Anträge auf neue Rückstandshöchstgehalte geprüft werden; fordert, dass im Rahmen des Biomonitorings nach dem Inverkehrbringen erhobene Daten verwendet werden, um die Genauigkeit der vorausgesagten Exposition für die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten sowie für Werte der annehmbaren Exposition für Landarbeiter, Anwohner, umstehende Personen und Verbraucher sowie Nutztiere zu überprüfen; betont, dass dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Nutzern in zukünftigen EU-Gesetzesinitiativen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden weiterhin große Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; erinnert daran, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass alle Nutzer Schutzausrüstung sowie umfassende Informationen und Schulungen über den Einsatz und die mit Pestiziden verbundenen Gefahren erhalten; betont, dass sichergestellt werden muss, dass jeder landwirtschaftliche Arbeitnehmer in der Lage ist, auf eine offizielle Dokumentation zuzugreifen, in der die Art des während seiner Arbeitstätigkeit eingesetzten Pestizids angegeben ist; unterstreicht, dass es zur Erreichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung ist, die Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit(59) sowie die Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und die Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit(60) weiter zu überarbeiten;

14.  begrüßt die Zusage der Kommission, darauf hinzuarbeiten, die Nährstoffverluste um mindestens 50 % zu verringern, ohne dabei die Bodenfruchtbarkeit zu beeinträchtigen; ist davon überzeugt, dass sich dies am besten durch die Schließung von Nährstoffkreisläufen, durch die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Nährstoffen und durch die Förderung von Landwirten, die Leguminosen anbauen, und eine entsprechende Belohnung erreichen ließe; beharrt darauf, dass hierfür rechtsverbindliche Initiativen sowie Maßnahmen, die die Landwirte zu besserer Nährstoffbewirtschaftung befähigen sollen, benötigt werden; betont, dass es wichtig ist, diese Zielvorgaben durch ganzheitliche und zirkuläre Ansätze für die Nährstoffbewirtschaftung zu verfolgen, z. B. agrarökologische Verfahren und intelligente Landwirtschaft, die einen Zusatznutzen für die Bodenqualität und die biologische Vielfalt einbringen und den Landwirten helfen können, ihre Abhängigkeit von Mineraldüngern zu beenden und Phosphor- und Stickstoffausschwemmungen zu verringern; weist darauf hin, dass bei der Verringerung ineffizienter Düngung und beim Auslaufen der Überdüngung die Klima- und Umweltauswirkungen verschiedener Düngemittel, einschließlich des Vorhandenseins von Schwermetallen, Berücksichtigung finden müssten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in ihren strategischen Plänen Maßnahmen vorzulegen, um die effiziente Bewirtschaftung und Kreislaufführung von Nährstoffen zu fördern sowie um die Bildung von Betriebsberatern und Landwirten nachdrücklich zu unterstützen und die GAP-Reform als Gelegenheit zu nutzen, die Emissionen von Ammoniak (NH3) aus dem Agrarsektor einzudämmen; betont, dass eine verbesserte Nährstoffbewirtschaftung sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile mit sich bringt; unterstreicht die Bedeutung der Anwendung moderner und innovativer Technologien und Lösungen wie etwa Präzisionslandwirtschaft, gezielte Düngung, die den Anforderungen der Pflanzen angepasst ist, und Beratung im Bereich Pflanzenernährung und Unterstützung bei der Bewirtschaftung und betont, dass zu diesem Zweck in ländlichen Gebieten Breitbandtechnologie installiert werden muss; ist der Auffassung, dass nachhaltige landwirtschaftliche Geschäftsmodelle gefördert werden sollten, um die Nährstoffrückgewinnung, -verwertung und -wiederverwendung aus Abfallströmen ohne Kontaminanten zu unterstützen;

15.  betont, dass zu dem Zweck, die Ziele der Verringerung der Nutzung chemischer Pestizide und der damit verbundenen Risiken und der Verringerung der Nährstoffverluste zu erreichen, sicherere Alternativen verfügbar werden müssen, um die Verfügbarkeit eines funktionierenden Pflanzenschutzinstrumentariums sicherzustellen; betont jedoch, dass die Bildung wichtig ist, um die ordnungsgemäße Anwendung von Präventivmaßnahmen sicherzustellen; fordert eine verstärke Forschung und Entwicklung alternativer Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, widerstandsfähigerer Sorten, die weniger Aufwand erfordern, um gleichmäßige Erträge hervorzubringen, und digitaler Instrumente sowie Anreize für Anwendungsmethoden und -technologien wie etwa die Präzisionslandwirtschaft; fordert die Kommission auf, die Einführung neuer Lösungen für die Pflanzengesundheit, unter anderem Pflanzenschutzmittel mit geringeren Auswirkungen wie z. B. risikoarme Substanzen oder biologische Lösungen, zu beschleunigen und zu vereinfachen und in horizontalen Rechtsvorschriften eine Definition und eine eigene Kategorie natürlicher Substanzen einzuführen sowie an Initiativen mitzuwirken, in denen es darum geht, für diese risikoarmen, grundlegenden und natürlich vorkommenden Substanzen alternative Bewertungswege zu finden; betont ferner, dass ein reduzierter Einsatz von Pestiziden mit einer erhöhten Verfügbarkeit nachhaltiger Alternativen mit chemischen Pestiziden gleichwertiger Wirksamkeit für den Pflanzenschutz einhergehen muss, damit sich keine Pflanzenschädlinge ausbreiten; fordert ferner Maßnahmen zur Erleichterung der Einbeziehung von Methoden des Neuen Ansatzes (NAM) in Risikobewertungen chemischer Nahrungs- und Futtermittel, die den Bedarf an Tierversuchen verringern und letztlich zur vollständigen Abschaffung von Tierversuchen beitragen;

16.  bekräftigt die entscheidende Bedeutung des Schutzes von Bienen und anderen Bestäubern vor den schädlichen Auswirkungen von Pestiziden und Krankheiten; verweist auf seinen Einwand vom 23. Oktober 2019(61) und fordert die Kommission erneut auf, dafür zu sorgen, dass die Überarbeitung des Leitfadens für Bienen und die künftigen Durchführungsrechtsakte nicht zu einem Schutzniveau für Bienen führen, das unter dem im EFSA-Leitfaden für Bienen aus dem Jahr 2013 festgelegten Niveau liegt, und dass sie auf den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen beruhen, und schlägt daher vor, die einheitlichen Grundsätze zu ändern, und zwar nicht nur in Bezug auf die akute Toxizität für Honigbienen, sondern zumindest auch in Bezug auf die chronische Toxizität und die Larventoxizität für Honigbienen sowie die akute Toxizität für Hummeln; merkt an, dass die EFSA ihr eigenes Modellierungssystem, ApisRAM, entwickelt, das der Biologie der Honigbienen besser zu entsprechen scheint als BeeHAVE und weniger anfällig für Interessenkonflikte ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Substanzen, die dieselbe Wirkungsweise haben wie Neonicotinoide, dringend neu zu bewerten;

17.  wiederholt seine Forderung nach einem Indikator für Bestäuber(62) und einem Wiederherstellungsziel; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen neuen EU-weiten Überwachungsrahmen für Bestäuber mit zuverlässigen, auf der Ebene der Mitgliedstaaten angewandten Systemen, Zwischenzielen, klaren zeitgebundenen Zielen, Indikatoren und Zielvorgaben sicherzustellen; betont, dass die Überwachungsaktivitäten in den neuen Rahmen für die Überwachung und Bewertung der GAP integriert werden müssen;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine systematische, standardisierte Feldüberwachung der biologischen Vielfalt auf Ackerland, einschließlich Bestäuber, durchzuführen, an der Experten, Landwirte und Bürgerwissenschaftler beteiligt sind, und die Daten zur Evaluierung der EU-Politik und ihrer Umsetzung zu verwenden;

19.  erinnert daran, dass das Konzept „Eine Gesundheit“ wichtig ist; betont, dass es sich bei Antibiotikaresistenz um eine zunehmende transnationale und grenzüberschreitende Gefahr für die Gesundheit handelt, bei der koordinierte EU-Maßnahmen etwas bewirken können; erkennt die erheblichen Anstrengungen an, die unternommen wurden, um die Verwendung antimikrobieller Mittel bei Tieren zu verringern, wodurch ein Beitrag zu den weltweiten Anstrengungen zur Verringerung der Antibiotikaresistenz geleistet wird; betont jedoch, dass der Einsatz von Antibiotika weiter verringert werden muss, auch in der Lebensmittelerzeugung; begrüßt den Plan der Kommission, den gesamten Absatz von antimikrobiellen Mitteln für Nutztiere und in der Aquakultur bis 2030 um 50 % zu reduzieren; betont, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten bereits erzielte Fortschritte berücksichtigt werden müssen; weist darauf hin, dass Zwischenziele und klare Aktionen und Maßnahmen – auch die Verhängung von Sanktionen, wie sie im EU-Recht vorgesehen ist – notwendig sind, um dieses Ziel zu erreichen; weist außerdem erneut darauf hin, dass verbesserte Tierhaltungspraktiken der Schlüssel zum Erreichen dieses Ziels sind, da ein besseres Tierwohl die Gesundheit der Tiere verbessert und damit den Bedarf an Arzneimitteln reduziert; ist der Ansicht, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung(63) und der Verordnung (EU) 2019/4 über Arzneifuttermittel(64) den Einsatz von Antibiotika weiter effizient verringern wird, und fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten zu prüfen; hebt hervor, dass Antibiotika, außer Reserveantibiotika der Humanmedizin, für den wesentlichen Einsatz verfügbar bleiben müssen, damit die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere jederzeit geschützt sind;

20.  begrüßt es, dass der Schwerpunkt auf die Notwendigkeit gelegt wird, den gesamten Absatz von Antibiotika für Nutztiere und in der Aquakultur in der EU weiter zu reduzieren, und betont, dass EU-Initiativen in diesem Bereich nach wie vor nach dem Konzept „Eine Gesundheit“ ergriffen werden, das die gegenseitige Abhängigkeit zwischen der Gesundheit und dem Wohlergehen von Menschen, Tieren und der Umwelt anerkennt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf zusätzliche Maßnahmen zur Ermöglichung und Förderung nachhaltiger innovativer Lösungen zu konzentrieren, insbesondere bei Präventionsinstrumenten sowie alternativen Behandlungen; fordert Anstrengungen dafür, dass für in die EU eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gleichwertige Standards wie jene, die im Rahmen der Tierarzneimittelverordnung aufgestellt wurden, sichergestellt werden; stellt fest, dass als Teil der Überprüfung der Verordnung über Futtermittelzusatzstoffe(65) die Frage der Substanzen geregelt werden muss, die derzeit nicht als Antibiotika eingestuft werden, aber antibiotische Eigenschaften nach Artikel 4 Nummer 14 der Tierarzneimittelverordnung aufweisen, die zu präventiven Zwecken in der Tierzucht und Aquakultur eingesetzt werden dürfen; weist darauf hin, dass Arbeitskräfte in der Lebensmittelversorgungskette dem Risiko der Infektion mit antimikrobiell resistenten Keimen ausgesetzt sind, beispielsweise wenn sie bei der Verabreichung von Tierarzneimitteln die Technik des „Top Dressing“ verwenden; betont, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, um dieses schwerwiegende arbeitsbedingte Gesundheitsrisiko zu verringern;

21.  weist erneut darauf hin, dass der Land- und Forstwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel und der Abschwächung seiner Folgen zukommt; hebt hervor, dass es wichtig ist, die Auswirkungen der Landwirtschaft und der Tierproduktion auf die Treibhausgasemissionen und die Landnutzung anzuerkennen und zu überwachen; betont, dass diese Emissionen verringert werden müssen, um dazu beizutragen, dass die EU ihre Verpflichtungen nach dem Übereinkommen von Paris einhält; betont, dass natürliche Kohlenstoffsenken erhalten, wiederhergestellt und verbessert und Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid aus der Landwirtschaft, insbesondere im Futtermittel- und Viehsektor sowie im Bereich von organischem Dünger Mineraldünger, verringert werden müssen und können, ohne dass weiter auf Kosten des Tierwohls gewirtschaftet und die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigt wird; stellt fest, dass gesunde Tiere weniger natürliche Ressourcen benötigen und dass nachhaltige Tierhaltungsverfahren zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen führen können; fordert im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ geeignete und maßgeschneiderte Regulierungsmaßnahmen und Ziele für Emissionen aus der Landwirtschaft und der damit verbundenen Landnutzung, um eine ehrgeizige Verringerung aller Treibhausgasemissionen in diesen Sektoren sicherzustellen, unter anderem indem die Viehdichte in der EU und die mit der Landnutzung verbundenen Emissionen, die sich aus der Einfuhr von Futter- und Lebensmitteln ergeben, angegangen werden; fordert einen kohärenten Policy-Mix, um den Übergang zu nachhaltigeren Verfahren wie etwa einer auf Grünland basierenden extensiven tierischen Erzeugung im Rahmen eines gemischten Bewirtschaftungssystems zu ermöglichen, das der ökologischen Tragfähigkeit der Umwelt vor Ort Rechnung trägt und zur biologischen Vielfalt beiträgt;

22.  nimmt die vielversprechenden Entwicklungen im Bereich Futterzusätze zur Kenntnis, die dazu beitragen, die Emissionen von Treibhausgasen sowie von Wasser- und Luftschadstoffen aus der Tierhaltung zu verringern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Pläne der Kommission, das Inverkehrbringen von nachhaltigen und innovativen Futterzusätzen zu erleichtern, und fordert einschlägige Forschungsprogramme, um ihre weitere Entwicklung zu unterstützen;

23.  weist darauf hin, dass die extensive, auf Weideland basierende, silvopastorale oder extensive ökologische/biologische Viehhaltung, bei der oft Grünland von hohem ökologischem Wert beteiligt ist, Schlüsselmerkmale des europäischen Lebensmittelsystems und ihrer Qualitätsregelungen und ein wesentliches Element vieler traditioneller ländlicher Gemeinschaften sind, was es ihnen ermöglicht, Flächen produktiv zu nutzen, die sonst aufgegeben worden wären; betont, dass diese Form der landgestützten und auf geringer Dichte beruhenden landwirtschaftlichen Erzeugung zahlreiche positive Effekte für die Umwelt und für die Erhaltung von Kulturlandschaften hervorbringen kann, dazu beiträgt, ländliche Gebiete vor Bevölkerungsschwund und Vernachlässigung zu schützen, dabei hilft, den Klimawandel abzuschwächen, und zu einer Kreislaufwirtschaft und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beiträgt und daher unterstützt und gefördert werden muss; betont, dass Betriebe, die von landwirtschaftlichen Praktiken wie hoher Besatzdichte und Monokulturen auf nachhaltigere Erzeugungsformen umstellen, unterstützt werden sollten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ihre Maßnahmen und Finanzierungsprogramme die traditionelle europäische Kulturlandschaft wie etwa Hang- und Terrassenweinberge und extensive, auf Dauergrünland beruhende Erzeugung, die der biologischen Vielfalt zugute kommt, unterstützen; weist darauf hin, dass in den Berichten der Mitgliedstaaten nach Artikel 17 der Habitat-Richtlinie(66) hervorgehoben wird, dass der Erhaltungszustand vieler naturnaher Grasflächen negativ, unzureichend oder schlecht ist und dass von ihnen abhängige Bestäuber bedroht sind, sodass Bestäubungsleistungen gefährdet sind;

24.  fordert eine stärkere Harmonisierung des Rechtsrahmens für die Tierhaltung in der EU unter Verwendung gemeinsamer, wissenschaftlich fundierter Tierschutzindikatoren und begrüßt die Zusage der Kommission, die bestehenden Rechtsvorschriften zum Tierwohl zu evaluieren und nötigenfalls zu überarbeiten; hebt hervor, dass es wichtig ist, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Tierwohl zu berücksichtigen und den Erwartungen der Öffentlichkeit, der Politik und des Marktes im Hinblick auf höhere Tierwohlstandards Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur schrittweisen Abschaffung der Käfighaltung in der Tierhaltung der EU vorzulegen und die Möglichkeit einer schrittweisen Abschaffung bis 2027 zu prüfen; betont, dass dieser schrittweisen Abschaffung eine wissenschaftlich fundierte Folgenabschätzung zugrunde liegen muss und dass ein angemessener Übergangszeitraum gewährleistet werden muss; fordert die Kommission auf, einen artspezifischen Ansatz zu verfolgen, der den Eigenschaften der verschiedenen Tiere Rechnung trägt und sie bewertet, so dass jedes Tier so untergebracht wird, wie es seinen spezifischen Bedürfnissen entspricht, wobei die Gesundheit von Mensch und Tier geschützt, der Schutz der Arbeitnehmer gewährleistet und ausreichende Unterstützung und eine Übergangszeit gewährt wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und Züchter zu erhalten;

25.  weist auf die Bedeutung eines hochwertigen Tierwohlsystems, auch beim Transport und bei der Schlachtung, hin; betont, dass ein hohes Maß an Tierwohl Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung und wesentlich für eine höhere Lebensmittelqualität ist, die eine gesündere Ernährung ermöglicht, bei der die Anforderungen der Verbraucher erfüllt werden und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beigetragen wird; betont, dass ein kohärenter und harmonisierte Ansatz erforderlich ist, bei dem die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die biologische Vielfalt, Tiergesundheit und Tierwohl und das Klima ganzheitlich und gemeinsam betrachtet werden, wenn ein Lebensmittelsystem als nachhaltig bezeichnet wird;

26.  hält es für wichtig, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die bei der Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Tierschutzvorschriften systematisch Regelverstöße begehen, und, falls notwendig, Lücken in den Rechtsvorschriften zu schließen und höhere gesetzliche Standards für den Tierschutz festzulegen; hält es für sehr wichtig, dass die EU die Einhaltung der Tierwohlvorschriften durch Drittländer berücksichtigt, insbesondere wenn es um eingeführte Erzeugnisse geht;

27.  hebt hervor, dass Tiere beim Transport und bei der Schlachtung möglichst wenig Leid erfahren sollten, und begrüßt daher die Absicht, die bestehenden Rechtsvorschriften zum Tierwohl im Hinblick auf den Transport und die Schlachtung von Tieren zu überarbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Lösungen für die Schlachtung in der Nähe des Zuchtbetriebs, einschließlich mobiler Schlachtung, zu fördern, mit kleineren Einheiten und einer besseren Schulung des Personals, damit vermieden wird, dass die Tiere leiden; fordert die Kommission auf, nach Möglichkeit Alternativen zum Transport lebender Tiere zu fördern;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen(67), umzusetzen und durchzusetzen; bringt sein Bedauern über die derzeitige Nichtbefolgung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Ausdruck, dem zufolge der Schutz des Tierwohls nicht an den Außengrenzen der EU endet, sodass auch Tiertransporte aus der Union in Drittländer den EU-Rechtsvorschriften zum Tierwohl entsprechen müssen, und weist darauf hin, dass es aufgrund der fehlenden Gerichtsbarkeit Schwierigkeiten bei der Anwendung in Gebieten außerhalb der EU gibt;

29.  weist darauf hin, dass laut IPBES 70 % der neu auftretenden Krankheiten und Pandemien einen tierischen Ursprung haben; bekundet seine tiefe Besorgnis angesichts des immer häufigeren Auftretens von Zoonosen, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden (Anthropozoonosen), wie Q-Fieber, aviärer Influenza und dem neuen Influenzastamm A (H1N1), wobei diese Entwicklung durch den Klimawandel, die Schädigung der Umwelt, Landnutzungsänderungen, Entwaldung, die Zerstörung der biologischen Vielfalt und natürlichen Lebensräume und den Druck darauf, den illegalen Handel mit Wildtieren und unsere derzeitigen Lebensmittelproduktions- und ‑verbrauchssysteme verschärft wird; unterstreicht, dass die Tierhaltung, bei der Tiere eines ähnlichen Genotyps auf engstem Raum gehalten werden, die Anfälligkeit der Tiere für Infektionskrankheiten erhöhen kann, wodurch die Bedingungen für die Entstehung und Ausbreitung von Zoonosen geschaffen werden(68); fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Abkehr von diesen landwirtschaftlichen Praktiken und der nicht nachhaltigen Nutzung von Wildtieren, einschließlich des illegalen Handels, voranzutreiben und zu einem besseren Management der veterinärmedizinischen Prävention zu gelangen und hohe Standards für Tiergesundheit und Tierschutz, auch bei den Handelspartnern der EU, zu fördern, um der Ausbreitung von Zoonosen und invasiven Arten vorzubeugen, und die hohen Biosicherheitsstandards der EU als bewährte Verfahren auf globaler Ebene zu verbreiten; nimmt zur Kenntnis, dass die Verhütung und Vorbeugung von Krankheiten, d. h. die Verfügbarkeit von Diagnose-, Präventions- und Behandlungsmethoden, der Schlüssel zur Eindämmung neu auftretender Bedrohungen für die Gesundheit von Mensch und Tier ist;

30.  begrüßt, dass der ökologische/biologische Landbau von der Kommission als eine wichtige Komponente auf dem Weg der EU zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen anerkannt wird, sowie das Bestreben, die landwirtschaftliche Nutzfläche der EU, die ökologisch/biologisch bewirtschaftet wird, bis 2030 zu vergrößern; hebt hervor, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten bereits Zielvorgaben zur Ausweitung der landwirtschaftlichen Anbaufläche für den ökologischen Landbau beschlossen hat; sieht der Analyse des Öko-Sektors in der Bewertung der Gesamtauswirkungen der Strategie erwartungsvoll entgegen und unterstreicht die Bedeutung des europäischen Aktionsplans für den ökologischen Landbau, wenn es darum geht, ihre Akzeptanz zu fördern; betont, dass die Entwicklung und das Wachstum des Öko-Sektors mit marktgesteuerten Entwicklungen und der Entwicklung der Versorgungskette sowie Maßnahmen einhergehen müssen, die die Nachfrage nach ökologischen/biologischen Lebensmitteln ankurbeln und das Vertrauen der Verbraucher stärken, auch im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge, steuerlichen Anreizen und einer breiten Palette von Fördermaßnahmen, Forschung, Innovation, Ausbildung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse, was in seiner Gesamtheit zur Stabilität des Marktes für ökologische/biologische Erzeugnisse und zu einer fairen Vergütung der Landwirte beitragen würde;

31.  begrüßt den Vorschlag einer Anreizschaffung und Vergütung für die natürliche Kohlenstoffbindung in Böden und deren Förderung, was in einigen landwirtschaftlichen Betrieben bereits erreicht wurde, wobei Landwirte für die Entwicklung und Durchführung wirksamer landwirtschaftlicher Verfahren zur Kohlenstoffbindung zusätzlich belohnt werden, was zu einer Erweiterung der Kohlenstoffsenken in der gesamten EU führen sollte; betont, dass die Landwirtschafts- und Ernährungspolitik den Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft erleichtern sollte, indem die Landwirte für die von ihnen erbrachten Umwelt- und Klimaleistungen eine Vergütung erhalten; unterstreicht die Bedeutung naturbasierter Lösungen, zu denen etwa breit aufgestellte Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau, Permakultur, Agrarökologie, die Wiederherstellung von Ökosystemen und insbesondere die Wiederherstellung und Erhaltung von Torfland zur Erweiterung der natürlichen Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffbindung gehören; betont jedoch, dass für Landwirtschaft und landwirtschaftliche Verfahren, die erhebliche negative Auswirkungen auf das Klima, die biologische Vielfalt, den Boden, das Wasser, die Luft und das Tierwohl haben, weder Mittel für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt noch Anreize oder Belohnungen geschaffen werden sollten; fordert die Kommission auf, einen Rahmen für eine robuste Quantifizierung und Zertifizierung von Kohlendioxid zu prüfen, mit dem die Möglichkeit einer falschen Darstellung – des sogenannten „Greenwashings“ – vermieden werden sollte; fordert die Kommission auf, mehrere Möglichkeiten für eine klimaeffiziente Landwirtschaft vorzulegen; betont, dass CO2‑Märkte Teil eines viel umfassenderen Pakets regulatorischer und nichtregulatorischer Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sind; betont, dass Systeme für eine klimaeffiziente Landwirtschaft in das Instrumentarium für Anreize zur Erreichung der Klimaziele aufgenommen werden sollten; fordert, dass die Vorschläge im Einklang mit den Tierschutz- und Umweltzielen und dem Grundsatz der Schadensvermeidung des Grünen Deals stehen; befürwortet Fördermaßnahmen, mit denen darauf abgezielt wird, die Einführung regenerativer landwirtschaftlicher Verfahren voranzutreiben, den Zugang zu Technologien, Daten, Schulungsmaßnahmen und Informationen zu verbessern sowie das Einkommen von Landwirten zu ergänzen, indem sie Vergütungen für die Bindung von Kohlendioxid und für Ökosystemdienstleistungen erhalten, wodurch ihre Widerstandsfähigkeit gestärkt wird;

32.  betont, dass die Sicherheit und Vielfalt von Saatgut und von Vermehrungsmaterial sichergestellt werden muss, um für stabile Erträge zu sorgen und Pflanzensorten zu bieten, die entsprechend angepasst sind, um dem Druck durch den Klimawandel standzuhalten, darunter traditionelle und lokal angepasste Sorten und Sorten, die für den ökologischen Landbau und Anbausysteme mit geringem Betriebsmittelbedarf geeignet sind, wobei gleichzeitig für Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte und den Zugang zu genetischen Ressourcen und innovativen Techniken für die Pflanzenzüchtung zu sorgen ist, um zu gesundem Saatgut beizutragen und Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen sowie Landwirte bei der Bewältigung der wachsenden Gefahren des Klimawandels zu unterstützen, wobei ein Anreiz für offene Innovationen durch Pflanzenvariation geschaffen werden sollte;

33.  macht auf die potenziellen negativen Auswirkungen der Konzentration und Monopolisierung im Saatgutsektor aufmerksam und fordert die Kommission auf, erforderlichenfalls dagegen vorzugehen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung offener Innovationen durch den Sortenschutz und nimmt die nachteiligen Auswirkungen von weitreichenden Patenten im Saatgutsektor mit Besorgnis zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass die nicht-kommerzielle Erzeugung und Verwendung von traditionellen und lokal angepassten Saatgutsorten durch Privatpersonen und Kleinbauern nicht unverhältnismäßigen Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene unterworfen werden sollte; betont, wie wichtig es ist, einen starken Binnenmarkt für den Saatgutsektor der EU zu erhalten;

34.  fordert eine verstärkte Koordinierung auf EU-Ebene, um die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Vielfalt zu fördern, und fordert die Einrichtung einer gemeinsamen EU-Plattform für den Informationsaustausch über erhaltene genetische Ressourcen;

35.  begrüßt die Ankündigung, dass die Vermarktungsvorschriften für traditionelle und an die Verhältnisse vor Ort angepasste Pflanzensorten überarbeitet werden, um zu deren Erhaltung und nachhaltiger Nutzung beizutragen; betont, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Registrierung von Saatgutsorten, auch von solchen für den ökologischen Landbau, zu vereinfachen und den Marktzugang für traditionelle und an die Verhältnisse vor Ort angepasste Sorten zu erleichtern;

36.  nimmt die Studie über den Stand neuartiger Genomtechniken nach dem Unionsrecht und vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/61 (SWD(2021)0092) sowie die Ankündigung der Kommission zur Kenntnis, eine regulierungspolitische Maßnahme, einschließlich einer Folgenabschätzung und einer öffentlichen Konsultation, zu Pflanzen, die aus bestimmten neuartigen Genomtechniken stammen, einzuleiten, wobei das Ziel darin besteht, ein hohes Maß an Schutz sowohl der Gesundheit von Mensch und Tier als auch der Umwelt aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die durch Wissenschaft und Innovation entstehenden potenziellen Vorteile zu nutzen, insbesondere um zur Nachhaltigkeit und zur Verwirklichung der im europäischen Grünen Deal und in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ verankerten Nachhaltigkeitsziele beizutragen; betont das Vorsorgeprinzip und die Notwendigkeit, Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte, Verarbeitungsbetriebe und Verbraucher sicherzustellen; betont, dass diese politischen Maßnahmen Risikobewertungen sowie einen umfassenden Überblick und eine entsprechende Bewertung der Optionen für die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung umfassen sollten, um eine angemessene Regulierungsaufsicht zu erreichen und den Verbrauchern relevante Informationen, auch in Bezug auf Erzeugnisse aus Drittländern, zur Verfügung zu stellen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;

37.  fordert die Kommission erneut auf, so schnell wie möglich einen neuen Legislativvorschlag über das Klonen und über Lebensmittel aus geklonten Tieren vorzulegen; beharrt darauf, dass dieser Vorschlag ein Verbot des Klonens, des Inverkehrbringens und der Einfuhr von geklonten Tieren, deren Vermehrungsmaterial und deren Nachkommen sowie des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Lebensmitteln aus geklonten Tieren und deren Nachkommen umfassen muss; bringt sein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck, dass keine Maßnahmen zur Regulierung im Hinblick auf geklonte Tiere und deren Nachkommen getroffen werden, und weist erneut darauf hin, dass natürliche oder künstliche Züchtungen und Zuchtverfahren, durch die den betroffenen Tieren Leid oder Schaden zugefügt wird oder wahrscheinlich zugefügt wird, keinesfalls praktiziert werden dürfen und dass dafür Sorge getragen werden muss, dass Nahrungsmittel aus geklonten Tieren oder ihren Nachkommen nicht in die Lebensmittelversorgungskette gelangen;

38.  hebt die wichtige Rolle hervor, die den europäischen Landwirten bei der Verwirklichung des Übergangs zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem zukommt, und betont, dass dafür ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden müssen; betont, dass alle verschiedenen nachhaltigen Produktionsmethoden, einschließlich ökologischer und integrierter Produktion und Agrarökologie, genutzt, gefördert und unterstützt werden müssen, da sie zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen, den Anteil an der gesamten Anbaufläche, der mit umweltfreundlichen Systemen bewirtschaftet wird, vergrößern und wirksame Garantien in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Quantität und Preis bieten können;

39.  beharrt darauf, dass mit den im Rahmen der neuen GAP von den Mitgliedstaaten zu erstellenden und von der Kommission zu genehmigenden nationalen Strategieplänen eine angemessene finanzielle Unterstützung aller Land- und Forstwirte in der EU sichergestellt werden muss, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Einkommen zu stärken, damit sie und ihre Familien einen angemessenen Lebensstandard erreichen, gegen die Entvölkerung des ländlichen Raums vorgegangen wird und lebendige ländliche Gemeinschaften erhalten werden können;

40.  begrüßt, dass die neue GAP Anreize zur Förderung innovativer, digitaler, ökologischer, regionaler und nachhaltiger Geschäftsmodelle für die Landwirtschaft und die handwerkliche Lebensmittelerzeugung bieten wird, insbesondere durch die Förderung kurzer Versorgungsketten, etwa im Zusammenhang mit Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe oder Ursprungsbezeichnung, und zwar unter Einhaltung der Vorschriften des Binnenmarkts und mittels Konzepten wie innovativer lokaler Logistik, etwa „grüne Knotenpunkte“, und der Integration der handwerklichen Lebensmittelerzeugung in andere Dienstleistungen in ländlichen Gebieten wie Tourismus oder Gastronomie; betont, dass die regionale Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Partnerschaften eine wichtige Rolle bei der Förderung nachhaltiger Versorgungsketten spielen; erkennt an, dass Einfuhren notwendig sind, wenn keine lokale Produktion verfügbar ist;

41.  fordert die Kommission auf, nur diejenigen nationalen GAP-Strategiepläne zu genehmigen, die aus wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Sicht ein eindeutiges Engagement für die Nachhaltigkeit belegen und mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, den einschlägigen EU-weiten Zielen und dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen;

42.  fordert, dass diese Pläne den besonderen Herausforderungen, vor denen die Gebiete in äußerster Randlage der EU im Hinblick auf die biologische Vielfalt, die landwirtschaftliche Erzeugung und die Versorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen stehen, gebührend Rechnung tragen; betont, dass eine angemessene finanzielle Unterstützung im Rahmen der GAP von entscheidender Bedeutung ist, damit die Landwirtschaft in der EU zum Übergang zur Klimaneutralität beitragen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt verbessern kann; weist darauf hin, dass verstärkte Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Schulungsprogrammen und Beratungsdiensten, von wesentlicher Bedeutung sind, damit die Landwirte ihre Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie wahrnehmen können; fordert, dass im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments verstärkte Öko-Regelungen in den nationalen Strategieplänen festgelegt werden, wodurch sich unnötige Überschneidungen bei den Konditionalitätskontrollen vermeiden ließen;

43.  betont, dass gesunde Böden eine Voraussetzung für die Sicherheit der Lebensmittel-, Futtermittel- und Faserproduktion sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, eine weitere Verschlechterung des Zustands der Böden auf EU-Ebene zu verhindern; betont, dass landwirtschaftliche Flächen eine grundlegende natürliche Ressource sind, deren guter Zustand für die Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ von wesentlicher Bedeutung ist; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der neuen Bodenstrategie hervor und fordert die Kommission auf, auf deren Grundlage geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die notwendigen Lösungen gefunden werden; erkennt die Unverzichtbarkeit der organischen Substanz des Bodens und der biologischen Vielfalt sowie der Dienstleistungen und Güter, die sie bereitstellen, an; bedauert, dass Böden zunehmendem Druck ausgesetzt sind; ist der Auffassung, dass eine zuverlässige EU-weite Überwachung der Bodenorganismen und ihrer Entwicklung in Sachen Umfang und Menge in allen Mitgliedstaaten eingerichtet und umgesetzt werden muss;

44.  erkennt den Stellenwert von Landschaftsmerkmalen mit hoher Diversität an, die für die Aufrechterhaltung grundlegender Ökosystemleistungen, wie Bestäubung oder natürliche Schädlingsbekämpfung, sowie für die landwirtschaftliche Produktion unerlässlich sind und deren Produktivität langfristig erhöhen; begrüßt das Ziel der EU, mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche für diesen Zweck zu verwenden; verweist auf die Ergebnisse der Folgenabschätzung vom 20. Oktober 2011 über die Gemeinsame Agrarpolitik bis 2020 (SEC(2011)1153), in der festgestellt wird, dass auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe keine signifikanten Auswirkungen auf Produktion und Einkommen zu erwarten sind;

45.  betont, dass die landwirtschaftliche Fläche begrenzt ist und daher effizient genutzt werden muss; hebt hervor, dass innovative Landwirtschaftsmodelle mit geringem Flächenbedarf, wie etwa Gartenbau und Insektenzucht, in die Strategie aufgenommen werden sollten;

46.  weist darauf hin, dass der „geschützte Anbau“ von Obst und Gemüse in modernen Gewächshäusern ein sehr nachhaltiges Lebensmittelerzeugungssystem ist, das in immer größerem Maßstab genutzt wird und verschiedene Vorteile bietet; fordert die Kommission auf, den kontinuierlichen Wandel in der europäischen Gartenbaubranche wahrzunehmen, der eine nachhaltigere Lebensmittelerzeugung ermöglicht und zur Ernährungssicherheit, zur Lebensmittelsicherheit, zu einer erhöhten Ressourceneffizienz und zu weniger Lebensmittelverschwendung in der gesamten Lebensmittelkette beiträgt; hebt hervor, dass der moderne Gartenbau sich nicht nur durch einen geringen Flächenbedarf auszeichnet, sondern auch zur Verwirklichung einer ganzen Reihe von in der Strategie niedergelegten Zielen beiträgt, wie etwa geringer Bedarf an Betriebsmitteln, effiziente Nutzung von Ressourcen sowie Erzeugung von Obst und Gemüse in der Nähe des Verbrauchsorts, wodurch zu kürzeren Lieferketten und zur Versorgungssicherheit beigetragen wird; fordert die Kommission auf, die Bereitstellung von Mitteln für Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich geschützte Anbausysteme in modernen Gewächshäusern in Erwägung zu ziehen, bei denen weniger Ressourcen eingesetzt werden, um die gleichen Erträge zu erzielen;

47.  fordert die Kommission auf, die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, Systeme zu schaffen oder auszuweiten, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, aufgegebene und ungenutzte staatseigene Flächen für die Nahrungsmittelproduktion zu pachten und zu nutzen;

48.  hebt hervor, wie wichtig die Nutzung von Agroforstwirtschaft und Waldvorhängen zur Senkung des Drucks auf natürliche Wälder, als Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Steigerung der Produktivität sowie als Alternative zum Einsatz von Düngemitteln in der landwirtschaftlichen Produktion ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren künftigen nationalen Strategieplänen Instrumente zu entwickeln, um Wiederaufforstung und Aufforstung anzuregen und eine nachhaltige Agroforstwirtschaft, einschließlich Waldweiden, soweit möglich zu fördern; fordert die Kommission auf, EU-weite spezialisierte Ausbildungsprogramme zu fördern, um Landwirte für die Vorteile der Integration von Gehölzpflanzen in der Landwirtschaft zu sensibilisieren; betont, dass die Wiederherstellung und Verjüngung der bestehenden, ebenso wie die Einrichtung neuer Agroforstsysteme einen Beitrag zu dem in der Biodiversitätsstrategie verankerten Ziel von drei Milliarden Bäumen leisten würde und damit der Verwirklichung sowohl der Biodiversitäts- und Klimaziele als auch der Ziele für Diversifizierung und für das Kreislaufprinzip dienen würde;

49.  betont, wie wichtig robuste und strenge Kriterien für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf der Basis von Biomasse sind, und fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überprüfung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wissenschaftlich fundierte Kriterien einzuführen;

50.  weist erneut darauf hin, dass das europäische Agrar-, Lebensmittel- und Fischereisystem jederzeit allen Bürgern ein ausreichendes und abwechslungsreiches Angebot an unbedenklichen, nahrhaften, gesunden, erschwinglichen und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln bieten sollte, und betont, dass eine Erhöhung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit der Lebensmittelerzeugung letztlich deren mittel- und langfristige Widerstandsfähigkeit erhöhen sowie neue wirtschaftliche Chancen schaffen und zur Verwendung von Rohstoffen europäischen Ursprungs beitragen wird; betont, dass mehr lokal erzeugte Lebensmittel zu all diesen Zielen, einschließlich der Ernährungssicherheit, beitragen können; weist erneut darauf hin, dass sich in der EU 33 Millionen Menschen nicht jeden zweiten Tag eine hochwertige Mahlzeit leisten können(69); betont, dass Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln angemessene politische Maßnahmen erfordern und bei der Bewertung des Anstiegs der Erzeugungskosten, auch infolge veränderter landwirtschaftlicher Verfahren, weiterhin eine zentrale Rolle spielen müssen; betont, dass die Entwicklung von KMU im Bereich der nachhaltigen Lebensmittel in ländlichen Gebieten unterstützt werden muss;

51.  fordert die Kommission auf, Fragen der Nahrungsmittelhilfe in die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ aufzunehmen, da zahlreiche Europäerinnen und Europäer, insbesondere Familien mit nur einem Elternteil und Studierende, unter Nahrungsmangel leiden und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie diese Zahl noch weiter in die Höhe treiben werden; erkennt die einzigartige Rolle der Organisationen für Nahrungsmittelhilfe in der gesamten EU an, die aufgrund der wachsenden Zahl von Menschen, die Hilfe benötigen, besser gefördert werden müssen; ist der Auffassung, dass es zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Lebensmittelsystems in der EU erforderlich ist, die Lebensmittelpolitik und die Agrarpolitik auf allen Ebenen von der lokalen bis zur europäischen Ebene besser miteinander in Einklang zu bringen;

52.  begrüßt, dass mit dem europäischen Grünen Deal dafür gesorgt werden soll, dass Menschen, die in der Landwirtschaft und in der Fischerei tätig sind, und ihre Familien unter menschenwürdigen Bedingungen leben können; erinnert daran, dass neben der ökonomischen und der ökologischen Dimension die soziale Dimension vollständig in alle künftigen Initiativen der Strategie integriert werden muss; hebt hervor, dass die COVID-19-Pandemie ein neues Licht auf die schwierigen Arbeits- und Lebensbedingungen geworfen hat, und betont daher, dass die individuellen und kollektiven Arbeitnehmer- und Sozialrechte von Landarbeitern und Arbeitnehmern in der Landwirtschaft, einschließlich Saisonarbeitskräften und mobilen Arbeitnehmern, die entlang der Lebensmittelversorgungskette in der EU beschäftigt sind, geschützt werden müssen; fordert angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen für alle Arbeitnehmer in dem Sektor, Tarifverhandlungen und Sozialschutz;

53.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die landwirtschaftlichen Nutzflächen, das landwirtschaftliche Know-how, die Lebensmittelversorgungskette und die dort beschäftigten Arbeitskräfte als strategisches Gut für die Sicherheit und das Wohlergehen aller Europäer zu betrachten und sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen und der soziale Schutz entlang der gesamten Agrar- und Lebensmittelversorgungskette für alle Arbeitnehmer nationalen und europäischen Standards entsprechen, was auch die ordnungsgemäße Kontrolle unfairer Praktiken in dieser Kette umfasst;

54.  betont die Bedeutung von Saisonarbeitern für eine gut funktionierende Lieferkette und fordert solide Maßnahmen, mit denen angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen für diese Arbeitskräfte sichergestellt werden; fordert Einzelhändler auf, Verantwortung zu übernehmen und in ihrer Einkaufspraxis soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeitskriterien zu beachten;

55.  begrüßt die Absicht der Kommission, auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der während der COVID-19-Pandemie gesammelten Erfahrungen einen Notfallplan zur Bewältigung von Lebensmittelkrisen vorzuschlagen, der harmonisierte Maßnahmen zur Sicherstellung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes umfasst; ist der Auffassung, dass die Förderung von territorialen Ernährungsprojekten, mit denen die Entwicklung kurzer Lebensmittelketten in den Mitgliedstaaten angeregt wird, zur Bewältigung derartiger Krisen beitragen kann;

56.  teilt die Auffassung, dass die COVID-19-Pandemie deutlich gemacht hat, dass für ein belastbares, nachhaltiges und widerstandsfähiges Lebensmittelsystem gesorgt werden muss, das unter allen Umständen funktioniert und in der Lage ist, die europäischen Verbraucher in ausreichendem Maße mit erschwinglichen und lokal erzeugten Lebensmitteln zu versorgen; betont in diesem Zusammenhang, dass der Binnenmarkt und insbesondere die Beförderung von Nahrungsmitteln auch während Gesundheitskrisen weiter reibungslos funktionieren müssen; betont ferner, dass die Pandemie auch als Chance zur Schaffung eines nachhaltigen und widerstandsfähigen Lebensmittelsystems betrachtet werden sollte und nicht als Entschuldigung für weniger ehrgeizige Ziele dienen darf, da Nachhaltigkeit und Gesundheit miteinander zusammenhängen;

57.  betont, dass unter anderem aufgrund der Störungen der globalen Produktionsketten und der erhöhten Preisvolatilität, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden, eine offene strategische Autonomie für die EU entwickelt werden muss, um den Zugang zu Schlüsselmärkten sicherzustellen und die Abhängigkeit von Importen kritischer Güter wie pflanzlichen Proteinquellen zu verringern; bekräftigt, dass Agrar- und Lebensmittelsysteme als ein entscheidender Aspekt der offenen strategischen Autonomie der EU anerkannt werden müssen, um eine ausreichende Verfügbarkeit unbedenklicher und hochwertiger Lebensmittel sicherzustellen und funktionierende und widerstandsfähige Lebensmittelversorgungsketten und Handelsströme bei künftigen Krisen im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens von Paris aufrechtzuerhalten;

58.  betont, dass der Agrar- und Lebensmittelsektor nicht nur Landwirte, sondern auch vor- und nachgelagerte Betriebe unterstützt, Arbeitsplätze sichert und schafft und das Rückgrat der gesamten Lebensmittelindustrie bildet; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Erhaltung der Kulturlandschaft die treibende Kraft für aktive ländliche Räume ist; hebt den Stellenwert des traditionellen Handwerks für die regionale und lokale Lebensmittelproduktion und die daraus resultierende reiche kulturelle Vielfalt hervor; verweist erneut darauf, dass die Erhaltung und Weitergabe von handwerklichem Wissen in der Lebensmittelproduktion außerdem als horizontaler Teil der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ – z. B. durch eine bessere Einbeziehung in partizipative Forschungs- und Entwicklungsprogramme – unterstützt werden sollte;

59.  bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ dem Beitrag und dem Potenzial des Bereichs Fischerei und Aquakultur kaum Bedeutung beimisst und hier wenig ambitioniert ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, der besonderen Beschaffenheit der Fischerei und Aquakultur in allen künftigen Legislativvorschlägen, Strategien oder Leitlinien gebührende Aufmerksamkeit zu widmen; betont, dass ein ökosystembasierter Ansatz erforderlich ist, um die Fischbestände auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen und die Meeres- und Küstenökosysteme wiederherzustellen, wobei der Schwerpunkt auch auf den Vorteilen und der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors liegen sollte;

60.  unterstreicht, dass solide und verlässliche Rechtsrahmen für den Fischerei- und Aquakultursektor, bei denen durchgehend das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommt und die auf die aktualisierten strategischen Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der EU-Aquakultur abgestimmt sind, die Grundlage für die nachhaltige Nutzung des Potenzials in der Branche sowie für bessere Schutzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit, einschließlich einer Verringerung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und von Antibiotika, mit anschließenden Steigerungen der Fischbestände bilden und mehr Klarheit bezüglich der Raumnutzung und der Lizenzvergabe für alle anthropogenen Nutzungen, auch im Bereich der Aquakultur, bieten sollten, sodass Investitionen besser geplant werden können, ohne dass die Umweltvorschriften umgangen werden; hebt den Stellenwert eines transparenten und partizipativen Mechanismus im Einklang mit der Richtlinie 2014/89/EU für die maritime Raumplanung hervor, damit allen Interessenträgern auf gerechte Art und Weise Raum zugewiesen wird; betont, dass Meeresschutzgebiete uneingeschränkt geachtet werden müssen;

61.  betont, dass gute Rückverfolgbarkeitsmechanismen, die den Forderungen der Verbraucher entsprechen, indem Informationen darüber bereitgestellt werden, wo, wann, wie und welche Art von Fisch gefangen oder gezüchtet wurde, auch in Bezug auf Ursprungs- und Produktionskennzeichnungen, hohe Nachhaltigkeits- und Tierschutzstandards für alle Erzeugnisse, die auf den EU-Märkten verkauft werden, einschließlich solcher, die aus Drittländern importiert werden, von wesentlicher Bedeutung sind, um die Lebensmittelsicherheit, die Transparenz für die Verbraucher, die Branche und die verschiedenen Behörden, die Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU) und die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals und der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von cybersicheren Technologien für die Entwicklung dezentraler digitaler Rückverfolgbarkeitssysteme, die präzise funktionieren; fordert einen koordinierten Ansatz, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Initiativen zu diesem Thema unter Einbeziehung aller Akteure der Wertschöpfungskette sicherzustellen; fordert Überwachungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass alle eingeführten Fischereierzeugnisse, die auf den EU-Markt gelangen, international vereinbarten Sozialstandards entsprechen, wie etwa den Standards, die im IAO-Übereinkommen C188 über die Arbeit in der Fischerei festgelegt und in der EU mit der Richtlinie (EU) 2017/159 des Rates(70) umgesetzt wurden, um zu verhindern, dass Fischereierzeugnisse von Fangschiffen, auf denen die sozialen Mindeststandards nicht eingehalten werden, in der EU in Verkehr gebracht werden;

62.  erinnert an die Ziele der GFP, die nachhaltige Nutzung der biologischen Meeresressourcen sicherzustellen, Fischpopulationen in einem Umfang wiederherzustellen und zu erhalten, der oberhalb des Niveaus liegt, das den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, die Rentabilität der Fischereitätigkeiten sicherzustellen, einen Beitrag zur Versorgung des EU-Marktes mit Lebensmitteln mit hohem Nährwert zu leisten und die Abhängigkeit des EU-Marktes von Lebensmitteleinfuhren zu verringern, und betont, dass die Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der GFP verbessert werden muss, darunter auch die vollständige Umsetzung der Anlandeverpflichtung und der Einführung einer elektronischen Überwachung bestimmter Schiffe;

63.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf bestehenden nachhaltigen Verfahren aufzubauen und den Übergang zu einer schonenden Fischerei und Aquakultur sowie die nachhaltige Entwicklung der Sektoren, einschließlich der kleinen Küstenfischerei, zu erleichtern, zu fördern und angemessen zu unterstützen, beispielsweise durch den Einsatz selektiver Fanggeräte, umweltfreundlicher Aquakultur, einschließlich ökologischer Aquakultur, sowie durch Energieeffizienzlösungen und eine Erhöhung des Anteils der nationalen Quoten für die kleine Küstenfischerei; betont, dass Fischer und andere Akteure in der Fischereiwirtschaft, auch in Gebieten in äußerster Randlage, beim Übergang zu einem verstärkten Einsatz digitaler Hilfsmittel unterstützt werden müssen, und zwar durch massive Investitionen in Ausbildung und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Digitalisierung und die Umstellung auf „grüne“ Verfahren und Instrumente; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Europäischen Meeres- und Aquakulturfonds (EMFAF) für die Förderung der Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft und die Modernisierung des Fischereisektors im Einklang mit den Zielen der GFP;

64.  fordert den Rat der Europäischen Union auf, im Einklang mit der Empfehlung der Europäischen Bürgerbeauftragten im Fall 640/2019/FP sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit der Annahme von Verordnungen über die zulässige Gesamtfangmenge proaktiv zu veröffentlichen;

65.  betont die Notwendigkeit, die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen zu überwachen und zu fördern und gleichzeitig Nulltoleranz bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei anzuwenden, indem die der EU gemäß der IUU-Verordnung(71) zur Verfügung stehenden Instrumente umfassend genutzt werden, wozu auch die Verwendung von „roten Karten“ gehört, wenn ein Land die Anforderungen der EU nicht einhält, und indem die Praxis, Abkommen über nachhaltige Fischerei mit Drittländern abzuschließen, intensiviert wird; hebt hervor, dass diese Abkommen wirklich nachhaltig werden und mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Empfehlungen im Einklang stehen müssen und weder die handwerkliche Fischerei in Drittländern noch die lokale Ernährungssicherheit gefährden dürfen;

66.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die rechtsverbindlichen Maßnahmen, zu denen sie sich im Rahmen der Natura-2000-Meeresgebiete verpflichtet haben, umzusetzen, einen ganzheitlichen Ansatz in Bezug auf die Meeresumwelt zu verfolgen, die Ursachen der Wasserverschmutzung, darunter auch Abfälle im Meer und die Einleitung von kommunalen und industriellen Abwässern, zu bekämpfen, Praktiken, die schädlich für die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit sind, ein Ende zu bereiten und Anreize für Fischer zu schaffen, Meeresabfälle nachhaltig zu sammeln und gleichzeitig zusätzlichen Kraftstoffverbrauch und Emissionen sowie Beifänge von Meerestieren und Fischbeständen sowie negative Auswirkungen auf das Ökosystem zu bekämpfen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Krankheitsbekämpfung sowie zur Begrenzung der Besatzdichte in der Aquakulturproduktion im Interesse der menschlichen Gesundheit und des Tierschutzes durchzuführen;

67.  betont den Wert der Arbeit von Frauen und Männern im Fischerei- und Aquakultursektor und die wichtige Rolle, die Frauen bei der Verarbeitung, Förderung und Vermarktung des Fischfangs spielen; weist erneut auf das Potenzial der nachhaltigen Aquakultur und Fischerei hin, grüne Arbeitsplätze zu schaffen, und ist der Auffassung, dass der ökologische Wandel der Lebensmittelsysteme, einschließlich der Fischerei, so erfolgen sollte, dass ein faires Einkommen und eine starke Position in der gesamten Wertschöpfungskette sichergestellt werden, und betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die aktive Beteiligung von Erzeugerorganisationen im Fischerei- und Aquakultursektor ist;

68.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung nachhaltigerer Fangtechniken und Fanggeräte und besserer Tierschutzmethoden für den Fang, die Anlandung, den Transport und das Töten von Fischen und wirbellosen Meerestieren auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Verbesserung der Tierschutzstandards für Zuchtfische zu unterstützen und zu fördern, um Stress zu verringern und die Fischqualität zu verbessern; betont, dass die Union Investitionen in solche Fanggeräte, Methoden und Verbesserungen unterstützen und fördern sollte;

69.  hebt den Beitrag hervor, den die Teichkultur aufgrund ihrer herkömmlichen Bewirtschaftungsverfahren zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der damit verbundenen Biodiversitätsstrategie leistet; betont, dass Gebiete mit Teichkulturen Lebensräume für seltene Tierarten bieten, das Klima und die Wasserreserven positiv beeinflussen, der Rückhaltung von Nährstoffen und Sedimenten dienen und zu einer nachhaltigen regionalen Lebensmittelerzeugung beitragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Teichkultur in relevante Maßnahmen und Programme einzubeziehen;

70.  weist darauf hin, dass die Primärerzeuger in ihrem Einkommen sowohl im Vergleich zu anderen Akteuren in der Lebensmittelkette als auch im Vergleich zur übrigen Wirtschaft erheblich schlechter gestellt sind; betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Stellung der Primärerzeuger in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Erzeuger, damit sie einen gerechten Anteil am Mehrwert nachhaltig erzeugter Lebensmittel erzielen können, unter anderem durch die Förderung der Zusammenarbeit und kollektiver Maßnahmen, unter Nutzung der in den gemeinsamen Marktorganisationen für Agrar-, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse vorgesehenen Möglichkeiten, einschließlich der Anpassung der Wettbewerbsregeln;

71.  betont, dass die Sicherstellung eines stabilen und gerechten Einkommens für Primärerzeuger von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, den Übergang des Lebensmittelsystems zu mehr Nachhaltigkeit und einer stärker kreislauforientierten Landwirtschaft zu ermöglichen, unlautere Handelspraktiken zu bekämpfen und Risiken und Krisen zu bewältigen; fordert, dass Primärerzeuger in der gesamten EU bei diesem Übergang unterstützt werden, unter anderem durch die Einführung neuer Technologien und die Steigerung der Effizienz in Bezug auf Bewirtschaftungssysteme, Abfallbewirtschaftung, Bereitstellung von Betriebsmitteln und Verpackung; hebt hervor, dass die Erzeugerpreise die Produktionskosten decken und auf sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit basieren sollten, damit sie mit den Zielen des europäischen Grünen Deals in Einklang stehen;

72.  ist der Ansicht, dass Lieferkettenvereinbarungen gefördert werden sollten, damit für eine gerechte Beteiligung der Landwirte an der Wertschöpfung sowie für eine größere Transparenz und Rückverfolgbarkeit innerhalb der gesamten Lieferkette gesorgt wird, wodurch die Beschäftigung junger Menschen in der Branche stimuliert wird;

73.  begrüßt das Ziel, die Versorgungsketten zu verkürzen; weist jedoch auf die Realität der Inselmitgliedstaaten und Inselregionen hin, die vom europäischen Festland abgeschnitten und mit Problemen wie Isolation und Abhängigkeit von Importen benötigter Produkte, wie Getreide als Futtermittel, konfrontiert sind, was bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit vom Ferntransport sowie weiteren Maßnahmen zur Verkürzung der Versorgungsketten berücksichtigt werden muss; betont, dass die Ernährungssicherheit in diesen abgelegenen Gebieten ohne den Ferntransport bestimmter Lebensmittel gefährdet würde;

74.  stellt fest, dass sich die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt, was erhebliche Veränderungen auf dem Lebensmittelmarkt mit sich bringt und zu einer wachsenden Nachfrage nach lokal erzeugten Lebensmitteln führt; hebt den Stellenwert von lokal erzeugten Lebensmittel, die Chancen, die sie für unsere Landwirte bieten, und die bedeutenden positiven Beiträge, die sie für unsere Umwelt leisten können, hervor; ermutigt daher die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Entwicklung von Strategien für lokale Lebensmittel und Initiativen für kurze Versorgungsketten aktiv zu fördern;

75.  nimmt zur Kenntnis, wie wichtig frische Bio-Lebensmittel sind, die vor Ort konsumiert werden, was der Gesundheit der Verbraucher und der Umwelt zugutekommt; hebt das große Potenzial der Förderung der Zusammenarbeit von lokalen Primärproduzenten und touristischen Dienstleistern hervor, durch die der Konsum von frischen, lokal angebauten Lebensmitteln gesteigert werden könnte; fordert Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung einer solchen Zusammenarbeit;

76.  fordert, dass Maßnahmen gefördert werden, die es ermöglichen, Rohstoffe möglichst nah an ihrem Ursprungsort zu verarbeiten, wodurch der CO2-Fußabdruck erheblich verringert wird und sich die Lebensmittel besser zurückverfolgen lassen;

77.  hebt hervor, dass neue nachhaltige Geschäftsmodelle zwar enorme Chancen für KMU bieten, mehrere im Rahmen der Strategie vorgesehene Initiativen jedoch erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen könnten; begrüßt die Zusage der Kommission, sich an die besseren Regulierungsinstrumente zu halten, die Auswirkungen auf KMU zu bewerten sowie Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger und zirkulärer Geschäftsmodelle speziell für KMU zu ergreifen, den InvestEU-Fonds zu nutzen, um KMU den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die KMU bei der Entwicklung neuer Fähigkeiten und Geschäftsmodelle unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Teilnehmer der Lebensmittelkette durch Maßnahmen wie die Straffung von Registrierungsverfahren und die effizientere Gestaltung von Genehmigungen und Lizenzen sowie durch die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung der zuständigen Regulierungsbehörden zu verringern, damit kleine Lebensmittelhersteller ihre Erzeugnisse so schnell und einfach wie möglich auf den Markt bringen können;

78.  ist der Ansicht, dass die zugewiesenen Mittel zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals der EU und des Mechanismus für einen gerechten Übergang nicht ausreichen, um die Folgen der erwarteten Veränderungen auf sozial nachhaltige Weise zu bewältigen; fordert, dass der Mechanismus für einen gerechten Übergang auch landwirtschaftliche Regionen abdeckt, die möglicherweise beeinträchtigt werden, und betont, dass die Sozialpartner in die Festlegung und Umsetzung künftiger Initiativen der Strategie angemessen einbezogen werden müssen; weist erneut darauf hin, dass der Übergang zu diesem System erhebliche Investitionen erfordert und nicht ohne die Beteiligung und Unterstützung der europäischen Landwirte erreicht werden kann;

79.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken konsequent durchzusetzen und ihre Umsetzung in nationales Recht sorgfältig zu überwachen; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu intensivieren und konkrete Vorschläge im Einklang mit der Strategie vorzulegen;

80.  bekräftigt, dass doppelte Qualitätsstandards bei Lebensmittelprodukten inakzeptabel sind und umfassend dagegen vorgegangen werden muss, um Diskriminierung und Irreführung der Verbraucher in der EU zu vermeiden; ist daher der Ansicht, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ Bestimmungen enthalten muss, mit denen doppelte Standards bei der Lebensmittelqualität verhindert werden, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Marktlage aufmerksam zu beobachten und erforderlichenfalls gezielte Rechtsvorschriften vorzuschlagen; betont darüber hinaus die Rolle der Verbraucherorganisationen bei der Ermittlung solcher irreführenden Praktiken;

81.  weist die Kommission darauf hin, dass der EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken weiter verfolgt werden muss, indem ein Überwachungsrahmen für die Lebensmittel- und Einzelhandelsbranchen geschaffen wird und legislative Maßnahmen ergriffen werden, falls die Fortschritte bei der Aufnahme von wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie von Tierwohlaspekten in Unternehmensstrategien unzureichend sind, und indem dabei die Anstrengungen nachhaltiger Agrarerzeuger gefördert und belohnt werden, die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von gesunden, nachhaltigen Lebensmitteloptionen erhöht wird und der ökologische Gesamtfußabdruck des Lebensmittelsystems und die gesellschaftlichen Kosten ungesunder Ernährungsweisen verringert werden;

82.  besteht darauf, dass sich der EU-Verhaltenskodex für Lebensmittel- und Einzelhandelsunternehmen auf Zusagen konzentrieren muss, die für die Gestaltung eines gesunden und nachhaltigen Lebensmittelumfelds relevant sind, die konkret, messbar und mit zeitlichen Vorgaben versehen sind, mit denen gegen doppelte Standards bei Praktiken im Agrar- und Lebensmittelbereich vorgegangen werden kann und die sich auf die wichtigsten Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen konzentrieren;

83.  betont, wie wichtig es ist, die Konsolidierung und Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel zu stoppen und anzugehen, um faire Preise für die Landwirte und menschenwürdige Bedingungen für die Arbeitnehmer sicherzustellen; beharrt darauf, dass die Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugung von den nachgelagerten Akteuren berücksichtigt werden müssen und über die gesamte Lieferkette hinweg für faire Preise gesorgt werden muss; weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Landwirte auf dem Markt widerstandsfähiger zu machen, indem die Wertschöpfung in der Lebensmittelkette erhöht wird, was zum Beispiel durch die Förderung ihrer Beteiligung an Erzeugerorganisationen oder Genossenschaften erreicht wird;

84.  fordert, dass die EU-Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie das Schulprogramm der EU und die Europäische Initiative für gesundes Schulessen auf diskriminierungsfreie Weise verbessert werden; ist der Ansicht, dass diese Verbesserungen eine hochwertige europäische landwirtschaftliche Produktion stärken und zu nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch im Einklang mit dieser Strategie, dem europäischen Grünen Deal und den Zielen für nachhaltige Entwicklung beitragen sollten; vertritt die Auffassung, dass sich diese Verbesserungen auf edukative Botschaften konzentrieren sollten, die auf verfügbaren wissenschaftlichen Daten beruhen sowie auf EU-Gütesiegeln wie dem EU-Bio-Siegel und geografischen Angaben, auf kurzen, lokalen und regionalen Lieferketten, auf gesunden Ernährungs- und Lebensweisen sowie auf der Förderung eines stärkeren Obst- und Gemüsekonsums als Teil einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und eines geringeren Konsums von Zucker, Salz und Fetten mit dem Ziel, die Fettleibigkeit zu verringern;

85.  hebt im Hinblick auf das EU-Förderprogramm ferner hervor, wie wichtig eine umweltfreundlichere Umwelt sowohl in Innenräumen als auch im Freien als natürliche Lösung sowohl für die Auswirkungen des Klimawandels und der Luftverschmutzung als auch für eine gesunde Umwelt und das Wohlergehen der Menschen ist;

86.  betont, dass die europäischen Informationskampagnen zu einem moderaten Konsum von Wein verstärkt werden müssen, während gleichzeitig die Förderung von Qualitätsprodukten beibehalten wird; ist der Ansicht, dass nur mit breit angelegten Informations- und Aufklärungskampagnen wirksam gegen missbräuchlichen Konsum vorgegangen werden kann, und weist darauf hin, dass ein moderater Weinkonsum ein Bestandteil der mediterranen Ernährung ist;

87.  erkennt die Rolle der EU-Qualitätssysteme für geografische Angaben in der EU an, wie z. B. die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), die geschützte geografische Angabe (g.g.A.), die geografische Angabe von Spirituosen und aromatisierten Weinen (g.A.) und die garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.), die hervorragende Beispiele dafür sind, wie die EU Qualitätsstandards für die Landwirtschaft festlegt; begrüßt die Überarbeitung der EU-Politik für geografische Angaben, damit geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen weiter zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der europäischen Regionen beitragen können, was den Erzeugern, Verbrauchern und der Gesellschaft insgesamt zugutekommt, indem hochwertige Erzeugnisse hergestellt werden, die eine enge Verbindung zu den Regionen herstellen; betont, dass die Verbraucher die Authentizität dieser Angaben besser erkennen müssen, da sie nicht immer in der Lage sind, Produkte mit europäischen geografischen Angaben von anderen Produkten ohne eine solche Kennzeichnung zu unterscheiden; hält es auch für notwendig, den Verwaltungsaufwand für Kleinerzeuger, die sich diesen Qualitätsregelungen anschließen wollen, zu verringern und den Schutz der geografischen Angaben gegen missbräuchliche Verwendung oder Nachahmung auf internationaler Ebene zu verstärken; weist darauf hin, wie wichtig sie für den Handel zwischen der EU und ihren Partnerländern sind;

88.  hebt hervor, dass in der Strategie anerkannt wird, dass die Ernährung der meisten Europäer nicht den Empfehlungen für eine gesunde Ernährung entspricht und es in der gesamten Bevölkerung einer Veränderung der Konsummuster hin zu gesünderen Lebensmitteln, Ernährungsweisen und Lebensstilen bedarf, wozu auch ein erhöhter Verzehr nachhaltig und regional erzeugter Pflanzen und pflanzlicher Lebensmittel, wie frisches Obst und Gemüse, Vollkornprodukte und Hülsenfrüchte, sowie Maßnahmen gegen den übermäßigen Verzehr von Fleisch und hochgradig verarbeiteten Erzeugnissen sowie von Erzeugnissen mit hohem Zucker-, Salz- und Fettgehalt gehören, was auch der Umwelt und dem Tierwohl zugutekommen und eine widerstandsfähigere Wirtschaft sicherstellen wird; betont, dass EU-weite wissenschaftlich fundierte Empfehlungen, einschließlich klarer Ziele, für eine nachhaltige, gesunde und ausgewogenere Ernährung, die der kulturellen und regionalen Vielfalt der europäischen Lebensmittel und Ernährungsgewohnheiten sowie den Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung tragen, den Verbrauchern als Hilfe und Anregung dienen und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützen würden, Nachhaltigkeitselemente in ihre nationalen Ernährungsempfehlungen aufzunehmen; fordert die Kommission auf, solche Empfehlungen und konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um gesunde, nachhaltige und ausgewogenere Ernährungsweisen wirksam zu fördern;

89.  begrüßt, dass in der Strategie zu Recht anerkannt wird, dass das Lebensmittelumfeld für die Prägung des Konsumverhaltens eine Rolle spielt und Einfluss darauf hat, und dass es Verbrauchern einfacher gemacht werden muss, sich für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu entscheiden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen systematischeren und evidenzbasierten Ansatz zu verfolgen, um die Schaffung eines gesunden, nachhaltigen und gerechten Lebensmittelumfelds zu erleichtern, anstatt sich nur auf einen Verhaltenskodex zu stützen; bekräftigt, wie wichtig es ist, eine gesunde, ausgewogenere und nachhaltigere Ernährung zu fördern, indem das Lebensmittelumfeld verbessert wird, das Bewusstsein der Verbraucher für die Auswirkungen ihres Konsumverhaltens - auch über digitale Kanäle - geschärft wird und Informationen über eine Ernährung bereitgestellt werden, die besser für die menschliche Gesundheit ist und einen geringeren CO2- und Umweltfußabdruck hat, wie z. B. Produkte aus kurzen lokalen und regionalen Lieferketten, was mit einer Reihe von Maßnahmen einhergehen sollte, um die Lebensmittelproduktion standardmäßig nachhaltiger zu gestalten;

90.  fordert eine Reihe umfassender und ergänzender Maßnahmen, darunter regulatorische Maßnahmen und Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher, um die Belastungen zu verringern, die ein übermäßiger Konsum von hochgradig verarbeiteten Lebensmittel und anderen Erzeugnissen mit hohem Salz-, Zucker- und Fettgehalt für die öffentliche Gesundheit mit sich bringt; fordert die großen Lebensmittelerzeuger und -händler auf, die Zusammensetzung von verarbeiteten Lebensmitteln, die nicht unter EU-Qualitätsregelungen fallen und bei denen Verbesserungen hin zu gesünderen Inhaltsstoffen erzielt werden können, rasch und ernsthaft abzuändern, und begrüßt die Absicht der Kommission, Initiativen zur Förderung einer solchen Abänderung zu ergreifen, unter anderem durch die Festlegung von Höchstmengen an Zucker, Fetten und Salz in bestimmten verarbeiteten Lebensmitteln, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die diesbezüglichen Fortschritte genau zu überwachen; betont, dass solche Änderungen der Zusammensetzung auch darauf abzielen sollten, die Gesundheitsrisiken zu minimieren, die durch Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln, durch Pestizidrückstände sowie durch schädliche Chemikalien hervorgerufen werden; fordert, dass Lebensmittel für Kinder und andere Speziallebensmittel besonders berücksichtigt werden und ein wirksamer und EU-weiter Regulierungsansatz verfolgt wird, um die Exposition von Kindern und Jugendlichen gegenüber Werbung und Marketing für verarbeitete Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- und Salzgehalt im Fernsehen, im Rundfunk und in digitalen Medien zu verringern;

91.  ist der Ansicht, dass die weitere Entwicklung und nachhaltige Innovation im Bereich der Produktion von pflanzlichen Proteinen und alternativen Proteinquellen in der EU, wie Insekten oder Algen, eine Möglichkeit darstellt, viele der Umwelt- und Klimaherausforderungen, mit denen die Landwirtschaft in der EU konfrontiert ist, wirksam zu bewältigen, die Abholzung von Wäldern, den Rückgang der biologischen Vielfalt und die Schädigung von Ökosystemen in Ländern außerhalb der EU zu verhindern und die derzeitige Abhängigkeit Europas bei der Versorgung mit pflanzlichen Proteinen zu verringern; fordert die Kommission auf, an ihren Bericht über die Entwicklung von Pflanzenproteinen in der Europäischen Union (COM(2018)0757) anzuknüpfen und eine EU-Strategie für den Übergang zu Eiweißpflanzen vorzulegen, die die Nachfrage- und Angebotsseite abdeckt, um die nachhaltige Erzeugung von Eiweißpflanzen, einschließlich der lokalen Versorgung mit Futtermitteln und Lebensmitteln, zu unterstützen und zu fördern, die Selbstversorgung der EU zu verbessern und die globalen Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern; betont, wie wichtig es ist, die Abhängigkeit von der Einfuhr von Eiweißpflanzen aus Übersee zu verringern;

92.  weist auf die Aufforderung hin, die allgemeine EU-Risikobewertung auf die gesamte Gesetzgebung auszuweiten, um zu verhindern, dass Verbraucher gefährlichen Stoffen in Lebensmitteln ausgesetzt werden;

93.  erinnert daran, dass die längst überfälligen Nährwertprofile nach wie vor sachdienlich und notwendig sind, um die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel(72) zu erreichen; begrüßt die Ankündigung eines Legislativvorschlags zur Festlegung von Nährwertprofilen; weist darauf hin, dass viele Lebensmittel, darunter auch einige, die für Kinder vermarktet werden, weiterhin gesundheits- und nährwertbezogene Angaben verwenden, obwohl sie hohe Gehalte an bedenklichen Nährstoffen aufweisen; betont, dass solide Nährwertprofile entwickelt werden müssen, um die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben bei Lebensmitteln mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt zu verbieten; fordert, dass den Lebensmitteln für Kinder und anderen Lebensmitteln mit besonderem Verwendungszweck besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

94.  erkennt an, dass die Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen von internationalen Gesundheitsgremien wie der Weltgesundheitsorganisation als ein wichtiges Instrument angesehen wird, das den Verbrauchern bei der sachkundigeren, ausgewogeneren und gesünderen Lebensmittelauswahl hilft; betont, dass das System der Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite, das mit den Ernährungsleitlinien im Einklang steht und diese ergänzt, den Verbrauchern dabei helfen sollte, gesündere Lebensmittel auszuwählen, indem ihnen verständliche Informationen über die Lebensmittel, die sie konsumieren, zur Verfügung gestellt werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass eine verbindliche und harmonisierte EU-Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite auf der Grundlage fundierter, unabhängiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und nachgewiesener Verbraucherverständnisse entwickelt wird, wobei ein offener Zugang für alle Marktteilnehmer, einschließlich kleiner und mittlerer Marktteilnehmer, zu gewährleisten ist und der zusätzlichen Belastung für Lebensmittelunternehmen und Verbände Rechnung zu tragen ist; betont ferner, dass es zur Erleichterung des Produktvergleichs ein erläuterndes Element enthalten sollte, das transparente, vergleichbare und harmonisierte Produktinformationen bietet und auf einheitlichen Referenzwerten beruht; fordert die Kommission auf, den besonderen Merkmalen von Erzeugnissen aus einer Zutat sowie von Erzeugnissen, die einer europäischen Qualitätsregelung (g.U., g.g.A., g.A. usw.) unterliegen, gebührend Rechnung zu tragen, insbesondere der unveränderlichen Zusammensetzung solcher Erzeugnisse, und betont, dass Überlegungen hinsichtlich möglicher Ausnahmen wissenschaftlich begründet sein sollten; fordert die Einrichtung eines digitalen Systems zur Bereitstellung zusätzlicher freiwilliger Informationen zu Lebensmitteln („Eu4healthyfood“) und regt an, dass diese Informationen auf digitale Weise per QR-Code bereitgestellt und von den Verbrauchern einfach abgerufen werden könnten;

95.  weist darauf hin, dass gesunde Produkte, auch Lebensmittel, natürliche oder synthetische Inhaltsstoffe enthalten können, die unterschiedliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher haben; fordert die Einführung verpflichtender Kennzeichnungssysteme für gesunde Produkten, bei denen darauf hingewiesen wird, ob ein durch chemische Synthese gewonnener Inhaltsstoff synthetischen Ursprungs ist, insbesondere in Fällen, in denen gleichwertige natürliche Alternativen existieren;

96.  fordert die Kommission auf, die Veränderungen im Verbraucherverhalten, wie z. B. den Kauf von Lebensmitteln über das Internet, zu bewerten;

97.  begrüßt die Initiative der Kommission, die darauf abzielt, die Ursprungskennzeichnung zu verbessern, und dass die Kommission in Erwägung zieht, diese auf eine größere Bandbreite von Produkten auszuweiten; bekräftigt seine Forderung nach einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung; betont, dass diese umfassend und harmonisiert sein und alle Lebensmittelerzeugnisse einbeziehen sollte und sich auf Catering-Einrichtungen, Restaurants und den Einzelhandel erstrecken sollte, vollständig überprüfbar und rückverfolgbar sein sollte und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen darf; betont, dass die Verordnung über Lebensmittelinformationen(73) überarbeitet werden muss, wobei der Schwerpunkt auf Milch und Fleisch als Zutaten liegen muss; fordert die Kommission auf, die derzeitige Praxis zu korrigieren, wonach Erzeugnisse, deren primäre Zutaten nicht lokal oder regional bezogen wurden, als lokale Erzeugnisse vermarktet werden können, wenn im Kleingedruckten auf den Ursprung dieser nicht lokal bezogenen primären Zutaten hingewiesen wird, und den Ursprung der primären Zutaten für die Verbraucher besser sichtbar zu machen; fordert die Kommission auf, legislative Änderungen der Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig vorzuschlagen, die zu einer besseren Information der Verbraucher führen werden, und den Bienenzuchtsektor der EU zu unterstützen, indem die Einfuhrkontrollen verstärkt werden, damit die Einfuhr von verfälschtem Honig unterbunden werden kann, und betont, dass alle Herkunftslandkennzeichnungen wirksam durchgesetzt werden müssen, um Lebensmittelbetrug zu bekämpfen;

98.  begrüßt die Absicht der Kommission, einen Rahmen für die Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel zu schaffen, und fordert die Kommission auf, die Methode festzulegen und zu bestimmen, welche Aspekte der Nachhaltigkeit erfasst werden sollen, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die neue Regelung nicht mit bestehenden umweltbezogenen Regelungen wie dem EU-Umweltzeichen oder dem Bio-Logo in Konflikt gerät; hebt hervor, dass derzeit viele unbegründete und sogar irreführende Umweltangaben und Werbemethoden verwendet werden, und fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen einzuführen, mit dem ein klares, zügiges und effizientes Verfahren der Vorabgenehmigung für alle Nachhaltigkeitsangaben und -siegel eingeführt wird; hebt hervor, dass ein solcher Rahmen dem Schutz von Verbrauchern vor wahrheitswidrigen Angaben zur Nachhaltigkeit dienen und gleichzeitig sicherstellen würde, dass Unternehmen, die ernsthaft bemüht sind, umweltfreundlichere Betriebsabläufe einzuführen, für ihre Bemühungen gebührend belohnt werden; unterstreicht, dass bei allen Kennzeichnungen, die auf Lebensmitteln angebracht werden dürfen, Inspektionen durch staatliche Kontrollbehörden durchgeführt werden müssen;

99.  betont, dass eine Kennzeichnung für tierische Erzeugnisse eingeführt werden muss, die auf der Identifizierung der Erzeugungsmethode sowie Tierschutzindikatoren beruht und den Geburts-, Aufzucht- und Schlachtort des Tieres umfassen sollte, und betont, dass diese Anforderungen auf Verarbeitungserzeugnisse ausgeweitet werden sollten, um die Transparenz zu erhöhen, den Verbrauchern dabei zu helfen, eine bessere Auswahl zu treffen, und zum Wohlergehen der Tiere beizutragen; betont, dass die Erzeugung und Vermarktung von pflanzenbasierten Proteinen besser unterstützt werden sollten, und fordert darüber hinaus, dass die seit langem überfällige Harmonisierung der Anforderungen an die Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln unverzüglich in die Wege geleitet wird;

100.  bekräftigt seine Überzeugung, dass politische Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit des Lebensmittelsystems nicht allein davon abhängen sollten, dass die Verantwortung für den Kauf nachhaltiger Erzeugnisse auf die Verbraucher abgewälzt wird, da dies nicht wirksam ist, während die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher ein wichtiger Faktor für die Hinwendung zu einer nachhaltig erzeugten und gesünderen Ernährung sind; erachtet in diesem Zusammenhang eine gute Ernährungs- und Umwelterziehung, sowie die Verfügbarkeit leicht verständlicher relevanter Informationen als sehr wichtig; betont, dass die Nachhaltigkeitskennzeichnung auf wissenschaftlich harmonisierten Nachhaltigkeitskriterien beruhen und, wo immer möglich, Inspektionen durch staatliche Kontrollbehörden und erforderlichenfalls neue legislative Maßnahmen umfassen sollte; stellt jedoch fest, dass die Zertifizierung durch Dritte und die Kennzeichnung allein nicht wirksam sind, sich aber ergänzen können, wenn es darum geht, den Übergang zu einer nachhaltigen Produktion und einem nachhaltigen Konsum zu gewährleisten; erkennt an, dass die Erhöhung der Transparenz durch Methoden wie die Kennzeichnung ein wichtiges Element ist, das den Verbrauchern dabei helfen kann, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen, was für den Übergang zu einem nachhaltigeren, regionalen und gesünderen Lebensmittelsystem wichtig ist;

101.  betont, dass die Lebensmittelpreise das richtige Signal an Verbraucher senden müssen; ist der Auffassung, dass echte Lebensmittelpreise, die die tatsächlichen Produktionskosten für Landwirte und auch für die Umwelt und Gesellschaft widerspiegeln, die wirksamste Möglichkeit darstellen, langfristig nachhaltige und gerechte Lebensmittelsysteme zu erschaffen; begrüßt daher das Ziel der Strategie, die Lebensmittelindustrie zu Praktiken hinzuführen, die eine gesunde und nachhaltige Wahl zu einer einfachen, zugänglichen und erschwinglichen Wahl für die Verbraucher machen; spricht sich dafür aus, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen, um die Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu differenzieren, und ihnen die Möglichkeit zu geben, für gesunde und nachhaltige Lebensmittel wie Obst und Gemüse keine Mehrwertsteuer zu erheben, wie dies bereits in einigen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, aber derzeit noch nicht überall möglich ist(74), und einen höheren Mehrwertsteuersatz für ungesunde Lebensmittel und Lebensmittel mit einer schlechten Ökobilanz zu erheben; weist darauf hin, dass die Ausgaben der Haushalte für Lebensmittel in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind und dass erschwingliche Lebensmittel für die Verbraucher in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollten, während gleichzeitig für die Primärerzeuger ein faires Einkommen für ihre nachhaltigen und gesunden Erzeugnisse sichergestellt sowie die Transparenz erhöht und das Bewusstsein der Verbraucher für die Kosten und Gewinne im Zusammenhang mit den einzelnen Stufen der Lebensmittelversorgungskette erhöht werden sollte; ersucht die Kommission, eine Studie in Auftrag zu geben, um die mit der Erzeugung und dem Verbrauch der meistkonsumierten Lebensmittelprodukte im EU-Markt verbundenen ökologischen und gesellschaftlichen (einschließlich der gesundheitsbezogenen) Kosten aus wirtschaftlicher Sicht zu quantifizieren;

102.  fordert eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge, um verbindliche Mindestkriterien für Kindergärten und Schulen, andere öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, einzuführen oder zu verschärfen und damit Folgendes zu fördern: nachhaltige Lebensmittelerzeugung, einschließlich traditioneller und typischer Lebensmittel mit geografischen Angaben, Verbrauch lokaler und, soweit möglich, saisonaler Erzeugnisse, kurze Versorgungsketten, einschließlich Direktverkäufen, höhere Tierschutznormen und die Verringerung von Lebensmittelabfällen und Verpackungen im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft; fordert die Förderung einer gesünderen und ausgewogeneren Ernährung und entsprechender Ernährungsgewohnheiten durch die Schaffung eines Umfelds für Lebensmittel, das gesunde, sachkundige und nachhaltige Entscheidungen für die Verbraucher so einfach wie möglich macht; fordert die Kommission auf, Instrumente für die Überwachung und Berichterstattung im Bereich der nachhaltigen Lebensmittelbeschaffung weiterzuentwickeln;

103.  begrüßt die Zusage der Kommission, die EU-Rechtsvorschriften über Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) zu überarbeiten, bedauert jedoch, dass bislang keine harmonisierten Maßnahmen ergriffen wurden, und schlägt vor, dass die Kommission das Datum der Veröffentlichung des Vorschlags vorverlegt; beharrt auf der Notwendigkeit einer umfassenden und harmonisierten Regulierung aller Lebensmittelkontaktmaterialien, einschließlich der Materialien und Kontaminanten, die noch nicht auf EU-Ebene abgedeckt sind, und betont, dass dies auf dem Vorsorgeprinzip, dem Grundsatz „ohne Daten, kein Markt“, umfassenden Sicherheitsbewertungen auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Daten und wissenschaftlichen Arbeiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der EFSA beruhen sollte, und betont, dass eine wirksame Durchsetzung und die Bereitstellung besserer Informationen für die Verbraucher von entscheidender Bedeutung sind; weist erneut auf seine Forderung hin, die Rechtsvorschriften über FCM im Einklang mit der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) sowie die Verordnungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung zu überarbeiten und ohne weitere Verzögerung spezielle Bestimmungen zur Ersetzung von Chemikalien mit endokriner Wirkung und anderen gefährlichen Chemikalien in allen Lebensmittelkontaktmaterialien aufzunehmen, ohne die Rolle der Verpackung bei der Erhaltung der Lebensmittelsicherheit oder -qualität zu beeinträchtigen; begrüßt die Absicht der Kommission, Regeln für das sichere Recycling von Lebensmittelkontaktmaterialien aus anderem Kunststoffmaterial als PET festzulegen; betont gleichzeitig, dass für neue und rezyklierte Materialien gleiche Sicherheitsanforderungen gelten sollten und dass verantwortungsvolle Akteure in Lieferketten und Endverbraucher leicht Zugang zu Informationen über das Vorhandensein und die Sicherheit von Chemikalien in Lebensmittelkontaktmaterialien haben müssen;

104.  hebt hervor, dass Lebensmittelabfälle und-verluste schwerwiegende Folgen für die Umwelt haben, den Klimawandel verschärfen und die Verschwendung knapper Ressourcen wie Boden, Energie und Wasser sowie Einkommensverluste für Landwirte bedeuten; weist erneut auf seine Forderung hin, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensmittelabfälle der Union bis 2025 um 30 % und bis 2030 um 50 % gegenüber den Bezugswerten von 2014 zu verringern; betont, dass verbindliche Ziele auf allen Stufen der Lieferkette, einschließlich der Primärproduktion, der Phase vor dem Einzelhandel und des Einzelhandels, erforderlich sind, um dies zu erreichen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Programme zur Verhinderung von Lebensmittelabfällen aufzustellen und umzusetzen, bei denen die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft vollständig berücksichtigt werden und zu denen die Förderung kurzer Lebensmittelversorgungsketten gehört, durch die das Risiko der Entstehung von Lebensmittelabfällen verringert wird; betont, dass die Ziele der GAP die Verhinderung von Lebensmittelabfällen umfassen; betont, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelabfälle, die auf der Ebene der Primärproduktion und in den frühen Phasen der Lieferkette anfallen, einschließlich nicht geernteter Lebensmittel, gefördert werden sollten; betont, wie wichtig es ist, die Tiergesundheit sicherzustellen, unter anderem als Mittel zur Verhinderung von Lebensmittelabfällen und -verlusten an der Quelle, und betont, dass die Rückgewinnung pflanzlicher Lebensmittelabfälle für die Tierernährung dort eine tragfähige Lösung ist, wo Lebensmittelabfälle unumgänglich sind; betont, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Leitlinien dafür bereitzustellen, wie Lebensmittelabfälle verhindert werden können, um langfristige Verhaltensänderungen der Verbraucher zu fördern; fordert die Kommission auf, mögliche Hindernisse zu ermitteln, die einer schnelleren Abfallreduzierung im Wege stehen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene Finanzierung von Forschung, Innovationen, Beteiligung von Interessenträgern sowie Informations- und Aufklärungskampagnen durch die Schaffung nationaler Fonds zur vollständigen Verhinderung von Lebensmittelabfällen zu sorgen;

105.  betont, dass entsprechend der Abfallhierarchie der Schwerpunkt auf der Verhinderung von Lebensmittelabfällen liegen sollte; begrüßt die vorgeschlagene Überarbeitung zur Klarstellung der aktuellen EU-Vorschriften zur Datumskennzeichnung, um Lebensmittelabfälle und -verluste zu verhindern und zu verringern; betont, dass Änderungen an den Vorschriften zur Datumskennzeichnung wissenschaftsbasiert sein und die Verwendung, Darstellung und Präsentation von Datumskennzeichnungen durch Akteure der Lebensmittelherstellungskette, einschließlich des Hotel- und Gaststättengewerbes, und das diesbezügliche Verständnis der Verbraucher verbessern sollten, insbesondere in Bezug auf Mindesthaltbarkeitsangaben, gleichzeitig aber nicht die Lebensmittelsicherheit oder -qualität beeinträchtigen dürfen; betont, dass eine harmonisierte Datumsangabe dazu beitragen würde, Lebensmittelabfälle zu verhindern; fordert eine damit einhergehende Überarbeitung der Vorschriften über die Verteilung von Lebensmitteln einhergeht, die zum Ziel hätte, potenzielle Hindernisse für die Abfallreduzierung zu ermitteln und diese zu beseitigen, um die Effizienz zu steigern sowie den Wettbewerb und Innovationen zu fördern;

106.  betont, wie wichtig es ist, gegen Lebensmittelbetrug und -fälschung im Lebensmittelsektor vorzugehen, die die Verbraucher irreführen und den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren, und betont, dass das komplexe Problem des Lebensmittelbetrugs dringend angegangen werden muss, insbesondere was die falsche Kennzeichnung, den Ersatz, die Verdünnung, den Zusatz, die Entfernung oder den Austausch von Zutaten durch billigere oder minderwertige Ersatzstoffe, nicht genehmigte chemische Behandlungen oder Verfahren und gefälschte Unterlagen umfasst, wobei besonderes Augenmerk auf die Fälschung und den illegalen Handel mit geografischen Angaben zu richten ist; betont, wie wichtig es ist, wirksame und der Straftat angemessene Strafen zu verhängen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Grundsatz in Übereinstimmung mit der Verordnung über die amtliche Kontrolle(75) in den nationalen Rechtsvorschriften angemessen widerzuspiegeln; fordert die Kommission auf, eine europäische Stelle gegen Lebensmittelbetrug zu schaffen, die die Koordinierung zwischen den verschiedenen einschlägigen nationalen Behörden verbessert, um die Durchsetzung der EU-Lebensmittelstandards sowohl innerhalb des EU-Binnenmarkts als auch in Bezug auf unsere Einfuhren zu gewährleisten;

107.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die fortlaufende Zuweisung angemessener Ressourcen für die amtlichen Lebensmittelkontrollen zu überwachen und durchzusetzen, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von Kontrollen durchgeführt wird, um die Einhaltung der Lebens- und Futtermittelvorschriften zu überprüfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zollkontrollen zu verstärken, um die Einhaltung der EU-Produktionsstandards, unter anderem in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Antibiotikaresistenz, Tierschutz und Pflanzenschutzmittel, sicherzustellen und die Einschleppung von Pflanzen- und Tierschädlingen in die EU zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen der Verordnung über das allgemeine Lebensmittelrecht (GFL)(76) über die Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen in der gesamten Lebensmittelkette streng und konsequent durchzusetzen; betont, dass die Behörden in Vorfällen, die Risiken für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit beinhalten, die Öffentlichkeit umfassend und unverzüglich über die potenziellen Risiken der betroffenen Lebensmittelprodukte gemäß den einschlägigen Bestimmungen der GFL-Verordnung informieren sollten;

Den Wandel ermöglichen

108.  betont, wie wichtig EU-Mittel für Forschung und Innovationen, insbesondere für KMU und Kleinlandwirte, sind, da diese wichtige Triebkräfte für die Beschleunigung des Übergangs zu einem nachhaltigeren, produktiveren, stärker diversifizierten, lokalen, gesunden und inklusiven europäischen Lebensmittelsystem sind; legt dem Agrar- und Ernährungssektor nahe, die für ihn in Horizont Europa vorgesehenen Mittel in dieser Hinsicht aktiv zu nutzen; betont gleichermaßen, dass die Investitionen erleichtert werden müssen, die zur Förderung nachhaltiger Verfahren, der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie erforderlich sind;

109.  betont, dass die Einführung neuer Technologien und intelligenter landwirtschaftlicher Techniken, einschließlich der Digitalisierung und geschützter Anbausysteme von Nutzen sein kann, wenn es darum geht, die Effizienz, die Ressourcennutzung und die ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern, und wirtschaftliche Vorteile für die landwirtschaftliche Erzeugung bieten kann; erkennt an, dass Innovationen mit der Wiederherstellung und Förderung traditioneller Praktiken und Kenntnisse vereinbar bleiben müssen, insbesondere solcher, die an die agroklimatischen Eigenschaften jedes Gebiets angepasst sind;

110.  betont, wie wichtig es ist, die verschiedenen Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes umzusetzen und unabhängige landwirtschaftliche Beratungsdienste bereitzustellen, um für einen breiteren und inklusiven Wissenstransfer in den Agrarsektor zu sorgen; ist der Ansicht, dass dies durch die Einrichtung eines Systems für die Sammlung und Verbreitung nachhaltiger Verfahren unterstützt würde, indem man sich dabei auf die bestehenden spezialisierten Ausbildungssysteme für Landwirte in den Mitgliedstaaten stützt, ohne dass zusätzliche Verwaltungslasten für die Landwirte in den Mitgliedstaaten entstehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen ausreichenden Anteil ihrer Zuweisungen für die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe für Dienstleistungen und technische Hilfe im Zusammenhang mit nachhaltigen Verfahren bereitzustellen, die zu den Zielen der Strategie beitragen; ist der Ansicht, dass der Beitrag kleiner Primärerzeuger aufgrund ihres erworbenen Wissens und Know-hows auch eine wichtige Rolle bei der Erzielung echter Ergebnisse auf der Ebene der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe spielen würde;

111.  betont die Bedeutung von Hochschuleinrichtungen bei der Förderung der Innovation und Forschung sowie bei der Erbringung von Beratungsleistungen zu bewährten nachhaltigen Verfahren; würdigt die Rolle der Hochschulen bei der Entwicklung und beim Wandel der Agrar- und Ernährungswirtschaft von Regionen mit unterschiedlichen Merkmalen, darunter Gebiete in äußerster Randlage; begrüßt die in der Strategie enthaltene Absicht, KMU im Bereich der Lebensmittelverarbeitung, des Einzelhandels und der Verpflegung bei der Entwicklung neuer Kompetenzen zu unterstützen, wobei darauf zu achten ist, dass dadurch für sie kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht; betont die strategische Bedeutung kollektiver Ansätze durch Erzeugerorganisationen und Genossenschaften, um Landwirte bei der Erreichung ihrer Ziele zusammenzubringen;

112.  weist auf die potenziellen vielfältigen Synergien zwischen der Landwirtschaft und der europäischen Raumfahrtpolitik hin, was zu einem besseren Verständnis von der Bodenbeschaffenheit und Nahrungsmittelqualität führen und wodurch man die Herausforderungen der Umwelt, des Klimas und des demografischen Wandels bewältigen könnte; fordert die Beteiligung aller Mitgliedstaaten an den Wissenschafts- und Forschungsprogrammen und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit in allen Mitgliedstaaten gleichmäßigere Fortschritte erzielt werden;

113.  weist erneut darauf hin, dass wirksame Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) gefördert werden müssen, damit der Agrarsektor nachhaltiger werden kann, indem man Innovationen beschleunigt und eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten wie Landwirten, Forschern, Beratern, Sachverständigen und nichtstaatlichen Organisationen fördert, und zwar durch eine hochwertige und inklusive Ausbildung und lebenslanges Lernen sowie durch einen beschleunigten Wissenstransfer, auch in Bezug auf die Einführung integrierter landwirtschaftlicher Techniken wie des integrierten Pflanzenschutzes für jede Kulturpflanze;

114.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer nationalen GAP-Strategiepläne die Möglichkeiten der AKIS in vollem Umfang zu nutzen; weist außerdem erneut auf die Notwendigkeit eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Nachhaltigkeit hin, um Maßstäbe für die Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe festzulegen und die Übernahme nachhaltiger Landwirtschaftspraktiken zu dokumentieren und die präzise und maßgeschneiderte Anwendung neuer Produktionsansätze auf Betriebsebene zu ermöglichen, indem unter anderem die gesammelten Daten verarbeitet werden und die Landwirte und Interessenträger einfachen Zugang zu relevanten Informationen insbesondere über bewährte Verfahren erhalten; weist darauf hin, dass Daten über Landwirtschaft und landwirtschaftlich genutzte Flächen von öffentlichem Interesse sind, dass aber der Zugang der Landwirte zu und ihre Kontrolle über ihre eigenen Betriebsdaten geschützt werden müssen;

115.  betont, wie wichtig ein umfassender Zugang zu schnellen Breitbandverbindungen ist, um die Einführung digitaler landwirtschaftlicher Technologien auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe zu erleichtern, und betont, wie wichtig es ist, Landwirte dabei zu unterstützen, solche innovativen Lösungen effizient zu nutzen und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Lebensfähigkeit zu sichern; erkennt an, dass Bauernverbände nützliche Partner bei der Entwicklung von Diensten zur Verbreitung von Informationen und Innovationen sind; betont, wie wichtig Horizont Europa für die Verwirklichung der Ziele von Forschung und Innovation im Bereich der Boden- und Lebensmittelgesundheit ist, welches das Potenzial hat, die nächste Generation für den Agrarsektor zu gewinnen;

116.  hebt die grundlegende Rolle unabhängiger Beratungssysteme für landwirtschaftliche Betriebe bei der Verbreitung von Innovation und Wissen, der Anregung des Erfahrungsaustauschs und der Förderung praktischer Vorführungen hervor, und fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, die Landwirte umfassend bei der Umstellung auf nachhaltigere Produktionssysteme zu beraten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, von der Basis ausgehende Initiativen, mit denen Landwirte und Bürger miteinander in Kontakt treten, aktiv zu unterstützen, indem sie auf lokaler Ebene zusammenarbeiten und lokales Wissen einbeziehen, um sich besser an die besonderen Gegebenheiten vor Ort anzupassen; betont, wie wichtig es ist, die Ausbildung von Junglandwirten und Unternehmern in nachhaltiger Landwirtschaft und nachhaltigen Lebensmittelsystemen zu fördern;

117.  fordert die Einrichtung und Förderung von Plattformen für unterschiedliche Interessenträger, mit denen Zusammenarbeit verbessert und der Austausch von Wissen und Technologie über die gesamte Landwirtschafts- und Lebensmittelkette hinweg bewirkt wird, damit Innovationen gefördert, landwirtschaftliche Produktionssysteme vorangetrieben und die damit verbundenen Herausforderungen bewältigt werden; hält es außerdem für geboten, diese Möglichkeit sämtlichen Akteuren der Produktionskette zu bieten, ohne ihnen zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen;

118.  bebt die Schlüsselrolle hervor, die Junglandwirte beim Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie spielen werden; betont, dass die ökologische Umstellung unseres Lebensmittelsystems eine Chance ist, zu einem lebendigen ländlichen Raum beizutragen; betont, dass die GAP Junglandwirte und neue Landwirte in Bezug auf Einkommen, Generationswechsel, Ausbildung, Beschäftigung junger Menschen, Unternehmertum und Digitalisierung insbesondere in Randgebieten und dünn besiedelten Gebieten besser unterstützen sollte, um einen Raum zu schaffen, der die Einbeziehung junger Menschen in die Landwirtschaft und ihre Bindung an sie ermöglicht, da sie wahrscheinlich früh neue und stärker nachhaltige landwirtschaftliche Methoden verwenden werden;

119.  weist darauf hin, dass Junglandwirte und potenzielle Neueinsteiger Schwierigkeiten haben, Land zu kaufen oder zu pachten, und betont, dass Junglandwirten der Zugang zum Agrarsektor erleichtert werden muss; betont, dass sichergestellt werden muss, dass sich diese Strategie nicht nachteilig auf die Verfügbarkeit von Land und die Bodenpreise auswirkt, was dann dazu führt, dass die Spekulation zunimmt und dass junge Menschen beim Zugang zu Land auf zusätzliche Schwierigkeiten stoßen;

120.  stellt fest, dass die Konzentration von Agrarland und die Landnahme in der EU, die in einigen Fällen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene gefördert wird, für Junglandwirte und Neueinsteiger, die Land für die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs suchen, Schwierigkeiten bereiten können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, diesen Praktiken ein Ende zu setzen, sodass Junglandwirte unterstützt und ihnen den Zugang zur Landwirtschaft erleichtert wird;

121.  ist ferner der Auffassung, dass diese Strategie die Chance bietet, die Perspektiven von Frauen in ländlichen Gebieten zu verbessern und ihre entscheidende Rolle hervorzuheben, indem Unternehmerinnen günstige Rahmenbedingungen geboten werden, die auch rechtliche und politische Erwägungen umfassen, was zu einem besseren Zugang zu Informationen, Wissen und Kompetenzen sowie zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln führt, sodass mehr Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten geschaffen werden können;

Förderung des globalen Wandels

122.  weist erneut auf die globale Verantwortung der europäischen Lebensmittelsysteme und deren wichtige Rolle bei der Festlegung weltweiter Standards für Lebensmittelsicherheit, soziale Absicherung, Umwelt- und Tierschutz hin; bekräftigt sein Eintreten für die Umsetzung der Grundsätze der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass alle in die EU eingeführten Lebens- und Futtermittel den einschlägigen Rechtsvorschriften und hohen Normen der EU vollständig entsprechen, und Entwicklungshilfe bereitzustellen, um Primärerzeuger aus Entwicklungsländern bei der Erfüllung dieser Normen zu unterstützen; begrüßt die Absicht der Kommission, die Umweltauswirkungen der geforderten Einfuhrtoleranzen zu berücksichtigen; ist der Ansicht, dass auf Landnutzung und Landnutzungsänderungen zurückzuführende Emissionen aus importierten Futter- und Lebensmitteln angegangen werden sollten;

123.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen ganzheitlichen Ansatz beizubehalten, da die Umsetzung bestimmter Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in der EU nicht dazu führen darf, dass Teile der landwirtschaftlichen Produktion in andere Regionen verlagert werden, wo niedrigere Standards gelten als in der EU;

124.  weist darauf hin, dass der Zugang zum EU-Markt und seinen 450 Millionen Verbrauchern unseren Handelspartnern einen starken Anreiz bietet, ihre Nachhaltigkeit sowie ihre Produktions- und Arbeitsnormen zu verbessern; ist der Ansicht, dass der Erfolg des Grünen Deals eng mit unserer Handelspolitik verknüpft ist;

125.  begrüßt die Verpflichtung der Kommission, den weltweiten Ausstieg aus Pestiziden, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, zu fördern und sicherzustellen, dass gefährliche Pestizide, deren Verwendung in der EU verboten ist, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht in Länder außerhalb der EU exportiert werden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre diesbezüglichen Vorschläge so bald wie möglich zu unterbreiten; ist der Ansicht, dass die EU die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollte, den allzu sorglosen Einsatz von Pestiziden einzudämmen und andere Methoden zum Schutz von Pflanzen und Fischereiressourcen zu fördern; betont, dass mit der Strategie nicht die Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern mit größeren Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima gefördert werden darf; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus Drittländern daher denselben Anforderungen unterliegen müssen, darunter eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Rückständen von Stoffen, die die Ausschlusskriterien erfüllen;

126.  weist darauf hin, dass für eine weltweite Bevölkerung von ungefähr 10 Mrd. Menschen bis 2050 im Kontext des schnellen Bevölkerungswachstums, des Klimawandels, der Knappheit natürlicher Ressourcen und der sich verändernden Konsummuster für sichere und erschwingliche Lebensmittel gesorgt werden muss; fordert die Kommission auf, die globale Dimension der Strategie zu stärken, um das Recht auf angemessene Nahrung sicherzustellen und die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, umzusetzen; hebt hervor, dass die Maßnahmen der EU in Bezug auf gerechte, nachhaltige und widerstandsfähige Lebensmittelsysteme ausdrücklich Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern angehen sollten; fordert die Kommission auf, die Entwicklungsländer beim Schutz ihrer erst in den Anfängen steckenden Wirtschaftszweige zu unterstützen, ihre Ernährungssicherheit zu fördern und die Eindämmung des Klimawandels für die Landwirtschaft sowie die Erfüllung der EU-Nachhaltigkeitsstandards und internationalen Nachhaltigkeitsstandards für die Ausfuhr ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu unterstützen;

127.  weist darauf hin, dass sich die EU für Menschenrechte und das Recht auf Nahrung als Kerngrundsatz und Hauptzweck von Lebensmittelsystemen und als wesentliches Werkzeug zur Veränderung von Lebensmittelsystemen und für die Wahrung des Rechts der am stärksten Benachteiligten auf Zugang zu nahrhaften Lebensmitteln einsetzen sowie die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinlandwirten und anderen in ländlichen Regionen arbeitenden Menschen umsetzen muss;

128.  hebt hervor, dass die Einfuhr tierischer Produkte aus Drittländern verboten werden sollte, solange die Tierproduktionsstandards in diesen Ländern nicht an die der EU angeglichen sind;

129.  stellt mit Besorgnis fest, dass mehrere von der GD SANTE durchgeführte Audits sowie detaillierte Untersuchungen nichtstaatlicher Organisationen ergeben, dass die vollständige Rückverfolgbarkeit lebender Pferde aus Argentinien, die für den Markt der Europäischen Union bestimmt sind, nicht sichergestellt wird, was Risiken für die Lebensmittelsicherheit mit sich bringt, und dass der Tierschutz gefährdet ist; fordert die Kommission auf, die Einfuhr von Pferdefleisch aus Ländern auszusetzen, in denen die geltenden EU-Anforderungen in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Tierschutz nicht eingehalten werden;

130.  weist darauf hin, dass strukturelle Tierversuche, die nicht unverzichtbar sind, keinen Platz in der Lebensmittelkette haben sollten, da die Richtlinie 2010/63/EU den Ersatz und die Reduzierung des Einsatzes von Tieren in Verfahren vorschreibt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einfuhr und Inlandsproduktion von Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG) einzustellen, das aus dem Blut trächtiger Stuten gewonnen wird, die zu diesem Zweck gedeckt werden, was Probleme in Bezug auf die Gesundheit und das Wohlergehen mit sich bringt;

131.  fordert die Kommission auf, umgehend einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen vorzulegen, der auf einer verpflichtenden horizontalen Sorgfaltspflicht in der gesamten Lieferkette für im Binnenmarkt tätige Unternehmen aus der EU und aus Drittländern beruht, mit dem nachhaltige Lieferketten und Investitionen sichergestellt werden, die frei von negativen Umweltauswirkungen wie Entwaldung, Waldschädigung, Umwandlung und Schädigung von Ökosystemen, und von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Staatsführung sind, damit eine verantwortungsvolle Staatsführung gefördert wird und die Rückverfolgbarkeit und Rechenschaftspflicht in globalen Lieferketten verbessert werden;

132.  weist darauf hin, dass der Binnenmarkt der EU der weltweit größte Importeur und Exporteur von Agrarlebensmitteln ist; ist der Ansicht, dass die EU ihre Stellung als wichtiger globaler Akteur nutzen sollte, um Maßstäbe und direkte internationale Standards für nachhaltige Lebensmittelsysteme zu setzen, die auf der Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte, dem fairen Wettbewerb, dem Vorsorgeprinzip sowie dem Umwelt- und Tierschutz in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln beruhen; ist der Auffassung, dass der Schutz von Standards in diesen Bereichen ein wesentlicher Bestandteil aller Kapitel des Handelsabkommens sein sollte und dass mit der multilateralen und regulatorischen Zusammenarbeit weiter dazu beigetragen werden könnte, die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu erreichen;

133.  fordert die Kommission auf, die Handelsaspekte der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu stärken, um die Kohärenz zwischen der Gemeinsamen Handelspolitik, dem Aktionsplan für die Zollunion, der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik und den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und anderen damit verbundenen EU-Maßnahmen sicherzustellen und diese Ziele schrittweise durch die Entwicklung effizienter grüner Allianzen in allen einschlägigen bilateralen, regionalen und multilateralen Foren, einschließlich des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen für Lebensmittelsysteme 2021, zu verfolgen, aber ebenso durch eine ehrgeizige Überarbeitung ihrer Handelspolitik durch die Schaffung eines speziellen Rahmens für nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme und -produkte für künftige Handelsabkommen, insbesondere durch Regressionsverbote, die Verbesserung der Funktionsweise von Schutzklauseln und die Beendigung der Einfuhr von Erzeugnissen, die die EU-Höchstwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gemäß den WTO-Vorschriften überschreiten; fordert die Kommission auf, eine bessere Koordination zwischen allen öffentlichen und privaten Interessengruppen zu fördern, um diese Ziele zu erreichen; ist der Ansicht, dass die EU das Mandat des Ausschusses für Welternährungssicherheit als die internationale Politikplattform für Ernährungssicherheit und Ernährung erneut bestätigen sollte;

134.  begrüßt das Bestreben der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, in allen EU-Handelsabkommen für durchsetzbare Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung zu sorgen, um sicherzustellen, dass die größeren regulatorischen Ambitionen im Einklang mit der EU-Handelspolitik stehen und von Drittländern, die Handelsabkommen mit der EU unterzeichnet haben, eingehalten werden; betont, wie wichtig es ist, die Durchsetzbarkeit der Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in Handelsabkommen zu stärken, unter anderem durch sanktionsbasierte Streitbeilegungssysteme als letztes Mittel, um einen globalen Ansatz für Klima und biologische Vielfalt sowie eine nachhaltigere Erzeugung von Agrarlebensmitteln zu fördern, die weltweite Entwaldung zu stoppen und die Arbeitsnormen im Einklang mit den acht Kernübereinkommen der IAO zu verbessern; regt an, dass in den Kapiteln zu Handel und nachhaltiger Entwicklung auch gleichwertige Produktionsstandards wie Tierschutz, Rückverfolgbarkeit, Antibiotikaresistenz und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die von unabhängigen Prüfungs- und Zertifizierungsstellen in allen Produktions- und Vertriebsstufen systematisch zertifiziert werden sollten, sowie Fahrpläne mit Meilensteinen, die Ex-post-Bewertungen unterliegen, berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Entwicklungsländer bei der Förderung der Ernährungssicherheit besonders zu unterstützen und Hilfestellung bei der Angleichung an europäische Standards für nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme zu leisten; erwartet, dass der Leitende Handelsbeauftragte der Kommission seine Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung der fraglichen Abkommen voll und ganz wahrnimmt, indem er Marktverzerrungen angeht, die Durchsetzung der Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung verstärkt und einen konstruktiven Dialog mit Regierungen und Interessengruppen führt;

135.  fordert die EU auf, den Entwicklungsländern bei der Annahme von einzelstaatlichen Rechtsakten, mit denen bedrohte genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft geschützt werden, zu helfen, indem ihre fortgesetzte Nutzung und ihr Management durch die Menschen vor Ort, indigene Völker, Männer und Frauen sichergestellt und für die gerechte und gleichberechtigte Verwendung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile Sorge getragen wird;

136.  nimmt die Studie der Kommission über die kumulativen wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Handelsabkommen auf die Landwirtschaft zur Kenntnis, aus der hervorgeht, dass die Handelsabkommen der EU sowohl in einem konservativen als auch in einem ehrgeizigen Szenario bis 2030 voraussichtlich eine positive Gesamtbilanz für ihren Agrar- und Lebensmittelhandel und eine höhere Wertschöpfung erzielen werden, was verdeutlicht, dass sich EU-Handelsabkommen positiv auf den EU-Agrarsektor auswirken;

137.  betont, dass das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur in seiner jetzigen Form nicht ratifiziert werden kann, da es unter anderem weder den Schutz der biologischen Vielfalt, insbesondere im Amazonasgebiet, sicherstellt noch Garantien in Bezug auf landwirtschaftliche Standards bietet;

138.  stellt fest, dass in den Kapiteln zu Handel und nachhaltiger Entwicklung nicht auf die möglichen negativen Auswirkungen von Handelsabkommen auf Landnutzungsänderungen, Entwaldung oder Klimawandel eingegangen wird; ist der Ansicht, dass europäische und internationale Umwelt-, Sicherheits-, Tierschutz- und Sozialstandards in allen Kapiteln von Handelsabkommen umfassend Anwendung finden sollten, um zu verhindern, dass diese Standards durch andere Handelsbestimmungen unterlaufen werden;

139.  weist darauf hin, dass im Rahmen von Handelsabkommen sichergestellt werden sollte, dass sich die beteiligten Parteien aktiv an der Förderung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung beteiligen und dass internationale Standards den Umwelt- und Klimazielen der EU entsprechen; ist ferner der Auffassung, dass in diesen Abkommen die Verbindlichkeit der Einhaltung des Pariser Abkommens berücksichtigt werden sollte, um einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sicherzustellen;

140.  weist darauf hin, dass Landwirtschaft und Fischerei für die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten in den Gebieten in äußerster Randlage von entscheidender Bedeutung sind, und hebt den Beitrag und den Mehrwert dieser Wirtschaftszweige in Bezug auf die Sicherstellung der Ernährungssicherheit und Befriedigung der Nachfrage der Bevölkerung nach ausreichenden, sicheren und hochwertigen Erzeugnissen hervor. fordert, dass die strukturellen agronomischen und handelspolitischen Zwänge der in Artikel 349 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Regionen in äußerster Randlage bei der Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in den nachfolgenden Gesetzgebungsvorschlägen systematisch berücksichtigt werden, damit diese Regionen befähigt werden, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren, und damit die Verfügbarkeit tragfähiger Alternativlösungen für die Agrar- und Lebensmittelsektoren sichergestellt ist, wenn ihre Produktionsmittel und Handelsströme eingeschränkt sind;

141.  begrüßt die vorgeschlagene neue WTO-Initiative für Klima und Handel; hebt hervor, wie wichtig es ist, diesen Rahmen zu nutzen, um ein umfassendes und nachhaltiges Agrar- und Lebensmittelsystem zu entwickeln, das auf gemeinsamen und ehrgeizigen Produktionsstandards basiert; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich proaktiv bei der WTO dafür einzusetzen, einen ökologischen Übergang zu ermöglichen, sicherzustellen, dass die Handelspolitik mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung im Einklang steht, die Verhandlungen über transparente Bestände zur Ernährungssicherheit fortzusetzen und insbesondere Situationen zu verhindern, in denen Agrarlebensmittel zur Anpassungsvariable oder zu Kollateralopfern von Handelskonflikten werden, während weiterhin eine ehrgeizige, WTO-konforme nachhaltige Handelspolitik entwickelt wird;

142.  begrüßt die Verweise in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ auf die einschlägigen Verfahren der Vereinten Nationen; hebt hervor, dass die EU den Ausschuss für Welternährungssicherheit und dessen Verfahren für die Zivilgesellschaft als wichtigste multilaterale Politikplattform für Lebensmittelsysteme unterstützen muss; fordert die Kommission auf, in allen einschlägigen internationalen Foren, wie etwa auf dem Welternährungsgipfel der Vereinten Nationen 2021, für den weltweiten Wandel hin zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen und Lebensmittelsicherheit zu werben;

143.  betont, wie wichtig es ist, moderne Technologien und Fachwissen mit Entwicklungsländern zu teilen sowie Landwirte vor Ort und in Europa auszubilden, um ihnen bei der Umsetzung innovativer landwirtschaftlicher Praktiken zu helfen, da die Agrarbranche für die Ernährungssicherheit und die Beschäftigung in diesen Regionen entscheidend ist;

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144.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 1.
(2) ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 43.
(3) ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1.
(4) ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71.
(5) ABl. L 324 vom 10.12.2009, S. 1.
(6) ABl. L 106 vom 17.4.2001, S. 1.
(7) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
(8) ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 19.
(9) ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1.
(10) ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23.
(11) ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 53.
(12) ABl. L 182 vom 12.7.2007, S. 19.
(13) ABl. L 47 vom 18.2.2009, S. 5.
(14) ABl. L 10 vom 15.1.2009, S. 7.
(15) ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1.
(16) ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1.
(17) ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1.
(18) ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 33.
(19) ABl. C 362 vom 8.9.2021, S. 82.
(20) ABl. C 255 vom 29.6.2021, S. 29.
(21) ABl. C 202 vom 28.5.2021, S. 49.
(22) ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.
(23) ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 23.
(24) ABl. C 433 vom 23.12.2019, S. 153.
(25) ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 10.
(26) ABl. C 307 vom 30.8.2018, S. 25.
(27) ABl. C 298 vom 23.8.2018, S. 14.
(28) ABl. C 458 vom 19.12.2018, S. 34.
(29) ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 51.
(30) ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 278.
(31) ABl. C 310 vom 25.8.2016, S. 15.
(32) ABl. C 76 vom 28.2.2018, S. 49.
(33) IPBES 2019: Global Assessment on Biodiversity and Ecosystem Services.
(34) https://www.oecd.org/environment/resources/biodiversity/Executive-Summary-and-Synthesis-Biodiversity-Finance-and-the-Economic-and-Business-Case-for-Action.pdf
(35) FAO, State of the World’s Forests 2016. Forests and agriculture: land-use challenges and opportunities, Rom, 2016. http://www.fao.org/3/a-i5588e.pdf
(36) Europäische Kommission, The impact of EU consumption on deforestation: Comprehensive analysis of the impact of EU consumption on deforestation. Final report, von der Europäischen Kommission finanzierte und von VITO, dem Internationalen Institut für angewandte Systemanalyse, HIVA – Onderzoeksinstituut voor Arbeid en Samenleving und der International Union for the Conservation of Nature NL durchgeführte Studie, 2013.
(37) Lechenet, M., Dessaint, F., Py, G. et al. Reducing pesticide use while preserving crop productivity and profitability on arable farms, Nature Plants 3, 17008, 2017.
(38) https://www.publiceye.ch/en/topics/pesticides/banned-in-europe
(39) Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, The 2019 European Union report on pesticide residues in food, EFSA Journal, 2019. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2021.6491
(40) Eurostat, Overweight and obesity - BMI statistics.
(41) Eurostat, The European Health Interview Survey, Wave 2, 2013.
(42) https://ec.europa.eu/jrc/en/health-knowledge-gateway/societal-impacts/burden
(43) Muncke, J. et al., „Impacts of food contact chemicals on human health: a consensus statement“ Environmental Health, 19.
(44) Keesing, F. et al., „Impacts of biodiversity on the emergence and transmission of infectious diseases“, Nature 468, S. 647-652, 2010.
(45) EU-Fusions, Estimates of European food waste levels, Abschlussbericht, 2016.
(46) FAO, Food wastage footprint & climate change.
(47) EU-Fusions, Estimates of European food waste levels, Abschlussbericht, 2016.
(48) ICF, Market study on date marking and other information provided on food labels and food waste prevention, Abschlussbericht für die Europäische Kommission, 2018.
(49) EMA: Sales of veterinary antimicrobial agents in 30 European countries. Trends from 2010 to 2016. Achter ESVAC-Bericht (europa.eu).
(50) Zweiter gemeinsamer Bericht von ECDC, EFSA und EMA über die integrierte Analyse des Verbrauchs antimikrobieller Mittel und des Auftretens antimikrobieller Resistenzen bei Bakterien von Menschen und von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren, 2017.
(51) EuRH, Bekämpfung der Antibiotikaresistenz: trotz Fortschritten im Tiersektor stellt diese Gesundheitsbedrohung für die EU nach wie vor eine Herausforderung dar, 2019.
(52) EUA, Data viewer on greenhouse gas emissions and removals, sent by countries to UNFCCC and the EU Greenhouse Gas Monitoring Mechanism, see also IEEP 2019, Net-Zero Agriculture in 2050: How to get there (IEEP_NZ2050_Agriculture_report_screen.pdf).
(53) EEA greenhouse gas – data viewer – Europäische Umweltagentur (europa.eu)
(54) Bericht der Europäischen Umweltagentur Nr. 1/2020.
(55) Antworten von Stella Kyriakides auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000689/2021.
(56) Institut für Europäische Umweltpolitik (IEEP) und Ecologic Institut: Think2030 Policy paper mit dem Titel „European food and agriculture in a new paradigm: Can global challenges like climate change be addressed through a farm to fork approach?“ (Ein neues Modell für Ernährung und Landwirtschaft in Europa: Können globale Herausforderungen wie der Klimawandel mittels eines Konzepts Vom Hof auf den Tisch angegangen werden?), 2021. https://think2030.eu/wp-content/uploads/2021/02/European-food-and-agriculture-in-a-new-paradigm-WEB.pdf
(57) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2019 zu dem Zulassungsverfahren der EU für Pestizide (ABl. C 411 vom 27.11.2020, S. 48).
(58) Richtlinie (EU) 2019/782 der Kommission vom 15. Mai 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung harmonisierter Risikoindikatoren (ABl. L 127 vom 16.5.2019, S. 4).
(59) Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 50).
(60) Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).
(61) ABl. C 202 vom 28.5.2021, S. 49.
(62) Gemäß der in Maßnahme 5C der EU-Initiative für Bestäuber (COM(2018)0395), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0395&from=DE, eingegangenen Verpflichtung
(63) Verordnung (EU) 2019/6 (ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 43).
(64) Verordnung (EU) 2019/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167/EWG des Rates (ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 1).
(65) Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29).
(66) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).
(67) ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1.
(68) Bericht über die Arbeitstagung des IPBES in Bezug auf biologische Vielfalt und Pandemien, EPRS, „The link between biodiversity loss and the increasing spread of zoonotic diseases“ (Der Zusammenhang zwischen Biodiversitätsverlust und der zunehmenden Verbreitung von Zoonosen), Bericht von Humane Society International, „The connection between animal agriculture, viral zoonoses and global pandemics“ (Der Zusammenhang zwischen Tierzucht, Viruszoonosen und globalen Pandemien), Dhingra, M. S., Artois, J., Dellicour, S., et al. 2018, „Geographical and historical patterns in the emergences of novel highly pathogenic avian influenza (HPAI) H5 and H7 viruses in poultry“ (Geografische und historische Muster im Zusammenhang mit dem Auftreten neuartiger hochpathogener aviärer Influenzaviren (HPAI) der Typen H5 und H7 bei Geflügel), Frontiers in Veterinary Science 5:84; www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5996087/, Jones, A. B., Grace, D., Kock, R., et al. 2013. „Zoonosis emergence linked to agricultural intensification and environmental change“ (Auftreten von Zoonosen im Zusammenhang mit der Intensivierung der Landwirtschaft und Umweltveränderungen), Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America 110(21):8399-404; www.pnas.org/content/110/21/8399.
(69) Eurostat, 2018.
(70) Richtlinie (EU) 2017/159 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Durchführung der Vereinbarung über die Durchführung des Übereinkommens über die Arbeit im Fischereisektor von 2007 der Internationalen Arbeitsorganisation, die am 21. Mai 2012 zwischen dem Allgemeinen Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Europäischen Union (COGECA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Vereinigung der nationalen Verbände von Fischereiunternehmen in der Europäischen Union (Europêche) geschlossen wurde (ABl. L 25 vom 31.1.2017, S. 12).
(71) Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1).
(72) ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 9.
(73) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18).
(74) Supporting the mid-term evaluation of the EU action plan on childhood obesity, The childhood obesity study (Unterstützung der Halbzeitbewertung des EU-Aktionsplans zur Adipositas im Kindesalter, Studie zur Fettleibigkeit im Kindesalter). EPHORT-Konsortium: Jolanda Boer, Jeanine Driesenaar, Anneke Blokstra, Francy Vennemann, Nikolai Pushkarev, Johan Hansen. https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/7e0320dc-ee18-11e8-b690-01aa75ed71a1/language-en
(75) Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel (ABl. L 95 vom 7.4.2017, S. 1).
(76) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1).

Letzte Aktualisierung: 23. August 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen