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Verfahren : 2021/2255(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0213/2022

Eingereichte Texte :

A9-0213/2022

Aussprachen :

PV 13/09/2022 - 20
CRE 13/09/2022 - 20

Abstimmungen :

PV 14/09/2022 - 8.4
CRE 14/09/2022 - 8.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0319

Angenommene Texte
PDF 180kWORD 62k
Mittwoch, 14. September 2022 - Straßburg
Das Neue Europäische Bauhaus
P9_TA(2022)0319A9-0213/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. September 2022 zum Neuen Europäischen Bauhaus (2021/2255(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, insbesondere auf Ziel 4 über hochwertige Bildung, Ziel 11 über nachhaltige Städte und Siedlungen und Ziel 13 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen der VN vom 4. April 2022 mit dem Titel „Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change“ (Klimawandel 2022: Eindämmung des Klimawandels),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris geschlossen wurde („Übereinkommen von Paris“),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. September 2021 mit dem Titel „Neues Europäisches Bauhaus: attraktiv – nachhaltig – gemeinsam“ (COM(2021)0573),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016)0381),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ (COM(2018)0267),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen“ (COM(2020)0662),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 2021 mit dem Titel „‚Fit für 55‘: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030“ (COM(2021)0550),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ (COM(2022)0108),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. November 2021 zum Thema „Kultur, hochwertige Architektur und gebaute Umwelt als Schlüsselelemente des Neuen Europäischen Bauhauses“(1),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2018 zum Arbeitsplan für Kultur 2019–2022(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu der Situation von Künstlern und der kulturellen Erholung in der EU(3),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zur Bedeutung von Kultur, Bildung, Medien und Sport für die Bekämpfung von Rassismus(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zu der Maximierung des Energieeffizienzpotenzials des Gebäudebestands der EU(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2021 zum Europäischen Jahr des Kulturerbes: Erzielung eines wirksamen politischen Vermächtnisses(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2021 zu dem Thema „Der europäische Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz“(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 über die Kohäsionspolitik und regionale Umweltstrategien im Kampf gegen den Klimawandel(10),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse(11) (Verordnung über Horizont Europa),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)(12),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds(13),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm)(14),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“(15),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport(16),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027)(17),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps(18),

–  unter Hinweis auf die „Neue Leipzig-Charta – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“, die auf dem informellen Ministertreffen zu städtischen Angelegenheiten vom 30. November 2020 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Experten-Arbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten vom 6. Oktober 2021 mit dem Titel „Towards a Shared Culture of Architecture: Investing in a high-quality living environment for everyone“ (Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Kultur der Architektur: Investitionen in ein hochwertiges Lebensumfeld für alle),

–  unter Hinweis auf die von der Kulturministerkonferenz am 22. Januar 2018 angenommene Erklärung von Davos mit dem Titel „Eine hohe Baukultur für Europa“ sowie auf das danach entwickelte Davos Qualitätssystem für Baukultur mit dem Titel „Acht Kriterien für eine hohe Baukultur“,

–   unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Ausschusses „Building Better, Building Beautiful“ des Vereinigten Königreichs vom 30. Januar 2020 mit dem Titel „Living with beauty“,

–  gestützt auf Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 17 über das Eigentumsrecht, Artikel 18 über das Asylrecht, Artikel 19 über den Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung, Artikel 26 über die Integration von Menschen mit Behinderungen, Artikel 34 über soziale Sicherheit und soziale Unterstützung, Artikel 36 über den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und Artikel 37 über Umweltschutz,

–  unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte, insbesondere Kapitel III über Sozialschutz und soziale Inklusion, Grundsatz 19 über Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose und Grundsatz 20 über den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen,

–  unter Hinweis auf die von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission durchgeführten Arbeiten zum Neuen Europäischen Bauhaus,

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0213/2022),

A.  in der Erwägung, dass sich Europa in einer Phase des ökologischen, digitalen und sozialen Wandels befindet, der durch die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von COVID-19 beschleunigt wird; in der Erwägung, dass sich die geopolitische Situation Europas infolge der russischen Aggression gegenüber der Ukraine verändert; in der Erwägung, dass Populismus, Extremismus und antieuropäische Stimmung zunehmen;

B.  in der Erwägung, dass die EU auf die Herausforderungen der Umweltzerstörung, des Klimawandels und der zunehmenden Verknappung natürlicher Ressourcen reagiert, durch die tiefgreifende und ambitionierte politische Strategien zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals erforderlich sind, mit dem das Streben nach Erneuerung und Innovation innerhalb der Grenzen des Planeten vorangetrieben wird; in der Erwägung, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus als „Seele“ des europäischen Grünen Deals darauf abgezielt wird, die räumlichen und ökologischen Bedürfnisse Europas auf interdisziplinäre, nachhaltige, inklusive und ästhetische Weise anzugehen;

C.  in der Erwägung, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 eine großartige Chance sowie eine Herausforderung für die Union, die Mitgliedstaaten und die Unternehmen aller Branchen darstellt; in der Erwägung, dass durch das Neue Europäische Bauhaus im Lichte der Klimakrise, des Kriegs, der Pandemie und der Naturkatastrophen, durch die die sozialen Ungleichheiten zunehmen, das ursprüngliche Bauhaus neu interpretiert werden muss;

D.  in der Erwägung, dass durch die Kultur und die Freiheit der Kunst erheblich zur Vitalität einer Gesellschaft beigetragen wird, wodurch wir in die Lage versetzt werden, besser zusammenzuleben, demokratische, inklusive und freie Gesellschaften aufzubauen sowie eine gemeinsame Identität und ein Zugehörigkeitsgefühl wiederzuerlangen; in der Erwägung, dass jeder das Recht auf den Zugang zu und die Beteiligung an der Kultur haben sollte; in der Erwägung, dass die Kultur auch für die Erforschung komplexer Herausforderungen der Gesellschaft wesentlich ist und dass kulturelle Veranstaltungsorte wesentliche Stätten für die Freiheit der Meinungsäußerung und für Diskussionen sind;

E.  in der Erwägung, dass die Kultur eine strategische Branche für die EU ist, da die Wirtschaft der EU aufgrund ihres bedeutenden Beitrags zu deren BIP und zur Beschäftigung und andere Branchen und Industriezweige durch ihren indirekten Beitrag gestärkt werden; in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft zu den Bereichen gehören, die am stärksten von der Pandemie betroffen waren, sich langsamer als die übrige Wirtschaft der EU erholen und daher weiter gefördert und unterstützt werden sollten; in der Erwägung, dass durch das Neue Europäische Bauhaus weitere Investitionen in die Branche ermöglicht und verschiedene Akteure bei seiner Umsetzung vor Ort zusammengebracht werden können;

F.  in der Erwägung, dass Architektur, Stadt- und Raumplanung, Mobilität, Design, Kunst, Soziologie und Ingenieurwesen komplementäre Bereiche sind und für den Aufbau einer inklusiven, nachhaltigen und lebenswerten Gesellschaft unerlässlich sind; in der Erwägung, dass diese Bereiche, denen bei der Förderung der Forschung und Innovation für die nachhaltige Entwicklung, eine nachhaltige Baukultur sowie innovative und platzsparende Lösungen im Einklang mit unserem grünen und digitalen Wandel eine Schlüsselrolle zukommt, durch die COVID-19-Krise beeinträchtigt wurden;

G.  in der Erwägung, dass es dringend notwendig ist, in der Bau- und Energiebranche nachhaltigere Wirtschaftsmodelle zu entwickeln, durch die einerseits die Kreislaufwirtschaft ermöglicht wird und andererseits dazu beigetragen wird, die Energiearmut zu bekämpfen und die Klimaziele der EU zu erreichen;

H.   in der Erwägung, dass in der EU 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der durch Energie verursachten Treibhausgasemissionen auf Gebäude entfallen(19);

I.  in der Erwägung, dass mit der Strategie für eine Renovierungswelle darauf abgezielt wird, die Quote der Gebäuderenovierungen in Europa zu verdoppeln und damit zu erreichen, dass mehr als 35 Mio. Gebäude renoviert und in der Baubranche bis zu 160 000 Arbeitsplätze geschaffen werden;

J.  in der Erwägung, dass der Zugang zu Wohnraum ein Grundrecht ist; in der Erwägung, dass die Obdachlosigkeit und der fehlende Zugang zu hochwertigem, erschwinglichem Wohnraum in Teilen der EU eine Krise darstellt;

K.  in der Erwägung, dass Städte Orte des Pluralismus, der Kreativität und der Solidarität sind; in der Erwägung, dass eine schlechte Planung und Gestaltung im öffentlichen Raum sowie eine zunehmende Zersiedelung zur Folge hatten, dass sich die Gebäudequalität überall in Europa verschlechtert hat; in der Erwägung, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus das Potenzial eröffnet wird, den begrenzten Raum in Städten auf nachhaltige, ästhetische und inklusive Weise zu nutzen, städtische und ländliche Gebiete besser anzubinden, für die Beteiligung der Einwohner an der Raumplanung zu sorgen und sie dabei zu unterstützen, die Stadt als einen für Interaktion und kulturelle Aktivitäten geschaffenen Raum wiederzuerlangen;

L.  in der Erwägung, dass der Aufbau einer besseren Zukunft mit einer hochwertigen Aus- und Weiterbildung beginnt, einschließlich Umweltbildung, Berufsausbildung und lebenslangem Lernen, u. a. durch Möglichkeiten des Online-Lernens, die allen zugänglich sein sollten, sowie Weiterbildung und Umschulung; in der Erwägung, dass der Zugang zu hochwertiger Bildung ein Grundrecht ist; in der Erwägung, dass Bildung und Kultur für die Persönlichkeitsentwicklung unerlässlich sind und dass ihnen für die demokratische und bürgerschaftliche Beteiligung eine wichtige Rolle zukommt; in der Erwägung, dass es für eine hochwertige bauliche Umwelt erforderlich ist, fähige Fachkräfte, Handwerker und Kulturschaffende auszubilden; in der Erwägung, dass die Verwirklichung der strategischen Autonomie der Union von ihrer Fähigkeit abhängig ist, in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation Hervorragendes zu leisten;

M.  in der Erwägung, dass das Kulturerbe, in dem die Werte einer Gemeinschaft zum Ausdruck kommen, zunehmend vom Klimawandel und der Umweltzerstörung beeinträchtigt wird und von weiteren Herausforderungen betroffen ist, wie Unterinvestition, schlechte Planung und schlechte Verwaltung der Touristenströme; in der Erwägung, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus dazu beigetragen werden kann, es für die Zukunft zu erhalten, wiederherzustellen, anzupassen und zu schützen; in der Erwägung, dass Fachkräfte in der Bauwirtschaft zum Gemeinwohl beitragen müssen, indem sie das Kulturerbe achten;

N.  in der Erwägung, dass für Vorhaben im Zusammenhang mit dem Neuen Europäischen Bauhaus sowohl ein unterstützender Regelungsrahmen, der mit den bereichsspezifischen Rechtsvorschriften der EU im Einklang steht, als auch nachhaltige Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erforderlich sind;

O.  in der Erwägung, dass Russland bei seinen Kriegshandlungen vorsätzlich öffentliche Infrastruktur, Wohnungsbestand, Kulturerbe und andere zivile Infrastrukturen in der Ukraine angreift;

Wichtigste Ziele

1.  weist darauf hin, dass durch die historische Bauhaus-Bewegung mit wichtigen Vermächtnissen wie der Optimierung der Beziehung zwischen Form und Funktion mit dem Ziel der Demokratisierung der Kultur ein Paradigmenwechsel in den Bereichen Design, Architektur und Kunst herbeigeführt wurde, durch den es zu einem radikalen Umdenken und radikalen Innovationen kam und in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg in einem fortschrittlichen künstlerischen und pädagogischen Kontext echte kulturelle und soziale Veränderungen und gleichzeitig praktische Vorteile für das Leben der Menschen angestoßen wurden; stellt fest, dass das Neue Europäische Bauhaus in gleicher Weise positive Auswirkungen auf unser Alltagsleben haben kann, indem für echte Veränderungen vor Ort gesorgt und zu einem gerechten Übergang beigetragen wird;

2.  begrüßt die Initiative für ein Neues Europäisches Bauhaus, mit der angestrebt wird, eine gesamteuropäische kulturelle Bewegung zu schaffen, durch die zu einem intelligenteren, nachhaltigeren, inklusiveren und angenehmeren Lebensumfeld beigetragen und das lokale und weltweite Wissen gefördert wird; betont, dass der Schwerpunkt dabei in erster Linie auf die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen gelegt werden muss, indem im Einklang mit der EU-Städteagenda und auf der Grundlage der erfolgreichen Arbeit im Rahmen von URBACT gesunde und erschwingliche Lebensräume geschaffen werden, der Status quo überdacht wird und Räume, Gebäude, Städte und Gebiete, in denen die Menschen leben, einschließlich weniger entwickelter, vorstädtischer, ländlicher, abgelegener oder grenzüberschreitender Gebiete und Regionen umgestaltet werden und gleichzeitig die Koexistenz und der öffentliche Raum für sozialen und territorialen Zusammenhalt und demokratisches Leben verbessert werden, die räumliche Trennung und historische Ausgrenzung von sozialen Gruppen bekämpft werden und die Umwelt bei der Planung und beim Bau von Gebäuden sowie der Gestaltung der sie umgebenden Flächen geschützt wird;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass das Neue Europäische Bauhaus eine kreative sowie inter- und transdisziplinäre Initiative ist, in deren Rahmen Architektur, Design, Kunst und Wissenschaft erstmalig zusammengeführt und in den Mittelpunkt der EU-Politik gestellt werden und gleichzeitig Beiträge für andere Programme und Initiativen der Union, einschließlich des grünen und des digitalen Wandels, geleistet werden sollten, sodass der europäische Grüne Deal zu einer greifbaren, positiven und inklusiven Erfahrung für alle wird und um eine kreative und kulturelle Dimension erweitert wird, wodurch die nächste Innovationswelle eingeleitet wird; betont, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Neue Europäische Bauhaus auch vor Natur- und Klimakatastrophen geschützt werden müssen, indem eine Sicherheitskomponente in seine Ziele aufgenommen wird; weist darauf hin, dass dadurch neue Bauweisen und der Einsatz von innovativen, hochwertigen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Baumaterialien gefördert werden, u. a. beim Wiederaufbau nach Katastrophen;

4.  bekräftigt, dass das Neue Europäische Bauhaus das Potenzial hat, die Ausarbeitung von politischen Strategien unter anderem durch Zusammenarbeit mit Gemeinschaften umzugestalten, um die Entwicklung von politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf die bauliche Umwelt und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer haben, zu fördern, und dass es auch das Potenzial hat, die Umwelt der Zukunft zu schaffen, indem der Bedarf an Räumen, die zugänglich sind und an neue und im Wandel begriffene Lebensweisen angepasst sind, gedeckt wird – z. B. durch Räume für nicht-traditionelle Zusammensetzungen von Haushalten, Mehrgenerationenwohnen, flexible Coworking-Räume, kinderfreundliche städtische Umgebungen sowie sicherere Räume für Frauen und schutzbedürftige Menschen; besteht darauf, dass die Zielvorgaben für das Neue Europäische Bauhaus im Einklang mit den Klimaschutzzusagen der Union festgelegt werden und dass für die Mitgliedstaaten, einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Leitlinien für seine Umsetzung erstellt werden;

5.  hebt hervor, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus nur dann Erfolge erzielt werden können, wenn es zugänglich, transparent, erschwinglich, sozial und geografisch gerecht und inklusiv ist und die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die Organisationen in den Gemeinden und die Einwohner vor Ort aktiv einbezogen werden, sodass die soziale und territoriale Vielfalt sichergestellt ist und Projekte jedes Umfangs – von der Projektgestaltung über die Einführung bis hin zur Evaluierung – mit einem von der Basis ausgehenden Ansatz unterstützt werden, und wenn gleichzeitig aktiv Maßnahmen getroffen werden, um elitäre Ansätze oder negative Auswirkungen von Gentrifizierung zu verhindern und die Anhörung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern; hebt hervor, dass junge Menschen an dieser Initiative beteiligt werden müssen, vor allem junge Architekten, Künstler und Arbeitnehmer in den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft;

6.  hebt hervor, dass die Zugänglichkeit für Personen mit Behinderung, eingeschränkter Mobilität oder speziellen Anforderungen sowie für benachteiligte Gruppen sichergestellt werden muss, indem öffentliche Dienste sowie das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Leben für alle zugänglich gemacht wird; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass gutes Design wichtig ist; besteht darauf, dass auch Mittel für ausgeschlossene, ausgegrenzte und benachteiligte Gemeinschaften vorgesehen werden;

7.  ist der Ansicht, dass durch diese innovative kulturelle Bewegung das Potenzial eröffnet wird, Europa in den Bereichen nachhaltige Architektur, territoriale und räumliche Planung, Design, Kultur, nachhaltige Mobilität und Logistik, Technologie, Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz sowie erneuerbare Energien zu einem weltweiten Vorreiter zu machen, indem Lösungen für ein besseres Zusammenleben, eine bessere Zusammenarbeit und eine bessere gemeinsame Freizeitgestaltung gefördert werden, die auch außerhalb der EU umgesetzt werden können; ist der Ansicht, dass soziale und technologische Innovationen angemessen unterstützt werden müssen, u. a. durch öffentliche und private Investitionen in Forschung und Entwicklung;

8.  fordert die Kommission auf, die Reichweite des Neuen Europäischen Bauhauses weiter auszuweiten, indem assoziierte und Partnerländer außerhalb der EU an der Initiative beteiligt werden, u. a. im Wege eines ständigen Dialogs über das Neue Europäische Bauhaus; stellt fest, dass durch das Neue Europäische Bauhaus das Potenzial eröffnet wird, im Anschluss an Kriege einen Beitrag zum Wiederaufbau von Städten, Gesellschaften und Wirtschaftssystemen zu leisten, insbesondere im Zusammenhang mit dem andauernden Krieg in der Ukraine und unter Einbeziehung der ukrainischen Kultur- und Kreativbranchen und Kultur- und Kreativwirtschaft sowie von Fachkräften;

Finanzierung und Governance

9.  betont, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus in den ersten Jahren seines Bestehens nicht alle EU-Staaten und alle in ihnen ansässigen interessierten Parteien erreicht werden konnten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Bewusstsein für diese Initiative zu schärfen und die Koordinierung zwischen allen Regierungsebenen, die einen zeitnahen und gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Möglichkeiten und Finanzmitteln haben sollten, zu verbessern; legt der Kommission nahe, regelmäßige Treffen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Partnerländer abzuhalten und in den Mitgliedstaaten Kontaktstellen einzurichten, um die Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses und den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern; hebt hervor, dass es zur Unterstützung der Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses vor Ort wichtig ist, auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene angemessene Ressourcen bereitzustellen, maßgeschneiderte Finanzierungsmodelle und Verfahren einzurichten und den Verwaltungsaufwand zu minimieren;

10.  legt den Mitgliedstaaten nahe, das Neue Europäische Bauhaus in ihren nationalen politischen Strategien umzusetzen; hebt hervor, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus dazu beigetragen werden kann, die erheblichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Fähigkeit, die mit dem Neuen Europäischen Bauhaus verfolgten Ziele zu erreichen, zu beseitigen und damit für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen; legt allen öffentlichen Stellen, einschließlich der Unionsorgane, nahe, die Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses bei der Gestaltung ihrer eigenen baulichen Umwelt und ihrer Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen;

11.  fordert die Kommission auf, durch entsprechende Raumplanung und auf der Grundlage eines übergreifenden Governance-Rahmens ein integriertes, nicht diskriminierendes, transparentes, rechenschaftspflichtiges und territorial strukturiertes Steuerungsmodell für das Neue Europäische Bauhaus zu schaffen und dabei auch die Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit vorzusehen;

12.  fordert die Kommission auf, rechtzeitig über Möglichkeiten zur Beteiligung am Neuen Europäischen Bauhaus zu informieren, unter anderem durch technische Unterstützung für Interessengruppen und durch bewährte Verfahren, und die allgemeinen Kriterien für die Auswahl und Evaluierung von Projekten und Initiativen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses und für die Zuweisung von Mitteln klarzustellen, insbesondere folgende:

   Unterstützung der Umsetzung wichtiger politischer Strategien (z. B. Grüner Deal, Umwelt-, Industrie-, Sozial- und Kulturpolitik),
   Befolgung der Leitgrundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses, d. h. der Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik, und Berücksichtigung der Anregungen des Davos Qualitätssystems für Baukultur,
   Schaffung neuer Arbeitsplätze mit hochwertigen Arbeitsbedingungen und neuer Geschäftsmöglichkeiten, durch die im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Finanzierung zusätzlich wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Wettbewerbsfähigkeit Europas verbessert wird, wobei besondere Schwerpunkte darauf liegen, die für das Exzellenzsiegel des Neuen Europäischen Bauhauses und die EU-Finanzierung anzuwendenden Verfahren zu straffen, die Überlebensfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und zur Kreislauffähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Wirtschaft beizutragen,
   Förderung der Zugänglichkeit durch Anwendung bestimmter Projektkriterien sowie der Erschwinglichkeit, der Inklusivität, des Gender-Mainstreamings, der Vielfalt, des Pluralismus, der Sicherheit und der Entwicklung von zivilgesellschaftlichem Sozialkapital,
   Förderung der Beteiligung und Verbindung aller Interessenträger, einschließlich lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft und von Bürgern geleiteter Organisationen, interessierter Einzelpersonen, Fachkräften und ihrer Interessenvertretungen,
   Beteiligung der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich der Kulturschaffenden,
   Sicherstellung der Übereinstimmung des Neuen Europäischen Bauhauses mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen entsprechend den Indikatoren der Agenda 2030, mit den Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris, den Strategien der EU in den Bereichen Klima, Umwelt, biologische Vielfalt und Energie, der europäischen Säule sozialer Rechte und den europäischen Grundwerten;

13.  fordert die Kommission auf, die Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses zu einem festen Bestandteil aller künftigen einschlägigen Rechtsvorschriften zu machen, und betont zugleich, dass das Neue Europäische Bauhaus auf die bestehenden Rechtsvorschriften, Programme und Initiativen der Union abgestimmt werden muss und dass sicherzustellen ist, dass mit dem geltenden Regelungsrahmen, z. B. der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden und der Energieeffizienz-Richtlinie, die Ziele und die Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses unterstützt werden;

14.  fordert darüber hinaus, dass in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern aus den relevanten Bereichen, insbesondere aus dem Bauwesen und der Architektur, dem Energiesektor, der Mobilität, dem Design, der Technologie, dem Tourismus, der Bildung und Qualifizierung, dem Handwerk, der Kultur und der Kunst sowie dem kulturellen Erbe, unter Berücksichtigung der bereichsspezifischen Zertifizierungen und Normen spezifische Kriterien und Aktionen zur Förderung von Synergieeffekten zwischen diesen Bereichen entwickelt werden; weist erneut darauf hin, dass es unerlässlich ist, das geografische Gleichgewicht zu berücksichtigen, damit das Neue Europäische Bauhaus gleichermaßen überall in der EU und darüber hinaus verbreitet werden kann; betont außerdem, dass die Projekte nicht länderübergreifend sein müssen, um das Exzellenzsiegel des Neuen Europäischen Bauhauses zu erhalten;

15.  bedauert, dass die Finanzierung des Neuen Europäischen Bauhauses ab 2023 nicht geklärt ist; fordert, dass die Verordnung über Horizont Europa während der Halbzeitüberprüfung des derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) geändert wird, um ein mit 500 Mio. EUR ausgestattetes Programm „Neues Europäisches Bauhaus“ zu schaffen; betont, dass das Programm auch aus anderen einschlägigen Programmen unterstützt werden sollte, um zusätzliche Wirkung zu erzielen, und dass mit den laufenden Programmen der Union dazu beigetragen werden kann, die Ziele des Neuen Europäischen Bauhauses zu erreichen; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus andere politische Maßnahmen der EU, einschließlich der Kohäsionspolitik, ergänzt werden, und in Partnerschaftsvereinbarungen und Programme, die durch die Struktur- und Kohäsionspolitik der EU unterstützt werden, die Unterstützung für das Neue Europäische Bauhaus aufzunehmen;

16.  fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich einen Vorschlag vorzulegen, um das Neue Europäische Bauhaus bis zum nächsten MFR in ein neues eigenständiges EU-Programm umzuwandeln, in dem konkrete Ideen und Ziele mit angemessenen Finanzmitteln einhergehen sollten; würdigt die Bemühungen der Kommission, die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Projekten zu veröffentlichen, indem Mittel aus bestehenden Programmen entnommen wurden, ist jedoch der Ansicht, dass ihre Auswirkungen nicht im Verhältnis zu den Zielvorgaben des Projekts stehen; beharrt darauf, dass dafür neue Finanzmittel mit einer eigenen und stabilen Haushaltslinie erforderlich sind; hebt hervor, dass dieses neue Programm nicht zur Folge haben darf, dass anderen unterfinanzierten Programmen, insbesondere Kreatives Europa, Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps, Mittel entzogen werden, auch wenn dadurch möglicherweise Verbindungen und Synergieeffekte zwischen den Programmen geschaffen werden, oder dass eine Abkehr von vereinbarten politischen Prioritäten stattfindet; betont, dass die Mittel für das Neue Europäische Bauhaus insbesondere in Forschung und Innovation investiert werden sollten;

17.  fordert die Kommission auf, einen klaren Plan für die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen, einschließlich Crowdfunding, zu erarbeiten, wobei ein Schwerpunkt auf die Förderung weiblicher Führungskräfte in Risikokapitalgesellschaften und Start-up-Unternehmen gelegt werden sollte; legt den Mitgliedstaaten nahe, im Rahmen ihres haushaltspolitischen Spielraums im Einklang mit den Grundsätzen des Neuen Europäischen Bauhauses über ihre Aufbau- und Resilienzpläne sowie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds angemessene Mittel für Projekte bereitzustellen, die mit den Grundsätzen und Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses im Einklang stehen und Partnerschaften von öffentlichen Stellen und privaten Organisationen umfassen, um die nachhaltige Entwicklung zu fördern; weist daraufhin, dass dadurch vor Ort konkrete Ergebnisse erzielt werden; hebt hervor, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus auch dazu beigetragen werden sollte, Räume und Gebäude zu schaffen, durch die unternehmerische Initiative begünstigt wird;

18.  erachtet es als notwendig, über die Phasen der gemeinsamen Gestaltung, der Bereitstellung und der Verbreitung hinauszugehen und sicherzustellen, dass das kreative Denken in allen Phasen fortgeführt wird; fordert die Kommission auf, einen transparenten und auf Fakten beruhenden Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus einzurichten, in dessen Rahmen alle relevanten Interessenträger berücksichtigt und alle Maßnahmen des Neuen Europäischen Bauhauses auf EU-Ebene und nationaler Ebene, einschließlich ihrer gesellschaftlichen und klimabezogenen Auswirkungen, ihrer Auswirkungen auf die regionale Entwicklung und ihrer tatsächlichen allmählichen Wertschöpfung, kontinuierlich überprüft werden und dem Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstattet wird; erwartet den ersten Überwachungsbericht für das Jahr 2022;

Entwicklung und Schwerpunktbereiche

19.  ist der Ansicht, dass durch die Bewegung des Neuen Europäischen Bauhauses nachhaltigere, sozial inklusive und innovative Lebensweisen gefördert werden sollten, die auf neuen ganzheitlichen Modellen der Planung, des Baus und des Bewohnens unserer baulichen Umwelt beruhen und bei denen die Anwohner auf sinnvolle Weise an Entscheidungsprozessen beteiligt werden, um den neu aufkommenden Anforderungen sowie dem veränderten Konsum- und Mobilitätsverhalten gerecht zu werden und dazu beizutragen, dass menschenwürdiges, hochwertiges und erschwingliches Wohnen für alle, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, sichergestellt wird, unter anderem durch die Bekämpfung von Ausgrenzung aus dem Wohnungsmarkt und Obdachlosigkeit;

20.  erachtet das Neue Europäische Bauhaus für eine Gelegenheit, eine gut konzipierte ökologische Regenerierung der öffentlichen Räume zum Erreichen der Dekarbonisierungsziele vorzusehen, abgenutzte Gebäude zu sanieren und neuen Zwecken zuzuführen, alte Industriegebiete in neue grüne städtische und öffentliche Räume umzuwandeln und die notwendige Infrastruktur zu bauen, um körperliche Betätigung, Wissens- und Kulturaustausch zu erleichtern;

21.   fordert, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses die 15-Minuten-Stadt gefördert wird, damit die Bürgerinnen und Bürger alle essenziellen Dienstleistungen und Einrichtungen fußläufig erreichen können, und dass innovative Lösungen für die Entwicklung nachhaltiger städtischer Gebiete, einschließlich Lösungen für nachhaltige Mobilität, vorgelegt werden; hebt hervor, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses erschwingliche, sozial inklusive und energieeffiziente Gebäude in den Fokus gerückt werden müssen und zu einer Verlagerung auf öffentliche und kollektive Verkehrsmittel sowie umweltfreundlichere Verkehrsmittel beigetragen werden muss;

22.  betont, dass der vorhandene Gebäudebestand, einschließlich der von totalitären Regimes errichteten schlecht geplanten und gebauten Gebäude, umgestaltet, modernisiert und saniert werden muss, wobei naturbasierte Lösungen wie Holz eingesetzt, Abfall reduziert und die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und die Kreislauffähigkeit der baulichen Umgebung verbessert werden müssen; beharrt darauf, dass dazu gehören sollte, der Renovierung und der anpassungsfähigen Wiederverwendung gegenüber dem Abriss bzw. dem Neubau Vorzug zu geben, Hindernisse im Hinblick auf die Behandlung und den Transport von Abfall zu beseitigen und die Menschen dafür zu sensibilisieren, welche Mengen von Kohlenstoff in Materialien vorhanden bzw. gespeichert sind, um sie in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen;

23.  hebt hervor, dass durch das Neue Europäische Bauhaus auch Initiativen für den Bau und die Renovierung von erschwinglichen, hochwertigen und energieeffizienten Sozialwohnungen unterstützt werden sollten;

24.  fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Grundsätzen und Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses innovative Lehrpläne für die kulturelle Bildung und die Entwicklung von Kompetenzen im Bereich der Raumplanung, der Kreativität, der Orientierung und des Zeichnens zu erarbeiten und die zentralen Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses und die Kompetenzen in den Bereichen Umweltschutz und Digitales u. a. durch Weiterbildung und Umschulung der entsprechenden Fachkräfte in die informelle, die nicht formale und die Hochschulbildung sowie die berufliche Bildung und das lebenslange Lernen einzubinden, wodurch auch zur Umsetzung der Europäischen Kompetenzagenda beigetragen wird; betont, dass in Abstimmung mit der Koalition „Bildung für den Klimaschutz“ durch Bildung ein Bewusstsein für die Achtung der Umwelt und des kulturellen Erbes geschaffen werden muss; fordert die EU auf, solche Bestrebungen zu fördern; fordert die Kommission auf, Mobilitätsangebote zu einem festen Bestandteil des Neuen Europäischen Bauhauses zu machen, insbesondere für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, für Studierende der einschlägigen Fächer an Universitäten und qualifizierte Fachkräfte in den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft;

25.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, alle Elemente des Wissensdreiecks – Innovation, Forschung und Bildung – zu berücksichtigen, indem sie Partnerschaften zwischen tertiären Bildungseinrichtungen, einschließlich über Europäische Hochschulallianzen, Forschungseinrichtungen, einschließlich Architektur- und Kulturforschungszentren, und der Industrie, einschließlich der relevanten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Sozialunternehmen und Start-up-Unternehmen, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und der Gemeinsamen Forschungsstelle fördern; ist der Ansicht, dass die Wissens- und Innovationsgemeinschaft des EIT zu Kultur- und Kreativbranchen und zur Kultur- und Kreativwirtschaft dem Neuen Europäischen Bauhaus seine Fachkenntnisse zur Verfügung stellen sollte, insbesondere in Mitgliedstaaten und Regionen, in denen die Innovationskapazitäten dürftig sind;

26.  hebt hervor, dass durch das Neue Europäische Bauhaus die Sicherheit der Energieversorgung und die Energieeffizienz verbessert werden könnten, indem Investitionen gefördert und Anreize für energiesparende, emissionsfreie und CO2-arme Materialien Lösungen geboten werden, u. a. durch kooperative und gemeindebasierte Modelle für die Erzeugung von erneuerbarer Energie und Projekte für die Nutzung von Abwärme und für integrierte Energiesysteme;

27.  weist auf das dringende Problem der steigenden Energiepreise und der daraus resultierenden Zunahme der Energiearmut in den Haushalten in der EU hin; betont, dass Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Energiearmut und dem Schutz gefährdeter Haushalte zukommt, da dadurch die innovativen Lösungen für den Gebäudesektor, das Bauwesen, die Industrie und die Materialwirtschaft geschaffen werden, die Voraussetzung für das Erreichen einer gerechten und fairen Energiewende sind;

28.  hebt hervor, dass durch das Neue Europäische Bauhaus der digitale Wandel erleichtert werden könnte, indem die Konnektivität verbessert wird, um die digitale Kluft zu schließen, indem effizientere, inklusivere, zugänglichere und ökologisch nachhaltigere Lösungen erreicht werden und indem die Nutzung von lokalen Ressourcen und Kompetenzen optimiert wird;

29.  stellt fest, dass das Neue Europäische Bauhaus ein Katalysator für transformative Änderungen in kreativen Ökosystemen und Bau- und Unternehmensökosystemen sowie für das neue Verständnis und die Qualität bei der Planung, bei der Gestaltung und beim Bau ist, z. B. weil während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden digitale Technologien genutzt werden, Kapazitäten für die Erstellung innovativer Modelle und digitaler Technologien für die Stadtplanung geschaffen werden, indem u. a. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Datenaustausch gefördert wird, und auf dem Weg zur CO2-Neutralität die Grundsätze der Kreislauffähigkeit und der Ressourceneffizienz berücksichtigt werden;

30.  fordert, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus Anreize geschaffen werden, um die Nutzung nachhaltiger und langlebiger Technologien und Materialien zu unterstützen, damit auf erneuerbare, recycelbare und kosteneffiziente Weise bei Senkung der Treibhausgasemissionen intelligente Energie- und Umweltlösungen sowie Innovationen bei Materialien, Prozessen, Automatisierung und Verfahren gefördert werden, wie etwa vorgefertigte Bauteile aus nachhaltigen Materialien, Photovoltaik- oder Ladeinfrastruktur, bio- und geobasierte Materialien sowie lokal erprobte Bautechniken; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, den notwendigen Nachschub, einschließlich von Rohstoffen, für die Herstellung solcher Baumaterialien zu erleichtern und gleichzeitig durch Vermeidung von Marktverzerrungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen;

31.  stellt fest, dass der kulturelle Aspekt des Neuen Europäischen Bauhauses für seine soziale und demokratische Dimension entscheidend ist; fordert die Kommission gleichzeitig auf, für das Neue Europäische Bauhaus eine Methode der evidenzbasierten Konzipierung zu definieren und zu entwickeln, um dafür zu sorgen, dass die Prozesse der Umwandlung von Räumen, Gebäuden, Städten und Gebieten auf wissenschaftlicher Forschung basieren, damit die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden;

32.  begrüßt den innovativen und integrierten Ansatz, der im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses durch effiziente Raumnutzung, Erhaltung, Restaurierung, Aufwertung, Förderung und Wiederverwendung des historischen und kulturellen Erbes sowie des Naturerbes vertreten wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Neue Europäische Bauhaus als Gelegenheit zu nutzen, das reiche kulturelle Erbe Europas besser vor den Auswirkungen der Umweltzerstörung, eines schlecht organisierten Tourismus und anderer Herausforderungen zu schützen; hebt hervor, dass für Kultur- und Erbestätten durch intelligente Renovierung, einschließlich Verbesserungen bei der Energieeffizienz, Umgestaltung und anpassungsfähige Wiederverwendung neue und erweiterte Nutzungsmöglichkeiten gefunden werden können; stellt fest, dass die Digitalisierung ein Mittel zur Aufwertung des kulturellen Erbes ist;

Umsetzung

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Neue Europäische Bauhaus mit der Renovierungswelle zu verknüpfen und die innovativen Lösungen zu nutzen, die durch das Projekt für die umfassende, ganzheitliche, hochwertige und kostenoptimierte Renovierung unseres Gebäudebestands geboten werden; hebt hervor, dass dies auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse des Lebenszyklus der Gebäude und unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten des Standorts, einschließlich der örtlichen ästhetischen und architektonischen Merkmale, erfolgen sollte und dass dabei nicht nur auf die Energieeffizienz geachtet werden sollte, sondern auch auf Verbesserungen im Hinblick auf die Qualität der Innenräume, erneuerbare Energieträger, Langlebigkeit Zugänglichkeit, Sicherheit und auf die Beseitigung von Schadstoffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil der Renovierungen rasch zu erhöhen, u. a. durch Vermeidung zusätzlicher Hindernisse für Renovierungen;

34.  ist der Auffassung, dass die ökologischen und sozialen Auswirkungen aller Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg bewertet werden sollten;

35.  fordert die Kommission auf, den neu geschaffenen Rahmen der EU für nachhaltige Gebäude („Level(s)“) weiter zu integrieren, um die Nachhaltigkeit in diesem Bereich zu verbessern; hebt hervor, dass der Rahmen optimiert werden muss, um ihn für die Fachkräfte im Bauwesen zugänglicher zu machen; besteht darauf, dass der Rahmen kontinuierlich aktualisiert wird, um neue Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus den Projekten des Neuen Europäischen Bauhauses einzubeziehen;

36.  befürwortet, dass in Partnerschaft mit den relevanten Interessenträgern ein Exzellenzsiegel für das Neue Europäische Bauhaus geschaffen wird, das auf klaren Kriterien basiert, die auf umfassende, ganzheitliche und inklusive Weise anzuwenden sind und mit denen der nachhaltigkeitsbezogene, wirtschaftliche, ökologische und soziale Wert von Projekten bewertet wird und Synergieeffekte mit bestehenden Siegeln und Instrumenten gefördert werden, um Projekte und Produkte anzuerkennen, mit denen wichtige Ziele des Neuen Europäischen Bauhauses erreicht werden, und für diese Projekte und Produkte den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der EU-Förderprogramme Anreize für die Bewerbung um das Exzellenzsiegel geschaffen werden, auch für von Bürgern und Gemeinden geleitete Projekte; fordert, dass die Marktakzeptanz des Exzellenzsiegels erforscht wird; hebt hervor, dass Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses im Bauwesen auf eine sorgfältige Analyse des Lebenszyklus der Gebäude und eine Analyse der Lebenszykluskosten gegründet werden sollten;

37.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die direkte Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Konzeption und Umsetzung von Projekten zu fördern, u. a. durch die Ausarbeitung von ausführlichen Anwendungsleitlinien und Stärkung ihrer Kapazität für die Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses; fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mit Nachdruck auf, zu untersuchen, wie lokale Kultureinrichtungen von der Umsetzung der Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses profitieren können, insbesondere im Hinblick auf die Reduzierung ihres klimatischen Fußabdrucks;

38.  betont in diesem Zusammenhang, dass mit der vorbereitenden Maßnahme „Plattform für Wissensmanagement für das Neue Europäische Bauhaus “ im Haushalt 2022 zur Straffung von Leitlinien und zum Austausch von Informationen zu Fördermöglichkeiten für potenzielle Antragsteller beigetragen werden kann und dass diese Maßnahme ab 2023 noch ausgeweitet werden könnte;

39.  betont, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften flexibler mit Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses experimentieren können müssen, und hebt hervor, dass durch Reallabore ein hohes Potenzial geboten wird, um Innovationen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und des Neuen Europäischen Bauhauses anzukurbeln;

40.  ist der Ansicht, dass das Neue Europäische Bauhaus Teil eines weiter gefassten kulturellen Deals für Europa sein sollte; betont, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses das noch nicht erschlossene Potenzial der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich der Kulturschaffenden, als Motor für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum und innovative, hochwertige Dienstleistungen und Produkte genutzt und gefördert werden sollte, indem u. a. mit gezielten Leitlinien die Einbeziehung der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft sichergestellt wird und neue Möglichkeiten für Zusammenarbeit, Voneinanderlernen, Kapazitätsaufbau und Kulturaustausch geschaffen werden und gleichzeitig für faire Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung für die Betroffenen gesorgt wird; betont, dass die ökologische Nachhaltigkeit von kulturellen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Neuen Europäischen Bauhaus gefördert werden sollte;

41.  fordert die Kommission auf, dem Parlament eine stärkere Beteiligung an den entsprechenden Gremien des Neuen Europäischen Bauhauses, wie dem hochrangigen Runden Tisch, zu ermöglichen;

42.  fordert, dass mit dem künftigen Labor des Neuen Europäischen Bauhauses zu Forschung und Innovation in den Schwerpunktbereichen des Neuen Europäischen Bauhauses beigetragen wird; hebt hervor, dass das Labor des Neuen Europäischen Bauhauses innovative Empfehlungen abgeben, mit anderen Einrichtungen, nationalen, regionalen und lokalen Stellen und Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft und Bürgergruppen, zusammenarbeiten und im Einklang mit der Initiative klare und transparente Regeln für die Arbeitsweise und die Berichterstattung aufstellen muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Errichtung des Labors zu beschleunigen und es mit angemessenen Mitteln auszustatten;

43.  begrüßt die Einrichtung des Festivals des Neuen Europäischen Bauhauses und die jährlichen, in diesem Zusammenhang vergebenen Preise; hebt hervor, dass es wichtig ist, in ganz Europa Veranstaltungen zum Neuen Europäischen Bauhaus auszurichten, um mehr Menschen zu erreichen und die Aufmerksamkeit für die Initiative zu steigern, u. a. durch bestimmte Veranstaltungen, Festivals und die Einrichtung des Europäischen Jahrs des Neuen Europäischen Bauhauses;

44.  fordert die Kommission auf, bei der Planung der Ausrichtungsorte für die jährlichen Festivals des Neuen Europäischen Bauhauses die von der UNESCO zur „Welthauptstadt der Architektur“ ernannten europäischen Städte zu berücksichtigen; regt an, dass das Festival des Neuen Europäischen Bauhauses in diesen als Welthauptstädte der Architektur ausgewählten EU-Städten stattfindet, um die europäische Architektur und Innovation besser zu fördern;

45.  fordert die Kommission auf, eine öffentliche, digitale und leicht zugängliche Datenbank der Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses einzurichten und regelmäßig zu aktualisieren, um die Ergebnisse der Initiative sichtbarer zu machen, das Neue Europäische Bauhaus auf der Grundlage bewährter Verfahren, einschließlich für den Kulturbereich, weiterzuentwickeln und den Wissensaustausch sowie die Forschung und die Entwickelung zu stärken;

46.  fordert, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit die Anstrengungen in den Bereichen Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit verstärkt werden, um das Wissen der Menschen über die Initiative zu vergrößern und für ihre Unterstützung und Beteiligung zu sorgen, insbesondere durch Maßnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, auch über soziale Medien und digitale Publikationen, z. B. Informationskampagnen, eine Plattform mit Informationen, bewährte Verfahren zu Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses aus allen Mitgliedstaaten und Bildungsinhalte, einschließlich eines Moduls zum Neuen Europäischen Bauhaus, der Schaffung von Werkzeugen und Räumen, durch die das Gruppenlernen erleichtert wird, des Austauschs von Ideen und Wissen sowie Umfragen zur Bewertung der Auswirkungen von Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses;

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47.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 501 I vom 13.12.2021, S. 13.
(2) ABl. C 460 vom 21.12.2018, S. 12.
(3) ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 88.
(4) Angenommene Texte: P9_TA(2022)0057.
(5) ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 152.
(6) ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 68.
(7) ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 156.
(8) ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 24.
(9) ABl. C 205 vom 20.5.2022, S. 17.
(10) ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 26.
(11) ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1.
(12) ABl. L 172 vom 17.5.2021, S. 53.
(13) ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60.
(14) ABl. L 153 vom 3.5.2021, S. 1.
(15) ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1.
(16) ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.
(17) ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 34.
(18) ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 32.
(19) Europäische Kommission: „Im Blickpunkt – Energieeffizienz von Gebäuden“. 17. Februar 2020.

Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen