Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2022 zum achten Kohäsionsbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU (2022/2032(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union,
– unter Hinweis auf Artikel 4, Artikel 162, Artikel 174 bis 178 und Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik(1) (Dachverordnung),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds(2),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)(4),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013(5),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise)(6),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005(7),
– unter Hinweis auf das von der Kommission am 14. Juli 2021 angenommene Paket „Fit für 55“,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)(8),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013(9),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/562 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE)(10),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit(11),
— unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedstaaten und von Ländern, die ihren Beitritt zur Union verhandeln und die von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffen sind(12) (Solidaritätsfonds der Europäischen Union),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union(13) (Konditionalitätsverordnung),
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 2018 über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (COM(2018)0373),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Februar 2022 zum achten Kohäsionsbericht: Kohäsion in Europa bis 2050 (COM(2022)0034),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Mai 2022 mit dem Titel „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ (COM(2022)0198),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),
– unter Hinweis auf den Pakt von Amsterdam, der auf einem informellen Treffen der für städtische Angelegenheiten zuständigen EU-Minister am 30. Mai 2016 in Amsterdam vereinbart wurde und in dem die Grundsätze einer Städteagenda für die EU niedergelegt sind,
– unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 in Göteborg vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission verkündet wurde,
— unter Hinweis auf den Bericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen der VN mit dem Titel „Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change“,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 10. Dezember 2020 mit dem Titel „Eine EU-Strategie zur Wiederbelebung des ländlichen Raums“(14),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vom 18. September 2020 zur „Rolle der EU-Struktur- und Kohäsionspolitik beim intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel“(15),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. September 2021 zum Thema „Die Rolle der Kohäsionspolitik bei der Bekämpfung von Ungleichheiten im neuen Programmplanungszeitraum nach der COVID-19-Krise. Komplementaritäten und mögliche Überschneidungen mit der Aufbau- und Resilienzfazilität und den nationalen Aufbauplänen“(16),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 27. April 2021 zum Thema „Die Rolle der Sozialwirtschaft bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“(17),
– unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2021/402 der Kommission vom 4. März 2021 zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise(18),
– unter Hinweis auf die am 14. Oktober 2020 eingeführte Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Kommission,
– unter Hinweis auf die 2015 eingeführte Initiative „Catching Up“ der Kommission (auch als Initiative für EU-Regionen mit Entwicklungsrückstand bezeichnet),
– unter Hinweis auf die im September 2015 im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aufgestellten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris geschlossen wurde („Übereinkommen von Paris“),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zur Kohäsionspolitik als Instrument zur Verringerung von Unterschieden bei der Gesundheitsversorgung und zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich(19),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zu der Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung eines innovativen und intelligenten Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität(20),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2022 zu den Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise(21),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2021 zum Thema „Eine stärkere Partnerschaft mit den EU-Gebieten in äußerster Randlage“(22),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zur geschlechtsspezifischen Dimension in der Kohäsionspolitik(23),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zur Umkehrung demografischer Entwicklungen in den Regionen der EU mithilfe von Instrumenten der Kohäsionspolitik(24),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 über die Kohäsionspolitik und regionale Umweltstrategien im Kampf gegen den Klimawandel(25),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zu strukturschwachen Gebieten in der EU(26),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2018 zur Kohäsionspolitik und der Kreislaufwirtschaft(27),
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Konferenz zur Zukunft Europas und die darin enthaltenen Empfehlungen,
– unter Hinweis auf die von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche im September 2020 veröffentlichte Studie mit dem Titel „EU lagging regions: state of play and future challenges“ (EU-Regionen mit Entwicklungsrückstand: Aktueller Stand und künftige Herausforderungen)(28),
– unter Hinweis auf die Analyse Nr. 01/2020 des Europäischen Rechnungshofs zur Verfolgung der Klimaschutzausgaben aus dem EU-Haushalt,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9‑0210/2022),
A. in der Erwägung, dass im letzten Finanzierungszeitraum von 2014 bis 2020 durch die Kohäsionspolitik als wichtigste öffentliche Investitionsstrategie mehr als 1,4 Millionen Unternehmen unterstützt wurden, ein Beitrag zu 1 544 km Eisenbahnstrecken und sichereren Straßen geleistet wurde, 45,5 Millionen Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt wurden und das BIP in den am wenigsten entwickelten Regionen um bis zu 5 % gesteigert wurde;
B. in der Erwägung, dass während der Pandemie die Gefahr, arbeitslos zu werden, der Anstieg der Armut und die geschlechtsspezifische Diskrepanz in den weniger entwickelten Regionen der EU besonders hoch waren; in der Erwägung, dass das Geschlechtergefälle bei der Beschäftigung fast doppelt so groß wie in den stärker entwickelten Regionen war;
C. in der Erwägung, dass mit der Kohäsionspolitik – obwohl sie kein Kriseninstrument ist – wiederholt und wirksam dazu beigetragen wurde, dass die Regionen wirkungsvoll auf asymmetrische Erschütterungen, wie die COVID-19-Krise, den Brexit und die derzeitige durch die russische Invasion in der Ukraine ausgelöste Flüchtlingskrise, reagieren konnten, unter anderem indem die an die Ukraine grenzenden Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt wurden; in der Erwägung, dass mit dieser Soforthilfe jedoch nicht der strategische Ansatz des Finanzierungszeitraums als Ganzes untergraben werden sollte, da die Kohäsionspolitik an sich eine langfristige Investitionspolitik ist;
D. in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, die künftige Kohäsionspolitik auf der Grundlage einer Strategie für den gesamten Finanzierungszeitraum zu formulieren, die jedoch zur Halbzeit des Finanzierungszeitraums neu bewertet und angepasst werden könnte;
E. in der Erwägung, dass entwickelte östliche Regionen der EU gegenüber dem Rest der EU aufgeholt haben, mehrere Regionen mit mittlerem Einkommen und weniger entwickelte Regionen aber eine wirtschaftliche Stagnation oder Verschlechterung erleiden, was darauf schließen lässt, dass sie sich in einer Entwicklungsfalle befinden; in der Erwägung, dass bei der Verteilung der Mittel nicht nur die Entwicklung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch die Entwicklung der Unterschiede innerhalb der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollte;
F. in der Erwägung, dass durch das starke Wachstum in weniger entwickelten Regionen zwar die Konvergenz vorangetrieben wurde, dass jedoch der Nutzen, der durch niedrigere Kosten entsteht, und die Erträge aus ihren Investitionen im Laufe der Zeit abnehmen dürften; in der Erwägung, dass die weniger entwickelten Regionen die allgemeine und berufliche Bildung fördern, die Investitionen in Forschung und Innovation erhöhen und die Qualität ihrer Einrichtungen verbessern und gleichzeitig weiter in die Infrastruktur investieren müssen, um ein stabiles Wachstum beizubehalten, eine Entwicklungsfalle zu vermeiden, die Konnektivitätslücke zu schließen und für den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen sowie für menschenwürdige Lebensbedingungen zu sorgen;
G. in der Erwägung, dass sich zwar die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen von 2012 bis 2019 verringert hat, jedoch nach wie vor 20 % der EU-Gesamtbevölkerung von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind;
H. in der Erwägung, dass sich die Infrastrukturqualität, die Erbringung von Dienstleistungen, der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Verkehrsmitteln und Mobilitätslösungen zwischen städtischen und ländlichen Regionen erheblich unterscheiden;
I. in der Erwägung, dass Städte und funktionale Verbindungen zwischen Stadt und Land wichtige Triebkräfte für die lokale und regionale Entwicklung, den Zusammenhalt und den gerechten Übergang sind;
J. in der Erwägung, dass die steigenden Kosten für Rohstoffe und Baustoffe unmittelbare negative Auswirkungen auf viele von der EU finanzierte Infrastrukturprojekte haben und dass deren Umsetzung dadurch gefährdet ist;
K. in der Erwägung, dass die rückläufige demografische Entwicklung im ländlichen Raum deutlicher ist und 50 % der EU-Bevölkerung bis 2050 in einer Region mit einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung leben wird; in der Erwägung, dass sich diese Entwicklungen auf das Wachstumspotenzial und den Zugang zu Dienstleistungen in ländlichen Gebieten auswirken dürften; in der Erwägung, dass es angesichts der Alterung der Bevölkerung unerlässlich ist, jüngere Generationen in die künftige Entwicklung ihrer Regionen einzubeziehen;
L. in der Erwägung, dass weniger entwickelte Regionen unverhältnismäßig stark von der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte betroffen sind und dass das Phänomen, wenn es nicht angegangen wird, langfristige und dauerhafte Auswirkungen auf die Zukunft der Union haben wird;
M. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik für öffentliche Investitionen äußerst wichtig ist und in manchen Mitgliedstaaten mehr als die Hälfte der gesamten öffentlichen Investitionen darauf entfällt; in der Erwägung, dass die öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Unterstützung aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) ergänzt und nicht dadurch ersetzt werden sollten;
N. in der Erwägung, dass das Ziel, bis spätestens 2050 CO2-Neutralität in Europa zu erreichen, mit dem Ziel eines fairen und gerechten Übergangs kombiniert werden sollte; in der Erwägung, dass die Luft- und Wasserverschmutzung im Allgemeinen in vielen weniger entwickelten Regionen nach wie vor zu hoch ist; in der Erwägung, dass sich alle Regionen der EU konsequent mit ihren Nachbarregionen an koordinierten Maßnahmen beteiligen müssen, um die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen;
O. in der Erwägung, dass das regionale Innovationsgefälle zugenommen hat und die Unterschiede bei Bildung, Ausbildung und Qualifikationen zwischen den besser und den weniger entwickelten Regionen häufig groß sind; in der Erwägung, dass Qualifikationen auf die Hauptstadtregionen konzentriert sind und ein großes Stadt-Land-Gefälle entstanden ist;
P. in der Erwägung, dass im Rahmen der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ durch die Umgestaltung der baulichen Umwelt der europäische Grüne Deal mit den Lebensräumen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten verknüpft wird;
Q. in der Erwägung, dass der digitale Wandel in Europa nach wie vor mit unterschiedlicher Geschwindigkeit erfolgt; in der Erwägung, dass nur zwei von drei Stadtbewohnern und einer von sechs Bewohnern des ländlichen Raums Zugang zu Hochgeschwindigkeitsverbindungen haben;
R. in der Erwägung, dass die Wohn- und Energiepreise steigen, woran ersichtlich wird, dass günstigere Sozialwohnungen und eine beschleunigte umfassende Renovierung erforderlich ist, um die Energiearmut zu bekämpfen;
S. in der Erwägung, dass in Bezug auf die Verbesserung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung erhebliche Fortschritte erzielt wurden, dass jedoch die regionalen Unterschiede nach wie vor größer sind als vor der Finanzkrise von 2008; in der Erwägung, dass mit der Kohäsionspolitik für wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gesorgt, Arbeitsplätze und Wachstum geschaffen, Investitionen in Bildung – einschließlich digitaler Bildung – sowie in Gesundheit, Forschung und Innovation gefördert, der Klimawandel bekämpft und demografische Herausforderungen bewältigt werden sollten; in der Erwägung, dass mit der Kohäsionspolitik sämtliche dieser Aufgaben nur erfüllt werden können, wenn sie mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet wird;
T. in der Erwägung, dass den in Artikel 174 AEUV aufgeführten Regionen und Gebieten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; in der Erwägung, dass die besonderen Maßnahmen und die zusätzlichen Mittel für die dünn besiedelten Gebiete in äußerster Randlage und im Norden beibehalten werden sollten, um die schweren und dauerhaften natürlichen und demografischen Nachteile dieser Regionen auszugleichen;
U. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik im Einklang mit den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung und unter uneingeschränkter Achtung der gemeinsamen Werte der Union gemäß Artikel 2 AEUV, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und des Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften umgesetzt werden muss; in der Erwägung, dass sich die Rechtsstaatlichkeit in mehreren Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit verschlechtert hat; in der Erwägung, dass mit der Kohäsionspolitik zur Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit beigetragen werden sollte;
V. in der Erwägung, dass durch die COVID-19-Pandemie und die derzeitigen geopolitischen Spannungen bestätigt wurde, dass über den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung nachgedacht werden muss, unter anderem im Hinblick auf eine vorübergehende Aussetzung (bis 2023) und Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, und dass die Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss, öffentliche Ausgaben der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Kohäsionspolitik und der ESI-Fonds nicht als nationale oder äquivalente Strukturausgaben nach der Begriffsbestimmung im Stabilitäts- und Wachstumspakt anzusehen;
W. in der Erwägung, dass die Mittelausstattung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union bei Weitem nicht ausreicht, um angemessen auf große Naturkatastrophen zu reagieren und den von Katastrophen betroffenen Regionen gegenüber die europäische Solidarität zum Ausdruck zu bringen; in der Erwägung, dass dieses Missverhältnis größer werden wird, weil die durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen voraussichtlich zunehmen und drastischere Veränderungen für das Leben der Menschen zur Folge haben werden; in der Erwägung, dass durch die Beiträge aus den EU-Fonds nur die Wiederherstellung des früheren Zustands der Infrastruktur und Einrichtungen gedeckt ist, während die zusätzlichen Kosten für die Errichtung von klimaresistenten Gebäuden von den Mitgliedstaaten (ko-)finanziert werden muss;
1. ist davon überzeugt, dass die Kohäsionspolitik nur dann weiterhin eine treibende Kraft für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen, ein Instrument zur Verringerung der regionalen und intraregionalen Unterschiede sowie ein Solidaritätsmechanismus für alle Regionen in der EU sein kann, wenn sie basierend auf den Grundsätzen der Partnerschaft und der Multi-Level-Governance mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet wird; betont, dass dies bedeutet, auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Rezession mindestens Mittel in gleicher Höhe wie im Finanzierungszeitraum 2021–2027 bereitzustellen, ergänzt durch die Mittel des Fonds für einen gerechten Übergang II; weist erneut darauf hin, dass neue Herausforderungen neue finanzielle Mittel erfordern, und fordert, dass die Kohäsionspolitik mit neuen Haushaltsmitteln ausgestattet wird, damit die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden die verschiedenen Herausforderungen und Krisen, von denen die Union betroffen ist, bewältigen können;
2. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten im derzeitigen Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Hinblick auf öffentliche oder äquivalente Strukturausgaben ordnungsgemäß begründete Ersuchen um größere Flexibilität stellen können, die von der öffentlichen Verwaltung durch die Kofinanzierung der im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Kohäsionsfonds und des Fonds für einen gerechten Übergang mobilisierten Investitionen unterstützt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass die Kommission den entsprechenden Antrag bei der Festlegung der steuerlichen Anpassung entweder im Rahmen der präventiven oder der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sorgfältig in einer Weise prüfen muss, mit der der strategischen Bedeutung von im Rahmen des EFRE, des Kohäsionsfonds und des Fonds für einen gerechten Übergang kofinanzierten Investitionen Rechnung getragen wird;
3. bekräftigt seinen entschlossenen Einsatz für die Kohäsionspolitik, die Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands und damit untrennbar vom europäischen Aufbauwerk ist und die auf dem Grundsatz der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen beruht; betont, dass sich die Kohäsionspolitik als modernes und flexibles Instrument bewährt hat, das in Notfällen schnell eingesetzt werden kann; betont, dass das ursprünglich mit der Kohäsionspolitik verfolgte Ziel, die harmonische Gesamtentwicklung der Mitgliedstaaten und Regionen zu fördern und zu unterstützen, nach wie vor die zentrale Aufgabe der kohäsionspolitischen Programme sein sollte; hebt jedoch hervor, dass die Kohäsionspolitik nicht dazu genutzt werden sollte, mangelhafte Haushaltsflexibilität auszugleichen, dass ihre Mittel nicht in Reaktion auf die Krise gekürzt werden sollten und dass mit der Kohäsionspolitik als langfristiger Investitionspolitik dazu beigetragen werden sollte, die Regionen auf künftige Herausforderungen vorzubereiten;
4. bedauert, dass Verzögerungen bei den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) erhebliche Verzögerungen im Programmplanungszeitraum zur Folge haben, was Auswirkungen auf die Verwaltungsbehörden und die Begünstigten hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Annahme von Partnerschaftsabkommen und Programmen zu beschleunigen, da die anhaltende unzureichende Umsetzung der Kohäsionspolitik in der zweiten Hälfte des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) einen ungewöhnlichen Zahlungsrückstand zur Folge haben könnte, wodurch bei den Verhandlungen über den MFR für die Zeit nach 2027 ein zusätzlicher Druck im Hinblick auf die Zahlungen entstehen könnte; fordert die Kommission daher auf, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, die Dachverordnung im Programmplanungszeitraum nach 2027 in zwei unterschiedliche Teile zu gliedern, nämlich den inhaltlichen Teil (politisch) und den mit dem MFR in Zusammenhang stehenden Teil (Finanzmittel); ist der Auffassung, dass der inhaltliche Teil vor dem mit dem MFR in Zusammenhang stehenden Teil verhandelt und abgeschlossen werden sollte, um es den Verwaltungsbehörden zu ermöglichen, zeitnah mit der Ausarbeitung zu beginnen; hebt hervor, dass der nächste MFR in diesem Rahmen zügig angenommen werden muss, damit die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine klare Vorstellung von ihrer Mittelausstattung haben und politische Entscheidungen treffen und Investitionsprioritäten festlegen können;
5. begrüßt die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) als wichtiges Instrument, wenn es darum geht, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzumildern und die Volkswirtschaften und Gesellschaften der EU nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen und sie besser auf die Herausforderungen und Chancen des grünen und des digitalen Wandels vorzubereiten; hebt hervor, dass für Komplementarität und Synergieeffekte zwischen der ARF und der Kohäsionspolitik gesorgt werden muss; bemängelt, dass in der ARF keine territoriale Dimension vorgesehen ist, und bekräftigt, dass dem Grundsatz der Partnerschaft in der Territorialpolitik der EU ein hoher Stellenwert zukommt; bedauert, dass die Einführung der ARF ausschließlich zentral gesteuert wurde und die Regionen und Gemeinden nicht konsultiert wurden, und betont, dass bei der Formulierung und der Umsetzung der politischen Strategien und Maßnahmen der Union die in Artikel 174 AEUV dargelegten Ziele berücksichtigt werden müssen und zu ihrem Erreichen beigetragen werden muss; ist ferner der Ansicht, dass es auch dann, wenn nationale Aufbaupläne über die ARF finanziert wurden, möglich sein muss, die ESI-Fonds zu mobilisieren;
6. hebt hervor, dass der Europäische Rechnungshof die fehlende Differenzierung zwischen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel bemängelt hat; betont, dass bei der künftigen Kohäsionspolitik eine solche Differenzierung in die Überwachung der Ausgaben und die thematische Konzentration aufgenommen werden sollte; betont, dass der Klimawandel für die menschlichen Gesellschaften auf der ganzen Welt die größte Bedrohung darstellt und dass alle Regionen davon betroffen sind; hebt daher hervor, dass mehr getan werden muss, um den Klimawandel zu bekämpfen und den Klimaschutz zu verbessern; hebt hervor, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik eine konsequente durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes unterstützt werden muss;
7. begrüßt, dass die Kommission den Fonds für einen gerechten Übergang eingeführt hat, um Regionen zu unterstützen, die durch den Übergang zur CO2-Neutralität mit Herausforderungen konfrontiert sind; fordert die zögerlichen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihn umzusetzen, und fordert die Kommission, aus der Umsetzung des Fonds für einen gerechten Übergang Lehren zu ziehen; fordert, dass im Programmplanungszeitraum 2027 für die Ebene NUTS 3 ein neuer Fonds, der Fonds für einen gerechten Übergang II, mit einer überarbeiteten Zuweisungsmethode eingeführt wird; ist der Auffassung, dass der Fonds vollständig in die Dachverordnung integriert werden sollte und dass dafür die Grundsätze der geteilten Mittelverwaltung und der Partnerschaft angewandt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass dieser Fonds für Regionen mit hohen CO2-Emissionen pro Kopf sowie für Branchen in Übergangsphasen zugänglich sein sollte, dass er mit mehr Mitteln als der derzeitige Fonds für einen gerechten Übergang ausgestattet sein sollte und dass sein Anwendungsbereich ausgeweitet werden sollte; fordert, dass bei dem neuen Fonds für einen gerechten Übergang II zwischen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel unterschieden wird, und betont, dass für die künftige Kohäsionspolitik eine einfache Architektur gestaltet werden muss;
8. begrüßt die Vorstellung eines Grundsatzes, dass dem Zusammenhalt nicht geschadet werden soll, dass also keine Maßnahmen getroffen werden sollen, durch die der Konvergenzprozess beeinträchtigt oder zu regionalen Unterschieden beigetragen wird; ist der Ansicht, dass der Europäische Ausschuss der Regionen in die Gestaltung dieses Grundsatzes einbezogen werden sollte und dass der Grundsatz in Rechtsvorschriften verankert werden sollte, damit sein Anwendungsbereich und die Modalitäten seiner Anwendung klar festgelegt sind, sodass er als übergreifender Grundsatz für die politischen Maßnahmen der EU etabliert wird;
9. weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik zwar kein Kriseninstrument ist, dass aber bis nach der Halbzeitüberprüfung ein nicht zugewiesener Flexibilitätsbetrag entsprechend der Höhe im derzeitigen Zeitraum beibehalten wird, um die Resilienz und die Reaktionsfähigkeit der Regionen zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, neue und kommende Herausforderungen zu bewältigen und asymmetrische Erschütterungen zu absorbieren; ist der Auffassung, dass im MFR nach 2027 für eine stärkere Kohäsionspolitik mit höherer Mittelausstattung gesorgt werden sollte, dass die Kohäsionspolitik jedoch nicht zur Bewältigung jeder neuen Herausforderung genutzt werden sollte; fordert die Kommission auf, vorzuschlagen, dass die im Jahr 2021 nicht verwendeten Mittel aus der Kohäsionspolitik für eine höhere Flexibilität ab 2022 mobilisiert werden, um Lösungen für die höheren Kosten von EU-finanzierten Infrastrukturprojekten (Verkehr, Energie, Digitalbereich usw.) zu finden; weist erneut darauf hin, dass die Umsetzung zahlreicher EU-finanzierter Infrastrukturprojekte durch den Preis von Rohstoffen und Baustoffen gefährdet wird;
10. betont, dass der Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten für die menschlichen Gesellschaften auf der ganzen Welt die größte Bedrohung darstellt; weist erneut darauf hin, dass die steigende Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen und extremen Klimaphänomenen (Überschwemmungen, Stürme, Zyklone, Dürren, Hitzewellen, Waldbrände usw.) bereits sichtbare und spürbare Folgen des Klimawandels sind; vertritt die Auffassung, dass für die Union, für jedes Land und für jede Region, enorm hohe Kosten entstehen, wenn nicht vorausschauend auf den Klimawandel reagiert wird und Anpassungsmaßnahmen getroffen werden; fordert, dass die Mittelausstattung des EUSF deutlich aufgestockt wird, um den Regionen zu helfen, vorausschauend auf den Klimawandel zu reagieren und seine Auswirkungen abzumildern, und dass der Anwendungsbereich des EUSF erweitert wird, damit er auch genutzt werden kann, um die klimaresilientere Wiederherstellung oder den klimaresilienteren Bau von öffentlicher und privater Infrastruktur zu fördern; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Mittel des EUSF durch eine Art Versicherung aufgestockt werden können, in die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer Einwohnerzahl jährliche Beiträge einzahlen, die in sichere Anlagen investiert werden und im Krisenfall zur Verfügung stehen;
11. ist der Ansicht, dass der Kofinanzierungssatz für das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ auf der Ebene jeder Priorität unter normalen Umständen nicht höher sein sollte als:
a)
85 % für weniger entwickelte Regionen und die Gebiete in äußerster Randlage,
b)
75 % für Übergangsregionen, sofern sie bewahrt werden,
c)
70 % für stärker entwickelte Regionen;
ist der Ansicht, dass alle drei Sätze in Notsituationen unter Anwendung des Flexibilitätsbetrags erhöht werden sollten;
12. vertritt die Auffassung, dass aus dem Kohäsionsfonds die Mitgliedstaaten unterstützt werden sollten, deren Pro-Kopf-BNE, gemessen in Kaufkraftstandards und berechnet anhand der Unionsdaten für den Zeitraum 2025-2027, weniger als 90 % des durchschnittlichen Pro-Kopf-BNE der EU für denselben Bezugszeitraum beträgt;
13. betont, dass beim BIP als einzigem Indikator für die Entwicklung die ökologische Nachhaltigkeit, die Ressourceneffizienz, die Integration oder der soziale Fortschritt nicht berücksichtigt werden; weist erneut darauf hin, dass neben wirtschaftlichen Aspekten auch Gesundheit, Bildung, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und soziale Inklusion integrale Bestandteile des Entwicklungsmodells der EU sind; fordert, dass das BIP durch neue Kriterien (z. B. soziale, ökologische, demografische) ergänzt wird, um eine bessere sozioökonomische Übersicht über die Regionen zu erhalten, die derzeitigen Prioritäten der Union, wie etwa den europäischen Grünen Deal und die europäische Säule sozialer Rechte, anzugehen und den ökologischen, digitalen und demografischen Wandel und das Wohlergehen der Menschen besser wiederzugeben;
14. schlägt vor, Überlegungen über den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der langfristigen strategischen Ziele der EU anzustellen, insbesondere angesichts der neuen anstehenden Herausforderungen; ist der Ansicht, dass der ökologische und der digitale Wandel nach wie vor große Herausforderungen sind, auf die wir unsere Investitionen konzentrieren sollten, um zu verhindern, dass neue Unterschiede entstehen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, den Dialog zu stärken und bei der Festlegung der strategischen Ziele, zu deren Verwirklichung mit der künftigen Kohäsionspolitik beigetragen werden soll, ihre Kräfte zu bündeln;
15. stellt fest, dass in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor „Rostgürtel“ bestehen; fordert nachdrücklich Unterstützung für den industriellen, sozialen und ökologischen Übergang dieser Regionen und ist der Ansicht, dass zur Bewältigung der möglicherweise negativen Auswirkungen des Übergangs alter Industrien, wie der Stahl- und Aluminiumindustrie, und zur Unterstützung dieser Industrien die Mittel des Fonds für einen gerechten Übergang II nach Möglichkeit für ihre Modernisierung sowie für die Ausgestaltung von Strategien für intelligente Spezialisierung, die auf die jeweiligen Anforderungen der sich im industriellen Wandel befindlichen Regionen zugeschnitten sind, die Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums und die Sicherstellung, dass das Wachstum möglichst vielen zugutekommt, bestimmt sein sollten;
16. ist der Ansicht, dass einige Regionen, die sich im industriellen Wandel befinden, mit besonderen Herausforderungen wie der Deindustrialisierung aufgrund der Auslagerung der industriellen Produktion in Schwellenländer, einer niedrigen Produktivität und der Tatsache, dass es an einer echten Strategie für zukunftsorientierte Berufe fehlt, konfrontiert sind, während andere Regionen über ein vergleichsweise großes Potenzial verfügen, wie etwa ein traditionelles verarbeitendes Gewerbe oder fortgeschrittene Innovationstätigkeiten in lokalen Nischenindustrien; weist darauf hin, dass stärker industrialisierte Regionen gegenüber verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Erschütterungen widerstandsfähiger sind, und fordert die Kommission auf, eine ambitionierte Reindustrialisierungspolitik für die EU-Regionen auszuarbeiten; hebt hervor, dass die lokale und regionale Produktion sowie der lokale und regionale Verbrauch wichtig sind; fordert ferner eine spezifische EU-Initiative zur Unterstützung der Regionen in der Union, die ein niedriges Wachstum aufweisen und zu den ärmeren Regionen zählen und die sowohl intern als auch extern vom EU-Durchschnitt abweichen, wobei auf den Lehren aus der Initiative „Catching Up“ aufgebaut werden sollte; weist erneut darauf hin, dass eine ortsbezogene Politik entwickelt werden muss, die auf einer angemessenen Analyse der Muster des niedrigen Wachstums und den erforderlichen Instrumenten zu ihrer Bewältigung beruht;
17. weist darauf hin, dass 2019 ein Viertel der EU-Bevölkerung in einer Region lebte, in dem das reale BIP noch immer unter dem Niveau von vor der Finanzkrise im Jahr 2007 lag, insbesondere in Griechenland, Zypern, Italien und Spanien; betont, dass diese Länder auch von der durch COVID-19 verursachten wirtschaftlichen und sozialen Krise wesentlich stärker betroffen waren;
18. erachtet es als äußerst wichtig, die ländlichen Gebiete zu unterstützen, indem ihre Vielfalt anerkannt und ihr jeweiliges Potenzial erschlossen wird, Verkehrsverbindungen, Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindungen, die Erbringung von Dienstleistungen, die wirtschaftliche Diversifizierung und die Schaffung von Arbeitsplätzen verbessert werden und ihnen Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen wie der Verödung ländlicher Regionen, Alterung der Bevölkerung, Entvölkerung und Landflucht, dem Niedergang von Gemeinschaften im Allgemeinen, einschließlich von Stadtzentren, sowie einer unzureichenden medizinischen Versorgung und unzureichender Bildungschancen gewährt wird, und betont gleichzeitig, dass für die Funktionsfähigkeit von städtischen Gebieten Verbindungen zwischen Stadt und Land wichtig sind; hebt insbesondere die Rolle von jungen Frauen in ländlichen Gebieten hervor, die tendenziell prekär ist; ist der Ansicht, dass mit der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ dazu beigetragen würde, ländliche Gebiete attraktiver zu machen; weist darauf hin, dass mit allen diesen Maßnahmen zudem wachsenden Städten dabei geholfen würde, die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen sie konfrontiert sind;
19. betont, dass nachhaltige Mobilitätslösungen in der gesamten EU wichtig sind; fordert die Kommission auf, eine intelligente und umweltfreundliche Mobilität und den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu fördern, um einen Beitrag für den europäischen Grünen Deal und das Paket „Fit für 55“ zu leisten; betont, dass der Grüne Deal wichtig ist, und stellt fest, dass für seinen Erfolg Investitionen auf regionaler und lokaler Ebene von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, klimabezogene Ausgaben weiterhin zu fördern und den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ zu unterstützen;
20. hebt hervor, dass die Entwicklung des ländlichen Raums einen multidimensionalen Charakter hat, der über die Landwirtschaft hinaus Auswirkungen hat; beharrt darauf, dass ein Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen von EU-Gesetzgebungsinitiativen auf den ländlichen Raum eingeführt werden muss; stellt fest, dass nur 11,5 % der Bevölkerung in den ländlichen Gebieten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei tätig sind; fordert daher, dass der ELER wieder als separater Fonds in den strategischen Rahmen der Dachverordnung aufgenommen wird; hebt hervor, dass die Möglichkeiten und Synergieeffekte für Investitionen in ländliche Gebiete über die Landwirtschaft hinaus sowie für die regionale Entwicklung durch einen integrierten Multifonds-Ansatz gestärkt werden, wenn der ELER als kohäsionspolitischer Fonds geführt wird; hebt hervor, dass mit dem Programm LEADER, mit dem lokale Akteure in die Gestaltung und Umsetzung von Strategien sowie in Entscheidungen und Mittelzuweisungen für ihre ländlichen Gebiete einbezogen werden sollen, ein wertvoller Beitrag zur ländlichen Entwicklung geleistet wird;
21. fordert, dass die Artikel 174 und 349 AEUV bei allen politischen Maßnahmen der EU stärker berücksichtigt werden, um die Verwirklichung der darin dargelegten Ziele zu fördern; bedauert, dass im achten Kohäsionsbericht kein besonderes Augenmerk auf die Fortschritte gelegt wird, die bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Regionen erzielt wurden, die unter schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen leiden, wie die Gebiete in äußerster Randlage, die dünn besiedelten Regionen im Norden, die Inseln, die Berggebiete und die Grenzregionen; weist darauf hin, dass der Kohäsionspolitik in den Gebieten in äußerster Randlage eine entscheidende Rolle zukommt; betont, dass es wichtig ist, für diese Regionen maßgeschneiderte Programme und Maßnahmen zu konzipieren, und betont, dass alle speziell für sie konzipierten Maßnahmen beibehalten werden müssen, da die Mehrheit der Gebiete in äußerster Randlage nach wie vor zu den am wenigsten entwickelten Regionen gehört und sich sechs davon unter den 30 EU-Regionen mit dem niedrigsten Pro-Kopf-BIP befinden;
22. ist der Überzeugung, dass die Rolle kleinerer Städte, von Gemeinden und Dörfern gestärkt werden sollte, um die lokale Wirtschaft zu unterstützen und demografische und klimatische Herausforderungen zu bewältigen; bekräftigt, dass Verbindungen zwischen Stadt und Land und die Entwicklung von Strategien auf der Grundlage funktionaler Gebiete unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Städte wichtig sind, um zu verhindern, dass die ländlichen Gebiete schrumpfen; betont, dass es wichtig ist, maßgeschneiderte territoriale Ansätze umzusetzen und insbesondere in die Initiative für intelligente Dörfer zu investieren, um Dienstleistungen im ländlichen Raum durch digitale und soziale Innovationen neu zu beleben; betont den Stellenwert von Synergieeffekten zwischen verschiedenen Finanzierungsinstrumenten wie dem ELER, dem EFRE, dem ESF+ und dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, um durch einen Multifonds-Ansatz eine angemessene Mittelausstattung für ländliche Gebiete bereitzustellen;
23. bekräftigt, dass der Kohäsionspolitik eine wichtige Rolle bei der Harmonisierung und Verbesserung der Lebensbedingungen für alle und überall in der EU zukommt; weist jedoch darauf hin, dass zunehmend benachteiligte und verarmte Gebiete entstehen, auch innerhalb von weiter entwickelten Regionen und Gebieten; betont, dass Städte zwar regionale Treiber für Wachstum und Wandel sind und dass das Leben und Arbeiten in Städten mit vielen Vorteilen einhergeht, dass jedoch eine hohe Bevölkerungskonzentration und ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum in bestimmten städtischen Gebieten auch Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum, das Ausmaß der Umweltverschmutzung und die Lebensqualität haben können; fordert die Kommission daher auf, einen Vorschlag vorzulegen, um die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“, mit der Lösungen für die Entwicklung nachhaltiger und innovativer städtischer Gebiete bereitgestellt werden sollen, auf der Grundlage von neuen Mitteln als neues EU-Programm mit einer eigenen Mittelausstattung in den MFR nach 2027 aufzunehmen; ist der Ansicht, dass die städtischen Behörden künftig direkten Zugang zu EU-Mitteln haben sollten; weist erneut darauf hin, dass Schutzmaßnahmen wichtig sind, mit denen eine unfaire Bestrafung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Ländern, für die der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus aktiviert werden könnte, vermieden wird, und fordert die Kommission auf, Verfahren festzulegen, mit denen sie den Endbegünstigten Mittel direkt zur Verfügung stellen kann;
24. betont, dass es wichtig ist, bei der ländlichen und lokalen Entwicklung den von der Basis ausgehenden Ansatz zu stärken, der ein Instrument für soziale Innovation und den Aufbau von Kapazitäten ist, mit dem die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum in die Lage versetzt werden, für die Entwicklung ihres Gebiets Eigenverantwortung zu übernehmen; besteht daher darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie nichtstaatliche Organisationen und die Bürgerinnen und Bürger vollständig in den Entscheidungs- und Umsetzungsprozess einbezogen werden, um dafür zu sorgen, dass ihren Bedürfnissen angemessen Rechnung getragen wird; stellt fest, dass das auf lokaler Ebene vorhandene Potenzial besser ausgeschöpft werden könnte, wenn die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung gestärkt und erleichtert würde; ist der Ansicht, dass die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung für die Mitgliedstaaten obligatorisch sein sollte;
25. betont, dass die Gesellschaften und Volkswirtschaften ihr kreatives Potenzial erschließen sollten, während sie sich den mit dem Übergang zur CO2-Neutralität verbundenen Herausforderungen stellen, so etwa alte Industrieregionen, die die Kreativwirtschaft als multidisziplinären Katalysator für Übergangsprozesse nutzen und dabei Ideen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Verwaltungsprozesse integrieren sollten; ist der Auffassung, dass die Verwaltungsbehörden den alten Industrieregionen helfen können; betont daher, dass die multidisziplinäre Zusammenarbeit gefördert werden muss; hebt außerdem hervor, dass die Kultur für die Kohäsionspolitik wichtig ist, da damit dazu beigetragen wird, für lebendige Regionen zu sorgen und ihre Attraktivität zu erhöhen, den kulturellen Austausch zu verstärken und Vielfalt und Solidarität zu fördern;
26. weist besorgt auf die demografischen Herausforderungen hin, mit denen die EU und insbesondere bestimmte Regionen konfrontiert sind, wie die Alterung der Bevölkerung, die Abwanderung aus ländlichen und entlegenen Gebieten, der demografische Druck auf andere Gebiete, z. B. Küsten- und Stadtgebiete, sowie Migrationsströme und die Ankunft von Flüchtlingen; beharrt darauf, dass es notwendig ist, eine sofortige Reaktion auf die Ankunft von Flüchtlingen vorzubereiten, um ihre schnelle und leichte Integration sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, spezifische Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sowie zum Schutz der Grundrechte zu konzipieren und umzusetzen; betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Berufsverbände und die nichtstaatlichen Organisationen von entscheidender Bedeutung dafür sind, in ländlichen und städtischen Gebieten den besonderen Investitionsbedarf in den Bereichen Mobilität und Verkehrsanbindung zu ermitteln und zu bewerten, und dass sie als aktive Beteiligte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von territorialen Strategien, die von Gemeinschaften vor Ort ausgehen, einnehmen sollten; hebt hervor, dass es wichtig, in den betreffenden Programmen der Union spezifische Finanzierungsmodalitäten für ländliche Gebiete vorzusehen, unter anderem um negative demografische Entwicklungen umzukehren;
27. hebt hervor, dass die Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU verbessert werden muss und gleichzeitig Strafandrohungen vermieden werden müssen; betont, dass das Europäische Semester mit den Zielen der Kohäsionspolitik gemäß den Artikeln 174 und 175 AEUV im Einklang stehen muss; fordert die Beteiligung der Regionen bei der Verwirklichung dieser Ziele sowie einen stärkeren territorialen Ansatz; fordert einen Reflexionsprozess in Verbindung mit dem Konzept der makroökonomischen Konditionalität und das Sondieren der Möglichkeit, dieses Konzept durch andere Arten der Konditionalität zu ersetzen, um den vor uns liegenden neuen Herausforderungen besser gerecht zu werden; vertritt die Auffassung, dass aufgrund der sozioökonomischen Situation, die durch Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die russische Aggression gegen die Ukraine verschlechtert wurde, die Aussetzung des Stabilitätspakts bis 2023 und seine Überarbeitung erforderlich ist;
28. stellt fest, dass einige Regionen mittleren Einkommens in der „Falle der mittleren Einkommen“ festsitzen und dass sie häufig unter einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung, schwachen verarbeitenden Gewerben, geringem Wachstum, geringer Innovation, mangelnder Wettbewerbsfähigkeit, niedriger Produktivität, Einrichtungen und Verwaltungen von niedriger Qualität sowie schwachen Fortschritten hin zu einem gerechten Übergang leiden und für Erschütterungen aufgrund der Globalisierung anfällig sind; weist auf die besorgniserregende Verschärfung dieses Trends hin und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dieser Herausforderung konsequent entgegenzuwirken und für diese Regionen Lösungen zu finden, damit sie nicht langfristig zurückbleiben, sondern ihnen geholfen wird, ihre spezifischen Stärken zu entwickeln;
29. weist darauf hin, dass viele Wachstumstreiber noch immer auf stärker entwickelte Regionen und städtische Gebiete konzentriert sind; ist davon überzeugt, dass eine der größten Herausforderungen im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik darin bestehen wird, die unterentwickelten Regionen in geeigneter Weise zu unterstützen, und dass mit der Kohäsionspolitik dafür gesorgt werden sollte, sowohl die Unterschiede zu verringern als auch zu verhindern, dass diese Regionen zurückbleiben, indem die verschiedenen Trends und Dynamiken berücksichtigt werden und für ländliche Gebiete spezifische Unterstützung aus dem Haushalt bereitgestellt wird, u. a. um in den betreffenden EU-Programmen die negativen demografischen Entwicklungen umzukehren;
30. weist besorgt darauf hin, dass die Finanzierung der Mitgliedstaaten für ihre ärmeren Regionen in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen ist; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, den EU-Grundsatz der Zusätzlichkeit einzuhalten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Behörden bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten der ESI-Fonds den internen Zusammenhalt gebührend berücksichtigen;
31. betont, dass die Regionen, die in der „Falle der mittleren Einkommen“ festsitzen oder die davon bedroht sind, unterschiedliche Merkmale aufweisen und maßgeschneiderte Lösungen benötigen, um die Investitionen in hochwertige Bildung, Humankapital, Forschung und Entwicklung, Weiterbildung von Arbeitskräften, soziale Dienstleistungen und Klimaschutzstrategien anzukurbeln; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Regionen zu definieren, um die strukturellen Faktoren für die Falle der mittleren Einkommen besser zu verstehen, sie mit einem differenzierten und ortsabhängigen Ansatz zu unterstützen und ihnen im nächsten Programmplanungszeitraum höhere Beträge aus dem ESF+ zuzuweisen;
32. ist der Ansicht, dass Vereinfachung einer der wesentlichen Faktoren der künftigen Kohäsionspolitik sein sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsbehörden zu vermeiden, und weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, den Verwaltungsaufwand für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und für Begünstigte zu minimieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Überregulierung zu vermeiden, die Programme strategisch und prägnant und die Instrumente flexibel zu gestalten und die Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Verwaltungsbehörden und den Begünstigten zu einem Instrument der Vereinfachung zu machen; fordert, weiterhin vereinfachte Kostenoptionen zu nutzen, unter anderem durch eine mögliche Anhebung der Schwellenwerte, unter denen die Verwendung vereinfachter Kostenoptionen obligatorisch sein sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der E-Kohäsion zu beschleunigen; hebt das Potenzial der Digitalisierung bei Überwachungs- und Berichterstattungstätigkeiten hervor; fordert die Kommission außerdem auf, die Transparenz ihrer Prüfvorschriften zu verbessern und die Anwendung des Modells der „Einzigen Prüfung“ auszuweiten, um bei Prüfungen und Verwaltungsüberprüfungen im Zusammenhang mit denselben Ausgaben Doppelarbeit zu vermeiden; ist der Ansicht, dass sich die Beziehung zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden zu einem „Vertrauensvertrag“ entwickeln sollte, der auf der Entwicklung und Festlegung objektiver Kriterien beruht, und hält es für notwendig, ein Gütesiegel einzuführen, um Verwaltungsbehörden zu belohnen, die nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind, die Vorschriften einzuhalten und ihre Fehlerquote zu verringern;
33. ist der Auffassung, dass es insbesondere für Mitgliedstaaten mit einem großen Defizit bei der Verkehrs- und Umweltinfrastruktur notwendig ist, im Rahmen des Kohäsionsfonds eine angemessene und geeignete Mittelzuweisung beizubehalten, sofern eine geteilte Mittelverwaltung erfolgt;
34. ist der Ansicht, dass die Strukturpolitik der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen mit einem auf den lokalen Gegebenheiten basierenden Ansatz einhergehen sollte, um einen Beitrag zum territorialen Zusammenhalt zu leisten, den unterschiedlichen Regierungsebenen Rechnung zu tragen, Zusammenarbeit und Koordinierung sicherzustellen sowie das einzigartige Potenzial der Regionen freizusetzen, wobei die Notwendigkeit maßgeschneiderter Lösungen anerkannt wird; ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik stärker auf Investitionen in Menschen ausgerichtet sein sollte, da die regionale Wirtschaft durch einen wirksamen Mix aus Investitionen in Innovation, Humankapital, gute Verwaltung und institutionelle Kapazitäten angekurbelt werden kann;
35. weist darauf hin, dass die Europäischen Territoriale Zusammenarbeit ein wichtiges Ziel für die Kohäsionspolitik ist; hebt den Mehrwert der territorialen Zusammenarbeit im Allgemeinen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Besonderen hervor; stellt fest, dass die Grenzregionen besonders stark von der Pandemie betroffen waren und dass der Aufschwung in ihnen tendenziell langsamer verläuft als in Metropolregionen; betont, dass es wichtig ist, Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu beseitigen, und betont, dass mit dem von der Kommission vorgeschlagenen europäischen grenzübergreifenden Mechanismus (ECBM) dazu beigetragen worden wäre, mehr als 50 % der vorhandenen Hindernisse zu beseitigen; bedauert zutiefst, dass der Rat das Gesetzgebungsverfahren betreffend den ECBM blockiert hat; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Initiativen zu ergreifen, einschließlich der Neubelebung des ECBM, um diese Zusammenarbeit zum Nutzen der Menschen dynamischer und wirksamer zu gestalten; hebt hervor, dass mehr Mittel für Interreg bereitgestellt werden müssen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regionen zu fördern; hebt daher hervor, dass kleinere und grenzüberschreitende Projekte wichtig sind, um Menschen zusammenzubringen; betont, dass grenzüberschreitende Investitionen wichtig sind, um Innovationen, Technologietransfer, gemeinsame Lösungen und Synergieeffekte zu fördern;
36. betont, dass mit Investitionen in hochwertige öffentliche Dienste ein entscheidender Beitrag dazu geleistet wird, die soziale Resilienz zu stärken und wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Krisen zu bewältigen;
37. stellt fest, dass mit der Reform der Kohäsionspolitik für den Finanzierungszeitraum 2021-2027 zu einer vereinfachten und flexiblen Verwendung der Mittel für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden beigetragen wurde; begrüßt die im Rahmen des Einsatzes von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII+) vorgeschlagene Flexibilität, durch die es sich erwiesen hat, dass die Kohäsionspolitik in Krisensituationen ein ausgezeichnetes Instrument ist; weist jedoch erneut darauf hin, dass die Kohäsionspolitik eine langfristige Investitionspolitik ist und daher im nächsten MFR ein spezieller Krisenreaktionsmechanismus geschaffen werden sollte; fordert die Kommission auf, die praktischen Auswirkungen der Vereinfachungsmaßnahmen zu untersuchen und eine weitere Vereinfachung, einschließlich in Form von Digitalisierung, Flexibilität und bürgerschaftlicher Beteiligung, zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten somit auf, Begünstigten zu helfen, insbesondere Begünstigten mit kleinen Projekten, private Initiativen als Triebkräfte für Arbeitsplätze sowie Forschung, Entwicklung und Innovation zu unterstützen und die Kohäsionspolitik allen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern näherzubringen;
38. betont, dass in der Konditionalitätsverordnung die Achtung der Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung für die Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik vorgesehen ist; erachtet es als notwendig, bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte zu stärken; fordert die Kommission auf, daher alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um Wege zu finden, dafür Sorge zu tragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten, bezüglich denen eine Feststellung gemäß Artikel 7 Absatz 1 AEUV getroffen wurde, nicht die Vorteile der EU-Fonds vorenthalten werden und dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dieser Mitgliedstaaten nicht bestraft werden, wenn der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus aktiviert wurde; erwartet daher, dass die Kommission den Aspekten der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Verfahren der Ausarbeitung und Umsetzung von kohäsionspolitischen Programmen in vollem Umfang Rechnung trägt;
39. fordert die Mitgliedstaaten auf, mutigere Strategien zur Erschließung von öffentlichen und privaten Investitionen in den grünen, digitalen und demografischen Wandel auf den Weg zu bringen, um das Modell der sozialen Marktwirtschaft in einer für die Gesellschaft positiven Weise umzustrukturieren;
40. legt nahe, die Zahl der zwischengeschalteten Stellen, die an der Verwaltung und Kontrolle der Kohäsionsfonds beteiligt sind, zu verringern, indem die Koordinierung und die Zuständigkeiten der zwischengeschalteten Stellen mit einer kritischen Größe gestärkt und nach Möglichkeit zentrale Anlaufstellen für die Begünstigten bestimmt werden;
41. betont, dass ein Rahmen geschaffen werden muss, mit dem durch einfache, klare und vorhersehbare Regeln für Rechtssicherheit gesorgt wird, insbesondere in Bezug auf die Verwaltung und Rechnungsprüfung; fordert, dass rückwirkende Anwendungen und Auslegungen von Vorschriften so weit wie möglich vermieden werden; empfiehlt, einen Reflexionsprozess über den Schwellenwert für die jährliche Gesamtfehlerquote einzuleiten, unterhalb dessen das Verwaltungs- und Kontrollsystem des Programms als wirksam zu betrachten ist, sowie über die Fähigkeit der Verwaltungsbehörden, diese Bestimmung der Verordnung ohne Benachteiligung der Begünstigten einzuhalten; ist der Ansicht, dass dieser Schwellenwert auf 5 % angehoben werden sollte;
42. bedauert, dass die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im Narrativ der EU zunehmend an Bedeutung verloren haben, insbesondere im Zusammenhang mit ihren Auswirkungen auf die Eindämmung von Krisen, wodurch ihre Verwirklichung bis 2030 gefährdet wird; legt nahe, dauerhaft umfangreiche Mittel aus der EU-Kohäsionspolitik dafür einzusetzen, einen Beitrag dazu zu leisten, die Ziele für nachhaltige Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene zu verwirklichen, z. B. das Ziel der Kreislaufwirtschaft; betont in diesem Zusammenhang, dass die Aspekte Gleichheit und Inklusion in der regionalen Entwicklung noch weiter gestärkt werden sollten; weist erneut darauf hin, dass die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Kohäsionspolitik wichtig ist, und hebt die besondere Rolle der Frauen hervor, insbesondere in abgelegenen Gebieten, da ihnen eine wichtige Rolle in der Zivilgesellschaft und für das nachhaltige Wirtschaftswachstum zukommt, sie aber gleichzeitig Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt, auch im Hinblick auf gleiches Entgelt, sowie zu öffentlichen Dienstleistungen, etwa in den Bereichen Gesundheit und Kinderbetreuung, haben;
43. unterstützt die Aufstockung der Mittel für die neue Kohäsionspolitik im Zeitraum 2021-2027, durch die im Einklang mit dem klaren Schwerpunkt auf intelligenten, ökologisch orientierten und sozialen Maßnahmen für hinreichendes Vertrauen in neue innovative Projekte gesorgt wird; fordert eine enge Koordinierung zwischen diesen Mitteln und den Programmen und Aktionen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses;
44. betont, dass Investitionen in Menschen äußerst wichtig sind, um sie dabei zu unterstützen, ihre Kompetenzen zu entwickeln, ihre Kreativität anzuregen und Innovation zu fördern, und dass Freiwilligentätigkeit hierbei sicherlich unterstützend wirken könnte; vertritt die Auffassung, dass einhergehend mit der Unterstützung für Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen hochwertige Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen werden sollten, um Armut zu bekämpfen und die Integration von Migranten und Flüchtlingen zu fördern und gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt zu stärken und sicherzustellen, dass niemand zurückbleibt;
45. hebt hervor, dass es wichtig ist, das Partnerschaftsprinzip bei der gesamten Programmplanung, Umsetzung und Überwachung der EU-Kohäsionspolitik aufrechtzuerhalten und für eine enge Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, nichtstaatlichen Organisationen und anderen Interessenträgern zu sorgen; betont, dass die Kommission die Mittel aus der Kohäsionspolitik aktiver vor den Bedrohungen schützen sollte, die sich daraus ergeben, dass die Demokratie und ihre Werte in bestimmten Mitgliedstaaten unter Druck stehen;
46. weist darauf hin, dass die Auswirkungen des Brexits in den Regionen der EU zu den Ursachen dafür gehören, dass die Wirtschaft, die interregionale Zusammenarbeit, die Forschungslandschaft sowie die Bildungs- und Ausbildungssysteme gestört wurden; fordert alle Beteiligten auf, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die unter dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU leiden, weiterhin zu unterstützen; ist der Ansicht, dass bei der Reflexion über die Kohäsionspolitik für den Zeitraum nach 2027 weiterhin die dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Brexits für die Regionen der EU berücksichtigt werden müssen; fordert außerdem die Regierung des Vereinigten Königreichs auf, die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an Interreg-Programmen zu finanzieren;
47. weist erneut darauf hin, dass die Kommission nach Artikel 175 AEUV alle drei Jahre über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts Bericht erstatten soll; vertritt die Auffassung, dass die Gesamtauswirkungen der COVID-19-Krise und des Kriegs in der Ukraine bis spätestens Mai 2025 im neunten Kohäsionsbericht ausführlich bewertet werden müssen;
48. fordert einen besseren Zugang zu Finanzmitteln, damit Investitionen in die lokale Energiewende, einschließlich in Energieeffizienz und dezentralisierte Energieverteilung, ermöglicht werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf Energie aus erneuerbaren Quellen zu legen ist; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik energieeffiziente Renovierungen gefördert werden müssen, um Ressourcen zu sparen und Wohnraum für alle sicherzustellen; betont ferner, dass historisch und sozioökonomisch bedeutende Gebäude erhalten und umgestaltet werden müssen;
49. fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, öffentliche Ausgaben der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Kohäsionspolitik und der ESI-Fonds nicht als nationale oder äquivalente Strukturausgaben nach der Begriffsbestimmung im Stabilitäts- und Wachstumspakt anzusehen, insbesondere wenn damit nicht die Erfüllung der Ziele nach dem Übereinkommen von Paris beeinträchtigt wird;
50. betont, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen auf die EU-Politik abgestimmt werden sollten, damit kohäsionspolitische Programme, die allen Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen müssen, im Vergleich zu anderen Politikbereichen der EU, die davon ausgenommen sind, nicht benachteiligt werden; fordert außerdem, dass nach Möglichkeit eine Vermutung der Konformität mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen eingeführt wird, um alle Maßnahmen der EU im Bereich Investitionen gleichzustellen und einen Wettbewerb zwischen ihnen zu vermeiden;
51. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um Kommunikation und Sichtbarkeit fortzusetzen, indem sie den Informationsaustausch über Vorhaben von strategischer Bedeutung und künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verbessern; begrüßt die Einführung der neuen Datenbank Kohesio und fordert, dass die Website so bald wie möglich in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellt wird; betont, dass mit Kohesio Daten zu allen Kohäsionsprojekten und territorialen Projekten, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Entwicklung des ländlichen Raums, bereitgestellt werden sollten, die im Rahmen des ELER und des Programms LEADER kofinanziert werden, und es den Nutzern damit ermöglicht werden sollte, nach Projekten im Zusammenhang mit ihren jeweiligen Themenbereichen zu suchen, um eine Plattform zu schaffen, auf der bewährte Verfahren ausgetauscht und mit deren Hilfe Exzellenzprojekte gefördert werden;
52. betont, dass der Zusammenhalt durch andere politische Maßnahmen der EU untergraben werden kann; begrüßt daher die Auffassung der Kommission, dass horizontale Maßnahmen eine Prüfung der Auswirkungen auf die Regionen umfassen sollten, und fordert die Kommission auf, auch die Auswirkungen anderer politischer Maßnahmen auf die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu bewerten;
53. hebt hervor, dass die Ausgaben im Rahmen der Kohäsionspolitik, wie alle anderen EU-Ausgaben auch, Gegenstand von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Korruption und Betrug sein können; fordert eine angemessene Finanzierung und Personalausstattung der einschlägigen Agenturen und Einrichtungen, insbesondere der Europäischen Staatsanwaltschaft und des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, damit diese ordnungsgemäß Untersuchungen durchführen und missbräuchlich verwendete Mittel wieder einziehen können; fordert die Kommission auf, eine eingehende Bewertung durchzuführen, um den Missbrauch von EU-Mitteln und Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit zu verhindern und die Einhaltung der Charta der Grundrechte sicherzustellen, bevor Partnerschaftsabkommen und kohäsionspolitische Programme genehmigt werden;
54. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass in dem Vorschlag der Kommission für REPowerEU ein größerer Spielraum für die Übertragung von Haushaltsmitteln aus der Kohäsionspolitik auf die ARF vorgesehen ist; hebt hervor, dass bis 2030 über 100 Mrd. EUR an Mitteln der Kohäsionspolitik in die Energiewende, die Dekarbonisierung und erneuerbare Energieträger investiert werden; fordert daher eine beschleunigte Umsetzung der Kohäsionspolitik;
55. weist darauf hin, dass der in der entsprechenden Mitteilung der Kommission (COM(2021)0689) dargelegte Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten auf EU-Ebene wirksam und einheitlich umgesetzt werden muss;
56. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Studie – „EU lagging regions: state of play and future challenges“ (EU-Regionen mit Entwicklungsrückstand: Aktueller Stand und künftige Herausforderungen). Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik, September 2020.