Beschluss des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2022 über die vorgeschlagene Ernennung von Jan Gregor zum Mitglied des Rechnungshofs (C9-0405/2021 – 2021/0802(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9‑0405/2021)
– gestützt auf Artikel 129 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0002/2022),
A. in der Erwägung, dass der Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 5. November 2021 zur Ernennung von Jan Gregor zum Mitglied des Rechnungshofs angehört hat;
B. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 10. Januar 2022 eine Anhörung des Kandidaten durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Jan Gregor zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.