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Verfahren : 2022/2651(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0240/2022

Aussprachen :

PV 05/05/2022 - 2
CRE 05/05/2022 - 2

Abstimmungen :

PV 05/05/2022 - 7.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0205

Angenommene Texte
PDF 142kWORD 50k
Donnerstag, 5. Mai 2022 - Straßburg
Stand der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau
P9_TA(2022)0205RC-B9-0240/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2022 zu dem Stand der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau (2022/2651(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau und zu den Ländern der Östlichen Partnerschaft,

–  unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits(1), dessen Bestandteil eine vertiefte und umfassende Freihandelszone ist und das am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft trat,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2020 zur Durchführung des Assoziierungsabkommens der EU mit der Republik Moldau(2),

–  unter Hinweis darauf, dass die Republik Moldau am 3. März 2022 einen Antrag auf Beitritt zur EU eingereicht hat,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Versailles vom 10. und 11. März 2022,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, vom 29. April 2022 zu den jüngsten die Sicherheit betreffenden Vorfällen in der Region Transnistrien,

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Republik Moldau unverhältnismäßig stark vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betroffen ist, was vor allem auf die Ankunft von mehr als 450 000 Flüchtlingen seit Beginn der Invasion zurückzuführen ist, von denen fast 100 000 im Land geblieben sind, was gemessen an der Bevölkerungszahl die höchste Zahl unter allen Ländern ist, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, aber auch durch Einbußen beim Handel sowie durch gestiegene Energie- und Transportpreise bedingt ist;

B.  in der Erwägung, dass die Republik Moldau am 3. März 2022 ihren Antrag auf Beitritt zur EU gestellt hat, der die langjährige Entschlossenheit der moldauischen Staatsorgane und eines großen Teils der Bevölkerung belegt, die europäische Integration Moldaus voranzubringen;

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten der Republik Moldau finanzielle Hilfe und Hilfe in Form von Sachleistungen zur Bewältigung der Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine bereitgestellt haben, darunter 13 Mio. EUR an humanitärer Hilfe, 15 Mio. EUR an administrativer Unterstützung für vorübergehend vertriebene Personen, 15 Mio. EUR zur Unterstützung der Mission der EU zur Unterstützung des Grenzschutzes (EUBAM) in der Republik Moldau und der Ukraine und Sachleistungen im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der EU; in der Erwägung, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten, die G7-Länder und andere gleichgesinnte Staaten am 5. April 2022 bei der Einrichtung der Plattform zur Unterstützung von Moldau 659,5 Mio. EUR zugesagt haben; in der Erwägung, dass die EU der Republik Moldau im Rahmen eines neuen Budgethilfeprogramms 60 Mio. EUR bereitgestellt hat, mit denen die Auswirkungen der steigenden Energiepreise auf die am stärksten gefährdeten Menschen abgefedert werden sollen;

D.  in der Erwägung, dass die EU und die Republik Moldau am 17. März 2022 ein Abkommen über die Zusammenarbeit beim Grenzmanagement unterzeichnet haben, das es Frontex ermöglicht, die moldauischen Behörden beim täglichen Grenzmanagement und bei Tätigkeiten im Bereich der Grenzsicherheit zu unterstützen;

E.  in der Erwägung, dass es seit Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine Befürchtungen gibt, in der Republik Moldau könnten möglicherweise Operationen unter falscher Flagge durchgeführt werden;

F.  in der Erwägung, dass Russland in der Region Transnistrien der Republik Moldau mindestens 1500 Soldaten stationiert hat, zu denen zusätzliche 5000 Soldaten der sogenannten Streitkräfte Transnistriens hinzukommen;

G.  in der Erwägung, dass Generalmajor Rustam Minnekajew, amtierender Befehlshaber des zentralen Militärbezirks Russlands, am 22. April 2022 erklärt hat, dass eines der Ziele der anhaltenden russischen Invasion in die Ukraine die Schaffung eines Landkorridors zur Region Transnistrien sei; in der Erwägung, dass Generalmajor Minnekajew außerdem fälschlicherweise behauptet hat, dass es in Transnistrien zu Fällen von Unterdrückung der russischsprachigen Bevölkerung gekommen sei;

H.  in der Erwägung, dass es am 25., 26. und 27. April 2022 zu mehreren Sicherheitsvorfällen in der Region Transnistrien kam, darunter ein Granatenanschlag auf ein Gebäude des sogenannten Ministeriums für Staatssicherheit in Tiraspol, Explosionen, bei denen Rundfunkmasten im Dorf Maiac beschädigt wurden, und mutmaßliche Schüsse in der Umgebung des Munitionslagers Cobasna;

I.  in der Erwägung, dass im Depot von Cobasna, das sich in der Region Transnistrien an der Grenze zwischen der Ukraine und Moldau befindet, etwa 22 000 Tonnen Munition und militärische Ausrüstung aus der Sowjetzeit gelagert werden, die von der Operativen Gruppe der russischen Streitkräfte in Transnistrien (OGRF) bewacht werden; in der Erwägung, dass die Russische Föderation trotz der entsprechenden 1999 und erneut 2021 eingegangenen Verpflichtungen bislang nicht dafür gesorgt hat, dass diese Waffen vollständig vernichtet werden; in der Erwägung, dass nach wie vor Bedenken bestehen, dass diese Ausrüstung in bewaffneten Konflikten entweder operativ eingesetzt oder damit Druck auf die moldauischen und ukrainischen Behörden ausgeübt werden könnte;

J.  in der Erwägung, dass Russland seine Gasexporte nach Moldau als Instrument zur Durchsetzung der wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen des Kreml im Land einsetzt, und zwar zuletzt, indem es in der zweiten Jahreshälfte 2021 künstlich eine Gasversorgungskrise ausgelöst hat;

K.  in der Erwägung, dass die Republik Moldau hauptsächlich mit Strom aus der Region Transnistrien versorgt wird, der aus einem Kraftwerk stammt, das sich im Besitz des russischen Unternehmens Inter RAO befindet;

1.  würdigt die große Solidarität, die die Bürger der Republik Moldau gegenüber den Flüchtlingen aus der Ukraine, die vor Russlands Angriffskrieg, der Zerstörung ukrainischer Städte sowie den von Russland begangenen Gräueltaten und Kriegsverbrechen fliehen, gezeigt haben, indem sie ihre Häuser öffneten, um Tausende willkommen zu heißen; begrüßt die von den Staatsorganen der Republik Moldau unternommenen Bemühungen, die ukrainischen Flüchtlinge zu unterstützen;

2.  bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die EU das gleiche Maß an Solidarität mit dem moldauischen Volk zeigen und die Bemühungen des Landes, die Folgen des russischen Angriffskriegs zu bewältigen, so entschlossen wie möglich unterstützen muss;

3.  weist darauf hin, dass die Betreuung der nahezu 100 000 Flüchtlinge, die in der Republik Moldau Zuflucht gefunden haben oder sich dort auf der Durchreise befinden, eine zunehmende finanzielle Belastung für den moldauischen Staat darstellt, der sich bereits aufgrund des wirtschaftlichen Abschwungs infolge der COVID-19-Pandemie und des von Gazprom künstlich ausgelösten Anstiegs der Gaspreise in einer prekären finanziellen Lage befindet;

4.  weist darauf hin, dass je länger der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert, desto mehr humanitäre, sicherheitspolitische und sozioökonomische Hilfe für die Republik Moldau erforderlich sein wird; begrüßt, dass das Europäische Parlament und der Rat kürzlich eine Makrofinanzhilfe (MFA) in Höhe von 150 Mio. EUR für die Republik Moldau beschlossen haben, um Teile des externen Finanzierungsbedarfs der Republik Moldau zu decken; fordert die Kommission daher auf, die finanzielle und technische Hilfe für Moldau weiter aufzustocken, unter anderem durch einen neuen Vorschlag für eine Makrofinanzhilfe; betont, dass ein neuer Vorschlag für eine Makrofinanzhilfe von wesentlicher Bedeutung ist, da das kürzlich angenommene Paket vor dem Konflikt in der Ukraine von der Kommission ausgearbeitet wurde; besteht darauf, dass ein neuer Vorschlag für eine Makrofinanzhilfe überwiegend aus Zuschüssen und weniger aus Krediten bestehen sollte, damit die sozioökonomische Lage Moldaus stabilisiert und die Widerstandsfähigkeit des Landes insgesamt gestärkt werden kann; betont, dass das mit bis zu 600 Mio. EUR ausgestattete Konjunkturprogramm für die Republik Moldau von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Erholung des Landes ist;

5.  begrüßt die Einrichtung der Plattform zur Unterstützung von Moldau durch EU-Mitgliedstaaten, G7-Länder, internationale Partner und gleichgesinnte Staaten, mit der internationale Unterstützung mobilisiert und koordiniert werden soll, was ein klares Zeichen des Engagements der Union und ihrer Partner für eine europäische Zukunft der Republik Moldau ist; fordert alle Partner, die sich an der Plattform beteiligen, nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die von ihnen zugesagten Beträge rechtzeitig ausgezahlt werden, und die Mittel im Falle einer Änderung des Bedarfs der Republik Moldau rasch aufzustocken;

6.  fordert die Kommission auf, weiterhin humanitäre Hilfe über das Katastrophenschutzverfahren der EU, das am 25. Februar 2022 aktiviert wurde, Unterstützung beim Grenzschutz über Frontex und die verlagerte EUBAM sowie Unterstützung bei der Weiterreise von Personen in die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Solidaritätsplattform zu leisten;

7.  fordert die Kommission und den Rat auf, das Mandat der EUBAM zu erweitern, um auf die anhaltende Notlage zu reagieren, die sich aus der Ankunft einer großen Zahl von Flüchtlingen aus der Ukraine ergibt, und sicherzustellen, dass die Mission die staatlichen Stellen bei der Aufnahme von Flüchtlingen wirksam unterstützen kann;

8.  fordert die Kommission angesichts der Störungen in den Lieferketten der Republik Moldau und in den Exportmärkten auf, zusätzliche Vorschläge vorzulegen, um eine vollständige Liberalisierung des Verkehrs und des Handels mit der EU sicherzustellen, etwa eine Aussetzung der Einfuhrzölle auf alle moldauischen Ausfuhren in die EU, eine Erhöhung der Quoten für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Republik Moldau und eine Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt der EU für Moldauer;

9.  betont, dass die Republik Moldau im Zusammenhang mit der humanitären Krise, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst wurde, bislang eine wichtige Rolle für die Sicherheit und Stabilität der östlichen Grenze der EU gespielt hat;

10.  fordert die Kommission und die moldauischen Staatsorgane erneut auf, den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern Rechnung zu tragen, die die große Mehrheit der Flüchtlinge aus der Ukraine ausmachen, die sich derzeit in Moldau aufhalten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezifische Hilfsprogramme für weibliche Flüchtlinge und Kinder, die von Menschenhandel bedroht sind, aufzulegen, insbesondere spezielle Unterstützung für die Opfer derartiger Straftaten und die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt;

11.  begrüßt, dass die Republik Moldau am 3. März 2022 ihren Antrag auf Beitritt zur EU eingereicht hat; fordert die Organe der EU auf, der Republik Moldau im Einklang mit Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union und auf der Grundlage der bisherigen Fortschritte den Status eines EU-Beitrittskandidaten zuzuerkennen und zwischenzeitlich weiter auf die Integration des Landes in den EU-Binnenmarkt hinzuwirken und die sektorale Zusammenarbeit zu verstärken; fordert die Kommission auf, ihre Bewertung rasch abzuschließen und die Republik Moldau während dieses Prozesses uneingeschränkt zu unterstützen;

12.  betont – ohne der Stellungnahme der Kommission vorgreifen zu wollen –, dass die moldauischen Staatsorgane zweifellos auf dem richtigen Weg sind, indem sie insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte wichtige Reformen beschließen, mit denen sichergestellt wird, dass das Land die Kopenhagener Kriterien erfüllt, die von Beitrittsländern erfüllt werden müssen, und die auf eine vollständige Umsetzung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens abzielen; fordert die moldauischen Staatsorgane auf, den Weg der Reformen fortzusetzen, mit denen das Leben der Bürger verbessert und das Land an europäische Standards herangeführt wird;

13.  fordert, dass auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2022 ein klares und entschiedenes politisches Signal in Bezug auf den europäischen Weg der Republik Moldau gesetzt wird;

14.  betont, dass die konkrete Aussicht auf einen Beitritt zur EU ähnlich wie im Fall der Ukraine ein wesentliches Element der Hoffnung ist, mit dem die Moral der moldauischen Bevölkerung in dieser Zeit extremer Unsicherheit und materieller Härten hochgehalten werden kann;

15.  fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den moldauischen Behörden bei der Untersuchung des Bankenbetrugs von 2014 und insbesondere bei der Rückführung entwendeter Vermögenswerte und der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen;

16.  fordert die EU auf, mehr administrative und technische Hilfe zu leisten, indem sie eine Unterstützungsgruppe für Moldau einsetzt, ähnlich der bestehenden Unterstützungsgruppe für die Ukraine (SGUA), damit die Präsenz von EU-Personal in der Republik Moldau erhöht und eine Unterstützung nach dem Vorbild der SGUA auf die Republik Moldau ausgeweitet werden kann; ist der Auffassung, dass angesichts des jüngst eingereichten Antrags der Republik Moldau auf Beitritt zur EU die Einrichtung einer solchen Unterstützungsgruppe dringend geboten ist;

17.  betont, dass es nicht hinnehmbar ist, dass Russland seine Gaslieferungen als Waffe missbraucht, um politischen Druck auf die Republik Moldau auszuüben und auf diese Weise den politischen Kurs und die geopolitische Ausrichtung des Landes zu beeinflussen, wie es insbesondere nach den Präsidentschaftswahlen 2020 und den Parlamentswahlen im Jahr 2021 der Fall war;

18.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Republik Moldau bei der Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit, Anbindung, Diversifizierung und Effizienz im Energiebereich sowie bei der Beschleunigung der Erschließung erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen; fordert die moldauischen Staatsorgane auf, an ihren als Mitglied der Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen zur Umsetzung des dritten Energiepakets der EU festzuhalten, insbesondere was die Entflechtung der Gasfernleitungs- und ‑verteilernetze und der Stromübertragungs- und ‑verteilernetze betrifft;

19.  begrüßt die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2022; fordert die Mitgliedstaaten auf, Erdgas, Flüssigerdgas und Wasserstoff gemeinsam über eine gemeinsame Plattform zu erwerben, die auch den westlichen Balkanstaaten und drei assoziierten Ländern der Östlichen Partnerschaft zugänglich sein soll; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem sofortigen Embargo für russisches Gas; fordert die staatlichen Stellen der Republik Moldau und die Kommission auf, gemeinsam eine genaue Bewertung des Gasspeicherbedarfs der Republik Moldau für den kommenden Zeitraum vorzunehmen;

20.  begrüßt die erfolgreichen Abkopplungstests, die die Republik Moldau und die Ukraine kürzlich durchgeführt haben, um ihre Stromnetze vorübergehend von Russland und Belarus abzukoppeln und anschließend mit dem kontinentaleuropäischen Stromnetz zu synchronisieren; fordert die EU-Organe nachdrücklich auf, Soforthilfe zu nutzen, um die Republik Moldau rasch an das Stromnetz der EU anzuschließen, und die finanzielle und technische Unterstützung der EU aufzustocken, die erforderlich ist, um die Widerstandsfähigkeit Moldaus gegen diesen Druck von außen im Bereich Energie sicherzustellen;

21.  ist zutiefst besorgt über die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Region Transnistrien und verurteilt diese als gefährliche Provokationen in einer äußerst instabilen Sicherheitslage; fordert zu Ruhe auf, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen, die auf beiden Seiten des Dnisters und in den Nachbarländern leben, zu wahren; begrüßt in diesem Zusammenhang die ruhige und zurückhaltende Reaktion der Regierung in Chișinău, die dazu beiträgt, ein für eine friedliche und dauerhafte Beilegung des Konflikts günstiges Umfeld zu fördern;

22.  bekräftigt seine klare und unerschütterliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Republik Moldau innerhalb ihrer völkerrechtlich anerkannten Grenzen;

23.  ist besorgt über die Gefährdung der Sicherheitslage und der Umwelt, die von dem Munitionsdepot in Cobasna ausgeht und über die unmittelbare Umgebung hinausgeht, und fordert die internationale Gemeinschaft auf, die Anstrengungen der staatlichen Stellen der Republik Moldau zur Beseitigung oder Vernichtung dieser gefährlichen Waffen zu unterstützen;

24.  lehnt die Erklärung der De-facto-Behörden in der Region Transnistrien vom 3. März 2022 ab, in der ein Ende des Prozesses zur Beilegung des Konflikts angekündigt und erneut die Anerkennung der sogenannten Unabhängigkeit Transnistriens gefordert wird, und bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck; fordert die Russische Föderation auf, ihre Streitkräfte und Waffen vollständig und bedingungslos aus der zur Republik Moldau gehörenden Region Transnistrien abzuziehen, und zwar im Einklang mit den wiederholten Aufforderungen der moldauischen Behörden und unter Achtung der Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau;

25.  bekräftigt seine Unterstützung für eine umfassende, friedliche und dauerhafte politische Beilegung des Transnistrien-Konflikts auf der Grundlage der Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, die einen Sonderstatus für Transnistrien in einem lebensfähigen moldauischen Staat umfassen und die europäischen Bestrebungen des Landes nicht behindern sollte; erinnert an die Vorteile und wirtschaftlichen Chancen für die Unternehmen und die Bevölkerung auf beiden Seiten des Dnisters, die die Anwendung der vertieften und umfassenden Freihandelszone im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau mit sich bringt;

26.  begrüßt die jüngsten Initiativen und Beschlüsse zur Verstärkung der Unterstützung im Bereich der Sicherheit, insbesondere durch die Einleitung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und der Republik Moldau sowie durch umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität; weist erneut darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung weiter gestärkt werden muss, und fordert beide Seiten auf, die entsprechenden Plattformen in vollem Umfang zu nutzen; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten angesichts der sicherheitspolitischen Herausforderungen, mit denen die Republik Moldau konfrontiert ist, auf, den Streitkräften der Republik Moldau dringend Hilfe beim Kapazitätsaufbau anzubieten;

27.  lobt die jüngsten Maßnahmen der moldauischen Staatsorgane gegen russische Propaganda, einschließlich des vorübergehenden Verbots mehrerer russischer Desinformationswebsites im Rahmen des verhängten Ausnahmezustands und des Verbots prorussischer militärischer Symbole; fordert die Kommission und die moldauischen Staatsorgane auf, ihre Kontakte zur Bevölkerung der Region Transnistrien der Republik Moldau zu verstärken;

28.  fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Republik Moldau in den Bereichen Cybersicherheit und strategische Kommunikation zu unterstützen, um die Widerstandsfähigkeit des Landes gegenüber möglichen russischen Angriffen zu verbessern, und die Arbeit von Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die gegen Desinformation vorgehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Maßnahmen gegen ausländische Einmischung und Desinformation zu ergreifen und die Republik Moldau in dieser Hinsicht zu unterstützen;

29.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie der Präsidentin, der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau zu übermitteln.

(1) ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4.
(2) ABl. C 404 vom 6.10.2021, S. 136.

Letzte Aktualisierung: 26. August 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen