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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2020/0268(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0340/2021

Eingereichte Texte :

A9-0340/2021

Aussprachen :

PV 09/11/2022 - 17
CRE 09/11/2022 - 17

Abstimmungen :

PV 10/11/2022 - 5.7

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0382

Angenommene Texte
PDF 138kWORD 44k
Donnerstag, 10. November 2022 - Brüssel
Digitales Finanzwesen: Änderung der Richtlinie hinsichtlich der Anforderungen an die digitale Betriebsstabilität
P9_TA(2022)0382A9-0340/2021
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. November 2022 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 (COM(2020)0596 – C9-0303/2020 – 2020/0268(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0596),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0303/2020),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 4. Juni 2021(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 24. Februar 2021(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 29. Juni 2022 gemachte Zusage, den genannten Standpunkt gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0340/2021),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest,

2.  schlägt vor, den Gesetzgebungsakt „DORA-Richtlinie“ zu nennen,

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern,

4.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 343 vom 26.8.2021, S. 1.
(2) ABl. C 155 vom 30.4.2021, S. 38.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. November 2022 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2022/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor
P9_TC1-COD(2020)0268

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2022/2556.)

Letzte Aktualisierung: 3. März 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen