Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2022 zur Bedeutung von Kultur, Bildung, Medien und Sport für die Bekämpfung von Rassismus (2021/2057(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf den zweiten, vierten, fünften, sechsten und siebten Bezugsvermerk der Präambel, Artikel 2, Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2, und Artikel 6,
– gestützt auf die Artikel 10 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 2, 3, 4, 5 und 21,
– unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte, einschließlich des dritten Grundsatzes zur Chancengleichheit, und den dazugehörigen Aktionsplan,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft(1) (Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(2),
– unter Hinweis auf die Einsetzung der hochrangigen EU-Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz im Juni 2016,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Ein stärkeres Europa aufbauen: Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik“ (COM(2018)0268),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. September 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025“ (COM(2020)0565),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“ (COM(2020)0784),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport(4),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027)(5),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps(6),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“(7),
– unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. März 2021 zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma(8),
– unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit(9),
– unter Hinweis auf den Grundrechtebericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte vom 9. Juni 2020 und ihre zweite Erhebung zu Minderheiten und Diskriminierung in der EU vom 5. Dezember 2017 sowie den zugehörigen Bericht vom 23. November 2018 und die zugehörige Zusammenfassung vom 15. November 2019 zum Thema „Als Schwarzer in der EU leben“, in denen die Erfahrungen mit Rassendiskriminierung und rassistischer Gewalt gegen Menschen afrikanischer Abstammung in der EU beschrieben werden,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020–2025“ (COM(2020)0698),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030“ (COM(2021)0101),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2018 zum Arbeitsplan für Kultur 2019–2022(10),
– unter Hinweis auf den strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma für den Zeitraum 2020–2030 vom 7. Oktober 2020,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Oktober 2021 mit dem Titel „Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021–2030)“ (COM(2021)0615),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2020 zu den Protestkundgebungen gegen Rassismus nach dem Tod von George Floyd(11),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht(12),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2019 zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa(13),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zur Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa(14),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2021 zu den Rechten des Kindes im Hinblick auf die EU-Kinderrechtsstrategie(15),
– unter Hinweis auf die von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren zur Nichteinhaltung der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse aufgrund der Diskriminierung von Roma-Kindern in der Bildung (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 20142174, 20152025 und 20152206),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)(16),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2021 zur Sportpolitik der EU: Bewertung und mögliches weiteres Vorgehen(17),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union (COM(2021)0206),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2021 zum europäischen Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz(18),
– unter Hinweis auf die von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche im Oktober 2021 ausgearbeitete Studie zu der Bedeutung von Kultur, Bildung, Medien und Sport für die Bekämpfung von Rassismus,
– unter Hinweis auf die allgemeinen Politik-Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates, insbesondere die Empfehlung Nr. 10 vom 15. Dezember 2006 zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung im und durch Schulunterricht,
– unter Hinweis auf den Fahrplan für echte Gleichstellung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz vom 27. September 2019,
– unter Hinweis auf die sechste Bewertung des Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet durch die Kommission,
– unter Hinweis auf das Ziel 10 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zur Verringerung von Ungleichheit in und zwischen Ländern,
– unter Hinweis auf die Konferenz zur Zukunft Europas,
– unter Hinweis auf die von der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste im Oktober 2021 veröffentlichten Empfehlungen zu dem neuen Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0027/2022),
A. in der Erwägung, dass Diskriminierung und Rassismus die Menschenwürde, die Lebenschancen, den Wohlstand, das Wohlbefinden und häufig die Sicherheit untergraben; in der Erwägung, dass rassistische Stereotypen häufig über Generationen hinweg fortbestehen; in der Erwägung, dass Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft in der EU verboten ist; in der Erwägung, dass unter anderem Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende von Rassismus und diskriminierendem Verhalten betroffen sind;
B. in der Erwägung, dass Diskriminierung und Belästigung aufgrund der Rasse nach Angaben der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte(19) nach wie vor in der gesamten EU weit verbreitet sind; in der Erwägung, dass insbesondere rassische, religiöse und ethnische Minderheiten zu häufig Belästigung, Gewalt, der Erstellung von Personenprofilen auf Grundlage der Rasse oder ethnischen Herkunft, auch im Rahmen der Strafverfolgung, und Hassreden, sowohl online als auch offline, ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass der Großteil der hassmotivierten rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfälle von den Opfern nicht gemeldet wird(20); in der Erwägung, dass rassische und ethnische Minderheiten in der EU in bestimmten Bereichen ihres täglichen Lebens, darunter Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, Bildung und Rechtssysteme, struktureller Diskriminierung und in einigen Fällen Segregation ausgesetzt sind;
C. in der Erwägung, dass unter strukturellem Rassismus im EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025 diskriminierende Verhaltensweisen verstanden werden, die in sozialen, finanziellen und politischen Einrichtungen verankert sein können und damit Einfluss auf die Schaltstellen der Macht und die Politikgestaltung haben;
D. in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte strukturelle Diskriminierung definiert als Vorschriften, Normen, Abläufe, Einstellungen und Verhaltensmuster in Einrichtungen und in anderen gesellschaftlichen Strukturen, die Hindernisse für Gruppen oder Einzelpersonen beim Zugang zu den gleichen Rechten und Chancen darstellen, die der Mehrheit der Bevölkerung zur Verfügung stehen;
E. in der Erwägung, dass Migranten, Flüchtlinge, politische Asylsuchende und Angehörige rassischer, religiöser und ethnischer Minderheiten einen beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und oft Opfer von Ausbeutung der Arbeitskraft werden;
F. in der Erwägung, dass die Erhebung hochwertiger Daten nachweislich eine der wirksamsten Methoden zur quantitativen und qualitativen Analyse gesellschaftlicher Probleme darstellt und entscheidend dazu beiträgt, faktengestützte politische Reaktionen auf diese Probleme zu konzipieren, anzupassen, zu überwachen und zu entwickeln;
G. in der Erwägung, dass rassistische und fremdenfeindliche Haltungen von bestimmten Meinungsmachern und Politikern in der gesamten EU vertreten werden, wodurch ein gesellschaftliches Klima gefördert wird, das einen fruchtbaren Boden für Rassismus, Diskriminierung und Hassverbrechen bietet; in der Erwägung, dass dieses Umfeld durch extremistische Bewegungen, wie faschistische und rechtsextreme Bewegungen, die unsere Gesellschaften spalten wollen, noch weiter angeheizt wird; in der Erwägung, dass diese Handlungen den gemeinsamen europäischen Werten und Idealen der Demokratie und Gleichheit zuwiderlaufen, zu deren Verteidigung sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben;
H. in der Erwägung, dass viele Minderheitengruppen Polizeigewalt, einschließlich kollektiver Bestrafung und der Erstellung von Personenprofilen auf Grundlage der Rasse, ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass konkrete Maßnahmen notwendig sind, um dieses Phänomen zu bekämpfen; in der Erwägung, dass Opfer von Polizeigewalt aufgrund von Mängeln bei der Rechtsstaatlichkeit und Strafgerichtsbarkeit unzureichenden Schutz und Zugang zur Justiz haben und von staatlichen Stellen häufig strafrechtlich verfolgt werden; in der Erwägung, dass Rassismus gegen ethnische und rassische Minderheiten zu Gewalt und Tötungen geführt hat;
I. in der Erwägung, dass die Art, wie Menschen in den Medien dargestellt werden, unabhängig von ihrem rassischen oder ethnischen Hintergrund, negative Stereotypen mit auf die Rasse bezogenen Konnotationen verstärken kann; in der Erwägung, dass die Kulturbranche und die Medien die Macht haben, die Inklusion zu fördern, Rassismus zu bekämpfen und solchen Stereotypen entgegenzuwirken;
J. in der Erwägung, dass der Kampf gegen offenkundigen und unterschwelligen Rassismus und Diskriminierung in unseren Gesellschaften, sowohl offline als auch online, verstärkt werden muss, und dass er eine gemeinsame Verantwortung darstellt; in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten weitere Überlegungen zu strukturellem Rassismus und Diskriminierung, denen viele Minderheitengruppen ausgesetzt sind, anstellen, sich zu deren Bekämpfung verpflichten, und ihre Arbeit in diesem Bereich fortsetzen müssen;
K. in der Erwägung, dass Desinformation sich häufig gegen Minderheiten richtet und soziale Unruhen auslöst; in der Erwägung, dass unabhängige und pluralistische Medien, die ausgewogene Narrative vermitteln, dazu beitragen inklusive Gesellschaften zu fördern;
L. in der Erwägung, dass Solidarität und die Achtung des menschlichen Lebens und anderer Menschen Werte sind, die von Generation zu Generation weitergegeben werden; in der Erwägung, dass die Schulbildung dabei eine zentrale Rolle spielt;
M. in der Erwägung, dass der Zugang zu Bildung und Bildungsabschlüssen für rassifizierte Gemeinschaften in ganz Europa ein Problem darstellt; in der Erwägung, dass Segregation in der Schulbildung in Europa nach wie vor ein erhebliches Problem darstellt; in der Erwägung, dass die Unterbringung von Kindern in segregierten Schulen und die diskriminierende Praktik, Kinder aus ethnischen und rassischen Minderheiten in Schulen für Kinder mit geistigen Behinderungen unterzubringen, in manchen Mitgliedstaaten immer noch besteht;
N. in der Erwägung, dass Schulen eine entscheidende Rolle dabei zukommt, Erfahrungen in Bezug auf den Wert der Vielfalt zu vermitteln, Inklusion zu fördern, Rassismus zu bekämpfen und rassische Stereotypen und Vorurteile abzubauen;
O. in der Erwägung, dass es für Kinder und junge Menschen wichtig ist, zu sehen, dass sie in allen Bereichen der Gesellschaft vertreten sind, auch bei der Bildung, die sie erhalten, in Kultur- und Sportvereinen und bei Aktivitäten, an denen sie teilnehmen, sowie im Internet und in den Medien, die sie konsumieren;
P. in der Erwägung, dass der Sport im sozialen und kulturellen Leben und im Bildungsbereich zwar eine entscheidende Rolle spielt und Menschen verschiedener Rassen, ethnischer Zugehörigkeiten und Religionen verbinden kann und genutzt werden kann, um Gemeinschaften zusammenzubringen und die Werte Gleichheit, Zugänglichkeit und Respekt zu vermitteln, es jedoch bei Sportveranstaltungen und im Sport im Allgemeinen in ganz Europa wiederholt zu rassistischen Vorfällen gekommen ist und viele Herausforderungen im Zusammenhang mit Rassismus bestehen; in der Erwägung, dass Radikalisierung in sportbezogenen Gruppen ermittelt und bekämpft werden muss;
Q. in der Erwägung, dass Angehörige rassischer und ethnischer Minderheiten überproportional von den negativen Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen waren, wodurch Ungleichheiten, unter anderem in den Bereich Kultur, Medien, Bildung und Sport entstanden, deutlich wurden und sich verschärft haben; in der Erwägung, dass hassgetriebene Belästigung und Hassverbrechen seit Beginn der COVID-19-Pandemie erheblich zugenommen haben;
Allgemeiner Kontext
1. betont, dass Rassismus in allen Bereichen unseres täglichen Lebens auftritt und viele Formen annehmen kann; fordert diesbezüglich einen Null-Toleranz-Ansatz; erkennt an, dass verschiedene Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung ausgesetzt sind; erkennt an, dass jede einzelne Form des Rassismus besondere Merkmale aufweist, wobei bestimmte Formen von Rassismus in einigen Mitgliedstaaten unter anderem aufgrund historischer oder politischer Faktoren stärker ausgeprägt sind als andere;
2. würdigt den EU-Aktionsplan gegen Rassismus; begrüßt die Aufnahme eines gesonderten Bereichs für die Bildung und konkrete Verweise auf Medien, Sport und Kultur; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen und unbeschadet der Finanzierung bestehender Programme und Maßnahmen ausreichend Finanzmittel und Ressourcen bereitzustellen, um den Verpflichtungen des Plans nachzukommen, und dabei die europäischen Werte zu wahren;
3. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Koordinator für die Bekämpfung von Rassismus mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet wird, und dass alle Generaldirektionen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse in allen Politikbereichen der EU durchgängig berücksichtigt wird;
4. sieht einer Bewertung des bestehenden EU-Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieses Rechtsrahmens zu bewerten, zu bestimmen, wie er, wo es notwendig ist, verbessert werden kann, und sich an einem regelmäßigen Dialog und Austausch über bewährte Verfahren mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zu beteiligen, insbesondere mit jenen, die die Interessen derer vertreten, die von Rassismus und Rassendiskriminierung betroffen sind;
5. weist darauf hin, dass die nationalen Aktionspläne ein wirksames Instrument sind, um auf Rassismus, rassistische und ethnische Diskriminierung und damit verbundene Intoleranz in den Mitgliedstaaten zu reagieren, da sie konkrete Maßnahmen zur Reaktion auf bestimmte Situationen ermöglichen; bedauert, dass nur 15 Mitgliedstaaten über solche Pläne verfügen(21); fordert die Kommission nachdrücklich auf, die geplanten gemeinsamen Leitprinzipien für die Umsetzung der nationalen Aktionspläne gegen Rassismus und Rassendiskriminierung sowie andere Instrumente zur Unterstützung der Bemühungen auf nationaler Ebene zu veröffentlichen; fordert, dass bei der Ausarbeitung dieser Pläne spezifische Ziele, die der gesamten Vielfalt der Gesellschaft in den Bereichen Kultur, Bildung, Medien und Sport Rechnung tragen, aufgenommen werden; hält es in dieser Hinsicht für notwendig, bewährte Verfahren zu sammeln und unter allen Mitgliedstaaten weiterzugeben, um die Entwicklung ihrer nationalen Aktionspläne zu erleichtern und den Austausch von Erfahrungen zwischen nationalen Behörden zu fördern;
6. begrüßt die Veröffentlichung und Umsetzung spezifischer EU-Leitlinien zur Erhebung von Daten zur Gleichstellung auf der Grundlage der Rasse oder ethnischen Herkunft im Sinne der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse als freiwillige und anonyme Daten und unter Sicherstellung des Schutzes der personenbezogenen Daten, der Selbstidentifizierung und der Konsultation einschlägiger Gemeinschaften; fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Statistiken anzupassen und Hindernisse für die systematische Erhebung hochwertiger, solider, aufgeschlüsselter und länderspezifischer Daten über die Gleichbehandlung zu beseitigen, diese Erhebung zu erleichtern und bei Bedarf zu verbessern, um die Wurzeln von Rassismus und Diskriminierung zu ermitteln und auf deren Bekämpfung hinzuwirken sowie faktengestützte Strategien sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Daten zu nutzen, um Strategien zur Erreichung von Rassengerechtigkeit zu entwickeln, und dafür zu sorgen, dass diese Daten für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wobei das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre, der Schutz personenbezogener Daten und die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, einschließlich der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, der Datenschutz-Grundverordnung(22) und der vorgeschlagenen ePrivacy-Verordnung(23), sowie die einschlägigen nationalen Rechtsrahmen uneingeschränkt zu achten sind;
7. begrüßt das Engagement für mehr Vielfalt und Inklusion im Rahmen von Erasmus+, Kreatives Europa, des Europäischen Solidaritätskorps, des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“, des ESF+ und der europäischen Jugendgarantie; erachtet es als besonders wichtig, die Beiträge von jedem dieser Programme zur Bekämpfung des Rassismus zu verfolgen und zu analysieren, und eine Übersicht über bewährte Verfahren zu erstellen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die kürzlich veröffentlichten Inklusionsstrategien in allen einschlägigen EU-Programmen und Bildungs-, Kultur-, Medien- und Sportinitiativen durchgängige Berücksichtigung finden, und ihre Umsetzung und Wirkung zu überwachen;
8. begrüßt die Bestätigung der Kommission, wonach es eines intersektionalen Konzepts für die Politikgestaltung bedarf; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die einschlägigen Zielsetzungen zur Bekämpfung von Rassismus in allen Politikbereichen umgesetzt werden;
9. stellt mit Besorgnis fest, dass in Bezug auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Juli 2008 für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung(24) im Rat keine Einigkeit besteht; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich so bald wie möglich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu diesem Thema zu einigen; unterstützt die Kommission dabei, Fortschritte zur Erreichung der erforderlichen Einstimmigkeit im Rat für die Annahme dieses Vorschlags zu fördern;
10. befürwortet eine weitere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, den für die Gleichbehandlung zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten, regierungsunabhängige Organisationen, Regierungen und Interessenträgern, insbesondere jenen, die die Interessen von Einzelpersonen und Gruppen vertreten, die von Rassismus und Rassendiskriminierung betroffen sind; fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz uneingeschränkt umzusetzen;
11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für die Allianz der Zivilisationen der Vereinten Nationen auszuweiten, um den internationalen, interkulturellen und interreligiösen Dialog und die Zusammenarbeit zu stärken;
12. betont, dass der begrenzte Zugang zu Technologien und digitaler Infrastruktur in Bildung, Kultur, Medien und Sport zu einer neuen Form der Diskriminierung und Ungleichheit führen kann, und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten angemessen und rasch dagegen vorgehen müssen;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, Beratungsstellen, Vermittlungsgremien und die Weiterbildung von Personal zu organisieren, damit Gewalt oder andere Vorfälle aufgrund der Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit in den Bereichen Bildung, Kultur, Medien und Sport angemessen angegangen und gemeldet werden;
14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine verbesserte Strategie für die Integration von Menschen aus ländlichen und isolierten Gebieten sowie aus Bergregionen, insbesondere von jungen Menschen und Frauen, in den Bereichen Bildung, Kultur, Medien und Sport zu konzipieren und dabei eine lokale und angepasste Infrastruktur zu entwickeln und darin zu investieren;
15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen kohärenten Aktionsplan auszuarbeiten, um dem Risiko von Diskriminierung, dem mobile Arbeitnehmer und insbesondere ihre Kinder gegenüberstehen, einschließlich des beschränkten Zugangs zu hochwertiger Bildung, Kultur, Medien und Sport, angemessen zu begegnen;
Kultur
16. hebt hervor, dass die kulturelle Vielfalt in den europäischen Gesellschaften zunimmt und der Anteil von im Ausland geborenen Bevölkerungsgruppen und ihren Nachkommen wächst; ist der Ansicht, dass Kultur, Bildung und Sport von wesentlicher Bedeutung sind, um eine Gesellschaft zu fördern, die allen gegenüber offen ist und in der jeder willkommen ist; erachtet es als wichtig, den Beitrag dieser Menschen zur Kultur und zum Wissen in Europa sowie ihr Erbe im Verlauf der Geschichte anzuerkennen;
17. erkennt an, dass Rassismus tief in der Gesellschaft verwurzelt und mit ihren kulturellen Wurzeln, ihrem Erbe und ihren sozialen Normen verflochten ist; betont daher die wichtige Rolle, die der Kultur bei der Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus und der Förderung sozialer Inklusion, Vielfalt, Gleichheit und Toleranz zukommen kann und muss; betont, wie wichtig es ist, interkulturelles Lernen zu fördern;
18. stellt fest, dass vielfältige Gemeinschaften einen enormen Beitrag zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas leisten;
19. bedauert, dass Hindernisse für die Teilhabe von Minderheiten an der Kultur bestehen, nämlich durch Stereotypen, Vorurteile, Segregation und Ghettobildung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch die Bereitstellung von Mitteln aus allen einschlägigen Programmen Initiativen für eine vielfältigere Teilhabe im Kulturbereich für rassifizierte Gemeinschaften und Einzelpersonen zu fördern, um diese Hindernisse zu beseitigen; fordert größere Unterstützung für bestehende Kanäle und die Schaffung von Unterstützungsnetzwerken und Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem für die Bevölkerung in stadtnahen und ländlichen Gegenden, Gebieten in äußerster Randlage und anderen benachteiligten Gebieten;
20. fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen auf den Weg zu bringen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen mit unterschiedlichen rassischen und ethnischen Hintergründen zur Teilnahme an Kulturveranstaltungen anzuregen, etwa durch Gutscheinregelungen oder ähnliche Bemühungen;
21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Nachverfolgung und Bewertung zu verbessern, unter anderem durch die Erprobung, die Bereitstellung und den Austausch von Instrumenten zur Beteiligung und bewährten Verfahren, die dazu dienen können, die Auswirkungen der Förderung von Inklusion und des Abbaus von Diskriminierung sowie der Bekämpfung von Rassismus durch Kultur aufzuzeigen und zu einer inklusiveren Politik beitragen;
22. fordert die Mitgliedstaaten und einschlägige Interessenträger auf, die Vielfalt in kulturellen Einrichtungen auf der Ebene von Arbeitnehmern und Führungskräften zu fördern, indem bei Organisationen, die öffentliche Mittel erhalten, Förderfähigkeits- und Vergabekriterien eingeführt werden und sichergestellt wird, dass alle Arbeitnehmer ab Beginn ihrer Berufslaufbahn bezahlt werden;
23. begrüßt die Arbeit der Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ der Sachverständigen der Mitgliedstaaten zur Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativbranche; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei dem nächsten Arbeitsplan für Kultur eine Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Rassismus durch Kunst und Kultur einzubeziehen; fordert die Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ auf, eine Studie über die Rolle, die der Kultur- und Kreativbranche bei der Förderung von Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse in diesen Bereichen zukommt, zu erstellen;
24. begrüßt die Inklusion der Menschen und Orte, die dies am dringendsten benötigen, als einen der strategischen Schwerpunkte des Neuen Europäischen Bauhauses; fordert, dass bei dieser Initiative die soziale Inklusion von Migranten berücksichtigt wird, um ihnen Chancengleichheit zu bieten;
25. unterstützt nachdrücklich, dass einige Mitgliedstaaten anerkennen, dass kulturelle Werke und Artefakte an ihre Herkunftsorte zurückgegeben werden müssen, da dies dazu beitragen würde, die Achtung und das gegenseitige Verständnis für das kulturelle Erbe des jeweils anderen zu fördern und dessen Wert zu steigern, nicht zuletzt durch den öffentlichen Zugang zu diesen Werken und Artefakten; fordert, dass im Einklang mit den einschlägigen internationalen Übereinkommen zum Schutz des kulturellen Erbes die notwendigen Forschungsarbeiten, Studien und Austauschmaßnahmen durchgeführt werden, um kohärente Programme zur Rückgabe kultureller Werke und Artefakte entweder an ihre Herkunftsländer oder an andere geeignete, vom Herkunftsland benannte Kultureinrichtungen zu entwickeln; fordert die Kommission auf, den Dialog zu erleichtern, um den Austausch bewährter Verfahren zwischen Mitgliedstaaten, Drittstaaten, Museen und anderen Kultureinrichtungen zu fördern;
Bildung
26. erkennt an, dass Bildung und Berufsbildung eine entscheidende Rolle beim Vorgehen gegen strukturellen Rassismus und Diskriminierung, der Schaffung inklusiver Gesellschaften, dem Abbau von Vorurteilen und Stereotypen und der Förderung von Toleranz, Verständnis und Vielfalt spielen; hebt den Stellenwert des neuen Europäischen Bildungsraums für die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung innerhalb und außerhalb des Klassenraums und insbesondere für die Entwicklung eines hochwertigen und inklusiven Raumes für Bildung hervor;
27. betont, dass bestimmte Aspekte der europäischen Geschichte wie Kolonialismus, Sklaverei und Völkermord, insbesondere der Holocaust, nebst anderen Ausprägungen von Rassismus nach wie vor anhaltende Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft haben, u. a. auf Bildungssysteme und die Erarbeitung von Lehrplänen; schlägt vor, dass die Lehrpläne so überarbeitet werden, dass die Geschichte der europäischen Gesellschaften durch ein fokussiertes, kontextgebundenes Konzept erläutert wird, damit ein besseres Verständnis für ihre Zusammenhänge mit der Gegenwart möglich ist und darauf hingewirkt wird, die Stereotypen abzubauen, die zu den Fällen von Diskriminierung führen, die heutzutage eintreten;
28. erachtet es als wichtig, dem objektiven und faktischen Lernen über verschiedene rassische oder ethnische Ideologien und ihre Formen und Ursprünge, einschließlich der Sklaverei, des Kolonialismus und des Faschismus sowie der missbräuchlichen Verwendung der Wissenschaft für ihre Rechtfertigung, sowie ihre Konsequenzen und möglichen Überbleibsel in der heutigen Zeit in den Geschichtslehrplänen mehr Raum zu geben;
29. legt den Mitgliedstaaten nahe, die Entwicklung von diversifizierten und inklusiven Lehrplänen, Bildungsinstrumenten oder ‑aktivitäten zu fördern, um sicherzustellen, dass bei diesen und anderen wesentlichen Materialien Autoren, Historiker, Naturwissenschaftler, Künstler und andere Personen mit diversen rassischen und ethnischen Hintergründen einbezogen werden;
30. hebt die Rolle der Bildung für die Förderung politischer Bildung und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung hervor; verweist auf die Bedeutung der Schaffung von Synergien zwischen politischer Bildung in Europa und Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung; fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Augenmerk auf Unterricht über die Geschichte der EU zu legen, um den Zusammenhalt zu stärken; vertritt die Ansicht, dass diese Bereiche grundlegende Bestandteile der Politiklehrpläne sein sollten;
31. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sprachen, Kultur und Geschichte von Minderheiten in den Lehrplänen, Museen und in anderen kulturellen und historischen Ausdrucksformen zu fördern und den Beitrag ihrer Kultur zum europäischen Kulturerbe anzuerkennen; fordert die Mitgliedstaaten auf, kohärente und konsistente Maßnahmen, unterstützt durch eine angemessene Finanzierung, zu entwickeln, um Kunst und Kultur rassifizierter und ethnischer Gruppen anzuregen, zu unterstützen und zu fördern und das materielle und immaterielle Erbe der Kultur traditioneller Gemeinschaften zu erforschen und zu erhalten;
32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mehrsprachigkeit als wichtiges Werkzeug zu fördern, das die Menschen einander näherbringt;
33. weist darauf hin, dass Kinder mobiler Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten angemessen unterstützt werden müssen, damit sie ihre Muttersprache lernen und etwas über die Kultur ihres Heimatlandes wie auch des neuen Wohnsitzlandes erfahren können und so besser integriert werden können;
34. fordert eine Vertiefung des Studiums der allgemeinen Geisteswissenschaften, Geschichte, Philosophie, Sprachen und Literatur, da dies dazu beitragen kann, den Geist der europäischen Eintracht zu fördern; fordert, dass im Geschichtsunterricht der Schwerpunkt stärker auf die Geschichte rassischer und ethnischer Gemeinschaften in Europa gelegt wird, um eine breitere und stärker auf Fakten basierende Sicht der europäischen Geschichte und der Weltgeschichte zu fördern und ein besseres Verständnis der Interaktionen zwischen verschiedenen Kontinenten vor, während und nach der europäischen Kolonialisierung zu vermitteln; fordert, dass in Geschichtsbüchern die Beiträge rassifizierter Gemeinschaften zur Entwicklung und Formung des heutigen Europas stärker hervorgehoben werden;
35. fordert die Mitgliedstaaten auf, Voreingenommenheit in Schulbüchern, Bildungsmaterialien, Filmen und Nachrichtensendungen für Kinder und Jugendliche und im Sport aktiv zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Ziele in die Durchführung des Europäischen Jahres der Jugend 2022 einzubeziehen;
36. verurteilt die Praxis der rassischen und ethnischen Trennung in Schulen, die in Europa immer noch existiert, aufs Schärfste; weist warnend darauf hin, dass solche Praktiken zu Marginalisierung, frühen Schulabbrüchen, niedrigen Anmeldezahlen und der Einrichtung paralleler sozialer Räume führen, die strukturelle Diskriminierung fortführen und den gleichen Zugang zu einer hohen Lebensqualität verhindern; fordert alle Mitgliedstaaten auf, inklusive Maßnahmen einzuführen oder zu verstärken, mit denen verhindert wird, dass marginalisierte Schülergruppen von der Vorschule bis zur Hochschulbildung bewusst oder unbewusst in getrennten Schulen, Bildungseinrichtungen oder Klassen untergebracht werden, damit die gesellschaftliche Eingliederung mit garantierter Chancengleichheit für alle gefördert wird und dafür gesorgt wird, dass alle Kinder gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung und außerschulischen Aktivitäten wie Kultur und Sport haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Integration von Kindern aus Minderheitengruppen in Schulen und lokalen Gesellschaften aktiv zu fördern und den laizistischen Charakter der öffentlichen Bildung unter Achtung kultureller und religiöser Identitäten zu bewahren;
37. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern aus rassischen und ethnischen Minderheiten und mit prekärem sozioökonomischem Hintergrund auf ihrem Weg zur Exzellenz zu unterstützen, indem sie ihnen helfen, sich an außerschulischen Aktivitäten (z. B. Kunst und Sport) auf hohem Niveau zu beteiligen, ihnen die Möglichkeit bieten, Schulen zu besuchen, die ihren besonderen Bedürfnissen entsprechen, hochwertige Bildungschancen bieten und die erforderlichen Finanzmittel bereitstellen;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Recht auf Bildung für jedes Kind zu gewährleisten und Maßnahmen einzurichten, um frühe Schulabgänge zu bekämpfen und zu verhindern und einen geschlechtergerechten Zugang zu hochwertiger, inklusiver Bildung von früher Kindheit bis zur Jugend sicherzustellen; fordert die Kommission auf, neue Finanzierungsinstrumente oder Unterprogramme zu entwickeln, die die Maßnahmen ergänzen, die von den Mitgliedstaaten mit dem Ziel ergriffen wurden, gezielte und maßgeschneiderte Unterstützung in hochwertiger Bildung für Kinder ab drei Jahren zu leisten, die mit extremer Armut zu kämpfen haben und nicht im Rahmen bestehender oder künftiger Finanzierungsinitiativen der EU für Bildung und soziale Inklusion wie Erasmus+, der Europäischen Garantie für Kinder oder dem ESF+ förderfähig sind;
39. stellt fest, dass Kinder und Jugendliche so unterrichtet werden müssen, dass sie ein Bewusstsein für die nachteiligen Auswirkungen von Intoleranz entwickeln und ihr kritisches Denken gefördert wird; betont, dass der Unterricht über Menschenrechte ab einem sehr frühen Alter beginnen muss und das Lehrmaterial die Diversität und den Pluralismus der Gesellschaft abbilden muss und keine rassistischen Inhalte enthalten darf;
40. fordert die Kommission auf, Forschungsmaßnahmen zu Frühwarnsystemen und wirksamen Unterrichtsmethoden zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung in Schulen unter Berücksichtigung bewährter Verfahren aus ganz Europa zu fördern und die Verbreitung der Ergebnisse mit dem Ziel zu fördern, rassistisch begründetes Mobbing zu beseitigen;
41. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass Lehrpersonal aus rassischen und ethnischen Minderheitengruppen gleichen und gerechten Zugang zu Lehr- und Bildungsämtern auf allen Bildungsebenen hat und dass Maßnahmen getroffen werden, damit sowohl Lehrende als auch Lernende vor Rassendiskriminierung im Schulsystem geschützt werden;
42. prangert die strukturelle Diskriminierung an, der tausende Flüchtlingskinder in Europa ausgesetzt sind, die wenig oder keinen Zugang zu Bildung hatten; bekräftigt, dass segregierte Klassen in Aufnahmelagern, die oft von Freiwilligen organisiert werden, kein Ersatz für Schulbildung sein können; fordert die Schulpflicht für Flüchtlingskinder im Schulsystem des Aufnahmelandes als Voraussetzung für den Zugang zu EU-Mitteln im Bereich der Migration;
43. fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene Ausbildung der Lehrkräfte zu sorgen, unabhängig von ihrem Unterrichtsfach, ihrer Spezialisierung, dem Alter ihrer Schülerinnen und Schüler oder der Art von Einrichtung, in der sie unterrichten werden, damit sie über die erforderlichen Kompetenzen und kulturellen Fähigkeiten verfügen, die sie benötigen, um Inklusion und Toleranz zu fördern und Diskriminierung im Bildungssystem zu bekämpfen; fordert, dass allen Pädagogen und Jugendarbeitern die Zeit zur Verfügung gestellt wird, an der Erstausbildung von Lehrkräften und an der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung im Kontext des Multikulturalismus und der Rassenvielfalt, einschließlich der Fortbildung zu unbewusster Voreingenommenheit, teilzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme für lebenslanges Lernen für Angestellte im öffentlichen Dienst und Sicherheitskräfte des Staates einzurichten, um insbesondere rassistisches und fremdenfeindliches Verhalten zu beseitigen;
44. weist erneut darauf hin, dass Systeme für künstliche Intelligenz (KI), die zur Verwendung in der Bildung und Berufsbildung sowie in Einstellungsverfahren von Lehrpersonal konzipiert wurden, in manchen Fällen als „hochriskant“ eingestuft werden; fordert ordnungsgemäße Risikobewertungen vor der Verwendung solcher Werkzeuge;
45. erachtet die Gedenkveranstaltungen im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und die ausreichende Finanzierung und Sichtbarkeit von Projekten, die auf das Gedenken, die Erforschung und den Unterricht über wichtige Ereignisse in der jüngsten europäischen Geschichte und auf die Stärkung des Bewusstseins unter europäischen Bürgerinnen und Bürgern für ihre gemeinsame Geschichte, Kultur, kulturelles Erbe und Werte abzielen, wodurch ihr Verständnis der EU und ihrer Ursprünge, ihres Zwecks und ihrer Diversität verbessert wird, als besonders wichtig;
46. erkennt an, dass Mobilitätsprogramme wie Erasmus+ von Vorteil für die bildungsbezogene, soziale, persönliche und berufliche Entwicklung sind und bereits helfen konnten, das Verständnis für andere Menschen zu fördern; fordert zur weiteren Unterstützung solcher Programme auf;
47. erachtet die politische Bildung der EU als besonders wertvoll für das gegenseitige Verständnis und den sozialen Zusammenhalt, eine Überzeugung, die auch die Bürgerinnen und Bürger teilten, die einen Beitrag zur Konferenz zur Zukunft Europas geleistet haben, was auch bei den Schlussfolgerungen der Konferenz berücksichtigt wird, die in diesem Jahr veröffentlicht werden;
48. hebt hervor, dass der Anerkennung nicht-formaler und informeller Bildung und der automatischen Anerkennung von Zeugnissen und Qualifikationen eine Schlüsselfunktion zukommt, um Möglichkeiten für Personen aus rassischen und ethnischen Gruppen zu eröffnen, strukturellen Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen und Diversität zu fördern;
49. erkennt die Bedeutung von Vorbildern im Bildungsstand an; ermutigt die Schaffung einer gesamteuropäischen Plattform für Personen und Gruppierungen, die rassischen und ethnischen Minderheiten angehören, damit sie ihre Erfahrungen mit Schülerinnen und Schülern teilen können;
50. betont, dass bei der allgemeinen Öffentlichkeit und in der öffentlichen Meinung durch Unterrichtsmaterial und andere einschlägige Materialien ein Bewusstsein für die Vielfalt der europäischen Gesellschaften geweckt werden muss;
51. fordert die Mitgliedstaaten auf, von Haushaltskürzungen bei Bildungsprogrammen abzusehen, da sie dazu führen könnten, dass weniger Raum für Diskussionen über ein kulturübergreifendes Bewusstsein und Antirassismus vorhanden ist(25);
52. erachtet von der EU finanzierte soziale Programme, insbesondere das Programm für Schulmahlzeiten, als sehr wichtig für die Integration von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen;
Medien
53. unterstreicht die Bedeutung von Sichtbarkeit und Diversität in der Entwicklung von inklusiven Gesellschaften; weist erneut darauf hin, dass die Medien im Hinblick auf die Abbildung der Gesellschaft in ihrer Diversität Verantwortung tragen, und bedauert den Mangel an rassischer und ethnischer Diversität in vielen Medien; fordert, dass die Kultur- und Medienbranche Praktiken vermeiden, die negative Stereotypen über ethnische und rassische Minderheiten fortführen oder verstärken, und fordert sie auf, Mitglieder dieser Gemeinschaften zu zeigen, die positive Rollen einnehmen; fordert die betroffenen Beteiligten auf, Diversität und Sichtbarkeit innerhalb ihrer Organisationen anzusprechen, indem u. a. ein Posten mit Zuständigkeit für Vielfalt geschaffen wird und Initiativen zur Verbesserung der Kompetenz der Medienschaffenden in Bezug auf Aspekte der Diversität und Inklusion durchgeführt werden, damit der unabhängige und pluralistische Charakter ihrer Aufgaben besser zur Geltung kommt;
54. begrüßt die Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne der Kommission zur Förderung von Diversität im audiovisuellen Sektor auf dem Bildschirm und darüber hinaus; fordert, dass sich diese Kampagne auf die Diversität und die Geschichte rassifizierter und sonstiger marginalisierter Gemeinschaften konzentriert und dass herausgestellt wird, wie Rassengerechtigkeit zu einem friedlicheren und demokratischeren Europa mit mehr Zusammenhalt für alle führen kann;
55. begrüßt den Umstand, dass die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien damit beauftragt wurde, gegen Desinformation und Maßnahmen gegen Minderheitengemeinschaften vorzugehen; betont, dass in Bildungsprogrammen unbedingt mehr Augenmerk auf die Entwicklung eines kritischen Denkens, der Medienkompetenz und der digitalen Fähigkeiten gelegt werden muss; hebt die bedeutenden Auswirkungen hervor, die Kampagnen und Initiativen zur Förderung der Medienkompetenz für die Verringerung der Verbreitung rassistisch diskriminierender Narrative durch Desinformation haben können; unterstreicht die Notwendigkeit, jungen Menschen analytische und operative Instrumente an die Hand zu geben, um Hassreden zu erkennen und zu bekämpfen;
56. fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Definition von Hassrede offline oder online und die Kriminalisierung von Hassverbrechen vollständig und korrekt in das nationale Gesetz der Mitgliedstaaten umgesetzt werden und nötigenfalls Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden;
57. begrüßt die sechste Bewertung des Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet und die bei der Entfernung von Hassreden im Internet erzielten Fortschritte; bedauert jedoch, dass die Durchschnittsquote der innerhalb von 24 Stunden überprüften Meldungen zwar weiterhin hoch ist (81 %), sich aber im Vergleich zu 2020 (90,4 %) verringert hat, und dass die durchschnittliche Entfernungsquote seit 2019 und 2020 auf 62,5 % gesunken ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Zusammenarbeit mit Plattformen fortzusetzen, um Hassrede im Internet zu entfernen und die Entfernungsquote, die Transparenz und die Rückmeldungen für Benutzer zu verbessern;
58. äußert sich besorgt über die Verbreitung von Hassrede und Desinformation, die rassistische und diskriminierende Inhalte umfasst, mittels KI und Algorithmen; stellt fest, dass Hassreden und Desinformationen zur unmittelbaren Spaltung der Gesellschaften führen; fordert Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Aktivitäten, indem insbesondere entsprechende KI und Algorithmen entwickelt werden, deren Ziel es letztlich ist, die Schwemme an Hassrede und Desinformation zu stoppen und ihre Auswirkungen einzudämmen;
59. beobachtet, dass in der Entwicklung, Bereitstellung und Verwendung von KI, unter anderem in Inhaltsfiltern, überwiegend die englische Sprache genutzt wird; warnt davor, dass Hassreden im Internet auch in anderen Sprachen verbreitet werden, deren Inhaltsfilter weniger wirksam sind; fordert Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassrede in allen Sprachen;
60. begrüßt das neue Vorgehen einiger internationaler audiovisueller Dienstleister, vor Mediensendungen Warnungen in Bezug auf schädliche oder rassistische Inhalte einzublenden; ruft zur Entwicklung entsprechender Verfahren im europäischen audiovisuellen Raum auf;
61. stellt fest, dass die audiovisuellen Regulierungsbehörden einiger Mitgliedstaaten befugt sind, nach Programmen, die diskriminierende oder rassistische Inhalte fördern, Sanktionen zu verhängen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Regulierungsbehörden eine entsprechende Befugnis zu erteilen; fordert, dass die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste Zugang zu Ressourcen erhält, um die nationalen Agenturen auf geeignete Weise bei der Erhebung und Weitergabe qualitativ hochwertiger Daten sowie bei der Überwachung dieser Aufgaben zu koordinieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zahlung von Unionsmitteln und staatlicher Finanzierung für Medienunternehmen einzustellen, bei denen die zuständigen Regulierungsstellen zu dem Schluss gekommen sind, dass sie durch die Förderung von Hassrede und Fremdenfeindlichkeit gegen die Rechtsstandards verstoßen;
62. verurteilt die rassistische Rhetorik einiger Medienunternehmen, die rassifizierte Gemeinschaften stigmatisieren, indem z. B. Migranten als Ursache für verschiedene Wirtschafts- und Gesellschaftsprobleme zur Zielscheibe gemacht werden und unverhältnismäßig oft über von Migranten begangene Straftaten berichtet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Medien an der Verbreitung stigmatisierender Rhetorik, Hassrede, falscher Narrative und negativer Darstellungen bestimmter ethnischer oder rassischer Gruppen zu hindern, die lediglich dazu dienen, die betroffenen Personen zu entmenschlichen;
63. betont, dass digitale Plattformen und soziale Netzwerke stärker in die Verantwortung genommen werden müssen, um die Verbreitung von Aufrufen zum Rassenhass gegen Migranten und Minderheiten zu bekämpfen;
Sport
64. hebt hervor, dass Sportvereine und ‑verbände eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung von Rassismus spielen, u. a. durch Sensibilisierung; weist darauf hin, dass Sport und insbesondere Teamsport die soziale Inklusion, Gleichstellung und die Förderung von EU-Werten fördern, wie in der Erasmus+-Verordnung erläutert ist; begrüßt die Bereitstellung von Unionsmitteln und staatlicher Finanzierung, damit Menschen, die in Armut leben, und insbesondere Minderheiten und Kinder an sportlichen Aktivitäten teilnehmen können;
65. stellt fest, dass Rassismus unter der bereichsspezifischen Priorität zu Kooperationspartnerschaften für Sport in Leitaktion 2 des Jahresarbeitsprogramms zum Programm Erasmus+ für 2022 genannt wird und dass Breitensportinitiativen, die auf Inklusion und das Vorgehen gegen Rassismus ausgerichtet sind, nach der neuen Regelung für kleinere Partnerschaften finanziert werden können; fordert die Kommission auf, diese Initiativen zu bewerten und die Anzahl und Art von Sportprojekten, deren wesentliches Ziel im Vorgehen gegen Rassismus besteht, und den Umfang der ihnen zugewiesenen Finanzausstattung systematisch zu überwachen; fordert die Kommission auf, die Inklusion von Einwanderern und Menschen aus rassischen und ethnischen Minderheiten in Breitensportvereinen zu fördern;
66. begrüßt die Maßnahmen von regierungsunabhängigen Organisationen und Breitensportorganisationen in vielen Mitgliedstaaten, den Sport als Möglichkeit zu nutzen, um Menschen zusammenzubringen und das kollektive Gedächtnis mit dem Ziel der Förderung von Respekt und Inklusion zu fördern; fordert die Kommission auf, eine Datenbank mit bewährten Verfahren im Sportunterricht und in den Medien zu entwickeln, um ihre Entwicklung überall in der EU zu unterstützen;
67. erkennt an, dass mehr Augenmerk auf die Vertretung diverser Gruppen im Sport im Allgemeinen und in Führungspositionen in Sportorganisationen gelegt werden sollte, was beispielsweise für Frauen und diejenigen mit weniger Chancen gilt, etwa Flüchtlinge, ethnische und rassische Minderheiten und die LGBTIQ-Gemeinschaft; fordert die Leitungsgremien im internationalen, europäischen und nationalen Sport nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Vielfalt und zur Inklusion umzusetzen, um insbesondere der geringen Zahl von Frauen und Angehörigen ethnischer Minderheiten in Führungspositionen und Vorständen entgegenzuwirken; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine inklusive Sportpolitik mit angemessener Finanzierung zu entwickeln, um sicherzustellen, dass der Sport für alle zugänglich ist, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Rasse, Behinderung oder sozioökonomischem Hintergrund;
68. besteht auf einem Null-Toleranz-Ansatz in Bezug auf Rassismus, Hassrede, Gewalt und sonstiges rassistisches Verhalten im Sport und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sportverbände nachdrücklich auf, Maßnahmen zu erarbeiten, um derlei Vorfälle zu verhindern und wirksame Strafen und Maßnahmen zu ergreifen, um Opfer rassistischer Gewalt zu unterstützen, aber auch Maßnahmen zum Schutz von Sportlern, die Rassismus anprangern oder sich für Diversität einsetzen, vor Repressalien;
69. drängt die Kommission, Empfehlungen oder Leitlinien im Sport auszuarbeiten, um Rassismus im Sport auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu bekämpfen und Inklusion und Respekt, auch für diejenigen, die besondere Bekleidung benötigen, auf allen Ebenen des Sports zu fördern; fordert Sportorganisationen und Interessenträger auf allen Ebenen auf, aktiv an einem entsprechenden Kodex mitzuarbeiten, ihn zu unterstützen und in ihre Gesetze zu übernehmen; ruft Organisationen dazu auf, das Bewusstsein für diesen Kodex und seinen Inhalt bei ihren Mitgliedern und ihren Familien und der breiteren Öffentlichkeit zu fördern;
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70. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung – Wichtigste Ergebnisse, 6. Dezember 2017; Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung – Muslimas und Muslime – ausgewählte Ergebnisse, 21. September 2017: Erfahrungen und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit Antisemitismus – Zweite Erhebung zu Diskriminierung und Hasskriminalität gegenüber Jüdinnen und Juden in der EU, 10. Dezember 2018; Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung: Roma – Ausgewählte Ergebnisse, 29. November 2016; Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung: Als Schwarzer in der EU leben. 23. November 2018.
Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (COM(2017)0010).
Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union des Europäischen Parlaments, Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik: Bedeutung von Kultur, Bildung, Medien und Sport für die Bekämpfung von Rassismus, Oktober 2021, S. 13.