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Verfahren : 2020/2261(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0283/2021

Eingereichte Texte :

A9-0283/2021

Aussprachen :

PV 18/10/2021 - 18
CRE 18/10/2021 - 18

Abstimmungen :

PV 19/10/2021 - 11
PV 20/10/2021 - 2

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0430

Angenommene Texte
PDF 169kWORD 62k
Mittwoch, 20. Oktober 2021 - Straßburg
Die Situation von Künstlern und die kulturelle Erholung in der EU
P9_TA(2021)0430A9-0283/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2021 zu der Situation von Künstlern und die kulturelle Erholung in der EU (2020/2261(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Präambel und die Artikel 2, 3 und 4 des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf die Artikel 6 und 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, insbesondere auf Artikel 19,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung der UNESCO zum Status des Künstlers,

–  unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Ein stärkeres Europa aufbauen: Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik“ (COM(2018)0268),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ (COM(2018)0267),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2018 zum Arbeitsplan für Kultur 2019–2022(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2016 zu einer kohärenten Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2007 zum Sozialstatut der Künstler und Künstlerinnen(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa(4),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG(5),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)(6),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013(7),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1017(8),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des deutschen Ratsvorsitzes vom 20. November 2020 zur Gleichstellung der Geschlechter im Kulturbereich,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2021 zur Erholung, Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranche,

–  unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ der Sachverständigen der Mitgliedstaaten vom 22. März 2018 über die Funktion der Politik bei der Entwicklung des unternehmerischen Potenzials und des Innovationspotenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft,

–  unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Interne Politikbereiche am 1. Februar 2021 veröffentlichte Studie mit dem Titel „The Situation of Artists and Cultural Workers and the post-COVID-19 Cultural Recovery in the European Union – Background Analysis“ (Zur Lage der Kunst- und Kulturschaffenden und zur kulturellen Erholung nach der COVID-19-Pandemie in der Europäischen Union – Hintergrundanalyse)(9),

–  unter Hinweis auf das von der Generaldirektion Interne Politikbereiche am 4. Mai 2021 veröffentlichte Briefing mit dem Titel „The Situation of Artists and Cultural Workers and the post-COVID-19 Cultural Recovery in the European Union: Policy Recommendations“ (Zur Lage der Kunst- und Kulturschaffenden und zur kulturellen Erholung nach der COVID-19-Pandemie in der Europäischen Union – politische Empfehlungen)(10),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9‑0283/2021),

A.  in der Erwägung, dass das Parlament die Mitgliedstaaten bereits in seiner Entschließung vom 7. Juni 2007 zum Sozialstatut von Künstlern ausdrücklich aufgefordert hat, einen rechtlichen und institutionellen Rahmen zu entwickeln oder umzusetzen, um das künstlerische Schaffen durch die Annahme oder Anwendung eines Bündels kohärenter und umfassender Maßnahmen zu unterstützen, die das Vertragsverhältnis, die soziale Sicherheit, die Krankenversicherung, die direkte und indirekte Besteuerung und die Übereinstimmung mit dem Unionsrecht umfassen;

B.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 7. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa erneut betont hat, dass die Arbeitsbedingungen der Menschen, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sind, verbessert werden müssen, und die Kommission aufgefordert hat, einen europäischen Rahmen für die Arbeitsbedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten einzurichten;

C.  in der Erwägung, dass die Kultur einen ureigenen Wert als Ausdrucksmittel der Menschlichkeit, der Demokratie und der Bürgerbeteiligung hat, der beim Voranbringen der nachhaltigen Entwicklung maßgeblich sein kann;

D.  in der Erwägung, dass die Kultur und die Freiheit der Kunst erheblich zur Strahlkraft einer Gesellschaft beitragen und es allen Teilen der Gesellschaft ermöglichen, ihre Identitäten zum Ausdruck zu bringen, indem sie zum sozialen Zusammenhalt und zum interkulturellen Dialog beitragen, den Weg zu einer immer engeren Europäischen Union ebnen und eine entscheidende Funktion bei der Förderung des digitalen und des ökologischen Wandels übernehmen;

E.  in der Erwägung, dass Kultur, Kunst, kulturelles Erbe und kulturelle Vielfalt unter kulturellen, pädagogischen, demokratischen, ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Gesellschaft der Union von großem Wert sind und daher gefördert und unterstützt werden sollten; in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft Europas und ihre Sparten wesentlich zu einer gemeinsamen europäischen Identität und den Werten der Union, zur psychischen Gesundheit und dem wirtschaftlichen Wohlstand der Bürger sowie langfristig zur Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums beitragen;

F.  in der Erwägung, dass auf die Kultur- und Kreativwirtschaft Europas und ihre Sparten zwischen 4 und 7 % des Bruttoinlandsprodukts der EU und 8,7 Millionen Arbeitsplätze in der EU entfallen;

G.  in der Erwägung, dass die Zuständigkeit der Europäischen Union im Kulturbereich bisher allenfalls begrenzt war; in der Erwägung, dass das Parlament hart dafür kämpfen musste, dass die Mittel für das Programm Kreatives Europa erheblich aufgestockt werden; in der Erwägung, dass das Programm Kreatives Europa das einzige der Kultur gewidmete Programm der Union ist; in der Erwägung, dass die Finanzierung dieses Programms nach wie vor weit hinter den Bedürfnissen der Künstler in der EU und der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten zurückbleibt;

H.  in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten hauptsächlich Kleinstorganisationen, kleine und mittlere Organisationen und Unternehmen mit eingeschränktem Zugang zu den Finanzmärkten sowie selbstständige Künstler, Kulturschaffende, Freiberufler und Unternehmer umfassen, die häufiger Teilzeitarbeit leisten und deren Einkünfte häufig schwanken und aus unterschiedlichen Quellen stammen;

I.  in der Erwägung, dass die Selbstständigkeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten (33 %) höher ist als in der Gesamtwirtschaft (14 %), und in der Erwägung, dass Kunst- und Kulturschaffende häufiger Teilzeitarbeit leisten, was den Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen und Sicherheitsnetzen erschwert und wodurch sich die allgemeine Krisenfestigkeit von Freiberuflern in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten verringert;

J.  in der Erwägung, dass bestimmte Kultur- und Kreativschaffende in einigen Mitgliedstaaten überhaupt keinen Rechtsstatus genießen;

K.  in der Erwägung, dass durch die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen das fragile kulturelle und kreative Gesamtsystem stark unter Druck geraten ist, wodurch das kulturelle und künstlerische Schaffen und künstlerische Ausdrucksformen gefährdet wurden und der Beitrag geschwächt wurde, den Kunst und Kultur zum Wohlergehen, zur kulturellen Vielfalt, zur Demokratie usw. in der Union leisten; in der Erwägung, dass in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten im Jahr 2020 Umsatzeinbußen von über 30 % – was einem kumulierten Verlust von 199 Mrd. EUR entspricht – und in den Branchen Musik und darstellende Kunst Umsatzeinbußen in Höhe von 75 % bzw. 90 % zu verzeichnen waren(11);

L.  in der Erwägung, dass die Kultur ein Gesamtsystem ist, in dem nicht nur in hohem Maße Wertschöpfung stattfindet (4,4 % des BIP der EU bezogen auf den Gesamtumsatz – rund 7,6 Mio. Beschäftigte), sondern das auch erhebliche soziale Auswirkungen hat, zu demokratischen, nachhaltigen, freien, fairen und inklusionsgeprägten Gesellschaften beiträgt und die Vielfalt, Werte, Geschichte und Freiheiten der EU zum Ausdruck bringt und stärkt;

M.  in der Erwägung, dass schlüssig nachgewiesen wurde, dass sich dank der kulturellen Inhalte, die während der Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verbreitet wurden, der psychische Zustand der Unionsbürger erheblich verbessert hat und dadurch eine Verschlechterung der psychischen Gesundheitsprobleme infolge der längeren Isolation verhindert werden konnte;

N.  in der Erwägung, dass zum Schutz des Kulturerbes die traditionelle Kultur und traditionsbewusste Künstler unterstützt werden müssen;

O.  in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Entwicklung eines multidimensionalen europäischen Rahmens für die Arbeitsbedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten eine Abstimmung auf die Maßnahmen der EU in den Bereichen Beschäftigung, Wettbewerb, Binnenmarkt, Sozialpolitik, Grundrechte und Gleichstellung, Urheberrecht und Kulturförderung sowie eine ständige Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten und der Austausch zwischen ihnen über bewährte Verfahren erforderlich ist, wobei die Zuständigkeitsbereiche der Union und ihrer Mitgliedstaaten in vollem Umfang geachtet werden;

P.  in der Erwägung, dass seit der Forderung des Parlaments nach Verbesserungen der Situation der Künstler in seinen Entschließungen vom Juni 2007, November 2016 und September 2020 kaum Fortschritte erzielt wurden und die meisten seiner Forderungen nach wie vor gelten, insbesondere angesichts der großen Unterschiede zwischen den Förderregelungen für Kunst- und Kulturschaffende in den einzelnen Mitgliedstaaten; in der Erwägung, dass sich die Lage für Künstler verschlechtert hat und folglich die meisten der Forderungen des Parlaments noch dringlicher geworden sind;

Q.  in der Erwägung, dass durch die COVID‑19-Krise die bereits zuvor bestehenden Schwachstellen der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten, die durch Unterbrechungen, Heterogenität und Instabilität gekennzeichnet sind, offengelegt wurden, darunter die fragilen Lebensgrundlagen von Künstlern und Kulturschaffenden, die knappen Mittel vieler Kultureinrichtungen und die unzureichende Finanzierung durch die öffentliche Hand, und dass sich Künstler und Kultur- und Kreativschaffende sowie Arbeitnehmer in der Kultur- und Kreativwirtschaft infolge der COVID-19-Krise in einer noch prekäreren Lage befinden als zuvor, da der Einkommensverlust für Freiberufler und atypische Arbeitskräfte, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten die Mehrheit ausmachen, häufig durch schwache oder fehlende nationale Sozialversicherungssysteme bzw. unzureichende oder fehlende gezielte Unterstützungsmaßnahmen noch verschärft wurde;

R.  in der Erwägung, dass die anhaltenden Auswirkungen der Pandemie es den meisten Künstlern und Kultur- und Kreativschaffenden unmöglich gemacht haben, ihre Tätigkeit auszuüben und ihre Arbeitsplätze zu behalten, und auch Unsicherheit hinsichtlich der Zukunftsaussichten bewirkt haben, was bereits dazu führt, dass sie fortan nicht mehr in diesen Wirtschaftszweigen tätig sind, was sich wiederum langfristig auf die Struktur und Vielfalt der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten in der EU insgesamt auswirken sowie junge Menschen und Angehörige marginalisierter Gruppen von der Aufnahme einer Tätigkeit in diesen Wirtschaftszweigen abhalten und einen Rückgang der Kreativität in der europäischen Gesellschaft und der Wirtschaft in der EU insgesamt bewirken dürfte;

S.  in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten umfangreiche Sofortmaßnahmen erlassen haben, um der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten dabei zu helfen, die Krise zu überstehen; in der Erwägung, dass diese Unterstützung jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und nicht immer für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten geeignet war und dass die Unterstützung manchmal mit Verzögerung geleistet wurde, wodurch Teile der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten in Gefahr gerieten; in der Erwägung, dass mehrere Kategorien von Kulturschaffenden und Künstlern und Berufen der kulturellen Mediation aufgrund ihres besonderen Beschäftigungsstatus diese Unterstützung nicht in Anspruch nehmen konnten und dass die Unterstützung als solche nicht ausreichte, um für nachhaltige Arbeitsbedingungen zu sorgen; in der Erwägung, dass die späte und manchmal unzureichende öffentliche Unterstützung dazu führte, dass die Branche im Hinblick auf Hilfe auf sich selbst angewiesen war, was unterstreicht, dass es funktionierender Unterstützungsmechanismen bedarf, um die sozialen Rechte von Künstlern und Kulturschaffenden zu schützen und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu bewahren;

T.  in der Erwägung, dass die länderübergreifende Mobilität nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil der Karriere von Künstlern und Kulturschaffenden ist; in der Erwägung, dass jedoch mit den meisten der derzeitigen Finanzierungsinstrumente zur Förderung der Mobilität die ökologisch und sozial nachhaltige Mobilität nicht ausreichend gefördert und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von Künstlern und Kulturschaffenden behindert wird;

U.  in der Erwägung, dass im Arbeitsplan des Rates für Kultur für den Zeitraum 2019–2022 der Schaffung eines Gesamtsystems zur Unterstützung von Künstlern, Kultur- und Kreativschaffenden Priorität eingeräumt und zudem anerkannt wird, dass gemeinsame Maßnahmen in diesem Bereich erforderlich sind; in der Erwägung, dass ein solches gemeinsames Vorgehen dringend erforderlich ist;

V.  in der Erwägung, dass es in der EU mehrere Definitionen von Künstlern und Kulturschaffenden gibt, wodurch eine etwaige Harmonisierung erschwert wird; in der Erwägung, dass viele Arbeitnehmer in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten, darunter Schriftsteller, Literaturübersetzer, Produzenten, Techniker usw., aufgrund der fehlenden einheitlichen Definition ihres Status mit Unsicherheit zu kämpfen haben;

W.  in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten Künstlern mittels besonderer Rechtsvorschriften einen Sonderstatus zuerkennen, um ihnen Zugang zu Sozialleistungen zu garantieren; in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sind, wodurch die gegenseitige Anerkennung des Status von Künstlern und Kultur- und Kreativschaffenden sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit und Mobilität behindert werden und somit Hindernisse für das kulturelle und künstlerische Schaffen, kulturelle und künstlerische Ausdrucksformen und die Freizügigkeit sowie letztlich für die kulturelle Vielfalt und soziale Nachhaltigkeit entstehen;

X.  in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung für die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten in Bezug auf die Höhe der Mittel und die Ausrichtung der Prioritäten und Werte von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist, was zu weiteren Unterschieden in Bezug auf die Dauerhaftigkeit der Karriere von Kulturschaffenden beiträgt und die Inklusivität, Nachhaltigkeit und Ausgewogenheit der länderübergreifenden Zusammenarbeit und Mobilität behindert;

Y.  in der Erwägung, dass Künstler und Kulturschaffende aufgrund der Natur der Branche tendenziell eher in atypische Beschäftigungsverhältnisse eintreten und häufig unsicheren Arbeitsregelungen unterliegen, wodurch ihnen der Zugang zu einem vollständigen Sozialschutz erschwert wird und sie von Rentenversicherungs-, Krankenversicherungs- und Arbeitslosengeldzahlungen ausgeschlossen werden;

Z.  in der Erwägung, dass die Vergütung von Künstlern und Kultur- und Kreativschaffenden häufig instabil und unsicher ist und aus verschiedenen Quellen wie Verträgen, Tantiemen, Zuschüssen und Subventionen stammt, weshalb ihr Einkommen sehr schwer vorhersehbar ist, sie in prekäre Situationen geraten und ihre Krisenfestigkeit geschwächt wird;

AA.  in der Erwägung, dass durch die COVID-19-Pandemie und die Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen die möglichen Einnahmequellen für die überwiegende Mehrheit der Künstler und Kunst- und Kulturschaffenden stark eingeschränkt wurden; in der Erwägung, dass die laufenden Einnahmen aus Urheberrechten und verwandten Rechten eine der wenigen verbleibenden Einnahmequellen sind; in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten diese Rechte von den Vertriebsplattformen nicht ordnungsgemäß geachtet werden, da sie die Rechteinhaber dazu drängen, im Rahmen ihrer Verträge auf ihre Rechte – manchmal dauerhaft – zu verzichten, wodurch sie nur sehr eingeschränkt von ihrer Arbeit leben können;

AB.  in der Erwägung, dass Urheber, ausübende Künstler und alle Kulturschaffenden Zugang zu garantierten Mindeststandards der sozialen Sicherheit haben sollten, auch zur Arbeitslosen- und Sozialversicherung und zu Pensionsfonds, damit sie sich voll und ganz auf ihr künstlerisches Schaffen und ihre Kreativität konzentrieren können;

AC.  in der Erwägung, dass durch fehlende Tarifverträge für selbstständige Künstler und Kultur- und Kreativschaffende und entsprechende Hindernisse deren Stellung auf dem Arbeitsmarkt weiter geschwächt wird, woraus ein Mangel an angemessenem Sozialschutz erwächst und sich langfristige nachteilige Auswirkungen auf ihre Stellung und Sicherheit ergeben; in der Erwägung, dass die kollektive Wahrnehmung der Urheberrechte ein äußerst wichtiges Element für die Vergütung der Urheber und Künstler in Europa darstellt, mit dem ihre kontinuierliche Vergütung sichergestellt wird, und dass die Urheber und Künstler so auch vor unlauteren Praktiken großer und marktbeherrschender Medienunternehmen und Streamplattformunternehmen geschützt werden sollten;

AD.  in der Erwägung, dass länderübergreifende Mobilität ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit von Künstlern, Urhebern, ausübenden Künstlern und allen Kultur- und Kreativschaffenden und Arbeitnehmern in der Branche ist, jedoch häufig durch bürokratische Verfahren, einen Mangel an klaren Informationen und unzählige Verwaltungsvorschriften und -anforderungen in den Mitgliedstaaten insbesondere in den Bereichen Sozialschutz und Besteuerung sowie durch komplizierte und kostspielige Verfahren für den spezifischen Transportbedarf für zerbrechliche künstlerische Ausrüstung erschwert wird; in der Erwägung, dass durch diese Hindernisse für die länderübergreifende kulturelle Mobilität der Grundsatz der Freizügigkeit unterlaufen wird;

AE.  in der Erwägung, dass Zuschüsse der öffentlichen Hand als wichtigste und wirksamste Form der finanziellen Unterstützung für die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten gelten, häufig jedoch mit übermäßiger Bürokratie behaftet und zu schwer oder gar nicht zugänglich sind, insbesondere für marginalisierte Gruppen, und manchmal durch politische Einflussnahme verzerrt sind, was insbesondere aufstrebende Kunst- und Kulturschaffende davon abhält, sich um die Zuschüsse zu bewerben; in der Erwägung, dass es darüber hinaus seitens der Kommission keine übergreifende Finanzierungsstrategie der EU für den Wirtschaftszweig gibt, es im mehrjährigen Finanzrahmen mehrere unterschiedliche Quellen gibt und diese Quellen nicht von allen erschlossen werden können, was den Zugang zu Zuschüssen der öffentlichen Hand ebenfalls behindert;

AF.  in der Erwägung, dass Freiberufler in Bezug auf den Zugang sowohl zu Sozialsystemen als auch zu Finanzhilfen und Fonds der Mitgliedstaaten und der Union und zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten mit dem größten Maß an Unsicherheit zu kämpfen haben;

AG.  in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie die Abhängigkeit der Künstler von öffentlicher und privater kurzfristiger finanzieller Unterstützung und mittelfristiger projektbezogener Unterstützung verdeutlicht hat, was die umfassenden strukturellen Probleme in der Branche offenbart hat;

AH.  in der Erwägung, dass der Zugang zu Finanzmitteln nach wie vor die größte Herausforderung darstellt, insbesondere für kleinere Akteure in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten, darunter einzelne Künstler, Künstlerkollektive und Kultur- und Kreativschaffende, die häufig nicht für die Gewährung von Darlehen und Bankbürgschaften infrage kommen, wodurch der Zugang zu und die Verfügbarkeit von öffentlichen und privaten Zuschüssen und Subventionen umso wichtiger wird; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, alle Kulturbranchen zu unterstützen, einschließlich der Berufe der kulturellen Mediation, die eine entscheidende Aufgabe als Schnittstelle zwischen der Öffentlichkeit und dem künstlerischen Werk oder dem Kulturerbe übernehmen und auf diese Weise für den Zugang zur Kultur und die Verbreitung der Kultur für ein breites Publikum sorgen;

AI.  in der Erwägung, dass viele private Investoren und öffentliche Geldgeber ihre finanzielle Unterstützung für Kulturprojekte und insbesondere länderübergreifende Kulturprojekte während der Krise gekürzt oder vollständig eingestellt haben; in der Erwägung, dass daran der Stellenwert einer zuverlässigen und konstanten öffentlichen Finanzierung zusätzlich deutlich wird;

AJ.  in der Erwägung, dass Bildung und Kultur von entscheidender Bedeutung sind, wenn es gilt, von Inklusion und Zusammenhalt geprägte Gesellschaften für alle aufzubauen, die Integration zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Union zu erhalten;

AK.  in der Erwägung, dass außerhalb der EU ansässige Webstreamdienste ihre Investitionen in die Infrastruktur der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten der Mitgliedstaaten erhöht haben, um weitere Inhalte für den Onlinevertrieb schaffen zu lassen;

AL.  in der Erwägung, dass Künstler auf der Grundlage ihrer wahrgenommenen Identität, die sich aus strukturellem und institutionellem Rassismus und Tokenismus ergibt, häufig Rassismus, Xenophobie, Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt sind, woraus Spannungen in den Beziehungen und der Zusammenarbeit mit namhaften Einrichtungen sowie Einschränkungen ihrer künstlerischen Freiheit erwachsen;

AM.  in der Erwägung, dass Künstler mit Behinderungen von der Politik und der Finanzierung in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten ausgeschlossen sind, weil ihnen keine Aufmerksamkeit geschenkt wird, beispielsweise im Hinblick auf eingeschränkte Mobilität oder Herausforderungen durch bürokratische Finanzierungsverfahren;

AN.  in der Erwägung, dass der Anteil von Frauen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten zwar hoch ist, geschlechtsspezifische Diskriminierung sowie ein mangelnder Zugang, das geschlechtsspezifische Lohngefälle und Hindernisse bei der ausgewogenen Vertretung und bei der Sichtbarkeit aber nach wie vor weit verbreitet sind; In der Erwägung, dass Frauen in Kultureinrichtungen selten wichtige kreative Rollen oder Entscheidungspositionen innehaben; in der Erwägung, dass Künstlerinnen oft zum Schweigen gebracht werden und häufig unverhältnismäßiger Kritik aufgrund ihrer Arbeit ausgesetzt sind und dass Frauen und LGBTIQ+-Künstler eher Opfer von Übergriffen oder Restriktionen werden;

AO.  in der Erwägung, dass Künstlern und Kulturschaffenden, die marginalisierten Gruppen angehören, darunter Frauen, jungen Menschen, Angehörigen rassischer, ethnischer und herkunftsbezogener Minderheiten, Menschen mit Benachteiligungshintergrund aus sozioökonomischer Sicht, Menschen mit Behinderungen und LGBTIQ+-Personen der Zugang zu einer Karriere in Kunst und Kultur erschwert ist und dass sie geringere Möglichkeiten haben, eine langfristige Laufbahn in diesem Wirtschaftszweig zu beschreiten; in der Erwägung, dass Frauen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie besonders stark zu spüren bekamen, und dass sich die für die genannten Gruppen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten ohnehin bereits bestehenden Hindernisse in Bezug auf Zugang, gleiche Bezahlung, Vertretung und Sichtbarkeit durch die Pandemie verschärft haben;

AP.  in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, derzeit infolge staatliche Einflussnahme und politisch motivierter Restriktionen in mehreren Mitgliedstaaten bedroht sind und manchmal durch Antiterrorgesetze oder Vorwürfe, durch künstlerische Werke würden religiöse Gefühle verletzt oder Symbole des Staates verunglimpft, oder die Tatsache, dass diese Werke als beleidigend oder unangemessen gelten, behindert werden, was auch zu Fällen von Selbstzensur führt;

AQ.  in der Erwägung, dass die staatlichen Hilfsprogramme während der Krise, insbesondere die Unterstützung von Arbeitnehmern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten, die nicht unter die nationalen Definitionen des Begriffs „Künstler“ fallen, darunter Freiberufler wie Schriftsteller und Autoren, fragmentiert waren und nach wie vor fragmentiert sind;

AR.  in der Erwägung, dass angesichts der Folgen der Pandemie eine ganze Generation junger Künstler und Kulturschaffender als Folge der eingeschränkten Möglichkeiten Schwierigkeiten haben dürfte, eine Beschäftigung im Kulturbereich zu finden oder sich an einer Kunsthochschule zu immatrikulieren; in der Erwägung, dass junge Künstler unter 30 Jahren häufiger arbeitslos sind, unbezahlte Arbeit annehmen und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen wie unbezahlten Löhnen und prekären Arbeitsverträgen ausgesetzt sind;

1.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den inhärenten Wert der Kultur sowie die grundlegende Bedeutung der Kultur für die Gesellschaft, ihren Fortschritt, das Wohlergehen der Unionsbürger, die Wirtschaft und die Inklusivität anzuerkennen und diese Anerkennung durch angemessene und kontinuierliche finanzielle und strukturelle Unterstützung zum Ausdruck zu bringen;

2.  bedauert, dass kulturelle Aktivitäten häufig als nicht wesentlich angesehen werden; weist darauf hin, dass die Kultur in der Gesellschaft in der Union und insbesondere in Krisenzeiten von großer Bedeutung ist, und fordert daher, dass alle Kulturstätten so bald wie möglich wieder geöffnet werden; stellt fest, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft die derzeitigen Herausforderungen nur dann meistern kann, wenn unverzüglich Unterstützung geleistet und alle erforderlichen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, aber auch über eine geordnete Neubelebung dieses wichtigen Wirtschaftszweigs nachgedacht wird, indem strukturelle Unterstützung nicht nur in Form von Innovationsprogrammen und Haushaltsmitteln, sondern auch in Form von Lernmöglichkeiten in diesem Bereich für die jüngere Generation bereitgestellt wird;

3.  fordert die Kommission auf, den wirtschaftspolitischen Rahmen für das Gesamtsystem der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten zu einer kohärenten, wettbewerbsfähigen und langfristigen Strategie weiterzuentwickeln und zu konsolidieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit, ihren strategischen Wert für die Wirtschaft der Union und die europäische Lebensweise zu steigern und sie in die Lage zu versetzen, ihr Potenzial in Bezug auf Beschäftigung und Wachstum auszuschöpfen; hebt das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten für die Beschäftigung junger Menschen und die Reindustrialisierung hervor und stellt insbesondere fest, dass das digitale Umfeld jungen Menschen immer mehr Chancen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten bietet;

4.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten in alle finanziellen Unterstützungsinstrumente wie InvestEU und NextGenerationEU einzubeziehen; erachtet es als sehr wichtig, diese Ressourcen auf der Grundlage der Besonderheiten der verschiedenen Wirtschaftszweige und der Größe der potenziellen Begünstigten zuzuweisen, um für kompatible Lösungen zu sorgen, die nicht zu weiteren Ungleichheiten in der EU führen;

5.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den europäischen Mehrwert der länderübergreifenden Zusammenarbeit anzuerkennen und alle Hindernisse für die nachhaltige und inklusive länderübergreifende Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden in der EU und in Bezug auf Drittländer zu beseitigen;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Urheber, ausübenden Künstler, anderen Kreativschaffenden und Arbeitnehmer in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten zu unterstützen ihnen klare Informationen und Leitlinien zu Mobilitätsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und die Verwaltungsanforderungen in allen Mitgliedstaaten zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten, unter anderem in Bezug auf Visa, Besteuerung, soziale Sicherheit, den Zugang zu Schulungen und die Anerkennung von Abschlüssen in der künstlerischen Bildung, auch in der Berufsbildung und von akademischen Graden, um den Zugang zu allen genannten Maßnahmen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, sowie in Bezug auf den Zugang zu Programmen und Fonds der Union, die ihren Bedürfnissen gerecht werden können, wie Kreatives Europa, aber auch solche, die nicht direkt oder eigens auf die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten ausgerichtet sind; fordert besondere Programme für die Mobilität junger Urheber und Innovatoren, um Austausch und Innovation in den Bereichen Kultur und Kreativität zu fördern;

7.  begrüßt die Einrichtung von Mobilitätsinformationsstellen zur Unterstützung von Künstlern und Kulturschaffenden und zur Förderung der nachhaltigen Mobilität; fordert alle Mitgliedstaaten auf, mindestens eine solche Mobilitäts- und Informationsstelle einzurichten, um Künstlern und Kultur- und Kreativschaffenden kostenlose und maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten; empfiehlt der Kommission, durch Initiativen wie aktualisierte Toolkits und Handbücher kohärente und umfassendere Informationen über Mobilität bereitstellt, die auf grenzüberschreitend tätige Kulturschaffende, Urheber, ausübende Künstler und Innovatoren zugeschnitten sind;

8.  fordert die Kommission auf, Künstlern klare Informationen über Mobilitätsangelegenheiten im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zur Verfügung zu stellen;

9.  verurteilt, dass die meisten Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 7. Juni 2021 umgesetzt haben; bedauert, dass die Kommission die diesbezüglichen Leitlinien erst drei Tage vor Ablauf der Umsetzungsfrist veröffentlicht hat; ist der Ansicht, dass hieran deutlich wird, dass auch für Verfahrensfragen eine Verordnung erforderlich ist;

10.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Kultur- und Kreativschaffenden den Steuerabzug von Unternehmensausgaben im Zusammenhang mit ihrer künstlerischen Tätigkeit und der Kosten für Ausrüstung oder Ausbildung (Weiterqualifizierung und Umschulung) zu ermöglichen;

11.  betont, dass detaillierte, nach Geschlecht aufgeschlüsselte, vergleichbare Daten und Statistiken über Beschäftigung und Einkommen im Kulturbereich in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten benötigt werden;

12.  regt an, mehr Synergieeffekte zwischen Kultur und Bildung zu schaffen, und spricht sich dafür aus, Hochschulen und Einrichtungen für Kunst und Kultur stärker in Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ und in andere Maßnahmen im Rahmen von EU-Programmen, sowohl für Studierende als auch für Lehrkräfte, einzubeziehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, als Teil eines allumfassenden Ansatzes für die Erholung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten sowie der Gesellschaft als Ganzes einen umfassenden Zugang zu künstlersicher Bildung, Berufsbildung und akademischen Graden vorzusehen und zu fördern; stellt fest, dass es wichtig ist, den Zugang zu lebenslangem Lernen, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen und Schulungen zu ermöglichen, unter anderem durch Mentoratsprogramme, und EU-weite Schulungsmaterialien für den Übergang von der Bildung zu einer Beschäftigung im Kultur- und Kreativbereich zu entwickeln;

13.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt umzusetzen, sich dabei deutlich auf den Schutz kultureller und kreativer Werke und derjenigen, die sie erschaffen, zu konzentrieren und insbesondere eine faire und angemessene Vergütung für Urheber und ausübende Künstler zu garantieren; fordert die Kommission auf, die konkrete Umsetzung dieser zentralen Grundsätze genau zu überwachen;

14.  weist darauf hin, dass Gebietslizenzen im Geschäftsmodell der meisten Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten wichtig sind; weist erneut auf die Halbzeitüberprüfung der Kommission in Bezug auf die Verordnung über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking hin; weist darauf hin, dass in allen Diskussionen über urheberrechtlich geschützte Inhalte die Ansichten der Rechteinhaber berücksichtigt werden müssen, bevor Folgemaßnahmen in Erwägung gezogen werden; weist erneut darauf hin, dass die Einnahmen aus dem Urheberrecht nicht nur den Kern der gerechten Vergütung von Kunst- und Kulturschaffenden, sondern auch von vielen kleinen Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten darstellen; weist nochmals darauf hin, dass drastische Änderungen in diesem Bereich dramatische Folgen für viele von ihnen haben könnten;

15.  bedauert, dass sich die Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/790 und (EU) 2019/789(12) in den Mitgliedstaaten verzögert und nur wenige Mitgliedstaaten die Gelegenheit nach Artikel 18 nutzen und angemessene Vergütungsmechanismen einführen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2019/790 so umzusetzen, dass wirksame Vergütungsmechanismen entstehen;

16.  fordert die Kommission auf, für die kollektive Rechtewahrnehmung bei der Umsetzung der kürzlich angenommenen Richtlinien zum Urheberrecht sowie bei ihren anstehenden Initiativen zu werben, um für eine faire Vergütung der Urheber und einen breiten Zugang der Öffentlichkeit zu kulturellen und kreativen Werken zu sorgen;

17.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen des Programms Kreatives Europa Geschlechtergleichstellungs-, Inklusions- und Integrationsinitiativen in den Bereichen Kultur und audiovisuelle Medien wirksam umzusetzen und die Ergebnisse zu überwachen;

18.  fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von Musikstreaming-Plattformen in der Union zu bewerten, um Transparenz in Bezug auf deren Empfehlungsalgorithmen sicherzustellen, da damit zu einem Großteil festgelegt wird, welche Inhalte ihre Kunden hören und auf den Abspiellisten und Benutzeroberflächen der Dienste sehen, und die Einführung positiver Verpflichtungen zur Förderung der kulturellen Vielfalt und der Entdeckbarkeit europäischer Werke in ihren Diensten in Erwägung zu ziehen;

19.  verurteilt Stereotype, Sexismus und sexuelle Belästigung in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten auf das Schärfste;

20.  begrüßt die Initiativen einiger Mitgliedstaaten zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Auswahlverfahren für höhere Stellen in öffentlichen Kultureinrichtungen;

21.  stellt fest, dass Kultur und Kunst eine entscheidende Funktion zukommt, wenn es gilt, die kulturelle Vielfalt zu fördern, Inklusivität in der Gesellschaft voranzubringen und jegliche Form von Diskriminierung zu bekämpfen;

22.  betont, dass die derzeitige Pandemie die Bedeutung des digitalen Raums hervorgehoben und die Abhängigkeit von Künstlern und Nutzern von marktbeherrschenden digitalen Plattformen verstärkt hat; betont in diesem Zusammenhang, dass mehr Transparenz erforderlich ist; weist darauf hin, dass dieser Wandel des wirtschaftlichen Paradigmas für einige Kunst- und Kulturschaffende, die hauptsächlich von öffentlichen Veranstaltungen abhängig waren, eine Herausforderung im Hinblick auf die Einkommensstabilität darstellt; ist besorgt darüber, dass viele Kunst- und Kulturschaffende in diesem neuen Geschäftsmodell nicht in gleicher Höhe Einnahmen erzielen können, da marktbeherrschende oder große Streaming-Plattformen durch ihre Praxis, Buy-out-Klauseln vorzuschreiben, die Urheber ihrer Lizenzgebühren berauben und verhindern, dass die Urheber eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung erhalten; fordert die Kommission daher auf, die Lage zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, damit die Einnahmen ordnungsgemäß und gerecht an alle Kunst- und Kulturschaffenden und Rechteinhaber weitergegeben werden;

23.  begrüßt die Folgenabschätzung der Kommission in der Anfangsphase und die kürzlich durchgeführte öffentliche Konsultation zu Tarifverhandlungen für Selbstständige, in deren Rahmen die Möglichkeit geprüft wird, das wettbewerbsrechtliche Hindernis für Tarifverhandlungen für Selbstständige und freie Mitarbeiter zu beseitigen; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass die Kommission einen möglichst umfassenden Ansatz verfolgt, um den Zugang zu Tarifverhandlungen für alle Soloselbstständigen, auch für Künstler und Kulturschaffende, sicherzustellen; fordert die Kommission auf, die derzeitigen Vorschriften über staatliche Beihilfen und ihre Anwendung auf die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten sowie den möglichen Anpassungsbedarf weiter zu bewerten; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Vereinigungsrecht aller Arbeitnehmer in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten anzuerkennen und Tarifverhandlungen zu unterstützen;

24.  hebt hervor, dass die atypischen Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitverträge, befristete Verträge, Zeitarbeit und wirtschaftlich abhängige Selbständigkeit) in den Bereichen Medien und Kultur allgemein bekannt sind und häufig zu prekären Beschäftigungsverhältnissen für Kunst- und Kulturschaffende führen; hebt hervor, dass die Arbeitsbedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten dringend verbessert werden müssen; legt den Mitgliedstaaten nahe, mittels Aufwärtskonvergenz Mindestvorgaben für Künstler und Kulturschaffende in Bezug auf Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung und soziale Sicherheit festzulegen, wobei die besonderen Merkmale der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten wie Saisonarbeit und die nicht monetäre Eigenschaft der Kreativität zu berücksichtigen sind;

25.  fordert die Kommission auf, einen europäischen Status der Künstler vorzuschlagen, in dem unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der EU in Bezug auf Arbeitsmarkt- und Kulturpolitik durch die Annahme oder Anwendung einer Reihe kohärenter und umfassender Leitlinien, unter anderem in Bezug auf Verträge, Mittel der kollektiven Vertretung und Verwaltung, soziale Sicherheit, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Altersversorgungssysteme, direkte und indirekte Steuern, nichttarifäre Hemmnisse und Informationsasymmetrien, ein gemeinsamer Rahmen für die Arbeitsbedingungen und in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Mindestvorgaben eingeführt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die bevorstehenden, nach der offenen Methode der Koordinierung geführten Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten über den Status von Künstlern als ersten Schritt in diese Richtung; fordert die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung, um den Austausch über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und die Überwachung der Fortschritte bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Künstler zu erleichtern;

26.  fordert die Kommission auf, die bestehenden Definitionen der Begriffe „Künstler“ und „Kulturschaffende“ in den Mitgliedstaaten zu erfassen, um ein gemeinsames Verständnis dieser Begriffe zu entwickeln, das in der Politikgestaltung und den Kulturstatistiken der EU zum Ausdruck kommt; weist darauf hin, dass bei einer solchen Definition der schaffensorientierte Charakter der Arbeit im Kulturbereich berücksichtigt und die Arbeitsintensität der verschiedenen Phasen des kreativen Schaffens anerkannt werden sollte; ist der Ansicht, dass eine solche Definition auch mit der UNESCO-Empfehlung zum Status der Künstler von 1980 im Einklang stehen sollte;

27.  fordert eine bessere länderübergreifende Übertragbarkeit und Anerkennung der kultur- und kreativitätsbezogenen Kompetenzen, Qualifikationen und Abschlüsse, um die Mobilität der Beschäftigten in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten zu fördern;

28.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Berufsbildungsprogramme und ‑initiativen für die Laufbahnentwicklung aller Urheber, ausübenden Künstler und Kulturschaffenden zu fördern und sie insbesondere beim Erwerb digitaler, unternehmerischer und sonstiger Kompetenzen zu unterstützen, damit sie digitale Möglichkeiten zur Förderung ihrer Arbeit und zur Zusammenarbeit mit anderen Künstlern nutzen können;

29.  fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung und Verpflichtung nachzukommen, die künstlerische Freiheit zu fördern und zu verteidigen, um das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu wahren und sicherzustellen, dass die Unionsbürger ungehindert die Möglichkeit haben, sich am künstlerischen Schaffen zu erfreuen und an Kulturveranstaltungen mitzuwirken; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Sanktionen gegen diejenigen Mitgliedstaaten zu verhängen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen; fordert die Kommission auf, weitere Forschungen zu diesem Thema durchzuführen und einen Fahrplan für einen besseren Schutz der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks in der Union auszuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam einen strukturierten Dialog zwischen Künstlern, Rechtsexperten und einschlägigen Interessenträgern einzurichten, um gemeinsame Normen für die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks festzulegen und einschlägige Leitlinien zu entwickeln und durchzusetzen;

30.  begrüßt die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zur Erholung, Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten, insbesondere im Hinblick auf die Forderung nach einem fairen und nachhaltigen Arbeitsmarkt einschließlich des Sozialschutzes für die Angehörigen der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten sowie die notwendige Sicherung von Einkommensquellen für Künstler; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf eine rasche Umsetzung dieser Schlussfolgerungen hinzuarbeiten;

31.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den uneingeschränkten Zugang von Künstlern und Kulturschaffenden zu Sozialschutzsystemen unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus sicherzustellen, einschließlich des Zugangs zu Arbeitslosengeld, Gesundheitsversorgung und Rentenzahlungen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, besondere Maßnahmen für die verschiedenen Kategorien von kreativen Berufen zu ergreifen, um gegen instabile Einkünfte, unbezahlte Arbeit und unsichere Beschäftigungsverhältnisse vorzugehen und Mindestvorgaben in Bezug auf ihre Einkünfte festzulegen;

32.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die einzigartige Situation von Künstlern aus marginalisierten Gruppen bei der Ausarbeitung sämtlicher einschlägiger politischer Maßnahmen, Finanzierungsprogramme und Aktivitäten zu berücksichtigen und alle Hindernisse für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in diesem Wirtschaftszweig zu beseitigen, insbesondere durch die Einführung von Maßnahmen, die den gleichberechtigten Zugang, die gleichberechtigte Beteiligung und die gleichberechtigte Vertretung aller Kulturschaffenden und Künstler ermöglichen;

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten stärker zu unterstützen, indem sie die öffentlichen Investitionen aufstocken und private Investitionen in die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten sowie öffentlich-private Partnerschaften begünstigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Finanzmitteln für Künstler und alle Kulturschaffenden zu erleichtern;

34.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Quellen der Unterstützung für die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten zu diversifizieren und dafür zu sorgen, dass keine finanziellen Kürzungen vorgenommen und die bestehenden Mittel nicht gekürzt werden, da der Wirtschaftszweig nach wie vor mit den Folgen der letzten Kürzungen zu kämpfen hat;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Darlehen zu erleichtern, indem der Verwaltungsaufwand in allen Phasen der Antragstellung und Berichterstattung verringert wird, und für Transparenz zu sorgen; betont, dass Synergieeffekte zwischen allen einschlägigen EU-Finanzierungsprogrammen wie Horizont Europa, Kreatives Europa, InvestsEU, Digitales Europa, den Kohäsionsfonds und der Aufbau- und Resilienzfazilität gefördert und dabei spezifische Beträge für die Kultur- und Kreativwirtschaft vorgesehen werden müssen; und betont, dass diese Synergieeffekte genutzt werden müssen, um Künstler und Kulturschaffende besser zu unterstützen und neue, zugängliche und – wenn möglich – regelmäßige Finanzierungsquellen bereitzustellen;

36.  betont, dass es wichtig ist, dass ein angemessener Teil der Konjunkturbelebungsmaßnahmen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten ausgerichtet wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, die Kultur in die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten aufzunehmen und mindestens 2 % der Mittelausstattung der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Kultur mit konkreten, inkludierenden und für alle zugänglichen Maßnahmen bereitzustellen, ohne dabei jemanden außer Acht zu lassen; ist besorgt darüber, dass einige Mitgliedstaaten in ihren Plänen zweckgebundene Finanzmittel in zu geringer Höhe oder überhaupt keine zweckgebundenen Finanzmittel für diese Wirtschaftszweige vorgesehen haben; fordert die Kommission auf, Daten über die Höhe und den Zweck der in den Plänen vorgesehenen Mittel zu veröffentlichen, um Transparenz zu wahren und die demokratische Kontrolle zu erleichtern;

37.  weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, alle Kulturbranchen zu unterstützen, einschließlich der Kulturmittlerberufe, die eine entscheidende Aufgabe als Schnittstelle zwischen der Öffentlichkeit und dem künstlerischen Werk oder dem Kulturerbe übernehmen und auf diese Weise für den Zugang zur Kultur und die Verbreitung der Kultur für ein breites Publikum sorgen;

38.  betont, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten der Wirtschaftszweig sind, der zuerst und am stärksten von der Pandemie betroffen war und sich zuletzt davon erholt hat, zumal die Erholung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten aufgrund der Einschränkungen bei der Kapazität von Kulturveranstaltungen und Veranstaltungsorten voraussichtlich noch langsamer vonstattengeht; betont, dass die Erholung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten mit dem Übergang zur Nachhaltigkeit des Wirtschaftszweigs einhergehen muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die kurzfristige Erholung des Gesamtsystems Kultur zu unterstützen, die Krisenfestigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten langfristig zu verbessern und diesen Wirtschaftszweig zu stärken, indem sie insbesondere die schwächsten Akteure fair und strukturiert unterstützen, sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Kunstschaffende, Urheber, ausübende Künstler, Kulturschaffende und Angehörige von Kulturmittlerberufen zu fördern, indem sie die Zusammenarbeit in verschiedenen Disziplinen unterstützen, und für eine umfassende Überwachung der sozioökonomischen Lage in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten mithilfe des europäischen Rahmens für die Arbeitsbedingungen zu sorgen, damit alle größeren Krisen in der Zukunft so erfolgreich wie möglich bewältigt werden können und ihr digitaler und ökologischer Wandel begleitet wird;

39.  betont, dass alle Maßnahmen zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten bei deren Erholung nicht nur auf die wirtschaftliche Erholung ausgerichtet sein sollten, sondern auch darauf abzielen sollten, die Arbeitsbedingungen von Künstlern und Kulturschaffenden zu verbessern, diesen Arbeitnehmern im digitalen Zeitalter und in der digitalen Welt Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen anzubieten und in die Fähigkeit zur ökologischen Innovation der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten zu investieren, die eine Triebkraft für Nachhaltigkeit und dafür sind, disruptive Technologien, die zur Bekämpfung des Klimawandels erforderlich sind, frühzeitig anzuwenden und ihnen den Weg zu bereiten; betont, dass die Digitalisierung Herausforderungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten mit sich bringt und daher Geschäftsmodelle ständig überdacht und umgestaltet werden müssen, um marktgesteuerte Lösungen auf der Grundlage von Massendaten, Cloud-Computing, IKT, künstlicher Intelligenz und der starken Rolle von Internetplattformen zu entwickeln; betont, dass es für die Rechteinhaber der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten in der EU wichtig ist, dass Angaben zur Reichweite und Systeme zur Empfehlung von Inhalten zugänglich und transparent sind; erachtet es daher als besonders wichtig, dass die Finanzierung für die Digitalisierung, Bewahrung und Onlineverfügbarkeit kultureller und kreativer Inhalte und des Kulturerbes Europas garantiert ist;

40.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verlässliche Daten über bewährte Verfahren und Methoden für die Verteilung der Hilfe an die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten zu sammeln und auszutauschen; fordert darüber hinaus den Austausch über bewährte Verfahren in Bezug auf die effizientesten Möglichkeiten zur kurz- und mittelfristigen Verteilung der Mittel zur wirtschaftlichen Erholung, um möglichst die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft und all ihre Sparten zu erreichen, damit kein Künstler oder Kulturschaffender außer Acht gelassen wird;

41.  unterstreicht die Bedeutung der Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern bei Online- und Präsenzveranstaltungen, insbesondere durch die Förderung von Tarifverhandlungen;

42.  fordert die Kommission auf, die Lage der Künstler in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten fortlaufend mit regelmäßigen Studien zu überwachen, um auf Unionsebene genaue, zuverlässige, aktuelle und branchenbezogene Daten zu erhalten, damit die Politik solide gestaltet werden kann, ein klareres Bild der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten entsteht und man besser auf künftige Krisen vorbereitet ist;

43.  begrüßt, dass sich viele kulturelle Gesamtsysteme aus Arbeitnehmern und Organisationen während der Krise an neue digitale Vertriebsformate angepasst und innovative Wege beschritten haben, um das Publikum zu erreichen; weist jedoch darauf hin, dass das digitale Engagement nicht an die Stelle unmittelbarer Kulturerlebnisse treten sollte;

44.  regt an, den Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz zu fördern, damit Künstler neue Wege zur Schaffung und Verbreitung ihrer Werke erkunden und die Möglichkeiten der digitalen Umgebung besser nutzen können;

45.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 460 vom 21.12.2018, S. 12.
(2) ABl. C 238 vom 6.7.2018, S. 28.
(3) ABl. C 125 E vom 22.5.2008, S. 223.
(4) ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 152.
(5) ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 92.
(6) ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.
(7) ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 34.
(8) ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30.
(9) Studie mit dem Titel „The Situation of Artists and Cultural Workers and the post-COVID-19 Cultural Recovery in the European Union – Background Analysis“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, 1. Februar 2021.
(10) Briefing mit dem Titel „The Situation of Artists and Cultural Workers and the post-COVID-19 Cultural Recovery in the European Union: Policy Recommendations“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, 4. Mai 2021.
(11) Ernst & Young, „Rebuilding Europe: The cultural and creative economy before and after the COVID-19 crisis“ (Zum Wiederaufbau in der EU – die Kultur- und Kreativwirtschaft vor und nach der COVID-19-Krise), Januar 2021.
(12) Richtlinie (EU) 2019/789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 82).

Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen