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Verfahren : 2020/2243(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0291/2021

Eingereichte Texte :

A9-0291/2021

Aussprachen :

PV 10/11/2021 - 16
CRE 10/11/2021 - 16

Abstimmungen :

PV 11/11/2021 - 6.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0452

Angenommene Texte
PDF 176kWORD 61k
Donnerstag, 11. November 2021 - Brüssel
Der europäische Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz
P9_TA(2021)0452A9-0291/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2021 zu dem Thema „Der europäische Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz“ (2020/2243(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und das Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  unter Hinweis auf Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf den ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und insbesondere auf das vierte Ziel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020)0625),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 mit dem Titel „Aktionsplan der digitale Bildung 2021–2027: Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ (COM(2020)0624),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (COM(2020)0274),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Ein stärkeres Europa aufbauen: Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik“ (COM(2018)0268),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. November 2017 mit dem Titel „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ (COM(2017)0673),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 26. Februar 2021 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)(1),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Mai 2021 zu Chancengleichheit und Inklusion auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung des Bildungserfolgs für alle(2) und zu der Initiative „Europäische Hochschulen – Ein Brückenschlag zwischen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Gesellschaft: Wegbereitung für einen neuen Bezugsrahmen für die europäische Hochschulbildung“(3),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)(4),

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen des Rates vom 22. Mai 2018 zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht(5) und zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen(6), vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland(7), vom 22. Mai 2019 zu Systemen für hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung(8) und zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen(9) sowie vom 20 Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens(10),

–  unter Hinweis auf die Pariser Erklärung vom 17. März 2015 zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung,

–  unter Hinweis auf den Bericht von Eurydice vom 24. März 2021 mit dem Titel „Teachers in Europe: Careers, Development and Well-being“ (Lehrkräfte in Europa: Laufbahn, Entwicklung und Wohlbefinden) sowie auf die Studien der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik der Generaldirektion Interne Politikbereiche mit den Titeln „Auf dem Weg zu einer europäischen Bildung – Kritische Ausblicke auf künftige Herausforderungen“ vom Oktober 2020 und „Bildung und Jugend im Europa nach COVID-19 – Auswirkungen der Krise und politische Empfehlungen“ vom Mai 2021,

–  unter Hinweis auf die Studie der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik der Generaldirektion Interne Politikbereiche vom Februar 2021 mit dem Titel „Making the European Education Area a Reality: State of Affairs, Challenges and Prospects“ (Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums: Stand, Herausforderungen und Perspektiven),

–  unter Hinweis auf die Studie der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik der Generaldirektion Interne Politikbereiche vom Mai 2018 mit dem Titel „Europäische Identität“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 über die Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2018 zu dem Thema „Bildung im digitalen Zeitalter: Herausforderungen, Chancen und Erkenntnisse für die Gestaltung der EU-Politik“(12),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2018 zu der Modernisierung des Bildungswesens in der EU(13),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 19. März 2021 mit dem Titel „Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025“(14),

–  gestützt auf Artikel 57 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0291/2021),

A.  in der Erwägung, dass jede Person das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur Ausbildung und Weiterbildung hat;

B.  in der Erwägung, dass der EU-Integrationsprozess, der EU-Binnenmarkt und andere politische Maßnahmen der EU – wenn auch fragmentarisch – zur natürlichen Entstehung eines europäischen Bildungsraums beitragen, der historisch in den Traditionen des europäischen Humanismus und der europäischen Grundrechte und Werte verwurzelt ist;

C.  in der Erwägung, dass das oberste Ziel der Aufbau eines von der Basis ausgehenden europäischen Bildungsraums mit gemeinsamen europäischen politischen Zielen ist, die eine hochwertige, inklusive und barrierefreie Bildung garantieren, den Austausch bewährter Verfahren stärken und einen wirksamen Rahmen für Mobilität in Europa sicherstellen, was die Beseitigung bestehender Hindernisse, die Nutzung europäischer Instrumente und die Unterstützung der Entwicklung politischer Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene erfordert, um die Bildungssysteme für die Bewältigung der Klimakrise zu rüsten und den grünen und digitalen Wandel erfolgreich zu gestalten;

D.  in der Erwägung, dass Bildung allgemein als „lebenslanges Lernen“ konzipiert werden muss, das sich von der Vorschul- bis zur Hochschulbildung erstreckt, einschließlich der beruflichen Bildung sowie des nichtformalen und informellen Lernens, und auf den Erwerb von Querschnittskompetenzen abzielt, um es allen Menschen zu ermöglichen, sich persönlich und beruflich voll zu entfalten, in vollem Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben und den Übergang in den Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen;

E.  in der Erwägung, dass die Herausforderungen, denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten heute gegenübersehen, einschließlich der mangelndem Wettbewerbsfähigkeit, des Klimawandels, des digitalen Wandels der Gesellschaft, verschiedener Formen von Extremismus und Populismus, Desinformation, der Aushöhlung faktengestützter Bildung sowie der Verschärfung bestehender Ungleichheiten infolge der COVID-19-Pandemie, u. U. ein angemessenes und konzertiertes europäisches Handeln erfordern;

F.  in der Erwägung, dass der gesamte Bildungssektor von der Pandemie in Mitleidenschaft gezogen wurde und die bestehenden Unterschiede in und zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den verschiedenen Bildungsebenen und -arten im Hinblick auf Bildungsinfrastruktur, Kompetenz und Ressourcen während der COVID-19-Pandemie vor allem aufgrund der zunehmenden Ungleichheit, einschließlich des fehlenden Zugangs zu IT-Infrastruktur für Menschen aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen, noch deutlicher zutage getreten sind, was sich negativ auf den Zugang zu Bildung ausgewirkt hat;

G.  in der Erwägung, dass der Präsenzunterricht sowohl für die intellektuelle als auch für die persönliche Entwicklung der Lernenden von wesentlicher Bedeutung ist;

H.  in der Erwägung, dass das Parlament die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung Vorrang einzuräumen, beispielsweise, indem sie mindestens 10 % der Mittel ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne entsprechenden Maßnahmen zuweisen, und dass es gefordert hat, die Haushaltsmittel für das Programm Erasmus+ maßgeblich aufzustocken und die Bildungsausgaben nicht als Kosten, sondern als Investition in unsere gemeinsame Zukunft zu betrachten(15), um eine nachhaltigere, digitale Gesellschaft mit einem starken sozialen Zusammenhalt zu verwirklichen; in der Erwägung, dass das Parlament gefordert hat, dass Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil des Instruments NextGenerationEU der Kommission sein sollten;

I.  in der Erwägung, dass hochwertige Investitionen in Bildung eine hohe Rendite haben, auch wenn die gewünschten Ergebnisse durch erhöhte Ausgaben allein nicht unbedingt zu erzielen sind; in der Erwägung, dass die private durchschnittliche globale Rendite für Bildung weiterhin hoch und über das Jahrzehnt hinweg stabil geblieben ist;(16)

J.  in der Erwägung, dass eine stärkere Anerkennung des sich in einer Krise befindenden Lehrerberufs, motivierte und kompetente Lehrkräfte und Ausbildende sowie mehr kontinuierliche Fortbildung notwendig sind; in der Erwägung, dass in Bezug auf die Erstausbildung und Einarbeitung, die Arbeitsbedingungen, die Vergütung, das Ansehen, die Laufbahnen und die berufliche Weiterbildung von Lehrkräften beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen; in der Erwägung, dass im Jahr 2018 nur 40,9 % der Lehrkräfte in der EU mindestens einmal zu beruflichen Zwecken als Studierende, Lehrkräfte oder beides im Ausland waren;(17)

K.  in der Erwägung, dass beim Aufbau eines europäischen Hochschulraums dank der langfristigen Anstrengungen im Rahmen des Bologna-Prozesses Fortschritte erzielt wurden und dass dieser als Referenz genutzt werden kann, um aus den Erfahrungen bei seiner Umsetzung zu lernen; in der Erwägung, dass die europäischen Hochschulen gefördert werden müssen, da sie zur Exzellenz Europas und zum geopolitischen Einfluss der Union beitragen;

L.  in der Erwägung, dass die berufliche Bildung als ein bevorzugter Weg zu Exzellenz nicht gleichberechtigt mit anderen Bildungswegen anerkannt wird; in der Erwägung, dass trotz der Fortschritte im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses weiterhin viele Hindernisse für die Mobilität von Lernenden bestehen, einschließlich der langfristigen Mobilität von Auszubildenden;

M.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die Ziele und Benchmarks des Rahmens „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ nicht vollständig erreicht haben, insbesondere nicht die Ziele der Erhöhung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Verringerung des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger und der Senkung des Anteils der 15-Jährigen mit unzureichenden Kenntnissen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15 %;

N.  in der Erwägung, dass die Erhebung von hochwertigen Daten und Statistiken zur allgemeinen und beruflichen Bildung Voraussetzungen dafür sind, die einschlägigen Herausforderungen in der gesamten EU und die Unterschiede innerhalb der Union besser zu verstehen und zu ihrer Bewältigung beizutragen;

O.  in der Erwägung, dass digitale Bildung und angemessene digitale Kompetenzen als Bestandteil einer zukunftsorientierten Bildung betrachtet werden sollten, statt als Untergruppe der bestehenden Lern- und Lehrmöglichkeiten oder als Alternative zu ihnen, und dass die Bedeutung des Präsenzunterrichts hervorzuheben ist; in der Erwägung, dass es weit mehr als einem Drittel der Europäer (42 %) selbst an grundlegenden digitalen Kompetenzen mangelt, wobei innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen; in der Erwägung, dass die Kompetenzagenda darauf abzielt, bis 2025 sicherzustellen, dass 70 % der Erwachsenen zwischen 16 und 74 Jahren über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, was einer durchschnittlichen Zunahme von zwei Prozentpunkten pro Jahr gegenüber einem Anstieg um 0,75 Prozentpunkte zwischen 2015 und 2019 entspricht;

P.  in der Erwägung, dass der europäische Bildungsraum eine wichtige Gelegenheit für verstärkte internationale Zusammenarbeit bietet;

Die Notwendigkeit eines europäischen Bildungsraums

1.  betont, wie wichtig eine hochwertige, erschwingliche und inklusive Bildung ist, die allen während des gesamten Lebens zur Verfügung steht, und dass die Initiative für einen europäischen Bildungsraum den Lernenden in der EU mehr und bessere Möglichkeiten bieten sollte, an ihrem Aufenthaltsort zu studieren, eine Ausbildung zu durchlaufen, Forschung zu betreiben und zu arbeiten, einen kontinuierlichen und sinnvollen Dialog mit einschlägigen Akteuren erleichtern sollte sowie ein Umfeld schaffen sollte, in dem Qualifikationen und Abschlüsse in ganz Europa anerkannt und geschätzt werden;

2.  betont, dass die Bildungsrendite nach wie vor sehr hoch ist und dass mehr allgemeine und berufliche Bildung somit in der Regel eng mit gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Wachstum, stärkerer Gleichstellung und besseren Lebensstandards für alle einhergeht und auf individueller Ebene die beruflichen und persönlichen Möglichkeiten verbessert; hebt daher die unschätzbare Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Lernens hervor, die für alle zugänglich sein sollten und die die wichtigsten Faktoren für den Antrieb von gesellschaftlichem Fortschritt und nachhaltigem Wirtschaftswachstum sind; ist der Auffassung, dass der europäische Bildungsraum bei der Verbesserung des Zugangs zu Bildung und ihrer Qualität in der gesamten EU eine beispiellose Rolle übernehmen kann und muss;

3.  unterstreicht die Rolle des europäischen Bildungsraums bei der Ermöglichung eines besseren Austauschs von Lernenden, Lehrkräften und Wissen, bei der Förderung eines Zugehörigkeitsgefühls zu Europa und eines Bürgersinns unter Sicherstellung der Rechte und Werte sowie bei der Schaffung fairer und gleichberechtigter Möglichkeiten; betont das Potenzial Europas, eine wirkliche Bildungsmacht zu werden, indem es sich auf den Reichtum unserer Vielfalt und den Austausch bewährter Verfahren stützt, um bestehende und künftige Herausforderungen zu bewältigen;

4.  ist der Ansicht, dass Bildung und Kultur von entscheidender Bedeutung sind, um persönliche und soziale Fortschritte zu erzielen, das Wohlergehen und die europäische Bürgerschaft zu fördern, den sozialen Zusammenhalt zu verbessern, Arbeitsplätze zu schaffen, den wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand in Europa auf gerechte und nachhaltige Weise zu vergrößern und sicherzustellen, dass die EU ein weltweit wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger Akteur ist, der sich durch mehr Unternehmertum auszeichnet und dazu beiträgt, den grünen und den digitalen Wandel voranzutreiben;

5.  fordert, dass die durch die Bildung gebotenen zahlreichen Möglichkeiten für einen „europäischen Mehrwert“ genutzt werden, insbesondere durch die Mobilität und den Austausch bewährter Verfahren, wobei die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps eine besonders wichtige Rolle spielen;

6.  fordert eine deutlichere und stärkere geopolitische Dimension des europäischen Bildungsraums, um es der EU zu ermöglichen, ihren bildungspolitischen Einfluss bei ihren engsten Nachbarn und Partnern strategisch zu nutzen;

Institutionelle und Stakeholder-Ansätze verbinden

7.  nimmt zur Kenntnis, dass es eine Vielfalt von Visionen und Ansätzen für einen europäischen Bildungsraum gibt, in denen das gemeinsame Bestreben zum Ausdruck kommt, dem europäischen Projekt frische Impulse zu geben; betrachtet die Bildung als Eckpfeiler für die Verwirklichung des europäischen Projekts, wobei die Rolle der EU unter anderem auf die Unterstützung und Koordinierung der Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Verfahren, auf die Förderung gemeinsamer Standards und auf die Schließung der bestehenden Lücken ausgerichtet ist, während die Bildungsinhalte und -methoden weiter in die nationale Zuständigkeit fallen; betont, dass eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bildung in Europa und darüber hinaus notwendig ist, um gemeinsame Ansätze und Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu erarbeiten;

8.  würdigt die Bemühungen der Kommission um die Förderung eines europäischen Bildungsraums und weist zugleich darauf hin, dass es eines stärker ganzheitlich ausgerichteten Ansatzes bedarf, der die sinnvolle Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen allen Akteuren und Interessengruppen einschließlich der Gemeinschaft der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Elternvereine, Sozialpartner, Gewerkschaften, Jugendorganisationen, Jugendarbeiter und der Zivilgesellschaft erfordert; fordert mehr Offenheit für neuartige Ideen um sicherzustellen, dass sich der europäische Bildungsraum weiterentwickelt und als Impuls für mehr und engere Partnerschaften, unter anderem zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor, dient sowie Synergien zwischen Interessengruppen schafft;

9.  begrüßt die Antwort des Rates auf die Vorschläge der Kommission und insbesondere, dass er auf die Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Angebote für lebenslanges Lernen abhebt, die für alle erschwinglich und zugänglich sein müssen, vor allem in den Gebieten in äußerster Randlage der EU;

10.  begrüßt die Zusage der Kommission zur Verwirklichung des europäischen Bildungsraums bis 2025; weist warnend darauf hin, dass die Vorschläge der Kommission im Wesentlichen noch ein strategisches Rahmenkonzept und keinen konkreten politischen Fahrplan darstellen; schlägt daher vor, klare mittel- und langfristige Prioritäten und erreichbare Zielvorgaben und Fristen für die zu ergreifenden Maßnahmen festzulegen, einschließlich klar definierter Zwischenergebnisse, die ohne unnötige Verzögerungen und unter Berücksichtigung der fiskalischen Kapazitäten der Mitgliedstaaten die verschiedenen Bausteine eines wirklichen europäischen Bildungsraum bilden werden;

11.  betont die dringende Notwendigkeit, eine gemeinsame Umsetzungsstrategie einschließlich eines gemeinsamen Fahrplans auszuarbeiten, die die EU-Organe, die Mitgliedstaaten und alle relevanten Interessengruppen, einschließlich lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft, einbezieht und ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten definiert; betont nachdrücklich, dass der europäische Bildungsraum klar und zugänglich sein und allen Ebenen der Verwaltung Rechnung tragen sollte;

Vom Zukunftsbild zur Realität: gemeinsame strategische Prioritäten und Zielvorgaben auf EU-Ebene

12.  betont das Potenzial der Nutzung von Instrumenten zur Koordinierung der europäischen Politik zur Erreichung der gemeinsamen Ziele des europäischen Bildungsraums, unter anderem die offene Methode der Koordinierung und das europäische Semester; hebt die Bedeutung des Europäischen Semesters für eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Strategien im Bereich der Bildung hervor und erkennt dabei an, dass es ursprünglich als ein Instrument zur Koordinierung wirtschaftlicher Strategien in der gesamten EU gedacht war um sicherzustellen, dass Regierungen finanzpolitisch verantwortungsvoll handeln;

13.  fordert alle EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich auf die gleiche Vision sowie auf gleiche Prioritäten, Zielvorgaben und Benchmarks in Bezug auf den europäischen Bildungsraum zu verständigen und gleichzeitig die bestehenden Unterschiede in Europa anzuerkennen;

14.  betont, dass es wichtig ist, die akademische Freiheit und die pädagogische Autonomie als Grundprinzip des Bildungsraums zu verankern;

15.  fordert, Synergien zwischen dem europäischen Bildungsraum, dem Europäischen Forschungsraum und dem Europäischen Hochschulraum sowie zwischen den verschiedenen EU-Programmen zu nutzen; fordert eine weitere Stärkung der Programme Erasmus+, Horizont Europa, Kreatives Europa, Europäisches Solidaritätskorps, Digitales Europa und des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, die allen Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und Anbietern, Jugendbetreuern und allen Lernenden zugute kommen;

16.  betont, dass die Inklusion eine zentrale Dimension des europäischen Bildungsraums und eine Voraussetzung für eine hochwertige Bildung für alle sein sollte; unterstreicht, dass niemand zurückgelassen werden sollte, dass alle Lernenden ein Talent haben und dass individuelle Unterschiede gewürdigt und wertgeschätzt werden sollten; betont, dass Fortschritte im Hinblick auf gemeinsame Ziele nur durch einen umfassenderen Ansatz erreicht werden können;

17.  betont, wie wichtig es ist, die Lernenden in den Mittelpunkt des Lernprozesses zu stellen; betont, dass ein bedarfsgerechtes Konzept für schutzbedürftige Gruppen, einschließlich Menschen mit jeder Art von Behinderungen oder Lernunterschieden, etwa Menschen im Autismus-Spektrum oder Hochbegabte, verfolgt werden muss und dass ein ganzheitliches Schulkonzept für den europäischen Bildungsraum gefördert werden muss; fordert die Kommission auf, insbesondere bei der Entwicklung der europäischen Hochschulen und der Zentren der beruflichen Exzellenz alle relevanten Interessengruppen wie Studierendenverbände, Sachverständige im Bereich der pädagogischen Unterstützung, Betreuungspersonen für Lernende mit besonderen Bedürfnissen und andere zu konsultieren;

18.  begrüßt die Ziele des neuen strategischen Rahmens der Europäischen Union im Bereich der lebenslangen allgemeinen und beruflichen Bildung, der Gegenstand der Entschließung des Rates vom 19. Februar 2021 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung war, sowie die darin dargelegten fünf strategischen Prioritäten und vor allem die konkreten Vorschläge, um das lebenslange Lernen und die Mobilität für alle zu verwirklichen;

19.  betont, wie wichtig die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist, und dass Lehrkräfte und Erzieher für ihre Arbeit eine angemessene Vergütung erhalten müssen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission in die Erstausbildung von Lehrkräften und Ausbildern zu investieren, insbesondere im Hinblick auf die Aufnahme einer europäischen Dimension und einer länderübergreifenden Mobilität in die entsprechenden Lehrpläne, Kompetenzen und Motivation in den pädagogischen Berufen zu kultivieren, die Anerkennung des Wertes der Pädagogen für die Gesellschaft zu verbessern und die pädagogische Autonomie zu stärken; weist darauf hin, wie wichtig es ist, das in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung tätige Personal zu professionalisieren, um deren Arbeit, die für die Bildung von Kindern unerlässlich ist, angemessen anzuerkennen und wertzuschätzen;

20.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Medien- und Informationskompetenz, kritisches Denken und eine Kultur der Toleranz in allen Phasen des Lernprozesses als Priorität zu fördern, auch als ein wichtiges Werkzeug zur Befähigung verantwortungsbewusster europäischer Bürgerinnen und Bürger mit den erforderlichen Kompetenzen, um der zunehmenden Welle der Desinformation und den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts entgegentreten zu können;

21.  fordert einen gemeinsamen Rahmen für die Entwicklung digitaler Kompetenzen; betont, dass ein gemeinsames System der Anerkennung, Validierung und Zertifizierung von digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Leistungspunkten erforderlich ist, um in ganz Europa Lücken in Bezug auf die digitalen Kompetenzen zu schließen, und dass allen Lernenden, insbesondere Kindern, der Zugang zu grundlegenden digitalen Geräten ermöglicht werden muss;

22.  betont, dass die Digitalisierung der Hochschulen in der EU sichergestellt werden muss, und fordert erneut die Schaffung einer Plattform für eine europäische Online-Universität; fordert die EU auf, Konnektivität und digitale Infrastruktur als ein Recht anzuerkennen, das aus dem Grundrecht auf Bildung ableitet;

23.  begrüßt die kürzlich vorgenommenen Änderungen auf der elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa und fordert die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur auf, zu untersuchen, wie die Sichtbarkeit weiter erhöht, die Weiterentwicklung fortgesetzt und die Wirkung im Bereich Erwachsenenbildung verstärkt werden kann;

24.  befürwortet die Verwendung quantitativer Indikatoren und Benchmarks, um den kontinuierlichen Vergleich und die kontinuierliche Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die gemeinsamen Ziele zu ermöglichen und Anreize für weitere politische Maßnahmen zu schaffen, und weist indes erneut darauf hin, dass zusätzliche qualitative Indikatoren und Benchmarks vonnöten sind, warnt aber gleichzeitig vor allzu hochgesteckten mittelfristigen Zielen;

25.  betont, dass die Qualität der notwendigen Datenerhebungsaktivitäten verbessert und deren Häufigkeit erhöht werden müssen und dass die aktive Überwachung der relevanten Indikatoren und Benchmarks wie das in der Europäischen Kompetenzagenda festgelegte Ziel, bei dem es darum geht, dass 50 % der Erwachsenen an Bildungsmaßnahmen teilnehmen, sichergestellt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ambitionierte Ziele wie jene in Bezug auf den Anteil der Schüler mit schlechten Leistungen und den Anteil der Schulabbrecher zu erreichen, indem die erste Benchmark von 15 % auf 10 % und die zweite von 10 % auf 5 % gesenkt wird;

26.  fordert, dass die EU enger mit anderen Organisationen und Einrichtungen wie der UNESCO und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zusammenarbeitet und die bestehende und zukünftige Bildungsforschung und entsprechende Studien aktiv nutzt, um die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung wirksamer politischer Reformen zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine gemeinsame und partizipative Bildungsforschung mit einer klar definierten Haushaltslinie und einem eindeutig festgelegten Mandat und Budget im Rahmen der Zuständigkeiten der EU aufzubauen;

27.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die erforderlichen Finanzmittel für die Schaffung, Umsetzung und Entwicklung des europäischen Bildungsraums bereitzustellen und ein spezielles Finanzierungsinstrument im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2028–2034 zu schaffen, mit dem Ziel, den europäischen Bildungsraum weiterzuentwickeln und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zu erleichtern; fordert erneut, dass mindestens 10 % der Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität für Bildung einschließlich digitaler Bildung vorgesehen werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre öffentlichen Ausgaben für die Bildung wesentlich zu erhöhen, um einen Wert über dem EU-Durchschnitt (4,7 % des BIP im Jahr 2019) zu erreichen;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Partnerschaft und Konsultation mit sämtlichen Interessenträgern Strategien zur Katastrophenbewältigung für den Bildungsbereich zu entwickeln, und weist nachdrücklich auf die Bedeutung eines konzertierten Vorgehens auf europäischer Ebene in Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie hin;

Sektorspezifische Maßnahmen und Erwägungen

29.  betont, wie wichtig das Erlernen von Fremdsprachen und insbesondere der englischen Sprache ist; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um die Entwicklung der Sprachkompetenzen auf allen Ebenen, vor allem in der Primar- und Sekundarschulbildung, zu unterstützen, dass sie sich das Ziel des Europarates der „Mehrsprachigkeit“ zu eigen machen müssen und dass sie die Benchmark erreichen müssen, dass alle Lernenden spätestens nach Abschluss der unteren Sekundarstufe über ausreichende Kenntnisse in mindestens zwei anderen Amtssprachen der EU und ihrer Mitgliedstaaten verfügen;

30.  fordert die Kommission auf, Instrumente zu entwickeln, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen umzusetzen, und die Fortschritte entsprechend zu überwachen; fordert die Mitgliedstaaten auf, vergleichbare Daten zum Sprachenlernen zu erheben; fordert die Kommission auf, Schulen finanziell zu unterstützen, die europäische Sprachen lehren sowie insbesondere die Muttersprachen derjenigen Europäer, die derzeit in anderen europäischen Ländern leben;

31.  betont, dass im Bildungsbereich Forschung und Innovationen gefördert werden müssen; unterstreicht die wichtige Rolle eines europäischen Bildungsraums, wenn es um die Förderung des Verständnisses, des Studiums und der Forschung von Spitzentechnologien wie künstliche Intelligenz (KI) und Robotik geht, um das Bewusstsein für die mit ihnen im Bildungsumfeld verbundenen Chancen und Herausforderungen zu schärfen, unter anderem im Rahmen spezieller Grundstudiengänge in allen Mitgliedstaaten; ist besorgt darüber, dass die EU insgesamt nicht über ein ausreichendes Angebot an spezialisierten Grundstudiengängen im Bereich der KI verfügt;

32.  begrüßt die Initiative der Europäischen Zentren für berufliche Exzellenz zur Strukturierung des Bereichs auf europäischer Ebene; fordert die Schaffung eines europäischen Aus- und Weiterbildungsraums als integraler Bestandteil des europäischen Bildungsraums; hält die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu an, auf die Schaffung eines europäischen Ausbildungsstatuts hinzuarbeiten; hebt hervor, dass einige Mitgliedstaaten gegen die mangelnde Attraktivität und das fehlende Ansehen der beruflichen Bildung und der dualen Ausbildungssysteme vorgehen müssen; betont, dass die Systeme der beruflichen Bildung noch stärker auf die Lernenden ausgerichtet und an die sich verändernde Arbeitswelt angepasst werden müssen; weist erneut darauf hin, wie wichtig die Anerkennung der beruflichen Bildung ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die entsprechende Empfehlung des Rates und die europäische Kompetenzagenda ordnungsgemäß und vollständig umzusetzen; betont, dass es wichtig ist, flexible und modulare Wege des Lernens zu schaffen, um Lernende in die Lage zu versetzen, verschiedene Lernerfahrungen und -möglichkeiten miteinander zu verknüpfen und darauf aufzubauen;

33.  betont die Bedeutung von Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten im Bereich der Hochschulbildung, wie die Stärkung des Bologna-Prozesses, die Stärkung der internationalen Dimension des europäischen Bildungsraums und die Förderung des Europäischen Studentenausweises, unter anderem durch Nutzung der Synergien, die bestehende EU-Programme bieten;

34.  fordert nachdrücklich, dass der europäische Bildungsraum ein Meilenstein auf dem Weg zur Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen in der gesamten EU sein sollte, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausweitung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von Lernergebnissen und Studienzeiten im Ausland, auch im Bereich der Berufsbildung und im Rahmen von europäischen Microcredentials, zu erleichtern;

35.  unterstreicht die herausragende Rolle des nichtformalen und informellen Lernens sowie von Freiwilligentätigkeiten und betont, dass deren Ergebnisse anerkannt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, persönliche Kompetenzen in der gesamten EU zu fördern;

36.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung des Rates von 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen umzusetzen und Fortschritte in allen acht zentralen Bereichen voranzutreiben, etwa im Hinblick auf Möglichkeiten für junge Lernende, während ihrer Schulzeit zumindest einmal praktische unternehmerische Erfahrungen zu sammeln, und dabei die durch nichtformales und informelles Lernen erworbenen Kompetenzen anzuerkennen, um die Flexibilität der Lernpfade für Lernende in jedem Alter zu erhöhen; fordert die Schaffung eines europäischen Rahmens für bürgerschaftliche und soziale Kompetenzen, in dem Verfahren wie Mentoring oder die Aufsicht über Jugendaktivitäten wertgeschätzt und gefördert werden und deren Nutzen anerkannt wird;

37.  betont, dass Fernunterricht nach der COVID-19-Pandemie für viele Lernende ein Teil der Realität geworden ist; betont, dass Fernunterricht in der Primar- und Sekundarschulbildung ein letztes Mittel bleiben und durch Präsenzunterricht ergänzt werden muss, der für die Vermittlung wertvoller sozialer Kompetenzen unerlässlich ist; betont, dass der Unterricht für Schüler im Rahmen eines modernen Konzepts des „Blended Learning“ vorwiegend im Klassenzimmer und unter der Leitung der Lehrkraft stattfinden muss, die aus pädagogischen Gründen auf eine Mischung unterschiedlicher Werkzeuge – digital (auch online) oder nicht digital – für das Erlernen von Aufgaben zurückgreifen kann;(18)

38.  fordert die Mitgliedstaaten, Bildung im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dem ökologischen Wandel zu fördern und das Bewusstsein für den europäischen Grünen Deal zu schärfen;

39.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kluft zwischen den Geschlechtern in der Bildung zu schließen, unter anderem bei der Ausbildung und bei beruflichen Laufbahnen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik (MINKT), Geschlechterstereotype und Diskriminierung zu bekämpfen und Mobbing, Online-Mobbing und andere Formen der Belästigung, der Diskriminierung und des gewalttätigen Fehlverhaltens zu beseitigen, um die Vielfalt der Geschlechter, die kulturelle Vielfalt und die ethnische Vielfalt durch die Einführung und den Austausch bewährter Verfahren in Europa zu verbessern;

40.  begrüßt den Einsatz des portugiesischen Ratsvorsitzes für die Einrichtung einer Online-Plattform, die den Austausch von Daten unter den Mitgliedstaaten in Bezug auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit junger Menschen infolge der Pandemie erleichtern soll;

41.  bekräftigt die Bedeutung von offenen Online-Lehrveranstaltungen (Massive Open Online Courses – MOOC), die ein wichtiges Element sind, um die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitskräften auf interaktive und zugängliche Weise zu fördern; ist der Auffassung, dass die Einführung und Entwicklung von MOOC mit dem europäischen Bildungsraum gefördert werden muss und sich derartige Ziele in dem europäischen Ansatz für Microcredentials widerspiegeln sollten;

42.  weist darauf hin, dass es derzeit keine einheitliche, abgestimmte Definition für den Begriff „Microcredentials” gibt; ist daher der Auffassung, dass einheitliche EU-weite Normen festgelegt werden müssen, um ihre gegenseitige Anerkennung unter den Mitgliedstaaten wirksam zu fördern und sicherzustellen, dass Arbeitgeber ihrem Wert vertrauen;

Governance-Rahmen

43.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsziel 4 der Vereinten Nationen, das darin besteht, eine inklusive, gerechte und hochwertige Bildung sicherzustellen und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle zu fördern, sowie dem ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte einen konkreten strategischen Rahmen für den europäischen Bildungsraum für 2030 mit einem umfassenden Lenkungs-, Überwachungs- und Bewertungsmechanismus festzulegen; begrüßt den Vorschlag für einen Lenkungsausschuss für den europäischen Bildungsraum, der die Grundlagen für einen Rahmen für eine strukturierte und systematische Steuerung schafft; betont, wie wichtig die Konferenz zur Zukunft Europas ist, um die weitere Vorgehensweise in Bezug auf Herausforderungen und die Ausarbeitung von Strategien im europäischen Bildungsbereich zu erörtern;

44.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Art der von den Mitgliedstaaten und anderen staatlichen Ebenen einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der EU-Organe verlangten Beteiligung festzulegen und wirksame Verfahren der Governance auf mehreren Ebenen zu entwickeln, die den Grundsatz der Subsidiarität wahren und gleichzeitig darauf abzielen, einen europäischen Mehrwert zu schaffen;

45.  ersucht um Klarstellung des Grads der von den Interessengruppen, den bislang unterrepräsentierten Bildungssektoren und den relevanten Akteuren der Zivilgesellschaft erwarteten Beteiligung; betont, dass alle einschlägigen Interessenträger, die in allen Bereichen des Lernens tätig sind, einschließlich Jugendarbeiter und Jugendorganisationen sowie Elternvereine, in den Governance-Rahmen einbezogen werden sollten;

46.  fordert die Kommission auf, eine Plattform für den europäischen Bildungsraum als interaktives öffentliches Portal einzurichten, um die Mitgliedstaaten und Interessengruppen beim Austausch von Informationen und bei der Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren zu unterstützen; ist der Ansicht, dass eine solche Plattform mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden und in allen Amtssprachen der EU verfügbar sein sollte;

47.  betont, dass Volkszählungen in Europa, Datensammlungen und Forschungsarbeiten zu territorialen Erfordernissen und Bildungsgepflogenheiten in der gesamten EU Schlüsselprioritäten für die Mitgliedstaaten und ihre Bildungssysteme darstellen;

Hin zu einer stärkeren europäischen Dimension in der Bildung

48.  hebt hervor, dass es einer europäischen Dimension in der Bildung bedarf, indem eine größere und klare europäische Perspektive in den Lehrplänen der Lernenden und der Ausbildung der Lehrenden – in Bezug auf alle Lehrkräfte, Ausbilder und Lernenden sowohl aus formalen als auch aus nichtformalen Organisationen sowie aus dem Sektor der beruflichen Bildung – eingenommen wird, unter anderem mithilfe von Jean-Monnet-Maßnahmen und Lehrkräfteakademien; schlägt vor, diese Lehrkräfteakademien „Comenius-Lehrkräfteakademien“ zu nennen; unterstützt die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Qualifikationen für Lehrkräfte in allen Mitgliedstaaten;

49.  betont, dass den Lernenden praktisches und theoretisches umfassendes Wissen über die europäische Geschichte und das europäische Kulturerbe vermittelt werden muss und dass ein kritisches europäisches Gedächtnis und Geschichtsbewusstsein basierend auf den Grundwerten, auf die sich die EU stützt, gefördert werden muss; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und den Europarat auf, bei der Bildung im Bereich der europäischen Geschichte und des kulturellen Erbes in der gesamten EU zusammenzuarbeiten, und betont, dass angesichts der komplexen Geschichte unseres Kontinents eine gezielte Finanzierung und Initiativen für die verstärkte Erforschung der europäischen Geschichte sowie die Förderung der öffentlichen Geschichte erforderlich sind;

50.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen gemeinsamen Rahmen für die Europabildung auf allen geeigneten Bildungsstufen und in allen geeigneten Bildungsbereichen zu erarbeiten; betont, dass die Lernenden mit dem europäischen Integrationsprozess, den Institutionen und Politikbereichen der EU, den sich aus der Unionsbürgerschaft ergebenden Rechten und den Möglichkeiten der aktiven Teilnahme an den demokratischen Prozessen der EU vertraut gemacht werden müssen;

51.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende europäische Strategie und einen gemeinsamen Rahmen für die staatsbürgerliche Bildung mit einer europäischen Dimension zu erarbeiten, die das Lernen über die europäischen Werte – wie die Werte der Würde des Menschen, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Gleichheit – umfassen, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern und gemeinsame pädagogische Materialien und Ansätze zu entwickeln; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Einrichtung einer Taskforce für die staatsbürgerliche Bildung zu prüfen, um diese Aufgabe zu koordinieren und den Zugang zur europäischen staatsbürgerlichen Bildung zu verbessern und so die europäische Zivilkultur und das europäische Gemeinschaftsgefühl, das die lokale, regionale, nationale und globale Dimension ergänzen sollte, zu fördern;

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52.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1.
(2) ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 3.
(3) ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 14.
(4) ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
(5) ABl. C 195 vom 7.6.2018, S. 1.
(6) ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.
(7) ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1.
(8) ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 4.
(9) ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 15.
(10) ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.
(11) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0095.
(12) ABl. C 388 vom 13.11.2020, S. 2.
(13) ABl. C 28 vom 27.1.2020, S. 8.
(14) ABl. C 175 vom 7.5.2021, S. 6.
(15) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2021 über die Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung.
(16) Psacharopoulos, G.; Patrinos, H. A.: „Returns to Investment in Education: A Decennial Review of the Global Literature“ (Bildungsrendite: Zehn-Jahres-Überprüfung der weltweiten Literatur), Weltbankgruppe, April 2018.
(17) Bericht von Eurydice vom 24. März 2021 mit dem Titel „Teachers in Europe: Careers, Development and Well-being“ (Lehrkräfte in Europa: Laufbahn, Entwicklung und Wohlbefinden).
(18) Siehe Empfehlung der Kommission vom 5. August 2021 für eine Empfehlung des Rates zum Blended Learning für eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarschulbildung (COM(2021)0455).

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen