Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2022 zur politischen Krise in Burkina Faso (2022/2542(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die Entschließung vom 19. Dezember 2019 zu Verletzungen der Menschenrechte wie etwa der Religionsfreiheit in Burkina Faso(1) und vom 16. September 2020 zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit der EU und Afrikas in der Sahelzone, in Westafrika und am Horn von Afrika(2),
– unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. Januar 2022 im Namen der EU zu den jüngsten Entwicklungen in Burkina Faso,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 24. Januar 2022 zu Burkina Faso,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 9. Februar 2022 zur Lage in Burkina Faso,
– unter Hinweis auf das Abschlusskommuniqué nach dem außerordentlichen Gipfeltreffen des Gremiums der Staats- und Regierungsoberhäupter der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (Ecowas) vom 28. Januar 2022 zur politischen Lage in Burkina Faso,
– unter Hinweis auf das Ecowas-Protokoll betreffend Demokratie und gute Regierungsführung,
– unter Hinweis auf das vom Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union (AU) in seiner 1062. Sitzung vom 31. Januar 2022 angenommene Abschlusskommuniqué zur Lage in Burkina Faso,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ (JOIN(2020)0004),
– unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (AKP-Staaten) und der EU vom 11. März 2021 zu Demokratie und der Achtung der Verfassungen in den EU-Mitgliedstaaten und den AKP-Staaten,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates und der Mitgliedstaaten der G5 der Sahelzone (G5 Sahel) vom 28. April 2020,
– unter Hinweis auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, insbesondere das Nachhaltigkeitsziel 16 zur Förderung von friedlichen, gerechten und für alle offenen Gesellschaften zugunsten der nachhaltigen Entwicklung,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
– unter Hinweis auf die Verfassung der Republik Burkina Faso,
– unter Hinweis auf das Cotonou-Abkommen,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Afrikanischen Union über Schutz und Hilfe für Binnenvertriebene in Afrika,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Militär von Burkina Faso unter der Führung von Oberstleutnant Paul-Henri Sandaogo Damiba und die selbsternannte Patriotische Bewegung für Sicherheit und Wiederherstellung (MPSR) am 24. Januar 2022 die gewählte Regierung unter der Leitung von Präsident Roch Marc Christian Kaboré gestürzt haben; in der Erwägung, dass das burkinische Verfassungsgericht später Oberstleutnant Damiba zum neuen De-facto-Staatsoberhaupt erklärt hat;
B. in der Erwägung, dass Präsident Kaboré kurz vor dem Staatsstreich bei den im Jahr 2020 abgehaltenen demokratischen Wahlen eine zweite Amtszeit errungen hat; in der Erwägung, dass er gezwungen wurde, seinen Rücktritt als Präsident zu verkünden und sein Amt niederzulegen; in der Erwägung, dass er seit dem Staatsstreich von den Streitkräften in Haft gehalten wird und nur geringen Kontakt zur Außenwelt hat; in der Erwägung, dass die Volksbewegung für Fortschritt (MPP), die Partei von Präsident Kaboré, am 26. Januar 2022 versichert hat, Kaboré befinde sich in einer Präsidentenvilla unter Hausarrest und ihm stehe ein Arzt zur Verfügung;
C. in der Erwägung, dass die Militärjunta bei der Machtübernahme die Aussetzung der Verfassung und die Auflösung der Regierung und der Nationalversammlung verkündet hat; in der Erwägung, dass die Verfassung am 31. Januar 2022 wieder in Kraft gesetzt wurde; in der Erwägung, dass Oberstleutnant Damiba in einer Fernseherklärung angekündigt hat, Burkina Faso werde seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen;
D. in der Erwägung, dass die Machtergreifung durch das Militär von der Zivilgesellschaft in Burkina Faso mit großer Umsicht und relativer Nachsicht aufgenommen wurde;
E. in der Erwägung, dass die AU, die Ecowas und der Ständige Rat der Frankophonie die Mitgliedschaft Burkina Fasos nach dem Militärputsch ausgesetzt haben; in der Erwägung, dass die Ecowas und die Vereinten Nationen eine interministerielle Delegation entsandt haben, in der sie um einen kurzen Übergang und die Freilassung von Präsident Kaboré ersucht haben; in der Erwägung, dass die Ecowas am 3. Februar 2022 beschlossen hat, keine neuen Sanktionen gegen Burkina Faso zu verhängen, die neuen Staatsorgane des Landes jedoch aufgefordert hat, einen angemessenen Zeitplan für die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung vorzulegen;
F. in der Erwägung, dass am 8. Februar 2022 ein technischer Ausschuss mit nichtmilitärischen Akteuren eingesetzt wurde, um die Parameter des Übergangs zu skizzieren; in der Erwägung, dass der Ausschuss zwei Wochen Zeit hat, um einen Entwurf einer Charta für den Übergang vorzuschlagen; in der Erwägung, dass sich die Arbeit des technischen Ausschusses auf die Wiederherstellung der territorialen Integrität, die Konsolidierung des Friedens durch die schrittweise Rückkehr der Binnenvertriebenen, eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung konzentrieren muss;
G. in der Erwägung, dass die MPSR erklärt hat, der Putsch sei eine Reaktion auf die sich verschlechternde Sicherheitslage im Land; in der Erwägung, dass die Regierung von Burkina Faso 2017 mit der Einrichtung eines nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit einen Prozess der Reform des Sicherheitssektors eingeleitet hat, um diesen zu modernisieren und die Korruption darin zu bekämpfen; in der Erwägung, dass die Unzufriedenheit und Kritik der Zivilbevölkerung, der Opposition und des Militärs über Präsident Kaborés Unfähigkeit, die Korruption zu bekämpfen und für die enormen sicherheitspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme im Land, die durch die Ausbreitung gewaltsamer Angriffe terroristischer Gruppen verursacht wurden, wirksam Lösungen einzuführen, zugenommen hatte;
H. in der Erwägung, dass die Sicherheitslage in der Sahelzone eine direkte Folge der Destabilisierung der Region und der Verbreitung von Waffen nach der Intervention in Libyen im Jahr 2011 ist;
I. in der Erwägung, dass der nationale Haushalt für Verteidigung und Sicherheit zwischen 2016 und 2021 von 240 Mio. EUR auf 650 Mio. EUR, also um über 170 %, angestiegen ist; in der Erwägung, dass diese Ausgaben nicht zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen oder operativen Kapazitäten der Soldaten geführt haben, was zum Teil auf massive finanzielle Misswirtschaft zurückzuführen ist;
J. in der Erwägung, dass in den letzten sechs Jahren Tausende Menschen bei Angriffen von Dschihadisten und Aufständischen ums Leben gekommen sind; in der Erwägung, dass in zwei Jahren mehr als 1000 Schulen geschlossen wurden und viele Menschen aus ihren Häusern geflohen sind, um der Gewalt zu entkommen; in der Erwägung, dass im Juni 2021 bei dem tödlichsten Angriff seit 2015 in den Dörfern Solhan und Tadaryat 174 Menschen ums Leben kamen; in der Erwägung, dass am 4. November 2021 bei einem dschihadistischen Angriff auf die Gendarmeriegarnison in Inata im Norden Burkina Fasos 53 der 120 Soldaten getötet wurden, die auf logistische Lieferungen und Unterstützung, einschließlich Lebensmittelrationen, warteten; in der Erwägung, dass Human Rights Watch von summarischen Hinrichtungen Hunderter Verdächtiger durch Sicherheitskräfte und regierungsfreundliche Milizen berichtet hat, und in der Erwägung, dass praktisch keiner dieser Angriffe untersucht und niemand strafrechtlich verfolgt wurde;
K. in der Erwägung, dass die zunehmende Unsicherheit im November 2021 eine große Menschenmenge zu Protesten auf die Straße getrieben hat; in der Erwägung, dass die Regierung das Internet gesperrt hat, was die Unzufriedenheit der Bevölkerung noch verstärkte und Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Bürgerbewegungen im Land auslöste;
L. in der Erwägung, dass am 22. Januar 2022, als Bürger gegen eine Verschlechterung der Sicherheit im Land protestierten, in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso, den beiden größten Städten Burkina Fasos, gewaltsame Demonstrationen ausbrachen; in der Erwägung, dass die Machtergreifung durch das Militär zwei Tage nach Zusammenstößen zwischen der Bereitschaftspolizei und demonstrierenden Regierungsgegnern in der Hauptstadt Ouagadougou erfolgte;
M. in der Erwägung, dass die eskalierende Gewalt dazu geführt hat, dass die Lage in Burkina Faso zu einer der Krisen mit den weltweit am schnellsten wachsenden Zahlen an Vertriebenen und Schutzsuchenden geworden ist, bei der mindestens 1,6 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben wurden; in der Erwägung, dass mehr als 19 000 Burkiner nach Côte d’Ivoire, Mali, Niger und Benin geflohen sind; in der Erwägung, dass die Zahl der Binnenvertriebenen im vergangenen Jahr auf über 1,5 Millionen gestiegen ist, was einem Anstieg um 50 % entspricht; in der Erwägung, dass die Sahelzone von einer beispiellosen Landflucht heimgesucht wird, da Menschen, die gewaltsam vertrieben wurden, in städtische Gebiete abwandern, in denen sie auf neue Risiken stoßen; in der Erwägung, dass unter den Binnenvertriebenen die Bedrohungen für Frauen und junge Menschen besonders schwerwiegend sind, darunter sexuelle Ausbeutung und Ausbeutung der Arbeitskraft, geschlechtsspezifische Gewalt, Zwangsrekrutierung und Menschenhandel; in der Erwägung, dass burkinische Frauen, die halb so viele Chancen auf Zugang zu Bildung haben wie Männer, am stärksten von der extremen Armut in dem Land betroffen sind;
N. in der Erwägung, dass der Klimanotstand sichtbare und äußerst schädliche Auswirkungen auf die Sahelzone hat, was zu Dürren, Ernteausfällen, Vertreibung, Land- und Ressourcenkonflikten, Ernährungsunsicherheit und Armut führt; in der Erwägung, dass extremistische Organisationen und dschihadistische Bewegungen aufgrund des fehlenden Zugangs zu Bildung, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommen Zulauf erhalten, wodurch Instabilität in der Region geschürt wird;
O. in der Erwägung, dass insbesondere der jüngste Staatsstreich und die sich verschlechternde Situation in Mali Auswirkungen auf die Lage in Burkina Faso hatten; in der Erwägung, dass der jüngste Staatsstreich zugleich auch der vierte Staatsstreich in Westafrika in weniger als zwei Jahren ist; in der Erwägung, dass die zunehmende Anzahl von Staatsstreichen auf eine größere Krise in den politischen Systemen Westafrikas schließen lässt;
P. in der Erwägung, dass die G5 Sahel, eine gemeinsame Verteidigungsanstrengung Burkina Fasos, des Tschad, Malis, Mauretaniens und des Niger, die insbesondere von der EU und der AU unterstützt wird, das Vorgehen in den Bereichen regionale Entwicklung und Sicherheit zwar koordiniert, um Terrorismus zu bekämpfen und Stabilität in der Region zu schaffen, dass diese Organisation jedoch nicht in der Lage war, die Bevölkerung vor Ort von ihrer Wirksamkeit zu überzeugen;
Q. in der Erwägung, dass sich eine Gruppe russischer Militärunternehmer schriftlich an die Anführer des Staatsstreichs in Burkina Faso gewandt und angeboten hat, die Streitkräfte des Landes in der Bekämpfung von Dschihadisten auszubilden;
1. verurteilt den von den Streitkräften gegen die demokratisch gewählte Regierung Burkina Fasos verübten Staatsstreich und bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck; betont, dass eine unverzügliche Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung, wozu auch die sofortige Wiedereinsetzung einer Zivilregierung gehört, unerlässlich ist;
2. fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Präsident Kaboré und aller anderen Regierungsbeamten;
3. begrüßt, dass die Einsetzung eines technischen Ausschusses angekündigt wurde, um die nächsten Schritte im Übergangsprozess zu skizzieren; nimmt die öffentlichen Erklärungen von Oberstleutnant Damiba zur Kenntnis, in deren Rahmen er zugesichert hat, dass das Land so bald wie möglich zu einem normalen verfassungsmäßigen Zustand zurückkehren und die internationalen Verpflichtungen auch künftig einhalten wird; fordert die Militärführung auf, den internationalen Verpflichtungen von Burkina Faso nachzukommen, zu denen die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung terroristischer Organisationen zählen, was in enger Partnerschaft mit der internationalen Gemeinschaft erfolgen soll;
4. bekräftigt seine Unterstützung für die Ecowas und die AU bei ihren Bemühungen, in dieser Krise zu vermitteln; fordert die internationale Gemeinschaft, darunter den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Kommission, auf, weiterhin einen Dialog mit den Staatsorganen Burkina Fasos aufrechtzuerhalten, um einen zeitnahen und demokratischen Übergang zu einer zivil geführten Regierung sicherzustellen; fordert die Staatsorgane Burkina Fasos und den technischen Ausschuss auf, klare Zeitpläne und Verfahren festzulegen, damit möglichst bald inklusive und transparente Wahlen durchgeführt werden können;
5. betont, dass ein wirklicher und ehrlicher nationaler Dialog unter Einbeziehung aller Bereiche der Zivilgesellschaft erforderlich ist, um eine klare Zukunftsvision für die Demokratie in Burkina Faso aufzuzeigen;
6. fordert alle Parteien in Burkina Faso nachdrücklich auf, die Pressefreiheit zu wahren, um sicherzustellen, dass inländische und internationale Medienorganisationen ihrer Arbeit ungehindert nachgehen können, wozu auch gehört, die Lage der Binnenvertriebenen und die Einsätze der Sicherheitskräfte zu dokumentieren;
7. legt der nationalen Koordinierungsstelle für einen erfolgreichen Übergang nahe, die Staatsorgane zu überwachen und von ihnen zu verlangen, dass sie den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Ausübung ihres Auftrags sicherstellen, zu dem auch gehört, Menschenrechtsverletzungen, polizeiliche Gewalt und übermäßige Gewaltanwendung anzuprangern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihren Schutz und ihre Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger in Burkina Faso zu verstärken und gegebenenfalls die Ausstellung von Notfallvisa zu erleichtern und in den EU-Mitgliedstaaten Behelfsunterkünfte bereitzustellen;
8. weist darauf hin, dass die Friedensbemühungen in Burkina Faso dadurch beeinträchtigt werden, dass nicht gegen die Straflosigkeit bei in der Vergangenheit von Sicherheitsdiensten und Milizen verübten Gräueltaten vorgegangen wird; fordert die Staatsorgane von Burkina Faso auf, die Rechte von Verdächtigen zu schützen, die bei Antiterroreinsätzen festgenommen wurden, und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden; stellt fest, dass durch eine selbsternannte Regierung ohne demokratisches Mandat die Bemühungen um die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Rechenschaftspflicht untergraben werden;
9. bekräftigt, dass der Schutz und die Sicherheit der Zivilbevölkerung eine der wichtigsten Aufgaben einer Regierung sind, und unterstreicht, dass in Burkina Faso zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu verbessern;
10. fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Unterstützung für die Reform des Justizwesens und des Sicherheitssektors in Burkina Faso weiterhin Vorrang einzuräumen, damit ausreichende Ressourcen und technische Unterstützung für eine grundlegende Reform des Sicherheitssektors bereitgestellt werden, eine transparente und konstruktive Zusammenarbeit zwischen einer Zivilregierung und dem Militär erfolgt und neuerliche Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung unternommen werden;
11. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung und humanitäre Hilfe aufzustocken, um den dringenden Bedürfnissen der Bevölkerung von Burkina Faso und insbesondere der Vertriebenen und Flüchtlinge in den Nachbarländern nachzukommen;
12. fordert die Staatsorgane von Burkina Faso auf, die Immunitätsklausel im Statut der Spezialkräfte, einer im Mai 2021 geschaffenen neuen Militäreinheit, zu überarbeiten, die besagt, dass die Mitglieder der Spezialkräfte für ihr Vorgehen bei Einsätzen nicht vor Gericht gestellt werden können, wodurch das Recht der Opfer auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verletzt wird;
13. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und bei ihren Waffenexporten in Drittländer ein gründliches Kontroll- und Nachverfolgungssystem anzuwenden, wie es auch im Vertrag über den Waffenhandel festgelegt ist, um zu verhindern, dass Waffen missbräuchlich eingesetzt werden und dass es noch häufiger zu Menschenrechtsverletzungen kommt;
14. zeigt sich besorgt über den allgemeinen Zustand der Demokratie in der Region und fordert alle Akteure – sowohl im Inland als auch auf internationaler Ebene – auf, darüber nachzudenken, welche Lehren aus den verschiedenen Staatsstreichen gezogen wurden und wie demokratische Prozesse in der Region besser unterstützt und gefördert werden können;
15. ist nach wie vor der festen Überzeugung, dass die Beteiligung der Gruppe Wagner in Westafrika dem Ziel zuwiderläuft, Frieden, Sicherheit und Stabilität in Burkina Faso herbeizuführen und für den Schutz der Bevölkerung im Land zu sorgen; fordert, dass die Aktivitäten der Gruppe Wagner und anderer privater Militärunternehmen in Afrika auf dem anstehenden Gipfeltreffen EU-Afrika eingehend erörtert werden;
16. betont, dass Terrorismus und Instabilität in der Sahelzone eine Herausforderung darstellen und die Festigung der Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergraben; weist darauf hin, dass die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen von Extremismus sowie militärische Anstrengungen zur Wiederherstellung der staatlichen Kontrolle in der gesamten Region von entscheidender Bedeutung sind, um die Legitimität demokratisch gewählter Regierungen in der Bevölkerung zu stärken;
17. äußert sich insbesondere besorgt über die Auswirkungen von Sicherheitsbedrohungen auf die Wirksamkeit der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit; fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, ihre humanitäre Hilfe für Burkina Faso aufzustocken, insbesondere durch die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Wasser und medizinischer Versorgung; fordert die Staatsorgane auf, die Arbeit von humanitären Organisationen in Burkina Faso zu unterstützen und zu erleichtern, um einen ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten und sie in die Lage zu versetzen, den Bedürfnissen der Vertriebenen Rechnung zu tragen;
18. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Staatsorganen der Republik Burkina Faso, dem Sekretariat der G5 Sahel, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Panafrikanischen Parlament, der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten sowie der Afrikanischen Union und ihren Organen zu übermitteln.