Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2021 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse, (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und (EU) Nr. 229/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres (COM(2018)0394 – C8-0246/2018 – 2018/0218(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0394),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2, Artikel 114, Artikel 118 Absatz 1 und Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0246/2018),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober 2018(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 5. Dezember 2018(2),
– unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 23. Juli 2021 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahmen und den Standpunkt in Form von Änderungsanträgen des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0198/2019),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);
2. billigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission und die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates, die im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht werden;
3. nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis, die im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht werden;
4. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Dieser Standpunkt ersetzt die am 23. Oktober 2020 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P9_TA(2020)0289).
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. November 2021 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2021/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum vorausschauenden Engagement auf multilateraler Ebene bei der Anwendung der Gesundheits- und Umweltnormen der EU auf eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen fest, dass im Einklang mit den internationalen Handelsregeln angestrebt werden muss, eine größere Kohärenz zwischen Gesundheits- und Umweltnormen, die für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Europäischen Union gelten, und solchen, die für eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten, herbeizuführen. Die Europäische Union hat diese Normen seit vielen Jahren kontinuierlich verschärft, um Angelegenheiten der nachhaltigen Entwicklung anzugehen, die weltweit von Belang sind, insbesondere den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt, und um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an hochwertigere und nachhaltigere Lebensmittel gerecht zu werden. Mit dem europäischen Grünen Deal und seinen sektorspezifischen Strategien, einschließlich der Mitteilung der Kommission „Vom Hof auf den Tisch“, wird die Verwirklichung dieses Ziels angestrebt und eine weitere Verschärfung dieser in der EU geltenden Normen – auch, falls entsprechend anwendbar, für eingeführte Erzeugnisse – herbeigeführt.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen fest, dass bei der Durchsetzung und Verbesserung internationaler Handelsregeln ein vorausschauendes Engagement auf multilateraler Ebene erforderlich ist, wenn die Ambitionen in Bezug auf internationale Umweltziele erhöht werden sollen. Wie in der Mitteilung der Kommission zur Überprüfung der Handelspolitik dargelegt, ist es auch angebracht, dass die Europäische Union unter bestimmten, in den WTO-Regeln festgelegten Umständen vorschreibt, dass eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse bestimmte Produktionsanforderungen erfüllen, damit die Wirksamkeit der für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Europäischen Union geltenden Gesundheits-, Tierschutz- und Umweltnormen gewahrt und zur vollständigen Umsetzung der Mitteilungen über den europäischen Grünen Deal und über die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beigetragen wird. Die Europäische Union kann in Anbetracht der Bedeutung ihres Marktes im internationalen Handel ihre Hebelwirkung nutzen, um die Gesundheits- und Umweltnormen weltweit zu verschärfen und so zur Verwirklichung internationaler Umweltziele wie denen des Übereinkommens von Paris beizutragen.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission begrüßen den breiter angelegten Ansatz, der in der Mitteilung über die Überprüfung der Handelspolitik vorgeschlagen wird, was das notwendige stärkere Engagement auf multilateraler Ebene für die Behandlung zentraler Fragen anbelangt, etwa in Bezug auf strategische Vorräte, zumal Lebensmittel ein wesentliches Gut sind. Die weltweite Ernährungssicherheit lässt sich nur verbessern, wenn die Instabilität auf den Agrarmärkten durch mehr Zusammenarbeit auf multilateraler Ebene verringert wird, die über den Abbau von Marktverzerrungen – einen notwendigen, aber nicht hinreichenden Faktor für die Stabilisierung der internationalen Märkte – hinausgeht.
Gemeinsame Erklärung des Rates der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments und der Kommission zu den GMO-Bestimmungen für den Zuckersektor der EU
Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Kommission erkennen die Schwierigkeiten an, mit denen der Zuckersektor seit der Abschaffung der Zuckerquoten im Oktober 2017 zu kämpfen hat: Instabilität auf den internationalen Märkten, stagnierende Verbrauchsmuster und sinkende Zuckerrüben- und Zuckererzeugung. Für den Zuckersektor der EU ist diese Situation besorgniserregend.
Die derzeitige Lage des Sektors und seine Anpassungsstrategien werden im Rahmen einer Studie, die im Herbst 2021 vorgelegt werden soll, eingehend bewertet. In der Studie werden die europäischen und einzelstaatlichen politischen Instrumente für den Zuckersektor und die jeweilige Rolle des Privatsektors und der öffentlichen Einrichtungen bei der Reaktion auf die großen Risiken für den Zuckersektor analysiert, und es werden mögliche Strategien zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des europäischen Zuckersektors ermittelt.
Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Kommission werden etwaige künftige politische Entwicklungen im Lichte der wichtigsten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen, die sich aus der Studie ergeben, prüfen. Diese künftigen politischen Entwicklungen könnten relevante regulatorische und nichtregulatorische Initiativen im Zusammenhang mit Markt- und Krisenmanagementinstrumenten, der Markttransparenz in der Zuckerversorgungskette, vertraglichen Beziehungen zwischen Erzeugern und Produzenten, dem internationalen Handel und der Entwicklung der Bioökonomie umfassen.
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anwendung der Gesundheits- und Umweltnormen der EU auf eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse
Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission, spätestens im Juni 2022 einen Bericht vorzulegen, der eine Bewertung des Grundprinzips und der rechtlichen Durchführbarkeit der Anwendung der Gesundheits- und Umweltnormen der EU (einschließlich Tierschutzvorschriften sowie Verfahren und Produktionsmethoden) auf eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse enthält und in dem konkrete Initiativen zur Sicherstellung einer kohärenteren Anwendung dieser Normen im Einklang mit den WTO-Regeln dargelegt werden. Dieser Bericht sollte sich auf alle relevanten Politikbereiche beziehen, darunter auch, aber nicht nur auf die Bereiche Gemeinsame Agrarpolitik, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Umweltpolitik und gemeinsame Handelspolitik.
Erklärung der Kommission zur Überprüfung der Einfuhrtoleranzen und der Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL)
Die Europäische Kommission wird weiterhin sicherstellen, dass nach einer gründlichen Bewertung der Wirkstoffe betreffenden wissenschaftlichen Informationen, die entweder im Rahmen der Verfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 oder der Verfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und im Einklang mit den WTO-Regeln zur Verfügung stehen, Einfuhrtoleranzen und Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL) für Wirkstoffe bewertet und überprüft werden, die in der EU nicht oder nicht mehr genehmigt sind, damit Rückstände in Lebens- oder Futtermitteln kein Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Neben den Aspekten zur Gesundheit und guten landwirtschaftlichen Praxis, die derzeit einbezogen werden, wird die Kommission bei der Bewertung von Anträgen auf Einfuhrtoleranzen oder bei der Überprüfung von Einfuhrtoleranzen für Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr genehmigt sind, künftig auch globale Umweltbelange im Einklang mit den WTO-Regeln berücksichtigen. Die Vorlage des Vorschlags für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme durch die Kommission wird einen entscheidenden zusätzlichen Schritt zur vollständigen Umsetzung dieses Ziels im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals darstellen.
Erklärung der Kommission zur Nährwert- und Zutatenkennzeichnung von Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen
Die Kommission ist der Auffassung, dass Erzeugnisse, die 1,2 % vol oder weniger Alkohol enthalten, weiterhin durch die LMIV geregelt werden sollten, und behält sich das Recht vor, im Rahmen der bevorstehenden Initiative zur Kennzeichnung aller alkoholischen Getränke im Rahmen des EU-Plans zur Krebsbekämpfung auf den Rechtsrahmen für die Kennzeichnung von Wein zurückzugreifen.
Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass der derzeitige Kompromiss über die Kennzeichnung von Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen in Bezug auf das Verzeichnis der Zutaten und die Nährwertdeklaration nicht als Präzedenzfall für künftige Legislativvorschläge und Verhandlungen angesehen werden kann, und behält sich das Recht vor, die Kennzeichnungsvorschriften für alle Weine an den EU-Plan zur Krebsbekämpfung anzugleichen.
Technische Fußnote: Die gemeinsame Erklärung zum vorausschauenden Engagement auf multilateraler Ebene bei der Anwendung der Gesundheits- und Umweltnormen der EU auf eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie sie in Abänderung 283 aufgenommen wurde, enthielt einen zusätzlichen zweiten Absatz (über Einfuhrtoleranzen für Pestizide). Die Einfügung dieses Absatzes in die Abänderung ist auf einen Schreibfehler zurückzuführen. Der Inhalt dieses Absatzes ist bereits in der einseitigen Erklärung der Kommission über die Überprüfung der Einfuhrtoleranzen und der Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL) abgedeckt. Dieser Absatz wird daher nicht in die gemeinsame Erklärung aufgenommen, die in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, und er erscheint nicht in dem vom Parlament angenommenen Text.