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Verfahren : 2021/2163(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0328/2021

Eingereichte Texte :

A9-0328/2021

Aussprachen :

PV 14/12/2021 - 13
CRE 14/12/2021 - 13

Abstimmungen :

PV 15/12/2021 - 17

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0505

Angenommene Texte
PDF 165kWORD 56k
Mittwoch, 15. Dezember 2021 - Straßburg
Neue Leitlinien für die humanitären Maßnahmen der EU
P9_TA(2021)0505A9-0328/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2021 zu neuen Leitlinien für die humanitären Maßnahmen der EU (2021/2163(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 208 und 214 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/836 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates(3),

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zum Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe aus dem Jahr 2008(4),

–  unter Hinweis auf das vierte Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2003/335/JI des Rates vom 8. Mai 2003 betreffend die Ermittlung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen(5),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2018 zum Thema „Erhöhung der weltweiten Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit“;

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts(6),

–  unter Hinweis auf die Resolution 2286 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 3. Mai 2016 zum Schutz der Verwundeten und Kranken, des Sanitätspersonals und des humanitären Personals in bewaffneten Konflikten,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 23 August 2016 zu den Ergebnissen des Weltgipfels für humanitäre Hilfe und den von den Teilnehmern beim Gipfel eingegangenen Verpflichtungen,

–  unter Hinweis auf die am 23. Mai 2016 unterzeichnete Grand Bargain-Vereinbarung, auf die diesbezüglichen unabhängigen Jahresberichte, insbesondere den Bericht aus dem Jahr 2021, sowie auf den bei der Grand Bargain-Jahrestagung vom 15.–17. Juni 2021 vorgelegten Grand Bargain-Rahmen 2.0 und seine Anhänge,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge vom Juli 2021 über die Nutzung flexibler Finanzierungsmittel im Jahr 2020 und die diesbezüglichen Aktualisierungen,

–  unter Hinweis auf den bei der dritten Weltkonferenz der Vereinten Nationen für Katastrophenvorsorge, die vom 14. bis 18. März 2015 in Sendai, Japan, stattfand, angenommenen Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015–2030 und auf die Ergebnisse der Sitzungen der Globalen Plattform für Katastrophenvorsorge in Cancun 2017 und Genf 2019,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Global Humanitarian Overview 2021 des Büros der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe und auf seine aktualisierten monatlichen Berichte,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 (COM(2021)0101),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2021 über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze (COM(2021)0110) und die sich anschließenden Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2021,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen zur humanitären Hilfe, insbesondere die Entschließungen vom 11. Dezember 2013 zu einem EU-Konzept für Resilienz und Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen(7), vom 26. November 2015 zur Bildung für Kinder in Notsituationen und andauernden Krisen(8), vom 16. Dezember 2015 zur Vorbereitung des Weltgipfels für humanitäre Hilfe: Herausforderungen und Chancen für die humanitäre Hilfe(9), vom 1. Juni 2017 zur Widerstandsfähigkeit als strategische Priorität des auswärtigen Handelns der EU(10) und vom 17. April 2018 über die Anwendung des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit, des Instruments für humanitäre Hilfe und des Europäischen Entwicklungsfonds(11),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses (A9‑0328/2021),

A.  in der Erwägung, dass der humanitäre Bedarf mit 238 Millionen Hilfsbedürftigen im Jahr 2021 so groß wie nie zuvor ist und dies in erster Linie Konflikten, aber auch systemischen Faktoren wie etwa Klimawandel, Naturkatastrophen, Umweltzerstörung, globalem Bevölkerungswachstum, Ernährungsunsicherheit, begrenzten Wasserressourcen und Regierungsversagen geschuldet ist; in der Erwägung, dass der steigende humanitäre Bedarf und seine zunehmende Komplexität jedes der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung berührt und auf einen besorgniserregenden Mangel an weltweiten Fortschritten bei der Agenda 2030 hinweist;

B.  in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie vorhandene Schwachstellen und Ungleichheiten noch klarer hat hervortreten lassen, den humanitären Bedarf – insbesondere aufgrund eines drastischen Anstiegs des Hungers und der fehlenden Nahrungsmittelversorgung, wobei 300 Millionen Menschen akut von Ernährungsunsicherheit bedroht und über 40 Millionen Menschen von einer alarmierenden Ernährungsunsicherheit betroffen sind – weiter verstärkt und die humanitäre Hilfe aufgrund von Grenzschließungen und anderen Einschränkungen, wie sie von bewaffneten Konfliktparteien angestrebt werden, beeinträchtigt hat; in der Erwägung, dass die Zunahme des humanitären Bedarfs zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass die Entwicklungshilfe nicht ausreicht, um die Ursachen der Schwachstellen zu beseitigen; in der Erwägung, dass die Entwicklungshilfe für alle fragilen Situationen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zufolge von 2015 bis 2016 um 38 % zunahm, während die programmierbare Entwicklungshilfe im gleichen Zeitraum nicht anstieg(12); in der Erwägung, dass die humanitäre Hilfe zwischen 2014 und 2018 den zweitgrößten Anteil an den Beiträgen der 29 Länder des OECD-Entwicklungsausschusses (DAC) zur öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) ausmachte(13);

C.  in der Erwägung, dass einerseits die COVID-19-Pandemie internationale Organisationen bei der logistischen Abwicklung von Hilfsmaßnahmen auf vielerlei Weise behindert hat, dass andererseits jedoch diese logistischen Probleme zu bestimmten wünschenswerten Veränderungen bei der Durchführung von Hilfsprogrammen beigetragen haben, und zwar insbesondere dahingehend, dass die Lokalisierung der humanitären Hilfe an Bedeutung gewonnen hat;

D.  2018 benötigten etwa 108 Millionen Menschen internationale humanitäre Hilfe infolge von Stürmen, Überschwemmungen, Dürren und Waldbränden. in der Erwägung. dass bis 2050 jährlich mehr als 200 Millionen Menschen infolge klimabedingter Katastrophen und der sozioökonomischen Auswirkungen des Klimawandels auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden;

E.  in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen am stärksten von Notständen betroffen sind; in der Erwägung, dass heranwachsende Mädchen in Konfliktgebieten mit 90 % höherer Wahrscheinlichkeit nicht zur Schule gehen, dass 70 % der Frauen in humanitären Notsituationen mit höherer Wahrscheinlichkeit geschlechtsspezifische Gewalt erleben und dass mehr als 70 % der Menschen, die unter chronischem Hunger leiden, Frauen sind;

F.  in der Erwägung, dass die humanitäre Luftbrücke der EU, die infolge der pandemiebedingten Transportbeschränkungen eingerichtet wurde, den Transport von Hilfslieferungen, Nothilfe und humanitären Mitarbeitern erleichtert und damit erheblich zur Schließung kritischer Lücken bei der humanitären Hilfe beigetragen hat;

G.  in der Erwägung, dass durch die größere Häufigkeit und Intensität von klimabedingten Katastrophen Konflikte hervorgerufen und mehr Menschen in einer noch nie dagewesenen Weise in langandauernde Fluchtsituationen getrieben werden, während eine Reihe anhaltender Krisen ungelöst bleibt;

H.  in der Erwägung, dass der wachsende Bedarf an humanitärer Hilfe nicht mit einer entsprechenden Bereitstellung von Mitteln einhergeht, was zu einer rasch zunehmenden Finanzierungslücke führt, wobei 2020 weniger als die Hälfte des Betrags des Hilfeaufrufs für humanitäre Hilfe, den die Vereinten Nationen gestartet hatten, erzielt wurde und im August 2021 einem Bedarf von 36,6 Mrd. USD nur Gelder in Höhe von 10,9 Mrd. USD (30 % des Gesamtbedarfs) gegenüberstanden(14); in der Erwägung, dass 2020 die nicht mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mittel der 20 größten öffentlichen Geldgeber unter das Niveau von 2019 fielen(15);

I.  in der Erwägung, dass die weltweite humanitäre Hilfe nach wie vor stark von einer sehr begrenzten Zahl von Gebern abhängt, wobei die zehn größten Geber rund 85 % aller Mittel bereitstellen;

J.  in der Erwägung, dass humanitäre Hilfe einen zentralen Pfeiler des auswärtigen Handelns der EU darstellt und in der Erwägung, dass sich die von der EU und den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel 2020 insgesamt auf 36 % der globalen humanitären Hilfe beliefen – den weltweit größten Anteil; in der Erwägung, dass sich die Höhe der Beiträge innerhalb der EU unterscheidet und etwa 90 % aller von der EU bereitgestellten humanitären Mittel auf vier Mitgliedstaaten und die Kommission entfallen;

K.  in der Erwägung, dass die von den Unterzeichnern des Grand Bargain 2.0 bekräftigte Verpflichtung, die humanitäre Hilfe so lokal wie möglich und so international wie nötig zu gestalten, die Zusicherung beinhaltet, mindestens 25 % der humanitären Mittel so unmittelbar wie möglich lokalen und nationalen Akteuren bereitzustellen; in der Erwägung, dass dieses Ziel jedoch bei Weitem noch nicht erreicht ist;

L.  in der Erwägung, dass es aufgrund der derzeitigen Lücke bei der Entwicklungsfinanzierung unabdingbar ist, die Effizienz, Wirksamkeit, Sichtbarkeit, Risikoteilung, Transparenz und Rechenschaftspflicht des humanitären Systems zu stärken und sicherzustellen, dass mehr Länder zu den humanitären Bemühungen beitragen, damit die Hilfe dem Bedarf der betroffenen Menschen gerecht wird, wie zuletzt im Grand Bargain-Rahmen 2.0, der die lokale Abwicklung der Hilfe und eine hochwertige Finanzierung als prioritäre Grundvoraussetzungen in den Mittelpunkt rückt, hervorgehoben wurde;

M.  in der Erwägung, dass die „hochwertige Finanzierung“ eine der beiden Prioritäten des Grand Bargain-Rahmens 2.0 bildet; in der Erwägung, dass die zweite Säule des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung von 2016 eine Erweiterung der humanitären Ressourcenbasis durch Partnerschaften mit neuen/aufstrebenden bilateralen Gebern und dem Privatsektor sowie die Erleichterung von Geldüberweisungen und der islamischen Sozialfinanzierung fordert(16); in der Erwägung, dass die humanitäre Hilfe privater Geber bereits zunimmt und um 9 % von 6,2 Mrd. USD im Jahr 2018 auf den Rekordwert von 6,8 Mrd. USD im Jahr 2019 gestiegen ist(17);

N.  in der Erwägung, dass die Kommission vorschlägt, ein Pilotprojekt zur Mischfinanzierung zu starten, um die Ressourcenbasis für humanitäre Maßnahmen deutlich zu erweitern und zu diesem Zweck eine stärkere Einbindung des Privatsektors fordert;

O.  in der Erwägung, dass die Fragmentierung der humanitären Hilfe aufgrund der Fülle von Gebern und Hilfsorganisationen sowie der mangelnden Koordinierung ihrer Tätigkeiten und Projekte eine anhaltende Herausforderung bleibt;

P.  in der Erwägung, dass die Nutzung von Arbeitsgemeinschaften von den Gebern in der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe unterstützt wird; in der Erwägung, dass die Nutzung von Arbeitsgemeinschaften im Vergleich zu anderen Methoden typischerweise durch höher gesteckte Ziele und mehr Ressourcen gekennzeichnet ist;

Q.  in der Erwägung, dass es zur Bekämpfung humanitärer Krisen nicht nur umfangreicherer Mittel bedarf, sondern auch entschiedener politischer Anstrengungen zur Verringerung des humanitären Bedarfs, indem Konflikte verhindert und beendet, Menschenrechte geschützt werden, eine nachhaltige Entwicklung gefördert wird, Risiken und Anfälligkeiten reduziert werden, dem Klimawandel entgegengewirkt und sich an ihn angepasst, die Korruption bei der Mittelvergabe bekämpft und der Mangel an Transparenz in den Beziehungen zu lokalen Organisationen bewältigt wird;

R.  in der Erwägung, dass grundlegende Normen und Grundsätze weltweit durch regelmäßige Verletzungen des humanitären Völkerrechts, einschließlich Angriffe auf Zivilisten sowie humanitäre und medizinische Mitarbeiter, in Frage gestellt werden und die Bereitstellung von humanitärer Hilfe immer schwieriger wird;

S.  in der Erwägung, dass Angriffe auf Mitarbeitende humanitärer Organisationen in den letzten Jahren drastisch zugenommen haben;

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze und die darin enthaltenen konkreten Vorschläge zur Verbesserung der Bereitstellung von humanitärer Hilfe; fordert die rasche Umsetzung dieser Vorschläge in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den humanitären Partnern, damit die Hilfe vorhersehbar und nicht fragmentiert ist und sich nicht mit anderen Maßnahmen überschneidet; weist erneut darauf hin, dass die humanitäre Hilfe der EU entsprechend dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe ausschließlich auf der Grundlage genau definierter und im Voraus ermittelter Bedürfnisse und im Einklang mit den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit geleistet wird und den Herausforderungen, denen sich schutzbedürftige Gruppen, beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Minderheiten und stark marginalisierte Menschen, beim Zugang zu humanitärer Hilfe gegenübersehen, in besonderer Weise Rechnung tragen muss; fordert die Kommission auf, den Grundsatz „Niemand wird zurückgelassen“ in den Mittelpunkt des neuen Konzepts für humanitäre Maßnahmen zu stellen; begrüßt die Initiative der Kommission, den Aspekt der Bildung in ihre Reaktion auf Notsituationen zu integrieren, um zu verhindern, dass Kinder – insbesondere im Falle lang anhaltender Konflikte – die Schule abbrechen;

2.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass sich die Finanzierungslücke bei der humanitären Hilfe drastisch vergrößert, da große Geber ihre Mittel kürzen, während der Bedarf steigt; hebt die großen Unterschiede bei den Beiträgen hervor, die sowohl auf globaler Ebene als auch innerhalb der EU geleistet werden; fordert die Kommission auf, ein solides Jahresbudget für die humanitäre Hilfe der EU vorzulegen, damit zum Start eines jeden Haushaltsjahres eine zeitnahe, vorhersehbare und flexible Finanzierung für humanitäre Hilfe sowohl für die Bewältigung von lang anhaltenden Krisen als auch für die Reaktion auf neue Krisen verfügbar ist und für humanitäre Krisen außerhalb der Union Mittel in der Solidaritäts- und Soforthilfereserve bereitstehen, um auch künftig in der Lage zu sein, im Falle von aufkommenden, eskalierenden oder plötzlichen beginnenden Krisensituationen zügig zusätzliche Mittel bereitzustellen; fordert die EU auf, sich für eine bessere internationale Aufteilung der Verantwortung und eine Aufstockung der Mittel für die humanitäre Hilfe einzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und einen festen Anteil ihres Bruttonationaleinkommens als Beitrag zur humanitären Hilfe zu leisten; fordert die Kommission auf, jährlich über den Betrag Bericht zu erstatten, der von der EU im globalen Kontext für humanitäre Hilfe bereitgestellt wird;

3.  fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, unter Einsatz der bilateralen, regionalen und multilateralen Diplomatie der EU eine Strategie für die langfristige Zusammenarbeit mit Drittländern und insbesondere mit aufstrebenden Geberländern zu entwerfen, um den Kreis der Geberländer, die auf freiwilliger Basis zur humanitären Hilfe beitragen, zu erweitern; unterstreicht, dass ein Beitrag zusätzlicher Geberländer es ermöglichen würde, die zur Bewältigung humanitärer Krisen internationalen Ausmaßes erforderlichen Mittel aufzubringen; stellt mit Besorgnis das Fehlen einer formalen Vereinbarung in dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf humanitäre Hilfe fest, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf eine formale Partnerschaft der EU und dem Vereinigten Königreich in der humanitäre Hilfe hinzuarbeiten;

4.  weist auf die Zusage der Kommission hin, private Finanzen einzusetzen und die Privatwirtschaft verstärkt in die humanitäre Hilfe der EU einzubeziehen, sowie auf die Einführung einer gemischten Pilotinitiative, die aus dem humanitären Budget der EU im Jahr 2021 finanziert wird; fordert die Kommission auf, dem Parlament weitere Informationen sowie eine schriftliche Bewertung der Umsetzung des Pilotprojekts zur Mischfinanzierung für humanitäre Maßnahmen, in der die Übereinstimmung mit den Zielen für auswärtiges Handeln beurteilt wird, zur Verfügung zu stellen; unterstreicht das Potenzial von gemischten Initiativen, einschließlich von Anleihen mit humanitärer Auswirkung und Katastrophenversicherungsstrategien, was auch die uneingeschränkte Nutzung der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus einschließt; betont jedoch, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem Privatsektor eine Analyse der bisher durch die Zusammenarbeit erzielten Ergebnisse und die ausschließliche Förderung von Partnerschaften, die mit den Zielen des auswärtigen Handelns der EU und den internationalen humanitären Grundsätzen im Einklang stehen, erfordert;

5.  ist über die steigende Zahl schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen äußerst besorgt; fordert die Einrichtung eines EU-Koordinierungsmechanismus, um einen einheitlichen Ansatz der EU mit Blick auf das humanitäre Völkerrecht zu entwickeln, sowie Verstöße zu überwachen, und dafür einzutreten, dass die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sichergestellt wird, darunter durch die Nutzung der einschlägigen politischen, entwicklungshilfebezogenen, handelsrechtlichen und wirtschaftlichen Hebel im auswärtigen Handeln der EU;

6.  fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Mitgliedstaaten auf, in Übereinstimmung mit den EU-Leitlinien zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht streng zu überwachen und als ein Kriterium für die Aufnahme von Einzelpersonen oder Organisationen in die einschlägigen Sanktionsregelungen der EU festzulegen; weist darauf hin, dass Sanktionen und restriktive Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ergriffen werden, dem humanitären Völkerrecht entsprechen müssen und die Ausübung humanitärer Tätigkeiten nicht behindern dürfen; unterstreicht das Erfordernis einer konsequenten Einbeziehung von Befreiungen von der humanitären Hilfe in die Regelungen zu restriktiven Maßnahmen und die Notwendigkeit, den Partnern die erforderliche Unterstützung und die erforderlichen Leitlinien für eine wirksame Anwendung dieser Befreiungen zukommen zu lassen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das humanitäre Völkerrecht zu stärken und diejenigen, die Aushungern als Kriegswaffe einsetzen, energisch zu verfolgen und zu bestrafen, um den weit verbreiteten Verletzungen des Rechts auf Nahrung in Konflikten, der wiederholten Nutzung des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und der Verweigerung des Zugangs für humanitäre Organisationen entgegenzuwirken;

8.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre beim Weltgipfel für humanitäre Hilfe sowie im Rahmen des Grand Bargain eingegangenen Verpflichtungen rasch zu erfüllen; betont, wie wichtig es ist, die humanitäre Hilfe effizienter und wirksamer zu gestalten, und zwar durch die Erhöhung der Flexibilität der Finanzierung durch nicht zweckgebundene, teilweise zweckgebundene und mehrjährige Finanzierung, die auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten und bedarfsorientiert ist und bei der der Mensch im Mittelpunkt steht, und durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands für die humanitären Partner, indem unter anderem die Vorschriften für das Vorschlagen von Gebern und die Berichterstattung über sie harmonisiert und vereinfacht, nationale und lokale Akteure finanziert und innovative Lösungen gefördert werden; weist erneut auf den humanitären Kontext langwieriger Krisen hin und fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Lösungen für eine wirksame Zuteilung von Mitteln für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe an Partner, die in diesem Kontext tätig sind, vorzusehen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in die Finanzhilfevereinbarungen mit Partnern Maßnahmen aufzunehmen, die eine ausreichende Flexibilität des Programms für diese Partner sicherstellen, damit sie im Falle einer plötzlichen Notlage schnell von Entwicklungsmaßnahmen auf Soforthilfemaßnahmen umstellen können, auch im Rahmen der Finanzierung durch das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen realistischen Dialog über die Aufteilung des Risikos zwischen den zuständigen Ämtern und ihren humanitären Partnern sowie anderen Interessenträgern aufrecht zu erhalten und zu fördern, indem auf die jüngsten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse aufgebaut wird, um kontinuierlich die Verbesserung bestehender Finanzierungsregelungen anzustreben und sie effizienter und wirksamer zu gestalten, insbesondere in Zeiten höchst unberechenbarer humanitärer Krisen; weist darauf hin, dass sich das Risikobewusstsein als wirksames Werkzeug für die Risikominderung erwiesen hat;

10.  betont, dass es besonders wichtig ist, lokale Akteure zu unterstützen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine ambitionierte Strategie für die lokale Abwicklung der Hilfe zu entwickeln, in deren Rahmen unter anderem die Transparenz gefördert, das Fachwissen und die Erfahrung der Partner genutzt und dargelegt wird, wie die lokalen Akteure zunehmend und besser unterstützt werden können, um ihre Kapazitäten zu stärken, sie in die Lage zu versetzen, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, und ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen sicherzustellen, wobei die Frage der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der Risikoteilung angegangen werden muss, da die Stärkung der lokalen Akteure ein wichtiger Faktor ist, um künftig den Bedarf an internationaler humanitärer Hilfe zu verringern; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die gleichgestellte Beteiligung und die Stärkung von Frauen explizit in jede neue Maßnahme zur Stärkung der Rolle lokaler Akteure in humanitärer Hilfe einbezogen wird;

11.  betont, dass die lokale Abwicklung der Hilfe im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie dazu beiträgt, eine auf die Entwicklungsländer zugeschnittene gesundheitspolitische Reaktion zu gewährleisten, wodurch sich Verzerrungen vonseiten Europas, insbesondere im Hinblick auf Eindämmungsprotokolle und Präventionskampagnen, vermeiden lassen; fordert, dass die vorherrschende europäisch beeinflusste Sichtweise auf Notsituationen durch die zusätzliche lokale Abwicklung der humanitären Maßnahmen entsprechend überwunden wird;

12.  hebt die Herausforderungen hervor, die sich aus dem Klimawandel ergeben, und begrüßt die Zusage, die Auswirkungen des Klimawandels und Umweltfaktoren stärker in humanitäre Maßnahmen einzubeziehen, die Klimaresilienz schutzbedürftiger Regionen auszubauen und die Widerstandsfähigkeit gefährdeter Gemeinschaften gegenüber dem Klimawandel durch Katastrophenvorsorge und vorausschauende Maßnahmen mittels eines dreifachen Nexus-Ansatzes unter Einbeziehung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zu stärken, um dem besonderen Hilfs- und Schutzbedarf der von Katastrophen und den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Vertriebenen und Aufnahmegemeinschaften, Rechnung zu tragen; begrüßt darüber hinaus die Verpflichtungen zur ökologisch nachhaltigeren Gestaltung der humanitären Hilfe der EU und zur Rückverfolgung klimabezogener Ausgaben; fordert die Kommission auf, die notwendigen Mittel für die Anpassung an den Klimawandel und die Katastrophenvorsorge unter anderem über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt bereitzustellen und die Umsetzung der im Rahmen von Sendai eingegangenen Verpflichtungen im auswärtigen Handeln der EU zu beschleunigen;

13.  begrüßt die konkreten Leistungen der humanitären Luftbrücke der EU sowie die Idee der Schaffung einer europäischen Kapazität für humanitäre Hilfe zur Schließung der Lücken bei der von der EU geleisteten humanitären Hilfe; fordert eine regelmäßige Konsultation der Mitgliedstaaten und der humanitären Partner bei sämtlichen neuen Initiativen der Kommission, welche auf bestehenden Kapazitäten der humanitären Akteure und EU-Verfahren wie etwa dem Katastrophenschutzverfahren der Union aufbauen sollten, anstatt sie zu reproduzieren;

14.  betont, dass humanitäre Hilfe auf die Bewältigung akuter, lebensbedrohlicher Situationen abzielt, die Krisen jedoch Ursachen haben, für die es langfristiger Lösungen bedarf, wobei die zugrunde liegende Fragilität ein bedeutender Vorbote für humanitäre Krisen ist; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, eine Mitteilung anzunehmen, die eine klare Strategie für einen Nexus von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden enthält, um die Lücken zwischen den einzelnen Politikbereichen zu schließen und zugleich sicherzustellen, dass der besondere rechtliche Charakter und die Grundsätze der humanitären Hilfe gewahrt bleiben; betont, dass im Rahmen dieses Nexus-Ansatzes die Resilienz gestärkt und nachhaltige Reaktionen gefördert werden sollte und dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung als Rahmen für einen solchen Ansatz genutzt werden sollten, da die Agenda 2030 eine einzigartige Gelegenheit bietet, die Ursachen von Fragilität und Konflikten in Angriff zu nehmen und dabei unter anderem auf den praktischen Erfahrungen nichtstaatlicher Organisationen aufzubauen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, diesen Nexus-Ansatz rasch umzusetzen und dabei besonderes Augenmerk auf die Verringerung der Fragilität, die Verhütung von Konflikten, die Bekämpfung von Hunger, die Bewältigung von katastrophenbedingten und mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels zusammenhängenden Verlagerungen, die Bereitstellung von Bildungsmöglichkeiten und von Möglichkeiten der Existenzsicherung, die Unterstützung der frühen Phase der Erholung, die Verbesserung der Reaktionsfähigkeit, den Aufbau einer stärkeren Eigenständigkeit und die Stärkung der Resilienz zu richten; fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Umsetzung des Nexus zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklung in den sechs im Jahr 2017 ermittelten Pilotländern zu veröffentlichen;

15.  fordert die Kommission auf, die bisherigen Erfahrungen und Programme zu geschlechtsspezifischen Fragen zu bewerten, da angesichts der herausragenden Rolle von Frauen als Opfer von Konflikten und Katastrophen ein zunehmender Bedarf besteht, diese Fragen in Angriff zu nehmen; fordert, dass bei künftigen humanitären Maßnahmen konkretere Elemente des Gender-Mainstreaming umgesetzt werden, einschließlich kontextspezifischer, gleichstellungsorientierter Analysen, und dass dabei die Rechte schutzbedürftiger Gruppen, darunter Frauen, Mädchen und Personen aus der LGBTIQ+-Gemeinschaft, geschützt werden; unterstützt den ungehinderten Zugang zu kostenlosen öffentlichen Gesundheitsdiensten und die Anstrengungen zur Verringerung der Sterblichkeit und Erkrankungen und betont, dass die Vorsorge in Bezug auf Pandemien und Epidemien verbessert werden muss;

16.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Agenda der Nansen-Initiative zum Schutz von grenzüberschreitend vertriebenen und geflüchteten Personen infolge von Katastrophen und dem Klimawandel umzusetzen und zu fördern; unterstreicht die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in den Bereichen der humanitären Hilfe, der Entwicklungshilfe, der Katastrophenvorsorge und des Klimawandels, um das Risiko von katastrophenbedingten Verlagerungen zu verringern, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels zu mindern sowie Hilfs- und Schutzbedarf zu decken;

17.  fordert, der Ernährung als allgemeinem Grundrecht einen besonderen Stellenwert beizumessen, um Ernährungssicherheit sicherzustellen und eine höhere Resilienz der Nahrungsmittelsysteme gegenüber wirtschaftlichen, klimatischen und menschenbedingten Erschütterungen zu ermöglichen; fordert die EU auf, ihren Aktionsplan für Ernährung zu überarbeiten, um alle Formen der Unterernährung im humanitären sowie im Entwicklungskontext zu bekämpfen, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom November 2018;

18.  bekräftigt das Engagement der Kommission und ihre kontinuierlichen Bemühungen, die Sichtbarkeit und die Sensibilisierung für die humanitäre Hilfe der EU bei den verschiedenen Akteuren, einschließlich der nichtstaatlichen Organisationen, in der gesamten EU zu fördern und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU zu stärken;

19.  begrüßt die Ankündigung der erstmaligen Abhaltung des EU-Forums für humanitäre Hilfe, das im Januar 2022 stattfinden soll; betont, dass das Forum inklusiv und zugänglich sein und die Durchführungspartner im Bereich der humanitären Hilfe einbeziehen, die Sichtbarkeit der humanitären Hilfe der EU und der Arbeit ihrer Partner verbessern und zur Förderung eines strategischen Dialogs über die humanitäre Politik der EU, der politische Unterstützung und Sensibilisierung für das Wesen der prinzipien- und bedarfsorientierten humanitären Hilfe der EU schafft, sowie zur schnelleren Umsetzung der in der Mitteilung der Kommission enthaltenen zentralen Maßnahmen beitragen sollte;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1.
(2) ABl. L 185 vom 26.5.2021, S. 1.
(3) ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1.
(4) ABl. C 25 vom 30.1.2008, S. 1.
(5) ABl. L 118 vom 14.5.2003, S. 12.
(6) ABl. C 303 vom 15.12.2009, S. 12.
(7) ABl. C 468 vom 15.12.2016, S. 120.
(8) ABl. C 366 vom 27.10.2017, S. 151.
(9) ABl. C 399 vom 24.11.2017, S. 106.
(10) ABl. C 307 vom 30.8.2018, S. 177.
(11) ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 33.
(12) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, States of Fragility 2018 (Fragile Staaten 2018), 17. Juli 2018.
(13) Nomura, S., Sakamoto, H., Ishizuka, A., Shimizu, K. und Shibuya, K., „Tracking sector allocation of official development assistance: A comparative study of the 29 Development Assistance Committee Countries, 2011–2018 (Nachverfolgung der sektoralen Zuweisung offizieller Entwicklungshilfegelder: Eine vergleichende Studie der 29 Länder des OECD-Entwicklungsausschusses, 2011–2018), Global Health Action, Januar 2021.
(14) Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe, Financial Tracking Service, Beiträge zur humanitären Hilfe 2021.
(15) Entwicklungsinitiativen, Bericht 2021 über die weltweit geleistete humanitäre Hilfe.
(16) Bericht der Hochrangigen Gruppe für die Finanzierung humanitärer Maßnahmen an den UN-Generalsekretär mit dem Titel „Too important to fail—addressing the humanitarian financing gap“ (Scheitern ausgeschlossen: Die Finanzierungslücke in der humanitären Hilfe), 17. Januar 2016.
(17) Entwicklungsinitiativen, Bericht 2021 über die weltweit geleistete humanitäre Hilfe.

Letzte Aktualisierung: 22. März 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen