Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2022 zu der Lage in Burkina Faso nach dem Staatsstreich (2022/2865(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die Entschließung vom 19. Dezember 2019 zu Verletzungen der Menschenrechte wie etwa der Religionsfreiheit in Burkina Faso(1), vom 16. September 2020 zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit der EU und Afrikas in der Sahelzone, in Westafrika und am Horn von Afrika(2), sowie vom 17. Februar 2022 zur politischen Krise in Burkina Faso(3),
– unter Hinweis auf die Erklärung des Mitglieds der Kommission für internationale Partnerschaften, Jutta Urpilainen, im Namen des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 4. Oktober 2022 im Europäischen Parlament in Straßburg, und die anschließende Debatte,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. und 5. Oktober 2022 zu dem Staatsstreich in Burkina Faso und zu der Lage in dem Land,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) vom 30. September, 1. Oktober und 2. Oktober 2022 zu der Lage in Burkina Faso und die ECOWAS-Mission nach Burkina Faso vom 4. Oktober 2022,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union vom 30. September 2022, in der er die zweite gewaltsame Machtübernahme in Burkina Faso verurteilt,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 1. Oktober 2022 zur Lage in Burkina Faso,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 7. Oktober 2022 zur Lage in Burkina Faso,
– unter Hinweis auf das ECOWAS-Protokoll betreffend Demokratie und gute Regierungsführung,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ (JOIN(2020)0004),
– unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der EU vom 11. März 2021 zu Demokratie und der Achtung der Verfassungen in den EU- und den AKP-Ländern,
– unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere das Ziel 16 zur Förderung von gerechten, friedlichen und inklusiven Gesellschaften zugunsten der nachhaltigen Entwicklung,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker,
– unter Hinweis auf die Verfassung der Republik Burkina Faso,
– unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000(4) (Cotonou‑Abkommen),
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Afrikanischen Union über Schutz und Hilfe für Binnenvertriebene in Afrika,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979,
– unter Hinweis auf die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen von 1951 und das dazugehörige Protokoll von 1967,
– gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Mitglieder des Militärs von Burkina Faso am 30. September 2022 unter der Führung von Hauptmann Ibrahim Traoré einen Staatsstreich durchgeführt haben, bei dem der Präsident, Oberstleutnant Paul-Henri Sandaogo Damiba, gestürzt wurde; in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Damiba am 24. Januar 2022 mit einem Staatsstreich, mit dem Präsident Roch Kaboré gestürzt wurde, der im November 2020 demokratisch gewählt worden war, die Macht übernommen hat; in der Erwägung, dass der derzeitige Präsident Ibrahim Traoré wie der ehemalige Präsident Damiba vor ihm den Staatsstreich mit der Unfähigkeit der Behörden rechtfertigte, die Verschlechterung der Sicherheitslage einzudämmen;
B. in der Erwägung, dass das Militär nach dem Putsch im Januar 2022 unter Vermittlung der ECOWAS einem Übergangszeitraum bis Juli 2024 zugestimmt hat, wonach demokratische Wahlen stattfinden sollen; in der Erwägung, dass die EU die ECOWAS bei ihren Vermittlungsbemühungen nachdrücklich unterstützt und erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um die Zusammenarbeit, auch in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, zu verstärken; in der Erwägung, dass die ECOWAS den Staatsstreich vom September 2022 in Burkina Faso verurteilt hat und ihn angesichts der Fortschritte, die bei den Bemühungen um eine geordnete Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung bis zum 1. Juli 2024 erzielt wurden, für unangemessen hält; in der Erwägung, dass der Staatsstreich vom September 2022 auch von der Afrikanischen Union, der EU und den Vereinten Nationen angeprangert wurde;
C. in der Erwägung, dass Frankreich einer Desinformationskampagne zufolge dem ehemaligen Präsidenten Damiba Schutz gewährt hatte, was von französischen staatlichen Stellen sowie von dem ehemaligen Präsidenten Damiba selbst und vom amtierenden Präsidenten Ibrahim Traoré unverzüglich scharf dementiert wurde; in der Erwägung, dass nach dem Putsch Demonstrationen gegen Frankreich und für eine verstärkte militärische Zusammenarbeit mit Russland stattfanden; in der Erwägung, dass die französische Botschaft und das französische Konsulat in Ouagadougou sowie die Räumlichkeiten des Institut Français in Ouagadougou und in Bobo Dioulasso verwüstet wurden; in der Erwägung, dass es in dem Land mehrere andere Angriffe auf europäische Einrichtungen und Symbole gegeben hat;
D. in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Damiba am 2. Oktober 2022 nach der Vermittlung durch traditionelle Stammeshäuptlinge seinen Rücktritt als Präsident eingereicht hat; in der Erwägung, dass er seinen Rücktritt an sieben Bedingungen geknüpft hat, darunter die Notwendigkeit, die Vereinbarung mit der ECOWAS während eines Übergangszeitraums von 24 Monaten aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass der derzeitige Präsident Ibrahim Traoré all diese Bedingungen akzeptiert hat;
E. in der Erwägung, dass die ECOWAS am 4. Oktober 2022 eine Erkundungsmission zu dem Staatsstreich vom September 2022 entsendete und Gespräche mit der neuen Führung führte; in der Erwägung, dass Präsident Traoré nach einem Treffen mit einer Delegation der ECOWAS seine Absicht bekundet hat, den von seinem Vorgänger und der ECOWAS vereinbarten Zeitplan für den Übergang einzuhalten; in der Erwägung, dass Präsident Ibrahim Traoré außerdem zusagte, die internationalen Verpflichtungen Burkina Fasos, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte, einzuhalten;
F. in der Erwägung, dass Hauptmann Ibrahim Traoré am 15. Oktober 2022 von der nationalen Versammlung („Assises Nationales“) einstimmig zum Präsidenten ernannt und die Übergangscharta angenommen wurde;
G. in der Erwägung, dass die Verfassung, die nach dem 30. September 2022 erstmals ausgesetzt wurde, durch die von der Patriotischen Bewegung für Sicherheit und Wiederherstellung (Patriotic Movement for Safeguard and Restoration – MPSR) am 5. Oktober 2022 angenommene grundlegende Rechtsvorschrift wieder in Kraft gesetzt wurde, mit der die Achtung der internationalen Abkommen, bei denen Burkina Faso Vertragspartei ist, sichergestellt und die Kontinuität des Staates bis zur anschließenden Annahme der Übergangscharta gewährleistet wird;
H. in der Erwägung, dass Präsident Traoré am 7. Oktober 2022 das gesamte diplomatische Korps in Ouagadougou getroffen hat, um seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen Partnern Burkina Fasos zu bekräftigen; in der Erwägung, dass Präsident Traoré Erklärungen abgegeben hat, wonach Burkina Faso die EU nur als „einen von vielen“ Partnern betrachtet;
I. in der Erwägung, dass Jewgeni Prigoschin, Leiter des russischen privaten Militärunternehmens Wagner-Gruppe, den Staatsstreich vom September begrüßt hat; in der Erwägung, dass die Wagner-Gruppe ihre Aktivitäten in der Sahelzone und in Westafrika weiter ausbaut und bekanntermaßen zahlreiche Kriegsverbrechen in der Region begangen hat;
J. in der Erwägung, dass Burkina Faso seit 2015 in einer eskalierenden Welle von Gewalt gefangen ist, die Kämpfern von Gruppen wie der Gruppe für die Unterstützung des Islams und der Muslime (JNIM), die der Al-Qaida nahesteht, und dem Islamischen Staat in der größeren Sahara (ISGS) zuzuschreiben ist, mit der Folge, dass Tausende Menschen getötet wurden; in der Erwägung, dass am 26. September 2022 37 Menschen bei einem Angriff auf einen Nachschubkonvoi in der Nähe von Gaskindé getötet wurden; in der Erwägung, dass eine Al-Qaida nahestehende Gruppe die Verantwortung für den Angriff übernommen hat, der als einer der Auslöser des jüngsten Staatsstreichs gilt und bei dem 70 Lkw-Fahrer laut ihrer Gewerkschaft vermisst wurden; in der Erwägung, dass etwa 40 % des Hoheitsgebiets Burkina Fasos derzeit Gewalt ausgesetzt sind, die von bewaffneten Rebellengruppen ausgeht, und dass es infolge der von diesen Gruppen verhängten Blockade an Nahrung, Wasser, Strom und grundlegender Gesundheitsversorgung mangelt; in der Erwägung, dass die Operation Barkhane in der Sahelzone von Teilen der Bevölkerung und einigen führenden Politikern infrage gestellt wurde;
K. in der Erwägung, dass infolge der sich verschlechternden Sicherheitslage im Land 1,9 Millionen Menschen vertrieben wurden, von denen mehr als die Hälfte Kinder sind; in der Erwägung, dass unter den Binnenvertriebenen die Bedrohungen für Frauen und junge Menschen besonders schwerwiegend sind, darunter sexuelle Ausbeutung und Ausbeutung der Arbeitskraft, geschlechtsspezifische Gewalt, Zwangsrekrutierung und Menschenhandel; in der Erwägung, dass die Präsenz von Binnenvertriebenen und Geflüchteten zu Konflikten mit der lokalen Bevölkerung über knappe natürliche Ressourcen führen kann, wenn keine angemessenen Maßnahmen zur Bereitstellung von Wohnraum, Beschäftigung und Nahrungsmitteln ergriffen werden;
L. in der Erwägung, dass das Personal Burkina Fasos im Rahmen der EU-Ausbildungsmission in Mali und der EU-Mission zum Aufbau von Kapazitäten in der Sahelzone geschult wird, diese Schulung jedoch nach dem Putsch im September 2022 ausgesetzt wurde und das vorrangige Ziel daher nicht erreicht wurde;
M. in der Erwägung, dass bis Oktober 2022 4,9 Millionen Menschen in Burkina Faso humanitäre Hilfe benötigen, darunter 3,4 Millionen Menschen, die von gravierender Ernährungsunsicherheit betroffen sind;
N. in der Erwägung, dass Unzufriedenheit und Kritik zugenommen haben angesichts der Unfähigkeit der früheren Regierungen, die enormen sicherheitspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Burkina Faso, die durch die Ausbreitung von Terroranschlägen verursacht wurden, zu bewältigen;
O. in der Erwägung, dass Burkina Faso für den Zeitraum 2014‑2020 über alle EU-Finanzierungsinstrumente mehr als 1 Mrd. EUR zugewiesen wurde; in der Erwägung, dass sich die Unterstützung der EU im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) für den Zeitraum 2021‑2024 auf 384 Mio. EUR belaufen soll;
P. in der Erwägung, dass das, was in der Sahelzone geschieht, sowohl für das übrige Afrika als auch für Europa von Bedeutung ist und Auswirkungen hat; in der Erwägung, dass Burkina Faso von zentraler regionaler Bedeutung ist, da es aufgrund seiner Lage eine strategische Funktion als Brücke zwischen der Sahelzone und den Küstenstaaten Westafrikas innehat;
1. verurteilt den Militärputsch vom 30. September 2022 in Burkina Faso; bedauert, dass dieser die jüngsten Fortschritte hin zu einer geordneten Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung untergräbt;
2. fordert die nächste Regierung auf, ihrer Zusage nachzukommen, die internationalen Verpflichtungen des Landes zu achten, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte; fordert die nächste Regierung nachdrücklich auf, den Menschen, einschließlich aller Minderheiten, die Ausübung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte, einschließlich ihres Rechts auf Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, zu ermöglichen; ist äußerst besorgt darüber, dass immer wieder über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen berichtet wird;
3. fordert eine unverzügliche Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung, wozu auch die sofortige Wiedereinsetzung einer Zivilregierung gehört; fordert die nächste Regierung auf, ihrer Zusage nachzukommen, den vereinbarten Zeitplan für eine rasche Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung sowie inklusive und transparente Wahlen bis zum 1. Juli 2024 einzuhalten; bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung der ECOWAS und der Afrikanischen Union in Bezug auf ihre Vermittlungsbemühungen und erklärt sich bereit, diese Bemühungen nach Möglichkeit zu unterstützen; fordert die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, auf, diese Bemühungen zu fördern und ihre Unterstützung anzubieten, damit ein sicherer Übergang gewährleistet ist; bringt seine Unterstützung für die Wahlbeobachter in Burkina Faso und eine EU-Wahlbeobachtungsmission zum Ausdruck;
4. fordert die nächste Regierung nachdrücklich auf, Fortschritte im Hinblick auf einen echten, ehrlichen, transparenten und inklusiven nationalen Dialog unter aktiver und wirksamer Einbeziehung aller Bereiche der Zivilgesellschaft zu erzielen, um eine klare Zukunftsvision für die Demokratie in Burkina Faso aufzuzeigen und eine inklusivere und stärker von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu fördern; fordert die stärkere Einbeziehung von Frauen und ihre aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen sowie an den Bemühungen um Friedenskonsolidierung und Aussöhnung;
5. fordert die nächste Regierung nachdrücklich auf, ihre sicherheitspolitische Reaktion in uneingeschränkter Partnerschaft mit der internationalen Gemeinschaft neu zu definieren und dabei die Rechtsstaatlichkeit zu achten, die Menschenrechte zu schützen und das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass die laufende nationale Versammlung eine Gelegenheit bietet, wesentliche Reformen des Sicherheitssektors umzusetzen;
6. spricht der Bevölkerung Burkina Fasos, die unter zu vielen gewalttätigen Angriffen zu leiden hat, die häufig von dschihadistischen Gruppierungen verübt werden, sein Mitgefühl und sein Beileid aus; betont, dass die EU hinter Burkina Faso und seiner Bevölkerung steht und bereit ist, sich noch stärker einzubringen; betont, dass die Führung von Burkina Faso die Voraussetzungen für eine solche verstärkte Partnerschaft schaffen muss;
7. verurteilt die Angriffe auf die französische Botschaft und das französische Konsulat, das Institut Français und andere europäische Einrichtungen und Symbole in Burkina Faso während des Staatsstreichs und im Anschluss daran; fordert die nächste Regierung nachdrücklich auf, die internationalen rechtlichen Verpflichtungen des Landes zum Schutz des diplomatischen Personals und der diplomatischen Liegenschaften einzuhalten und die Sicherheit der im Land lebenden ausländischen Staatsangehörigen zu gewährleisten; ist besorgt über die Zunahme russischer Desinformationskampagnen gegen Missionen und Operationen der EU in Afrika;
8. fordert alle einschlägigen Parteien nachdrücklich auf, die Presse- und Medienfreiheit zu achten und Journalisten und Medienorganisationen die freie und sichere Ausübung ihrer Arbeit zu ermöglichen, wozu auch gehört, die Lage der Binnenvertriebenen und die Einsätze der Sicherheitskräfte zu dokumentieren;
9. fordert die Behörden nachdrücklich auf, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Ausübung ihrer Aufgaben sicherzustellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Menschenrechtsverteidiger in Burkina Faso stärker zu schützen und zu unterstützen; verurteilt die Anwendung von sexueller Gewalt und jegliche Form von Einschüchterung in Konfliktsituationen;
10. fordert die nächste Regierung nachdrücklich auf, rasche gründliche und unparteiische Untersuchungen zu allen Todesfällen und Verletzungen im Zusammenhang mit dem Staatsstreich, auch derjenigen im Rahmen von Plünderungen und Demonstrationen, durchzuführen und eine unabhängige und unparteiische Justiz und Rechenschaftspflicht für Opfer und Überlebende sicherzustellen;
11. ist zutiefst besorgt über das Vorgehen der Wagner-Gruppe in der Region; rät der nächsten Regierung nachdrücklich davon ab, irgendeine Art der Partnerschaft mit der Wagner-Gruppe einzugehen; ist der festen Überzeugung, dass die Beteiligung privater Sicherheitsunternehmen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, dem Ziel zuwiderlaufen würde, in Burkina Faso Frieden, Sicherheit und Stabilität zu schaffen; verweist auf die äußerst negative Bilanz des russischen Eingreifens in Mali, wo die Bevölkerung infolge von Straflosigkeit und fehlgeschlagenen Militärtaktiken nun unter der zunehmenden Bedrohung durch Terroristen sowie unter Menschenrechtsverletzungen durch Söldner zu leiden hat; fordert die EU und die Länder Afrikas mit Nachdruck auf, sicherzustellen, dass bei Menschenrechtsverletzungen, die sich aus den Tätigkeiten privater Militär- und Sicherheitsunternehmen ergeben, gerichtliche Maßnahmen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, eingeleitet werden;
12. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre finanzielle Unterstützung und humanitäre Hilfe aufzustocken, um den dringenden Bedürfnissen der Bevölkerung von Burkina Faso und insbesondere den Bedürfnissen der Vertriebenen und Flüchtlinge in den Nachbarländern nachzukommen; fordert die nächste Regierung auf, die Arbeit humanitärer Organisationen in Burkina Faso zu unterstützen und zu erleichtern, indem ein ungehinderter Zugang für humanitäre Hilfe sichergestellt wird; äußert sich besorgt über die Auswirkungen von Sicherheitsbedrohungen auf die Wirksamkeit der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit;
13. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung ihrer Strategien für die Sahelzone zu berücksichtigen, dass es unbedingt notwendig ist, eine verantwortungsvolle Staatsführung, die Zivilgesellschaft, die Entwicklung und Investitionen für eine besserer Zukunft der Gemeinschaften im Sahel zu unterstützen, und die Wirkung der G5 Sahel zu bewerten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit der ECOWAS, den Übergangsbehörden und allen Akteuren in Burkina Faso zusammenzuarbeiten, um die Bemühungen in den Bereichen sicherheitspolitische Zusammenarbeit, Entwicklung, Bildung und Anpassung an den Klimawandel zu stärken und so gegen Armut vorzugehen und eine weitere Radikalisierung zu verhindern;
14. fordert die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, auf, in Abstimmung mit ihren internationalen Partnern und den einschlägigen internationalen Institutionen dringend alle verfügbaren Mittel zu prüfen, mit denen verhindert werden kann, dass Burkina Faso mit der Zahlung seiner Schulden in Verzug gerät;
15. stellt fest, dass die Unterstützung für die Maßnahmen der EU im Bereich der Friedenskonsolidierung und Entwicklungszusammenarbeit in der Region zurückgegangen ist; fordert die Kommission auf, ihren Einsatz zur Förderung der Menschenrechte und der humanitären Zusammenarbeit sowie der Entwicklungszusammenarbeit zu verstärken und diese Tätigkeiten stärker ins Blickfeld zu rücken;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und bei ihren Waffenausfuhren ein gründliches Kontroll- und Nachverfolgungssystem zur Anwendung zu bringen, um zu verhindern, dass Waffen missbräuchlich eingesetzt und Menschenrechtsverletzungen Vorschub geleistet wird;
17. fordert die EU nachdrücklich auf, das Recht Burkina Fasos auf Ernährungssouveränität als Mittel zur Erreichung von Ernährungssicherheit und zur Armutsbekämpfung zu fördern und dabei Frauen und landwirtschaftlichen Familienbetrieben besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um die Versorgung mit erschwinglichen und zugänglichen Lebensmitteln sicherzustellen;
18. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die zunehmende politische und sicherheitsbezogene Instabilität sowie die katastrophale sozioökonomische und humanitäre Lage in Burkina Faso terroristischen Vereinigungen die Möglichkeit gegeben haben, verheerenden Schaden anzurichten, und auf internationaler Ebene tiefgreifende Folgen haben; betont, dass Terrorismus und Instabilität in der gesamten Sahelzone eine Herausforderung darstellen und die Festigung der Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergraben; weist darauf hin, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die strukturelle Dynamik hinter den derzeitigen Herausforderungen anzugehen, um die Legitimität demokratisch gewählter Regierungen in der Bevölkerung zu stärken; fordert die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, auf, die Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Bewältigung all dieser Herausforderungen zu verstärken;
19. würdigt und achtet die religiösen und traditionellen Führer in Burkina Faso, die während mehrerer Krisen in dem Land eine wichtige Vermittlerrolle gespielt und sich aktiv gegen Gewalt und Hass ausgesprochen haben; fordert die Führung von Burkina Faso auf, Minderheiten, einschließlich religiöser Minderheiten, besser zu schützen;
20. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Staatsorganen der Republik Burkina Faso, dem Sekretariat der G5 Sahel, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Panafrikanischen Parlament, der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie der Afrikanischen Union und ihren Organen zu übermitteln.