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Verfahren : 2022/2692(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0415/2022

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B9-0415/2022

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Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0354

Angenommene Texte
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Donnerstag, 6. Oktober 2022 - Straßburg
Ergebnis der Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung durch die Kommission
P9_TA(2022)0354B9-0415/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Oktober 2022 zum Ergebnis der Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung durch die Kommission (2022/2692(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Non-Paper der Kommission vom 26. Februar 2018 über Rückmeldungen zu und das weitere Vorgehen bei der Verbesserung der Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Freihandelsabkommen der EU (15-Punkte-Aktionsplan),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Juni 2022 mit dem Titel „Die Macht von Handelspartnerschaften: gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ (COM(2022)0409) (Mitteilung zur Überprüfung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO),

–  unter Hinweis auf die dreigliedrige Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik,

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, einschließlich des Übereinkommens von Paris von 2015,

–  unter Hinweis auf die Sachstandsberichte des Weltklimarates der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt von 1992 und die dazugehörigen Protokolle,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen von 1975,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2022 über menschenwürdige Arbeit weltweit für einen globalen gerechten Übergang und eine nachhaltige Erholung (COM(2022)0066),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2020 zur Überprüfung der EU-Handelspolitik(1) und auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ (COM(2021)0066),

–  unter Hinweis auf die Anfrage des Ausschusses für internationalen Handel an die Kommission vom 16. Januar 2018 zu den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung in den EU-Freihandelsabkommen (O-000098/2017 – B8-0617/2017),

–  unter Hinweis auf das Non-Paper der Niederlande und Frankreichs vom 8. Mai 2020 zu Handel, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen und nachhaltiger Entwicklung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2022 zu dem Thema „Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2021“(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen der EU(3),

–  unter Hinweis auf den am 25. November 2020 veröffentlichten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III (JOIN(2020)0017) und die diesbezügliche Entschließung des Parlaments vom 10. März 2022(4),

–  unter Hinweis auf die Jahresberichte der Kommission über die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen der Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 20. Oktober 2021 mit dem Titel „Die nächste Generation von Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung – Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans“,

–  unter Hinweis auf das Non-Paper des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom Oktober 2021 mit dem Titel „Stärkung und Verbesserung der Arbeitsweise der internen Beratungsgruppen der EU im Bereich Handel“,

–  unter Hinweis auf das im Jahr 2017 veröffentlichte Handbuch der IAO und der Kommission zur Bewertung arbeitsrechtlicher Bestimmungen in Handels- und Investitionsvereinbarungen,

–  unter Hinweis auf das im Jahr 2019 veröffentlichte Handbuch zur Umsetzung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung im Handelsabkommen zwischen der EU und Ecuador,

–  unter Hinweis auf den Bericht vom Mai 2022 über die endgültigen Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas, insbesondere auf die darin enthaltene Maßnahme 4 zu Vorschlag 19,

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zum Ergebnis der Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung durch die Kommission (O‑000029/2022 – B9‑0021/2022),

–  gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für internationalen Handel,

A.  in der Erwägung, dass sich die Union zu einem offenen und regelbasierten Handelssystem bekennt, das fair, inklusiv und nachhaltig ist; in der Erwägung, dass die Handelspolitik der Union ein wichtiges geoökonomisches Instrument ist; in der Erwägung, dass eine konstruktive und vorausschauende Handelsagenda von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Wohlstand, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen und die Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze in der Union ist;

B.  in der Erwägung, dass die Union als größter Handelsblock der Welt in der einzigartigen Lage ist, weltweit und bilateral mit Partnerländern zusammenzuarbeiten und sich dafür einzusetzen, dass internationale Arbeitsnormen und Umweltvorschriften durch ihre Handelspolitik und ihre Handelsabkommen besser eingehalten werden;

C.  in der Erwägung, dass alle modernen Handelsabkommen der Union Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthalten; in der Erwägung, dass der 15-Punkte-Aktionsplan seit 2018 als Richtschnur für ihre Umsetzung und Durchsetzung dient; in der Erwägung, dass das Parlament systematisch eine bessere Umsetzung und wirksame Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung sowie die Möglichkeit gefordert hat, als letztes Mittel Sanktionen zu verhängen;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission im Juni 2021 eine eingehende Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung eingeleitet hat, damit Handelsabkommen in Zusammenarbeit mit Handelspartnern generell dazu dienen können, nachhaltigen Handel zu fördern;

E.  in der Erwägung, dass die Union durch ihre Handelspolitik und ihr auswärtiges Handeln und das Parlament durch seine Gesetzgebungstätigkeit und seine parlamentarische Diplomatie gemeinsam den Grundsatz gefestigt haben, dass die Bedingungen in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt, Arbeit und soziale Entwicklung, unter denen Waren und Dienstleistungen erzeugt bzw. erbracht werden, ebenso wichtig sind wie der eigentliche Handel mit diesen Waren und Dienstleistungen;

1.  begrüßt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Überprüfung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung; hebt hervor, dass das Parlament seit langer Zeit eine umfassende Überprüfung und eine stärkere Schwerpunktsetzung auf die Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung fordert; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission bei sechs politischen Prioritäten Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt hat;

2.  nimmt erfreut die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung stärker als Instrumente der Zusammenarbeit zu nutzen und durch frühzeitige Lückenanalysen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft länderspezifische Umsetzungsprioritäten zu ermitteln; stellt fest, dass die IAO, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und die Sekretariate der multilateralen Umweltübereinkommen bei der Festlegung von Umsetzungslücken zurate gezogen werden sollten; betrachtet ausführliche und zeitgebundene Umsetzungsfahrpläne als nützliches Instrument, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen;

3.  bekräftigt, dass vor der Aufnahme neuer Verhandlungen über Freihandelsabkommen gründliche Vorstudien erforderlich sind; fordert die Kommission auf, in diese Vorstudien auch Inhalte aufzunehmen, die in Bezug auf die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind;

4.  unterstützt den Plan der Kommission, den Aspekt der Nachhaltigkeit in alle Freihandelsabkommen aufzunehmen, um zu einer CO2-neutralen Wirtschaft beizutragen und dem Marktzugang für Umweltgüter und ‑leistungen sowie dem Zugang zu Rohstoffen und Energiegütern, die für das Funktionieren einer CO2-neutralen Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind, Vorrang einzuräumen, sofern dabei nachhaltige Verfahren eingehalten und die Menschenrechte, die Arbeitnehmerrechte und die Umwelt in Drittländern nicht beeinträchtigt werden und der Grundsatz der Vereinten Nationen der freien und in Kenntnis der Sachlage erteilten Zustimmung geachtet wird; fordert umfassende Nachhaltigkeitsprüfungen, um Bestimmungen zu ermitteln, die nicht in den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung enthalten sind und Möglichkeiten eröffnen oder bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele problematisch sein könnten;

5.  weist erneut auf die Forderung des Parlaments hin, die Rolle der Delegationen der Union bei der Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung zu stärken; fordert, dass den Delegationen der Union zu diesem Zweck ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zugewiesen werden und dass die Arbeit in den Dienststellen der Kommission gestrafft wird, damit handelsbezogene Nachhaltigkeitsaspekte angemessen einbezogen werden, und dass Programme zum Kapazitätsaufbau koordiniert und durchgeführt werden, um die nachhaltige Entwicklung zu fördern; fordert die Kommission auf, den Ansatz „Team Europa“, mit dem die Koordinierung und Kohärenz bei der Zusammenarbeit mit Partnerländern in handelsbezogenen Nachhaltigkeitsfragen sichergestellt wird, optimal zu nutzen;

6.  begrüßt die Schaffung des Amtes des Leitenden Handelsbeauftragten (CTEO) und der neu gestalteten einzigen Anlaufstelle als wichtige Schritte zur Stärkung der Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung; weist erneut auf die Zusage der Kommission hin, mutmaßlichen Verstößen gegen die Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung dieselbe Bedeutung beizumessen wie mutmaßlichen Verstößen gegen Marktzugangsverpflichtungen; stellt fest, dass über die einzige Anlaufstelle bislang nur eine Beschwerde im Zusammenhang mit Verstößen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung eingereicht wurde; erachtet es als sehr wichtig, klare und präzise Verpflichtungen in künftige Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung aufzunehmen;

7.  befürwortet stärker strukturierte Aufgaben der internen Beratungsgruppen (DAG) in allen Phasen des Lebenszyklus von Handelsabkommen und fordert nachdrücklich, dass ihnen eine Kontrollfunktion in Bezug auf die konkrete Umsetzung aller Aspekte zugewiesen wird, die sich auf die Nachhaltigkeit in Freihandelsabkommen auswirken, auch in Bezug auf die Überwachung der Umsetzungsfahrpläne; fordert, dass den DAG ausreichende finanzielle Mittel und technische Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können; betont, dass sich der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des Parlaments verpflichtet hat, eine jährliche Aussprache mit Vertretern der DAG zu führen; ist der Ansicht, dass ein engerer Austausch zwischen den Monitoring-Gruppen des Parlaments und den ständigen Berichterstattern einerseits und den DAG andererseits für beide Seiten von erheblichem Nutzen ist; fordert im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und den Stellungnahmen der DAG der Union, dass auch in den Partnerländern und ‑regionen funktionierende DAG eingerichtet werden; begrüßt, dass die DAG auch Kollektivbeschwerden einreichen können und dass ein in der Union ansässiger Beschwerdeführer die Bedenken einer in einem Partnerland ansässigen Einrichtung im Zusammenhang mit Handel und nachhaltiger Entwicklung darlegen kann; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass neben den DAG auch Organisationen der Zivilgesellschaft Kollektivbeschwerden einreichen können;

8.  betont, dass eine weitere Angleichung der Durchsetzung der Bestimmungen des Kapitels zu Handel und nachhaltiger Entwicklung an die allgemeine zwischenstaatliche Streitbeilegung und die Ausweitung der Phase der Einhaltung auf Streitigkeiten im Rahmen der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung zu einer besseren Umsetzung und Durchsetzung der Empfehlungen der Sachverständigengruppe führen dürfte; ist der Ansicht, dass die national festgelegten Beiträge – als konkrete Verpflichtungen der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris – als wesentlicher Faktor herangezogen werden sollten, anhand dessen zu beurteilen ist, ob ein Verstoß gegen das Übereinkommen von Paris vorliegt; fordert, dass die für solche Streitigkeiten zuständigen Schiedspersonen nachweislich über Fachwissen in den einschlägigen Bereichen verfügen;

9.  erachtet es als sehr wichtig, Ex-post-Bewertungen der ökologischen und sozialen Auswirkungen aller Bestimmungen von Freihandelsabkommen durchzuführen und die Wirksamkeit der Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung zu überprüfen;

10.  begrüßt, dass in das Abschlussdokument die seit langer Zeit bestehende Forderung des Parlaments aufgenommen wurde, Handelssanktionen als letztes Mittel gegen schwerwiegende Verstöße gegen die Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung, insbesondere gegen die von der IAO verkündeten grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, und gegen wesentliche Verstöße gegen das Übereinkommen von Paris einzusetzen; verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Bedingungen auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Dezember 2022 erfüllt werden, damit das Übereinkommen, wie in der Mitteilung über die Überprüfung der Handel und nachhaltige Entwicklung vorgesehen, auch durchgesetzt werden kann;

11.  stellt fest, dass die Kommission kein Musterkapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung vorgelegt hat, räumt jedoch ein, dass alle Elemente der Mitteilung zur Überprüfung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung je nach dem jeweiligen Handelspartner maßgeschneidert ausgearbeitet werden müssen;

12.  erwartet, dass die Grundsätze des Ergebnisses der Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung in allen Handelsabkommen der Union, über die verhandelt wird, und in allen künftigen Handelsabkommen, die dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden, sowie in der Modernisierung aller geltenden Freihandelsabkommen unter Verwendung der speziellen Überprüfungsklauseln, die in bestehenden Abkommen oder anderen geeigneten Verfahren enthalten sind, zum Ausdruck kommen;

13.  ist der Ansicht, dass das Ergebnis der Überprüfung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung ein wichtiger Schritt ist, damit Handelsabkommen den seit langer Zeit bestehenden Forderungen des Parlaments und den Erwartungen der Zivilgesellschaft und der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Handelsabkommen der Union für die Partner weiterhin verhandelbar und attraktiv bleiben;

14.  ist nach wie vor entschlossen, die parlamentarische Arbeit bei der Prüfung der Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung und deren Umsetzung während des gesamten Lebenszyklus von Handelsabkommen zu intensivieren, unter anderem durch spezielle Monitoring-Gruppen, spezifische parlamentarische Missionen des Europäischen Parlaments und mögliche gemeinsame parlamentarische Monitoring-Ausschüsse mit Partnerländern; fordert die Kommission auf, dem Parlament über den INTA-Ausschuss oder die speziellen Monitoring-Gruppen regelmäßig über die Fortschritte bei den Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung und deren Umsetzung durch die Partnerländer Bericht zu erstatten;

15.  betont, dass die Geschlechtergleichstellung im gesamten Verfahren von der Nachhaltigkeitsprüfung bis zur Umsetzung durchgängig berücksichtigt werden muss, damit die durch Handelsabkommen geschaffenen wirtschaftlichen Möglichkeiten sowohl Frauen als auch Männern zugutekommen, auch durch spezielle Geschlechtergleichstellungskapitel;

16.  bekräftigt, dass alle künftigen Freihandelsabkommen der Union – wie in der Überprüfung der Handelspolitik dargelegt – ein Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme enthalten sollten, das mit dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung verknüpft ist;

17.  betont, dass die Union als weltweit größter Handelsblock ambitionierte Anstrengungen unternehmen muss, wenn sie zusätzliche autonome Instrumente zur Unterstützung des globalen Klimaschutzes, zur Bekämpfung des Rückgangs der biologischen Vielfalt und der Entwaldung, zur Verbesserung des Tierwohls, zur Festlegung von Vorschriften über die Nachhaltigkeit von Unternehmen, die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und gegen Zwangsarbeit, zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und des Übergangs zu grüner Energie und zur Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit weltweit ausarbeitet und ihren Handelspartnern im Dialog und durch Gewährung von Zollpräferenzen nahelegt, diese Vorschriften einzuhalten; fordert die Kommission auf, mit den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung die Ratifizierung der in der Erklärung über multinationale Unternehmen enthaltenen IAO-Übereinkommen zu fördern;

18.  betont, dass multilaterale Maßnahmen der beste Weg sind, um den globalen Übergang zu einer CO2-neutralen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft zu erreichen, in der die Rechte der Arbeitnehmer geachtet werden, und fordert die Union nachdrücklich auf, ihre diesbezügliche Arbeit auf multilateraler Ebene, insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation und durch die Förderung einer engeren Zusammenarbeit mit der IAO, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und den Sekretariaten der multilateralen Umweltübereinkommen, zu intensivieren;

19.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und den Sekretariaten der multilateralen Umweltübereinkommen zu übermitteln.

(1) ABl. C 425 vom 20.10.2021, S. 155.
(2) ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 191.
(3) ABl. C 162 vom 10.5.2019, S. 9.
(4) ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 150.

Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen