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Verfahren : 2019/0164(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0253/2022

Eingereichte Texte :

A9-0253/2022

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 22/11/2022 - 7.7

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0392

Angenommene Texte
PDF 124kWORD 43k
Dienstag, 22. November 2022 - Straßburg
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen: Teilnahme der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen an Programmen der Union
P9_TA(2022)0392A9-0253/2022

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2022 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Palästinensischen Behörde an Programmen der Union (12669/2019 – C9-0115/2021 – 2019/0164(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12669/2019),

–  unter Hinweis auf das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifenüber die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Palästinensischen Behörde an den Programmen der Union(1),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 209, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0115/2021),

–  gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0253/2022),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Palästinas

(1) ABl. L 121 vom 8.4.2021, S. 3.

Letzte Aktualisierung: 1. März 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen