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Verfahren : 2020/0361(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0356/2021

Eingereichte Texte :

A9-0356/2021

Aussprachen :

PV 19/01/2022 - 14
PV 19/01/2022 - 16
PV 19/01/2022 - 18
CRE 19/01/2022 - 14
CRE 19/01/2022 - 16
CRE 19/01/2022 - 18
PV 04/07/2022 - 15
CRE 04/07/2022 - 15

Abstimmungen :

PV 20/01/2022 - 3
PV 20/01/2022 - 15
CRE 20/01/2022 - 3
PV 05/07/2022 - 6.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0014
P9_TA(2022)0269

Angenommene Texte
PDF 136kWORD 53k
Dienstag, 5. Juli 2022 - Straßburg
Gesetz über digitale Dienste ***I
P9_TA(2022)0269A9-0356/2021
BERICHTIGUNGEN
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (COM(2020)0825 – C9-0418/2020 – 2020/0361(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0825),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0418/2020),

–  unter Hinweis auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 27. April 2021(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 1. Juli 2021(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 15. Juni 2022 gemachte Zusage, den genannten Standpunkt gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Rechtsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A9-0356/2021),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis, die im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht wird;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 286 vom 16.7.2021, S. 70.
(2) ABl. C 440 vom 29.10.2021, S. 67.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 20. Januar 2022 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P9_TA(2022)0014).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Juli 2022 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2022/... des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)
P9_TC1-COD(2020)0361

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2022/2065.)


ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

ERKLÄRUNG DER KOMMISSION ZUR UNTERSTÜTZUNG VON KLEINSTUNTERNEHMEN, KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN UND START-UP-UNTERNEHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GESETZ ÜBER DIGITALE DIENSTE

Die Kommission räumt ein, dass Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Investitionen im Bereich digitaler Dienste von großer Bedeutung sind, insbesondere für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und Start-up-Unternehmen. Daher ist die Kommission entschlossen, die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und Start-up-Unternehmen zu erleichtern, indem unter anderem einschlägige Programme zur Förderung von Innovation, zur Einführung digitaler Technologien und zur Normung mobilisiert werden.“

Letzte Aktualisierung: 30. November 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen