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Verfahren : 2020/0306(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0279/2021

Eingereichte Texte :

A9-0279/2021

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 04/10/2022 - 6.10
CRE 04/10/2022 - 6.10

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0340

Angenommene Texte
PDF 130kWORD 53k
Dienstag, 4. Oktober 2022 - Straßburg
Single-Window der EU für den Zoll ***I
P9_TA(2022)0340A9-0279/2021
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (COM(2020)0673 – C9-0338/2020 – 2020/0306(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0673),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 33, 114 und 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0338/2020),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 24. März 2021(1),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 15. Juni 2022 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für internationalen Handel,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A9-0279/2021),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 220 vom 9.6.2021, S. 62.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 4. Oktober 2022 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2022/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013
P9_TC1-COD(2020)0306

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2022/2399.)

Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen