Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2021 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2022 (13911/2021 – C9-0428/2021 – 2021/0227(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf und die diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (13911/2021 – C9-0428/2021),
– unter Hinweis auf den von der Kommission am 9. Juli 2021 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (COM(2021)0300),
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, der vom Rat am 6. September 2021 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 10. September 2021 zugeleitet wurde (11352/2021 – C9-0353/2021),
– unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, das am 12. Oktober 2021 von der Kommission vorgelegt wurde (COM(2021)0642),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2021 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022(1) und auf die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom(2),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027(4),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel(5),
– gestützt auf die Artikel 95 und 96 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A9-0326/2021),
1. billigt den gemeinsamen Entwurf;
2. bestätigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen;
3. nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;
4. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Haushaltsplan 2022 – Elemente, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen
Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen beinhalten folgende Abschnitte:
1. Haushaltsplan 2022
2. Haushaltsplan 2021 – Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 5/2021 und Nr. 6/2021
3. Erklärungen
Übersicht
A. Haushaltsplan 2022
In den gemeinsamen Schlussfolgerungen ist Folgendes vorgesehen:
— Die Mittel für Verpflichtungen werden im Haushaltsplan 2022 mit insgesamt 169 515,8 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Verpflichtungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2022 von 1 167,8 Mio. EUR.
— Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2022 mit insgesamt 170 603,3 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Zahlungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2022 von 1 695,8 Mio. EUR.
— Das Flexibilitätsinstrument für 2022 wird in Anspruch genommen, um in Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 368,4 Mio. EUR einzustellen.
Die Kommission veranschlagt die Mittel für Zahlungen, die 2022 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bereitgestellt werden, auf 467,2 Mio. EUR. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über den voraussichtlichen Zahlungsplan für die damit verbundenen noch ausstehenden Beträge für diese Jahre:
Flexibilitätsinstrument – Zahlungsprofil (in Mio. EUR)
Jahr der Inanspruchnahme
2022
2023
2024
2025
Insgesamt
2019
140,9
82,2
0,0
0,0
223,2
2020
66,2
39,9
0,0
0,0
106,1
2021
40,9
10,3
7,6
0,0
58,9
2022
219,2
62,7
49,8
36,7
368,4
Insgesamt
467,2
195,2
57,4
36,7
756,6
B. Haushaltsplan 2021
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2021 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2021 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.
1. Haushaltsplan 2022
1.1. „Geschlossene“ Haushaltslinien
Sofern nachstehend in diesen Schlussfolgerungen nicht anders angegeben, werden alle Haushaltslinien entsprechend dem Vorschlag der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2022 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung bestätigt.
Darüber hinaus werden alle Haushaltslinien, die vom Rat geändert und vom Parlament in seiner Lesung gebilligt wurden, in der vom Rat geänderten Fassung bestätigt.
Für die übrigen Haushaltslinien kam der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.7 dargestellten Schlussfolgerungen.
1.2. Horizontale Themen
Dezentrale Agenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen und die Anzahl der Planstellen) für alle dezentralen Agenturen entspricht dem Umfang, der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2022 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der folgenden Agenturen:
— Unter Teilrubrik 2b:
— Für die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust, Haushaltsposten 07 10 07) werden fünf zusätzliche Stellen zugewiesen und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 380 000 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.
— Für die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA, Haushaltsposten 07 10 08) werden die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 3 750 000 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2022 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagene Verstärkung im Durchschnitt zum Ende des ersten Quartals statt zur Jahresmitte eingestellt wird.
— Unter Rubrik 4:
— Für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, Haushaltsposten 10 10 01) werden fünf zusätzliche Stellen zugewiesen und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 380 000 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.
— Für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex, Haushaltsposten 11 10 01) werden die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 65 000 000 EUR gekürzt.
Exekutivagenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen und die Anzahl der Planstellen) für die Exekutivagenturen entspricht dem Vorschlag der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung.
Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen
Es wird – wie vom Parlament vorgeschlagen – ein Gesamtpaket von 56 Pilotprojekten / vorbereitenden Maßnahmen im Umfang von 89,5 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vereinbart.
Dazu gehören die vorgesehenen Maßnahmen zur Schaffung einer europäischen Diplomatenakademie, die vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) durchgeführt werden.
Das Paket trägt den in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen Rechnung.
1.3. Ausgabenkategorien des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen
Nach Berücksichtigung der vorstehend genannten Schlussfolgerungen zu den „geschlossenen“ Haushaltslinien, Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hat der Vermittlungsausschuss folgende Vereinbarung getroffen:
Rubrik 1 – Binnenmarkt, Innovation und Digitales
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
1.0.11
Horizont Europa
12 179 157 276
12 239 157 276
60 000 000
01 02 02 10
Cluster „Gesundheit“
571 730 809
606 730 809
35 000 000
01 02 02 40
Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“
1 264 161 905
1 272 161 905
8 000 000
01 02 02 50
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“
1 281 577 680
1 290 577 680
9 000 000
01 02 02 60
Cluster „Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“
1 003 750 348
1 011 750 348
8 000 000
1.0.31
Binnenmarktprogramm
583 544 000
613 544 000
30 000 000
03 02 02
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen – insbesondere KMU – und Unterstützung für den Zugang zu Märkten
121 450 000
151 450 000
30 000 000
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
40 937 500
Insgesamt
130 937 500
Von der Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 30,0 Mio. EUR für das Binnenmarktprogramm (Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen – insbesondere KMU – und Unterstützung für den Zugang zu Märkten, Artikel 03 02 02) sind 10,0 Mio. EUR für die Bereitstellung verschiedener Formen der Unterstützung für die Tourismusbranche vorgesehen.
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 21 775,1 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1 verbleibt somit ein Spielraum von 102,9 Mio. EUR.
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung(1) stimmt der Vermittlungsausschuss darin überein, im Rahmen der Forschungshaushaltslinien abermals Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 117,3 Mio. EUR (an Mitteln für Verpflichtungen) bereitzustellen, was einer Aufstockung um 40,0 Mio. EUR gegenüber dem von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Betrag entspricht. Die folgende Haushaltslinie wird aufgestockt, und ihre Erläuterungen werden entsprechend angepasst:
(in EUR)
Haushaltslinie
Bezeichnung
Mittel für Verpflichtungen
01 02 02 10
Cluster „Gesundheit“
40 000 000
Insgesamt
40 000 000
Diese Mittel sind Teil des Gesamtbetrags in Höhe von bis zu 0,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) für den Zeitraum 2021–2027, dem im Rahmen der MFR-Vereinbarung zugestimmt wurde. Somit stehen für den Zeitraum 2023–2027 bis zu 372,8 Mio. EUR zu Preisen von 2018 zur Verfügung.
Teilrubrik 2a – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
2 681 000
Insgesamt
2 681 000
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 49 708,8 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2a verbleibt somit ein Spielraum von 30,2 Mio. EUR.
Teilrubrik 2b – Resilienz und Werte
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der nachstehenden Tabelle zu entnehmen sind.
Angesichts des derzeitigen Zinsumfelds und der jüngsten NGEU-Finanzierungen können die Mittel für die Haushaltslinie 06 04 01 um 244,7 Mio. EUR gekürzt werden, wobei die Fähigkeit zur Finanzierung der nicht rückzahlbaren Komponente von NGEU im Jahr 2022 in vollem Umfang erhalten bleibt. Im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans werden weitere 20 Mio. EUR bis 2027 zurückgestellt, um eine entsprechende Vorabausstattung für das Programm EU4Health auszugleichen.
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
2.2.13
Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft
33 276 000
34 276 000
1 000 000
05 04 01
Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft
31 402 525
32 402 525
1 000 000
2.2.23
Kosten der Finanzierung des Aufbauinstruments der Europäischen Union
389 706 000
145 000 000
-244 706 000
06 04 01
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) – periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit
384 706 000
140 000 000
-244 706 000
2.2.24
Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)
95 254 030
101 254 030
6 000 000
06 05 01
Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)
95 254 030
101 254 030
6 000 000
2.2.25
EU4Health
788 672 701
839 672 701
51 000 000
06 06 01
Programm „EU4Health“
764 213 775
815 213 775
51 000 000
2.2.312
Beschäftigung und soziale Innovation
104 482 000
106 482 000
2 000 000
07 02 04
ESF+ — Komponente Beschäftigung und soziale Innovation
102 482 000
104 482 000
2 000 000
2.2.32
Erasmus+
3 366 740 438
3 401 740 438
35 000 000
07 03 01 01
Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung
2 331 521 972
2 361 274 626
29 752 654
07 03 02
Förderung der nichtformalen Lernmobilität und der aktiven Teilnahme junger Menschen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Jugendorganisationen und der Jugendpolitik
346 973 114
351 400 945
4 427 831
07 03 03
Förderung der Lernmobilität von Sporttrainern und anderem Personal im Sportbereich sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und der Sportpolitik
64 216 157
65 035 672
819 515
2.2.33
Europäisches Solidaritätskorps (ESC)
138 427 764
141 427 764
3 000 000
07 04 01
Europäisches Solidaritätskorps
131 710 226
134 710 226
3 000 000
2.2.34
Kreatives Europa
401 027 982
406 527 982
5 500 000
07 05 01
Kultur
125 597 589
131 097 589
5 500 000
2.2.352
Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
209 402 193
214 902 193
5 500 000
07 06 02
Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union
39 671 295
40 671 295
1 000 000
07 06 03
Daphne
29 581 401
33 581 401
4 000 000
07 06 04
Schutz und Förderung der Werte der Union
91 787 552
92 287 552
500 000
2.2.3DAG
Dezentrale Agenturen
242 132 181
246 262 181
4 130 000
07 10 07
Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
45 423 578
45 803 578
380 000
07 10 08
Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
53 351 846
57 101 846
3 750 000
2.2.3SPEC
Befugnisse der Kommission
180 389 773
182 889 773
2 500 000
07 20 04 06
Besondere Kompetenzen im Bereich Sozialpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs
23 020 900
25 520 900
2 500 000
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
35 303 000
Insgesamt
-93 773 000
Die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für das Europäische Solidaritätskorps (Europäisches Solidaritätskorps, Artikel 07 04 01 des Haushaltsplans) um 3 Mio. EUR und 5 Mio. EUR der Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für Erasmus+ um 35 Mio. EUR – d. h. insgesamt 8 Mio. EUR – sind für die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres der Jugend 2022 vorzusehen.
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 6330,2 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2b verbleibt somit ein Spielraum von 130,8 Mio. EUR.
Rubrik 3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
3.2.21
Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)
708 045 484
755 545 484
47 500 000
09 02 01
Natur und Biodiversität
265 601 888
284 032 563
18 430 675
09 02 02
Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
169 866 127
181 653 495
11 787 368
09 02 03
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
120 050 994
128 381 585
8 330 591
09 02 04
Energiewende
128 996 883
137 948 249
8 951 366
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
9 611 500
Insgesamt
57 111 500
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 56 235,4 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt somit ein Spielraum von 283,6 Mio. EUR, davon ein Teilspielraum von 270,1 Mio. EUR für „Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen“.
Rubrik 4 – Migration und Grenzmanagement
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
4.0.11
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
1 099 455 000
1 119 455 000
20 000 000
10 02 01
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
1 096 455 000
1 116 455 000
20 000 000
4.0.1DAG
Dezentrale Agenturen
153 281 205
153 661 205
380 000
10 10 01
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
153 281 205
153 661 205
380 000
4.0.211
Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) – Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI)
646 117 589
671 117 589
25 000 000
11 02 01
Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa
644 117 589
669 117 589
25 000 000
4.0.2DAG
Dezentrale Agenturen
1 073 823 593
1 008 823 593
-65 000 000
11 10 01
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)
757 793 708
692 793 708
-65 000 000
Insgesamt
-19 620 000
Die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, Artikel 10 02 01 des Haushaltsplans) um 20 Mio. EUR ist für die Finanzierung der Neuansiedlung afghanischer Flüchtlinge vorzusehen.
Die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für den Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) – Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI) (Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa, Artikel 11 02 01 des Haushaltsplans) um 25 Mio. EUR ist für die Bewältigung der Migrantenkrise an der Grenze zu Belarus vorzusehen.
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 3091,2 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt somit ein Spielraum von 99,8 Mio. EUR.
Rubrik 5 – Sicherheit und Verteidigung
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang. Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 1785,3 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 verbleibt somit ein Spielraum von 82,7 Mio. EUR.
Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
6.0.111
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt)
12 526 647 047
12 716 647 047
190 000 000
14 02 01 10
Südliche Nachbarschaft
1 604 861 026
1 629 861 026
25 000 000
14 02 01 11
Östliche Nachbarschaft
699 703 445
709 703 445
10 000 000
14 02 01 30
Naher Osten und Zentralasien
384 765 942
414 765 942
30 000 000
14 02 02 40
Menschen — Globale Herausforderungen
137 191 715
187 191 715
50 000 000
14 02 04
Flexibilitätspolster für neue Herausforderungen und Prioritäten
1 463 311 470
1 538 311 470
75 000 000
6.0.12
Humanitäre Hilfe (HUMA)
1 595 059 463
1 806 059 463
211 000 000
14 03 01
Humanitäre Hilfe
1 506 901 913
1 717 901 913
211 000 000
Insgesamt
401 000 000
Was das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt betrifft, ist die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 75 Mio. EUR (Flexibilitätspolster für neue Herausforderungen und Prioritäten, Artikel 14 02 04 des Haushaltsplans) und um 50 Mio. EUR (Menschen — Globale Herausforderungen, Haushaltsposten 14 02 02 40) für Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, einschließlich Impfungen, vorzusehen.
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen übereinstimmend auf 17 170,4 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 6 verbleibt somit kein Spielraum mehr, und es müssen Mittel aus dem Flexibilitätsinstrument in Höhe von 368,4 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.
Rubrik 7 – Europäische öffentliche Verwaltung
Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Mittel werden vom Vermittlungsausschuss mit folgenden Ausnahmen gebilligt:
— Der Einzelplan des Europäischen Parlaments wird gemäß eigener Lesung gebilligt.
— Der Einzelplan des Rates wird gemäß eigener Lesung gebilligt.
— Dem Einzelplan des Gerichtshofs der Europäischen Union werden neun zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 684 000 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.
— Dem Einzelplan des Rechnungshofs werden im Zusammenhang mit NGEU bis 2027 insgesamt 13 zusätzliche Planstellen zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 988 000 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen.
— Was den Einzelplan des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) betrifft, (i) werden zusätzliche sieben Planstellen und drei Vertragsbedienstete zugewiesen, und die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen werden um 655 000 EUR aufgestockt, wobei berücksichtigt wird, dass die Einstellungen im Durchschnitt zur Jahresmitte erfolgen, (ii) werden zur Durchführung der Maßnahmen im Hinblick auf die „Einrichtung einer Europäischen Diplomatischen Akademie“, wie sie das Europäische Parlament in seiner Lesung vorschlägt, die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 990 500 EUR aufgestockt, und (iii) werden für die „Kapazität für strategische Kommunikation“ (Haushaltsposten 2 2 1 4) die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 1 Mio. EUR aufgestockt.
Die Anpassungen, die in Bezug auf Rubrik 7 zu einer Aufstockung um 0,8 Mio. EUR führen, sind in den folgenden Tabellen aufgeschlüsselt:
Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
1 1 0 0
Grundgehälter
265 982 044
265 970 746
-11 298
1 1 0 2
Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit der persönlichen Situation des Bediensteten
66 765 000
66 778 000
13 000
1 1 0 3
Sozialversicherung
10 946 000
10 947 000
1 000
2 0 1 0
Reinigung und Instandhaltung
18 635 000
18 335 000
-300 000
2 1 0 0
Anschaffung von Ausrüstung und Software
14 385 716
12 285 716
-2 100 000
2 1 0 1
Externe Dienstleistungen für Betrieb und Entwicklung von EDV-Systemen
27 839 685
27 509 685
-330 000
2 2 0 4
Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen
5 235 000
4 635 000
-600 000
2 2 1 3
Information und öffentliche Veranstaltungen
5 358 250
5 158 250
-200 000
Insgesamt
-3 527 298
Einzelplan IV – Gerichtshof der Europäischen Union
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
1 2 0 0
Dienstbezüge und Zulagen
287 078 950
287 762 950
684 000
Insgesamt
684 000
Einzelplan V – Rechnungshof
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
1 2 0 0
Gehälter und Zulagen
118 344 775
119 332 775
988 000
Insgesamt
988 000
Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
1 1 0 0
Grundgehälter
116 638 000
117 170 000
532 000
1 2 0 0
Vertragsbedienstete
18 671 800
18 794 800
123 000
2 2 1 4
Kapazität für strategische Kommunikation
4 000 000
5 000 000
1 000 000
2 2 5 0
Pilotprojekt – Auf dem Weg zur Schaffung einer Europäischen Diplomatenakademie
990 500
990 500
Insgesamt
2 645 500
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 10 620,1 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 7 verbleibt ein Spielraum von 437,9 Mio. EUR, wovon 240,1 Mio. EUR auf den Teilspielraum für „Verwaltungsausgaben der Organe“ entfallen.
Thematische besondere Instrumente: Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, Solidaritäts- und Soforthilfereserve und Reserve für die Anpassung an den Brexit
Die Mittel für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF), die Solidaritäts- und Soforthilfereserve und die Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR) entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang.
1.4. Mittel für Zahlungen
Das Gesamtvolumen der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2022 entspricht dem im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang mit folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen:
1. Es werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben (Rubriken 1 bis 6) berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Dies gilt für die Senkung der Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union (NGEU) um 244,7 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Anpassung des Beitrags der EU zu den dezentralen Agenturen ergibt sich zusammengenommen eine Kürzung um 305,2 Mio. EUR;
2. Die Anpassungen unter Rubrik 7 führen zu einer Kürzung in Höhe von 0,8 Mio. EUR.
3. Die Mittel für Zahlungen für alle neuen vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 25 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgesehenen Höhe plus 25 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 22,1 Mio. EUR.
4. Durch die Anpassungen bei den Haushaltslinien für getrennte Ausgaben erhöht sich der Betrag insgesamt auf 262,0 Mio. EUR.
Die Anpassungen, die zu einem Rückgang um 20,3 Mio. EUR führen, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Zahlungen (in EUR)
HE 2022 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2022
Differenz
Überschrift 1
1.0.23
Programm „Digitales Europa“
898 530 703
848 530 703
-50 000 000
02 04 01 11
Europäisches Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit
33 192 982
17 192 982
-16 000 000
02 04 03
Künstliche Intelligenz
245 811 860
214 811 860
-31 000 000
02 04 04
Kompetenzen
52 000 000
49 000 000
-3 000 000
Insgesamt
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
10 234 375
Haushaltslinie 1 insgesamt
-39 765 625
Teilrubrik 2a
Insgesamt
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
670 250
Teilrubrik 2a insgesamt
670 250
Teilrubrik 2b
2.2.23
Kosten der Finanzierung des Aufbauinstruments der Europäischen Union
389 706 000
145 000 000
-244 706 000
06 04 01
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) – periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit
384 706 000
140 000 000
-244 706 000
2.2.24
Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)
180 866 480
186 866 480
6 000 000
06 05 01
Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)
94 547 220
100 547 220
6 000 000
2.2.32
Website des Programms Erasmus+
3 273 756 286
3 300 756 286
27 000 000
07 03 01 01
Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung
2 220 525 000
2 243 477 048
22 952 048
07 03 02
Förderung der nichtformalen Lernmobilität und der aktiven Teilnahme junger Menschen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Jugendorganisationen und der Jugendpolitik
310 000 000
313 415 755
3 415 755
07 03 03
Förderung der Lernmobilität von Sporttrainern und anderem Personal im Sportbereich sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und der Sportpolitik
55 000 000
55 632 197
632 197
2.2.3DAG
Dezentrale Agenturen
233 643 002
237 773 002
4 130 000
07 10 07
Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
45 226 899
45 606 899
380 000
07 10 08
Europäische Staatsanwaltschaft (EStA)
53 351 846
57 101 846
3 750 000
Insgesamt
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
8 825 750
Teilrubrik 2b insgesamt
-198 750 250
Überschrift 3
Insgesamt
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
2 402 875
Haushaltslinie 3 insgesamt
2 402 875
Überschrift 4
4.0.11
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
1 276 766 000
1 291 766 000
15 000 000
10 02 01
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
661 766 000
676 766 000
15 000 000
4.0.1DAG
Dezentrale Agenturen
153 281 205
153 661 205
380 000
10 10 01
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
153 281 205
153 661 205
380 000
4.0.211
Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) – Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI)
490 891 340
510 891 340
20 000 000
11 02 01
Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa
191 891 340
211 891 340
20 000 000
4.0.2DAG
Dezentrale Agenturen
1 050 691 460
985 691 460
-65 000 000
11 10 01
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)
757 793 708
692 793 708
-65 000 000
Haushaltslinie 4 insgesamt
-29 620 000
Überschrift 5
Überschrift 6
6.0.111
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt)
7 858 721 595
7 891 721 595
33 000 000
14 02 04
Flexibilitätspolster für neue Herausforderungen und Prioritäten
1 000 000 000
1 033 000 000
33 000 000
6.0.12
Humanitäre Hilfe (HUMA)
1 880 645 990
2 091 645 990
211 000 000
14 03 01
Humanitäre Hilfe
1 797 851 440
2 008 851 440
211 000 000
Haushaltslinie 6 insgesamt
244 000 000
Überschrift 7
7.2.2
Europäischer Rat und Rat
615 000 854
611 473 556
-3 527 298
7.2.4
Gerichtshof der Europäischen Union
464 090 000
464 774 000
684 000
7.2.5
Europäischer Rechnungshof
161 153 175
162 141 175
988 000
7.2.X
Europäischer Auswärtiger Dienst
775 069 920
777 715 420
2 645 500
Haushaltslinie 7 insgesamt
790 202
INSGESAMT
-20 272 548
Dies führt zu einer Gesamthöhe der Mittel für Zahlungen von 170 603,3 Mio. EUR, was einer Kürzung um 20,3 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung entspricht.
1.5. Reserven
Neben den Reserven, die in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung des Haushaltsplanentwurfs enthalten sind, sind keine weiteren Reserven vorgesehen.
1.6. Erläuterungen zum Haushaltsplan
Der Wortlaut der Erläuterungen entspricht dem Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung mit folgenden Anpassungen, denen der Vermittlungsausschuss zugestimmt hat:
— Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen an seinem eigenen Einzelplan ohne Modifikation gebilligt wurden:
— Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen an seinem eigenen Einzelplan ohne Modifikation gebilligt wurden:
Artikel 07 10 01 – Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) liefert und verbreitet wichtige Erkenntnisse zu arbeitsbezogenen und sozialen Fragen, um zu einer fundierten und evidenzbasierten Politik auf diesen Gebieten beizutragen Ihre Hauptaufgabe ist die Forschung in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und Lebensqualität. Die Eurofound leistet mit ihrer Arbeit einen Beitrag zu folgenden Prioritäten: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes, die Förderung der Integration und Geschlechtergleichstellung; Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Schaffung nachhaltiger Arbeit während des gesamten Lebens, Weiterentwicklung der Arbeitsbeziehungen zur Sicherstellung gerechter und produktiver Lösungen unter sich wandelnden politischen Voraussetzungen, Erhöhung des Lebensstandards und Stärkung des sozialen Zusammenhalts angesichts wirtschaftlicher Disparitäten und sozialer Ungleichheit wie das geschlechtsbedingte Gefälle bei der Beschäftigung und das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern.
— Haushaltslinien, bei denen die jeweiligen Erläuterungen gemäß dem Vorschlag im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben geänderten Fassung mit den folgenden Änderungen gebilligt wurden:
— Posten 01 02 02 53 — Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ — Gemeinsames Unternehmen für Europas Eisenbahnen
Den Absatz wie folgt ändern:
Das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen trägt zur Umsetzung des Programms „Horizont Europa“, insbesondere des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“, bei. Es wird die Entwicklung und Einführung innovativer Technologien (insbesondere digitaler Technologien und Automatisierungstechnologien) beschleunigen, um ein attraktiveres, benutzerfreundliches, wettbewerbsfähiges, erschwingliches, wartungsfreundliches und effizientes europäisches Eisenbahnsystem zu schaffen und die Ziele des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen, beispielsweise indem ein wesentlicher Teil des derzeit zu 75 % auf der Straße beförderten Binnenfrachtverkehrs auf den Schienen- und Binnenschiffsverkehr verlagert wird.
— Posten 07 20 04 06 — Besondere Kompetenzen im Bereich Sozialpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs
Den Absatz wie folgt ändern:
— Maßnahmen für vorbereitende Konsultationssitzungen europäischer Gewerkschaftsvertreter, insbesondere zur Deckung der Kosten im Hinblick auf die Hilfe bei ihrer Meinungsbildung und der Vereinheitlichung ihrer Standpunkte betreffend die Entwicklung der Unionspolitik, insbesondere nach der COVID-19-Krise.
Mit den Mitteln für Schulungen sollte sehr deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass der Geschlechtergleichstellung, der Sensibilisierung für das Thema und der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Vorurteile, etwa mittels Strategien gegen Belästigung, in den Institutionen der EU selbst (darunter in der Zentrale des EAD, in den EU-Delegationen sowie bei Missionen und Operationen im Rahmen der GSVP) und auch in ihren Auswahlverfahren ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Dazu sollten im Einklang mit den Bestimmungen des Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter III und der diesbezüglichen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen obligatorische Schulungen und Initiativen gehören, wobei es die mittlere und obere Führungsebene in diesen Bereichen besonders zu berücksichtigen gilt.
— Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung kommt der Vermittlungsausschuss überein, die Mittel für Verpflichtungen unter der Haushaltslinie 01 02 02 10 wieder einzusetzen. Die Erläuterungen zum Haushaltsplan werden entsprechend angepasst:
Haushaltslinie
Bezeichnung
01 02 02 10
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 40 000 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2020 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben worden sind.
Grundlage dafür ist, dass vom Europäischen Parlament oder vom Rat vorgenommene Abänderungen den Geltungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage weder ändern noch erweitern oder die Verwaltungsautonomie der Organe einschränken können und dass die Maßnahme durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden kann.
1.7. Eingliederungsplan
Der von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2022 geänderten Fassung vorgeschlagene Eingliederungsplan wird mit der Aufnahme der neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen vereinbart, mit Ausnahme des neuen Pilotprojekts „Überwachung der Nachhaltigkeitsziele in den EU-Regionen – Schließung der Datenlücken“, das im Rahmen der MFR-Rubrik 1, Haushaltsartikel ¨ PP 01 22 06, anstatt unter der MFR-Teilrubrik 2b durchgeführt wird.
2. Haushaltsplan 2021
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 5/2021 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6/2021 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.
3. Erklärungen
3.1. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Mitteln für Zahlungen
Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, im Jahr 2022 die Durchführung der Programme des derzeitigen und des vorangegangenen MFR (insbesondere in der Teilrubrik 2a und im Bereich ländliche Entwicklung) weiterhin aufmerksam und aktiv zu überwachen. Zu diesem Zweck ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, rechtzeitig aktualisierte Zahlenangaben zum Stand der Beratungen und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen für 2022 vorzulegen (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der verbesserten Genauigkeit der Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten). Sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2022 eingestellten Mittel nicht ausreichen, um den Mittelbedarf zu decken, so ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung, unter anderem einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, vorzulegen, damit das Europäische Parlament und der Rat schnellstmöglich und unverzüglich die notwendigen Beschlüsse für gerechtfertigte Erfordernisse fassen können. Das Europäische Parlament und der Rat werden gegebenenfalls der Dringlichkeit der Angelegenheit Rechnung tragen und die Frist von acht Wochen für einen Beschluss verkürzen, falls sie dies für erforderlich halten. Dies gilt entsprechend auch, sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2022 eingestellten Mittel höher als benötigt sind.
3.2. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu den Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union (EURI) im Jahr 2022
Dank des derzeit günstigen Zinsumfelds und unter Berücksichtigung der bisherigen Ausgabekosten von NGEU-Finanzierungen in diesem Jahr können die für die Deckung der Finanzierungskosten des Europäischen Aufbauinstruments [Haushaltslinie 06 04 01] vorgesehenen Mittel verringert werden, wobei die Fähigkeit zur Finanzierung der nicht rückzahlbaren NGEU-Komponente im Jahr 2022 in vollem Umfang erhalten bleibt.
Artikel 5 Absatz 2 des Eigenmittelbeschlusses besagt Folgendes: „Die Rückzahlung des Kapitalbetrags der Mittel beginnt vor Ablauf des MFR-Zeitraums 2021-2027 mit einem Mindestbetrag, sofern nicht genutzte Beträge für Zinszahlungen, die für die Mittelaufnahme nach Absatz 1 dieses Artikels fällig sind, das zulassen, wobei das Verfahren nach Artikel 314 AEUV gebührend zu berücksichtigen ist.“
Darüber hinaus heißt es in Erwägungsgrund 20 des Eigenmittelbeschlusses: „Beträge, die nicht wie vorgesehen für Zinszahlungen verwendet werden, werden unter Beachtung eines Mindestbetrags für vorzeitige Rückzahlungen vor Ende des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 verwendet, und können über diesen Betrag hinaus angehoben werden, sofern nach 2021 gemäß dem Verfahren nach Artikel 311 Absatz 3 AEUV neue Eigenmittel eingeführt worden sind.“
Da 2022 keine Rückzahlung des Kapitalbetrags möglich ist, wird wie folgt verfahren:
— Diese spätere Bereitstellung wird durch eine entsprechende Vorabausstattung des Programms EU4Health ausgeglichen.
— Unbeschadet der Vorrechte der Haushaltsbehörde kommen das Europäische Parlament und der Rat überein, die unter der Haushaltslinie 06 04 01 verfügbaren Mittel im Zeitraum 2024-2027 auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission und nach einer Bewertung des Bedarfs und der Möglichkeiten für vorzeitige Rückzahlungen um 224,7 Mio. EUR zu erhöhen, und zwar unter Nutzung der verfügbaren Spielräume und durch Inanspruchnahme des Instruments für einen einzigen Spielraum, wobei die Finanzplanung für die Programme der Teilrubrik 2b eingehalten wird.
Mit diesem Mechanismus wird sichergestellt, dass der Gesamtbetrag der EURI Haushaltslinie, der in der ursprünglichen Finanzplanung für 2022 enthalten ist, während der Laufzeit des MFR 2021-2027 für Zinszahlungen oder vorzeitige Rückzahlungen verwendet wird.
3.3. Einseitige Erklärung der Kommission zu dem für den Haushalt geltenden Vorsichtsprinzip in Bezug auf den EURI-Zinsposten
Die Kommission erinnert daran, dass der EURI-Zinsposten ([Haushaltslinie 06 04 01]) zur Deckung der Finanzierungs- und Liquiditätskosten der NGEU-Anleihen dient, soweit diese dem EU-Haushalt zugerechnet werden. Beträge, die nicht für Zinszahlungen verwendet werden, sind gemäß Artikel 5 Absatz 2 und Erwägungsgrund 20 des Eigenmittelbeschlusses für vorzeitige Schuldenrückzahlungen zu verwenden.
Der Anstieg der Inflationsrate erfordert eine verstärkte Haushaltsumsicht in Bezug auf die Verwaltung des EURI-Zinspostens in Anbetracht der Möglichkeit, dass die nominalen Zinssätze höher sein werden als bei der Planung für diese Haushaltslinie angenommen.
Die Kommission wird daher bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß Artikel 314 (AEUV) Absätze 2, 5 und 8 haushaltspolitische Maßnahmen vorschlagen, die – falls sie angenommen werden – sicherstellen, dass der im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 für die EURI-Haushaltslinie ursprünglich vorgesehene Gesamtbetrag [14 976 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen] vollständig für Zinszahlungen oder vorzeitige Rückzahlungen verwendet wird.
Die Kommission erstattet jährlich im Rahmen der Vorlage des Haushaltsplanentwurfs Bericht über die kumulierte Ausführung der EURI-Haushaltslinie, die für diese Haushaltslinie später bereitgestellten Beträge und den Betrag, der im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum für die Erreichung dieses Ziels vorgesehen ist.
3.4. Einseitige Erklärung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Kinderarmut im Rahmen des Europäischen Sozialfonds+
Die Bekämpfung der Kinderarmut ist insbesondere im Kontext der Erholung von der COVID 19-Krise wichtiger denn je und erfordert eine ausreichende Mittelausstattung. Zu diesem Zweck sind die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) verpflichtet, einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel unter geteilter Mittelverwaltung für die Umsetzung der Kindergarantie durch gezielte Maßnahmen und Strukturreformen zur Bekämpfung der Kinderarmut bereitzustellen. Für alle Mitgliedstaaten, die im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 eine über dem Unionsdurchschnitt liegende durchschnittliche Quote an von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kindern unter 18 Jahren verzeichneten, wird explizit eine Mindestzuweisung von 5 % festgelegt.
Die Verhandlungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über die Programme für den Zeitraum 2021-2027 laufen noch, und nach Abschluss dieser Verhandlungen werden die genauen Beträge bekannt sein, die zur Unterstützung der Kindergarantie in allen Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.
Im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder{SWD(2021) 62 final} und gestützt auf die Berichte der Koordinatoren der Mitgliedstaaten für die Kindergarantie und des Ausschusses für Sozialschutz wird die Kommission regelmäßig über die Umsetzung der Empfehlung zur Einführung der Kindergarantie berichten. Ferner wird die Kommission die Umsetzung dieser Empfehlung im Rahmen des Europäischen Semesters genau verfolgen. Die Kommission möchte betonen, dass die Mitgliedstaaten bei der Veranschlagung der Mittel für die Umsetzung der Kindergarantie über die in der ESF+-Verordnung festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen können. Sie können auch andere EU-Ressourcen wie die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie ihre eigenen nationalen Mittel nutzen.
3.5. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu der Absicht, im Rahmen der Solidaritätsfonds-Komponente der Solidaritäts und Soforthilfereserve im Jahr 2022 größtmögliche Beträge für Naturkatastrophen bereitzustellen
Die drei Organe erkennen an, dass der Solidaritätsfonds der Europäischen Union durch das außergewöhnliche Ausmaß der Naturkatastrophen im Jahr 2021 unter Druck geraten ist, was die Verfügbarkeit von Mitteln betrifft. Der EU-Solidaritätsfonds wird ausschließlich aus der Solidaritäts‑ und Soforthilfereserve finanziert, ohne dass auf andere Finanzierungsquellen zurückgegriffen werden kann.
Der Vermittlungsausschuss ist übereingekommen, die Mittel für humanitäre Hilfe unter Rubrik 6 im Haushaltsplan 2022 um 211 Mio. EUR aufzustocken. Auf diese Weise ist es möglich, die Inanspruchnahme der Mittel aus der Solidaritäts‑ und Soforthilfereserve für externe Notfälle im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2022 zu begrenzen, wodurch zum 1. September 2022 für den EU-Solidaritätsfonds zusätzliche Mittel in einer Höhe freigesetzt werden, die dem Betrag der Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe unter Rubrik 6 entsprechen. Dies ermöglicht eine größtmögliche Solidarität mit den von Naturkatastrophen betroffenen Mitgliedstaaten und erhöht gleichzeitig die Fähigkeit des EU‑Haushalts, rasch auf externe Notfälle zu reagieren.
3.6. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstockung des Stellenplans des Rechnungshofs
Das Europäische Parlament und der Rat erkennen an, dass NextGenerationEU zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung für den Rechnungshof führen wird, die nicht vollständig durch Umschichtungen innerhalb des bestehenden Haushalts ausgeglichen werden kann. Sie stimmen daher einer Aufstockung des Stellenplans des Hofes um 20 Stellen im Jahr 2022 zu.
Das Europäische Parlament und der Rat betonen, dass sie der Arbeit des Rechnungshofs große Bedeutung beimessen, insbesondere den Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen, die der Rechnungshof durchführt, um seine Hauptaufgabe zu erfüllen, die darin besteht, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben zu prüfen; diese Prüfungen sind wie zwei Seiten derselben Medaille untrennbar mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen verbunden, bei denen die Verwaltung des EU-Haushalts auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit hin untersucht wird. Die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ist ein Eckpfeiler für die Legitimität der Union.
Das Europäische Parlament und der Rat halten es daher für unabdingbar, dass der Rechnungshof ausreichende Ressourcen für diese Kerntätigkeiten bereitstellt.
Sie erkennen ferner generell die Bedeutung der Empfehlungen an, die der Rechnungshof auf der Grundlage von Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV ausspricht, und weisen darauf hin, dass nach der Feststellung des Gerichtshofs diese Bestimmung „dazu beitragen [soll], dass die Finanzverwaltung der Union durch die Übermittlung der Berichte an die Organe und die Ausarbeitung ihrer Antworten verbessert wird“.
Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen den Rechnungshof, in die Arbeitsdokumente für künftige Haushaltsjahre einen Überblick darüber aufzunehmen, wie viel Personal im Vorjahr jeweils für Tätigkeiten im Rahmen von Rechnungsführungs, Compliance und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, für die Arbeit auf der Grundlage von Artikel 287 Absatz 4 AEUV und für unterstützende Dienste zugewiesen wurde.
3.7. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Überprüfung der Entwicklung der Pandemie im Jahr 2022
Die drei Organe verpflichten sich, die Entwicklung der Reaktion auf die Pandemie bis Ende Juni 2022 zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf die weltweiten Impfungen, und sie werden auf dieser Grundlage alle von der Kommission vorgeschlagenen notwendigen Maßnahmen prüfen.
3.8. Einseitige Erklärung der Kommission zur Migration
Angesichts des für die kommenden Jahre abzusehenden anhaltenden Bedarfs bekräftigt die Kommission ihre Absicht, dafür zu sorgen, dass die durchschnittliche jährliche Mittelzuweisung für die Migration im Rahmen der südlichen Nachbarschaft aus dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) und erforderlichenfalls aus anderen Instrumenten mindestens dem für 2022 vorgesehenen Niveau entspricht.
3.9. Einseitige Erklärung der Kommission zu Rubrik 7
Die Kommission erinnert daran, dass die Finanzplanung für die Rubrik 7 auf der Annahme beruht, dass die Personalausstattung der Organe stabil bleibt. Sie stellt fest, dass der Haushaltsplan 2022 dieser Annahme nicht entspricht, und betont, dass vor dem Hintergrund der steigenden Inflationsrate künftige Personalaufstockungen im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021‑2027 zu einem Druck auf Rubrik 7 führen könnten.
Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).