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Verfahren : 2021/2922(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B9-0530/2021

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 21/10/2021 - 10
PV 21/10/2021 - 16

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0438

Angenommene Texte
PDF 197kWORD 61k
Donnerstag, 21. Oktober 2021 - Straßburg
Pandora Papers: Konsequenzen für die Bemühungen um die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
P9_TA(2021)0438RC-B9-0530/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2021 zu den Pandora-Papieren: Konsequenzen für die Bemühungen um die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (2021/2922(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des inklusiven Rahmens gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 vom 8. Oktober 2021 zu einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. April 2018 zum Schutz investigativ tätiger Journalisten in Europa: der Fall des slowakischen Journalisten Ján Kuciak und von Martina Kušnírová(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2015 zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung(2) (TAXE-Entschließung),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung(3) (TAX2-Entschließung),

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 13. Dezember 2017 an den Rat und die Kommission im Anschluss an die Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (PANA-Empfehlung)(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2019 zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung(5) (TAX3-Entschließung),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2019 zur Rechtsstaatlichkeit in Malta nach den jüngsten Enthüllungen im Zusammenhang mit der Ermordung von Daphne Caruana Galizia(6),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2020 zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (C(2020)2800),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2020 zu einer umfassenden Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – der Aktionsplan der Kommission und andere aktuelle Entwicklungen(7),

–  unter Hinweis auf die Berichte über Entwürfe für die erste und zweite Säule, die am 14. Oktober 2020 vom inklusiven Rahmen der OECD und der G20 angenommen wurden, sowie auf die Ergebnisse einer von der OECD durchgeführten Wirtschaftsanalyse und Folgenabschätzung in Bezug auf die Vorschläge,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zur Überarbeitung der EU-Liste der Steueroasen(8),

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 3/2021 des Europäischen Rechnungshofs vom 26. Januar 2021 mit dem Titel „Austausch von Steuerinformationen in der EU: solide Grundlage, bei der Umsetzung hapert es jedoch“,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 13/2021 des Europäischen Rechnungshofs vom 28. Juni 2021 mit dem Titel „EU-Maßnahmen gegen Geldwäsche im Bankensektor sind fragmentiert und werden unzulänglich umgesetzt“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2021 mit dem Titel „Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ (COM(2021)0251),

–  unter Hinweis auf das von der Kommission am 20. Juli 2021 vorgelegte Legislativpaket zur Stärkung der Vorschriften der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2021 zur Umsetzung der EU-Anforderungen für den Austausch von Steuerinformationen: Fortschritte, Erkenntnisse und zu überwindende Hindernisse(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2021 zu der Reform der EU-Politik im Bereich schädliche Steuerpraktiken (einschließlich der Reform der Gruppe „Verhaltenskodex“)(10),

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Pandora-Papiere ein Datenleck beispiellosen Umfangs sind, bei dem Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer von Kapitalgesellschaften in Steueroasen offengelegt wurden; in der Erwägung, dass das Internationale Konsortium investigativer Journalisten (ICIJ) am 3. Oktober 2021 begonnen hat, die Pandora-Papiere zu veröffentlichen;

B.  in der Erwägung, dass 2,94 Terabyte Daten an das ICIJ und Medienpartner auf der ganzen Welt weitergegeben wurden; in der Erwägung, dass zwar einige der Dateien aus den 1970er-Jahren stammen, die meisten der vom ICIJ geprüften Dateien jedoch zwischen 1996 und 2020 erstellt wurden; in der Erwägung, dass das neue Datenleck Berichten zufolge mehr als 330 Politiker und Beamte aus fast 100 Ländern betrifft, darunter 35 amtierende oder ehemalige Staats- und Regierungschefs;

C.  in der Erwägung, dass mit den Pandora-Papieren aufgedeckt wurde, wie vermögende Einzelpersonen, darunter Politiker, Kriminelle, Beamte und Prominente, von Intermediären wie Banken, Buchhaltern und Anwaltskanzleien dabei unterstützt werden, komplexe Unternehmensstrukturen zu entwickeln, die in enger Zusammenarbeit mit professionellen Offshore-Diensteanbietern in Steueroasen eingetragen werden, um Einkünfte und Vermögenswerte der gerechten Besteuerung und Kontrolle zu entziehen;

D.  in der Erwägung, dass die Pandora-Papiere das jüngste große Datenleck sind, mit dem die inneren Abläufe in der Offshore-Finanzwelt offengelegt wurden und das auf die Lux Leaks (2014), die Swiss Leaks (2015), die Panama-Papiere (2016), die Paradise Papers (2017), die Mauritius Leaks (2019), die Luanda Leaks und FinCEN-Dossiers (2020) und die Lux Letters (2021) folgte;

E.  in der Erwägung, dass die Pandora-Papiere deutlich machen, dass Informationen über wirtschaftliches Eigentum von grundlegender Bedeutung sind, um den Kampf gegen Geldwäsche und andere Finanzstraftaten zu unterstützen, und dass öffentliche Zugänglichkeit und genauere Informationen dringend erforderlich sind;

F.  in der Erwägung, dass zu den Tätigkeiten, über die in den Pandora-Papieren berichtet wird, unter anderem die Einrichtung von Briefkastenfirmen, Stiftungen und Trusts mit dem Zweck des anonymen Erwerbs von Immobilien, Jachten, Flugzeugen und Lebensversicherungen, der Tätigung von Investitionen und der Verschiebung von Geld zwischen Bankkonten, der Steuervermeidung und der Durchführung von Finanzstraftaten, einschließlich Geldwäsche, gehört;

G.  in der Erwägung, dass die Tätigkeiten, über die in den Pandora-Papieren berichtet wird, zwar nicht alle grundsätzlich illegal sind, es sich dabei aber häufig um Steuervermeidung und Missbrauch unternehmerischer Geheimhaltung handelt;

H.  in der Erwägung, dass Steuerbehörden Berichten zufolge nach den Enthüllungen der Panama-Papiere mehr als 1 Mrd. EUR eingezogen haben(11);

I.  in der Erwägung, dass auch nach sehr vorsichtigen Schätzungen der größte Anteil der weltweiten Einbußen aufgrund von Gewinnverlagerungen in Steueroasen auf die Union entfällt, die jährlich schätzungsweise 20 % ihrer Körperschaftsteuereinnahmen einbüßt;

J.  in der Erwägung, dass die G20-Länder im Anschluss an die Finanzkrise von 2008–2009 und eine Reihe von Enthüllungen über Steuerhinterziehung, aggressive Steuerplanung, Steuervermeidung und Geldwäsche übereingekommen sind, diese Probleme im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting – Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) weltweit auf der Ebene der OECD anzugehen, was zum BEPS-Aktionsplan geführt hat;

K.  in der Erwägung, dass angemessene internationale Steuergesetze von entscheidender Bedeutung sind, damit Praktiken der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung unterbunden und ein faires und effizientes Steuersystem gestaltet werden kann, mit dem Ungleichheiten bekämpft werden und für Sicherheit und Stabilität gesorgt wird, was Voraussetzungen für Wettbewerbsfähigkeit sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sind;

L.  in der Erwägung, dass sich der Betrag des Finanzvermögens, das in Steueroasen gehalten wird, nach Angaben der EU-Steuerbeobachtungsstelle im Jahr 2017 auf 7 900 Mrd. EUR belief; in der Erwägung, dass dieser Betrag 8 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht; in der Erwägung, dass infolgedessen weltweit jährlich Steuereinnahmen in Höhe von rund 155 Mrd. EUR verlorengehen;

M.  in der Erwägung, dass sich Schätzungen zufolge allein die Steuereinnahmen, die in der EU aufgrund von Steuervermeidung durch Unternehmen verloren gehen, bereits auf 50 bis 70 Mrd. EUR pro Jahr belaufen, und dass diese Zahl auf fast 190 Mrd. EUR steigt, wenn andere Faktoren, wie besondere Steuerregelungen und Ineffizienz bei der Steuererhebung, einbezogen werden; in der Erwägung, dass der EU-Steuerbeobachtungsstelle zufolge 11 % des gesamten Nettovermögens der EU bzw. 2 300 Mrd. EUR in Offshore-Gebieten gehalten werden;

N.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in den Entschließungen und Empfehlungen seines TAXE-, TAX2-, PANA- und TAX3-Ausschusses sowie in den jüngsten Entschließungen, die auf der Grundlage von Berichten seines Unterausschusses für Steuerfragen (FISC) angenommen wurden, wiederholt gefordert hat, dass das internationale Körperschaftsteuersystem reformiert wird, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung anzugehen;

O.  in der Erwägung, dass der Anteil verdächtiger Finanztätigkeiten, wie Geldwäsche in Verbindung mit Korruption, Waffen- und Menschenhandel, Drogenhandel, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, Terrorismusfinanzierung oder andere illegale Tätigkeiten, die sich auf den Alltag der Unionsbürger auswirken, am jährlichen BIP der Union Europol zufolge bei 0,7 bis 1,2 % liegt; in der Erwägung, dass nach Angaben von Europol von den 1,1 Mio. Berichten über verdächtige Tätigkeiten im Jahr 2019 nur 10 % von öffentlichen Behörden weiter untersucht wurden (wobei zwischen den Ländern große Unterschiede bestehen);

P.  in der Erwägung, dass es zwar schwierig ist, das Ausmaß der Geldwäsche einzuschätzen, da diese Tätigkeit naturgemäß nicht offengelegt wird, wenn sie nicht festgestellt wird, sie weltweit jedoch eindeutig zunimmt;

Q.  in der Erwägung, dass dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung zufolge jedes Jahr ein Betrag gewaschen wird, der 2,7 % des weltweiten BIP entspricht;

R.  in der Erwägung, dass die Kommission gegen die meisten Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der vierten und fünften Geldwäscherichtlinie(12) in nationales Recht eingeleitet hat;

S.  in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Mängel bei der Durchsetzung aufweist, die mit dem Fehlen einer effizienten Aufsicht einhergehen; in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahren mit aufeinanderfolgenden legislativen Reformen versucht wurde, den Rechtsrahmen zu stärken, um gegen neue Risiken und Mängel vorzugehen;

T.  in der Erwägung, dass die EU in den vergangenen zehn Jahren eine Reihe legislativer Reformen angenommen hat, um gegen Steuervermeidung und Finanzkriminalität vorzugehen; in der Erwägung, dass sich diese Reformen positiv auf das Funktionieren des Binnenmarkts und den Schutz der Steuerbemessungsgrundlage und Steuereinkünfte der Mitgliedstaaten ausgewirkt haben, die eine Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen, das Wachstum und insbesondere die Erholung der europäischen Wirtschaft nach der COVID-19-Pandemie sind; in der Erwägung, dass eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungs-, Justiz- und Strafverfolgungsbehörden in der EU jedoch immer mehr an Bedeutung gewinnt;

U.  in der Erwägung, dass die Europäische Staatsanwaltschaft, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Europol, die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und die nationalen zentralen Meldestellen wertvolle Arbeit bei der Aufdeckung und Bekämpfung von grenzüberschreitendem Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung leisten; in der Erwägung, dass diese Ämter und Agenturen aufgrund der mangelnden Bereitschaft des Rates als einer der Haushaltsbehörden, im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zu bewilligen und über unzureichende Finanzmittel verfügen; in der Erwägung, dass der Rat daher insbesondere vor dem Hintergrund der Pandora-Papiere seinen Standpunkt zum jährlichen Haushaltsverfahren 2022 und zu den künftigen Haushaltsplänen überprüfen und ändern muss, um die personellen und finanziellen Ressourcen der genannten Einrichtungen zu stärken;

Allgemeine Erwägungen

1.  nimmt die Veröffentlichung der sogenannten Pandora-Papiere am 3. Oktober 2021 durch das Internationale Konsortium investigativer Journalisten (ICIJ) zur Kenntnis; lobt die investigative Arbeit des ICIJ, mit der ein unschätzbarer Beitrag zur Offenlegung geheimer Offshore-Praktiken und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Angelegenheiten, die eindeutig von öffentlichem Interesse sind, geleistet wurde;

2.  hebt die Bedeutung des internationalen investigativen Journalismus und von Hinweisgebern bei der Aufdeckung von Fehlverhalten, Korruption, organisierter Kriminalität, Geldwäsche und schuldhaftem Verhalten, insbesondere durch politisch exponierte Personen, hervor; betont, dass mit investigativem Journalismus ein wichtiger Beitrag zur Wahrung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit geleistet wird;

3.  erachtet es als erforderlich, die Vertraulichkeit der Quellen von investigativem Journalismus, einschließlich Hinweisgebern, zu schützen, und betont, wie wichtig die Verteidigung des öffentlichen Interesses für Quellen ist, die mit rechtlichen Schritten oder Strafverfolgung rechnen müssen, weil sie aus eindeutig öffentlichem Interesse etwas offengelegt haben; betont, dass es für die Wahrung der Funktion des investigativen Journalismus als Wächter der demokratischen Gesellschaft von großer Wichtigkeit ist, dass die Freiheit von Journalisten verteidigt wird, in den Besitz vertraulicher, geheimer und zugangsbeschränkter Dokumente, Datensätze und sonstiger Materialien – unabhängig von ihrer Herkunft – zu gelangen und über diese Themen von öffentlichem Interesse Bericht zu erstatten, ohne dass kostspielige Rechtsstreite oder Strafverfolgung drohen;

4.  bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass investigative Journalisten vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) sowie vor persönlicher Belästigung, Einschüchterung und Morddrohungen geschützt werden müssen; ist der Ansicht, dass verbindliche Rechtsvorschriften der Union, die unabhängigen Medien und Journalisten einen soliden und konsequenten Schutz vor schikanösen Klagen bieten, mit denen sie in der EU zum Schweigen gebracht oder eingeschüchtert werden sollen, dringend erforderlich sind, um dieser missbräuchlichen Praxis ein Ende zu setzen; verweist auf seine derzeit laufenden Arbeiten an einem Initiativbericht zum Thema SLAPP-Klagen; begrüßt, dass die Kommission an einer Initiative gegen Klagemissbrauch arbeitet, der sich gegen Journalisten und Rechteverteidiger richtet;

5.  stellt fest, dass im Jahr 2019 die neue EU-Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern(13) angenommen wurde und dass die Mitgliedstaaten diese bis Ende 2021 in nationales Recht umsetzen müssen;

6.  bedauert, dass trotz eines Jahrzehnts voller Steuerskandale und legislativer Reformen in der EU mit den Pandora-Papieren aufgedeckt wurde, dass die Fortschritte auf globaler Ebene nicht ausreichten, um die Geheimhaltung von Informationen über Unternehmensstrukturen sowie Steuervermeidung und -Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen einzudämmen; weist darauf hin, dass durch die Geheimhaltung des unternehmerischen Eigentums persönliche finanzielle Interessen verborgen werden;

7.  weist darauf hin, dass aus den Pandora-Papieren hervorgeht, wie Steueroasen schädliche Praktiken an neue Standards angepasst haben, um für Steuervermeidungszwecke attraktiv zu bleiben; ist der Ansicht, dass diese Anpassung zu einem Unterbietungswettlauf und zum ständigen Aufkommen neuer Steueroasen mit immer attraktiveren Regelungen zum Nachteil anderer führt, die an Attraktivität verlieren;

8.  bedauert, dass Bürger und Entscheidungsträger beim Zugang zu Informationen über geheime Offshore-Praktiken noch immer auf Datenlecks angewiesen sind; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der öffentlichen Bereitstellung von Information über wirtschaftliches Eigentum und aller sonstigen einschlägigen Informationen, die den Parlamenten und Behörden, einschließlich Steuerbehörden, zur Verfügung stehen, Fortschritte zu erzielen;

9.  weist darauf hin, dass das verborgene System, das mit den Pandora-Papieren enthüllt wurde, dem Ansehen rechtmäßiger Unternehmen schadet, wirtschaftliche und soziale Ungleichheit verstärkt, die wirksame Bereitstellung von öffentlichen Diensten und Unterstützung für die schutzbedürftigsten Personen beeinträchtigt, die wirtschaftliche Entwicklung untergräbt, wenn es zu einem Verlust von Einnahmen kommt, und das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit und unser wirtschaftliches und demokratisches System stark schwächt;

10.  fordert die zuständigen Behörden, einschließlich Steuerbehörden, der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Datensätze des ICIJ zu analysieren und eingehende Untersuchungen allfälligen Fehlverhaltens einzuleiten, das durch die Pandora-Papiere aufgedeckt wurde und ihr Hoheitsgebiet betrifft, einschließlich Überprüfungen in Bezug auf alle Personen, die in den Pandora-Papieren genannt werden;

11.  fordert die Kommission auf, die durch die Pandora-Papiere offengelegten Daten zu überprüfen, zu analysieren, ob weitere legislative Maßnahmen auf EU-Ebene angemessen sind und ob Durchsetzungsverfahren in Bezug auf die derzeitigen Rechtsvorschriften erforderlich sind, und dem Parlament Bericht zu erstatten;

12.  fordert die Europäische Staatsanwaltschaft auf zu bewerten, ob die mit den Pandora-Papieren enthüllten Daten konkrete Ermittlungen im Rahmen ihres Mandats rechtfertigen;

13.  bedauert, dass in den Pandora-Papieren auch eine Reihe von Politikern, darunter hochrangige Entscheidungsträger der EU, genannt werden, und fordert die Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten auf, angemessene Ermittlungen in Bezug auf jedes Fehlverhalten durchzuführen; bedauert insbesondere, dass Politiker wie Andrej Babiš, Ministerpräsident von Tschechien, und Nicos Anastasiades, Präsident von Zypern, die beide Mitglied des Europäischen Rates sind, zusätzlich zu Wopke Hoekstra, niederländischer Finanzminister, sowie Ilham Aliyev, Präsident von Aserbaidschan, Tony Blair, ehemaliger britischer Premierminister, Milo Đukanović, Präsident von Montenegro, und John Dalli, ehemaliger maltesischer Minister und ehemaliges Mitglied der Europäischen Kommission, alle in den Pandora-Papieren genannt werden und Berichten zufolge Verbindungen zu Offshore-Geschäften haben;

14.  betont, dass unter den Beamten in der EU unbedingt hohe Standards in Bezug auf Integrität, Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit gewahrt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass sie über Maßnahmen und Systeme verfügen, mit denen Beamte verpflichtet werden, Nebentätigkeiten, Beschäftigungen, Investitionen, Vermögenswerte und bedeutende Geschenke oder Vorteile, aus denen sich im Hinblick auf ihre Funktion als Beamte ein Interessenkonflikt ergeben könnte, anzugeben, wie es im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption empfohlen wird; bekräftigt, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments bereits Informationen über finanzielle Interessen offenlegen; fordert insbesondere Politiker auf, Beteiligungen an Briefkastenfirmen freiwillig offenzulegen, auch wenn keine verpflichtenden Maßnahmen bestehen; weist darauf hin, dass diese Erklärungen der Vorbeugung dienen und mit ihnen die Transparenz und die Integrität des öffentlichen Raums gefördert werden soll und dass sie nicht dahingehend ausgelegt werden sollten, dass Politiker in Bezug auf eine Beteiligung an kriminellen Tätigkeiten stigmatisiert werden;

15.  fordert die Mitgliedstaaten und die im zwischenstaatlichen Forum der G20, im Inklusiven Rahmen und in den Vereinten Nationen versammelten Staats- und Regierungschefs nachdrücklich auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Steueroasen und deren Betriebsmodell einen Riegel vorzuschieben, indem durch die Einführung spezifischer verpflichtender Kriterien zu Transparenz und Geschäftsgebaren, um zu verhindern, dass diese Firmen genutzt werden, und durch das Verbot anderer Formen von Finanzgeheimnissen Briefkastenfirmen (Unternehmen ohne wirtschaftliche Substanz, deren einziger Zweck darin besteht, Steuern oder andere Gesetze zu umgehen) wirksam verboten werden, und fordert die Mitgliedstaaten und die genannten Personen außerdem nachdrücklich auf, sich auf einen effektiven Mindestsatz für die Körperschaftsteuer zu einigen und diesen unverzüglich umzusetzen sowie den weltweiten automatischen und vorgeschriebenen Austausch von Informationen über alle Arten von privaten Beteiligungen weiter auszuweiten und zu verbessern;

16.  begrüßt, dass 136 Länder und Gebiete, die am inklusiven Rahmen der OECD/G20 gegen BEPS teilnehmen, die Erklärung zu einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben, unterzeichnet haben und somit einer grundlegenden Reform der internationalen Steuerbestimmungen zustimmen;

17.  weist darauf hin, dass durch die Einigung, sobald sie umgesetzt ist, in Bezug auf die größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen eine gerechtere Verteilung der Gewinne und Besteuerungsrechte zwischen den Ländern sichergestellt und ein weltweiter effektiver Mindestsatz für die Körperschaftsteuer von 15 % eingeführt wird, der für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. EUR gilt;

18.  bekräftigt, wie wichtig multilaterale Maßnahmen und internationale Koordinierung sind, um gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung vorzugehen;

19.  fordert die Staats- und Regierungschefs der G20, die am 30. und 31. Oktober 2021 in Rom zusammentreffen, auf, die OECD zu beauftragen, eine neue globale Initiative zur Überarbeitung des automatischen Informationsaustauschs und zur Stärkung der globalen Steuerung bei der Durchsetzung der Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche einzuleiten;

20.  verweist im Zusammenhang mit Besteuerung auf die universellen Grundsätze Fairness, Transparenz und Zusammenarbeit; bekräftigt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, ihre Steuersysteme zu vereinfachen, um eine gerechtere Besteuerung, Steuersicherheit und Investitionen in die Realwirtschaft zu gewährleisten, und den Druck auf die Steuerbehörden zu verringern, die bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung beträchtliche Ressourcen einsetzen;

Aktueller Stand der Durchsetzung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU, Unternehmenstransparenz und Informationsaustausch

21.  stellt fest, dass die rechtlichen Normen für Unternehmenstransparenz in der EU bereits zu den weltweit strengsten zählen; betont indes, dass angesichts der zunehmenden Mobilität von Kapital, Personen und Vermögenswerten, der raschen Entwicklung des digitalen Finanzwesens und der immer ausgefeilteren Methoden, um den Besitz von Vermögenswerten abzuschirmen, diese Normen noch unzureichend sind;

22.  betont, dass die Mitgliedstaaten insbesondere aufgrund der fünften Geldwäscherichtlinie verpflichtet sind, Register der wirtschaftlichen Eigentümer aller Rechtspersonen mit Sitz in der EU, einschließlich Treuhandgesellschaften, einzurichten, und dass die Öffentlichkeit im Rahmen der fünften Geldwäscherichtlinie Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer der meisten Unternehmensstrukturen erhält;

23.  nimmt zur Kenntnis, dass die EU die bestehenden Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, des grenzüberschreitenden Steuerbetrugs, der Steuerhinterziehung und der Steuervermeidung laufend überprüft, was sich positiv auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes und den Schutz der Steuerbemessungsgrundlagen und einnahmen der Mitgliedstaaten auswirkt, was die Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen, für Wachstum und insbesondere für die Erholung der EU-Wirtschaft nach der COVID-19-Pandemie ist;

24.  hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten nach EU-Recht verlangen müssen, dass die Informationen in den Registern angemessen, korrekt und aktuell sind, und darüber hinaus entsprechende Überwachungsmechanismen einrichten müssen, einschließlich der Verpflichtung der zuständigen Behörden, Unregelmäßigkeiten zu melden; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über angemessene Ressourcen verfügen, um die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer in den Registern zu überprüfen, und dass wirksame, angemessene und abschreckende Maßnahmen oder Sanktionen verhängt werden, wenn Rechtspersonen, Treuhandgesellschaften und andere Arten von Rechtsvereinbarungen keine angemessenen, korrekten und aktuellen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen;

25.  fordert die Kommission erneut auf, sich mit dem Mangel an ausreichenden und korrekten Daten in den nationalen Registern zu befassen, die zur Ermittlung der eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümer herangezogen werden können, insbesondere in Situationen, in denen ein Netz von Briefkastenfirmen genutzt wird;

26.  weist darauf hin, dass die Pandora-Papiere deutlich machen, wie sehr es miteinander verknüpfter und öffentlich zugänglicher Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Treuhandgesellschaften und ähnlichen Organisationen wie Unternehmen bedarf und welch großen Nutzen sie haben, damit eine eingehendere Prüfung und eine bessere Abgleichung von Angaben durch Journalisten und die Zivilgesellschaft möglich ist; unterstreicht, dass derartige Register vereinheitlichte, maschinenlesbare Daten enthalten und Suchfunktionen ermöglichen müssen;

27.  ist besorgt darüber, dass – wie von der Zivilgesellschaft dokumentiert(14) – ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die fünfte Geldwäscherichtlinie neun Länder noch keine öffentlichen Register eingerichtet hatten, während andere geografische Zugangsbeschränkungen eingeführt hatten, was gegen die Vorschriften der EU verstößt; bedauert ferner, dass die meisten EU-Mitgliedstaaten offenbar Hindernisse wie einen kostenpflichtigen Zugang zu den Angaben im Internet und eine Registrierung eingeführt haben, die zwar allem Anschein nach im Einklang mit dem EU-Recht stehen, die Konsultation der Register jedoch erschweren; unterstützt die Bemühungen der Kommission um eine vollständige Um- und Durchsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie durch Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren;

28.  bedauert, dass es bei der Einrichtung des Systems zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer (BORIS) aufgrund technischer Probleme zu Verzögerungen gekommen ist; weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass dies eine gesetzliche Anforderung gemäß der fünften Geldwäscherichtlinie ist und dass es von absolut grundlegender Bedeutung ist, dass Informationen über wirtschaftliches Eigentum für Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU), Strafverfolgung, Verpflichtete und die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sind; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten die Wirksamkeit von BORIS unterlaufen, noch bevor das System in Kraft tritt, indem sie die Einrichtung und das reibungslose Funktionieren ihrer nationalen Register wirtschaftlicher Eigentümer hinauszögern, und fordert alle Akteure auf, sich dringend mit dieser Verzögerung zu befassen;

29.  stellt fest, dass die OpenLux-Enthüllungen bereits die Grenzen der Maßnahmen zu Transparenz und das derzeitige Niveau der Umsetzung öffentlicher Register wirtschaftlicher Eigentümer durch die Mitgliedstaaten ans Licht gebracht hatten; stellt ferner fest, dass in den Pandora-Papieren Beispiele für Einzelpersonen genannt wurden, die die Transparenz im Hinblick auf die wirtschaftlichen Eigentümer in den Mitgliedstaaten umgehen;

30.  bekräftigt, dass alle, die durch direktes oder indirektes Eigentum eine juristische Person letztlich besitzen oder kontrollieren, als wirtschaftliche Eigentümer in dem Register aufgeführt sein sollten;

31.  hebt hervor, dass die Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die bisher mit Hilfe eines Minimums an Harmonisierung erfolgt, sehr komplex ist; bedauert, dass es in einigen Mitgliedstaaten am politischem Willen fehlt, die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ordnungsgemäß umzusetzen und durchzuführen; bedauert, dass die Frist für die Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie, die am 10. Januar 2020 endete, sowie die entsprechenden Fristen für die Register wirtschaftlicher Eigentümer für gesellschaftliche und andere juristische Personen sowie für Treuhandfonds und ähnliche Rechtsvereinbarungen, die am 10. Januar 2020 bzw. am 10. März 2020 endeten, von einer Reihe von Mitgliedstaaten nicht eingehalten wurden;

32.  begrüßt in diesem Zusammenhang das von der Kommission im Juli 2021 vorgeschlagene neue Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das ein einheitliches Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und insbesondere die neuen Vorschriften zur Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums enthält; sieht der Arbeit an den Vorschlägen der Kommission erwartungsvoll entgegen und setzt sich auch weiterhin für die weitere Verbesserung der Normen für Unternehmenstransparenz in der EU und für einen wirksamen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein;

33.  begrüßt insbesondere, dass die Kommission eine Verpflichtung für juristische Personen aus Drittstaaten eingeführt hat, die entweder eine Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen mit Verpflichtungen in der EU eingehen oder Immobilien in der EU erwerben, ihren wirtschaftlichen Eigentümer in den EU-Registern wirtschaftlicher Eigentümer zu registrieren, was im Einklang mit früheren Forderungen des Parlaments nach derartigen Maßnahmen steht, damit eine beträchtliche Lücke im System geschlossen werden kann;

34.  hebt den Vorschlag der Kommission hervor, die Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden, den zuständigen Behörden Zugang zu bestehenden Immobilienregistern zu gewähren, um die rechtzeitige Identifizierung aller natürlichen oder juristischen Personen, die Immobilien besitzen, sicherzustellen; begrüßt diesen Vorschlag und verpflichtet sich, im Rahmen der anstehenden Legislativverfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darauf hinzuwirken, dass die Transparenz von Immobilieneigentum in der EU, das für vermögende Privatpersonen nach wie vor attraktiv ist, um Vermögenswerte abzuschirmen, und für Kriminelle, um die Erlöse aus ihren illegalen Aktivitäten zu waschen, weiter verbessert wird;

35.  begrüßt ferner den Vorschlag der Kommission, eine EU-weite Verknüpfung zentralisierter automatisierter Mechanismen, die Informationen über Zahlungen und Bankkonten enthalten, über eine zentrale Zugangsstelle einzuführen, um Strafverfolgungsbehörden und den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU) in den verschiedenen Phasen der Ermittlungen einen schnelleren Zugang zu Finanzinformationen zu ermöglichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern, wobei die Datenschutzvorschriften einzuhalten sind;

36.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine neue europäische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einzurichten, die als einzige Aufsichtsbehörde für ausgewählte Verpflichtete des Finanzsektors und als einziger Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen in der EU fungieren soll; betont, dass die neue Behörde eine höhere Mittelzuweisung erhalten und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden sollte, um die Aufsichtsbefugnisse über Finanzunternehmen wahrzunehmen und eine wirksame Aufsicht über nicht dem Finanzsektor angehörende Verpflichtete auszuüben;

37.  nimmt zur Kenntnis, dass die neue Behörde den Auftrag erhalten wird, einen Koordinierungsmechanismus zwischen den zentralen Meldestellen einzurichten und zu verwalten; begrüßt diese Entwicklung und hofft, dass die neue Behörde eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen spielen wird;

38.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, ein stärker harmonisiertes Paket wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen auf EU-Ebene für Verstöße gegen die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuführen;

39.  sieht außerdem der raschen Veröffentlichung des Vorschlags der Kommission zur Bekämpfung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke entgegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich nicht auf die Anforderungen an die Substanz zu beschränken, wie sie derzeit in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete (EU-Liste) enthalten sind, sondern solide und progressive Anforderungen an eine echte wirtschaftliche Substanz zu entwickeln; weist darauf hin, dass diese Gesellschaften häufig dazu genutzt werden, durch unversteuerte Dividenden-, Lizenzgebühren- oder Zinszahlungen Geld in Niedrigsteuerländer zu transferieren;

40.  bedauert die Tatsache, dass trotz aller positiven Entwicklungen und bevorstehenden Reformen rechtliche Schlupflöcher und Unterschiede und Uneinheitlichkeit zwischen den Umsetzungspraktiken in den Mitgliedstaaten fortbestehen; betont außerdem, dass die Beschränkungen des europäischen Rahmens für den Informationsaustausch teilweise auf fehlende Ressourcen in Steuerbehörden und zentralen Meldestellen zurückzuführen sind; bekräftigt, dass es einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungs-, Justiz- und Strafverfolgungsbehörden in der EU bedarf;

41.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Mittel in angemessener Höhe für die Verarbeitung und den Austausch von Informationen über zentrale Meldestellen und den gesamten Strafverfolgungsrahmen einzusetzen; fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob die zentralen Meldestellen über Mittel in ausreichender Höhe verfügen, um Risiken im Zusammenhang mit der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam bewältigen zu können;

42.  ist der Ansicht, dass Initiativen zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Unionsebene und auf nationaler Ebene weiter in Betracht gezogen werden sollten, wie z. B. die Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt stehen, die Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Stärkung bestehender Agenturen wie Europol und Eurojust;

43.  fordert Europol auf, im Zusammenhang mit Ermittlungen in Fällen von Steuerkriminalität stärker mit den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten;

44.  hebt die Erkenntnisse und Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 13/2021 des Europäischen Rechnungshofs hervor, demzufolge die „EU-Maßnahmen gegen Geldwäsche im Bankensektor [...] fragmentiert [sind] und [...] unzulänglich umgesetzt“ werden; bedauert, dass der EuRH im Bereich der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Ergreifung von Maßnahmen bei ermittelten Risiken institutionelle Zersplitterung und mangelnde Koordinierung auf Unionsebene festgestellt hat;

45.  stellt mit Besorgnis fest, dass die Kommission die Umsetzung der Richtlinien durch die Mitgliedstaaten nur langsam bewertet hat, was auf die schlechte Kommunikation einiger Mitgliedstaaten und die beschränkten Ressourcen auf der Ebene der Kommission zurückzuführen ist;

46.  begrüßt, dass die Bediensteten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mögliche Verstöße gegen das Unionsrecht eingehend untersucht haben, bedauert aber, dass es dabei zu übermäßigen Verzögerungen gekommen ist; bedauert ferner, dass die EBA nicht mehr Untersuchungen auf eigene Initiative einleitet; bedauert überdies, dass die Kommission nicht über interne Leitlinien für die Auslösung eines Antrags an die EBA zur Durchführung einer Untersuchung verfügt;

47.  ist zutiefst besorgt über die vom EuRH gefundenen Beweise für Versuche, Einfluss auf den Rat der Aufseher zu nehmen, der Teil des Beratungsprozesses bei einer Untersuchung eines Verstoßes gegen das Unionsrecht war; fordert die EBA auf, weitere Versuche der Einflussnahme auf Mitglieder von Untersuchungsgremien während ihrer Beratungen zu unterbinden;

48.  fordert die Kommission, die EBA und die Europäische Zentralbank auf, die genannten Probleme und die Empfehlungen des Rechnungshofs innerhalb der vom EuRH vorgegebenen Frist anzugehen;

49.  fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle bestehenden Programme, bei denen im Gegenzug zu Investitionen die Staatsbürgerschaft verliehen oder ein Aufenthaltsrecht gewährt wird, transparent sind und auf klaren Regeln beruhen; fürchtet, dass all diese Programme möglicherweise die Bedrohung durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung verstärkt haben und gleichzeitig das gegenseitige Vertrauen und die Integrität des Schengen-Raums und des Euro-Währungsgebiets untergraben und andere politische, wirtschaftliche und sicherheitsbezogene Risiken für die Union und ihre Mitgliedstaaten darstellen; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich, nachdem das Parlament seine Empfehlungen abgegeben hat, Vorschläge zur Regelung von Programmen, bei denen im Gegenzug zu Investitionen die Staatsbürgerschaft verliehen oder ein Aufenthaltsrecht gewährt wird, vorzulegen;

50.  fordert die Kommission auf, die Daten aus den Pandora-Papieren bei dem Verfahren zur Erstellung der EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko zu berücksichtigen, insbesondere Länder und Gebiete, die als Zentren für Unternehmensgründungen dienen und Finanzkriminalität Vorschub leisten; bekräftigt, dass es möglich sein sollte, dass Drittländer, die bei europäischen Ermittlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in besonders beachteten Fällen nicht zur Zusammenarbeit bereit sind, auf die Liste gesetzt werden; betont, wie wichtig die autonome Bewertung von Drittländern in der EU ist, die frei von geopolitischen Einmischungen sein sollte, und dass der Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums als Kriterium für die Bewertung von Drittländern Vorrang eingeräumt werden sollte;

51.  stellt mit Besorgnis fest, dass den Enthüllungen zufolge verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf politisch exponierte Personen, ihre Angehörigen und engen Verbündeten möglicherweise nicht immer von den Verpflichteten eingehalten werden; fordert die Kommission auf, zu bewerten, in welchem Ausmaß die Identifizierung politisch exponierter Personen und die Anwendung der verstärkten Sorgfaltspflicht tatsächlich ausgeführt wird und vor welchen Hindernissen die Verpflichteten in diesem Zusammenhang stehen; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass Daten darüber erhoben werden, inwieweit Verpflichtete die Vorschriften einhalten;

52.  nimmt Kenntnis von der laufenden Studie des Europarates zur Bewertung der konkreten Umsetzung und wirksamen Anwendung der vierten Geldwäscherichtlinie in den Mitgliedstaaten, die die Kommission gefordert hatte; fordert die Kommission auf, die Bewertungsberichte des Europarates über die Mitgliedstaaten zu veröffentlichen und dafür zu sorgen, dass Organisationen der Zivilgesellschaft in den Bewertungsprozess einbezogen werden;

Handlungsbedarf auf der globalen Bühne

53.  verurteilt die Tatsache, dass einige US-Bundesstaaten wie South Dakota, Alaska, Wyoming, Delaware und Nevada zu Zentren des Finanz- und Geschäftsgeheimnisses geworden sind, wie durch die Pandora-Papiere aufgedeckt wurde, zusätzlich zu den berüchtigten Steueroasen, die bereits zuvor aufgedeckt wurden; fordert die Bundesregierung der USA und die Regierungen der Bundesstaaten auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine größere Unternehmenstransparenz zu gewährleisten, und sich dem Gemeinsamen Meldestandard (CRS) anzuschließen, um so einen umfassenden Informationsaustausch mit anderen Ländern zu ermöglichen; erinnert daran, dass in der EU-Liste bewertet wird, ob ein Land oder Gebiet in Bezug auf den CRS vom Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken zumindest als „Largely Compliant“ eingestuft wurde; fordert den Rat auf, die USA im Rahmen der EU-Liste neu zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf die Kriterien der Steuertransparenz;

54.  betont, dass die USA derzeit nicht am CRS teilnehmen, einem Informationsstandard für den automatischen Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden über Finanzkonten auf globaler Ebene, der 2014 von der OECD entwickelt wurde; stellt daher fest, dass die USA bei gemeinsamen Standards für den Informationsaustausch weit hinter dem Rest der Welt zurückliegen; erkennt an, dass die USA mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten (Foreign Account Tax Compliance Act) eine führende Rolle bei der Förderung der Transparenz gespielt haben; bedauert jedoch die Beschränkungen des Gesetzes in Bezug auf die Gegenseitigkeit und seine Nebenwirkungen auf die so genannten „zufälligen Amerikaner“; bedauert die Tatsache, dass auf europäischer Ebene noch keine dauerhafte Lösung gefunden werden konnte; erinnert daran, dass der CRS im Vergleich dazu den uneingeschränkten gegenseitigen Austausch von Daten über Finanzkonten zwischen den am CRS-Abkommen teilnehmenden Ländern und Gebieten erfordert; stellt daher fest, dass sich die USA durch zwei wesentliche Schlupflöcher zu einem maßgeblichen Steigbügelhalter für Nicht-US-Bürger entwickeln, denen an mangelnder Steuertransparenz gelegen ist: Es werden nur Informationen über US-Vermögenswerte weitergegeben, und es werden keine Informationen über wirtschaftliches Eigentum weitergegeben;

55.  begrüßt das kürzlich verabschiedete US-Gesetz über Unternehmenstransparenz (Corporate Transparency Act), das einige Unternehmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung dazu verpflichtet, Informationen über die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse an Strafverfolgungsbehörden und andere Personen mit gesetzlich verankerten Aufgaben im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiterzugeben; stellt jedoch fest, dass die neuen Rechtsvorschriften nicht ausreichen, um eine vollständige Unternehmenstransparenz zu gewährleisten, wie sie derzeit in der EU üblich ist, und dass insbesondere Trusts und ähnliche Gestaltungen, die in den Pandora-Papieren aufgedeckt wurden, nicht erfasst werden;

56.  begrüßt ferner den im Gefolge der Pandora-Papiere erarbeiteten Vorschlag für ein US-Gesetz zur Einrichtung neuer Behörden für die Bekämpfung der Geldwäsche und die Ermöglichung von Sicherheitsrisiken (Enablers) (Establishing New Authorities for Business Laundering and Enabling Risks to Security (Enablers) Act), das das US-Finanzministerium verpflichten würde, neue Sorgfaltspflichten für amerikanische Intermediäre zu schaffen, die den Fluss ausländischer Vermögenswerte in die USA erleichtern;

57.  nimmt zur Kenntnis, dass die USA am 9. und 10. Dezember 2021 Gastgeber des Demokratiegipfels sein werden, der auch einen der Korruptionsbekämpfung gewidmeten Pfeiler enthalten wird; fordert die US-Regierung auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um anzukündigen, dass weitere Reformen bevorstehen, damit sichergestellt wird, dass die USA nicht mehr zur Wäsche illegaler Gelder und zur Steuervermeidung genutzt werden;

58.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der OECD neue Verhandlungen mit den USA aufzunehmen, um innerhalb eines gemeinsam vereinbarten und gestärkten CRS-Rahmens volle Gegenseitigkeit zu erreichen; betont, dass dies zu bedeutenden Fortschritten und zu geringeren Befolgungskosten für Finanzinstitute führen und den lästigen bürokratischen Aufwand erheblich verringern würde;

59.  hebt ferner hervor, dass sich alle Mitgliedstaaten dem CRS angeschlossen haben; stellt fest, dass die zweite Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC2) ermöglicht hat, dass der CRS für den Informationsaustausch in der EU seit 2016 umgesetzt wird; bekräftigt in diesem Zusammenhang die Empfehlungen in seiner Entschließung vom 16. September 2021 zur Umsetzung der EU-Anforderungen für den Austausch von Steuerinformationen: Fortschritte, Erkenntnisse und zu überwindende Hindernisse; bedauert zutiefst, dass sich alle Mitgliedstaaten – mit Ausnahme Finnlands und Schwedens – geweigert haben, dem Parlament Zugang zu den einschlägigen Daten zur Bewertung der Umsetzung der DAC-Bestimmungen zu gewähren; bedauert, dass die Kommission dem Parlament keinen Zugang zu den entsprechenden in ihrem Besitz befindlichen Daten gewährt hat; stellt fest, dass diese Weigerung nicht im Einklang mit den Forderungen nach mehr Transparenz und Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten steht;

60.  ist der Auffassung, dass das Peer-Review-Verfahren der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ ein umfassendes Instrument ist, wenn bewertet werden soll, inwieweit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe nachgekommen wurde und welche allgemeine Leistung ein Land im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche erzielt hat;

61.  fordert die FATF auf, bei der laufenden Überarbeitung der Empfehlung 24 über die Transparenz und das wirtschaftliche Eigentum von juristischen Personen öffentlich zugängliche Register über das wirtschaftliche Eigentum zu einer Voraussetzung für die Einhaltung des Standards zu machen und die Definition des wirtschaftlichen Eigentums zu verbessern, um mögliche Schlupflöcher zu beseitigen, den Besitz von Inhaberaktien zu verbieten, die Anforderungen an nominelle Anteilseigner zu erhöhen und schließlich die regelkonformen Länder und Gebiete zu zwingen, von ausländischen Unternehmen mit Verbindungen zum Land zu verlangen, dass sie dieselben Regeln für die Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums befolgen wie die, die für inländische Unternehmen gelten;

62.  fordert die EU-Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU auf globaler Ebene in Bezug auf den Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit einer Stimme spricht, und auf die oben genannten Reformen zu drängen, um die Wettbewerbsbedingungen weltweit anzugleichen und die Geheimhaltung von Vermögenswerten von Unternehmen wirksam zu unterbinden und gleichzeitig einen internationalen Ordnungsrahmen mit einer stärkeren Rechenschaftspflicht und mehr Transparenz im Bereich der Geldwäschebekämpfung zu fördern;

63.  fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten in der FATF auf, vorrangig auch die Länder zu bewerten, in denen sich Zentren für die Gründung von Unternehmen befinden und die von internationalen Gremien als Länder mit erheblichen Mängeln in ihren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingestuft wurden, die aber noch nicht von der FATF überprüft wurden, weil sie die Prioritätskriterien der Internationalen Gruppe für die Überprüfung der Zusammenarbeit (International Co-operation Review Group – ICRG) der FATF nicht erfüllt haben;

64.  stellt fest, dass mehr als 1500 Immobilien im Vereinigten Königreich mit einem geschätzten Wert von über 4 Mrd. GBP von verdeckten Eigentümern über Briefkastenfirmen gekauft wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs 2018 zugesagt hat, einen Gesetzentwurf zur Einführung eines öffentlichen Registers der wirtschaftlichen Eigentümer ausländischer Rechtsträger, die Immobilien im Vereinigten Königreich besitzen, anzunehmen;

65.  betont, dass in den Pandora-Papieren aufgedeckt wurde, wie das Vereinigte Königreich über seine unmittelbar der britischen Krone unterstehenden Gebiete und überseeischen Gebiete weiterhin als Drehscheibe für Steuervermeidung und geheime Geschäfte über Briefkastenfirmen genutzt wird; fordert die Kommission auf, mögliche Wege und Gegenmaßnahmen zu ermitteln, um die Zusammenarbeit und die Angleichung der Standards im Bereich der Besteuerung und der Geldwäschebekämpfung sicherzustellen, und zwar unter anderem dadurch, dass die Gleichwertigkeitsbeschlüsse im Bereich der Finanzdienstleistungen an die Annahme von Standards für Steuertransparenz und Geldwäschebekämpfung gekoppelt werden, die denen in der EU gleichwertig sind;

Regulierung von Intermediären

66.  bedauert die Tatsache, dass – wie die Pandora-Papiere und auch schon frühere Enthüllungen aufgedeckt haben – 14 professionelle Anbieter von Offshore-Unternehmensdienstleistungen, darunter Anwaltskanzleien, Steuerberater und Vermögensverwalter, vermögende Privatpersonen bei der Einrichtung von Unternehmensstrukturen unterstützen, um ihr Vermögen von der Öffentlichkeit abzuschirmen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Aktivitäten innerhalb der Legalität bleiben;

67.  hebt hervor, dass der Nichtbankensektor nach den internationalen Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Sorgfaltspflichten hinsichtlich Kunden einhalten und verdächtige Aktivitäten den Behörden melden muss;

68.  bedauert die Tatsache, dass viele Länder und Gebiete, auch in der EU, seit vielen Jahren die grundlegenden FATF-Anforderungen nicht erfüllen, um dem zwischengeschalteten Nicht-Finanzsektor Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzuerlegen und gegen die Schaffung von Geheimhaltungsstrukturen vorzugehen;

69.  weist darauf hin, dass die Selbstregulierung und Überwachung dieser Berufsgruppen nicht dazu taugt, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Rechtsverstöße zu sanktionieren; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, der neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche die Befugnis zu erteilen, die Aufsicht über den Nichtbankensektor zu koordinieren, vergleichende Analysen von Aufsichtsstandards und ‑praktiken zu koordinieren und die Aufsichtsbehörden für den Nichtbankensektor aufzufordern, mögliche Verstöße gegen die Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu untersuchen;

70.  fordert die FATF auf, vorrangig eine horizontale Überprüfung der Umsetzung der FATF-Standards für Unternehmen und Berufe des Nicht-Finanzsektors durch die Länder vorzunehmen und ein spezielles Verfahren der Nachverfolgung anzuwenden, wie dies bei der Initiative zur Sachverhaltsaufklärung bezüglich der Terrorismusfinanzierung erfolgreich geschehen ist, damit weltweit rasch für eine konsequentere Einhaltung der FATF-Anforderungen im Nicht-Finanzsektor gesorgt wird;

71.  bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass diese Akteure häufig Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsdienste bei der Beratung sowohl von Unternehmen als auch von Behörden miteinander kombinieren; fürchtet daher, dass wirtschaftliche Anreize, die Steuervermeidungsstrukturen erleichtern, eine Branche von Dienstleistern nähren, die auch zum Waschen von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten genutzt werden können; wiederholt seine Forderungen aus früheren Entschließungen und Empfehlungen(15) zu diesem Thema und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den für diese Akteure geltenden Regelungsrahmen zu bewerten, um den Marktzugang für diejenigen zu unterbinden, die Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Geldwäsche fördern; erwartet Verbesserungen des Rechtsrahmens, wenn die Kommission die Abschlussprüfungs-Richtlinie überarbeitet;

72.  erinnert an die Verpflichtung gemäß DAC6, dass Intermediäre den Steuerbehörden Systeme melden sollten, die auf Merkmalen beruhen, die ein starkes Indiz für Steuervermeidung sind, insbesondere im Hinblick auf strukturelle Schlupflöcher im Steuerrecht;

73.  fordert die Kommission auf, die DAC6-Meldepflicht auf grenzüberschreitende Modelle für die Verwaltung des Vermögens von Kunden, die natürliche Personen sind, auszuweiten;

74.  fordert die Kommission auf, in ihren künftigen Vorschlag zu DAC8 – neben anderen früheren Empfehlungen, die sich auf DAC3 beziehen und in der Entschließung des Parlaments zur Umsetzung der EU-Anforderungen für den Austausch von Steuerinformationen enthalten sind – den Austausch von Steuervorbescheiden in Bezug auf natürliche Personen aufzunehmen, die häufig von Intermediären entworfen werden, damit sichergestellt ist, dass die Vereinbarungen vermögender Privatpersonen mit den Steuerbehörden eines Mitgliedstaats allen Mitgliedstaaten mitgeteilt werden;

75.  betont, dass das Anwaltsprivileg nicht dazu verwendet werden kann, illegale Praktiken zu decken; nimmt die Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte(16) in einem Fall zur Kenntnis, wonach die Vertraulichkeit der Beziehungen zwischen Anwalt und Mandant und das Anwaltsgeheimnis nicht an die Stelle der Verpflichtung zur Meldung von Verdachtsmomenten treten konnte, womit das legitime Ziel verfolgt wurde, Straftaten zu verhüten, und dass eine solche Meldung zur Verfolgung dieses Ziels erforderlich war;

76.  wiederholt seine Forderung an die Kommission, im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehende Orientierungshilfen zur Auslegung und Anwendung des Rechtsanwaltsgeheimnisses für den Berufsstand herauszugeben und eine klare Trennung zwischen herkömmlicher Rechtsberatung und Rechtsanwälten vorzunehmen, die als Finanzakteure auftreten;

Reform der EU-Liste und der Steuerpolitik

77.  weist erneut auf die negativen Auswirkungen einer aggressiven Steuerplanung hin, da sie zur Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlagen der Mitgliedstaaten führt und eine unverhältnismäßige Steuerlast auf Bürger und Unternehmen – insbesondere KMU – abwälzt, die die Steuergesetze einhalten;

78.  weist darauf hin, dass den Staaten und der Bevölkerung durch Steuervermeidung und Steuerhinterziehung sowie durch die Systeme der Gewinnverlagerung nicht nur Ressourcen vorenthalten wurden, die für die Förderung der Entwicklung und der sozialen Gerechtigkeit von grundlegender Bedeutung sind, sondern auch die Vermittlung von Finanzkompetenz des Staates, damit dieser funktionieren kann;

79.  besteht darauf, dass die Kommission im Hinblick auf die Durchführung künftiger gesetzgeberischer Reformen der Steuerpolitik, die erforderlich sind, um sich mit den in den Pandora-Papieren aufgezeigten Problemen wirksam zu befassen, alle Möglichkeiten prüfen sollte, die der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich Artikel 116, bietet, um die Beschlussfassung effizienter zu gestalten;

80.  bedauert, dass die EU-Liste (auch bezeichnet als „schwarze Liste der EU für Steueroasen“) trotz immer neuer Steuerskandale und besorgniserregender Berichte von Journalisten und regierungsunabhängigen Organisationen nach wie vor ein stumpfes Schwert ist; bedauert, dass die Finanzminister der Mitgliedstaaten noch nicht ihren individuellen und gemeinsamen Verpflichtungen im Vorgehen gegen Steueroasen, Briefkastenfirmen und Treuhandgesellschaften nachgekommen sind, sondern sich vielmehr darum bemühen, die derzeitige schwarze Liste zu verwässern;

81.  bedauert insbesondere, dass nach den Enthüllungen der Pandora-Papiere der Rat ECOFIN in seiner Sitzung vom 5. Oktober 2021 beschlossen hat, die Schwarze Liste der EU für Steueroasen zu kürzen und die Karibikinseln Anguilla und Dominica sowie die Seychellen zu streichen, die in den Enthüllungen auftauchen und die internationalen Standards für Transparenz und den Informationsaustausch auf entsprechende Aufforderung nach wie vor nur teilweise einhalten, und das trotz einer zweiten Bewertungsrunde, die kürzlich vom „Global Forum“ gewährt wurde;

82.  stellt fest, dass sich zwei Drittel der in den Pandora-Papieren genannten Briefkastenfirmen auf den Britischen Jungferninseln befinden, die nie auf der schwarzen Liste der EU standen (Anhang I der einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates) und im Februar 2020 von der grauen Liste gestrichen wurden (Anhang II);

83.  bekräftigt die Schlussfolgerungen und Empfehlungen in seiner Entschließung vom 21. Januar 2021 zur Überarbeitung der EU-Liste der Steueroasen; fordert mehr Transparenz bei den Kriterien für das Verfahren zur Erstellung der Liste; ist davon überzeugt, dass diese Reform bis Ende 2021 durchgeführt werden sollte, um die EU vor weiteren Einnahmenverlusten in der Phase der Erholung nach der COVID-19-Krise zu bewahren;

84.  bedauert, dass der Rat nicht bereit ist, dem künftigen Transparenzkriterium bezüglich des eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümers zuzustimmen; fordert den Rat auf, sich im Einklang mit den Bestimmungen der DAC5 dringend auf dieses Kriterium zu einigen;

85.  bekräftigt seine Forderung, die Kriterien zu verbessern und für eine stärkere Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf die EU-Liste zu sorgen, insbesondere, was die Kriterien für eine faire Besteuerung angeht, wonach „das Land oder Gebiet (…) keine Offshore-Strukturen oder Regelungen begünstigen [sollte], die zum Ziel haben, Gewinne anzuziehen, die keine reale Wirtschaftstätigkeit in dem Land oder Gebiet abbilden“; fordert erneut, auch Steuersysteme in der EU zu bewerten und zu überwachen und dadurch die Politik der EU in Bezug auf schädliche Steuerpraktiken und den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung, der verbindlich sein sollte, nach denselben Kriterien wie die EU-Liste zu überarbeiten; fordert insbesondere, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Substanz als Kriterium dafür eingeführt wird, was eine Steueroase ist, und fordert ferner ordnungsgemäße Sanktionen und eine effektive Mindestbesteuerung im Einklang mit dem international vereinbarten effektiven Mindeststeuersatz im Rahmen der 2. Säule des inklusiven Rahmens, sowie, dass der Anwendungsbereich des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung so ausgeweitet wird, dass auch präferenzielle Einkommensteuerregelungen darunter fallen und besondere Staatsbürgerschaftsregelungen bzw. Maßnahmen davon abgedeckt werden, mit denen hochgradig mobile vermögende Personen und digitale Nomaden angelockt werden sollen, was zu erheblichen Verzerrungen des Binnenmarktes führen könnte;

86.  stellt fest, dass die Aufnahme von Drittländern in die EU-Liste kaum unmittelbare und verbindliche Folgen hat; ist der Auffassung, dass die Aufnahme in die schwarze Liste der EU mit Sanktionen einhergehen sollte, die tatsächlich abschreckend wirken, und dass eine überarbeitete Liste mit einem Sanktionssystem verbunden werden sollte;

87.  weist darauf hin, dass die Kommission einige Mitgliedstaaten im Laufe des Prozesses des Europäischen Semesters wegen Mängeln in ihren Steuersystemen kritisiert hatte, die der aggressiven Steuerplanung zuträglich sind;

88.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen überarbeiteten Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung vorzulegen, der sich an den jüngsten Vorschlägen orientiert, die in der Entschließung des Parlaments vom 7. Oktober 2021 zur Reform der EU-Politik im Bereich schädliche Steuerpraktiken (einschließlich der Reform der Gruppe „Verhaltenskodex“) dargelegt wurden;

89.  begrüßt die Absicht der Kommission, eine Richtlinie über ein gemeinsames EU-weites System für die Quellensteuer auf Dividenden- oder Zinszahlungen vorzuschlagen; betont, dass die Mitgliedstaaten bis zur Einführung eines gemeinsamen Systems legitime Gegenmaßnahmen ergreifen können, um ihre Steuerbemessungsgrundlagen zu schützen;

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90.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Rat, der Kommission und der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ zu übermitteln.

(1) ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 111.
(2) ABl. C 366 vom 27.10.2017, S. 51.
(3) ABl. C 101 vom 16.3.2018, S. 79.
(4) ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 132.
(5) ABl. C 108 vom 26.3.2021, S. 8.
(6) ABl. C 255 vom 29.6.2021, S. 22.
(7) ABl. C 371 vom 15.9.2021, S. 92.
(8) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0022.
(9) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0392.
(10) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0416.
(11) Internationales Konsortium investigativer Journalisten, „Panama Papers revenue recovery reaches $1.36 billion as investigations continue“ (Eingezogene Einnahmen in Höhe von 1,36 Mrd. USD nach der Veröffentlichung der Panama-Papiere und die Ermittlungen laufen weiter), 6. April 2021.
(12) Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73, Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 43).
(13) Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17).
(14) Transparency International, „Access denied? Availability and accessibility of beneficial ownership data in the European Union“ (Zugang verweigert? Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten über wirtschaftliches Eigentum in der Europäischen Union), 26. Mai 2021.
(15) Siehe etwa seine Empfehlung vom 13. Dezember 2017 an den Rat und die Kommission im Anschluss an die Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, Ziffer 143 (ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 132).
(16) Siehe sein Urteil vom 6. Dezember 2012 in der Rechtssache Michaud gegen Frankreich.

Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen