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Verfahren : 2022/2541(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0105/2022

Aussprachen :

PV 17/02/2022 - 8.2
CRE 17/02/2022 - 8.2

Abstimmungen :

PV 17/02/2022 - 11
PV 17/02/2022 - 18
CRE 17/02/2022 - 11
CRE 17/02/2022 - 18

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0050

Angenommene Texte
PDF 134kWORD 49k
Donnerstag, 17. Februar 2022 - Straßburg
Die Todesstrafe in Iran
P9_TA(2022)0050RC-B9-0105/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2022 zur Todesstrafe im Iran (2022/2541(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zur Todesstrafe,

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,

–  unter Hinweis auf die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Rechtsakt der EU),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 30. Januar 2022 zur Verurteilung von Narges Mohammadi,

–  unter Hinweis auf den Grundsatzkatalog der Vereinten Nationen für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen von 1988,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zum Iran vom 18. März 2021, in denen die umgehende Freilassung von Dr. Ahmadreza Djalali gefordert wurde, und vom 25. November 2020, in denen der Iran aufgefordert wurde, die Hinrichtung von Dr. Ahmadreza Djalali auszusetzen,

–  unter Hinweis auf die von der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen während seiner Sitzung vom 20.-24. November 2017 angenommene Stellungnahme zu Ahmadreza Djalali (Islamische Republik Iran),

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989,

–  gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Ziele der Menschenrechtspolitik der EU ist;

B.  in der Erwägung, dass im Iran nach Angaben der Vereinten Nationen zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2021 mindestens 275 Menschen hingerichtet wurden, darunter mindestens zwei minderjährige Straftäter und zehn Frauen; in der Erwägung, dass der Iran das Land mit der weltweit höchsten Zahl an Hinrichtungen je Einwohner ist; in der Erwägung, dass die Staatsorgane des Iran wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit Demonstrationen Todesurteile verhängt und Personen hingerichtet haben, die im Zusammenhang mit Massendemonstrationen angeklagt wurden, dass sie jedoch keine transparenten Ermittlungen zu den schwerwiegenden Vorwürfen übermäßiger und tödlicher Gewaltanwendung durch Sicherheitsbeamte gegen Demonstranten durchgeführt haben; in der Erwägung, dass Häftlinge im Iran häufig gefoltert werden, was Anlass zu der Sorge gibt, dass auf dieser Grundlage gegen Häftlinge, die in Bezug auf Straftaten, die sie nicht begangen haben, falsche Geständnisse abgegeben haben, die Todesstrafe verhängt wird;

C.  in der Erwägung, dass der Iran die Todesstrafe gegen Minderjährige verhängt und vollstreckt, womit er gegen seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verstößt; in der Erwägung, dass zwischen 2009 und September 2020 mindestens 67 jugendliche Straftäter hingerichtet worden sein sollen; in der Erwägung, dass im Januar 2022 85 jugendliche Straftäter im Iran auf ihre Hinrichtung warteten;

D.  in der Erwägung, dass die Todesstrafe in überproportionalem Ausmaß gegen ethnische und religiöse Minderheiten verhängt wird, insbesondere gegen Belutschen, Kurden, Araber und Bahai; in der Erwägung, dass Homosexualität gemäß dem Strafgesetzbuch unter Strafe steht und dass gegen LGBTIQ-Personen die Todesstrafe verhängt wird; in der Erwägung, dass Frauen aufgrund des diskriminierenden Charakters mehrerer Gesetze, die sie unmittelbar betreffen, die Todesstrafe droht;

E.  in der Erwägung, dass der Iran nach Angaben von Reporter ohne Grenzen, nachdem am 12. Dezember 2020 Ruhollah Sam hingerichtet worden ist, mehr Journalisten hingerichtet hat als jedes andere Land; in der Erwägung, dass der Iran nach wie vor eines der repressivsten Länder der Welt gegenüber Journalisten ist und dass Journalisten und Medien unaufhörlich schikaniert werden;

F.  in der Erwägung, dass der schwedisch-iranische Staatsangehörige Dr. Ahmadreza Djalali, ein Wissenschaftler an der Freien Universität Brüssel und an der Universität Ostpiemont, im Oktober 2017 nach einem höchst unfairen Gerichtsverfahren auf der Grundlage eines durch Folter erzwungenen Geständnisses wegen böswilliger Spionage zum Tode verurteilt wurde; in der Erwägung, dass er im Gefängnis Ewin von Zeit zu Zeit in Einzelhaft gehalten wird;

G.  in der Erwägung, dass zahlreichen Berichten zufolge insbesondere im Gefängnis Ewin unmenschliche und entwürdigende Bedingungen herrschen und während der Haft kein angemessener Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt wird, was einen Verstoß gegen die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen darstellt;

H.  in der Erwägung, dass weitere Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten willkürlich im Iran inhaftiert sind; in der Erwägung, dass der Iran die doppelte Staatsangehörigkeit nicht anerkennt, was dazu führt, dass der Zugang ausländischer Botschaften zu denjenigen ihrer Bürger, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen und in dem Land festgehalten werden, eingeschränkt ist;

I.  in der Erwägung, dass Mohammad Dschawad, ein Box-Champion, im Januar 2022 infolge einer Anklage aufgrund der „weltweiten Verbreitung von Korruption“ zum Tode verurteilt worden ist; in der Erwägung, dass Nawid Afkari, ein Ringer, der angab, unter Folter zu einem falschen Geständnis gezwungen worden zu sein, im September 2020 hingerichtet wurde; in der Erwägung, dass die Urteile gegen diese beiden Personen in direktem Zusammenhang damit stehen, dass sie in friedlicher Weise ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ausübten;

J.  in der Erwägung, dass die Verurteilungen von Mohammad Dschawad und Nawid Afkari im Zuge eines verschärften Vorgehens gegen Sportler im Iran erfolgt sind;

K.  in der Erwägung, dass Narges Mohammadi, Trägerin des Per-Anger-Preises, die sich an vorderster Front gegen die Todesstrafe im Iran einsetzt, kürzlich zu weiteren acht Jahren Haft und 70 Peitschenhieben verurteilt wurde;

L.  in der Erwägung, dass Nasrin Sotudeh, eine renommierte Menschenrechtsanwältin, die sich unter anderem für eine schrittweise Abschaffung der Todesstrafe einsetzte und intensiv mit jungen Gefangenen arbeitete, die wegen Verbrechen, die sie mit unter 18 Jahren begangen hatten, zum Tode verurteilt wurden, im März 2019 zu 33 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass Nasrin Sotudeh vom Europäischen Parlament im Jahr 2012 mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit ausgezeichnet wurde, um ihre herausragende Arbeit zur Verteidigung der Menschenrechte zu würdigen;

M.  in der Erwägung, dass das massenhafte Verschwindenlassen und die im Schnellverfahren verhängten Todesurteile gegen politische Dissidenten und deren anschließende Hinrichtungen im Jahr 1988 bislang nicht Gegenstand von Ermittlungen gewesen sind und niemand dafür zur Rechenschaft gezogen worden ist;

N.  in der Erwägung, dass die EU als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen seit 2011 restriktive Maßnahmen gegen den Iran erlassen hat, zu denen das Einfrieren von Vermögenswerten und Visumsperren gegen Personen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, sowie das Verbot gehören, Geräte und Vorrichtungen, die zur internen Repression oder für die Überwachung des Telefonverkehrs genutzt werden können, in den Iran auszuführen; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen regelmäßig aktualisiert werden und bis zum 13. April 2022 verlängert worden sind;

O.  in der Erwägung, dass die Zahl der Hinrichtungen, auch von Frauen, seit dem Amtsantritt von Präsident Ebrahim Raissi im August 2021 stark gestiegen ist;

P.  in der Erwägung, dass Jahr für Jahr mutmaßlich 400 bis 500 Frauen im Iran auf brutale Art und Weise bei sogenannten Ehrenmorden getötet werden; in der Erwägung, dass nach dem Strafgesetzbuch des Landes sogenannte Ehrenmorde unter bestimmten Umständen zulässig sind und dann straffrei bleiben; in der Erwägung, dass Frauen und Männern, an denen unter Berufung auf eine vermeintliche Ehre Verbrechen begangen werden, oft keine Gerechtigkeit widerfährt; in der Erwägung, dass Mona Hejdari am 5. Februar 2022 in der südwestiranischen Stadt Ahwas von ihrem Ehemann enthauptet wurde, der anschließend mit ihrem abgetrennten Kopf durch die Straßen zog; in der Erwägung, dass im Mai 2020 die 13-jährige Romina Aschrafi im Schlaf von ihrem eigenen Vater mit einer Sichel enthauptet wurde;

Q.  in der Erwägung, dass das Außenministerium der USA dargelegt hat, dass der Iran auch in den vergangenen Jahren nach wie vor der weltweit größte staatliche Akteur war, der dem Terrorismus Vorschub leistet, und zahlreiche Gruppierungen politisch, finanziell, operativ und logistisch unterstützt, die sowohl auf der Terrorismusliste der EU als auch auf der von den USA geführten Liste ausländischer terroristischer Organisationen stehen;

1.  bekräftigt, dass es die Todesstrafe unter allen Umständen und aus voller Überzeugung ablehnt; fordert die Regierung des Iran auf, als Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe umgehend ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe einzuführen und alle Todesurteile in andere Strafen umzuwandeln;

2.  fordert die Staatsorgane der Islamischen Republik Iran auf, Artikel 91 des Islamischen Strafgesetzbuchs des Iran dringend zu ändern, um die Verhängung der Todesstrafe bei Verbrechen, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden, unter allen Umständen ausdrücklich zu untersagen, ohne dabei den Richtern einen Ermessensspielraum zu lassen, die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe ohne die Möglichkeit der Freilassung zu verhängen;

3.  spricht den Familien, Freunden und Kollegen aller unschuldigen Opfer sein tiefstes Beileid aus;

4.  betont, dass für ein sicheres Umfeld und günstige Rahmenbedingungen gesorgt werden muss, in dem bzw. unter denen die Menschenrechte ohne Angst vor Repressalien, Strafen oder Einschüchterungen verteidigt und gefördert werden können; unterstützt vollumfänglich den Wunsch der Bevölkerung des Iran, in einem freien, stabilen, wohlhabenden, inklusionsgeprägten und demokratischen Land zu leben, das seine nationalen und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten achtet;

5.  fordert die Staatsorgane des Iran nachdrücklich auf, umgehend alle Anklagepunkte gegen Dr. Ahmadreza Djalali fallenzulassen, ihn freizulassen und zu entschädigen und seine Familie im Iran und in Schweden nicht länger zu bedrohen;

6.  bekräftigt seine Aufforderung an den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und an die EU-Mitgliedstaaten, alles in seiner bzw. ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Hinrichtung von Dr. Ahmadreza Djalali zu verhindern;

7.  fordert die Staatsorgane des Iran nachdrücklich auf, umstandslos mit den Botschaften der Mitgliedstaaten in Teheran zusammenzuarbeiten, damit eine vollständige Liste der Personen erstellt werden kann, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats und des Iran besitzen und derzeit in iranischen Gefängnissen inhaftiert sind;

8.  fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern gemeinsam öffentliche Erklärungen abzugeben und diplomatische Initiativen zu ergreifen, um unfaire Gerichtsverfahren zu beobachten und Gefängnisse zu besuchen, in denen Menschenrechtsverteidiger und andere gewaltlose politische Gefangene inhaftiert sind, darunter auch im Iran inhaftierte Personen, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats besitzen; fordert, sämtliche Anklagepunkte gegen alle willkürlich inhaftierten Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats umgehend fallenzulassen;

9.  fordert die Staatsorgane des Iran auf, alle politischen Gefangenen einschließlich der Menschenrechtsverteidiger und insbesondere die bekannte Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi, den Politikjournalisten Mehdi Mahmudian, der unlängst im Zusammenhang mit seinem tatkräftigen Engagement gegen die Todesstrafe zu weiteren sieben Monaten Haft verurteilt wurde, und die Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotudeh freizulassen;

10.  missbilligt den systematischen Einsatz von Folter in iranischen Gefängnissen und fordert, dass Folter und Misshandlung in sämtlichen Ausprägungen ausnahmslos beendet werden; verurteilt die Verfahrensweise, Gefangene keine Telefonate führen zu lassen und ihnen Besuche durch Familienangehörige zu verweigern; bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Inhaftierte in Vernehmungen keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand haben;

11.  verurteilt aufs Schärfste, dass sich die Menschenrechtslage im Iran stetig verschlechtert, vor allem für Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten infolge systematischer politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Diskriminierung; missbilligt die alarmierende Ausweitung der Verhängung der Todesstrafe gegen Demonstranten, Dissidenten, Menschenrechtsverteidiger und Angehörige von Minderheiten;

12.  fordert die Staatsorgane des Iran auf, gegen sämtliche Formen der Diskriminierung von Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten, darunter Belutschen, Kurden, Araber, Bahai und Christen, und von LGBTIQ-Personen vorzugehen und alle Personen, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit oder wegen ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert sind, umgehend und bedingungslos freizulassen;

13.  verurteilt aufs Schärfste die Verhängung der Todesstrafe wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen, die im Iran nach wie vor illegal sind;

14.  fordert die Staatsorgane des Iran auf, das Gesetz über die jugendliche Bevölkerung und den Schutz der Familie umgehend aufzuheben und den Zugang zu öffentlichen Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sicherzustellen, auch und unter allen Umständen zu sicheren, legalen, kostenlosen und hochwertigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen; weist erneut darauf hin, dass die Verweigerung von Schwangerschaftsabbrüchen eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen darstellt und Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen kann; verurteilt aufs Schärfste die Drohungen der Staatsorgane des Iran, wegen Schwangerschaftsabbrüchen künftig die Todesstrafe zu verhängen, und fordert die Staatsorgane des Iran insbesondere auf, diese geplante Bestimmung umgehend zurückzunehmen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um das neue Gesetz über die jugendliche Bevölkerung und den Schutz der Familie, die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Müttersterblichkeit und alle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verhängung der Todesstrafe wegen Schwangerschaftsabbrüchen genau zu beobachten;

15.  betont, dass in Bürgerinitiativen engagierte iranische Bürgerinnen und Bürger immer wieder fordern, die Todesstrafe abzuschaffen sowie der Praxis ein Ende zu setzen, sie gegen Menschenrechtsverteidiger und – in überproportionalem Ausmaß – gegen Minderheiten zu verhängen; unterstützt die Zivilgesellschaft des Iran und ihrem friedlichen Streben nach den Menschenrechten;

16.  fordert den Iran auf, Besuche im Rahmen von allen Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und durch den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran zuzulassen und uneingeschränkt bei den Sonderverfahren zu kooperieren und mit dem Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten;

17.  fordert die EU nachdrücklich auf, in ihren bilateralen Beziehungen zum Iran Menschenrechtsverletzungen zur Sprache zu bringen; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Europäische Auswärtige Dienst im Rahmen des Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und dem Iran auch künftig Menschenrechtsangelegenheiten zur Sprache bringt; bekräftigt, dass die Achtung der Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran ist;

18.  begrüßt, dass der Rat die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (das Magnitski-Gesetz der EU) verabschiedet hat, die eine wesentliche Ergänzung des Instrumentariums der EU gegen jene darstellt, die die Menschenrechte verletzen; fordert unter Rückgriff entweder auf die derzeitige Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gegen den Iran oder auf die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (das Magnitski-Gesetz der EU) gezielte Maßnahmen gegen iranische Amtsträger, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, darunter auch Hinrichtungen und willkürliche Festnahmen von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und von ausländischen Staatsangehörigen im Iran, und auch gegen Richter, die Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, politische Dissidenten und engagierte Bürger zum Tode verurteilt haben;

19.  ist der Ansicht, dass weitere gezielte Sanktionen erforderlich sein werden, wenn die Staatsorgane des Iran Dr. Ahmadreza Djalali entgegen der Forderung der EU und ihrer Mitgliedstaaten nicht freilassen;

20.  unterstreicht, dass das Regime des Iran in der gesamten Region als destabilisierender Akteur auftritt, und verurteilt, dass es für den Tod zahlreicher Zivilisten in Syrien, im Jemen und im Irak verantwortlich ist;

21.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Obersten Führer und dem Präsidenten der Islamischen Republik Iran und den Mitgliedern des Madschles des Iran zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen