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Verfahren : 2021/2201(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0204/2022

Eingereichte Texte :

A9-0204/2022

Aussprachen :

PV 03/10/2022 - 12
CRE 03/10/2022 - 12

Abstimmungen :

PV 04/10/2022 - 6.5

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0335

Angenommene Texte
PDF 174kWORD 57k
Dienstag, 4. Oktober 2022 - Straßburg
Auswirkungen neuer Technologien auf die Besteuerung von Kryptowerten und der Blockchain-Technologie
P9_TA(2022)0335A9-0204/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2022 über die Auswirkungen neuer Technologien auf die Besteuerung von Kryptowerten und der Blockchain-Technologie (2021/2201(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Juli 2020 mit dem Titel „Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie“ (COM(2020)0312),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 24. September 2020 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Kryptowerte (COM(2020)0593),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. September 2020 über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU (COM(2020)0591),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 12. Oktober 2020 mit dem Titel „Taxing Virtual Currencies: An Overview of Tax Treatments and Emerging Tax Policy Issues“ (Ein Überblick über die steuerliche Behandlung und aufkommende steuerpolitische Fragen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2021 mit dem Titel „Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ (COM(2021)0251),

–  unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission von 2021 zur Besteuerung und zu Strukturreformen mit dem Titel „Cryptocurrencies: an empirical view from a tax perspective“ (Eine empirische Betrachtung von Kryptowährungen aus steuerlicher Sicht),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 20. Juli 2021 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte (COM(2021)0422),

–  unter Hinweis auf die am 8. März 2022 veröffentlichte Studie der Weltbank mit dem Titel „Crypto-Assets Activity around the World: Evolution and Macro-Financial Drivers“ (Aktivitäten mit Kryptowerten weltweit – Entwicklung und makrofinanzielle Triebkräfte),

–  unter Hinweis auf die am 22. März 2022 von der OECD veröffentlichte Unterlage zur öffentlichen Konsultation mit dem Titel „Crypto-Asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard“ (Regelwerk für die Berichterstattung über Kryptowerte und Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards),

–  unter Hinweis auf seine Studie vom 15. Oktober 2018 mit dem Titel „VAT fraud: economic impact, challenges and policy issues“ (Mehrwertsteuerbetrug – wirtschaftliche Auswirkungen, Herausforderungen und politische Fragen), seine Studie vom Juli 2018 mit dem Titel „Cryptocurrencies and blockchain – Legal context and implications for financial crime, money laundering and tax evasion“ (Kryptowährungen und Blockchain – rechtliche Zusammenhänge und Auswirkungen auf Finanzkriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung) und seine Studie vom 15. Februar 2018 mit dem Titel „Impact of Digitalisation on International Tax Matters“ (Auswirkungen der Digitalisierung auf internationale Steuerangelegenheiten),

–  unter Hinweis aus seine Studie vom 21. Oktober 2021 mit dem Titel „Exploring the opportunities and challenges of new technologies for EU tax administration and policy“ (Erforschung der Chancen und Herausforderungen neuer Technologien für die Steuerverwaltung und -politik der EU),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0204/2022),

A.  in der Erwägung, dass sich durch den Einsatz neuer Technologien im Unionsbinnenmarkt und die Digitalisierung der Steuerverwaltungen in der gesamten Union die Beziehungen zwischen den Steuerzahlern, d. h. den Bürgern und Unternehmen, einerseits und den nationalen Steuerbehörden andererseits ändern; in der Erwägung, dass sich die Union an vorderster Front dafür einsetzen könnte, dass die verfahrensrechtlichen und technischen Aspekte der Digitalisierung der Steuerverwaltungen tatsächlich koordiniert werden, damit keine Hindernisse für die Interoperabilität der nationalen technischen Plattformen entstehen;

B.  in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Eigenschaften der einzelnen Arten von Kryptowerten und die Grenzen zwischen den einzelnen Arten von Kryptowerten für die Bestimmung ihrer steuerlichen Behandlung relevant sein könnten;

C.  in der Erwägung, dass an der Dynamik des Marktes für Kryptowerte deutlich wird, dass ein klarer, stabiler und transparenter Rechtsrahmen geschaffen werden muss;

D.  in der Erwägung, dass die Steuerbehörden derzeit mit zahlreichen Herausforderungen im Rahmen des wirksamen Steuervollzugs und insbesondere der länderübergreifenden Zusammenarbeit konfrontiert sind, da digitale Transaktionen immer schneller vollzogen werden, die Mobilität der Steuerzahler zunimmt, die Zahl der länderübergreifenden Transaktionen hoch ist, Wirtschaftstätigkeiten und Geschäftsmodelle internationalisiert werden und Risiken im Zusammenhang mit Doppelbesteuerung oder komplexen Systemen der aggressiven Steuerplanung bestehen;

E.  in der Erwägung, dass sich die Steuerbehörden stets der potenziellen Risiken für die Tragfähigkeit der Steuersysteme und ihre Fähigkeit zur Durchsetzung der nationalen Rechtsvorschriften und der Unionsrechtsvorschriften in Steuersachen bewusst sein müssen;

F.  in der Erwägung, dass neue technologische Lösungen wie die Blockchain von den Steuerverwaltungen genutzt werden können, um den Bedürfnissen der Steuerzahler besser gerecht zu werden, um für verschiedene Arten von Aufzeichnungen Informationen zwischen Steuerhoheitsgebieten auszutauschen und um von Korruption abzuhalten bzw. gegen Korruption vorzugehen, dass diese Technologien jedoch missbräuchlich und als Instrument für illegale Aktivitäten eingesetzt werden können, um in krimineller Absicht die Zahlung von Steuern zu vermeiden; in der Erwägung, dass insbesondere durch die bessere Erkennbarkeit von Blockchain-Transaktionen die Bemühungen der Steuerverwaltungen im Rahmen der Betrugsbekämpfung erleichtert werden könnten;

G.  in der Erwägung, dass mehrere Steuerverwaltungen in der gesamten Union – wenn auch in unterschiedlichem Maße – bereits wichtige Schritte zur Digitalisierung von Verfahren unternehmen, um die Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den Finanzbehörden einfacher, schneller und effizienter zu gestalten; in der Erwägung, dass die Nutzung neuer Technologien von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat nach wie vor sehr unterschiedlich ist; in der Erwägung, dass die nationalen Steuerverwaltungen im Allgemeinen einen weiteren Anstoß für mehr Anreize und Sensibilisierungsmaßnahmen benötigen, um das Potenzial im Bereich des technologischen und digitalen Wandels auszuschöpfen; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit der unterschiedlichen staatlichen Stellen, vor allem im Zusammenhang mit steuerlichen Angelegenheiten, durch Technologie vereinfacht werden kann:

H.  in der Erwägung, dass die Steuerverwaltungen durch den zunehmenden Rückgriff auf Kryptowerte gezwungen sind, die derzeitigen Besteuerungsverfahren im Binnenmarkt anzupassen; in der Erwägung, dass die Ermittlung steuerrelevanter Tätigkeiten auf dem Markt für Kryptowerte komplex ist, da er in geringerem Maße auf traditionellen Finanzintermediären beruht, die in der Regel Informationen für Steuerzwecke bereitstellen;

I.  in der Erwägung, dass fünf von 27 Mitgliedstaaten über eigene Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Kryptowerten verfügen; in der Erwägung, dass 19 Mitgliedstaaten über Verwaltungsleitlinien zur Besteuerung von Kryptowerten verfügen;

J.  in der Erwägung, dass der Gemeinsame Meldestandard (Common Reporting Standard, CRS) der OECD die internationale Steuertransparenz verbessert hat, indem die Staaten dazu verpflichtet wurden, Informationen über bei Finanzinstituten gehaltene Offshore-Vermögenswerte einzuholen und diese Informationen automatisch auf jährlicher Basis an die Ansässigkeitsstaaten der Steuerzahler weiterzugeben; in der Erwägung, dass Kryptowerte jedoch in den meisten Fällen nicht in den Anwendungsbereich des CRS fallen, der auf traditionelle finanzielle Vermögenswerte und Nominalgeldwährungen Anwendung findet;

K.  in der Erwägung, dass es auf internationaler Ebene Bemühungen und Engagement gibt, die gerechte Besteuerung der digitalen Wirtschaft besser zu regeln; in der Erwägung, dass die OECD festgestellt hat, dass bestehende internationale Initiativen für Steuertransparenz durch Kryptowerte unterlaufen werden könnten; in der Erwägung, dass es in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, dass die Union eine Führungsrolle übernimmt, insbesondere durch die enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der gerechten und transparenten Besteuerung von Kryptowerten;

L.  in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft im Wandel ist und immer stärker digitalisiert wird und dass die Grundsätze des aktuellen internationalen steuerlichen Regelwerks allmählich überholt sind und durch es nicht mehr sichergestellt werden kann, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten ausgeführt und wo Werte geschaffen werden;

M.  in der Erwägung, dass es kein internationales Instrument für die Besteuerung von Kryptowerten gibt und dass es in den einzelnen Ländern vielfältige Ansätze zu diesem Thema gibt; in der Erwägung, dass die Union auf den einschlägigen internationalen Plattformen den Weg für eine inkludierende finanzielle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowohl in ihrem Wirkungsbereich als auch darüber hinaus ebnen muss;

N.  in der Erwägung, dass die OECD in ihrem Bericht 2020 über die Besteuerung virtueller Währungen zahlreiche wesentliche zu klärende Punkte ermittelt hat, und zwar die Definition des Begriffs Steuertatbestand, die Arten von Einkommen, die mit virtuellen Währungen in Verbindung gebracht werden, und die Frage, wie die Besteuerung an die Natur und Dynamik von Kryptowerten angepasst werden kann, um Gewinne gerecht und wirksam zu erfassen;

O.  in der Erwägung, dass die Union bereits wichtige Schritte für eine klare Definition bestimmter Kryptowerte und Krypto-Dienstleister unternommen und – im weiteren Sinne – mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte auch Maßnahmen zur Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens für Kryptowerte getroffen hat; in der Erwägung, dass die gerechte und einfache Besteuerung dieser Vermögenswerte durch diesen Rechtsrahmen und diese Definitionen vorangebracht werden; in der Erwägung, dass die Definitionen solcher Kryptowerte mit internationalen Normen, vor allem jenen der OECD und der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“, übereinstimmen müssen;

P.  in der Erwägung, dass die Definitionen von Kryptowerten unionsweit einheitlich sein und an internationalen Standards ausgerichtet werden müssen; in der Erwägung, dass ein und derselbe Kryptowert in der Union auf verschiedene Weise als „Steuergegenstand“ eingestuft werden kann, was zu Unterschieden bei der steuerlichen Behandlung führt;

Q.  in der Erwägung, dass bestimmte Bereiche der Steuerpolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auch künftig von wesentlicher Bedeutung und notwendig ist, um auf die Herausforderungen in Bezug auf die Integrität des Binnenmarkts und die Tragfähigkeit der Steuersysteme zu reagieren, die sich unter anderem durch die zunehmende Verwendung von Kryptowerten stellen; in der Erwägung, dass ein aus 27 sehr unterschiedlichen Ansätzen für die Besteuerung von Kryptowerten bestehender Rahmen zu erheblichen Hindernissen für die Verwirklichung der Ziele des digitalen Binnenmarkts führen kann; in der Erwägung, dass Koordinierung und Zusammenarbeit auf der Ebene der Union mithin klar angezeigt sind;

R.  in der Erwägung, dass die Union und ihr Binnenmarkt für ein innovationsfreundliches Umfeld für Unternehmen (insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-up-Unternehmen) im Hinblick auf neue Technologien auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen und Kryptowerte sorgen müssen; in der Erwägung, dass dieses Hauptziel nur erreicht werden kann, wenn die Mitgliedstaaten starkes Engagement zeigen und politische Maßnahmen insbesondere im Bereich der Besteuerung ergreifen, damit Unternehmen einen stabilen, klaren und sicheren Regelungsrahmen vorfinden und folglich florieren und zum Wirtschaftswachstum beitragen können; in der Erwägung, dass diese Bemühungen ein starkes Engagement für den Schutz der Rechte der Bürger als Steuerzahler und als Verbraucher von Finanzdienstleistungen erfordern;

S.  in der Erwägung, dass klare Leitlinien von wesentlicher Bedeutung sind, zum einen für ein gerechtes und wirksames Besteuerungssystem, mit dem vorteilhafte Reformen bewirkt werden könnten, wenn sie von den Mitgliedstaaten wirksam umgesetzt werden, etwa durch die Reduzierung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands, den Abbau von Marktzutrittsschranken und die Wahrung von Sicherheit und Stabilität, wobei es sich um Faktoren handelt, die als Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit gelten, und zum anderen für den Ausgleich von Unterschieden zwischen Unternehmen, insbesondere zugunsten von KMU;

T.  in der Erwägung, dass das Umfeld von Kryptowerten einem raschen Wandel unterliegt und die politischen Entscheidungsträger dabei auf der Höhe der Zeit bleiben müssen; in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Steuerpolitik und der Steuerhinterziehung noch genau geprüft werden müssen, da sie ein wichtiger Aspekt des allgemeinen Regelungsrahmens sind;

U.  in der Erwägung, dass es bereits hervorgehoben hat, dass „die derzeitigen internationalen Körperschaftsteuervorschriften vor dem Hintergrund der Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft nicht mehr zeitgemäß sind“ und dass „durch die Entwicklungen auf dem Gebiet der Digitalisierung und eine stärkere Abhängigkeit von immateriellen Vermögenswerten und deren Zunahme in Wertschöpfungsketten Perspektiven und Herausforderungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit von Wirtschaftstätigkeiten und Steuertatbeständen entstehen, auch in Bezug auf etwaige Steuervermeidungspraktiken, insbesondere wenn diese Tätigkeiten länderübergreifend oder vollständig außerhalb der Union stattfinden“(1);

V.  in der Erwägung, dass die Kryptowelt im Gegensatz zum traditionellen Finanzsystem teilweise dezentral organisiert ist, wodurch es schwieriger ist, zur Unterstützung der Steuerbehörden auf Intermediäre zurückzugreifen; in der Erwägung, dass solche Intermediäre in herkömmlichen Systemen für die Steuerberichterstattung durch Dritte häufig relevante Informationen liefern; in der Erwägung, dass an der Schnittstelle zwischen der Kryptowelt und dem traditionellen Finanzsystem üblicherweise ein Intermediär wie eine Börse involviert ist;

Zum Potenzial neuer Technologien wie der Blockchain zur Verbesserung der Dienste für Steuerzahler, zur Abschreckung in Bezug auf Korruptionspraktiken, zur Stärkung der Steuerverwaltungen und bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

1.  ist der Ansicht, dass die nationalen Steuerverwaltungen besser mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden sollten, um die Steuererhebung zu erleichtern, Vorschriften durchzusetzen, die Steuerzahler besser zu unterstützen und für Steuerehrlichkeit zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Anbetracht der aufgrund des digitalen Wandels gestiegenen Herausforderungen in ausreichendem Maße in Personal und dessen Schulungen, in digitale Infrastrukturen und in Fachpersonal und fachlich angemessene Ausrüstung zu investieren;

2.  fordert die Kommission auf, bei zukünftigen Legislativvorschlägen zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Technologie, die den neu erlassenen Rechtsvorschriften zugrunde liegt, untrennbar mit der korrekten Umsetzung der Rechtsvorschriften verbunden ist;

3.  weist darauf hin, dass die Weiterentwicklung der IT-Kapazitäten der Steuerbehörden durch neu aufkommende Technologien, etwa Distributed-Ledger-Technologien (DLT) wie die Blockchain oder künstliche Intelligenz, vielversprechend ist, wenn es darum geht, intelligente, wirksame und effiziente Steuer- und Verwaltungsverfahren zu begünstigen, Korruption zu verhindern bzw. zu begrenzen, die Steuerehrlichkeit der Bürger und Unternehmen zu fördern und die Nachverfolgbarkeit und Identifizierung von steuerbaren Umsätzen und der Eigentümerschaft von materiellen und immateriellen Vermögenswerten in einem globalisierten Umfeld mit einer immer größeren Anzahl an länderübergreifenden Transaktionen zu erhöhen, wodurch Chancen für besser und fairer gestaltete Steuersysteme geschaffen werden, mit denen sowohl mobile Steuerzahler als auch mobile Vermögenswerte besteuert werden; fordert die Kommission auf, zu analysieren und zu evaluieren, wie sich die Einführung einer möglichen Steuer auf die Speicherung personenbezogener Daten auf den Datenschutz und die Einnahmen auswirkt;

4.  betont, dass durch neu aufkommende Technologien wie die Distributed-Ledger-Technologie und die Blockchain dank ihrer einzigartigen Merkmale wie der Rückverfolgbarkeit und ihrer Eigenschaft, unveränderliche und zuverlässige Daten speichern zu können, die Integrität dieser Daten geschützt wird, was einen neuen Weg zur Automatisierung der Steuererhebung eröffnen könnte; ist der Ansicht, dass so die Entrichtung der Steuerschuld sichergestellt, für Steuerehrlichkeit gesorgt und die Erhebung von Steuereinnahmen an der Quelle in den einzelnen Phasen des Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung zur rechten Zeit begünstigt würde und gleichzeitig die personenbezogenen Daten der Bürger geschützt und strenge Normen beim Datenschutz garantiert würden;

5.  hebt hervor, dass die besten Einsatzmöglichkeiten für Technologie ermittelt werden müssen, um die Analysekapazitäten der Steuerverwaltungen (durch bessere Datenanalyse) zu stärken, um Daten im Hinblick auf die Förderung der Steuerehrlichkeit von KMU und Steuerzahlern (auch durch gemeinsame Meldestandards) zu standardisieren und um dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmensumfeld im digitalen Zeitalter in der Besteuerung besser zum Ausdruck kommt und gleichzeitig ein hohes Maß an Datenschutz garantiert ist;

6.  nimmt die Gründung der EU-Gemeinschaft für die fortgeschrittene internationale Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (EU AIAC Community) und den wertvollen Beitrag des EU-Gipfels der Steuerverwaltungen (TADEUS) zur Debatte über die Auswirkungen neuer Technologien auf die Arbeit der nationalen Steuerbehörden zur Kenntnis; fordert die Kommission daher auf, diese Foren in die Gestaltung eines speziellen Schulungsprogramms für das Personal der Steuerverwaltung über den Einsatz neuer Technologien bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung einzubeziehen und die Tätigkeit dieser Foren als Ausgangspunkt zu nehmen, wenn es gilt, die Interoperabilität der Steuersysteme im Hinblick auf die Standardisierung von Daten und den automatischen Echtzeit-Datenaustausch in einem länderübergreifenden Kontext zu verbessern; weist erneut darauf hin, dass ein solches Programm in die Tätigkeit des Programms Fiscalis integriert werden muss;

7.  hebt jedoch hervor, dass die Nutzung der Blockchain, der KI und anderer digitaler Werkzeuge durch Steuerverwaltungen ihre Vorzüge und Risiken hat, wobei die Risiken angemessen gemindert werden müssen, insbesondere, um Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und eine voreingenommene und diskriminierende Behandlung von Steuerzahlern zu verhindern;

8.  betont insbesondere die mit der Datenqualität verbundenen Risiken; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine zulassungsbeschränkte Blockchain mit eingeschränkter Zulassung von Intermediären im Kontext von Steuerverwaltungen von entscheidender Bedeutung ist und zur Verbesserung der Integrität des Systems beitragen kann, da Steuerinformationen und andere Daten in einem gesicherten Umfeld ausgetauscht werden können;

9.  fordert die Kommission auf, die Modalitäten der Besteuerung von Kryptowerten in den einzelnen Mitgliedstaaten und der jeweiligen nationalen politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung im Bereich der Kryptowerte zu bewerten sowie bewährte Verfahren herauszustellen und deutlich auf potenzielle Schlupflöcher hinzuweisen, wobei die Kooperationsplattformen im Bereich der Besteuerung, insbesondere das Programm Fiscalis, genutzt werden sollten; fordert die Kommission auf, mit Unterstützung der EU-Arbeitsgruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ gegen schädliche Steuerpraktiken im Bereich der Kryptowerte in der Union vorzugehen;

10.  stellt fest, dass die Auswirkungen neuer Technologien wie der Blockchain auf Steuerangelegenheiten unterschiedlich betrachtet werden können, je nachdem, ob der Schwerpunkt auf der direkten Besteuerung (z. B. der Quellensteuer), der indirekten Besteuerung (der Mehrwertsteuer oder auf Zöllen) oder der Steuerehrlichkeit liegt; hebt hervor, dass die Distributed-Ledger-Technologie das Potenzial birgt, das Quellensteuersystem in jedem einzelnen Land effizienter zu gestalten sowie darüber hinaus reibungslose länderübergreifende Verfahren zu ermöglichen und betrügerische Machenschaften zu unterbinden; legt der Kommission nahe, den Besonderheiten der jeweiligen Betrachtungsweise Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, bestehende digitale Lösungen in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die auf der Blockchain-Technologie beruhenden Lösungen in Plattformen für den Informationsaustausch integriert werden können, um die Prüfung und den Informationsaustausch in Echtzeit unter uneingeschränkter Achtung der Datenschutzvorschriften der Union zu fördern;

11.  fordert die Kommission auf, die Schaffung einer neuen Plattform für Schulungen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den nationalen Steuerbehörden im Bereich der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in der digitalen Wirtschaft – vor allem der Bekämpfung von unter Verwendung von Kryptowerten begangenen Delikten – zu prüfen; vertritt die Auffassung, dass diese neue Plattform in laufende Initiativen wie das Programm Fiscalis integriert werden kann;

12.  fordert die Kommission auf, die Evaluierung der operativen Auswirkungen und der für die Steuerverwaltung relevanten Aspekte der Blockchain- und anderer Distributed-Ledger-Technologien fortzusetzen, insbesondere im Rahmen des Programms Fiscalis;

13.  bekräftigt seinen Vorschlag für eine Initiative der Kommission zu dem Thema „Standard für die Online-Meldung von Daten für den (in erster Instanz) länderübergreifenden Handel in der EU, vorzugsweise unter Verwendung von Daten aus elektronischer Rechnungsstellung (oder aus einer Alternative, aber unter Beibehaltung des Grundsatzes, dass die Daten nur einmal bereitgestellt werden müssen), einschließlich effizienter und hochsicherer zentraler/dezentraler Datenverarbeitung zur Erkennung von Betrug“(2);

14.  bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, „die Reform der Steuerbehörden fortzusetzen, die Digitalisierung zu beschleunigen und mit der Umsetzung strategischer Konzepte zu beginnen, um die Steuerehrlichkeit der KMU zu unterstützen, sowie Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerlast zu ermitteln“(3);

15.  fordert die Kommission auf, alle Möglichkeiten zu untersuchen, die sich aus der europäischen Blockchain-Dienste-Infrastruktur – ein Peer-to-Peer-Netz miteinander verbundener Knoten, auf denen eine auf die Blockchain gestützte Dienste-Infrastruktur ausgeführt wird – für die nationalen Steuerbehörden ergeben, hauptsächlich im Bereich der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften, unter umfassender Achtung der strengsten Normen in Bezug auf Datenschutz und den Schutz personenbezogener Daten, mit dem Ziel, diesen Behörden mehrere und innovative Blockchain-Protokolle zur Verfügung zu stellen, und mit der Aufgabe, die nationalen Steuerverwaltungen dabei zu unterstützen, sich mit dem Einsatz solcher Technologien vertraut zu machen;

16.  bekräftigt, dass die europäische Steuer-Identifikationsnummer (TIN) sehr wichtig ist, und fordert die Kommission auf, den Mehrwert des Einsatzes von auf die Blockchain gestützten Technologien zum Schutz einer ordentlichen länderübergreifenden Steueridentität zu evaluieren, wobei strenge Normen in Bezug auf den Datenschutz und den Schutz personenbezogener Daten gewahrt werden müssen;

Zu den steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Kryptowerten

17.  vertritt die Auffassung, dass Kryptowerte einer fairen, transparenten und effektiven Besteuerung unterliegen müssen, um für fairen Wettbewerb und gleiche Ausgangsbedingungen zwischen der steuerlichen Behandlung von Vermögenswerten und Finanzprodukten und zwischen Finanzdienstleistern zu sorgen; ist der Ansicht, dass Entscheidungen über die Besteuerung von Kryptowerten im Einklang mit den Verträgen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen; fordert die Behörden auf, eine vereinfachte steuerliche Behandlung für Gelegenheits- oder Kleinhändler und kleine Transaktionen in Erwägung zu ziehen; setzt sich für ein innovationsfreundliches Umfeld im digitalen Binnenmarkt ein, in dem Unternehmer, KMU und Start-up-Unternehmen in einem wirksamen Regelungsrahmen florieren, Wachstum generieren, Arbeitsplätze schaffen und durch Steuereinnahmen zur Erholung der Wirtschaft beitragen können;

18.  stellt fest, dass Akteure der digitalen Wirtschaft erhebliche Geschäftstätigkeiten in einem Mitgliedstaat ausüben können, in dem sie keine physische Präsenz haben, und dass daher Steuern, die in einem Land gezahlt werden, nicht mehr dem dort geschaffenen Wert und den dort erwirtschafteten Gewinnen entsprechen; betont daher, dass der Begriff Betriebsstätte nach Maßgabe internationaler Normen angepasst werden muss, und zwar durch eine klare Definition von virtuellen Betriebsstätten; bekräftigt deshalb, dass es wichtig ist, die erste Säule des inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung wirksam umzusetzen;

19.  stellt fest, dass die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage für Kryptowerte eine der Kernfragen der Steuerpolitik ist; nimmt zur Kenntnis, dass es derzeit keine international vereinbarte Standarddefinition für Kryptowerte und die Arten der Vermögenswerte gibt, die unter diesen Begriff fallen sollten; vertritt die Auffassung, dass eine solche Festlegung eine der Hauptprioritäten des Rechtsrahmens der Union ist, um der Union eine Führungsposition auf internationaler Ebene zu sichern; stellt fest, dass die OECD mit einem Mandat der G20 an einem neuen globalen Rahmen für Steuertransparenz arbeitet, der die Berichterstattung und den Informationsaustausch in Bezug auf Kryptowerte vorsehen soll;

20.  vertritt die Auffassung, dass für Steuerzwecke eine klare und allgemein anerkannte Definition von Kryptowerten erforderlich ist; betont, dass diese Definition mit jener in der Verordnung über Märkte für Kryptowerte übereinstimmen sollte; beharrt darauf, dass die systematische Kohärenz zwischen den verschiedenen Rechtsinstrumenten für die jetzige oder künftige Regulierung von Kryptowerten (z. B. der Verordnung über Märkte für Kryptowerte, der Geldtransferverordnung(4), der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden(5) und anderen Initiativen zur Bekämpfung der Geldwäsche) gewahrt wird und vor allem Rechtssicherheit und Stabilität gewährleistet werden;

21.  hebt hervor, dass es bei Kryptowerten verschiedene Möglichkeiten geben kann, einen relevanten Steuertatbestand zu definieren, wozu etwa die Schaffung von Münzen durch Schürfen von Kryptowährungen, der Umtausch von Kryptowerten in Nominalgeldwährung oder andere Kryptowerte, ein Hard Fork oder das Staking von Kryptowerten gehören können; stellt fest, dass eine kohärente Definition eines Steuertatbestands gefunden werden muss, damit eine angemessene Besteuerung erfolgt und gleichzeitig Fälle von Doppelbesteuerung verhindert werden;

22.  fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Umwandlung einer Art eines Kryptowerts in eine andere Art eines Kryptowerts vorzulegen und Möglichkeiten zur Festlegung des Steuertatbestands darzulegen und dabei die Gefahr zu berücksichtigen, dass so die Anzahl der Steuertatbestände beträchtlich steigen könnte und gleichzeitig erhebliche Bewertungsprobleme geschaffen würden; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob der Umtausch eines Kryptowerts in Nominalgeldwährung besser als Steuertatbestand geeignet wäre, wenn dabei Gewinne erzielt wurden;

23.  stellt fest, dass jedes Land dazu neigt, bei der Gestaltung nationaler Regelungen für Kryptowerte seine eigene Terminologie zu verwenden, was zu Rechtsunsicherheit für Bürger und Unternehmen führen könnte, eine Bedrohung für die Integrität des Unionsbinnenmarkts sein könnte, da die länderübergreifende Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt werden könnte, unbeabsichtigt Schlupflöcher geschaffen werden könnten, durch die sich Gelegenheiten für Steuermissbrauch und Steuervermeidung bieten, und ausgenutzt werden könnte, um die bestehenden internationalen Steuertransparenzvorschriften wie den CRS zu unterlaufen;

24.  betont, dass es aufgrund der Dynamik der Märkte für Kryptowerte(6) dringend erforderlich ist, Vorschriften zu erlassen, in denen die Art der anzuwendenden Besteuerung, der Steuertatbestand selbst sowie dessen Zeitpunkt, Ort und Bewertung festgelegt werden;

25.  weist darauf hin, dass die Besteuerung von Kryptowerten im länderübergreifenden Kontext mit verschiedenen Bereichen der Steuerpolitik, etwa der Einkommen- oder Mehrwertsteuer, verknüpft ist und dass diese Bereiche derzeit zum einen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und zum anderen in die Zuständigkeit der Union fallen, wohingegen die Vorteile eines gemeinsamen Ansatzes auf der Ebene der Union möglicherweise unter anderem am stärksten bei der Verwaltungszusammenarbeit, dem Informationsaustausch und der Unternehmensbesteuerung zum Tragen kommen;

26.  fordert die Kommission auf, die Dimension der Kryptowerte, Digitalisierung und neuen Technologien in all ihren geplanten und künftigen Legislativvorschlägen im Steuerbereich zu berücksichtigen, insbesondere in dem anstehenden Vorschlag mit dem Titel „Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in Europa“ (BEFIT); fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, ambitioniert vorzugehen und in der internationalen Debatte eine Führungsrolle zu übernehmen;

27.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Besonderheiten der Verwendung von Kryptowerten in Steuerreformen auf nationaler Ebene zu berücksichtigen und zu erwägen, effizientere Systeme einzuführen, die zu geringeren Befolgungskosten und geringerem Verwaltungsaufwand führen, zugleich aber auch die faire, transparente, verhältnismäßige und effektive Besteuerung von Kryptowerten sicherstellen; betont, dass befristete und gerechtfertigte steuerliche Anreize dazu geeignet sein können, die technologische Innovation und Entwicklung, insbesondere im Wirtschaftszweig Blockchain-Technologie, zu fördern; hebt hervor, dass gemeinsame Meldestandards für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte sowie für Personen und Einrichtungen von entscheidender Bedeutung sind;

28.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die verschiedenen Arten von Kryptowerten in einer Art und Weise zu behandeln, die mit der steuerlichen Behandlung ähnlicher Nicht-Kryptowerte im Einklang steht;

29.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten politischen Ziele der EU, insbesondere eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft und ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität, im Rahmen ihrer Legislativoptionen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten zu berücksichtigen;

30.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die steuerliche Behandlung von Kryptowerten im Vergleich zur steuerlichen Behandlung anderer Vermögenswerte schlüssig und gerecht ist, insbesondere in Bezug auf die Erhebung der Mehrwertsteuer bei diesen Werten;

Zur Weiterentwicklung eines wirksamen Regelungs- und Rechtsrahmens

31.  weist darauf hin, dass Kryptowerte in einem globalen Umfeld gehandelt werden und die steuerliche Behandlung von Kryptowerten einen koordinierten internationalen Ansatz erfordert; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass in dieser Angelegenheit weitere internationale Instrumente ausgehandelt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass die OECD, die bereits wichtige Arbeit im Bereich Besteuerung und Behandlung von Kryptowerten geleistet hat, in diesem Zusammenhang ein geeignetes Forum sein könnte, insbesondere im Hinblick auf die Überarbeitung des CRS;

32.  stellt fest, dass die OECD bereits mit der Arbeit an einem neuen Regelwerk für Kryptowerte begonnen hat;

33.  ist der Ansicht, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten in Ermangelung eines internationalen Übereinkommens über die Besteuerung von Kryptowerten vorerst keine Grundlage für die Entwicklung eines intelligenten und zukunftsorientierten Ansatzes haben;

34.  fordert die Kommission auf, eine Bewertung der wichtigsten Steuertatbestände und Formen von Einkommen im Zusammenhang mit Kryptowerten vorzulegen, wobei der Schwerpunkt auf den steuerlichen Folgen einer Reihe wichtiger Vorgänge liegen sollte, etwa auf der Ausgabe von Kryptowerten, auf dem Tausch von Kryptowerten in Nominalgeldwährungen, auf Waren oder Dienstleistungen, auf Schenkungen oder Erbschaften, auf Verlust oder Diebstahl usw.;

35.  fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung zu den bewährten Verfahren durchzuführen, die ermittelt wurden, um Kryptowerte fair und effektiv zu besteuern, wobei die Zuständigkeiten der Union in Steuerangelegenheiten zu beachten sind, die Rolle der Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte zu untersuchen und zu ermitteln, in welchem Maße Kryptowerte vom geltenden steuerlichen Regelwerk erfasst werden; vertritt die Auffassung, dass die Steuerpolitik in einen soliden Regelungsrahmen für Kryptowerte integriert werden sollte und mit anderen politischen Aspekten, einschließlich der Steuertransparenz und legaler und finanzieller Anforderungen sowie Verbraucherschutzanforderungen vereinbar sein sollte;

36.  weist erneut darauf hin, dass ein vollständig integrierter Unionsbinnenmarkt einen gemeinsamen Ansatz für die Besteuerung von Kryptowerten unter Wahrung der in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten erfordert; fordert daher den Rat (Wirtschaft und Finanzen) auf, in dieser Angelegenheit einen strukturierten Dialog mit dem Parlament aufzunehmen; fordert ferner den Präsidenten der Euro-Gruppe auf, im Kreise der Finanzministerinnen und Finanzminister des Euro-Währungsgebiets eine Diskussion über die Besteuerung von Kryptowerten anzustoßen;

37.  ist der Ansicht, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden so geändert werden muss, dass Kryptowerte und E-Geld in den Rahmen zum Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung einbezogen werden; fordert die OECD auf, unverzüglich eine neue Definition eines Meldestandards für den Informationsaustausch anzunehmen; vertritt die Auffassung, dass die Überarbeitung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung eine Priorität ist; fordert die Kommission auf, in ihre künftige Überarbeitung der Richtlinie unverzüglich die künftigen Empfehlungen der OECD zur Meldung von Kryptowerten und die Überarbeitungen des CRS sowie die Empfehlungen des Parlaments aus seiner Entschließung zur Umsetzung der EU-Anforderungen für den Austausch von Steuerinformationen(7) aufzunehmen; fordert den Rat auf, die vorgeschlagenen Änderungen rasch zu billigen;

38.  betont, dass sichergestellt werden muss, dass eine künftige Überarbeitung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung die Berichterstattungspflichten gemäß anderen Rechtsinstrumenten ergänzt, indem die Behörden dabei unterstützt werden, Daten über Kryptowerte und E-Geld automatisch auszutauschen, sodass sie Einkommen und Einnahmen aus Investitionen und Zahlungen mit Kryptowerten und E-Geld bewerten können; betont, dass die Systeme kohärent bleiben müssen, damit die Akteure Rechtssicherheit haben und die nationalen Steuerbehörden technische Leitlinien vorfinden;

39.  fordert die Kommission und die nationalen Behörden auf, sicherzustellen, dass die Blockchain-Technologie, mit der Vorschriften durchgesetzt oder öffentliche Dienstleistungen erbracht werden, mit den Grundrechten im Einklang steht sowie den Normen in den Bereichen Cybersicherheit und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entspricht;

40.  bestärkt die Kommission darin, anhand der in den Mitgliedstaaten angewandten digitalen Lösungen, Rechtsvorschriften und Verwaltungsleitlinien zu prüfen, wie Blockchain- und andere Distributed-Ledger-Technologien zur Verhinderung von Steuerbetrug und Steuervermeidung und zur Korruptionsbekämpfung genutzt werden können; befürwortet die Entwicklung einer europäischen Infrastruktur für Blockchain-Dienste;

41.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die Einhaltung von Steuervorschriften unter Berücksichtigung der sich rasch ändernden Wertzuschreibung von Kryptowerten und einer in manchen Fällen fehlenden eindeutigen Umrechnung in eine Nominalgeldwährung, jedoch auch der Herausforderung für die Steuerverwaltungen, verlässlich und rasch an Informationen über diese Transaktionen zu gelangen, verbessert werden kann;

42.  vertritt die Auffassung, dass es insofern, als der Wirtschaftszweig Kryptowerte gegenwärtig einem Wandel unterliegt und in naher Zukunft nicht von einer Stabilisierung der Lage auszugehen ist, zwar erforderlich ist, die Lage zu beurteilen, aber die Organe der Union dadurch nicht davon abgehalten werden sollten, Rechtsvorschriften über die verbesserte Überwachung und Besteuerung von Kryptowerten zu erlassen;

43.  weist darauf hin, dass die Steuervorschriften häufig überarbeitet und angepasst werden müssen, um auf die Entwicklungen des Wirtschaftszweigs zu reagieren und sicherzustellen, dass er angesichts des technologischen Wandels und der Marktentwicklungen in Bezug auf virtuelle Währungen und andere neu aufkommende Arten von Vermögenswerten relevant bleibt;

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44.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer fairen und einfachen Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie (Folgemaßnahmen des Europäischen Parlaments zu dem im Juli vorgelegten Aktionsplan der Kommission und zu den 25 Initiativen der Kommission in den Bereichen Mehrwertsteuer, Unternehmensbesteuerung und Individualbesteuerung) (ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 211).
(2) ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 211.
(3) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2022 zu den Auswirkungen der einzelstaatlichen Steuerreformen auf die Wirtschaft in der EU (ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 14).
(4) Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1).
(5) Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1).
(6) Das wirtschaftliche Volumen des Kryptowährungsmarktes wurde im Mai 2021 mit 2,2 Billionen EUR und 2,5 Billionen EUR in der Spitze im Oktober 2021 beziffert (Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission, 2021).
(7) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2021 mit dem Titel „Umsetzung der EU-Anforderungen für den Austausch von Steuerinformationen: Fortschritte, Erkenntnisse und zu überwindende Hindernisse“ (ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 120).

Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen