Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2021 zu einer europäischen Strategie für kritische Rohstoffe (2021/2011(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 9, 151, 152, 153 Absätze 1 und 2 sowie auf Artikel 173, der die Industriepolitik der EU betrifft und sich unter anderem auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union bezieht, und auf Artikel 208, in dem festgestellt wird, dass die Union bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung trägt,
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere Artikel 3 Absatz 3, der sich auf den Binnenmarkt, die nachhaltige Entwicklung und die soziale Marktwirtschaft bezieht, und Artikel 5 Absatz 3, der sich auf das Subsidiaritätsprinzip bezieht,
– unter Hinweis auf das dem EUV und dem AEUV beigefügte Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen(1) („Taxonomieverordnung“),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen(2) („Abfallverbringungsverordnung“),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten(3) („Verordnung über Minerale aus Konfliktgebieten“),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern(4) („EU-Antidumpingverordnung“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte(5) („EEAG-Richtlinie“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle(6) („Abfallrahmenrichtlinie“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG(7) („Bergbauabfallrichtlinie“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen(8) („Industrieemissionsrichtlinie“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten(9) („UVP-Richtlinie“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten(10) („Vogelschutzrichtlinie“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen(11) („Habitat-Richtlinie“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen(12) („Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen“),
– unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) geschlossene Übereinkommen („Übereinkommen von Paris“),
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter Ziel 12 mit der Überschrift „Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster“ und Ziel 15 mit der Überschrift „Leben an Land“,
– unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,
– unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte,
– unter Hinweis auf die OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns,
– unter Hinweis auf die Leitlinien des Umweltprogramms der Vereinten Nationen von 2009 für die soziale Bewertung von Produkten entlang ihres Lebenswegs,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht der Internationalen Energie-Agentur (IEA) vom Mai 2021 mit dem Titel „The Role of Critical Minerals in Clean Energy Transitions“ (Zum Stellenwert kritischer Minerale bei der Umstellung auf saubere Energie),
– unter Hinweis auf den Sonderbericht der Internationalen Energie-Agentur vom Mai 2021 mit dem Titel „Net zero by 2050: A Roadmap for the Global Energy Sector“ (Klimaneutralität bis 2050 – ein Fahrplan für die Energiewirtschaft der Welt),
– unter Hinweis auf das Briefing der Europäischen Umweltagentur vom 13. Januar 2021 mit dem Titel „Growth without economic growth“ (Wachstum ohne Wirtschaftswachstum),
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur vom 30. August 2021 mit dem Titel „Improving the climate impact of raw material sourcing“ (Verbesserung der Klimaauswirkungen bei der Rohstoffgewinnung),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vom 25. März 2021 mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen: Einen Pfad hin zu größerer Sicherheit und Nachhaltigkeit abstecken“,
– unter Hinweis auf die Studie der Kommission vom September 2020 mit dem Titel „Study on the EU’s list of Critical Raw Materials (2020)“ (Studie zu der EU-Liste der kritischen Rohstoffe (2020)) und die beigefügten Informationsblätter zu kritischen Rohstoffen,
– unter Hinweis auf die vorausschauende Studie der Kommission vom 3. September 2020 mit dem Titel „Critical Raw Materials for Strategic Technologies and Sectors in the EU – A Foresight Study“ (Kritische Rohstoffe für strategische Technologien und Wirtschaftszweige in der EU – eine vorausschauende Studie),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 5. November 2018 mit dem Titel „Report on critical raw materials and the circular economy“ (Bericht über kritische Rohstoffe und die Kreislaufwirtschaft),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen(13);
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2020 zu einer neuen Strategie für europäische KMU(14),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2020 zu einer neuen Industriestrategie für Europa(15),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft(16),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen(17),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“(18),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 mit dem Titel „Eine neue Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung(19),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2017 zur Umsetzung der Bergbauabfallrichtlinie(20),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 10. Dezember 2020 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (COM(2020)0798),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. September 2020 mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen: Einen Pfad hin zu größerer Sicherheit und Nachhaltigkeit abstecken“ (COM(2020)0474),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“ (COM(2021)0350),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2020 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 – Eine vitale Union in einer fragilen Welt“ (COM(2020)0690),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098) sowie auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 11. März 2020 mit dem Titel „Leading the way to a global circular economy: state of play and outlook“ (Vorreiter auf dem Weg zu einer globalen Kreislaufwirtschaft: Bestandsaufnahme und Ausblick, SWD(2020)0100),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Dezember 2015 mit dem Titel „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ (COM(2015)0614),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ (COM(2020)0103),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ (COM(2021)0066),
– unter Hinweis auf die Veröffentlichung der OECD vom 12. Februar 2019 mit dem Titel „Global Material Resources Outlook to 2060: Economic Drivers and Environmental Consequences“ (Ausblick auf die weltweiten materiellen Ressourcen bis 2060 – die Triebkräfte der Wirtschaft und die Umweltauswirkungen),
– unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Weltbank aus dem Jahr 2020 mit dem Titel „Minerales for Climate Action: The Mineral Intensity of the Clean Energy Transition“ (Minerale für Klimaschutzmaßnahmen – die Mineralintensität des Übergangs zu sauberer Energie),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2020 mit dem Titel „Den Aufbau kreislauffähig und grün gestalten“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. November 2020 mit dem Titel „Ein Aufschwung, der den Übergang zu einer dynamischeren, widerstandsfähigeren und wettbewerbsfähigeren europäischen Industrie voranbringt“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. November 2019 zu dem Thema „Kreislaufwirtschaft im Bausektor“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Oktober 2019 mit dem Titel „Mehr Kreislaufwirtschaft – Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft“,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für internationalen Handel,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9‑0280/2021),
A. in der Erwägung, dass kritische Rohstoffe die Quelle der industriellen Wertschöpfung sind und daher erhebliche Auswirkungen auf nachgelagerte Wirtschaftszweige haben; in der Erwägung, dass es von strategischer Bedeutung ist, dass die EU ihre Abhängigkeit verringert, die Kontrolle über die Ströme, die Wertschöpfung und die Lieferketten kritischer Rohstoffe zurückgewinnt und die entsprechenden Gesamtsysteme unterstützt, fördert und digitalisiert, da dies die neue Kernkapazität im internationalen (industriellen) Wettbewerb ist; in der Erwägung, dass eine umfassende Strategie für kritische Rohstoffe strenge Vorgaben in den Bereichen Umweltschutz und Unternehmen enthalten sollte;
B. in der Erwägung, dass das Bevölkerungswachstum und der Übergang zu digitalen, in hohem Maße energieeffizienten und klimaneutralen Volkswirtschaften in allen Szenarien zu einer wesentlichen höheren Nachfrage nach kritischen Rohstoffen führen(21);
C. in der Erwägung, dass Technologien, für die kritische Rohstoffe erforderlich sind, entscheidend sein werden, wenn es für die EU und die Welt als Ganzes gilt, ihre im Übereinkommen von Paris verankerten Ziele zu verwirklichen;
D. in der Erwägung, dass eine umfassende Strategie der EU für kritische Rohstoffe auf der Grundlage strenger Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsnormen beruhen und dabei auch der Knappheit natürlicher Minerale Rechnung getragen werden sollte;
E. in der Erwägung, dass in der EU derzeit nur 1 % der Rohstoffe für Windenergieanlagen, weniger als 1 % der Lithium-Batterien, weniger als 1 % der Brennstoffzellen, nur 2 % der für die Robotik relevanten Rohstoffe und nur 1 % der Silizium-Photovoltaik-Baugruppen gewonnen bzw. hergestellt werden(22);
F. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission über die Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020 137 Produkte und Rohstoffe (die 6 % des Gesamtwerts der Wareneinfuhren der EU ausmachen) in empfindlichen Gesamtsystemen genannt werden, von denen die EU in hohem Maße abhängig ist – dies betrifft vor allem energieintensive Industriezweige und die Gesamtsysteme im Gesundheitswesen – aber auch andere Produkte, die für die Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels von Bedeutung sind; in der Erwägung, dass 52 % dieser Produkte aus der Volksrepublik China eingeführt werden;
G. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie die globalen Lieferketten negativ beeinflusst und zu Engpässen bei kritischen Rohstoffen in der Union geführt hat;
H. in der Erwägung, dass eine der großen Herausforderungen im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen in der Union das Recycling ist; in der Erwägung, dass im Wirtschaftszweig Recycling kritischer Rohstoffe sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden können; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge allein im Wirtschaftszweig Recycling von Traktionsbatterien bis 2035 in der Union etwa 10 500 Arbeitsplätze entstehen dürften;
I. in der Erwägung, dass durch Recycling, Substitution und veränderte Verhaltens- und Verbrauchsmuster die Nachfrage nach kritischen Rohstoffen verringert werden könnte;
J. in der Erwägung, dass nach Angaben der Universität der Vereinten Nationen der Gesamtwert der Sekundärrohstoffe in Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Jahr 2016 schätzungsweise rund 55 Mrd. EUR betrug(23); in der Erwägung, dass laut derselben Studie bis zu 90 % des weltweiten Elektroschrotts illegal gehandelt oder deponiert werden;
K. in der Erwägung, dass offensichtlich – auch im Hinblick auf die geplanten neuen Sorgfaltspflichten – neue, nachhaltige Formen der Beschaffung erforderlich sind und dass die Möglichkeiten zur Materialbeschaffung nach strengen Nachhaltigkeitsvorschriften in der EU und ihrer Nachbarschaft erkundet werden sollten, wobei Optionen der Kreislaufwirtschaft wie Recycling, Produktgestaltung, Substitution und verringertem Materialverbrauch vollumfänglich Rechnung getragen wird;
L. in der Erwägung, dass es in der Stellungnahme des EWSA vom 25. März 2021 wie folgt heißt: „hält es für wichtig, kritische Rohstoffe weiter zu definieren und neu zu denken. Dem bisherigen Verständnis zufolge werden kritische Rohstoffe in erster Linie im Bergbau gewonnen. Diese viel zu enge Definition beeinträchtigt letztlich den Ausbau grüner Energien [sic!]. Für holzbasierte Werkstoffe gibt es heutzutage sehr viel mehr effiziente Einsatzmöglichkeiten als früher. Die Entwicklung der Anwendungen, etwa im Textilbereich oder in neuen leichteren und umweltfreundlicheren Batterien, schreitet äußerst schnell voran. Die Bioökonomie bietet einzigartige Möglichkeiten, um die Krisenfestigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken und für geopolitische Stabilität auf unserem Kontinent zu sorgen. Die Nutzung erneuerbarer Materialien würde gleichzeitig auch zum Klimaschutz beitragen, da der durch die Nutzung fossiler Brennstoffe sonst freigesetzte Kohlenstoff im Boden bleibt, und ökologische Resilienz in fossilen Branchen erzeugen.“;
M. in der Erwägung, dass es in der Stellungnahme zudem wie folgt heißt: „Es gibt allerdings kaum Beispiele dafür, dass Rohstoffexporte der Entwicklungsländer zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zugunsten breiter Schichten ihrer Bevölkerung geführt hätten. […] Vielmehr sind häufig soziale Ausbeutung und Umweltverschmutzung die Folge, und in der Regel gibt es nur wenige Nutznießer.“:
N. in der Erwägung, dass die Versorgung mit vielen kritischen Rohstoffen stark auf Länder außerhalb der Union konzentriert ist, wobei die EU 98 % ihres Bedarfs an Seltenerdmetallen aus China, 98 % ihres Bedarfs an Borat aus der Türkei, 71 % ihres Bedarfs an Platin, 92 % ihres Bedarfs an Iridium, 80 % ihres Bedarfs an Rhodium und 93 % ihres Bedarfs an Ruthenium aus Südafrika bezieht(24);
O. in der Erwägung, dass Zukunftsszenarien darauf hindeuten, dass die EU für Elektrofahrzeugbatterien und Energiespeicherung, verglichen mit der derzeitigen Versorgung der gesamten EU-Wirtschaft, 2030 bis zu 18-mal mehr Lithium und 5-mal mehr Kobalt und 2050 fast 60-mal mehr Lithium und 15-mal mehr Kobalt benötigen würde(25);
P. in der Erwägung, dass vier nachhaltige Lithiumbergbauvorhaben mit einem Gesamtwert von 2 Mrd. EUR in der EU auf den Weg gebracht wurden und zwischen 2022 und 2024 in Betrieb genommen werden sollen; in der Erwägung, dass damit voraussichtlich 80 % des Lithiumbedarfs der EU im Wirtschaftszweig Batterien bis 2025 gedeckt werden können, womit unmittelbar zur strategischen Autonomie der EU beigetragen wird;
Q. in der Erwägung, dass die Knappheit kritischer Rohstoffe zu immer mehr Problemen in der Industrie und immer größeren Sicherheitsproblemen führt, die insbesondere auf den prognostizierten exponentiellen Produktionsanstieg vor allem bei Batterien zurückzuführen ist, die für den Übergang zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen von wesentlicher Bedeutung sind;
R. in der Erwägung, dass die EU ihre strategische Autonomie in wichtigen Bereichen wie der Versorgung mit kritischen Rohstoffen verbessern muss, was auch für die Fähigkeiten der EU in Verteidigungs- und Weltraumangelegenheiten von entscheidender Bedeutung ist;
S. in der Erwägung, dass auch Maßnahmen, mit denen die globalen Handelsmärkte transparenter, effizienter und berechenbarer gestaltet werden, wichtig sein werden, zumal die EU bei der Deckung ihres Bedarfs an kritischen Rohstoffen auch künftig auf internationale Lieferketten angewiesen sein wird;
T. in der Erwägung, dass der Wirtschaftszweig Rohstoffe in der EU etwa 350 000 Arbeitsplätze stellt und über 30 Millionen Arbeitsplätze im nachgelagerten verarbeitenden Gewerbe von diesem Wirtschaftszweig abhängen(26); in der Erwägung, dass der Übergang zu einer ausgeprägteren Kreislaufwirtschaft bis 2030 zu einem Nettoanstieg von 700 000 Arbeitsplätzen in der EU führen könnte(27);
U. in der Erwägung, dass bei Bergbautätigkeiten die Beschäftigten schädlichen und gefährlichen Bedingungen ausgesetzt sein könnten; in der Erwägung, dass die Arbeitnehmerrechte und der Arbeitsschutz weltweit und in den verschiedenen Bergbaugebieten sehr unterschiedlich sind;
V. in der Erwägung, dass kritische Rohstoffe nicht separat vorhanden, sondern in Erzen mit unedlen Metallen vermischt sind und ihre Verarbeitung einen erheblichen Energieeinsatz erfordert; in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der Produktion deshalb vom Faktor der Verfügbarkeit stabiler und erschwinglicher Energie bestimmt sind und von der Ermittlung und Entwicklung entsprechender Methoden, Verfahren und Technologien abhängen;
W. in der Erwägung, dass die Europäische Umweltagentur in ihrem Bericht mit dem Titel „Wachstum ohne Wirtschaftswachstum“ die Auffassung vertritt, dass das Wirtschaftswachstum eng mit erhöhter Ressourcengewinnung, erhöhtem Ressourcenverbrauch und erhöhter Ressourcennutzung verbunden ist, was negative Auswirkungen auf die Natur, das Klima und die Gesundheit des Menschen hat, und dass es gemäß dem aktuellen Forschungsstand unwahrscheinlich ist, dass sich das Wirtschaftswachstum vollständig von den damit verbundenen Umweltauswirkungen trennen lässt;
Herausforderungen und Chancen
1. ist der Ansicht, dass ein integrierter Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Abfallsammlung über die Produktgestaltung im Hinblick auf die Rezyklierbarkeit bis hin zur Materialrückgewinnung – eine wichtige Strategie ist, mit der sich die Versorgung mit kritischen Rohstoffen verbessern lässt; bedauert jedoch, dass Abfallsammlung und Produktgestaltung einen niedrigen Technologie-Reifegrad (TRL) aufweisen; betont, dass die Konzentration auf das Recycling allein nicht ausreichen dürfte, um die steigende Nachfrage nach kritischen Rohstoffen zu decken; stellt fest, dass die Substitution kritischer Rohstoffe zwar hinsichtlich der Produkteffizienz Grenzen hat, aber aufgrund der hohen Preise und des hohen Grades der Abhängigkeit ein inhärentes Ziel der betroffenen Industriezweige und einschlägiger Forschungsvorhaben ist und dazu beitragen kann, die Herausforderungen im Hinblick auf die Suffizienz kritischer Rohstoffe zu bewältigen; betont, dass kontinuierliche Anstrengungen und Unterstützung im Bereich Forschung und Innovation im Hinblick auf das Recycling und die Substitution kritischer Rohstoffe und auf die Produktgestaltung erforderlich sind;
2. betont, dass die Beschaffung kritischer Rohstoffe an die geografische Lage ihrer Lagerstätten gebunden ist und bis heute in hohem Maße von fossiler Energie abhängt und dabei zudem das Risiko einer indirekten und direkten Verlagerung von CO2-Emissionen und des unlauteren Wettbewerbs besteht; stellt fest, dass die Beschaffung kritischer Rohstoffe häufig mit möglicherweise erheblichen Umweltauswirkungen wie Verlusten an biologischer Vielfalt oder der Verseuchung von Luft, Boden und Wasser einhergeht und möglicherweise zu Konflikten mit ortsansässigen Gemeinschaften führt; betont, dass im Bergbau und in der Veredelung auf die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen umgestellt werden muss; stellt daher fest, dass eine aktive Industriepolitik notwendig ist, um diese Wirtschaftszweige bei der Umstellung zu unterstützen und ihnen Zugang zu erschwinglichen Quellen sauberer Energie zu verschaffen; nimmt die günstigen Umstände für emissionsarme und nachhaltige Bergbautätigkeiten in der Union zur Kenntnis, und fordert, die Beschaffungsmöglichkeiten in Mitgliedstaaten mit großen Vorkommen an kritischen Rohstoffen weiter zu erkunden;
3. gibt warnend zu bedenken, dass beim Übergang der Union zur Klimaneutralität die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen nicht durch eine Abhängigkeit von Rohstoffen ersetzt werden sollte; betont, dass bei diesem Übergang die Abhängigkeit der Union von importierten kritischen Rohstoffen verringert werden sollte; betont zudem, dass Innovation, neuen Technologien, der Minimierung des Ressourcenverbrauchs, der Instandhaltung und der Wiederverwendung wertvoller Rohstoffe in der EU ein hoher Stellenwert bei der Verringerung der Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen zukommen kann;
4. stellt fest, dass im Zuge der Entwicklung und des künftigen großflächigen Einsatzes von Technologien, wozu auch neu entstehende digitale Anwendungen zählen, und im Zuge des Ausbaus der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und der Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge und leichte Verkehrsmittel die Nachfrage nach bestimmten kritischen und anderen Rohstoffen steigen dürfte; fordert, auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich aus den höheren Ambitionen bestimmter Länder in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung eine Verschärfung des Wettbewerbs auf den Weltmärkten und ein zusätzlicher Einfluss auf die Sicherheit der Versorgung in der Union ergeben;
5. fordert die Kommission auf, die Methode zur Bewertung der Kritikalität vor 2023 sorgfältig zu überprüfen, bevor die nächste Liste der kritischen Rohstoffe veröffentlicht wird, und dabei zu prüfen, ob die Liste erweitert werden muss, wobei die Entwicklung der internationalen Lage im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen, die Szenarien für die künftige Nachfrage nach bestimmten kritischen und anderen Rohstoffen, die sozialen und ökologischen Kriterien auf der Grundlage der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen sind, damit ein vielfältigerer Eindruck von den Abbaubedingungen auf der ganzen Welt entsteht; fordert die Kommission zudem auf, allen externen Umweltkosten der Gewinnung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe bei der Analyse des Versorgungsrisikos gebührend Rechnung zu tragen; fordert außerdem eine umfassende Diskussion unter Beteiligung aller Interessenträger;
6. fordert die Kommission auf, ihr Augenmerk nicht nur auf kritische Rohstoffe, sondern auch auf die potenzielle Kritikalität anderer Rohstoffe zu legen, die für starke Lieferketten, die Aufrechterhaltung der Produktion und den ökologischen und den digitalen Wandel benötigt werden, und auf deren Verfügbarkeit aus Quellen in der Union, wobei auch der Knappheit natürlicher Minerale Rechnung zu tragen ist; betont, dass neben den besonderen Mineralen auch „auf übliche Weise“ gewonnene Rohstoffe wie Kupfer, Helium und Nickel kritisch werden, da die Nachfrage nach ihnen in einer klimaneutralen Gesellschaft steigt;
7. fordert die Kommission auf, bei der Bewertung der Auswirkungen mehrerer CO2-armer, erneuerbarer und digitaler Technologien, die um ein und dieselben kritischen Rohstoffe konkurrieren, einen allumfassenden Ansatz zu verfolgen und kritische Lieferketten auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der einzelnen Wirtschaftszweige zu untersuchen; erachtet es als sehr wichtig, dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sowie emissionsfreien und ressourceneffizienten Lösungen stets Vorrang einzuräumen;
8. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in den nationalen Resilienz- und Aufbauplänen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU die Herausforderungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen angegangen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in das Recycling kritischer Rohstoffe aufzustocken und den Bedarf an kritischen Rohstoffen, die Bezugsquellen und die Kosten in ihre strategischen Sanierungspläne aufzunehmen;
9. fordert, dass Investitionen in die Ausbildung und Umschulung von Arbeitnehmern getätigt werden, auch im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang, da die Kompetenzen aus dem Bergbau auf die Gewinnung, die Verarbeitung und das Recycling von Metallen und Mineralen – bevorzugt in denselben Regionen – übertragen werden können; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Finanzmittel auch für die Bewältigung der gesellschaftlichen, beschäftigungspolitischen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs in ehemaligen Bergbaugebieten eingesetzt werden;
10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zu kritischen Rohstoffen ins Leben zu rufen, in dessen Rahmen eine strategische und nachhaltige Bedarfsplanung der Union für den ökologischen und den digitalen Wandel unter Berücksichtigung der Anforderungen, Bezugsquellen und (gesellschaftlichen, ökologischen und finanziellen) Kosten durchgeführt wird; betont, dass das IPCEI alle relevanten Themen abdecken sollte, um Kritikalität und Abhängigkeit zu verringern, etwa Recycling, Wiederverwendung, Substitution, Senkung des Materialverbrauchs und Bergbau; hebt hervor, dass mit derartigen Vorhaben das ungenutzte Potenzial in Mitgliedstaaten der Union erschlossen werden sollte, in denen sich große, nicht ausgebeutete und an kritischen Rohstoffen reiche Lagerstätten befinden;
11. fordert die Kommission auf, als Wachstumsstrategie für Spitzentechnologiebereiche der Union – wie Lithium-Ionen-Batterien, Brennstoffzellen, Windenergieanlagen, Elektroantriebe, Photovoltaik, Robotik, Drohnen, 3D-Druck und eine breite Palette an digitalen Technologien und Medizinprodukten – in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Forschung und Entwicklung sowie Fähigkeiten und Kompetenzen in Bezug auf kritische Rohstoffe zu fördern;
12. fordert die Kommission auf, eine umfassende, wissenschaftliche und nachweisgestützte Folgenabschätzung durchzuführen, in der die für den ökologischen und den digitalen Wandel erforderliche Mindestmenge an kritischen Rohstoffen von strategischer Bedeutung bestimmt wird;
13. stellt fest, dass verlässliche und uneingeschränkt funktionierende Wertschöpfungsketten einschließlich Prospektion und Recycling für die Union unentbehrlich und eine Voraussetzung dafür sind, dass sie die Ziele des europäischen Grünen Deals, der Industriestrategie und des ökologischen und des digitalen Wandels verwirklicht und die künftige Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit ihrer Industrie sichert;
14. hält es für unbedingt notwendig, Finanzierungsmöglichkeiten für die nachhaltige Gewinnung und Verarbeitung bzw. das nachhaltige Recycling aller kritischen Rohstoffe zu schaffen, die in der Mitteilung der Kommission zu der Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen aufgeführt sind;
15. fordert die Kommission auf, wissenschaftlich fundierte Nachhaltigkeitskriterien zur Definition dessen vorzuschlagen, was im Rahmen der Taxonomie-Verordnung als nachhaltige Investition im Bergbau gilt; betont, dass die Bergbauindustrie der Union in die Lage versetzt werden muss, einen Beitrag zum ökologischen und zum digitalen Wandel zu leisten;
16. fordert, dass die Union die technologische Entwicklung im Bereich kritische Rohstoffe unterstützt und finanziert, um Verbesserungen im Hinblick auf Effizienz, Substitution, Recyclingverfahren und geschlossene Materialkreisläufe herbeizuführen; unterstreicht insbesondere, dass besondere Finanzinstrumente und gezielte Mittel für Forschung und Innovation (FuI) im Bereich Recyclingverfahren erforderlich sind, und begrüßt den Vorschlag, im Jahr 2021 im Rahmen des Programms Horizont Europa, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der nationalen FuI-Programme FuI zu kritischen Rohstoffen in Bezug auf Abfallverarbeitung, fortschrittliche Werkstoffe und Substitution zu fördern; erachtet FuI zudem als besonders wichtig, wenn es gilt, die Umsetzbarkeit von Veredelungsverfahren in der Praxis zu verbessern, insbesondere auf Abraumhalden und in Kleinbergwerken; fordert die Kommission auf, Förderprogramme einzuführen, mit denen Anreize für Innovationen bei neuen Bergbauverfahren und neuen Kleinbergbauvorhaben gesetzt werden; fordert, neue und innovative Technologien im Bereich der nachhaltigen Gewinnung kritischer Rohstoffe in der Union zu entwickeln;
17. fordert die Kommission, die Europäische Investitionsbank und die anderen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern fachliche und strategisch-finanzielle Unterstützung für langfristige strategische Investitionsvorhaben im Bereich kritische Rohstoffe bereitzustellen, auch um neue Instrumente für die Risikoteilung im Bergbau zu ermitteln, sowie Investitionen in die Forschung zur nachhaltigen Beschaffung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe und zu Veredelungsstandorten zu fördern und zu unterstützen, damit die einschlägigen Bedingungen mit den Rechtsvorschriften und den strengen Sozial- und Umweltnormen der Union in Einklang gebracht werden und mithin für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird;
Strategische Autonomie und Resilienz
18. begrüßt, dass die Europäische Rohstoffallianz (ERMA) geschaffen wurde und sie sich derzeit – in Anbetracht der weltweiten geopolitischen Lage und möglicher handelspolitischer Spannungen mit reichen Erzeugerländern außerhalb der Union – auf die allerwichtigsten kritischen Rohstoffe, nämlich Seltenerdmetalle und Magnetmetalle, und auf mengenbezogene Ziele der Beschaffung aus in der Union und nicht in Drittländern gelegenen Quellen konzentriert, um langfristige Lieferbeziehungen mit einer großen Bandbreite kleiner und großer Hersteller in der Union zu unterstützen und die gegenwärtige Abhängigkeit von einigen wenigen Drittländern zu verringern; betont die Aufgabe der ERMA als „Investitions-Pipeline“ und legt ihr nahe, sich weiter an Vorabbewertungen zu beteiligen, um öffentliche und private Investitionen in umweltgeprüfte und nachhaltige Vorhaben zu kritischen Rohstoffen auszulösen;
19. hält es für wichtig, die ERMA weiterzuentwickeln, vor allem im Hinblick auf die Materialien, die für den ökologischen und den digitalen Wandel von großer Bedeutung sind, wie die kritischen Rohstoffe, die für die Energiespeicherung und -umwandlung benötigt werden;
20. begrüßt die Absicht der Kommission, über die künftige EU-Beobachtungsstelle für kritische Technologien ein Überwachungssystem für die derzeitigen Abhängigkeiten und die Risiken künftiger technologischer Abhängigkeiten einzurichten, und fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der Beobachtungsstelle und den mit der Überwachung des Bedarfs an kritischen Rohstoffen beauftragten Stellen;
21. bedauert, dass das Anlegen strategischer Lagerbestände noch nicht Teil des Aktionsplans ist, und fordert die Kommission auf, sich auch auf die Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen in der Union zu konzentrieren, indem sie den Mitgliedstaaten nahelegt, im Rahmen eines koordinierten Ansatzes strategische Lagerbestände anzulegen, wenn dies gemäß einer Analyse für angemessen erachtet wird; ist der Ansicht, dass strategische Lagerbestände in Kombination mit anderen strategischen Maßnahmen dazu beitragen, die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen zu verringern; hebt hervor, dass die Erhöhung der Verfügbarkeit mit einer Verringerung der Nachfrage einhergehen sollte, wobei die gesamte Wertschöpfungskette – Entwurf, Betrieb und Ende der Lebensdauer – in den Blick zu nehmen ist;
22. vertritt die Auffassung, dass der Grad der Sensibilisierung für mögliche Knappheitsprobleme bei kritischen Rohstoffen zu gering ist und verbessert werden sollte; fordert die Kommission auf, die ERMA zu erweitern, um in den am stärksten von Engpässen bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen betroffenen Wirtschaftszweigen der Union die Zusammenarbeit unter den industriellen Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette, den Mitgliedstaaten, Regionen und Drittländern, den Gewerkschaften, der Zivilgesellschaft, den Forschungs- und Technologieorganisationen, den Investoren und den nichtstaatlichen Organisationen zu verbessern, sei es im Rahmen der ERMA oder durch Bildung branchenspezifischer Allianzen zwischen der Industrie und den Interessenträgern; unterstreicht, dass Vorhaben in der Union Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen bieten, und fordert deshalb, einen umfassenden sozialen Dialog voranzubringen; hält es in diesem Zusammenhang für dringend notwendig, engere Partnerschaften zwischen den Akteuren im Bereich kritische Rohstoffe, vor allem in den Bergbaugebieten, und den nachgelagerten Verwendern, insbesondere anderen industriellen Allianzen, zu schließen, ein gemeinsames Bewusstsein zu schaffen und eine Verpflichtung zur Wahrung der Nachhaltigkeit und des Kreislaufprinzips in Wertschöpfungsketten einzuführen;
23. ist der Ansicht, dass eine stärkere Abstimmung und gemeinsame Anstrengungen erforderlich sind, um belastbare Lieferketten aufzubauen, über die die Nachfrage nach derzeit und künftig kritischen Rohstoffen für den industriellen Bedarf der Union gedeckt wird, damit es gelingt, Unterbrechungen der Lieferkette zu verhindern, die Abhängigkeit zu verringern und hohe Sozial- und Umweltnormen zu wahren; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass in der Union die Bewertung von Ein- und Ausfuhren und des weltweiten Angebots an und der weltweiten Nachfrage nach kritischen Rohstoffen, die Koordinierung beim Anlegen von Lagerbeständen und die Überwachung der Beschaffung von kritischen Rohstoffen auf einheitliche und zusammenhängende Art und Weise erfolgt, etwa durch die Gründung eine Arbeitsgruppe für kritische Rohstoffe;
24. fordert die Kommission auf, die Lieferketten sowohl für Primär- als auch für Sekundärquellen zu diversifizieren, und fordert eine höhere Transparenz der Informationen über Lieferketten;
25. stellt fest, dass die zunehmenden Spannungen zwischen den Großmächten strategische Schwachstellen der Union offenbart haben, insbesondere bei der Sicherung wichtiger Ressourcen, zu denen auch kritische Rohstoffe und verarbeitete Materialien zählen; stellt zudem fest, dass die Belastbarkeit nachhaltiger Lieferketten gestärkt werden kann, indem die Abhängigkeit von Rohstoffen ständig beobachtet und der Zugang zu kritischen Rohstoffen gesichert wird; weist darauf hin, dass den wichtigsten Lieferketten, bei denen die Abhängigkeit der Union von kritischen Rohstoffen besonders hoch ist, im Rahmen des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
26. bekräftigt, dass sich aus einer optimierten Verwendung von Produkten und Dienstleistungen Möglichkeiten für die Kreislaufwirtschaft ergeben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue nachhaltige und kreislauforientierte Geschäftsmodelle im Rahmen der neuen Initiative für nachhaltige Produkte, darunter auch Produkte als Dienstleistung, zu unterstützen, vorausgesetzt, dass mit diesen Modellen Ressourcen geschont werden, die Umweltauswirkungen verringert werden und der Verbraucherschutz sichergestellt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Ansätze durch die Einführung entsprechender Rechtsrahmen zu fördern;
27. erachtet es als wichtig, einen kreislaufwirtschaftlichen Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Entwurf bis zur Materialrückgewinnung bei den wichtigsten Technologien für die Energie-, Digital- und Mobilitätswende wie Windenergieanlagen, Solarkraftwerken, Batterieherstellung, Elektromobilität und intelligenten Netze zu unterstützen; fordert die Kommission auf, dem Übergang zur Kreislaufwirtschaft Vorrang einzuräumen, die Einfuhrabhängigkeit der Union zu verringern, die Ressourceneffizienz zu verbessern, den Ressourcenverbrauch zu optimieren und wertvolle Rohstoffe in der Union zu halten und wiederzuverwenden; weist erneut darauf hin, dass es in seiner Entschließung zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft gefordert hat, auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung zu prüfen, ob eine klare und leicht verständliche harmonisierte Kennzeichnung zur Haltbarkeit (möglicherweise in Form eines Index) und zur Reparierbarkeit (möglicherweise angegeben als einheitliche Reparaturkennzahl) vorgeschlagen werden sollte;
28. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit Drittländern, insbesondere mit gleichgesinnten Partnern, sowohl bei der nachhaltigen Beschaffung kritischer Rohstoffe als auch im Rahmen ihres Engagements in der Welthandelsorganisation (WTO) zu stärken;
Schließen der Materialkreisläufe
29. betont, dass gut funktionierende Sekundärmärkte für kritische Rohstoffe aufgebaut werden müssen, um für konstante Sekundärströme kritischer Rohstoffe zu sorgen, damit das industrielle Gesamtsystem der Union gestärkt wird und Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe erhalten bleiben; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Bilanz der Ein- und Ausfuhren von sekundären kritischen Rohstoffen in die Union zu prüfen und zügig eine Marktbeobachtungsstelle für wichtige Sekundärstoffe einschließlich kritischer Rohstoffe einzurichten; betont, dass die Verfahren für den Umgang mit kritischen Rohstoffen in Drittländern den Normen der Union entsprechen müssen; stellt fest, dass es in dieser Angelegenheit keine Patentlösung gibt; betont, dass die Verwirklichung sauberer und sicherer Materialkreisläufe eine Voraussetzung für die Schaffung eines glaubwürdigen Sekundärrohstoffmarkts in der Union ist;
30. begrüßt den Vorschlag, die potenzielle Versorgung mit kritischen Sekundärrohstoffen aus Beständen, Abfällen und Verarbeitungsnebenprodukten in der Union zu erfassen; legt der Kommission nahe, diese Bestandsaufnahme für vorrangig zu erklären und sie früher als geplant durchzuführen; legt der Kommission außerdem nahe, diese Bestandsaufnahme auf die derzeit verfügbaren Technologien auszuweiten, mit denen die Nachfrage nach kritischen Rohstoffen gesenkt und die Wiederverwendung kritischer Rohstoffe in der Lieferkette gesteigert wird; erachtet es als dringend notwendig, die Einführung von Instrumenten der Zusammenarbeit für den Markt für kritische Rohstoffe voranzubringen, etwa die Rohstoffplattform der Union, die sich auch mit den Strömen der im Umlauf befindlichen Produkte und den diesbezüglichen Tendenzen befassen und dabei bewerten sollte, welche Sekundärstoffe rezykliert werden können;
31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial von Sekundärverarbeitungsprojekten durch besondere Anreize, etwa eine beschleunigte Lizenzvergabe, zu erschließen und Anreize für die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe zu schaffen und so für einen zuverlässigen, sicheren und nachhaltigen Zugang zu kritischen Rohstoffen zu sorgen;
32. stellt fest, dass dem Abfallrecycling hohe Bedeutung zukommt, da in elektrischen oder elektronischen Geräten in erheblichem Umfang kritische Rohstoffe verbaut sind; stellt fest, dass der Anstieg der Recyclingmenge langfristig möglicherweise nicht ausreicht, um die Bergbautätigkeit zu verringern; stellt zudem fest, dass durch den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft 700 000 Arbeitsplätze(28) geschaffen werden könnten, insbesondere durch zusätzliche Arbeitsplätze in Recyclinganlagen und Reparaturwerkstätten; stellt fest, dass sich durch Demontage und Recycling eine große Gelegenheit bietet, Arbeitsplätze in der Industrie in die Union zurückzuverlagern; hebt außerdem hervor, dass mit dem Ausbau des Recyclings auf den zukünftigen Bedarf an Rohstoffen reagiert werden kann;
33. stellt fest, dass der Anteil der gesammelten rezyklierbaren Lithium-Ionen-Traktionsbatterien bis Mitte der 2030er Jahre deutlich zunehmen dürfte und damit eine bedeutende Sekundärversorgungsquelle entsteht;
34. stellt fest, dass industrielle Verfahren für das Recycling kritischer Rohstoffe nur dann erfolgreich betrieben werden können, wenn auch die Privatwirtschaft und die öffentliche Hand massiv in die Sortier-, Vorverarbeitungs- und Rückgewinnungsinfrastruktur, in Innovation, Forschung und die Ausweitung des Einsatzes von Technologien und in Kompetenzen investieren, wodurch in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden; fordert die Kommission auf, Anreize für das Recycling und die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus Bergbau-, Verarbeitungs- und Gewerbeabfallströmen zu schaffen und so für einen zuverlässigen, sicheren und nachhaltigen Zugang zu kritischen Rohstoffen zu sorgen;
35. legt der Kommission nahe, Vorgaben für den Mindestgehalt an rezyklierten kritischen Rohstoffen und spezielle Recyclingziele für kritische Rohstoffe vorzuschlagen und diese Vorgaben durch einen soliden Überwachungsrahmen zu ergänzen, wobei sie als Inspirationsquelle den Vorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien nutzen und als Grundlage eine umfassende, wissenschaftliche und nachweisgestützte Folgenabschätzung heranziehen sollte, in der bewertet wird, welche Mindestmengen an kritischen Rohstoffen für Produkte benötigt werden, mit denen der ökologische und der digitale Wandel vorangebracht wird, welcher Prozentsatz dieses Bedarfs in Übereinstimmung mit bereits vorhandenen Bewertungen durch Recycling gedeckt werden könnte und ob die benötigte Technologie verfügbar ist; stellt fest, dass etwaige Reduktionsziele für Primärrohstoffe nicht dazu führen sollten, dass die Gesamtrohstoffausbeute unter diese Mindestmengen fällt;
36. nimmt zur Kenntnis, dass auf Industrie- oder Gewerbebrachen (Industrieabfalldeponien und Abraumhalden von Bergwerken) in vielen Fällen auch entsorgte kritische Rohstoffe, Seltenerdmetalle und andere in technologischen Erzeugnissen verwendete Minerale und Metalle zu finden sind; regt daher an, die Dokumentation, Evaluierung und Extraktion der auf diesen Brachen entdeckten wertvollen Stoffe zu fördern, wo immer es möglich und praktikabel ist; betont, dass verbesserte Veredelungstechnologien in die einschlägigen Fördermechanismen für Forschung, Entwicklung und Innovation aufgenommen werden müssen, um dieses Potenzial zu erschließen;
37. betont, dass strengere Kontrollen von Ausfuhren wichtiger Abfallprodukte, die kritische Rohstoffe enthalten, aus der Union erforderlich sind und dass gleiche Ausgangsbedingungen für Recyclingbetriebe geschaffen werden müssen, die die notwendigen Vorgaben für eine sichere und effiziente Rückgewinnung einhalten; fordert die Kommission auf, im Zuge der Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung die illegale Ausfuhr von Abfallprodukten, die kritische Rohstoffe enthalten, zu unterbinden; fordert, dass Voraussetzungen festgelegt werden, denen zufolge die Ausfuhr von Abfallprodukten, die kritische Rohstoffe enthalten, nur zulässig ist, wenn sichergestellt ist, dass sie im Bestimmungsland unter Bedingungen verarbeitet werden, die den in der Union geltenden Sozial- und Umweltnormen gleichwertig sind;
38. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen um eine ordnungsgemäße Sammlung und das ordnungsgemäße Recycling von Altgeräten mit kritischen Rohstoffen zu verstärken, anstatt diese Geräte in den Haushalten zu horten oder auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen zu entsorgen;
39. fordert die Kommission auf, Produktgestaltungsbestimmungen vorzuschlagen, die auf unterschiedliche Produktkategorien zugeschnitten sind, damit Teile oder Komponenten, die kritische Rohstoffe enthalten – insbesondere im Verbraucherabfall – problemlos identifiziert und ausgebaut werden können, sowie darüber hinaus Ökodesignanforderungen festzulegen, mit denen die Langlebigkeit, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Modularität, Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit von Altprodukten, die in der EU hergestellt oder verkauft wurden, deutlich verbessert werden kann; betont, dass diese Maßnahmen den Unternehmen in der Union Wettbewerbsvorteile verschaffen, sie finanziell nicht unverhältnismäßig belasten und Innovationen auslösen sollten;
40. ist der Ansicht, dass Substitution hilfreich ist, wenn ein kritischer Rohstoff durch einen reichlich vorhandenen Stoff ersetzt wird, aber nur wenig Nutzen bringt, wenn das Substitut selbst nicht nachhaltig ist, bei dem Substitut die Endlichkeit der Ressourcen außer Acht gelassen wird oder das Substitut selbst ein kritischer Rohstoff ist oder aufgrund der Substitution zu einem kritischen Rohstoff werden könnte; erachtet es als sehr wichtig, die Qualität und Rentabilität von Produkten zu erhalten; fordert die Kommission auf, Forschung und Innovation in Bezug auf Substitute für kritische Rohstoffe in verschiedenen Verwendungsbereichen zu fördern und zu intensivieren;
Beschaffung aus der EU
41. stellt fest, dass zwar durch intelligente Produktgestaltung, die Wiederverwendung von Materialien, die Substitution durch Recyclingmaterialien, die Förderung der Senkung des Materialverbrauchs und die Förderung der Verkleinerung des Konsumfußabdrucks die Primärnachfrage erheblich verringert werden kann und dass das damit verbundene Potenzial voll ausgeschöpft werden sollte, aber eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beschaffung kritischer Rohstoffe mit vorheriger Folgenabschätzung im Hinblick auf die Minderung der möglichen sozialen und ökologischen Auswirkungen erforderlich ist, wenn die Versorgung mit kritischen Rohstoffen durch die genannten Maßnahmen nicht wirtschaftlich tragbar ist oder zu minderwertigen Produkten führen würde;
42. hebt hervor, dass die Beschaffung auf den Primär- und Sekundärmärkten in der Union weltweit den höchsten Umwelt- und Sozialnormen unterliegt, die ordnungsgemäß durchgesetzt werden müssen, dass im Zusammenhang mit dieser Beschaffung mehrere tausend hochqualifizierte Arbeitsplätze bereitgestellt werden und dass diese Beschaffung eine zwingende Voraussetzung für den ökologischen und den digitalen Wandel ist; fordert daher alle Akteure auf, verantwortungsvolle und nachhaltige Vorhaben zur Beschaffung kritischer Rohstoffe in der Union zu fördern, um die heimische Erzeugung zu unterstützen, und für den ökologischen Fußabdruck von Einfuhren kritischer Rohstoffe von außerhalb der Union zu sensibilisieren; ist der Ansicht, dass dies in einem offenen, transparenten und wissenschaftlich fundierten Verfahren unter frühzeitiger Einbeziehung der relevanten Interessenträger und der lokalen Gemeinschaften geschehen muss;
43. ist der festen Überzeugung, dass eine verantwortungsvolle Beschaffung in der Union auf einem tatsächlichen sozialen Dialog beruhen muss, bei dem die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gefördert, menschenwürdige Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen gesichert und die Rechte der Arbeitnehmer durch Förderung der Geschlechtergleichstellung geschützt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmer in diesem Wirtschaftszweig geeignete persönliche Schutzausrüstungen erhalten und so geschützt werden;
44. stellt fest, dass sich die Gelegenheit bietet, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Batterie-Wertschöpfungskette aufzubauen, indem kritische Rohstoffe wie Graphit, Kobalt und Lithium in neuen Anlagen in der Union gewonnen werden;
45. nimmt das Vorhaben der Kommission zur Kenntnis, Erdbeobachtungsprogramme und Fernerkundung für die Gewinnung von Ressourcen und das Umweltmanagement während des Betriebs und nach der Stilllegung einzusetzen; weist darauf hin, dass die regulatorische Aufsicht über die in Betrieb befindlichen Anlagen durch den Einsatz von Fernerkundungsmethoden verbessert werden kann;
46. stellt fest, dass die kreislauforientierte Neuausrichtung in vielen Wirtschaftszweigen des verarbeitenden Gewerbes und der Dienstleistungen in der Union spezifische Fähigkeiten und Kompetenzen erfordert, um ein hohes Maß an Umweltleistung und Sicherheit der Arbeitnehmer zu wahren, und betont, dass Pionierunternehmen, KMU und Start-up-Unternehmen bei dieser Umgestaltung besondere Bedeutung zukommt; stellt außerdem fest, dass der Bergbau immer stärker automatisiert wird, während Recycling und Refabrikation nach wie vor arbeitsintensiv sind; erachtet es als sehr wichtig, in der Union einschlägiges Fachwissen und einschlägige Kompetenzen in den Bereichen Bergbau- und Verarbeitungstechnologie sowie Recyclingtechnologie und weitere maßgebliche Technologien sowohl in Bezug auf kritische Rohstoffe als auch auf Nebenprodukte aufzubauen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, da einige von diesen Technologien für die Herstellung hochmoderner chemischer Erzeugnisse verwendet werden können; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass derzeit in der Union gewonnene Rohstoffe häufig zur Veredelung nach Asien ausgeführt werden müssen, da das einschlägige Know-how und die entsprechenden Technologien in der Union abhandengekommen sind, was eine weitere Abhängigkeit darstellt;
47. fordert die Kommission auf, ihrerseits die Forderung zu erheben, dass industrielle Nebenströme, die kritische Rohstoffe enthalten, wirksam genutzt werden; betont, dass vor allem in der Bergbauindustrie ein großes Potenzial für die Rückgewinnung und Abscheidung von Seltenerdmetallen vorhanden ist;
48. nimmt zur Kenntnis, dass den Mitgliedstaaten eine wichtige Aufgabe dabei zukommt, die nachhaltige heimische Versorgung mit kritischen Rohstoffen aus primären und sekundären Quellen zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den fristgerechten Abschluss, die Berechenbarkeit und die Transparenz der Genehmigungsverfahren für Prospektions- und Gewinnungsprojekte zu verbessern, ohne dabei die Umwelt- und Sozialnormen zu senken;
49. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die nachhaltige Beschaffung kritischer Rohstoffe auf einem Ansatz beruht, bei dem eine sorgfältige Abwägung zwischen dem gestiegenen Bedarf der Union an nachhaltig beschafften kritischen Rohstoffen einerseits und dem Erfordernis des Schutzes der Natur und der biologischen Vielfalt andererseits erfolgt;
50. hebt hervor, dass durch verbesserte und flexiblere Planbarkeit und Effizienz und durch die Priorisierung der Schaffung der wesentlichen Voraussetzungen wie der wettbewerbsfähigen Versorgung mit Energie aus erneuerbaren und – in der Zeit des Übergangs – CO2-armen Quellen dazu beigetragen wird, die notwendigen Investitionen zu mobilisieren;
51. erwartet, dass die Kommission weitere Einzelheiten dazu mitteilt, wie in Kohlebergbaugebieten und anderen im Übergang befindlichen Gebieten Vorhaben im Bereich kritische Rohstoffe als alternatives Geschäftsmodell und als Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region operationalisiert werden sollen;
Diversifizierung
52. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Beziehungen zu allen derzeitigen Lieferländern der Union im Bereich kritische Rohstoffe zu stärken, in Zusammenarbeit mit den Verbündeten der Union systematisch und strategisch neue Partnerschaften für kritische Rohstoffe aufzubauen und dabei die Souveränität von Drittländern über ihre Ressourcen zu berücksichtigen, damit kritische Rohstoffe tatsächlich zu einer Quelle des Wohlstands für die Entwicklungsländer werden, die Mitwirkung von KMU zu fördern und die diesbezüglichen Bemühungen zu einer Querschnittsaufgabe ihrer Außen- und Innenpolitik zu machen und im Jahr 2021 Ergebnisse vorzulegen; begrüßt die Pläne der Kommission, starke und tragfähige internationale Partnerschaften aufzubauen, indem eine globale Agenda für Rohstoffe verabschiedet wird, deren Ziel in Partnerschaften der Union besteht, mit denen sowohl Versorgungssicherheit gewahrt wird als auch entwicklungspolitische Vorteile bewirkt werden;
53. betont, dass der europäische Grüne Deal keinerlei Auswirkungen auf den Klimawandel haben wird, wenn damit lediglich die Treibhausgasemissionen der Union auf ihre Handelspartner verlagert werden; fordert daher die Union auf, sich für durchsetzbare multilaterale Übereinkommen über die Eindämmung der Erderwärmung einzusetzen und ihre Umweltnormen zu exportieren, auch in den Bereichen Beschaffung und Verarbeitung; ist der Ansicht, dass die EU neue Handels- und Investitionsabkommen, neue Modelle der finanziellen und technischen Unterstützung und ganz allgemein einen neuen Ansatz der internationalen Diplomatie entwickeln muss, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen;
54. begrüßt das Engagement der EU für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beschaffung und legt der Kommission nahe, den von der „Initiative for Responsible Mining Assurance“ (Initiative für nachweislich verantwortungsvollen Bergbau) entwickelten Standard für verantwortungsvollen Bergbau als Ausgangspunkt zu nehmen und dabei den Bedürfnissen der KMU Rechnung zu tragen; betont, dass sich dieses Engagement auf konkrete technische Unterstützung, den Wissenstransfer, den Aufbau von Fähigkeiten, auf Institutionen und rechtliche Rahmenbedingungen, den Aufbau von Institutionen und den politischen Dialog mit den Partnerländern stützen muss; betont, dass einheitliche Maßnahmen in Bezug auf Ethikvorschriften für die Beschaffung kritischer Rohstoffe erforderlich sind; betont, dass weitere staatliche und private Akteure dazu bewegt werden müssen, sich ebenfalls zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorgaben zu verpflichten und diese Vorgaben umzusetzen;
55. begrüßt die öffentliche Zusage der Kommission zur Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags zu Sorgfaltspflichten und zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen im Jahr 2021, und besteht darauf, dass mit dem entsprechenden Rechtsakt dazu beigetragen wird, in den Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechtsverstöße vorzugehen sowie Sozial- und Umweltnormen durchzusetzen; weist erneut auf seine Entschließung mit Empfehlungen an die Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen hin;
56. vertritt die Auffassung, dass mit internationalen Übereinkommen der Weg zu einer verantwortungsvolleren und nachhaltigeren Beschaffung weltweit bereitet werden sollte; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung internationaler Übereinkommen über die bessere Überwachung, Meldung und Durchsetzung von Ausfuhrbeschränkungen im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen, um die verantwortungsvolle Beschaffung zu fördern und das Kreislaufprinzip in diesem Wirtschaftszweig voranzubringen;
57. bekräftigt seine in seiner Entschließung zu einer neuen EU-Afrika-Strategie erhobene Forderung nach einer fairen und nachhaltigen Gewinnung kritischer Rohstoffe in Afrika; unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen um den Abschluss neuer Partnerschaften für kritische Rohstoffe mit Ländern in Afrika, um die Wertschöpfungskette in Afrika zu stärken, damit sie ethisch, ökologisch und technologisch nachhaltiger wird und Unterstützung der Union zum Kapazitätsaufbau geleistet werden kann;
58. fordert die Kommission auf, die Normungstätigkeit in Bezug auf hochwertige Komponenten kritischer Rohstoffe in den einschlägigen internationalen Foren zu verstärken, da dies für Unternehmen aus der Union, insbesondere für KMU, wichtig ist;
59. fordert, dass nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden im Interesse einer nachhaltigen Phosphorbewirtschaftung ausgeweitet werden; hebt hervor, dass sich Synergieeffekte zwischen diesen Methoden und einem kleineren Fußabdruck in Bezug auf das Klima und die biologische Vielfalt ergeben;
60. fordert die Kommission auf, wirksame Vorgaben für ein unionsweites Sammelsystem vorzuschlagen, um die Sammelquoten von Abfallprodukten, die kritische Rohstoffe enthalten, zu steigern; fordert die Kommission auf, neben anderen Optionen für eine erweiterte Herstellerverantwortung die Aufnahme von Pfandsystemen in die EU-Abfallgesetzgebung zu prüfen, insbesondere in die EEAG-Richtlinie, wobei die Eigenschaften der verschiedenen Produkte zu berücksichtigen sind und sichergestellt werden muss, dass die Systeme der Mitgliedstaaten untereinander kompatibel sind, um Anreize für Verbraucher zu schaffen, ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte – insbesondere kleine Geräte – bei speziellen Rücknahmestellen und Recyclingbetrieben abzugeben, wobei auf den positiven Erfahrungen mit Pfandsystemen für Glas und Kunststoffe in zahlreichen Mitgliedstaaten aufgebaut werden kann;
61. bedauert, dass die niedrige Recyclingquote in bestimmten Verwendungsbereichen(29) und die Ausfuhr von Aluminiumabfall und -schrott(30) dazu geführt haben, dass die Recyclingquote am Ende der Produktlebensdauer niedriger als möglich ausgefallen ist; betont, dass die Union die Einführung von Maßnahmen anstreben sollte, um bei Aluminium eine Recyclingquote von 100 % am Ende der Produktlebensdauer zu erreichen;
62. fordert die Kommission auf, der Gewinnung kritischer Rohstoffe aus bestehenden heimischen Bergwerken – etwa aus Abraumhalden, taubem Gestein, Abfalldeponien und durch die verbesserte Rückgewinnung nützlicher Stoffe aus Siedlungsabfall – den Vorzug vor der Eröffnung neuer Bergwerke zu geben, sofern diese Gewinnung nachhaltig ist, also die Umweltauswirkungen, auch durch Energienutzung und Chemikalieneinsatz, im Vergleich geringer sind; betont, dass diese Gewinnung und anschließende Sanierung unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken erfolgen muss, damit die optimale Umweltleistung und optimale Rentabilität sichergestellt sind;
63. fordert die Kommission auf, der Phase nach dem Ende der Gewinnung durch Bergbau und der Phase nach dem Ende der Lebensdauer von kritischen Rohstoffen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und dabei nach der in der Abfallrahmenrichtlinie aufgestellten Abfallhierarchie vorzugehen, insbesondere dann, wenn kritische Rohstoffe auch gefährliche Stoffe sind;
64. vertritt die Ansicht, dass Bergbaugenehmigungen und -konzessionen Anforderungen in Bezug auf die sichere, effiziente und nachhaltige Rückgewinnung und Verarbeitung aller kritischen Rohstoffe enthalten sollten, deren Rückgewinnung wirtschaftlich und technisch möglich ist; fordert die Kommission auf, umgehend die Forderungen umzusetzen, die es in seiner Entschließung zur Umsetzung der Bergbauabfallrichtlinie gestellt hatte; bekräftigt, dass der derzeit als Berichterstattungssystem gemäß Artikel 18 der Richtlinie verwendete Fragebogen nicht zweckmäßig ist, und fordert die Kommission auf, ein harmonisiertes, digitalisiertes und transparentes unionsweites Registrierungssystem zu schaffen, das auf harmonisierten Definitionen und Kriterien für die Behandlung von Bergbauabfällen beruht und alle relevanten Daten über die Umweltauswirkungen, insbesondere zu den Konzentrationen bestimmter Stoffe in Bergbauabfällen, enthält;
65. fordert die Kommission auf, die Durchsetzung des geltenden Umweltrechts der Union zu verschärfen und seine vollständige Umsetzung sicherzustellen und dort, wo es erforderlich ist, Änderungen der Rechtsvorschriften vorzuschlagen;
66. spricht sich dafür aus, umfassend zu bewerten, ob der Bergbau in den Geltungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie aufgenommen werden soll, da Bergbautätigkeiten mit hohen Umweltauswirkungen einhergehen, Bergbauvorhaben im Durchschnitt Großprojekte sind, die Entsorgungsvorschriften in Bergwerken in der gesamten Union unterschiedlich sind und der Bergbau zur Gewinnung kritischer Rohstoffe in der Union möglicherweise ausgeweitet wird; schlägt vor, die besten verfügbaren Techniken für die Sanierung von Bergbaustandorten zu ermitteln, insbesondere in Bezug auf Boden und Wasser;
67. legt der Kommission nahe, die UVP-Richtlinie so zu überarbeiten, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Bergbauvorhaben gleich welcher Größe von unabhängigen Dritten durchgeführt werden müssen;
68. ist der Ansicht, dass durch den Bergbau verursachte Emissionen und Einfuhren kritischer Rohstoffe unter das künftige CO2-Grenzausgleichssystem fallen sollten;
69. nimmt die Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Bergbau in Naturschutzgebieten, d. h. in Natura-2000-Gebieten, zur Kenntnis und ist der Ansicht, dass der Bergbau in diesen Gebieten streng eingeschränkt bleiben sollte; unterstreicht, dass der Bergbau in Naturschutzgebieten den in der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie festgelegten Bedingungen unterliegt, und betont, dass jedes neue Bergbau- oder Gewinnungsprojekt einer gründlichen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, damit seine Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Bergbauindustrie auf, gemäß dem Verursacherprinzip geeignete Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um für die Lebensräume und Arten, für die das Gebiet ausgewiesen wurde, einen günstigen Erhaltungszustand beizubehalten bzw. wiederherzustellen; verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden der Kommission zur Gewinnung nichtenergetischer Mineralien im Zusammenhang mit Natura-2000-Gebieten(31) sowie auf die diesbezüglichen Fallstudien und bewährten Verfahren;
70. weist erneut auf die Zusage der Kommission hin, sie wolle dafür Sorge tragen, dass im internationalen Meeresboden lagernde Meeresminerale nicht gewonnen oder verwendet werden dürfen, bevor die Auswirkungen des Tiefseebergbaus auf die Meeresumwelt, die biologische Vielfalt und menschliche Tätigkeiten ausreichend erforscht sind, die Risiken bekannt sind und in Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip nachgewiesen ist, dass die Technologien und operativen Verfahren keine schwerwiegenden Umweltschäden verursachen, und fordert sich selbst und den Rat auf, eine gleichlautende Zusage abzugeben; legt der Kommission nahe, diese Zusage in konkrete Maßnahmen zum Schutz dieser äußerst empfindlichen Ökosysteme umzusetzen;
71. fordert die Kommission auf, Rechtsetzungsoptionen im Einklang mit dem Übereinkommen von Espoo und dem Übereinkommen von Aarhus zu erwägen, um dafür zu sorgen, dass lokale Gebietskörperschaften das Recht lokaler Gemeinschaften auf wirksame und inklusive Beteiligung an den Genehmigungsverfahren für neue Explorations- und Gewinnungsvorhaben in allen Phasen von Bergbauvorhaben und bei Anträgen auf Genehmigung der Ausweitung bestehender Bergwerke beschließen und durchsetzen, und um sicherzustellen, dass lokale Gemeinschaften das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf haben, für die unabhängige Gerichte und Aufsichtsorgane frei von jeglichen Interessenkonflikten zuständig sind;
72. begrüßt, dass in der Mitteilung der Kommission über die Überprüfung der Handelspolitik ein Schwerpunkt auf kritischen Rohstoffen liegt; fordert eine entschlossene Handelspolitik, bei der die Diversifizierung und Belastbarkeit der Lieferketten im Mittelpunkt steht und die Verbesserung der globalen Mechanismen und der Mechanismen der Union zur Schaffung eines günstigen Handelsumfelds für die Unternehmen aus der Union Vorrang hat;
73. betont, dass die Industrie aus der Union einem scharfen internationalen Wettbewerb um den Zugang zu Rohstoffen ausgesetzt und anfällig für Ausfuhrbeschränkungen durch Drittländer ist; räumt ein, dass ein weltweiter Anstieg der Nachfrage wahrscheinlich zu Preissteigerungen führt, und legt der Kommission nahe, hierzu eine Analyse vorzulegen;
74. fordert die Kommission auf, die Bezugsquellen kritischer Rohstoffe so weit wie möglich zu diversifizieren, die Ressourceneffizienz zu steigern und die derzeitige Abhängigkeit von einigen wenigen Drittländern zu verringern, indem Investitionen unterstützt werden, in die Partner aus der Union und der Welt sowie KMU als Teil einer langfristigen internationalen Beschaffungsstrategie eingebunden sind; betont, dass dieses Ziel gemäß klar festgelegten Prioritäten durch Stärkung der bestehenden Partnerschaften und Handelsabkommen und durch den Abschluss neuer strategischer Abkommen oder die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen der Union mit ressourcenreichen Ländern und anderen gleichgesinnten Beschaffungsländern verwirklicht werden sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang den anhaltenden Dialog mit Kanada, Australien und Chile, dessen Ziel in der Stärkung der Handelsbeziehungen im Bereich kritische Rohstoffe besteht; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit im Rahmen der Konferenz der EU, der USA und Japans über kritische Rohstoffe weiter zu verstärken; betont, dass eine engere Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Lieferanten aus dem Westbalkanraum, Osteuropa, Lateinamerika und Afrika sowie mit China und anderen Entwicklungsländern des Globalen Südens notwendig ist;
75. betont, dass künftige Freihandelsabkommen und Partnerschaftsabkommen der EU nicht nur größere Versorgungssicherheit, sondern auch einen verlässlichen politischen und wirtschaftlichen Rahmen bieten können und dass sie – wie von der Kommission in ihrer Strategie „Handel für alle“ angekündigt – besondere Bestimmungen über kritische Rohstoffe enthalten sollten, damit die Zusammenarbeit gefördert und für die Einhaltung internationaler Verpflichtungen gesorgt wird sowie Ausfuhrbeschränkungen abgeschafft oder abgewendet und die geltenden Vorschriften für ausländische Direktinvestitionen in deren Vorfeld und Nachgang eingehalten werden; fordert die Kommission auf, die Überwachung und Durchsetzung von Freihandelsabkommen, einschließlich der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, weiter zu verbessern, sodass Verpflichtungen und Bestimmungen über die verantwortungsvolle Beschaffung kritischer Rohstoffe von den Handelspartnern festgelegt und eingehalten und mögliche Bedenken der von der Abbautätigkeit betroffenen Gemeinschaften berücksichtigt werden; betont, dass dies zu den vorrangigen Aufgaben des Leitenden Handelsbeauftragten gehören sollte;
76. fordert die Kommission auf, in der WTO eine Diskussion über die Einschränkungen beim Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Gang zu setzen, die durch Vorschriften über den Anteil der inländischen Wertschöpfung bedingt sind, eine stärkere Partnerschaft mit verschiedenen Regionen in der Welt, insbesondere mit Afrika, aufzubauen und dafür zu sorgen, dass in Freihandelsabkommen den erweiterten Zielen der Kreislaufwirtschaft Rechnung getragen wird;
77. fordert eine strengere Anwendung der Ursprungsregeln, um die Rohstoffgewinnung zu schützen und um zu verhindern, dass diese Regeln in Regionen, in denen für die Betreiber weniger strenge Auflagen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Industriesubventionen bestehen, umgangen werden; betont, dass bei jeder neuen Beschaffungsmaßnahme von Unternehmen, die auf dem Binnenmarkt tätig sind, die Verordnung über Minerale aus Konfliktgebieten, die Vorschriften über die verantwortungsvolle Beschaffung gemäß der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen und die internationalen Normen für die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen eingehalten werden müssen; fordert ein Verbot der Einfuhr kritischer Rohstoffe, die mit Verstößen gegen die Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit im Zusammenhang stehen;
78. betont, dass ein voll funktionsfähiges regelbasiertes multilaterales Handelssystem unentbehrlich ist, wenn es gilt, bei kritischen Rohstoffen für offene und nachhaltige Handelsströme zu sorgen; erklärt sich besorgt angesichts der Anwendung von Ausfuhrbeschränkungen auf kritische Rohstoffe durch einige WTO-Mitglieder einschließlich Chinas und fordert alle Mitglieder auf, derartige Praktiken zu unterlassen; fordert die Kommission daher auf, in internationalen Foren dafür einzutreten, solche verzerrenden Ausfuhrbeschränkungen für kritische Rohstoffe einzudämmen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang erneut auf, sich massiv für die Verwirklichung einer ambitionierten Reform der WTO einzusetzen, damit gegen Verzerrungen des internationalen Handels und unlautere Handelspraktiken vorgegangen und für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen für den internationalen Handel und weltweit für fairen und wirksamen Wettbewerb gesorgt wird;
79. begrüßt die gemeinsame Erklärung des trilateralen Treffens der Handelsminister Japans und der USA und des für Handel zuständigen Kommissionsmitglieds und befürwortet die vorgeschlagene Definition von Industriesubventionen; begrüßt, dass die Definition über jene im WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen und in der EU-Antidumpingverordnung hinausgeht und eine breiter angelegte Definition von Subventionen enthält; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen für die Schaffung gleicher internationaler Ausgangsbedingungen im Bereich kritische Rohstoffe entscheidend sind, da Industriesubventionen, insbesondere in China, aufgrund ihrer Verzerrung des internationalen Wettbewerbs eine erhebliche Gefahr für die Industrie und Arbeitnehmer in der Union darstellen;
80. begrüßt die gemeinsame Initiative der EU und der Vereinigten Staaten zur Bewältigung der weltweiten Stahl- und Aluminiumüberkapazitäten und fordert umfassende und zügige Maßnahmen, um Länder wie China, die handelsverzerrende Maßnahmen unterstützen, zur Rechenschaft zu ziehen; weist die Kommission jedoch darauf hin, dass Abschnitt 232 des Gesetzes der USA über Zölle vorerst in Kraft bleibt und diese Angelegenheit dringend angegangen werden muss;
81. pflichtet der Einschätzung der Kommission bei, dass die Umstellung der Zahlungen der Union für Einfuhren kritischer Rohstoffe von anderen internationalen Währungen auf den Euro gewisse Vorteile hätte, da so beispielsweise Preisschwankungen verringert werden und dazu beigetragen wird, die Abhängigkeit der Einführer aus der Union und der Ausführer aus Drittländern von den USD-Finanzierungsmärkten zu verringern;
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82. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Weltbank: „Minerals for Climate Action: The Mineral Intensity of the Clean Energy Transition“ (Minerale für Klimaschutzmaßnahmen – die Mineralintensität des Übergangs zu sauberer Energie); vorausschauende Studie der Kommission; OECD: „Global Material Resources Outlook to 2060: Economic Drivers and Environmental Consequences“ (Ausblick auf die weltweiten materiellen Ressourcen bis 2060 – die Triebkräfte der Wirtschaft und die Umweltauswirkungen).
Baldé, C. P., Forti V., Gray, V., Kuehr, R., Stegmann, P.: The Global E-waste Monitor – 2017, Universität der Vereinten Nationen, Internationale Fernmeldeunion und Internationaler Verband für Festabfall, Bonn/Genf/Wien, 2017.
Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen: Einen Pfad hin zu größerer Sicherheit und Nachhaltigkeit abstecken“.
Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen: Einen Pfad hin zu größerer Sicherheit und Nachhaltigkeit abstecken“.
Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2020 „Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen: Einen Pfad hin zu größerer Sicherheit und Nachhaltigkeit abstecken“.
Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen: Einen Pfad hin zu größerer Sicherheit und Nachhaltigkeit abstecken“.
Während in der Union die Recyclingquote am Ende der Produktlebensdauer für Aluminium, das im Verkehrswesen und in Gebäuden verwendet wurde, im Jahr 2013 über 90 % betrug, wurden nur 60 % des in Verpackungen verwendeten Aluminiums rezykliert.
„If the EU had processed domestically the flow of aluminium waste and scrap exported in 2015, the EoL-RIR would have increased to 16%.“ (Hätte die EU den gesamten 2015 exportierten Aluminiumabfall und -schrott in der Union verarbeitet, wäre die Recyclingquote am Ende der Produktlebensdauer auf 16 % gestiegen.); Passarini et al., 2018; gemäß der Studie der Kommission zu der EU-Liste der kritischen Rohstoffe.