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Verfahren : 2022/2008(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0214/2022

Eingereichte Texte :

A9-0214/2022

Aussprachen :

PV 15/09/2022 - 6
PV 15/09/2022 - 8
CRE 15/09/2022 - 6
CRE 15/09/2022 - 8

Abstimmungen :

PV 15/09/2022 - 11.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0329

Angenommene Texte
PDF 172kWORD 61k
Donnerstag, 15. September 2022 - Straßburg
Umsetzung der aktualisierten neuen Industriestrategie für Europa: Anpassung der Ausgaben an die Politik
P9_TA(2022)0329A9-0214/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2022 zur Umsetzung der aktualisierten neuen Industriestrategie für Europa: Anpassung der Ausgaben an die Politik (2022/2008(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 9, 151, 152 und 153 Absätze 1 und 2 sowie auf Artikel 173, der die Industriepolitik der EU betrifft und in dem unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union erwähnt wird,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, und auf das Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020)0067),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ (COM(2020)0103),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juli 2020 mit dem Titel „Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ (COM(2020)0301),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“ (COM(2021)0350),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 2021 mit dem Titel „‚Fit für 55‘: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030“ (COM(2021)0550),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. Januar 2022 mit dem Titel „Industrielle Ökosysteme, strategische Autonomie und Wohlergehen“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 2. Dezember 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“(1),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Annual Single Market Report 2021“ (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021) (SWD(2021)0351),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Strategic dependencies and capacities“ (Strategische Abhängigkeiten und Kapazitäten) (SWD(2021)0352),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Towards competitive and clean European steel“ (Hin zu wettbewerbsfähigem und sauberem europäischen Stahl) (SWD(2021)0353),

–  unter Hinweis auf den Bericht 2019 der hochrangigen Expertengruppe der Kommission für energieintensive Industrien mit dem Titel „Masterplan for a Competitive Transformation of EU Energy-Intensive Industries – Enabling a Climate-neutral, Circular Economy by 2050“ (Masterplan für einen wettbewerbsfähigen Übergang der energieintensiven Industrien der EU im Hinblick auf eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft bis 2050),

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht der Internationalen Energie-Agentur von 2021 mit dem Titel „Net Zero by 2050: A Roadmap for the Global Energy Sector“ (Klimaneutralität bis 2050 – ein Fahrplan für die Energiewirtschaft weltweit),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. November 2018 zu einer künftigen Strategie für die Industriepolitik der EU,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2019 zu einer Strategie für die Industriepolitik der EU: eine Vision für 2030,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. November 2020 mit dem Titel „Ein Aufschwung, der den Übergang zu einer dynamischeren, widerstandsfähigeren und wettbewerbsfähigeren europäischen Industrie voranbringt“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2020 mit dem Titel „Den Aufbau kreislauffähig und grün gestalten“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2020 zu einer neuen Industriestrategie für Europa(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2020 zu einer neuen Strategie für europäische KMU(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 zu einer europäischen Wasserstoffstrategie(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 zu einer europäischen Strategie für die Integration der Energiesysteme(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2021 zu einer europäischen Strategie für kritische Rohstoffe(9),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris geschlossen wurde („Übereinkommen von Paris“),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 mit dem Titel „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ (COM(2020)0628),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. November 2020 mit dem Titel „Eine Arzneimittelstrategie für Europa“ (COM(2020)0761),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2022 mit dem Titel „Eine europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade“ (COM(2022)0027),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 8. April 2019 mit dem Titel „Technology Infrastructures“ (Technologieinfrastrukturen) (SWD(2019)0158),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2016 zu einer kohärenten Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft(10),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2021/1749 der Kommission vom 28. September 2021 zum Thema „Energieeffizienz an erster Stelle: von den Grundsätzen zur Praxis“ – Leitlinien und Beispiele zur Umsetzung bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und darüber hinaus,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen der VN vom 4. April 2022 mit dem Titel „Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change“ (Klimawandel 2022: Eindämmung des Klimawandels),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus sowie des Ausschusses für regionale Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0214/2022),

A.  in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Industrie in die Lage zu versetzen, den grünen und den digitalen Wandel zu vollziehen und gleichzeitig hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen sowie die Wettbewerbsfähigkeit und ihre Fähigkeit zur Herstellung beziehungsweise Entwicklung sauberer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsprozesse sicherzustellen;

B.  in der Erwägung, dass mit der Industriestrategie auch darauf abgezielt werden muss, den Binnenmarkt zu stärken und technologische Durchbrüche voranzutreiben, um der EU im Bereich der grünen und digitalen Technologien eine weltweit führende Rolle zu sichern;

C.  in der Erwägung, dass die Industrie- und Produktionsprozesse das Rückgrat des EU-Arbeitsmarkts sind und dass damit zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beigetragen werden sollte;

D.  in der Erwägung, dass es in einer Welt des geopolitischen Wandels von entscheidender Bedeutung ist, die strategische Autonomie zu stärken und die Abhängigkeiten der EU von kritischen Materialien, Produkten, Energieträgern, Produktionskapazitäten und Technologien zu verringern und gleichzeitig die Wirtschaft so offen wie möglich und so geschlossen wie notwendig zu halten;

E.  in der Erwägung, dass durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine einmal mehr aufgezeigt wurde, dass die EU in hohem Maße von der Energieversorgung aus Drittländern abhängig ist; in der Erwägung, dass die EU ihre Industrie- und Energiestrategien neu ausrichten muss, um ihre Energieversorgung so schnell wie möglich zu diversifizieren, die Maßnahmen für Energieeinsparungen und -effizienz zu stärken, enorme Mengen an erneuerbarer Energie einzusetzen und ein weitaus stärkeres Konzept für eine branchenübergreifende Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage widerstandsfähiger und nachhaltiger Lieferketten einzuführen;

F.  in der Erwägung, dass durch ein hohes Maß an Abhängigkeit in der Energieversorgung, z. B. von Russland, und hohe Energiekosten die Produktionskapazitäten europäischer Unternehmen beeinträchtigt werden können; in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von Materialien und Komponenten sowie von Produktionskapazitäten in Europa entscheidend ist, um zu verhindern, dass die Energieabhängigkeit der EU durch eine gesteigerte Abhängigkeit in Bezug auf Seltenerdminerale, andere kritische Metalle, Ausrüstung oder Produktionskapazitäten ersetzt wird;

G.  in der Erwägung, dass die EU Heimat weltweit führender Forschungsinstitute und Unternehmen sowie qualifizierter Menschen ist und das Potenzial hat, bei der industriellen Innovation weltweit führend zu sein;

H.  in der Erwägung, dass die Kommission nach Ermittlung ihrer strategischen Abhängigkeiten in den empfindlichsten industriellen Ökosystemen angekündigt hat, konkrete systemische (wirtschaftliche und regulatorische) Maßnahmen vorzuschlagen, um diese Abhängigkeiten zu verringern, unter anderem durch die Sicherstellung und Förderung von Produktion und Investitionen in Europa;

I.  in der Erwägung, dass die EU die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten angehen und gleichzeitig ein attraktives, innovatives und hochwertiges Ökosystem für die Produktion und Versorgung schaffen muss, das mit den Zielen Europas in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovation, Klima und Umwelt im Einklang steht;

J.  in der Erwägung, dass die CO2-Emissionen der Industrie seit 1990 um 35 % gesunken sind und dass dieser Rückgang zum Teil auf die Verlagerung der Produktion zurückzuführen ist;

K.  in der Erwägung, dass sich das wirtschaftliche Potenzial einer Reduzierung des Endenergieverbrauchs bis 2030 für die europäische Industrie im Vergleich zu unveränderten Rahmenbedingungen schätzungsweise auf 23,5 % beläuft(11);

L.  in der Erwägung, dass die Kommission festgestellt hat, dass weitere Wirtschaftszweige, einschließlich des Gesundheitswesens, der Lebensmittelindustrie, des Bergbaus und der Rohstoffgewinnung sowie der Digitaltechnologie, von entscheidender Bedeutung sind, um die strategische Autonomie der Union zu erreichen;

M.  in der Erwägung, dass die Kommission in der neuen, aktualisierten Industriestrategie festgestellt hat, dass eine nicht nachhaltige Marktpolitik, u. a. in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, eine Marktkonsolidierung zur Folge haben könnte;

1.  begrüßt die Aktualisierung der Industriestrategie; betont, dass der Grüne Deal nur dann eine wirklich nachhaltige und transformative Wachstumsstrategie sein kann, mit der im Zuge des grünen und des digitalen Wandels für die europäische Industrie Abhängigkeiten verringert und gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechterhalten werden, wenn begleitend dazu eine ambitionierte Industriepolitik verfolgt wird, um ein wettbewerbsfähiger Spitzenreiter auf dem Gebiet der treibhausgasneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu werden, wenn Synergieeffekte zwischen Großunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups geschaffen werden und wenn er durch eine ambitionierte FuE-Politik sowie KMU-freundliche Rahmenbedingungen unterstützt wird; betont, dass dies aufgrund der anhaltenden Klima- und Energiekrise sowie des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine noch weitaus notwendiger geworden ist; hebt in dieser Hinsicht hervor, dass für schutzbedürftige Kunden im industriellen Umfeld, insbesondere für schutzbedürftige KMU und Kleinstunternehmen, die zudem am stärksten von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen sind, gezielte Entlastungsmaßnahmen erforderlich sind;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei den derzeitigen und zukünftigen Initiativen und Zielen die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die europäische Industrie und ihre Kapazitäten zu berücksichtigen und einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, wenn sie Anreize zur Unterstützung strategischer Industriezweige und ihrer Lieferketten, in denen ein drastischer Anstieg der Energie-, Transport- und Rohstoffkosten verzeichnet wird, schaffen; stellt fest, dass es zahlreiche Maßnahmen gibt, mit denen dazu beigetragen werden kann, diese Auswirkungen zu verringern und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen und die Luftverschmutzung zu reduzieren;

3.  betont, dass ein funktionierender europäischer Binnenmarkt ein wichtiges Gut ist, um die Widerstandsfähigkeit der Industrie, die Attraktivität Europas als Investitionsziel und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken sowie um den grünen und digitalen Wandel als Grundlagen für neues Wachstum in den Industriezweigen zu fördern;

4.  hebt hervor, dass die EU im Hinblick auf Produkte, Energie, Produktionskapazitäten und Technologien, die für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft der Zukunft von entscheidender Bedeutung sind, nicht von Drittstaaten abhängig sein darf; betont, dass die EU wieder eine starke Position in den wichtigen globalen Wertschöpfungsketten einnehmen und die Versorgung mit kritischen Rohstoffen in Krisenzeiten sicherstellen muss, auch durch die verstärkte Anwendung von kreislauforientierten Geschäftsmodellen; hebt hervor, dass kürzere Lieferketten für die Widerstandsfähigkeit unserer Wirtschaft und für das Erreichen der Klimaziele der EU vorteilhaft sind;

5.  hebt hervor, dass die internationale Zusammenarbeit, gleichberechtigte Partnerschaften und ein offener fairer Welthandel für die europäische Wirtschaft wichtig sind, und weist darauf hin, dass eine der effizientesten Möglichkeiten zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie und zur Verringerung von Abhängigkeiten darin besteht, die Lieferketten durch ambitionierte handelspolitische Maßnahmen, einschließlich strategischer Handels- und Investitionsabkommen, zu diversifizieren;

6.  fordert die Kommission auf, so bald wie möglich klare und wissenschaftlich untermauerte Wege für den Übergang des industriellen Ökosystems vorzulegen und dabei auch zu ermitteln, welche Infrastruktur, Technologien und Qualifikationen für einen erfolgreichen Übergang gebraucht werden; fordert die Kommission auf, bei allen Initiativen und Zielen sowie bei Finanzierungs- und Regulierungsinstrumenten, durch die die Industrie bei den Übergängen unterstützt wird, für Kohärenz, Koordinierung und Synergieeffekte zu sorgen; hebt hervor, dass die Wege für den Übergang, die industriellen Technologiefahrpläne und die strategischen Forschungs- und Innovationsagenden der europäischen Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa aneinander angeglichen werden müssen; fordert eine jährliche Überwachung und Berichterstattung über die Wettbewerbsfähigkeit, den technologischen Fortschritt, die Beschäftigungsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit unserer industriellen Ökosysteme sowie über die Fortschritte bei den branchenspezifischen Wegen für den Übergang, einschließlich ihrer Vereinbarkeit mit den Klimazielen der EU, damit die Instrumente bei Bedarf rasch angepasst werden können; betont, dass alle Interessenträger der Wertschöpfungskette, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Verbraucherorganisationen, der Gewerkschaften und des europäischen wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel, auf transparente Weise in die Umsetzung der Wege für den Übergang einbezogen werden sollten, um für eine fortlaufende, wissenschaftlich untermauerte Überwachung der Fortschritte zu sorgen;

7.  fordert die Kommission auf, eine Strategie mit dem Schwerpunkt auf dem Übergang der energieintensivsten Industrien vorzulegen, durch die diese in die Lage versetzt werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, und gleichzeitig eine größere strategische Autonomie der EU zu fördern, da diese Industrien häufig von strategischer Bedeutung sind;

8.  weist erneut darauf hin, dass die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas in hohem Maße von seiner Innovationsfähigkeit abhängig ist; stellt fest, dass die EU bei den Ausgaben für FuE im Verhältnis zum BIP von anderen Wirtschaftsmächten übertroffen wird; bekräftigt, dass ambitioniert in FuE investiert werden muss, um die Wettbewerbsposition der EU in der Welt zu verbessern; bedauert, dass das Ziel, 3 % des BIP in FuE zu investieren, in der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten noch immer nicht erreicht wurde; fordert die Kommission auf, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu koordinieren, um auf einzelstaatlicher Ebene ambitioniertere Ziele für Investitionen in FuE festzulegen, insbesondere im Hinblick auf nationale öffentliche und private Mittel für Innovation und Forschung in der Industrie, um zu einer Forschung zu gelangen, die von Neugier und einem niedrigen Technologie-Reifegrad geprägt ist, und so die Wissensgrundlage zu erhalten und zu verbessern, auf die die industrielle Innovation Europas gestützt ist; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle hervor, die offenen Wissenschaftspartnerschaften zukommen kann; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Investitionen in FuE auch auf die Beteiligung von Kleinstunternehmen ausgerichtet sind;

9.  weist darauf hin, dass bei den Arbeitsprogrammen von Horizont Europa und den öffentlich-privaten Partnerschaften die neuen aus der Invasion Russlands in der Ukraine resultierenden Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen, insbesondere bei den Clustern 4 und 5 „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ bzw. „Klima, Energie und Mobilität“, und dass der Schwerpunkt der auf die Industrie ausgerichteten FuE auf die Ersetzung von fossilen Brennstoffen und die Verringerung der Abhängigkeit der EU-Industrie von Energieimporten gelegt werden muss;

10.  fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass die Investitionslücke zu den globalen Wettbewerbern im Bereich der Schlüsseltechnologien geschlossen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für ein europäisches Chip-Gesetz und die Einrichtung der Europäischen Allianz für Industriedaten, Edge und Cloud; fordert die Kommission auf, die verzögerte Arbeit der europäischen Industrieallianz für Prozessoren und Halbleitertechnik zügig zu beginnen; fordert die Kommission auf, diese Initiativen rasch auf andere Instrumente aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) sowie Schlüsseltechnologien auszuweiten, u. a. Batterien, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Automatisierung und Robotik, Biotechnologie, Edge-Computing, Photonik sowie Quanteninformatik und -technologie;

11.  begrüßt die Anstrengungen der Kommission im Hinblick auf das europäische Halbleiter-Ökosystem, einschließlich einer erhöhten lokalen Produktionskapazität, Pilotanlagen und völlig neuer Herstellungsbetriebe für fortschrittliche Chip-Technologie sowie Chip- und System-Design; betont, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass die Finanzierung des europäischen Chip-Gesetzes keine Verringerung der Finanzierung für andere bestehende ähnliche EU-Programme zur Folge hat; begrüßt das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zum europäischen Chip-Gesetz (SWD(2022)0147); fordert die Kommission gleichwohl auf, eine Folgenabschätzung, einschließlich der Umweltfolgen, sowie eine umfassende Analyse des zukünftigen Chip-Bedarfs, der Wettbewerbsvorteile unterschiedlicher Chip-Arten und des Potenzials einer Chip-Produktion in Europa vorzunehmen;

12.  hebt hervor, dass es wichtig ist, die bestehende strategische Forschungs- und Innovationsagenda des Gemeinsamen Unternehmens für digitale Schlüsseltechnologien vollständig umzusetzen, da sie eine wesentliche Agenda für die strategische Autonomie der Union im Hinblick auf mehrere Schlüsseltechnologien ist; ist der Auffassung, dass eine Übertragung von Mitteln des Gemeinsamen Unternehmens für digitale Schlüsseltechnologien in die Forschung, vor allem im Bereich Chips, in erster Linie im Rahmen der bestehenden strategischen Forschungs- und Innovationsagenda erfolgen sollte;

13.  betont, dass „Made in EU“ gestärkt und der Einsatz von Industrie-4.0-Technologien, insbesondere durch KMU, beschleunigt werden muss; fordert die Kommission auf, die Partnerschaft „Made in Europe“ fest in das Programm Horizont Europa einzubinden, unter anderem durch die Förderung der Zusammenarbeit von KMU mit Universitäten und Forschungs- und Technologieorganisationen; betont, dass „Made in Europe“ nicht nur für Qualität und Innovation stehen sollte, sondern auch für äußerst nachhaltige und sozial gerechte industrielle Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, und dass damit die Rückgewinnung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Produktionsmöglichkeiten in der gesamten Union gefördert werden sollte, um eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung aller Regionen in der EU zu unterstützen;

14.  betont, dass das Industrieforum, das durch die Industriestrategie eingerichtet wurde, wichtig ist, und stellt fest, dass von den fünf eingesetzten Taskforces eine unmittelbar für den Binnenmarkt zuständig ist und die horizontalen Aspekte des Binnenmarkts sowie die Beseitigung von Hemmnissen analysiert, während bei einer anderen ein besonderer Schwerpunkt auf hochentwickelter Fertigung als horizontale Voraussetzung für ein breites Spektrum an Ökosystemen liegt;

15.  betont, dass das Null-Schadstoff-Ziel der Union und eine vollständig integrierte Kreislaufwirtschaft zur Schaffung einer effizienten und dekarbonisierten Industrie sehr wichtig sind; fordert die Kommission auf, Analysen zum Recycling und zur Wiedereinführung in den Produktzyklus vorzunehmen; fordert die Kommission auf, den Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten für Projekte von Unternehmen, die innovative Vorreiter im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft sind, sowie der notwendigen Förderung der Entwicklung von Leitmärkten besondere Aufmerksamkeit zu widmen; ist der Auffassung, dass die Abfallvermeidung und die Reduzierung des durch Abfall verursachten Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie ein geschlossener Recyclingkreislauf entlang ganzer Industriezweige für die Kreislaufwirtschaft unerlässlich sind; hebt darüber hinaus hervor, dass Normen, Vorgaben für den Einkauf, Quoten, Nachhaltigkeit und konzeptionelle Reparierbarkeit, durch die für das Recycling und die Wiederverwendung wichtiger (kritischer) Rohstoffe gesorgt wird, sowie eine erweiterte Nutzung und Langlebigkeit von Produkten sehr wichtig sind;

16.  begrüßt die Ankündigung der Kommission, Leitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge herauszugeben, und ihre Anstrengungen zur Förderung der Gegenseitigkeit beim Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge; betont, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge ein wesentliches Instrument für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit, die Industriepolitik, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit und die Förderung der Einführung von und der Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen ist; hebt hervor, dass der Wandel der europäischen Industrie durch die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge weiter vorangetrieben werden sollte, indem die Herstellung bzw. Erbringung umweltfreundlicher, kosteneffizienter und nachhaltiger Waren bzw. Dienstleistungen unterstützt und die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen, die durch den Einsatz von Herstellungsverfahren der Kreislaufwirtschaft gewonnen werden, angekurbelt wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und den Wettbewerb erforderlichenfalls zu überprüfen und dabei für ein einwandfreies Funktionieren des Binnenmarkts zu sorgen; weist erneut darauf hin, dass die Kommission wichtige Leitlinien entwickelt hat, in denen aufgezeigt wird, wie die Mitgliedstaaten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Leistungsziele und Qualitätskriterien sowie das wirtschaftlich günstigste Angebot einbeziehen sollten; fordert die Kommission auf, den Zugang für KMU zu wahren und gegen Vergabekriterien vorzugehen, mit denen über die wesentlichen Elemente der eingekauften Dienstleistungen und Waren hinaus Anforderungen oder Qualifikationen festgelegt werden, damit KMU eine faire Chance haben, sich an dem bedeutenden Markt der öffentlichen Aufträge zu beteiligen; fordert größtmögliche Vorsicht beim Erwerb von kritischer Infrastruktur durch nicht europäische Akteure;

17.  weist erneut auf die Funktion von nachhaltigen Vergabeverfahren für die Verhinderung von Engpässen bei Arzneimitteln, für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und für den Schutz der Investitionen in die Produktion hin; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten im Rahmen der aktuellen Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Entwicklung gezielter EU-Vorschriften über die Beschaffung von Arzneimitteln zu unterstützen, mit denen darauf abgezielt wird, eine langfristige Nachhaltigkeit, den Wettbewerb, die Versorgungssicherheit und die Anregung von Investitionen in die Produktion sicherzustellen;

18.  fordert die Kommission auf, die während der COVID-19-Pandemie eingerichtete gemeinsame Auftragsvergabe zu bewerten, einen Vergleich mit den Abnahmegarantien vorzunehmen und die daraus gewonnenen Erfahrungen zur Verbesserung dieses Instruments zu nutzen, ohne dabei den Binnenmarkt zu beeinträchtigen;

19.  hebt hervor, dass es sehr wichtig ist, Bildung, Weiterbildung und Umschulung als bedeutende Instrumente für den Wandel der EU-Industrie und für die Anstrengungen, eine höhere Produktivität zu erreichen, in die Wege für den Übergang einzubeziehen, wobei im Prozess der wirtschaftlichen Wiederbelebung die Erfordernisse der Arbeitsmärkte der Regionen zu berücksichtigen sind, um zu verhindern, dass die Regionen verarmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern insbesondere innerhalb regionaler Industriecluster eine Strategie für die berufliche Bildung und Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen zu entwickeln, um die Qualifikationen zu verbessern und die Übernahme marktreifer Innovationen durch KMU zu fördern, und Anreize für KMU zu schaffen, ihre Angestellten und Arbeiter aus- und fortzubilden, insbesondere im Hinblick auf digitale Kompetenzen; betont, dass es notwendig ist, die Zusammenarbeit zwischen FuE und der Industrie zu verstärken, insbesondere in Form von Technologietransfers zu KMU; betont, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, das Gender-Mainstreaming, die Chancengleichheit und die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und am Unternehmertum sichergestellt werden sollten;

20.  betont, dass vorausschauende Bildungs- und Ausbildungsstrategien, mit denen die Anwerbung und Bindung von Fachkräften in der Europäischen Union gefördert wird, sehr wichtig sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschende von Weltrang und Lehrkräfte in der EU dabei zu unterstützen, die Bildung, Forschung, Entwicklung und die Ausbildungsagenda der zukünftigen Arbeitskräfte maßgeblich zu gestalten, und die Zusammenarbeit zwischen Bildung und Ausbildung, Forschung und Unternehmen zu intensivieren;

21.  betont, dass die Mitgliedstaaten den Kompetenzpakt und die anderen Initiativen der Union zur Schaffung von Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte umsetzen müssen, um die Menschen mit den für die berufliche Diversifizierung erforderlichen Kompetenzen auszustatten, den Mangel an Arbeitskräften und Kompetenzen zu bekämpfen und die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen zu beschleunigen, vor allem im Hinblick auf die Arbeitskräfte, die durch den Übergang am stärksten gefährdet sind; betont, dass die Initiativen zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums, des europäischen Bildungsraums und der europäischen Innovationsökosysteme umgesetzt werden müssen, um einen starken europäischen Binnenmarkt für Forschung und Innovation zu schaffen;

22.  weist darauf hin, dass geringer qualifizierte Arbeitskräfte besonders gefährdet sind; hebt hervor, dass der Fonds für einen gerechten Übergang trotz seiner begrenzten Reichweite in dieser Hinsicht relevant ist;

23.  hebt hervor, dass KMU und Start-ups in den industriellen Ökosystemen der EU eine zentrale Rolle zukommt, insbesondere bei der Digitalisierung der EU, und dass sie eine wichtige Keimzelle für nachhaltige und sozial verantwortliche Geschäftsmodelle und Produktinnovationen sind; betont, dass ihr Zugang zu nationalen und EU-Finanzmitteln verbessert werden muss, insbesondere in traditionellen Wirtschaftszweigen, in denen die Digitalisierung noch nicht weit fortgeschritten ist; bedauert die Finanzierungslücke von Unternehmern aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder der Herkunft; hebt hervor, dass dem Europäischen Innovationsrat eine Rolle dabei zukommt, ein europäisches Ökosystem für Start-up-Unternehmen und Investitionen zu fördern, das für die Entwicklung von Innovationen in technologieintensiven Bereichen und Innovationen mit hohem Risiko und hohem Ertrag zuträglicher ist;

24.  ist der Ansicht, dass mit den Initiativen zur Verwirklichung der digitalen Dekade zum digitalen Umbau der Unternehmen beigetragen wird, insbesondere von KMU, die im Hinblick auf digitale Kompetenzen und die Digitalisierung ihrer Tätigkeiten immer noch hinter großen Unternehmen zurückbleiben;

25.  betont, dass die bestehenden Hemmnisse im Binnenmarkt, durch die das Wachstum von KMU und Start-ups in Europa behindert wird, bekämpft werden müssen und dass ein verbesserter rechtlicher und regulatorischer Rahmen erforderlich ist und dementsprechend KMU-freundliche Strategien eingeführt werden müssen;

26.  betont, dass der regulatorische Rahmen modernisiert und zukunftssicher gestaltet werden muss, um für die regulatorische Stabilität und Berechenbarkeit zu sorgen, durch die Innovationen, Investitionen und die Zulassung innovativer Produkte und Dienstleistungen erleichtert werden und der Umstieg auf eine treibhausgasneutrale Wirtschaft ermöglicht wird, und dass die Wettbewerbsfähigkeit und die hochwertigen Arbeitsplätze in Europa unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer, geschlechtsbezogener und sozialer Aspekte gesichert werden müssen; fordert die Kommission auf, in die Wege für den Übergang nach Durchführung einer Folgenabschätzung Fahrpläne mit verbindlichen quantitativen und qualitativen Zielvorgaben aufzunehmen und unnötigen Verwaltungsaufwand für europäische Unternehmen, insbesondere KMU, zu verringern; weist nachdrücklich auf den Grundsatz hin, dass für jede neue Regelung eine andere aufzuheben ist („One-in-one-out-Grundsatz“);

27.  hebt hervor, dass der unnötige Verwaltungsaufwand für Unternehmen, insbesondere für KMU und Start-up-Unternehmen, verringert werden muss und gleichzeitig die höchsten Standards im Hinblick auf Verbraucher-, Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Umweltschutz gewahrt bleiben müssen; betont, dass sich Europa infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie an einem Wendepunkt befindet; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob den Unternehmen durch neue Legislativvorschläge übermäßiger Regelungs- oder Verwaltungsaufwand auferlegt würde;

28.  weist erneut auf die Rolle hin, die der öffentlichen Verwaltung dabei zukommt, für ein unternehmensfreundliches wirtschaftliches Umfeld zu sorgen und den unnötigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und dabei die höchsten Standards in den Bereichen Transparenz und Sicherheit von Arbeitnehmern zu wahren; ist der Ansicht, dass im öffentlichen Sektor und unter den im öffentlichen Sektor Beschäftigten die E-Government-Instrumente, die politischen Maßnahmen für digitale Innovation sowie die digitalen Kompetenzen gefördert werden sollten;

29.  hebt die nationale und die regionale Dimension der Industriepolitik sowie die Rolle regionaler Strategien für intelligente Spezialisierung hervor, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung und die wirtschaftliche und industrielle Entwicklung im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten; fordert in diesem Zusammenhang, die durch die Strategien für intelligente Spezialisierung erzielten Errungenschaften zu analysieren, um eine Grundlage für zukünftige Maßnahmen auf regionaler Ebene zu haben; betont, dass alle lokalen Interessenträger, einschließlich der Vertreter der Zivilgesellschaft und der Gemeinschaft, auf transparente Weise an der Ausarbeitung und Umsetzung regionaler Strategien für intelligente Spezialisierung beteiligt werden müssen; fordert die Kommission auf, Instrumente zur verstärkten Nutzung des Siegels „Made in EU“ auf regionaler Ebene aufzunehmen;

30.  fordert die Kommission auf, auf regionalen Ökosystemen aufzubauen, die ihre eigene intelligente Spezialisierung nutzen, zum Abbau regionaler Ungleichheiten beizutragen sowie die öffentliche Verwaltung, Hochschuleinrichtungen, Wissenschaftler, die Zivilgesellschaft und die Industrie zu beteiligen und ihr Wissen zu bündeln, um gemeinsam Inhalte, Kontext und Lernerfahrungen zu schaffen;

31.  beharrt darauf, dass die soziale Fairness des industriellen Übergangs sichergestellt werden muss und angemessene Maßnahmen zur Unterstützung der Reindustrialisierung von Regionen, die sich im Übergang befinden, durch strategische regionenübergreifende Investitionsprojekte und Sanierungspläne für benachteiligte Regionen, insbesondere ländliche und abgelegene Gebiete, entwickelt werden müssen;

32.  betont, dass als Antwort auf Russlands gewaltsame Invasion der Ukraine eine grundlegende Neuausrichtung unserer europäischen Energiepolitik erforderlich ist; fordert, die Energieabhängigkeit der EU, vor allem von russischem Gas, Erdöl, Kohle und Kernbrennstoffen, erheblich zu verringern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Produktionskapazitäten für nachhaltige, erschwingliche, sichere und reichlich verfügbare erneuerbare und übergangsweise genutzte kohlenstoffarme Energiequellen rasch auszuweiten und die Maßnahmen für Energieeinsparungen und ‑effizienz zu verstärken; fordert die Kommission auf, den Ausbau von Energiequellen, mit denen die erhöhte Stromnachfrage gedeckt werden kann, wirksamer zu unterstützen und die Planung und Finanzierung der insbesondere für Strom, Energie, intelligente Netze, Wasserstoff, CO2 und Heizung/Kühlung erforderlichen Infrastruktur besser zu koordinieren;

33.  betont, dass für ein reibungsloses Funktionieren des industriellen Ökosystems in Europa eine stabile Energieversorgung notwendig ist; weist darauf hin, dass eine Verschlechterung der Energieversorgung schädliche Folgen für die Fertigungsinfrastruktur haben könnte; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass ein System für die Koordinierung erforderlich ist, mit dem die Verfügbarkeit von Gas in Krisenzeiten systematisch überwacht werden kann, um gemeinsame europäische Strategien im Umgang mit Krisen zu erleichtern;

34.  weist darauf hin, dass Heizen und Kühlen zu den energieintensivsten Prozessen in der Industrie gehören; betont, dass in der industriellen Wärme- und Kälteversorgung die Energieeffizienzpotenziale vollständig ausgeschöpft werden müssen, um die Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Industrie zu beschleunigen; betont, dass es notwendig ist, die unvermeidliche Abwärme und -kälte sowie industrielle Cluster und Symbiosen, durch die in vielen Wirtschaftszweigen, einschließlich Textilherstellung, Chemie, Lebensmittelverarbeitung und Maschinenbau, erhebliche Synergieeffekte und Potenziale für Energieeinsparungen geboten werden, besser zu nutzen;

35.  fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Nutzung des Potenzials der kreislauforientierten Bioökonomie zu intensivieren, in der nachhaltige und erneuerbare Ressourcen verwendet werden, um langfristig wettbewerbsfähige und widerstandsfähige Industrien zu fördern; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass durch die Nutzung von Biomasseabfällen fossile Brennstoffe wirksam ersetzt werden können und gleichzeitig der CO2-Fußabdruck verkleinert werden kann; fordert die EU sowie die nationalen und die lokalen Behörden daher nachdrücklich auf, einen solchen kreislauforientierten Ansatz in allen Politikbereichen zu fördern;

36.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die für die Erteilung von Genehmigungen erforderliche Zeit erheblich zu verkürzen und beschleunigte Genehmigungsverfahren für die Infrastruktur zu schaffen, mit denen die Industrie beim Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft unterstützt wird, ohne die Transparenz, Legitimität und Legalität der bestehenden Verfahren aufzugeben; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass eine Grundstruktur für Wasserstoff in Europa aufgebaut werden muss, um die Verbundnetze unseres Kontinents weiterzuentwickeln, und dass der groß angelegte Einsatz von Technologien zur Energieeinsparung gefördert werden muss, etwa die Installation von hocheffizienten Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort und zur Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere für KMU;

37.  weist erneut darauf hin, dass günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung nachhaltiger Mobilität und die Unterstützung der Sektorkopplung notwendig sind;

38.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, auf intelligente und selektive Weise die Umsetzung von allen Programmen und Instrumenten der EU für FEI, Infrastruktur und Digitaltechnologie, einschließlich wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, sowie die Entwicklung von Industrieallianzen und Technologieinfrastrukturen zu beschleunigen, um neue Technologielösungen zu testen, zu validieren und weiterzuentwickeln, insbesondere Lösungen, mit denen die innovativen bahnbrechenden Technologien – vor allem in Verbindung mit der Energieerzeugung, Brennstoffen und Schlüsseltechnologien – entwickelt werden, die für den grünen und den digitalen Wandel und für die Umsetzung einer effizienten Kreislaufwirtschaft benötigt werden, u. a. sauberer Stahl, sauberer Luftverkehr, E-Treibstoffe, saubere Düngemittel und E-Cracking;

39.  betont, dass eine zügige Bewertung von Anträgen auf wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) durch die Kommission für die Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie enorm wichtig ist; fordert die Kommission auf, klare, wirksame, einfache und umfassende Leitlinien für IPCEI festzulegen; weist erneut darauf hin, dass es sehr wichtig ist, die Risiken für die Finanzierung, etwa durch InvestEU oder den Innovationsfonds, zu reduzieren, da die Finanzierung für die Erweiterung der Produktionskapazitäten der EU in strategischen Schlüsselbereichen wie der Solarindustrie wesentlich ist und dadurch der Wiederaufbau einer soliden europäischen Produktionsbasis ermöglicht wird;

40.  hebt das große Potenzial von CO2-Differenzverträgen (CCD) als entscheidendes Instrument zum Anstoß der Emissionsreduktionen und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in der Industrie hervor; ist der Auffassung, dass sie insbesondere in schwer dekarbonisierbaren Bereichen, für den Technologieausbau und für die bessere Verbreitung von Technologien innerhalb von Wirtschaftszweigen wichtig sind; betont, dass die CCD verhältnismäßig sein und im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union und den WTO-Regeln stehen sollten und dass sie keine unangemessenen Verzerrungen des EU-Binnenmarktes zur Folge haben sollten;

41.  begrüßt die Analyse der Kommission zu strategischen Abhängigkeiten und Kapazitäten in Übereinstimmung mit dem Ziel der strategischen Autonomie; fordert die Kommission auf, die Analysen und industriellen Technologiefahrpläne so bald wie möglich abzuschließen und Maßnahmen vorzuschlagen, um die Abhängigkeit von den ermittelten kritischen Produkten, einschließlich Maßnahmen für das Recycling und die Ressourceneffizienz, und Versorgungsgütern, einschließlich Energieversorgern, zu verringern; hebt angesichts dessen, dass es zu Beginn der COVID-19-Pandemie zu Engpässen kam, hervor, dass es wichtig ist, für den ununterbrochenen Zugang zu lebenswichtigen medizinischen Bedarfsgütern und medizintechnischen Geräten auf dem gemeinsamen EU-Markt zu sorgen; betont, dass es einer Strategie bedarf, die auf einer weiteren eingehenden Analyse der gegenseitigen Abhängigkeiten beruht, um die Kapazität der EU in kritischen Wertschöpfungsketten und im verarbeitenden Gewerbe zu stärken, wobei gleichzeitig auch künftig Multilateralismus und freier Handel angestrebt werden sollten;

42.  fordert die Kommission auf, bei der Analyse strategischer Abhängigkeiten in den 14 kritischen industriellen Ökosystemen, die sie in ihrem jährlichen Binnenmarktbericht 2021 ermittelt hat, einen ganzheitlichen Ansatz für die Wertschöpfungskette zu verfolgen; ist der Ansicht, dass diese eingehenden Analysen auf alle Wirtschaftszweige, die als strategisch erachtet werden, ausgeweitet werden sollten; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von extraterritorialen Maßnahmen von Drittländern auf die Industrien der EU zu berücksichtigen, vor allem im Hinblick auf Ausfuhrkontrollen; weist darauf hin, dass die aktualisierte neue Industriestrategie auf europäische Ressourcen und technologische Fähigkeiten gestützt sein sollte, um neue Abhängigkeiten und Anfälligkeiten zu vermeiden;

43.  hebt hervor, dass dem Recycling bei der Erhöhung des Angebots an Rohstoffen und Sekundärrohstoffen eine entscheidende Rolle zukommen muss, um die Abhängigkeit der EU von Einfuhren aus Drittländern zu verringern; fordert die Kommission auf, weiterhin Maßnahmen zur Begrenzung des Anstiegs der Nachfrage nach Primärrohstoffen zu unterstützen, wie z. B. die Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Unterstützung von FuI für die Substitution von Materialien, die Aufnahme nachhaltiger Lieferungen in Handelsabkommen und strategische Partnerschaften für Rohstoffe;

44.  fordert die Kommission auf, den Zuständigkeitsbereich der Beobachtungsstelle für kritische Technologien auf die kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Berichterstattung über Resilienzindikatoren für die EU-Industrie zu erweitern, z. B. im Hinblick auf gegenseitige Abhängigkeiten in Schlüsseltechnologien, Produktionskapazitäten, ein Frühwarnsystem für mögliche Engpässe, strategische Abhängigkeiten und ausländische Subventionen in strategischen Sektoren;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Ad-hoc-Anreize für Investitionen in die Produktion kritischer Waren, wie für die wichtigsten Arzneimittel, sowie in Fertigungstechnologie zu schaffen, um mit Blick auf jede Art von Krisen, einschließlich eines Krieges, ihre offene strategische Autonomie zu erreichen und gleichzeitig für langfristig widerstandsfähige Lieferketten zu sorgen;

46.  fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass durch die in der Arzneimittelstrategie der EU vorgeschlagenen Maßnahmen die Rolle der EU als Innovator in FuE und die Wettbewerbsfähigkeit gewahrt werden, eine zuverlässige und erschwingliche Versorgung bereitgestellt wird, Zugang zu modernen Arzneimitteln geboten wird und Innovationen und Investitionen im Bereich FuE gefördert werden; stellt fest, dass auch die Widerstandsfähigkeit der EU unterstützt wird, wenn die EU Anreize für eine starke, forschungsbasierte Arzneimittelindustrie schafft; betont, dass es notwendig ist, zielgerichtete Investitionen in FuI sowie in die Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen in der EU und in die Erhaltung von dynamischen forschungsbasierten Produktionsanlagen auf dem Hoheitsgebiet der EU zu unterstützen;

47.  ist sehr besorgt über unlauteren Wettbewerb, Investitionen und Übernahmen durch staatlich finanzierte Unternehmen aus Drittländern im Binnenmarkt, insbesondere in strategischen Wirtschaftszweigen wie der Energieversorgung, die für die Unabhängigkeit und Energiesicherheit der Union notwendig ist; fordert die Kommission auf, diese Eingriffe zu analysieren, insbesondere für KMU für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, geeignete und rechtlich einwandfreie Maßnahmen zu entwickeln, um diese Eingriffe zu verhindern, und gleichzeitig insgesamt dafür zu sorgen, dass der bewährte Rahmen der EU-Wettbewerbspolitik nicht untergraben und ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen aus Drittländern und der EU, die im EU-Binnenmarkt tätig sind, gefördert wird;

48.  begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für europäische und nicht europäische Unternehmen; betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im Hinblick auf die Ausfuhr im Zusammenhang mit diesen Vorschlägen erhalten bleiben muss;

49.  fordert die Kommission mit Blick auf die nächste Überprüfung auf, den Geltungsbereich und die Begriffsbestimmungen des Rahmens für ausländische Direktinvestitionen zu erweitern, um zu verhindern, dass sich ausländische Subventionen auf die wirtschaftliche Sicherheit in der EU und Technologietransfers durch EU-Unternehmen in Drittländer auf strategische Wirtschaftszweige auswirken;

50.  fordert die Kommission auf, den Transfer von Umwelttechnologien in Entwicklungsländer zu fördern, um den grünen Wandel auf globaler Ebene zu erleichtern;

51.  ist besorgt über die zunehmende Abhängigkeit von Herstellern aus Drittländern bei Sicherheitsausrüstungen in essenziellen und sensiblen Bereichen unserer Gesellschaft, wie z. B. dem Grenzschutz, der Cybersicherheit und der Verteidigung; betont, dass Sicherheitstechnologie und -ausrüstung als strategischer Wirtschaftszweig ausgewiesen werden müssen; fordert einen Aktionsplan zur Förderung dieser EU-Branche, u. a. mit angepassten Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge;

52.  hebt die Schlussfolgerungen des Berichts des Europäischen Rechnungshofs über die Verzögerungen bei der Einführung von 5G-Netzen und die Risiken im Zusammenhang mit Anbietern aus Drittländern(12) hervor; fordert die Kommission auf, einen koordinierten 5G-Ausbau in der EU zu fördern und externe Abhängigkeiten und Risiken einer Einmischung bei der 5G- und 6G-Kommunikationstechnologie durch eine koordinierte Unterstützung zu verringern, damit die europäischen Akteure die FuE-Kapazitäten für 6G-Systeme aufbauen und Leitmärkte für 5G-Infrastruktur als Grundlage für den digitalen und ökologischen Wandel entwickeln können; fordert die Kommission auf, ein angemessenes Maß an Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der 5G-Technologien sicherzustellen und für die Sicherheit der 5G-Netze zu sorgen;

53.  hebt hervor, dass die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft für die Bewegung „Neues Europäisches Bauhaus“, bei der es sich um eine zentrale Initiative handelt, von entscheidender Bedeutung sind; weist darauf hin, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft eine treibende Kraft für Innovation und Entwicklung in Europa ist; fordert die Kommission auf, einen umfassenden, kohärenten und langfristigen industriepolitischen Rahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu entwickeln;

54.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein Datengesetz und die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Initiative für Datenräume; hebt hervor, dass interoperablen, wettbewerbsfähigen und europaweiten Datenräumen für verschiedene Industriezweige, darunter die Entwicklung künstlicher Intelligenz, Mobilität, Umwelt, Gesundheit und intelligente Fertigung, eine Rolle zukommen wird; betont, dass es eines differenzierten Ansatzes bedarf, bei dem die Besonderheiten der einzelnen Wirtschaftszweige berücksichtigt werden; ist der Ansicht, dass das Ziel der Stärkung der technologischen Souveränität der EU durch die führende Rolle von Unternehmen, die nicht der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, bei EU-Initiativen für Datenräume verwässert werden könnte; betont, dass die Datenwirtschaft wichtig ist, und fordert die Kommission auf, alle datenbezogenen Initiativen zu forcieren, das Entstehen eines europäischen Datenraum-Ökosystems auf der Grundlage von Vertrauenswürdigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Interoperabilität zu unterstützen und die Schaffung gemeinsamer europäischer Infrastrukturen zu fördern, um die Nutzung und den Austausch von Daten über Industriezweige hinweg zu erleichtern, die Daten-, Cloud- und Edge-Ökosysteme zu stärken und die Investitionen in Hochgeschwindigkeitskommunikation zu erhöhen; betont in diesem Zusammenhang, dass Rechtssicherheit wichtig und für die Innovationsfähigkeit von EU-Unternehmen sogar entscheidend ist;

55.  hebt hervor, dass für die Widerstandsfähigkeit von Kommunikationsnetzen und die Sicherheit von Datenräumen gesorgt werden muss, um die rasche Einführung von Glasfasernetzen zu fördern, durch die mehrere Übertragungswege zur Verfügung stünden, die gegenüber physischen Angriffen und Cyberangriffen widerstandsfähig wären;

56.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass beim digitalen Wandel modernste Methoden und bewährte Verfahren zum Einsatz kommen, um die Treibhausgasemissionen zu verringern, die Komplexität der Berechnungen zu reduzieren, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Dateneffizienz der produktiv genutzten Systeme zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang, dass eine Methode benötigt wird, um im Zuge des digitalen Wandels über den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Systemen hinweg eine Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit, einschließlich des Energieverbrauchs, vorzunehmen;

57.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich notifizierte EU-Stellen, die von einem EU-Land zur Bewertung der Konformität bestimmter Produkte vor deren Inverkehrbringen benannt wurden, im Eigentum von Drittländern befinden;

58.  begrüßt die Initiative der Kommission für eine europäische Normungsstrategie, mit der darauf abgezielt wird, den digitalen und grünen Wandel zu fördern, und teilt das Bestreben, einen vorausschauenderen Ansatz mit Blick auf die Festlegung von Strategien für Normen unter anderem mit wichtigen Handelspartnern auf internationaler Ebene zu verfolgen;

59.  stellt fest, dass die EU für die Verwirklichung der strategischen Autonomie ihre europäischen Verteidigungskapazitäten ausbauen muss; betont, dass eine politische Richtung vorgegeben werden muss und ambitionierte öffentliche Programme zur Unterstützung und Förderung von Investitionen in die Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie entwickelt werden müssen; ist der Ansicht, dass es von größter Bedeutung ist, einen zuverlässigen, maßvollen und effizienten europäischen Markt für Verteidigungsgüter mit einem hohen Grad an technologischer Souveränität zu schaffen;

60.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 97 vom 28.2.2022, S. 43.
(2) ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.
(3) ABl. C 316 vom 6.8.2021, S. 2.
(4) ABl. C 425 vom 20.10.2021, S. 43.
(5) ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 2.
(6) ABl. C 465 vom 17.11.2021, S. 11.
(7) ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 56.
(8) ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 45.
(9) ABl. C 224 vom 8.6.2022, S. 22.
(10) ABl. C 238 vom 6.7.2018, S. 28.
(11) Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht 02/2022: Energieeffizienz in Unternehmen: Gewisse Energieeinsparungen, aber Schwachstellen bei der Planung und Projektauswahl: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR22_02/SR_Energy-effic-enterpr_DE.pdf
(12) Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht 03/2022 mit dem Titel „5G-Einführung in der EU: Verzögerungen beim Auf- und Ausbau der Netze und ungelöste Sicherheitsprobleme“. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Luxemburg, 2022.

Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen