Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2022/2653(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0267/2022

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 19/05/2022 - 7.12
CRE 19/05/2022 - 7.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0219

Angenommene Texte
PDF 192kWORD 66k
Donnerstag, 19. Mai 2022 - Brüssel
Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in der EU – Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU
P9_TA(2022)0219RC-B9-0267/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2022 zu den Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in der EU – Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU (2022/2653(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2022 zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2022 einschließlich der jüngsten Entwicklungen des Krieges gegen die Ukraine und der EU-Sanktionen gegen Russland und ihrer Umsetzung(1),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2022,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ (COM(2022)0108),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Identifying Europe’s recovery needs“ (Ermittlung der Bedürfnisse Europas für den Wiederaufbau) (SWD(2020)0098),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Internationalen Währungsfonds (IWF) über den regionalen Wirtschaftsausblick vom 22. April 2022 mit dem Titel „Europe: War Sets Back the European Recovery“ (Europa: Krieg wirft die Erholung in Europa zurück),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2022 zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2022 zu den Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf Frauen(3),

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel(4),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2021 über die Überprüfung des makroökonomischen Rechtsrahmens mit dem Ziel einer besseren Wirkung auf die Realwirtschaft in Europa und einer größeren Transparenz der Entscheidungsfindung und der demokratischen Rechenschaftspflicht(5),

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Russland seit dem 24. Februar 2022 einen illegalen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt;

B.  in der Erwägung, dass die russische Invasion der Ukraine eine große humanitäre Krise darstellt, von der Millionen von Menschen betroffen sind und die unweigerlich einen schweren wirtschaftlichen Schock von ungewisser Dauer und Größenordnung in der EU zur Folge haben wird;

C.  in der Erwägung, dass die schwerwiegendsten Folgen des Krieges in der Ukraine die Todesopfer und die humanitäre Krise im Zusammenhang mit der großen Zahl belagerter und vertriebener Menschen sind; in der Erwägung, dass nach Angaben des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge bis zum 5. Mai 2022 mehr als 5,7 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen waren, wobei derzeit mehr als 85 % von ihnen in einem EU-Land untergebracht sind; in der Erwägung, dass die Belastung im Zusammenhang mit der humanitären Krise zu einem großen Teil von den an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten getragen wird;

D.  in der Erwägung, dass die durch den Konflikt verursachten Umweltauswirkungen infolge von Bombenangriffen, Öl- und Gaslecks sowie Zwischenfällen in Chemiefabriken und Kernkraftwerken für die Bevölkerung sowohl in der Ukraine als auch in der EU ein ernsthaftes Problem darstellen; in der Erwägung, dass die EU zum Schutz vor Umweltschäden, zur Behebung der durch den Krieg verursachten Umweltschäden und zur Ahndung von Umweltstraftaten beitragen muss, da diese unweigerlich lang anhaltende Folgen haben werden;

E.  in der Erwägung, dass Russland einseitig beschlossen hat, die Gasversorgung Bulgariens und Polens einzustellen; in der Erwägung, dass eine wachsende Zahl von EU-Mitgliedstaaten bereits ihre Unterstützung für ein vollständiges Energieembargo gegen Russland zum Ausdruck gebracht hat, um dieser Erpressung zu entgehen;

F.  in der Erwägung, dass die Sanktionen schwerwiegende Auswirkungen auf die russische Wirtschaft haben (laut IWF: Rückgang des BIP um 8,5 % und Inflation von 21,3 % im Jahr 2022); in der Erwägung, dass das Regime durch die europäischen Käufe fossiler Brennstoffe aus Russland, für deren Lieferung bis zu 800 Mio. EUR pro Tag an Russland gezahlt werden, nach wie vor Mittel erhält, die zur Finanzierung des Krieges beitragen; in der Erwägung, dass die Kommission einen ehrgeizigen Plan vorgelegt hat, um die Einfuhr von russischem Öl innerhalb von sechs Monaten und von Raffinerieprodukten bis Ende des Jahres zu verbieten;

G.  in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Kontext in Verbindung mit den Auswirkungen der notwendigen Sanktionen schwerwiegende Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Lage haben wird, und zwar unter anderem auf die Arbeitsmärkte der EU und die Lebensbedingungen; in der Erwägung, dass die durch den Krieg verursachte Krise das Wachstum und die Beschäftigung beeinträchtigen könnte, unter anderem durch die Auswirkungen auf die Finanzmärkte, Energieknappheit, einen weiteren Druck auf die Energiepreise, anhaltende Engpässe in der Lieferkette und Vertrauenseffekte;

H.  in der Erwägung, dass die Verbraucherpreisinflation in der EU in vielen Ländern ein Niveau erreicht hat, das es seit den 1970er Jahren nicht mehr gegeben hat, und im April 2022 mit 7,5 % den höchsten Stand seit Einführung der gemeinsamen Währung erreicht hat, was vor allem auf die Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass dies zu einem Anstieg der Agrarpreise geführt hat; in der Erwägung, dass die Inflationsrate (harmonisierter Verbraucherpreisindex – HVPI) der jüngsten Prognose der EZB für das Euro-Währungsgebiet zufolge von durchschnittlich 5,1 % im Jahr 2022 auf 2,1 % im Jahr 2023 und 1,9 % im Jahr 2024 sinken wird;

I.  in der Erwägung, dass die zunehmende Inflation und insbesondere der rasche Anstieg der Nahrungsmittel- und Energiepreise in der EU die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen treffen und die Ungleichheit, die Armut und die Energiearmut weiter verschärfen; in der Erwägung, dass die Löhne voraussichtlich nicht so schnell steigen werden wie die Inflation, weshalb die Arbeitnehmer an Kaufkraft verlieren und sich ihre Lebensbedingungen in den nächsten Monaten womöglich verschlechtern; in der Erwägung, dass dies auch einen größeren Druck auf die sozialpolitischen Kapazitäten sowie auf automatische Stabilisatoren wie nationale Arbeitslosenprogramme ausüben wird; in der Erwägung, dass das von der Kommission verabschiedete Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) ein Erfolg war;

J.  in der Erwägung, dass sich das weltweite Wachstum laut dem Weltwirtschaftsausblick des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom April 2022 von schätzungsweise 6,1 % im Jahr 2021 auf 3,6 % in den Jahren 2022 und 2023 verlangsamen wird, was 0,8 bzw. 0,2 Prozentpunkte weniger ist als im Januar prognostiziert; in der Erwägung, dass das Wachstum im Euro-Währungsgebiet von schätzungsweise 5,3 % im Jahr 2021 auf 2,8 % im Jahr 2022 und 2,3 % im Jahr 2023 zurückgehen wird;

K.  in der Erwägung, dass die weitverbreitete Nutzung von Programmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen während der Pandemie dem Vorschlag der Kommission für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022 zufolge dazu beigetragen hat, dass die Arbeitslosigkeit im Jahr 2021 nur relativ gering – um 0,4 % – angestiegen ist, während die Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 noch um 6 % gestiegen war(6);

L.  in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) größere Schwierigkeiten haben, Finanzmittel zu erhalten als große Unternehmen; in der Erwägung, dass es für KMU aufgrund von Verwaltungsverfahren besonders schwierig ist, Zugang zu öffentlichen Mitteln zu erhalten; in der Erwägung, dass bei allen Bedingungen für den Zugang von KMU zu finanzieller Unterstützung notwendiger Vereinfachungen der Verfahren Rechnung getragen werden sollte;

M.  in der Erwägung, dass Europa mit neuen Herausforderungen konfrontiert ist, etwa mit zunehmender Ungleichheit zwischen den verschiedenen Generationen, weniger Möglichkeiten und Ressourcen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Wirtschaft und Umwelt, territorialen Unterschieden und dem ungleichen Zugang zu grundlegenden Sozial- und Gesundheitsdiensten, Arbeitsplätzen, Geschäftsmöglichkeiten und sozialer Infrastruktur; in der Erwägung, dass im Jahr 2020 96,5 Millionen Menschen in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, was 21,9 % der EU-Bevölkerung entspricht; in der Erwägung, dass Armut und soziale Ausgrenzung in den letzten zehn Jahren zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass ein weiterer Rückgang erforderlich ist; in der Erwägung, dass die Verringerung von Ungleichheit in der gemeinsamen Verantwortung der EU und der Mitgliedstaaten liegt; in der Erwägung, dass die Ursachen langfristiger wirtschaftlicher und sozialer Ungleichgewichte angegangen werden sollten;

N.  in der Erwägung, dass im Jahr 2018 etwa 34 Millionen Europäerinnen und Europäer angaben, dass sie nicht in der Lage waren, ihre Wohnung bzw. ihr Haus angemessen zu heizen, und dass in einer EU-weiten Erhebung aus dem Jahr 2019 6,9 % der Bevölkerung der Union erklärten, dass sie es sich nicht leisten können, ihre Wohnung bzw. ihr Haus ausreichend zu heizen;

O.  in der Erwägung, dass robuste Sozialschutzsysteme wesentlich für die soziale Resilienz in Krisenzeiten sind; in der Erwägung, dass die wichtigste soziale Folge in Europa ein Anstieg der Lebenshaltungskosten und des Preisniveaus von Waren und Dienstleistungen ist, wodurch Menschenrechte wie der Zugang zu Nahrungsmitteln, Wohnraum, Kleidung und Bildung, günstige Arbeitsbedingungen und der Schutz vor Arbeitslosigkeit sowie der Zugang zu medizinischer Versorgung bedroht sind;

P.  in der Erwägung, dass im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte das Ziel für die EU festgelegt wurde, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen zu verringern, und dass er eine Reihe von Vorschlägen enthält, um dieses Ziel bis 2030 zu verwirklichen; in der Erwägung, dass die Verwirklichung des Ziels angesichts der für die kommenden Monate prognostizierten Zunahme von Armut und Arbeitslosigkeit im aktuellen Kontext eine noch größere Herausforderung darstellen wird; in der Erwägung, dass die Sozialschutzsysteme enorm unter Druck stehen, die sozialen Auswirkungen der Krise abzufedern, Flüchtlinge zu unterstützen und für menschenwürdige Lebensbedingungen und den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheit, Bildung und Wohnraum für alle zu sorgen;

Q.  in der Erwägung, dass Schätzungen der Internationalen Energieagentur zufolge die Gewinnüberschüsse im Jahr 2022 200 Mrd. EUR(7) betragen werden; in der Erwägung, dass die Agentur auch erklärte, dass im Wege vorübergehender steuerlicher Maßnahmen in Bezug auf Zufallsgewinne öffentliche Einnahmen zur Verfügung gestellt werden könnten, um höhere Energierechnungen teilweise auszugleichen; in der Erwägung, dass die Kommission im März 2022 Leitlinien für die Einführung befristeter steuerlicher Maßnahmen in Bezug auf Zufallsgewinne vorgeschlagen hat(8);

R.  in der Erwägung, dass der russische Krieg in der Ukraine die Entschlossenheit, Einheit und Stärke der EU bei der Verteidigung demokratischer Werte unter Beweis gestellt hat; in der Erwägung, dass er auch gezeigt hat, dass wirtschaftliche, soziale und institutionelle Reformen der EU erforderlich sind, um die globalen Folgen des militärischen Angriffs Russlands bewältigen zu können; in der Erwägung, dass es unabdingbar ist, die überzeugende bislang erzielte Einigkeit und Solidarität der Union aufrechtzuerhalten, indem alle verfügbaren nichtmilitärischen Instrumente eingesetzt werden, um die russische Aggression gegen die Ukraine zu unterbinden und den unmittelbaren Auswirkungen innerhalb der EU mit kollektiven Mitteln entgegenzuwirken sowie die laufende legislative Agenda voranzutreiben, die darauf abzielt, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Widerstandsfähigkeit der Union zu verbessern, ungeachtet Putins Wunsch, die Union zu spalten und diese Anstrengungen zunichte zu machen;

S.  in der Erwägung, dass das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft und des Binnenmarktes sichergestellt werden muss, und zwar auch in Krisenzeiten, damit sie ihr Potenzial zum Nutzen der europäischen Verbraucher voll entfalten und zur Steigerung der Produktivität, der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen können;

T.  in der Erwägung, dass die Kommission konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung von REPowerEU vorgelegt hat;

U.  in der Erwägung, dass die EU auf der Weltbühne zu einer echten Macht werden muss, die in der Lage ist, eigenmächtig zu handeln und zu entscheiden, insbesondere in den Bereichen Verteidigung, Energie, Landwirtschaft, Aquakultur und Industrie;

V.  in der Erwägung, dass der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten auch für Flüchtlinge, die in der EU ankommen, immer schwieriger wird; in der Erwägung, dass sich die EU für die Förderung, den Schutz und die Verwirklichung des Rechts jeder Person, jeder Frau und jedes Mädchens einsetzt, über Angelegenheiten, die mit ihrer Sexualität und ihren sexuellen und reproduktiven Rechten zusammenhängen, die vollständige Kontrolle zu behalten und frei und verantwortungsbewusst über diese Fragen zu entscheiden, ohne dabei Diskriminierung, Zwang oder Gewalt ausgesetzt zu sein;

Allgemeine Erwägungen

1.  bekundet seine Solidarität mit dem ukrainischen Volk und nimmt zur Kenntnis, dass ein aktiver Krieg an den unmittelbaren Grenzen der EU schwerwiegende Folgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft in Europa hat; ist sich voll und ganz bewusst, dass es für Demokratie und Freiheit kein Äquivalent in Form von Geld oder sozialem Wohlergehen gibt; verurteilt erneut aufs Schärfste den rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine und ihren Einmarsch in das Land sowie die Beteiligung von Belarus daran;

2.  betont, dass der militärische Angriff Russlands auf die Ukraine und die begründeten Sanktionen der EU gegen Russland und Belarus die wirtschaftliche Erholung der EU nach der Pandemie beeinträchtigen und eine ernsthafte Bedrohung für ihre Aufbau- und Resilienzstrategie sowie für die Integrität des Binnenmarkts darstellen;

3.  betont, dass der derzeitige Krieg gegen die Ukraine die ohnehin schon schwere Energiepreiskrise in ganz Europa noch verschärft hat, was sich unmittelbar negativ auf die Kaufkraft aller EU-Bürger und auf die KMU auswirkt; weist darauf hin, dass die heutigen hohen Gas- und Strompreise die meisten Mitgliedstaaten betreffen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß und zu unterschiedlichen Zeiten, und dass der derzeitige Preisanstieg ein rasches Eingreifen erfordert, um die sozioökonomischen Folgen mithilfe einer koordinierten wirtschafts- und sozialpolitischen Reaktion zu erkennen und zu verhindern;

4.  betont, wie wichtig es ist, die Energiesouveränität und die Unabhängigkeit von russischen Lieferungen und eine größere strategische Autonomie und Energiesicherheit durch die Modernisierung und Sicherstellung umfangreicher Investitionen in die Energieinfrastruktur der EU, einschließlich der Verbundnetze und der grenzüberschreitenden Infrastruktur für die Erzeugung erneuerbarer Energien, und in die Energieeffizienz sicherzustellen;

5.  ist davon überzeugt, dass die Solidaritätskapazitäten der Union in Krisenzeiten weiter gestärkt werden müssen; fordert die Kommission und den Rat auf, sich für den Fall bereit zu halten, dass die negativen Auswirkungen der Krise durch die bestehenden Programme nicht ausreichend aufgefangen werden können, und mit Entschlossenheit, Einigkeit und Schnelligkeit sowie in Solidarität mit den von dieser neuen schweren Krise Betroffenen zu reagieren, um Haushalte und Unternehmen, insbesondere KMU, zu unterstützen; betont, dass eine entschlossene, koordinierte und solidarische europäische Reaktion von entscheidender Bedeutung ist, um die Ausbreitung der Krise einzudämmen, indem ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen erkannt, verhindert und abgemildert werden, und so die Unterstützung der europäischen Bürger für die Maßnahmen gegen Russland und für die anderen Maßnahmen, die zur Unterstützung der Ukrainer bei ihrer Verteidigung erforderlich sind, aufrechtzuerhalten; fordert die EU-Organe auf, der Ukraine im Einklang mit Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union und auf der Grundlage ihrer Verdienste den Status eines EU-Beitrittskandidaten zu gewähren;

6.  betont seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine und das ukrainische Volk; betont, dass der Europäische Rat die fünf gegen Russland verhängten Sanktionspakete billigen muss, und fordert ihre rasche und wirksame Umsetzung; fordert die Mitgliedstaaten auf, dringend das von der Kommission vorgeschlagene sechste Sanktionspaket anzunehmen, einschließlich eines Verbots der Einfuhr von russischem Öl; bekräftigt seine Forderung, dass gegen Einfuhren von Öl, Kohle, Kernbrennstoff und Gas aus Russland mit sofortiger Wirkung ein vollständiges Embargo verhängt wird und dass die Erdgasfernleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 vollständig aufgegeben werden; fordert, dass dringend Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens im Zusammenhang mit den Sanktionen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Last dieser politischen Entscheidungen nicht von den Arbeitnehmern und Haushalten getragen werden muss;

7.  unterstützt die weltweiten Bemühungen zur Unterstützung der Ukraine, insbesondere über die G7, und fordert einen Schuldenerlass für die Ukraine; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeit an einem Solidaritäts-Treuhandfonds für die Ukraine und der Strategie für den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg zu leiten; weist darauf hin, dass es seit Langem den Standpunkt vertritt, dass das Parlament umfassend an der Einrichtung und Beaufsichtigung von EU-Treuhandfonds und den damit verbundenen operativen Beschlüssen beteiligt werden muss;

8.  fordert den Rat auf, die Liste der Personen zu erweitern, gegen die sich die EU-Sanktionen unmittelbar richten, einschließlich russischer Oligarchen, und dabei die Liste von 6 000 Personen zu berücksichtigen, die von Nawalnys Stiftung vorgelegt wurde; fordert eine Ausweitung der EU-Sanktionen auf mit Russland verbundene Medienunternehmen, die in der EU tätig sind, insbesondere die „Nachrichtenagentur“ InfoRos, die mit der GRU verbunden ist;

9.  stellt fest, dass ehemalige Politiker wie Esko Aho, François Fillon und Wolfgang Schüssel kürzlich von ihren Ämtern in russischen Unternehmen zurückgetreten sind, und fordert nachdrücklich, dass andere Politiker, wie Karin Kneissl und Gerhard Schröder, dies ebenfalls tun; fordert den Rat ferner auf, die Liste der Personen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden, auf die europäischen Mitglieder der Leitungsorgane großer russischer Unternehmen und auf Politiker, die nach wie vor Geld aus Russland erhalten, auszuweiten;

Abgestimmte Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Krise

10.  ist davon überzeugt, dass eine wirksame Reaktion auf kurze Sicht darin besteht, dazu beizutragen, die Auswirkungen der hohen Energiepreise auf Haushalte und Unternehmen abzuschwächen sowie die Kaufkraft, eine hochwertige Beschäftigung und öffentliche Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und zugleich die Umsetzung des europäischen Grünen Deals und des gerechten Übergangs sowie des digitalen und des grünen Wandels fortzusetzen sowie den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte zu stärken; fordert, dass der Energiebinnenmarkt gestärkt wird, um Abhängigkeiten der EU zu beseitigen, ohne neue zu schaffen;

11.  betont erneut, dass die Energieressourcen, ‑technologien und ‑versorgungswege diversifiziert werden müssen, eine Anbieterabhängigkeit vermieden werden muss und ein umfassender Plan für öffentliche und private Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen sowie nachhaltige langfristige öffentliche Investitionen in die Bewältigung des Klimawandels und des Problems der Energieversorgung aufgestellt werden muss; fordert die Kommission daher auf, die Planung und Finanzierung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieträger, insbesondere von grünem Wasserstoff, besser zu koordinieren; fordert, dass Subventionen für fossile Brennstoffe rasch abgeschafft werden;

12.  bekräftigt die Einschätzung der Kommission, dass zusätzliche jährliche Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe(9) erforderlich sind, um die Herausforderungen und Chancen des digitalen und des grünen Wandels, des gerechten Übergangs sowie des wirtschaftlichen und sozialen Aufbaus zu bewältigen; betont deshalb, dass ein höheres Investitionsniveau stabilisiert und die Aufwärtskonvergenz in der EU über viele Jahre hinweg verbessert werden muss;

13.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, öffentliche Investitionen und finanzielle Unterstützung, einschließlich öffentlicher finanzieller Unterstützung für Unternehmen, die im Rahmen der Flexibilisierung der Vorschriften über staatliche Beihilfen gewährt wird, von einschlägigen Anforderungen im Zusammenhang mit Zielen der öffentlichen Politik, insbesondere sozialen, ökologischen und finanziellen Anforderungen, abhängig zu machen, die von den Begünstigten erfüllt werden sollten, solange sie öffentliche Unterstützung erhalten, wobei ein fairer und offener Wettbewerb, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen in der EU und die Achtung der Grundprinzipien, auf denen der Binnenmarkt beruht, sicherzustellen sind;

14.  stellt fest, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, die Auswirkungen steigender Energiepreise auf finanziell schwächere Haushalte abzumildern, um die Armutsquoten einzudämmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre höheren Sozialausgaben, einschließlich Einkommensbeihilfen, wirksam und gezielt einzusetzen, um die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise, insbesondere auf einkommensschwache Haushalte, abzufedern, und öffentliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wirksam und gezielt zu finanzieren; betont, dass bei dem Lohnwachstum die langfristige Inflation und das Produktivitätswachstum berücksichtigen werden sollten, damit die Kaufkraft der Haushalte erhalten bleibt;

15.  schließt sich der Forderung des Rates an die Kommission an, Vorschläge zu unterbreiten, wie dem Problem stark überhöhter Strompreise wirksam begegnet werden kann, während gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts gewahrt wird; weist auf die kurzfristigen Optionen hin, die von der Kommission vorgestellt wurden (direkte Unterstützung der Verbraucher durch Gutscheine, Steuervergünstigungen oder ein „Aggregator-/Alleinabnehmer-Modell“, staatliche Beihilfen, Besteuerung, Preisobergrenzen und Regulierungsmaßnahmen wie Differenzverträge), um die Auswirkungen der außergewöhnlich hohen Preise auf Bürger und Unternehmen abzufedern und gleichzeitig dem Ansteckungseffekt auf die Strommärkte entgegenzuwirken; ist besorgt über einen potenziellen Marktmissbrauch; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Gaspreise auf das Funktionieren des Strommarkts und insbesondere auf den Einfluss des Gaspreises auf den Endpreis zu bewerten;

16.  ist zutiefst besorgt über die Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine auf die Ernährungssicherheit in der EU; betont, dass der Ansatz der EU in Bezug auf die Ernährungssicherheit dringend überprüft werden muss und die Kapazitäten für nachhaltige Produktion bei Bedarf erhöht werden müssen, um die allgemeine Abhängigkeit des Lebensmittelsystems der EU zu verringern und die Belastbarkeit der Nahrungsmittelversorgungskette zu verbessern; weist darauf hin, dass in der Entschließung des Parlaments vom 24. März 2022 zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine betont wurde, dass sich der erhebliche Anstieg der Produktionskosten in hohem Maße im Agrar- und Lebensmittelsektor niederschlägt; weist warnend darauf hin, dass die von vielen Ländern angekündigten Ausfuhrbeschränkungen zu Preiserhöhungen führen, die Märkte destabilisieren, Hunger zur Folge haben und spekulativen Praktiken Vorschub leisten können;

Integration von vorübergehend aus der Ukraine vertriebenen Menschen

17.  betont, dass der Krieg in der Ukraine und der dadurch bedingte Anstieg der Lebenshaltungskosten sowie das Risiko der Arbeitslosigkeit die Lage von Familien, Flüchtlingen, Frauen und Kindern, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, oder von Menschen, die Zugang zu hochwertiger Pflege benötigen, weiter verschärfen könnten, wenn keine angemessenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen auf die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder auszurichten, indem sichergestellt wird, dass Kinder, die aus der Ukraine fliehen, gleichberechtigt mit ihren Altersgenossen in den Aufnahmeländern Zugang zu kostenlosen, hochwertigen Dienstleistungen haben, und die Mittel für die Europäische Garantie für Kinder dringend um einen angemessenen Betrag aufzustocken;

18.  ist der Ansicht, dass der Zugang zu umfassenden Gesundheitsdiensten für alle Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen mit Flüchtlingsstatus in der EU, die Opfer von Kriegsverbrechen geworden sind, in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, vorübergehend vertriebene Ukrainerinnen zu unterstützen, um sicherzustellen, dass sie allgemeinen Zugang zu qualitativ hochwertiger sexueller und reproduktiver Gesundheitsfürsorge frei von Diskriminierung, Zwang und Missbrauch haben, die Frage der Rechtsbehelfe anzugehen und Menschenrechtsverletzungen, die sie betreffen, zu verhindern; begrüßt die Ankündigung der Kommission, 1,5 Mio. EUR für ein spezielles Projekt bereitstellen zu wollen, um den Bevölkerungsfond der Vereinten Nationen dabei zu unterstützen, Frauen und Mädchen in der Ukraine zu helfen, indem Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bereitgestellt werden;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Situation von unbegleiteten Minderjährigen, von ihren Familien getrennten Kindern und Kindern aus Heimen in der Ukraine besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um sicherzustellen, dass ihre unmittelbaren Bedürfnisse erfüllt werden, dass sie angemessen ermittelt und nachverfolgt werden und dass die Daten zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, um sie mit ihren Familien zusammenzuführen oder sie später wieder in die ukrainische Gesellschaft zu integrieren, wobei ihr Schutz vor Missbrauch und Menschenhandel, insbesondere im Falle junger Frauen und Mädchen, sicherzustellen ist;

20.  hebt hervor, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass der Beitrag von Wanderarbeitnehmern zur Stützung der europäischen Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung ist; weist jedoch warnend darauf hin, dass Wanderarbeitnehmer sehr häufig mit schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen, fehlendem Sozialschutz, einer Verweigerung der Vereinigungsfreiheit und der Arbeitnehmerrechte, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit konfrontiert sind, und ist besorgt angesichts dessen, dass Fälle von Ausbeutung der Arbeitskraft von Menschen aus der Ukraine gemeldet wurden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Fälle zu untersuchen und dafür zu sorgen, dass die Rechte ukrainischer Arbeitnehmer geschützt werden und ihre Integration unter uneingeschränkter Achtung des geltenden Rechts, der Gleichheit und des Diskriminierungsverbots erfolgt; ist der Ansicht, dass Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft in der gesamten EU unterstützt werden müssen, auch bei der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der grundlegenden Arbeits- und Sozialrechte von Flüchtlingen, zur Organisation und gewerkschaftlichen Organisation von Arbeitnehmern mit Flüchtlingsstatus und zur Stärkung ihrer Handlungskompetenz;

21.  fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten, die die Rechtsstaatlichkeit achten, auch finanzielle Unterstützung für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt bereitzustellen, unter anderem für Betreuungsdienste, Wohnraum, Nahrungsmittel, materielle Hilfe, Ausbildungsprogramme und öffentliche Arbeitsverwaltungen; betont, dass Menschen mit Behinderungen, die aus der Ukraine kommen, ein spezieller Schutz und eine spezielle Betreuung geboten werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationale Behörden, die Aufnahme-, Bildungs- und Beschäftigungszentren, nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen bei der Nutzung des EU-Instruments zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige zu unterstützen;

22.  weist darauf hin, dass die Systeme der psychischen Gesundheit in der EU mehr Finanzmittel erhalten müssen und dass eine psychologische Betreuung für die allgemeine Bevölkerung möglicherweise nur schwer zugänglich ist und der Zugang verbessert werden sollte; betont, dass diese Betreuung für Flüchtlinge und andere Migranten noch schwerer zugänglich ist; ist der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, die Mittel für klinische Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit erheblich aufzustocken, um Flüchtlinge bei der Bewältigung von Traumata zu unterstützen, und dass auch nichtklinische Ansätze in Partnerschaft mit Schulen, lokalen Basisorganisationen und anderen Einrichtungen verfolgt werden müssen;

Ein neues Resilienzpaket für die EU

Ein Paket zur Erhöhung der sozialen Resilienz der Menschen

23.  betont, dass sich die wirtschaftliche und soziale Lage in der EU in den kommenden Monaten aufgrund einer Kombination aus noch höheren Energiepreisen und folglich höheren Heizkosten und einer höheren Inflation bei anderen Gütern und Dienstleistungen voraussichtlich noch weiter verschlechtern wird; weist erneut darauf hin, dass die Gesundheitsrisiken weiterhin überwacht werden sollten; hält es für wichtig, dass die EU dieser Verschlechterung zuvorkommt und bis zum Sommer 2022 einen politischen Rahmen und konkrete Initiativen für die Mitgliedstaaten auf den Weg bringt, die auf die Unterstützung der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen abzielen sollten; schließt sich der Forderung des Rates an die Mitgliedstaaten und die Kommission an, mit Blick auf den nächsten Winter dringend die erforderlichen Solidaritäts- und Ausgleichsmechanismen zu schaffen und bei der Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen zusammenzuarbeiten;

24.  fordert ein befristetes europäisches Paket zur Erhöhung der sozialen Resilienz, mit dem verschiedene Maßnahmen und Mittel zur Stärkung der Wohlfahrts- und Sozialschutzsysteme in der EU koordiniert werden und in dem unter anderem vorgesehen ist, das SURE fortzusetzen und zu refinanzieren, solange die sozioökonomischen Folgen des Krieges weiterhin negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, und eine soziale Rettungsfazilität mit verstärkter öffentlicher Unterstützung für bestehende Instrumente einzurichten, die sich an die Ärmsten unserer Gesellschaft richten; fordert darüber hinaus die rasche Annahme des Klima-Sozialfonds; fordert mehr Investitionen in Klima-Sozialmaßnahmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei Bedarf eine vorübergehende Aussetzung der nationalen Mietindexierungsregelungen in Erwägung zu ziehen;

25.  fordert die Kommission auf, eine Folgeveranstaltung zu dem Sozialgipfel von Porto zu organisieren, an der die EU-Organe und die Sozialpartner teilnehmen, um die Herausforderungen zu erörtern, die sich aus der außergewöhnlichen Situation ergeben, in der wir uns angesichts der steigenden Inflation und ihrer sozialen Folgen befinden, insbesondere in Bezug auf die Lebensbedingungen, eine gerechte Umverteilung des Wohlstands zwischen den verschiedenen Gesellschaftsgruppen und menschenwürdige Löhne, und um an einer Aktualisierung des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte zu arbeiten und so sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden, indem bei Bedarf zusätzliche Vorschläge umgesetzt und/oder finanzielle Mittel bereitgestellt werden;

26.  betont, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Rahmen für Mindesteinkommensregelungen vorlegen wird, mit dem das Ziel verfolgt wird, das Recht auf ein menschenwürdiges Leben zu wahren, die Armut zu beseitigen und die Fragen der Angemessenheit und Abdeckung zu behandeln, einschließlich eines Regressionsverbots, da dies dringend erforderlich ist; weist darauf hin, dass die Kommission in den länderspezifischen Empfehlungen Mindesteinkommensregelungen empfohlen und darauf hingewiesen hat, dass das Mindesteinkommen nicht in allen Mitgliedstaaten über der Armutsgrenze liegt; fordert darüber hinaus die Einführung von Beihilfen für den Erwerb von Qualifikationen, die Bedürftigen, die eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium absolvieren möchten, zur Deckung der Ausbildungskosten und des Grundbedarfs gewährt werden;

27.  weist darauf hin, dass junge Menschen in Bezug auf Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung und psychisches Wohlbefinden besonders stark von der COVID-19-Krise betroffen sind; befürchtet, dass die wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen Krise infolge der Aggression Russlands in der Ukraine dazu führen können, dass noch mehr junge Menschen in Europa arbeitslos werden, was langfristige sozioökonomische Folgen haben wird;

28.  weist darauf hin, dass das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich Wohnraum, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist; warnt davor, dass der Wohnungsmarkt in der EU noch stärker unter Druck geraten wird, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, durch die in den nationalen Reformprogrammen enthaltenen nationalen Pläne für erschwinglichen Wohnraum darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum für alle sichergestellt wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit;

29.  warnt vor den Auswirkungen des anhaltenden Krieges auf die globalen Lebensmittelversorgungsketten und die Lebensmittelpreise und vor den Folgen für die Kaufkraft; betont, dass angesichts der steigenden Lebensmittelpreise eine höhere Mindestzuweisung für Maßnahmen zur sozialen Inklusion im Rahmen des neuen Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie zusätzliche 3 % für Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen beschlossen wurden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr als den gemäß dem ESF+ erforderlichen Mindestbetrag bereitzustellen;

Ein Paket zur wirtschaftlichen Entlastung von Unternehmen

30.  bekräftigt seine Forderung nach einem abgestimmten Vorgehen der EU, mit dem die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft angegangen werden sollen, die der Krieg Russlands gegen die Ukraine und die verhängten Sanktionen mit sich bringen; schlägt vor, ein Paket zur wirtschaftlichen Entlastung von Unternehmen zu schaffen, das auch wirtschafts- und haushaltspolitische sowie legislative Elemente umfasst, ohne dass die Klimaziele der EU für 2030 und 2050 dabei beeinträchtigt werden; ist der Ansicht, dass ein solches Paket zumindest Folgendes umfassen sollte:

   a. Eine Analyse der Kommission im Einklang mit den Zielen der besseren Rechtsetzung, in der die Bereiche ermittelt werden, die am stärksten von den kumulativen Auswirkungen der höheren Energie- und Rohstoffpreise und den Auswirkungen des Krieges betroffen sind;
   b. Erhöhung der Beihilfen für Unternehmen in diesen Wirtschaftszweigen durch Gewährleistung einer flexiblen Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen bei gleichzeitiger Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs vorbehaltlich der einschlägigen verbindlichen Nachhaltigkeitsanforderungen, die in die Geschäftsmodelle der Unternehmen integriert sind, wie z. B. Verbote von Massenentlassungen, Steigerung der Energieeffizienz, zusätzliche Nutzung erneuerbarer Energieträger und Ziele für die Verringerung des Einsatzes von Primärrohstoffen;
   c. Annahme einer Diversifizierungsstrategie, um eine zuverlässige Versorgung mit Grundstoffen und kritischen Rohstoffen wie Seltenerdmetallen sicherzustellen, sowie Sicherstellung nachhaltiger Lieferketten im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris;
   d. Gewährleistung der Energieunabhängigkeit von russischen Lieferungen und einer größeren strategischen Autonomie durch die Modernisierung und Sicherstellung umfangreicher Investitionen in die Energieinfrastruktur der EU, einschließlich der Verbundnetze und der grenzüberschreitenden Infrastruktur, der Erzeugung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz;
   e. eine Aufstockung der EU-Garantie im Rahmen des Programms InvestEU, um die Investitionen zur Unterstützung der europäischen KMU zu fördern, auch für Zwecke der Kapitalunterstützung, und die Schaffung eines speziellen Finanzierungsfensters für Unternehmen, die von den Folgen des Krieges betroffen sind, und für Projekte im Zusammenhang mit der Energieunabhängigkeit, mit denen die Energie- und Klimaziele dieses Programms unterstützt werden und die mit neuen Mitteln finanziert werden;

31.  unterstreicht die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates, in denen die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert werden, das Instrumentarium für staatliche Beihilfen, einschließlich des neuen befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen, weiterhin bestmöglich zu nutzen; betont in diesem Zusammenhang, dass es in dem von der Kommission vorgelegten Rahmen für staatliche Beihilfen keinerlei Nachhaltigkeit oder soziale Bedingungen gibt; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die öffentliche finanzielle Unterstützung für Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und des Krieges an die Bedingung geknüpft ist, dass die Mittel den Beschäftigten zugutekommen und die begünstigten Unternehmen davon absehen, ihrer Leitung Boni auszuzahlen, Steuern zu hinterziehen, Dividenden auszuzahlen oder Aktienrückkaufprogramme anzubieten, solange sie diese Unterstützung erhalten;

32.  begrüßt die bevorstehende Annahme eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt durch die Kommission; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in einen solchen Rechtsrahmen Bestimmungen aufzunehmen, die ähnlich wie bei den Stresstests für Finanzinstitute Belastbarkeitstests für Unternehmen vorsehen, die Risiken ihrer Lieferkette erfassen und bewerten sowie potenzielle Reaktionen auf diese Risiken bereitstellen, einschließlich externer Effekte sowie sozialer, umweltbezogener und politischer Risiken.

33.  weist erneut auf die Bedeutung eines gut funktionierenden Binnenmarkts hin, der das Rückgrat der Wirtschaft der EU bildet; betont, dass der Einmarsch Russlands in die Ukraine eine Reihe von Herausforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit der EU in Bezug auf Angebot und Nachfrage aufgezeigt hat, die sich auf ihre Industrie auswirken und zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen; fordert die Kommission auf, neue Vorschläge vorzulegen, um private Akteure zu Investitionen in der EU anzuhalten und insbesondere den Binnenmarkt für Dienstleistungen zu stärken, Fortschritte bei der Kapitalmarktunion und der Bankenunion zu erzielen und neue Formen öffentlich-privater Partnerschaften zu nutzen, bei denen der Staat begrenzte Finanzierungsrisiken übernimmt, um mehr privatwirtschaftliche Investitionstätigkeiten zu mobilisieren, wie etwa die COVID-19-Unterstützungsprogramme für KMU;

Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU

34.  hebt hervor, dass die europäischen Bürger bei der Reaktion auf die COVID-19-Krise das Gefühl hatten, dass die EU sie schützt und ihnen Perspektiven eröffnet, insbesondere durch die Schaffung des Programms SURE und des Aufbauinstruments NextGenerationEU (NGEU); unterstreicht, dass weder NGEU und die darin enthaltene Aufbau- und Resilienzfazilität noch die Flexibilität des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021–2027 ausreichen, um den durch den Krieg in der Ukraine entstandenen Finanzbedarf vollständig zu decken; weist darauf hin, dass diese Instrumente vom Umfang her weder darauf ausgelegt noch konzipiert waren, die neuen Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der Aggression und dem Überfall Russlands auf die Ukraine ergeben haben, und gleichzeitig Investitionen in die Programme und Maßnahmen der EU mit wichtigen Prioritäten wie dem gerechten ökologischen und digitalen Wandel aufrechtzuerhalten;

35.  hält es für dringend notwendig, die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten, die Flexibilität und die anderen Bestimmungen der MFR-Verordnung und der Haushaltsordnung bestmöglich zu nutzen; ist jedoch davon überzeugt, dass im EU-Haushalt zusätzliche Flexibilität vorgesehen werden muss, um auf unvorhergesehenen und dringenden Bedarf reagieren zu können, unter anderem durch die vollständige Nutzung von freigegebenen Beträgen; fordert die Kommission auf, die Funktionsweise des derzeitigen MFR eingehend zu überprüfen und so bald wie möglich, spätestens jedoch im ersten Quartal 2023, einen Legislativvorschlag für eine umfassende Überarbeitung des MFR vorzulegen; erwartet, dass bei einer solchen Überarbeitung die langfristigen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie die ergriffenen Sofortmaßnahmen berücksichtigt werden;

36.  bekräftigt seine Bereitschaft, alle verfügbaren Haushaltsinstrumente der EU zu mobilisieren, um den Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, die größtmögliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, und weist nachdrücklich darauf hin, dass eine solche Mobilisierung nicht zu Lasten bestehender Programme und Maßnahmen gehen darf; fordert die Kommission auf, die zusätzlichen, noch nicht zugewiesenen Mittel, insbesondere aus früheren Programmplanungsrunden, zu ermitteln, die mobilisiert werden können, um die Ukraine zu unterstützen und die Folgen des Krieges zu bewältigen;

37.  begrüßt den von der Kommission im Rahmen ihres neuen REPowerEU-Programms skizzierten Plan, Europa angesichts der Invasion Russlands in die Ukraine lange vor 2030 von fossilen Brennstoffen aus Russland – vor allem von Erdgas – unabhängig zu machen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie dieses Programm zusammen mit den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen genutzt werden könnte, um Investitionen in die Energiewende zu fördern, einschließlich der Finanzierung länderübergreifender Projekte im Bereich der Energieversorgungssicherheit;

38.  fordert die rasche Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, insbesondere im Energiebereich, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, ; ist der festen Überzeugung, damit die strategische Autonomie der EU gestärkt werden sollte;

39.  weist darauf hin, dass mehr als 200 Mrd. EUR an Darlehen noch nicht vergeben wurden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Darlehen, die noch nicht im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität beantragt wurden, im Einklang mit der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Deckung der negativen wirtschaftlichen und sozialen Kosten des Krieges zu verwenden;

40.  nimmt die Schlussfolgerungen des IWF zur Kenntnis, wonach sich Fiskalpolitik besser eignet als Geldpolitik, um neue Schocks zu bewältigen, und automatische fiskalische Stabilisatoren frei wirken dürfen sollten, während zusätzliche Mittel für humanitäre Hilfe unter anderem für Flüchtlinge und für Transfers an einkommensschwache Haushalte und gezielte Unterstützung für gefährdete, aber tragfähige Unternehmen bereitgestellt werden;

41.  nimmt die Mitteilung der Kommission über die haushaltspolitischen Leitlinien für 2023(10) zur Kenntnis sowie ihre Aufforderung, einen stützenden haushaltspolitischen Kurs beizubehalten und gleichzeitig bereit zu sein, auf die sich weiterentwickelnde wirtschaftliche und soziale Lage zu reagieren; erwartet, dass die Kommission eine Reihe fiskalpolitischer Maßnahmen vorschlägt, um auf wirtschaftliche Schocks und eine Zunahme der Armut zu reagieren; erwartet in dieser Hinsicht, dass die allgemeine Ausweichklausel aktiviert bleibt, solange die zugrunde liegende Begründung fortbesteht; ist der Ansicht, dass eine Rückkehr zu den Haushaltsregeln unter den derzeitigen Umständen unbeabsichtigte Folgen für die Wirtschaft der EU und die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die derzeitige Krise zu bewältigen, haben würde;

42.  nutzt angesichts der anhaltenden globalen geopolitischen Herausforderungen wie der COVID-19-Pandemie und der Invasion Russlands in die Ukraine die Gelegenheit, die wirtschaftspolitische Steuerung der EU zu überdenken, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Schocks und Krisen zu erhöhen und ihre soziale und energiepolitische Dimension zu stärken; fordert die Kommission auf, die umfassende wirtschaftspolitische Reaktion auf die derzeitige Krise zu überarbeiten, um die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Zeiten eines enormen Investitionsbedarfs wirksam anzugehen;

43.  fordert die Kommission auf, eine Überprüfung der EU-Haushaltsvorschriften einzuleiten; stellt fest, dass bei der Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung die Folgen der Pandemie, des Krieges und die Auswirkungen auf die Energiewende berücksichtigt werden müssen;

44.  fordert die Einrichtung eines neuen zweckgebundenen europäischen Fonds (Fonds für strategische Autonomie der EU) zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Energieinfrastruktur – und um eine langfristige Bindung an fossile Brennstoffe zu verhindern – und der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz, um den Weg zum europäischen Grünen Deal sowie die Cybersicherheit, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, die Kreislaufwirtschaft, die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und so die Autonomie Europas zu sichern und hochwertige öffentliche Dienstleistungen in den kommenden Jahrzehnten zu schützen; besteht darauf, dass ein solcher neuer Fonds gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eingerichtet werden und der uneingeschränkten Kontrolle des Parlaments und der direkten Mittelverwaltung durch die Kommission unterliegen sollte; betont, dass sein Gesamtbetrag auf der Grundlage einer klaren Bewertung der Kosten und Investitionslücken festgelegt werden muss; fordert, dass der gesamte Fonds auf den im Rahmen von NGEU gewonnenen Erkenntnissen beruht;

45.  betont, dass parallel dazu zusätzliche neue EU-Eigenmittel erforderlich sind, um zumindest die Kosten für die Rückzahlung der NGEU (Kapital und Zinsen) zu decken und eine nachhaltige Finanzierung des EU-Haushalts langfristig sicherzustellen, damit die neuen EU-Prioritäten nicht zulasten der bestehenden EU-Programme und -Maßnahmen finanziert werden; ist entschlossen, die Umsetzung des vereinbarten und rechtsverbindlichen Fahrplans für die Eigenmittel ab Dezember 2020 genau zu überwachen; fordert den Rat nachdrücklich auf, die Verhandlungen über den ersten Korb von EU-Eigenmitteln zu beschleunigen, der Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem, dem Emissionshandelssystem und einem Anteil der Gewinne der größten und rentabelsten multinationalen Unternehmen umfasst, damit vor Abschluss des Haushaltsverfahrens 2023 eine Einigung erzielt werden kann; bekräftigt seine Forderung nach der unverzüglichen Einführung des zweiten Korbs neuer Eigenmittel, einschließlich einer Finanztransaktionssteuer, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, vor Dezember 2023 einen Vorschlag vorzulegen; betont, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, falls die vorgeschlagenen neuen Eigenmittel nicht angenommen werden oder damit keine Einnahmen in der erwarteten Höhe für den EU-Haushalt erzielt werden; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des regelmäßigen Dialogs über Eigenmittel zwischen den drei Organen hin;

46.  hebt hervor, dass, wie der Europäische Rat betont hat, die vorübergehende Besteuerung oder Regulierung von unerwarteten Gewinnen eine Quelle der nationalen öffentlichen Finanzierung sein könnte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gestaltung von Regelungen zur Besteuerung unerwarteter Gewinne oder anderer regulatorischer Maßnahmen zu koordinieren, um sie dafür zu nutzen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine für die EU abzumildern;

47.  betont die Dringlichkeit einer raschen Umsetzung der OECD-Vereinbarung bezüglich Säule 2 über die die Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung, zusätzlich zur Umsetzung von Säule 1, deren Schwerpunkt auf einer gerechteren Verteilung von Gewinnen und Besteuerungsrechten zwischen den Ländern in Bezug auf die größten multinationalen Unternehmen, einschließlich derjenigen im Digitalbereich, liegt(11);

48.  bekräftigt die Dringlichkeit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung durch weitere Reformen, einschließlich der Reform der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“, im Einklang mit den Empfehlungen des Parlaments; fordert den Rat auf, im Anschluss an die Stellungnahme des Parlaments eine Einigung über die Vorschläge der Kommission für eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie(12) und für eine Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen zu Steuerzwecken(13) zu erzielen;

49.  begrüßt die von der Kommission in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie über ein EU-Vermögensregister, die auf eine spezifische Forderung des Parlaments zurückgeht; stellt fest, dass eine solche Einrichtung den Behörden rechtzeitig Informationen über das Eigentum an hochwertigen Vermögenswerten und Gütern in der gesamten EU zur Verfügung stellen und damit Bemühungen zur Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen wirksam eindämmen sowie Geldwäsche, Steuerhinterziehung und -vermeidung bekämpfen könnte; ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Kommission verlangen sollte, dass Länder und Gebiete außerhalb der EU Informationen über das Eigentum an Vermögenswerten von Personen und Einrichtungen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, in ihrem Hoheitsgebiet offenlegen;

50.  bekräftigt seine Forderung, den Rahmen der Verhandlungen über das Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu nutzen, um bestehende Schlupflöcher zu schließen, die es ermöglichen, wirtschaftliche Eigentümer zu verschleiern, und sicherzustellen, dass alle einschlägigen Vermögenswerte, die von gelisteten russischen Oligarchen in der EU gehalten werden, im Einklang mit dem Rechtsrahmen der EU beschlagnahmt werden; erkennt die Arbeit der Taskforce „Freeze and Seize“ der Kommission in diesem Zusammenhang an;

o
o   o

51.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P9_TA(2022)0121.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2022)0099.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2022)0206.
(4) ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.
(5) ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 191.
(6) Vorschlag der Kommission vom 24. November 2021 für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022 (COM(2021)0743).
(7) https://www.iea.org/reports/a-10-point-plan-to-reduce-the-european-unions-reliance-on-russian-natural-gas
(8) Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ (COM(2022)0108).
(9) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Identifying Europe’s recovery needs“ (Ermittlung der Bedürfnisse Europas für den Wiederaufbau) (SWD(2020)0098), S. 16.
(10) Mitteilung der Kommission vom 2. März 2022 mit dem Titel „Haushaltspolitische Leitlinien für 2023“ (COM(2022)0085).
(11) Siehe die Antwort von Kommissionsmitglied Gentiloni vom 15. Februar 2022 auf die schriftliche Anfrage E‑005563/2021 zu den Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und der EU nach der Einigung in der OECD.
(12) Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates vom 14. Juli 2021 zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (COM(2021)0563).
(13) Vorschlag der Kommission vom 22. Dezember 2021 für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen zu steuerlichen Zwecken (COM(2021)0565).

Letzte Aktualisierung: 30. August 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen